Enseignement, culture et médias
Médias
Le Conseil fédéral charge une commission d'experts d'élaborer un concept général pour les mass media — Le Tribunal fédéral ne reconnaît pas le devoir des autorités d'informer le public — Des tensions entre la Migros et les rédacteurs de la «Tat » provoquent la disparition du journal — Nouvelle fusion de quotidiens dans le canton de Berne — Deux projets différents d'article constitutionnel en matière de radio-TV sont soumis à la consultation — Des pressions parlementaires incitent le gouvernement à ajourner l'augmentation des taxes radio-TV — Discussions à propos des câbles de télévision et du monopole de la TV — Nouvelle restructuration des programmes pour la radio-TV.
Informationspolitik
Ähnliches, wie für die Situation der Kunstschaffenden festgestellt wurde, gilt für die Medienschaffenden. Bundespräsident Ritschard erklärte im Rahmen einer Rede in Zürich, der Staat habe zu seiner Opposition in den Medien Sorge zu tragen. Es komme vor, dass Politiker mit der Medienpolitik den Staat schützen wollten und nicht einsähen, dass im Gegenteil der Staat die Freiheit der Medien zu schützen habe
[1]. Die Forderungen nach einem
Gesamtmedienkonzept, das Presse, Radio, Fernsehen und weitere Massenmedien in ein gegenseitiges Beziehungsgefüge stellen soll, verstummten nicht. Bundesrat Furgler unterstützte dieses Anliegen, als er anlässlich der Eröffnung des Ringier-Pressezentrums in Zürich die Meinung vertrat, auch die Schweiz komme in Zukunft ohne ein kommunikationspolitisches Konzept nicht mehr aus
[2]. Im Spätsommer ernannte der Bundesrat eine Expertenkommission unter der Leitung von H. W. Kopp, die ein schweizerisches Medienkonzept erarbeiten soll. Ihr Auftrag lautet, in erster Dringlichkeit Zielsetzungen für eine koordinierte, möglichst widerspruchsfreie Medienpolitik zu formulieren und bis 1981 allfällig notwendige Medienartikel mit Ausführungsbestimmungen vorzulegen
[3].
An der an anderer Stelle besprochenen UNESCO-Konferenz über die Mediencharta hatte die Schweizer Delegation
Grundsätze zur Freiheit der Information herausgearbeitet. Im Anschluss an die von der Presse positiv aufgenommene Stellungnahme gegen eine Zensur durch staatliche Organe wurde allerdings vermerkt, dass in der Eidgenossenschaft immer noch der Grundsatz einer «nichtöffentlichen Verwaltung» gelte, was sich am restriktiven Verhalten mancher Behörden ablesen lasse
[4]. Ein Urteil des Bundesgerichtes bestätigte diese Feststellung: Die staatsrechtliche Kammer lehnte eine Klage der «Bündner Zeitung» und der Schweizerischen Journalisten-Union ab, die sich gegen die im Jahre 1976 durch die Bündner Regierung erlassenen Informationsrichtlinien gewandt hatten. Die Richter verneinten sowohl einen verfassungsmässigen Anspruch auf freie Informationsbeschaffung durch die Medien als auch' eine sich aus den Grundrechten ergebende [nformationspflicht der Behörden
[5]. Anlässlich einer Tagung orientierte Bundeskanzler K. Huber über die Informationsgrundsätze der Landesregierung. Der Bundesrat sei gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit zu orientieren. Aber nur so weit, als dadurch «keine wesentlichen schutzwürdigen öffentlichen oder privaten Interessen» verletzt würden
[6].
