Année politique Suisse 2012 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: Das Vorhaben zur Stärkung der Volksschule, über welches am 11. März abgestimmt wird, umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Mit dem Vorhaben setzt der Aargau den Auftrag der Bundesverfassung um, die Schulpflicht sowie die Dauer der Bildungsstufen national zu vereinheitlichen (HarmoS). Zudem enthält das Vorhaben verschiedene Elemente, mit welchen Kindergärten und Schulen gezielt nach ihren Bedürfnissen gestärkt werden. Der Kindergarten wird als eigenständige Stufe in die Volksschule eingegliedert und sein Besuch obligatorisch. Als Konsequenz wird der Kindergarten in der Verfassung des Kantons Aargau nicht mehr gesondert genannt. Die Verfassungsänderung zur Stärkung der Volksschule wird mit 79,8% Ja-Stimmenanteil und die Änderung des Schulgesetzes mit 78,6% Ja-Stimmenanteil angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 37,5% (AZ, 12.3.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Grosse Rat beschliesst im Berichtsjahr in erster Lesung das Gesetz für Mittel- und Hochschulen anzunehmen. Umstritten ist vor allem eine im regierungsrätlichen Entwurf vorgesehene Disziplinarbusse von maximal CHF 1 000 für Schüler, die wiederholt Vorschriften missachten. Die vorberatende Kommission will diese aus dem Entwurf streichen, das Ratsplenum folgt jedoch der Regierung. Eine zweite und dritte Lesung ist für 2013 vorgesehen (SGT, 30.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Volk und Parlament beschäftigen sich 2012 eingehend mit drei Volksbegehren des überparteilichen Komitees „Gute Schule Baselland“ zum Bildungsabbau-Stopp. Die ausformulierte Gesetzesinitiative zur Reduktion der Klassengrösse wird vom Landrat mit 51 zu 30 Stimmen aufgrund befürchteter Folgekosten zur Ablehnung empfohlen. Er spricht sich hingegen mit deutlichem Mehr für einen gemässigteren Gegenvorschlag aus, der die maximale Klassengrösse auf Primar- und Sekundarstufe ebenfalls reduzieren will, jedoch nur von 26 auf 24 Schüler und nicht wie von der Initiative gefordert auf deren 22. Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt der Landrat die beiden anderen, nichtformulierten Verfassungsinitiativen des Komitees, welche zum einen das wöchentliche Unterrichtspensum des Lehrpersonals zu Gunsten der individuellen Betreuung der Schüler/innen um eine Stunde reduzieren und zum anderen Zwangsverschiebungen von Sekundarschüler/innen in weiter entfernte Sekundarschulen verbieten wollen. An der Volksabstimmung vom 25.11. findet keines der Volksanliegen Zustimmung bei den stimmenden 27% der Stimmberechtigten. Nur 35,2% der Stimmenden setzen sich für eine verbesserte Betreuungssituation ein und 40,7% verlangen die automatische Zuweisung in die nächstgelegene Schule. Die Gesetzesinitiative zur Reduktion der Klassengrösse wird mit einem Ja-Anteil von 37% abgelehnt. Zustimmung hingegen erhält der Gegenvorschlag zur Initiative mit 56,5% der Stimmen (BaZ, 21.9., 26.11.; www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 418). –
2) Der Landrat beschliesst eine Änderung des Bildungsgesetzes und unterstreicht dabei die aktuelle Praxis der Bildungsverwaltung: Regelklassen können erst aufgelöst werden, wenn die Zahl der Schüler unter 15 und in Kleinklassen unter 6 sinkt (BaZ, 21.9.).
GENÈVE: 1) Le Grand Conseil genevois a décidé d’adhérer à l’accord intercantonal sur l’harmonisation des régimes des bourses d’études (www.ge.ch).
– 2) Suite au référendum déposé par un comité de parents et d’enseignants au cours de l’année 2011, le peuple genevois s’est exprimé sur le nouvel horaire pour les écoles primaires. La modification voulue par le Grand Conseil demande notamment la réintroduction de la semaine scolaire à cinq jours (introduction du mercredi matin) pour les 5P-8P. Le 11 mars 2012, le peuple a clairement donné raison à la décision du parlement en acceptant la modification de la loi sur l’instruction publique par 65% des voix (LT, 11.3.; www.ge.ch).
