Année politique Suisse 1999 : Bildung, Kultur und Medien / Bildung und Forschung
 
Hochschulen
Im Zentrum der Bildungspolitik standen die parlamentarischen Beratungen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003. Leitgedanke der Ende 1998 vom Bundesrat vorgelegten Botschaft waren die Einheit des Tertiärbereichs, die Schaffung schweizerischer Hochschulnetze mit dem Ziel einer engen Zusammenarbeit aller Hochschulen (kantonale Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen) sowie der Ausbau anerkannter Stärken des Forschungs- und Bildungsplatzes Schweiz, um weniger nach Vollständigkeit als nach Exzellenz in zukunftsträchtigen Bereichen zu suchen. Das Parlament hatte für die Hochschul- und Forschungsförderung, für die Förderung der Fachhochschulen und der Berufsbildung sowie für die Beteiligung an den EU-Bildungs- und Forschungsprogrammen insgesamt neun Kreditbeschlüsse zu genehmigen. Zum ersten Mal beantragte der Bundesrat in einer Sammelbotschaft die Kredite von 13,7 Mia Fr. für Bildung, Forschung und Technologie gemeinsam. 6,8 Mia Fr. waren allein für den ETH-Bereich und für internationale wissenschaftliche Organisationen und die Europäische Weltraumorganisation vorgesehen. Die übrige Summe wurde aufgeteilt in Nationale Forschungsprogramme (1,4 Mia Fr.), Berufsbildung (1,3 Mia Fr.), Universitäts-, Fachhochschulförderung und diverse kleinere Forschungsbereiche. Angesichts der angespannten Situation des Finanzhaushaltes band der Bundesrat in seinen Anträgen die Finanzierung neuer Projekte im Bildungsbereich in den Jahren 2000 und 2001 an den geltenden Finanzplan bzw. an eine interne Umverteilung der Mittel. Erst ab 2002 sollten die beantragten Kreditbeschlüsse auf einer durchschnittlichen Zuwachsrate von 5% beruhen – wobei der Bundesrat die Freigabe von Mitteln im Umfang von zwei Wachstumsprozenten (40 Mio Fr. im Jahr 2002 und 72 Mio Fr. im Jahr 2003) von der Finanzlage des Bundes abhängig machte [41].
In der Aprilsession fand die kleine Kammer als Erstrat viel Lob für die Botschaft, insbesondere weil diese zur Gesamtschau der Schweizerischen Wissenschaftspolitik ausgebaut worden war. Als zentrale Neuerung gab insbesondere die Schaffung einer Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) zu Diskussionen Anlass. Die SUK wird die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ablösen und die Kompetenz erhalten, Bundesgelder zu verteilen, Rahmenbedingungen des Hochschulstudiums festzulegen und die Qualität der Bildungseinrichtungen mit einem zusätzlichen Institut zu überprüfen. Bedenken wurden angebracht, die SUK sei ein Hilfskonstrukt, das dem Bund eine grössere Mitsprache sichern soll, welche diesem von der Verfassung her gar nicht zustehe. Ständerat Onken (sp, TG) kritisierte, die mit der SUK angestrebte Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Koordination und Lenkung des Schweizerischen Hochschulwesens bringe zwar eine durchaus erwünschte Zentralisierung mit sich, habe aber ein schwerwiegendes Demokratiedefizit zur Folge. Sein Antrag, die Vereinbarung dem Parlament vorzulegen, wurde abgelehnt. Entgegen dem Bundesrat, der die Zusammensetzung der SUK noch offen lassen wollte, einigte sich der Ständerat in Art. 5 des Bundesgesetzes über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich auf folgenden Verteilschlüssel: zwei Vertretungen des Bundes, je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Universitätskantone und zwei Vertretungen aus den Nicht-Universitätskantonen. Erfolglos blieb der Vorstoss der Freisinnigen Leumann (LU), die einen Vertreter der Wirtschaft in die SUK aufnehmen wollte. Die verfassungsrechtlich schmale Basis der Schweizerischen Hochschulpolitik wurde aber nicht erst im Rahmen der SUK-Debatte deutlich. Die WBK des Ständerats hatte in diesem Zusammenhang eine Motion eingereicht und den Bundesrat aufgefordert, einen Hochschulartikel auf Verfassungsebene auszuarbeiten, der die Kompetenzen von Bund und Kantonen künftig klar regeln soll. Bis zur Schaffung der neuen Verfassungsgrundlage soll kein neues Universitätsförderungsgesetz mehr erlassen werden; vielmehr sei das Gesetz in einen auf acht Jahre befristeten Bundesbeschluss umzuwandeln. Die Motion wurde von der kleinen Kammer diskussionslos überwiesen [42].
