Année politique Suisse 2004 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Ständerat ein Postulat Bieri (cvp, ZG), welches verschiedene Vorgaben zur Ausgestaltung des geplanten Kulturförderungsgesetzes, insbesondere zur Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie zur Unterstützung der Musikausbildung formulierte und für die Kulturpolitik moderne Strukturen, eine klare Basis für die Förderung und einen effizienten Einsatz der knappen Mittel verlangte
[1]. Mitte Jahr gab der Direktor des BAK bekannt, dass sich die Eröffnung der Vernehmlassung zum
Kulturförderungsgesetz um mindestens ein Jahr verzögert, da verschiedene Aspekte des Gesetzeswerks noch vertieft abzuklären seien; zudem zwängen Finanzdruck und Strukturprobleme zur Definition einer neuen internen Strategie
[2].
Spätestens seit dem Filmfestival von Locarno, als Couchepin das BAK in einem Interview mit einer welschen Wochenzeitung hart angriff und von „Kolonialisierung der offiziellen Kultur durch die Linke“ und von „Vetternwirtschaft“ im BAK sprach, war klar, dass das Verhältnis zwischen Departementschef und Amtsvorsteher einer Klärung bedurfte. David Streiff, 1994 von Bundesrätin Dreifuss als
BAK-Direktor eingesetzt, zog die Konsequenzen aus der verfahrenen Situation und demissionierte per Ende März 2005. Als ausgewiesener Kunsthistoriker und -vermittler hatte er in seiner bisherigen Berufslaufbahn – unter anderem als langjähriger Direktor des Filmfestivals von Locarno – ein dichtes Beziehungsnetz zu ganz unterschiedlichen Kulturinstitutionen knüpfen und deren Vertrauen gewinnen können. Sein Rücktritt wurde denn auch weit über den Kreis der eigentlichen Kunstschaffenden hinaus bedauert. Zu Streiffs Nachfolger ernannte der Bundesrat
Jean-Frédéric Jauslin, bisher Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek; der neue BAK-Chef ist von Haus aus Informatiker und gilt als versierter Verwaltungsexperte
[3].
Diskussionslos und einstimmig genehmigte auch der Nationalrat die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Haager Abkommen über den
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten. Die Zustimmung des Ständerates war bereits im Vorjahr erfolgt
[4].
Mit einer Motion der WBK des Nationalrates wurde der Bundesrat beauftragt, für die
Sicherung, Erschliessung und Vermittlung der audiovisuellen Quellen in allen seinen Zuständigkeitsbereichen entsprechende gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten. Die Regierung verwies auf das Engagement des Bundes in der Stiftung Schweizerisches Filmarchiv, dem der Bund neben jährlichen Finanzhilfen von knapp 2 Mio Fr. das Archivgebäude in Penthaz (VD) unentgeltlich zur Verfügung stellt, sowie im Verein Memoriav, der für die Periode 2002-2006 mit jährlich 3 Mio Fr. aus den Budgets der Bundesämter für Kultur und Kommunikation sowie des Schweizerischen Bundesarchivs unterstützt wird. Ihrer Ansicht nach bilden das Bundesgesetz über die Landesbibliothek und das Filmgesetz eine ausreichende rechtliche Grundlagen für die Gewährung von Finanzhilfen; in der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen werde zudem auch die Erhaltung von audiovisuellen Programmen geregelt. Weil sich der Bundesrat vorbehalten wollte, das Thema allenfalls umfassender bei der gesetzlichen Umsetzung des Kulturartikels der Bundesverfassung zu regeln, beantragte er erfolglos Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat war der Auffassung, dass gerade der Verein Memoriav eine klarere gesetzliche Grundlage brauche, um seine Finanzierung über das Jahr 2006 hinaus sicherzustellen, und nahm den Vorstoss mit deutlichem Mehr an. Der Ständerat teilte diese Auffassung und überwies die Motion ebenfalls
[5].
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat stimmten beide Kammern einer Motion Zisyadis (pda, VD) zu, welche die Regierung aufordert, jene Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit die
Weinberge des Lavaux (VD) in die Unesco-Liste des Natur- und Kulturerbes der Welt aufgenommen werden können
[6].
