Année politique Suisse 1996 : Economie
Politique économique générale
La situation conjoncturelle suisse s'est à nouveau dégradée. - Le Conseil national a adopté une motion socialiste demandant une réédition du programme de bonus à l'investissement. - Le Conseil fédéral a proposé une réorientation de la politique régionale et de mesures visant à promouvoir le tourisme. - La nouvelle loi sur les cartels est entrée en vigueur en juillet.
 
Die Sorge um die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz kennzeichnete auch den Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1995-99. Der Ständerat beauftragte die Regierung mit einem Postulat Spoerry (fdp, ZH), in Zukunft bei allen wirtschaftsrelevanten Vorlagen die Auswirkungen auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz darzustellen. Gemäss internationalen Erhebungen galt die Schweiz immerhin auch Mitte der 90er Jahre noch als einer der wirtschaftsliberalsten und wettbewerbsfähigsten Standorte Europas. Nicht zu übersehen war jedoch, dass sie infolge der Deregulierungen in den meisten anderen Staaten viel von ihrem früheren Vorsprung eingebüsst hatte [1].
Massnahmen zur Verbesserung des Wirtschaftsstandorts Schweiz werden zwar von praktisch allen Politikern verlangt, über die konkreten Schritte sind die Meinungen allerdings geteilt. Die deutliche Ablehnung der Lockerung der Arbeitszeitbestimmungen in der Volksabstimmung vom 1. Dezember zeigte auf jeden Fall, dass die Deregulierungsrezepte der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und der Unternehmerverbände beim Volk auf grosse Skepsis stossen [2]. Im Nationalrat verlangte der Freisinnige Cavadini (TI) mit einer Motion namentlich eine steuerliche Entlastung für Holdinggesellschaften, eine Beschleunigung der Baubewilligungsverfahren sowie Erleichterungen für die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte. Da der Vorstoss aber von Goll (frap, ZH) und Vermot (sp, BE) als zu marktwirtschaftlich ausgerichtet bekämpft wurde - Vermot lehnte sogar eine Überweisung in Postulatsform ab -, verschob der Nationalrat seinen Entscheid [3].
Die grossen schweizerischen Konzerne sowohl der Industrie als auch des Tertiärsektors setzten ihre Bemühungen, sich mit Umstrukturierungen an die Erfordernisse der globalisierten Märkte anzupassen fort. So kündigte etwa die Grossbank CS-Holding an, im Rahmen einer umfassenden Umstrukturierung innert zwei Jahren 3500 ihrer 24 000 schweizerischen Stellen abzubauen. Besonders grosses Aufsehen erregte die im März angekündigte Fusion der beiden Basler Chemiekonzerne Sandoz und Ciba-Geigy zur Firma Novartis. Diese bisher weltweit grösste Fusion von Industrieunternehmen bringt dem neuen Konzern eine starke Position auf den Weltmärkten und kostensparende Synergieeffekte; sie ist aber mit einem schrittweisen Abbau von rund 10 000 Stellen verbunden, davon etwa ein Drittel in der Schweiz [4].
Nicht selten zeigten die Konzernchefs bei Ankündigungen von Rationalisierungsplänen wenig soziales und politisches Fingerspitzengefühl. Bis in bürgerliche Kreise hinein entstand der Eindruck, dass die Massnahmen oft allzu einseitig auf die Interessen der Aktionäre (englisch shareholder) ausgerichtet seien und diejenigen der Arbeitnehmer und der vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Regionen (in der Sprache der Ökonomen als stakeholder bezeichnet) missachtet würden [5]. Repräsentative Befragung ergaben, dass eine grosse Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung Grossfusionen an sich positiv beurteilt und glaubt, dass sie nicht nur im Interesse der Aktionäre, sondern auch in demjenigen der Arbeitnehmer liegen. Praktisch einstimmig wurde von den Befragten freilich gefordert, dass die Unternehmen die dadurch entstehenden sozialen Probleme berücksichtigen sollen [6].
In seiner Antwort auf eine Interpellation Guisan (fdp, VD) erklärte der Bundesrat, dass er nicht die Absicht habe, in die von den Unternehmen als notwendig erachteten Restrukturierungsprozesse einzugreifen, da diese längerfristig den einzigen Weg darstellten, um sich auf den Weltmärkten zu behaupten. Der Bundesrat stehe zwar in ständigem Kontakt mit Unternehmern und Gewerkschaften, grundsätzlich sollten aber Sozialpläne zur Minimierung der aus Rationalisierungsmassnahmen entstehenden sozialen Probleme auch weiterhin von den Sozialpartnern selbst vereinbart werden. Die unter anderem von der Liberalen Partei vom Bundesrat geforderte Einberufung einer nationalen Konferenz der Sozialpartner zur Schaffung neuer Arbeitsplätze lehnte er ab, da eine solche Veranstaltung nur unerfüllbare Erwartungen wecken würde. Der Kanton Genf verlangte gegen Jahresende mit einer vom Kantonsparlament beschlossenen Standesinitiative die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur "Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen" [7].