GLARUS: Mittels Anpassung des Sozialhilfegesetzes beantragt der Landrat der Landsgemeinde die Einführung einer kantonalen Schulsozialarbeit von maximal 600 Stellenprozenten. Die Schulsozialarbeit soll parallel zur offenen Jugendarbeit geführt werden, wobei diese weiterhin in der Kompetenz der Gemeinden bleiben soll. Verschiedene Redner setzen sich für eine Rückweisung des Gesetzes oder eine Ablehnung der Schulsozialarbeit ein. Sie verweisen darauf, dass auch die Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geregelt werden müsse. Einzelne verweisen auch auf deren hohe Kosten. Die entsprechenden Anträge sind allerdings nicht erfolgreich. Der Erlass wird unverändert angenommen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 133 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Im Berichtsjahr wird die Beratung des kantonalen Schulgesetzes abgeschlossen. Am meisten Diskussionsstoff bietet das Sprachkonzept. Nach dem Willen der Regierung sollen in der Primarschule zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, nämlich Italienisch ab der dritten und Englisch ab der fünften Klasse. Minderheiten aus BDP und FDP versuchen das Frühitalienisch aus dem Primarlehrplan zu streichen, allerdings ohne Erfolg. Im Zusammenhang mit Rumantsch Grischun wird entschieden, die Lehrmittel neu auch in den verschiedenen Idiomen herauszugeben. Weiter werden die Lehrerlöhne erhöht und das Wochenpensum reduziert. Demgegenüber wird allerdings das Schuljahr von 38 auf 39 Wochen verlängert. Im Zusammenhang mit der Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderungsbedarf wird vom Regierungsentwurf abgewichen. Nach grossrätlichem Willen soll die Integration nur vorgesehen sein, wenn diese für den Schüler / die Schülerin und die Regelklasse tragbar ist. Weiter wird die Freiwilligkeit des Kindergartens beibehalten und die maximale Klassengrösse von 28 auf 24 reduziert (SoS, 20.3., 21.3. und 22.3.).
JURA: La Modification de la loi sur l’école enfantine, l’école primaire et l’école secondaire (loi scolaire) a été adoptée par le Parlement par 58 voix (www.ju.ch).
SANKT GALLEN: 1) Im Berichtsjahr wird die Neuregelung der Schulaufsicht vom Kantonsrat angenommen. Die regionalen Schulaufsichtsstellen sollen zugunsten von vier Rekursstellen abgeschafft werden. Diese sollen mit je fünf Personen besetzt werden. Die Aufsichtspflicht soll neu vom Kanton wahrgenommen werden. Die Vorlage ist unbestritten und passiert den Rat mit 107 zu 0 Stimmen (SGT, 21.2.).
– 2) Im September verabschiedet der Kantonsrat einen Nachtrag zum Volksschulgesetz. Die Anpassung sieht vor, die kantonale Exekutive mit der Kompetenz zur Erhöhung der Anfangslöhne von Lehrern auszustatten. Damit soll dem Regierungsrat bei kurzfristig auftretendem Lehrermangel ein Handlungsinstrument gegeben werden. Eine Vorlage zur Entlastung der Lehrpersonen wird hingegen nicht angenommen (SGT, 26.9.).
SCHAFFHAUSEN: Mit einer Teilrevision des Schulgesetzes hätten geleitete Schulen eingeführt werden sollen. Die Einführung von Schulleitern findet jedoch bei den Schaffhauserinnen und Schaffhausern kein Gehör. Sie lehnen die Revision am 11.3. mit 47,3% Ja-Stimmenanteil ab. Die Stimmbeteiligung liegt bei 61,1% (www.sh.ch).
SOLOTHURN:
1) Der Kantonsrat beschliesst mit einer grossen Mehrheit, dass die Führung der Heilpädagogischen Sonderschulen von den Gemeinden an den Kanton übergehen soll. Da für dieses Vorhaben eine Änderung der Kantonsverfassung nötig ist, hat das Volk das letzte Wort (SZ, 5.9.).
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2) Eltern fordern, dass wegen des Frühfranzösischunterrichts die Stundentafel angepasst werden soll. Weil jedoch dazu die Lektionspläne hätten überarbeitet werden müssen, wird dieser Volksauftrag abgelehnt (SZ, 30.8.).
