Année politique Suisse 2006 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
 
Luftreinhaltung
Wegen der sehr hohen, witterungsbedingten Feinstaubbelastung verordnete rund die Hälfte der Kantonsregierungen vom 4.-8. Februar eine Tempobeschränkung auf Autobahnen auf 80 km/h. Zudem forderten sie die Bevölkerung auf, auf unnötige Autofahrten und Cheminées-Feuer zu verzichten. SBB und Postauto boten ihrer Kundschaft an, für den Preis eines einfachen Billetts am selben Tag noch zurückreisen zu können, verschiedene Städte gaben Tageskarten für den öffentlichen Verkehr ab. Bundesrat Leuenberger unterstützte das Vorgehen der Kantone, erklärte aber, zur Lösung des Feinstaubproblems seien nebst kurzfristigen Aktionen vor allem langfristige Massnahmen nötig [8].
Im Juni verabschiedete der Bundesrat einen Aktionsplan gegen Feinstaub, welcher in den nächsten Jahren zu einer beträchtlichen Verringerung der Russemissionen beitragen soll: 1.) Der Bund will der WTO, der EFTA und der EU die vorzeitige Einführung des künftigen EURO 5 Russgrenzwertes für alle leichten Dieselfahrzeuge notifizieren, d.h. die genannten internationalen Organisationen informieren und um ihre Zustimmung ersuchen. Dies hätte zur Folge, dass ab 2007 neu in die Schweiz importierte Personenwagen, Kleinbusse und Lieferwagen mit Dieselmotor mit Partikelfiltern ausgestattet werden müssten. 2.) Öffentliche Transportunternehmen sollen die Mineralölsteuer künftig differenziert rückerstattet erhalten; für Busse ohne Partikelfilter erhalten sie nur noch den Mineralölsteuerzuschlag. 3.) Für neue Dieseltraktoren notifiziert der Bund im Rahmen der WTO und der EFTA/EU die vorzeitige Einführung des künftigen europäischen Dieselruss-Grenzwertes III B. Die EU führt diesen Grenzwert voraussichtlich 2011-2013 ein; er entspricht der Einführung der Partikelfilter-Pflicht. 4.) Ab 2007 will der Bund nur noch dieselbetriebene Personen-, Liefer- und Lastwagen für Verwaltung und Militär kaufen, die mit Partikelfiltern ausgestattet sind, sofern solche Modelle auf dem Markt erhältlich sind. 5.) Hinsichtlich der nächsten Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagen im Jahr 2008 will der Bundesrat mit der EU über die Möglichkeit verhandeln, für Lastwagen mit Filtern eine weniger hohe Abgabe zu erheben [9].
Im Herbst einigten sich die Kantone darauf, Massnahmen gegen Ozon im Sommer und Feinstaub im Winter künftig regional (und nicht nach Kantonen) entsprechend der tatsächlichen Luftbelastung einzuführen. Ihr „Interventionskonzept Feinstaub“ sieht drei Stufen vor: Übersteigt das Tagesmittel den Immissionsgrenzwert um das 1,5-fache und kündigt die Wetterprognose eine Inversionslage für mehr als drei Tage an, informieren die Behörden die Bevölkerung und fordern sie dazu auf, alles zu unternehmen, um eine weitere Entstehung von Feinstaub zu vermeiden (Informationsstufe). Übersteigt das Tagesmittel das Doppelte des Feinstaub-Grenzwertes, kommen restriktive Massnahmen zum Zug. Dabei werden alle Verursacher in die Pflicht genommen, nicht nur Autofahrer, für die im betroffenen Gebiet auf den Autobahnen Tempo 80 und ein Überholverbot für Lastwagen gilt. Die Bevölkerung darf keine Cheminées mehr betreiben, die lediglich dem Wohlbefinden dienen; die Land- und Forstwirtschaft muss auf Feuer im Freien verzichten (Interventionsstufe 1). In der zweiten Interventionsstufe (Tagesmittel übersteigt den Grenzwert um das Dreifache) ist das Gewerbe betroffen, indem der Einsatz von dieselbetriebenen Baumaschinen ohne Partikelfilter verboten wird. Das Konzept gilt für die gesamte Schweiz; die Auslösung und Aufhebung der einzelnen Stufen geschieht aber in den fünf dazu geschaffenen Regionen. Jeder Kanton kann zudem über weitere Massnahmen verfügen. Der TCS sprach sich gegen die Tempolimiten aus, während der VCS, die Ärzte für Umweltschutz und die Krebsliga Massnahmen bereits beim gesetzlich festgelegten Grenzwert von 50 Mikrogramm/m3 verlangten [10].
