Année politique Suisse 2006 : Infrastruktur und Lebensraum / Verkehr und Kommunikation
 
Post und Telekommunikation
Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr von der kleinen Kammer bereits gebilligte Motion der KVF-SR. Diese beauftragt die Regierung, die Prinzipien des Service public in der Bundesverfassung zu verankern, um die Grundversorgung auch in den Randregionen sicherzustellen [46].
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Telekommunikation
Nach zweijähriger Debatte räumten die Räte in der Frühlingssession die letzten Differenzen bei der Revision des Fernmeldegesetzes aus. Im Zentrum stand die Entbündelung der letzten Meile im Telefon-Festnetz. Für den schnellen Bitstrom-Zugang (Breitband-Internetanschlüsse) muss die Swisscom ihre Infrastruktur während vier Jahren zu kostenorientierten Preisen anderen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung stellen. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 126:14 Stimmen bei 52 Enthaltungen von linker Seite und im Ständerat mit 36:2 Stimmen bei sechs Enthaltungen [47].
Das Parlament überwies eine Motion Maissen (cvp, GR), welche vom Bundesrat verlangt, die Versorgung mit Breitbanddiensten in die Grundversorgung aufzunehmen, damit auch Randregionen und Berggebiete von den neuen Technologien profitieren können. Auf 2008 setzte der Bundesrat eine diesbezügliche Revision der Fernmeldedienstverordnung in Kraft: Neu gehört der Breitbandanschluss für den Internetzugang zur Grundversorgung; die Preisobergrenze liegt bei 69 Fr. pro Monat. Für nationale Festnetzverbindungen beträgt die Preisobergrenze 7,5 Rappen pro Minute (im Normaltarif 32%, im Niedertarif 17% unter dem bisherigen Höchsttarif). Neu hinzu kommen ausserdem ein sms-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und ein Vermittlungsdienst für Menschen, die keine Telefonnummern wählen können. Aus der Liste der Grundversorgungsdienste gestrichen wurden hingegen der Auskunftsdienst, die Anrufumleitung und der Gebührennachweis [48].
Am 1. Januar 2007 verschwindet der nationale Auskunftsdienst 111. Die 1921 geschaffene, für vielfältige Informationen zuständige Stelle wurde ab 1958 kostenpflichtig und beschränkte sich auf Telefonnummern und Adressen. In den letzten Jahren gingen die Anfragen wegen der zunehmenden Verbreitung des Internet stark zurück. Ab kommendem Jahr ersetzen vierstellige Mehrwertdienstnummern mit den Anfangsziffern 18xy die 111 [49].
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Swisscom
Ende November 2005 hatte die Regierung entschieden, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom zu verkaufen. Gleichzeitig hatte sie Swisscom verboten, sich an ausländischen Telekommunikationsunternehmen zu beteiligen. Im Januar zog Swisscom-Chef Jens Alder die Konsequenzen aus dem Streit mit dem Bundesrat um die Auslandstrategie und verliess den Konzern. Seine Nachfolge übernahm der bisherige Chef des Mobilfunkgeschäfts, der Deutsche Carsten Schloter [50].