TESSIN: Im Mai kommt unter dem Motto „Einer für alle, alle für Einen“ eine Verfassungsinitiative zu Stande, welche Schulen und dem Gesundheitswesen genügend Mittel zusichern soll. Federführend ist ein Komitee aus Gewerkschaften und Verbänden, welches als SOS sanità, socialità e scuola auftritt. Damit soll in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden, dass eine gute Grundbildung (inklusive Mittagstische, Tagesschulen und Horte), ein gutes Gesundheitssystem mit Altersheimen, Pflegeunterstützung, Spitälern und Rettungsdiensten sowie Behindertenheime, für die gesamte Bevölkerung flächendeckend zugänglich sein müssen. Die Finanzierung soll solidarisch durch Kanton und Gemeinden getragen werden (CdT, 28.3.).
THURGAU: 1) Der Grosse Rat nimmt im Berichtsjahr eine Änderung des Gesetzes über die Volksschule an. Durch die Annahme der Gesetzesrevision stimmt die Legislative einer von der Regierung erteilten Übergangsbestimmung zu, womit fünf Thurgauer Schulen die Zusammenlegung des Kindergartens mit der 1. oder mit der 1./2. Klasse der Primarschule bis Ende 2013 erlaubt wird. Diese Schulen haben dieses System bereits 2003 im Zuge eines Pilotprojekts der Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentum Liechtensteins (EDK-Ost) eingeführt. Die Vorlage passiert den Rat mit 102 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme deutlich (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule vom 28.2.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 6 vom 12.9.).
– 2) Am 15.3. reicht ein überparteiliches, interkonfessionelles Komitee eine Initiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“ mit 4 466 beglaubigten Unterschriften ein. Die Initiative richtet sich explizit gegen die Verwendung des Korans als Lehrbuch und wurde vor allem von der SVP unterstützt. Die Regierung äussert sich gegenüber der Initiative kritisch. Sie argumentiert, dass eine Auslegung nach dem Wortlaut nicht mit der Absicht der Initianten übereinstimmen würde, weshalb der freie Wille der Stimmberechtigten nicht festgestellt werden könne. Aus diesem Grund sei das Begehren als ungültig zu erklären. Konkret sieht die Regierung im von den Initianten vorgesehenen Verbot des Koran-Unterrichts einen Widerspruch zur möglichen Auslegung nach Wortlaut. Die Auslegung nach Wortlaut würde den Koran als Primärliteratur zulassen, argumentiert die Regierung, während die Initianten genau dies verhindern wollten. Die Legislative folgt dieser Argumentation, gegen den Willen der SVP, mit 75 zu 40 Stimmen. Damit wird die Initiative für ungültig erklärt (Bericht über die Gültigkeit und Stellungnahme der Regierung vom 14.8.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 11 vom 19.12.).
URI: 1) Das Stimmvolk verwirft den 2-Millionen-Kredit für den Neubau von Teilen der Kantonalen Mittelschule Uri an der Urne mit 52,1% Nein-Stimmenanteil (Beteiligung: 38,8%; NLZ, 16.4.; www.ur.ch)
– 2) Am 23.9. heissen die Urnerinnen und Urner eine Änderung der Kantonsverfassung gut, welche die Einführung eines obligatorischen Kindergartenjahres fordert. Bei einer Stimmbeteiligung von 35,3% sagen 53,0% der Stimmberechtigten Ja. Das entsprechend revidierte Schulgesetz findet ebenfalls bei 57,7% der Abstimmenden Unterstützung (www.ur.ch).
VALAIS: En acceptant à l’unanimité la loi sur la HES-SO Valais, le Grand Conseil a donné son feu vert à la nouvelle haute école du même nom. La structure sera le résultat d’une fusion entre la HEVs actuelle et la HEVs-S2 (social et santé) et deviendra un établissement autonome de droit public (LN, 17.11.).
ZUG: Zwei Vorlagen wollen das bestehende Beurteilungssystem in den Zuger Schulen umkrempeln. Die Verfassungsinitiative „für das Notenobligatorium und gegen Schulexperimente ohne Noten“ fordert die Einführung von Noten ab der ersten Primarklasse und die Gesetzesinitiative „Wiedereinführung von Noten ab der 2. Klasse“ Zensuren ab dem zweiten Schuljahr. Im Kanton Zug werden Zeugnisnoten bisher ab der 4. Primarstufe vergeben. Nachdem die Verfassungsinitiative mit 37,9% Ja-Stimmenanteil verworfen, aber die Gesetzesinitiative mit 51,8% knapp angenommen wird, wird sich dies – mit der Absicht der Zuger Stimmberechtigten, von denen 46,8% von ihrem Recht Gebrauch machten – wieder ändern (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Die Zürcher Stimmbevölkerung will nicht, dass ab der vierten Klasse frei zwischen öffentlichen und privaten Schulen, die ebenso wie die öffentlichen vom Staat finanziert würden, gewählt werden kann. Die Volksinitiative „JA! Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse!“ wird mit 81,8% Nein-Stimmen klar abgelehnt (NZZ, 18.6.).
