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Eléments du système politique
Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale
Le Conseil fédéral s'est déclaré en faveur du projet neuchâtelois d'exposition nationale. - Le 7 mai, les autorités fédérales ont commémoré dans une session extraordinaire les 50 ans de la fin de la Seconde Guerre Mondiale. - Le parlement a biffé la période de l'Helvétie du programme des fêtes fédérales de l'an 1998. - Le Conseil fédéral a mis en consultation un projet de révision totale de la Constitution fédérale.
Grundsatzfragen
Das Vertrauen in die politischen Behörden nahm auch 1995 weiter ab. Gemäss einer zu Beginn des Jahres in der Deutsch- und Welschschweiz vom Institut DemoScope durchgeführten Meinungsumfrage bekundeten noch 65% der 1000 Befragten zwischen 15 und 74 Jahren ihr Vertrauen in den Bundesrat. 1994 waren es noch 71%, 1979, zu Beginn der Studie, gar 87%. Mit einem Wert von 67% ist das Ansehen der Kantons- und Gemeindebehörden ähnlich gering, während nur gerade 57% der Befragten der Beamtenschaft vertrauen. Bessere Werte als 1994 erhielt dagegen die Schweizer Wirtschaft. 62% (1994: 58%) sprachen den eidgenössischen Grossunternehmen ihr Vertrauen aus, das der kleinen und mittleren Betriebe hielt sich bei 83%. 39% (40%) der Bevölkerung vertrauten in die internationalen Konzerne. Zugenommen hat auch das Ansehen der Medien: 1995 lagen die Werte beim Radio bei 82% (80%), beim Fernsehen bei 73% (69%) und bei der Presse konstant bei 67% [1].
Geringe Vertrauenswerte für die politischen Behörden und vor allem die Parteien bestätigte auch eine Studie der Militärischen Führungsschule und der ETH Zürich. Dagegen sei das Sicherheitsempfinden und die Bereitschaft zur Öffnung, insbesondere europäischen Institutionen gegenüber, wieder gestiegen. Bezüglich der Schweizer Armee bestehe bei jüngeren Menschen eine grössere Skepsis als bei älteren. Insgesamt habe jedoch die Zustimmung zur Milizarmee 1995 den seit 1988 höchsten Wert erreicht [2].
Zwei Studien beschäftigten sich mit den Ängsten der Menschen. Eine internationale, von Chemie- und Energiebetrieben mit in Auftrag gegebene Untersuchung fand heraus, dass politisch so umstrittene Themen wie die Genforschung die Bevölkerung weit weniger interessieren als Kriminalität oder Arbeitslosigkeit. Die Technikängste, von denen zwei Drittel der Bevölkerung mehr oder weniger befallen seien, führt die Studie im wesentlichen auf die Information in den Medien zurück [3]. Für die Schweiz stellte eine Westschweizer Untersuchung die Arbeitslosigkeit als derzeitige Hauptsorge der Bevölkerung fest. An zweiter und dritter Stelle folgten die Sicherung der AHV und des sozialen Netzes sowie die Frage der europäischen Integration. In allen der drei grossen Sprachregionen wurde die Arbeitslosigkeit an erster Stelle genannt, jedoch in der davon besonders betroffenen Romandie (57%) und dem Tessin (53%) mit weit höheren Werten als in der Deutschschweiz (28%) [4].
In der Romandie bleibt die Angst vor der potentiellen Deutschschweizer Dominanz präsent. Anlass dazu boten die Abstimmung über die Lockerung der "Lex Friedrich" vom 25. Juni, die von der Westschweiz mehrheitlich befürwortet, von der Deutschschweiz jedoch verworfen worden war, oder die geplante Aufhebung der direkten Bahnverbindung zwischen dem Zürcher Flughafen und der Westschweiz. Der Waadtländer Staatsrat Jacques Martin (fdp) sprach in diesem Zusammenhang von Deutschschweizer Arroganz. Die Lausanner Stadträtin Yvette Jaggi (sp) entwarf die Idee eines die Romandie und Bern umfassenden Westschweizer Blocks, der allein der Zürcher Suprematie Paroli bieten könne [5]. Eine verstärkte Zusammenarbeit unter den französischsprachigen Kantonen und eine grössere kantonale Autonomie befürworteten gemäss einer Studie der Wochenschrift "Hebdo" über zwei Drittel der Romands. Ebenso viele sahen allerdings in dem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten von Deutsch- und Welschschweizern keine Gefahr für den Zusammenhalt des Landes [6].
