Année politique Suisse 1994 : Enseignement, culture et médias
Culture, langues, églises
L'article constitutionnel relatif à l'encouragement de la culture a été rejeté en raison du vote négatif d'une petite majorité de cantons. - Les professionnels du cinéma ont présenté une "boîte blanche" de propositions pour une promotion plus efficace de la création cinématographique suisse. - Divisé entre les principes de la territorialité et de la liberté des langues, le Conseil des Etats s'est prononcé en faveur d'une révision minimale de l'article sur les langues nationales. - La discussion au sujet de l'article constitutionnel concernant la création de nouveaux évêchés catholiques a été relancée.
 
Kulturpolitik
Für die Kultur gab die öffentliche Hand 1990 insgesamt 1,85 Mia Fr. aus, das heisst 272 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Dies ging aus der jüngsten diesbezüglichen Untersuchung des Bundesamtes für Statistik hervor. Am meisten Mittel, nämlich 451 Mio Fr. oder 24% flossen den Theatern und dem Musikwesen zu. 320 Mio Fr. (17%) wurden für die Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien, Kunstgewerbeschulen und dergleichen aufgewendet. Je rund 12% der Kulturausgaben gingen an die drei Bereiche Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen sowie Denkmalpflege und Heimatschutz.
Die Hauptlast der öffentlichen Kulturförderung trugen mit 53% oder 3,9% ihrer Gesamtausgaben die Gemeinden. Die Kantone steuerten 39% (2,4%) bei, der Bund lediglich 8% (0,5%). Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Theater und Musikwesen wurden standortbedingt vorab von den grossen Städten und deren Kantonen gefördert. Basel-Stadt, Bern, Genf, Waadt und Zürich übernahmen so über 65% der gesamten Kantons- und Gemeindeausgaben in diesen Bereichen. Der Bund beschränkte sich in erster Linie auf Aufgaben von gesamtschweizerischer Bedeutung. Dazu gehören die Landesbibliothek und das Landesmuseum, die der Bund in eigener Regie führt. Daneben machte mit 57 Mio Fr. bezw. 37% die Unterstützung der Kantone in Denkmalpflege und Heimatschutz den grössten Brocken im Kulturbudget des Bundes aus. Die Pro Helvetia erhielt 21 Mio Fr.für ihre in- und ausländischen Aktivitäten [1].
Anlässlich der Exekutivratssitzung der UNESCO im Frühjahr wurde die Schweiz wieder in den Exekutivrat dieser Organisation gewählt. Als Delegationschefin nahm alt-Nationalrätin Doris Morf (sp, ZH) Einsitz in diesem Gremium [2].
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Allgemeine Kulturpolitik des Bundes
Auch im zweiten Anlauf scheiterte der Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies) nicht am Willen einer Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, sondern an abstimmungstechnischen Modalitäten. 1986 hatten sich die Kulturinitiative, die unter anderem ein Prozent des jährlichen Gesamtbudgets für die Kultur forderte, und der unverbindlichere bundesrätliche Gegenvorschlag durch die damals noch geltende Unvereinbarkeit des doppelten Ja gegenseitig blockiert. Im Berichtsjahr erwies sich das für Verfassungsänderungen notwendige Ständemehr als Stolperstein für die Vorlage. 51% der Stimmberechtigten wollten dem Bund die Kompetenz erteilen, das Kulturschaffen subsidiär und im Interesse der Verständigung unter den vier Kulturregionen zu erhalten, zu fördern und zu vermitteln. Damit sollte dem Bund die verfassungsrechtliche Grundlage für die Übernahme von Aufgaben erteilt werden, die er aufgrund einer etwas grosszügigen Interpretation des Zweckartikels der Bundesverfassung (Art. 2) über die "Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt" faktisch seit dem letzten Jahrhundert wahrnimmt. Durch verschiedene Bundesbeschlüsse wurde dem Bund seither die Kompetenz erteilt, die Denkmalpflege zu unterstützen, die bildende und angewandte Kunst zu fördern sowie Museen und Archive von nationaler Bedeutung zu unterhalten. 1962 wurde der Heimatschutz (Art. 24sexies) in die Verfassung aufgenommen. Der einzige Bereich des eigentlichen Kunstschaffens, in welchem der Bund ausdrücklich durch die Verfassung zu einem Engagement berechtigt wurde, ist jener der Filmförderung, da Volk und Stände 1958 vorwiegend aus handelspolitischen Gründen einem "Filmartikel" in der Bundesverfassung (Art. 27ter) zustimmten. Andere Kunstgattungen, so etwa Literatur, Musik, Theater und Tanz konnten bisher nur indirekt über die Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek, die Jugendliteratur, die Erwachsenenbildung oder die Pro Helvetia unterstützt werden.
Mit dem vorliegenden Kulturförderungsartikel wollten Bundesrat und Parlament der Kulturpolitik des Bundes eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Grundlage schaffen und die Entwicklung dieser Politik langfristig sichern. Ausgehend von den Grundsätzen des Föderalismus, der Subsidiarität und des Ausgleichs sollte kulturelles Schaffen gefördert und der Zugang auch weniger begünstigter Gruppen oder Landesteile zur Kultur erleichtert werden. Besondere Bedeutung kam dem Austausch und damit der Verbesserung der Kommunikation zwischen den verschiedenen Sprachen und Kulturen der Schweiz zu. Lediglich 49% der Stimmberechtigten sprachen sich gegen dieses Ansinnen aus. Da sie jedoch in zehn Kantonen und vier Halbkantonen - namentlich allen rein deutschsprachigen Kantonen mit Ausnahme Zürichs und der beiden Basel - die Mehrheit bildeten, konnten sie sich gegen die zustimmenden zehn Kantone und zwei Halbkantone - neben den bereits genannten alle mehrsprachigen Kantone, das Tessin und die Romandie - durchsetzen und die Vorlage zu Fall bringen.
Kulturförderungsartikel (Art. 27septies BV)
Abstimmung vom 12. Juni 1994

Beteiligung: 46,6%
Nein: 1 018 188 (49,0%) / 10 4/2 Stände
Ja: 1 114 158 (51,0%) / 10 2/2 Stände

Parolen:
- Nein: SVP (9*), LP (2*), FP, SD, Lega, EDU; SGV, Redressement national.
- Ja: FDP (4*), SP, CVP, GP, LdU, EVP, PdA; SGB, CNG.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Ablehnung des Kulturförderungsartikels kam umso überraschender, als sich bei der Beratung im Parlament kaum Opposition bemerkbar gemacht hatte. Im Vorfeld der Abstimmung sprachen sich alle grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP, welche die Vorlage an ihrer Delegiertenversammlung mit einem Zufallsmehr verwarf - dafür aus. Von den Verbänden lehnten nur gerade der Gewerbeverband und das Redressement national den neuen Verfassungsartikel offen ab. Die grösste Gegnerin der Vorlage, nämlich die Gleichgültigkeit, machte Bundesrätin Ruth Dreifuss bereits zu Beginn der Abstimmungskampagne aus. In der Folge gelang es weder ihr noch ihren Mitarbeitern im Bundesamt für Kultur (BAK), aber auch nicht dem Unterstützungskomitee, dem rund 140 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, ebensowenig wie den Kulturschaffenden, die sich geschlossen hinter die Vorlage stellten, diese Gleichgültigkeit zu durchbrechen. Dazu trug auch bei, dass die Abstimmung vom 12. Juni von der äusserst kontroversen Blauhelm-Frage dominiert wurde [4].
