Année politique Suisse 2013 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Volksrechte
Über
elf eidgenössische Vorlagen hatte die Stimmbevölkerung im Berichtjahr zu befinden; darunter je fünf Volksinitiativen und fakultative Referenden und ein obligatorisches Referendum. Mit der Abzockerinitiative hat die Stimmbevölkerung die zwanzigste Initiative seit 1891 angenommen. Insgesamt war damit knapp mehr als jedes zehnte Volksbegehren (20 von 189) an der Urne erfolgreich, wobei diese Quote seit 1990 mit rund 12% (11 von 91) etwas höher liegt als vor 1990 mit 9% (9 von 98). Die anderen vier Volksbegehren hatten 2013 keine Chance. Die fakultativen Referenden fielen in vier der fünf Fälle behördenkonform aus. Einzig bei der Abstimmung zur Autobahnvignette pfiff die Stimmbevölkerung das Parlament zurück. Das obligatorische Referendum, mit dem ein Familienartikel in der Verfassung festgeschrieben werden sollte, erhielt zwar ein relativ deutliches Volksmehr, scheiterte aber am Ständemehr. Dies war das zwölfte Mal, dass bei einer Verfassungsvorlage das Volks- und das Ständemehr divergierten (zur Reformdiskussion vgl. Teil I, Kapitel 1d). Die mittlere Stimmbeteiligung an den vier Abstimmungssonntagen war im langjährigen Vergleich mit 47,3% relativ hoch. Am wenigsten stark vermochten die Vorlagen am 9. Juni zu mobilisieren (Volkswahl des Bundesrates / Asylgesetzrevision), als 39,5% der stimmberechtigten Bevölkerung an die Urne gingen. Am stärksten mobilisierten die drei Abstimmungsvorlagen Ende November. Die Stimmbeteiligung bei den Abstimmungen zur 1:12-Initiative, zur Autobahnvignette und zur Familieninitiative der SVP lag bei 53,6%
[72]
Eine im Juli veröffentlichte Studie zur Stadt St. Gallen zeigte, dass sich Stimmberechtigte
selektiv beteiligen, und zwar bei jenen Vorlagen, von denen sie sich betroffen fühlen. Über die betrachtete Zeit (konkret: sieben Abstimmungstermine) hätten sich so rund drei Viertel der Stadt-St. Galler mindestens bei einer Abstimmung beteiligt
[73].
Wie auch der Tabelle (vgl. Tabelle
Volksinitiativen_2013.pdf) anbei entnommen werden kann, liegen
Volksinitiativen nach wie vor im Trend. Allerdings wurden im Berichtjahr erneut weniger Begehren (9) lanciert als im Vorjahr (10). Vier dieser geplanten Initiativen beziehen sich auf die Verkehrspolitik, wobei drei vom gleichen Komitee („Das 3er Paket“) lanciert wurden. Die im Berichtjahr recht virulent geführten Diskussionen um eine „Initiativenflut“ nähren sich denn auch etwas verspätet aus der rekordhohen Lancierung der 23 Begehren im Wahljahr 2011, über die im Berichtjahr teilweise bereits abgestimmt wurde oder die noch hängig sind. Insgesamt übersprangen 2013 acht Volksinitiativen die Unterschriftenhürden (2012: 10), womit Ende 2013 total 20 Begehren hängig waren (Ende 2012: 20). Im Unterschriftenstadium befanden sich Ende 2013 noch zwölf Initiativen (inkl. der neun neu lancierten; 2012: 20). Dass von einer Flut an Initiativen nur bedingt gesprochen werden sollte, zeigen nicht nur diese abnehmenden Zahlen, sondern auch der Umstand, dass im Jahr 2013 nicht weniger als zehn Volksbegehren an der Unterschriftenhürde gescheitert sind (2012: 9). Die Hürden scheinen also nach wie vor für viele Initiativkomitees (zu) hoch zu sein, darunter etwa auch für die SD („Zuwanderungsinitiative“), für die Auns („Neutralitätsinitiative“), für die Liga gegen Passivrauchen („Schutz vor Passivrauchen“) oder für das Komitee Pro Fauna („Schutz der Grossraubtiere“). Trotzdem reichte Karl Vogler (OW, csp) Ende des Berichtjahres ein Postulat ein, mit dem limitierende Mechanismen für die Lancierung von Volksinitiativen geprüft werden sollen. Ferner wurden vier erfolgreich eingereichte Volksbegehren im Berichtjahr zurückgezogen, weil der Gesetzgeber Gegenvorschläge dazu entworfen hat (2011: 5). Dies zeigt auch die Bedeutung der Initiative als Kontroll- und Agendasettinginstrument: Ein Volksbegehren kann durchaus auch eine indirekte Wirkung entfalten ohne an der Urne erfolgreich sein zu müssen. Weiter kündigten verschiedene Organisationen 2013 an, ein Volksbegehren zu planen, so etwa der Mieterverband zum Bau gemeinnütziger Wohnungen und zum Ausbau des Mieterschutzes, der Bauernverband zur Stärkung der inländischen Agrarproduktion, die Grünen zur Anpassung der Agrarimporte an Schweizer Standards oder ein überparteiliches bürgerliches Komitee zur Rettung des Bankgeheimnisses
[74].
