Année politique Suisse 1998 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Hochschulen
Der neue Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, präsentierte im Januar sein Zukunftsprojekt für die schweizerischen Hochschulen. Die “integrierte Hochschule”, Kleibers Leitbild, stehe für eine Annäherung von Hochschule und Wissenschaft an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Alltag. Die Hochschulen müssten kulturelle Zentren werden, wo sich akademische Forschung mit Dienstleistung verbindet, Erforschung von Alltagsfragen und Grundlagenforschung zusammenfinden, Studierende aller Bildungswege ein- und ausgehen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten, sich ein kritisches, aber auf Vertrauen basierendes Verhältnis zwischen Bürgern und Hochschule herausbildet. Praktisch auszugestalten sei dieses Modell auf der Basis eines neuen Vertrags zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Politik: Die Hochschule solle einen Leistungsauftrag bekommen und in Form von Globalbudgets finanziert werden; sie müsse sich dem Wettbewerb mit den anderen Hochschulen und einer transparent gemachten Qualitätskontrolle stellen. Gefährdet in ihrer Existenz sei keine der zwölf Hochschulen. Vielmehr solle jede ihre Stärken auf der Grundlage von Effizienz, Transparenz und Kommunikation ausbauen [34].
Im November präsentierte der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003. Diese Botschaft war als gemeinsames Dossier des Departements des Innern und des Volkswirtschaftsdepartements ein Novum, indem sie erstmals alle Kreditanträge zu Gunsten der Förderung von Bildung, Forschung und Technologie als zentrale Leistungs- und Ressourcenplanung dieses Politikbereichs zusammenfasste. Insbesondere die Integration der in Entstehung begriffenen Fachhochschulen (FHS) in die sogenannte tertiäre Bildungsstufe sowie die durch Staatssekretär Kleiber in die Revision des Hochschulförderungsgesetzes eingebrachten Reformideen schlugen sich in der Botschaft nieder. Ein Ruck müsse durch die Bildungslandschaft gehen, damit die Schweiz international nicht in den Rückstand gerate, hielten Bundesrätin Dreifuss und Bundesrat Couchepin bei der Präsentation der Botschaft fest. Im Vergleich zu anderen Ländern seien die Aufwendungen für den Bereich Bildung und Grundlagenforschung gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes in besorgniserregendem Masse zurückgegangen. Gleichzeitig werde zu viel an zu vielen Orten angeboten, was eine Zersplitterung der Bildungslandschaft Schweiz zur Folge habe. Nicht zuletzt die unbefriedigenden Betreuungsverhältnisse an den Universitäten und eine zu geringe Anzahl Frauen bei den Professuren zeige, wie schlecht die Schweiz ihre Humanressourcen nutze. Die Botschaft sieht demnach folgende Reformschwerpunkte vor: Schaffung von schweizerischen Hochschulnetzwerken; deren qualitative und quantitative Weiterentwicklung sowie Integration in die internationale Bildungs- und Forschungskooperation; Förderung der “Exzellenz” von Bildung und Forschung mittels verstärktem Wettbewerb und leistungsbezogenen Bundesbeiträgen; Verbesserung der Chancengleichheit von Frau und Mann an den Hochschulen; Verwertung von Wissen für eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft dank der Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers mit der Wirtschaft. Der Bundesrat beantragte in der Botschaft einen Kredit von 6,78 Mia Fr. für die vier Jahre zwischen 2000 und 2003. Davon sollen u.a. 30 Mio Fr. für den Aufbau einer virtuellen Universität aufgewendet werden. Im Kredit nicht enthalten sind die Anträge für den ETH-Bereich (6,231 Mia) und für die internationalen wissenschaftlichen Organisationen (0,684 Mia), die dem Parlament gesondert unterbreitet werden. Die Präsentation der Botschaft fand grossen Widerhall in der Presse, die jedoch insbesondere bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie beim Numerus clausus, den Dreifuss und Staatssekretär Kleiber nicht befürworteten, heikle Streitpunkte ortete [35].
