Année politique Suisse 2010 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
 
Radio und Fernsehen
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Radio- und Fernsehgesetz
Die Referendumsfrist zur Abänderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im Sinn des MEDIA-Abkommens Schweiz–EG zur Filmförderung lief im Januar des Berichtjahrs ab. Das geänderte RTVG trat damit zusammen mit dem Bundesbeschluss zur „Finanzierung der Teilnahme der Schweiz am EG-Programm MEDIA für die Jahre 2010–2013“ vom Mai 2010 in Kraft. Damit wurde Werbung für leichte Alkoholika auf öffentlichen TV-Kanälen zugelassen. Zusätzlich zur im Vergleich mit der EU strengeren Gesetzgebung für Alkoholwerbung, auferlegten sich die SRG-Sender eine Selbstbeschränkung, die mit Ausnahme von Bierwerbung bei der Übertragung grosser Sportveranstaltungen vor 20h00 keine Alkoholwerbung zulässt [15].
In der Folge des Bundesratsberichts, der in Erfüllung eines entsprechenden Postulats der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) die Erhebung und das Inkasso der Radio- und Fernsehempfangsgebühren überprüfte, reichte die KVF-N im Februar eine Motion für ein „Neues System für die Erhebung der Radio- und Fernsehgebühren“ ein. Diese will den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage zur Gebührenpflicht auszuarbeiten, die dem zunehmend mobilen Radio- und Fernsehkonsum Rechnung tragen und geräteunabhängig erfolgen soll. Im neuen Finanzierungssystem wäre die Gebührenpflicht nicht mehr an ein Empfangsgerät gebunden, sondern würde unabhängig von der tatsächlichen Existenz eines oder mehrerer solcher pro Haushalt oder Unternehmung erhoben. Der Nationalrat überwies die Motion Ende September, die Behandlung durch den Ständerat war für die Frühlingssession 2011 vorgesehen. Der Schweizerische Gewerbeverband sah mit dem vorgeschlagenen Regime neue Belastungen auf die Klein- und Mittelbetriebe zukommen. Er bekämpfte das Ansinnen medienwirksam als versteckte Einführung einer neuen Haushalt- bzw. Kopfsteuer und rief seine Mitglieder zu einem Hausverbot für Billag-Inspektoren auf [16].
In Verbindung mit dem neuen Finanzierungssystem des Service public wurden auch die gegenwärtige Organisation der Gebührenerhebung und die Kompetenz zur Festlegung der Gebührenhöhe diskutiert. Allein zur Billag – Vertragsnehmerin für das Inkasso – und zum Gebührenregime wurden in der Frühlingssession aus dem bürgerlichen Lager des Ständerats vier Motionen eingereicht, die per Ordnungsantrag gemeinsam zur Vorprüfung an die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zugewiesen und inhaltlich in die bereits bestehende Motion der KVF-N integriert wurden. Ende des Berichtsjahrs gab der Ständerat einer vom Nationalrat im Juni knapp überwiesenen parlamentarischen Initiative, mithilfe welcher Nationalrätin Natalie Rickli (svp, ZH) den Gebührenentscheid vom Bundesrat an das Parlament delegiert haben wollte, keine Folge. Die gleiche Parlamentarierin reichte im Dezember eine Motion ein, welche die durch die Umstellung auf die jährliche Gebührenerhebung per Anfang 2011 bei der Billag gemachten Einsparungen den Gebührenzahlern zukommen lassen will [17].
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SRG
Das 2009 in Angriff genommene Konvergenzprojekt SRG wurde in der Westschweiz mit der Inbetriebnahme von Radio Télévision Suisse (RTS) am 1.1.2010 unter der Leitung von Gilles Marchand abgeschlossen. Nach der Produktionsaufnahme am gemeinsamen Standort für Radio und Fernsehen in Comano gilt auch die Konvergenz der Radiotelevisione svizzera (RSI; Leitung Dino Ballestra) in ihren Grundzügen als umgesetzt. In der Deutschschweiz wurde das Projekt mit der Bestimmung der Verantwortlichen für die neuen Unternehmensteile sowie des neuen Verwaltungsrats zur definitiven Umsetzung auf den 1.1.2011 vorbereitet. Mit der Wahl von Roger de Weck zum Generaldirektor der SRG, der den Ende Jahr zurücktretenden Armin Walpen ersetzte, sowie von Rudolf Matter zum Direktor von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) waren die zentralen Köpfe der neuen Unternehmensleitung, welcher auch der Direktor von Radio Televisiun Rumantscha (RTR) Mariano Tschuor angehört, festgelegt. Im Sommer erhielt die SRG-Konvergenz mit der Kindersendung Zambo ein publizistisches Gesicht. Sie wird von Radio und Fernsehen gemeinsam produziert und ist über ihr Internetangebot auch auf die neuen sozialen Medien ausgerichtet [18].