Im Berichtjahr wurde gegen acht Bundesgesetze das
Referendum ergriffen (2012: 6). Die Unterschriftensammlung gegen die Asylgesetzrevision war von Flüchtlingsorganisationen und linken Kreisen bereits Ende 2012 gestartet worden. Mitte Januar wurden hierzu 63 666 gültige Unterschriften eingereicht. Auch gegen das Epidemiegesetz sammelten verschiedene Gruppen mit teilweise recht unterschiedlichen Zielen bereits Ende 2012 bis Mitte Februar 77 360 beglaubigte Unterschriften. Das Referendum gegen die Revision des Arbeitsgesetzes kam im April mit 70 306 Unterschriften erfolgreich zustande. Die Sonntagsallianz – ein Referendumskomitee aus verschiedenen religiösen Gruppierungen und Vereinigungen, der SP, der GP, der EVP und der CSP sowie verschiedener Gewerkschaften – hatte nach eigenen Angaben bereits nach 2 Monaten über 60 000 Unterschriften gegen die Öffnungszeiten bei den Tankstellenshops gesammelt. Mitte April kündigte Uniterre ein Referendum gegen das Reformpaket in der Agrarpolitik an, zog dieses Ansinnen dann aber zugunsten der Initiative des Bauernverbandes wieder zurück (siehe oben). Äusserst erfolgreich war das überparteiliche Komitee um Walter Wobmann (svp, SO), das innert kurzer Zeit 107 424 Unterschriften gegen die Erhöhung der Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen sammelte. Wegen mangelnder finanzieller Unterstützung wurde die Unterschriftensammlung gegen die Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien abgebrochen. Noch im Berichtjahr wurden Unterschriftensammlungen gegen den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen und gegen das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA lanciert. Gegen das Freihandelsabkommen mit China konnte das Referendum nicht ergriffen werden, weil der Antrag der SP, das Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, vom Nationalrat abgelehnt wurde
[75].
Weil in der Schweiz die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit momentan politisch keine Chance hat – 2012 wurde ein entsprechendes Projekt von den Räten beerdigt – liegt der Entscheid zur Gültigkeit einer Initiative nach wie vor beim Parlament. Ungültig ist eine Initiative dann, wenn sie die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt, oder aber offensichtlich undurchführbar ist. Das Parlament setzt das Instrument der
Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative allerdings nur sehr zurückhaltend ein. Seit 1891 wurden erst vier Volksbegehren für ungültig erklärt. Die unter anderem in den Medien kolportierte Zunahme von angenommenen Volksbegehren, bei denen sich die Umsetzung aufgrund von völkerrechtlichen Bestimmungen als schwierig erweist (z.B. Ausschaffungsinitiative, Verwahrungsinitiative) sowie zwei weitere konkrete Volksbegehren waren Grundlagen für ausgedehnte Diskussionen. Der erste Fall, die Initiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)“, welche die Zuwanderung beschränken und die Entwicklungshilfe zur Förderung der freiwilligen Familienplanung verpflichten will, wurde vom Bundesrat als gültig betrachtet. Im Vorfeld war freilich spekuliert worden, dass hier die Einheit der Materie verletzt sein könnte – Entwicklungshilfe und Zuwanderungsstopp seien zwei verschiedene Dinge, bei denen die Präferenzen der Stimmbürgerschaft geteilt sein könnten. Die Regierung argumentierte aber, auch gestützt auf die bisherige grosszügige Praxis des Parlaments, dass das Ziel, die Einwohnerzahl auf die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auszurichten, mit beiden Massnahmen erfüllt werden könne und diese deshalb materiell als einheitlich zu betrachten seien. Beim zweiten Fall, der Durchsetzungsinitiative der SVP, mit welcher der Katalog für die Gründe zur Ausschaffung krimineller Ausländer festgelegt werden soll, um die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu beschleunigen, griff der Bundesrat zu einem bisher nicht gebrauchten, erst 2000 mit der neuen Bundesverfassung eingeführten Instrument, nämlich der Teilungültigkeit. Die Definition des zwingenden Völkerrechts im Text der Durchsetzungsinitiative sei für ungültig zu erklären und zu streichen, weil just die im Initiativtext gewählte Definition des Non-Refoulment-Prinzips (Menschen dürfen nicht in Länder ausgeschafft werden, in denen sie gefährdet sind) zu eng sei und gegen das zwingende Völkerrecht verstosse. Das Parlament wird sich 2014 über die Botschaft des Bundesrates beugen
[76].
Die wachsende Zahl angenommener Initiativen verstärkte im Berichtjahr auch die Diskussion um die
Umsetzung von Volksbegehren. Angestachelt durch die in seinen Augen verwässerte Umsetzung seiner Initiative, lud Thomas Minder (parteilos, SH), Ständerat und Vater der Abzockerinitiative, Ende Jahr Komitees von Initiativbegehren an einen runden Tisch, deren Anliegen zwar an der Urne ebenfalls angenommen, aber in den Augen der Initianten nicht adäquat umgesetzt wurden. Die laut SVP zu wenig rasch erfolgende Konkretisierung der Ausschaffungsinitiative verleitete die Partei zur Lancierung einer Durchsetzungsinitiative, mit der erstere ausformuliert werden soll. Als Streitpunkt bei der Umsetzung eines angenommenen Volksbegehrens entpuppt sich erstens die Frage nach der Grösse des Spielraums, den Bundesrat und Parlament bei der Konkretisierung der Verfassungsrevision haben sollen. Zweitens ist unklar, wie Begehren umgesetzt werden sollen, die gegen internationales Recht verstossen (vgl. dazu auch unten). Die Initianten beharren in der Regel auf einer Interpretationshoheit ihres Anliegens. Allerdings sind es Parlament und Bundesrat, welche die Aufgabe der Präzisierung von Verfassungsrevisionen zu übernehmen haben. Die Interpretation eines Ja an der Urne muss dabei den konkreten Vorstellungen der Initiativkomitees nicht zu 100% entsprechen
[77].