 
Konjunkturlage
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Weltwirtschaft
Das globale wirtschaftliche Wachstum beschleunigte sich 1996 wieder. Im OECD-Bereich verzeichneten namentlich die USA und Grossbritannien eine Konjunkturbelebung, während die grossen Industriestaaten auf dem europäischen Festland die Schwächephase, welche im Herbst 1995 eingesetzt hatte, erst in der zweiten Jahreshälfte langsam überwinden konnten. Japan vermochte nach mehreren Jahren der Stagnation erstmals wieder ein kräftiges Wachstum zu erzielen, getragen wurde dieses allerdings weitgehend von staatlichen Investitionsprogrammen. Die meisten mitteleuropäischen Reformstaaten wiesen weiterhin beachtliche Wachstumsraten (allerdings auf tiefem Ausgangsniveau) aus; die Lage in den Nachfolgestaaten der UdSSR (mit Ausnahme des Baltikums) blieb hingegen schwierig. In den neuen Industriestaaten im südostasiatischen Raum schwächte sich die Dynamik etwas ab. In Lateinamerika besserte sich die Situation, welche in den Vorjahren von der Finanzkrise Mexikos überschattet worden war, wieder. Auch in Afrika waren in bezug auf das Wirtschaftswachstum eher positive Zeichen auszumachen.
Die Teuerung blieb im OECD-Raum niedrig. Die Inflationsraten verharrten in den meisten Industrieländern auf dem Niveau des Vorjahres oder sogar leicht darunter. In den EU-Staaten belief sie sich auf durchschnittlich 2,5%. Die Arbeitslosigkeit nahm in den USA und in Grossbritannien weiter ab, in vielen anderen Industriestaaten Europas nahm sie allerdings weiter zu. In Deutschland übertraf die Arbeitslosenrate erstmals die Marke von 10% und näherte sich damit dem im Vergleich zum Vorjahr stabilen Mittelwert der EU von 11% an [8].
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Schweiz
Die schweizerische Konjunkturlage verschlechterte sich 1996 wieder. Nach der Stagnation im Vorjahr bildete sich das reale Bruttoinlandprodukt nach ersten Schätzungen um 0,7% zurück. Für die schwierige Lage wurden weiterhin in erster Linie die Probleme auf dem Immobiliensektor, die Sparpolitik der öffentlichen Haushalte, der zumindest in der ersten Jahreshälfte hohe Frankenkurs sowie der Konjunktureinbruch in der EU verantwortlich gemacht. Die Wachstumsrate der Güterexporte halbierte sich von 4,2% auf 2,1%. Die reduzierte wirtschaftliche Aktivität wirkte sich auch auf die Importe, namentlich von Rohstoffen und Halbfabrikaten aus; insgesamt nahmen die realen Güterimporte nur noch um 1,5% zu. Die von massivem Arbeitsplatzabbau begleiteten Umstrukturierungen in grossen Dienstleistungs- und Industrieunternehmen wirkten sich ebenso negativ auf die Stimmung der Konsumenten aus wie die steigenden Arbeitslosenzahlen und die Erhöhung der Krankenkassenprämien. Der private Konsum nahm nur noch um 0,3% zu, derjenige der öffentlichen Hand bildete sich leicht zurück. Das Wachstum der Anlageinvestitionen reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr massiv auf 1,3%. Die Ausrüstungsinvestitionen wuchsen nur noch etwa halb so stark an wie im Vorjahr (8,4%), die realen Bauinvestitionen gingen erneut zurück (-3,5%). Der Handelsbilanzüberschuss bewegte sich mit 1,9 Mia Fr. leicht über dem Vorjahresniveau. Trotz eines weiteren Einbruchs bei der Zahl der Übernachtungen ausländischer Gäste, bei gleichzeitiger Zunahme der Ausgaben schweizerischer Touristen im Ausland, nahm auch der positive Saldo beim Dienstleistungsverkehr leicht zu (um 0,1 Mia auf 15,0 Mia Fr.). Diese Zuwächse trugen zu einer Verbesserung des Ertragsbilanzüberschusses auf 25,1 Mia Fr. (1995: 25,0) bei [9].
Die Arbeitsmarktsituation blieb prekär. Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 0,2% zu. Im Industriesektor und im Baugewerbe setzte sich aber der Beschäftigungsabbau fort (-3,3%); der Dienstleistungsbereich verzeichnete hingegen ein leichtes Wachstum (1,1%). Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE), welche auch Anstellungen von weniger als 50% erfasst, erhöhte sich die Gesamtzahl der Beschäftigten um 0,5%. Dabei entfiel der Zuwachs ausschliesslich auf die Beschäftigten mit Anstellungen von weniger als 50%; die Zahl der Teilzeitbeschäftigten mit höherem Anstellungsgrad bildete sich gemäss dieser Erhebung um 2,1% zurück und die Zahl der Vollzeitbeschäftigten stagnierte. Die Zahl der registrierten Arbeitslosen nahm 1996 kontinuierlich zu und erreichte im Dezember einen neuen Höchststand von 192 171. Die Arbeitslosenquote stieg damit im Jahresmittel auf 4,7%, im Dezember betrug sie 5,3%. Weiterhin waren die französischsprachige Schweiz und das Tessin wesentlich stärker betroffen als die Deutschschweiz. Der Anteil der Ausländer an den Arbeitslosen nahm auf 45% zu. Die für internationale Vergleiche konzipierte SAKE des Bundesamtes für Statistik wies im 2. Quartal 1996 eine Arbeitslosenquote von 3,7% aus (1995: 3,3%) [10].
