Année politique Suisse 2011 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
BASEL-STADT: 1) In der Volksabstimmung vom 13.2. wird die Volksinitiative "für ein griffiges Finanzreferendum" mit einem Nein-Stimmenanteil von 76,6% abgelehnt. Der Gegenvorschlag des Grossen Rates (für eine Anpassung der Kantonsverfassung, des Finanzhaushaltsgesetzes und des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates) wird mit einem Nein-Stimmenanteil von 67,6% ebenfalls abgelehnt (Stimmbeteiligung: 44,9%) (BaZ, 14.2.).
BERN: Der Grosse Rat beschliesst im November im Rahmen eines sogenannten Budgetkompromisses für 2012 ein Sparbudget mit dem Ziel einer schwarzen Null. Die insgesamt CHF 156 Mio., die dazu im Vergleich zum regierungsrätlichen Voranschlag eingespart werden müssen, werden über eine Kürzung des Justizbudgets sowie des Lohnsummenwachstums und mit weiteren, über alle Direktionen verteilten Haushaltsentlastungen sowie – bis zum rechtskräftigen Entscheid über das Schicksal der 2012 zur Wiederholung anstehenden Volksinitiative – einer Verschiebung der Senkung bei den Motorfahrzeugsteuern auf 2013 erreicht (Bund, 30.11.).
GLARUS: Die Landsgemeinde vom 1.5. folgt dem Antrag des Landrates und der Regierung und stimmt der Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und seiner Gemeinden (Finanzkontrolle) zu. Hauptpunkt der Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt von Kanton und Gemeinden (FHG) bildet die Aufnahme von Bestimmungen zur kantonalen Finanzkontrolle. In 15 Artikeln werden Stellung, Aufsichtsbereich, Aufgaben und Verfahrensvorschriften bei Beanstandungen geregelt (www.gl.ch).
SANKT GALLEN: Der St. Galler Grosse Rat verabschiedet das Sparpaket I (Aufgaben- und Finanzplan 2012 – 2014) der Regierung ohne grosse Änderungen. Das Sparpaket soll das jährliche strukturelle Defizit des Kantons von rund CHF 300 Mio. um rund CHF 100 Mio. (2014) reduzieren. Dazu sieht es 54 Massnahmen in allen Departementen vor. Anträge der Linken, die die Verkleinerung der Ausgabenkürzungen forderten, wurden grossmehrheitlich von den bürgerlichen Parteien abgelehnt. Im Nachgang zur Genehmigung des Sparpakets werden Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der Kürzungen nötig, namentlich in den Bereichen Krankenversicherungen, Universität, Berufsbildung, Sozialhilfe sowie bei den Ergänzungsleistungen, dem öffentlichen Verkehr und den stationären Spitalleistungen. Die Annahme des Sparpakets sowie zugehöriger Gesetzesänderungen ist ausserparlamentarisch umstritten. Gegen die Kürzungen im Bereich Ergänzungsleistungen wird das Referendum ergriffen und die Erhöhungen der Studiengebühren der Universität St. Gallen werden von Studentenprotesten begleitet. Gesetzesanpassungen für die Umsetzung von Massnahmen aus dem Sparpaket I, die erst ab 2013 wirken, werden für 2012 vorgesehen. Ebenso wird die Regierung gegen ihren Willen beauftragt, im Zusammenhang mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2013−2015 ein Sparpaket II im Umfang von CHF 50 Mio. auszuarbeiten (SGT, 16.2., 17.2., 27.9.; NZZ, 16.2.; ).