In ihrem Untersuchungsbericht kritisierte die GPK-NR das Vorgehen des Bundesrates gegenüber der Swisscom scharf: In Bezug auf das Verbot von Auslandsengagements sprach die GPK von einem hektischen Vorgehen, für das es keine nachvollziehbaren Gründe gegeben habe, auch sei der Entscheid inhaltlich unklar gewesen. Der Bundesrat habe die von ihm selbst beschlossenen strategischen Ziele und das Telekommunikationsunternehmensgesetz verletzt, zudem habe er einen ihm nicht zustehenden unternehmerischen Entscheid gefällt, der den vorangegangenen Positionsbezügen zu Auslandplänen widersprochen habe. Die damalige Klausursitzung des Bundesrates sei von den zuständigen Departementen UVEK und EFD nur in Bezug auf die Frage einer Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom vorbereitet worden. Das Veto gegen Auslandbeteiligungen und die Anweisung, die freien Mittel in einem nicht umsetzbaren Verhältnis auszuschütten, kamen aufgrund eines Mitberichts von Justizminister Blocher zustande – ein Papier, das erst kurz vor der ordentlichen Bundesratssitzung verteilt wurde. Dieser Mitbericht sei sehr kurz und nicht dokumentiert gewesen, und mindestens ein Regierungsmitglied habe ihn erst während der Klausursitzung zur Kenntnis genommen. Als Schlussfolgerung verlangte die GPK in einer Motion vom Bundesrat, seine Rolle als Eigner im Hinblick auf weitere Bundesunternehmen (Post, Ruag, SBB, Skyguide, Suva) zu klären und die Verlässlichkeit der strategischen Führung sicherzustellen. Mit drei Empfehlungen forderte die Kommission die Regierung ausserdem auf, das Instrument der Instruktion an den Staatsvertreter im Verwaltungsrat, das es nur bei der Swisscom gibt, zu überprüfen, sich vertieft mit den zur Verfügung stehenden Steuerungsprozessen auseinander zu setzen und offene Fragen im Bereich der Kommunikation zu klären (Stärkung der Rolle des Regierungssprechers) [51].
In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, er teile die Beurteilung der GPK nicht. Er habe sich bereits vor dem 23. November acht Mal in anderthalb Jahren mit der Frage der Bundesbeteiligung an der Swisscom und ihren Auslandinvestitionen befasst – aus der Tatsache, dass die massgeblichen Papiere erst kurz vor der Bundesratssitzung zur Verfügung standen, dürfe nicht geschlossen werden, die Regierung habe sich erst zwei Tage vorher mit diesen Fragen auseinanderzusetzen begonnen. An dieser Sitzung sei denn auch nicht der Entscheid zum Auslandsengagement, sondern die Ausarbeitung einer Privatisierungsvorlage im Vordergrund gestanden. Der Bundesrat unterstützte die Motion der GPK und wies auf den in Ausarbeitung befindlichen Corporate-Governance-Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben hin [52].
Anfang April präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Privatisierung der Swisscom. Er beantragte, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes von derzeit 62,45% (mit einem Marktwert von rund 16 Mia Fr.) zu verkaufen. Die Entlassung der Swisscom aus der Abhängigkeit des Bundes dränge sich auf, weil die Telekommunikation als schnelllebiges Geschäft eine ständige Anpassung der Geschäftsmodelle und hohe Risikobereitschaft erfordere. Sinkende Preise und Umsätze im Inland zwängen das Unternehmen, im Ausland zu wachsen. Private Investoren könnten solche Risiken eher eingehen als der Bund. Für diesen sei es sinnvoll, sich auf die Gewährleistung guter Rahmenbedingungen zu beschränken. Mit dem Rückzug könne er auch die Interessenkonflikte, die sich aus seiner Mehrfachrolle als Gesetzgeber, Regulator, Eigentümer und Kunde der Swisscom ergeben, reduzieren. Die Grundversorgung sei durch die bestehende Fernmeldegesetzgebung breit abgesichert und könne auch in Zukunft den sich wandelnden Bedürfnissen und technischen Möglichkeiten angepasst werden.
Im Gegensatz zum Vernehmlassungsentwurf verzichtete der Bundesrat auf flankierende Massnahmen wie eine Sperrminorität. Auch die Volksaktie, mit der er den Verkauf der Bundesbeteiligung der Bevölkerung hatte schmackhaft machen wollen, hatte sich als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Die Mehrheit der Kantone (insbesondere die Gebirgskantone) hatte sich gegen die Veräusserung der Bundesbeteiligung ausgesprochen, ebenso wie die CVP, die SP und die Gewerkschaften. Auf Zustimmung gestossen war das Ansinnen bei der SVP, der FDP und den Wirtschaftsverbänden [53].