– 2) Der Kantonsrat hat mit 101 zu 71 Stimmen seine Umsetzungsvorlage zur Prima-Initiative sowie mit 92 zu 80 Stimmen den eigenen Gegenvorschlag gutgeheissen. Die Umsetzungsvorlage konkretisiert das Anliegen der Initianten, anstelle des Kindergartens die Grundstufe mit ihrem flexiblen Einschulungstempo im ganzen Kanton einzuführen. Der Gegenvorschlag geht weniger weit: Jede Gemeinde soll selber entscheiden ob sie den Kindergarten oder die Grundstufe anbieten will. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird sowohl das Gesetz (28,7%), als auch der Gegenvorschlag (45,2%) verworfen (NZZ, 7.3. und 26.11.).
– 3) Mit 116 zu 44 Stimmen hat der Kantonsrat die Verlegung der dreiwöchigen Internatkurse in Hauswirtschaft vom 4. Gymnasium ins Untergymnasium genehmigt. Damit können gut CHF 3 Mio. gespart werden, da so keine Schüler mehr in die Kurse geschickt werden, die schon in der Sekundarschule Hauswirtschaftsunterricht hatten. Dies gefällt den HauswirtschaftslehrerInnen nicht, da ihre Kurse auf ältere Kinder ausgerichtet seien. Sie kündigen denn auch das Referendum gegen den Entscheid an (TA, 28.8.).
– 4) Der Kantonsrat wird den Stimmberechtigten eine Änderung des Lehrpersonalrechts und einen Gegenvorschlag der Lehrerorganisationen zur Abstimmung unterbreiten. Die Vorlagen unterscheiden sich in einem Punkt: Nur der Gegenvorschlag schreibt vor, dass Schulleiter über ein Lehrdiplom verfügen müssen. Mit 108 zu 56 Stimmen spricht sich der Rat gegen den Gegenvorschlag aus (NZZ, 2.10.). – 5) Die Schulkapitel werden definitiv durch eine Delegiertenversammlung mit gut 90 Delegierten ersetzt, die sich auch vertreten lassen können. Der Kantonsrat heisst die Änderung des Volksschulgesetzes mit 153 zu 0 Stimmen gut (NZZ, 2.10.). – 6) Die EVP des Kantons Zürich lanciert im Berichtjahr eine Volksinitiative «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)». Es soll im Schulgesetz festgeschrieben werden, dass eine Klasse die Grösse von 20 Schülern nicht übersteigen darf (NZZ, 7.12.).
LUZERN: Der Kantonsrat entscheidet, dass Jugendliche künftig für Angebote, welche die Zeit zwischen dem Ende der obligatorischen Schulzeit und dem Antritt einer Lehrstelle überbrücken soll, Schulgeld bezahlen müssen (NLZ, 16.5.).
SOLOTHURN: Der Souverän bewilligt mit einem überwältigenden Ja-Stimmenanteil von 90,0% einen Verpflichtungskredit von rund CHF 21.5 Mio. für das Berufsbildungszentrum BBZ in Solothurn. Es soll somit ein Neubau als Erweiterung auf dem bestehenden Areal errichtet werden (Stimmbeteiligung: 43,4%; www.so.ch).
BERN: Der Grosse Rat bewilligt einen Ausführungs- und Finanzierungskredit in der Höhe von CHF 38.6 Mio. für den Umbau des Zentrums für Sport und Sportwissenschaften der Universität Bern (Bund, 22.11.).
GLARUS: Die Landsgemeinde Glarus folgt im Sachengesetz der landrätlichen Zustimmung. Die Revision des Gesetzes lehnt sich an das Graubündner System an und soll dem Kanton Glarus den Beitritt zum neuen Stipendienkonkordat (Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge) ermöglichen. Dazu wird unter anderem der maximale Stipendienbetrag nach oben angepasst und weitergehende Stipendienleistungen für Ausbildungen im Ausland sind vorgesehen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 36 ff.; www.gl.ch).