www.sg.ch
ZÜRICH: Der Kantonsrat beschliesst mit 94 zu 74 Stimmen die Aufhebung des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum aus dem Jahre 2003. Eine Minderheit aus SP, FDP, CGP und EVP kündigt an, gegen den Beschluss das Behördenreferendum zu ergreifen. Grund für die Aufhebung des Erlasses ist, dass das PJZ-Gesetz nicht erfüllt werden kann, da der Kantonsrat den Objektkredit von knapp CHF 570 Mio. im September 2010 abgelehnt hat. Bei der Abstimmung am 4.9. hat das Referendum allerdings Erfolg: der Beschluss, das Gesetz aufzuheben, wird mit 54.2% Nein-Stimmenanteil verworfen (NZZ, 18.1.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat spricht sich gegen die im Vorjahr von der SP eingereichte Initiative „zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung“ aus. In erster und zweiter Lesung macht er sich aber für einen Gegenvorschlag stark, mit dem die Pauschalbesteuerung auf ein steuerbares Mindesteinkommen von CHF 600 000 und ein Vermögen von CHF 12 Mio. begrenzt wird (www.ar.ch; vgl. SPJ 2010, S. 324).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Der Landrat verabschiedet in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Steuergesetzes. Mit der Revision soll die kantonale Steuerverwaltung die Veranlagung der Grundstückgewinn- und der Handänderungssteuer übernehmen (BaZ, 14.1.).
– 2) Der Landrat lehnt die Steuervereinfachungsinitiative der FDP ab und lässt einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Dieser soll so konzipiert werden, dass die Forderung nach einem einfachen Steuersystem sowie der Auftrag der Regierung, sich für eine Vereinfachung der Bundesgesetzgebung einzusetzen, in der Verfassung verankert würden. Auf Konkretisierungen und Details wie Standesinitiative und Soll-Kapitalrendite wird aber verzichtet. Der Landrat heisst den Gegenvorschlag gut und empfiehlt dem Volk die Initiative zur Ablehnung. Da sich das Komitee mit dem Gegenvorschlag zufrieden zeigt, wird das Begehren daraufhin zurückgezogen (BaZ, 14.1., 28.1., 15.2.).
– 3) Die Volksinitiative der SP (Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer) kommt mit 1 948 Unterschriften zustande (BaZ, 19.3.).
– 4) Der Souverän nimmt am 27.11. eine Änderung der Kantonsverfassung (einfaches, leicht verständliches und nachvollziehbares Steuergesetz) mit 92,4% Ja-Stimmen (Stimmbeteiligung: 20%) deutlich an. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Kantonsverfassung wird verlangt, dass der Kanton sein Steuergesetz einfach, leicht verständlich und nachvollziehbar ausgestaltet. Aufgrund des geltenden Steuerharmonisierungsgesetzes des Bundes besteht jedoch kantonal relativ wenig Spielraum, selbständig das Steuersystem zu vereinfachen. Deshalb soll sich der Kanton auch auf Bundesebene für eine Vereinfachung der Steuergesetzgebung einsetzen (www.bl.ch).
BERN: Am 13.2. nimmt der Souverän (Stimmbeteiligung: 49,4%) in einer Variantenabstimmung sowohl die sogenannte Ecotax, eine ökologisch ausgerichtete Motorfahrzeugsteuerrevision (52,7%), als auch den vom Grossen Rat abgelehnten Volksvorschlag für eine gerechte Strassenverkehrssteuer (50,4%) an. In der Stichfrage obsiegt der Volksvorschlag mit 363 Stimmen. Im August stellt sich heraus, dass 30 Gemeinden die vom Regierungsrat aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils angeordnete Nachzählung nicht leisten können. Sie haben die Stimmzettel verfrüht vernichtet, statt sie ordnungsgemäss bis zum rechtskräftigen Entscheid aller eingegangenen Beschwerden aufzubewahren. Angesichts der hohen Anzahl (18 095) nicht mehr überprüfbarer Stimmzettel ordnet der Regierungsrat eine Wiederholung der Abstimmung an und gibt bekannt, die neuen Motorfahrzeugsteuern erst nach dem erneuten Plebiszit in Kraft setzen zu wollen. In der Novembersession bestätigt der Grosse Rat den Regierungsrat. Die SVP bekämpft den Regierungsratsentscheid sowohl mit einem Revisionsbegehren an das kantonale Verwaltungsgericht als auch mit einer Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht. Ersteres tritt in der Folge nicht auf die Beschwerde ein und überlässt den Entscheid über die Rechtmässigkeit der Wahlwiederholung Letzterem. Sein Entscheid steht Ende 2011 noch aus (BZ, 7.7., 5.8.; Bund, 14.2., 23. und 24.9., 22.11., 9.12.; ; vgl. SPJ 2010, S. 334).
