Année politique Suisse 2012 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
AARGAU: Der Grosse Rat beschliesst eine Änderung des Gesetzes über wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Hauptziele sind eine Verbesserung und Vereinfachung der Steuerungen von Aufgaben und Finanzen, die Anpassung der Rechnungslegung des Kantons an die Empfehlungen des harmonisierten Rechnungsmodells für Kanton und Gemeinden sowie die Anpassung des Kreditrechts an diese Empfehlungen (AZ, 6.6.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Die Stimmbevölkerung wird am 25.11. zu den Änderungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) befragt. Der Kantonsrat hat das Gesetz überarbeitet, nachdem die Konferenz der Finanzdirektoren ein verbessertes Modell zur Rechnungslegung von Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet hatte (HRM2). Dieses Modell will die Legislative auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden nutzen, um die Rechnungslegung transparenter und vergleichbarer zu machen. Gegen die Revision wird mit 443 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen. Die Gegner der Revision argumentieren unter anderem, dass es das Gesetz nicht brauche und dass die neuen Rechnungslegungsstandards „grosse Teile“ der Akteure in Kanton und Gemeinden „überfordere“. Die Vorlage wird mit 7 694 zu 3 096 Stimmen (71,3%) klar angenommen. Die Stimmbeteiligung beträgt 30,3% (www.ar.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Am 17.6. lehnt das Baselbieter Stimmvolk das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushaltes bis 2014 mit einem Nein-Anteil von 58,6% ab (Stimmbeteiligung: 38%). Das Entlastungsrahmengesetz hätte mit sieben Massnahmen zu finanziellen Entlastungen im Umfang von CHF 26 Mio. führen sollen (BaZ, 18.6. und 16.8.; www.baselland.ch). –
2) Der Landrat stimmt in zweiter Lesung einer Änderung des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes zu, mit welcher Beiträge an Infrastrukturprojekte in die Investitionsrechnung aufgenommen und nicht wie bisher der Erfolgsrechnung unterstehen sollen. Damit soll die laufende Rechnung weniger belastet werden (BaZ, 21.9. und 2.11.). –
3) Im Dezember verabschiedet der Landrat unter Opposition der SVP den Finanzplan 2013-2016. Mit Ausnahme der SVP stimmen auch alle Parteien dem Voranschlag 2013 zu. Der dort vorgesehene Fehlbetrag von CHF 28 Mio. fällt um einiges tiefer aus als erwartet. Grund dafür sind zusätzliche Steuererträge, ein ausserordentlicher Ertrag für die Veräusserung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel sowie der oben beschriebene Praxiswechsel in der Buchhaltung (BaZ, 27.9. und 12.-14.12.).
BASEL-STADT: Das Budget 2013 sieht einen Überschuss von CHF 7.7 Mio. vor. Der Grosse Rat genehmigt den Voranschlag mit 79 zu 10 Stimmen (BaZ, 20.12.).
FRIBOURG: Le Grand Conseil a approuvé à l’unanimité le budget de l’Etat pour l’année 2013. Celui-ci a présenté un léger bénéfice de 500 000 francs, alors que les charges se sont élevées à 3,2 milliards de francs (Lib., 8.11.).
LUZERN: Der Kantonsrat genehmigt einen Nachtragskredit über CHF 14.2 Mio. zum Budget 2012. Die Mehrkosten im Vergleich zum Budget betragen somit rund 0.4 Prozent. Die grössten Posten im Nachtragskredit betreffen die Bereiche Gesundheit (Abweichung bei der Budgetierung der Fallpauschalen), Soziales und Gesellschaft (höhere Beiträge an soziale Einrichtungen und Asyl- und Flüchtlingsbereich) und Justizvollzug (Zunahme der Vollzugstage, Zunahme der Ersatzfreiheitsstrafen; NLZ, 6.11.).
NEUCHÂTEL: Le 17 juin, les Neuchâtelois ont refusé par 70,5% des voix exprimées une initiative du Parti ouvrier et populaire (POP) intitulée « frein au démantèlement social ». Celle-ci visait à introduire une disposition dans la constitution cantonale exigeant une majorité de trois cinquièmes des voix du Grand Conseil pour toute réduction d'une subvention inscrite au budget de l'Etat. En revanche, le contre-projet, stipulant que cette disposition ne s'applique qu'aux lois et décrets qui entraînent des économies importantes lorsqu'ils sont adoptés en vue de respecter les limites du frein à l'endettement, a été accepté de justesse (50,7%). Pour ce qui est de la question subsidiaire, le contre-projet a obtenu 72,5% des voix, alors que la participation a atteint 30,7% (Exp., 18.6.)