Die Vox-Analyse dieses Urnengangs zeigte, dass für die Befürworter des Verfassungsartikels Kultur einen derart selbstverständlichen Stellenwert hat, dass sie die Wirkung der Argumente der Gegner unterschätzten. Diese malten in erster Linie das Schreckgespenst nicht abzusehender Kosten an die Wand, obgleich von den Befürwortern immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass der neue Kulturförderungsartikel ein Kann-Artikel sei, der es dem Parlament erlauben würde, die Kulturausgaben jährlich über das Budget zu steuern. Der wichtigste Beweggrund für die Ablehnung war denn auch die angespannte Finanzlage des Bundes, gefolgt von einer generellen Geringschätzung der Kultur sowie von föderalistischen Bedenken. Wesentlich mitgespielt hat auch der Bildungsstand sowie ein weitverbreitetes Misstrauen gegenüber der Landesregierung, den politischen Eliten und den Kulturschaffenden, denen immer noch der "Kulturboykott" der Jubiläumsfeierlichkeiten von 1991 angelastet wurde [5].
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Kulturgüterschutz
Im Spätsommer des Vorjahres hatte der Bundesrat seine Vorschläge zur Unterbindung des Handels mit illegal erworbenen Kulturgütern in die Vernehmlassung geschickt. Er hatte dabei eine Ratifikation der entsprechenden UNO-Konvention von 1970 sowie einen Verfassungszusatz als Grundlage für eine Gesetzgebung zur Regelung der Ein- und Ausfuhr sowie zur Rückgabe von Kulturgütern vorgesehen. In der Zielsetzung waren sich die angefragten Parteien und Organisationen einig, in der Beurteilung der zu ergreifenden Massnahmen zeigten sich aber grosse Unterschiede. Vorort, Gewerbeverband, SVP sowie die Verbände der Kunsthändler, Antiquare und Kunstsammler lehnten das Rechtssetzungsprojekt ab, da es auch den legalen internationalen Kunsthandel beeinträchtige und im Widerspruch zur Handels- und Gewerbefreiheit stehe. Die meisten Missbräuche könnten zudem mit bestehenden Vorschriften zu Geldwäscherei und Rechtshilfe geahndet werden. Befürwortet wurde die Schaffung einer Bundeskompetenz hingegen von FDP, CVP und SP, der "Erklärung von Bern", den Dachverbänden der Museen der Schweiz sowie von einer Mehrheit der Kantone.
Der Beitritt zur UNO-Konvention wurde neben den Gegnern eines Verfassungsartikels auch von der FDP abgelehnt, da dies ihrer Ansicht nach zu einschneidenden Vorschriften und einem immensen Kontrollapparat führen würde. Die CVP befürwortete die Ratifikation, wollte sie aber mit Vorbehalten gegen allzu rigide Grenzkontrollen versehen. Auch die SP räumte gewisse Mängel der Konvention ein, unterstrich aber, mit dem Beitritt würde die Schweiz ein Zeichen der Solidarität mit den Herkunftsländern setzen und signalisieren, dass sie bereit sei, zu internationalen Standards in Handel und Umgangsformen zurückzukehren [6].
Knapp acht Monate nach dem Grossbrand konnte Mitte April die wiederaufgebaute Kapellbrücke in Luzern im Beisein von Bundesrat Cotti mit einem grossen Volksfest eingeweiht werden. Die seinerzeit im Dachstock der Brücke angebrachten, äusserst wertvollen Bildtafeln wurden vorderhand durch Faksimiles ersetzt, bis die Originalbilder restauriert oder kopiert sind und klar ist, welche Sicherungsmassnahmen vorgenommen werden können [7].
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Denkmalpflege
Eine vom BAK, der Eidg. Kommission für Denkmalpflege und der Nationalen Informationsstelle für Kulturgütererhaltung (Nike) in Auftrag gegebene Studie stellte den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Denkmalpflege und der Kulturgütererhaltung dar und lieferte wichtiges Grundlagenmaterial, insbesondere zum Spannungsverhältnis zwischen privatem Besitz und öffentlichem Interesse. Die Autoren schlugen unter anderem vor, inskünftig vermehrt mit steuerlichen Anreizen zu arbeiten, die dank ihrer sofortigen und kalkulierbaren Wirkung in stärkerem Mass Investitionen zur Erhaltung von Baudekmälern auszulösen vermöchten als Subventionen. Die Studie stellte zudem fest, die Tourismusbranche profitiere in beträchtlichem Ausmass von der historischen Bausubstanz, leiste aber selber keinen Beitrag an deren Unterhalt. Bei der Beschaffung der finanziellen Mittel müssten deshalb in Zukunft vermehrt auch die Hotellerie und die vom Tages-Tourismus profitierenden Betriebe nach dem Nutzniesser-Prinzip zur Kasse gebeten werden [8].
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Pro Helvetia
Ende März eröffnete die Pro Helvetia in Zusammenarbeit mit dem EDA ein Kulturzentrum in der polnischen Königs- und Universitätsstadt Krakau. Damit entstand nach Budapest (1992), Prag und Bratislava (1993) die vierte kulturelle "Antenne" der Schweiz in Ostmitteleuropa [9].
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Filmförderung
Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Bundesrätin Dreifuss ein Weissbuch zur eidgenössischen Filmförderung in Auftrag gegeben, um damit Entscheidungsgrundlagen für eine revidierte Filmpolitik zu erhalten. Wegen des Zeitdrucks und aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Branche wurde es nicht in der geplanten Form einer umfassenden Bestandesaufnahme, sondern als "Weiss-Schachtel" mit einem Bündel von über 20 Papieren abgeliefert. Die wichtigsten Vorschläge, die Ende Juni an einer Tagung "Assises du cinéma" in Locarno mit allen involvierten Kreisen diskutiert wurden, betrafen die Einrichtung eines Garantiefonds zur Verbilligung von Bankkrediten, die Schaffung eines Schweizerischen Filminstituts, welches die heute vom BAK, der Pro Helvetia und dem Schweizerischen Filmzentrum getrennt wahrgenommenen Aufgaben bündeln soll, sowie eine vom Kinoerfolg abhängige automatische Filmförderung ("Financière du cinéma") als zweite Säule neben der heute schon bestehenden qualitativ ausgerichteten Herstellungsförderung. Dabei würde ein Schweizer Kinofilm für jeden Eintritt rückwirkend vom Bund einen bestimmten Betrag erhalten, mit welchem einerseits Verleiher und Kinos und andererseits Produzenten und selbständig produzierende Regisseure unterstützt würden. Verleiher und Kinos sollten damit ermutigt werden, vermehrt Schweizer Filme zu zeigen, den Produzenten und Autorenproduzenten würde das Geld zur Anfangsfinanzierung ihres nächsten Kinofilms dienen. Diese Massnahme nach französischem und deutschem Vorbild war allerdings ziemlich umstritten. Kritisiert wurde insbesondere, die auf Publikumserfolg konzentrierte Förderung könne zu einer Schmälerung der filmkulturellen Kreativität in der Schweiz führen, die sich im Ausland mit meist eigenwilligen, aber nicht unbedingt kommerziellen Filmen einen guten Ruf geschaffen habe [10].