Der Nationalrat würdigte das rasche Handeln des Bundesrates und die Bedeutung des Geschäfts: Erstmals müsse das Parlament über die Privatisierung einer der grundlegenden Infrastrukturen befinden. Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen plädierte für Nichteintreten auf die Vorlage. So sei unklar, wer die Swisscom übernehmen solle: Die Regierung präsentiere das Unternehmen ausländischen Investoren auf dem Silbertablett und gefährde damit die flächendeckende Grundversorgung in der Schweiz. Da die Swisscom für den technologischen Fortschritt der Schweiz von strategischer Bedeutung sei, vergebe sich der Bund mit einer Veräusserung der Firma die Möglichkeit, diesen mitzugestalten. Als weitere Einwände führten die Kommissionssprecher sicherheitspolitische und finanzpolitische Überlegungen an: So sei die Swisscom zuständig für die Wartung von geheimen Anlagen, und durch den Verkauf der Unternehmung entgingen der Bundeskasse erhebliche Einnahmen. Eine Kommissionsminderheit aus Mitgliedern der FDP- und der SVP-Fraktion setzte sich für Eintreten auf die Vorlage ein. Nur so liesse sich der Interessenkonflikt des Bundes (als Eigner, Regulator, Gesetzgeber und Grosskunde) mit der Swisscom lösen. Die Bundesbeteiligung stelle zudem ein Klumpenrisiko dar. Ausserdem sei mit dem Fernmeldegesetz die Grundversorgung gesichert. Bundesrat Merz erklärte, die Privatisierung der Swisscom sei für das Unternehmen, für die Branche und für die Volkswirtschaft als Ganzes die beste Lösung. Die Strategie des Bundesrates werde von Verwaltungsrat und Konzernspitze mitgetragen. Die Grundversorgung sei basierend auf den geltenden Gesetzen gewährleistet, die Entflechtung von Swisscom und Armee bereits im Gang. In einer namentlichen Abstimmung folgte der Nationalrat der Mehrheit der CVP-Fraktion, den Sozialdemokraten und den Grünen und beschloss mit 99:90 Stimmen und vier Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten [54].
Mit Stichentscheid ihres Präsidenten beantragte die Mehrheit der KFV dem Ständerat, auf das Geschäft einzutreten und es dann an den Bundesrat zurückzuweisen. Das Parlament müsse seine Aufgaben wahrnehmen, nötig sei eine neue Vorlage und eine neue Vernehmlassung. Über eine Privatisierung könnten die Räte erst entscheiden, wenn folgende Punkte geklärt seien: Sinn und Umfang einer Privatisierung, Gewährleistung der Grundversorgung, Marktöffnung, Sicherheitspolitik, Staatsunabhängigkeit von Radio und Fernsehen, Verbreitungsinfrastruktur sowie Rollenkonflikte beim Bund. Eine aus Mitgliedern der CVP-Fraktion und den Sozialdemokraten zusammengesetzte Minderheit beantragte Nichteintreten, um dem Bundesrat Zeit zu geben, in aller Ruhe eine neue, bei Parlament und Volk mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten. Die für die Grundversorgung wichtige Telekom-Infrastruktur solle nicht in ausländische Hände fallen; bis jetzt habe die Regierung nicht gezeigt, wie sie dieses Kernproblem lösen wolle. Bundesrat Merz unterstützte den Rückweisungsantrag der Kommissionsmehrheit, um das Geschäft neu aufzugleisen, eine Privatisierungsstrategie zu entwickeln und die Grundversorgung auch der Randgebiete vertieft abzuklären. Eine Vollprivatisierung – das hätten die Debatten in beiden Räten gezeigt – sei nicht sofort machbar. Mit 23:21 Stimmen beschloss der Ständerat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit diesem Entscheid war das Geschäft erledigt. Die Leitung der Swisscom gab bekannt, dass sie trotz dieses negativen Parlamentsentscheids weiterhin die vollständige oder zumindest teilweise Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen wünsche [55].