Eine Umfrage des BFS bei 7500 Betrieben für das Jahr 2001 ergab, dass die Schweizer Unternehmen die Kultur durch
Sponsoring und Mäzenatentum mit jährlich rund 320 Mio Fr. unterstützen. Der Löwenanteil dieser privaten Kulturfinanzierung geht auf das Konto der Grossunternehmen, insbesondere Banken und Versicherungen, doch erweisen sich die kleinen Betriebe hinsichtlich Beitragshöhe pro Mitarbeitenden am grosszügigsten
[7].
Ab dem Jahr 2005 überträgt die Pro Helvetia dem in Bundesbesitz befindlichen
Istituto Svizzero in Rom (ISR) per Leistungsauftrag die gesamte kulturvermittelnde Tätigkeit in Italien. Das bisher von der Pro Helvetia betriebene Centro Culturale Svizzero (CCS) in Mailand wird, wie dies bereits heute für den Kulturraum in Venedig der Fall ist, zu einem Ableger des ISR
[8]. Bis Ende 2005 will die Pro Helvetia ihre
Aussenstellen in Budapest, Prag und Bratislava schliessen. Die Unterstützung von Projekten in diesen Ländern erfolgt künftig direkt aus der Schweiz. Die Rolle als Brückenkopf nach Osteuropa übernimmt die Aussenstelle in Krakau, die nach Warschau überführt werden soll. Das Desengagement der Pro Helvetia in Italien und Osteuropa wurde mit dem Wunsch nach Kostensenkungen begründet. Dafür will die Kulturstiftung mittelfristig vermehrt ausserhalb Europas aktiv werden. Geplant ist der Aufbau von Verbindungsbüros, wie sie bereits in Kairo und Kapstadt bestehen, in China, Indien und Lateinamerika
[9].
Mitten in den parlamentarischen Beratungen über den Voranschlag 2005 erschienen Medienberichte zu einer von der Pro Helvetia unterstützten Ausstellung im Centre Culturel Suisse in Paris, über deren Aussagekraft resp. Geschmacklosigkeit die Meinungen weit auseinander gingen. In der Installation „Swiss-Swiss Democracy“ provozierte der Künstler mit kritischen Aussagen zum politischen System der Schweiz. Noch bevor auch nur ein einziger Parlamentarier die Ausstellung in Augenschein genommen hatte, sorgte diese für helle Aufregung im Bundeshaus. Im Ständerat befand Bieri (cvp, ZG), diese Entgleisung verdiene eine Strafaktion, weshalb er beantragte, das Budget 2005 der Pro Helvetia um eine Million Franken (von 34 auf 33 Mio) zu kürzen. Die Vertreter der SP plädierten vergeblich dafür, nicht anhand des Budgets eine kulturpolitische Debatte vom Zaun zu reissen, eine Haltung, die in der Folge auch Finanzminister Merz übernahm. Der Antrag Bieri wurde mit 24 zu 13 Stimmen angenommen. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer zweimal gegen die Beschlüsse des Nationalrats an der Budgetkürzung fest, zuletzt sogar mit 23 zu 10 Stimmen.
Der
Nationalrat nahm die Angelegenheit gelassener. Vorerst mit 97 zu 85, dann etwas zaghafter mit 89 zu 84 Stimmen widersetzte er sich einem Antrag aus der SVP, dem Ständerat zu folgen. Für eine umfassende Kulturfreiheit und das entsprechende Mass an Toleranz sprachen sich die Grünen, die SP und die FDP aus, wobei die freisinnigen Abgeordneten zum Teil dennoch für die Budgetkürzung stimmten. Die CVP plädierte in der Debatte für die Strafaktion, doch war auch hier die Haltung der Fraktion bei der Abstimmung nicht einheitlich. In der Einigungskonferenz setzte sich ein Kompromissantrag durch, die Mittel der Pro Helvetia zwar zu beschneiden, aber lediglich um jene 180 000 Fr., welche die Stiftung für die Ausstellung aufgewendet hatte. Der Nationalrat stimmte mit 98 zu 82 Stimmen zu, der Ständerat lehnte mit 25 zu 18 Stimmen ab, womit es gemäss neuem Parlamentsgesetz nicht beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates, sondern bei der ständerätlichen
Kürzung um 1 Mio Fr. blieb
[10].