Bundesrätin Dreifuss, welche sich im Rahmen des Filmfestivals von Locarno zu diesen Vorschlägen und Anregungen äusserte, zeigte sich ziemlich zurückhaltend. Sie gab ihrer Überzeugung Ausdruck, dass die bestehenden Instrumente zur Förderung des Schweizer Films effizienter eingesetzt werden könnten. Die Einführung einer erfolgsorientierte Filmförderung verlangt ihrer Ansicht nach vermehrte Vorarbeiten und eine vertieftere Analyse. Diplomatisch äusserte sich Dreifuss auch zur Idee eines Schweizer Filminstituts. Mehr als auf eine dirigistische Intervention von oben möchte sie hier auf ein harmonisches Zusammenwachsen der bereits vorhandenen Strukturen setzen. Einzig den Vorschlag für die Einführung eines Garantiefonds versprach sie möglichst rasch zu realisieren [11].
Anlässlich ihres Besuches bei der Europäischen Union in Brüssel plädierte Bundesrätin Dreifuss für eine Wiederaufnahme der Schweiz in "Media". Die Schweiz war 1992 als erstes Land ausserhalb der EG zu diesem grossangelegten Programm zur Förderung der audiovisuellen Produktion zugelassen, dann aber nach dem EWR-Nein wieder davon ausgeschlossen worden. Die Schweizer Filmbranche erachtet die Teilnahme an "Media" als äusserst wichtig, da sie den Zugang zum europäischen Markt sicherstellt. Der Bundesrat hat denn auch dem BAK schon sehr früh ein Verhandlungsmandat mit der EU erteilt, doch wurden die offiziellen Unterhandlungen bis zum Ende des Berichtsjahres nicht aufgenommen. Solange kein neues Abkommen abgeschlossen ist, verwendet das BAK die Gelder, die für die Teilnahme an "Media" bestimmt waren, für die direkte Förderung von inländischen Film- und Fernsehproduktionen [12].
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Archive
An ihrem ersten gemeinsamen Kongress sprachen sich die Dachverbände der Bibliothekare, Dokumentalisten und Archivare für eine Professionalisierung ihrer Ausbildung auf Stufe Fachhochschule aus. Sie machten an der Tagung auch darauf aufmerksam, dass Papiere des 19. und 20. Jahrhunderts, welche den grössten Bestand in schweizerischen Bibliotheken und Archiven ausmachen, wegen ihres hohen Säuregehalts vom Zerfall bedroht sind. Neben der Restaurierung wertvoller Einzelstücke müssten daher vermehrt Präventionsmassnahmen getroffen werden, die im Rahmen von umfassenden, international vernetzten Bestandeserhaltungskonzepten auch bundespolitisch getragen sein sollten. Bundesrätin Ruth Dreifuss unterstützte in ihrer Ansprache vor dem Kongress dieses Postulat ebenso wie die Aufwertung der Ausbildung in diesen Berufsgattungen. Sie erklärte, sie wolle der Erhaltung der Bücher und anderer Informationsträger höchste Priorität einräumen und habe deshalb eine Arbeitsgruppe mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt. Die im Vorjahr angeregte Schaffung einer gesamtschweizerischen Mediathek wurde allerdings angesichts der Finanzlage des Bundes zugunsten einer Vernetzung der mit audiovisuellem Kulturgut befassten nationalen Institutionen zurückgestellt [13].
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Bibliotheken
Als letzte der grossen Schweizer Bibliotheken stellte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihren Katalog auf elektronische Datenverarbeitung um. Der neue Katalog "Helveticat" enthält vorderhand sämtliche Titel, die seit 1951 publiziert wurden. Als nächstes werden die Bestände der SLB aus den Jahren 1848-1900 erfasst. Bis Ende 1995 soll auch die dritte Etappe, die Aufnahme der Titel zwischen 1901 und 1950 abgeschlossen sein [14].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, der Schweizerischen Volksbibliothek (SVB) in Weiterführung der seit 1920 gewährten Finanzhilfe für die Periode 1996-1999 einen jährlichen Bundesbeitrag von 1,8 Mio Fr. auszurichten. Die SVB konnte zu Beginn des Jahres in Solothurn ihr neues Bibliocenter für die deutsche und die romanische Schweiz eröffnen. Von dieser Zentrale aus werden Gemeinden und Schulen, Firmen und Heime sowie die Armee mit austauschbaren Bücherkollektionen versorgt [15].
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Museen
Das in Schwyz als Aussenstelle des Landesmuseums geplante "Forum der Schweizer Geschichte" kam auch im Berichtsjahr nicht aus den Turbulenzen. Nach zwei vom Bundesgericht abgewiesenen staatsrechtlichen Beschwerden gegen die Baubewilligung kämpfte das Museumsprojekt nun mit Schwierigkeiten im Management. Die auf Frühsommer des Berichtsjahres in Aussicht genommene Eröffnung konnte deshalb nicht stattfinden. Sie wurde unter neuer Leitung und nach Genehmigung eines neuen Ausstellungskonzeptes auf Juni 1995 verschoben [16].
Für das hochverschuldete Volkstumsmuseum Kornhaus in Burgdorf (BE) zeigte sich nach langen Jahren der Ungewissheit eine Lösung auf. Nachdem die Burgdorfer Stimmberechtigten 1993 einen Nachtragskredit von 1,5 Mio Fr. abgelehnt und damit die Zukunft des Museums in Frage gestellt hatten, stimmten sie nun einem Projekt zu, in welchem die Stadt zwar nach wie vor die Mehrheit an der noch nicht beglichenen Bausumme, der Kanton aber den Hauptanteil am Betriebsdefizit übernimmt [17].
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Urheberrecht
Im Streit zwischen Urheberrechtsgesellschaften und Nutzern über die Höhe der Leerkassettengebühr auf unbespielten Ton- und Bildträgern entschied die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten, den Tarif pro Stunde für Tonträger auf 38 Rappen und für Bildträger auf 53 Rappen festzusetzen. Beide Parteien reichten darauf beim Bundesgericht Beschwerde ein. Zusätzlich beantragten die Nutzer die Gewährung der aufschiebenden Wirkung. Dieses Gesuch wurde vom Bundesgericht abgelehnt, weshalb zumindest vorübergehend der von der Schiedskommission festgelegte Tarif zum Tragen kommt [18].
In einem Postulat bat Ständerat Petitpierre (fdp, GE) den Bundesrat zu prüfen, inwiefern eine Erhebung von Urheberrechtsgebühren für die Aufführung von Werken, die Allgemeingut geworden sind, unter der Bedingung ins Auge gefasst werden könnte, dass die resultierende Entschädigung karitativen Zwecken zugute kommt. Konkret ging es um den 1991 vom weltberühmten Geiger Lord Yehudi Menuhin ins Leben gerufenen "Fonds Mozart" zur Finanzierung von Aktivitäten, die dazu bestimmt sind, das Leiden in der Welt zu mindern und zu verhindern. In seiner Antwort verwies Bundesrat Koller darauf, dass auch in anderen europäischen Ländern die Möglichkeit der Einführung eines "domaine public payant" zugunsten der Allgemeinheit diskutiert werde. Er war bereit, das Postulat entgegenzunehmen, worauf es diskussionslos überwiesen wurde [19].