Nach Verabschiedung der Botschaft durch den Ständerat im April schloss sich die nationalrätliche WBK dessen Konzept oppositionslos an. Der Nationalrat nahm die Beratungen der Botschaft in der Herbstsession auf und auch er bedachte diese in der Eintretensdebatte durchwegs mit guten Noten. In Übereinstimmung mit dem Ständerat wurde beschlossen, das Universitätsförderungsgesetz durch einen bis Ende 2007 gültigen Bundesbeschluss abzulösen. Der von Randegger (fdp, BS) und Bangerter (fdp, BE) vorgebrachte Antrag der FDP-Fraktion, einer Vertretung der Wirtschaft sei Zutritt in die SUK zu gewähren, wurde abgelehnt. Der Wirtschaft sei die politische Legitimation auf eine solche Vertretung abzusprechen, würden doch die Hochschulen nicht direkt von der Wirtschaft mitfinanziert. Die Kreditbeschlüsse wurden schliesslich im Oktober verabschiedet, wobei die Bundesversammlung nur insoweit über die bundesrätliche Vorlage hinausging, als dass sie einem Zusatzkredit von 35 Mio Fr. für die universitäre Ausbildung in den Jahren 2000 bis 2003 zustimmte. Angesichts des erwarteten Ansturms der „doppelten Maturajahrgänge auf die Universitäten war die WBK des Nationalrats schon im Rahmen ihrer Vorberatungen einem Antrag Müller-Hemmi (sp, ZH) gefolgt und hatte eine Aufstockung der Grundbeiträge an die Hochschulen (1,616 Mia Fr. für die Jahre 2000-2003) um 35 Mio Fr. gutgeheissen. Die im Rahmen der Maturitätsreform in 14 Kantonen vollzogene Verkürzung der gymnasialen Ausbildungen liess 6870 zusätzliche Maturitätszeugnisse für den Zeitraum von 1998 bis 2003 erwarten. Müller-Hemmi verstand den Zusatzkredit als Wink an die betroffenen Hochschulkantone, ihrerseits zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Botschaft an sich bezeichnete die Zürcher Sozialdemokratin als Sparvorlage, stagnierten doch die Investitionen in Hochschule und Forschung, während die Zahl der Studierenden steige. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Debatte hatte die Sozialdemokratische Partei vor einer Sparpolitik auf Kosten des Wissenschafts- und Forschungsplatzes Schweiz gewarnt. Ihren Spitzenrang könne die Schweiz mit den in der Botschaft vorgesehenen 6,8 Mia. Fr. für Bildung, Forschung und Technologie nicht halten, meinte die SP. Auch die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), die EDK, der Nationalfonds, der Wissenschaftsrat und die Hochschulrektorenkonferenz wiesen darauf hin, dass von einer prioritären Behandlung der Bildungs- und Forschungsausgaben im Rahmen des gesamten Bundesbudgets seit etwa 1980 nicht mehr gesprochen werden könne. Der SP-Antrag, der Gesamtkredit sei um 360 Mio Fr. aufzustocken, fand im Nationalrat aber schliesslich keine Mehrheit. Die WBK des Ständerats hatte anfangs des Berichtsjahres den grundsätzlichen Beschluss gefasst, den Kreditrahmen von 6,8 Mia Fr. nicht aufzubrechen bzw. Aufstockungen generell zu unterlassen [43]. Der Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, Staatssekretär Kleiber, gab sich überzeugt, dass der Schlüssel zum Erfolg in der Kooperation mit der Privatwirtschaft liege. Bis zu 40% der Hochschulausgaben wollte Kleiber von der Wirtschaft finanzieren lassen; gleichzeitig sollten sich die Bundesbeiträge vermehrt an der Leistung orientieren [44].