SANKT GALLEN: 1)
Im September des Berichtjahrs stimmt die Stimmbevölkerung über einen Kredit zugunsten des Neubaus des Forschungszentrums der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) über CHF 61.9 Mio. ab, wovon der Kanton CHF 41.9 Mio. und die Stadt Rapperswil CHF 20 Mio. übernimmt. Die Mitträgerkantone Schwyz und Glarus beteiligen sich nicht an der Finanzierung. Der Neubau wird als nötig erachtet, weil sich die Studentenzahl seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat und ein weiteres Wachstum erwartet wird. Die Stimmbevölkerung unterstützt das unbestrittene Neubauprojekt mit 77,7% bei einer Stimmbeteiligung von 43,7% (SGT 24.9.).
– 2) In einer im November durchgeführten Abstimmung geht es um den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal. Geplant ist eine Integration verschiedener Forschungsakteure, unter anderem der ETH Zürich und der Universität Liechtenstein, am Standort Buchs. Bezweckt wird eine Intensivierung der interdisziplinären Hightech-Forschung im St. Galler Rheintal. Die Vorlage ist nicht umstritten und wird bei einer Stimmbeteiligung von 29,2% mit 76,9% Ja-Stimmen angenommen (SGT, 26.11.).
LUZERN: Der Kantonsrat genehmigt in der zweiten Beratung mit 108 gegen 0 Stimmen per Dekret den Beitritt des Kantons Luzern zur neuen Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung und gleichzeitig die Aufhebung des Gesetzes über die Hochschulen des Kantons Luzern in der Fachhochschule Zentralschweiz. Luzern führt ab August 2013 eine eigene PH. Umstritten im Parlament ist eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für die PH-Ratsmitglieder. Die Beschränkung wird auf Antrag von Adrian Bühler (CVP) aus dem Gesetz gekippt. Eine Beschränkung sei unnötig, da die Regierung im Streitfall Mitglieder nicht mehr wählen müsse (NLZ, 11.12., www.lu.ch).
OBWALDEN: Der Kantonsrat beschliesst mit 50 Stimmen ohne Gegenstimme den Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung (www.ow.ch).
SCHWYZ: Da das Heilpädagogische Zentrum Innerschwyz in Ibach zu klein wird, befürworten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 17.6. ein Bauprojekt über CHF 1.56 Mio. für einen Neubau in Goldau. 73,7% der Berechtigten stimmen dem Verpflichtungskredit zu. Die Beteiligung liegt bei 41,4% (www.sz.ch).
THURGAU: Der Grosse Rat nimmt 2012 eine Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) an. Die Regierung beantragt die Anpassungen nachdem der Kanton Thurgau der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen beigetreten ist. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass Brückenangebote (nach 2004 wieder) beitragsberechtigt sein sollen. Weiter soll der Höchstansatz für Studierende der Tertiärstufe um CHF 1 000 auf CHF 16 000 erhöht werden. Die Vorlage wird vom Rat mit 121 zu 0 Stimmen angenommen (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 29.11.11; Protokoll des Grossen Rates Nr. 80 vom 9.5.).
ZUG: Das Konkordat zur Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) wurde im August 2012 aufgelöst. Doch der Kanton Zug will auch künftig Lehrer ausbilden. Der Zuger Kantonsrat spricht sich klar für eine eigene Pädagogische Hochschule aus. Die neue PH Zug wird rund CHF 8 Mio. pro Jahr kosten. Steigen werden dabei die Lohnkosten - was die Angestellten der Hochschule freuen wird: Sie werden neu nach Zuger Personalrecht angestellt und erhalten dadurch für die gleiche Arbeit mehr Lohn. Definitiv entschieden über eine PH Zug wird erst in der zweiten Lesung des Gesetzes im Jahr 2013 (NLZ, 14.12.).
BASEL-STADT:
1) Die Volksinitiative „Lebendige Kulturstadt für alle!“ wird für rechtlich zulässig erklärt und soll dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen werden (www.bs.ch). –
2) Der Grosse Rat beschliesst ein Gesetz über die Basler Herbstmesse, welches die Forderungen der Initiative „zum Schutz der Basler Herbstmesse“ teilweise berücksichtigt. Die Initianten ziehen das Begehren daraufhin zurück (BaZ, 15.3. und 14.4.).
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet das neue Kulturförderungsgesetz, das den Kanton zur Förderung des Brauchtums, der kulturellen Vielfalt in den Regionen sowie der Kultur von Minderheiten verpflichtet. Sämtliche bernischen Gemeinden haben Beiträge an Kulturstätten von regionaler Bedeutung zu leisten. Die Einrichtungen von nationaler Bedeutung unterstützt der Kanton künftig hingegen ohne Gemeinden. Der Beitrag an den Kulturförderungsfonds wird auf 20 Prozent des Kantonsanteils aus den Lotteriegewinnen beschränkt (BZ, 13.6.).
