Année politique Suisse 1974 : Economie / Politique économique générale
 
Konjunkturpolitik
Angesichts des nachlassenden wirtschaftlichen Wachstums und einer bemerkenswert hohen Inflationsrate stand die Konjunkturpolitik erneut im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Die konjunkturelle Abkühlung, die sicher zu einem guten Teil den konsequenten Stabilisierungsbemühungen der Vorjahre zuzuschreiben war, brachte eine Reihe neuer Probleme. So kam zusehends deutlicher zum Ausdruck, dass sich die laufenden Dämpfungsmassnahmen alles andere als strukturneutral verhielten und zusammen mit den ebenfalls strukturell wirksamen Stagnations- und Rezessionstendenzen vereinzelten Beschäftigungseinbrüchen Vorschub zu leisten drohten [25]. Die konjunkturpolitischen Instanzen sahen sich deshalb je länger je mehr mit Stimmen konfrontiert, die für eine Lockerung oder gar Aufhebung einzelner als zu restriktiv empfundener Stabilisierungsmassnahmen plädierten [26]. Demgegenüber herrschte in Kreisen der Öffentlichkeit wie auch bei den verantwortlichen Politikern ein breiter Konsens, dass das Hauptaugenmerk der aktuellen Konjunkturpolitik auf die Senkung der Inflationsrate bei gleichzeitiger Erhaltung der Vollbeschäftigung zu richten sei [27]. Der konjunkturelle Klimawechsel gab aber auch zu Zweifeln Anlass, ob angesichts der ungewissen wirtschaftlichen Zukunft eine verfassungsmässige Verankerung der Konjunkturpolitik noch wünschbar sei [28].
Die 1973 von Volk und Ständen sanktionierten zusätzlichen Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur bildeten auch 1974 das Hauptinstrumentarium für die konjunkturpolitische Tätigkeit der Bundesbehörden [29]. Angesichts der sich beruhigenden und sowohl regional wie sektoriell stark differenzierenden Nachfrageentwicklung waren die politischen Instanzen um eine möglichst flexible Anwendung bemüht [30]. Im Bereiche der laufenden Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes zeigte sich bald einmal, dass diese für das durch Redimensionierung und Rezession stark betroffene Baugewerbe einschneidende Folgen zeitigten. So war es nicht verwunderlich, dass direkt betroffene Kreise unermüdlich die vollständige und unverzügliche Aufhebung dieses Erlasses forderten [31]. In einem ersten Schritt hob der Bundesrat zunächst im Februar für 873 im Berggebiet und in ländlichen Gegenden gelegene Gemeinden mit normaler Bautätigkeit Abbruchverbot und Ausführungssperre wieder auf [32]. In einer weiteren Lockerungsrunde gab die Regierung sodann im Juli sämtliche vor Jahresfrist verbotenen Abbrüche frei und entliess eine ganze Reihe von Baukategorien aus der Ausführungssperre. Gleichzeitig wurde die vollständige Aufhebung der Ausführungssperre auf das Frühjahr 1975 in Aussicht gestellt [33]. Angesichts der weiteren Verschlechterung der Lage im Baugewerbe stiessen die Stimmen, die für eine totale Beseitigung des Baubeschlusses eintraten, gegen Jahresende auf ein ständig grösseres Echo. Neben dem Schweizerischen Gewerbeverband trat auch die Freisinnig-demokratische Partei der Schweiz für die unverzügliche Aufhebung der Massnahmen ein [34]. Unter diesem massiven Druck aus der Öffentlichkeit und in der Überzeugung, dass vom Baumarkt keine Inflationsimpulse mehr ausgingen, beschloss in der Folge der Bundesrat, die Stabilisierungsmassnahmen im Bausektor auf den 1. Januar 1975 vorzeitig ausser Kraft zu setzen [35]. Gleichzeitig bekräftigte die Landesregierung jedoch ihren Willen zur Aufrechterhaltung des für die gesamte Konjunkturdämpfungspolitik und insbesondere auch die Bauwirtschaft zentralen Kreditbeschlusses [36]. Die Vorschriften zur Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden gelangten in den Steuerveranlagungen von 1974 erstmals zur Anwendung. Der Bundesrat sprach sich positiv für die fiskalisch flankierenden Dämpfungsmassnahmen aus und kündigte eine Verlängerung um weitere zwei Jahre an [37]. Der seit der Wechselkursfreigabe dauernd zunehmende faktische Aufwertungseffekt des Schweizerfrankens bewog die zuständigen Stellen, von der Erhebung eines Exportdepots weiterhin abzusehen. Allerdings wurde betont, dass bei einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Exportabgabe jederzeit kurzfristig in Kraft gesetzt werden könnte [38].
