Année politique Suisse 2000 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
In seinem Bericht zur Legislaturplanung 1999-2003 bezeichnete der Bundesrat im Bereich der Kulturpolitik die Umsetzung von Art. 69 der neuen Bundesverfassung (
Kulturartikel) als vordringlich. Er möchte insbesondere kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Grundlagen für die
gesetzliche Konkretisierung sollen mit den Kantonen, den Städten und den interessierten Organisationen (beispielsweise Pro Helvetia) erarbeitet werden
[1]. Ausführlicher äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Galli (cvp, BE) zu seinen Absichten. Im Bereich der generellen Kulturförderung bekräftigte er seine Bereitschaft, eng mit den Kantonen und den grossen Gemeinden, aber auch mit privaten Institutionen zu kooperieren. Er verwies auf das Projekt Neue Finanzausgleich, das die Finanzierung der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung verbindlich einer interkantonalen Zusammenarbeit unterstellen will
[2].
Der Bundesrat gab seinen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über den internationalen Kulturgüterhandel (
Kulturgütertransfergesetz) in die Vernehmlassung. Es soll die Vorschriften umsetzen, welche die UNESCO-Konvention von 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vorsieht. Der Entwurf enthält Massnahmen, die das schweizerische Kulturerbe besser schützen, den internationalen Kunstaustausch fördern und zu einem effizienteren Schutz von Kulturgütern in und aus anderen Ländern beitragen
[3].
In Wimmis (BE) nahm die weltweit modernste
Papierentsäuerungsanlage ihren Betrieb auf. Der im Auftrag des Bundes von einer privaten Firma geführte Betrieb erlaubt es den beiden Hauptkundinnen, der Schweizerischen Landesbibliothek und dem Bundesarchiv, jährlich je 40 Tonnen säurehaltige Dokumente behandeln zu lassen und damit deren Lebensdauer um mindestens 150 Jahre zu verlängern
[4].
Als Yvette Jaggi, ehemalige SP-Stadtpräsidentin von Lausanne und alt Ständerätin, 1998 das Präsidium der Pro Helvetia übernahm, tat sie dies mit der erklärten Absicht, eine
Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung in die Wege zu leiten, wie dies Bundesrätin Dreifuss bereits 1997 angeregt hatte. Ein Jahr später zeigte sich auch der Stiftungsrat bereit, eine Neuausrichtung vorzunehmen. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sollte zwei
Reformmodelle ausarbeiten; verfolgt wurde aber nur eines, welches einen radikalen Umbau vorsah. Aus der schwerfälligen Institution sollte eine schlanke „Kulturagentur“ mit moderner und effizienter Führung werden. Die Steuergruppe schlug vor, den Stiftungsrat von 35 auf sieben Mitglieder zu reduzieren, die nur noch für strategische Grundfragen, Controlling und Aussenkontakte zuständig wären. Ein Kulturrat und ein Expertennetz sollten beratend zur Seite stehen. Die operative Verantwortung, insbesondere die Bearbeitung der Gesuche, sollte dagegen bei einer kompetenzmässig aufgewerteten Geschäftsleitung liegen
[5].
An seiner Plenarsitzung Ende Februar lehnte der Stiftungsrat diesen Vorschlag, der praktisch zu seiner Entmachtung geführt hätte, ab und beschloss, neben dem vorliegenden radikalen Modell auch ein gemässigteres auszuarbeiten. Die Steuergruppe verfeinerte ihr ursprüngliches
Modell (das nun
„Neuanfang“ hiess) weiter. Der Stiftungsrat sollte in gewohnter Form bestehen bleiben, die strategische und die operative Ebene aber klar getrennt werden und die Begutachtung der Gesuche bis zum Betrag von 100 000 Fr. der Geschäftsstelle obliegen. Brisantester Punkt war die Forderung nach einem Rücktritt der gesamten Führungsriege inklusive Stiftungsrat und Direktion sowie einer Neubesetzung aller wichtiger Positionen. Das Modell
„Renovation“ beschränkte sich demgegenüber auf punktuelle Massnahmen (Aufsplittung des Stiftungsrates in einen kleinen Verwaltungsrat und ein grösseres Expertengremium, das als Beratungs- und Think-Tank-Organ gedacht war). Strukturelle Reformen sollten erst vorgenommen werden, wenn die kulturpolitische Ausrichtung der Stiftung, ihre Aufgaben und Ziele sowie die Aufteilung der Aufgaben mit ihren Partnern (Bundesamt für Kultur, EDA und „Présence suisse“) geklärt sind. Anfangs Juli befasste sich der Stiftungsrat mit den beiden Varianten. Erwartungsgemäss sprach er sich für das Modell „Renovation“ aus. Ein Ausschuss des Stiftungsrates erhielt den Auftrag, in den nächsten 18 Monaten die für die Umsetzung erforderlichen Massnahmen einzuleiten
[6].