OWBWALDEN: Der Kantonsrat heisst den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz in der Schlussabstimmung mit 52 Stimmen ohne Gegenstimme gut (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: Nach zweitägiger Debatte heisst das Parlament das Sparpaket II gut, welches Einsparungen in der Höhe von rund CHF 210 Mio. bringen soll. Gegen 50 Sparmassnahmen wurden gutgeheissen, wobei sich die bürgerlichen Parteien oft gegen die Linke durchsetzen. Vom Sparpaket betroffen sind alle Departemente, die Gemeinden, die Staatsangestellten (Verzicht auf Teuerungsausgleich) sowie einige Investitionsvorhaben. Ertragsseitig wird die Streichung des Pendlerabzugs und die Erhöhung der Studiengebühren der Universität St. Gallen beschlossen. Nicht zustande kommt hingegen ein von bürgerlicher Seite gefordertes drittes Sparpaket über CHF 60 Mio., mit dem die absehbaren Steuererhöhungen verhindert werden sollten (SGT, 7. und 8.6.).
VALAIS: Après trois jours de débats, le Grand Conseil a adopté le 14 décembre le budget 2013 par 117 voix et une abstention. Celui-ci prévoit des comptes équilibrés (un excédent de 50‘000 francs pour des dépenses totales de l’ordre de 3,3 milliards de francs) (LN, 15.12.).
VAUD: A l’exception de la Gauche, tous les partis représentés au parlement ont approuvé le budget du canton, qualifié de „consensuel“. Il a été avalisé définitivement par 134 voix contre 4 refus et 2 abstentions (24H, 19.12).
AARGAU: Mit 69,8% nimmt das Stimmvolk die Steuergesetzrevision an. Die Stimmbeteiligung liegt bei 37,9%. Gegen das neue Steuergesetz haben sich SP, Gewerkschaften, Grüne, Grünliberale und die EVP ausgesprochen (AZ, 24.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Die Stimmbevölkerung befindet am 11.3. über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Eine entsprechende Volksinitiative ist von der SP initiiert und mit 487 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Kantonsrat stellt dem Begehren einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sollte die Bemessungsgrundlagen für die pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer verschärfen. Der Rat empfiehlt der Stimmbevölkerung mit 39 zu 16 Stimmen bei 7 Enthaltungen den Gegenvorschlag anzunehmen. Die Stimmberechtigten nehmen jedoch sowohl die Initiative (61,1% Ja-Stimmenanteil) als auch den Gegenvorschlag (50,6%) an, wobei die Initiative in der Stichfrage mit 8339 zu 6325 Stimmen obsiegt. Die Stimmbeteiligung beträgt 42,0% (www.ar.ch; siehe SPJ 2011, S. 396).
BASEL-LANDSCHAFT: Am 23.9. stimmt das Volk der SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer deutlich, mit einem Ja-Anteil von 61,5% zu (Stimmbeteiligung: 35%). Gleichzeitig lehnt die Bevölkerung den regierungsrätlichen Gegenvorschlag mit 48,3% Ja-Anteil ab. Dieser wollte die Voraussetzungen zur Pauschalbesteuerung verschärfen, hätte aber von einer vollständigen Abschaffung abgesehen (BaZ, 24.9.; siehe SPJ 2011, S. 397).