Der Ständerat lehnte eine Motion Schmid (cvp, AI) ab, welche statt der für 2008 vorgesehenen Erhöhung der LSVA eine Abgabe für den alpenquerenden Schwerverkehr vorsah. Der Motionär wollte zudem jene Lastwagen, welche bis Januar 2011 über einen Feinstaubpartikelfilter verfügen, bis Januar 2014 von jeder LSVA-Erhöhung ausnehmen. Gemäss Bundesrat sei eine Alpentransitabgabe anstelle der LSVA-Erhöhung nicht mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU vereinbar, da sie zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen Transit- und Binnenverkehr führe. Um einen Anreiz zu schaffen, die Schwerverkehrsfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten, prüfe der Bundesrat die Möglichkeit, diesen Lastwagentyp in eine günstigere LSVA-Kategorie zu integrieren [11].
Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr von der kleinen Kammer gebilligte Motion Jenny (svp, GL), welche die Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs der Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz verlangt. Eine Harmonisierung sei insbesondere beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfilter in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen nötig [12].
Gegen den Antrag des Bundesrates billigte die grosse Kammer eine Motion Nordmann (sp, VD), welche mit steuerlichen Anreizen den Ersatz von Zweiradfahrzeugen mit Zweitaktmotoren durch solche mit Viertaktmotoren fördern will, da erstere extrem viel mehr Kohlenwasserstoffe ausstiessen und auch mehr Lärm verursachten. Der Bundesrat wollte das Problem nicht über die vom Motionär vorgeschlagene Unterstellung unter die Automobilsteuer lösen, da dies nicht verfassungsmässig sei. Der Ständerat lehnte das Begehren ab, stimmte aber einer Motion seiner UREK zu, die vom Bundesrat verlangt, regelmässige Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder einzuführen, und eine zuverlässige Umweltetikette für diese Fahrzeuge zu entwickeln. Eine solche Etikette soll es den Kantonen ermöglichen, die Besteuerung nach Umweltbelastung abzustufen [13].
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Umsetzung des CO2-Gesetzes
Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich die Schweiz, die Emissionen aus Treibhausgasen bis 2010 um 10% unter das Niveau von 1990 zu senken. Das CO2-Gesetz sieht als subsidiäre Massnahme die Einführung einer CO2-Abgabe vor. Der Bundesrat hatte 2005 dem Parlament beantragt, auf Brennstoffen eine Abgabe von 35 Fr. pro Tonne CO2 zu erheben, was den Liter Heizöl um 9 Rappen verteuern würde; bei den Treibstoffen hatte er sich mit der Wirtschaft vorerst auf die Einführung eines Klimarappens geeinigt. Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Umsetzung des CO2-Gesetzes in Angriff. Die vorberatende UREK beantragte Eintreten, empfahl jedoch mit 13:12 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Kommissionsmehrheit wollte stattdessen mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines „Klimarappens II“ auf Brennstoffen abschliessen. Dazu sollte der Bundesrat eine separate Vorlage ausarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Klimarappen I und II beinhaltet. Gegen den Willen der SVP-Fraktion beschloss der Nationalrat mit 132:48 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Zum Rückweisungsantrag und vor allem zum damit verbundenen Vorschlag eines Klimarappens II fand eine breite und kontroverse Diskussion statt: Die Gegner der CO2-Abgabe wiesen darauf hin, dass die Preise für Erdöl und Erdgas in den letzten Monaten um ein Mehrfaches der vorgesehenen Abgabehöhe gestiegen seien. Es sei sinnvoller, den Energiepreis nicht noch durch eine CO2-Abgabe zu verteuern, sondern nur massvoll durch den Klimarappen. Die diesbezüglichen Einnahmen könnten Energiespar- und Bautensanierungsprogrammen zugute kommen. Linke und Grüne warfen den bürgerlichen Vertretern vor, die CO2-Abgabe mit immer neuen Manövern hinauszuzögern; beim Klimarappen handle es sich um eine neue Steuer, der die demokratische Legitimation fehle. SVP, FDP und LP unterstützten fast geschlossen den ursprünglich vom Hauseigentümerverband und vom Gewerbeverband lancierten Klimarappen II und damit den Rückweisungsantrag, GP, SP und ein Grossteil der CVP lehnten ihn ab. Die CVP-Fraktion wollte die CO2-Abgabe aber erst einführen, wenn der Erdölpreis wieder unter einen bestimmten Wert gesunken ist. Mit 95:86 Stimmen verwarf der Nationalrat den Rückweisungsantrag seiner UREK und die damit beabsichtigte Lancierung eines Klimarappens II und befürwortete die CO2-Abgabe im Grundsatz. Das Geschäft ging zur Detailberatung zurück an die Kommission [14].