Der
Bundesrat nahm zu diesen Diskussionen in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Stump (sp, AG) zurückhaltend Stellung. Er stellte fest, dass die Pro Helvetia tatsächlich einen Reformbedarf aufweist. Sowohl die komplizierten Abläufe und Strukturen als auch die Aufgabe und Stellung der Institution in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung seien zu überprüfen. Er machte aber darauf aufmerksam, dass die Pro Helvetia eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft und nicht ein Bundesamt ist, weshalb der
Grundsatz der Autonomie auch im Bereich von Reformen zu beachten sei. Ein Eingreifen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung sei deshalb nicht angezeigt. Der Bundesrat werde sich erst mit dieser Angelegenheit befassen, wenn konkrete Anträge zur künftigen Aufgabenstellung der Pro Helvetia vorliegen
[7].
Der Nationalrat überwies eine Motion Bangerter (fdp, BE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche
Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, lediglich als Postulat
[8]. Um die darin aufgeworfenen Fragen näher prüfen zu lassen, nahm die grosse Kammer gleichentags ein Postulat Gysin (sp, BS) an, das den Bundesrat bat, bis Ende 2000 einen Bericht über die Musikförderung durch den Bund vorzulegen
[9].
Um eine den heutigen und künftigen Anforderungen entsprechende Filmpolitik betreiben zu können, will der Bundesrat mit einem neuen
Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur die Filmförderung auf moderne Grundlagen stellen, den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen im Film- und Audiovisionsbereich Rechnung tragen und der Schweizer Filmkultur auch mittel- bis langfristig eine solide Basis bieten
[10].
Mit diesem Ziel hatte der Bundesrat 1999 einen ersten Vorentwurf für das neue Gesetz in die
Vernehmlassung gegeben. Unbestritten war in den eingegangenen Stellungnahmen der Verzicht auf die bisherige Bewilligungspflicht für den Verleih sowie die definitive Einführung der erfolgsabhängigen Filmförderung, die sich unter dem Begriff „Succès cinéma“ in einem vierjährigen Pilotversuch bewährt hat. Völlig unterschiedlich waren hingegen die Meinungen zum sogenannten „Hollywood-Rappen“, einer Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen, deren Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung von einheimischem Filmschaffen fliessen sollte
[11].
Am Rande des Filmfestivals von Locarno einigten sich die Branchenvertreter auf einen Kompromiss. Demnach sollte auf die von den Filmverleihern und Kinobesitzern heftigst bekämpfte Lenkungsabgabe zum Schutz von nicht kommerziell orientierten Filmen verzichtet und statt dessen auf die
Selbstregulierung des Marktes gesetzt werden. Wenn diese nicht funktioniert, soll „Procinema“, der Verband der Kinounternehmer und Verleiher, für die Herstellung der gewünschten Vielfalt sorgen. Sollte auch diese brancheninterne Regulierung nicht zum Ziel führen, könnte das Bundesamt für Kultur (BAK) intervenieren, nötigenfalls mit einer zweckgebundenen Abgabe
[12]. Diese Doktrin übernahm der definitive
Gesetzesentwurf, der unter dem Leitgedanken „Durch Vielfalt zur Qualität“ im September
dem Parlament zugeleitet wurde
[13].
