Economie
Politique économique générale
L'essor de l'économie helvétique s'est à nouveau affaibli. - Le parlement a adopté un nouvel arrêté en faveur des régions dont l'économie est menacée. - Le projet de loi du Conseil fédéral sur les maisons de jeux a été jugé trop restrictif durant la procédure de consultation. - Le parlement a adopté la révision totale de la loi sur les cartels ainsi que la nouvelle loi sur le marché intérieur.
Die auf einem für die Schweiz ungewohnt hohen Niveau verharrende Arbeitslosigkeit und die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft verstärkten die Sorge um die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb. Immerhin wurden die von der Landesregierung nach der EWR-Abstimmung eingeleiteten Massnahmen zur
"Revitalisierung" der Wirtschaft zügig weiter verfolgt. In einer Zwischenbilanz stellte das Bundesamt für Konjunkturfragen fest, dass von den insgesamt 44 Vorschlägen, welche die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe "de Pury" im Jahre 1992 formuliert hatte, rund zwei Drittel realisiert resp. auf dem Weg der Umsetzung seien. Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament das totalrevidierte Kartellgesetz sowie die beiden neuen Gesetze über den Binnenmarkt resp. über die Vermeidung von technischen Handelshemmnissen
[1].
Das eingeschlagene Tempo blieb allerdings weit hinter den Erwartungen prominenter
Wirtschaftsführer zurück. So beklagte etwa der frühere Spitzendiplomat und Vorsitzende der oben erwähnten Arbeitsgruppe und heutige Co-Präsident des internationalen Konzerns ABB, David de Pury, dass sich die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Wettbewerb weiter verschlechtert habe und das Land sich auf dem Weg zum "europäischen Mittelmass" befinde. Als wichtigste Reformziele nannte er die ausgabenseitige Sanierung der öffentlichen Haushalte, eine Umgestaltung der Sozialversicherungen und die Deregulierung und Privatisierung der Infrastrukturleistungen (Kommunikation, Verkehr)
[2]. De Pury gehörte - neben weiteren Wirtschaftsführern und Ökonomen - auch zu den Autoren einer gegen Jahresende vorgestellten Publikation mit dem Titel "Mut zum Aufbruch". Dieses sogenannte
Weissbuch löste in der Öffentlichkeit heftige Debatten aus. Heftig diskutiert wurden dabei die nicht nur von der politischen Linken als Provokation empfundenen Vorschläge für einen radikalen Umbau des Sozialversicherungssystems. Wenig Aufsehen erregten demgegenüber die anderen Rezepte für eine Revitalisierung der schweizerischen Wirtschaft, die - wie etwa der Abbau der staatlichen Defizite oder die Privatisierung der Telekommunikation - auch alles andere als neu waren
[3].
Gemäss einer international vergleichenden Studie über die
internationale Wettbewerbsfähigkeit - deren Aussagekraft nicht unumstritten ist - belegt die schweizerische Volkswirtschaft weiterhin einen Spitzenplatz, in Europa ist sie sogar wieder an die erste Stelle gerückt
[4]. Eine Untersuchung des BIGA stellte die bisherige Berechnung der
Arbeitsproduktivität pro Kopf - welche für die Schweiz in den letzten 20 Jahren nur noch einen geringen Zuwachs ausgewiesen hatte - in Frage. Die herkömmliche Berechnung war von der Anzahl Beschäftigter ausgegangen und hatte die gerade in der Schweiz überproportionale Zunahme der Teilzeitarbeit nicht berücksichtigt. Die neue Berechnung, welche sich auf das effektive Arbeitsvolumen stützt, ergab gegenüber der alten Formel eine Verdoppelung der Zuwachsraten
[5].
Konjunkturlage
Im Berichtsjahr schwächte sich das globale wirtschaftliche Wachstum wieder leicht ab. Während in den kontinentalen EU-Ländern insgesamt die Zuwachsraten des Vorjahres knapp erreicht wurden (BIP +2,7%), verzeichneten die USA und Grossbritannien nahezu eine Halbierung ihres Wachstumstempos (rund 2% gegenüber 3,5% im Vorjahr in den USA, 2,5% anstelle von 4% in GB). In Japan hielt die Stagnation im dritten aufeinanderfolgenden Jahr an. Von grosser Bedeutung für die unterschiedliche Entwicklung waren die Auswirkungen der Geld- und Währungspolitik. In den USA und in Grossbritannien wirkte sich die bis Anfang 1995 verschärfte Geldmengenpolitik aus, welche zur Dämpfung einer Konjunkturüberhitzung eingeleitet worden war. In Deutschland und Japan führte - wie auch in der Schweiz - die markante Höherbewertung der Landeswährungen zu einer starken Zunahme der Importe und entsprechenden Bremswirkungen bei der Entwicklung des Bruttoinlandprodukts. Umgekehrt profitierte Italien vom Zerfall seiner Währung durch eine massive Steigerung der Exporte. Die mittel- und osteuropäischen Staaten erzielten mehrheitlich Wachstumsraten von mindestens 4%. In den Nachfolgestaaten der UdSSR (mit Ausnahme des Baltikums) konnte hingegen der Produktionsrückgang immer noch nicht aufgehalten werden. Die Wirtschaftsentwicklung in den südostasiatischen Staaten verlief weiterhin dynamisch. In Lateinamerika wurde die an sich positive Entwicklung durch die Finanzkrise Mexikos überschattet, welche dieses Land in eine Rezession führte. In Afrika beschleunigte sich das Wachstum auf gut 3,5%, wobei einige Länder von den steigenden Rohstoffpreisen profitierten. Damit übertraf in den Ländern südlich der Sahara zum erstenmal seit 1979 das Wirtschafts- das Bevölkerungswachstum.