www.be.ch
GENEVE: 1) Le parti socialiste a lancé une initiative populaire afin d’abolir les forfaits fiscaux après l’échec de l’initiative parlementaire allant dans le même sens (LT et TG, 16.1).
– 2) Le peuple a rejeté par 53,4% des voix (participation: 47,8%) l’amnistie fiscale adoptée par le parlement l’année précédente. La droite a considéré que cette loi complétait le projet national en incitant les fraudeurs à se régulariser. La gauche dénonçait un nouveau cadeau fait aux contribuables malhonnêtes (TG, 14.2; voir APS 2010, p. 325).
– 3) Le peuple a accepté par 79,1% des votants (participation: 40%) une modification de l’imposition foncière des personnes physiques visant à permettre aux propriétaires immobiliers de déduire l’impôt immobilier complémentaire de leurs revenus (LT, 16.5).
– 4) Les députés ont abrogé la ponction de 13% sur les loteries d’utilité publique nommée le « droit des pauvres ». La gauche s’est opposée à cette suppression sans succès. Le peuple l’a ensuite adoptée par 55,3% des voix (participation: 34,5%) (LT, 25.3 et 28.11).
GLARUS: 1) Nach dreimaligem Abstimmen folgt die Landsgemeinde vom 1.5. dem Landrat und der Regierung und behält die Pauschalbesteuerung bei. Das Geschäft war bereits im Landrat umstritten diskutiert worden. Mit der Änderung des Steuergesetzes werden vorwiegend bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt. Der Memorialsantrag „Abschaffung der Pauschalbesteuerung für Ausländerinnen und Ausländer“, den die Grüne Partei eingereicht hatte, wird damit abgelehnt ().
www.gl.ch
– 2) Die Stimmberechtigten folgen auch dem Antrag des Landrates und der Regierung indem sie die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr annehmen und einen Abänderungsantrag von Landrat Peter Röthlin ablehnen. Dieser wollte eine Malus-Passage in der Vorlage streichen lassen (www.gl.ch).
JURA: Le Conseil d’Etat a présenté un projet de loi visant à soutenir le développement d’entreprises novatrices et attirer de nouveaux contribuables en appliquant une imposition favorable aux investissements dans les structures innovantes. Ainsi, d’une part, certaines entreprises innovantes peuvent bénéficier d’une exonération de minimum 50% de l’imposition sur le bénéfice et le capital pour une durée allant de cinq à dix ans. D’autre part, les investisseurs peuvent obtenir des déductions fiscales s’ils investissent au moins 20 000 francs suisses dans ce type d’entreprise (QJ, 20.10).
LUZERN: 1) Die Volksinitiative „Liegenschaftssteuer ade“ des HEV wird im Februar mit über 10 000 Unterschriften erfolgreich eingereicht, womit sie die notwendige Anzahl Unterschriften (4 000) um das 2,5-fache übertrifft. Mit einer Motion von Mitte-Links wird nun die Erarbeitung eines Gegenvorschlags verlangt. Die Motion verlangt den ökologischen Umbau der Liegenschaftssteuer, um den Einsatz von erneuerbaren Energien bei Gebäuden zu fördern. Die Behandlung im Parlament steht noch aus (NLZ, 8.2. und 19.11; vgl. SPJ 2010, S. 325).
