Année politique Suisse 2006 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
Familienpolitik
Das Bundesgesetz über
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung war am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Damit wurde ein auf acht Jahre befristetes Impulsprogramm realisiert, mit dem zusätzliche Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern entstehen sollen mit dem Ziel, den Eltern zu ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren. Der dazu vorgesehene erste Verpflichtungskredit belief sich auf 200 Mio Fr. über vier Jahre (1. Februar 2003 bis 31. Januar 2007). Das mit der Umsetzung des Impulsprogramms beauftragte Bundesamt für Sozialversicherung führte, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, eine Evaluation des Vollzugs und der Auswirkungen der Finanzhilfen durch, um die Wirkung des Impulsprogramms insbesondere in Bezug auf die Anzahl geschaffener Plätze zu eruieren. Das Ergebnis sollte als Entscheidungsgrundlage für die Fortsetzung des Impulsprogramms und die Festlegung des zweiten Verpflichtungskredits für die Zeitspanne vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011 dienen. Der Vollzug des Impulsprogramms wurde als gut beurteilt. Die Evaluation zeigte, dass die Eltern die Betreuungsmöglichkeiten nutzen, um einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder eine Ausbildung zu machen. Dank des Impulsprogramms konnte die Zahl der Kinderbetreuungsplätze gesteigert werden. In den ersten vier Jahren konnten schätzungsweise 13 400 neue Plätze von den Finanzhilfen des Bundes profitieren, was rund einem Viertel aller verfügbaren Krippenplätze entspricht. Im Durchschnitt wurde ein Krippenplatz von drei Kindern belegt: Damit wurde für mehr als 40 000 Kinder eine teilweise ausserhäusliche Betreuung ermöglicht. Von den verfügbaren 200 Mio Fr. des ersten Verpflichtungskredits werden voraussichtlich maximal 107 Mio Fr. verwendet werden. Der Bundesrat beantragte nun dem Parlament, das Impulsprogramm weiterzuführen. Gegenüber dem ersten Verpflichtungskredit drängt sich seiner Auffassung nach aber mit Blick auf die unerwartet geringe Nachfrage nach den Finanzhilfen und die angespannte Lage der Bundesfinanzen eine markante Kürzung auf. Der Bundesrat sprach sich deshalb für einen zweiten Verpflichtungskredit von
60 Mio Fr. für die Zeitspanne vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Januar 2011 aus
[33].
Im Nationalrat beantragte Scherer (svp, ZG), auf den Entwurf nicht einzutreten, da Kinderbetreuung keine Aufgabe des Staates sei; einmal mehr wurde das Schreckgespenst der sozialistischen Denkmuster der Sowjetunion und Chinas bemüht. SP, CVP und GP sprachen sich klar für Eintreten aus. Die FDP meldete sich nicht zu Wort, doch stimmte die Fraktion schliesslich grossmehrheitlich für Eintreten, welches mit 121 zu 59 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung ging es ausschliesslich um die Höhe des neuen Verpflichtungskredites. Die Kommissionsmehrheit beantragte, bei den
höchstens 200 Mio Fr. der ersten Tranche zu bleiben, um keine Möglichkeiten der Entwicklung zu verbauen; nicht abgeholte Gelder würden ja, wie in der Periode 2003-2007, im Bundeshaushalt verbleiben. Kleiner (fdp, AR) stellte einen Kompromissantrag auf 120 Mio Fr. Zwei weitere Minderheiten mit annähernd den gleichen Vertretern aus SVP und Rechtsfreisinn verlangten, entweder dem Bundesrat zu folgen (60 Mio Fr.) oder den Rahmenkredit gar zu halbieren (30 Mio Fr.). Für eine Streichung des Kredits bei gleichzeitiger Erhöhung des Bundesbeitrags an die Familienzulagen um jährlich 50 Mio Fr. sprach sich Wäfler (edu, ZH) aus. Knapp mit 96 zu 89 Stimmen konnte sich schliesslich der Antrag der Mehrheit (200 Mio Fr.) durchsetzen. SP und GP votierten geschlossen dafür, ebenfalls eine Mehrheit der CVP. 31 Vertreterinnen und Vertreter der FDP gaben dem Antrag Kleiner den Vorzug, sechs jenem der Mehrheit. Von der SVP unterstützten lediglich die beiden Bündner Gadient und Hassler die Kommissionsmehrheit
[34].
