Année politique Suisse 2012 :   / Die Gesetzgebung in den Kantonen
 
3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
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Allgemeines – Généralités
BASEL-STADT: Zur Stärkung der Standortförderung beschliesst der Grosse Rat eine Änderung des Standortförderungsgesetzes sowie des Gesetzes betreffend Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dem Standortförderungsfonds werden neu CHF 2 Mio. zugewiesen, was einer Erhöhung von 100% entspricht. Eine Million wird dem Krisenfonds abgezogen, dem damit neu nur noch CHF 6 Mio. zur Verfügung stehen (www.bs.ch).
GLARUS: Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung wird von der Landsgemeinde angenommen. Durch das neue Gesetz werden veraltete Regelungen aus dem Notrechtsgesetz von 1972 an die neuen Gegebenheiten angepasst. Konkret werden neue, bisher fehlende Bestimmungen bezüglich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der involvierten Organe ins Gesetz aufgenommen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 66 ff.; www.gl.ch; siehe SPJ 2011, S. 401).
LUZERN: Der Kantonsrat heisst mit 77 zu 31 Stimmen den Entwurf eines Gesetzes über die Public Corporate Governance des Kantons Luzern (Mantelerlass PCG) gemäss Vorlage des Regierungsrates gut (www.lu.ch).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté de doter Valais/Wallis Promotion d’un montant de 40 millions de francs pour la période 2013-2016. Fondée en octobre 2011, cette structure cantonale se chargera de la promotion intersectorielle dans les domaines du tourisme, de l’agriculture, du commerce et de l’industrie (LN, 15.11).
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Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung –
Agriculture et sylviculture, faune domestique
AARGAU: 1) Ab 1. Mai tritt im Kanton Aargau das neue Hundegesetz in Kraft. Erstmals sind darin Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial aufgeführt. Für die Haltung solcher Hunde, wie zum Beispiel des Rottweilers, braucht es in Zukunft eine Bewilligung (AZ, 29.3.). – 2) Die Verfassungsänderung vom 13. Dezember 2011 sieht wirtschaftspolitische Zielsetzungen für die Land- und Waldwirtschaft vor. Im Zentrum steht die Förderung einer leistungsfähigen, nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft. Ebenso sollen Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft ergriffen werden. Gestützt auf den geänderten Verfassungsartikel wird das kantonale Landwirtschaftsgesetz einer Totalrevision unterzogen. Unverändert bleibt dagegen die Zielsetzung in Bezug auf die Sicherstellung einer funktionsgerechten Bewirtschaftung der Wälder. Das Aargauer Stimmvolk nimmt am 17. Juni die Verfassungsänderung mit 82,5% an. Die Stimmbeteiligung beträgt 32% (AZ, 18.6.).
BERN: Der Grosse Rat beauftragt den Regierungsrat, eine Standesinitiative einzureichen, die zu einer besseren Berücksichtigung des Arbeitsaufwands für Direktvermarktung, Hofladen und Agrotourismus bei der Berechnung der Standardarbeitskraft sorgen soll (BZ, 4.9.).
GLARUS: Die Landsgemeinde berät im Berichtsjahr die Änderungen im Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz sowie die Änderungen des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Die Anpassungen sind mehrheitlich unbestritten, weil sie primär Bundesrecht umsetzen und bestehende Bestimmungen präzisieren. Anlass zu Diskussionen gibt ein vom Landrat eingefügter Passus, welcher die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial verbieten will. Weiter soll für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und für Haushalte mit mehr als einem Hund eine Bewilligungspflicht gelten. Sowohl gegen das Verbot von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial als auch gegen die erwähnten Bewilligungspflichten werden Streichungsanträge gestellt. Das Verbot von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial wird knapp durch eine Bewilligungspflicht ersetzt. Die Anträge betreffend Streichung der Bewilligungspflicht für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und für Haushalte mit mehr als einem Hund werden jedoch abgelehnt. Die Landsgemeinde nimmt darauf die bereinigte Form des Erlasses an (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 147 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat verabschiedet im Berichtsjahr das totalrevidierte kantonale Waldgesetz, das wegen bundesrechtlicher Rechtsanpassungen die Waldverordnung ersetzt. Weil im Wesentlichen geltendes Recht ins Gesetz übernommen wird, ist die Vorlage unbestritten und wird mit 112 zu 0 Stimmen angenommen (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 1269 ff.; SoS, 10.12.12; siehe SPJ 2011, S. 401).