Mitte Jahr vermeldete das BAK, der Kredit für die
Produktionsbeiträge 2000 (7,6 Mio Fr.) sei bereits erschöpft
[14]. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, eine Erhöhung des ordentlichen Filmkredits erst mit dem Finanzplan 2002-2004 vorzunehmen, beantragte der Bundesrat daraufhin bereits für 2001 einen
Zusatzkredit von 4 Mio Fr. Die Kommission des Nationalrates stutzte den Antrag auf 3,7 Mio zurück; die Grüne Fraktion beantragte, dem Bundesrat zu folgen, während eine Minderheit aus der SVP den Status quo beibehalten wollte. Obgleich Nationalrat Tschäppät (sp, BE) als Präsident von „Cinésuisse“, dem Dachverband aller schweizerischer Filminteressierten und Filmbranchen, auf die Bedeutung des Filmschaffens als Träger des Images eines Landes verwies und vorrechnete, dass der Filmkredit gut angelegtes Geld sei, da allein die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen ein Vielfaches der gewährten Subventionen betragen, stimmte das Plenum mit 90 zu 68 Stimmen dem Antrag der Kommission zu. Keine Chance hatte auch der SVP-Minderheitsantrag, der mit 132 zu 34 Stimmen klar verworfen wurde. Der Ständerat genehmigte den gekürzten Kredit stillschweigend
[15]. Der Finanzplan 2002-2004 sieht vor, dass der Kredit für die Produktionsbeiträge bis zum Ende der Periode um 2,5 weitere Millionen aufgestockt wird. Das
gesamte Filmbudget, welches auch andere Posten (Ausbildung, Festivals etc.) umfasst, soll im gleichen Zeitraum
von 21,5 Mio Fr. im laufenden Jahr auf 32,5 Mio 2004 angehoben werden. Vom Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2002-2004 nahmen beide Kammern Kenntnis, ohne dabei den Filmkredit zu erwähnen
[16].
Für die Sanierung und
Erweiterung des Landesmuseums wurde ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben. Aus 141 eingegangenen Beiträgen wurden 15 ausgewählt, deren Verfasser sich am nun folgenden Projektwettbewerb beteiligen können. Im Vorfeld war es zu kontroversen Diskussionen gekommen über die Frage, ob der historistische Bau des heutigen Landesmuseums erhalten oder abgerissen werden soll. Die von der Jury zur Weiterbearbeitung empfohlenen Modelle beziehen alle den Gull’schen „Türmchenbau“ von 1898 mit ein. Mit den Bauarbeiten soll 2003 begonnen werden
[17].
In Seewen (SO) konnte nach fast zehnjähriger Planungs- und Bauzeit das
Musikautomaten-Museum, eine Aussenstelle des Landesmuseums, neu der Öffentlichkeit übergeben werden
[18].
Im Herbst öffnete das
Centre Dürrenmatt oberhalb von Neuenburg seine Tore. Nach dem Tod Dürrenmatts 1990 hatte seine Ehefrau die Idee für das Zentrum entwickelt. Dieses besteht aus dem alten Wohnhaus des Schriftstellers sowie einem Neubau des Tessiner Architekten Mario Botta und soll zugleich Museum und Forschungsstätte sein. Der Bund hatte den Bau mit 3 Mio Fr. unterstützt
[19].
Nationalrat Neirynck (cvp, VD) reichte ein mehrheitlich von Abgeordneten aus der lateinischen Schweiz mitunterzeichnete Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, die
Genfer Buchmesse mit einem jährlichen Beitrag von 500 000 Fr. zu unterstützen. Er begründete sein Ansinnen mit der Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Frankophonie sowie mit der Offenheit und Gastfreundschaft, die sie Autoren, Verlegern und Lesern aller Sprachregionen des Landes gewährt. Damit trage sie in wesentlichem Ausmass nicht nur zum besseren gegenseitigen Verständnis und folglich zum nationalen Zusammenhalt bei, sondern sei auch dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich. Der Bundesrat anerkannte, dass die Genfer Buchmesse in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Das BAK verfüge aber im jetzigen Zeitpunkt weder über die gesetzliche Grundlage noch über die notwendigen Mittel, um die verlangte Unterstützung auszurichten. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen
[20].
