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Infrastructure, aménagement, environnement
Sol et logement
Le parlement a adopté une révision partielle du droit de bail comme contre-projet indirect de l'initiative populaire "pour des loyers loyaux". En réponse, l'Association suisse des locataires a lancé le référendum. – Le Conseil fédéral a présenté son message relatif à l'encouragement du logement à loyer ou à prix modérés. Le Conseil des Etats a accepté le projet. – Contrairement au Conseil national, la Chambre des cantons a rejeté une modification du système d'imposition de la valeur locative; lors de la procédure de conciliation, le Conseil national s'en est tenu à l'abolition de l'imposition de la valeur locative et au modèle d'épargne logement de Bâle-campagne.
Raumplanung
Eine erste Auswertung der Volkszählung 2000 zur räumlichen und strukturellen Entwicklung der Bevölkerung der Schweiz zeigte gemäss Bundesamt für Statistik, dass im vorangegangenen Jahrzehnt vor allem die Gemeinden rund um die städtischen Agglomerationen gewachsen waren. Diese "Periurbanisierung" stehe im Gegensatz zur vom Gesetzgeber gewünschten Konzentration des Wachstums in den Agglomerationen und den vom Verkehr gut erschlossenen Ortschaften und sei aus raumplanerischer Sicht problematisch, da sie zu mehr Verkehr durch Pendlerströme führe [1].
Im Juni gab das UVEK gestützt auf das seit 2000 geltende Raumplanungsgesetz den Entwurf für eine Teilrevision der Raumplanungsverordnung in die Vernehmlassung mit dem Ziel, die Änderung bestehender Gebäude ausserhalb der Bauzone präziser zu regeln: Erweiterungen sollten wenn möglich innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens erfolgen. Insbesondere soll die Verordnung festlegen, in welchem Ausmass Gebäude verändert werden dürften, die ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurden, aber inzwischen für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Die Reaktionen auf den Entwurf fielen kontrovers aus: Während die Landwirtschaftsverbände und die SVP mehr Handlungsspielraum für die Landwirtschaft forderten, ging der Vorschlag den Natur- und Tierschutzverbänden zu weit; sie lehnten eine Öffnung der Landwirtschaftszone klar ab [2]. Auf eine Anfrage Aeschbacher (evp, ZH), ob die Änderung der Raumplanungsverordnung nicht die Ziele der Raumplanung und des Landschaftsschutzes aushöhle, erwiderte der Bundesrat, er sei sich der Problematik der Zersiedelung bewusst, die mit der Zulassung landwirtschaftsfremder Nutzungen ausserhalb der Bauzonen verbunden sei [3].
Gegen den Willen des Bundesrats überwies der Ständerat eine Motion Hess (fdp, OW), die eine Änderung des bäuerlichen Bodenrechts verlangt. Unter anderem sollte es neu möglich sein, Grundstücke im Zonengrenzbereich zu arrondieren. Laut Bundesrätin Metzler sei dies aus raumplanerischer Sicht jedoch ausserordentlich problematisch, da man auf diesem Wege dem Ausfransen der Bauzone in die Landwirtschaftszone Vorschub leiste und der raumplanerische Grundsatz der klaren Trennung zwischen Bauzone und Nicht-Bauzone ausgehebelt würde [4].
Im Rahmen der Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes stimmte das Parlament diskussions- und oppositionslos einer Änderung des Raumplanungsgesetzes zu, wonach die Kantone keine Bundesbeiträge mehr an die Kosten der Richtpläne erhalten. Mit dieser Massnahme sollen ab 2005 insgesamt 1,7 Mio Fr. eingespart werden [5].