Gegen einen Ausbau des Föderalismus wandte sich eine von der Bundeskanzlei in Auftrag gegebene Studie der Universität Genf über den Graben zwischen Deutsch- und Welschschweiz. Darin kamen die Forscher zum Schluss, dass die Beziehung unter den Sprachgruppen für die Schweizer Bevölkerung kein vordringliches Problem darstelle. Bei den Volksabstimmungen werde die Romandie heute sogar weit weniger minorisiert als früher. Hingegen akzentuiere sich der kulturelle Gegensatz neuerdings an der Frage der aussenpolitischen Ausrichtung, weshalb ein nationaler Konsens über die Stellung der Schweiz in Europa und der Welt vordringlich sei [7].
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Nach längerem Zögern und einer letzten Anhörung der Bewerber aus dem Tessin, Genf und Neuenburg Mitte Januar entschied sich der Bundesrat Ende des Monats für das unter dem Titel "Die Zeit, oder die Schweiz in Bewegung" stehende Neuenburger Projekt, an dem auch die Kantone Bern, Freiburg, Jura und Waadt sowie die Städte Biel, Neuenburg, Yverdon und Murten beteiligt sind. Bundesrat Delamuraz begründete die Wahl mit der zentralen geographischen Lage, dem plurikulturellen Charakter und der Fähigkeit der Ausstellung, zur Identifikation nach innen wie auch zur Repräsentation nach aussen beizutragen. Die Entscheidung der Landesregierung war nicht unumstritten. Zutiefst enttäuscht äusserten sich die Regierungen des Tessin sowie von Graubünden und Sankt Gallen, deren Kantone ebenfalls in das Tessiner Projekt mit einbezogen waren, und - etwas moderater - der Genfer Staatsrat. Die Kritik an der Entscheidung der Landesregierung zielte insbesondere auf die Tatsache, dass sich der Bundesrat damit für eine Veranstaltung der Tradition und der Introspektive und damit gegen die Originalität und Öffnung der beiden anderen Projekte entschieden habe [8].
Im Oktober ernannte die Landesregierung den persönlichen Berater Bundesrat Delamuraz', Daniel Margot, zum Bundesdelegierten für die Landesausstellung. Dieser Stelle obliegt die Verbindung zwischen den Organisatoren der Schau und dem Bundesrat [9]. Ende des Jahres legte der Verein Landesausstellung dem Bundesrat die von diesem in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie vor, welche der Regierung als Grundlage ihrer Botschaft an das Parlament dienen soll. Darin wird die Neuenburger Expo grundsätzlich als machbar beurteilt. Bereits zwei Monate zuvor hatten die Projektleiter in Zürich öffentlich über ihr Konzept und den Stand der Vorarbeiten informiert. Danach werden insgesamt rund sechs Millionen Besucher erwartet, welche zusammen mit den Beiträgen des Bundes und der beteiligten Kantone 500 Mio zu dem Budget von insgesamt 1,5 Mia Franken beitragen sollen. Etwa die Hälfte der Besucher soll mit dem öffentlichen Verkehr transportiert werden [10].