Im Rahmen der auf Teuerungsbekämpfung und Sicherung der Vollbeschäftigung ausgerichteten Konjunkturpolitik fiel 1974 dem Bundesbeschluss zur Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung eine recht bedeutsame Rolle zu. Um noch bestehende Lücken zu schliessen, erliess der Beauftragte des Bundesrates, Nationalrat Schürmann (cvp, SO), im Februar zunächst Richtlinien zur Lohn- und Gewinnüberwachung. Die in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft geschaffenen Normen ermächtigten den Beauftragten, Meldungen über gesamtwirtschaftlich unverantwortbare Lohn- und Gewinnentwicklungen entgegenzunehmen und diese mit den betroffenen Parteien zu erörtern [39]. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund protestierte in der Folge vehement gegen die erteilte « Blankovollmacht zu einer autoritären Lohnüberwachung » [40]. Im Bestreben, Eckwerte insbesondere für die einzuschlagende Lohnpolitik zu finden, lud der Beauftragte die ihm beigegebene beratende Kommission mit den Sozialpartnern zu einer neuen Gesprächsrunde ein. Der dabei erarbeitete Vereinbarungsentwurf mit Ausführungsbestimmungen zur Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung wurde anfangs Februar veröffentlicht und den in der Kommission vertretenen Organisationen sowie den ihnen angeschlossenen Verbänden zur Stellungnahme unterbreitet. Die Arbeitgeber stimmten dem Entwurf zu ; die Arbeitnehmer lehnten ihn in differenzierter Weise ab. Es wurde dabei vor allem geltend gemacht, dass eine entsprechende zentrale Vereinbarung das schweizerische Vertragswesen, das auf der Autonomie der vertragsschliessenden Parteien beruhe, beeinträchtige und dass eine einheitliche Festlegung der Lohnverhältnisse in Zeiten beschleunigter Strukturbereinigung den Anpassungsprozess erschwere. Angesichts dieser Widerstände begann Nationalrat Schürmann in weitern Gesprächen mit den Branchenverbänden Sinn und Funktion gesamtschweizerischer Vereinbarungen im Rahmen der Inflationsbekämpfung zu erörtern [41]. Auf die Jahresmitte trat er dann aber in das Nationalbankpräsidium über und wurde in seiner bisherigen Funktion vom Bündner Ständerat Schlumpf (svp) abgelöst [42]. Auf dem Gebiete der Preisüberwachung erfreute sich die Meldestelle für ungerechtfertigte Preiserhöhungen auch 1974 grosser Beliebtheit seitens der Öffentlichkeit. Im Rahmen der eigentlichen Überwachungstätigkeit drängten sich ferner Interventionen des Beauftragten auf dem Markt für flüssige Treib- und Brennstoffe sowie im Bereiche der Hypothekarzinsen auf [43].
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Konjunkturartikel
Die parlamentarische Beratung eines neuen Konjunkturartikels der Bundesverfassung konnte 1974 nach äusserst zähen Verhandlungen abgeschlossen werden. Nachdem sich die Ständekammer 1973 bereits eingehend mit der Vorlage befasst hatte [44], setzte sich nunmehr der Nationalrat mit dem zu schaffenden Verfassungsartikel auseinander. Die beratende Kommission schlug einerseits weitere Abschwächungen des ursprünglichen Konzepts vor, namentlich mit dem Antrag, die nötigenfalls von der Handels- und Gewerbefreiheit abweichenden Interventionsbefugnisse des Bundes ausschliesslich auf die « klassischen » Bereiche des Geld- und Kreditwesens, der öffentlichen Finanzen und der Aussenwirtschaft zu beschränken. Anderseits forderte sie in Einklang mit der Auffassung des Bundesrates und entgegen den Beschlüssen des Ständerates, dass die zur Stabilisierung der Konjunktur vorgesehenen befristeten Fiskalzuschläge neben den indirekten auch die direkten Steuern zu betreffen hätten [45]. Der' Nationalrat stimmte im Frühjahr diesen Änderungen nach bewegten Debatten zu. Klar verworfen wurde ein Antrag des Waadtländers Debétaz (fdp), der sich namentlich aus föderalistischen Beweggründen gegen den neuen Konjunkturartikel wandte und an dessen Stelle eine Ergänzung des Notrechtartikels 89 bis BV postulierte : danach sollte auf konjunkturpolitischem Gebiet nicht nur die Bundesversammlung, sondern für eine dreimonatige Frist auch der Bundesrat zum Erlass dringlicher Bundesbeschlüsse befugt sein ; erst für eine längere Geltungsdauer war das Erfordernis einer parlamentarischen Genehmigung vorgesehen [46]. Unterstützt von politischen Kreisen seines Heimatkantons, kündigte der abgewiesene Votant hierauf die Lancierung einer Volksinitiative an [47]. Abgelehnt wurde vom Nationalrat aber auch ein Antrag des PdA-Vertreters Muret (VD), der in den neuen Konjunkturartikel Bestimmungen über eine wirksame Machtbeschränkung der Kartelle und Trusts sowie eine Verstaatlichung der grossen Bank-, Industrie- und Handelsunternehmungen aufnehmen wollte [48]. Die PdA griff ihrerseits in der Folge die vom Rat abgewiesene Forderung in etwas abgeschwächter Form wieder auf und lancierte im Oktober eine Volksinitiative gegen Teuerung und Inflation [49].