Die aufgrund der Probleme bei der Unterschriftensammlung für die Referenden gegen die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien eingereichte und noch 2012 von der grossen Kammer gutgeheissene Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats wurde im Berichtjahr im Ständerat behandelt. Inhalt der Motion war die Forderung nach
getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften. Besagte Referenden waren knapp nicht zustande gekommen, wofür die Referendaren – allen voran die Auns – das schleppende Beglaubigungsverfahren in den Gemeinden verantwortlich gemacht hatten. In der Zwischenzeit hatte das Bundesgericht die Beschwerde der Auns allerdings abgewiesen. Die nachgereichten bescheinigten Unterschriften waren nicht fristgerecht eingereicht und deshalb als ungültig betrachtet worden. Das Gericht bekräftigte damit Artikel 141 BV, wonach bescheinigte Unterschriften bis spätestens am letzten Tag der 100-tägigen Frist bei der Bundeskanzlei eintreffen müssen. Bundeskanzlerin Casanova wies die Ständeräte darauf hin, dass die Probleme häufig bei der mangelnden Organisation der Referendumskomitees selber liegen, welche die Unterschriften den Gemeinden zu spät oder gesammelt statt gestaffelt zur Beglaubigung überreichen. Auch weil der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion darauf hinwies, dass er eine Teilrevision der politischen Rechte zu diesem Anliegen vorbereite, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 32 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ab. Eine Motion Stamm (svp, AG), die in eine ähnliche Stossrichtung zielte, wurde in der Folge auch im Nationalrat mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt. Die SVP wurde in diesem Begehren einzig von der geschlossenen grünen Fraktion unterstützt. In der Vernehmlassung, in welche die besagte Revision der politischen Rechte im März geschickt wurde, stiess die Idee einer gestaffelten Frist auf eher negative Reaktionen (vgl. dazu unten, Reform der Volksrechte)
[78].
Die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ war Ursache von fünf gleichlautenden Motionen, die alle Ende 2012 – vier im Nationalrat und eine im Ständerat – von Gegnern des Volksanliegens eingereicht worden waren. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, die Initiative zur Einheitskrankenkasse der Stimmbevölkerung rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Mit ein Grund für die Einreichung der Vorstösse war die bestehende Regelung zur
Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative, wonach der Bundesrat ein Jahr Zeit hat, um für eine Initiative eine Botschaft zu entwerfen. Die Krankenkasseninitiative war Ende Mai 2012 eingereicht worden. Weil die Regierung den Entwurf eines Gegenvorschlages plante, hätte sich die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Die Motionäre wiesen darauf hin, dass sowohl die Initiative als auch ein Gegenvorschlag in den Räten keine Chance hätten und deshalb der Umweg nicht gegangen werden müsse. Das Parlament sei entscheidungsreif und die Stimmbevölkerung habe schon mehrfach ihr Desinteresse an einer Einheitskrankenkasse gezeigt. In der Presse wurde hinter den bürgerlichen Begehren allerdings auch Wahltaktik vermutet, würde die SP-Initiative doch mit verlängerter Frist im Wahljahr zur Abstimmung gelangen. In der Diskussion im Ständerat, der die Motion Schwaller (cvp, FR) zuerst behandelte, wurden nicht vorwiegend gesundheits-, sondern staatspolitische Argumente vorgebracht. Die Motionen würden in den bewährten Prozess eingreifen und gesetzlich geregelte Fristen aushebeln, was nicht nur ein Unding, sondern auch ein Präzedenzfall wäre. Trotz dieser Bedenken hiess der Ständerat den Vorstoss mit 27 zu 17 Stimmen gut. Zwei Tage später behandelte der Nationalrat die vier Motionen de Courten (svp, BL), Humbel (cvp, AG), Cassis (fdp, TI) und Lorenz Hess (bdp, BE) in globo. Die SP, welche die Begehren ablehnte, warf den Motionären vor, ein Machtspiel zu spielen und dem neuen Gesundheitsminister Berset (sp) die Flügel stutzen zu wollen. Allerdings würden die Motionäre mit ihrem Vorgehen selber für eine Verzögerung sorgen, da der jeweilige Zweitrat erst im Juni über die Motionen werde befinden können. Bundesrat Berset wies auch in der grossen Kammer auf die bewährten Verfahrensregeln hin. Die Regierung würde ihre Arbeit so rasch wie möglich erledigen, aber die für den Gegenvorschlag Ende Februar gestartete Vernehmlassung nicht abbrechen. Mit 102 zu 71 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurden jedoch alle vier Motionen angenommen. Gegen die Begehren stimmten die SP, die GP und die GLP. In der Sommersession überwies der Nationalrat die Motion Schwaller mit 109 zu 65 Stimmen und der Ständerat nahm die vier nationalrätlichen Vorstösse ebenfalls in globo an. Der Bundesrat verzichtete schliesslich doch auf einen Gegenvorschlag und legte die Botschaft zur Einheitskrankenkasseninitiative Ende September vor. Noch in der Wintersession wurden die fünf Motionen deshalb abgeschrieben (zur gesundheitspolitischen Debatte vgl. Teil I, 7c, Krankenversicherung)
[79].
Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur
Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Änderungen betrafen insbesondere die Organisation der Nationalratswahlen, die aufgrund der wachsenden Zahl von Listen und Kandidaturen mit zunehmendem Organisationsaufwand einhergehen. Neu sollen, um die Funktionstüchtigkeit des Wahlverfahrens sicher zu stellen, unzulässige Doppelkandidaturen auch nachträglich noch gestrichen werden können. Weiter soll der Anmeldeschluss für Kandidaturen schweizweit auf den Monat August gelegt werden und das Wahlmaterial möglichst in jedem Kanton in der viertletzten Woche vor den Wahlen an die Wahlberechtigten gelangen. Die Panaschierstatistik, die in den letzten Jahren auf immer grösseres Interesse gestossen war, soll zudem neu von Gesetzes wegen erhoben werden. Volksabstimmungen waren vom fünften hauptsächlichen Revisionspunkt betroffen: Nachzählungen von eidgenössischen Urnengängen sollen nur dann durchgeführt werden, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Auf einer zu schaffenden Gesetzesgrundlage sollen dabei Stimmberechtigte als Beobachter von Urnengängen fungieren. Drei weitere, ursprünglich geplante Änderungen – eine Differenzierung der Sammelfristen zu Volksbegehren, mit denen Sammelfrist und Einholen der Stimmrechtsbescheinigungen getrennt worden wären (siehe dazu auch oben), die gehashte AHV-Nummer aller Nationalratskandidaten zwecks Vermeidung von Doppelkandidaturen über Kantonsgrenzen hinweg und die Streichung der Berufsangabe der Kandidierenden für den Nationalrat – waren in der zwischen März und Juni durchgeführten Vernehmlassung auf Kritik gestossen und deshalb aus dem Entwurf gestrichen worden. Die Räte werden erst 2014 über die Botschaft befinden
[80].
Die vor allem im Rahmen der Umsetzung und Lancierung von Volksinitiativen diskutierte Kontroverse um das
Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht wird 2014 wohl zu einigen weiteren parlamentarischen Debatten führen. Vertreter der SVP reichten im Berichtjahr nämlich nicht weniger als drei parlamentarische Initiativen zum Thema ein. Der Vorstoss von Brand (svp, GR) fordert einen Vorrang der Bundesverfassung über das Völkerrecht, die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) will, dass die Angleichung oder Auslegung völkerrechtlicher Verträge und Bestimmungen an das Schweizer Landesrecht dem Referendum unterstellt wird und die parlamentarische Initiative Stamm (svp, AG) fordert, dass völkerrechtliche Verträge vom Bundesrat gekündigt oder neu ausgehandelt werden müssen, wenn diese der (auch aufgrund von angenommenen Initiativen revidierten) Bundesverfassung widerspricht. Die SVP hatte im Rahmen der Präsentation eines Positionspapiers das Völkerrecht als undemokratisches Recht bezeichnet, weil dieses von Organisationen beschlossen werde, die demokratisch nicht legitimiert seien. Die Volkspartei dachte zudem laut über die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema nach. Ebenfalls im Berichtjahr noch nicht im Parlament behandelt wurde ein vom Bundesrat Ende 2013 zur Annahme beantragtes Postulat Caroni (fdp, AR), mit dem ein Bericht zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf mögliche Hierarchiestufen, gefordert wird. Schliesslich mischte sich auch das Bundesgericht aktiv in die Debatte ein. Noch im Februar hatten sich die Bundesrichter dafür ausgesprochen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Vorrang selbst gegenüber Verfassungsnormen geniesse. Die Richter sprachen sich dabei in einem Urteil insbesondere gegen einen Automatismus in der Ausschaffungsinitiative aus. Die faktische Überordnung von Völkerrecht über Landesrecht durch das oberste Gericht rief bei der SVP geharnischte Reaktionen hervor. Nachdem der EGMR dann aber im September die Schweiz verurteilte, weil diese einen nigerianischen Drogenkurier hatte ausweisen wollen und das Bundesgericht in der Folge zunehmend mit Beschwerden von kriminellen Ausländern konfrontiert wurde, die sich auf diesen Fall beriefen, machten die Lausanner Bundesrichter deutlich, dass sie den Entscheid des EGMR für zweifelhaft hielten
[81].