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Trotz mehrerer Vorstösse aus unterschiedlichen politischen Lagern (Bonny, fdp, BE; Hollenstein, gp, SG; Leemann, sp, ZH; Stamm, cvp, LU; Zisyadis, pda, VD), in denen der Bundesrat zu einem grösseren Engagement hinsichtlich des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 aufgefordert worden war, wollte sich die Landesregierung zunächst auf eine Ansprache in den elektronischen Medien beschränken. Gemäss Bundespräsident Villiger sah der Bundesrat keine Veranlassung, selber Feierlichkeiten zu organisieren, da die Schweiz weder Kriegspartei noch Siegermacht gewesen sei. Erst ein von Judith Stamm (cvp, LU) und Gross (sp, ZH) gemeinsam vorgebrachter und von 120 Mitgliedern des Nationalrats unterzeichneter Vorstoss, worin eine eintägige Sondersession des Parlaments gefordert wurde, veranlasste den Bundesrat zu einem Kurswechsel, indem er das Angebot annahm, an der von der Christlich-jüdischen Arbeitsgemeinschaft für Sonntag, den 7. Mai organisierten, von den Landeskirchen und dem Schweizerischen-Israelitischen Gemeindebund mitgetragenen überkonfessionellen Feier im Berner Münster teilzunehmen. Parlament und Regierung - mit Ausnahme von Bundesrätin Dreifuss, welche die Regierung an der Glarner Landsgemeinde vertrat - versammelten sich ausserdem gleichentags zu einer Gedenkstunde im Bundeshaus [11].
Rund um diese Feiern kam es auf verschiedenen Seiten zu Verstimmungen. Einerseits protestierten Regierung und Parlamentarier des Tessin dagegen, dass zu der von der parlamentarischen Koordinationskonferenz erarbeiteten Gedächtnisfeier im Bundeshaus keine italienischsprachigen Redner eingeladen worden seien [12]. Vor allem aber empörte sich die Linke über die rein bürgerliche Rednerliste. Der Parteivorstand der SP entschloss sich, der offiziellen Feier zwar beizuwohnen, parallel dazu aber eine eigene Gedenkveranstaltung mit Historikern und Zeitzeugen zu organisieren. Die beiden Abgeordneten der äusseren Linken dagegen boykottierten den offiziellen Festanlass. Der Gedenkgottesdienst im Berner Münster wurde von einer stummen Mahnwache der Asylkoordination Schweiz begleitet, die zu einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der schweizerischen Flüchtlingspolitik aufrief [13].
Die Gedenkveranstaltung im Bundeshaus war geprägt von der Entschuldigung Bundespräsident Villigers für die Rückweisung der jüdischen Verfolgten des Naziregimes an der Schweizer Grenze. Das Überleben der Schweiz sei nur durch eine punktuelle Zusammenarbeit mit dem potentiellen Feind möglich gewesen, führte Villiger aus, der namentlich auf die auf eine Anregung der Schweizer Behörden zurückgehende Einführung des Judenstempels hinwies. Dennoch, so Villiger, stehe es ausser Zweifel, dass die Schweiz mit ihrer Politik gegenüber den verfolgten Juden Schuld auf sich geladen habe. Der Bundesrat bedaure dies zutiefst und entschuldige sich dafür, im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar sei [14].
Der 8. Mai, als Jahrestag des Kriegsendes, wurde insbesondere in den Deutschschweizer Grenzkantonen mit Gedenkanlässen oder offiziellen Feierstunden begangen. Missfallen, diesmals auf bürgerlicher Seite, erregte eine Gedenkrede von Bundesrätin Dreifuss in Thun, in welcher sie Teile der damaligen bürgerlichen Eliten, deren Haltung auch im Bundesrat jener Zeit stark vertreten gewesen sei, des Anpassertums gegenüber dem Nationalsozialismus bezichtigte. Die europäischen Dimensionen des Kriegsendes wurden durch die Reisen von Bundespräsident Villiger und Bundesrat Delamuraz zu den Gedenkfeierlichkeiten in Paris bzw. Moskau sowie das Dankesschreiben der Landesregierung an die vier allierten Siegermächte unterstrichen [15].