Als Voraussetzung der geplanten Reformen wurde mit der Botschaft die Revision von drei Gesetzen beantragt: Erstens soll das revidierte Universitätsförderungsgesetz (UFG) griffigere Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen. Als wichtigstes Instrument zum Aufbau des Hochschulnetzwerkes wird das UFG zusammen mit dem Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination die juristische Grundlage bilden, die es den Kantonen ermöglichen soll, mit dem Bund gemeinsame universitätspolitische Organe einzusetzen. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen Universitätskonferenz (SUK) als strategisches Organ, das sich aus den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, dem Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem Präsidenten des ETH-Rats zusammensetzen soll. Zweitens verfolgt die Teilrevision des Forschungsgesetzes bedeutende Vereinfachungen in den administrativen Abläufen, eine Klärung der Rolle des Schweizerischen Wissenschaftsrats und anderer Forschungsorgane sowie die Zusprache der Rechte für geistiges Eigentum an diejenige Hochschule, die entsprechendes innovatives Wissen hervorbringt. Drittens bezwecken Änderungen im Fachhochschulgesetz, den Aufbauprozess der FHS mit klaren, quantitativen Vorgaben zu unterstützen und wie bei den universitären Hochschulen eine teilweise leistungsbezogene Subventionierung einzuführen [36].
Der Nationalrat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat und ersuchte damit den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Hochschulförderungsgesetzes Spät- und Wiedereinsteigern den Zugang zu Ausbildungsgängen an den Universitäten zu erleichtern. Für die Zulassung soll das Bestehen einer auf die wesentlichen Anforderungen des entsprechenden Fachstudiums ausgerichteten Aufnahmeprüfung ausreichen. Bestandene Zwischenprüfungen an einer der eidgenössisch subventionierten Universitäten müssten zudem zum prüfungsfreien Übertritt an die nächsthöhere Stufe des entsprechenden Ausbildungsganges jeder anderen Universität berechtigen [37].
Der grosse Spardruck auf die öffentliche Hand, dem einige Kantone mit einer Erhöhung der Studiengebühren und -zeitbeschränkungen, andere wiederum mit der Einführung des Numerus clausus in der Medizin zu begegnen versuchten, die Diskussionen rund um das neue Hochschulförderungsgesetz, aber auch die noch sehr unkonkret formulierten Reformvorschläge in der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie lösten unter den Studierenden Unmut und Angst aus. Schon zu Beginn des Jahres kam es in Neuenburg und Basel zu Protesten gegen Studiengebührenerhöhungen. In Zürich demonstrierten Studierende gegen das in der Volksabstimmung vom 15. März angenommene neue Universitätsgesetz, mit welchem die Hochschule zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt gemacht wurde. Geebnet wurde durch das Gesetz auch der Weg für Zulassungsbeschränkungen, die zusammen mit den höheren Studiengebühren und der Beschränkung der Studiendauer die umstrittenen Punkte des neuen Gesetzes gewesen waren. Der Verband Schweizerischer StudentInnenschaften (VSS) fasste eine Resolution, in der die anstehenden Reformen im Hochschulwesen als Untergrabung der Unabhängigkeit von Lehre und Forschung, des chancengleichen Zugangs aller Bevölkerungsschichten zur Universität und der Qualität der Ausbildung angeprangert wurden [38].
Im Rahmen einer europäischen Mobilisierungswoche vom 16. bis 20. November, zu der Studentenorganisationen unter anderem Italiens, Frankreichs, Deutschlands und Luxemburgs aufgerufen hatten, kam es auch in der Schweiz erneut zu Manifestationen. In Neuenburg blieben Mittelschüler und Studierende den Schulstunden und Vorlesungen fern, nachdem der Regierungsrat eine Erhöhung der jährlichen Studiengebühren für das nächste Jahr um einen Drittel von 750 auf 1000 Fr. beschlossen hatte. In den Strassen demonstrierten rund 3000 Schülerinnen und Schüler. Auch in Lausanne und im Tessin gingen die Studierenden auf die Strasse; in Genf und Bern wurden Vollversammlungen organisiert und Flugblätter verteilt. Anlässlich eines Treffens zwischen einer Delegation von Studierenden und Staatssekretär Kleiber befürwortete der VSS das von Kleiber vorgeschlagene Prinzip der “integrierten Hochschule”, wenn dieses von einer multilateralen Diplomanerkennung, einer Harmonisierung der Studienpläne und von der Absage an die Zusammenlegung von Studiengängen begleitet werde. Die privatwirtschaftliche Finanzierung der Universitäten müsse eine Ausnahme bleiben. Strikte Ablehnung zeigte der VSS gegenüber jeglicher Erhöhung der Studiengebühren und dem Numerus clausus. Kleiber versuchte im Gespräch, Zukunftsängste abzubauen, informierte über die zehnprozentige Erhöhung der Bundesinvestitionen im Bildungs- und Forschungsbereich und versicherte, die Universitäten der Schweiz würden weiterhin autonom und selbstbestimmt bleiben, auch wenn von der Wirtschaft vermehrt Drittmittel einzubringen seien [39].
Auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz mussten die 750 Kandidierenden, die sich im Juli um die 620 Studienplätze der Humanmedizin an den Universitäten Berns, Basels, Zürichs und Freiburgs bewarben, erstmals eine Prüfung ablegen. Insgesamt hatten sich 1552 Personen in der ganzen Schweiz für das Studium der Humanmedizin im Herbst angemeldet; das waren 55 % mehr als die gesamtschweizerisch zur Verfügung stehende Kapazität von 997 Plätzen im ersten Studienjahr. Die Westschweizer Universitäten verzichteten vorderhand noch auf eine Beschränkung des Zugangs zum Medizinstudium und damit auf einen offenen Numerus clausus. Der sogenannte Eignungstest, bei welchem keine Wissensfragen gestellt, sondern die Fähigkeit zur Problemlösung geprüft werden soll, war insbesondere bei Studentenverbänden höchst umstritten. Auch Bundesrätin Dreifuss missbilligte die neue Praxis und bezweifelte, dass mit einem Eignungstest die besten Praktiker ausgewählt werden. Vielmehr solle die Matura der Schlüssel zu einem Studienplatz bleiben. Angesichts der relativ niedrigen Quote der Absolventen einer Fachhochschule oder Hochschule in der Schweiz gehe es darum, den Rückstand aufzuholen, statt auf die Bremse zu treten [40].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion seiner WBK, welche den Bundesrat auffordert, im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben im Bereich der akademischen Medizinalberufe die geeigneten Massnahmen zu treffen, um durch verstärkte Berücksichtigung der sozialen, psychosozialen, ethischen und wirtschaftlichen Aspekte in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung eine umfassendere ärztliche Kompetenz zu gewährleisten [41]. Eine Expertenkommission Medizinalstudienreform arbeitete an einem Entwurf für ein revidiertes Gesetz über die Medizinalausbildung. Dabei sollten in Zukunft kritisches wissenschaftliches Denken sowie die Ausrichtung auf die Patientenbedürfnisse und soziale Kompetenzen im Mittelpunkt stehen. Das Studium habe mehr Flexibilität aufzuweisen, und eine gewisse Weiterbildung nach dem Studium müsse obligatorisch werden. Über die Qualität bei den Ausbildungsprogrammen sollte eine unabhängige Instanz wachen. Der Bundesrat beschloss im Sommer die Erarbeitung einer Weiter- und Fortbildungsregelung für die medizinischen Berufe mit Blick auf eine Sammelbotschaft für den bilateralen Vertrag mit der EU [42].
Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) empfahl aufgrund einer Evaluation der Geisteswissenschaften, diesem Sektor in der Hochschul- und Forschungspolitik besondere Beachtung zu schenken. Der SWR hatte 1997 nach den Sozial- die Geisteswissenschaften einer generellen Analyse unterzogen. Postulate wie vermehrter Akutalitätsbezug, die prioritäre Behandlung der Geisteswissenschaften auch in finanzieller Hinsicht und die Intensivierung der Nachwuchsförderung im Sinne einer Subventionierung von Personen statt von Stellen stiessen auf wenig deklarierten Widerspruch, sahen sich aber dem Problem knapper öffentlicher Kassen gegenüber [43].
Im Februar stellte der ETH-Rat seine strategische Planung für die Jahre 2000-2003 vor: Gesamthaft wird das Budet des ETH-Bereichs bei 1,15 Mia Fr. liegen. Leicht ansteigen werden die Budgets der ETH Zürich und Lausanne zulasten der eidgenössischen Forschungsanstalten. Damit bekundete der Rat seinen Willen, sich auf das Kerngeschäft von Lehre und lehrbezogener Forschung zu konzentrieren sowie in den Gebieten Umwelt und Mikro- sowie Nanotechnologie weltweit neue Trends zu setzen. Die Budgets wurden auf allen Ebenen als Globalbudgets gesprochen, die je von den Institutionen, Departementen und Abteilungen autonom feinzuverteilen sind [44] .