Die am Landesindex der Konsumentenpreise gemessene Teuerung bildete sich von 1,6% im Januar auf 0,8% im Dezember zurück; im Jahresmittel betrug sie 0,8%. Da sich der Frankenkurs im Jahresverlauf abschwächte, wirkten sich auf Konsumentenstufe die Importe nicht mehr preisdämpfend aus; die Preise inländischer Güter und Dienstleistungen stiegen nur noch um 1,0% an. Der Preisindex der Produzenten- und Importpreise, welcher den früheren Grosshandelspreisindex ersetzt, ging insgesamt um 2,4% zurück [11].
 
Konjunkturpolitik
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Ankurbelungsmassnahmen
Als im März die schlechten Wirtschaftszahlen für das letzte Quartal 1995 bekannt gegeben wurden, verstärkten sich die Rufe nach staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen. Der SGB und die Linke blieben zwar mit ihrem Ruf nach einem neuen Impulsprogramm vorerst allein, aber immerhin verlangte auch der Vorort ein zeitliches Vorziehen grosser staatlicher Investitionsvorhaben. Dieses Anliegen wurde später auch von der Kommission für Konjunkturfragen aufgenommen und von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Baugewerbes an einer gemeinsamen Pressekonferenz vertreten. Bundesrat Villiger warnte allerdings davor, die finanzpolitischen Ziele (Sanierung des Bundeshaushalts bis zum Jahr 2001) zu vernachlässigen. Längerfristig seien die von einer Haushaltsanierung ausgehenden positiven Wirkungen für das Investitionsklima bedeutend höher einzuschätzen als eine vorübergehende Stimulierung der im europäischen Vergleich ohnehin überdimensionierten Bauwirtschaft [12].
Im Dezember trafen sich schliesslich die Bundesräte Delamuraz, Koller und Villiger mit Vertretern der Regierungsparteien und später auch des Vororts und der Gewerkschaften, um über die Idee zu diskutieren, baureife Projekte (namentlich im Bereich des Strassen- und Eisenbahnbaus) zeitlich vorzuziehen. Der Bundesrat stützte sich dabei auf einen Vorschlag einer aus Vertretern der Nationalbank, der Verwaltung, der Sozialpartner und der Wissenschaft gebildeten Expertengruppe. Nach diesen Gesprächen verkündeten die Gewerkschaften, dass sie ein Investitionsprogramm des Bundes in der Höhe von 700 Mio Fr. erwarteten. Der Vorort sprach sich hingegen gegen eine zusätzliche Verschuldung des Bundes aus und konnte sich höchstens mit der beschleunigten Inangriffnahme von Bauprojekten einverstanden erklären, deren Finanzierung bereits gesichert ist. Der Bundesrat kündigte nach diesen Gesprächen mit den Regierungsparteien und den Sozialpartnern an, dass er für die auf Ende April 1997 geplante Sondersession des Parlaments entsprechende Anträge stellen wolle. Das Hauptgewicht werde er dabei einerseits auf vorgezogene Investitionen und andererseits auf Steuererleichterungen für Unternehmen legen [13].
In der Herbstsession fand im Nationalrat eine Debatte über die Wirtschaftslage statt, ausgelöst durch dringliche Interpellationen der SP und der Liberalen. Dabei kam auch wieder die Forderung nach einem Investitionsbonus zur Sprache. Die SP hatte Ende 1995 in beiden Parlamentskammern identische Motionen für eine Neuauflage des Investitionsbonus' (oder als Alternative Zinskostenbeiträge für öffentliche Investitionen) zur Ankurbelung der Wirtschaft eingereicht. Gefördert würden dadurch kommunale und kantonale Vorhaben namentlich in den Bereichen Energiesparen und Agglomerationsverkehr. Dabei soll nach Ansicht der SP die Höhe des Subventionssatzes von der Arbeitslosenrate und der Finanzkraft der Kantone abhängen. Der Bundesrat lehnte diesen Bonus vorwiegend aus finanzpolitischen Gründen ab. Er hoffte aber auch, dass die bereits getroffenen wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Massnahmen (insbesondere Kartellrechtsrevision, Binnenmarktgesetz und ALV-Revision) eine spürbare Besserung der wirtschaftlichen Lage bewirken würden. Im Nationalrat drang er mit diesen Argumenten nicht durch. Eine aus der Linken und der CVP gebildete Mehrheit verhalf der SP-Motion mit 80:59 Stimmen zur Annahme. Nach diesem Entscheid lehnte der Nationalrat eine überflüssig gewordene Motion Jeanprêtre (sp, VD) zugunsten eines Impulsprogramms für die von der Krise besonders betroffene französischsprachige Schweiz und das Tessin ab. Der Ständerat, der im Frühjahr einen entsprechenden, von Aeby (sp, FR) eingereichten Vorstoss abgelehnt hatte, wird sich also 1997 noch einmal damit befassen müssen. Der Kanton Genf hatte im November mit einer Standesinitiative ebenfalls eine Neuauflage des Investitionsbonus' verlangt [14].