Gegen den im neuen Universitätsförderungsgesetz vorgesehenen Systemwechsel von aufwand- zu leistungsorientierten Grundbeiträgen bei der Ausrichtung der Hochschulsubventionen hatten sich Regierung und Parlament des Kantons Basel-Stadt aufgelehnt. Der Wechsel sieht den Wegfall der Berücksichtigung der Finanzkraft der Hochschulkantone sowie des Anteils ausserkantonaler Studierender gemessen an der Wohnbevölkerung als Massgabe bei der Subventionierung vor. Letzterer Faktor hat für Basel-Stadt, einem Hochschulkanton mit einem hohen Anteil ausserkantonaler Studierender (rund 65% ohne Ausländerinnen und Ausländer), Abstriche bei den Beiträgen von 12 Mio Fr. zur Folge. In einer einstimmig vom Basler Grossen Rat verabschiedeten Resolution, wurde der Nationalrat und dessen WBK aufgefordert, einen Finanzschlüssel zu suchen, der dem Kanton keine Kürzung der Bundesbeiträge beschere. Mit demselben Anliegen war aber in den Beratungen des Ständerats zum neuen Universitätsförderungsgesetz bereits der baselstädtische Standesvertreter Plattner (sp) nicht durchgedrungen [45]. Diskussionslos überwiesen beide Kammern eine Motion der nationalrätlichen WBK, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, die gesetzlichen Grundlagen für einen Systemwechsel in der Ausrichtung der Grundbeiträge im Sinne einer gegenwartsbezogenen statt einer nachträglichen Ausrichtung vorzulegen [46].
Das Interkantonale Konkordat über universitäre Koordination konnte Ende des Berichtsjahres vom Rat der SHK in zweiter Lesung definitiv verabschiedet werden. Das Konkordat, das auf der kantonalen Ebene die parallele Gesetzesgrundlage zum Universitätsförderungsgesetz auf Bundesebene darstellt, wurde sodann an die Universitätskantone zur Ratifikation übermittelt. Die Kantone wurden um ihren Beitritt bis Ende Oktober 2000 ersucht [47].
Die Verantwortung für das Bau- und Liegenschaftswesen im ETH-Bereich war aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom Dezember 1998 ab 1.1.1999 dem ETH-Rat übertragen worden. Entsprechend ging der ETH-Rat zu Beginn des Berichtsjahres daran, die Finanzmittel für das Bau- und Immobilienwesen sowie für Beschaffungen im laufenden Jahr auf die beiden Hochschulen und die vier Forschungsanstalten aufzuteilen. Er erhoffte sich von der neuen Kompetenzordnung bzw. seiner Bauherrenrolle erhebliche Vorteile: Die Nähe der zuständigen Stellen zu den Benützern werde ein besseres Eingehen auf die spezifischen Bedürfnisse der Wissenschaft ermöglichen. Ziel im Zuge der Verwaltungsreform war es laut ETH-Rat, dem ETH-Bereich etwa im Jahr 2005 eine öffentliche, aber autonome Stellung – ähnlich jener der SBB – zuzuweisen [48]. Gemäss dieser Neuordnung und der angestrebten Autonomie der Technischen Hochschulen unterbreitete der Bundesrat dem Parlament erstmals in einer separaten Vorlage einen Verpflichtungskredit für die unmittelbar anstehenden Bauvorhaben des ETH-Bereichs. Grundlage des Kredits in der Höhe von 344,2 Mio Fr. war die strategische Planung des ETH-Bereichs für die Jahre 2000-2003, wobei die Absicht verfolgt wurde, die Raumbedürfnisse im ETH-Bereich vermehrt durch Umnutzung und weniger durch Neubauten zu decken. Beide Räte stimmten der ETH-Bauvorlage diskussionslos zu [49]. Als Postulat überwies der Ständerat eine Motion Onken (sp, TG), welche den Bundesrat beauftragen wollte, rechtzeitig vor der rechnungsmässigen Verselbständigung und der vorgesehenen Ausgliederung des ETH-Bereichs die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen in Form einer Revision des ETH-Gesetzes zu unterbreiten [50].
