Année politique Suisse 2007 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: 1) Revision des Schulgesetzes. Die Eckwerte der Laufbahnentscheide (und dabei insbesondere die unverändert auf Noten basierende Promotion) werden gesetzlich verankert. Die Benotung der Schüler setzt ab der 2. Primarklasse ein. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 20.6., 5.12.).
– 2) Planungsbericht „Bildungskleeblatt“. Im Planungsbericht legt der Grosse Rat die Grundsätze der Bildungsreform fest. Der Kindergarten soll abgeschafft und dafür eine mehrjährige Eingangsstufe eingeführt werden. Abgeschafft wird auch die Bezirksschule. Die neue, zweistufige Sekundarstufe I soll in zwei Schultypen mit drei verschiedenen Leistungszügen geführt werden. Die Zahl der Unterrichtslektionen pro Gemeinde wird anhand eines Sozialindex berechnet; Gemeinden mit einem hohen Anteil von Ausländern und Arbeitslosen erhalten bis 40 Prozent mehr Lektionen. Vom Grossen Rat verabschiedet. Die Umsetzung der Reform erfordert noch Gesetzesanpassungen (AZ, 26.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN:
1) „Schulnoteninitiative“. Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse. Das Volksbegehren kommt zustande (SGT, 24.7., 17.8., 11.9.).
– 2) Volksinitiative „eine Zukunft für die Musikschulen“. In der Volksabstimmung vom 17.6. wird die Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 57% verworfen und der Gegenvorschlag von Regierung und Parlamentsmehrheit mit 51,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,4% (SGT, 18.6.).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Wahl der Lehrkräfte. Verfassungsänderung. Die Anstellung der Lehrkräfte fällt künftig ausschliesslich in die Kompetenz des Schulrates. An der Landsgemeinde vom 29.4. gutgeheissen (www.ai.ch, 29.4.).
– 2) Revision des Schulgesetzes. Einführung des Kindergartenobligatoriums. Vom Grossen Rat in 1. Lesung einstimmig gutgeheissen. Es wird keine 2. Lesung gewünscht (SGT, 20.8.; www.ai.ch, 22.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Revision des Bildungsgesetzes. In Laufen werden auch künftig nicht alle drei Oberstufenniveaus unter einem Dach geführt. Das Niveau P darf weiterhin am Gymnasium Laufental-Thierstein und nicht an der Sekundarschule unterrichtet werden. Diese Ausnahme war bis 2010 befristet. Der Landrat heisst die Aufhebung der Befristung gut (BaZ, 22.6.).
– 2) Revision des Bildungsgesetzes. Schüler können bis zu acht Wochen von der Schule ausgeschlossen werden. Beschwerden gegen Disziplinarmassnahmen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (BaZ, 14.12.).
– 3) Volksinitiative „keine Schulgebühren". Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Behandlungsfrist zu verlängern. Er möchte die mit der Initiative aufgeworfenen Fragen zum Anlass für eine generelle Überprüfung der Gesamtkosten an der Schule nehmen und einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Die Verlängerung wird vom Landrat gutgeheissen (www.bl.ch, 18.1.; vgl. SPJ 2005, S. 276).
– 4) Volksinitiative „Ja, Bildungsvielfalt für alle". Das 2006 eingereichte Volksbegehren wird vom Landrat für gültig erklärt (BaZ, 17.1.; www.bl.ch, 21.6.).
BASEL-STADT: Schulkommunalisierung. Ab 2009/2010 werden die Gemeinden Träger ihrer Primarschulen und dürfen dafür einen grösseren Anteil ihrer Steuereinnahmen behalten. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet. Das Referendum kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 23.9. wird die Vorlage mit 65,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 33,2% (www.bs.ch, 6.6.; BaZ, 21.7., 24.9.).