Die Teuerung blieb im OECD-Raum mit einer mittleren Zuwachsrate von 2,4% auf dem relativ tiefen Niveau des Vorjahres. Die Beschäftigung nahm nur wenig zu. Immerhin verbesserte sich die Lage in der EU zum erstenmal seit 1992 wieder leicht, wobei allerdings die durchschnittliche Arbeitslosenquote mit rund 11% sehr hoch blieb
[6].
Das schweizerische
Wirtschaftswachstum blieb auch 1995
bescheiden: das reale Bruttoinlandprodukt erhöhte sich nach ersten Schätzungen lediglich um 0,7%. Als wesentlichste Faktoren für die im Vergleich zu den anderen Industriestaaten unterdurchschnittliche Entwicklung wurden die anhaltenden Probleme auf dem Immobiliensektor, die Sparpolitik der öffentlichen Haushalte und der Anstieg des Frankenkurses genannt. Letzterer brachte das Exportwachstum zwar nicht zum Erliegen (+4,2%), führte aber zu einer massiven Steigerungsrate bei den Importen (+6,5%) und entsprechenden negativen Auswirkungen auf das BIP. Der private Konsum nahm nur noch um 0,2% zu, der Konsum der öffentlichen Hand war sogar leicht rückläufig (-0,1%). Das Wachstum der
Anlageinvestitionen fiel mit einer Rate von insgesamt 5,3% etwas niedriger aus als im Vorjahr. Markant war die Expansion mit 17,2% bei den Ausrüstungsinvestitionen; begünstigt vom hohen Frankenkurs profitierten davon aber vor allem ausländische Lieferanten (+18%). Die im Vorjahr eingetretene Erholung auf dem Baumarkt hielt hingegen nicht an: die realen Bauinvestitionen gingen wieder um 1,5% zurück. Der
Handelsbilanzüberschuss reduzierte sich von 3,2 Mia Fr. auf 1,3 Mia Fr. Namentlich wegen des massiven Einbruchs bei der Zahl der Übernachtungen ausländischer Gäste bildete sich auch der positive Saldo beim Dienstleistungsverkehr leicht zurück (um 0,4 Mia auf 15,6 Mia Fr.). Da die Zunahme bei den Einkommen aus im Ausland angelegten Vermögen diese Verluste nicht ganz auszugleichen vermochte, reduzierte sich der
Ertragsbilanzüberschuss auf 23,5 Mia Fr.
[7].
Die Lage auf dem
Arbeitsmarkt blieb angespannt. Die Zahl der beschäftigten Personen ging um 0,7% zurück (nur Personen mit mindestens 50% Beschäftigungsgrad). Wie bereits im Vorjahr betraf der Stellenabbau ausschliesslich Vollzeitstellen; die Zahl der teilzeitbeschäftigten Personen nahm kräftig zu. Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), welche auch Anstellungen von weniger als 50% erfasst, erhöhte sich die Gesamtzahl der Beschäftigten geringfügig. Der Beschäftigungsabbau im Industriesektor fiel mit -1,2% deutlich geringer aus als in den vorangegangenen Jahren. Der Dienstleistungsbereich verzeichnete einen Abbau um 0,5%, überdurchschnittlich war er im Handel und im Gastgewerbe, aber auch die Banken und die Versicherungen bauten Stellen ab. Im Baugewerbe verstärkte sich der Beschäftigungsrückgang wieder (-2%). Die Zahl der registrierten
Arbeitslosen nahm bis im Juni stetig ab und verharrte dann auf diesem Niveau, um gegen Jahresende wieder anzusteigen. Im Dezember meldete das BIGA 157 115 Arbeitslose. Die Arbeitslosenquote reduzierte sich im Jahresmittel gegenüber dem Vorjahr von 4,7% auf 4,2%. Weiterhin waren die französischsprachige Schweiz und das Tessin wesentlich stärker betroffen als die Deutschschweiz. Ein Grund dafür dürfte auch im höheren Anteil an ausländischen Arbeitskräften in diesen Landesteilen liegen. Gesamtschweizerisch machte deren Anteil an den Arbeitslosen 42% - bei einem Anteil von 28% an den Erwerbstätigen - aus. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1995 eine Arbeitslosenquote von 3,3% aus (1994: 3,8%); die regionalen Quoten betrugen 5,5% für die Westschweiz und das Tessin, 2,5% für die Deutschschweiz
[8].
Der Index der
industriellen Produktion stieg um 3% und blieb damit wieder deutlich unter der Expansionsrate des Vorjahres. Das Wachstum war mit 10% wiederum in der Chemie am ausgeprägtesten, aber auch in der Maschinenherstellung nahm die Produktion um 4% zu. In der Textil- und - zum zweiten Mal in Folge - in der Uhrenindustrie bildete sich die Produktion zurück (-5% resp. -4%)
[9].