In der Herbstsession billigte der Ständerat eine Motion Pfisterer (fdp, AG), welche einen Abbau der Beteiligung des Bundes an der Swisscom auf 51% oder einen Drittel mit Garantien in Bezug auf die Grundversorgung in ländlichen Regionen verlangte. Eine ebenfalls überwiesene Motion Escher (cvp, VS) fordert, dass die Swisscom eine schweizerisch beherrschte Gesellschaft bleibt, welche die Grundversorgung sicherstellt. Bundesrat Merz erklärte, in dieser Legislatur keine neue Vorlage zum Abbau der Bundesbeteiligung an der Swisscom vorlegen zu wollen. Es brauche nun Zeit für Reflexion und eine umfassende Auslegeordnung. Der Nationalrat stimmte einem Postulat der CVP-Fraktion für die Ausarbeitung eines Berichts über die Folgen der Privatisierungen ehemaliger Telekom-Monopolisten in den europäischen Ländern zu [56].
Der Bund reduzierte seinen Anteil an den Swisscom-Aktien im Berichtsjahr von 62,45% auf 58,4%. Der Verkauf brachte einen Erlös von 2,1 Mia Fr. ein, welche für den Schuldenabbau bestimmt sind. Die SP kritisierte, der Bundesrat handle gegen den Willen des Parlaments, die Bürgerlichen sahen in der Veräusserung einen logischen Schritt Richtung Privatisierung [57].
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Post
Gegen Stimmen aus der SVP- und der FDP-Fraktion und gegen den Antrag des Bundesrates verabschiedete das Parlament eine Revision des Postorganisationsgesetzes, welche auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Fraktion zurückgeht. Sie verlangt, dass die Post in ihrer Organisation und in Bezug auf ihre Produktionsstruktur der regionalen Vielfalt des Landes Rechnung trägt, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist. Ziel ist die Aufrechterhaltung dezentraler Betriebsstrukturen sowie von Arbeits- und Ausbildungsplätzen [58].
Um dem wachsenden internationalen Wettbewerb zu begegnen, beabsichtigt die Post, ihren Logistikbereich (u.a. Paketpost, Expresssendungen (Swiss-Express), Kurierdienste (Swiss-Kurier) und Stückgutsendungen) bis 2007 in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Für die Angestellten der ausgelagerten Bereiche soll statt des Bundespersonalgesetzes neu ein spezieller „Gesamtarbeitsvertrag“ der Post gelten, den die Gewerkschaften mittragen. Bis auf geringfügige Unterschiede entspricht er den bisherigen Anstellungsbedingungen – mit Ausnahme des absoluten Kündigungsschutzes. Ein von der Post und den Gewerkschaften in Auftrag gegebenes Gutachten des Bundesamtes für Justiz kam zum Schluss, dass die Auslagerung der Paketpost wegen ihres Grundversorgungsauftrags unzulässig ist. Gestattet wurde die Verselbständigung der Postautodienste per 1. Juli 2006 [59].
Der Bundesrat beauftragte das UVEK, für 2007 eine Revision des Post- und Postorganisationsgesetzes vorzubereiten, um den Postmarkt weiter zu liberalisieren. Die flächendeckende Grundversorgung soll gewährleistet bleiben. Grund für die Revision ist, dass sich die Schweiz dem Öffnungsprozess des Postmarkts in der EU nicht entziehen kann und die Post auf Rahmenbedingungen angewiesen ist, die es ihr ermöglichen, in geöffneten Märkten erfolgreich zu bestehen. Konkret sieht das Projekt folgende Punkte vor: 1.) Umwandlung der Post von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine private Aktiengesellschaft, wobei das Personal nicht mehr nach Bundespersonal-, sondern nach Obligationenrecht angestellt wird. Das ermöglicht eine Aufteilung und Auslagerung einzelner Unternehmensbereiche (Paketpost, Postauto, Postfinance etc.) in allenfalls auch private Partner- oder Tochtergesellschaften, die heute gemäss dem oben erwähnten Gutachten des Bundesamtes für Justiz für den Universaldienst nicht zulässig ist. 2.) Senkung des Briefmonopols analog zur EU (50 Gramm) eventuell bis hin zu einer vollständigen Aufhebung. 3.) Ersatz des Postgesetzes durch ein Postmarktgesetz, das die Privilegien der Post beseitigt und für alle Marktteilnehmer gleiche Chancen schafft. 4.) Definition und Garantie der postalischen Grundversorgung. Für den Fall, dass das Briefmonopol fällt, stellt der Bundesrat Varianten für die Finanzierung des Service public zur Diskussion wie Lizenzgebühren der privaten Konkurrenz, staatliche Subventionen, Reduktion der Grundversorgung oder neue Betätigungsfelder wie z.B. eine Postbank. 5.) Präzisierung der Kompetenzen und der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde zur Sicherung der Grundversorgung. Die Post reagierte positiv auf diese Pläne des Bundesrates. Kritisch äusserte sich die private Konkurrenz, wenig begeistert zeigten sich auch die Gewerkschaften [60].
