Année politique Suisse 2004 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
 
Regierung
Kommentatoren hielten zum ersten Amtsjahr des Bundesrates in neuer parteipolitischer Zusammensetzung und mit dem umstrittenen früheren Oppositionspolitiker Christoph Blocher (svp) fest, dass sich inhaltlich an der Regierungspolitik noch nichts Wesentliches geändert habe. Feststellbar war hingegen ein noch grösseres Interesse der Medien am Verhalten einzelner Bundesräte (v.a. Blocher) im Bundesratskollegium und an deren Stellungnahmen dazu sowie die ausführliche Berichterstattung über zum Teil vermutete, zum Teil nach aussen kommunizierte interne Konflikte [1]. Zu grossen Diskussionen Anlass gaben nicht Projekte und Vorschläge aus Blochers Departement, sondern dessen Verhalten bei Volksabstimmungen. So hatte Blocher als Chef des EJPD drei Vorlagen in der Volksabstimmung zu vertreten, die von der Regierung vor seinem Eintritt beschlossen worden waren und die er als Parlamentarier bekämpft hatte (Verwahrungsinitiative, Einbürgerung). Bei seinen wenigen öffentlichen Auftritten im Rahmen dieser Abstimmungskampagnen warb er nicht um Zustimmung zur Bundesratsempfehlung, sondern beschränkte sich darauf, neutral die Gründe der Gesamtregierung dafür darzulegen und auf allfällige Vor- und Nachteile hinzuweisen [2]. Keine Zurückhaltung legte er demgegenüber bei anderen, ihm genehmen Vorlagen, wie etwa dem Steuerpaket, an den Tag. Für einen Eklat sorgte sein expliziter Verzicht, beim gemeinsamen Medienauftritt mit den Bundesräten Leuenberger und Couchepin am Abstimmungssonntag vom 26. September das Volksnein zu den aus seinem Departement stammenden Einbürgerungsvorlagen zu kommentieren. Er begründete dies damit, dass die Regierung Volksentscheide zu akzeptieren habe, ohne sie zu kritisieren oder zu kommentieren. Insbesondere in der Westschweiz, welche an diesem Tag einmal mehr von der Deutschschweiz überstimmt worden war, wurde moniert, dass die Landesregierung gerade in solchen Fällen eine Stellungnahme abzugeben hätte. Sie müsste dabei auch erklären, was sie plane, um den offensichtlich unterschiedlichen Einstellungen und Interessen der Sprachregionen Rechnung zu tragen [3].
Die Bundesratswahlen vom 10. Dezember des Vorjahres mit der Abwahl von Ruth Metzler und der Nichtwahl der Freisinnigen Christine Beerli gaben der Forderung nach einer fixen Geschlechterquote für die Zusammensetzung der Regierung wieder einen gewissen Auftrieb. Die SP-Fraktion reichte im Nationalrat eine parlamentarische Initiative für mindestens drei Sitze für jedes Geschlecht ein. Die SPK empfahl, diesem Vorstoss keine Folge zu geben [4].
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Regierungsreform
Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Staatsleitungsreform. Die Kommission beantragte, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn aufzufordern, neue Modelle zur politischen Stärkung und administrativen Entlastung der Regierung vorzulegen. Einer der Gründe für diesen Antrag war, dass man dem Bundesrat Gelegenheit geben wollte, ausführlich zu dem von der Kommission skeptisch beurteilten Ständeratsbeschluss einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte von sieben auf neun Stellung zu nehmen. Ausserdem wollte man vom Bundesrat erfahren, ob er in seiner seit dem 10. Dezember 2003 veränderten Zusammensetzung immer noch zu seinem Modell der „Delegierten Minister“ stehe, und ob er daran eventuell Retouchen anbringen möchte. Nachdem Bundesrat Blocher erklärt hatte, dass auch im Gesamtbundesrat keine grosse Begeisterung für das ursprüngliche Reformprojekt herrsche und er diesen Rückweisungsbeschluss unterstütze, wurde er vom Nationalrat mit 140:23 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat schloss sich dieser Rückweisung an. Eine Minderheit seiner SPK hatte vergeblich dafür plädiert, das Geschäft noch einmal zu behandeln, dabei auf der früher beschlossenen Erhöhung der Zahl der Bundesräte zu beharren und es an den Nationalrat zurückzugeben. Da dieser klar gemacht habe, dass er zusätzliche Bundesräte ablehne, könnte er es dann – ohne den Umweg über einen neuen Bericht des Bundesrates – ordentlich begraben [5].