BASEL-STADT:
1) Am 17.6. stimmt das Stimmvolk mit einem knappen Nein-Stimmenanteil von 51% und bei einer Stimmbeteiligung von 44% gegen eine Senkung der maximalen Unternehmensgewinnsteuer von 20% auf 18%. Gegen die vom Grossen Rat im Frühjahr beschlossene Senkung hatten Linksparteien und Gewerkschaften erfolgreich das Referendum ergriffen (BaZ, 15.3. und 18.6.). –
2) Mit 56 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen schafft der Grosse Rat die Pauschalbesteuerung für Ausländer ab und erfüllt damit das Anliegen einer Motion Jans (sp) (BaZ, 20.9.). –
3) Der Grosse Rat verabschiedet in erster Lesung eine Teilrevision des Steuergesetzes. Neu ist der Sold der freiwilligen Feuerwehr bis zu CHF 5 000 steuerfrei. Die zweite zentrale Neuerung betrifft die Höhe der kantonalen Vermögenssteuer bei Mitarbeiterbeteiligungen: Mit 46 zu 44 Stimmen wird entschieden, dass im Entwurf kein fixer Prozentsatz festgelegt werden soll; die Abzüge sollen jedoch angemessen sein. In der Schlussabstimmung wird die Teilrevision mit 78 zu 9 Stimmen angenommen (BaZ, 25.10.).
BERN: 1) Das Bundesgericht weist alle vier Beschwerden gegen die Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern ab. Damit bestätigt das Gericht die Praxis, wonach knappe Entscheidungen nachzuzählen sind, auch wenn keine Unregelmässigkeiten vorliegen (BZ, 12.5., Bund, 18.5.). –
2) In der zweiten, wiederholten Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern sprechen sich nur 44,9% des Souveräns für die Ecotax-Variante des Grossen Rats aus. 53,6% der Stimmenden nehmen hingegen den Volksvorschlag an. Damit werden im Kanton Bern die Motorfahrzeugsteuern gesenkt. Dem Kanton entgehen dadurch jährlich Steuereinnahmen von CHF 120 Mio., bei Annahme der Ecotax-Variante hätten die Steuereinbussen CHF 20 Mio. betragen (Bund, 24.9.). – 3
) Die Initiative « Faire Steuern – Für Familien » wird von der Stimmbevölkerung am 23.9. mit 33,5% Ja-Stimmenanteil abgelehnt, der Gegenvorschlag aber mit 52,9% Ja angenommen (Beteiligung: 39,8%). Die Initiative wollte die vom Grossen Rat im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen Entlastungen bei Einkommens- und Vermögenssteuertarifen rückgängig machen und stattdessen den Kinderabzug erhöhen. Der Gegenvorschlag sieht nicht die Abschaffung, sondern eine Verschärfung der Pauschalbesteuerung und ebenfalls eine Erhöhung des Kinderabzugs vor (www.be.ch).
FRIBOURG: 1) Le Conseil d’Etat a décidé d’introduire une déduction forfaitaire en matière d’aide de soins à domicile de 3 600 francs au maximum. Cette décision a fait suite au refus de l’exécutif de mettre en œuvre une motion acceptée par le Grand Conseil en 2010 visant à exonérer fiscalement les indemnités qui s’élèvent à 25 francs par jour. Le gouvernement a fait valoir que ce type d’exonération était contraire à la loi fédérale sur l’harmonisation des impôts directs (LHID) (Lib., 9.11.).
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2) Le Grand Conseil a adopté, à l’unanimité, une exonération de la solde de sapeur-pompier dont le plafond a été fixé à 5 000 francs. Il s’est agi d’une simple adaptation à la loi fédérale sur l’harmonisation des impôts directs (LHID). Dans le même projet de loi, le parlement a fixé les modalités en matière d’imposition de participations de collaborateurs. Le Grand Conseil a arrêté le fait que les actions et les options cotées en bourse sont imposées au moment de leur acquisition, alors que les options bloquées ou non cotées en bourse le sont au moment de leur exercice (Lib., 9.11.).
GENÈVE: Deux initiatives du PS genevois relatives à la fiscalité ont été déposées en janvier 2012. La première « Pas de cadeaux aux multinationales : Initiative pour la suppression des allégements fiscaux » a été invalidée par le Grand Conseil par 66 non contre 27 oui. La deuxième initiative « Pas de cadeaux aux millionnaires: Initiative pour la suppression des forfaits fiscaux » a passé le cap de la validité par le parlement (www.ge.ch).
LUZERN: Die Initiative „Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre“, die die Abschaffung der Pauschalbesteuerung verlangt, wird am 11.3. von den Bürgerinnen und Bürger mit 48,0% abgelehnt. Der Gegenvorschlag, der eine Verschärfung der Mindestvoraussetzungen für die pauschale Besteuerung vorsieht wird hingegen mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,1% gutgeheissen (Beteiligung: 44,3%) (www.lu.ch).
