Année politique Suisse 2012 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Volksrechte
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Nutzung der Volksrechte
Im Berichtsjahr wurde an den vier Terminen über insgesamt zwölf nationale Vorlagen abgestimmt: sieben Volksinitiativen, drei fakultative Referenden und zwei obligatorische Referenden, die beide Gegenentwürfe zweier Volksinitiativen darstellten, wurden am 11. März (5 Vorlagen), am 17. Juni (3 Vorlagen), am 23. September (3 Vorlagen) und am 25. November (1 Vorlage) den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Entscheidung vorgelegt. In neun Fällen folgten diese den Empfehlungen der Behörden, wobei für die beiden abgelehnten Bausparinitiativen eigentlich keine Behördenempfehlung vorlag, weil sich National- und Ständerat nicht hatten einigen können. Entgegen den Empfehlungen von Parlament und Bundesrat wurde hingegen die Zweitwohnungsinitiative angenommen aber die Bundesgesetze zu Managed Care und zur Buchpreisbindung, gegen die jeweils das Referendum ergriffen worden war, abgelehnt. Die Stimmbeteiligung betrug im Schnitt 38,5% – der tiefste Wert seit 15 Jahren. Besonders gering war die Partizipation am 25. November: Aufgrund des Scheiterns der Referenden gegen die Staatsverträge über die Abgeltungssteuer mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien wurde im November lediglich über die Revision des Tierseuchengesetzes abgestimmt, gegen die das „Netzwerk Impfentscheid“ erfolgreich das Referendum ergriffen hatte. Nur 27,6% aller Stimmberechtigten gingen an die Urne. Lediglich vier Mal war die Beteiligung seit 1877 (Beginn der Erhebung der Partizipation) geringer [62].
Die Popularität von Volksinitiativen war nach wie vor gross (vgl. Tabelle Volksinitiativen_2012.pdf). Zwar wurden 2012 nur noch etwa halb so viele Initiativen (10) lanciert als noch im Wahljahr 2011 (23), als viele Parteien das Volksrecht als eigentliches Schwungrad für den Wahlkampf gebrauchten. Im Berichtjahr schafften aber nicht weniger als zehn Volksbegehren das Unterschriftenquorum (2011: 8). Mit diesen zehn im Berichtjahr zustande gekommenen Initiativen waren Ende 2012 total 20 Volksvorstösse hängig (2011: 22). Im Unterschriftenstadium befanden sich Ende 2012 total 20 Begehren (2011: 28), neun Anliegen waren im Laufe des Jahres im Sammelstadium gescheitert oder konnten nicht genügend Unterschriften sammeln (2011: 3) und fünf wurden zurückgezogen (2011: 3), zwei davon bedingt (2011: 1).
Mit der Zweitwohnungsinitiative wurde die neunzehnte Volksinitiative seit 1891 angenommen. Mehr als die Hälfte dieser 19 Begehren (11) fanden bei Volk und Ständen seit 1990 Unterstützung. Interessanterweise waren es vor allem Initiativen von Bürgerkomitees mit relativ spezifischen Anliegen, denen bisher Erfolg beschieden war. Ein Erfolg an der Urne ist aber für Initianten erst der Anfang, da die Umsetzung des Begehrens auf Gesetzesstufe mitunter lange dauern kann, wie etwa das Beispiel der Alpeninitiative zeigt [63].
Gleich drei Mal musste die Bundeskanzlei die Unterschriften für die letztlich sehr knapp nicht zustande gekommene Bürokratie-Stopp-Initiative der FDP nachzählen. Ein zweimaliges Nachzählen ist bei knappen Zahlen vorgesehen. Eine dritte Kontrolle wird nötig, wenn die Zahl der Unterschriften zwischen 95 000 und 101 000 liegt. Für die FDP-Initiative, die drei Stunden vor Ablauf der Sammelfrist eingereicht wurde, wurden letztlich 97 537 gültige Unterschriften ausgewiesen. Auch die CVP und die GLP bekundeten einige Mühe, die nötige Zahl an Unterschriften für ihre Initiativen zu sammeln [64].