Die endgültige textliche Fassung des neuen Konjunkturartikels, über die Volk und Stände 1975 befinden sollten, konnte im Herbst nach einem längeren Differenzbereinigungsverfahren in einem Kompromiss der beiden Kammern gefunden werden. So einigten sich die Räte für die Umschreibung der nötigenfalls von der Handels- und Gewerbefreiheit abweichenden konjunkturpolitischen Interventionskompetenzen des Bundes auf die Formel, dass befristete Massnahmen neben den « klassischen » auch andere Gebiete betreffen dürften. Daneben sollten auf indirekten wie auf direkten Steuern Fiskalzuschläge mit der zwingenden Pflicht zur Rückerstattung erhoben werden können [50].
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Einzelne Wirtschaftszweige
Die Abflachungstendenz des wirtschaftlichen Wachstums wirkte sich wie bereits erwähnt sehr differenziert auf die einzelnen Wirtschaftszweige aus. Je nach Standort kam es zu Redimensionierungs-, Stagnations- oder gar Rezessionserscheinungen [51], Im Bereiche der Uhrenindustrie zeigte der Absatz trotz Inflation und zunehmend verschärfter Konkurrenzsituation eine starke Aufwärtsentwicklung, was sich in einer mengenmässigen Wachstumsrate von nahezu 10 % ausdrückte. Gegen Jahresende begann sich indessen die Lage in der Uhrenindustrie fühlbar zu verschlechtern. Die ständig stärker ins Gewicht fallende Aufwertung des Schweizerfrankens und der allgemein verlangsamte Wachstumsrhythmus des Welthandels gaben für die fast ausschliésslich exportorientierte Branche zu ungünstigen Zukunftsaussichten Anlass [52]. Die Maschinenindustrie konnte sich auch in dem rauheren konjunkturellen Klima recht gut behaupten. Die Arbeitsreserven gingen nur geringfügig zurück und reichten Ende September aus, dem Produktionszweig für weitere 9 Monate Beschäftigung zu sichern. In der zweiten Jahreshälfte begann jedoch auch hier der Auftragseingang aus dem Ausland zu stagnieren [53].
Die Situation im Fremdenverkehr erfuhr 1974 eine weitere Verschlechterung. Den mit 2,2 % nur leicht zunehmenden Logiernächten von Schweizern stand eine Abnahme der Auslandfrequenz von rund 8 % gegenüber. In den einzelnen Landesgegenden verlief die Entwicklung dabei sehr unterschiedlich. Während sich in Graubünden die Frequenzen auf dem Vorjahresstand halten konnten, ergaben sich im Mittelland, im Tessin und in den Waadtländer Alpen Einbussen bis zu 5 %, in den übrigen Regionen sogar bis zu 12 %, wobei die Genferseegegend, die Zentralschweiz und das Wallis am stärksten betroffen wurden. Das Gastgewerbe konnte im übrigen auf die Jahresmitte einen neuen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag mit dem Obligatorium für « Service inbegriffen » in Kraft setzen [54].
Beim Detailhandel zeichnete sich trotz wertmässiger Umsatzzunahme ein leichtes Nachlassen der Kaufneigung der Konsumenten ab. Der strukturelle Konzentrationsprozess hielt daneben unvermindert an, und es zeigte sich immer deutlicher, dass der Bedienungsladen wegen seiner hohen Personalkosten im Lebensmittelsektor immer stärker bedrängt wird. Der Verminderung der Verkaufsstellen stand eine Zunahme von Verkaufsflächen, insbesondere in Form von Supermärkten und Discountgeschäften, gegenüber. Die fast wie Pilze aus dem Boden schiessenden neuen Verkaufseinheiten gaben aber auch zu Diskussionen Anlass. So wurde vielfach kritisiert, dass durch den beschleunigten Strukturwandel Überkapazitäten geschaffen würden, welche eine dezentralisierte Warenversorgung nach und nach verunmöglichten [55]. In einem Postulat forderte zudem der Sozialdemokrat Reiniger (SH) den Bundesrat auf, bundesrechtliche Vorschriften zur Einschränkung des Baus von überdimensionierten Einkaufszentren zu erlassen [56].
 
[25] Gesch. ber., 1974, S. 228 ; vgl. auch oben, Strukturpolitik.