Mit einer Verordnungsänderung schuf der Bundesrat Ende des Berichtsjahres die Voraussetzung dafür, dass der ETH-Bereich ab 1.1.2000 mit einem vierjährigen bundesrätlichen Leistungsauftrag und einem eigenen Rechnungskreis geführt wird [51].
Aufgrund der Vorarbeiten von vier Arbeitsgruppen und einer externen Evaluation beschloss die Schulleitung der ETH Zürich eine neue Konzeption, die eine stärkere Integration der Geisteswissenschaften in Studiengänge und Forschung vorsieht. Um der Randstellung der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften entgegenzuwirken, sollen die Bereiche Recht, Volkswirtschaft, Militär, Geistes- und Sozialwissenschaften zu einem neuen Departement zusammengefasst und im Stellenwert den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Einheiten angenähert werden. Alle Studierenden werden in Zukunft eines ihrer Prüfungsfächer aus diesem Departement auszuwählen haben. Die seit 1997 vakante Professur für rätoromanische Literatur und Kultur soll in die schon bisher beteiligte Universität Zürich übergeben werden, von wo die ETH Lehrleistungen gegen Abgeltung beziehen wird [52].
Als erste Hochschule der Schweiz richtete die Universität Basel ein eigenständiges Zentrum für Geschlechterforschung (Gender Studies) ein. Hauptaufgabe des Zentrums, für das der Universitätsrat 1,5 Mio Fr. aus dem Erneuerungsfonds der Hochschule bewilligte, wird sein, ein Nebenfachstudium zu entwickeln, die Einführung von Gender Studies an allen Fakultäten zu unterstützen sowie die bestehenden Lehrangebote zu koordinieren [53]. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie für die Jahre 2000 bis 2003 waren 16 Mio Fr. für die Förderung der Chancengleichheit vorgesehen worden: Fünf Millionen für den Aufbau von informellen Netzwerken und Förderbeziehungen für Wissenschaftlerinnen in Form von Mentoring-Programmen, sechs Millionen für ein Anreizsystem zur Förderung der Anstellung von Professorinnen und weitere fünf Millionen für den Aufbau und Betrieb von Kinderkrippen an Universitäten. Zusätzliche zehn Millionen sollen für die Förderung der Geschlechtergleichstellung an den Fachhochschulen eingesetzt werden [54].
Von den Leistungen der Università della Svizzera Italiana (USI) zeigte sich die SHK in einem Gutachten sehr beeindruckt und beurteilte diese gesamthaft positiv. Der Aufbau der Strukturen und des Lehrbetriebs war in den drei Jahren seit der Gründung der USI erfreulich weit fortgeschritten. Hingegen kritisierte der Wissenschaftsrat unter anderem fehlende Prioritätensetzung und mangelnde Zusammenarbeit mit italienischen Universitäten bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Lugano. Dem vom Kanton Tessin gestellten Antrag an den Bundesrat, als Universitätskanton anerkannt zu werden, wurde aber gute Chancen auf Gutheissung eingeräumt. Im Winter des Berichtsjahres zählte die USI rund 1100 Studierende, wovon die meisten Kommunikationswissenschaften, ein etwas geringerer Teil Architektur und der kleinste Teil Wirtschaft studierte. Rund die Hälfte der Studentinnen und Studenten stammte aus dem Tessin, ein Fünftel aus der übrigen Schweiz, ein knappes Viertel aus Italien und der Rest aus dem übrigen Ausland [55].