NEUCHÂTEL: 1) Le Grand Conseil a largement approuvé la réforme de la fiscalité des particuliers. Le parlement a donné son feu vert par 102 voix contre deux (issues de l’extrême gauche). La gauche et la droite ont réussi à s’entendre sur ce dossier important pour renforcer l’attractivité du canton. La réforme fera diminuer les recettes fiscales du canton et des communes de trente millions de francs en 2013 et jusqu’à 130 millions en 2018. La baisse profitera surtout aux classes moyennes et aux familles. Ces dernières bénéficieront d’une déduction intégrale des frais de garde et autres rabais d’impôt par enfant (LN, 31.5.). –
2) Le 25 novembre, les Neuchâtelois ont suivi la recommandation de leurs autorités en refusant par 60,5% l’initiative populaire cantonale «pour une participation des grandes fortunes limitée dans le temps». Le texte, issue de l’extrême gauche, visait à soumettre les personnes disposant d’une fortune de plus d’un million de francs à un impôt spécial pendant quatre ans. L’objet n’a pas mobilisé les foules, la participation n’ayant atteint que 28,7% (Exp., 26.11.).
SANKT GALLEN: Das Parlament beschliesst im April die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes. Der Nachtrag wurde nötig, um dem bundesrechtlichen Steuerharmonisierungsrecht gerecht zu werden und um neuste bundesgerichtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Verschiedene Anträge von SVP und SP werden im Zuge der Detailberatung abgelehnt, unter anderem der Antrag auf Eigenbetreuungsabzug (SVP) und der Antrag auf Streichung des Halbsatzverfahrens zur Besteuerung der Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften (SP). In der Schlussabstimmung sprechen sich 91 Parlamentsangehörige für die Vorlage aus, 13 dagegen und 4 enthalten sich ihrer Stimme (SGT, 21.2.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Die Ende April eingereichte kantonale Volksinitiative „Steuern runter“ ist formal zustande gekommen (SN, 9.5.).
– 2) Die Alternative Liste reicht Ende Oktober 1062 Unterschriften für die Reichtumssteuer-Initiative ein mit der Steuern für Gutverdienende erhöht werden sollen (SN, 27.10.).
SOLOTHURN: Mit 91 zu 0 Stimmen verabschiedet der Kantonsrat die Revision des Steuergesetzes. Die geplante Höhe des steuerfreien Feuerwehrsoldes wird allerdings nicht herabgesetzt. Die Finanzkommission hat zuvor eine Erhöhung beantragt. Während die Grünen den höheren Freibetrag unterstützten, setzt sich die SP für einen kleineren Betrag ein. Die Teilrevision umfasst auch die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (z.B. Aktien) und tritt per 2013 in Kraft (SZ, 29.8.).
TESSIN: Die Kompetenz der Festsetzung des Steuerfusses bleibt bei den Gemeinderäten und ohne Referendumsmöglichkeit. Dies entscheidet der Grosse Rat mit 52 zu 30 Stimmen. Es ist eine Entscheidung gegen die Regierung, welche den Gemeinden offen lassen wollte, ob sie den Status quo beibehalten wollen, oder den Entscheid dem Referendum unterstellen möchten. Mit dem Grossratsentscheid hat das Volk weiterhin kein Mitspracherecht. Gegen den Entscheid wurde von Giorgio Ghiringhelli, einem rechtskonservativen politischen Einzelkämpfer, Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht – mit Androhung einer Volksinitiative, falls das Bundesgericht diese ablehnt (CdT, 15.2.).
THURGAU: 1) Im Zusammenhang mit der Volksabstimmung zum Bau der neuen Oberlandstrasse (OLS) beantragt die Regierung und der Grosse Rat der Stimmbevölkerung eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgabe um 10%. Mit dieser Erhöhung soll der Neubau der OLS finanziert werden, sofern diesem Vorhaben zugestimmt würde (siehe dazu unten, Teil II, 4b, Strassenbau). Das Referendumskomitee kritisiert die geplante zweckgebundene Verwendung der Mittel für den Neubau der OLS. Diesem stehen die Gegner der Finanzierungsvorlage kritisch gegenüber. Die Vorlage zur Erhöhung der Strassenverkehrsabgabe kommt am 23.9. zur Abstimmung. Trotz Ja zum Neubau der OLS (ebenfalls am 23.9.) lehnt eine Mehrheit der Stimmbevölkerung von 59,9% die Erhöhung der Strassenverkehrsabgabe ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 53,2% (Botschaft des Regierungsrats zur Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgabe; www.tg.ch).