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Kulturpolitik in den Kantonen und Gemeinden
Nachdem der Einbau eines Kulturförderungsartikels in die Bundesverfassung am Ständemehr gescheitert war (s. oben), empfahl die Konferenz der Schweizer Städte für Kulturfragen ihren 16 Mitgliedstädten einstimmig, ihre Kräfte nun darauf zu konzentrieren, die Kulturpolitik als verpflichtende Aufgabe in die Reglemente ihrer Gemeinwesen aufzunehmen. Als erste legte daraufhin die Stadt Bern ihr Projekt für eine Kulturpolitik bis ins Jahr 2008 vor. Mit ihrem Konzept will die Berner Exekutive die Kulturpolitik zu einem festen Bestandteil ihrer Politik und der Entwicklung der Stadt machen sowie Verhältnisse mitgestalten, in denen die Kultur als Schlüssel für notwendige Veränderungen wirken kann. Unter dieser Zielsetzung nahm sie sich vor, für die nächsten zwölf Jahre ein systematisches Handeln einzuleiten, das ein Setzen von Prioritäten erlauben und gleichzeitig Beliebigkeit und Zufälligkeit in der Kulturförderung verhindern soll. Partnerschaft mit Bevölkerung und Kulturschaffenden wurde dabei ebenso zur Bedingung gemacht wie das Verständnis für fremde Kulturen [20].
In Zürich konnte die Entflechtung der kulturellen Aufgaben zwischen Stadt und Kanton erfolgreich abgeschlossen werden. Im September nahmen die Stimmbürger des Kantons mit rund 75% Ja-Stimmen zwei Vorlagen an, die den Kauf des Opernhauses und die alleinige Finanzierung dieser Institution durch den Kanton ermöglichen. Im Gegenzug wird die Stadt den Betriebskredit der drei anderen grossen Kulturinstitute (Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus) ohne Kantonssubventionen berappen. Erhalten bleiben der Stadt aber die Beiträge der Gemeinden aus dem Steuerkraftausgleich [21].
Gleichentags wie auf Bundesebene der Kulturförderungsartikel abgelehnt wurde, genehmigten rund zwei Drittel der Stimmbürger der Stadt Luzern den für den Bau des neuen Kultur- und Kongresszentrums notwendigen Kredit von 94 Mio Fr. Im Vorfeld der Abstimmung gab es kaum Opposition gegen das Projekt. Selbst die SP und die Grünen, welche in früheren Jahren gewisse Bedenken gegen das Mammutprojekt geäussert hatten, zeigten sich nun überzeugt, dass am Europaplatz für gesamthaft 194 Mio Fr. ein "Jahrhundertbau" entstehen werde. Einzig die Unabhängige Frauenliste sprach sich nach wie vor offen dagegen aus [22].
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beantragte dem Grossen Rat massive Einsparungen im Kulturbereich. Die Subventionen an die Theatergenossenschaft sollen bis zur Spielzeit 2000/2001 um 30%, jene an die beiden Orchester um 22% zurückgestuft werden. Der Grosse Rat stimmte grundsätzlich zu, will aber die Details der Kürzungen im Theaterbereich von einer parlamentarischen Kommission festlegen lassen. Andererseits beschlossen Regierung und Grosser Rat einen Investitionskredit von 10 Mio Fr. für den Umbau einer der Muba-Hallen in eine permanente Musical-Bühne. Dank den Einnahmen aus der Billetsteuer soll dieser Betrag innert zwei Jahren wieder in die Staatskasse zurückfliessen [23].
Seit drei Jahren leistete sich die Stadt Zug einen Stadtbeobachter, eine Schriftstellerin oder einen Schriftsteller, die auf Kosten des Gemeinwesens dort lebten, arbeiteten und am kulturellen Leben teilnahmen. Vor allem auf Betreiben der SVP verweigerten die Zuger Stimmberechtigten nun eine Weiterführung des dafür notwendigen Kredits von 90 000 Fr. pro Jahr. Die Gegner dieser in der Schweiz einmaligen Form der Literaturförderung argumentierten, die Institution müsse auf private Basis gestellt werden, da die öffentliche Hand im Augenblick die Aufgabe habe, bei allen unnötigen Ausgaben zu sparen [24].
 
Das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen
Im emotional nach wie vor stark aufgeladenen Spannungsverhältnis zwischen Sprachenfreiheit und Territorialitätsprinzip ging das Ringen um eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung mit der zweiten Lesung des Ständerates in eine weitere Runde. Der kleinen Kammer lag zu Beginn ihrer Beratungen ein Kompromissvorschlag ihrer Kommission vor, der die beiden umstrittenen Begriffe wieder aufnahm, allerdings in einer anderen systematischen Einordnung. Aus Rücksicht auf die Germanisierungsängste der Romandie sollte im eigentlichen Sprachenartikel (Art. 116 BV) nur das Verhältnis zwischen den Nationalsprachen festgeschrieben und dabei allein das Territorialitätsprinzip berücksichtigt werden, welches ein Gebiet verbindlich einer Sprache zuordnet. Hinzu kam eine Bestimmung über die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachregionen. Als Konzession an den Nationalrat, der aus Gründen des Gleichgewichts den einen Begriff nicht ohne den anderen stehen lassen wollte und deshalb auch das Territorialitätsprinzip aus der Vorlage gekippt hatte, schlug die Kommission vor, das Element der individuellen Sprachenfreiheit als neuen Art. 54bis in den Grundrechtskatalog der Verfassung aufzunehmen [25].
Unter dem Eindruck der Volksabstimmung zum Kulturförderungsartikel, welche einmal mehr einen Graben zwischen deutscher und welscher Schweiz offenbart hatte (s. oben), geriet dann aber die gesamte Vorlage ins Rutschen. Ständerat Iten (fdp, ZG) stellte den Antrag, die Übung kurzerhand abzubrechen. Er warnte vor einem Abstimmungskampf, der komplexe Sachverhalte vermitteln müsste und leicht irrationale Ängste schüren könnte, und meinte, der heute fragile, aber immerhin bestehende Sprachfriede müsse eindeutig vor eine generell zu ambitiös geratene Neufassung des Sprachenartikels gesetzt werden. Zudem könne das ursprüngliche Anliegen, das zu den Revisionsarbeiten geführt habe, nämlich der Schutz und die Besserstellung des Rätoromanischen auch mit dem bestehenden Verfassungsartikel in die Tat umgesetzt werden.
Aus Sorge, die Rätoromanen könnten sich durch eine Nullösung desavouiert fühlen, brachten die beiden Romands Cavadini (lp, NE) und Petitpierre (fdp, GE) eine Minimalvariante als weitere Kompromisslösung ein. Sie bezeichnet das Deutsche, Französische, Italienische und Rätoromanische als Nationalsprachen der Schweiz und gibt dem Bund die Möglichkeit, auf Begehren der betroffenen Kantone Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Gebietes bedrohter sprachlicher Minderheiten zu unterstützen. Die beiden Bündner Abgeordneten Cavelty (fdp) und Gadient (svp) stellten den Zusatzantrag, das Rätoromanische sei wie im ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zur Teilamtssprache zu erheben. Auf der Strecke blieb bei dieser Minimallösung die Kompetenz des Bundes, allein oder in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften sowie den gegenseitigen Austausch zu fördern. Auch die Aufnahme der Sprachenfreiheit in den Grundrechtskatalog der Verfassung wurde fallengelassen.