GLARUS: Die Landsgemeinde behandelt im Berichtsjahr die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten. Die Regierung und der Landrat streben eine Totalrevision an, weil das Gesetz unsystematisch und veraltet sei. Ebenfalls mangele es dem Erlass an klaren Regeln bezüglich Verteilung der Mittel aus dem Lotterie- und Wettwesen. Das neue Gesetz soll gemäss Antrag der Regierung und des Landrats auf Gesetzesstufe Kriterien für die Zuweisung der Mittel an den Sport-, den Kultur- und den Sozialfonds festlegen, wobei die entsprechenden Anteile neu vom Landrat (bisher: Regierungsrat) festgelegt werden sollen. Die Landsgemeinde lehnt dieses Ansinnen mit Verweis auf die mögliche Politisierung der Mittelverteilung jedoch ab und belässt die Kompetenz zur Zuteilung der Anteile beim Regierungsrat. Bereits in der landrätlichen Beratung scheitert ein Antrag, der einen fixen Verteilschlüssel im Gesetz festschreiben wollte. Den übrigen Bestimmungen stimmt die Landsgemeinde zu (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 87 ff.; www.gl.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat berät im November erstmals die Einheitsinitiative für zeitgemässe Bibliotheken im Kanton St. Gallen (Bibliotheksinitiative). Diese ist mit über 10 000 Unterschriften eingereicht worden und verlangt faktisch die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek St. Gallen. Weiter soll der Kanton alleiniger Träger der Publikumsbibliotheken werden und diese mit Aufbau- und Betriebsbeiträgen unterstützen. Die Kantonsregierung erarbeitet einen Gegenvorschlag zur Initiative, der die Bereitstellung von Publikumsbibliotheken auf dem Land weiterhin im Verbund mit den Gemeinden sicherstellen will. Besonders die FDP macht sich für eine möglichst weitgehende Gemeindeautonomie stark. In ihrem Gegenvorschlag unterstützt die Exekutive jedoch die Idee einer Zusammenlegung von städtischer und kantonaler Bibliothek in der Stadt St. Gallen. Das Ratsplenum lehnt die Initiative mit 93 zu 8 Stimmen ab und unterstützt den Gegenvorschlag mit 71 zu 32 Stimmen. Lediglich die SVP steht sowohl dem Initiativbegehren als auch dem Gegenvorschlag kritisch gegenüber. Die zweite Lesung ist auf 2013 angesetzt (SGT, 29.11.; siehe SPJ 2011, S. 422).
SCHWYZ: Mit 76 Ja- zu 11 Nein-Stimmen beschliesst der Kantonsrat einen Kredit in der Höhe von CHF 2.6 Mio. für die Neukonzeption der Ausstellung des Bundesbriefmuseums. Alle Fraktionen sind sich über die Notwendigkeit dieses Vorhabens einig, da das Bundesbriefmuseum und die Ausstellung dem Kanton Schwyz gehören (NLZ, 22.11.).
URI:
Das Stimmvolk lehnt eine Juso-Initiative für den Bau und Unterhalt eines Jugendkulturzentrums mit 79,0% Nein-Stimmen ab. Auch der vom Kanton gleichzeitig vorgelegte neue Kinder- und Jugendförderartikel, der eine Voraussetzung für die Gestaltung der künftigen Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri hätte bilden sollen, wird mit 51,2% Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,8%. (NLZ, 16.4.; www.ur.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat beschliesst im September 2012 die Teilrevision des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen. Mit der Revision wird die Feuerbestattung der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt. Ebenfalls wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, Grabfelder für nichtchristliche Religionsgemeinschaften auszuweisen. Damit will der Gesetzgeber eine Diskriminierung nichtchristlicher Religionen vermeiden. Das Gesetz ist unbestritten und passierte den Rat mit 108 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen (SGT, 6.6.).
SCHWYZ: Mit 60,9% nimmt die Stimmbürgerschaft am 23.9. einen Verpflichtungskredit von CHF 8 Mio. an die Restaurierungsarbeiten 2013-2022 im Kloster Einsiedeln an. Die Stimmbeteiligung beträgt 45,5% (
www.sz.ch).
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