Um die
Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht konkret zu verbessern, schickte der Bundesrat Mitte März 2013 in Erfüllung zweier Motionen der Staatspolitischen Kommissionen beider Räte verschiedene Vorschläge in die Vernehmlassung. Zwei zentrale Massnahmen sollten die Konflikte von Volksbegehren mit völkerrechtlichen Verpflichtungen vermindern: eine materielle Vorprüfung vor der Unterschriftensammlung sowie die Ausdehnung der Ungültigkeitsgründe auf Grundrechte. Erstere sollte einer nicht verbindlichen Rechtskontrolle gleichkommen, wobei es dem Initiativkomitee überlassen bliebe, ob es bei einem Normkonflikt den Initiativtext ändern oder aber die Unterschriftensammlung trotzdem durchführen will. Die Initianten wären aber verpflichtet, die Stellungnahme auf die Unterschriftenbögen zu drucken. Die zweite Massnahme wollte den Katalog der Ungültigkeitsgründe ausdehnen: ein Begehren wäre somit ungültig, wenn sein Ziel die in der Bundesverfassung anerkannten grundrechtlichen Kerngehalte (und nicht nur das zwingende Völkerrecht) verletzt. Die SVP reagierte noch beim Start der Vernehmlassung und sprach von einem „Staatsstreich“. Weil die Volksrechte massiv eingeschränkt würden, drohte die Volkspartei bereits vorsorglich mit einem Referendum. Die Massnahmen stiessen jedoch auch auf Unterstützung, weil insbesondere durch das vorgängige Rechtsgutachten von Beginn weg auch für die Unterzeichner einer Initiative Klarheit über allfällige Umsetzungsschwierigkeiten hergestellt werde. Die Vernehmlassungsantworten waren gesamthaft aber ziemlich ernüchternd. Von den Parteien äusserte sich einzig die BDP positiv. Der Bundesrat zog deshalb Mitte Dezember seine Ideen zurück und beauftragte das EJPD zusammen mit dem EDA und der Bundeskanzlei neue Lösungsansätze zu erarbeiten
[82].
Ende Berichtjahr diskutierte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche die Einführung eines
Finanzreferendums auf nationalstaatlicher Ebene forderte. Neue Ausgaben und Verpflichtungskredite sollten neu ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Einige SVP-Exponenten argumentierten vergeblich, dass das auf Kantonsebene bewährte Instrument nicht nur eine ideale Ergänzung zur Schuldenbremse darstelle, sondern auch der Bevölkerung die Möglichkeit gebe, über wichtige Finanzbegehren mit zu entscheiden. Es wurde gar auf die Gripen-Abstimmung verwiesen, die ja eigentlich nur durch einen Trick zu einem verkappten Finanzreferendum umgewandelt worden sei (vgl. dazu Teil I, 3, Rüstung). Die Kommissionsmehrheit machte die Gefahr von Blockaden, von Übersteuerung der Politik und von Eigenmächtigkeit geltend. Ein Finanzreferendum habe eine bremsende Wirkung und der Entscheid, welche Beschlüsse einem Referendum unterstellt werden können und welche nicht, sei immer auch willkürlich. Da es auf nationaler Ebene keine Instanz gebe, die überprüfen könne, wann die Unterstellung unter ein fakultatives Referendum angebracht sei und wann nicht, hätten sich in einer bereits 2007 im Rahmen einer damals eingereichten parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission durchgeführten Vernehmlassung zum gleichen Anliegen vor allem die Parteien negativ geäussert. Das Plenum gab der Initiative schliesslich mit 115 zu 71 Stimmen keine Folge. Geschlossen für die Idee stimmten die SVP- und die GLP-Fraktion, während sowohl die BDP, aber auch die SP und die GP gegen das Begehren votierten. Die FDP, die 2005 noch für die Einführung eines Finanzreferendums war, stimmte mit Ausnahme zweier Abweichler ebenfalls gegen Folge geben. Die Diskussion um eine Erweiterung des Katalogs an Volksrechten dürfte damit allerdings kein Ende nehmen. Eine im Berichtjahr noch nicht behandelte parlamentarische Initiative Hiltpold (fdp, GE) verlangt nämlich die Einführung der auf Kantonsebene ebenfalls flächendeckend eingesetzten Gesetzesinitiative
[83].
2012 und 2013 war es in drei Fällen zur Situation gekommen, dass die Räte sich
bei Volksbegehren
nicht auf eine Empfehlung einigen konnten. Ein Patt hatte bei der Bauspar-Initiative und der Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ sowie bei der Abzockerinitiative bestanden. Minder (parteilos, SH) stiess sich daran, dass der Bundesrat in allen drei Fällen trotz fehlender parlamentarischer Empfehlung seine eigene Meinung zu den Vorlagen verbreitete. Minder wollte dem mit Hilfe einer im Berichtjahr eingereichten, aber noch nicht behandelten parlamentarischen Initiative einen Riegel schieben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl noch Ende Jahr mit 4 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Vorstoss keine Folge zu geben, und begründete dies damit, dass der Bundesrat auch und gerade bei fehlender Empfehlung des Parlamentes informieren müsse. Die Kommission verwies dabei auch auf die deutliche Ablehnung der Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ im Jahr 2008, die eine starke Einschränkung der behördlichen Information verlangt hätte
[84].
Eine parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) will den
aussenparlamentarischen Kommissionen wie z.B. der Kommission gegen Rassismus oder der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention verbieten, in Kampagnen bei Volksabstimmungen vor die Medien zu treten und ihre Meinung kund zu tun. Ende Berichtjahr stellte sich die Staatspolitische Kommission knapp, mit Stichentscheid ihres Präsidenten Ueli Leuenberger (gp, GE) gegen das Begehren
[85].
Die im Vorjahr von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates noch gutgeheissene parlamentarische Initiative Joder (svp, BE), die eine Anpassung der Rechtsgrundlagen für
Nachzählungen von Abstimmungen und Wahlen verlangt, damit nicht wie vom Bundesgericht vorgeschlagen bei knappen Resultaten sondern nur bei begründeten Hinweisen auf Unregelmässigkeiten eine Nachkontrolle durchgeführt wird, wurde von der ständerätlichen Schwesterkommission abgelehnt. Nachdem der Bundesrat signalisiert hatte, das Ansinnen in die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (siehe oben) aufzunehmen, wurde die Parlamentarische Initiative zurückgezogen
[86].