BERN: 1) Mittelschulgesetz. Die Aufgaben und Ziele der Sekundarstufe II werden gesetzlich festgelegt. Der Kanton kann künftig Leistungsvereinbarungen abschliessen und ein Controlling einrichten. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 1.2.; www.be.ch, 27.3.).
– 2) Teilrevision des Volksschulgesetzes. Ausbau des Tagesschulangebots, Einführung von Blockzeiten sowie Vereinheitlichung der Ferientermine im ganzen Kanton. Der Kanton beteiligt sich wieder an den Kosten, die in weitläufigen Gemeinden für den Transport von Schülerinnen und Schülern entstehen. Innerhalb der Schulgebäude gilt künftig ein Rauchverbot. Rauchende Lehrerinnen und Lehrer müssen auf den Pausenplatz oder auf die Strasse ausweichen. Privatschulen werden nach einheitlichen Kriterien subventioniert. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (Bund, 30.11.).
FRIBOURG : 1) Les députés ont adopté un projet de loi relatif à la prise en charge de certains frais scolaires spéciaux, et en particulier de certains coûts financiers en matière de scolarisation d’enfants de requérants d’asile, de requérants d’asile déboutés, de personnes frappées d’une décision de non-entrée en matière et d’autres personnes relevant de la loi sur l’asile (fr.ch).
–
2) Le projet de loi sur l’Office cantonal du matériel scolaire a été adopté par les députés. Le gouvernement proposait en effet d’attribuer le statut d’établissement de droit public doté de la personnalité juridique à ce dernier (fr.ch).
GLARUS: Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung. Die Sportschule Glarnerland wird zu einem gesetzlichen Bildungsangebot des Kantons. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
GRAUBÜNDEN: „Ethikinitiative“. Der Religionsunterricht an den Schulen soll durch einen überkonfessionellen Kurs ersetzt werden. Das Volksbegehren der Jungsozialisten kommt zustande (BüZ, 11.10.).
JURA : Les députés ont adopté la modification de la loi sur l’école enfantine, l’école primaire et l’école secondaire. Ils ont toutefois amendé le projet sur plusieurs points. Si la proposition du gouvernement d’introduire une autorisation d’enseigner a été approuvée, les députés ont décidé, contre l’avis de ce dernier, de maintenir les compétences des commissions d’école et de donner un accent particulier sur le christianisme dans l’enseignement de l’histoire des religions. Ils ont en outre décidé de renoncer à mettre en place une banque de données permettant de suivre le parcours scolaire des élèves. En deuxième lecture, les députés sont toutefois revenus sur leur décision de renoncer à cette dernière mesure, qui sera finalement introduite. Pour le reste, ils ont confirmé les décisions prises en première lecture (QJ, 24.5 et 23.8).
LUZERN: 1) Änderung des Volksschulbildungsgesetzes. Verselbständigung des Lehrmittelverlages. Die kantonale Dienststelle wird in eine Aktiengesellschaft überführt, die vorderhand ganz im Eigentum des Kantons bleibt. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (NLZ, 30.1.; www.lu.ch, 20.3.).
– 2) Teilrevision des Gesetzes über die Gymnasialbildung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 10.9.; NLZ, 7.11.).
– 3) Volksinitiative „Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz“. Der Kantonsrat beauftragt den Regierungsrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (www.lu.ch, 19.6.; vgl. SPJ 2005, S. 276).
NEUCHATEL : Le projet de loi du groupe radical sur l'organisation scolaire a été adopté par les députés. L’évaluation continue des élèves au moyen de notes sera réintroduite dans le canton dès la première année scolaire (ne.ch).
NIDWALDEN: 1) Mittelschulgesetz. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 7.2.).
– 2) Teilrevision des Volksschulgesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 7.2., 21.3.)
SANKT GALLEN:
1) Nachtrag zum Volksschulgesetz. Einführung von erweiterten Blockzeiten und Mittagstischen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 24.4.; www.sg.ch, 5.6.).
– 2) Teilrevision des Gesetzes über die Besoldung der Volksschullehrer. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 20.2., 5.6.).