Nachdem die SHK den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt und Freiburg empfohlen hatte, die Zulassung zum Medizinstudium im Herbst erneut zu beschränken, wurden die an den betroffenen Universitäten vorhandenen 710 Studienplätze in Human- und Veterinärmedizin unter 855 Anwärterinnen und Anwärtern zugeteilt. Die Universitäten in Lausanne, Neuenburg und Genf wurden angehalten, bei den Vorprüfungen im Lauf des Medizinstudiums erneut eine verschärfte Selektion vorzunehmen. Ein Numerus Clausus war – ohne die Westschweizer Universitäten – erstmals 1998 für das Studium der Humanmedizin durchgeführt worden. Das Bundesgericht wies die staatsrechtlichen Beschwerden diverser studentischer Körperschaften ab, welche sich gegen die Einführung von Eignungstests für Medizinstudierende gewendet hatten. Hingegen hob das Gericht die Gebühren für den Einführungstest auf [56].
Nach der grossen Kammer überwies auch der Ständerat eine Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Ausarbeitung eines revidierten Medizinalberufsgesetzes zum Aufbau einer umfassende Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte auch hinsichtlich sozialer, ethischer, psychosozialer und wirtschaftlicher Kompetenz verlangt. Der Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen war bis im September des Berichtsjahres in Vernehmlassung [57].
In einer Botschaft über die Genehmigung der Änderung der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung (AMV) beantragte der Bundesrat dem Parlament die Einführung einer generellen Experimentierklausel für die zahn-, die veterinärmedizinischen und die pharmazeutischen Fakultäten und Institute, damit diese – gleich wie die medizinischen Fakultäten – mit neuen Ausbildungs- und Prüfungsmodellen Erfahrungen sammeln können. Beide Räte folgten der Empfehlung ihrer WBK und stimmten der Verordnungsrevision zu [58].
Der Rat der SHK sprach sich gegen eine gesamtschweizerische Erhöhung der Studiengebühren aus. Der Kanton Zürich hatte im Hinblick auf den Anstieg der Studierendenzahlen aufgrund der verkürzten Mittelschuldauer den Vorschlag gemacht, eine bis zu hundertprozentige Gebührenerhöhung vorzunehmen. Damit sollten Investitionen in elektronische Lernmittel und eine vorübergehende Stärkung des Mittelbaus finanziert werden. Die SHK wollte gesamtschweizerische Massnahmen betreffend der „doppelten“ Maturitätsjahrgänge nicht ausschliessen, vermisste aber bei einer kurzfristig eingeführten Gebührenerhöhung die nötige Zeit für Überzeugungsarbeit und eine Anpassung an die Stipendienregelungen [59].
Die Stiftung Switch konnte ein neues gesamtschweizerisches Datennetz in Betrieb nehmen, das im Endausbau nicht nur alle Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen, sondern auch die Fachhochschulen integrieren wird. Das neue Netz Switchng („Switch next generation“) lässt dank schnellen und breitbandigen Glasfaserkabeln einen Datenaustausch mit 34 bis 155 Megabits pro Sekunde zu und ist das leistungsfähigste Netz der Schweiz überhaupt. Die Stiftung Switch war Ende der 80er Jahre als Schweizer Internetpionierin gegründet worden, um die Verbindungen der Schweizer Hochschulen untereinander sowie die Anbindung an das Ausland herzustellen [60].
