Année politique Suisse 1995 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Kulturpolitik
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Allgemeine Kulturpolitik des Bundes
Mit einem diskussionslos überwiesenen Postulat forderte Nationalrat Duvoisin (sp, VD) den Bundesrat auf, angesichts der im Vorjahr in der Volksabstimmung erfolgten Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung einen Bericht vorzulegen, welcher über die künftige Kulturpolitik des Bundes Auskunft gibt. Dieser soll insbesondere darlegen, welche Ziele der Bundesrat auf der Grundlage der geltenden Verfassung verfolgen will, welchen Bereichen er Priorität zu geben gedenkt und ob er allenfalls in Gebieten, die ihm nicht mehr vordringlich erscheinen, sein kulturelles Engagement stufenweise abbauen wird.
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Kulturgüterschutz
Sieben Jahre nach der Erstausgabe wurde das Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung nachgeführt und neu aufgelegt. Das Verzeichnis, das jetzt rund 8300 Objekte enthält, die vor bewaffneten Konflikten und vor Katastrophen in Friedenszeiten zu schützen sind, wurde von Sachverständigen der Kantone und des Bundes in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz überarbeitet. Dabei wurden 200 Objekte von der regionalen in die nationale Bedeutung umgeteilt, 600 Kulturgüter neu in die regionale Kategorie aufgenommen und etwa 20 Objekte gestrichen, weil sie zerstört, verändert oder zweckentfremdet worden waren [2].
Die Schweiz will mithelfen, das archäologische und baugeschichtliche Erbe Europas zu erhalten. Beide Kammern genehmigten zwei Erlasse des Europarates, nämlich die revidierte Konvention von Malta zum Schutz des archäologischen Erbes und die Konvention von Granada zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes. Die beiden Erlasse entsprechen der Politik, welche die Schweiz in diesem Bereich seit Jahren verfolgt, und schaffen weder für den Bund noch für die Kantone neue finanzielle Verpflichtungen [3].
Im Juli wurde in Rom die Unidroit-Konvention über die Rückgabe von gestohlenen und illegal ausgeführten Kulturgütern, an deren Ausarbeitung die Schweiz aktiv beteiligt war, anlässlich einer diplomatischen Konferenz verabschiedet. Wie bei der entsprechenden UNO-Konvention, deren Ratifizierung in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen worden war, steht noch nicht fest, ob die Schweiz diesem Abkommen zum Schutz der Kulturgüter beitreten wird [4].
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Pro Helvetia
Zur Erfüllung ihrer kulturellen Aufgaben im In- und Ausland präsentierte die Stiftung Pro Helvetia dem Bundesrat für die Vierjahresperiode 1996-1999 ein Budget von 144 Mio Fr., was gegenüber den Jahren 1992 bis 1995 eine Erhöhung um 36 Mio Fr. bedeutet hätte. Der Bundesrat zeigte zwar Verständnis für die Forderungen der Stiftung und begrüsste ausdrücklich den integrationspolitischen Beitrag, welchen die Pro Helvetia nach dem EWR-Nein der Schweiz leistet. Er war aber in Anbetracht der allgemeinen Sparbemühungen nicht bereit, über den Teuerungsausgleich hinauszugehen und beantragte dem Parlament lediglich einen Kredit von 118 Mio Fr. Trotz der erneut vorgebrachten Kritik rechtsbürgerlicher Kreise am mangelnden Patriotismus vieler Schweizer Kulturschaffender, die im Nationalrat zu einem Rückweisungsantrag Moser (fp, AG) führte mit dem Ziel, das Budget der Stiftung auf dem Stand der Vorperiode einzufrieren, akzeptierten beide Kammern den Vorschlag des Bundesrates ohne längere Diskussionen. Andererseits unterlag aber - trotz Unterstützung durch das rot-grüne Lager - auch ein Minderheitsantrag Maspoli (lega, TI), welcher die Subvention auf 136 Mio Fr. erhöhen wollte [5].