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene
Teuerung verdoppelte sich im Jahresmittel von 0,9% auf 1,8%. Der Hauptgrund dafür war die Einführung der Mehrwertsteuer auf den 1. Januar, welche nicht nur eine Erhöhung des Steuersatzes gegenüber der bisherigen Umsatzsteuer (WUST) von 6,2% auf 6,5% brachte, sondern neu auch Dienstleistungen belastet und zudem von der WUST ausgenommene Güter (v.a. Nahrungsmittel, Medikamente) zu einem reduzierten Satz von 2% einbezieht. Gemäss Schätzungen des BA für Statistik betrug der durch den Systemwechsel bedingte Preisanstieg 1,1%. Der Kursanstieg des Frankens wirkte sich preisdämpfend aus: während die Preise inländischer Güter und Dienstleistungen um 2,5% anstiegen, sanken diejenigen für importierte Produkte um 0,3%. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise, welcher den früheren Grosshandelspreisindex ersetzt, blieb weiterhin stabil. Die steigenden Rohstoffpreise konnten durch den besseren Frankenkurs nahezu neutralisiert werden
[10].
Konjunkturpolitik
Rechtzeitig vor den Wahlen präsentierte die SP ihre Forderung nach einem Konjunkturankurbelungsprogramm in der Form eines
Investitionsbonus von 500 Mio Fr. für die von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen französisch- und italienischsprachigen Landesteile. Nach den Wahlen reichte die SP-Fraktion dann in beiden Räten je eine Motion für einen neuen Investitionsbonus ein. Dieser soll zwar nicht auf die West- und Südschweiz beschränkt sein, aber immerhin auf die unterschiedlichen regionalen Verhältnisse mittels differenzierter Subventionssätze Rücksicht nehmen
[11].
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund forderte Ende November eine Neuorientierung der schweizerischen Konjunkturpolitik. Die
Geldpolitik müsse in den Dienst der Wechselkurspflege gestellt werden, wobei als Ziel eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5-10% anzustreben sei. Zudem schloss er sich der Forderung der SP nach einer Neuauflage des Investitionsbonus an und verlangte die beschleunigte Realisierung von grossen staatlichen Bauprojekten wie NEAT und Bahn 2000. Kurz danach sprach sich der Vorort für eine vorsichtige Lockerung der Geldmengenpolitik aus. Die Nationalbank kündigte bei der Bekanntgabe ihrer Ziele für 1996 an, dass sie den mässig expansiven Geldmengenkurs fortsetzen wolle; eine Ausrichtung auf Wechselkursziele lehnte sie jedoch entschieden ab
[12].
Strukturpolitik
Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der sich auf technische Änderungen beschränkenden Teilrevision des Gesetzes über
Erfinderpatente zu
[13].
Der Bundesrat hatte im Herbst 1994 eine Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Markenschutzgesetzes mit dem Ziel eines besseren Schutzes für die
geografische Herkunftsbezeichnung von Agrarprodukten durchgeführt. Er entschied sich danach, auf diese Teilrevision zu verzichten und die Schaffung eines Melde- und Kontrollsystems für Herkunftsbezeichnungen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Landwirtschaft und zur Erhaltung des Bauernstandes vorzunehmen. Dieses Gesetz legte er im Juni 1995 dem Parlament vor
[14].
Gleichzeitig mit dem Bundesbeschluss über die Förderung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete verabschiedete das Parlament auch die beiden Bundesbeschlüsse über die Förderung der
Information über den Unternehmensstandort Schweiz und über die Teilnahme an internationalen, vor allem europäischen, Programmen zur Förderung der Koordination und Informationsbeschaffung für kleine und mittlere Unternehmen. Für die auf die sogenannten
Euro-Info-Centres massgeschneiderte zweite Vorlage hatte die vorberatende Kommission des Ständerates allerdings Nichteintreten beantragt. Nachdem Simmen (cvp, SO) dargelegt hatte, dass die Arbeit dieser Informationszentren auch von schweizerischen Unternehmen rege nachgefragt und sehr geschätzt werde, wurde dieser Beschluss trotzdem gutgeheissen
[15].
Die CVP hatte die Förderung von
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) zu einem ihrer Wahlschwerpunkte gemacht. Dies fand seinen Niederschlag auch in den Vorstössen ihrer Parlamentarier. Der Basler Wick reichte eine Motion für eine Stärkung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KMF) ein, welche der Nationalrat guthiess. Damit soll die Information der KMU über die mit staatlichen Beiträgen erarbeiteten Forschungsresultate verbessert werden. Eine Motion Lepori Bonetti (cvp, TI) für die Förderung von Jungunternehmen wandelte der Nationalrat in ein Postulat um. Als Instrumente sah der Vorstoss namentlich steuerliche Anreize sowie Erleichterungen bei der Bildung von Risikokapitalfonds vor
[16]. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner Bildungs- und Wissenschaftskommission für einen Bericht über die Realisierung einer kohärenten Innovations- und Technologieförderungspolitik
[17].
Eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), die Massnahmen gegen Firmen forderte, welche ihre
Produktionsstandorte ins Ausland verlegen (u.a. eine Sondersteuer) lehnte der Nationalrat mit 90:32 Stimmen ab
[18].