Nach den Nationalratswahlen 2011 waren zwei Vorstösse lanciert worden, die ein
Verbot von Listenverbindungen forderten. Die Motion Frehner (svp, BS) und die Motion der FDP-Liberalen Fraktion wurden vom Bundesrat abgelehnt. Die Regierung argumentierte, dass Listenverbindungen eine Folgeerscheinung des geltenden Hagenbach-Bischoff-Mandatszuteilungsverfahrens seien und vor allem für kleine Parteien in kleinen Wahlkreisen wichtig seien, da mit Listenverbindungen deren systembedingt schlechtere Chancen für einen Sitzgewinn erhöht werden könnten. Das System habe sich zudem bewährt und ein Verbot könne die Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise nicht beheben. In der Tat hatte sich Frehner insbesondere am Umstand gestossen, dass die CVP im Kanton Basel-Stadt zwar viel weniger Stimmen gemacht hatte als die GP, dank Listenverbindung aber den Sitz der Grünen erobern konnte. Beide Motionen wurden – getrennt behandelt – abgelehnt. Sie fanden lediglich bei rund einem Drittel der SVP-Fraktion, bei der gesamten FDP-Liberalen-Fraktion – allerdings mit einigen Enthaltungen – und bei zwei CVP-Mitgliedern Gehör
[87].
Die Beantwortung der beiden abgelehnten Motionen für ein Verbot von Listenverbindungen (siehe oben) wurden vom Bundesrat zum Anlass genommen, einen Bericht über die Vor- und Nachteile der verschiedenen auch in den Kantonen benutzen
Wahlsysteme zu erstellen. Der Bericht kam zum Schluss, dass es ein gerechtes Wahlsystem nicht gebe und deshalb am breit akzeptierten Zuteilungsverfahren (Hagenbach-Bischoff-Modell) mit der Möglichkeit von Listenverbindungen festzuhalten sei (zu den verschiedenen Wahlrechtsreformen in den Kantonen vgl. Teil I, 1e, Wahlen)
[88].
Beide Kammern lehnten die Standesinitiative des Kantons Bern ab, welche
die Vertretung von sprachlichen Minderheiten im Parlament sicherstellen wollte. Konkret hätten zweisprachige Kantone eine der sprachlichen Minderheit entsprechende Sitzzahl reservieren sollen. Die Räte argumentierten, dass dies vor allem ein Problem des Kantons Bern sei und innerkantonal geregelt werden müsse
[89].
Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wird es für die Nationalratswahlen 2015 zu einer Verschiebung der
Sitzzahlen pro Kanton für den Nationalrat kommen. Die Kantone Bern (ab 2015 noch 25 Sitze), Solothurn (noch 6 Sitze) und Neuenburg (noch 4 Sitze) müssen je einen Sitz abgeben, während die Kantone Zürich (neu 35 Sitze), Aargau (neu 16 Sitze) und Wallis (neu 8 Sitze) ihre Sitzzahl entsprechend um je einen Sitz aufstocken können. In Zukunft soll die Zuteilung alle vier Jahre neu berechnet werden. In der Presse wurde vermutet, dass jene Kantone von zusätzlichen Sitzen profitieren, in denen die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit gross ist. Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Berechnung der Sitzzahlen auf der Basis der Schweizer Bevölkerung sowie der Ausländer mit C- oder B-Ausweis statt der Berechnung auf Basis der gesamten Wohnbevölkerung verlangt hatte, wurde im Nationalrat im Berichtjahr abgelehnt
[90].
