Année politique Suisse 2002 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des
audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins „Memoriav“ und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich 1 878 000 Fr. für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für „Memoriav“ noch leicht anheben. Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion, die Richtlinien zur
Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen
[1].
Obgleich der Bundesrat mit der von der Stadt Bern beantragten Erhöhung des Beitrags des Bundes an die
kulturellen Institutionen der Bundesstadt von 970 000 auf 1,2 Mio Fr. einverstanden war, lehnte der Nationalrat diese Erhöhung im Voranschlag 2003 mit 110 zu 63 Stimmen ab
[2].
Als Nachfolger von Bernard Cathomas, der 2001 wegen mangelnder Kompetenzen zurückgetreten war, wählte der Stiftungsrat der Pro Helvetia den Germanisten und Musikjournalisten Pius Knüsel zum
neuen Direktor der Kulturstiftung. Knüsel, der als Favorit der radikaleren Reformer innerhalb des Stiftungsrates galt, erklärte, sein primäres Ziel sei es, die begonnene Reform zu Ende zu führen. Die Pro Helvetia soll nicht nur zur führenden „Kulturagentur“ werden, welche die unterschiedlichen Kulturakteure zu einer Art Netzwerk verbindet, sondern auch zu einer Vordenkerin der nationalen Kulturpolitik. Insgesamt strebe er eine schlankere, aber effizientere Institution an, die sich aktiver und offensiver verhalte, sich klarer profiliere als bisher und sich gegen aussen auch besser darstelle
[3].
Im Sommer 2000, als der Stiftungsrat der Pro Helvetia sehr kontrovers über eine Neuausrichtung und Bereinigung der Strukturen diskutierte, hatte Nationalrat Zbinden (sp, AG) eine Motion eingereicht, in welcher er eine stärkere Einflussnahme der Bundesbehörden auf die Arbeit der Stiftung und allenfalls eine
Neufassung des gesetzlichen Auftrags verlangte. In seiner Antwort vom Herbst des gleichen Jahres verwies der Bundesrat darauf, dass die Pro Helvetia eine autonome Stiftung der Eidgenossenschaft ist, weshalb eine Einmischung des Bundes in die stiftungsinterne Meinungsbildung grundsätzlich nicht opportun sei. Auf seinen Antrag – und weil die Reform 2001 zum Abschluss gekommen war – überwies der Nationalrat den Vorstoss lediglich als Postulat
[4].
Am 1. August trat das
revidierte Gesetz
über Filmproduktion und Filmkultur in Kraft. Mit dem neuen gesetzlichen Rahmen entfallen die Bewilligungspflicht für den Filmverleih sowie für den Bau oder die Umwandlung von Kinosälen. Stattdessen liefern die Verleiher und Kinobetreiber in Zukunft Zahlen, die es dem Bund erlauben, eine genaue Statistik über die in der Schweiz gezeigten Filme zu führen. Bundesrätin Dreifuss erinnerte die Branche noch einmal eindringlich an ihre Selbstverantwortung und die Verpflichtung, die kulturelle und sprachliche Vielfalt des Kinoangebots sicherzustellen. Die im Gesetz verankerte erfolgsabhängige Filmförderung „Succès cinéma“ war bereits auf Anfang Jahr in Kraft gesetzt worden
[5].
Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde der um knapp eine Million auf 50,4 Mio Fr. aufgestockte „
Pacte de l’audiovisuel“ zwischen SRG SSR idée suisse und den unabhängigen Schweizer Filmproduzenten für die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Die Filmschaffenden werden künftig für Fernsehausstrahlungen ihrer Werke besser entschädigt
[6].
Ende November verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die
Stiftung Schweizerisches Landesmuseum (SLM). Heute gehört das SLM, das acht Museen in allen Landesteilen umfasst und dessen Hauptsitz in Zürich ist, zum BAK. Der Bundesrat will die Museumsgruppe nun als
Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit verankern. Von der neuen Rechtsform und der strategischen Führung über einen Leistungsauftrag verspricht sich der Bund eine Effizienzsteigerung. Als Stiftung hat es das SLM aus Sicht des Bundesrates einfacher, Drittmittel zu erwirtschaften und mögliche Mäzene auf sich aufmerksam zu machen. Wichtigste Finanzquelle bleiben aber weiterhin die Beiträge, mit denen der Bund die Leistungen des SLM abgilt. Der Zahlungsrahmen unterliegt einem parlamentarischen Beschluss. Die Liegenschaften und Museen bleiben im Eigentum des Bundes, ebenso die Sammlungsgegenstände
[7].