Im Berichtjahr wurde gegen sechs parlamentarische Beschlüsse ein Referendum ergriffen. Erfolgreich zu Stande kamen drei, nämlich das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Managed Care; am 14. Februar mit 131 158 gültigen Unterschriften), das Referendum gegen das Tierseuchengesetz (am 16. Juni mit 51 110 gültigen Unterschriften) und das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Raumplanung (am 16.10.12 mit 69 277 gültigen Unterschriften). Über die ersten beiden wurde noch im Berichtjahr abgestimmt. Die Abstimmung über die Raumplanungsrevision wurde für das Frühjahr 2013 traktandiert. Kein Erfolg war den drei Referenden gegen die Bundebseschlüsse über die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (48 604 Unterschriften), Österreich (46 848 Unterschriften) und Grossbritannien (47 363 Unterschriften) beschieden. Alle drei verfehlten laut Bericht der Bundeskanzlei vom 30. Oktober das Quorum (siehe nachfolgend). Im Vergleich zu den Vorjahren wurde die Referendumswaffe damit wieder häufiger eingesetzt (2010 und 2011: je 1 zustande gekommenes Referendum; 2009: 1 zustande gekommenes und 1 nicht zustande gekommenes Referendum) [65].
Für einigen Wirbel sorgten die Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich, die von der Auns, dem Bund der Steuerzahler, der Juso und der jungen SVP ergriffen wurden. Aufgrund von Termindruck musste das Abstimmungsbüchlein mit den Referenden bereits gedruckt werden, obwohl noch nicht klar war, ob die Referenden überhaupt zustande kommen würden. Erst Ende Oktober verfügte die Bundeskanzlei das Nichtzustandekommen der drei Referenden aufgrund fehlender Unterschriften. Vom 56-seitigen Bundesbüchlein waren also nur noch 18 Seiten (für die Änderung des Tierseuchengesetzes) gültig. Die Mehrkosten für den Druck betrugen rund 1 Mio. CHF. Für lange Diskussionen sorgte aber auch die Kritik der Referendumskomitees an einzelne Gemeinden, welche für die Beglaubigung der Unterschriften zu viel Zeit gebraucht hätten. Das Bundesgesetz über politische Rechte (Art. 62) sieht vor, dass die Unterschriften „unverzüglich“ beglaubigt und dem Komitee zurückgegeben werden müssen. Vor allem die Auns bemängelte insbesondere Gemeinden aus dem Kanton Genf, die beglaubigte Unterschriften mittels B-Post zurückgeschickt hätten, welche dann nicht fristgerecht eingereicht werden konnten. Sie kündigte eine Liste säumiger Gemeinden und gar eine Beschwerde ans Bundesgericht an. Auch der Gewerbeverband beklagte das Verhalten der Gemeinden im Rahmen seiner Unterschriftensammlung gegen das Raumplanungsgesetz. In der Folge wurden verschiedene Lösungen diskutiert. Den Gemeinden solle etwa eine Frist vorgeschrieben werden oder die Beglaubigung sei ausserhalb der Referendumsfrist von 90 Tagen anzusetzen. Eine ähnliche Diskussion wurde bereits Anfang der 1990er Jahre geführt, als das Referendum gegen die NEAT nur sehr knapp zustande gekommen war. Die Staatspolitische Kommission reichte in der Folge eine Kommissionsmotion ein, die getrennte Fristen für das Sammeln und Beglaubigen der Unterschriften verlangt. Noch in der Wintersession nahm die grosse Kammer das Begehren an. Im Ständerat stand das Geschäft 2012 noch aus. Ebenfalls noch nicht behandelt war eine Motion Stamm (svp, AG), die die Verantwortung für die Beglaubigung nach der Frist für die Unterschriftensammlung an die Bundeskanzlei übertragen will [66].