Zur bundespolitischen Berichterstattung in Radio und Fernsehen wurde der zweite und dritte Teil der «Studie Reck» veröffentlicht. Der zweite befasst sich vornehmlich mit der Gestaltung eines schwergewichtigeren Informationsblockes am Fernsehen; im abschliessenden dritten Teil wendet sich der Autor mit Nachdruck gegen den Anspruch auf einen Proporz in den elektronischen Medien. Er ist ausserdem der Ansicht, dass die Möglichkeit von Radio und Fernsehen, den Stimmbürger zu aktivieren, begrenzt sei. Im Ansatz richtig seien die bisher unternommenen Versuche, das Publikum direkt in den politischen Meinungsbildungsprozess einzubeziehen
[7].
Presse
Mit der Einsetzung der Expertenkommission für ein Gesamtmedienkonzept wurde die Arbeit an der Revision des Verfassungsartikels über die Presse unter Einbezug der
Presseförderung eingestellt. Die Vernehmlassung zu den Förderungsmassnahmen hatte widersprüchliche Meinungen zutage gefördert. Konkret bleibt umstritten, ob der Staat selbst Presseförderung betreiben und ob er dafür nur rechtliche Voraussetzungen schaffen oder auch die finanziellen Mittel bereitstellen soll. Gewarnt wird vor einer Wettbewerbsverzerrung und einer Gefährdung der Unabhängigkeit der Presse. Die Frage, ob die verschärfte Konzentrationsbewegung der letzten Jahre nicht ähnliche Gefahren zeitige, wurde mehrfach gestellt
[8]. Zahlreiche Stellungnahmen erachteten die Revision überhaupt als unnötig und inopportun, weil die Freiheit der Meinungsäusserung und Information sowie das Zensurverbot keiner besonderen Normierung bedürften. Nicht klar geregelt ist freilich der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den Presseschaffenden und ihren Informanten. Die unbefriedigende Rechtslage wird durch die Verurteilung der vier Chefredaktoren des «Tages-Anzeigers» dokumentiert, die sich trotz bundesgerichtlicher Aufforderung weigerten, anonym zugespielte Unterlagen zur Steueraffäre Solschenizyn herauszugeben. Das Bundesgericht hatte zuvor ausgeführt, aus der Pressefreiheit könne kein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht abgeleitet werden
[9].
In der Entwicklung der Presse verdienen das
Eingehen der «Tat», weitere Konzentrationsbewegungen und die Schwierigkeiten der Meinungspresse am meisten Beachtung
[10]. Ende September erschien die als sozialkritisches Boulevardblatt konzipierte neue «Tat» nicht mehr. Die einen sprachen von einem Verlust in der Schweizer Presselandschaft, andere schienen nicht unglücklich, dass eine in ihrer Optik seriösem Journalismus abholde Zeitung, die sich zudem mit Grossunternehmen anlegte, nicht überlebte. Im Sommer war dem bisherigen Chefredaktor R. Schawinsky gekündigt worden. Zudem wurde bekannt, dass die «Tat» trotz befriedigender Auflagehöhe tief in den roten Zahlen steckte. Nach der Ernennung K. Vögelis (der beim Konkurrenzblatt «Blick» gearbeitet hatte) zum neuen Chefredaktor verhärteten sich die Fronten zwischen P. Arnold, dem Präsidenten der Verwaltungsdelegation der Migros, und den Redaktoren der «Tat». Als letztere in einen Streik traten, gab die Migros die Zeitung auf — das Unternehmen geriet erstmals ernsthaft in das Spannungsfeld sozialpolitischer Konflikte
[11].
