Année politique Suisse 1990 : Politique sociale / Groupes sociaux
 
Stellung der Frau
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Allgemeine Fragen
Seit dem Volksentscheid von 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert und kann demzufolge auf dem Rechtsweg eingefordert werden. Dies geschah seither viel seltener als es die damaligen Gegner der Vorlage vorausgesagt hatten. Im Berichtsjahr fällten die Gerichte nun aber mehrere Urteile, die recht viel Staub aufwirbelten. Am meisten Aufsehen erregte jenes, mit welchem das Bundesgericht die sofortige Einführung des kantonalen und kommunalen Frauenstimm- und Wahlrechts im Kanton Appenzell Innerrhoden anordnete. Ebenfalls auf Art. 4 Abs. 2 BV berief sich das Eidg. Versicherungsgericht in der Beurteilung von zwei Fällen aus dem Sozialversicherungsrecht: Es sprach einem pensionierten Lehrer im Kanton St. Gallen die bis anhin verweigerte Witwerrente zu, weil es nicht zulässig sei, dass eine Pensionskasse Witwenrenten vorbehaltlos, Witwerrenten aber nur unter gewissen Bedingungen ausrichte, und es verpflichtete den Kanton Genf dazu, einem Angestellten des Universitätsspitals einen Adoptionsurlaub zu gewähren, obwohl dies im Spitalstatut nur für Adoptivmütter vorgesehen ist [38].
Die beiden Urteile des Versicherungsgerichtes zeugen von einer Tendenz, die auch in anderen Bereichen zu beobachten ist. Art. 4 Abs. 2 BV wird dabei formal ausgelegt und führt dazu, männliche Rechtsansprüche zu untermauern und bestehende weibliche Privilegien in Frage zu stellen. Immer wieder wird – vor allem von männlicher Seite – zu argumentieren versucht, der Anspruch auf gleiche Rechte sei mit der Erfüllung gleicher Pflichten abzugelten. So folgte im Kanton St. Gallen das Parlament gegen den heftigen Widerstand von SP, LdU und GP einem Antrag der Regierung auf Einführung der Feuerwehrpflicht für Frauen. Ähnliche Bestrebungen sind in den Kantonen Bern, Baselstadt und Waadt im Gang, während das Ansinnen 1989 im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt wurde. Eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen, etikettiert als Bürgerpflicht, schlug auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft vor [39].
Frauenpolitisch engagierte Frauen und Männer weisen solche Forderungen vehement zurück, weil es ihrer Überzeugung nach nicht angeht, auf gleiche Pflichten zu pochen, solange die rechtliche und faktische Diskriminierung der Frauen in wesentlichen Bereichen anhält. Um den Blick auf die Gleichstellungsproblematik zu schärfen, möchten sie, dass der Bundesrat regelmässig über den Stand der Frauenförderung berichtet. Ein Postulat Longet (sp, GE), welches den Bundesrat ersucht, den Räten mindestens einmal pro Legislaturperiode darzulegen, wieweit Art. 4 Abs. 2 BV auf Bundesebene, in den Kantonen und in der Wirtschaft verwirklicht ist, wurde diskussionslos überwiesen; noch 1987 war ein gleichlautender Antrag abgelehnt worden. Alle Nationalrätinnen unterzeichneten ein überwiesenes Postulat ihrer Luzerner CVP-Kollegin Stamm, mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, inskünftig seinen Geschäftsbericht so abzufassen, dass die Förderung der Frauenanliegen und der Frauenpräsenz in der Regietangs- und Verwaltungstätigkeit ersichtlich wird. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Leutenegger Oberholzer (gp, BL), das den Bundesrat einlädt, in allen Botschaften und Berichten die Auswirkungen der Vorlage in bezug auf die Gleichstellung in einem gesonderten Abschnitt darzulegen [40] .
Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz erhofft man sich von den Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 29, welches gerade im Hinblick auf die Frauenforschung mit weiteren 3,5 Mio Fr. dotiert wurde. Das vom Bundesrat neu in Auftrag gegebene NFP 35 wird sich unter dem Titel "Frauen in Recht und Gesellschaft – Wege zur Gleichstellung" ausschliesslich frauenund gleichstellungsspezifischen Fragen zuwenden [41]..
Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen ist eine der primären Aufgaben der Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, die im Berichtsjahr in weiteren Kantonen und Städten geschaffen wurden. Neu eröffnet oder beschlossen wurden derartige Stellen in den Kantonen Bern, Neuenburg, und Waadt sowie in den Städten Lausanne und Zürich. Der Kanton Tessin wählte für die Förderung der Gleichberechtigung die Minimalvariante und setzte eine ihm direkt unterstellte Beraterin für Frauenfragen ein [42].
Ein ganz besonders heikler Bereich der indirekten Diskriminierung der Frauen ist die Sprache. Von der Feststellung ausgehend, dass höhere Berufstitel sehr oft nur in der männlichen Form vorkommen, niedrigere Qualifikation dagegen eher weiblich umschrieben werden, liess das Gleichstellungsbüro des Kantons Genf einen "Dictionnaire féminin-masculin" erstellen, welcher ungebräuchlich gewordene Bezeichnungen wieder aufnimmt (écrivaine, cheffe), andere neu einführt (pastoresse, femme-grenouille, homme de ménage) [43]. Im Nationalrat wies die Berner Grüne Bär bei der Beratung des neuen Bürgerrechtsgesetzes darauf hin, dass die heute noch weitverbreitete Sitte, gerade auch in Gesetzestexten nur die männliche Form zu verwenden mit dem Hinweis darauf, dass die Frauen mitgemeint seien, der Diskriminierung der Frauen Vorschub leiste und auch inhaltlich zu recht vielen Konfusionen führen könne — wie beispielsweise der Ehe zwischen Männern [44]!
Weiterhin thematisiert blieb auch die Gewalt gegenüber Frauen. Die nationale Demonstration zum internationalen Frauentag (8. März) stand ganz in diesem Zeichen, wobei auch an die Ausbeutung der Frauen aus der Dritten Welt erinnert wurde. Im Mai lancierte die Vereinigung der Frauenhäuser eine Kampagne, um auf die tägliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern aufmerksam zu machen. In den grossen Städten wurden — meist auf privater Basis — punktuelle Massnahmen zum Schutz der Frauen ergriffen, die auf reges Interesse stiessen, oft aber nicht die für die Weiterführung des Projekts notwendige Unterstützung der öffentlichen Hand erhielten [45].
Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann regte an, den 8. März zum allgemeinen Feiertag zu erklären. Es erinnerte daran, dass der internationale Frauentag auf die Demonstrationen und Streiks von New Yorker Arbeiterinnen für bessere Arbeitsbedingungen ùnd höhere Löhne im März 1857 zurückgeht. Der erste internationale Frauentag wurde am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Osterreich, der Schweiz und den USA gefeiert [46].
Um gegen die andauernden Benachteiligungen der Frauen in allen Lebensbereichen zu protestieren, riefen die SMUVGewerkschafterinnen zu einem landesweiten Frauenstreik am 14. Juni 1991 auf, dem 10. Jahrestag der Einführung von Art. 4 Abs. 2 BV [47] ..
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Politische Vertretung
Die erneute Ablehnung des Frauenstimmrechts in der Landsgemeinde von Appenzell-Innerrhoden, die damit verbundenen parlamentarischen Vorstösse auf eidgenössischer Ebene und das abschliessende Urteil des Bundesgerichtes werden an anderer Stelle behandelt (oben, Teil I, 1b, Stimm- und Wahlrecht).
In der Frage, welche Strategien entwickelt werden müssen, um den Frauenanteil in den politischen Gremien zu erhöhen, nimmt die Diskussion um eine Quotenregelung einen immer breiteren Platz ein. Für die einen ist sie die einzig erfolgversprechende Form einer konsequenten Frauenförderung, für die anderen eine krasse Missachtung der demokratischen Spielregeln, wobei die Gegner vielfach übersehen, dass Quoten in der Schweiz gerade im politischen Bereich Tradition haben. Am bekanntesten dürften dabei gewisse regionale Minderheitenquoten sein wie etwa die Bestimmung, dass dem Berner Jura ein Sitz in der kantonalen Exekutive garantiert ist [48].