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Bodenrecht
Auf Antrag seiner Rechtskommission überwies der Ständerat eine parlamentarische Initiative Dettling (fdp, SZ), die statt einer generellen Publikationspflicht der wesentlichen Daten des Grundstückserwerbs ein Einsichtsrecht ins Grundbuch verlangte. Zwar sei eine Botschaft, die das Anliegen in die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts einbezöge, für die nächste Legislatur geplant. Die Kommission vertrete jedoch die Meinung, dass die kostspielige Publikationspflicht sofort abgeschafft werden soll [6].
Der Bund forderte den Kanton Tessin auf, Regeln für den Ausbau von Rustici festzulegen, um den unkontrollierten Ausbau dieser früher landwirtschaftlich oder als einfache Unterkünfte genutzten Bauten ausserhalb der Bauzone zu verhindern; Rustici sind als Ferienhäuschen sehr begehrt [7].
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In der Frühjahressession billigte das Parlament einstimmig eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die auf eine 1999 gutgeheissene parlamentarische Initiative Epiney (cvp, VS) zurückgehende Änderung sieht Erleichterungen beim Weiterverkauf von Ferienwohnungen unter Ausländerinnen und Ausländern vor [8]. Im Sommer gab das EJPD eine Revision des gleichen Gesetzes in die Vernehmlassung, wonach künftig der Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften grundsätzlich gleich behandelt werden soll wie der Erwerb von Anteilen an Immobilienanteilsfonds. Ausserdem schlug der Bundesrat vor, in der Ausführungsverordnung die Beschränkung der Nettowohnfläche für Zweit- und Ferienwohnungen von 100 auf 200 m2 zu erhöhen. Schliesslich sollen die Kantone neu für die Bezeichnung der Fremdenverkehrsorte zuständig sein, in denen Ausländer Immobilien erwerben können [9].
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Mietwesen
Während des Differenzbereinigungsverfahrens zur Teilrevision des Mietrechts schwenkte die Rechtskommission des Nationalrats auf ein neues Konzept, den "accord romand", um. Dieser Kompromiss zwischen Mieter- und Vermieterkreisen aus der Romandie orientierte sich im Wesentlichen an den Regeln des Status quo, koppelt die Mietzinse jedoch statt an den Hypothekarzins neu an den Landesindex der Konsumentenpreise. Während der Schweizerische Mieterverband den Rückzug seiner Initiative in Aussicht stellte, falls das Parlament den accord übernehmen sollte, lehnten ihn die Deutschschweizer Hauseigentümer strikte ab. In der Frühlingssession folgte der Nationalrat einem Ordnungsantrag des Präsidenten des Zürcher Hauseigentümerverbandes Hegetschweiler (fdp, ZH) und strich die Mietrechtsrevision vom Sessionsprogramm, da das mit Stichentscheid der Kommissionspräsidentin beschlossene Konzept noch nicht behandlungsreif sei; Kommissionspräsidentin Thanei (sp, ZH) unterlag mit ihrem Antrag, das Geschäft auf die dritte Sessionswoche zu verschieben. Mit Unterstützung der Mehrheit der CVP und eines Teils der FDP hiess der Rat mit 93:74 Stimmen jedoch einen weiteren Ordnungsantrag der Zürcherin gut, die Volksabstimmung über die Initiative "Ja zu fairen Mieten" auszusetzen, bis die Bundesversammlung über den indirekten Gegenvorschlag endgültig beschlossen habe [10]. Mit 102:60 (Nationalrat) respektive 35:4 Stimmen (Ständerat) empfahl das Parlament die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" zur Ablehnung [11].