Im Kanton Bern fusionierten auf Anfang 1979 die erst zwei Jahre zuvor durch einen Zusammenschluss entstandenen « Berner Nachrichten » mit dem «Berner Tagblatt ». Das Projekt der «
Berner Zeitung» wurde mit gemischten Gefühlen aufgenommen; zu unterschiedlich schienen die beiden Partner. Zu Vermutungen über den Kurs des auflagestarken Blattes gab die Berufung des früheren freisinnigen Grossrates P. Schindler zum Chefredaktor Anlass. Er war dem vormaligen SP-Mitglied H. Battaglia, Chefredaktor der BN, vorgezogen worden
[12]. Mit kritischen Blicken werden die Konzentrationsbewegungen in der Ostschweiz beobachtet : Die Strategie des Zollikofer-Verlages, Herausgeber des «St. Galler Tagblattes», der seinen Einfluss Richtung Thurgau und Rheintal ausdehnte und sich mit dem Verleger der «Bündner Zeitung» arrangierte, bereitet der lokalen Meinungspresse zunehmend Sorge
[13]. In der Westschweiz hält die Verlagsgruppe Lousonna, Herausgeberin von «24 Heures », «Tribune le Matin» und «La Suisse», eine führende Stellung. Der Bundesrat antwortete jedoch auf eine schriftliche Anfrage, es könne hier nicht von einem Pressemonopol gesprochen werden. Als zusätzliche Gefahr für die weniger finanzkräftigen Zeitungen der Romandie werden die verschiedenen Gratisblätter angesehen; das letzte wurde im Dezember mit Hilfe einer Genfer Finanzgruppe in einer Auflage von über 600 000 Exemplaren gestartet
[14].
Zwei Versuche, einem Monopol die Stirn zu bieten, endeten unterschiedlich. Als Konkurrenz zu Biels Lokalzeitungen erscheint seit Anfang Jahr das Gratisblatt «Biel-Bienne». Es wurde als alternative, dreisprachige Wochenzeitung mit ausgebautem Textteil konzipiert und in der Seeländer Metropole positiv aufgenommen
[15]. Dagegen scheiterte im Welschwallis das Experiment «Journal du Valais»: Schwierigkeiten mit dem Verleger, Mängel in der Berichterstattung und zuwenig Inserenten beschleunigten das Eingehen nach nicht einmal zwölf Monaten
[16].
Die
Parteizeitungen kämpfen seit Jahren einerseits um das finanzielle Überleben, anderseits um die Erhaltung ihrer Unabhängigkeit von kapitalkräftigen Gruppen: Zur Deckung des Defizits des Organs «Freier Aargauer/Volksrecht» beschlossen die SP-Parteitage der Kantone Aargau und Zürich einen zusätzlichen obligatorischen Mitgliederbeitrag. Die Luzerner Liberalen hatten befürchtet, das «Luzerner Tagblatt» werde durch die Publicitas verkauft. Deshalb wurde in der ganzen Innerschweiz 'erfolgreich für den Kauf von Volksaktien geworben. Mit dem neugewonnenen Kapital konnte der Anteil des Publicitas-Aktienpaketes auf 25% vermindert werden
[17].
Radio und Fernsehen
Die Ausarbeitung eines neuen
Verfassungsartikels für Radio und Fernsehen war rasch an die Hand genommen worden: Anfang Dezember, zwei Jahre nach dem Scheitern der letzten Vorlage, schickte das EVED zwei Vorschläge in die
Vernehmlassung. Die erste Variante, ein reiner Kompetenzartikel, strebt eine offene verfassungsrechtliche Grundlage an. Sie sagt nichts über die Ausführungsgesetzgebung aus. In der zweiten Variante werden Radio und Fernsehen als Medien verstanden, deren staats- und gesellschaftspolitische Rollen ausdrücklich formuliert sein sollen. Im Zentrum steht jedoch die Mündigkeit des Radio- und Fernsehkonsumenten; die beiden Medien haben zur selbständigen Meinungsbildung der Zuhörer und Zuschauer beizutragen
[18].