Aus Rücksicht auf die rätoromanische Minderheit des Landes wurde der Antrag Iten mit 14:17 Stimmen knapp abgelehnt. Der Vorschlag der Kommission, für den sich in der Debatte nur noch deren Präsident Jagmetti (fdp, ZH) und der Thurgauer Onken (sp) sowie Bundesrätin Dreifuss stark machten, unterlag mit 23:9 Stimmen klar gegenüber der Minimalvariante Cavadini/Petitpierre/Cavelty/Gadient [26].
Der Basler SP-Ständerat Plattner hatte anfänglich einen Rückweisungsantrag eingereicht mit dem Inhalt, die Besserstellung des Rätoromanischen sei ausgehend vom bestehenden Art. 116 BV auf Gesetzesstufe zu realisieren. Er zog diesen Antrag im Verlauf der Beratungen zurück, kleidete ihn aber in die Form einer Motion, die von 26 seiner Kolleginnnen und Kollegen mitunterzeichnet wurde [27].
Die kleine Kammer lehnte auf Antrag ihrer Kommission diskussionslos drei ähnlichlautende Standesinitiativen der Kantone Bern, Freiburg und Wallis ab, welche verlangten, der Bund solle die zweisprachigen Kantone bei ihren besonderen Leistungen zur Erhaltung und Förderung der Mehrsprachigkeit finanziell unterstützen. Die Kommission stellte in Aussicht, dass je nach Ausgestaltung des Sprachenartikels gewisse Beiträge eventuell möglich werden könnten, betonte aber auch ganz klar, dass die Mehrsprachigkeit eines Kantons nicht in erster Linie eine Belastung, sondern eine Bereicherung von nicht zu unterschätzendem Wert darstelle [28].
Der Ständerat nahm eine 1993 vom Nationalrat teilweise überwiesene Motion Comby (fdp, VS) an, welche verlangt, dass die Weisungen über die Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung von 1983 näher auszuführen, zu ergänzen und für verbindlich zu erklären seien. Da die Forderungen teilweise in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates eingreifen, wurden zwei Motionen Salvioni (fdp, TI), die eine gerechtere Vertretung der lateinischen Sprachgruppen in der allgemeinen Bundesverwaltung sowie eine bessere Berücksichtigung dieser Sprachregionen bei der Vergabe von Bundesaufträgen forderten, lediglich als Empfehlungen verabschiedet [29].
Im Nationalrat fand eine parlamentarische Initiative Robert (gp, BE) für die Förderung der zweisprachigen Erziehung breite Unterstützung. Der Bund soll insbesondere in den Bereichen Forschung, Begleitung und Auswertung die diesbezüglichen Bemühungen der Kantone unterstützen. Direkt auf diese Initiative Bezug nahm ein von der grossen Kammer diskussionslos überwiesenes Postulat Schmid (gp, TG), welches die Förderung des Austausches verschiedensprachiger Schüler durch stark verbilligte Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr anregte [30].
Zu den Arbeiten der 1992 eingesetzten Verständigungskommissionen von Nationalrat- und Ständerat und den damit zusammenhängenden parlamentarischen Vorstössen, welche dazu beitragen sollen, die Gräben zwischen den verschiedenen Sprachregionen zu überbrücken, sowie die Bemühungen zur Verbesserung der landesprachlichen Kommunikation in den audiovisuellen Medien siehe oben, Teil I, 1a (Grundfragen) und unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
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Französisch
Im Kanton Freiburg entfachte ein von der Regierung in Auftrag gegebener kantonaler Sprachenbericht die Sprachendebatte erneut. Seit 1990 stehen die Gleichberechtigung von Deutsch und Französisch sowie das Territorialitätsprinzip in der Freiburger Verfassung. Der von einer Kommission erarbeitete Bericht sollte nun Wege zur Konkretisierung des neuen Verfassungsartikels und insbesondere des Territorialitätsprinzips aufzeigen. Die zentrale Frage war, ob es inskünftig im Kanton Freiburg nur deutsch- und französischsprachige Gemeinden geben soll, oder ob und wie man entlang der Sprachgrenze den starken deutschsprachigen Minderheiten entgegenkommen kann. Der Bericht empfahl, jene Gemeinden als zweisprachig zu erklären, in denen eine Sprachenminderheit mindestens 30 Prozent der gesamten französisch- und deutschsprachigen Bevölkerung erreicht. In diesen Gemeinden sollen Schule, Verwaltung und Gerichtsbarkeit zweisprachig sein. Diese Regelung beträfe mehrere Dörfer, nicht aber die Stadt Freiburg (28,1% deutschsprachig) und die Gemeinde Murten (16,4% französischsprachig), die aus historischen Gründen als zweisprachig gelten und es auch bleiben sollen. Eine Kommissionsminderheit schlug zudem vor, Gemeinden mit einer Sprachminderheit von zehn bis dreissig Prozent einen Sonderstatus zu gewähren, der den Schulbesuch und die Gerichtsverhandlungen in der Minderheitssprache ermöglichen würde [31].
Die an der Sprachgrenze gelegene Gemeinde Sierre/Siders (VS) weitete das im Vorjahr auf Kindergartenstufe eingeführte Pilotprojekt eines zweisprachigen Unterrichts auf die Primarschulen aus. Das Westschweizer Institut für pädagogische Forschung will hier während sieben Jahren mit zwei Modellen Erfahrungen sammeln. Im Kanton Wallis soll zudem vom Sommer 1995 an in allen Mittelschulen und Gymnasien ein Fach in der zweiten Sprache unterrichtet werden. Das Wallis hat damit in Sachen zweisprachiger Unterricht an öffentlichen Schulen die Führung übernommen. Im Kanton Freiburg, der in den vergangenen Jahren mehrfach sein Interesse an Versuchen mit zweisprachigen Unterrichtsformen bekundet hatte, wurde in Villars-sur-Glâne auf Druck der Eltern erstmals eine zweisprachige Kindergartenklasse eröffnet [32].
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Italienisch
Mit Beginn des neuen Schuljahres führte der Kanton Uri als bisher erster und einziger Schweizer Kanton Italienisch als erste Fremdsprache ein. Uri begründete diese Neuerung, die in Widerspruch zu den Richtlinien der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz steht, mit der geographischen, historischen und mentalitätsmässigen Nähe zum Kanton Tessin. Dieser leistete denn auch einen substantiellen Beitrag an die Ausbildung der urnerischen Lehrkräfte sowie an die Ausarbeitung der für die Durchführung des neuen Fremdsprachenkonzeptes notwendigen Lehrmittel [33].
Für die Diskussionen über ein Italienisch-Obligatorium zur Erlangung einer eidgenössisch anerkannten Matura siehe oben, Teil I, 8a (Enseignement secondaire supérieur).