Zwei Varianten der Quotenregelung scheinen sich anzubieten. Die gemässigtere setzt bei den Parteien an, die ermuntert werden, den Frauen auf den Wahllisten mehr Platz einzuräumen. Diesen Weg über das freiwillige Engagement möchte vorerst die Eidg. Kommission für Frauenfragen gehen, die in einem umfangreichen Bericht ("Nehmen Sie Platz, Madame") zum Schluss kam, der Hauptgrund für die Untervertretung der Frauen liege im Auswahlverfahren der Parteien. Als weiteren Grund nannte sie das Verhalten der Wählerinnen und Wähler und erst an dritter Stelle die Schwierigkeit, geeignete Kandidatinnen zu finden. Die Kommission appellierte deshalb an die Parteien, Frauen vermehrt in guter Position auf die Wahllisten zu setzen. Sollte der Frauenanteil bei den Wahlen von 1991 nicht auf mindestens 30% ansteigen, will sie eine strengere Form der Quotierung ins Auge fassen [49].
Die zweite, radikalere Form der Quotenregelung sieht eine Quotierung der Gremien vor. Hier setzen zwei im Nationalrat in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte parlamentarische Initiativen ein: diejenige der SP-Fraktion, die erreichen möchte, dass bis zum Jahr 2003 kein Geschlecht mehr mit weniger als 40% im Nationalrat vertreten sein darf, und jene der grünen Abgeordneten Leutenegger Oberholzer (BL), die bis zum Jahr 2001 ebenfalls eine Mindestquote von 40% Frauen in allen wichtigen eidgenössischen Gremien (Parlament, Bundesrat, Bundesgericht) anstrebt. In dieselbe Richtung weisen auch zwei Volksinitiativen. Die PdA lancierte im Sommer unter dem Titel "Männer und Frauen" ein ausformuliertes Volksbegehren mit dem Inhalt, dass nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren in allen politischen Behörden mit fünf Mitgliedern oder mehr mindestens 40% Frauen vertreten sein müssen. Im Herbst wurde bekannt, dass sich verschiedene frauenpolitische Gruppierungen zusammentun wollen, um unter dem Titel "Nationalrat 2000" eine Initiative zu lancieren, die eine hälftige Vertretung der Geschlechter in der Grossen Kammer anvisiert [50].
Eine weitere Möglichkeit, die politische Betätigung von Frauen aktiv zu fördern, könnte in der Bildung eigentlicher Frauenparteien bestehen. In Luzern agiert seit einigen Jahren eine Unabhängige Frauenliste (UFL), und bei den Stadtratswahlen in Zürich erkämpfte eine unabhängige Frauenliste "Frauen-macht-Politik" (FRAP) drei Sitze. Aber auch über die Parteien hinaus versuchten die Frauen, gemeinsame Politik zu betreiben. So fand der Vorschlag von Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH), für das Jubiläumsjahr eine besondere Frauensession zu planen, sehr schnell Unterstützung weit über die Parteigrenzen hinaus. Dass dieses weibliche Zusammengehen den Männern nicht unbedingt genehm ist, zeigte sich in Biel, wo die Frauen aller Parteien eine eigene Frauenfraktion bilden wollten, dann aber von ihren männlichen Stadtratskollegen zurückgebunden wurden [51].
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Arbeitswelt
Da Frauen besonders in Kaderpositionen nach wie vor krass untervertreten sind, wird auch hier die Möglichkeit einer Quotierung zur Diskussion gestellt. Aufgrund seiner Grösse und der Nähe zum Gesetzgeber würde sich der Sektor der öffentlichen Verwaltung besonders dafür eignen, hier ein Exempel zu statuieren. Versuche aus dem grünen Lager, bei der Revision des Beamtengesetzes des Bundes die Bestimmung einzuführen, der Anteil der Frauen in den Überklassen – heute nur gerade 3% – müsse bis zum Jahr 2001 auf mindestens 40% erhöht werden, wurde mit dem klassischen Argument, dass sich nicht genügend gut ausgebildete Frauen finden liessen, zurückgewiesen. Die Verfechter des Antrags hatten vergeblich daran erinnert, dass die Bundesverwaltung seit Jahren schon Zielquoten für die sprachlichen Minderheiten kennt und zu deren Durchsetzung sogar das Instrument der bevorzugten Einstellung von Vertreterinnen und Vertretern dieser Minderheiten einsetzen darf [52].