In Paris konnte das von der Pro Helvetia finanzierte "Centre culturel suisse" seinen zehnten Geburtstag feiern. Es beging ihn mit diversen Ausstellungen sowie mit einem Text- und Bildband zur politischen und kulturellen Präsenz der Schweizerinnen und Schweizer in der Seine-Metropole. Bedauert wurde nur, dass bei den Festakten kaum Vertreter des offiziellen Frankreichs anwesend waren [6].
Im Frühjahr beschloss die Pro Helvetia, einen seit geraumer Zeit gehegten Wunsch in die Tat umzusetzen und in Mailand ein eigenständiges Kulturzentrum zu eröffnen, von welchem aus die Stiftung landesweit tätig sein will. Die neue Institution, welche 1997 operativ sein soll, wird mit einem Budget von knapp 500 000 Fr. pro Jahr ausgestattet und im renovierten, bisher primär auf Handelspolitik ausgerichteten "Centro svizzero" mitten in der Stadt Gastrecht geniessen. Die Pro Helvetia betonte, für die Schweiz als Land mit einer italienischen Sprachregion habe der verstärkte Kulturaustausch mit Italien grosse Bedeutung. Ein Kulturzentrum in der unserem Land nächstgelegenen Grossstadt setze zudem ein Zeichen der Öffnung hin zu Europa.
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Filmförderung
Während die Filmwelt den 100. Geburtstag des Kinos feierte, startete das Solothurner Filmfestival mit einer Rekordzahl an Filmen zu seinem 30-Jahr-Jubiläum. Dennoch konnte nicht übersehen werden, dass die hiesige Filmbranche durch den Ausschluss aus den EU-Förderungsmassnahmen nach dem EWR-Nein der Schweiz erheblich geschwächt wurde. Eine Möglichkeit, dieses europapolitische Manko zumindest teilweise auszugleichen, wäre die Einführung der im Vorjahr von der Branche vorgeschlagenen "Financière du cinéma", bei welcher der Schweizer Film erfolgsabhängig gefördert würde, und die trotz anfänglich teilweise skeptischer Reaktionen weiterhin zur Diskussion steht. Die an den Erfolg gekoppelte Filmförderung als "zweite Säule" neben der bereits bestehenden Unterstützung nach qualitativen Kriterien wurde - zusammen mit den Vorschlägen zu einem eidgenössischen Filminstitut und zu einem Garantiefonds für die erleichterte Aufnahme von Bankkrediten - von einer Expertenkommission konkretisiert und vom Bundesamt für Kultur den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet [8].
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Archive
Zum Schutz des gefährdeten audiovisuellen Kulturgutes gründeten Ende Jahr das Bundesarchiv, die Schweizerische Landesbibliothek (SLB), die Cinémathèque suisse, die Fonoteca nazionale, die SRG und das Bundesamt für Kommunikation den Verein "Memoriav". Die neue Vereinigung will sich angesichts der als dramatisch bezeichneten Gefährdung von Schweizer Bild- und Tondokumenten für deren Rettung und Vermittlung ans Publikum einsetzen [9].
Die Landesphonothek, welche seit Jahren mit finanziellen Problemen kämpft, soll ihren operativen Sitz in Lugano behalten, wird aber 1997 ihr Archiv in die SLB in Bern überführen. Hinter dem Entscheid, den Standort Tessin wenigstens teilweise aufrechtzuerhalten, steht der Wunsch, das landessprachliche Gleichgewicht zwischen Literaturarchiv (Deutschschweiz), Cinémathèque (Romandie) und Fonoteca nazionale (italienischsprachige Schweiz) zu wahren [10].