In der Sommersession lehnte der Nationalrat eine Lockerung des Mieterschutzes für Geschäftsräume, wie sie der Ständerat vorsah, ab. Anschliessend verwarf er mit 95:83 Stimmen den "accord romand" und folgte dem Minderheitsantrag Cina (cvp, VS), der wie die kleine Kammer die Vergleichsmiete als Mittel zur Mietzinsüberprüfung vorsah. Mit grossem Mehr schloss er sich der ständerätlichen Lösung an, die es Mieterinnen und Mietern erstmals nach fünf Jahren erlaubt, eine Überprüfung des Mietzinses zu verlangen und nahm damit ein Anliegen der Mieterinitiative auf; gegen die Stimmen der SP verzichtete die grosse Kammer jedoch auf einen weitergehenden Kündigungsschutz. Dafür sollten auch Genossenschafts- und Sozialwohnungen in die Vergleichsmiete einbezogen werden. Nachdem Thanei (sp, ZH) die Forderung, dass Vermieter die Mieten alle fünf Jahre an die Vergleichsmieten anpassen könnten, als Schicksalsartikel qualifiziert hatte und Bundesrat Couchepin eine Niederlage in der Volksabstimmung befürchtete, lehnte die Volkskammer diesen Antrag der Vermieterseite ab. Schliesslich beschloss sie, dass Investitionen für energetisch wirksame Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes nur zu 50-70% (statt zu 100%) als wertvermehrend auf den Mietzins überwälzt werden können; sie begründete dies damit, dass steuerlich begünstigte Investitionen nicht voll auf die Mieterschaft überwälzt werden sollen [12].
In der Herbstsession bereinigte der Ständerat die Hauptdifferenz zum Nationalrat: Künftig soll der Vermieter die Teuerung jährlich voll überwälzen können; der Antrag Dettling, welcher eine Anpassung des Mietzinses jeweils an die Vergleichsmiete nebst einer Überwälzung der Teuerung von 80% vorsah, wurde abgelehnt, nachdem Bundesrat Couchepin gedroht hatte, die Vorlage mit einer solchen Kumulation nicht mehr zu unterstützen. Bei den übrigen Differenzen beharrte der Ständerat auf seiner Position, insbesondere bei der Lockerung des Mieterschutzes für Geschäftsräume, bei Handänderungen als Grund für Mietzinserhöhungen und bei der Ausdehnung des neuen Rechts auch auf alte Mietverhältnisse. Die grosse Kammer lenkte in der Frage der Transparenz bei den ermittelten Vergleichsmieten ein. Diese sollen nur beim Verdacht auf Missbrauch eingesehen werden können, nicht aber, um den Mietpreis festzulegen [13].
Da der Ständerat in der Wintersession weiterhin auf seinen Positionen bei den verbleibenden Differenzen beharrte, wurde eine Einigungskonferenz nötig. Hier einigten sich die Räte, dass bei einer Handänderung der Mietzins künftig im Rahmen der Vergleichsmiete bis zu zehn Prozent erhöht werden dürfte (der Ständerat hatte sich für 20 Prozent ausgesprochen, die grosse Kammer wollte Mietzinserhöhungen hingegen nicht einfach durch Besitzerwechsel begründen lassen). Ferner würden, wie vom Ständerat gewünscht, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 2,5 Mio Fr. oder mindestens 20 Beschäftigten vom Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen ausgenommen. Schliesslich sollen nur die neuen Mietverhältnisse dem neuen Recht unterstehen, nicht jedoch die alten. Der Nationalrat nahm die Vorschläge der Einigungskonferenz mit 88:61 Stimmen bei 10 Enthaltungen an. In der Schlussabstimmung wurde der indirekte Gegenvorschlag zur Mieterinitiative mit 98:71 Stimmen (Nationalrat) respektive 36:5 Stimmen (Ständerat) angenommen; dagegen sprachen sich die Grünen, die SP und vereinzelte Vertreter der SVP aus. Wenige Tage nach der Schlussabstimmung beschloss der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband einstimmig, das Referendum zu ergreifen, da das neue Mietgesetz gegenüber dem gültigen Recht eine Verschlechterung darstelle [14].