Ein Ziel des vom Parlament im März verabschiedeten Impulsprogramms Weiterbildung ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Unter Federführung des Biga wurde ein Bericht über die spezifische Situation erwerbstätiger Frauen erstellt. Die Autorin kam darin zum Schluss, dass alle Bemühungen um eine frauenfreundliche Weiterbildung nur dann Erfolg hätten, wenn gleichzeitig die unerlässlichen flankierenden Massnahmen sowie eine Uberprüfung der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet würden [53].
Das vom Bundesrat in Aussicht gestellte Gesetz für Lohngleichheit liess weiter auf sich warten. Schuld für die Verzögerung war offenbar der Widerstand einiger Kantone und vor allem der Arbeitgeberorganisationen gegen einzelne der geplanten Massnahmen. Angefochten wurden namentlich der Kündigungsschutz während einer Lohnklage sowie das Diskriminierungsverbot. Diese Opposition veranlasste den Bundesrat, eine zusätzliche Untersuchung über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser umstrittenen Punkte anzuordnen. Das langsame Vorankommen bewog einzelne Nationalrätinnen, durch die Einreichung von parlamentarischen Initiativen Druck aufzusetzen und zu signalisieren, dass bei einem unbefriedigenden Ausgang durchaus auch das Parlament gesetzgeberisch tätig werden könnte. Der Vorstoss Hafner (sp, SH) enthält die wichtigsten Punkte, die sich die Frauen vom künftigen Gesetz erhoffen. Die bereits im Vorjahr eingereichte Initiative Nabholz (fdp, ZH) möchte in einem ersten Schritt die Umkehr der Beweislast bei vermuteter Lohndiskriminierung erreichen; Ende Jahr stimmte die vorberatende Kommission dieser Initiative einstimmig zu [54].
Erstmals konnte auch eine gewisse Zunahme bei den Lohngleichheitsklagen festgestellt werden. Diese endeten allerdings mit sehr unterschiedlichem Erfolg. Während die Zürcher Krankenschwestern nach jahrelangem Kampf zu einem grossen Teil recht bekamen, blitzten die Berner Arbeitslehrerinnen und die Basler Kindergärtnerinnen vor Verwaltungsgericht ab. Besonders beachtet wurde eine Lohngleichheitsklage, welche die Frauen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) anstrengten, da sich diese nicht gegen einen Arbeitgeber richtete, sondern gegen die Gewerkschaft, die sich bereit erklärt hatte, im neu ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag für die Buchbinderbranche unterschiedlichen Mindestlöhnen für Männer und Frauen zuzustimmen. Dabei erhielten die GDP-Frauen auch Schützenhilfe aus dem Bundeshaus: In Beantwortung einer Petition, die sie an die Landesregierung gerichtet hatten, stellte Bundespräsident Koller zwar fest, dass er keinen Einfluss auf die Unterzeichnung von Gesamtarbeitsverträgen nehmen könne, bekräftigte aber, dass das Prinzip der Lohngleichheit zwingend sei und keine Abweichungen dulde [55].
Über die beabsichtigte Lockerung des Nachtarbeitsverbots für Frauen wird an anderer Stelle berichtet (oben, Teil I, 7a, Arbeitszeit), ebenso über die Stellung der Frauen in Bildung und Wissenschaft (unten, Teil I, 8a, Hochschulen und Forschung).
 
[38] Zum Frauenstimmrecht siehe oben, Teil I, 1b (Stimm- und Wahlrecht). St. Gallen: siehe oben, Teil I, 7c (Berufliche Vorsorge). Genf: Suisse und TW, 3.11.90. Für die Benachteiligung der Frauen in den Sozialversicherungen siehe oben, Teil I, 7c (Grundsatzfragen und AHV/IV).
[39] Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 49 und 1991, Nr. 1, S. 85; TA, 10.5.90; LNN, 7.9.90; M. Bigler-Eggenberger, "Gleichstellung, Rechtsgleichheit und Gleichmacherei", in Rote Revue, 69/1990, Nr. 1-2, S. 12 ff.
[40] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 440 ff. (Antrag Longet), 1990, S. 706 (Longet), 1269 (Leutenegger Oberholzer) und 1927 f. (Stamm).