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Regierungspolitik
Ende Februar legte der Bundesrat seine Legislaturplanung 2003-2007 vor. Er stellte sie unter die drei Leitlinien „Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern“, „Die demografische Herausforderung bewältigen“ und „Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen“. Die darin aufgezählten Projekte waren abgestimmt auf den Legislaturfinanzplan. Die wichtigsten Elemente, d.h. die erwähnten Leitlinien und die dazugehörenden Ziele (Stärkung der Bildung und Forschung, Förderung des wirtschaftlichen Wettbewerbs etc.) fasste er in einen vom Parlament zu genehmigenden Bundesbeschluss zusammen. Ein solcher Zustimmungsbeschluss ist gemäss Verfassung nicht erforderlich, da diese nur von einer Mitwirkung und nicht von einer Mitbestimmung des Parlaments bei der politischen Planung spricht. Das Parlament hatte aber in das 2002 verabschiedete neue Parlamentsgesetz die Bestimmung aufgenommen, dass es die Legislaturziele des Bundesrats in Zukunft nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern sie auch abändern und formell beschliessen wolle [6].
Im Nationalrat beantragte die SVP zwar Eintreten, da sie den grundsätzlichen Zielen zustimme, aber Rückweisung an den Bundesrat, da die in der Legislaturplanung und dem Finanzplan vorgeschlagene Politik nicht mit der neuen Verfassungsbestimmung über die Schuldenbremse vereinbar sei. Formal gelte diese zwar nur für die Budgetbeschlüsse, sie sei nach Meinung der SVP aber auch bei der Formulierung der Projekte zu respektieren. Nicht mit den Zielen und deren Gewichtung einverstanden waren hingegen die Grünen; sie plädierten für Nichteintreten. Beide Anträge wurden abgelehnt. In der Detaildebatte gab es zu den Zielen Dutzende von Abänderungsanträgen der Linken und der SVP, die sich jedoch nicht durchzusetzen vermochten. Erfolg hatten aber einzelne Anträge der Kommissionsmehrheit, welche gewisse Präzisierungen und Ergänzungen anbrachten (etwa die Beschleunigung der Bildungsreform). Gegen den Widerstand der Linken und der CVP fügte der Rat eine neue Bestimmung ein, welche die Realisierung der Legislaturziele unter den expliziten Vorbehalt ihrer Finanzierbarkeit stellte. Vor der Gesamtabstimmung beklagten sich die Fraktionen der SP, der GP sowie der SVP, dass ihre Anträge allesamt abgelehnt worden seien. Die Linke erklärte, die Legislaturziele seien damit zu einem rechtsbürgerlichen Programm geworden, das sie ablehne; für die SVP war es wegen der Anreicherung durch einige SP/CVP-Anliegen (etwa die Schaffung von Naturparks resp. die Ausarbeitung eines Sprachengesetzes) zu einem linken und finanziell nicht verantwortbaren Programm geworden, das für sie nicht akzeptabel sei. Nach der insgesamt 16-stündigen Debatte lehnte der Nationalrat die Legislaturplanung mit 87 zu 64 Stimmen ab. Der Ständerat trat auf die Legislaturplanung ein, stimmte den Ergänzungen des Nationalrats zu und nahm darüber hinaus noch einige zusätzliche Elemente auf. Insbesondere schrieb er fest, dass die vom Bundesrat angestrebte Beseitigung der strukturellen Haushaltsdefizite bis 2007 primär durch eine Senkung der Ausgaben zu geschehen habe. In einem zweiten Anlauf im Nationalrat setzte sich erneut die ablehnende Koalition aus der Linken und der SVP durch. Der Rat beschloss mit 112:64 Stimmen, nicht noch einmal auf das Geschäft einzutreten, womit es auch für den Ständerat aus den Traktanden fiel. Der Bundesrat bedauerte, dass sich das Parlament nicht explizit hinter sein Programm stellte, erklärte aber, dass er damit leben könne. Die Debatte verdeutlichte den seit der Neubestellung des Parlaments geringer gewordenen Kompromisswillen der beiden Pole (SP/GP und SVP) und deren gewachsene Bereitschaft, auch in sogenannt unheiligen Allianzen Regierungsprojekte zu blockieren [7]. Die Spezialkommission „Legislaturplanung“ des Nationalrats war trotz dieser verunglückten Premiere des neuen Verfahrens der parlamentarischen Behandlung der Legislaturziele der Meinung, dass dieses beibehalten werden solle. Sie möchte allerdings eine Straffung der Redezeiten und die Beschränkung des Rechts auf Abänderungsanträge auf die Fraktionen einführen [8].