Um eine Abkürzung der Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative zu erzwingen, wurden im Berichtsjahr gleich fünf gleich lautende im Berichtjahr noch nicht behandelte Motionen eingereicht. Normalerweise hat der Bundesrat nach Einreichung einer Initiative ein Jahr Zeit, um eine Botschaft vorzulegen. Er hat zudem die Möglichkeit, einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu unterbreiten, womit sich die Frist für die Botschaft um sechs Monate verlängert. Von dieser Möglichkeit wollte die Regierung für die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ eigentlich Gebrauch machen. Die Motionen verlangten nun aber, dass die Initiative möglichst rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung gelangt. Offiziell begründet wurde dies mit der Behandlung verschiedener Vorstösse zum Krankenversicherungswesen. Inoffiziell wollten die bürgerlichen Parteien, von denen die Vorstösse stammten, verhindern, dass die von der SP eingereichte Initiative zur Einheitskrankenkasse den Sozialdemokraten im Wahljahr 2015, wenn die Initiative aufgrund der verlängerten Frist wahrscheinlich zur Abstimmung gelangen würde, Aufwind verleihen könnte. Eine Verkürzung der Behandlungsfrist für Volksinitiativen war Gegenstand einer parlamentarischen Initiative Graf-Litscher (sp, TG). Das Parlament hat aktuell zweieinhalb Jahre Zeit für die Behandlung einer Volksinitiative, wobei sich diese Frist um ein Jahr verlängert, wenn ein direkter oder indirekter Gegenentwurf angenommen wird und noch einmal um ein Jahr, wenn dieser in die Differenzbereinigung muss. Graf-Litscher zog ihr Begehren zurück, nachdem die SPK-N einstimmig zugesagt hatte, das Geschäft im Rahmen der Revision des Parlamentsgesetzes zu behandeln (vgl. oben) [67].
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Reform der Volksrechte
Im Juni 2012 wurde über die Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“ abgestimmt. Das Volksbegehren verlangt ein obligatorisches Referendum für aussenpolitische Verträge in wichtigen Bereichen sowie völkerrechtliche Verträge mit einmaligen Ausgaben von mehr als 1 Mia. CHF oder wiederkehrenden Kosten von mehr als 100 Mio. CHF jährlich. Ein Gegenvorschlag des Bundesrates scheiterte im Vorjahr im Ständerat. Bereits Mitte März – unüblich früh – äusserte sich der Bundesrat an einer Medienkonferenz kritisch gegen die Initiative der Auns. Zwar klinge die Argumentation der Initianten, die direkte Demokratie ausbauen zu wollen, auf den ersten Blick sympathisch, so Bundesrätin Sommaruga. Bei einem Ja müsse die Stimmbevölkerung aber zu zahlreichen unbestrittenen Vorlagen abstimmen, was nicht nur aufwändig, sondern auch teuer sei. In der Presse kolportierte Expertenuntersuchungen rechneten mit rund acht zusätzlichen Abstimmungsvorlagen pro Jahr. Die Auns, die dem Bundesrat vorwarf, Staatsverträge „am Volk vorbeizuschmuggeln“, rechnete mit maximal ein bis drei zusätzlichen Vorlagen pro Jahr. Die Economiesuisse griff auch finanziell in den Abstimmungskampf ein, da sie der Ansicht war, dass eine Annahme der Vorlage der Wirtschaft Schaden zufügen werde: wenn die Bevölkerung auch über Handelsabkommen abstimmen müsse, entstehe eine grosse Unsicherheit für den Wirtschaftsstandort Schweiz (ausführlich zur Abstimmung berichten wir unten, Teil I, 2, Principes directeurs) [68].
Noch Ende 2011 waren zwei Motionen diskutiert worden, die auf Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten abzielten. Auf der Basis des bundesrätlichen Zusatzberichts zum Verhältnis von Völkerrecht und Volksinitiativen verlangte die Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerates einen Katalog von rechtlichen Grundlagen für die nichtbindende materielle Vorprüfung eines Initiativtextes vor der Sammlung der Unterschriften. Beide Kammern hatten diesen Vorstoss angenommen, die nationalrätliche SPK verlangte aber in einer von der grossen Kammer ebenfalls 2011 noch angenommenen zweiten Motion zusätzlich Vorschläge für eine Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative (z.B. ein Gebot der Beachtung der Grundrechte oder der Menschenrechtskonvention in der Verfassung). In der Frühjahrssession war dieser zweite Punkt Gegenstand recht ausführlicher Diskussionen im Ständerat über die Bedeutung der direkten Demokratie gegenüber zentraler Grund- und Menschenrechte. Schliesslich stimmte der Rat mit Stichentscheid des Präsidenten für Annahme der auch vom Bundesrat unterstützten Motion [69].