– 2) Die SP lanciert eine Volksinitiative für mehr soziale Gerechtigkeit. Mit der Initiative sollen Wenigverdiener am Existenzminimum von den Steuern befreit werden (NLZ, 12.1.).
– 3) In zweiter Lesung heisst der Kantonsrat den Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer mit 63 zu 41 Stimmen gut. Dieser würde im Gegenzug zur Initiative nicht zu einer vollständigen Abschaffung der Pauschalbesteuerung führen, jedoch die Anzahl der pauschal zu besteuernden Personen markant reduzieren. Mit knapper Mehrheit spricht sich das Parlament dafür aus, Personen erst ab einem steuerbaren Einkommen von mindestens CHF 600 000 auf diese Art zu besteuern. Der Kantonsrat würde damit erheblich strengere Vorschriften erlassen als der Bund, welcher ein Minimum von CHF 400 000 vorschlägt. Mit 83 zu 25 Stimmen empfiehlt der Kantonsrat die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer zur Ablehnung und beantragt die Annahme des Gegenvorschlages (NLZ, 8.11.; vgl. SPJ 2010, S. 325).
NEUCHATEL: 1) Votation sur la réforme de la fiscalité des entreprises suite à l’aboutissement du référendum. Cette modification de la loi sur les contributions directes est couplée à la loi sur l’accueil des enfants, puisqu’elle prévoit une contribution des entreprises au financement des crèches et garderies en contrepartie d’un allégement des impôts sur les bénéfices et sur les dividendes. Saisi d’un recours, le TF a annulé la votation, estimant que le lien avec la loi sur l’accueil des enfants violait la liberté de vote des citoyens. Le gouvernement a rapidement présenté un projet de décret supprimant le lien incriminé dans les deux lois. Les députés ont approuvé sans opposition le projet de décret. Les deux lois et l’initiative populaire ont été soumises au corps électoral le 19 juin. La réforme a reçu le soutien de la droite, des milieux économiques et du PS, tandis que l’extrême-gauche (POP et Solidarités) et le PEV l’ont combattue et que les Verts ont laissé la liberté de vote. La réforme a été approuvée par 76,9% des voix (participation: 28,4%) (Exp., 29.1, 25.3, 31.3, 20.6; voir APS 2010, p. 325 s.). – 2) Le Conseil d’Etat a mis en consultation un projet de réforme fiscale pour les particuliers en faveur des familles et des classes moyennes et supérieures, censée enrayer l’exode des contribuables. Devisés à 103 millions de francs par an, les allégements proposés consistent d’abord en une extension des déductions pour les enfants à charge (70 millions) et pour les frais de garde (2 millions). Pour les hauts revenus, le projet prévoit un abaissement du taux d’imposition maximal de 14,5 à 13,5% (24 millions). Enfin, l’imposition des propriétaires sur la valeur locative sera abaissée de 0,5% (7 millions). La gauche a critiqué la baisse du taux maximal, dénonçant un cadeau pour les plus riches, tandis que la droite s’est dite satisfaite (Exp., 9.3, 15.3, 28.5).
– 3) À l’initiative de sa commission des finances, le Grand Conseil a adopté, par 91 voix contre 8, un projet de loi fixant une contribution extraordinaire de solidarité de crise des communes envers l’Etat pour l’année 2012 afin d’accroître la marge d’autofinancement de l’Etat et, partant, sa capacité à réaliser les investissements planifiés. La quotité de cette contribution correspond à 6,6% des recettes nettes de l’impôt sur les personnes morales, soit au total 9,5 millions de francs de recettes supplémentaires pour l’Etat pour l’année 2012 (www.ne.ch). – 4) Le Grand Conseil a rejeté un projet de loi portant modification de la loi sur les contributions directes et de la loi sur les successions et donations entre vifs. Alors que le projet du gouvernement visait essentiellement à adapter le droit cantonal au droit fédéral, un amendement proposé par la droite a introduit un allégement fiscal concernant le bénéfice de liquidation des personnes exerçant une activité indépendante. Entraînant une perte de recettes de l’ordre de 5 millions de francs par an pour le canton, l’amendement a induit un vote à la majorité qualifiée, conformément au mécanisme de frein à l’endettement. L’opposition de la gauche a fait échouer le projet en votation finale (Exp., 8.12).