Als Erstrat befasste sich der Ständerat mit dem vom Bundesrat 1994 beantragten neuen Bundesbeschluss über die
Förderung wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete. Ein von Schüle (fdp, SH), Kündig (cvp, ZG), Rüesch (fdp, SG) und Uhlmann (svp, TG) vertretener Nichteintretensantrag, der die Vorlage aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen bekämpfte, blieb mit 25:8 Stimmen in der Minderheit. In der Detailberatung fand der Entwurf des Bundesrates unverändert Zustimmung. Im Nationalrat wurde ein mit denselben Argumenten wie im Ständerat begründeter Nichteintretensantrag von den Fraktionen LdU/EVP und FP sowie einer Mehrheit der SVP unterstützt, unterlag aber mit 125:34 Stimmen. Auf Antrag ihrer Kommission nahm die grosse Kammer die Zinskostenverbilligung - der Bundesrat hatte auf dieses Instrument aus dem alten Bonny-Beschluss verzichten wollen - als zusätzliche Förderungsmassnahme neben Bürgschaften und Steuererleichterungen für private Unternehmer in das Gesetz auf. Mit knapper Mehrheit (17:16) entschied sich der Ständerat in der Differenzbereinigung zuerst gegen dieses von der Westschweiz geforderte Instrument, gab dann allerdings angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat (100:38) und vor allem der geschlossenen Front der französischsprachigen Abgeordneten nach. In der Schlussabstimmung wurde der neue Beschluss vom Nationalrat mit 142:24 und vom Ständerat mit 35:7 Stimmen verabschiedet
[19].
Ende Juni gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Totalrevision des
Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (
IHG) in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, dass in Zukunft die bundesstaatliche Unterstützung nicht mehr eine nachträgliche Finanzhilfe für ohnehin geplante lokale Infrastrukturvorhaben sein soll, sondern auf Projekte konzentriert wird, welche die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit einer Region verbessern. Neu sollen - dank einem zusätzlichen Programm "Regio Plus" - nicht mehr lediglich Berggebiete, sondern generell der ländliche Raum von Förderungshilfen profitieren können. In der Vernehmlassung wurden die Vorschläge für die Neufassung des IHG grundsätzlich begrüsst; SP, FDP und Gewerbeverband verlangten allerdings eine zeitliche Befristung, um eine optimale Koordination mit der Revision des Finanzausgleichs zu erreichen. Mehr umstritten war hingegen das Zusatzprogramm "Regio Plus", das nach Ansicht der FDP den Begriff Regionalpolitik unzulässig ausweitet
[20].
Der Ständerat folgte dem Argument von Bundesrat Delamuraz, dass eine vom Nationalrat im Vorjahr überwiesene Motion Seiler (svp, BE) für eine
umfassende Überprüfung der Regionalpolitik und darauf abgestützte Massnahmen offene Türen einrenne, und wandelte sie in ein Postulat um
[21].
Der Ständerat überwies ein Postulat Bloetzer (cvp, VS), welches vom Bundesrat ein
umfassendes Tourismuskonzept verlangt, das insbesondere die Einführung einer systematischen Kontrolle der "Tourismusverträglichkeit" von allen Bundestätigkeiten, die Durchführung von statistischen Erhebungen und die Unterstützung von Massnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots in Berggebieten fordert. Ein etwas allgemeiner gehaltenes Postulat mit gleicher Stossrichtung von Nationalrätin Gadient (svp, GR) wurde ebenfalls überwiesen
[22].
Die 1994 abgeschaffte
Erhebung über die Logiernächte in der Parahotellerie soll ab Sommer 1996 durch das Bundesamt für Statistik wieder weitergeführt, aber nicht mehr vom Bund bezahlt werden. Das neue Finanzierungsmodell sieht vor, dass sich die Tourismusförderungsorganisation "Schweiz Tourismus" und die Kantone - im Verhältnis zu den Logiernächten - in die Kosten teilen
[23].
Der Bundesrat gab im Januar den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten
Vorentwurf für ein Gesetz über Spielkasinos in die Vernehmlassung. Das Projekt stützt sich auf die am 7. März 1993 mit deutlicher Mehrheit von Volk und Ständen beschlossene Aufhebung des Spielbankenverbots in der Verfassung. Es verfolgt mehrere Ziele, wobei die vor allem von der Tourismusbranche geforderten wirtschaftlichen Aspekte eher im Hintergrund stehen. Im Vordergrund des Expertenentwurfs steht die Abwehr von Geldwäscherei und anderen kriminellen Tätigkeiten sowie der Schutz vor negativen sozialen Auswirkungen auf die Spieler. Das erste Ziel soll namentlich mit einer Identitätsüberprüfung der Spieler und einer Meldepflicht und Herkunftsabklärung bei grösseren Geldtransaktionen erreicht werden. Zur Verhinderung von negativen sozialen Auswirkungen sollen die Spielbankenbetreiber Konzepte vorlegen, welche eine Früherkennung von suchtgefährdeten oder überschuldeten Spielern und das Einleiten präventiver Massnahmen erlauben. Die Höhe der Sonderfiskalbelastung der Kasinoerträge zugunsten der AHV (gemäss Verfassung maximal 80%) wurde im Vorentwurf noch nicht festgelegt. Vorgeschlagen wurde ein Satz von 10-40% auf dem Bruttospielgewinn der Bank (d.h. inkl. Trinkgelder) auf den ersten 10 Mio Fr. und eine progressive Besteuerung höherer Erträge. Insgesamt soll der Bundesrat als Konzessionsbehörde höchstens 13 Spielbanken zulassen können (dabei nicht mehr als zwei in einem Kanton)
[24].