Die SVP-Fraktion wollte mit einer parlamentarischen Initiative eine Änderung des Parlamentsgesetzes erwirken. Artikel 102 Absatz 2 sieht vor, dass das Parlament bei gleichzeitigem Vorliegen einer Volksinitiative und eines Gegenvorschlages nur den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen kann, nicht aber die Initiative. Die SVP wollte dieses Verbot mit der Begründung streichen, dass dadurch die freie Willensäusserung des Parlaments nicht mehr eingeschränkt werde. Mit 118 zu 64 Stimmen gab die grosse Kammer der Initiative allerdings keine Folge. Sie stützte sich dabei auf die Begründung ihrer Staatspolitischen Kommission, das Parlament dürfe Gegenvorschläge nicht aus taktischen Gründen entwerfen, sondern müsse den Gegenentwurf als bessere Lösung präsentieren. Abgelehnt wurde auch eine Motion Minder (parteilos, SH), die ein Verbot der Gleichzeitigkeit von direktem und indirektem Gegenvorschlag sowie ein Verfahren mit einer vorgängigen Eventualfrage (statt dem Stichentscheid) und zwei Abstimmungsfragen (Initiative vs. geltendes Recht bzw. Gegenvorschlag vs. geltendes Recht) vorgesehen hätte [70].
Auf eine Vereinfachung des Abstimmungsverfahrens bei gleichzeitigem Vorliegen von Initiative und Gegenvorschlag zielte eine parlamentarische Initiative Borer (svp, SO). Seine Idee, auf eine Stichfrage zu verzichten und bei doppeltem Ja der Vorlage mit den meisten Stimmen den Vorzug zu geben, fand allerdings nur in seiner eigenen Fraktion Unterstützung. Mit 138 zu 55 Stimmen wurde sie abgelehnt. Die SPK-N hatte darauf hingewiesen, dass nur mit einer Stichfrage alle Präferenzen korrekt abgebildet würden. Wer etwa Initiative und Gegenvorschlag dem Status Quo vorzieht, die Initiative aber präferiert, der müsste den Gegenvorschlag ablehnen, wenn er nicht die Stichfrage hätte, mit der er seiner Präferenzordnung (Initiative vor Gegenvorschlag vor Status Quo) Ausdruck verleihen könne [71].
Der Export einer Schaffhauser Spezialität war das Ziel einer Motion Minder (parteilos, SH). Mit der Volksmotion sollte „das partizipative Vakuum“ zwischen der einflussreichen, aber aufwändigen und teuren Volksinitiative und der vergleichsweise schwachen Petition gefüllt werden. Die Volksmotion, die von einer zu bestimmenden Anzahl Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden soll, würde in den Räten den gleichen Prozess durchlaufen, wie eine parlamentarische Motion. Das Instrument war in den letzten rund dreissig Jahren in einigen Kantonen und Gemeinden eingeführt worden. Der Bundesrat lehnte die Motion mit der Begründung ab, dass ein Mehr an Volksrechten diese nicht unbedingt stärken würde, sondern eher schwächen, wovon etwa auch das Scheitern der allgemeinen Volksinitiative zeuge. Der Ständerat lehnte die Motion ab. Ebenfalls eine Erweiterung des Katalogs an Volksrechten strebte eine 2012 noch nicht behandelte parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion an, die die Einführung eines ebenfalls in den Kantonen weit verbreiteten fakultativen Finanzreferendums fordert. Die kantonalen Erfahrungen zeigen, dass die Vetomöglichkeit der Bevölkerung gegen finanzpolitische Vorlagen mit geringeren Ausgaben und Schulden sowie tieferen Steuern einhergeht [72].