Im Februar gab die SRG den Abbau von 100 Vollzeitstellen bis 2014 im Supportbereich bekannt. Die Massnahme soll über natürliche Fluktuationen erreicht werden und v.a. Mittel für Eigenproduktionen und das Konvergenzprojekt freimachen. Ende April informierte die SRG-Spitze über das fünfte Defizit in Folge und verlangte mit Hinweis auf eingebrochene Werbeeinnahmen zusätzliche Finanzmittel (u.a. mehr Zuwendungen aus dem Gebührentopf) zur Deckung des Fehlbetrags. Insbesondere die seit Jahren von Umstrukturierungen und Sparübungen betroffene Zunft der Printjournalisten stellte sich offen gegen das Ansinnen der SRG, die finanzielle Schieflage über eine Erhöhung der Gebührengelder oder eine Lockerung der Werbe- und Sponsoringvorschriften korrigieren zu wollen. Im Nationalrat meldeten sich Stimmen, die v.a. in einem Abbau des regionalen Service-public-Angebots Sparpotenzial orteten. Im Juni beschied der Bundesrat der SRG, dass sie ihr Defizit mit weiteren Sparmassnahmen anzugehen habe und beschloss ein Einfrieren der Gebührenhöhe über die Dauer der Gebührenperiode 2011–2014. Gleichzeitig anerkannte der Bundesrat den erhöhten Finanzbedarf der SRG und traf verschiedene Massnahmen zu ihrer finanziellen Stabilisierung: Das Gebühreninkasso der Billag wurde v.a. bei den Unternehmungen intensiviert sowie per 2011 auf eine Jahresrechnung umgestellt. Zudem lockerte er die Werbevorschriften, indem er sowohl die Erhöhung der Werbedauer als auch des Rhythmus für Unterbrecherwerbung zuliess. Dazu signalisierte der Bundesrat sein grundsätzliches Einverständnis zur Onlinewerbung durch die SRG, unter dem Vorbehalt ihrer Einigung mit den Verlagshäusern über die Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die kommerzielle Tätigkeit beider Akteure im Internet [19].
Zugunsten der SRG fordert eine im Juni im Nationalrat eingereichte Motion von Evi Allemann (sp, BE) den Abbau regulatorischer Schranken bei der Verbreitung von TV-Sendungen über das Internet. Die derzeit gültige Konzession erlaubt der SRG die Erstausstrahlung von Sendungen über das Internet, das sogenannte Live-Streaming, nur bei deren parallelen Ausstrahlung über einen der drei SF-Kanäle und bei Vorliegen einer vorgängig eingereichten Bewilligung. Die in der Herbstsession vorgesehene Behandlung der Motion wurde verschoben, da sie im Rat bekämpft wurde [20].
Im Berichtsjahr feierte Swissinfo, neu unter dem Namen Internetdienst über die Schweiz für das Ausland laufend, sein 75-jähriges Bestehen. Nachdem der Dienst in den vergangenen zwölf Jahren zwei Fünftel seines Budgets eingebüsst hatte, gab der Bundesrat im Rahmen seiner Botschaft zu einem „Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 2012-2013“ das Ansinnen bekannt, die Bundesmittel zugunsten von Swissinfo (rund die Hälfte des jährlichen Gesamtbudgets von 26 Mio. Fr.) auf Mitte 2012 zu streichen und die Finanzierung des Angebots ganz der SRG zu überlassen, die ihrerseits 7 Mio. Fr. einzusparen gedenkt. Falls die Bundesversammlung dem Konsolidierungsprogramm und einer entsprechenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes zustimmt, wird dies voraussichtlich eine weitere Redimensionierung von Swissinfo oder die Schaffung einer Ersatzlösung im Rahmen der SRG-Konzession zur Folge haben [21].
Zwei Motionen bemängelten, dass die SRG ihrem Integrationsauftrag zwischen den Kultur- und Sprachräumen der Schweiz gemäss Art. 69 f. und 93 BV sowie Art. 24 f. RTVG 24 f. nur ungenügend nachkomme. Um das Verständigungspotenzial des Fernsehens effektiver zu nutzen, forderte Ständerat Theo Maissen (cvp, GR) die Einrichtung eines entsprechend ausgerichteten Spartenkanals. Der Nationalrat änderte im Dezember die vom Ständerat angenommene Vorlage dahingehend ab, dass die SRG nicht zur Einrichtung eines neuen Kanals verpflichtet, sondern diese dazu angehalten werden soll, ihre Beiträge im Bereich der Sprach- und Kulturverständigung auf den bestehenden Kanälen zu verstärken. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 bereinigt und an den Bundesrat überwiesen werden. Um die Annahme der durch die zweite Kammer abgeänderten Ständeratsmotion zu befördern, hatte Hans Stöckli (sp, BE) seine inhaltlich ähnlich ausgerichtete Eingabe während der Beratung im Nationalrat zurückgezogen [22].