Die damalige schweizerische Flüchtlingspolitik beschäftigte auch Gross (sp, ZH). In einer einfachen Anfrage und, nach Eingang der Antwort des Bundesrats, in einer ähnlich lautenden Interpellation, regte er die Erstellung eines Mahnmals an, zum Gedenken an die Rückweisung der, vor allem jüdischen, Flüchtlinge während des Zweiten Weltkriegs. Der Bundesrat fand die Idee an sich erwägenswert, befürchtete jedoch, dass eine Skulptur der Darstellung einer so komplexen Materie wie der schweizerischen Flüchtlingspolitik während der Bedrohung durch den Nationalsozialismus nicht gerecht werde und verwies auf die begonnene Offenlegung der diese Zeit betreffenden Akten. Der Antrag des Interpellanten, den auch die zweite Antwort des Bundesrats unbefriedigt gelassen hatte, auf Diskussion wurde vom Rat abgelehnt [16].
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Am 1. März legte der Bundesrat seine Botschaft über die Gestaltung und Finanzierung des Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik im Jahr 1998 vor. Bei dem Jubiläum stehe die Frage des nationalen Zusammenhalts und die Auseinandersetzung mit Werden und Zukunft der modernen Schweiz im Vordergrund. In dieser Hinsicht sei prioritär der Gründung des Bundesstaats von 1848 zu gedenken, doch habe auch die Helvetische Republik von 1798 den Übergang zur heutigen Schweiz eingeleitet, weshalb sie in die Bundesfeierlichkeiten aufzunehmen sei. Wegzulassen sei im Sinne des Jubiläums hingegen das Gedenken an den Westfälischen Frieden von 1648, durch welchen die Alte Eidgenossenschaft ihre formale Unabhängigkeit vom Staatenkonglomerat des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhalten hatte [17].
Als erste Kammer behandelte der Nationalrat Botschaft und Beschlussentwürfe des Bundesrats. Nachdem der von Maspoli (lega, TI) im Namen der Fraktion von SD und Lega vorgebrachte Antrag auf Nichteintreten mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden war, gab in der Detailberatung über Teil A des Bundesbeschlusses, die eigentliche Rechtsvorlage also, zunächst die Frage, welche Anlässe 1998 zu feiern seien, zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionsmehrheit hatte sich - mit ausdrücklicher Zustimmung von Bundesrätin Dreifuss - darauf geeinigt, das Datum von 1798 aus dem Titel des Bundesbeschlusses zu streichen und es nurmehr nachgeordnet im Ingress zu erwähnen. Eine von Schmied (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit beantragte, auch die Friedensschlüsse von Münster und Osnabrück aus dem Jahr 1648 als Festanlass aufzunehmen. Die LdU/EVP-Fraktion dagegen wollte die Vorlage des Bundesrats unverändert belassen. Explizite Unterstützung erhielt der Beschluss der Kommissionsmehrheit von den Fraktionen der LP, der CVP und der FDP. Die Fraktion von SD und Lega schloss sich dem Minderheitsantrag von Schmied (svp, BE) an, wobei ihr Sprecher Maspoli (lega, TI) mit dem Referendum drohte, sollte die Vorlage der Kommissionsmehrheit angenommen werden. Mit Zweidrittelmehrheit beschloss der Rat im Sinne der Mehrheit seiner Kommission. Keinen Erfolg hatte ein Antrag Steinemanns (fp, SG), der die Kompetenz, über die Ausgestaltung der Projekte zu entscheiden, dem Parlament anstelle des EDI zugestehen wollte. Teil A der Gesamtvorlage wurde von der Kammer mit 118 gegen 12 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, angenommen.
Bei Teil B, der Finanzierung der Bundesjubiläen, beantragte die Mehrheit der Kommission, den Kredit für die Errichtung von anderthalb Hilfskräftestellen für die Koordination der Festivitäten zu streichen. Trotz des Plädoyers von Bundesrätin Dreifuss, welche sich erfolglos für die im Vergleich zu den 700-Jahr-Feiern bescheidenen bundesrätlichen Forderungen einsetzte, folgte der Rat seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf ebenso deutlich wie Teil A der Bundesvorlage angenommen [18].