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Wohnungsbau und -eigentum
Auch in diesem Berichtsjahr ging die Zahl der Leerwohnungen weiter zurück: Am Stichtag 1. Juni 2002 standen 40 600 Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser leer. Die Leerwohnungsziffer sank von 1,34% im Jahr 2001 auf 1,13%. Das BFS begründete den seit 1998 anhaltenden Rückgang des Leerwohnungsbestandes einerseits mit der Verringerung der Anzahl neuer Wohnungen, andererseits mit einer Zunahme der Wohnbevölkerung. Am grössten war die Wohnungsknappheit in den Kantonen Genf (0,25%), Zug (0,3%) und Zürich (0,39%). Über die meisten Leerwohnungen verfügten Thurgau (2,47%), Tessin (2,61%) und Glarus (3,05%) [15].
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Im Februar verabschiedete der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Sie enthielt einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), einen dazugehörigen Finanzierungsbeschluss für die Jahre 2003 - 2006 sowie einen Entwurf einer Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG): Mit dem WFG will der Bundesrat preisgünstige Mietwohnungen für wirtschaftlich benachteiligte Personen und Haushalte fördern. Die umstrittenen Grundverbilligungen, welche unter dem bisherigen Regime zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatten, werden durch zinsgünstige Darlehen vor allem an Genossenschaften und andere Träger des gemeinnützigen Wohnungsbaus ersetzt. Da im ländlichen Raum oft kein echter Markt für Mietwohnungen besteht, nahm der Bundesrat auch die Förderung der Erstellung und Renovation von Eigentumswohnungen, welche im Vernehmlassungsentwurf noch nicht enthalten war, in das Gesetz auf. Mit dem Rahmenkredit sollen in den nächsten vier Jahren rund 6000 Wohnungen gefördert werden. Die WEG-Änderung schliesslich soll es in speziell umschriebenen Fällen erlauben, die bisherige Bundeshilfe vorzeitig zu beenden [16].
Als Erstrat befasste sich die kleine Kammer in der Sommersession mit dem Geschäft: Gegenüber dem WEG soll das neue WFG gemäss Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL) die staatliche Einflussnahme vermindern; Ziel sei nicht eine allgemeine Förderung, sondern eine gezielte Hilfe in Zusammenarbeit mit den interessierten Bauträgern. Einzig die SVP-Vertreter Jenny (GL) und Brändli (GR) sprachen sich gegen die Vorlage aus, die ordnungspolitisch falsch und zudem viel zu teuer sei. Eintreten war aber unbestritten. In der Detailberatung nahm der Rat nur geringfügige Änderungen vor. Das Gesetz passierte die Ausgabenbremse problemlos. In der Gesamtabstimmung stimmte die kleine Kammer dem Gesetz mit 26:3 Stimmen zu. Anschliessend billigte sie die Rahmenkredite für die Förderung von preisgünstigem Wohnraum von insgesamt 2,2 Mia Fr. und sagte Ja zur Änderung des WEG [17].
In einer Interpellation wollte Doris Leuthard (cvp, AG) wissen, was der Bundesrat bezüglich des "kleinen Wohneigentums", welches das Stockwerkeigentum ergänzen soll, zu tun gedenke. Gemäss Bundesrat sei eine Änderung des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts in Vorbereitung. Eine Kommission des EJPD befasse sich mit dem Modell des "kleinen Wohneigentums"; erste Vorschläge würden im Sommer 2002 erwartet [18].
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Um Druck auf die parlamentarischen Beratungen zu machen, gab der Schweizerische Hauseigentümerverband im Sommer bekannt, er plane die Lancierung zweier Volksinitiativen: Die eine verlange ein Bausparmodell à la Baselland, die andere solle den Hausbesitzern spürbare steuerliche Erleichterungen bringen. Den definitiven Entscheid über die Initiativen wolle der Verband nächsten Frühling fällen, wenn feststünde, inwieweit seine Forderungen im "Steuerpaket 2001" berücksichtigt worden sind [19].