Freddy Buache, der legendäre Gründer und Direktor der "Fondation Cinémathèque suisse" in Lausanne, trat auf Ende Jahr altershalber zurück. Die Leitung der Cinémathèque übernimmt neu Hervé Dumont. Der Direktionswechsel erfolgte auch im Zeichen akuten Geldmangels, da die ausgerichteten Bundessubventionen seit Jahren fast nur noch zur Tilgung der aufgelaufenen Hypothekarzinsen für das feuersichere Depotgebäude in Penthaz (VD) dienen. Die ursprüngliche Aufgabe der Cinémathèque - das Archivieren und Konservieren älterer Schweizer Filme - kann deshalb kaum mehr wahrgenommen werden, was zu unersetzlichen Verlusten führen könnte. Durch mehrere parlamentarische Vorstösse auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam gemacht, entschloss sich der Bundesrat, im Rahmen seiner Möglichkeiten der Cinémathèque unter die Arme zu greifen. Wie Bundesrätin Dreifuss in Beantwortung einer Interpellation von Pro Helvetia-Präsidentin Simmen (cvp, SO) ausführte, will die Landesregierung für die Jahre 1996 bis 1998 je 600 000 Fr. als Zusatzleistung zur ordentlichen Subvention ins Budget aufnehmen. Zu diesen 1,8 Mio Fr. werden der Kanton Waadt und die Stadt Lausanne ihrerseits je 600 000 Fr. beisteuern. Damit soll die Schuldenlast der Cinémathèque auf ein vertretbares Mass gesenkt werden.
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Bibliotheken
Im September konnte die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) ihr 100jähriges Bestehen feiern. Zu den Aufgaben der Institution gehört die Pflege des kulturellen Erbes, verbunden mit der Verpflichtung, den nachkommenden Generationen ein geschriebenes Vermächtnis unserer Zeit zu sichern. Seit 1895 ist der Bestand der SLB auf drei Millionen Einzelbände angewachsen; zudem werden 380 laufende Zeitungen und 1062 Zeitschriften katalogisiert. Neben geschriebenen Zeugnissen der Vergangenheit und Gegenwart stapeln sich in den Lagern der SLB graphische und photographische Dokumente sowie Musikalien und neuerdings CD-Rom. Kurz vor den Jubiläumsfeierlichkeiten legte Bundesrätin Dreifuss den Grundstein für das neue siebenstöckige Tiefmagazin der SLB. Die Bruttogeschossfläche des vollklimatisierten Erweiterungsbaus umfasst rund 80 000 Quadratmeter [13].
Praktisch diskussionslos stimmten beide Kammern einer jährlichen Finanzhilfe an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB) von 1,8 Mio Fr. für die Jahre 1996-1999 zu. Gemeinsam mit den jeweiligen Kommissionssprechern wies Bundesrätin Dreifuss auf die grosse Bedeutung der Volksbibliothek für die nationale Verständigung hin. Der Bund sei hier gefordert, weil es um einen interkantonalen Ausgleich, namentlich auch zugunsten der Randregionen gehe. Die SVB wurde 1920 gegründet und wird seit 1921 vom Bund namhaft unterstützt. 1991 wurde die Stiftung dezentralisiert und gleichzeitig effizienter organisiert [14].
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Museen
Mit vierjähriger Verspätung und einem Volksfest in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss wurde anfangs Juni in Schwyz das "Forum der Schweizer Geschichte" als weitere Aussenstelle des Landesmuseums dem Publikum übergeben. Das jüngste nationale Museum will die Schweizer Geschichte der Jahre 1300 bis 1800 nicht als Heldengalerie darstellen, sondern auf moderne Art das Alltagsleben der alten Eidgenossen veranschaulichen [15].
In Anwesenheit von Bundesrat Stich wurde Mitte September der Grundstein zum Erweiterungsbau des Musikautomaten-Museums in Seewen (SO) gelegt. Dieses Museum wird seit seiner Schenkung an die Eidgenossenschaft (1990) als Aussenstelle des Landesmuseums geführt. 1993 hatte das Parlament für die Sanierung der bestehenden Museumsräumlichkeiten sowie einen Neubau 14,6 Mio Fr. bewilligt [16].