In der Sommersession beschloss der Nationalrat mit 110:71 Stimmen eine stufenweise Einführung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen ab 2008 von 12 Fr. pro Tonne CO2, ab 2009 von 24 Fr. und ab 2010 von 36 Fr.; die Einführung und die jeweilige Erhöhung erfolgen jedoch nur, wenn die Etappenziele bei der Senkung des CO2-Ausstosses nicht erreicht werden. Dieser Kompromissvorschlag der Kommission erhielt die Zustimmung der CVP, der SP und der GP, wobei letztere ursprünglich höhere Abgabesätze von anfänglich 39 Fr. und nach zwei Jahren 78 Fr. bevorzugt hätte. Der Antrag einer SVP-FDP-Kommissionsminderheit, die Abgabe ganz zu streichen, unterlag mit 110:70 Stimmen, ebenso wie das Anliegen einer weiteren bürgerlichen Minderheit, die CO2-Abgabe nur dann einzuführen, wenn der Heizölpreis wieder unter ein bestimmtes Niveau fiele. Gegner dieses Antrags monierten, volatile Heizölpreise seien kein praktikabler Richtwert für die Einführung oder Aufhebung der CO2-Abgabe. Anschliessend beantragte die Kommissionsmehrheit dem Plenum, pro Jahr 100 Mio Fr. aus den Erträgen der CO2-Abgabe für energiefreundliche Neubauten und Sanierungen zu verwenden, davon maximal 10 Mio Fr. jährlich zur Unterstützung von Forschungsprojekten sowie von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Der Nationalrat lehnte diese von der SP- sowie der EVP-EDU-Fraktion unterstützte Teilzweckbindung mit 99:64 Stimmen ab. Damit werden die Erträge der CO2-Abgabe über die Krankenkassenprämien und die AHV vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet [15].
Der Ständerat widmete sich dem Geschäft in der Wintersession. Das Ziel einer CO2-Reduktion war nicht umstritten, wohl aber der Weg dazu. So wollte die Kommissionsmehrheit die Einführung der CO2-Abgabe erst auslösen, wenn die Heizölpreise ununterbrochen während sechs Monaten den Stand von März 2005 unterschreiten. Der Rat lehnte diesen Vorschlag mit 26:15 Stimmen ab und schloss sich dem mehrstufigen Ausgabenmodell der grossen Kammer an. Er hielt zudem explizit fest, dass auch Gaskombikraftwerke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen, wobei sie höchstens 30% mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abdecken dürfen. Namens der UREK wies Schmid (cvp, AI) darauf hin, dass Gaskombikraftwerke nur zur Überbrückung einer künftigen Stromlücke dienten und deshalb in begrenztem Umfang und mit zeitlicher Befristung zuzulassen seien; sie hätten die gleichen Normen zu erfüllen wie alle anderen Betriebe. In der Gesamtabstimmung befürwortete der Ständerat die Vorlage mit 30:0 Stimmen bei drei Enthaltungen [16].
