Année politique Suisse 2006 : Politique sociale
Assurances sociales
L’USS a déposé son initiative populaire en faveur d’un âge de la retraite flexible. – Le parlement a adopté la 5ème révision de l’AI ; plusieurs organisations de personnes handicapées ont lancé le référendum à son encontre. – Le Conseil fédéral a demandé au parlement un abaissement du taux de conversion au niveau de la prévoyance professionnelle. – Le parlement s’est prononcé contre l’initiative populaire de la gauche en faveur d’une caisse maladie unique, et a poursuivi ses travaux en rapport avec la 2ème révision de la loi fédérale sur l’assurance-maladie. – Malgré une situation qui s’est améliorée sur le marché du travail, l’assurance-chômage n’a pu sortir des chiffres rouges.
 
Allgemeine Fragen
Für die Ausführungsgesetzgebung zum NFA, welche die Bereiche Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung in der Krankenversicherung betrifft, siehe oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich).
In Erfüllung eines 2002 vom Nationalrat angenommenen Postulats verabschiedete der Bundesrat Mitte März einen Bericht über die Entwicklung der Sozialwerke bis 2030. Dieser befasst sich hauptsächlich mit den Ausgaben der Sozialversicherungen im Verhältnis zum BIP und mit den Auswirkungen, die eine Stabilisierung dieser Soziallastquote hätte. Letzteres hatte das Postulat als Eckpunkt der Gesamtschau vorgegeben. Gemäss den Hypothesen und Parametern, auf die sich die Berechnungen des künftigen Finanzierungsbedarfs stützten, wird die Soziallastquote im Jahr 2030 25,6% des BIP erreichen (Grundszenario), also 3,4 BIP-Prozentpunkte mehr als 2005. Verglichen mit der vergangenen Entwicklung ist dies kein ausgeprägter Anstieg. Er fällt gegenüber den Jahren 1990 bis 2003 klar tiefer aus. Wenn die zurzeit debattierten Massnahmen in der AHV (11. Revision, Neufassung) und in der IV (5. Revision) umgesetzt werden, lässt sich der Anstieg der Sozialausgaben zwar abbremsen. Die Zunahme wäre aber immer noch deutlich höher als das geschätzte Wirtschaftswachstum; die Soziallastquote würde im Jahr 2030 25,3% des BIP erreichen. Für eine Stabilisierung der Soziallastquote auf dem Niveau von 2005 (22,2% des BIP) wäre bis 2030 eine Leistungskürzung um 12,2% nötig [1].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat im Einverständnis mit dem Bundesrat und gegen den Widerstand der Linken eine Motion Ineichen (fdp, LU) angenommen, mit welcher die Regierung aufgefordert wurde, das Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich zu straffen und die Entgeltlichkeit einzuführen. Im Ständerat beantragte die Kommission nun einstimmig, die Motion abzulehnen, da deren Anliegen seit Einreichen des Vorstosses (2003) erfüllt worden sei. Sie verwies insbesondere auf die 2005 vom Parlament gutgeheissene Änderung des IVG, die eine Straffung des Verfahrens im Fall von Streitigkeiten bringt; diese Gesetzesänderung trat auf den 1. Juli in Kraft. Die Motion wurde daraufhin diskussionslos verworfen [2].
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Kostenentwicklung
Die AHV schloss das Jahr 2006 mit einem Überschuss von 2,708 Mia Fr. ab. Zu verdanken war dies der guten Konjunktur und dem Anlageergebnis, welches den drei Sozialwerken AHV, IV und EO Vermögenserträge von rund 1,4 Mia einbrachte. Während die Beiträge der Versicherten um 3,4% zulegten, wuchs der Aufwand nur geringfügig. Insgesamt nahm die AHV 32,896 Mia Fr. ein, rund eine Milliarde mehr als 2005. Der Aufwand betrug 31,682 Mia Fr. Die IV dagegen fuhr erneut mit einem Minus von 1,556 Mia Fr. ein herbes Defizit ein. Für die EO war 2006 das erste Betriebsjahr mit erhöhten und erweiterten Leistungen an Dienstpflichtige sowie bei Mutterschaft. Diese schlugen sich in einem deutlich höheren Aufwand und einem erheblichen Verlust von 321 Mio Fr. nieder. Die Beiträge, Steueranteile und Einnahmen aus Regress genügten einmal mehr nicht, um den Gesamtaufwand von 44,241 Mia Fr. zu decken. Dem Vermögen von AHV und EO mussten 577 Mio Fr. entnommen werden, um die Defizite von IV und EO zu decken. Das Kapital der AHV betrug Ende Jahr 32,1 Mio Fr. und entspricht somit 101,3% einer Jahresausgabe (2005 93,8%). Damit wurde die Bedingung von Art. 107 Abs. 3 AHVG, dass der Ausgleichsfonds in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken darf, seit dem Jahr 1994 erstmals wieder erfüllt. Werden jedoch die der IV geliehenen Gelder im Ausmass von rund 9,3 Mia Fr. in Abzug gebracht, verfügt die AHV über rund 22,8 Mia Fr. Reserven; dies entspricht rund 72% der Jahresausgaben [3].