15 000 Personen aus der Region nördlich von Yverdon verlangten mit einer Petition, der Bund solle nicht nur das Musikautomaten-Museum Seewen, sondern auch die beiden Museen in L'Auberson und Sainte-Croix im Waadtländer Jura unterstützen. Bundesrätin Dreifuss anerkannte gegenüber einer Delegation der Petenten, dass die Gegend um Sainte-Croix die Ursprungsregion der Musikautomaten sei, doch fehlten dem Bund mangels Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung die rechtlichen Grundlagen für eine Unterstützung der privaten Museen. Mit dieser Überlegung wurde im Nationalrat auch ein Postulat Duvoisin (sp, VD) abgelehnt, welches ein verstärktes Engagement des Bundes zugunsten dieser beiden Museen anregte [17].
Der Nationalrat verabschiedete ein von 111 Ratsmitgliedern unterzeichnetes Postulat Suter (fdp, BE), welches den Bundesrat ersucht, die Federführung zur Rettung des gestalterischen Werkes von Friedrich Dürrenmatt zu übernehmen. Der Bund soll dabei insbesondere eine Defizitgarantie für die Realisierung eines durch den Schweizer Architekten Mario Botta auszuführenden Museumsbaus auf dem Anwesen Dürrenmatts in Neuenburg gewähren sowie die Betreuung des Museums und dessen Betriebskosten übernehmen [18].
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Urheberrecht
Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat ein Postulat gut, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, inwiefern ein "domaine public payant" zugunsten der Allgemeinheit eingeführt werden könnte. Der Vorstoss regt an, in Anlehnung an den 1991 vom weltberühmten Geiger Sir Yehudi Menuhin geschaffenen "Mozart-Fonds" auf Werken, die nicht mehr der Schutzdauer unterstehen, Urheberrechtsgebühren zu erheben, unter der Bedingung, dass der Ertrag karitativen Werken zugute kommt [19].
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde aus Nutzer- und Urheberkreisen teilweise gut, weshalb die von den Importeuren und Herstellern zu entrichtenden Abgaben auf unbespielten Video- und Audiokassetten noch einmal überprüft werden müssen. Bis zur Neufestlegung bleibt es aber beim Tarif der Eidgenössischen Schiedskommission. Eine Einigung konnte hingegen bei den Fotokopien erzielt werden. Als Berechnungsgrundlage für die jährlichen Entschädigungen dient die Vergütung von 3,5 Rappen pro Seite für das Kopieren einer urheberrechtlich geschützten Vorlage. Die staatlich konzessionierte Verwertungsgesellschaft Pro Litteris rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 10 Mio Fr., welche je hälftig auf die Autoren und die Verleger aufgeteilt werden [20].
Für die Restrukturierung des Bundesamtes für geistiges Eigentum siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
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Kulturpolitik in den Kantonen und Gemeinden
In der Zentralschweiz soll auf privater Basis ein Institut entstehen, das die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Kultur in einem weit verstandenen Sinn fördern will. Wenn alles planmässig verläuft, soll das Kulturwissenschaftliche Institut Zentralschweiz (KIZ) im Januar 1996 seinen Betrieb aufnehmen. Das KIZ versteht sich als Anlauf- und Koordinationsstelle für wissenschaftliche Aktivitäten im Bereich von Geschichte, Soziologie, Volkskunde, Literatur, Ökologie und Recht. Es wird keine Schule im herkömmlichen Sinn sein, sondern ein Forschungszentrum, das seine Infrastruktur für kulturwissenschaftliche Projekte zur Verfügung stellt. Das KIZ will mit bestehenden Institutionen zusammenarbeiten und soll zu einem Drittel von den beteiligten Kantonen und zu zwei Dritteln durch private Gönner sowie selbst erwirtschaftete Beträge finanziert werden. Als Standort kommt vor allem der Raum Luzern in Frage.
Die beiden Basler Halbkantone bewerben sich gemeinsam in Brüssel um den Titel einer "Kulturstadt Europas" im Jahr 2001. Zum 500-Jahr-Jubiläum seiner Zugehörigkeit zur Eidgenossenschaft will sich der Raum Basel damit als lebendige Kulturregion profilieren, die gegenüber Europa offen ist. Er erhofft sich dabei aber auch wirtschaftliche Impulse. Ende Juni unterzeichneten die beiden Kantonsregierungen die gemeinsame Bewerbung, nachdem auch der Bundesrat signalisiert hatte, dass er diese unterstützen werde [22].