Die
beiden Varianten für einen Radio- und Fernsehartikel statuieren kein rechtliches Monopol bezüglich der Trägerschaft der elektronischen Medien. Das EVED kommentierte, es müsste zumindest die Möglichkeit mehrerer untereinander konkurrierender Veranstalter offen gelassen werden. 1978 verlängerte der Bundesrat allerdings die Konzession der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) um drei (nicht wie bis anhin um fünf) Jahre, obwohl in zwei parlamentarischen Vorstössen eine Kündigung derselben gefordert worden war
[19]. Die SRG war im Berichtsjahr mehrfach ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Selbst Bundespräsident W. Ritschard warf der Institution in einem Brief mangelnde Öffentlichkeitsarbeit, Zugeknöpftheit zwischen den verschiedenen Stufen des Kaders und Intrigen statt Solidaritätsbeweisen vor
[20].
Eigentliche Ursache der Auseinandersetzung um die Trägergesellschaft von Radio und Fernsehen war die bereits 1977 geforderte
Gebührenerhöhung, gegen die nach Aussage des Vorstehers des EVED nur politische, aber keine sachlichen Gründe sprachen. Kritiker aus verschiedenen Lagern warfen der SRG allerdings eine verfehlte Finanzpolitik vor. An der SRG-Rechnung wurden der überdimensionierte Baufonds, die ungewohnt hohen Abschreibungen, die sehr grossen Verwaltungskosten und die nicht sauber verbuchten Werbeeinnahmen bemängelt. Dies, sowie der positive Abschluss der Rechnung für das Jahr 1977, trug zum kräftigsten Misstrauensvotum gegen die SRG seit 1972 bei: Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Oehler (cvp, SG), die sich gegen die Gebührenerhöhung wandte. Da die Ständeratskommission anschliessend weitere Überprüfungen in die Wege leitete, sah sich die Landesregierung gezwungen, die Erhöhung vorerst auszusetzen
[21]. Über den Vertragskonflikt zwischen der SRG und den Mitgliedern der Mediengewerkschaft SSM wurde an anderer Stelle bereits berichtet
[22].
Der neue Verfassungsartikel für Radio und Fernsehen böte auch die Grundlage zu einer befriedigenden Ordnung für das
Kabelfernsehen. Aufgrund der seit 1977 geltenden Regelung wurden mehrere Versuche bewilligt. Darunter ist derjenige in Baden hervorzuheben, der von einer wissenschaftlichen Untersuchung begleitet wird und bis 1981 dauern soll. Abgelehnt wurde dagegen die «Züri Vision», ein von der Rediffusion, dem «Tages-Anzeiger» und dem Ringier-Verlag eingereichtes Projekt im Hinblick auf die Zürcher Wahlen. Das Departement Ritschard schrieb dazu unter anderem, dass das Kabelfernsehen das Informationsangebot ergänzen und die Vielfalt der Informationsträger vermehren sollte. Es werde medienpolitisch nicht richtig eingesetzt, wenn es bestehende Konzentrationen noch verstärke
[23].
Der «Blick» nahm das 25-jährige Jubiläum des Fernsehens zum Anlass, in einer ausführlichen Serie gegen die Führung des Fernsehens der deutschen und rätoromanischen Schweiz (DRS) zu schiessen. Die angegriffenen Kaderleute vermochten die Aussagen ehemaliger Fernsehmitarbeiter nicht zu widerlegen. Im «Tages-Anzeiger» wurde vermutet, hinter der «enthüllenden» Folge stünden nicht nur uneigennützige Interessen, sondern auch verlagspolitische Motive: Kapitalkräftige Kreise, die sich um ein privates Fernsehen in der Schweiz bemühten, hätten wenig dagegen, wenn die Monopolgesellschaft SRG in ein schiefes Licht gerate
[24].