 
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Ende März reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund seine Volksinitiative „für ein flexibles AHV-Alter“ ein. Nach der Initiative sollen alle Personen mit einem Erwerbseinkommen bis rund 120 000 Fr. ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Bei teilweiser Aufgabe der Erwerbstätigkeit soll der Vorbezug einer ungekürzten Teilrente möglich sein. Das Volksbegehren ist der siebte Versuch des links-grünen Lagers, das Rentenalter zu senken [4].
Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung und leitete Ende Jahr dem Parlament die entsprechende Botschaft zu. Seiner Meinung nach würde die Initiative zu einer generellen Senkung des Rentenalters führen, weil von der vorgeschlagenen Regelung auch profitieren könnte, wer finanziell nicht darauf angewiesen ist. Dies widerspräche der demografischen Entwicklung und der allgemeinen Tendenz zur Rentenaltererhöhung in Europa. Der Bundesrat begründet sein Nein auch mit einer untragbar hohen finanziellen Belastung der ersten Säule. Bei einem unveränderten ordentlichen Frauenrentenalter von 64 Jahren würde die Initiative gut 1,3 Mia Fr. pro Jahr kosten, bei einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre noch immer 919 Mio. Er erachtet seine Anträge zur 11. AHV-Revision als indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die im Parlament hängige Vorlage erweitert die Möglichkeiten des Rentenvorbezugs und sieht für einkommensschwache Personen eine Vorruhestandsleistung nach dem System der Ergänzungsleistungen vor [5].
 
Invalidenversicherung
Nach der kleinen Kammer überwies auch der Nationalrat diskussionslos eine Motion der GPK des Ständerates, welche die Festlegung einer Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht des Bundes über den IV-Vollzug verlangt. Die GPK-S hatte ausgewählte Aspekte der IV einer Untersuchung unterzogen und war zum Schluss gelangt, dass sich die Oberaufsicht des BSV zwar in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, dass sie aber nach wie vor weit entfernt von einer professionell geführten und modernen Aufsicht ist und insbesondere eine umfassende fachliche Aufsichtsstrategie des BSV fehlt [6].
Oppositionslos überwies der Ständerat eine weitere Motion seiner GPK, die den Bundesrat beauftragt, die Situation beim Bund als einem der grössten Arbeitgeber hinsichtlich seiner IV-Entwicklung enger zu begleiten, die entsprechenden Daten wissenschaftlich zu erheben und die notwendige Transparenz als elementares Führungselement zu schaffen. Ausgelöst worden war diese Motion durch die mehrfach und seit Jahren festgestellte Tatsache, dass die öffentliche Verwaltung eine überdurchschnittlich hohe Invalidisierungsquote aufweist [7].
Gemäss den Daten des IV-Monitoring wurden 2006 19 600 Neurenten gesprochen. Gegenüber dem Rekordjahr 2003 mit 28 200 Neurenten ist dies ein Rückgang um 30%. Zugleich hat sich im Berichtsjahr das Total der laufenden Renten erstmals stabilisiert. Das Defizit der IV stagnierte gleichzeitig bei rund 1,6 Mia Fr. Das BSV führt diese Entwicklung auf eine steigende Sensibilisierung der Versicherten, des Medizinalpersonals, der Arbeitgeber und der Sozialdienste zurück. Die Ablehnungsquote erstmaliger Renten durch die IV-Stellen wuchs von 42 auf 45%. Die sinkende Zahl gewichteter Neurenten ist eine Auswirkung der 4. IV-Revision. Diese brachte eine Abnahme der durchschnittlichen Invaliditätsgrade durch die Einführung einer Drei-Viertel-Rente, die aktive Arbeitsvermittlung durch die IV und die medizinische Beurteilungen durch die regionalen ärztlichen Dienste [8].