SOLOTHURN: Teilrevision des Volksschulgesetzes. Neuorganisation des Bereichs der Förderung von lernbehinderten Kindern und damit verbunden sukzessive Integration von Sonderschülern in die Regelklassen. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 22.3., 18.5.).
THURGAU: 1) Neues Volksschulgesetz. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 4.7.; SGT, 16.8., 30.8.).
– 2) Gesetz über die Berufsbildung und die Mittelschulen. U.a. gilt in den Schulhäusern künftig ein Rauchverbot. Ein Antrag, der auch den Konsum von Alkohol generell verbieten will, wird dagegen abgelehnt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 4.4., 15.8., 29.8.).
ZUG: 1) Teilrevision des Schulgesetzes. Die wöchentliche Schulzeit kann flexibel gestaltet werden und der Besuch des Kindergartens wird obligatorisch. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 26.1.; www.zg.ch, 22.2., 3.5.).
– 2) Teilrevision des Lehrerbesoldungsgesetzes. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch, 25.10.).
ZÜRICH: 1) Lehrerpersonalgesetz. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch, 15.1.).
– 2) Volksinitiative „Ja zur Husi“. Wiedereinführung der Hauswirtschaftskurse an den Gymnasien. Vom Kantonsrat befürwortet. Der Stimmbevölkerung wird neben der Initiative auch der Gegenvorschlag der Bildungskommission vorgelegt; letzterer wird vom Rat abgelehnt und sieht vor, dass statt der dreiwöchigen Internatskurse während eines Semesters im 10. oder 11. Schuljahr ein Halbtag pro Woche dem Kochen und Hauswirtschaften im Klassenverband gewidmet werden (NZZ, 3.4., 3.7.; vgl. SPJ 2004, S. 287).
– 3) Wiedereinführung der Handarbeits- und Werkkurse in der fünften und sechsten Schulklasse. Vom Kantonsrat im Sinne einer entsprechenden Volksinitiative verabschiedet (NZZ, 28.8.).
– 4) Volksinitiative für kleinere Schulklassen. Mit dem von der SP lancierten Volksbegehren wird gefordert, die Sparmassnahmen aus dem Jahre 2004 rückgängig zu machen. Der Kantonsrat lehnt die Initiative ab. Er stimmt einem Gegenvorschlag der Bildungskommission zu, der vorsieht, die Sparmassnahmen nur zu einem Drittel rückgängig zu machen. Damit werden die Klassen durchschnittlich um 0,5 Schüler verkleinert (NZZ, 2.10., 6.11.; vgl. SPJ 2004, S. 287).
– 5) Volksinitiative für die Weiterführung des Faches „biblische Geschichte“ an den Zürcher Primarschulen. Der Kantonsrat lehnt die Initiative ab. Er verabschiedet aber in 1. und 2. Lesung einen Gegenvorschlag. Dieser verlangt eine obligatorische Stunde „Religion und Kultur“ in allen sechs Klassen der Primarschule. Das Initiativkomitee begrüsst den Gegenvorschlag und zieht das Volksbegehren zurück (NZZ, 16.1., 17.3.; vgl. SPJ 2004, S. 289).
AARGAU: Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung. Vom Grossen Rat in 2. Lesung ohne Gegenstimme verabschiedet (AZ, 7.3.; vgl. SPJ 2006, S. 283).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Berufsbildungsgesetz. Die Eltern der Absolventinnen und Absolventen von Brückenangeboten, wie beispielsweise dem zehnten Schuljahr, sollen sich künftig zu mindestens 10% an den Kosten beteiligen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 20.3.; www.ar.ch, 24.9.).
BASEL-STADT: 1) Teilrevision des Advokaturgesetzes. Anpassung an die Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte. Vom Grossen Rat in 1. Lesung einstimmig verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (www.bs.ch, 6.6.).