Die elektronische Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen blieb auch im Berichtjahr ein Thema. Vote électronique kam an allen vier Abstimmungsterminen in den zwölf Versuchskantonen (BE, LU, FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, NE, GE) für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum Einsatz. In den Kantonen Neuenburg und Genf konnten zudem auch ausgewählte Stimmberechtigte (18% bis 30% der Stimmberechtigten) mit Wohnsitz in der Schweiz elektronisch abstimmen. Im Einsatz waren dabei drei Systeme: das System Genf (4 Kantone), das System Zürich (7 Kantone) und das System Neuenburg (Guichet Unique). Mitte Jahr legte der Bundesrat eine Auswertung zur Einführung von Vote électronique (2006-2012) vor, worin er auch Grundlagen zur Weiterentwicklung erörterte. Er beurteilte die über 100 Versuche seit Projektbeginn als erfolgreich; die wenigen Zwischenfälle – im Kanton Luzern gab z.B. eine Person ihre Stimme unbeabsichtigt zwei Mal ab – hätten die erfolgreiche Durchführung in keiner Weise in Frage gestellt und die verwendeten Systeme würden kontinuierlich, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit verbessert. Prioritär seien die Auslandschweizer, aber einige Kantone (AG, SG, SO) wollten – wie Genf und Neuenburg – auch vermehrt in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte einbeziehen. Die Versuche zeigten, dass die Stimmbeteiligung bei den elektronisch stimmenden Auslandschweizern bei rund 50% liege, bei den in der Schweiz wohnhaften Stimmberechtigten bei etwa 20%. Als nicht ganz genügend wurden die rechtlichen Grundlagen betrachtet, die besser an die sich verändernden technischen Entwicklungen angepasst werden müssten. Als Hauptziel nannte der Bericht die elektronische Abstimmungsmöglichkeit für die Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bei den Nationalratswahlen 2015 und als Fernziel die Zurverfügungstellung eines komplementären Stimmkanals für alle Stimmberechtigten. Mittelfristig soll die Grenze von aktuell 30% der inländischen, E-Voting nutzenden Stimmberechtigten abhängig von der Umsetzung der im Bericht ebenfalls definierten Sicherheitsstandards (insbesondere die Verifizierbarkeit) angehoben werden. Allerdings erwuchs dem Projekt zunehmend Kritik. Eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG), die vom Bundesrat bis zu den Wahlen 2015 eine flächendeckende Möglichkeit für
E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern forderte, wurde im Nationalrat abgelehnt. Kritische Stimmen vor allem von Jungparlamentariern mahnten an, das Motto des Bundesrates „Sicherheit vor Tempo“ weiter verfolgen zu wollen. Bei elf Enthaltungen und der Ablehnung des Vorstosses mit 92 zu 83 Stimmen überwog die Skepsis in der Grossen Kammer. Kritik gegenüber dem Ausbau von E-Voting beinhalten auch die Ende September eingereichten, aber noch nicht behandelten Motionen Schwaab (sp, VD) und Glättli (gp, ZH). Beide wollen die E-Voting-Versuche bremsen, weil die Risiken die Chancen überwiegen würden. Die Waadtländer Kantonsregierung entschied im Berichtjahr, mit der Einführung von E-Voting zuzuwarten, bis die Technik sicherer geworden sei. Im Kanton Zürich forderten SVP und GP ein Verbot von E-Voting. Auslöser für die Skepsis war ein von einem Spezialisten entwickeltes Virus, mit dem aufgezeigt wurde, wie der Abstimmungswille im Genfer System hätte verfälscht werden können
[91].
[72] www.admin.ch; zu den einzelnen Vorlagen vgl. die jeweiligen Kapitel und die Tabellen im Anhang;
NZZ, 6.3.13;
So-Bli, 10.3.13;
SGT, 11.3.13;
NZZ, 23.7.13.
[74] Po. 13.4155 :
NZZS, 15.12.13; zur Diskussion über „Initiativenflut“ vgl.
WW, 21.3.13;
Blick, 25.3.13;
LZ, 30.3.13;
WW, 11.4.13;
NZZS, 5.5.13,
BaZ, 15.5.13;
NZZ, 22.5.13;
Blick, 1.7.13;
TG, 8.7.13;
BZ, 23.7.13;
NZZ, 22.10., 25.10., 29.10. und 31.10.13;
AZ, 8.11.13;
Blick, 22.11.13;
AZ, 23.11.13;
BaZ, 26.11.13;
NZZ, 30.11.13; Presse vom 9.12.13;
AZ und
NZZ, 12.12.13;
LT, 13.12.13;
TA, 16.12.13;
SGT, 17.12.13.
[75] Asylgesetzrevision:
BBl, 2013, S. 944 ff.;
NZZ, 18.1. und 24.1.13; Epidemiegesetz:
BBl, 2013, S. 1701 f.;
NZZ, 18.1. und 22.2.13; Arbeitsgesetz:
BBl, 2013, S. 3145 f.;
NZZ, 9.3. und 4.4.13; Agrarpolitik:
NZZ, 11.4.13; Autobahnvignette:
BBl, 2013, S. 6265 f.;
NZZ, 23.3.13; Einspeisevergütung:
NZZ, 23.7. und 24.10.13; Gripen:
NZZ, 5.12.13; Fatca:
TA, 3.10.13; Freihandelsabkommen:
NZZ, 11.12.13; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die Ausführungen in den entsprechenden Kapiteln.
[76] Ecopop: Medienmitteilung BR vom 23.10.13;
NZZ, 30.5.13; Durchsetzungsinitiative:
BBl, 2013, 9459 (Botschaft BR); Medienmitteilung BR vom 20.11.13;
NZZ, 19.11.13; Presse vom 21.11.13;
So-Bli, 24.12.13;
NZZ, 6.12.13; Zur Verfassungsgerichtsbarkeit vgl.
SPJ 2012, S. 58 f.; für ungültig erklärte Initiativen: „für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik“ (Verletzung der Einheit der Materie, 1995), „für eine vernünftige Asylpolitik“ (ungültig wegen Verstosses gegen zwingendes Völkerrecht, 1996), „gegen Teuerung und Inflation“ (Verletzung der Einheit der Materie, 1977) und „Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)“ (für undurchführbar erklärt, 1955).
[78] Mo. 12.3975 (SPK-NR):
AB SR, 2013, S. 473 ff.; Bericht der SPK-SR vom 22.4.13; Mo. 12.4260 (Stamm):
AB NR, 2013, S. 1480 f.;
SPJ 2012, S. 65; zur Ablehnung der Beschwerde der Auns: Urteil 1C_606/2012 vom 5.6.2013;
NZZ, 17.1.13;
BZ und
NZZ, 9.3.13;
NZZ und
SGT, 6.6.13;
NZZ, 11.6., 8.8. und 9.8.13;
So-Bli, 6.10.13;
NZZ, 7.10.13.