Am 1. Januar startete in den drei Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis der mit der 4. IV-Revision beschlossene dreijährige Pilotversuch Assistenzbudget. Bezüger und Bezügerinnen einer Hilflosenentschädigung der IV erhalten neu ein individuelles Assistenzgeld. Damit können sie Personen beauftragen oder anstellen, welche ihnen die im Alltag notwendige behinderungsbedingte Hilfe leisten [9].
Ende August beschloss das BSV ein auf mehrere Jahre angelegtes breites Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung mit dem Ziel, wissenschaftlich gesichertes Wissen zur IV und zur Umsetzung der eingeleiteten Reformen zu erarbeiten und nutzbar zu machen. Damit sollen heute bestehende Wissenslücken geschlossen werden, um die weitere Entwicklung des Sozialwerks nachhaltig steuern zu können [10].
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IV-Revision
Der Nationalrat behandelte als Erstrat die neue IV-Revision in seiner Frühjahrssession. Angesichts des von allen Rednern und Rednerinnen anerkannten Revisionsbedarfs bei der IV fand der Antrag Huguenin (pda, VD), nicht auf die Vorlage einzutreten oder sie an den Bundesrat zurückzuweisen, kein grosses Echo; mit 167 zu 3 Stimmen wurde Eintreten beschlossen. Während der Rat sich über die Reform im Grundsatz einig war, gingen die Meinungen in Bezug auf die Mittel beträchtlich auseinander. In den meisten Fällen nahm der Nationalrat an der Vorlage des Bundesrates aber nur geringfügige Änderungen vor.
Gleich zu Beginn der Detailberatung wurde auf Antrag der Kommission diskussionslos beschlossen, die Vorlage über die Zusatzfinanzierung abzuspalten und zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln. Bei den Bestimmungen über die Früherfassung einigte sich der Rat auf das Prinzip, die verschiedenen Akteure nicht zur Meldung zu verpflichten. Wie von der Kommissionsmehrheit empfohlen, strich der Rat mit 102 zu 76 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach ein Arzt der IV beim behandelnden Arzt die notwendigen Auskünfte der versicherten Person ohne deren Einwilligung einholen kann.
Immer nach dem Prinzip, dass Eingliederung vor Rente kommen muss, distanzierte sich die grosse Kammer auf Antrag ihrer Kommission vom Entwurf des Bundesrates, wonach die medizinischen Massnahmen im Rahmen der beruflichen Eingliederung aus dem IV-Gesetz auszulagern seien. Mit dem Argument, das Fundament für eine erfolgreiche Integration ins Erwerbsleben werde schon im Kindes- und Jugendalter gelegt, votierte sie mit 106 zu 71 Stimmen, dass die IV weiterhin bis zum 20. Altersjahr des Versicherten dafür aufkommen muss. Bei der FDP-Fraktion war man sich in dieser Frage nicht einig, immerhin die Hälfte unterstützte den Vorschlag des Bundesrates.
Als vorrangiges Ziel für bereits im Arbeitsprozess stehende Personen wurde deren Verbleib im Betrieb postuliert. Intensive Debatten wurden dabei zur Frage der Verpflichtung der Arbeitgeber geführt. Ein Antrag aus der SP, wonach ein Unternehmen alles daran setzen muss, um den Arbeitsplatz neben dem Gesundheitszustand auch dem Alter oder den persönlichen Verhältnissen der versicherten Person anzupassen, wurde nach regen Diskussionen mit 110 zu 62 Stimmen abgelehnt. Generell gab der Rat bei der Förderung der Eingliederung finanziellen Anreizen den Vorzug gegenüber Zwangsmassnahmen. So führte er auf Antrag der Kommission eine Gewährung von Einarbeitungszuschüssen während 180 Tagen ein, bei welchen die IV zur Lohnergänzung weiterhin ihre Taggelder entrichtet und die Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen übernimmt; ein Antrag Robbiani (cvp, TI), der mit Unterstützung aus der SP und der GP verlangte, diese Einarbeitungshilfen seien auf ein Jahr auszudehnen, wurde mit 93 zu 71 Stimmen verworfen. Mit dem Argument, Quotenarbeitsplätze könnten kontraproduktive Auswirkungen haben, lehnte der Rat mit 109 zu 63 Stimmen auch einen Antrag aus dem links-grünen Lager ab, die privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden zu verpflichten, in ihren Betrieben einen bestimmten Anteil behinderter Personen (mindestens 1%) zu beschäftigen; ebenso verwarf er jegliche Quotenverpflichtung (mindestens 4%) für den Bund als Arbeitgeber sowie für Unternehmen mit öffentlichem Auftrag. Eine Mehrheit der Kommission wollte in den Übergangsbestimmungen gleichwohl eine zwingende Bestimmung einführen für den Fall, dass vier Jahre nach Annahme der Revision die Invalidenquote immer noch über 4,5% liegen sollte, doch lehnte der Rat auch diesen Antrag mit 92 zu 78 Stimmen ab.