Regelmässige Kritiken an der Arbeit der Medienschaffenden belegen die unterschiedliche Optik der Fernsehzuschauer. Erwartungen und Bildschirmwirklichkeit stimmen oft nicht überein, zeigen die Grenzen des Mediums Fernsehen auf: Einen lokal begrenzten Entrüstungssturm löste ein Bericht über das Aargauer Jubiläumsfest aus, der von den direkt Beteiligten als verzerrend und manipuliert, von einem aussenstehenden Kritiker als «sorgfältige, gute, in ihrer Art liebevoll gestaltete Filmreportage» (NZZ) bezeichnet wurde. Der Protest führte sogar zu Vorstössen in National- und Ständerat und einem Communiqué der Aargauer Regierung
[25]. Eine Petition des Arbeitnehmer-Radio- und Fernsehbundes forderte die Absetzung der langjährigen Sendereihe «Aktienzeichen XY... ungelöst». Sie diene in erster Linie der Befriedigung der Sensationslust des Publikums, stelle einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitssphäre der Betroffenen dar und erwecke den Eindruck, dass die Kriminalität ganz allgemein bedrohlich anwachse. Die Programmkommission DRS sprach sich für die Beibehaltung der Sendung aus
[26].
Der für 1980 vorgelegte neue
Strukturplan des Fernsehens richtet sich noch ausgeprägter als bisher nach der deutschen Konkurrenz aus. Das Hauptabendprogramm wird vorverlegt, anspruchsvollere Sendungen werden auf die Zeit nach 21 Uhr verschoben. Auf 1980 ist ausserdem die Regionalisierung der Tagesschau und der Ausbau des Informationsblockes vorgesehen. Bereits 1978 wurde die Hauptabteilung Aktualität und Politik geschaffen. Bei der Besetzung der neuen Posten klagten Fernsehmitarbeiter, dass Parteiinteressen vor den Fähigkeiten einzelner Kandidaten gestanden hätten
[27]. Beim Radio wurden neue Programmstrukturen bereits eingeführt. Unter anderem wurde der abendliche Informationsblock zeitlich auf das künftige Fernsehangebot abgestimmt. Ausserdem werden nun in der Deutschschweiz täglich Lokalsendungen für fünf verschiedene Regionen ausgestrahlt
[28]. Unzufrieden damit sind die Regierungen der Kantone Solothurn und Aargau, welche von der SRG die Gründung einer eigenen Radio-Mitgliedgesellschaft und eigene Lokalsendungen wünschen
[29].
Technisch relativ problemlos zu betreibende
Piratensender versuchen stets wieder, das SRG-Monopol zu brechen. Dabei wurde festgestellt, dass die PTT immer mehr Mühe hat, die zunehmende Zahl der illegalen Radiostationen zu lokalisieren
[30].
[1] W. Ritschard, «Schlaraffenland technisch vermittelter Information», in Documenta. 1978, Nr. 5, S. 22 ff.
[2] K. Furgler, «Bürger — Presse — Staat», in Documenta. 1978, Nr. 2, S. 12 ff.; vgl. auch Vr, 78, 5.4.78.
[3] Presse vom 10.8.78 ; vgl. auch TA, 185, 12.8.78 ; wf, Dok, 33-34, 14.8.78; Ww, 33,16.8.78 ; vgl. SPJ, 1977, S. 154.
[4] Die Schweizer Presse, 1978, Nr. 2, S. 1 f.; TA, 273, 23.11.78; vgl. oben, Teil I, 2 (Internationale Konferenzen).
[5] BüZ, 52, 3.3.78; 57, 9.3.78; 192, 17.8.78 ; 24 Heures, 236, 11.10.78 ; NZZ, 300, 27.12.78 ; vgl. SPJ, 1976, S. 150.
[6] K. Huber, «Informationsgrundsätze der Landesregierung», in Documenta, 1978, Nr. 5, S. 15 ff.; vgl. Vat., 203, 2.9.78.
[7] LNN, 90, 19.4.78; NZZ, 237, 12.10.78; JdG, 252, 28.10.78; vgl. H. Tschäni, «Monopolmedien vor Konkordanzpolitikern schützen», in TA, 25, 28.10.78.
[8] Presse vom 11.8.78 ; La Gruyère, 92,12.8.78 ; Tat, 194, 23.8.78 ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1471 f. (Einfache Anfrage bezüglich Presseförderung von NR J. Ziegler, cvp, SO); vgl. SPJ, 1977, S. 152.