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Vernehmlassung
Anfangs Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren vor. Er wich dabei nur in Details von dem im Vorjahr in die Konsultation gegebenen Vorentwurf ab. Um sicher zu stellen, dass bei weniger wichtigen Projekten, für welche keine Vernehmlassung mehr vorgesehen ist, sich die vom Vollzug direkt Betroffenen weiterhin äussern und ihr Fachwissen einbringen können, definiert das Gesetz zusätzlich die Prozedur der Anhörung. Im Gegensatz zur Vernehmlassung, welche vom Bundesrat (oder bei parlamentarischen Initiativen von der entsprechenden Parlamentskommission) beschlossen wird, kann eine Anhörung von den Departementen oder der Bundeskanzlei durchgeführt werden. Der Ständerat hiess das neue Gesetz gut. Dieses war auch im Nationalrat unbestritten. Auf Antrag von Parmelin (svp, VD) wurde eine Bestimmung aufgenommen, welche die Durchführung von Vernehmlassungskonferenzen (also ein mündliches Verfahren) auf äusserst dringliche Ausnahmefälle beschränkt. Zu Jahresende blieben noch kleine Differenzen zwischen den Räten, weshalb die Schlussabstimmung noch nicht durchgeführt werden konnte [9].
In den vom Bundesrat für die Legislatur 2003-2007 gewählten ausserparlamentarischen Kommissionen und Gremien sind die Romands und die Italienischsprachigen in Bezug auf ihre Bevölkerungszahl mit Anteilen von 25,9% und 7,4% leicht übervertreten. Der Anteil der Frauen in den Expertenkommissionen beträgt insgesamt 32% und variiert je nach zuständigem Departement zwischen 24% im EVD und 42% im EJPD [10].
 
[1] Für die persönliche Bilanz von Blocher nach einem Jahr im BR und die Kommentare dazu vgl. Presse vom 21.12.04 sowie die Interviews mit Blocher in Bund, BZ und NZZ vom 22.12.04.
[2] Vgl. dazu etwa die Kommentare zu seinem Auftritt in der TV-Abstimmungsdiskussion „Arena“ über die Bürgerrechtsreform in AZ und SGT vom 11.9.04.
[3] Presse vom 27.9.04. Vgl. dazu auch SR-Präsident Schiesser (fdp, GL) in AB SR, 2004, S. 488 sowie das Interview mit BR Couchepin in NZZ am Sonntag, 3.10.04 und Presse vom 5.-8.10.04.
[4] Pa.Iv. 04.410; BZ, 19.1.04.
[5] AB NR, 2004, S. 270 ff.; AB SR, 2004, S. 219 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 33.
[6] BBl, 2004, S. 1149 ff. Zum Parlamentsgesetz siehe SPJ 2002, S. 37 ff.
[7] AB NR, 2004, S. 827 ff., 882 ff., 925 ff. und 1085 ff.; AB SR, 2004, S. 284 ff., 320 ff. und 436. Gemeinsam verfügen die Linke und die SVP über 125 der 200 Sitze im NR (im 1999 gewählten Parlament waren es noch 108 gewesen).
[8] AZ, 11.9.04.
[9] BBl, 2004, S. 533 ff.; AB SR, 2004, S. 397 ff. und 659 ff.; AB NR, 2004, S. 1409 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 33 f.
[10] BBl, 2004, S. 1989 ff.