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Abstimmungen und Wahlen
Nachdem der Ständerat im Vorjahr relativ überraschend der Motion seiner staatspolitischen Kommission zur Offenlegung der Finanzierungsquellen von Abstimmungskampagnen, trotz ablehnender Haltung des Bundesrates, knapp zugestimmt hatte, lehnte die grosse Kammer dieses Ansinnen ab. Sie folgte damit der Empfehlung ihrer SPK, die argumentierte, dass grosse Probleme bei der Umsetzung dieser Idee entstünden. Grundsätzlich lebe eine Demokratie von Diskussionen, die mitunter durch finanzielle Mittel erst angekurbelt werde. Erst eine finanzierte Kampagne könne mobilisieren und informieren. Die Finanzierungsquelle müsse dabei aber nicht unbedingt offengelegt werden. Die Angst davor, dass Geld zu Abstimmungserfolgen führe, sei unbegründet. Es gäbe zahlreiche Beispiele, die zeigten, dass Abstimmungen auch mit sehr geringem Mitteleinsatz gewonnen werden könnten. Transparenzregeln könnten zudem gar kontraproduktiv sein, da Vollzugsprobleme bei deren Anwendung zu Missbrauch und so zu Misstrauen in die Politik führen könnten. Eine grosse links-grüne Minderheit argumentierte vergeblich, dass es letztlich nur darum gehe, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, zu erfahren, wer finanziell hinter einer Kampagne stehe und so für eine breitere Entscheidungsbasis zu sorgen. Die grosse Kammer lehnte die Motion mit 97 zu 72 Stimmen ab [73].
Eine vom EJPD in Auftrag gegebene Studie, die anhand von 400 Pressetiteln, Plakatkampagnen und Kinowerbung die Geldflüsse für politische Werbung (Wahlen und Abstimmungen) für den Zeitraum von 2005 bis 2011 schätzte, kam zum Schluss, dass bei Abstimmungen das Geld zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vorlage in fünf von sechs Fällen ungleich verteilt ist. Wie und ob Geld einen Einfluss auf Abstimmungsresultate hat, war allerdings nicht Gegenstand der Studie. Die Zahlen lassen den Schluss zu, dass Abstimmungsresultate eher nicht käuflich sind, dass sich allerdings je nach Thema bestimmte Muster zeigen. So sind etwa die Wirtschaftsverbände, wenn sie sich auch finanziell in Abstimmungskampagnen engagieren, relativ erfolgreich. Insgesamt zeigt sich zudem, dass die bürgerlichen Parteien – allen voran die SVP – über deutlich mehr Mittel verfügen als Links-Grün. Dies wies die Studie auch für die Nationalratswahlen 2011 nach, für die insgesamt geschätzte 42 Mio. CHF für Wahlwerbung ausgegeben worden seien (der effektive Betrag dürfte höher sein). Die SVP warf fast einen Drittel dieser Summe auf (13 Mio. CHF), gefolgt von der FDP (8,5 Mio. CHF) und der CVP (5 Mio. CHF). Die Ausgaben der SP (3,3 Mio. CHF) und der GP (1 Mio. CHF) waren vergleichsweise bescheiden [74].
Mit einer parlamentarischen Initiative forderte die SVP die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zwecks Untersuchung der „massiven Fehlinformationen“ im Rahmen der Volksabstimmung über die Abkommen von Schengen und Dublin vom 5. Juni 2005. Die Kosten für den Beitritt zum Schengen-Raum wurden im Bundesbüchlein mit jährlich 7,4 Mio. CHF veranschlagt. Ein Bericht des Justizdepartements hatte 2011 jedoch aufgezeigt, dass seither rund 43 Mio. CHF pro Jahr aufgewendet worden waren. Brisant war, dass Christoph Blocher (svp, ZH) damals dem EJPD vorstand, aber vehement abstritt, für die Zahl verantwortlich gewesen zu sein. Er unterstellte ehemaligen Kollegen gar eine bewusste Falschangabe. Mit ihrer Forderung nach einer PUK wollte die SVP nicht nur ihre Kritik am Schengen-Vertrag äussern, sondern auch abklären lassen, wie falsche Zahlen und irreführende Aussagen durch Behörden im Rahmen von eidgenössischen Abstimmungen künftig verhindert werden können. Das Büro des Nationalrats lehnte die Forderung der SVP ab. Eine PUK dürfe nur bei Vorkommnissen besonderer Tragweite eingesetzt werden. Zwar seien die zu tief eingeschätzten Kosten tatsächlich ein Ärgernis, der Bundesrat habe aber zu diesem Problem im Rahmen verschiedener Vorstösse bereits ausführlich Stellung genommen und es sei an der GPK zu entscheiden, ob weitere Untersuchungen nötig seien. Auch der Nationalrat sah eine PUK als unnötig an und sprach sich mit 125 zu 45 Stimmen aus der geschlossenen SVP-Fraktion gegen Folgegeben der Initiative aus [75].