[26] Vgl. unten, Zusätzliche Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur.
[27] NZZ, 499, 23./24.11.74 ; BBI, 1974, II, Nr. 46, S. 1121 f. ; ferner Gesch.ber., 1974, S. 228.
[28] Vat., 60, 13.3.74 ; NBZ, 86, 16.3.74 ; 311, 8.10.74 ; NZZ, 228, 18.5.74 ; 456, 4.10.74 Ostschw., 164, 17.7.74 ; Ldb, 235, 11.10.74 ; Tat, 291, 13.12.74.
[29] Vgl. SPJ, 1972, S. 60 ; 1973, S. 55 ff.
[30] Vgl. « Bericht des Bundesrates an die BV über zusätzliche Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur », in BBI, 1974, II, Nr. 46, S. 1093 ff.
[31] Ostschw., 62, 15.3.74 ; Vat., 97, 27.4.74 ; 114, 17.5.74 ; 207, 7.9.74 ; NZZ, 305, 4.7.74 ; 472, 23.10.74.
[32] Zusammen mit den bereits 1973 berücksichtigten Gemeinden unterstand damit rund die Hälfte sämtlicher Gemeinden nicht mehr dem Baubeschluss. Unterstellt blieben weiter nur noch Ballungszentren und die mit diesen wirtschaftlich verknüpften Regionen. Vgl. TA, 37, 14.2.74. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 57.
[33] Die Ausführungssperre wurde im Juli insbesondere für industrielle und gewerbliche Neu- und Erweiterungsbauten, für Einfamilienhäuser, sofern die Erstellungskosten 600 000 Fr. nicht übersteigen, für kantonale und kommunale Strassenneubauten und umfassende Strassensanierungen, für Turnhallen und Schulsportanlagen sowie für Zivilschutzbauten aufgehoben. Vgl. NZZ, 314, 10.7.74.
[34] NZZ (sda), 498, 22.11.74 ; NZZ, 499, 23.24.11.74. Während der Schweiz. Gewerbeverband auch für die Aufhebung des Kreditbeschlusses eintrat, forderte die FDP lediglich eine Lockerung desselben.
[35] NZ, 370, 26.11.74.
[36] Vgl. dazu oben, Teil I, 2.
[37] BBl, 1974, II, Nr. 46, S. 1109.
[38] Ebd., S. 1108.
[39] NZZ (sda), 38, 24.1.74 ; NZ, 26, 24.1.74. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 56.
[40] gk, 6, 14.2.74 ; 7, 21.2.74 ; VO, 20, 25.1.74 ; 27, 2.2.74.
[41] TA, 32, 8.2.74 ; 34, 11.2.74 ; VO, 37, 14.2.74 ; ferner BBl, 1974, II, Nr. 46, S. 1115. Vgl. insbesondere auch M. Zumstein, M. Gertsch und N. Hochreutener, « Probleme der Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung », in Wirtschaft und Recht, 27/1975, Heft 1.
[42] Ldb, 151, 4.7.74.
[43] Gesch. ber., 1974, S. 265 f.
[44] Vgl. SPJ, 1973, S. 58 f.
[45] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 1/2, 14.1.74 ; 7, 18.2.74.
[46] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 225 ff. und 301 ff. Der Antrag Debétaz war von Marcel Regamey, dem Führer der Ligue vaudoise, und von Prof. F. Schaller ausgearbeitet worden. Vgl. oben, Teil I, 1d (Rapports entre la Confédération et les cantons).
[47] TLM, 302, 29.10.74 ; NZZ (sda), 508, 4.12.74 ; La Nation, 967, 17.1.75.
[48] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 240 f. und 313.
[49] VO, 230, 5.10.74 ; NZ, 317, 11.10.74. Vgl. auch unten, Teil III.
[50] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1153 ff. und 1553 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 254 ff., 479 ff. und 543 ; verabschiedeter Text : BBI, 1974, II, Nr. 41, S. 884 f. Der Verfassungsartikel scheiterte in der Volksabstimmung vom 2.3.1975 am Ständemehr (NZZ, 51, 3.3.75).
[51] Für Überblicke vgl. Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember.
[52] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 80/1974, Dezember, S. 12 f.
[53] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974, S. 47 f.
[54] Die Volkswirtschaft, 48/1975, S. 155 ; Schweizerische Nationalbank, Geschäftsbericht, 67/1974, S. 27 ; TA, 150, 2.7.74. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 65.
[55] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1974, Zürich 1974, S. 36 f.; ferner « Einkaufszentren ja/nein », in Plan, 31/1974, Nr. 7/8, S. 12 ff. In verschiedenen Kantonen kam es daneben zur Ausarbeitung von Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten. Vgl. dazu unten, Teil II.
[56] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1839 f.