[79] Mo. 12.4277 (Schwaller):
AB SR, 2013, S. 218 ff.;
AB NR, 2013, S. 976 f.; Mo. 12.4123 (de Courten), Mo. 12.4157 (Humbel), Mo. 12.4164 (Cassis) und Mo. 12.4207 (Hess):
AB NR, 2013, S. 435 ff.;
AB SR, 2013, S. 427 f.; Botschaft des BR:
BBl, 2013, S. 7929 ff. (BRG 13.079); Medienmitteilung BR vom 27.2.13;
NZZ, 1.3., 12.3. und 19.3.13;
TA und
NZZ, 21.3.13.
[80] BRG 13.103:
BBl, 2013, S. 9217 ff.; Medienmitteilung BR vom 8.3. und 29.11.13; zur Frage der Fristen vgl. auch oben (Nutzung der Volksrechte);
NZZ, 9.3.13;
SN, 19.6.13;
NZZ, 30.11.13.
[81] Pa.Iv. 13.452 (Brand); Pa.Iv. 13.456 (Rutz); Pa.Iv. 13.458 (Stamm); Po. 13.3805 (Caroni);
NZZ, 19.1., 8.2. und 9.2.13;
SGT, 11.2.13;
NZZ, 12.2.13;
LZ, 13.2.13;
AZ, 15.2. und 23.2.13;
NZZ, 6.3. und 15.3.13;
TG, 15.4.13;
NZZ, 17.4.13;
So-Bli, 21.4.13;
NZZ, 13.5.13;
WW, 13.6. und 11.7.13;
Blick, 17.7.13; Presse vom 13.8.13;
NZZ, 18.8.13;
BaZ, 23.8.13;
SGT, 9.9.13;
LT, 12.9.13;
NZZ, 20.9.13;
WW, 3.10.13;
NZZ, 12.10., 16.10. und 2.11.13;
WW, 21.11.13;
NZZ und
WW, 28.11.13;
NZZ, 19.12.13.
[82] Medienmitteilung BR vom 15.3. und 13.12.13; Mo. SPK-SR 11.3751 und Mo. SPK-NR 11.3468: vgl.
SPJ 2011, S. 59;
NZZ, 19.1.13; Presse vom 16.3.13;
NZZ, 28.3., 4.4., 23.4. und 30.3.13;
TZ, 27.6.13;
BaZ und
NZZ, 1.7.13;
NZZ, 4.12. und 5.12.13;
Lib., 14.12.13;
NZZ, 15.12.13.
[83] Pa.Iv. 12.459:
AB NR, 2013, S. 1975 ff.; Pa.Iv. 13.464 (Hiltpold); zur Pa.Iv. 03.401 (SPK-NR) vgl.
SPJ 2004, S. 36.
[84] Pa.Iv. 13.431: Bericht der SPK-SR vom 11.11.13;
SPJ 2008, S. 42.
[85] Pa.Iv. 13.439 (Rutz);
NZZ, 2.11.13.
[86] Pa.Iv. 11.502 (Joder):
TA, 13.2.13; vgl.
SPJ 2012, S. 68.
[87] Mo 12.3050 (Frehner):
AB NR, 2013, S. 1475 f.; Mo 12.3374 (FDP):
AB NR, 2013, S. 1476 f.; vgl.
SPJ 2012, S. 68 f.;
BaZ, 29.8.13;
NZZ, 19.9.13.
[88] Bericht der BK vom 21.8.13; Medienmitteilung BR vom 28.8.13;
NZZ, 29.8.13. Zu den Kantonen vgl. Teil I, 1e (Wahlen); zu den Wahlverfahren vgl.
SPJ 2012, S. 68 f.
[89] Kt.Iv. 12.314:
AB NR, 2013, S. 1402;
AB SR, 2013, S. 369; vgl. Teil I, 1d (Jurafrage);
NZZ und
QJ, 10.1.13;
QJ, 11.1.13; vgl.
SPJ 2012, S. 68 f.
[90] Mo. 13.3055 (SVP):
AB NR, 2013, S. 1481;
AZ, 16.1.13;
Bund, 5.3.13;
TA, 4.4.13;
SZ, 26.4.13;
BLZ und
LZ, 27.4.13;
LZ und
SGT, 4.5.13;
NZZ, 28.8.13; Presse vom 29.8.13;
BaZ, 30.8.13;
SO, 1.9.13;
SZ, 24.10.13.
[91] Kantonsversuche:
BBl, 2013, S. 1943 ff., 4647 ff., 6517 ff., 6743 f., 7839 ff.; Bericht zu Vote électronique:
BBl, 2013, S. 5069 ff.; Mo. 11.3879 (Fässler-Osterwalder):
AB NR, 2013, S. 1474; Mo. 13.3808 (Schwaab); Mo. 13.3812 (Glättli);
NZZ, 3.5., 22.5. und 15.7.13;
CdT, 18.7.13;
SoZ, 21.7.13;
TA, 23.7. und 26.7.13;
NZZ, 15.8., 19.8. und 20.8.13;
TG, 27.8.13;
NZZ, 30.8.13;
TA, 13.9.13;
NZZ und
TG, 17.9.13;
NZZS, 15.9.13;
TA, 4.11.13;
CdT, 5.11.13;
NZZ, 19.11. und 14.12.13.
Copyright 2014 by Année politique suisse