Eine Neuauslegung von Art. 77 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte durch ein Bundesgerichtsurteil von 2009 provozierte eine parlamentarische Initiative Joder (svp, BE). Das Bundesgesetz sieht vor, dass Beschwerde geführt und eine Nachzählung von Abstimmungen und Wahlen verlangt werden kann, wenn es zu „Unregelmässigkeiten“ kommt. Das BG hielt fest, dass dies bereits der Fall sein könne, wenn ein Resultat knapp sei. Joder und mit ihm die SPK-N beanstandeten dieses Urteil und mahnten eine Schwächung der Demokratie an, wenn Resultate alleine aufgrund von knappen Ausgängen hinterfragt werden dürften. Im Berichtsjahr äusserte sich die Schwesterkommission dazu noch nicht [76].
Verschiedene Resultate der Gesamterneuerungswahlen vom Vorjahr waren Anlass für Vorstösse mit Reformvorschlägen für die Nationalratswahlen. Der Umstand, dass erstmals seit 1979 kein Vertreter des französischsprachigen Berner Juras in den Nationalrat gewählt wurde, bewegte den Kanton Bern zur Einreichung einer Standesinitiative, die eine Zusicherung einer adäquaten Anzahl Sitze für sprachliche Minderheiten in mehrsprachigen Kantonen fordert. Das Begehren war im Berichtjahr von den SPK noch nicht behandelt worden. Eine Motion der FDP-Liberale Fraktion und eine Motion Frehner (svp, BS) forderten ein Verbot von Listenverbindungen. Wahltaktische Überlegungen hätten zu Verzerrungen des Wählerwillens geführt. Frehner (svp, BS) führte in seiner Begründung das Beispiel seines eigenen Kantons an, in welchem die abgewählte grüne Nationalrätin Anita Lachenmeier (gp, BS) zwar etwa dreimal mehr Stimmen als der neu gewählte Markus Lehmann (cvp, BS) erhalten habe, letzterer aber dank der Listenverbindung der CVP mit GLP, EVP und BDP den Sitz erobern konnte. In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Listenverbindungen in den vergangenen Jahrzehnten tatsächlich kontinuierlich zugenommen hätten und eine Folge des Sitzzuteilungsverfahrens Hagenbach-Bischoff seien. Vor- und Nachteile dieses bewährten Systems würden sich die Waage halten und eine Änderung sei nicht angezeigt. Die Verzerrungen seien primär Folge der sehr unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise und ein Verbot von Listenverbindungen käme lediglich einer Symptombekämpfung gleich. Beide Motionen wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Eine Korrektur dieser Verzerrung mit Hilfe eines alternativen Wahlverfahrens, dem so genannten „doppelten Pukelsheim“ schlug eine Motion Minder (parteilos, SH) vor. Mit dem doppeltproportionalen Sitzverteilungsverfahren werden Sitze in einem ersten Schritt auf die Parteilisten gemäss nationalem Wähleranteil und erst in einem zweiten Schritt auf die einzelnen Kantone verteilt. Damit würden nicht nur Listenverbindungen obsolet, sondern auch Verzerrungen des Wählerwillens würden zumindest verkleinert. Diese Idee, die bereits Gegenstand mehrerer früherer erfolgloser Vorstösse sowie verschiedener kantonaler Reformen war, fand jedoch weder beim Bundesrat noch in der kleinen Kammer genügend Anhänger. Der Bundesrat wollte erst die Entwicklungen in den Kantonen abwarten, weil die Wahlprozedere möglichst auf allen föderalen Stufen gleich sein sollten. Die ablehnende Haltung gegenüber der Einführung des doppelten Pukelsheim in den Kantonen Bern, Luzern, Schwyz, Zug, Solothurn, Basel-Stadt und St. Gallen weise auf eine gewisse Skepsis in der