Die Branchenvertreter waren von dem in die
Vernehmlassung gegebenen Entwurf wenig angetan. Insbesondere kritisierten sie, dass die Bestimmungen über die steuerliche Belastung zuwenig konkretisiert worden waren und dass von den Besuchern verlangt werden soll, sich beim Betreten eines Spielkasinos auszuweisen und sich registrieren zu lassen. Auch der Vorort, der Gewerbeverband und die bürgerlichen Bundesratsparteien bemängelten, dass die vorgesehenen Regeln viel strenger seien als im angrenzenden Ausland und tendenziell eine Verhinderung von Kasinobetrieben bewirken würden. Der Schweizerische Kursaalverband reagierte mit einem Alternativentwurf, der sich in den Grundzügen an den Expertenentwurf hielt, aber insbesondere verlangte, dass die Regelungskompetenz für das Betreiben von Spielautomaten bei den Kantonen verbleibt. Positiv reagierten hingegen Kreise, welche die Aufhebung des Spielbankenverbots bekämpft hatten (EVP) oder ihr zumindest skeptisch gegenüberstanden (SP)
[25]. Der Bundesrat beschloss gegen Jahresende, sowohl an den Vorschriften des Vorentwurfs zur Verhütung von Geldwäscherei als auch an der vorgesehenen Höchstzahl von dreizehn Kasinos festzuhalten, hingegen die Bestimmungen über die Besteuerung überarbeiten zu lassen. Die von den Kantonen geforderte Beteiligung an der Sondersteuer lehnte er als verfassungswidrig ab
[26].
Wettbewerb
Die im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Totalrevision des Kartellgesetzes konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden. Kartellabsprachen über Preise, Produktionsmengen und Gebietsaufteilungen (sogenannt harte Kartelle) sind damit in Zukunft grundsätzlich verboten. Im Nationalrat war Eintreten unbestritten, obwohl die Fraktionssprecher der SVP und der FP (Blocher und Dreher, beide ZH) keinen guten Faden an dem neuen Gesetz liessen. Beide beurteilten das Gesetz als überflüssig, da sich in der Schweiz die meisten Kartelle aufgelöst hätten, und kritisierten zudem, dass staatlich geregelte Märkte von den Vorschriften ausgenommen sind. In der Detailberatung scheiterte ein vom Gewerbevertreter Früh (fdp, AR) eingebrachter Antrag, unter bestimmten Umständen sogenannte harte Kartelle weiterhin zuzulassen, mit 123:50 Stimmen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Genehmigungspflicht für Unternehmenszusammenschlüsse wurde auf Antrag der Kommissionsmehrheit durch eine Meldepflicht ersetzt; je nach Einschätzung der neuen Marktverhältnisse könnte dann die Wettbewerbskommission aktiv werden. Dabei setzte der Rat die Umsatzgrenze, ab welcher Fusionen meldepflichtig sind, relativ hoch an (2 Mia Fr. resp. 500 Mio Fr. gemeinsamer Ausland- resp. Inlandumsatz; zudem je mindestens 100 Mio Fr. Inlandumsatz der zwei grössten Partner). Für den Medienmarkt wurde wegen der in diesem Bereich besonderen Bedeutung eines funktionierenden Wettbewerbs ein deutlich niedrigerer Wert festgeschrieben.
Im
Ständerat war Eintreten ebenfalls unbestritten. Bei den zulässigen Abweichungen vom Verbot von Absprachen zwischen Unternehmen - das betrifft solche, die zur Erzielung von Rationalisierungseffekten vorgenommen werden - hielt der Rat explizit fest, dass auch Vereinbarungen über die Verwendung von sogenannten Kalkulationshilfen bei der Preisgestaltung zulässig sein sollen. Sonst schloss er sich weitgehend den Entscheiden der grossen Kammer an, welche ihrerseits die Erweiterung der erlaubten Ausnahmen übernahm. In der Schlussabstimmung wurde das neue Gesetz vom Nationalrat mit 14 Gegenstimmen (v.a. aus der SVP und der FP), vom Ständerat einstimmig verabschiedet
[27].
Mit einer Motion kritisierten Parlamentarier aus der
Westschweiz einmal mehr die Tatsache, dass ihre Region
bei Bundesaufträgen nicht entsprechend der Bevölkerungszahl berücksichtigt wird. Eine von 87 Nationalräten unterzeichnete Motion Zwahlen (cvp, BE) verlangte in einem ersten Teil, die Gründe für diese nichtrepräsentative Auftragserteilung untersuchen zu lassen und dabei auch die Verteilung der Aufträge nach Produktionsstandorten für Unterlieferanten zu berücksichtigen. In einem zweiten Teil forderte die Motion Massnahmen für eine bevölkerungsproportionale Verteilung der Bundesaufträge. Der Nationalrat stimmte dem ersten Teil zu, lehnte jedoch den zweiten mit 66:63 Stimmen ab. Der Ständerat war mit dem ersten Teil ebenfalls einverstanden, kam aber zum Schluss, dass ein Postulat das korrekte Instrument sei, um den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Berichts zu beauftragen
[28]. Zwei im Nationalrat anlässlich der gleichen Debatte behandelten Postulate des Freisinnigen Pini (TI), die eine
Bevorzugung schweizerischer Steinproduzenten resp. von schlecht ausgelasteten schweizerischen Betrieben auch bei ungünstigeren Offerten verlangten, wurden relativ deutlich abgelehnt
[29].