OBWALDEN: Im Oktober stimmt die Bevölkerung einem Nachtrag zum Steuergesetz zu, mit welcher Familien und Personen mit mittleren und tiefen Einkommen erneut steuerlich entlastet werden. Das Stimmvolk tut dies mit einem deutlichen Ja-Anteil von 89,4%. Die Stimmbeteiligung beträgt: 62,4%. (NLZ, 24.10.; www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Die St. Galler Stimmbevölkerung nimmt sowohl die SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung (51,9%) als auch den die Pauschalbesteuerung verschärfenden Gegenvorschlag der Regierung und des Parlaments an (63,4%). In der Stichfrage obsiegt der Gegenvorschlag mit 54,1% Zustimmung (Stimmbeteiligung: 43,3%). Neu soll die Bemessungsgrundlage für die Steuer das Siebenfache (zuvor: Fünffache) des Mietzinses/des Eigenmietwerts betragen, mindestens aber CHF 600 000. Ebenso wird das Mindestvermögen auf CHF 12 Mio. angehoben (NZZ, 28.11.; vgl. SPJ 2010, S. 326).
– 2) In einer Anpassung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben wird die Steuer für Anhänger mit Gewicht von mehr als 3 500 kg auf einen Sechstel der einfachen Steuer reduziert (bisher: die Hälfte der einfachen Steuer). Ebenso beschliesst der Kantonsrat, die Immatrikulation der Motorfahrräder neu dem Kanton zu überlassen. Die entsprechenden Steueraufkommen aus der Motorfahrrad-Steuer von rund CHF 50 000 werden ebenfalls von den Gemeinden an den Kanton übertragen (www.sg.ch).
SCHAFFHAUSEN: 1) Die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung wird vom Schaffhauser Stimmvolk mit 55,1% Ja-Stimmenanteil angenommen. Ebenso angenommen wird der Gegenvorschlag der Regierung und des Parlaments (53,7%), der eine Verschärfung der Bedingungen für die Pauschalbesteuerung vorsieht. In der Stichfrage obsiegt jedoch die Initiative (53,9%, Stimmbeteiligung: 55,6%). Somit ist die Pauschalbesteuerung für reiche Ausländerinnen und Ausländer abgeschafft (SN, 16.2. und 23.4.; www.sh.ch).
– 2) Der Kantonsrat beschliesst einstimmig eine Teilrevision des Steuergesetzes. Die Revision passt das kantonale Steuerrecht dem Bundesrecht an. Auf die von der Regierung ursprünglich vorgesehenen Steuersenkungen im Bereich Vermögenssteuer, tiefe und mittlere Einkommensbesteuerung, Gewinnsteuer und Holdingsteuer wird – auf Antrag der Regierung und aufgrund der schlechten Finanzlage – verzichtet (SN, 6.12.).
TESSIN: 1)
Das kantonale Verwaltungsgericht hält aufgrund eines Rekurses von Giorgio Ghiringhelli von 2009 gegen die Steuerveranlagungen 2007 und 2008 von Losone fest, dass Art. 162 des Tessiner Gemeindegesetzes (Legge organica comunale, LOC) nicht mit Art. 127 BV vereinbar ist. Der Richterspruch verpflichtet den Kanton zu einer Anpassung von Art. 162 LOC. Dabei hat die Festlegung des Steuerfusses in der Form eines referendumsfähigen Entscheids durch die kommunalen Legislativen zu erfolgen (CdT, 16.2., 9.9.).