– 2) Der Kanton Thurgau ändert sein Steuergesetz dahingehend, dass eine Einkommenserhöhung, welche aufgrund der Teuerung zu Stande kam, nicht in höheren Steuern resultieren soll. So soll der kalten Progression entgegengetreten werden. Alle Fraktionen unterstützten die Änderung (SGT, 29.4.).
VALAIS: En adoptant une nouvelle loi fiscale par 76 voix contre 7, le Grand Conseil a augmenté les déductions forfaitaires portant sur les cotisations maladie. Celles-ci passent de 1 560 à 2 400 francs pour les personnes seules et de 3 950 à 4 800 francs pour les couples mariés, alors que les bénévoles qui aident une personne âgée ou handicapée ont droit à une déduction de 3 000 francs (LN, 15.9.).
ZÜRICH:
1) Die kantonalen Jungfreisinnigen fordern die Befreiung juristischer Personen von der Kirchensteuer. Sie lancieren daher im Berichtjahr die Volksinitiative „Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)“, welche vom Regierungsrat abgelehnt wird (Amtsblatt, ABI 2012, S. 882).
– 2) Wer sein Haus verkauft, soll bei längerer Besitzdauer künftig weniger Gewinnsteuern bezahlen müssen. Der Kantonsrat hat am 3.4. dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Grundstückgewinnsteuer JA, aber fair! (Kantonale Volksinitiative für eine gerechte Grundstückgewinnsteuer)“ zugestimmt. Die SP und die Grünen ergreifen darauf das Kantonsratsreferendum. Die Vorlage kommt im nächsten Jahr an die Urne (NZZ, 3.4.).
– 3) Zürich hat sich am 17.6. für eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Motorfahrzeugsteuern ausgesprochen. 58,3% der Stimmbevölkerung, bei einer Beteiligung von 39,9%, sind für eine stärkere Gewichtung der Strassen- und Umweltbelastung bei der Steuerberechnung (NZZ, 18.6.).
– 4) Nur knapp (49,9% Ja-Stimmen) verwarf das Zürcher Stimmvolk am 17.6. eine Revision des Steuergesetzes, welches den Nachvollzug der zwingenden Vorgaben des Steuerharmonisierungsgesetzes des Bundes hätte erbringen sollen. Ebenso wird dadurch der Kanton Zürich nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen können, bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften fakultativ die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen (NZZ, 18.6.).
BASEL-LANDSCHAFT: Im Februar beantragt das Initiativkomitee, die Behandlung der Gemeindeinitiative zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes bis Ende 2015 auszusetzen. Als Grund dafür nennen die Initianten die rasche Reaktion des Regierungsrates in diesem Bereich, was bereits zur teilweisen Umsetzung der Initiative geführt habe. Weiter anerkennt das Initiativkomitee, dass die in der Initiative geforderte Massnahme, namentlich die Streichung der Zusatzbeiträge an die finanzschwächsten Gemeinden, zuerst evaluiert werden soll. Der Landrat stimmt der Unterbrechung der Behandlungsfrist stillschweigend zu (www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 400).
SCHWYZ: Mit 58,2% Nein-Stimmenanteil verwerfen die Schwyzerinnen und Schwyzer bei der Volksabstimmung Ende September die Anpassung der Aufgaben und Lastenverteilung zwischen dem Kanton sowie den Bezirken und Gemeinden. Die 44,5% sich Beteiligenden wollen nichts wissen von einer neuen Verteilung der Grundstückgewinnsteuer und von Abgeltungen im öffentlichen Regionalverkehr (www.sz.ch).
AARGAU: Die Aargauische Volksinitiative "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" vom 23. Dezember wird am 17. Juni mit 65% abgelehnt. Die Aargauische Kantonalbank AKB gehört heute zu 100 Prozent dem Kanton Aargau. Die Volksinitiative "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" wollte, dass das vollständige Eigentum des Kantons an der AKB neu in der Verfassung festgeschrieben wird. Die Stimmbeteiligung beträgt 32,0%
(AZ, 18.6.; www.ag.ch).
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