[9] LNN, 292, 18.12.78; 103, 4.5.79; Vat., 297, 23.12.78; vgl. K. Wespi, «Wie weit darf die Presse ihre Informanten schützen ?», in TA, 294, 18.12.78. Vgl. auch SPJ, 1968, S. 132 f. (Verwaltungsverfahren des Bundes, Zeugnisverweigerungsrecht der Presse).
[10] Le Gutenberg, 9, 12, 13, 2.3.-30.3.78.
[11] B. Adler et al., Liquidiert: erstmals streikte in der Schweiz eine Zeitungsredaktion, Basel 1978. Entlassung von R. Schawinsky: Presse vom 26./27.7.78; Tat, 174, 29.7.78. Ende der Tat: Presse vom 26.9.78; BaZ, 253, 30.9.78; Lib., 2, 3.10.78; Ww, 40, 4.10.78. Stellungnahmen von P. Arnold: Brückenbauer, 27, 7.7.78; 32, 11.8.78; 39, 29.9.78; 40, 6.10.78. Vgl. auch die von den streikenden Tat-Journalisten herausgegebenen Sonderzeitungen (Wut, 2-7, 27.9.-24.10.78) sowie SPJ, 1977, S. 153.
[12] Presse vom 22./23.3.78 ; Ww, 13, 29.3.78 ; TW, 135/136, 13./14.5.78 ; 245, 19.10.78 ; BN, 245, 19.10.78 ; BaZ, 324, 22.12.78; Die Schweizer Presse, 1978, Nr. 2, S. 3; vgl. SPJ, 1977, S. 152; 1976, S. 151.
[13] BüZ, 12, 16.1.78; TA, 13, 17.1.78; 275, 25.11.78; NZZ, 28, 3.2.78.
[14] Verlagsgruppe Lousonna: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 420 f. (Einfache Anfrage von NR J. Ziegler, sp, GE); JdG, 40, 17.2.78; GdL, 51, 2.3.78. Gratisblätter: NZZ, 259, 7.11.78; JdG, 267, 15.11.78; 282, 2.12.78; vgl. O. Hiestand, «Les feuilles d'annonces gratuites», in Le Gutenberg, 8, 23.2.78.
[15] TLM, 25, 25.1.78 ; TW, 52, 3.3.78 ; BaZ, 119, 5.5.78.
[16] 24 Heures, 2, 4.1.78 ; 126,2.6.78; 133, 10.6.78; 151, 1.7.78; 167, 20.7.78; Presse vom 15.12.78; vgl. JdG, 294, 16.12.78; TA, 294, 18.12.78 sowie SPJ, 1977, S. 153.
[17] Freier Aargauer/Volksrecht: Vr, 128, 5.6.78 ; 239, 12.10.78. Luzerner Tagblatt : BaZ, 119, 5.5.78 ; LNN, 132, 10.6.78; NZZ. 164, 18.7.78.
[18] Presse vom 12.12.78; NZZ, 290, 13.12.78 ; Ww, 50, 13.12.78 ; VO, 280, 14.12.78 ; BN, 302, 27.12.78 ; vgl. SPJ, 1977, S. 154.
[19] SRG-Monopol: 24 Heures, 298, 22.12.78; JdG, 300, 23.12.78; TA, 300, 27.12.78. SRG-Konzession: NZZ, 271, 21.11.78 ; Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1777 ft (Motionen der NR Soldini, rep., GE, und Rüttimann, cvp, AG).
[20] W. Ritschard: TA, 25, 28.10.78; LNN, 256, 4.11.78. Antworten von S. Molo, E. Tenchio (SRG) : BaZ, 287, 9.11.78; Lib., 37, 13.11.78; CdT, 265, 17.11.78.