Im Media-Vertrag der Bilateralen II wurde die volle Teilnahme der Schweiz an den
Filmförderungsprogrammen der EU vereinbart. Schweizer Filmschaffende sowie Produzenten und Verleiher erhalten dieselben Rechte wie ihre europäischen Kollegen. Sie können Unterstützung bei der Produktion und beim Verleih beantragen und erhalten gleichberechtigten Zugang zu allen europäischen Filmschulen. Die Schweiz zahlt pro Jahr 3,75 Mio Fr. an die Kosten der Förderungsprogramme; sie verspricht sich davon mehr Beachtung für das Schweizer Filmschaffen
[11].
Zu Jahresbeginn schlossen sich das Schweizer Filmzentrum, die Sektion Film der Pro Helvetia und die schweizerische Kurzfilmagentur zu
„Swiss Films“ zusammen. Mit einem Budget von 3 Mio Fr. soll in den nächsten drei Jahren gezielt der Schweizer Film, insbesondere der Kurzfilm im Ausland gefördert werden; danach wird entschieden, ob „Swiss Films“ unabhängig bleibt oder in die Pro Helvetia integriert wird
[12].
Die digitale Revolution hat auch die Massennutzung urheberrechtlich geschützter Güter nachhaltig verändert. Weil die Qualität perfekt, die Handhabung simpel und die Kosten minimal sind, hat die Herstellung selbst gefertigter Kopien quantitativ massiv zugenommen, wodurch die Interessen der Inhaber und Inhaberinnen von Rechten an geistigem Eigentum in zuvor nie gekanntem Ausmass beeinträchtigt sind. Diese Entwicklung veranlasste Thanei (sp, ZH), mit einer Motion zu verlangen, das gesetzliche Vergütungssystem sei den technischen Entwicklungen und den gemachten Erfahrungen anzupassen sowie zugunsten der Rechtsinhaber zu verbessern. Das soll durch die Einführung der so genannten
Gerätevergütung erreicht werden. Schuldner dieser Vergütung wären die Hersteller und Importeure von zur privaten Herstellung geeigneten Geräten (Fotokopierer, Computer, Drucker, CD-Brenner, Scanner usw.). Im Bereich des schulischen und betriebsinternen Gebrauchs soll die Gerätevergütung den bisherigen Einzug bei jedem Nutzer (Betreibervergütung) nicht notwendigerweise ersetzen, sondern ergänzen. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat die Motion diskussionslos
[13].
Im Streit zwischen den
Kantonen Zürich und St. Gallen um Kulturgüter, die im Zweiten Villmergerkrieg 1712 von Berner und Zürcher Truppen aus der Stiftsbibliothek St. Gallen nach Zürich gebracht worden sind, wurde ein erster Schritt hin auf eine gütliche Einigung getan. Unter Federführung des EDI vereinbarten die beteiligten Parteien ein Verfahren zur Beilegung der Auseinandersetzung. Konkrete Lösungen sollen bis Ende 2005 vorliegen. Es ist das erste Mal, dass der Bund bei einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Kantonen als Vermittler tätig ist; er übernimmt allerdings keine Entscheids- oder Schiedsfunktion
[14].
Die Kulturinstitute mit überregionaler Ausstrahlung in
Zürich und
Luzern sollen von den Nachbarkantonen eine finanzielle Abgeltung erhalten. Eine von Zürich, Luzern, Zug und Schwyz erarbeitete Vereinbarung will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Einbezogen werden in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern das KKL, das Theater und das Sinfonieorchester. Diese Liste kann mit Zustimmung der beteiligten Kantone abgeändert werden. Die Kantone zahlen die Beiträge an die Standortkantone und nicht mehr, wie bisher der Kanton Zug, an einzelne Institute
[15].
Die 2003 im Grundsatz beschlossene
Zürcher Filmstiftung nahm im Berichtsjahr wesentliche politische Hürden. Im Mai stimmte das Kantonsparlament dem Vorhaben der Regierung zu, das Stiftungskapital von 20 Mio Fr. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke einzuschiessen, worauf auch der Gemeinderat der Stadt Zürich die von der Exekutive beantragte Vervierfachung des jährlichen Filmkredits auf 4 Mio Fr. guthiess. Ende September nahm die Stimmbevölkerung der Stadt gegen die Nein-Parolen der SVP und der FDP den Kredit mit 54% Ja an
[16].