Die im Vorjahr vom Ständerat angenommene Motion Bisig (fdp, SZ) für die Erstellung von
unterschiedlichen Preisindizes für die verschiedenen Bauarten (Wohn-, Gewerbe-, Verwaltungs- und Tiefbau), von welcher Kosteneinsparungen für das öffentliche Bauwesen erhofft werden, wurde auch vom Nationalrat überwiesen
[30].
Das im Vorjahr präsentierte neue
Binnenmarktgesetz wurde noch im Berichtsjahr
angenommen. Obwohl der Grundsatz des Abbaus von Handels- und Mobilitätsschranken zwischen den Kantonen an sich unbestritten war, beantragte im Nationalrat eine aus rechtsbürgerlichen Parlamentariern gebildete Kommissionsminderheit Nichteintreten. Sie hielten das Gesetz für staatspolitisch bedenklich, weil es die Kompetenzen der Kantone tangiere, und zudem für überflüssig, weil die Kantone in der Zwischenzeit die wichtigsten Liberalisierungsschritte vollzogen und in Konkordaten verallgemeinert hätten. Sie wurden von den Fraktionen der SVP und der FP sowie einer FDP-Minderheit unterstützt, unterlagen aber mit 110:28 Stimmen. In der Detailberatung stimmte eine knappe, aus einer Koalition von Linken und Gewerbevertretern gebildete Mehrheit dem Antrag des Liberalen Eymann (BS) zu, dass es bei öffentlichen Aufträgen zulässig sein soll, bei der Erbringung von Leistungen die Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen zu verlangen. Diese Barriere gegen ein mögliches
Sozialdumping, welche der in der EU diskutierten Entsenderichtlinie entspricht, wurde von der kleinen Kammer mit dem Argument gestrichen, dass dies eine Benachteiligung von Anbietern aus wirtschaftlichen Randgebieten darstellen würde, welche ihre Standortnachteile mit niedrigeren Löhnen kompensieren müssen. Der Nationalrat schloss sich in der Differenzbereinigung gegen den Widerstand der SP und der GP mit 81:49 Stimmen diesem Entscheid an. Auf Antrag von Ständerat Zimmerli (svp, BE) nahm das Parlament zudem die Bestimmung auf, dass die Kantone eine von der Verwaltung unabhängige Instanz schaffen müssen, welche Rekurse gegen die Vergabe von Aufträgen behandelt. In der Schlussabstimmung über das neue Gesetz gab es im Nationalrat zwei und im Ständerat eine Gegenstimme
[31].
Als dritten Schwerpunkt der Liberalisierung des Binnenmarktes neben der Kartellgesetzrevision und dem Binnenmarktgesetz legte der Bundesrat im Februar den Entwurf für ein neues
Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse vor. Technische Handelshemmnisse bedeuten eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs im internationalen Warenverkehr, insbesondere durch unterschiedliche technische Anforderungen an die Produkte, divergierende Messverfahren sowie Nichtanerkennung von ausländischen Produkteprüfungen und -zulassungen. Soweit die angestrebten Vereinheitlichungs- und Deregulierungsmassnahmen in den Kompetenzbereich des Bundesrates fallen, hatte er bereits im Anschluss an die EWR-Abstimmung von Ende 1992 ein erstes Aktionspaket verabschiedet. Das
Parlament genehmigte die Vorlage noch in der Herbstsession. Zum Inhalt des Gesetzes und zur Ratsdebatte siehe oben, Teil I, 2 (Politique économique extérieure)
[32].
Der Nationalrat überwies mit dem Einverständnis des Bundesrats eine Motion David (cvp, SG) für die reibungslose Zulassung von im Ausland (namentlich EU, USA und Japan) erworbenen Motorfahrzeugen (sogenannte
Parallelimporte). Konkret verlangt die Motion eine sofortige Änderung von Art. 12 des Strassenverkehrsgesetzes. Auch die Kartellkommission kritisierte die wettbewerbsbehindernde Auswirkung der vorgeschlagenen neuen Homologisierungsverordnung
[33].
Die im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissene vollständige Deregulierung des
Ausverkaufswesens fand auch im Nationalrat ungeteilte Zustimmung und wurde vom Bundesrat auf den 1. November in Kraft gesetzt
[34].
Gesellschaftsrecht
Der Ständerat überwies zwei Motionen Cavadini (lp, NE) für eine Anpassung des schweizerischen Firmenrechts an entsprechende EU-Vorschriften resp. für eine
Vereinheitlichung der Eintragungen im Schweizerischen Handelsregister als Postulate, nachdem Bundesrat Koller darauf hingewiesen hatte, dass vorgesehen ist, diese Anliegen im Rahmen der geplanten Totalrevision der Handelsregisterverordnung zu realisieren
[35].
Seit der Revision des Aktienrechts im Jahr 1991 und der damit verbundenen Heraufsetzung des für die Gründung einer AG erforderlichen Mindestkapitals hat die in der Schweiz bisher nur wenig verbreitete Gesellschaft mit beschränkter Haftung (
GmbH) einen starken Aufschwung erlebt. Ihr Bestand hat sich von 1991 bis Ende 1995 von rund 2500 auf über 10 000 erhöht. Bundesrat Koller kündigte an, dass er noch vor Jahresende eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs für die Revision der rechtlichen Bestimmungen über die GmbH beauftragen wolle
[36].