Der Ständerat ging in der Herbstsession auf die Vorlage ein. Auch hier forderte die Lega dei Ticinesi durch ihren Repräsentanten Morniroli, nicht auf das Geschäft einzutreten. Dieser Ansicht konnte sich freilich keiner der weiteren Redner anschliessen. Uneinig waren sich diese dagegen, ob die Helvetik als Festanlass in die Bundesfeierlichkeiten mit einzubeziehen sei. Die Kommission hatte mit Stichentscheid ihres Präsidenten, Carlo Schmid (cvp, AI), vorgeschlagen, sich auf die Gründung des Bundesstaates zu beschränken und statt der Erwähnung der Helvetischen Republik in Artikel 1 des Ingresses - wie es der Nationalrat beschlossen hatte - allgemein der Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung des schweizerischen Gemeinwesens zu gedenken. Für diese Lösung setzten sich in der Debatte insbesondere die Redner und Rednerinnen aus der Innerschweiz ein, welche wie Schallberger (cvp, NW) darauf hinwiesen, dass die Helvetik diesen Ständen vor allem die Leiden der französischen Okkupation gebracht habe. Die Vertreter des Freisinns und der SP sahen in dem Jahr 1798 hingegen vor allem die soziale und politische Befreiung vom Obrigkeits- und Untertanenstaat des Ancien Régime. Nur Büttiker (fdp, SO) ging allerdings soweit, von Bundesrätin Dreifuss die ausdrückliche Wiederaufnahme der Helvetik in die Bundesvorlage zu forden.
In der Detailberatung wurde, nachdem der Antrag Mornirolis (lega, TI) auf Nichteintreten deutlich abgelehnt worden war, die Formulierung der Kommission angenommen, nach welcher die Helvetik nicht mehr explizit in die Bundesfeierlichkeiten aufgenommen wird. In der Gesamtabstimmung passierte der rechtliche Teil der Bundesbeschlüsse - Teil A - glatt, mit nur einer Gegenstimme. Teil B über die Finanzierung des Jubiläums erbrachte keine weiteren Diskussionen. Allen Veränderungen, die der Nationalrat hier angefügt hatte, wurde zugestimmt [19].
Der Nationalrat stimmte anlässlich der Differenzbereinigung in der Herbstsession auf Antrag seiner Kommission und ohne Diskussion der vom Ständerat gefundenen offenen Formulierung des Ingresses zu und nahm die Bundesbeschlüsse zum 150. Geburtstag des Schweizerischen Bundesstaates und dessen Finanzierung in der Schlussabstimmung mit grosser Mehrheit an. Die Kantonskammer ihrerseits folgte ihm darin in der Herbstsession [20].
Ende November bestimmte der Bundesrat neun verwaltungsexterne Personen unter der Leitung der Bellinzoneser Anwältin Francesca Gemnetti als Expertengremium für die Gestaltung des Bundesjubiläums. Der definitive Entscheid über die Auswahl der Projekte liegt beim EDI [21].
Im Zusammenhang mit den Bundesfeierlichkeiten von 1998 hatte sich der Nationalrat mit einem Postulat von Gross (sp, ZH) zu befassen, das finanzielle Hilfen zur Förderung von Forschungsarbeiten und Quelleneditionen verlangte, durch welche die geschichtlichen Ereignisse zwischen 1798 und 1848 der Bevölkerung näher gebracht werden könnten. Mit dem Einverständnis des Bundesrats wurde das Postulat überwiesen [22].