Bevölkerung hin auch wenn das Verfahren in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen eingeführt worden sei. Eine Motion Girod (gp, ZH) schliesslich griff die Diskussionen um die Informationsbroschüre der Bundeskanzlei anlässlich der Gesamterneuerungswahlen wieder auf. Die mit dem Titel „In der Kürze liegt die Würze“ versehene Wahlbroschüre erklärte mit Hilfe von Vergleichen aus der Gastronomie das Wahlprozedere und stellte die Parteien vor. Der Motionär wollte die Bundeskanzlei verpflichten, Wahlunterlagen zukünftig objektiv zu gestalten und auf klare Information der Wählerschaft zu fokussieren. Die Motion wurde vom Bundesrat abgelehnt, da damit eine 2007 beschlossene Darstellung der Parteien nicht mehr möglich sei. Obwohl die Exekutive die Kritik des Motionärs nicht teilte, versprach der Bundesrat den Anregungen im Hinblick auf eine neue Wahlanleitung für 2015 Rechnung zu tragen [77].
Im Schnitt hatten bei den nationalen Parlamentswahlen im Herbst 2011 rund 1,3% der Stimmenden oder 33 191 Personen ungültig gewählt. Auffallend waren dabei die kantonalen Unterschiede: während der Anteil ungültig Stimmender im Kanton Schwyz 3,9% betrug, lag er im Kanton Zürich, wo die Falschstimmen allerdings anders gezählt werden als im Rest der Schweiz bei 0,1%. Stossend sind insbesondere die unterschiedlichen kantonalen Regelungen für die nationalen Wahlen. Die Bundesgesetzgebung, die fünf Ungültigkeitsgründe kennt (kein Name eines Kandidaten des entsprechenden Wahlkreises, nicht amtliche Stimmzettel, anders als handschriftlich ausgefüllte bzw. geänderte Stimmzettel, Stimmzettel mit ehrverletzenden Äusserungen oder offensichtlichen Kennzeichnungen) wird von zahlreichen Kantonsklauseln föderal sehr unterschiedlich ergänzt. Lediglich die Hälfte der Stände folgte dem Aufruf des Bundes für eine Auswertung dieser Unterschiede. Der Bericht des Bundesrates zu diesen Unterschieden wurde in der Folge unter Verschluss gehalten [78].
Auch im Berichtjahr war an Abstimmungen eine elektronische Stimmabgabe (E-Voting) in ausgewählten Testgemeinden und insbesondere für Auslandschweizer ermöglicht worden. Für die nationalen Abstimmungen hatten jeweils rund 165 000 Personen in 12 Kantonen die Möglichkeit, ihre Stimme mittels E-Voting abzugeben. Die kantonale Obergrenze wurde vom Bundesrat nach wie vor bei 30% fixiert. Eine Mitte April erschienene, vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie der Berner Fachhochschule zeigte mögliche Weiterentwicklungen auf. Die grössten Schwierigkeiten stellten die Sicherheit und die Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe dar. Eine kurzfristige Umsetzung sei nach wie vor nicht geplant, so die bundesrätliche Stellungnahme zur Studie [79].
 
[62] 11. März: VI „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“, VI „Bauspar-Initiative“, VI „6 Wochen Ferien für alle“, BB über die Regelung der Geldspiele, BG über die Buchpreisbindung; 17. Juni: VI „Eigene vier Wände dank Bausparen“, VI „Staatsverträge vors Volk“, BG Managed Care; 23. September: BB über die Jugendmusikförderung, VI „Sicheres Wohnen im Alter“, VI „Schutz vor Passivrauchen“; 25. November: Revision Tierseuchengesetz. Über die einzelnen Abstimmungen berichten wir in den jeweiligen Kapiteln (vgl. auch Tabellen im Anhang); www.swissvotes.ch.
[63] TA, 13. und 14.3.12; BaZ, 17.3.12; SGT und NZZ, 19.3., 12.4., 27.4., 6.7. und 5.9.12; Lit. Rohner.