In der Herbstsession lehnte der Ständerat einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ab und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Nationalrat. In der Eintretensdebatte beantragte Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL), die Eigenmietwertbesteuerung nicht abzuschaffen und damit auf einen Systemwechsel zu verzichten. Stattdessen solle die Eigenmietwertbesteuerung im Rahmen der geltenden Ordnung optimiert werden. Konkret beantragte er eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60% des Marktwerts, eine griffige Härtefallregelung und die Einführung eines Bausparmodells. Der vom Nationalrat im Vorjahr beschlossene Systemwechsel löse zwar das Problem der gerechten Festlegung des Eigenmietwerts, und das Schuldenmachen werde nicht mehr belohnt, doch erfordere er für Ersterwerber Abfederungen, die vermutlich mehr kosteten, als vom Bundesrat veranschlagt. Deshalb sei die geltende Ordnung mit der Möglichkeit des unbegrenzten Abzugs der Schuldzinsen und der Unterhaltskosten einem Systemwechsel vorzuziehen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Nichteintreten, da die zusätzlichen Steuererleichterungen – nach den Entlastungen bei der Familienbesteuerung – für den Bund nicht finanzierbar seien. Namens der CVP-Fraktion forderte David (cvp, SG) sowohl eine steuerliche Entlastung der Familien als auch eine Entlastung des Wohneigentums und damit einen Systemwechsel. Bundesrat Villiger hielt einen Systemwechsel nicht für zwingend, doch sei das heutige System nicht gerecht, weil es Begüterte, wenn sie die Abzugsmöglichkeiten geschickt nutzten, deutlich bevorzuge. Der Rat trat auf die Vorlage ein und lehnte mit 23:13 Stimmen den Antrag David und damit den Systemwechsel ab. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer grossmehrheitlich den Anträgen ihrer WAK: Sie beschloss eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60% des Marktmietwerts und lehnte einen Antrag Plattner (sp, BS) und die Empfehlung des Bundesrats, der nur auf zwei Drittel des Marktwerts hinuntergehen wollte, ab. Anschliessend setzte sich eine Minderheit Dettling (fdp, SZ) durch, die in Härtefällen den Eigenmietwert bis zur Hälfte herabsetzen wollte – die Kommissionsmehrheit hatte nur bis zu zwei Drittel zugestehen wollen. Die maximale Höhe der abziehbaren Schuldzinsen wurde unverändert aus der alten Regelung übernommen (Vermögensertrag plus 50 000 Fr.). Beim Bausparen folgte die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrats und lehnte das basellandschaftliche Modell, das der Nationalrat favorisiert hatte, ab [20]. In der Wintersession hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission gegen die Stimmen der FDP und der SVP an der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung fest. Gegen die Stimmen der Grünen und der SP bekräftigte er auch seinen Entscheid für das basellandschaftliche Modell des Bausparens [21].
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Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik (Hg.), Eidgenössische Volkszählung 2000. Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden 1850-2000, Neuenburg 2002.
Rapp AG Ingenieure und Planer, Räumliche Auswirkungen des bilateralen Landverkehrsabkommens CH-EU auf die Grenzregionen der Schweiz, Bern (Bundesamt für Raumentwicklung ARE) 2002.
Zinniker, Gertrud, "Erwerb von Ferienwohnungen durch Personen im Ausland", in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 12, S. 37-39.
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Bundesamt für Statistik (Hg.), Der Leerwohnungsbestand in der Schweiz. Stichtag 1. Juni 2002, Neuenburg 2002.
Cuennet, Stéphane / Favarger, Philippe / Thalmann, Philippe, La politique du logement, Lausanne (Presses polytechniques et universitaires romandes) 2002.
Gurtner, Peter, "Leerwohnungsbestand 2002", in Die Volkswirtschaft, 2002, Nr. 12, S. 40-43.
Thalmann, Philippe / Favarger, Philippe, Locataire ou propriétaire? Enjeux et mythes de l'accession à la propriété en Suisse, Lausanne (Presses polytechniques et universitaires romandes) 2002.