Steffen (sd, ZH) wollte von Bundesrätin Dreifuss in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob des Westfälischen Friedens von 1648 aus integrationspolitischen Gründen nicht gedacht werde bzw. welche Gründe zum Ausschluss dieses Datums geführt hätten. Die Vorsteherin des EDI beantwortete die erste Frage mit einem klaren Nein. Die Ereignisse von 1648 beträfen die Alte Eidgenossenschaft und nicht den modernen Bundesstaat, der im Zentrum der Feiern von 1998 stehe. Der Bundesrat, so Dreifuss, habe das thematisch ohnehin schon reich befrachtete Jubiläum nicht noch mit einem zusätzlichen Thema und einer weiteren Geschichtsepoche belasten wollen [23].
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Totalrevision der Bundesverfassung
Im Frühjahr sprachen sich die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte einstimmig gegen die Einsetzung eines Verfassungsrats zur Totalrevision der Bundesverfassung aus. Damit obliegt diese Aufgabe dem Parlament selber [24]. Am 26. Juni gab der Bundesrat seinen Entwurf für eine Revision der Bundesverfassung in die - nach dem Vorbild der in mehreren Kantonen bestehenden Volksdiskussion - öffentliche Vernehmlassung. Er bringt, neben der Fortschreibung des bestehenden Verfassungsrechts, Neuerungen bei den Volksrechten und der Justiz.
Bei der Nachführung des bestehenden Rechts werden die bisher über die ganze Verfassung verstreuten oder ungeschriebenen Grundrechte und Sozialziele in einem Titel zusammengefasst und die Zuständigkeit von Bund und Kantonen bei der Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben festgelegt. Vier Neuerungen werden in der Form von Varianten vorgelegt: Die Möglichkeit, im Sinne der Pressefreiheit ein Redaktionsgeheimnis einzuführen, die Vereinfachung des Verfahrens bei Gebietsveränderungen unter den Kantonen, die Stärkung der Stellung der Kantone in der Aussenpolitik und die Einführung des sog. Öffentlichkeitsprinzips, das der Bevölkerung grösseren Einblick in die Verwaltung gewährt. Im Bereich der Volksrechte ist vor allem vorgesehen, die Unterschriftenzahlen für Volksinitiativen und Referenden zu verdoppeln und das fakultative Finanz- und Verwaltungsreferendum einzuführen. Der Grundsatz des Primats des zwingenden Völkerrechts wird ausdrücklich in der Verfassung verankert. Bei der Justiz wird die Möglichkeit, den Zugang zum Bundesgericht gesetzlich zu beschränken, explizit erwähnt und dem Bund die Kompetenz zu einer Vereinheitlichung der Strafverfahren erteilt. Auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit wird verzichtet, hingegen soll das Bundesgericht im konkreten Anwendungsfall die Verfassungsmässigkeit von Bundesgesetzen und -beschlüssen überprüfen können [25].
Der Verfassungsentwurf löste bei der Bevölkerung ein unerwartet grosses und positives Echo aus. Bis Ende Dezember wurden über 130 000 Verfassungsentwürfe verschickt, rund 1100 Einzelpersonen äusserten sich schriftlich zu der Revision. Unter den politischen Gruppierungen regte sich nicht unerwartet bei der Linken und den kleinen Parteien Widerstand gegen die geplante Erschwerung der Volksrechte. Kritik kam auch von Seiten der Konferenz der Kantonsregierungen, die den Föderalismus als Grundprinzip in allen Bereichen der Verfassungsrevision berücksichtigt wissen wollten [26].