Im Vorjahr hatte die Wettbewerbskommission (Weko) mit ihrer Ankündigung, die kollektive
Preisbindung für deutschsprachige Bücher verbieten zu wollen, bei Autoren, Verlagen und Buchhandlungen für helle Aufregung gesorgt. Ein Postulat Widmer (sp, LU) bat den Bundesrat, neben den kartellrechtlichen Überlegungen, die zum Entscheid der Weko geführt hatten, auch kultur- und arbeitsmarktpolitische Aspekte zu prüfen. Der Bundesrat war bereit, das Postulat in dem Sinn entgegen zu nehmen, dass er das BAK zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft beauftragen wird, einen Bericht über die Buchpreisbindung zu erstellen
[21].
Als erstes Land nach Frankreich erliess die Pro Litteris auf den 1. Januar 2000 einen Tarif für die
Verbreitung von Texten im Internet resp. auf CD-ROM [22]. In einer Interpellation beklagte sich Nationalrat Laubacher (cvp, LU), damit würde die Wirtschaft über Gebühr belastet. In seiner Antwort vertrat der Bundesrat die Auffassung, die Tätigkeit der Pro Litteris sei gleichermassen im Interesse von Urhebern und Nutzern. Die neuen Verwendungen dürften nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Rechtsinhaber vorgenommen werden. Für die Nutzer wäre es aber sehr schwierig und umständlich, alle Berechtigten ausfindig zu machen und mit ihnen Lizenzverträge abzuschliessen. Der Tarif der Pro Litteris sei damit nichts anderes als eine Offerte an diejenigen Nutzer, die das Werkrepertoire der Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen. Anders als bei den Photokopien sei nur die tatsächliche Nutzung gebührenpflichtig
[23].
Im Spätsommer schlossen sich die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften (Pro Litteris, SSA, Suisa, Suissimage und Swissperform) zusammen, um mit einer gemeinsamen Plakatkampagne die breite Öffentlichkeit für die Probleme rund um die Durchsetzung des Urheberrechts im Zeitalter der digitalen Medien zu sensibilisieren. Hintergrund dieser Aktion war der Umstand, dass das Urheberrecht teilrevidiert werden soll. Der Grund für diese Revision sind
neue internationale Verträge, welche die Weltorganisation für geistiges Eigentum 1996 verabschiedet hat, und in denen die Folgen neuerer technischer Entwicklungen für die Durchsetzung der Urheberrechte berücksichtigt werden. Da die Schweiz diesem Abkommen, das in Kraft tritt, wenn es 30 Länder unterschrieben haben, beitreten möchte, muss sie ihr
Urheberrechtsgesetz anpassen. Die Verwertungsgesellschaften befürchten, dass bei dieser Revision alte Forderungen des mächtigen Dachverbandes der Urheberrechtsnutzer berücksichtigt werden könnten. Es geht insbesondere um den so genannten
„Produzentenartikel“, durch den angestellte und im Vertragsverhältnis arbeitende Urheber ihre Rechte an die Produzenten verlieren könnten
[24].
Genau in diese Richtung zielte eine Motion Weigelt (fdp, SG), die eine Regelung des Produzenten-Urheberrechts in dem Sinn verlangte, dass bei Fehlen einer Vereinbarung zwischen Urheber und Produzent die Rechte dem Produzenten zufallen sollen. Der Bundesrat erinnerte in seiner Antwort an die schwierigen parlamentarischen Auseinandersetzungen im Vorfeld der Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes. Der Gesetzgeber habe damals ganz bewusst auf ein
Produzenten-Urheberrecht verzichtet, um die Kulturschaffenden zu schützen; ein solches wäre zudem nicht europakompatibel. Er war aber bereit, eine Klärung der Stellung der Produzenten als wirtschaftlichen Risikoträgern zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen
[25].