Lange wurde über die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer IV-Rente diskutiert. Der Bundesrat beantragte, dass der Anspruch erst entsteht, wenn sämtliche Eingliederungsmassnahmen und medizinischen Behandlungen sich als erfolglos erwiesen haben. Das links-grüne Lager bezeichnete die Bestimmung als eigentlichen Stolperstein des gesamten Entwurfs und kritisierte, damit würden Versicherte mit schwankenden Krankheitsverläufen wie etwa psychische Erkrankungen oder schubartig auftretenden wie etwa Multiple Sklerose in einem Schwebezustand gehalten und in andere Sozialversicherungsgefässe abgeschoben. Wenn aus medizinischen Gründen keine Eingliederungsmassnahmen möglich seien, würden die Betroffenen zwischen Stuhl und Bank fallen, da dann keine Taggelder der IV flössen und die meisten Arbeitnehmer nur über zeitlich beschränkte Lohnfortzahlungen und ein Teil auch über keine Taggeldversicherung verfügten. Die Mehrheit machte geltend, die Kommission habe bereits den rechtlich unklaren Begriff der „vermeintlichen“ Verbesserung der zukünftigen Erwerbsfähigkeit ausgemerzt. Es gehe hier aber um einen Paradigmenwechsel, im Vordergrund stehe nicht mehr der Nachweis von Defiziten, damit daraus eine Rente resultiert, sondern von Restmöglichkeiten, damit die Eingliederung möglichst optimal ist. Gegen die geschlossene Opposition von SP und GP sprach sich der Rat mit 110 zu 62 Stimmen für die Version der Kommission aus.
Ebenfalls hatte das links-grüne Lager keine Chance mit seinen Anträgen, den Zugang zu einer IV-Rente wie bisher nach bereits einem Jahr der Beitragszahlung anstatt wie neu vorgeschlagen erst nach drei Jahren zu gewähren und den so genannten Karrierezuschlag beizubehalten. Im Namen dieser Minderheit machte Teuscher (gp, BE) geltend, die Verlängerung der Beitragszeit führe nur zu minimalen Einsparungen (rund 1 Mio Fr. pro Jahr), erhöhe aber den administrativen Aufwand um rund 1,5 Mio Fr. Im Namen einer Minderheit II schlug Schenker (sp, BS) vor, den Karrierezuschlag, der ja nur die Lohnentwicklung vollziehe, die ein nicht behinderter Mensch im Lauf seines Erwerbslebens in den meisten Fällen erreiche, zwar aus Gründen der Einsparung nicht wie bis anhin jährlich, sondern nur stufenweise zu gewähren, wie dies auch die Eidg. AHV/IV-Kommission suggeriert habe. Die Vertreter der bürgerlichen Parteien bekämpften beide Anträge mit dem Argument, heute sei eben nicht mehr finanzierbar, was allenfalls wünschbar wäre; die überschuldete IV müsse dringend Abstriche bei den Leistungen machen. Die Verlängerung der Beitragszeit wurde mit 105 zu 65 Stimmen angenommen, die Aufhebung des Karrierezuschlags mit 110 zu 64.
In der Folge der Diskussionen ging es dann um eher nebensächliche Fragen. Eine von Wehrli (cvp, SZ) angeführte Minderheit beantragte, Rentenauszahlungen an Personen im Ausland an die dortige Kaufkraft anzupassen. Entgegen dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit hiess der Nationalrat diese Bestimmung gut [11].