[21] Finanzpolitik der SRG : Tat, 39, 11.2.78 ; TA, 58, 10.3.78; 107, 11.5.78 ; BN, 93, 22.4.78. Rechnungsabschluss der SRG : LNN, 125, 2.6.78 ; TA, 126, 3.6.78 ; BaZ, 249, 26.9.78. Gebührenerhöhung: BaZ, 27, 28.1.78 ; 94, 2.4.78; Presse vom 11.5.78; 28.10.78; 28.11.78; vgl. auch 24 Heures, 220, 22.9.78; gk, 42, 30.11.78. Parlament: Amtl. Bull. NR, 1978, S. 1401 ff.; vgl. Presse vom 6.10.78 und vom 24.11.78 (Beschluss der StR-Kommission); vgl. auch SPJ, 1972, S. 139 f.
[22] Vgl. oben, Teil I, 7a (Conflits du travail).
[23] Kabelfernsehordnung: TA, 10, 13.1.78 ; gk, 5, 2.2.78 ; SPJ, 1977, S. 154. Baden : LNN, 162, 15.7.78 ; JdG, 163, 15.7.78. Zürich: Zürcher Presse vom 31.1.78; vgl. TA, 34, 10.2.78; zu den Wahlen vgl. oben, Teil I, 1e (Elections communales, Zurich).
[24] TA, 4, 6.1.78; 80, 7.4.78; 242, 18.10.78; Blick, 226-247, 28.9.-23.10.78; vgl. A. A. Häsler, «Des Schweizers liebster Sündenbock», in Ww, 47, 22.11.78.
[25] BT, 213, 12.9.78; BaZ, 238, 13.9.78; Ww, 38, 20.9.78; NZZ, 224, 20.9.78; TA, 233, 7.10.78; vgl. Verhandl. B. vers., VII, S. 30 (Interpellation NR Baumann, svp, AG) und S. 62 (Interpellation StR Urech, fdp, AG). Vgl. dazu R. Käppeli, «Scharf beobachtete Radio- und Fernsehprogramme», in TA, 131, 9.6.78.
[26] BaZ, 99, 108, 154, 161, 168, 175, 184, 196, 202, 12.4.-26.8.78; glr, 16, 20.4.78; 22, 8.6.78; Zofinger Tagblatt, 109, 12.5.78; TLM, 239, 27.8.78.
[27] TV-Programmstruktur: TA, 92, 21.4.78; 98, 28.4.78; 155/156, 7./8.7.78; vgl. oben, Information. Regionalisierung der Tagesschau : Presse vom 17.2.78; Zoom-Filmberater, 5, 1.3.78. Der Tessiner Staatsrat und NR A. Schmid (sp, AG) reichten Beschwerden gegen die Regionalisierung ein ; vgl. dazu CdT, 82, 8.4.78; NZZ (sda), 141, 21.6.78; Vr, 157/158, 8./10.7.78. Neubesetzung der Abteilung Aktualität und Politik: LNN, 279, 1.12.78.
[28] Seit dem 23.11.1978 verstummt der Mittelwellensender Beromünster nachts: NZZ, 274, 24.11.78 ; vgl. SPJ, 1975, S. 152. Radio-Programmstruktur: Bund, 34, 10.2.78; TA, 87, 15.4.78; LNN, 298, 27.12.78. Lokalsendungen DRS: NZZ, 238, 2.10.78; LNN, 266, 16.11.78.
[29] SZ, 166, 20.7.78; (sda), 185, 11.8.78; 286, 9.12.78; Vat., 284, 7.12.78.
[30] Allgemeine Entwicklung: TA, 280, 1.12.78; Focus, 1978, Nr. 95, S. 33 f. Einzelne Piratensender: TA, 6, 9.1.78; 211, 12.9.78 (Zürich); TLM, 290, 17.10.78 (Lausanne); CdT, 274, 28.11.78 (Bellinzona); TW, 301, 22.12.78 (Bern); vgl. SPJ, 1977, S. 155.