Gegen Jahresende verfügte der Bundesrat die allgemeine Freigabe der von den Unternehmen freiwillig gebildeten Reserven zur Arbeitsbeschaffung. Es handelt sich dabei um steuerbefreite Rücklagen, welche die Unternehmen in guten Zeiten auf einem Sperrkonto deponieren können. Seit der letzten Freigabe im Dezember 1991 hatten rund 900 Unternehmen Rücklagen von insgesamt 340 Mio Fr. gebildet [15].
Die Geldpolitik der Nationalbank blieb auf dem im Vorjahr eingeleiteten gelockerten Kurs. Statt wie geplant um 1% wuchs die Notenbankgeldmenge zwischen dem vierten Quartal 1995 und dem vierten Quartal 1996 um 5%. Dieser Kurs wurde, zumindest in der ersten Jahreshälfte, von der SP und den Gewerkschaften weiterhin als viel zu restriktiv kritisiert [16]. Nachdem sich im Herbst abzeichnete, dass auch 1996 der lange erwartete Aufschwung nicht eintreten würde, forderte auch der Vorort die Nationalbank auf, ihren geldpolitischen Spielraum noch besser zu nutzen und eine deutlichere Senkung der kurzfristigen Zinssätze (und damit auch eine weitere Abwertung des Schweizerfrankens) anzuvisieren. Kurz darauf senkte die Nationalbank den Diskontsatz auf den historischen Tiefstsatz von 1% [17].
Wie bereits in den Vorjahren scheiterten auch 1996 kantonale Volksinitiativen der Linken und der Gewerkschaften für die Einführung von Sondersteuern für hohe Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen. In Bern, Genf und der Waadt sprach sich das Volk mit Zweidrittel-Mehrheiten dagegen aus, in Neuenburg war die Ablehnung mit 58% Nein-Stimmen etwas schwächer [18].
Mit dem Inkrafttreten des neuen Kartellgesetzes im Juli des Berichtsjahres ist der Tätigkeitsbereich des Preisüberwachers für kartellisierte oder administrierte Märkte massiv eingeschränkt worden. Trotzdem war das Interesse an der Nachfolge des auf Ende Juni zurücktretenden Freiburgers Deiss (cvp) gross. Das Rennen um den 1982 mit einer Volksinitiative geschaffenen Posten machte schliesslich der Glarner Regierungs- und Nationalrat Werner Marti (sp) [19].
 
Strukturpolitik
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KMU
Die kleinen und mittleren Betriebe (KMU) erhalten in der Schweiz im Vergleich zum Ausland wenig staatliche Unterstützung. Die bürgerlichen Parteien, welche im Berichtsjahr die Förderung der KMU zu einem wirtschaftspolitischen Hauptanliegen erklärten, setzen grundsätzlich mehr auf eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Sommersession regten die Nationalrats-Fraktionen der CVP und der FDP mit dringlichen Interpellationen jedoch auch spezielle Erleichterungen für KMU im Bereich der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen sowie bei der Besteuerung von Risikokapital an [20].
Ähnliches verlangte auch ein vom Nationalrat gutgeheissenes Postulat Loeb (fdp, BE). Erwähnt wurden im Vorstoss vor allem steuerliche Erleichterungen für neugegründete Unternehmen sowie vereinfachte administrative Verfahren (z.B. bei der AHV-Abrechnung). Eine Steuerbefreiung für neugegründete KMU, wie dies eine Interpellation der CVP-Fraktion anregte, lehnte der Bundesrat jedoch ab. Dabei wies er einerseits auf die Priorität der Sanierung der Bundesfinanzen und andererseits auf die im Rahmen des neuen Unternehmenssteuerrechts geplanten Erleichterungen hin. Das im Juli in die Vernehmlassung gegebene Reformpaket sieht vor, die erste Million Franken Aktienkapital einer neuen Firma von der Emissionsabgabe zu befreien und einen einheitlichen proportionalen Steuersatz für Gewinne anzuwenden. Letztere Massnahme würde im Vergleich zur bisherigen Regelung, welche auf das Verhältnis des Reingewinns in bezug auf das Eigenkapital abstellt, besonders junge, kapitalschwache Unternehmen begünstigen [21]. In der Debatte über die Legislaturplanung 1995-99 überwies das Parlament eine in die gleiche Richtung zielende, aber allgemeiner gehaltene Motion der Nationalratskommission [22].
Mit Bundeshilfe soll auch die Stellung der KMU bei der Anwendung neuer Technologien gestärkt werden. Der Nationalrat hiess eine Motion Tschopp (fdp, GE) gut, welche verlangt, dass ein bestimmter Teil von Bundesaufträgen im Bereich Forschung und Entwicklung an KMU vergeben werden muss. Der Ständerat wandelte die 1995 vom Nationalrat überwiesene Motion Wick (cvp, BS) für einen besseren Zugang von KMU zu Forschungsresultaten aus formellen Gründen in ein Postulat um [23].