– 2) Berufsbildungsgesetz. Neu müssen Lehrlinge ihre obligatorischen Lehrmittel selbst finanzieren. Der Antrag der linken Ratsmitglieder, einen Berufsbildungsfonds für Lehrlinge zu schaffen, wird abgelehnt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung einstimmig verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (BaZ, 13.9.).
FRIBOURG : Les députés ont entamé la première lecture de la nouvelle loi sur la formation professionnelle. De nombreux amendements socialistes ont été rejetés au plénum. En deuxième lecture, deux nouveaux amendements socialistes ont été rejetés, dont un concernant la modifications des coûts de gestion des écoles professionnelles. La loi a été adoptée par 71 voix contre 1 (Lib., 13.12).
GLARUS: 1) Genehmigung der Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
– 2) Revision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung sowie des Gesetzes über Schule und Bildung und der Strafprozessordnung. Anpassung an das revidierte Berufsbildungsgesetz des Bundes. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
GRAUBÜNDEN: Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes. Eine Sonderregelung für die Finanzierung der Handelsmittelschule wird abgelehnt. Vom Grossen Rat ohne Gegenstimme verabschiedet (BüZ, 18.4.).
JURA : Lors de la votation populaire du 17 juin, 68,6% des citoyens (participation : 38,3%) ont accepté la création d’un nouveau fonds de soutien aux formations professionnelles, qui permet de participer aux charges des entreprises qui s’investissent dans la formation, en les répartissant sur l’ensemble des employeurs, privés et publics. Le fonds vise en particulier à augmenter le taux d’entreprises formatrices et le nombre de places d’apprentissage. Les contributions au fonds sont fixées à 0,05% de la masse salariale durant les trois premières années, et au maximum à 1 pour mille par la suite (QJ, 18.6 ; ju.ch ; voir APS 2006, p. 283).
LUZERN: Teilrevision des Gesetzes über die Berufsbildung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 10.9.; NLZ, 7.11.).
NIDWALDEN: Kantonales Berufsbildungsgesetz. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 12.12.).
SANKT GALLEN: Neues Berufsbildungsgesetz. Die Anlehre wird durch eine Attestausbildung ersetzt. Weiterbildungen werden nicht mehr generell subventioniert. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 20.2.; www.sg.ch, 24.4.; vgl. SPJ 2006, S. 283 f.).
SCHAFFHAUSEN: Lehrstelleninitiative. Sämtliche Betriebe sollen dazu verpflichtet werden, einen Anteil der an die Mitarbeiter bezahlten Lohnsumme in einen Berufsbildungsfonds einzuzahlen. Das Volksbegehren kommt zustande. Der Kantonsrat empfiehlt es den Stimmbürgern zur Ablehnung (SN, 23.5., 6.6., 13.11.).
TESSIN : L’initiative « Transports gratuits pour les apprentis », lancée par la section cantonale du syndicat Unia, a abouti avec plus de 9000 signatures. Elle demandait que les apprentis tessinois, qui doivent souvent parcourir de longues distances pour suivre les cours théoriques de formation, disposent de la gratuité des transports publics (CdT, 24.2).
ZÜRICH: Revision des Berufsbildungsgesetzes. Die Einführung einer kostenlosen Ausbildung für Berufsbildner in den Lehrbetrieben wird abgelehnt. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NZZ, 20.11., 11.12.).
AARGAU: Gesetz über die Hochschul- und Innovationsförderung. Der neue Erlass schafft die rechtliche Grundlage für eine auf Kooperation basierende Wissenschaftspolitik – darin inbegriffen, die Einrichtung eines Forschungsfonds für die Aargauer Wirtschaft. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 7.3., 4.7.).
BASEL-LANDSCHAFT: Universitäts-Staatsvertrag. Basel-Landschaft wird rückwirkend in die Trägerschaft der Universität Basel eingebunden. In der Volksabstimmung vom 11.3. mit 84,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39% (BaZ, 12.3.).