Eintreten war im Ständerat unbestritten. Die Mehrheit der Kommission beantragte aber eine Reduktion auf
120 Mio Fr. Während der vom Bundesrat vorgeschlagene Betrag von 60 Mio Fr. angesichts der in der Periode 2003-2007 voraussichtlich gesprochenen 107 Mio Fr. als zu gering erachtet wurde, schienen 120 Mio Fr. der Realität angemessen; dieser Betrag hätte auch den Vorteil, nicht zu einer so weitreichenden Lösung der Schuldenbremse zu führen, was anderswo möglicherweise unliebsame Einsparungen bedeuten würde. Eine Minderheit aus SP und CVP, welche die Unterstützung von Langenberger (fdp, VD) fand, setzte sich für die Fassung des Nationalrates ein, da gerade in ländlichen Gebieten noch ein hoher Nachholbedarf bestehe, eine Kürzung ein negatives Signal an die Kantone, die Gemeinden und die privaten Firmen aussenden würde und es sich ja lediglich um einen Verpflichtungskredit und keine konkrete finanzielle Zusage handle. Ein Antrag Kuprecht (svp, SZ), dem Bundesrat zu folgen, den Bundesrat Couchepin noch einmal halbherzig verteidigte, unterlag deutlich mit 33 zu 9 Stimmen. Die Mehrheit setzte sich mit 28 zu16 Stimmen gegen die Minderheit durch. Die Ausgabe wurde einstimmig genehmigt
[35].
In der Differenzbereinigung im Nationalrat versuchte eine Kommissionsmehrheit, zumindest einen Kompromiss zu erreichen und beantragte 160 Mio Fr. Sie machte geltend, die Konstruktion derartiger Finanzhilfen sei so, dass es sehr viel sinnvoller ist, zu viel Geld zu beschliessen als zu wenig. Wenn zu wenig gesprochen werde, müssten Projekte abgelehnt werden, oder es käme ein sehr komplizierter Verteilungsapparat in Gang, um das Geld auf die Kantone zu verteilen, was im Interesse des Anliegens unbedingt vermieden werden sollte. Wenn zu viel Geld beschlossen werde, habe das insofern keine Folgen, als nichts ausgegeben wird, was nicht durch ein konkretes Projekt nachgefragt ist. Die Minderheit vor allem aus der FDP befand dagegen, dass die
höchstens 120 Mio Fr. durchaus genügten, um den allfälligen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, weshalb keine weiteren Beträge nötig seien. Erneut sehr knapp, mit 88 zu 85 Stimmen, setzte sich schliesslich die Minderheit durch
[36].
Nachdem sich der Ständerat im Vorjahr gegen die Annahme einer Motion der nationalrätlichen SGK ausgesprochen hatte, die den Bundesrat verpflichten wollte, dem Parlament Vorschläge für eine gesamtschweizerische Harmonisierung der
Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos zu unterbreiten, um den eklatanten kantonalen Unterschieden entgegen zu wirken, nahm der Nationalrat ein entsprechendes Postulat seiner SGK mit 85 zu 78 Stimmen an, obgleich der Bundesrat auch hier aus föderalistischen Gründen Ablehnung beantragt hatte. Der Rat befand mehrheitlich, die Vereinheitlichung des Alimenteninkassos sei eine effiziente Massnahme zur Bekämpfung der Familienarmut, die ganz besonders Alleinerziehende betrifft
[37].
Im Sinn einer familienfördernden Massnahme beantragte Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) mit einer Motion, von Familien in der Erziehungsphase nur
reduzierte AHV-Prämien ohne entsprechende Rentenreduktion zu erheben. Die Mindereinahmen sollten durch höhere Prämien der kinderlosen Versicherten kompensiert werden. Dieser Vorschlag wurde vom Volumen der Entlastung her als völlig unwesentlich bezeichnet, könnte aber zu einer Aushöhlung des Solidaritätsgedanken führen. Neben dem Bundesrat beantragte auch die SP-Fraktion, die Motion abzulehnen; diese scheiterte mit 126 zu 27 Stimmen. Sie fand lediglich die Zustimmung einer Mehrheit der CVP-Fraktion sowie der geschlossenen EVP/EDU-Fraktion
[38].