In Basel-Stadt zeigte sich die Legislative kulturfreundlicher als die Exekutive. Gegen den ursprünglichen Antrag der Regierung milderte der Grosse Rat die für die Jahre 1996-2001 vorgesehene Kürzung der Subventionen an den städtischen Theaterbetrieb von 30% auf 20% ab. Obgleich damit vorderhand alle drei Sparten (Theater, Oper, Ballett) erhalten werden können, wird sich ein Leistungsabbau unter diesen Voraussetzungen kaum vermeiden lassen. Hauptleidtragender Bereich dürfte das Ballett sein, wo der Bestand der Truppe drastisch abgebaut und möglicherweise mittelfristig ganz aufgelöst und durch ein Tanztheater ersetzt werden soll. Gewissermassen als Trostpflaster für die Basler Theaterbesucher wurde demgegenüber im Herbst das private Musical-Theater "Messe Basel" eröffnet [23].
Das Bourbaki-Panorama in Luzern, welches die wohl grösste humanitäre Aktion der Schweizer Geschichte dokumentiert, muss dringend restauriert werden. Die Stadt Luzern wird dem Souverän 1996 für die Renovation des Gebäudes einen Investitionskredit von rund 21 Mio Fr. vorlegen. Für die Restauration des eigentlichen Bildes, welches 1876 vom Genfer Maler Edouard Castres gemalt wurde, und das zu den Hauptwerken der Schweizer Malerei im 19. Jahrhundert zählt, sind weitere 5 Mio Fr. nötig. Da nur gerade etwa die Hälfte über Subventionen gedeckt sein dürfte, will ein Patronatskomitee unter der Leitung von alt Bundesrat René Felber die fehlende Summe über Sponsoren, Kantone, Gemeinden und Stiftungen aufbringen. In Les Verrières im Neuenburger Jura, wo 1871 der französische General Bourbaki mit seiner geschlagenen Armee die Schweizer Grenze überschritt, wurde Ende Oktober eine entsprechende nationale Sammelaktion gestartet [24].
Die Genfer Stimmberechtigten sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit für den Schutz des legendären "Alhambra", eines Variété-Theaters am Rand der Altstadt aus. An seiner Stelle sollte nach den Plänen von Gewerbetreibenden ein riesiges Parkhaus entstehen. Unter dem Motto "culture contre voiture" wurde im Abstimmungskampf ein regelrechter Glaubenskrieg um die Stellung der Kultur im städtischen Umfeld ausgefochten [25].
 
[2] AS, 1995, S. 2612 ff.; Presse vom 16.2. und 19.8.95. Vgl. SPJ 1988, S. 238. Paradoxerweise sind die im Inventar aufgeführten Monumente aufgrund des Haager Abkommens von 1954 in Kriegszeiten und bei Katastrophen zu schützen, können aber jederzeit im übergreifenden Interesse von Bund oder Kanton zerstört oder zweckentfremdet werden (JdG, 18.8.95). Zur Rolle des Bundes beim Kulturgüterschutz vgl. auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1897 ff. Für die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, welchem neu auch die Denkmalpflege unterstellt ist, siehe oben, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).2
[3] BBl, 1995, III, S. 445 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 824 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2420 ff.3
[4] Bund, 26.6.95; NQ, 28.6.95; NZZ, 17.7. und 20.10.95; BaZ, 15.9.95; JdG, 20.11.95. Vgl. SPJ 1993, S. 262.4
[5] BBl, 1995, II, S. 892 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 518 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1953 ff.; BBl, 1995, IV, S. 572. Vgl. SPJ 1991, S. 272. Die Pro Helvetia gab sich im Berichtsjahr erstmals seit ihrem Bestehen ein Leitbild, das Selbstverständnis und Ziele ihres Wirkens definiert (Presse vom 17.5.95; Facts, 18.5.95).5