Im Projektwettbewerb für die Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich stach ein junges Architekturbüro aus der Schweiz die gesamte internationale Konkurrenz aus. Das siegreiche Team will den heutigen Verwaltungstrakt durch einen
Neubau ersetzen, der sich wie eine Schlange durch den Platzspitz-Park und um den vor über 100 Jahren erstellten „Türmchenbau“ zieht, wobei alte und neue Gebäude miteinander verbunden werden. Gegen das Projekt regte sich Widerstand aus Kreisen der Natur- und Heimatschützer. Sie kritisierten insbesondere den Einbezug des Platzspitz und verlangten, der Neubau sei gesondert an einem anderen Standort zu erstellen. Nach mehreren öffentlichen Hearings mit Architekten und Museumsfachleuten liessen sich die Kritiker allerdings weitgehend besänftigen
[8].
Der Entscheid des Bundesrates, den Erweiterungsbau aus dem laufenden Finanzplan zu streichen und vorerst nur die
Sanierungsarbeiten am bestehenden Bau auszuführen, stiess bei Stadt und Kanton Zürich auf Unverständnis. Die beiden Zürcher Vertreter im Ständerat, Spoerry (fdp) und Hofmann (svp) erklärten ihre Bereitschaft, sich dafür einzusetzen, dass dieser Entscheid noch einmal überdacht wird. Die WBK des Nationalrates möchte ebenfalls verhindern, dass sich der Neubau verzögert. Als Ausweg aus dem Engpass regte sie eine teilweise private Finanzierung mit Staatsgarantie an. Im Ständerat kam es ausgehend von einer Interpellation Spoerry zu einer kurzen Landesmuseums-Debatte. Bundesrätin Dreifuss erklärte, der Bundesrat erachte die Sanierung und den Neubau als gleichwertige Anliegen, müsse das Projekt jedoch aus finanziellen Gründen etappieren
[9].
Obgleich es das meistbesuchte Museum der Schweiz ist, kämpft das
Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern seit Jahren mit finanziellen Problemen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Gründungsmitglieder und Hauptträger Post, Swisscom, SBB und Swissair aus dem bisherigen Engagement mit jährlichen Pauschalbeiträgen lösen und das Museum nur noch punktuell unterstützen wollen. Angesichts dieser Sachlage und der angestrebten Neuordnung im Bereich Landesmuseum verlangte der Trägerverein, das VHS dem Landesmuseum zu unterstellen. Dieses Anliegen nahm Nationalrat Widmer (sp, LU) mit einer von 133 Abgeordneten unterzeichneten Motion auf. Das VHS doppelte mit einem Gesuch an das EDI nach und ersuchte gleichzeitig darum, den bis Ende 2003 befristeten Leistungsauftrag zu verlängern. Der Bundesrat antwortete ausweichend. Er zeigte sich bereit, den Leistungsauftrag zu erstrecken; beim Anschluss ans SLM winkte er mit der Begründung ab, dieses könne mit seinen momentanen Ressourcen keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen
[10].
Mit einem Postulat wies Ständerat Maissen (cvp, GR) auf die prekäre Situation des
Schweizerischen Alpinen Museums (SAM) hin, dessen finanzielle Existenz wegen der aufgekündigten Unterstützung durch die Standortgemeinde Bern ab 2004 nicht mehr gesichert ist. Er forderte den Bundesrat auf, das SAM in das Ausführungskonzept des Kulturartikels der revidierten Bundesverfassung einzubeziehen und als Museum von nationaler Bedeutung mit einem entsprechenden Leistungsauftrag unter der Ägide des Bundes weiterzuführen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Frage zu prüfen, wollte aber die künftige Federführung nicht präjudizieren, weshalb er beantragte, diesen Punkt des Postulats abzulehnen. Maissens Argument, ohne verstärktes Engagement des Bundes riskiere das Museum eine baldige Schliessung, setzte sich im Rat jedoch durch, der mit 15 zu 2 Stimmen den Führungsauftrag ebenfalls überwies
[11].
Mit einer bereits 2000 eingereichten Motion ersuchte Nationalrat Zisyadis (pda, VD) den Bundesrat, vom Prinzip der Handels- und Gewerbefreiheit abzuweichen und in der gesamten Schweiz einen einheitlichen Buchpreis einzuführen. In seiner Antwort erinnerte der Bundesrat daran, dass er in Ausführung eines Postulates Widmer (sp, LU) von 1999 das BAK und das Seco beauftragt hatte, in einem Bericht die kultur- und arbeitsmarktpolitische Bedeutung der
Buchpreisbindung darzustellen. Vor der eingehenden Prüfung dieses Berichtes wollte er sich aber auf keine verbindliche Marschrichtung verpflichten lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte
[12]. Da sich BAK und Seco nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten, beschloss der Bundesrat im Juli, von einem externen Bericht, der die Vorteile der Buchpreisbindung höher wertete als die Nachteile, zwar Kenntnis zu nehmen und ihn zu veröffentlichen, in der Sache selber aber nicht Stellung zu beziehen, sondern das Urteil des vom Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband angerufenen Bundesgerichts abzuwarten. Die Lausanner Richter hiessen die Beschwerde zumindest teilweise gut. Sie hoben den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen auf und wiesen die Sache zur Neubeurteilung an die Wettbewerbskommission zurück. Diese hatte 1999 den Buchhändlern und Verlegern verboten, die Buchpreisbindung aufrecht zu erhalten
[13].
