Année politique Suisse 2009 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
 
Radio und Fernsehen
Das Parlament nahm eine Motion Sommaruga (sp, BE), welche die Verschlüsselung von Fernsehsendern bei der digitalen Verbreitung über das Kabelnetz verbieten wollte, in einer geänderten Fassung an. Sommaruga hatte die Motion damit begründet, dass durch die Verschlüsselung die Konsumenten gezwungen würden, ein Gerät zur Entschlüsselung zu kaufen. Im Visier war insbesondere die Cablecom, welche ein digitales Fernsehangebot hat, für dessen Empfang eine „Set Top Box“ der Cablecom gekauft werden muss. Die 2007 vom Ständerat angenommene Motion war 2008 vom Nationalrat an seine vorbereitende Kommission zurückgewiesen worden, weil wettbewerbsverzerrende Effekte aufgrund der einseitigen Ausrichtung auf die Kabelnetzbetreiber befürchtet wurden und weil sich herausstellte, dass die Annahme der Motion eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes erfordern würde. In der geänderten Motion wird nun für die Gesetzesrevision nicht zwingend ein Verbot der Verschlüsselung verlangt. Stattdessen kann der Bundesrat auch eine Verschlüsselung zulassen, in diesem Fall muss aber sichergestellt werden, dass eine Wahlfreiheit bezüglich Empfangsgerät besteht. Zudem soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Technologien (Kabelnetz bei Cablecom, Internet Protocol Television bei bluewin.tv) kommt [13].
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Radio- und Fernsehgesetz
2009 hatte das Parlament darüber zu entscheiden, ob das Werbeverbot für leichte Alkoholika auf den nationalen Fernsehsendern aufgehoben werden soll. Der Bundesrat hatte Ende 2008 eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes präsentiert. Grund für die Änderung ist die Teilnahme der Schweiz am EU-Filmförderungsprogramm MEDIA, für welche die Übernahme des so genannten Herkunftsprinzips bei der Fernsehwerbung eine Bedingung ist. Dies bedeutet, dass die auf die Schweiz ausgerichtete Werbung von Sendern mit Sitz in der EU von der EU-Gesetzgebung geregelt wird und nicht mehr von der Schweiz. Die Schweiz hatte jedoch bis jetzt strengere Regeln für Werbefenster als die EU, so verbot sie den nationalen und den ausländischen TV-Sendern (jedoch nicht den regionalen und lokalen Sendern), Werbung für Bier und Wein auszustrahlen. Werbung für hochprozentige alkoholische Getränke und Werbung mit politischen oder religiösen Inhalten ist in der Schweiz allen Sendern verboten. 2007 war das MEDIA-Abkommen vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen worden. Der Bundesrat musste Nachverhandlungen mit der EU führen, die es der Schweiz erlauben sollten, weiterhin eine strengere Gesetzgebung als die EU durchzusetzen. Das MEDIA-Abkommen wurde währenddessen provisorisch weitergeführt. Erreicht wurde eine Regelung, die der Schweiz eine strengere Gesetzgebung erlaubt, wenn eine solche im öffentlichen Interesse, verhältnismässig und nicht diskriminierend ist. Für das Werbeverbot betreffend leichte Alkoholika ist das jedoch nicht der Fall, da regionale Sender in der Schweiz für Bier und Wein bereits werben dürfen. Da die Schweiz dieses diskriminierende Verbot gegenüber den ausländischen Sendern nicht mehr durchsetzen könnte, schlug der Bundesrat vor, das Verbot der Werbung für Bier und Wein auch gegenüber der SRG aufzuheben. Ansonsten würden die Schweizer Sender benachteiligt und Werbegelder könnten an ausländische Sender abfliessen. Der Ständerat stellte sich gegen den Vorschlag des Bundesrates und befürwortete stattdessen ein totales Alkoholwerbeverbot für alle Sender. Argumentiert wurde mit dem Jugendschutz. Der Nationalrat unterstützte dagegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung. Die Räte wurden sich in der Differenzbereinigung nicht einig, so dass eine Einigungskonferenz nötig wurde. Diese beantragte mit 13 zu 12 Stimmen, die Werbung für leichte Alkoholika zu erlauben. Beide Räte stimmten diesem Antrag zu und passten das Radio- und Fernsehgesetz somit entsprechend an [14].