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Kooperation unter Hochschulen
Im Rahmen des „Projet triangulaire“ – Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung – wurde die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorangetrieben. Anvisiert wurde der Übergang dreier Disziplinen (Chemie, Physik, Mathematik) von der Uni Lausanne an die EPFL und eine Stärkung der Geistes- und Biowissenschaften. Die Rektorate beider Universitäten intensivierten und harmonisierten die Kooperation, wobei sie klar eine Annäherung und nicht eine Fusion der beiden Hochschulen zu ihrem Ziel erklärten [61].
Eingeschlagen wurden die Eckpfeiler für die neue Tiermedizinische Fakultät Vetsuisse als Folge einer Fusion der entsprechenden Abteilungen der Universitäten Zürich und Bern. Unter gemeinsamer Leitung sollen sich die beiden Hochschulen auf je eigene Schwerpunkte konzentrieren, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen fördern und dank der Nutzung von Synergien Kosten einsparen [62].
Die Universitäten Bern und Zürich gründeten unter dem Namen Unitectra AG eine nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft. Die Unitectra AG soll mit einem Aktienkapital von 200 000 Fr. Beratungsdienstleistungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers erbringen bzw. sich für die Akquisition von Forschungsaufträgen und die Vermittlung von Wirtschaftspartnern zur Verwertung von Forschungsergebnissen einsetzen [63].
In der Ende des Berichtsjahres gegründeten Stiftung „Schweizerisches Netzwerk für Innovation“ (SNI) schlossen sich Vertreter von 19 Hochschulen und Forschungsanstalten zusammen, um die wirtschaftliche Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern. Das Netzwerk soll Vermittlerdienste anbieten, koordinieren und Institutionen ohne eigene Transferstelle beraten. Während vier Jahren wird das SNI vom Bund mit je zwei Mio Fr. finanziert; nach rund zehn Jahren soll der Betrieb selbsttragend sein. Die kantonalen Universitäten (ohne St. Gallen und italienische Schweiz), die Institutionen des ETH-Bereichs und die Fachhochschulen (ohne Ostschweiz und Tessin) sind an der Stiftung beteiligt; private Mitglieder sind vorgesehen, bleiben aber im Stiftungsrat in der Minderheit [64]. Die im Herbst 1998 gegründete Stiftung „Science et Cité“ zum Aufbau eines Dialogs zwischen Wissenschaft und Bevölkerung blickte ihrerseits auf eine schwierige Anlaufphase zurück. Um ihrem Ziel näher zu kommen, nicht zusätzliche Public Relations für die Wissenschaft zu sein, sondern eine Kultur der Verständigung, des Zuhörens, des Ernstnehmens von Fragen, Befürchtungen und Erwartungen in der Bevölkerung zu fördern, plante die Stiftung unter anderem die Einrichtung von runden Tischen zur Begleitung einzelner Forschungsprojekte [65].
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Studierende
Eine Studie des BfS wies einen ausgeprägt regionalen Charakter der Hochschulen hinsichtlich ihrer Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz aus: Von ihnen besuchten über zwei Drittel (69%) die ihrem Wohnsitz am nächsten liegende Universität. Ein grösserer Anteil an Studierenden aus entfernteren Landesteilen war an den Universitäten Freiburg und St. Gallen (HSG) sowie an den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (EPFL und ETHZ) zu verzeichnen, was vor allem auf das spezifische Fächerangebot dieser Hochschulen und – im Falle Freiburg – auf die Zweisprachigkeit des Lehrangebots zurückzuführen war. Gerade die Sprache erwies sich als wichtige Barriere: 90% der deutschsprachigen Studierenden besuchten eine rein deutschsprachige Hochschule, jedoch nur 4% eine rein französischsprachige. Umgekehrt waren 80% der französischsprachigen Studentinnen und Studenten an einer rein französischsprachigen und nur 5% an einer rein deutschsprachigen Universität immatrikuliert [66]. Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion seiner WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen [67].