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Privates Radio und Fernsehen
Anfang Jahr verkaufte Martin Wagner den Basler Lokalsender Radio Basilisk an die Familie Hagemann. In der Nachfolge von Tele Tell ging das Privatfernsehen Tele 1 auf Sendung. Das Unternehmen der LZ Medienholding AG, die zu 81% von der NZZ Mediengruppe kontrolliert wird, sendet in der Zentralschweiz [23].
Über eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung auf Anfang April 2010 lockerte der Bundesrat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für private Anbieter. Mit der Liberalisierung korrigierte er insbesondere die Benachteiligung inländischer Fernsehveranstalter, wie sie diesen mit der Unterzeichnung des MEDIA-Abkommens erwachsen war [24].
Ende 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Konzessionsentscheide zugunsten von Radio Grischa, Tele Ostschweiz und Radio Argovia zur Klärung wettbewerbsrechtlicher Aspekte (unter Beizug der Weko) an das Bakom zurückgewiesen. Um Radio Grischa und Tele Ostschweiz das wirtschaftliche Überleben zu sichern, erhielten diese Anfang 2010 bis zum endgültigen Entscheid des Bakom Übergangskonzessionen. Diese sichern den Sendern 80% des ihnen unter normalen Konzessionsbedingungen zustehenden Gebührenanteils. Das vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch betroffene Radio Argovia stellte keinen entsprechenden Antrag. Neben den Konzessionsentscheiden in der Ostschweiz und im Aargau waren auch einige Konzessionsübertragungen umstritten, die gemäss Art. 48 RTVG grundsätzlich zulässig sind, vorausgesetzt der übernehmende Veranstalter erbringt den in der Konzession festgelegten Service public. Gegen die Bewilligung der Konzessionsübertragung von Radio Monte Carlo an Radio Energy Zürich durch das Uvek reichte die unterlegene Radio Jay AG beim Bundesverwaltungsgericht Klage ein [25].
Im Oktober erteilte das Uvek drei Radiokonzessionen für das DAB+-Sendernetz in der französischen Schweiz. Bei DAB handelt es sich um Digital Audio Broadcasting, bei dem digitale Radiosignale terrestrisch übertragen werden. Die Konzessionen gingen an Radio Rhône AG, Radio Fribourg/Freiburg AG sowie die jurassische Gesellschaft Soprodi GmbH [26].
Die Digitalisierungs- und Konvergenztendenz beim Medienangebot fand ihren Ausdruck auch im Aufschaltgesuch der Joiz AG für ein sogenannt crossmediales Sendeformat (Radio, TV, Online- und Smartphoneangebot sowie Anbindung an Twitter und Facebook) in der Deutschschweiz. Nach einem Beschwerdeverfahren verpflichtete das Bakom die Cablecom zur unentgeltlichen digitalen und analogen Verbreitung des Jugendkanals Joiz während drei Jahren ab dem auf Februar 2011 vorgesehenen Sendebeginn [27].
 
[15] BBl 2010, S. 2345 ; LT, 2.2.10; NZZ, 26.7.10.
[16] AB NR 2010, S. 1624 ff.; Tagespresse vom 22.1.10; NZZ, 1.4.2010 ; Lib., 10.4.10 ; LT, 21.9.10; Tagespresse vom 30.9.10.
[17]Mo. Ricklin: 10.3943; AB SR, 2010, S. 405 f., S. 1347; AB NR, 2010, 857 ff.; Tagespresse vom 9.6., 7.9. und 8.11.10.
[18]Bakom, Medienmitteilung, 18.6.10; NZZ, 19.5.10, 19.6.10; TA 27.5.10; WW 27.5.10; CdT, 4.6.10; TdG, 21.6.10; NLZ, 14.10.10; LT, 27.12.10.
[19] Tagespresse vom 26.2.10; CdT, 28.4.10 und 5.5.10; TA, 4.5. und 5.5.10; TdG 15./16.5.10.
[20] AB NR 2010, S. 1649.
[21] BBl 2010, S. 7172 f., NZZ, 31.7.10; 24H; TdG, 6./7.3.10.
[22] AB SR, 2010, S. 445 f; AB NR, 2010, S. 2059 f.
[23] NZZ, 22.1.10.; LNZ, 1.2.10.
[24] Bakom, Medienmitteilung, 12.3.10; NZZ, 13.3.10.
[25] AB NR 2010, S. 189; SZ, 19.1. und 26.1.10; SGT, 30.1., 20.3. und 28.8.2010; NZZ, 22.4. und 1.9.10; SoS, 20.10.10.
[26] Bakom, Medienmitteilung, 18.10.10; NZZ, 19.10.10.
[27] NZZ, 13.11.10; Verfügung vom 10. November 2010 des Bundesamtes für Kommunikation, Bakom.