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Kantonale Verfassungsrevisionen
Der Ständerat gewährleistete in der Frühjahrssession die Verfassungsänderungen der Kantone Glarus, Solothurn, Appenzell Innerrhoden und Wallis. In letzterem Falle hatte die zuständige Kommission zunächst erwogen, den Beschluss über die Volksrechte und die öffentliche Gewalt, der in der Volksabstimmung vom 24. Oktober 1993 von 78% der stimmberechtigten Walliser Bevölkerung angenommen worden war, nur unter Vorbehalt gewährleisten zu lassen. Grund zur Skepsis sah die Kommission zum einen in dem weiten Umfang der Teilrevision, welcher die Frage nach der Einheit der Materie aufwerfe. Zum anderen ist bei einem der behandelten Verfassungsartikel die grundsätzliche Revidierbarkeit nicht ausdrücklich gewährleistet. Da sich die Eidgenössische Verwaltung vom Staatsrat des Kantons Wallis die in der Botschaft festgehaltenen Zusagen hatte geben lassen, verzichtete die Kommission auf die Einreichung eines Vorbehalts. Die Verfassungsänderungen wurden dergestalt vom Plenum und in der Sommersession auch vom Nationalrat ohne Gegenstimme angenommen [27].
Ohne Schwierigkeiten verlief im Ständerat die Gewährleistung der Verfassungsänderungen in den Kantonen Zürich, Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn und Basel-Stadt. Der Nationalrat hat zu diesen Revisionen im Berichtsjahr noch nicht Stellung genommen [28].
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Am 25. Juni nahmen die Stimmberechtigten in Sankt Gallen die Erarbeitung einer neuen Kantonsverfassung in der Legislaturperiode 1996-2000 grundsätzlich an, und zwar mit einer Mehrheit von 78,7% der Stimmen. Die Frage, ob diese in die Kompetenz des Grossen Rats gestellt oder zu diesem Zweck eigens ein Verfassungsrat gebildet werden solle, wurde zugunsten des bestehenden Gremiums entschieden: 56,4% der Stimmberechtigten sprachen sich für den Grossen Rat aus, 47,7% für einen Verfassungsrat [29]. In Appenzell Ausserrhoden wurde die neue Kantonsverfassung am 30. April von der Landsgemeinde angenommen. In Neuenburg sprach sich der Grosse Rat für die Revision der bestehenden Kantonsverfassung aus dem Jahre 1858 aus. Zu diesem Zweck soll eine konstituierende Versammlung geschaffen werden, die auf Mitglieder des Grossen Rates beschränkt werden soll. In Schaffhausen schliesslich hiess der Grosse Rat die Einleitung des Verfahrens zur Totalrevision der Kantonsverfassung gut [30].
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Weiterführende Literatur
C. Blocher, Die Zukunft der Schweiz, Flaach 1995 (Ansprachen gehalten an der "Albisgüetli"-Tagung der Zürcher SVP 1995 in Zürich).
F. Couchepin, "Les défis aux preneurs de décisions stratégiques de la Suisse au seuil du XXIe siècle", in Documenta, 1995, Nr. 4, S. 30 f.
P. Couchepin, La Suisse romande, coule-t-elle?, Lausanne 1995.
T. Fleiner-Gerster, Die multikulturelle und multiethnische Gesellschaft: eine neue Herausforderung an die europäische Verfassung, Freiburg 1995.
J.M. Gabriel, Kleinstaatlichkeit und Identität, oder, Das Problem der Kontextlosigkeit, St. Gallen 1995.
Freiburg 1995.
Y. Hangartner / B. Ehrenzeller, Reform der Bundesverfassung, St. Gallen 1995.
H. Hartmann / A. Gross (Hg.), Heile Welt Schweiz: die nationalkonservative Bewegung in der Diskussion, Bülach 1995.
W. Kälin / U. Bolz (Hg.), Handbuch des bernischen Verfassungsrechts, Bern 1995.
M. Klaus (Hg.), Quelle chance pour nos institutions?, Festschrift für Bundeskanzler Couchepin, Schönbühl-Urtenen 1995.
A. Koller, "Reform der Bundesverfassung", in Documenta, 1995, Nr. 3, S. 18 ff.
A. Kölz, Entwurf für eine neue Bundesverfassung vom 16. Mai 1984, Bern 1995.
A. Ogi, "Für einen neuen Umgang miteinander", in Documenta, 1995, Nr. 3, S. 8 ff.
Chr. Pfister (Hg.), Das 1950er Syndrom: der Weg in die Konsumgesellschaft, Bern 1995.