[6] D. Jeannet et al.; Le Paris des Suisses, Paris 1995; NQ, 16.10.95; BaZ, 18.10.95.6
[8] Woz, 20.1.95; Presse vom 24.1., 27.1., 2.2., 3.2. und 11.7.95; NZZ, 14.7. und 26.10.95; TdG, 7.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 263.8
[9] NZZ, 4.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 264.9
[10] CdT, 30.6.95.10
[13] Presse vom 19.7.95. Siehe SPJ 1993, S. 258.13
[14] Amtl. Bull. NR, S. 227 ff. und 1008; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 293 ff. und 439; AS, 1995, S. 3675. Die SVB hatte ursprünglich 2,2 Mio Fr. pro Jahr beantragt; dieser Betrag wurde aber im Zuge der Sparbemühungen auf die bereits in den Vorjahren linear gekürzten 1,8 Mio Fr. zurückgestutzt. Siehe SPJ 1994, S. 264.14
[15] Documenta, 1995, Nr. 2, S. 21 f. (Eröffnungsansprache von BR Dreifuss); Presse vom 4.2., 7.6. und 10.6.95; Bund, 13.2.95; NZZ, 8.6.95; LZ, 9.6.95; NQ, 12.6.95; WoZ, 23.6.95; TA, 1.7.95; CdT, 7.8.95. Das "Forum" war ursprünglich als Geschenk des Bundes zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft vorgesehen. Zu den Ungereimtheiten im Vorfeld der Eröffnung siehe die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 738 f., 983 ff. und 1896 f.; LNN, 6.3.95; SoZ, 26.3.95; Ww, 30.3.95; NZZ, 8.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 264. Zu Querelen in der Führung des Landesmuseums siehe SoZ, 23.3.95 und Ww, 30.3.95.15
[16] Documenta, 1995, Nr. 3, S. 27 f. (Referat BR Stich); SoZ, 3.4.95; Presse vom 15.9.95. Siehe SPJ 1993, 257 f. Der Hauptsitz des Landesmuseums in Zürich, welcher im Vorjahr wegen baustatischer Mängel weite Teile der Ausstellungsfläche für das Publikum hatte schliessen müssen, konnte diese nach einer Sanierung weitgehend wieder zugänglich machen (NZZ, 9.9. und 15.12.95).16
[17] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1898 f.; BaZ, 14.1.95; Bund, 21.3.95; 24 Heures, 4.7.95.17
[18] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2706.18
[19] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 955. Das Anliegen wurde parteiübergreifend vorgetragen: im StR hatte Petitpierre (fdp, GE) das Postulat eingebracht, im NR war es Zbinden (sp, AG). Siehe SPJ 1994, S. 265.19
[20] Presse vom 25.3.95; NZZ, 27.3.95; TA, 26.7. und 24.9.95; Bund, 8.12.95. Siehe SPJ 1994, S. 265.20
[22] BaZ, 19.1., 29.3., 7.6., 9.6., 14.6. und 27.6.95; NZZ, 26.4. und 27.6.95; JdG, 22.6.95; Ww, 20.7.95.22
[23] Theater: BaZ, 23.5., 26.6., 29.7., 20.9., 14.11., 17.11., 28.11. und 9.12.95. Musical: BaZ, 26.9. und 12.10.-14.10.95; vgl. SPJ 1994, S. 266. Der Basler Regierungsrat beschloss, aus Spargründen zwei der fünf städtischen Museen zu schliessen, nämlich das Museum für Gestaltung sowie das Stadt- und Münstermuseum. Verschiedene Gruppierungen setzten sich gegen die Schliessungen ein (BaZ, 20.4., 21.4., 29.4., 10.5., 3.6., 28.6., 29.6., 23.11., 29.11., 5.12. und 14.12.95). 30% Kürzungen im Kulturbereich beantragt auch die Regierung des Kantons Solothurn (SZ, 31.1., 25.3. und 26.9.95).23
[24] LNN, 18.2., 22.6., 24.6., 15.11., 30.11., 14.12. und 15.12.95; Presse vom 24.10.95; BaZ, 16.12.95.24
[25] JdG, 14.2., 16.2., 27.2., 7.3. und 13.3.95.25