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Markenschutz
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung von zwei völkerrechtlichen Verträgen zum Markenrecht. Es handelte sich dabei um den Markenrechtsvertrag von 1994 und das Madrider Protokoll über die internationale Registrierung von Marken. Letzteres ist eine Weiterentwicklung des Madrider Markenabkommens, welchem die Schweiz seit mehr als hundert Jahren angehört. Diese Abkommen vereinfachen und harmonisieren die Prozeduren für die internationale Anerkennung von geschützten Marken. Die Ratifizierung der beiden Verträge erforderte eine geringfügige Anpassung des 1992 totalrevidierten schweizerischen Markenschutzgesetzes [24]. Das Parlament stimmte der Ratifizierung diskussionslos zu und verabschiedete auch die Teilrevision des Gesetzes [25].
Der Ständerat wandelte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Epiney (cvp, VS) für ein Gütezeichen für Produkte aus Berggebieten in ein Postulat um, da das Hauptanliegen (Markenschutz für Landwirtschaftsprodukte) mit einer entsprechenden Revision des Landwirtschaftsgesetzes bereits erfüllt worden war [26].
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Regionalpolitik
Ende Februar veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft über eine Neuordnung der Regionalpolitik. Der Bericht enthält - neben einer Darstellung und Beurteilung der bisherigen regionalpolitischen Massnahmen - den Entwurf für eine Totalrevision des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) sowie für einen neuen Bundesbeschluss zur Förderung des Strukturwandels im ländlichen Raum (REGIO PLUS). Der Schwerpunkt der Regionalpolitik soll weiterhin beim Ausbau der Infrastrukturen in den Regionen zwecks Steigerung ihrer Attraktivität als Wirtschaftsstandort, aber auch als Wohnort liegen. Mehr als bisher möchte der Bundesrat dabei aber eine regionenübergreifende Koordination und Konzentration fördern. Während bisher staatliche Beiträge vor allem dazu dienten, regionale Disparitäten in der Ausstattung mit Infrastrukturen abzubauen, soll sich in Zukunft der Einsatz der Förderungsinstrumente stärker am erwarteten Beitrag zu einer Attraktivitätssteigerung orientieren.
Mit dem IHG soll weiterhin der Ausbau der regionalen Infrastrukturen (wozu auch primär dem Tourismus dienende Anlagen gehören können) gefördert werden. Voraussetzung für die Auszahlung von Bundesdarlehen bleibt wie bisher das finanziell gleichwertige Mitengagement der Kantone. Neu soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates die Vollzugskompetenz aber weitgehend in die Hand der Kantone gelegt werden. Im Rahmen eines vom EVD für die Kantone festgelegten Höchstbetrags können diese selbst über die eingereichten Gesuche entscheiden. Als Instrumente sollen nur noch zinsgünstige oder -freie Darlehen und keine Zinsverbilligungen und Bürgschaften mehr zum Einsatz gelangen. Um die Darlehensnehmer zum sparsamen Mitteleinsatz zu bewegen, ist vorgesehen, für die einzelnen Projekte nicht mehr einen fixen Anteil der Endabrechnung zu übernehmen, sondern einen im voraus festgelegten Pauschalbeitrag auszurichten.
Der Bundesrat hielt an seinem Vorschlag für ein neues Programm "Regio Plus" fest, obwohl sich die FDP, der Vorort und der Gewerbeverband in der Vernehmlassung aus ordnungspolitischen Gründen grundsätzlich dagegen ausgesprochen hatten. Mit diesem soll der Strukturwandel nicht nur in den Berggebieten, sondern zusätzlich auch im übrigen ländlichen Raum gefördert werden. Der Bundesrat begründet den Handlungsbedarf mit dem akzentuierten Strukturwandel in der Landwirtschaft, welcher für die nicht in den Bergen gelegenen ländlichen Gebiete neue Probleme schaffen könnte. Die in diesem Rahmen gewährte staatliche Unterstützung wird nicht Bauvorhaben oder einzelnen Betrieben zugute kommen, sondern innovativen Netzwerken. In Anlehnung an EU-Programme (namentlich LEADER) werden darunter organisatorische, konzeptionelle oder institutionelle Projekte verstanden, welche die Zusammenarbeit von lokalen Unternehmen und Institutionen zur Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit anstreben (z.B. gemeinsame Vermarktung von Produkten oder Bewerbung um Aufträge). Finanziert sollen dabei nicht nur die einzelnen Netzwerke werden, sondern auch der nationale und internationale Informations- und Erfahrungsaustausch. Der Bundesrat schlägt eine kostenneutrale Finanzierung vor: für diese Beiträge sollen 70 Mio Fr. aus dem für den Vollzug des IHG bestehenden Investitionshilfefonds bereitgestellt werden [27].
Der Ständerat befasste sich bereits in der Herbstsession mit der Vorlage. Während Eintreten auf das IHG unbestritten war, lehnte der Freisinnige Bisig (SZ) das Programm "Regio Plus" grundsätzlich ab; er blieb aber mit 28 zu 8 Stimmen deutlich in der Minderheit. In der Detailberatung zum IHG nahm der Rat keine bedeutenden Änderungen vor. Er war auch nicht bereit, einem Antrag Büttiker (fdp, SO) auf Umwandlung des Gesetzes in einen auf zehn Jahre beschränkten Bundesbeschluss zuzustimmen. Der Antragsteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass die geplante neue Regelung des Finanzausgleichs neue Voraussetzungen für die Regionalpolitik schaffen werde und zudem Subventionen ohnehin periodisch überprüft werden sollten. In der Gesamtabstimmung passierte das IHG oppositionslos, das Programm "Regio plus" mit drei Gegenstimmen [28].