Der seit mehreren Jahren andauernde Streit zwischen den Kantonen
St. Gallen und Zürich über die Rückgabe der im Zweiten Villmergerkrieg 1712 von Zürich erbeuteten
Kulturgüter konnte noch immer nicht beigelegt werden. Zürich stimmte zwar der Schaffung einer interkantonalen Stiftung grundsätzlich zu, konnte aber die in diesen Handel involvierten Institutionen (Zentralbibliothek, Landesmuseum, Staatsarchiv) nicht dazu bewegen, in absehbarer Zeit die bei ihnen eingelagerten Kulturgüter herauszurücken. St. Gallen war nicht mehr bereit, Zürich unbeschränkt Zeit zu gewähren und drohte ultimativ, die Angelegenheit vor Bundesgericht zu ziehen
[26].
Mit einem dreitägigen Fest fand Ende März in
Luzern die Gesamteröffnung des neuen
Kultur- und Kongresszentrums (KKL) statt. Im Bau des Pariser Architekten Jean Nouvel befinden sich, vereint unter einem 10 000 Quadratmeter grossen, auf den See hin auskragenden Dach, Konzertsaal, Mehrzweckhalle, Kunstmuseum, Kongressräume, Bars und Restaurants
[27]. Die von Stadt und Kanton Luzern dominierte Trägerstiftung übernahm im Mai als Eigentümerin die Führung des gesamten Betriebs, der bis anhin von einer privatwirtschaftlich organisierten Betreiberin geleitet worden war
[28].
Mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Stiftungsurkunde zur Gründung der
Stiftung Paul Klee-Zentrum schufen Stadt und Kanton
Bern die Trägerschaft der neuen Institution. Der vom italienischen Architekten Renzo Piano entworfene Bau im Schöngrünquartier wird mehrheitlich von einer privatrechtlichen Stiftung finanziert. Stadt und Kanton Bern werden (vorbehalten die städtische Volksabstimmung von 2001) für die Erschliessung und den Betrieb des Zentrums aufkommen. Die Burgergemeinde steuert weitere 20 Mio Fr. für besondere Zwecke (Wechselausstellungen etc.) bei. Kern des Ausstellungsgutes bilden die rund 2500 Werke, die heute der im Berner Kunstmuseum domizilierten Paul Klee-Stiftung gehören, sowie Schenkungen und Leihgaben. Insgesamt werden im künftigen Paul Klee-Zentrum rund 40% des über 9000 Werke umfassenden Oeuvres von Klee vereint sein
[29].
Der Regierungsrat des Kantons
Bern entschied, die in der Stadt Bern 1998 eingereichte und 1999 vom Gemeinderat aus Umweltschutzgründen für teilweise ungültig erklärte
Initiative „Reitschule für alle“ sei vollumfänglich gültig. In der Abstimmung vom 23. September wurde die Initiative und damit die weitgehend
kommerzielle Nutzung der Reitschule mit über 67% Neinstimmen
deutlich abgelehnt [30].
In
Basel wurde Anfang April der Grundstein für ein
neues Schauspielhaus gelegt. Dem Neubau, der voraussichtlich 2002 bezugsbereit sein wird, waren jahrzehntelange Debatten um den Standort und mehrere Debakel bei der Finanzierung vorangegangen. 1998 fällte die Kantonsregierung den definitiven Beschluss, wollte sich aber an den auf 21 Mio Fr. geschätzten Baukosten nur mit 11,5 Mio Fr. beteiligen. Angestiftet von einer in der Öffentlichkeit nicht genannten Privatfrau brachten ebenfalls anonym bleiben wollende Spenderinnen (später unterstützt von Spendern, Firmen und Institutionen) rund 13,5 Mio Fr. auf, die in die zu diesem Zweck gegründete Stiftung „Ladies First“ flossen und dem neuen Schauspielhaus zur Verfügung gestellt werden
[31].
Im September wurde in
Zürich die
Schiffbauhalle auf dem ehemaligen Escher-Wyss-Areal eingeweiht. Der Gesamtkomplex, von dem der alte Industriebau nur ein Teil ist, beherbergt vier Probebühnen für das Schauspielhaus, ein Kellertheater sowie die Werkstätten des Schauspielhauses, die bisher in verschiedenen gemieteten Liegenschaften untergebracht waren
[32].