Im Februar legte die Stiftung „Klimarappen“ dar, wie sie ihr Ziel, eine CO2-Reduktion von insgesamt 9 Mio Tonnen bis 2012, erreichen will. Seit Oktober 2005 bezahlt jeder Autofahrer einen Aufpreis von 1,5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel (Klimarappen), was gemäss der Stiftung einen Ertrag von insgesamt 740 Mio Fr. ergeben soll. Rund zwei Drittel der Summe, 520 Mio Fr., will sie für emissionssenkende Projekte im Inland einsetzen, davon 180 Mio Fr. für die energetische Sanierung von Häusern und 190 Mio Fr. für die Förderung erneuerbarer Energien und für Projekte, die der effizienteren Nutzung des Treibstoffs dienen (z.B. Kurse für Berufschauffeure). 204 Mio Fr. sind für Projekte im Ausland bestimmt. Im Herbst gab die Stiftung den Abschluss von Verträgen mit einem Reduktionsvolumen von insgesamt 3,6 Mio Tonnen CO2 bekannt. Eine erste Bilanz bestätige, dass CO2-Reduktionen im Ausland wesentlich billiger seien als im Inland, dass aber auch die Qualität der Projekte variiere. Die Stiftung setze mehr als zwei Drittel der Mittel im Inland ein, erwarte daraus jedoch nur einen Betrag von einem Neuntel bis einem Fünftel des angestrebten Reduktionsvolumens [17].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Teuscher (gp, BE) betreffend klimaneutrale Flugreisen von Regierung, Parlament und Verwaltung ab. Gemäss Bundesrat sei der Bund bestrebt, die Zahl der Dienstreisen per Flugzeug auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten. Den Kauf von CO2-Kompensationstickets für obligatorisch zu erklären lehne er aber ab, da die dadurch verursachten erheblichen Mehrausgaben durch den insgesamt eher bescheidenen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen nicht gerechtfertigt seien [18].
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Alternative Treibstoffe
In Erfüllung einer Motion der UREK-NR aus dem Jahr 2002 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Mai seine Botschaft zur Revision des Mineralölsteuergesetzes. Um den CO2-Ausstoss und die Luftschadstoffbelastung im Strassenverkehr zu verringern, will die Regierung die Steuer auf Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, um mindestens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent senken und Biogas und andere Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vollständig von der Mineralölsteuer und dem entsprechenden Zuschlag befreien. Zur Kompensation der Mindereinnahmen soll das Benzin entsprechend höher belastet werden. Anhand der geschätzten Verbrauchsentwicklung erwartet der Bundesrat eine CO2-Reduktion von 0,25 Mio Tonnen CO2-Äquivalent [19].
Die grosse Kammer widmete sich dem Geschäft in der Herbstsession. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte sie weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats und ihrer vorberatenden UREK und beschloss die beantragten Steuererleichterungen für Erd- und Flüssiggas sowie eine Steuerbefreiung von Biogas und anderen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen. Im Gegensatz zum Bundesrat privilegierte sie die einheimischen gegenüber den ausländischen Treibstoffen aus erneuerbaren Energien; letztere sollen nicht sofort, sondern sukzessive von der Steuer befreit werden. Anträge, welche zur Kompensation der Ausfälle nicht nur Benzin, sondern auch Diesel belasten resp. welche auf eine Kompensation verzichten wollten, blieben chancenlos. Der Rat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 123:35 Stimmen gut [20].
Im Unterschied zu Bundesrat und Nationalrat beschloss der Ständerat mit 32:7 Stimmen, Erdgas um 40 Rappen, Flüssiggas jedoch nur um 20 Rappen zu verbilligen. Erdgas stosse 25-40% weniger CO2 aus als Benzin, Flüssiggas 15% weniger. Zudem sei Flüssiggas nicht mit Biogasen mischbar. Bundesrat Merz wies vergeblich darauf hin, dass sich eine Differenzierung angesichts der kaum bestrittenen ähnlichen Eigenschaften der beiden Treibstoffe nicht rechtfertigen lasse. Bei der Steuerbefreiung einheimischer Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen lehnte es der Rat ab, Importe aus dem Ausland auszuschliessen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess er einen Antrag Stähelin (cvp, TG) gut, im Einklang mit Grossproduzenten wie Brasilien, der USA und der EU ein Instrumentarium zur Mindestbeimischung von Bio-Treibstoff in herkömmliche fossile Treibstoffe einzuführen. Mit Hinweis auf zum Teil sklavenähnliche Verhältnisse auf Zuckerrohrfeldern folgte der Rat mit 18:17 Stimmen zudem einem Antrag Bonhôte (sp, NE), der den Import von Biotreibstoffen an die Garantie ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards knüpft. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 36:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen [21].