Ende Oktober gab die Post bekannt, die Kosten für ihr Poststellennetz bis 2009 um jährlich 50 Mio Fr. zu reduzieren, ohne dieses weiter auszudünnen. Anlass für die erneute Reorganisation sei gemäss Postchef Gygi die schwindende Frequentierung der Poststellen (2001-2005: Abnahme der Briefe um 37%, der Pakete um 40%, der Einzahlungen um 10%) und der damit verbundene Anstieg der Fixkosten. Konkret beabsichtigt die Post, kleine Postbüros durch Agenturen zu ersetzen, in denen Dritte das Sortiment der rund 30 am stärksten nachgefragten Postdienste bereithalten. Die rund 200 Agenturen neuen Stils werden nicht mehr aus einem Postschalter innerhalb eines anderen Geschäfts bestehen, sondern lediglich aus einer gelben Ecke mit Waage und Frankiermaschine. Zudem will die Post die Administration der verbleibenden Stellen regional zentralisieren, indem 200 grössere Lead-Poststellen für 2-20 Zweig-Poststellen verantwortlich sind. Die Reorganisation führe zum Abbau von 400-500 Stellen. SP, Grüne, Gewerkschaften und CVP befürchteten Kündigungen und einen Abbau beim Service public, SVP und FDP hingegen unterstützten die Anpassungen [61].
Als Reaktion auf die Ankündigung Gygis forderten die Poststellenleiter Arbeitsplatz- und Lohngarantien und drohten mit einem Streik kurz vor Weihnachten. In Neuenburg, Luzern und Lugano kam es zu Demonstrationen. Mitte Dezember einigten sich Post und Gewerkschaften auf die Grundsätze beim Umbau des Poststellennetzes: Die Post verzichtet auf Kündigungen und gewährt eine Lohngarantie. Die Leiter zurückgestufter Poststellen erhalten bis spätestens 2011 die heutigen Nominallöhne; ihren über 55-jährigen Kollegen wird das, zusammen mit einer Beschäftigungsgarantie, bis zum Pensionsalter zugesichert [62].
Im Geschäftsjahr 2006 erwirtschaftete die Post einen Konzerngewinn von 837 Mio Fr. (3,2% mehr als im Vorjahr). Der Betriebsertrag stieg im Vergleich zu 2005 um 5,3% auf 7,895 Mia Fr., der Betriebsaufwand um 5,6% auf 7,072 Mia Fr. Wie schon in den beiden vorangegangenen Jahren trugen wiederum sämtliche Geschäftsfelder und -einheiten zum positiven Ergebnis bei. Ein höheres Betriebsergebnis als 2005 erzielten PostMail, die internationalen Dienstleistungen und die Neugeschäfte (GHP-Gruppe und MailSource), ein tieferes die Finanzdienstleistungen, der Personenverkehr, das Poststellennetz und die Philatelie. Auch im Berichtsjahr gingen die traditionellen in- und ausländischen Briefsendungen zurück. So wurden 1,8% weniger adressierte und 4,3% weniger unadressierte Briefsendungen verarbeitet als im Vorjahr. Noch kaum spürbar war die Öffnung des Marktes für Briefe über 100 Gramm [63].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative der SP-Fraktion im Vorprüfungsverfahren ab, welche die Post gesetzlich dazu verpflichten wollte, abonnierte Tageszeitungen am Erscheinungstag zuzustellen. Die Ratsmehrheit vertrat die Auffassung, das Begehren schränke den Handlungsspielraum der Post zu stark ein. Die Minderheit hielt dem entgegen, von der verspäteten Zustellung seien insbesondere Regionalzeitungen betroffen. Für das Überleben kleinerer Lokalzeitungen sei es aber sehr wichtig, dass sie ihrer Leserschaft eine rechtzeitige Zustellung garantieren könnten [64].