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Tourismus
Im Berichtsjahr publizierte der Bundesrat einen Bericht über die Tourismuspolitik des Bundes. Er kam dabei einer Aufforderung des Parlaments nach, welches 1995 zwei entsprechende Postulate verabschiedet hatte. In der Lageanalyse stellte er unter anderem fest, dass der Tourismus nach der Maschinen- und Apparateindustrie sowie der Chemie die drittwichtigste Exportbranche ist, und seine binnenwirtschaftliche Bedeutung für die Städte gross und für die Berggebiete sogar existentiell ist. Mit der Globalisierung des Angebots seit den 80er Jahren ist aber die Konkurrenz sowohl für die Schweiz als Reiseziel als auch für deren meist kleingewerblich organisierte Betriebe enorm gewachsen, was sich in sinkenden Gästezahlen und stagnierenden Einnahmen ausdrückte. Immerhin lag die Schweiz 1995 in bezug auf Exporterlöse aus dem Tourismus pro Kopf der Bevölkerung weltweit noch an vierter Stelle (hinter Singapur, Österreich und Hong Kong), in bezug auf Wertschöpfung je Mitarbeiter gar an der Spitze. Um die herrschende Stagnation zu überwinden und neue Chancen zu nutzen, rief der Bundesrat die interessierten Privatunternehmen zu grösserer Aktivität auf, namentlich in den Bereichen Innovation des Angebots und partnerschaftliches Auftreten auf dem internationalen Markt. Er selbst sei bestrebt, Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu unternehmen. Eine direkte Unterstützung von Betrieben oder einen Ausbau der im internationalen Vergleich bescheidenen Subventionierung der Tourismuswerbung schlug er im Bericht jedoch nicht vor [29].
Gestützt auf diesen Bericht legte der Bundesrat dem Parlament gegen Jahresende einen auf fünf Jahre befristeten Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus vor. Er möchte damit Projekte begünstigen, welche überbetriebliche neue und qualitativ hochstehende Angebote entwickeln. Diese Angebote können sowohl Produkte (z.B. ein Paket mit verschiedenen, dem Gast angebotenen Aktivitäten) als auch Informationen (z.B. gemeinsame Reservationssysteme) umfassen. Die geförderten Projekte sollen beispielhaft sein und andere Anbieter zur Nachahmung anregen. Die Subventionierung darf maximal 50% der Kosten ausmachen, wobei die gesamte Finanzhilfe für fünf Jahre auf maximal 18 Mio Fr. beschränkt ist. In der Vernehmlassung hatten einzig die SP und die FDP grössere Bedenken angemeldet. Erstere, weil ihr das Programm zu vage war, letztere aus ordnungspolitischen Gründen [30].
Nach zäher Diskussion beschloss das Parlament eine auf fünf Jahre befristete Reduktion des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen (inkl. Frühstück) von 6,5% auf 3%. Dieser auf den 1. Oktober in Kraft gesetzte Beschluss, welcher die Konkurrenzfähigkeit der unter dem starken Frankenkurs leidenden Hotellerie verbessern soll, setzte sich gegen einen Alternativvorschlag des Sozialdemokraten Ledergerber (ZH) durch. Dieser hatte verlangt, auf die Steuerreduktion zu verzichten und stattdessen einen Fonds für die Unterstützung des Strukturwandels im Tourismus zu schaffen [31].
Der Bundesrat tat sich weiterhin schwer mit dem 1993 vom Volk mit deutlichem Mehr erteilten Auftrag, Spielbanken zuzulassen. Nachdem die 1995 durchgeführte Vernehmlassung zum Vorentwurf für ein Gesetz über Spielkasinos sehr kontroverse Resultate ergeben hatte, beauftragte der Bundesrat eine inzwischen anstelle der Expertenkommission eingesetzte interdepartementale Arbeitsgruppe mit einer grundlegenden Überarbeitung. Die in den letzten Jahren aufgetretene starke Vermehrung der bewilligten Kursäle und der darin aufgestellten Glücksspielautomaten bewog den Bundesrat im April zu einem Stop bei der Bewilligung neuer Kursäle. Zudem beschloss er eine Ausweitung des im Gesetz vorgesehenen Spielbankenbegriffs. Im neuen Entwurf, den er im September den Kantonen zur Stellungnahme vorlegte, schlug er vor, nicht wie ursprünglich vorgesehen dreizehn, sondern lediglich noch sieben eigentliche Spielbanken zu konzessionieren. Nur in diesen wären Tischspiele wie Roulette und Glücksspielautomaten mit hohen Einsätzen zulässig. Daneben sind Spielkasinos mit beschränkten Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten vorgesehen, welche wie bisher neben Automaten nur das Tischspiel Boule anbieten dürfen. Beide Kategorien von Casinos sollen an den Bund Steuern zuhanden der AHV-Kasse abliefern. Bei den Spielbanken soll der Satz 80% des Bruttospielertrags ausmachen, die Trinkgelder aber von einer Besteuerung ausgenommen sein; bei den Kursälen würden auch die Kantone an den Einnahmen partizipieren [32]. Die Tourismuskantone waren auch mit diesem zweiten Vorentwurf überhaupt nicht zufrieden. Sie kritisierten sowohl die vorgesehenen Bundeskompetenzen bei den Kursälen als auch den als viel zu hoch beurteilten Steuersatz. Bundesrat Koller schloss grundsätzliche Änderungen am Vorentwurf aus, kündigte aber Verhandlungsbereitschaft beim Steuersatz für Kursäle an [33].