Im Ständerat anerkannten die Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien den Revisionsbedarf bei der Invalidenversicherung, wenn auch ebenfalls mit gewissen Vorbehalten in Bezug auf die Mittel. Insbesondere die Vertreter der SP bemängelten den ihrer Ansicht nach ungenügenden Einbezug der Arbeitgeber sowie den Aufschub der Zusatzfinanzierung. In dieser Frage zeigte sich die CVP gespalten. Stähelin (TG) erinnerte an das Scheitern der „Paketlösung“ in der Volksabstimmung 2004, weshalb er die Aufteilung begrüsste; Schwaller (FR) bedauerte sie und verlangte, dass die Zusatzfinanzierung umgehend an die Hand genommen werde. Eintreten wurde ohne Gegenstimme beschlossen.
In den grundsätzlichen Punkten der Revision wich die kleine Kammer kaum vom Nationalrat ab. So sprach sie sich mit 23 zu 11 Stimmen wie der Nationalrat für den Verzicht auf die Zusatzrenten für heutige oder künftige Ehegatten von IV-Empfängern aus und strich den Karrierezuschlag mit 21 zu 7 Stimmen. Vergeblich mahnte Ory (NE) als Vertreterin der SP, diese Massnahmen würden zu einer Verschiebung in die EL und damit zu einer Verlagerung der Kosten vom Bund auf die Kantone führen.
Der Ständerat schuf allerdings einige Differenzen zum Erstrat. In einem von der Kommission beantragten neuen Artikel präzisiert er, dass der Arbeitgeber aktiv mit der IV-Stelle zusammenarbeiten und bei der Herbeiführung einer angemessenen Lösung mitwirken muss. Zudem stimmte er mit 20 zu 15 Stimmen einem Antrag von Vertretern und Vertreterinnen von SP und CVP zu, wonach die Versicherung dem Arbeitgeber, der einen in seiner Arbeitskraft eingeschränkten Arbeitnehmer weiterbeschäftigt, einen Beitrag leisten kann. Die Gegner dieser Bestimmung, darunter Bundesrat Couchepin, wiesen vergeblich auf die nachteiligen Folgen hin, die diese Regelung mit sich bringen könnte, nämlich hohe Kosten sowie die künstliche Erhaltung des Arbeitsplatzes anstatt die Integration mit entsprechenden Eingliederungsmassnahmen. Die Befürworter argumentierten demgegenüber, die Unterbringung von Invaliden in speziell dafür eingerichteten Werkstätten würde ebenfalls bedeutende Kosten verursachen und nur in den seltensten Fällen zu einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen. Die im Nationalrat ohne weitere Diskussion angenommene Kapitalhilfe wurde diskussionslos gestrichen, da es nicht Aufgabe der IV sein könne, Risikokapital für die Gründung einer neuen Firma bereit zu stellen. Die vom Nationalrat angenommene Bestimmung über die Kaufkraftbereinigung von im Ausland ausbezahlten Renten lehnte der Ständerat ab mit der Begründung, dass diese Regelung nicht durchführbar sei [12].
Der Nationalrat hielt an einigen Differenzen fest. Mit 121 zu 57 Stimmen sprach er sich erneut für die vom Ständerat gestrichene Kapitalhilfe aus und lehnte einen gegenteiligen Minderheitsantrag aus der SVP ab. Mit 96 zu 73 Stimmen gegen die Vertreter von SP und GP sowie von Teilen der CVP verwarf der Nationalrat die vom Ständerat eingeführte Bestimmung, wonach jenen Betrieben ein Beitrag entrichtet werden kann, die einen Angestellten weiterbeschäftigen, der seit mehreren Monaten in seiner Arbeitskraft eingeschränkt ist. Das links-grüne Lager wollte zum Schluss der Debatte mit einem Ordnungsantrag Fehr (sp, SH) auf die Finanzierungsfrage zurückkommen. Allerdings hatte das Ansinnen, die beiden Teile der Revision – Massnahmen zur Senkung der Anzahl der Neurenten und Sanierung durch eine Zusatzfinanzierung – gleichzeitig in Kraft zu setzen, keinen Erfolg: Der Rat lehnte es ab, die Abstimmung über den ersten Teil der Revision zu verschieben. Nach den Worten der Kommissionssprecher festigen die vorgeschlagenen Änderungen das Konzept der IV und richten deren Tätigkeit auf die Hauptziele aus. Es wäre deshalb unverantwortlich, auf die für die Früherfassung potenzieller Invaliditätsfälle und die berufliche Wiedereingliederung der Betroffenen äusserst wichtigen Massnahmen noch länger zu verzichten; die Revision müsse deshalb so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden [13].