2003 hatte Nationalrätin Fehr (sp, ZH) eine Motion eingereicht, die den Bundesrat auffordert, einen umfassenden Massnahmenplan für die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erarbeiten und dabei Kantone, Gemeinden, Sozialpartner und NGO mit einzubeziehen. Für ihr Anliegen machte sie die niedrige Geburtenrate, absehbare Engpässe auf dem Arbeitsmarkt sowie einen steigenden finanziellen Druck auf Familien mit kleinen und mittleren Einkommen geltend. Obgleich sich der Bundesrat bereit erklärt hatte, die Motion entgegen zu nehmen, war sie 2004 von rechtsbürgerlicher Seite bekämpft worden. Im Berichtsjahr nun wurde sie, trotz einiger Rückzugsscharmützel, praktisch diskussionslos mit grossem Mehr genehmigt, wonach auch der Ständerat den Vorstoss überwies
[39].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer Änderung von Art. 28b ZGB zugestimmt, mit der die
Opfer von Gewalt, Drohungen und Nachstellungen im Familien- und Bekanntenkreis besser geschützt werden sollen. Neben einem Kontakt- und Annäherungsverbot bis hin zur Ausweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung hatte der Nationalrat die Kantone verpflichten wollen, Beratungsstellen für alle Formen von Gewalt, auch für Nachstellungen, einzurichten. Der Ständerat befand, in diesem letzten Punkt werde die materielle Zivilrechtskompetenz des Bundes in unzulässiger Weise überschritten und lehnte den verbindlichen Auftrag mit 27 zu 12 Stimmen ab. In die Entscheidung spielten auch Überlegungen zum Neuen Finanzausgleich hinein. Gegen den Willen der Fraktionen von SP und GP schloss sich der Nationalrat hier aus vorwiegend pragmatischen Überlegungen mit 101 zu 66 Stimmen an. In den Schlussabstimmungen passierte die Gesetzesänderung mit 187 zu 1 Stimmen in der grossen und einstimmig in der kleinen Kammer
[40].
In der Frühjahrssession beschloss der Ständerat mit 23 zu 19 Stimmen, entgegen dem Antrag der Kommission dem Nationalrat zu folgen und die Kinderzulagen
gesamtschweizerisch auf
mindestens 200 Fr. pro Kind und auf 250 Fr. pro Jugendlichen in der Ausbildung festzusetzen. Die Kommissionsmehrheit argumentierte erneut, die Harmonisierung der Kinderzulagen bedeute einen unzulässigen Eingriff in die kantonale Hoheit in Fragen der Familienpolitik, da künftig nur noch Raum für weitergehende kantonale Lösungen bestehe. Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat auch bei der Bestimmung, dass für die Höhe der Zulage nicht der Hauptsitz des Arbeitgebers, sondern dessen lokale Niederlassung relevant ist, weil das sonst dazu führen könnte, dass Arbeitnehmer mit identischem Wohn- und Arbeitsort unterschiedliche Zulagen erhalten. Fest hielt sie aber, und zwar stillschweigend, am zweiten „Schicksalsartikel“ der Vorlage, nämlich an ihrer Weigerung, auch die
Selbständigerwerbenden einzubeziehen. Weniger aus Überzeugung denn aus pragmatischen Gründen, um die Vorlage, die sich in verschiedener Form nun schon 15 Jahre hingezogen hatte, nicht im Endspurt noch zu gefährden, stimmte der Nationalrat hier schliesslich diskussionslos zu. Eine letzte Differenz, nämlich die Lösung der Ausgabenbremse, um das Regime der Kinderzulagen in der Landwirtschaft, die vom Bund ausgerichtet werden, an jenes der übrigen Arbeitnehmenden anzugleichen, konnte im Sinn des Nationalrates (Zustimmung) ausgeräumt werden. In der Schlussabstimmung wurde der Entwurf im Nationalrat mit 106 zu 85 Stimmen (fast die geschlossenen Fraktionen von FDP und SVP) angenommen, im Ständerat knapp mit 23 zu 21 Stimmen
[41].