SOLOTHURN: Fachhochschulgesetz. Künftig wird im Kanton nicht mehr das Parlament, sondern die Regierung über Standortfragen im Zusammenhang mit der Fachhochschule entscheiden. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 1.11.).
VAUD : La loi sur la Haute Ecole pédagogique (HEP) a été adoptée en deuxième lecture. La supervision de la HEP sera confiée au Département de la formation, de la jeunesse et de la culture. A l’instar de l’université, elle aura un recteur et disposera d’une autonomie quant au contenu des cours. La loi prévoit également qu’un numerus clausus pourra être introduit. Lors de la deuxième lecture, les députés ont décidé de créer une commission de recours indépendante pour les étudiants (24h, 28.11 et 13.12).
ZÜRICH: Revision des Fachhochschulgesetzes. Die acht Teilschulen der Zürcher Fachhochschule werden zu drei Schulen zusammengelegt und die Rektoren unterliegen künftig einer Amtszeitbeschränkung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 13.3., 3.4.).
GRAUBÜNDEN: Neues Sprachengesetz. Die Dreisprachigkeit im Kanton wird gestärkt. In der Volksabstimmung vom 17.6. mit 53,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 32,6% (BüZ, 18.6.; vgl. SPJ 2006, S. 284).
LUZERN: Gesetz über die Leihbibliotheken. Der Kantonsrat beschliesst einstimmig die Aufhebung des Gesetzes über die Leihbibliotheken sowie über die Schmutz- und Schunderzeugnisse. Die Kompetenzen fallen neu den Gemeinden zu (NLZ, 20.3.).
SANKT GALLEN: Kinogesetz. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 24.9., 27.11.).
THURGAU: Kreditvorlage von 19,7 Mio Fr. für ein neues Staatsarchiv. Das auf sechs Standorte verteilte Archiv wird künftig im leerstehenden kantonalen Zeughaus untergebracht; dadurch können die Arbeitsabläufe und Sicherheitsvorkehrungen verbessert werden. In der Volksabstimmung vom 25.11. mit 74,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 27,5% (SGT, 26.11.).
APPENZELL INNERRHODEN: Revision der Verfassungsbestimmung zum Kirchenwesen. Die Kantonsverfassung beschränkt sich bisher auf Regelungen in Bezug auf Angehörige der römisch-katholischen Religion. Der entsprechende Artikel wird geändert, so dass neu auch Personen, die sich zur evangelisch-reformierten Konfession bekennen, erfasst werden. Vom Grossen Rat in 1. Lesung ohne Gegenstimme gutgeheissen (www.ai.ch, 22.10.).
GENEVE : Les députés ont adopté la révision de loi sur les cimetières. La nouvelle loi, qui permet que les Juifs et les Musulmans puissent être enterrés selon leurs rites religieux respectifs, se met ainsi en accord avec la garantie de la liberté de croyance et avec la Constitution fédérale (LT, 29.5).
VAUD : Les députés ont adopté, après trois lectures, les lois sur les rapports entre l’Etat et les religions. Ils ont notamment prévu que les différentes églises devront participer au dialogue interreligieux, seule modification par rapport au projet du Conseil d’Etat (24h, 10.1).
ZÜRICH:
1) Neues Kirchengesetz. Firmen müssen weiterhin Kirchensteuern bezahlen. Die Berechung der öffentlichen Beiträge orientiert sich neu an den Mitgliederzahlen der Kirchen – statt wie bisher an Pfarrstellen. Das hat zur Folge, dass die reformierte Kirche nach einer vierjährigen Übergangsfrist auf 12 Mio Fr. Einnahmen pro Jahr verzichten muss. Ferner kann in den Kirchgemeinden künftig das Ausländerstimmrecht eingeführt werden. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 8.5., 10.7.).
– 2) Neues Anerkennungsgesetz. Staatliche Anerkennung der Israelitischen Kultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 8.5., 10.7.).
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