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Rätoromanisch
Der Kanton Graubünden stellte ein Bündel von dringlichen Massnahmen vor, welche eine weitere Marginalisierung des Rätoromanischen verhindern sollen. Die Kosten des Gesamtpakets wurden von der Kantonsregierung auf 2,4 Mio Fr. jährlich geschätzt. Mit 1,8 Mio Fr. bildet dabei die geplante Tageszeitung in der Standardsprache "Rumantsch grischun" den finanziell gewichtigsten Brocken. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bereiche Schule und Bildung sowie die Schaffung der Stelle eines kantonalen Sprachbeauftragten. Nach Ansicht der Bündner Regierung soll der Bund zu fünf Sechsteln und der Kanton zu einem Sechstel für die anfallenden Kosten aufkommen. Die Kantonsregierung orientierte zudem über ein Pilotprojekt, welches die Region Unterengadin-Müstair dem Territorialitätsprinzip unterstellen möchte. Damit würde - unabhängig vom Grad der deutschschweizerischen Zuwanderung - in allen Gemeinden der Region Rätoromanisch zur alleinigen Amts-, Schul- und Verkehrssprache erklärt [34].
Der Bundesrat zeigte sich offen für die Anliegen der Rätoromanen. In Anbetracht der Dringlichkeit von zusätzlichen Massnahmen gab er Ende Jahr seine Absicht bekannt, noch vor Abschluss der parlamentarischen Beratungen über den Sprachenartikel der Bundesverfassung eine Revision des Beitragsgesetzes zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Kultur in die Wege zu leiten. Gemäss der Gesetzesrevision soll neu auch die Unterstützung der rätoromanischen Presse und des Verlagswesens in der italienisch- und rätoromanischsprachigen Schweiz ermöglicht werden, doch wird ein Engagement der Kantone und von Privaten vorausgesetzt. Nach dem Revisionsentwurf soll die Finanzhilfe des Bundes höchstens 75% der Gesamtkosten betragen, die Eigenleistung der Kantone mindestens 25%. Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung sieht der Bundesrat eine Erhöhung der Bundesbeiträge an den Kanton Graubünden vor. Von 4 Mio Fr. im Budget 1995 (250 000 Fr. mehr als 1994) sollen die Beiträge in den folgenden drei Jahren auf fünf Mio Fr. steigen. Die Subventionen an den Kanton Tessin bleiben mit 2,5 Mio Fr. unverändert [35].
Im Spätherbst wurde ein im Auftrag der Bündner Kantonsregierung von einer gemischtsprachigen Arbeitsgruppe verfasster Bericht zur sprachlichen Situation in Graubünden veröffentlicht. Die Autoren kamen in ihrer Bestandesaufnahme zum Schluss, dass die Dreisprachigkeit Graubündens angesichts der immer dominanteren Stellung des Deutschen zunehmend gefährdet ist. Um dem weiteren Abbau der Dreisprachigkeit wirksam entgegenzutreten, sind nach Ansicht der Arbeitsgruppe umfangreiche Massnahmen auf verschiedenen Ebenen notwenig. Der diesbezügliche Katalog von 39 Postulaten umfasste die Bereiche Verwaltung, Recht, Bildung, Medien, Wirtschaft sowie gegenseitige Verständigung. In ihrer Palette der konkreten Vorschläge sprach sich die Arbeitsgruppe unter anderem für die Schaffung eines Sprachförderungsgesetzes und die gezielte Erweiterung des Kulturförderungsgesetzes, für die Bestimmung einer einzigen romanischen Amtssprache, die Einrichtung von regionalen Sprachterritorien auf der Basis von interkommunalen Zusammenschlüssen, eine vermehrte Präsenz der schwächeren Sprachen in Verwaltung, Wirtschaft, Schulen und im Alltag sowie für die Förderung der romanisch- und italienischsprachigen Presse im Kanton aus [36].
Für die Bemühungen zur Schaffung einer Tageszeitung in der Standardsprache "Rumantsch grischun" siehe unten, Teil I, 8c (Presse).
Auch im Kanton Graubünden laufen Bestrebungen, die Zweisprachigkeit der Bevölkerung bereits auf Schulstufe sicherzustllen. Im oberengadinischen Samedan, in dem sich nur noch 10% der Bevölkerung zum Romanischen bekennen, soll im nächsten Jahr an den Schulen das sogenannte Immersionsmodell eingeführt werden. Dabei werden Deutsch und Rätoromanisch in der ganzen Volksschule als zwei gleichwertige Sprachen behandelt und im Unterricht verwendet [37].
Der Versuch, das Rätoromanische in der Armee zu institutionalisieren, muss als gescheitert betrachtet werden. Die 1988 versuchsweise eingeführten vier Romanen-Kompanien der Füsiliere wurden mit der Armee-Reform 95 wieder abgeschafft. Grund dafür waren Rekrutierungsprobleme bei den Kaderleuten [38].
Die alle drei Jahre stattfindende "Scuntrada rumantscha" stand ganz im Zeichen sprachpolitischer Fragen. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Themenbereiche "Schule und Sozialisation", "Formen und Normen" sowie "Kommunikation". Abschluss und Höhepunkt der diesjährigen "Scuntrada" bildete der Festakt zum 75-Jahr-Jubiläum der "Lia Rumantscha", an dem auch Nationalratspräsidentin Gret Haller und BAK-Direktor David Streiff teilnahmen [39].
 
Kirchen
Ende 1993 deponierte der Waadtländer PdA-Abgeordnete Zisyadis eine Motion, mit welcher er den Bundesrat aufforderte, eine Fachstelle für Religionsfragen zu schaffen, die beobachtet, wo die Kirchen, aber auch Sekten und andere Religionsgemeinschaften stehen und wie und in welchem Mass sie die gesellschaftliche Entwicklung prägen und beeinflussen. In seiner schriftlichen Stellungnahme zur Motion, welche im Berichtsjahr noch nicht vom Plenum behandelt wurde, lehnte der Bundesrat die Schaffung einer deratigen Stelle aus Gründen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen ab. Nach dem Sektendrama von Cheiry (FR) und Granges-sur-Salvan (VS), bei dem in einer Art Endzeitaktion 48 Mitglieder eines obskuren Sonnentemplerordens ihr Leben verloren, doppelte Zisyadis mit einer Interpellation nach. In seiner Antwort bedauerte der Bundesrat diese Tragödie, vertrat aber die Ansicht, dass auch ein Bundesamt für Religionsfragen ein solches Geschehen nicht hätte verhindern können. Aus diesem Grund sah er keine Veranlassung, auf seine ursprüngliche Stellungnahme zurückzukommen [40].
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beantragte dem Kantonsrat, die vor Jahresfrist eingereichte Volksinitiative zur Trennung von Kirche und Staat ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Zuvor hatten sich schon die katholische Zentralkonferenz und die protestantische Synode dezidiert gegen die Initiative ausgesprochen. Im Kanton Aargau lehnten Regierung und Kirchen eine analoge Motion der SD ebenfalls ab [41].