– 2)
Die CVP lanciert eine kantonale Initiative für eine wirkungsvollere Unterstützung der Freiwilligenarbeit durch den Kanton („Associazioni a scopo ideale: innalzare le soglie d’imposizione sull’utile e sul capitale. Lo Stato sostenga fattivamente il volontariato“). Die Initiative verlangt ein Anheben der Steuerfreigrenze (für die Gewinnsteuer von CHF 5 000 auf 30 000 sowie für die Kapitalsteuer von CHF 50 000 auf 3000 000) für Vereine, deren Mitglieder sich primär freiwillig und unentgeltlich engagieren (CdT, 18.2.).
– 3)
Die am 1.3. von der Lega dei Ticinesi lancierte kantonale Volksinitiative „Sgravi fiscali: primo atto“ ist mit über 11 000 Stimmen zustande gekommen. Ziel ist eine Steuersenkung über die Gesamtsumme von rund CHF 115 Mio., wobei 60% natürlichen, die restlichen 40% juristischen Personen zugutekommen sollen (CdT, 1.3., 11.5.).
THURGAU: Die Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung wird am 15.5. abgelehnt (53% Nein-Stimmen). Dies auf Empfehlung des Parlaments und der Regierung, die den Gegenvorschlag unterstützten. Dieser wird klar angenommen (60,9% Ja-Stimmen) und erhöht die Steuerlast für pauschalbesteuerte Ausländerinnen und Ausländer auf mindestens CHF 150 000 (Stimmbeteiligung: 27,5%) (; vgl. SPJ 2010, S. 326).
www.tg.ch
VAUD:
1) Le Grand Conseil a modifié la loi sur les impôts communaux, la loi sur les impôts directs cantonaux ainsi que celle relative au droit de mutation sur les transferts immobiliers et l'impôt sur les successions et donations ()
www.vd.ch. – 2) Le Grand Conseil a invalidé par 56 voix contre 54 l’initiative socialiste « Pour un rabais d’impôt qui protège les assurés plutôt que les actionnaires » visant à la suppression d’un rabais d’impôt favorable aux actionnaires et à la mise en place d’une diminution fiscale pour les contribuables dont le budget est grevé de plus de 10% par les primes d’assurances maladies. La droite a estimé que le texte contrevient au principe d’égalité devant l’impôt et enfreint la loi fédérale relative aux déductions fiscales pour les assurances. Les initiants ont décidé de faire recours auprès de la Cour constitutionnelle (24h, 30.5, 28.9, 4.10 et 12.10).
ZUG:
1) Die Stimmbevölkerung nimmt die Steuergesetzrevision auf Empfehlung der Regierung und des Parlaments in der Volksabstimmung (Behördenreferendum) mit 62.4% Ja-Stimmen an (Beteiligung: 41,0%). Das Gesetz setzt zum einen Bundesrecht um, zum anderen verspricht es Steuersenkungen in verschiedenen Bereichen (höhere Abzugsmöglichkeiten für Familien und Mieter, tiefere Gewinnsteuern, Ausgleich der kalten Progression etc.) (NZZ, 28.11.; vgl. SPJ 2010, S. 327, ).
www.zg.ch
– 2) Gegen das neue Gebührengesetz, das vom Kantonsrat mit 57 zu 19 Stimmen angenommen wird und welches das lückenhafte Gesetz von 1974 revidieren und neue Grundätze für eine einheitliche Gebührenbemessung festlegen will, wird von der SVP erfolgreich das Referendum ergriffen. In der Abstimmung vom 27.11 sprechen sich die Zugerinnen und Zuger mit 52,8% Nein-Stimmenanteil gegen das neue Gesetz aus; die Stimmbeteiligung liegt bei 40,9%. Der Regierungsrat warf während der Abstimmungskampagne der SVP vor, irreführende Behauptungen in den Raum zu stellen und verfasste eine öffentliche Richtigstellung (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Ohne Gegenstimme übernimmt der Kantonsrat Änderungen des Bundes im Steuerrecht. Mit der Revision bleiben Personen, die sich erstmals wegen Steuerhinterziehung anzeigen straflos, und Steuererklärungen können neu elektronisch eingereicht werden (NZZ, 8.3.).