Im März genehmigte der Bundesrat das neue “Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” von Europarat und UNESCO und unterzeichnete diese sogenannte “Lissabonner Konvention” aus dem Jahre 1997 ohne Ratifikationsvorbehalt in Strassburg [45].
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Kooperation unter Hochschulen
Die Rektoren der Universitäten Lausanne und Genf sowie der Präsident der ETH Lausanne legten im Oktober ein Konzept für die weitere Entwicklung der drei Hochschulen am Genfersee vor. Die wichtigste organisatorische Massnahme des Zusammenarbeits- und Arbeitsteilungsprogramms stellte vorerst der Transfer der Physik, der Chemie und der Mathematik von der Universität Lausanne zur ETH dar. Das Konzept sieht vor, dass der Bund der ETH die Mittel für eine Übernahme des ganzen Komplexes mit rund zwei Dutzend Professorenstellen zur Verfügung stellt; der Kostenrahmen liegt bei 50 Mio Fr. Die an der Uni Lausanne freiwerdenden Kapazitäten sollen in Abstimmung mit der Uni Genf für eine Verstärkung der Geisteswissenschaften und der Biologie genutzt werden. So hat die ETH künftig den naturwissenschaftlichen Abteilungen der Lausanner Uni den Unterricht in Chemie, Physik und Mathematik zu garantieren, während sie sich andererseits im Bereich der Geisteswissenschaften auf die beiden Universitäten abstützen kann. Das vom Genfer und Lausanner Regierungsrat sowie vom ETH-Rat unterstützte Projekt wurde sowohl vom Lehrkörper der betroffenen Institute wie auch in politischen Kreisen mehrheitlich positiv aufgenommen; empört zeigten sich hingegen die Studentenorganisationen, die eine partielle Fusion der beiden Universitäten befürchteten. Aufgrund der geplanten Konzentration der Ecole romande de pharmacie in Genf sowie der anvisierten Zusammenlegung des Architekturstudiums in Lausanne wurden Existenzängste in beiden Abteilungen ausgelöst. Die im Rahmen von BENEFRI kooperierenden Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg sahen sich ihrerseits von den Restrukturierungsplänen in Lausanne und Genf nicht bedroht. Dank BENEFRI stünden die einzelnen Institute der neuen Konkurrenz gestärkt gegenüber [46].
Der 1997 beschlossenen Interkantonalen Universitätsvereinbarung traten alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein bei, womit der Weg für ein Inkrafttreten des 1998 definitiv verabschiedeten Regelwerks auf den 1. Januar 1999 frei wurde. Herkunftskantone müssen den Universitätskantonen gemäss er Vereinbarung künftig für ihre Studierenden höhere Jahresbeiträge (je nach Fachbereich 9500 bis 46 000 Fr.) zahlen [47].
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Studierende
Die Zahl der Studierenden an den Schweizer Hochschulen nahm im Wintersemester 1997/98 gegenüber dem Vorjahr um fast 2000 oder 2,2% auf den Rekordstand von 93 387 zu. Am stärksten (um drei bis vier Prozent) stieg die Zahl der Studierenden an den Universitäten St. Gallen, Bern und Lausanne. Erstmals eingeschrieben hatten sich 16 905, das heisst 383 (2,3%) Studierende mehr als im Vorjahr. St. Gallen (rund 15%), die ETH Lausanne und Freiburg meldeten hier den stärksten Anstieg – Neuenburg, Genf und Luzern hingegen einen Rückgang [48].
Gemäss einer erstmals publizierten Zusammenstellung von Hochschulindikatoren durch das Bundesamt für Statistik (BfS) war von 1980 bis 1995 die Zahl der Studierenden um 44%, der Personalbestand der Hochschulen jedoch nur um 26% gestiegen. Dieser Zuwachs konnte zu zwei Dritteln auf eine steigende Beteiligung der Frauen zurückgeführt werden; sie bildeten im Berichtsjahr die knappe Mehrheit der Gymnasialabsolventen, noch 39% der Diplomierten und nur 29% der Doktoren. Die Zusammensetzung der Studentenschaft war im weiteren immer noch durch die soziale Herkunft mitbestimmt. Von ihren Eltern hatten 45% ein Studium oder eine höhere Berufsbildung abgeschlossen [49].