JURA: Le Parlement a adopté la modification de la Loi sur les améliorations structurelles, comprenant les améliorations foncières ainsi que les constructions rurales par 56 voix (QJ, 23.5.).
LUZERN: Die Regierung erhält den Auftrag, die Dienststelle Wald der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald neu zu organisieren. Der Kantonsrat überweist eine entsprechende Motion von Kantonsrat Furrer (cvp). Hinter das Anliegen stellen sich CVP und SVP. Um die Holzvermarktung zu koordinieren waren 2006 Regionalorganisationen (RO) gegründet worden, um die 12 000 Waldbesitzer zu vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen den RO und der Kantonsverwaltung funktioniere aber nicht zufriedenstellend, so der Motionär (NLZ, 12.9.).
VALAIS: Contre l’avis du Conseil d’Etat, le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un décret urgent en soutien à la viticulture. Par un système de blocage-financement, le canton accepte de garantir des prêts bancaires moyennant la mise en gage de tout ou une partie du stock de vin d’un encaveur. Cet outil doit notamment permettre aux encaveurs d'obtenir des crédits à taux préférentiels auprès des instituts bancaires et d'honorer plus rapidement le paiement de leurs fournisseurs (LN, 14.12).
VAUD: Le Grand Conseil a accepté la nouvelle loi forestière qui, suivant les demandes de la loi fédérale, demande un équilibre entre biodiversité, protection contre les dangers naturels, promotion des loisirs en forêt et sauvegarde de l'économie forestière. Le projet de base a été amendé par un élu du PLR qui a souhaité que les communes puissent soustraire les routes forestières à l’interdiction de circuler sans l’accord du département (www.vd.ch).
ZÜRICH: 124 Kantonsräte stimmen dem neuen Tierseuchengesetz zu; nur die 11 zum Schluss der Sitzung noch anwesenden Vertreter der FDP sagen Nein. Das Gesetz dient als Basis für Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, darunter die Entschädigung von Tierhaltern bei Schäden durch Impfungen. Kommt ein Tier durch eine obligatorische Impfung zu schaden, soll der Kanton ersatzpflichtig sein (NZZ, 25.5.).
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Jagd, Fischerei, Tierschutz –
Chasse, pêche, protection des animaux
AARGAU: Das 150 jährige Fischereigesetz wird revidiert. Mit 124:0 Stimmen wird es nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. Das Gesetz soll eine moderne und sachgerechte Fischerei ermöglichen. Das System mit Verpachtung der Gewässer an Vereine und einzelne Privatpersonen wird grundsätzlich beibehalten. Das neue Fischereigesetz regelt den Schutz von Fischen, Krebsen, Fischnährtieren und ihrer Lebensräume. Die Aufgabe der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der Bestände wird an die Kantone delegiert (AZ, 20.6.).
BASEL-LANDSCHAFT: In zweiter Lesung beschliesst der Landrat mit einer Gegenstimme eine Änderung des Jagdgesetzes. Hunde müssen zukünftig in Wildruhegebieten an der Leine geführt werden. Zum Erhalt des ökologischen Geleichgewichtes wird die Fütterung von Wildtieren grundsätzlich verboten (www.baselland.ch).
JURA: Le Parlement a adopté en deuxième lecture par 54 voix contre 1, la modification de la loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (QJ, 24.10.).
TESSIN: Der Staatsrat verabschiedet zwei Gesetzesvorlagen, welche per 1.1.2013 in Kraft treten. Im neuen Fischereireglement gilt fortan eine Mindestlänge von 40 statt bis anhin 30 cm für Forellen, welche im Langensee und im Luganersee gefischt werden. Die zweite Vorlage betrifft Umzonungen von Schutzgebieten im Fluss Tessin und einem Gebiet bei Faido. Weiter wird der Zanderfang in den Regionen Golf von Lugano, Brissago-Inseln, Golf von Agno und bei Capolago zwischen 1.4. und 31.5. verboten (CdT, 26.10.).