Weiterführende Literatur
A. Brandenberg (Hg.), Standpunkte zwischen Theorie und Praxis: handlungsorientierte Problemlösungen in Wirtschaft und Gesellschaft, Bern (Haupt) 1995 (Festschrift für H. Schmid).
B. Hotz-Hart / S. Mäder / P. Vogt, Volkswirtschaft der Schweiz, Zürich 1995.
Ch. Kollreuter et al., Standortattraktivität von Regionen in der Schweiz: Grundlagenbericht, Basel 1995.
A. Leuenberger, Wirtschaftsstandort Schweiz - auf dem Weg ins Abseits?, Zürich (Vorort) 1995.
D. de Pury et al. (Hg.), Mut zum Aufbruch: eine wirtschaftspolitische Agenda für die Schweiz, Zürich 1995.
F. Quaas / Th. Straubhaar, Perspektiven der sozialen Marktwirtschaft, Bern (Haupt) 1995.
R. Reinert, "Wie wettbewerbsfähig ist die schweizerische Exportindustrie? Eine Constant-Market-Share-Analyse", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1995, Nr. 3, S. 5 ff.
P. Richli, Wirtschaftsverwaltungsrecht des Bundes, Basel 1995.
M. Schmidt, "Vollbeschäftigung und Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Vom Sonderweg zum Normalfall", in Politische Vierteljahresschrift, 36/1995, S. 35 ff.
H. Sieber, "Die marktwirtschaftliche Erneuerung - besser als ihr Ruf?", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1995, Nr. 1, S. 3 ff.
Wirtschaftswissenschaftlicher Verband der Universität Zürich (Hg.), Wege aus der Arbeitslosigkeit, Zürich 1995 (mit Beiträgen von H. Allenspach et al.).
BIGA (Hg.), Neuorientierung der Regionalpolitik: erläuternder Bericht und Entwürfe der Vorlagen für die Vernehmlassung, Bern 1995.
B. Hotz-Hart, "Perspektiven der Technologiepolitik", in Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 7, S. 21 ff.
B. Hotz-Hart, "Wissenschaft und Technologie im schweizerischen Innovationssystem", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1995, Nr. 2, S. 14 ff.
P. Keller / K. Koch, "Die Globalisierung des Tourismus. Eine Herausforderung für die Schweiz als traditionelles Tourismusland", in Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 5, S. 16 ff.
V. Kind, "Neuorientierung der Regionalpolitik", in Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 1, S. 21 ff.
H. Rütter et al., Tourismus im Kanton Bern. Wertschöpfungsstudie, Rüschlikon 1995.
A. Brunner et al. (Hg.), Jahrbuch des schweizerischen Konsumentenrechts (JKR), Bern, 1/1995.
T. Cottier / M. Wagner, "Das neue Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM)", in Aktuelle juristische Praxis, 1995, S. 1583 ff.
P. Gauch, "Das neue Beschaffungsgesetz des Bundes - Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Dezember 1995", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 1995, Bd I, S. 313 ff.
C. Hugenin Jacobs, "Konsumentenrecht im OR im Spannungsfeld zwischen Regulierung und Deregulierung", in Schweizerische Juristenzeitung, 1995, S. 417 ff.
P. Richli, "Neues Kartellgesetz und Binnenmarktgesetz", in Aktuelle juristische Praxis, 1995, S. 593 ff.
Schweizerisches Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, Basel 1995 (Bd. I).
R. Zäch / P. Zweifel (Hg.), Grundfragen der schweizerischen Kartellerechtsreform, St. Gallen 1995.
J.N. Druey, Grundzüge des schweizerischen Aktienrechts, Zürich 1995.
[1]
Lit. Sieber;
Bund, 23.3.95. Vgl. dazu auch BR Delamuraz in
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1241 ff. sowie
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2252 ff. (Interpellation der FDP-Fraktion). Der StR verabschiedete ein Postulat Gemperli (cvp, SG) für einen umfassenden Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft (
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1238 ff.). Vgl. auch
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2069 ff. (Interpellationen Jenni (fp, BE), Cavadini (fdp, TI) und Heberlein (fdp, ZH)). Bürgerliche Politiker lancierten im Herbst eine sog. Deregulierungsinitiative (siehe oben, Teil I, 1c, Einleitung).1
[2] D. de Pury, "Anstösse zu einem ordnungspolitischen Durchbruch", in
NZZ, 1.4.95.2
[3] Siehe
Lit. de Pury; Presse vom 14.12., 18.12. und 19.12.95;
TA und
BZ, 20.12.95;
NZZ, 21.12.95. Am massivsten fiel die Kritik an den Vorschlägen in der Boulevardzeitung Blick mit der Schlagzeile "Millionäre fordern Sozialabbau" aus (
Blick, 14.12.-16.12.95;
Sonntags-Blick, 24.12.95). Zur Sozialversicherungsdebatte siehe unten, Teil I, 7 c (Grundsatzfragen).3
[4] Presse vom 6.9.95 (v.a.