 
Wettbewerb
Das neue Kartellgesetz wurde, zusammen mit dem neuen Binnenmarktgesetz und dem Bundesgesetz über technische Handelshemmnisse, vom Bundesrat auf den 1. Juli in Kraft gesetzt [34]. Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat die Motion David (cvp, SG) für eine reibungslose Zulassung von im Ausland gekauften Motorfahrzeugen (sog. Parallelimporte[35].
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Detailhandel
Der Nationalrat forderte mit einem überwiesenen Postulat Schmied (svp, BE) den Bundesrat auf, einen Bericht über die Lage des Detailhandels und dabei insbesondere über die Auswirkungen des Konzentrationsprozesses und des damit verbundenen Rückgangs der Kleinbetriebe auszuarbeiten [36].
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Konsumentenschutz
Das 1995 im Rahmen des Swisslex-Pakets in Kraft gesetzte Konsumkreditgesetz beschränkt sich auf eine generelle Regelung und schreibt insbesondere die Informationspflichten vor. Das Parlament hatte bereits früher klar gemacht, dass es eine strengere Missbrauchsverhütung wünscht. So hatte es 1994 eine Standesinitiative des Kantons Solothurn für ein restriktiveres Konsumkreditgesetz überwiesen und damit den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt. Die im Solothurner Vorstoss enthaltene Forderung nach einer Maximallaufzeit von 24 Monaten und einem zulässigen Höchstzins von 15% war 1995 in Form einer parlamentarischen Initiative Goll (frap, ZH) erneut eingereicht worden. Die vorberatende Kommission machte bei der Behandlung durch den Nationalrat vergeblich darauf aufmerksam, dass der Bundesrat noch im Jahresverlauf einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geben wolle und diese Initiative deshalb überflüssig sei. Eine vor allem aus Vertretern der SP und der CVP gebildete Mehrheit beschloss, dieser Initiative Folge zu geben, um damit dem Bundesrat zu zeigen, dass das Anliegen wirklich dringlich sei [37]. Eine parlamentarische Initiative Keller (sd, BL) für ein Verbot der Werbung für Kleinkredite lehnte der Nationalrat hingegen mit 93:89 knapp ab [38].
Beide Parlamentskammern überwiesen diskussionslos eine Motion Vollmer (sp, BE) für konsumentenfreundlichere Bestimmungen im Versicherungsvertragsrecht. Konkret visiert die Motion diejenigen Bestimmungen an, welche für Motorfahrzeughalter den Versicherungswechsel erschweren [39].
 
Weiterführende Literatur
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Allg. Wirtschaftspolitik
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Konjunkturpolitik
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Strukturpolitik
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Zäch, R. (Hg.), Das neue schweizerische Kartellgesetz, Zürich 1996.
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Aktienrecht
Böckli, P., Schweizer Aktienrecht, Zürich 1996 (2. Auflage von Das neue Aktienrecht).
Forstmoser, P., Schweizerisches Aktienrecht, Bern 1996.
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H.H.
 
[1] Legislaturplan: BBl, 1996, II, S. 293 ff.; vgl. oben, Teil I, 1c (Regierung). Postulat: Amtl. Bull. StR, 1996, S. 444 f. Internationale Vergleiche: BaZ, 28.5. und 16.12.96; Bund, 30.5.96; NZZ, 5.11.96; Lit. Gwartney (siehe dazu Bund, 17.1.96).1
[2] Siehe dazu unten, Teil I, 7a (Arbeitszeit).2
[3] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 576 ff. und 1838 f.3
[4] CS: Presse vom 4.7.96. Novartis: Presse vom 8.3., 9.3. und 18.12.96.4
[5] Vgl. etwa die Proteste der bürgerlichen Mitglieder der Freiburger Kantonsregierung gegen die Betriebsschliessungen bei Novartis und Feldschlösschen (Lib., 23.7. und 24.7.96; NQ, 31.10. und 6.11.96).5
[6] NZZ, 10.4.96; SHZ, 11.7.96.6
[7] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1803 ff. (Guisan) und 1807 ff. (Konferenz). Vgl. dazu auch BR Delamuraz in Amtl. Bull. NR, 1996, S. 373 f. GE: Verhandl. B.vers, 1996, IV, Teil I, S. 24. Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt). Zum Sozialplan der Novartis siehe BaZ, 2.7.96.7
[8] SNB, Geschäftsbericht, 89/1996, S. 7 ff.8
[9] SNB, Geschäftsbericht, 89/1996, S. 18 ff. Zum Aussenhandel siehe oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur suisse).9
[10] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 3, S. 22*; SNB, Geschäftsbericht, 89/1997, S. 20 ff. Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt). Die bisher hier publizierten Angaben über die Entwicklung der industriellen Produktion lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.10
[11] Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 2, S. 15* f.; SNB, Geschäftsbericht, 89/1996, S. 22.11