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Industrie, Gewerbe und Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
BASEL-STADT: 1) Mit 47 zu 41 Stimmen beschliesst der Grosse Rat unter Verzicht auf eine zweite Lesung eine Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung. Dieser Änderung zufolge sind auch am Samstag Ladenöffnungszeiten von 06.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Mit demselben Stimmverhältnis wird ein Fraktionsantrag der SP und der Grünen abgelehnt, welcher die Ladenöffnungszeiten am Samstag weiterhin auf 18.00 Uhr beschränken wollte. Zusammen mit den Gewerkschaften Unia und Syndicom ergreift die SP Basel-Stadt, die Grüne Partei, die Basta! und die EVP daraufhin erfolgreich das Referendum (BaZ, 28.6., 29.6. und 11.8.). – 2)  Der Grosse Rat beschliesst stillschweigend, eine Standesinitiative zur Förderung der pharmazeutischen Industrie beim Bund einzureichen. Die gesetzlichen Bestimmungen seien dahingehend anzupassen, dass die Attraktivität des Standortes Schweiz erhalten bleibt (www.bs.ch).
GLARUS: Die Landsgemeinde berät im Berichtsjahr die Revision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage. Das Geschäft geht zurück auf eine vom Landrat als Postulat überwiesene Motion, die Verkaufsgeschäften des täglichen Bedarfs ihre Tätigkeit auch an hohen Feiertagen ermöglichen wollte. Im Zuge dieses Begehrens wird das Ruhetaggesetz von 1973 in mehreren Punkten verändert. Unter anderem wird das Gesetz den aktuellen eidgenössischen Regelungen angepasst. Weiter sieht der Landrat Präzisierungen in Bereichen vor, wo Abgrenzungsprobleme zwischen Gewerbebereichen herrschten. Ein Antrag der JFDP, der von der JSVP unterstützt wurde und verlangt, dass die Gemeinden Veranstaltungen an hohen Feiertagen bewilligen können, scheitert, als er dem landrätlichen Vorschlag gegenüberstand. Der Entwurf des Landrats sieht ein Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen an hohen Feiertagen vor (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 76 ff.; www.gl.ch).
Luzern: Das von einem Komitee aus Gewerkschaften, SP und Juso eingereichte Referendum gegen das neue Ladenschlussgesetz, das eine Verlängerung der Öffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen vorgesehen hätte, war an der Abstimmung vom 17.6. erfolgreich. Nur 45,5% der Luzerner Stimmbevölkerung sagten Ja zum damit abgelehnten Gesetz (www.lu.ch).
SOLOTHURN: In der Abstimmung vom 11. März nimmt die Stimmbevölkerung mit 91,2% Ja-Stimmen die Volksinitiative "KMU-Förderinitiative: Weniger Bürokratie – mehr Arbeitsplätze" bei einer Stimmbeteiligung von 43,2% klar an. Ziel der Initiative ist es, vor allem die KMU von administrativen Bürden zu entlasten, damit sie am Markt erfolgreich sind, investieren können und neue Arbeitsplätze schaffen. Der Kantonsrat hatte der Initiative mit 86 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt (www.so.ch). – 2)  Der Kantonsrat beschliesst eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten (SZ, 5.9.).
ZÜRICH: Mit einem Nein-Stimmenanteil von 70,7% (Stimmbeteiligung 40,6%) sprach sich das Züricher Stimmvolk am 17.6. klar gegen die von der Volksinitiative „Der Kunde ist König“ des überparteilichen Komitees aus Vertretern aus FDP, SVP, des Gewerbes, der Konsumenten und des Tourismusgewerbes aus. Die Initiative hätte gefordert, dass Detailhandelsbetreibe auch an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt geöffnet haben können (NZZ, 18.6.).