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SRG
Das „Konvergenzprojekt“ der SRG, mit dem die Bereiche Radio, Fernsehen und Internet einander angenähert werden sollen, wurde im Berichtsjahr weiter vorangetrieben. Die Grundidee der Medienkonvergenz ist, dass eine Redaktion einen bestimmten Inhalt über verschiedene Kanäle verbreitet, statt dass mehrere Redaktionen dieselben Inhalte parallel erarbeiten. Der SRG-Verwaltungsrat beschloss, Radio, Internetauftritt und Fernsehen in einer Unternehmenseinheit pro Sprachregion zusammenzuführen. Im Dezember genehmigte der SRG-Verwaltungsrat das Gesamtkonzept für die Medienkonvergenz in der Deutschschweiz. Die Zusammenlegung soll auf den 1.1.2011 erfolgen. Die bestehenden Standorte Zürich, Bern und Basel sollen erhalten bleiben. Radio und Fernsehen erhalten einen gemeinsamen „Superdirektor“. Das parallel laufende Fusionsprojekt zwischen TSR und RSR in der Romandie beunruhigte die Politik. Die Regierungen der Kantone Genf und Waadt fürchteten um die Informationsvielfalt und die Unabhängigkeit der Redaktionen. Der SRG-Verwaltungsrat beschloss trotzdem, RSR und TSR zu „Radio Télévision Suisse“ (RTS) zusammenzuführen. Gilles Marchand, Chef der TSR, wird deren Direktor. Die Standorte Lausanne und Genf und die Regionalbüros bleiben bestehen. In der italienischen Schweiz war die Fusion von Radio und Fernsehen bereits 2008 umgesetzt worden [15].
2009 kam es bei den Deutschschweizer Organisationen der SRG zu einer Reihe von Personalwechseln. Radiodirektor Walter Rüegg und Fernsehdirektorin Ingrid Deltenre traten zurück und wurden interimistisch durch ihre Stellvertreter – Iso Rechsteiner (Radio) und Ueli Haldimann (Fernsehen) – ersetzt. Radiodirektor Rüegg hatte sich mit SRG-Generaldirektor Armin Walpen überworfen, weil er gegen ein zu schnelles Tempo beim Konvergenzprojekt war. Mit der Umsetzung der Konvergenz wird es künftig einen gemeinsamen (noch zu bestimmenden) Radio- und Fernsehdirektor geben [16].
Im Nationalrat wurde ein Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen angenommen, das die Überprüfung der SRG-Gebührenpflicht und des Inkassos durch die Billag verlangt. Der Bundesrat soll in einem Bericht die Auswirkungen des technologischen Wandels im Gerätebereich auf die Gebührenpflicht und mögliche Alternativen zum Inkasso über die Billag darlegen. Das Postulat ging auf eine parlamentarische Initiative von Natalie Rickli (svp, ZH) zurück, in der sie forderte, dass für Computer und Handys keine SRG-Gebühren erhoben werden sollen. Zuvor hatte es in den Medien eine Diskussion darüber gegeben, ob das Inkasso über die Billag zu teuer sei und wie damit umzugehen sei, dass mittlerweile fast alle Haushalte ein Gerät besitzen, mit dem sie Radio und Fernsehen empfangen können [17].
Die finanzielle Situation der SRG blieb angespannt. Die SRG übergab dem Bundesrat im November einen Bericht, in dem ihr Finanzbedarf für die nächsten fünf Jahre analysiert wird. Der Schuldenberg wächst gemäss dem Bericht an, jährlich fehlen der SRG 54 Mio Fr. Weitere Sparanstrengungen würden sich nach Ansicht der SRG negativ auf das Programm auswirken. Mögliche Massnahmen zur Schliessung der Finanzlücke sind aus Sicht der SRG eine Lockerung der Werbevorschriften, eine Gebührenerhöhung, die Einschränkung des Programmauftrags, höhere Bundesbeiträge an Swissinfo und eine Wiedereinführung der Gebührenpflicht für Haushalte, die Ergänzungsleistungen beziehen. Bezüglich der Werbevorschriften hatte Bundesrat Leuenberger schon im Sommer einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der eine Lockerung des Werbeverbots auf dem Internetportal der SRG und häufigere Werbefenster im Fernsehen vorsieht [18].
Die SRG untersucht, ob sie die Leistungen des Auslanddienstes Swissinfo zu tieferen Kosten erbringen könnte. Drei Modelle sollen geprüft werden: Optimierung des heutigen Betriebes in Bern, Integration in das Westschweizer Fernsehen und Integration bei Radio DRS [19].
Der Nationalrat trat auf eine parlamentarische Initiative von Andreas Gross (sp, ZH), in der die Einführung von Gratis-Meinungsspots von Parteien im Fernsehen und Radio im Vorfeld von Abstimmungen gefordert wurde, nicht ein. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte den Vorschlag befürwortet, der Bundesrat dagegen Nichteintreten empfohlen. Gross wollte die Rolle der Parteien bei der Meinungsbildung stärken und einen Ausgleich für die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der politischen Gruppierungen schaffen. Als Gegenargument wurde angeführt, dass die kurzen Werbespots eine „Schlagwortpolitik“ fördern würden. Zudem wurde bezweifelt, ob die vorgesehene Vorschrift, dass „unzutreffende Tatsachenbehauptungen“ in den Spots nicht zulässig sein sollten, sinnvoll angewandt werden könnte [20].