[12] TA, 13.3.96; NZZ, 24.4.96; Presse vom 27.8.96 (Baugewerbe); BaZ, 18.9.96; AT und TA, 20.9.96 (Kommission und Baugewerbe); Sonntags-Blick, 22.9.96 (Villiger). Für die Position der Gewerkschaften siehe auch S. Gaillard, Dauerkrise: fehlende Konjunkturpolitik oder mangelnde Wettbewerbsfähigkeit?, Bern 1996. Zur Finanzpolitik siehe unten, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen).12
[13] SHZ, 12.12.96; TA, 16.-18.12.96; BZ und NZZ, 18.12.96; Presse vom 19.12.96 (BR). Der Expertengruppe gehörten Bruno Gehrig (SNB), Hans Sieber (BA für Konjunkturfragen), Bernd Schips (ETH), Serge Gaillard (SGB) und Rudolf Walser (Vorort) an.13
[14] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1384 ff. und 1834 (SP-Motion), S. 1798 ff. (Interpellationen und Debatte) und 1836 ff. (Jeanprêtre); Amtl. Bull. StR, 1996, S. 6 ff. Zur Kehrtwende der CVP-Fraktion siehe auch TA, 4.10.96. GE: Verhandl. B.vers, 1996, IV, Teil I, S. 24). Ein Investitionsbonus war bereits 1993 beschlossen worden (SPJ 1993, S. 102); vgl. dazu Lit. Saurer.14
[15] AS, 1996, S. 2953 f.; NZZ, 1.11.96.15
[16] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 228 ff. und 1271 ff. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).16
[17] NZZ, 18.9.96; Presse vom 27.9.96.17
[18] Bund und JdG, 11.3.96. Siehe auch unten, Teil II, 2b. Vgl. auch SPJ 1994, S. 96.18
[19] Ww, 1.2.96; BZ, 10.2. und 25.5.96; TA, 15.2.96; NZZ, 28.2.96; Bund, 26.6.96.19
[20] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 992 ff. Internationaler Vergleich: Lit. Christoffel. Siehe zur KMU-Förderung auch H. Sieber, "Herausforderungen für die kleinen und mittleren Unternehmen in einem globalen Umfeld", in Mitteilungsblatt für Konjunkturfragen, 1996, Nr. 1, S. 3 ff.20
[21] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 586 f. (Loeb) und 1805 ff. (CVP). Siehe auch die Antwort des BR auf eine SP-Interpellation (Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1801 ff.). Zum neuen Unternehmenssteuerrecht siehe unten, Teil I, 5 (Direkte Steuern) sowie TA, 2.7.96. Vgl. zu den KMU auch R. Walser (Vorort) in NZZ, 13.8.96.21
[22] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 764 und 788; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 399 und 412.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1835 f.; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 197 f. Vgl. SPJ 1995, S. 110.23
[24] BBl, 1996, II, S. 1425 ff. Vgl. auch SPJ 1992, S. 110.24
[25] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1317 ff. und 1926; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 791 ff. und 854; BBl, 1996, IV, S. 845 ff.25
[26] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 793 f. Vgl. SPJ 1995, S. 109 und 136 sowie unten, Teil I, 4c (Produits alimentaires).26
[27] BBl, 1996, II, S. 1104 ff.; Presse vom 2.3.96. Vgl. SPJ 1995, S. 110 f. Zu den regionalen ökonomischen Disparitäten, namentlich zwischen Deutsch- und Westschweiz siehe NQ, 8.10.96 und TA, 14.10.96.27
[28] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 634 ff. Zum neuen Finanzausgleich siehe unten, Teil I, 5 (Finanzausgleich).28
[29] BBl, 1996, III, S. 852 ff.; Bund, 25.3.96; Presse vom 30.5.96. Vgl. SPJ 1995, S. 111.29
[30] BBl, 1997, I, 1412 ff.; Presse vom 30.5. und 10.12.96; NZZ, 2.9.96 (Vernehmlassung).30
[31] AS, 1996, S. 2378 f.; Presse vom 13.3.96. Zur Diskussion siehe unten, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).31
[32] Neues Gesetzesprojekt: TA, 13.8.96; Presse vom 28.9.96 sowie Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1454 ff. und 1545 ff. Vernehmlassung: SHZ, 8.2.96 sowie SPJ 1995, S. 111 f. Bewilligungsstop: NLZ, 25.4.96. Zum Boom der Kursäle mit Geldspielautomaten: TA, 15.1.96.32
[33] SHZ, 24.10.96; Presse vom 12.11.96; NZZ, 16.11.96 (Koller).33
[34] AS, 1996, S. 1805. Vgl. SPJ 1995, S. 112. Siehe auch "Neues Kartellgesetz - neue Wettbewerbsbehörden", in Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 6, S. 59 f. sowie Die Volkswirtschaft, 69/1996, Nr. 8, S. 9., Lit. Stoffel und Wasescha.34
[35] Amtl. Bull. StR, 1996, S. 249 ff. Vgl. SPJ 1995, S. 113 f.35
[36] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1870 f.36
[37] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1166 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1996, S. 960 (Ankündigung des BR über Vernehmlassung). Siehe SPJ 1993, S. 107 f. und 1994, S. 103.37
[38] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1168 ff.38
[39] Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1186; Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1141 f.39
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