In der Folge schloss sich der Ständerat den meisten Beschlüssen des Nationalrats an, so nahm er die Kapitalhilfe wieder in die Vorlage auf. Bei der Bestimmung über die Beiträge an die Arbeitgeber näherte er sich dem Nationalrat an, indem er den Artikel in seinem Inhalt zwar wahrte, aber die Formulierung änderte und die Unterstützungsdauer befristete. Da die vorgesehene Hilfe nur im Rahmen von Wiedereingliederungsmassnahmen und auf diese Zeit befristet gewährt werden kann, erklärte der Bundesrat sich bereit, diese Massnahmen zu unterstützen. Dieser Variante stimmte auch der Nationalrat zu. Vor der Schlussabstimmung des Nationalrates sprach sich das links-grüne Lager erneut gegen einen Aufschub der Finanzierungsfrage aus; es bekräftigte seine ablehnende Haltung gegen ein Gesetz, das ein eigentliches Sozialabbauprogramm darstelle und verwarf die Vorlage einstimmig; die bürgerlichen Parteien stimmten ebenso geschlossen dafür. Die Revision passierte im Nationalrat mit 118 zu 63, im Ständerat mit 35 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen [14].
Wegen der Aufhebung der Zusatzrente für Ehepartner und des Karrierezuschlags ergriffen mehrere kleinere Behindertenorganisationen, allen voran die Behinderten-Selbsthilfeorganisation „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“, das Referendum gegen die Revision, die sie als Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten bezeichneten. Ihnen schloss sich Agile, der Dachverband der Behinderten-Selbsthilfe an. Die grossen Organisationen, so etwa Pro Infirmis und die Dachorganisationenkonferenz der privaten Behindertenhilfe (DOK) werteten die Sanierung der Versicherung und die verstärkten Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung höher und sprachen sich gegen das Referendum aus. Relativ rasch sprang die Grüne Partei auf den Referendumszug auf. Die SP und die Gewerkschaften zeigten sich hingegen gespalten. Während sich der SGB trotz Kritik an der Revision ablehnend verhielt, unterstützten seine Dachorganisationen in den Kantonen Bern und Freiburg das Referendum. Gegen die SP Frauen und die Junge SP erklärte die SP-Parteileitung ihren Verzicht: Eine breit geführte Referendums- und Abstimmungskampagne würde nur die von der SVP lancierte Polemik über die „Scheininvaliden“ anheizen und der SP im Wahljahr eine sichere Abstimmungsniederlage bescheren. Die Parteileitung wurde jedoch von der Delegiertenversammlung überstimmt und musste das Referendum unterstützen [15].
Lob mit Vorbehalten erhielt die 5. IV-Revision von der OECD. Mit der vorgesehenen Früherfassung und den niederschwelligen Integrationsmassnahmen könne die Schweiz Vorbildfunktion für andere Staaten übernehmen, sich so „vom Nachzügler zum Reformvorreiter“ entwickeln. Die Anreize insbesondere beim Krankheitsmanagement seien aber nicht ausreichend, um die Wiedereingliederung der IV-Bezüger tatsächlich zu verbessern. Die Krankentaggeldversicherer sollten zu einem Krankheitsmonitoring verpflichtet werden, um so die IV rechtzeitig über längere Absenzen zu informieren. Zudem sei die obligatorische Taggeldversicherung unbedingt auf alle Erwerbstätige auszudehnen; heute bleibt etwa ein Drittel davon ausgeschlossen. Die Arbeitgeber müssten ebenfalls zu einem strikten Absenzenmanagement und zur stärkeren Zusammenarbeit mit der IV verpflichtet werden; sie hätten „einen Teil der durch das Nichtangehen der Krankheitsproblematik verursachten Kosten“ zu tragen. Die berufliche Rehabilitation dürfe sich zudem nicht auf IV-Rentner beschränken, sondern müsse ausgeweitet werden, zum Beispiel auf Personen mit schlechter Gesundheit und niedrigem Einkommen. Insbesondere Frauen und Männer, deren Rentengesuch abgewiesen wird, immerhin 40%, seien auf dem Arbeitsmarkt stark gefährdet. Auch Personen mit psychischen Erkrankungen, die heute bei der beruflichen Rehabilitation benachteiligt sind, seien stärker zu fördern. Das wäre umso wichtiger, als psychisch Kranke 40% der Neurentner ausmachen – und oft jünger sind als 35 Jahre. Im Vergleich zu anderen Ländern ist nämlich die Zahl der jungen IV-Rentner in der Schweiz mit 12% ausserordentlich hoch. Abschliessend hielt der Bericht fest, ohne Zusatzfinanzierung könne die IV keinesfalls gesunden [16].