Im März hiess der
Berner Stadtrat mit deutlichem Mehr den Leistungsvertrag mit dem frisch sanierten alternativen Kulturraum
Reitschule gut. Damit soll der Betrieb definitiv in ruhigere Bahnen geleitet werden. Ein rechtsbürgerliches Komitee lancierte daraufhin erfolgreich eine Initiative mit dem Ziel, die Vereinbarung rückgängig zu machen resp. mit einer Reihe von Auflagen zu verschärfen
[17].
[1]
AB SR, 2004, S. 471. BR Couchepin nahm die Behandlung des Postulats zum Anlass, um aus seiner Sicht klarzustellen, wer im BR letztlich für die kulturelle Arbeit der Schweiz im Ausland zuständig ist, nämlich sein EDI, und nicht etwa das EDA. Ins Visier nahm Couchepin vor allem die DEZA, aber auch das neue Kompetenzzentrum für Kulturaussenpolitik im EDA. Zu den Schwerpunkten der Kulturförderungspolitik des Bundes siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation im NR:
AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 454 ff. Vgl.
SPJ 2003, S. 279.
[2] Presse vom 15.6.04;
NZZ, 19.6.04. Siehe auch die Antwort des BR auf zwei Anfragen im NR:
AB NR, 2004, Beilagen IV, S. 189 f. und 224 f.
[3]
LT, 7.8.04;
BZ, 10.8.04;
L’Hebdo, 12.8.04;
NZZ, 13.8. und 21.8.04;
TA, 14.8.und 21.8.04; Presse vom 28.8. und 11.12.04. Neben grundsätzlichen Differenzen über die Ausrichtung der Kulturpolitik fühlte sich Couchepin auch durch die Verballhornung seines Namens in einem vom BAK mitfinanzierten Film verunglimpft, weshalb er im Sommer eine Administrativuntersuchung zur Durchleuchtung der Praxis des BAK bei der Gewährung von finanziellen Beihilfen an Filmschaffende anordnete. Die Untersuchung stellte keine Unregelmässigkeiten fest (Presse vom 14.8. und 4.11.04).
[4]
AB NR, 2004, S. 209 ff. und 500;
AB SR, 2004, S. 166. Siehe
SPJ 2003, S. 281.
[5]
AB NR, 2004, S. 419 f.;
AB SR, 2004, S. 470 f. Siehe dazu auch die Jahrespressekonferenz des BAK (Presse vom 15.6.04).
[6]
AB NR, 2004, S. 1224;
AB SR, 2004, S. 896 f.
[8]
Bund, 6.5.04. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR zur Ip. 04.3180.
[9]
NZZ, 23.6.04; Presse vom 26.10.04. Siehe
SPJ 2003, S. 279 (ISR) und 281 f. (Pro Helvetia). Zur Ausrichtung der Stiftung siehe insbesondere
TA, 23.6. und 29.6.04 sowie
Bund, 15.10.04.
[10]
AB SR, 2004, S. 802 ff., 865 ff., 904 und 941 ff.;
AB NR, 2004, S. 2037 ff., 2095 f. und 2137 ff.; Presse vom 6.-18.12.04. Zu den Auswirkungen dieses letzten Beschlusses auf andere Budgetposten siehe oben, Teil I, 5 (Voranschlag 2005). Für die in den letzten Jahren immer wieder unternommenen Versuche vor allem rechtsbürgerlicher Abgeordneter, den Finanzierungsrahmen der Pro Helvetia zu beschneiden, vgl.
SPJ 1999, S. 329 f. und
2003, S. 281 f. Zu den Aktivitäten der Stiftung wurden fünf parlamentarische Vorstösse eingereicht, die im Berichtsjahr nicht mehr behandelt wurden: Geschäfte 04.3666, 04.3670, 04.3671, 04.5254 und 04.5258.
[11] Presse vom 20.5. und 26.11.2004.
[12]
LT, 15.1., 22.1. und 4.8.04.
[13]
AB NR, 2004, S. 1224.
[14]
NZZ, 24.8. und 2.9.04.
[16]
NZZ, 3.4., 6.5., 8.5.,11.5., 27.8., 10.9., 14.9.,13.5., 13.11., 17.11. und 21.12.04; Presse vom 27.9.04. Siehe
SPJ 2003, S. 284.
[17]
Bund und
BZ, 19.3., 27.4., 28.4., 13.10. und 27.10.04. Für frühere rechtsbürgerliche Angriffe auf die Reitschule siehe
SPJ 2000, S. 287.
Copyright 2014 by Année politique suisse