[2]
AB NR, 2000, S. 456 und 658. Siehe
SPJ 1999, S. 328.2
[3]
Gesch.ber., 2000, S. 20; Presse vom 26.10.00. Siehe
SPJ 1998, S. 323. Die Kompetenz, die Ausfuhr von einheimischem Kulturgut zu verhindern, liegt heute bei den Kantonen. Siehe dazu die Ausführungen des BR in
AB NR, 2000, I, Beilagen, S. 231 f. Vgl. auch
Lit. Geissinger-Mariéthoz3
[4]
BaZ, 9.8.00;
NZZ, 1.9.00. Siehe
SPJ 1998, S. 324 f.4
[5]
TA, 13.1.00;
NZZ, 22.2.00;
LT, 24.2.00. Siehe
SPJ 1997, S. 321 f. und
1999, S. 329.5
[6] Presse vom 25.2., 17.6. ,19.6. und 5.-7.7.00. Zu „Présence suisse“ siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).6
[7]
AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 259 f. Siehe dazu auch die detaillierteren Ausführungen des BR zu einer noch nicht behandelten Motion Zbinden (sp, AG) (Geschäft 00.3321).7
[8]
AB NR, 2000, S. 447. Der SR hatte im Vorjahr eine gleichlautende Motion ebenfalls nur als Postulat angenommen (
SPJ 1999, S. 330).8
[9]
AB NR, 2000, S. 451.9
[10] Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003, in
BBl, 2000, S. 1301.10
[11] Presse vom 25.5.00. Siehe
SPJ 1999, S. 330.11
[12] Presse vom 8.8. und 4.9.00.12
[13]
BBl, 2000, S. 5429 ff.; Presse vom 19.9.00.13
[14] Presse vom 4.7.00.14
[15]
AB NR, 2000, S. 1256 ff.;
AB SR, 2000, S. 829 f. Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Filmwesens siehe
Lit. Rütter / Vouets.15
[16]
AB NR, 2000, S. 1222 ff., 1245 ff. und 1282;
AB SR, 2000, S. 847 f. Siehe dazu auch die Ausführungen von BR Dreifuss zu einer abgeschriebenen Empfehlung Cottier (cvp, FR) in
AB SR, 2000, S. 528 f.16
[17]
NZZ und
TA, 4.2., 17.6. und 16.11.00.17
[18] Presse vom 27.3.00.18
[19]
SGT, 23.9.00;
NLZ, 25.9.00. Siehe
SPJ 1997, S. 324.19
[20]
AB NR, 2000, S. 840.20
[21]
AB NR, 2000, S. 451. Vgl. die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Grobet (pda, GE) in
AB NR, 2000, S. 656. Siehe
SPJ 1999, S. 331. Der deutsche Bundestag verabschiedete im Juli ein Gesetz, das die nationale Buchpreisbindung festschreibt. Die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zwischen Deutschland und Österreich musste hingegen, da nicht EU-konform, aufgegeben werden (
NZZ, 4.7.00).21
[23]
AB NR, 2000, S. 1200. Zu den Querelen um die Pro Litteris im Bereich der Photokopien siehe
SPJ 1999, S. 331 f.23
[24] Presse vom 20.9.00.24
[25]
AB NR, 2000, S. 841. Siehe
SPJ 1992, S. 276 f.25
[26]
SGT, 7.10. und 10.10.00. Siehe
SPJ 1999, S. 332.26
[27]
NZZ, 18.1., 9.2. und 25.3.00. Das Kunstmuseum nahm seinen Betrieb erst im Juni auf (
NLZ, 20.6.00).27
[28]
NZZ, 18.1., 9.2. und 12.5.00; Presse vom 25.3. und 27.3.00.28
[29]
Bund, 28.1., 2.3., 10.6., 29.6., 16.9., 21.10., 28.11. und 1.12.00.29
[30]
BZ und
Bund, 10.3., 23.3, 7.7., 24.8., 25.8. und 25.9.00. Siehe
SPJ 1999, S. 332.30
[32]
NZZ, 20.9. und 22.9.00.32
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