Ende November erschien der erste Band des
„Historischen Lexikons der Schweiz“ (HLS) Damit wurde das grösste je vom Bund unterstützte geisteswissenschaftliche Projekt gedruckt greifbar. Das Grobkonzept für das HLS wurde ab 1985 entworfen, 1987 bewilligte der Bund das Vorhaben und finanzierte es ab 1988 mit durchschnittlich 3 Mio Fr. pro Jahr. Das Werk wird dereinst auf 9600 Seiten 36 000 Artikel umfassen und erscheint gleichzeitig in Deutsch, Französisch und Italienisch
[14].
Der Nationalrat nahm ein Postulat Baumann (svp, TG) für eine Anpassung des im URG geregelten Vergütungssystems für den Eigengebrauch von technischen Verfahren an, die nicht eigentlich unter den Begriff des „geistigen Eigentums“ fallen. Damit sollen die auf
leeren Datenträgern erhobenen Pauschalgebühren durch eine auf den einzelnen Nutzungsvorgang bezogene Abgeltung ersetzt werden. Gemäss Baumann soll sich die neue Regelung an die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft anlehnen. Überwiesen wurde auch ein Postulat Sommaruga (sp, BE), welches den Bundesrat ersucht, zur Einführung der nationalen Erschöpfung für
audiovisuelle Werke sowie zur Frage Stellung zu nehmen, inwiefern diese Neuregelung die kulturelle Vielfalt des Angebotes von audiovisuellen Werken einschränkt. Dieses Postulat betrifft eine Änderung des URG, die im Rahmen des neuen Filmgesetzes vorgenommen wurde und dazu führte, dass ab dem 1. August der Verkauf von nicht ausdrücklich für die Schweiz lizenzierten Spielfilm-DVDs verboten wurde
[15].
Der seit Jahren dauernde
Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen
St. Gallen und Zürich um die Rückgabe der im zweiten Villmergerkrieg (1712) von Zürich erbeuteten Kunstgegenstände soll Sache des Bundesrates werden. Nachdem er eine Klage vor Bundesgericht erwogen hatte, teilte der Kanton St. Gallen im September mit, er habe in Bern um Vermittlung ersucht. Die Kantonsregierung erklärte ihren vorläufigen Verzicht auf eine Klage mit der „freundeidgenössischen Verpflichtung, nach einer gütlichen Einigung zu suchen“, eine Haltung, die der Kanton Zürich begrüsste. Aufgrund einer Bestimmung der neuen Bundesverfassung (Art. 44 Abs. 3) erklärte sich der Bundesrat bereit, die beantragte Vermittlerrolle zu übernehmen
[16].
Eine ähnliche Kontroverse, der Kulturgüterstreit zwischen
Glarus und St. Gallen um die Werdenberger Akten konnte beigelegt werden. Die aufgearbeiteten Dokumente aus der Glarner Herrschaftszeit in den St. Galler Regionen Werdenberg und Wartau (1517-1798) bleiben in Glarus. Den St. Gallern werden aber Originaldokumente für Ausstellungen zur Verfügung gestellt
[17].
In
Basel wurde Ende Januar das neue Schauspielhaus eingeweiht. Die Finanzierung des 29 Mio Fr. teuren Neubaus war erst möglich geworden, nachdem 1998 anonym bleiben wollende Frauen 7,3 Mio Fr. zur Verfügung gestellt hatten. Viele weitere Spender waren ihrem Beispiel gefolgt und hatten schliesslich mehr als 20 Mio Fr. aufgebracht
[18].