[41] Mit der Aufstockung des NFP 29 sollen Wissenslücken über die neue Armut sowie über die Stellung der Frau und der Kinder in der Sozialpolitik geschlossen werden (Gesch.ber. 1990, S. 156; NZZ, 1.6.90); siehe dazu auch: C. Kaufmann, "Der Bedarf an frauen- und gleichstellungsspezifischer Forschung aus staatlicher Sicht", in NFP 29 Bulletin, Nr. 1, Sept. 1990, S. 11 ff.
[42] Frauenfragen, 1990, Nr. 2, S. 70 f., Nr. 3, S. 79 ff. und 1991, Nr. 1, S. 87; "Büros für die Gleichstellung in der Schweiz", in Emanzipation, 1990, Nr. 3, S. 10 ff.
[43] Lit. République; Express, 21.11.90; TA, 18.12.90.
[44] Siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht) sowie Lit. Albrecht. Zum Schluss, dass "eine Frau im Sinn des Gesetzes heute meistens noch ein Mann ist", kam auch die dritte feministische Juristinnentagung in Zürich (TA, 6.11.90).
[45] SPJ 1989, S. 222; Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 13 ff. (mehrere Artikel zum Thema sexuelle Gewalt); TW, 10.3.90; Suisse, 11.3.90; WoZ, 30.3.90; LM, 7.5.90; TA, 11.6.90; BaZ, 14.6.90; Ch. Salvisberg, "Widerstand gegen sexuelle Gewalt", in Emanzipation, 1990, Nr. 7, S. 21 f. Für die Aktivitäten in den Städten siehe Emanzipation, 1990, Nr. 2, S. 24 f.; Nr. 3, S. 24; Nr. 7, S. 21; Nr. 9, S. 23. Die Revision des Sexualstrafrechts wird an anderer Stelle behandelt: Teil I, 1b, Strafrecht.
[46] SZ, 8.3.90.
[47] Presse vom 8.10.90.
[48] SZ, 18.7.90.
[49] Lit. Eidg. Kommission; Presse vom 1.6.90. Das Gleichstellungsbüro des Kantons Jura rief ebenfalls die Parteien auf, freiwillig eine Quotierung vorzunehmen (JdG, 6.7.90).
[50] Verhandl. B.vers., 1990, V, S. (Nr. 83/84). "Frauen und Männer": BBI, 1990, III, S. 171; für eine gleichzeitig von der PdA lancierte Initiative "Gleiche Rechte in der Sozialversicherung" siehe oben, Teil I, 7c (Grundsatzfragen). "Nationalrat 2000": Presse vom 18.9.90. Siehe dazu auch oben, Teil I, 1e, Einleitung, und Lit. Stämpfli / Longchamp.
[51] Frauenparteien: S. Ricci-Lempen, "Politique: les sous-marins du féminisme", in Femmes suisses, 1990, Nr. 1, S. 12 f.; F. Greising, "Zwei Jahre Unabhängige Frauenliste Luzern", in Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 30 ff.; siehe auch oben, Teil I, 1e (Kommunale Wahlen) und SPJ 1989, S. 243. Frauensession 1991: Presse vom 6.11.90; Frauenfraktion Biel: BZ, 24.1., 16.6. und 28.8.90.
[52] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2037 f.; TA, 3.11.90; Bund, 28.11.90.
[53] Lit. Calonder Gerster; LNN, 11.8.90. Für die Weiterbildungsoffensive allgemein siehe unten, Teil I, 8a (Formation professionnelle).
[54] Bund, 3.11.90. Hafner: Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 32. Nabholz: BZ, 12.1.90; NZZ, 6.9.90; siehe dazu auch SPJ 1989, S. 221 f.
[55] ZH: TA, 16.10. und 29.10.90. BE: Bund, 10.7.90. BS: Frauenfragen, 1990, Nr. 3, S. 81 und 1991, Nr. 1, S. 11 ff. GDP: WoZ, 9.2.90; Vr, 9.3.90; LNN, 24.3.90; TA, 27.3.90; TW, 8.9. und 15.11.90. BR: WoZ, 7.9.90. Bereits in der Fragestunde der Frühjahrssession hatte Koller die Auffassung vertreten, ein derartiger GAV wäre nichtig (Amtl. Bull. NR, 1990, S. 316).