Die Diskussion über den Bistumsartikel in der Bundesverfassung kam erneut in Gang. Angesichts der Arbeitsüberlastung der Schweizer Bischöfe, welche immer häufiger zu gesundheitsbedingten vorzeitigen Rücktritten führt, forderte der Präsident der Schweizerischen Bischofskonferenz eine baldige Restrukturierung vor allem der drei grossen Diözesen Basel, Chur und Freiburg-Lausanne-Genf. Bereits 1982 hatte eine von der Bischofskonferenz eingesetzte Projektkommission die Schaffung von drei neuen Bistümern mit Sitz in Genf, Zürich und Luzern vorgeschlagen, was bei den anderen Konfessionen teilweise kritisch aufgenommen worden war. Gemäss Verfassung (Art. 50 Abs. 4) muss der Bund die Errichtung neuer Bistümer auf schweizerischem Gebiet genehmigen. Diese Bestimmung, welche auf die vom Kulturkampf geprägte Totalrevision der Bundesverfassung von 1874 zurückgeht, wird von den Katholiken als diskriminierende Anomalie empfunden, weshalb der Präsident der Bischofskonferenz erneut die baldige Abschaffung des Bistumsartikels verlangte.
Aber auch Politiker wurden in dieser Richtung aktiv. Bereits zwei Monate vor dem Appell der Bischofskonferenz hatte Nationalrat Leuba (lp, VD) den Bundesrat in einer Interpellation aufgefordert, die Abschaffung des Bistumsartikels voranzutreiben. Leuba argumentierte, der Artikel widerspreche dem von den Stimmbürgern am 25. September angenommenen Anti-Rassismusgesetz, das ausdrücklich auch die Diskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit unter Strafe stellt. In seiner Antwort bestritt der Bundesrat zwar, dass der Bistumsartikel einen Fall von Diskriminierung im Sinn der internationalen Konvention gegen den Rassismus darstelle. Er räumte aber ein, dass diese Bestimmung mit der Regelung der konfessionellen Konflikte an Bedeutung verloren habe, weshalb er sich bereit erklärte, bei einer Totalrevision der Bundesverfassung die Aufhebung des Artikels zu beantragen, wie dies bereits eine überwiesene Motion des Nationalrates von 1972 verlangt hatte [43].
Nach den Auseinandersetzungen um die Ernennung des Churer Bischofs Wolgang Haas kam der Wahl eines neuen Bischofs in der Diözese Basel - mit 10 Kantonen und 1,1 Mio Katholiken das grösste Schweizer Bistum - besondere Bedeutung zu. Aufgrund des Konkordates von 1828, welches dem Domkapitel und den Regierungen der betroffenen Kantone weltweit einmalige Rechte bei der Wahl eines Bischofs zugesteht, konnte davon ausgegangen werden, dass sich so umstrittene Vorkommnisse wie bei der Einsetzung von Haas nicht wiederholen würden. Die Wahl verlief denn auch ungestört und ohne laute Töne. Gewählt - und vom Papst bestätigt - wurde der Stadtberner Pfarrer und Dekan Hansjörg Vogel, der in Kirchenkreisen als profiliert und aufgeschlossen gilt [44].
Überraschend trat im Herbst auch der Oberhirte des Bistums St. Gallen, Otmar Mäder zurück. St. Gallen ist wie Basel eine der wenigen Diözesen der Welt, in denen der Bischof nicht von Rom ernannt, sondern von einem lokalen Gremium gewählt wird, wobei allerdings - anders als in Basel - die Kandidaten bereits vor der Wahl der Zustimmung des Vatikans bedürfen. Bis zur Bestellung des neuen Bischofs wurde die Diözese einem Administrator unterstellt [45].
Bischof Haas spaltete mit seiner Personalpolitik und seiner Verweigerung jeglichen Dialogs weiterhin das Bistum Chur. Die Bündner Kirchenbasis reagierte auf die unerfreuliche Situation mit der Einberufung einer Tagsatzung, an der 100 der 131 katholischen Kirchgemeinden Graubündens vertreten waren. Anders als Haas, der jede Zusammenarbeit mit der Tagsatzung ablehnte, stellte sich Weihbischof Vollmar voll hinter deren Zielsetzung, im Bistum Chur wieder Frieden und Einheit herzustellen. Aber auch ausserhalb Graubündens ging die Kirchenbasis immer weiter auf Distanz zu Haas. Der Entscheid der Urschweizer Landeskirchen, welche seit Jahren Haas den Bistumsbeitrag verweigern, das gesperrte Geld teilweise freizugeben, allerdings nicht, um es an Chur abzuliefern, sondern ausdrücklich zur Schaffung eines Urschweizer Generalvikarensekretariats, wurde allgemein als erster Schitt in Richtung einer Abspaltung von der Diözese Chur gewertet [46].
 
Weiterführende Literatur
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Kultur
D. Barrelet / W. Egloff, Das neue Urheberrecht. Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bern 1994.
R. Ritschard, "Wirtschaftliche Aspekte der Kultur und der Kulturförderung", in Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 5, S. 42 ff.
Schweizer Monatshefte, 74/1995, Nr. 5 (mehrere Artikel zur Kulturförderung).
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Sprachen
S. Bianconi / C. Giannocca, Plurilinguismo nella Svizzera italiana secondo il censimento federale della popolazione del 1990, Bellinzona 1994.
S. Bianconi / B. Moretti, Lingue in Ticino, Bellinzona 1994.
Universitas Friburgensis, 52/1994, Nr. 4 (Sondernummer zum Thema Zweisprachigkeit).
R. Knüsel, Les minorités ethnolinguistiques autochtones à territoire. L'exemple du cas helvétique, Lausanne 1994.
G. Lüdi / B. Py, Fremdsprachig im eigenen Land. Wenn Binnenwanderer in der Schweiz das Sprachgebiet wechseln und wie sie darüber reden, Basel 1994.
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Kirchen
U. Jecker, Risse im Altar. Der Fall Haas oder Woran die katholische Kirche krankt, Zürich 1994.
G. Robben, "Verträge zwischen den evangelischen Kirchen und dem Staat. Ein schweizerisch-deutscher Vergleich", in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 113/1994, I, S. 223 ff.
M. Wyss, "Glaubens- und Religionsfreiheit zwischen Integration und Isolation", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 1994, S. 385 ff.
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M.B.