P. Pidoux, Une Suisse plus loin, Lausanne 1995.
R. Ratti, Leggere la Svizzera, Lugano 1995.
I. Rickenbacher, Die Schweiz ins dritte Jahrtausend mit Strukturen von gestern?, Luzern 1995 (=Romero-Haus-Protokolle 73).
A. Ricklin, Isolierte Schweiz: eine europa- und innenpolitische Lagebeurteilung, St. Gallen 1995.
Genève 1994.
P. Tschannen, "Bundesstaatliche Aufgabenteilung und Verfassungsästhetik", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 114/1995, I, S. 143 ff.
K. Villiger, "Gedanken zum Kriegsende vor 50 Jahren", in Documenta, 1995, Nr. 2, S. 2 ff.
Ders., "Die Jahresziele des Bundesrates", in Documenta, 1995, Nr. 4, S. 2 ff.
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[1] Presse vom 6.6.95.1
[2] Presse vom 7.9.95.2
[3] Bund, 23.6.95.3
[4] Express, 30.6.95. Vgl. auch BüZ, 29.5.95.4
[5] 24 Heures, 21.11.95; JdG, 5.12.95. Vgl. auch den Kommentar in Lib., 22.11.95.5
[6] NQ, 6.6.95; 24 Heures, 6.7.95. Vgl. Lit. P. Couchepin.6
[7] Presse vom 9.9.95. Zu einem ähnlichen Ergebnis hinsichtlich des "Rösti-Grabens" kam auch eine Neuenburger Untersuchung: vgl. Express, 19.9.95.7
[8] Presse vom 31.1.95. Vgl. SPJ 1994, S. 15 f.8
[9] Presse vom 5.10.95; NZZ, 6.10.95.9
[10] Presse vom 21.10. und 22.12.95; NZZ, 23.12.95. Vgl. auch die Vorstösse von Aguet (sp, VD) und Mühlemann (fdp, TG) in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1029 bzw. 1612.10
[11] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 530, 723, 1041 und 1615. Zur Abwesenheit von BR Dreifuss an der Parlamentsfeier vgl. die Einfache Anfrage von Sandoz (lp, VD) in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2306.11
[12] CdT, 28.4. und 3.5.95.12
[13] SP: TA, 21.3. und 28.4.95; NZZ, 24.4. und 27.4.95. Linke: BaZ, 3.5.95. Asylkoordination: Presse vom 8.5.95.13
[14] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1719 ff.; Presse vom 8.5.95. Die Rede Villigers in NZZ, 8.5.95 und Documenta (siehe Lit.).14
[15] Presse vom 9.5.95; NZZ, 10.5.95; TA, 11.5.95.15
[16] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1042 und 2263 f.16
[17] BBl, 1995, II, S. 942 ff. Vgl. SPJ 1994, S. 16.17
[18] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1159 ff.18
[19] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 810 ff. Zum Stichentscheid vgl. BaZ, 12.4.95.19
[20] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1996 und 2293 f.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1063; BBl, 1995, IV, S. 553 f.20
[21] Presse vom 22.11.95.21
[22] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1603.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 530.23
[24] BaZ, 22.2.95.24
[25] Presse vom 27.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 17 f. Siehe auch unten, Teil I, 1c (Volksrechte).25
[26] TA, 2.12.95; SGT und Lib., 30.12.95. Parteien: Presse vom 26.9.95. Kantone: Bund, 16.12.95.26
[27] BBl, 1995, I, S. 969 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 325 f.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1232 f.; BBl, 1995, III, S. 567 f. Zur Verfassungsrevision in AI vgl. SPJ 1994, S. 18.27
[28] BBl, 1995, III, S. 1413; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1174.28
[29] SGT, 26.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 19.29
[30] AR: SGT, 2.5.95. NE: Express, 3.10.95. SH: SN, 17.1.95. Zu AR und SH vgl. auch SPJ 1994, S. 19.30
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