Der Nationalrat überwies eine Motion Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Aufhebung des Monopols des Bundes bei der Einfuhr von gebrannten Wassern, die als Treibstoff verwendet werden. Der Bundesrat erklärte, er wolle den Import jenes Bioethanols liberalisieren, das dem Benzin beigemischt werden soll, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren und fossile Energie durch erneuerbare zu ersetzen [22].
Im Sommer eröffnete die Firma Agrola in Winterthur (ZH) die erste Tankstelle der Schweiz, welche Bio-Ethanol als Treibstoff anbietet. Agrola beabsichtigt, innerhalb eines Jahres ein Netz mit einem Dutzend Verteilstationen vor allem in der Nähe städtischer Zentren aufzubauen. Alle böten Bio-Ethanol E85 an, das aus 85% Bio-Ethanol und 15% Benzin besteht. Zurzeit könne nur ein skandinavisches Automodell diesen Treibstoff benutzen; die ersten Fahrzeuge seien ab September in der Schweiz erhältlich [23].
 
[8] Presse vom 16.1.-3.2.06. Zur Geschwindigkeitsbeschränkung siehe die Antworten des BR auf eine Frage Teuscher (gp, BE) sowie eine Frage und eine Interpellation Hutter (fdp, ZH) in AB NR, 2006, S. 304 sowie Beilagen I, S. 664 und Beilagen III, S. 685 f.; zur Ozonbelastung siehe die Antworten des BR auf die Fragen Müller (gp, AG), Wyss (sp, BE), Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und Teuscher (gp, BE) in AB NR, 2006, S. 972 f.
[9] Presse vom 17.6.06.
[10] Presse vom 21.4. und 27.9.06.
[11] AB SR, 2006, S. 581 ff.; Presse vom 22.6.06.
[12] AB SR, 2005, S. 1198 ff.; AB NR, 2006, S. 1076 f. Die Motion Hutter (svp, SG) betreffend Aufschub der Russpartikelfilterpflicht für Baumaschinen wurde abgeschrieben (AB NR, 2006, S. 1135).
[13] AB NR, 2006, S. 615; AB SR, 2006, S. 886. Überwiesen wurde auch ein Postulat der KVF-NR, welche fiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin verlangt, da die Verbrennung von normalem Benzin in Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren einen hohen Schadstoffausstoss verursacht (AB NR, 2006, S. 1071 und Beilagen III, S. 550).
[14] AB NR, 2006, S. 445 ff. und 459 ff.; Presse vom 23.-25.1. (Kommission), 7.-8.3., 15.3. (Klimarappen) und 18.-24.3.06; vgl. SPJ 2005, S. 168 f. Zu den Auswirkungen eines Verzichts auf die CO2-Abgabe resp. den Ersatz durch einen Klimarappen siehe die Antworten des BR auf die Fragen Wyss (sp, BE), Rechsteiner (sp, BS) und Stump (sp, AG) in AB NR, 2006, S. 302 ff.
[15] AB NR, 2006, S. 1020 ff. und 1057 ff.; Presse vom 31.5. (Kommission) und 21.6.06.
[16] AB SR, 2006, S. 1133 ff.; Presse vom 24.11. (Kommission) und 15.12.06; zur Problematik von Gaskraftwerken siehe BaZ, 19.12.06.
[17] Presse vom 4.2., 1.6., 30.6. und 20.10.06; vgl. SPJ 2005, S. 168 f.
[18] AB NR, 2006, S. 604. Zur CO2-Reduktion durch tiefere Tempolimiten auf Autobahnen siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Studer (evp, AG) in AB NR, 2006, Beilagen IV, S. 354 ff.
[19] BBl, 2006, S. 4259 ff.; Presse vom 4.5.06; vgl. SPJ 2003, S. 154 f.
[20] AB NR, 2006, S. 1550 ff. und 1553 f.; Presse vom 3. und 6.10.06. Vischer (gp, ZH) zog seine Motion betreffend steuerliche Entlastung von erneuerbaren Treibstoffen zurück; die Motion Stump (sp, AG) zur Förderung regenerierbarer Treibstoffe wurde abgeschrieben (AB NR, 2006, S. 111 f. und 1140).
[21] AB SR, 2006, S. 1067 ff.; Presse vom 12.12.06.
[22] AB NR, 2006, S. 612 f.
[23] Presse vom 21.7.06.