 
[1] Presse vom 7.5.94. Für eine Untersuchung, die am Beispiel der Kulturinstitute der Stadt Bern belegte, dass pro Subventionsfranken durchschnittlich drei Franken an den Staat und die Wirtschaft zurückfliessen, siehe Bund, 25.5.94. Zur Bedeutung des privaten Sponsorings vgl. SGT, 22.7.94 und BZ, 23.8.94.1
[2] Gesch.ber., 1994, II, S. 202
[4] Presse vom 22.3.-11.6.94.4
[5] P. Sciarini / J. Barranco, Analyse der eidg. Abstimmungen vom 12. Juni 1994, Vox Nr. 53, Adliswil/Bern 1994. Siehe auch SPJ 1991, S. 17 f.5
[6] NZZ, 14.1.94; TA, 23.2.94; BZ, 22.10.94. Siehe SPJ 1993, S. 256 f.6
[7] Presse vom 19.2., 3.3.und 15.4.94; LZ, 13.3. (Beilage), 1.7. und 24.12.94; NZZ, 22.7.94; LNN, 10.9.94. Vgl. SPJ 1993, S. 256.7
[8] Bund, 16.11.94. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 642 f.8
[9] NZZ, 22.3.94.9
[10] Baz, 18.1.94; Ww, 3.2.94; Presse vom 29.6.94.10
[11] Presse vom 8.8.94; TA, 13.8.94. Die Chefin der Sektion Film im BAK, Yvonne Lenzlinger, gab anfangs November überraschend ihren Rücktritt bekannt. Lenzlinger, die erst seit August 1993 im Amt war, begründete ihren Schritt mit dem Fehlen der grossen Linien und dem mangelnden Mut, neue Ideen umzusetzen (Presse vom 11.11.94; TA, 12.11.94).11
[12] BaZ, 10.2.94; NQ, 12.10.94 und 10.2.95. Vgl. SPJ 1993, S. 257.12
[13] Gesch.ber., 1994, II, S. 39; NZZ, 5.9.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 257.13
[14] BaZ, 19.10.94. Für die Unvereinbarkeit der Datenverarbeitung der SLB mit jener anderer gesamtschweizerisch wichtiger Bibliotheken siehe Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1228 f. und SPJ 1993, S. 258.14
[15] BBl, 1994, V, S. 189 ff.; TA, 22.1.94. Siehe auch SPJ 1991, S. 275.15
[16] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 612 f.; SoZ, 2.1.94; LNN, 26.1., 12.7., 22.11. und 16.12.94; SGT, 11.3.94. Siehe auch SPJ 1992, S. 275.16
[17] Bund, 1.2., 16.7., 21.9., 27.9., 9.11., 5.12. und 6.12.94; TA, 29.8.94; BaZ, 2.9.94. Im Vorfeld der Abstimmung gab der Nidwaldner CVP-Nationalrat Iten überraschend seinen Rücktritt als Stiftungspräsident bekannt (Bund, 25.8.94). Siehe auch SPJ 1991, S. 274.17
[18] NZZ, 10.1., 2.3., 8.4. und 30.7.94; Bund, 7.7.94; LNN, 29.7.94. Vgl. SPJ 1993, S. 259.18
[19] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1157 f.19
[20] Bund, 15.6., 17.9. und 5.11.94. Anlass für die Ausarbeitung des Berner Kulturkonzeptes war auch eine im Vorjahr von über 60 000 Personen unterzeichnete Petition, welche die Stadtexekutive ersucht hatte, die Sparmassnahmen in einem für die kulturellen Institutionen tragbaren Rahmen zu halten (SPJ 1993, S. 259). Zu den Kulturaufgaben der Städte siehe BaZ, 16.2., 19.2., 24.2., 1.3., 9.3., 12.3., 16.3., 22.3., 29.3., 7.4., 9.4., 16.4. und 23.4.94.20
[21] TA, 11.2., 29.3., 19.5. und 15.9.; LNN, 30.8., 3.9. und 13.9.94; Presse vom 26.9.94. Auch die Stadt Bern soll durch eine Revision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes von ihrer Zentrumsfunktion entlastet werden. Der Regierungsrat unterbreitete dem Grossen Rat entsprechende Änderungsanträge, durch die insbesondere die Agglomerationsgemeinden stärker eingebunden würden (Bund, 9.3., 17.6., 23.9. und 26.10.94).21
[22] Presse vom 13.6.94. Siehe SPJ 1993, S. 259 f. Nach der Bereinigung verschiedener Einsprachen konnte in Luzern auch mit dem Ausbau des alternativen Kulturzentrums Boa begonnen werden (LNN und LZ, 14.6.94. Vgl. SPJ 1991, S. 276).22
[23] Einsparungen: BaZ, 13.1., 10.2., 16.2., 8.3., 23.3., 3.6., 8.6., 10.6., 30.6., 18.8. und 8.9.94. Musical-Theater: BaZ, 17.3., 30.3., 14.4., 16.4., 28.4., 28.6. und 29.10.94.23
[24] TA, 10.2.94; LNN und LZ, 21.2., 25.2. und 2.3.94.24
[25] BüZ, 18.1. und 11.5.94; Presse vom 26.1. und 31.5.94; TA, 30.5.94. Siehe dazu SPJ 1992, S. 278 und 1993, S. 260 f.25
[26] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 695 ff.; Presse vom 16.6.94.26
[27] Verhandl. B.vers., 1994, II, S. 153.27
[28] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 709 ff.28
[29] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 35 ff., 852 f. und 859 ff. Siehe auch SPJ 1993, S. 262.29
[30] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 396 ff. und 1192. Erziehungsfachleute aus der ganzen Schweiz gründeten im November in Luzern die "Schweizer Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des mehrsprachigen Unterrichts" (NZZ, 19.11.94; NQ, 22.11.94).30
[31] Lib., 16.6. und 18.6.94. Siehe auch SPJ 1990, S. 268 f.31
[32] NQ, 25.4.94; Bund, 4.7.94; Lib., 26.4., 19.7., 30.8. und 23.9.94. Vgl. SPJ 1993, S. 262. Der Berner Stadtrat überwies ein Postulat zur Prüfung der Möglichkeit, an den Stadtberner Schulen verschiedene Fächer französisch zu unterrichten (BZ, 18.11.94).32
[33] Presse vom 23.8.94; LNN und CdT, 5.9.94. Frühitalienisch steht auch im Kanton Graubünden zur Diskussion (BüZ, 1.6.94). Vgl. SPJ 1991, S. 260 und 1993, S. 243. 33
[34] BüZ, 30.3.94.34
[35] BüZ, 13.12. und 15.12.94.35
[36] BüZ, 5.11.94.36
[37] BüZ, 23.8.94.37
[38] BüZ, 16.7.94. Vgl. SPJ 1987, S. 229.38
[39] Büz, 11.10.-17.10.9439
[40] Verhandl. B.vers., 1994, IV, S. 139; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2489; Presse vom 6.10.-10.10.94.40
[41] NZZ, 2.3., 11.3., 30.3., 1.7. und 20.8.94; BaZ, 22.3.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 265.41
[43] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2488 f. Siehe SPJ 1972, S. 16 f. Nicht bis zu einer Totalrevision der BV möchte der Aargauer StR Huber (cvp) warten. In der Wintersession reichte er eine parl. Initiative für eine ersatzlose Streichung von Art. 50 Abs. 4 BV ein (Verhandl. B.vers., 1994, IV, S. 37).43
[44] Ww, 6.1. und 10.1.94; LNN, 12.1.94; TA, 13.1.94; Presse vom 14.1., 15.1., 4.2., 5.4. und 6.7.94; LZ, 19.1.94; SZ, 14.4.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 265 f. Gleichzeitig mit der Bestätigung Vogels ernannte der Papst den eher als traditionalistisch eingeschätzten Walliser Priester Pierre Burcher zum neuen Weihbischof des Bistums Freiburg-Lausanne-Genf (Presse vom 4.2. und 14.3.94).44
[45] Presse vom 26.9. und 6.10.94; SGT, 29.9., 12.10., 31.10., 10.11. und 12.11.94; NQ, 30.9.94.45
[46] Presse vom 8.2.94; TA, 21.5.94; BüZ, 25.5., 26.5., 31.5., 4.6., 6.6., 7.11. und 25.11.94; LNN, 23.11.94. Immer wieder auftauchende Gerüchte, wonach Papst Johannes Paul II zur Einsicht gelangt sei, die Ernennung von Haas sei ein Fehler gewesen, weshalb er ihm den Rücktritt nahelege, wurden von Chur, dem päpstlichen Nuntius im Bern und vom Vatikan stets dementiert (BüZ, 15.3.94; Presse vom 21.5., 31.5. und 7.6.94). Siehe SPJ 1993, S. 265.46
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