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[1] 24h, BaZ und NZZ, 23.1.02; TA, 22.10.02.
[2] BBl, 2002, S. 4179; Bund, 21.9.02; SN, 25.9.02; SZ, 26.9.02; NZZ, 7.10.02; NLZ, 9.10.02. Vgl. SPJ 2000, S. 165.
[3] AB NR, 2002, V, Beilagen, S. 80 f.
[4] AB SR, 2002, S. 193 f. Siehe auch oben, Teil I, 4c (Politique agricole).
[5] BBl, 2002, S. 6965 ff.; AB NR, 2002, S. 1740, 1763 und 2176; AB SR, 2002, S. 1097, 1139 und 1310; BBl, 2002, S. 8352.
[6] AB SR, 2002, S. 548 und III, Beilagen, S. 73 f.; vgl. auch SPJ 2001, S. 152.
[7] BZ und NZZ, 9.7.02.
[8] BBl, 2002, S. 1052 ff.; AB SR, 2002, S. 189 ff. und 264; AB NR, 2002, S. 470; BBl, 2002, S. 2748; LT, 19.3.02; NF, 20.3.02; Lit. Zinniker. Vgl. SPJ 1999, S. 210.
[9] BBl, 2002, S. 4640; BüZ, 13.9.02; NLZ, 9.10.02.
[10] AB NR, 2002, S. 29 ff. und 201 ff.; 24h und LT, 9.2.02; Lib., LT und TA, 12.2.02 (accord romand); Presse vom 13.2. (Kommissionsberatung) und vom 13.3.02 (Parlamentsberatung); Presse vom 24.4.02. Vgl. SPJ 2001, S. 153.
[11] AB NR, 2002, S. 204; AB SR, 2002, S. 109; BBl, 2002, S. 2737 ff.
[12] AB NR, 2002, S. 686 ff.; Presse vom 25.5.02; NZZ, 31.5.02; AZ, 1.6.02; SGT und 24h, 5.6.02; Presse vom 6.6.02; LT, 24.8.02 (Kommissionsberatung SR). Zur Methode zum Vergleich der Marktmieten vgl. auch die Frage Garbani (sp, NE), AB NR, 2002, S. 475 und I, Beilagen, S. 225 f.
[13] AB SR, 2002, S. 629 ff.; AB NR, 2002, S. 1466 ff. und 1484 ff.; Presse vom 19.9.02.
[14] AB SR, 2002, S. 965 ff., 1184 ff. und 1306; AB NR, 2002, S. 1990 ff. und 2171 f.; BBl, 2002, S. 8234 ff.; Lib., LT und TA, 27.11.02; LT und NZZ, 4.12.02; LT und TG, 10.12.02; Presse vom 11.12.02; TA, 14.12.02; Referendum: Presse vom 16.12.02.
[15] NZZ, 28.9.01; Lit. Bundesamt für Statistik; Gurtner.
[16] BBl, 2002, S. 2829 ff.; NZZ, 11.1.02; Presse vom 28.2.02. Zur Vernehmlassung des WFG vgl. SPJ 2001, S. 154.
[17] AB SR, 2002, S. 393 ff.; AZ und 24h, 13.6.02.
[18] AB NR, 2002, III, Beilagen, S. 291.
[19] Presse vom 1.7.02.
[20] AB SR, 2002, S. 571 und 898 ff.; SHZ, 9.1.02; NZZ, 14.1. (Bausparen), 14.9. und 22.11.02; Presse vom 3.10.02; vgl. auch SPJ 2001, S. 155 f. Die Behandlungsfrist der Pa. Iv. Bisig, Büttiker und Maissen wurde um zwei Jahre verlängert (AB SR, 2002, III, Beilagen, S. 4 ff.; vgl. auch SPJ 1999, S. 215).
[21] AB NR, 2002, S. 1879 ff.; Presse vom 3.12.02.
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