Zwei Veröffentlichungen des nationalen Forschungsprogramms 33 relativierten die Idee des linearen Studienverlaufs. Der Tatsache, dass gut ein Viertel der Studierenden in der Schweiz die Hochschule ohne formellen Abschluss verlässt, müsse nichts Negatives anhaften, da der Studienabbruch selten an einen Misserfolg im Studium geknüpft sei. Von den Betroffenen wurde der Weggang von der Universität nämlich weniger einem Bruch als einer logischen Entwicklung der persönlichen Laufbahn gleichgesetzt, in der schon während des Studiums Erwerbstätigkeit oder auch eigene Kinder zentrale Rollen einnahmen [68].
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Stipendien
Der „Stipendienreport 1999“, den das BBW im Herbst veröffentlichte, zeigte ein föderalistisch geprägtes Fazit: unverändert grosse Differenzen zwischen den Kantonen gingen mit einer generellen Tendenz einher, dass weniger Personen berücksichtigt wurden, diese aber grössere Beiträge erhielten. Die im Grundsatz je nach Kanton höchst unterschiedlichen Regelungen und Gesetze zur Stipendienvergabe standen den Bemühungen der EDK und der Konferenz der Stipendienbearbeiter (IKSK) um eine Vereinfachung und Harmonisierung der Gesuchsbehandlung entgegen [69]. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat, eine Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene vorzulegen, indem er eine Motion seiner WBK überwies [70].
Das Fulbright-Stipendienprogramm zwischen der Schweiz und den USA lief im Berichtsjahr wieder an, nachdem es die USA 1996 im Zuge der Holocaust-Kontroverse aufgehoben hatten. Die Suspendierung des Programms war offiziell mit Budgetkürzungen im amerikanischen Kongress begründet worden. Die sowohl durch öffentliche als auch private Gelder finanzierten Fulbright-Stipendien ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern beider Staaten, im jeweils anderen Land zu studieren [71].
 
[41] BBl, 1999, S. 297 ff.; vgl. SPJ 1998, S. 307 f. 41
[42] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 309 ff. (Eintreten), 324 ff. (Diskussion betreffend Kompetenzen und Zusammensetzung der SUK), 343 ff., 823 ff., 870 ff., 966 ff. und 995; Presse vom 21.4. bis 23.4.99. Vgl. auch SPJ 1998, S. 307 ff. Zur WBK-Motion für einen Hochschulartikel vgl. Amtl. Bull. StR, 1999, S. 342 f. sowie auch die Voten in der Eintretensdebatte des StR (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 311 ff.) und Presse vom 25.3.99. 42
[43] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1725 ff., 1749 f., 1751 f., 1764 ff., 1773 ff., 1801 ff., 1911 f., 2078 f., 2144, 2312 f.; , 1999, S. 8692 ff. (Universitätsförderungsgesetz); , 1999, S. 8859 und BBl, 2000, S. 1044 f. (Bundesbeschluss über projektgebundene Beiträge zu Gunsten der Universitäten und Institutionen in den Jahren 2000-2003); , 1999, S. 8859 und BBl, 2000, S. 1046 f. (Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2000-2003); TA, 19.7.99; NZZ, 1.5., 17.9., 7.10. und 8.10.99; Presse vom 23.9., 24.9. und 28.9.99; SHK Jahresbericht 1999, Bern 2000, S. 5. 43