TA). Vgl. auch
NZZ, 21.10.95.4
[5] J. Christoffel, "Unproduktive Schweizer Wirtschaft?", in
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 8, S. 36 ff.5
[6] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 5 f. und 12 ff. Für Afrika siehe auch
NZZ, 11.5.96.6
[7] SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 7 und 26 ff. Zum Aussenhandel siehe oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur suisse).7
[8]
Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 5, S. 7* ff.; SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 33 ff. Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).8
[9]
Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 5, S. 16*.9
[10]
Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 5, S. 14* f.; SNB,
Geschäftsbericht 1995, 88/1995, S. 36 f.10
[11] Presse vom 12.8.95. Motionen:
Verhandl. B.vers., 1995, V, Teil II, S. 112;
TW, 21.12.95.11
[12] SGB: Presse vom 24.11.95. Vorort: Presse vom 12.12.95. SNB: Presse vom 16.12.95. Siehe dazu unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).12
[13]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 182 ff. und 346;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 139;
BBl, 1995, I, S. 658 ff. Vgl.
SPJ 1994, S. 96.13
[14] Vgl. dazu unten, Teil I, 4c (Produits alimentaires). Siehe auch
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2108 f. (vom NR überwiesene Motion Epiney, cvp, VS). Vgl.
SPJ 1994, S. 96.14
[15]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 126 ff. und 1064 f.;
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1826 ff., 1845 ff. und 2296 f.;
BBl, 1995, IV, S. 562 f. resp. 564 f.;
BBl, 1996, II, S. 372. Vgl.
SPJ 1994, S. 96.15
[16]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1794 f. (Wick) resp. 2188 ff. (Lepori). Der BR veröffentlichte einen Bericht "Risikokapital in der Schweiz" (vgl.
TA, 21.3.95). Zur CVP siehe auch unten, Teil IIIa (CVP).16
[17]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1793.17
[18]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2681 ff.18
[19]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 126 ff., 939 ff., 1015 und 1064;
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1826 ff., 2054 f. und 2296;
BBl, 1995, IV, S. 558 ff.; Presse vom 22.9.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 97 f. Siehe auch
Lit. BIGA.19
[20]
BaZ und
NZZ, 29.6.95;
NZZ, 21.10.95;
SHZ, 7.10.95.20
[21]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 136. Vgl.
SPJ 1994, S. 98. Siehe auch
Lit. Kind.21
[22]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 136 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1610 f. Zum reduzierten MwSt-Satz für Hotelübernachtungen siehe unten, Teil I, 5 (Bundesfinanzordnung).22
[23]
TA, 29.8.95;
BüZ, 22.12.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 99.23
[24] Presse vom 21.1.95. Vgl.
SPJ 1993, S. 103 f. und
1994, S. 99. Siehe auch
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1351 f. (Frage Bezzola, fdp, GR), 1677 f. (Interpellation Aguet, sp, VD) und 2221 ff. (Interpellationen Zisyadis, pda, VD).24
[25]
BZ, 21.1.95;
BaZ, 6.4.95;
TA, 3.5.95. Kursaalverband:
NZZ, 6.4.95. Vgl. auch die Kritik in
NZZ, 26.5.95. Siehe ferner die Beanstandungen von Strafrechtlern wegen potentieller Geldwäscherei in
Plädoyer, 13/1995, Nr. 2, S. 9 ff.25
[26]
NZZ und
SGT, 5.12.95.26
[27]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1057 ff., 2046 f., 2110 und 2298;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 845 ff., 1013 f. und 1065;
BBl, 1995, IV, S. 516 ff.; Presse vom 7.6., 8.6. und 21.9.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 99 f.27
[28]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 601 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1033 f.;
Lib., 15.3.95;
NQ, 23.3.95. Vgl. dazu auch
SPJ 1993, S. 106 sowie
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 7, S. 28 ff. Siehe auch die Interpellation Cavadini (fdp, TI) in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1046 sowie die Anfrage Bührer (fdp, SH) über Wettbewerbsverzerrungen durch staatlich subventionierte Anbieter in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2735 f.28
[29]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 603 ff.29
[30]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1942 f. Vgl.
SPJ 1994, S. 101.30
[31]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1143 ff., 2052 ff. und 2299;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 870 ff., 931 ff. und 1065;
BBl, 1995, IV, S. 548 ff.;
NZZ, 17.5. und 7.6.95;
SGT, 21.9.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 102. Zu den kantonalen Konkordaten siehe
NZZ, 20.7.95. Siehe auch L. Wasescha, "Die Reform des öffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz", in
Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 2, S. 40 ff.31
[32]
BBl, 1995, II, S. 521 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 772 ff., 1014 f. und 1066;
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2057 ff. und 2300;
BBl, 1995, IV, S. 535 ff. Zum 1. Aktionspaket siehe
SPJ 1993, S. 102.32
[33]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2185 f. Kartellkommission:
NZZ, 17.3.95. Siehe dazu auch
TA, 10.1., 21.6., 28.7. und 9.8.95 (Leserbrief);
SHZ, 6.4.95;
BZ, 6.12.95.33
[34]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 616 f. und 1015;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 350 und 441;
BBl, 1995, II, S. 436 f.;
AS, 1995, S. 4088;
Bund, 16.3.95;
BaZ, 24.8.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 102. Zur Deregulierung der kantonal geregelten Ladenschlusszeiten siehe
Die Volkswirtschaft, 68/1995, Nr. 9, S. 52 f. Zur Liberalisierung des Sonntagsverkaufs siehe unten, Teil I, 7a (Arbeitszeit).34
[35]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 24 f. resp. 25 f.35
[36]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2268 ff.;
SHZ, 23.3.95;
TA, 16.11.95;
NZZ, 4.4.96 (Zahlen). Vgl.
SPJ 1994, S. 103.36