[64] NZZ, 21.6.12; Presse vom 12.-14.4.12; Presse vom 5.7.12.
[65] Managed Care: BBl. 2012, S. 7685; Tierseuchengesetz: BBl., 2012, S. 7503; Raumplanung: BBl., 2012, S. 8527; Doppelbesteuerungsabkommen: BBl. 2012, S. 8555, 8591 und 8575; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die jeweiligen Kapitel.
[66] Mo. 12.3975 (SPK-N): AB NR, 2012, S. 2106 f.; Medienmitteilung SPK-N vom 18.10.12; Mo.12.4260 (Stamm); NZZ, 2.7. und 24.8.12; Presse vom 4.10.12; TA, 6.10.12; NZZ, 9.10. und 10.10.12; 24h, 12.10.12; BZ und Blick, 15.10.12; NZZ, 19.10.12; AZ, 25.10.12; SGT, 30.10.12; Presse vom 16.11.12; Neat: vgl. SPJ 1992, S. 162 ff.
[67] Mo. 12.4123 (de Courten); 12.4157 (Humbel); 12.4164 (Cassis); 12.4207 (Hess); Mo. 12.4277 (Schwaller); Pa.Iv 11.455 (Graf-Litscher): Medienmitteilung SPK-N vom 14.5.12; Revision Parlamentsgesetz: 10.440.
[68] Presse vom 21.3.12; SPJ 2011, S. 58 f.
[69] Mo. 11.3468: AB SR, 2012, S. 45 ff.; NZZ, 24.2.12; Presse vom 1.3.12; Lit. Christmann; vgl. SPJ 2011, S. 59.
[70] Pa.Iv. 10.469: AB NR, 2012, S. 58 f.; Mo. 12.3963: AB SR, 2012, S. 954 ff.
[71] Pa.Iv. 11.464: AB NR, 2012, S.531; Bericht der SPK-N vom 13.12.2011.
[72] Mo. 12.3712: AB SR, 2012, S. 953 ff.; SN, 12.9.12; NZZ, 27.11.12; Pa.Iv. 12.459.
[73] Mo. 11.3467: AB NR, 2012, S. 514 f.; Presse vom 22.2.12; Lib. 16.3.12; SPJ 2010, S. 60.
[74] Presse vom 22.2.12; TA, 5.3.12; Lit. Hermann; Über die Parteienfinanzierung berichten wir in Kapitel IIIa.
[75] Pa.Iv. 11.454: AB NR, 2012, S. 465; zum Bericht des Justizdepartements vgl. SPJ 2011, S. 145.
[76] Pa.Iv. 11.502: Medienmitteilung der SPK-N vom 18.10.12; BGE 136 II, S. 138; NZZ, 19.10.12.
[77] Kt.Iv. 12.314 (Bern), Vertretung Berner Jura vgl. SPJ 2011, S. 86; Mo 12.3050 (Frehner): Stellungnahme BR vom 23.5.12; Mo 12.3374 (FDP): Stellungnahme BR vom 22.8.12; zum Beispiel BS: SPJ 2011, S. 91 f.; Mo. 12.3711 (Minder): AB SR, 2012, S. 949 ff.; frühere ähnliche Vorstösse: Po. 03.3377 (Genner); Po. 07.3884 (Waber); Pa.Iv. 09.410 (Zisyadis); zu den kantonalen Reformen vgl. Teil I, Kapitel 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen); Mo 11.4193 (Girod): AB NR, 2012, S. 535; Stellungnahme des BR vom 15.2.12 und vom 23.5.12; vgl. auch SPJ 2011, S. 79; NZZ, 29.3.12; BZ, 16.5.12; Bund, 30.5.12; NZZ, 27.11.12.
[78] Medienmitteilungen BR vom 10.11.12; TA, 20.2.12; AZ, 21.2.12.
[79] Medienmitteilungen BK vom 11.3., 10.4., 17.6. und 23.9.2012; Medienmitteilung BR vom 4.4., 27.6., 29.8. und 14.12.12; Presse vom 5.4.12; LM, 10.4.12.