[44] Zur Zwischenbilanz, die Staatssekretär Kleiber anlässlich der Präsentation seiner Publikation „Die Universität von morgen“ zog, vgl. Presse vom 2.3.99. Als Grundgedanke und Anliegen nannte Kleiber die Anpassung der Universitätslandschaft an die Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft, die Schaffung eines Netzwerks für Innovation zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers sowie die Pflege des Dialogs zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit im Rahmen der Stiftung „Science et Cité“ (Lit. Kleiber, Die Universität). Hierzu auch Kleibers Zwischenbilanz nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen (Lib, 8.10.99; LT, 11.10.99; NZZ, 14.10.99). Zur Stiftung „Science et Cité“ vgl. unten, Kooperation unter Hochschulen. 44
[45] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 337 ff.; BaZ, 10.6.99; NZZ, 12.6.99. 45
[46] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2670; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1198.46
[47] SHK Jahresbericht 1999, Bern 2000, S. 10 f. 47
[48] NZZ, 2.2.99. 48
[49], 1999, S. 7135 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1190 f.; , 1999, S. 1720 ff.; , 2000, S. 129; Presse vom 1.6.99. Zum Bundesbeschluss über den Voranschlag 2000 des ETH-Bereichs siehe , 2000, S. 128. Vgl. auch die Stellungnahme des BR zur Interpellation Plattner (sp, BS), die hinsichtlich der aktuellen Geldmittelverteilung auf das Missverhältnis zwischen kantonalen Universitäten und ETH-Bereich hinwies (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 831 ff.). 49
[50] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 828 ff. 50
[51] NZZ, 7.12.99. Vgl. SPJ 1998, S. 310 f. 51
[52] Ww, 16.9.99; TA, 1.19.99; Presse vom 10.9.99. Vgl. SPJ 1998, S. 310 f. Siehe auch die bundesrätliche Stellungnahme zur Interpellation Semadeni (sp, GR) betreffend Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Rätoromanisch an der ETH (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1372 f. bzw. 2218).52
[53] BaZ, 4.6. und 13.10.99; NZZ, 5.6.99; Ww, 23.9.99. Vgl. auch die Antwort des BR auf die Anfrage Teuscher (gp, BE) betreffend Frauen- und Geschlechterforschung an den Hochschulen (Amtl. Bull. NR, 1999, Beilagen, S. 125 ff.). Zu den nur langsamen Fortschritten der ETH Zürich im Bereich der Frauenförderung vgl. SGT, 11.5.99. 53
[54] BaZ, 14.4.99. Zur Sammelbotschaft (BBl, 1999, S. 297 ff.) vgl. oben, Hochschulen. Allgemein zur Gleichstellung im Bildungsbereich vgl. BaZ-Beilage vom 18.9.99. 54
[55] CdT, 26.6.99; NZZ, 28.6.99; BaZ, 1.7.99; Bund, 26.7. und 6.12.99. Vgl. SPJ 1996, S. 297 f. 55
[56] Presse vom 5.3. und 26.8.99; BaZ, 31.3.99; NZZ, 19.8.99. Vgl. SPJ 1998, S. 309. 56
[57] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 180; NZZ, 29.6.99. Vgl. SPJ 1998, S. 310. 57
[58], 1999, S. 1901 ff. und 8852;, 1999, S. 809 ff.;St, 1999, S. 856 f. 58
[59] NZZ, 12.5. und 22.10.99. 59
[60] Presse vom 28.4.99. 60
[61] 24h, 4.3.99; LT, 15.3.99; Presse vom 24.3., 26.3. und 6.5.99; NZZ, 5.7. und 1.11.99. Vgl. SPJ 1998, S. 311. 61
[62] BZ, 13.2.99; NZZ, 27.2.99. 62
[63] Presse vom 27.2.99. 63
[64] NZZ, 8.11.99. 64
[65] NZZ, 28.1.99; 4.12.99; TA, 23.11.99; BaZ, 9.12.99. 65
[66] Lit. BFS, Einzugsgebiete; Presse vom 25.9.99; LT, 10.12.99. 66
[67] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1810 f. 67
[68] Lit. Diem/Meyer; Lit. Kiener; SHZ, 26.5.99; NZZ, 21.7.99; LT, 29.10.99; 24h, 17.11.99. 68
[69] LT, 5.11.99; NZZ, 9.11.99; vgl. auch BBW Journal, 1999, Nr. 3, S. 2 ff. 69
[70] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1809 f. 70
[71] NZZ, 16.6.99. 71