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Privates Radio und Fernsehen
Im Vorjahr hatte das Bakom die Konzessionen für private Radio- und Fernsehsender nach einem Wettbewerbsverfahren vergeben. Dieses Konzessionierungsverfahren kam nun in die Kritik, da in verschiedenen Regionen die unterlegenen Sender die Konzessionen der siegreichen Konkurrenz kauften. Ringier, das mit „Radio Energy“ die Konzession für das Gebiet Zürich-Glarus nicht erhalten hatte, kaufte die kleinere Konzession von „Radio Monte Carlo“ für Zürich, um weiterhin dort senden zu können. Ähnliches war bereits 2008 mit „Radio Buzz“ und „Radio One FM“ in der Westschweiz geschehen. In Basel wurde das bei der Konzessionsvergabe erfolgreiche „Radio Basel 1“ an den unterlegenen Konkurrenten – MFE Medien für Erwachsene AG – verkauft und in „Radio Basel“ umbenannt. In der Innerschweiz war bei den Fernsehsendern das noch nicht existierende „Tele 1“ der Neuen Luzerner Zeitung vor dem etablierten „Tele Tell“ der AZ Medien zum Zug gekommen. AZ Medien verkaufte nun „Tele Tell“ an die NLZ und dieses wurde zu „Tele 1“ [21].
Mehrere unterlegene Radio- und TV-Sender hatten beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Konzessionsvergabe rekurriert. Dieses wies die Konzessionvergabe für die Lokalradios in Graubünden und im Aargau an das Bakom zurück, ebenso die Entscheidung betreffend die Fernsehkonzession in der Ostschweiz für die Tagblatt-Medien. Das Bundesverwaltungsgericht begründete dies damit, dass das Bakom nicht ausreichend geprüft habe, ob durch diese Konzessionen eine Marktmacht grosser Medienhäuser entsteht, welche die Meinungsvielfalt gefährdet [22].
Das Bundesgericht entschied, dass die Cablecom den Privatsender U1 TV aus dem analogen Programm kippen durfte. Bereits das Bakom und das Bundesverwaltungsgericht hatten so entschieden. U1 TV war daraufhin ans Bundesgericht gelangt [23].
 
[13] AB NR, 2009, S. 134 f.; AB SR, 2009, S. 672 f. Siehe auch SPJ 2008, S. 260 f.
[14] AB NR, 2009, S. 883 ff., 1577 ff., 1702 ff. und 1781 f.; AB SR, 2009, S. 233 ff., 447 ff., 915 ff., 972 f. und 1001; TA, 14.1., 19.3. und 1.10.09; Bund und SGT, 19.3.09; NLZ, 20.5.09; Presse vom 28.5.09; Lit. Graber/Kerekes.
[15] Konvergenzprojekt in der Romandie: LT, 16.1.09; 24h, 28.1.09; TG, 16.10. und 18.11.09; LT und TG, 24.11.09; LT, 19.11.09; Lib., LT und NZZ, 26.11.09. Konvergenzprojekt in der Deutschschweiz: NZZ, 7.3., 11.3., 14.3., 20.3., 27.5. und 19.6.09; TA, 13.3.09; AZ, SN und TA, 20.3.09; NLZ, 17.12.09.
[16] Rücktritt Walter Rüegg: BZ, 22.5.09; NZZ, 23.5.09; BaZ, NZZ und SGT, 26.5.09. Rücktritt Ingrid Deltenre: AZ, NZZ und TA, 6.6.09; NZZ und TA, 11.6.09.
[17] AB NR, S. 1366 f.; Presse vom 18.2.09.
[18] Werbevorschriften: Presse vom 25.8.09. Finanzielle Situation der SRG: Presse vom 24.6. und 28.11.09.
[19] NZZ und TA, 9.6.09.
[20] AB NR, 2009, S. 1870 ff.; NZZ, 25.11.09. Zur Vorgeschichte der Vorlage siehe SPJ 2008, S. 260.
[21] TA, 6.3., 6.11., 28.11. und 16.12.09; NZZ, 28.5., 19.9. und 28.11.09; BaZ, 22.8. und 27.8.09.
[22] SGT, 12.5.09; BüZ und NZZ, 15.12.09.
[23] SGT, 18.7.09; NZZ, 22.7.09. Siehe SPJ 2008, S. 262 f.