– 2) Oppositionslos genehmigt der Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes. Mit der Revision erhalten die Steuerzahler die Einschätzungen für die Bundes- sowie für die Staats- und Gemeindesteuern künftig gleichzeitig, was Einsprachen erleichtert (NZZ, 8.3.).
– 3) Der Kantonsrat stimmt Anpassungen des Steuergesetzes an das Bundesrecht betreffend Nachsteuer und Steuerstrafrecht mit 161 Stimmen zu. (NZZ, 5.7.).
– 4) Ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass die Volksinitiative vom HEV ZH: „Grundstücksgewinnsteuer – Ja, aber fair!“ nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Selbst wenn der Kantonsrat das Volksbegehren trotzdem für gültig erklären würde und selbst wenn es in der Volksabstimmung eine Mehrheit fände, wäre es möglich, dass das Bundesgericht den Volksentscheid aufheben würde. Mit erfolgreichem Lobbying erreicht der HEV allerdings, dass der Kantonsrat – gegen den Widerstand von SP, Grünen und EDU – beschliesst, seine Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu beauftragen. Die Initianten signalisieren, dass sie in diesem Fall die Initiative zurückziehen würden. Mit dem Gegenvorschlag soll ein neuer Rabatt ins Steuergesetz aufgenommen werden, der verhindern soll, dass auch Gewinne besteuert werden, die auf die Teuerung zurückzuführen sind (NZZ, 1.3.).
– 5) Gegen die 2009 vom Kantonsrat verabschiedete Änderung des Steuergesetzes, welche die höchsten und tiefsten Einkommen steuerlich entlasten, die Vermögenssteuern senken sowie Kinder- und Kinderbetreuungsabzüge erhöhen will, wurde nicht nur das Behördenreferendum ergriffen, sondern gleich zwei konstruktive Referenden eingereicht. Der Gegenvorschlag der GLP will die hohen Einkommen weniger entlasten und der Vorschlag der SP statt der hohen die mittleren Einkommen entlasten und Kinderabzüge durch eine Steuergutschrift ersetzen. Alle drei Vorlagen (inkl. drei Stichfragen) werden der Stimmbevölkerung am 15.5. vorgelegt. Mit einer Stimmbeteiligung zwischen 31,8% und 32,5% werden gleich alle drei Vorlagen abgelehnt: das Steuergesetz knapp mit 50,8% Nein-Stimmenanteil, der Gegenvorschlag der GLP mit 80,6% Nein-Stimmenanteil und der Gegenvorschlag der SP mit 62,6% Nein-Stimmenanteil (www.zh.ch; vgl. SPJ 2009, S. 292). – 6)
.Die Initiative „Für einen wettbewerbsfähigen Kanton Zürich“, die eine Halbierung der Vermögenssteuer anstrebte, wurde am 4.9. mit 69,1% Nein-Stimmenanteil verworfen; Stimmbeteiligung: 27,4% (www.zh.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: Neun Unterbaselbieter Gemeinden lancieren eine Gemeindeinitiative zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes. Sie möchten, dass die Beiträge der Gebergemeinden einen gewissen Prozentsatz der Steuerkraft künftig nicht mehr übersteigen dürfen (diese Forderung entspricht der Vorlage der Regierung). Darüber hinaus wollen die Unterbaselbieter Gemeinden, dass die Zusatzbeiträge an die 36 finanzschwächsten Gemeinden ersatzlos gestrichen werden: Mit dieser zweiten Verteilrunde, die einer Gemeinde maximal CHF 200 000 zusätzlich einbringt, würden manche der doppelten Nehmergemeinden besser ausgestattet als Gemeinden die in puncto Steuerkraft im Mittelfeld liegen (BaZ, 14.1.).