 
[34] NZZ, 9.1. und 17.1.98; Presse vom 13.1.98. Zur Wahl Kleibers zum Vorsitzenden der Gruppe Wissenschaft und Forschung vgl. SPJ 1997, S. 314.34
[35] BBl, 1999, S. 297 ff.; Presse vom 28.11.98; LT, 30.11.98; TA, 5.12.98. Vgl. auch SHK INFO, 1999, Nr. 1, S. 1 f. Zu den Reformvorschlägen Kleiber siehe LT, 1.10.98 und NZZ, 12.10.98 sowie Lit. Kleiber. Der BR hatte ein Postulat der WBK-NR entgegengenommen und sich damit verpflichtet, im Rahmen der Botschaft aufzuzeigen, wie sich die Situation der Frauen in Ausbildung, Lehre und Forschung an Hochschulen sowie FHS entwickelt hat und mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Regierung die Anstrengungen für die angemessenere Vertretung der Frauen in diesen Bereichen verstärken will (Amtl. Bull. NR, 1998; S. 2848).35
[36] Dem im Rahmen der Botschaft präsentierten UFG-Revisionsentwurf dienten die Ergebnisse der hierzu im Januar 1997 eröffneten Vernehmlassung als Basis. Elf Kantone, die SHK, die EDK und die CVP hatten dem Gesetzesentwurf unter anderem eine zu extensive Auslegung der Bundeskompetenzen vorgeworfen. Auf Kritik war auch die Ausgestaltung der hochschulpolitischen Organe gestossen, da die Schaffung zu vieler Hierarchiestufen befürchtet wurde. Akademischen und wissenschaftlichen Kreisen war die Reform zu wenig weit gegangen (BaZ, 15.4.98; Presse vom 29.9.98; LT, 1.10.98; NZZ, 12.10.98; Express, 21.10.98). Für den Vernehmlassungsentwurf siehe SPJ 1997, S. 311.36
[37] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2819 f.37
[38] Express, 30.1.98; Presse vom 31.1. und 16.3.98; NZZ, 2.2.98; WoZ, 5.2.98.38
[39] Presse vom 17.11. und 21.11.98; 24 Heures, 18.11.98; LT, 19.11. und 20.11.98; TA, 4.12.98. In Bern sorgte die in Ausarbeitung stehende Revision des Hochschulgesetzes für zusätzliche Aufruhr; mit der Revision soll der Regierung die Kompetenz erteilt werden, in platzknappen Fächern eine Zugangsbeschränkung einzuführen (Bund, 28.5. und 30.9.98).39
[40] Presse vom 21.2., 25.3., 27.3., 3.7. und 4.7.98; WoZ, 2.4.98; LT, 14.4.98; BZ, 2.7.98; NZZ, 14.8.98. Vgl. auch SPJ 1997, S. 312 und die Stellungnahmen des BR zu den Interpellationen der NR Zbinden (sp, AG) und Guisan (fdp, VD) betreffend die wachsenden Unruhen unter den Universitätsstudierenden bzw. den Zugang zu Arztberuf und Medizinstudium (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1544 f. und 2209 f.).40
[41] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1431.41
[42] TA, 21.2.98; NZZ, 11.3.98; BaZ, 20.8.98.42
[43] Presse vom 24.4.98. Zur akademischen Nachwuchsförderung sowie zur Einführung von Doktorandenschulen und Graduiertenkollegs siehe NZZ, 20.10.98 und Ww, 26.11.98.43
[44] Presse vom 24.2.98. Zur Umsetzung des vorgegebenen Budgetrahmens und den damit zusammenhängenden Sparmassnahmen an der ETH Zürich siehe TA, 17.10.98.44
[45] NZZ, 10.3.98. Vgl. auch BBW Journal, 1998, Nr. 1, S. 2 f. sowie SPJ 1997, S. 311.45
[46] Presse vom 24.10.98; LT, 27.10., 28.10., 4.11. und 9.11.98; TG, 29.10.98; 24 Heures, 3.11.98.46
[47] EDK Jahresbericht 1998, März 1999, S. 6; Presse vom 23.7.98; NZZ, 27.7.98. Vgl. SPJ 1997, S. 310 f. In den Kantonen SG, GL und GR wurde der Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung in kantonalen Volksabstimmungen beschlossen (BüZ, 16.3.98; SGT, 30.11.98).47
[48] NZZ, 26.5.98; TA, 23.12.98.48
[49] Presse vom 7.2.98.49