Wie bereits während den Ratsdebatten angekündigt ergriff der Gewerbeverband das
Referendum gegen die Harmonisierung der Kinderzulagen, das Volk stimmte am 26. November darüber ab. Das Gesetz bildete einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „für fairere Kinderzulagen“ der Gewerkschaft Travail.Suisse, in der landesweit einheitliche Kinderzulagen von 450 Fr. pro Kind gefordert wurden. Nachdem der Gewerbeverband das Referendum gegen das Familienzulagengesetz ergriffen hatte, beschloss Travail.Suisse, die Initiative zurückzuziehen und die dafür vorgesehenen Mittel für die Abstimmungskampagne gegen das Referendum einzusetzen
[42].
Im Vorfeld der Abstimmung kämpften neben dem
Gewerbeverband auch
Economiesuisse sowie
die SVP, die FDP und
die Liberalen gegen die Neuerung. Sie kritisierten die zusätzliche Belastung der Arbeitgeberseite, welche die Zulagen weitgehend finanzieren muss. Sie wandten ein, dass durch den einheitlichen Minimalsatz die Hoheit der Kantone eingeschränkt würde und dass die zusätzlichen Mittel nach dem Giesskannenprinzip verteilt würden, statt sie gezielt jenen Familien zufliessen zu lassen, die sie auch wirklich bräuchten. Für die SVP und den Gewerbeverband bildeten ferner die Zahlungen an Kinder im Ausland, wenn ihre Eltern in der Schweiz arbeiten, ein zentrales Argument gegen die Vorlage
[43].
Für die Harmonisierung der Familienzulagen sprachen sich
die SP, die GP und die übrigen linken Parteien, die CVP, die EVP, die EDU, die SD sowie
die Gewerkschaften aus. Sie begrüssten die nationale Harmonisierung und den verbindlichen Minimalsatz, der für die meisten Kantone eine Erhöhung der Leistungen bedeutet. Sie waren der Ansicht, durch die Vorlage könne die finanzielle Lage vieler Familien verbessert und Ungerechtigkeiten wegen unterschiedlichen Regelungen zwischen den Kantonen vermindert werden
[44].
Mit einem
Ja-Stimmenanteil von 68% hiess das Volk am 26. November die Harmonisierung der Familienzulagen klar gut. Das Gesetz wurde einzig in Appenzell Innerrhoden mit 54,4% abgelehnt. Am grössten war die Zustimmung mit 83,7% im Kanton Jura. Es ist dies jener Kanton, in dem die Familien vom neuen Gesetz am meisten profitieren werden, weil dort die Kinderzulagen am tiefsten waren. Auch die Kantone Neuenburg, Waadt und Bern, deren Zulagen ebenfalls deutlich unter dem künftigen Minimum lagen, stimmten der Harmonisierung mit Mehrheiten von über 70% zu. Mit Ausnahme von Genf lagen die durchschnittlichen Ja-Stimmenanteile in den Kantonen der Westschweiz und im Tessin höher als in der Deutschschweiz
[45].
Bundesgesetz über die Familienzulagen
Abstimmung vom 26. November 2006
Beteiligung: 45,0%
Ja: 1 480 796 (68,0%)
Nein: 697 415 (32,0%)
Parolen:
– Ja: CVP, SP, EVP, CSP, PdA, PSA, GPS, SD, EDU, Lega; SBV, SGB, Travail.Suisse.
– Nein: FDP (4*), SVP, LP, FPS; Economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Gemäss der Vox-Analyse waren für den Abstimmungsentscheid die
Einstufung auf der Links-Rechts-Achse und die
Parteisympathie ausschlaggebend. Personen die sich als links einstuften, nahmen die Vorlage fast einhellig an, diejenigen die sich in der Mitte einreihten stimmten ebenfalls klar dafür, während Befragte die sich als rechts einordneten, die Vorlage insgesamt knapp ablehnten. Die Parteiparolen wurden unterschiedlich befolgt. Während die Sympathisanten der SP fast geschlossen ein Ja in die Urne legten, wurde die FDP von ihrer Anhängerschaft förmlich desavouiert. 67% ihrer Sympathisanten hiessen die Vorlage gut, zu der die Partei die Nein-Parole gefasst hatte. Auch bei der SVP, die ebenfalls ein Nein empfohlen hatte, war die Zahl der Abweichler mit 42% überraschend hoch. Abtrünnige gab es auch bei der CVP, trotz der Ja-Parole der Partei stimmten 29% der Anhänger gegen das Gesetz. Die Vorlage wurde von allen Gesellschaftsschichten angenommen. Allerdings waren Personen mit tieferer Schulbildung skeptischer als Gutgebildete, und Ledige waren überraschenderweise positiver eingestellt als Verheiratete
[46].