BERN: In zweiter Lesung verabschiedet der Grosse Rat eine Revision des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs. Per Anfang 2012 werden dadurch diverse Fehlanreize beseitigt, die Abgeltungen an die Zentrumslasten moderat erhöht und ländliche Gemeinden bei Bedarf verstärkt unterstützt. Die Bildungsfinanzierung erfährt eine topografische und soziale Abstufung und in der Sozialhilfe setzt ein Bonus-Malus-System positive und negative Anreize (Bund, 2.2.; vgl. SPJ 2010, S. 327).
LUZERN: Der Kantonsrat verabschiedet in zweiter Lesung einstimmig eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Das Verteilsystem wird dahingehend leicht angepasst, dass Gemeinden mit einem höheren Anteil an Nicht-Erwerbstätigen zu Lasten von topographischen Randregionen in Zukunft mit zusätzlichen CHF 2 Mio. unterstützt werden. Ergänzend zu dieser Umverteilung erfolgt auch eine Aufstockung des Soziallastenausgleichs um weitere CHF 4 Mio. durch den Kanton (NLZ, 5.10.; www.lu.ch).
VALAIS: 1) Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un projet de loi sur la péréquation financière intercommunale instituant une nouvelle répartition des tâches entre le canton et les communes censée réduire les disparités entre communes et désenchevêtrer quelque 150 tâches exercées actuellement de manière conjointe par l’Etat et les communes. Elle doit par ailleurs permettre de réduire les coûts administratifs. Elle implique la modification de 30 lois sectorielles (NF, 25.2, 12.5). – 2) Les députés ont adopté, par 99 voix contre 1, un projet de loi concernant la deuxième étape de la mise en œuvre de la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération, le canton et les communes (NF, 16.9; voir APS 2010, p. 328).
ZÜRICH: Gegen die vom Kantonsrat 2010 verabschiedete Änderung des Finanzausgleichgesetzes, ergriffen die Junge FDP, die Junge SVP und der Bund der Steuerzahler das konstruktive Referendum, mit welchem sie einen Gegenvorschlag „für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz“ vorlegten. Der Kantonsrat lehnte diesen mit 113 zu 52 Stimmen ab. Am 15.5. wurde das Gesetz mit 73,8% Ja-Stimmen angenommen und der Gegenvorschlag mit 71.2% Nein-Stimmen deutlich verworfen; Stimmbeteiligung: 32,5% ( (NZZ, 18.1.; www.zh.ch; vgl. SPJ 2010, S. 328).
GENEVE: Le Grand Conseil a modifié la loi sur la Banque cantonale de Genève (www.ge.ch).
NIDWALDEN: Der Landrat genehmigt in zweiter Lesung die Teilrevision des Kantonalbankgesetzes. Die Änderungen betreffen in erster Linie das Verhältnis von Dotations- zu Partizipationskapital. Ein SVP-Antrag, welcher die Geschäftsleitung der Kantonalbank zur Offenlegung ihrer Lohnbezüge verpflichten wollte, wird in geheimer Abstimmung mit 32 zu 25 Stimmen abgelehnt (NLZ, 20.10.; www.nw.ch).
THURGAU: Die Änderung des Gesetzes über die Kantonalbank wird vom Grossen Rat in zweiter Lesung verabschiedet. Während er in der ersten Lesung der Übertragung der Wahlkompetenz für das Bankratspräsidium an die Regierung zugestimmt hat, wird in zweiter Lesung beschlossen, dass der Grosse Rat entscheiden soll, wen er aus den Reihen der Bankratsmitglieder ins Präsidium ernennt. Weiter wird mit der Revision eine gesetzliche Grundlage für die Abgeltung der Staatsgarantie geschaffen (SGT, 13.1.; www.tg.ch; vgl. SPJ 2010, S. 328).
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