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Gastgewerbe, Fremdenverkehr, Sport –
Hôtellerie, tourisme, sports
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung eine Teilrevision des Tourismusgesetzes. Dieses sieht vor, das geltende Recht betreffend Förderung von Gastronomiebetrieben umzubauen. Bisher waren diese Betriebe mit gesamthaft CHF 100 000 pro Jahr gefördert worden, sofern die Förderbedürftigkeit und -würdigkeit gegeben war. Neu soll die Förderbedürftigkeit kein Kriterium mehr sein. Die Teilrevision passiert den Kantonsrat mit 42 zu 12 Stimmen klar. Die SP und die Parteiunabhängigen kritisieren allerdings das „Giesskannenprinzip“ und fordern gemeinsam mit der CVP eine Totalrevision des Tourismusgesetzes. Diese wird von der Regierung auf 2013 vorgesehen (SGT, 27.3.).
BASEL-LANDSCHAFT: Der Landrat beschliesst die Einführung einer Gasttaxe. Pro Gast und Übernachtung sollen Hotels und Herbergen neu eine Taxe in der Höhe von CHF 3.50 erheben. Die Erträge würden zum einen via Mobility Tickets und weiteren Vergünstigungen den Gästen zurückerstattet und zum anderen zur Verbesserung des regionalen Tourismusangebotes eingesetzt. Da eine solche Taxe als Steuer gilt und somit der Verfassungsänderung bedarf, unterliegt sie der Volksabstimmung (BaZ, 16. und 30.11.).
GRAUBÜNDEN: 1) Im November stimmt die Stimmbevölkerung über das viel diskutierte Tourismusabgabegesetz (TAG) ab. Gegen das TAG wurde von Vertretern der SVP und der FDP das Referendum ergriffen. Das Gesetz wollte die Tourismusförderung kantonal koordinieren und finanzieren. Dazu hätte es die Abschaffung der 120 kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben vorgesehen, die durch die kantonale Abgabe ersetzt werden sollten. Die Gegner der Revision monieren, dass ein Umbau nicht nötig sei und dass die Abgabenlast mit dem TAG steigen würde. Die Stimmbevölkerung folgt dieser Argumentation und lehnt das Gesetz mit 65,5% Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 35,9% (SoS und NZZ 26.11.). – 2) Der Grosse Rat beschliesst in der Dezembersession einen Kredit von CHF 8 Mio. für die Olympiakandidatur zu sprechen. Zusätzlich hält er einstimmig fest, dass der Kanton keine Defizitgarantie für den Sportevent übernehmen werde. Die Bildung von Reserven über CHF 300 Mio. zur Durchführung der Spiele soll nach dem grossrätlichen Willen der Stimmbevölkerung vorgelegt werden. Die Stimmbevölkerung wird im März 2013 über den Kredit befinden. Der Grosse Rat empfiehlt der Bevölkerung die Durchführung der Spiele und die Sprechung des Kredits mit 100 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 477 f. und 485 f.).
NIDWALDEN: Der Nidwaldner Landrat hat sich deutlich (mit 46 zu 5 Stimmen) gegen das neue Tourismusgesetz ausgesprochen. Es hätte die Schaffung einer neuen Tourismusorganisation zur Folge gehabt – zusammen mit Obwalden, wo das Parlament bereits zugestimmt hat (s. unten) (NLZ, 31.5.).
OBWALDEN: Das Obwaldner Parlament hat das neue Tourismusgesetz und die zugehörige Verordnung gutgeheissen, welche unter anderem die Beträge der Gastronomen an die neue Tourismusorganisation festlegt. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden geführt (NLZ, 4.5.).
URI: 1) Der Souverän des Kantons Uri heisst Ende September das Tourismusgesetz mit einer grossen Mehrheit von 72% Ja-Stimmen gut, das die Tourismusförderung neu in zwei Regionen unterstützen und fördern soll. Die Stimmbeteiligung beträgt 35,3% (www.ur.ch). – 2) Lediglich 24,1% der Urner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sprechen sich gegen die Sanierung des Schwimmbads in Altdorf aus. Der Kreditbeschluss wird somit bei einer Stimmbeteiligung von 36,0% deutlich angenommen (www.ur.ch).
VALAIS: Le Grand Conseil a adopté la loi sur le sport par 114 voix contre 6. Le texte fixe à 25% la participation cantonale à la construction et à la rénovation d’infrastructures ou d’installations sportives d’importance régionale. En outre, la loi prévoit la création d’une Commission cantonale du sport (LN, 15.9.).