2004 hatte eine Nationalfondsstudie festgestellt, dass Frauen beim
Aufteilen der Pensionskassengelder nach der Scheidung meist den Kürzeren ziehen. Eine Studie des Bundesamts für Justiz machte später weitere Mängel aus – etwa beim
Kinderschutz. Zwei Mitglieder der SP-Fraktion im Nationalrat (Thanei, ZH und Sommaruga, GE) hatten daraufhin zwei parlamentarische Initiativen eingereicht, die eine Änderung des ZGB in dem Sinn verlangten, dass im Scheidungsfall im Bereich der beruflichen Vorsorge eine effektive Gleichbehandlung erreicht wird. Der vorberatenden Kommission gingen die ausformulierten Begehren zu weit, weshalb sie dem Plenum Ablehnung der beiden Initiativen beantragte. Sie deponierte aber eine Motion, welche den Bundesrat beauftragt, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleiches und der Kinderbelange abzuklären und dem Parlament die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen. Obwohl das heutige Scheidungsrecht erst seit Januar 2000 in Kraft sei, bestehe in einigen Bereichen Handlungsbedarf. Vor allem beim gemeinsamen Sorgerecht für Kinder gebe es ernste Fragen zu lösen. Heute könne dieses praktisch nur erteilt werden, wenn beide Eltern zustimmten. Auch beim Vorsorgeausgleich gebe es Probleme. Dass die Pensionskassengelder hälftig aufgeteilt werden müssen, sei zwar unbestritten. Doch Schwierigkeiten gebe es beispielsweise beim Berechnungszeitpunkt und bei internationalen Scheidungen. Der Bundesrat warnte aber auch vor zu grossen Erwartungen. Gerade das Sorgerecht wecke bei den Betroffenen grosse Emotionen, und der Gesetzgeber könne kaum je allen Erwartungen gerecht werden. Die parlamentarischen Initiativen wurden klar abgelehnt, die Motion stillschweigend angenommen. Der Ständerat stimmte ebenfalls diskussionslos zu
[47].
[33]
BBl, 2006, S. 3367 ff. Siehe
SPJ 2005, S. 211 f.
[34]
AB NR, 2006, S. 746 ff.
[35]
AB SR, 2006, S. 666 ff.
[36]
AB NR, 2006, S. 1421 ff.;
BBl, 2006, S. 8661.
[37]
AB NR, 2006, S. 762 ff. Siehe
SPJ 2005, S. 213.
[38]
AB NR, 2006, S. 744 f. Hängig ist noch eine analoge Pa.Iv. Hochreutener (Geschäft 05.439).
[39]
AB NR, 2006, S. 695 ff.;
AB SR, 2006, S. 712 f.
[40]
AB SR, 2006, S. 275 ff. und 616;
AB NR, 2006, S. 898 ff. und 1144;
AS, 2007, S. 137. Siehe
SPJ 2005, S. 211.
[41]
AB SR, 2006, S. 95 ff., 179 und 299;
AB NR, 2006, S. 245 f. und 509 f. Im NR stimmten aus der FDP nur vier Ratsmitglieder (Bezzola, GR, Christen und Guisan, beide VD, und Egerszegi, AG) und aus der SVP ebenfalls vier (Gadient und Hassler, beide GR, Haller, BE und Siegrist, AG) zu. Das Geschäft geht auf eine Pa.Iv. der damaligen NR Fankhauser (sp, BL) zurück. Siehe
SPJ 2005, S. 212 f.
[42]
BBl, 2006, S. 6755 f.;
L’Express und
TA, 29.4.06.
[43] Zur Abstimmungskampagne siehe Presse vom 29.9.06-25.11.06;
NZZ, 12.10. und 21.10.06;
TA, 28.10.06.
[44]
AZ, 11.10.06;
SGT, 25.10.06.
[45]
BBl, 2007, S. 451 ff.; Presse vom 27.11.06.
[46] Hirter, Hans / Linder, Wolf,
Vox – Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. Nov. 2006, Bern und Zürich (IPW und gfs-Bern) 2006.
[47]
AB NR, 2006, S. 236 ff.;
AB SR, 2006, S. 1197. Siehe
SPJ 2004, S. und
2005, S. 213.
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