Nur relativ knapp, mit rund 53% Ja-Stimmen, nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt
Zürich zwei Finanzvorlagen zum Schauspielhaus an (2,5 Mio für die Kostenüberschreitungen beim Umbau des Schiffbaus, 3,88 Mio als Erhöhung der jährlichen Subvention). Das Resultat wurde einerseits als Bekenntnis der Stadt zu ihrem Theater, andererseits als Warnung an die Leitung des Schauspielhauses gewertet, da die Besucherzahlen in der Spielsaison 2001/2002 eingebrochen waren (um 40% bei den Abonnementen). Weil er die Voraussetzungen für einen Neuanfang als nicht gegeben erachtete, löste der Verwaltungsrat Anfangs September per Ende Saison 2002/2003 den Vertrag mit dem renommierten Intendanten des Schauspielshauses, Christoph Marthaler auf. Unter dem Druck der Öffentlichkeit zeigten sich Stadtbehörden und Verwaltungsrat schliesslich aber bereit, die Zusammenarbeit mit Marthaler um mindestens ein Jahr zu verlängern. Bedingung war allerdings eine strengere Kostenkontrolle sowie weitere Einsparungen. Zurückgreifen könnte das Schauspielhaus allenfalls auch auf eine Defizitgarantie des Kantons von maximal 2,5 Mio Fr.
[19].
In
Bern begann mit der Grundsteinlegung der eigentliche Bau des Paul-Klee-Zentrums im Osten der Stadt. Das Museum, das dereinst 4000 Klee-Bilder beherbergen wird, soll 2005 fertiggestellt sein
[20].
[1]
AB NR, 2002, S. 578 ff. In diesem Rahmen beantwortete der BR auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung. Zu den Problemen der Archive bei der Konservierung von digitalen Daten siehe Presse vom 26.3.02.
[2]
AB NR, 2002, S. 1775 ff.;
Bund, 29.11.02.
[3]
TA, 26.2.02; Presse vom 1.3. und 2.3.02;
WoZ und
Ww, 7.3.02;
Bund, 15.5.02. Siehe
SPJ 2001, S. 237. Mit einer Eingabe verlangte die Pro Helvetia substantiell mehr Geld vom Bund: Statt 130 Mio Fr. wie in der laufenden Vierjahresperiode sollen es in der nächsten (2004-2007) 180 Mio Fr. sein (
NZZ, 19.9. und 20.9.02).
[4]
AB NR, 2002, S. 307. Vgl. auch die Antwort des BR auf zwei Interpellationen zur Neubesetzung des Stiftungsrates:
a.a.O., I, Beilagen, S. 322 ff. und 594. Siehe
SPJ 2000, S. 283 und
2001, S. 237 f.
[5] Presse vom 3.8.02. Vgl.
SPJ 2001, S. 238 f. Siehe dazu auch unten (Urheberrecht).
[6] Presse vom 6.8.02. Siehe
SPJ 1999, S. 330.
[7]
BBl, 2003, S. 535 ff.;
LT, 25.6.02;
NZZ, 30.8.02.
[8] Presse vom 16.7.02;
NZZ, 3.8., 17.8., 20.8., 22.8., 23.8., 29.8., 4.9. und 6.9.02. Siehe
SPJ 2000, S. 285.
[9]
AB SR, 2001, S. 655 ff. Sie auch
AB NR, 2002, S. 919 (Frage Ricklin, cvp, ZH) und 1304 f. (Frage Fehr, sp, ZH);
NZZ, 26.8., 27.8., 10.9., 13.9., 14.9., 18.9. und 1.11.02.
[10] Geschäft 02.3068;
NZZ, 25.2., 7.3. und 3.12.02.; Presse vom 24.4.02;
LT, 13.5.02;
LNN, 9.7.02;
Bund, 3.8.02;
BaZ, 6.8.02. Siehe
SPJ 1999, S. 330.
[11]
AB SR, 2001, S. 694 f.
[12]
AB NR, 2002, S. 309 f. Siehe
SPJ 2001, S. 240. Vgl. auch oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
[13]
Lit. Neiger;
NZZ, 3.5., 4.7. und 1.11.02; Presse vom 17.8.02. Siehe
SPJ 1999, S. 331.
[15]
AB NR, 2002, S. 1689 und 2161;
NZZ, 17.1., 4.4. und 16.8.02;
BZ, 9.7.02;
TG, 29.7.02;
TA, 6.9.02.
[16]
SGT, 23.2.02;
TA, 11.4. und 6.11.02;
NZZ, 3.9. und 5.11.02; Presse vom 6.9.02. Siehe
SPJ 2001, S. 241.
[17]
SGT und
NZZ, 14.9.02.
[18]
BaZ, 17.1., 18.1., 21.1. und 6.2.02. Siehe
SPJ 2000, S. 287.
[19]
NZZ und
TA, 11.1., 24.1., 12.2., 28.2., 4.5., 3.6., 2..-11.9., 19.9., 4.10., 29.10., 31.10. und 5.12.02.
[20]
BZ und
Bund, 21.6.02. Siehe
SPJ 2001, S. 241.
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