 
[46] AB SR, 2005, S. 658 ff.; AB NR, 2006, S. 11 ff.; Presse vom 7.3.06; vgl. SPJ 2005, S. 87; siehe auch oben, Teil I, 4a (Einleitung). Siehe auch die in den Räten noch nicht behandelte parlamentarische Initiative 03.465 Maissen (cvp, GR).
[47] AB SR, 2006, S. 87 ff., 217 und 301; AB NR, 2006, S. 337 f. und 512; BBl, 2006, S. 3565 ff.; Presse vom 10. und 22.3.06; vgl. SPJ 2005, S. 151 f.
[48] AB SR, 2006, S. 91; AB NR, 2006, S. 652 f.; Presse vom 23.2.06; LT und QJ, 2.6.06; NZZ, 14.9.06 (Verordnung).
[49] Presse vom 28.-30.12.06.
[50] Presse vom 21.1.06; vgl. SPJ 2005, S. 153 f.
[51] BBl, 2006, S. 5173 ff.; Presse vom 29.3.06; vgl. SPJ 2005, S. 154.
[52] BBl, 2006, S. 5221 ff.; Presse vom 5.5.06.
[53] BBl, 2006, S. 3763 ff.; Presse vom 26.-27.1., 13.3., 18.3. (Vernehmlassung) und 6.4.06.
[54] AB NR, 2006, S. 621 ff.; Presse vom 11.4. (Kommission) und 8.-11.5.06. Der Rat lehnte eine parlamentarische Initiative Vanek (Alliance de Gauche, GE) im Vorprüfungsverfahren ab, welche die Teilprivatisierung der Swisscom von 1998 rückgängig machen wollte (AB NR, 2006, S. 652 und Beilagen II, S. 170 f.).
[55] AB SR, 2006, S. 327 ff.; Presse vom 22.5. (Kommission) und 7.-8.6.06.
[56] AB SR, 2006, S. 887 ff.; AB NR, 2006, S. 1577 und Beilagen IV, S. 477.
[57] Presse vom 15.9.06; vgl. SPJ 2005, S. 154.
[58] BBl, 2006, S. 3967 ff. (Kommission) und 3979 ff. (BR); AB NR, 2006, S. 1071 ff. und 2045; AB SR, 2006, S. 818 ff., 1130 ff. und 1265; BBl, 2007, S. 3; Presse vom 3.10.06; vgl. SPJ 2003, S. 172 f.
[59] Presse vom 22.2., 28.4. und 10.6.06; zur Zusammenarbeit zwischen der Post und dem Verband privater Postdienstleister im Bereich Paketpost siehe QJ und TA, 26.1.06; zur Zusammenarbeit zwischen Post und Mobility Carsharing siehe Presse vom 9.2.06.
[60] Presse vom 4.5.06.
[61] Presse vom 30.10. und 1.11.06.
[62] Presse vom 6.11., 27.-28.11. und 16.12.06. Bereits im November verständigten sich die Post und die Gewerkschaften Kommunikation und Transfair auf Lohnerhöhungen. Angestellte mit tieferen Löhnen erhalten 2007 2% mehr, jene mit höheren Gehältern 1,8% mehr Lohn. Weitere 0,4% der Lohnsumme werden für leistungsbezogene Massnahmen eingesetzt (Presse vom 18.11.06).
[63] Presse vom 25.3.06; zur Aufhebung des Monopols für Briefe ab 100 Gramm vgl. SPJ 2005, S. 154 f.
[64] AB NR, 2006, S. 711 f.