 
Ergänzungsleistungen
Ende 2005 erhielten 15% der Rentenbeziehenden (244 500 Personen) eine Ergänzungsleistung (EL) zur AHV oder IV. Bei den IV-Rentnerinnen und -rentnern bezogen 29% eine EL; bei den Personen mit einer Altersrente 12%. Die Eidg. Finanzkontrolle konnte aufgrund einer Evaluation feststellen, dass die Information über die EL gut funktioniert. Die grossen Unterschiede bei der EL-Quote in den Kantonen und Gemeinden wurden primär auf demografische und strukturelle Faktoren zurückgeführt. Überdurchschnittliche Anteile an EL-Bezügern wurden im Westen und Süden der Schweiz festgestellt. Der Missbrauch wurde generell als gering erachtet [17].
 
Berufliche Vorsorge
Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zu der bereits 2005 von ihm beschlossenen Änderung des BVG zur Senkung des Umwandlungssatzes. Aufgrund der Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten soll der Umwandlungssatz rascher und stärker gesenkt werden als im Rahmen der 1. BVG-Revision vorgesehen. Diese hatte nur der längeren Lebenserwartung Rechnung getragen und die Senkung auf 6,8% im Jahr 2014 vorgesehen. Nach dem Willen des Bundesrates soll der Umwandlungssatz hingegen bereits ab 1. Januar 2008 bis 2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Seiner Ansicht nach wird das vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten Bruttolohnes – auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden, weshalb er auf flankierende Massnahmen verzichten will. Es bleibt den Vorsorgeeinrichtungen freigestellt, kassenspezifische und ihrer Finanzlage angemessene Lösungen zur Sicherstellung einer bestimmten Rentenhöhe zu ergreifen. Genügende Reserven vorausgesetzt, ist auch die Beibehaltung des bisherigen Umwandlungssatzes möglich. Ein Bericht des Bundesrates an das Parlament im 5-Jahres-Rhythmus soll es diesem ermöglichen, über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes periodisch zu entscheiden [18].
Mitte September beschloss der Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge auch für 2007 auf dem aktuellen Niveau von 2,5% zu belassen. Dieser Entscheid berücksichtigte die negativen Anlageerträge im ersten Halbjahr 2006, welche das gute Ergebnis von 2005 relativierten; der Mindestzinssatz muss von allen Vorsorgeeinrichtungen im Durchschnitt mehrerer Jahre erreicht werden. Die Eidg. Kommission für die berufliche Vorsorge, in welcher neben Versicherungsexperten auch die Sozialpartner vertreten sind, hatte mit klarer Mehrheit ebenfalls die Beibehaltung des seit 2005 geltenden Mindestzinssatzes empfohlen [19].
Mitte März nahm der Bundesrat zwei Berichte über eine Einführung der freien Pensionskassenwahl zur Kenntnis. Er kam dabei zum Schluss, dass die freie Wahl zurzeit kein wünschbares Modell für die Weiterentwicklung der zweiten Säule darstellt, und zwar weder im obligatorischen noch im überobligatorischen Bereich. Eine verstärkte Individualisierung würde seiner Ansicht nach das System und das Kosten-Leistungsverhältnis schwächen. Die Eidg. BVG-Kommission hatte sich bereits 2005 einstimmig gegen eine freie Wahl der Pensionskasse ausgesprochen und angeregt, die Problematik nicht weiter zu verfolgen [20].
Der Bundesrat will am System tieferer Altersgutschriften für jüngere und höherer Altersgutschriften für ältere Arbeitnehmer festhalten. Mitte September hiess er einen Bericht über alternative Modelle zur Staffelung der Altersgutschriften gut, der zum Schluss gekommen war, die Stellung älterer Personen auf dem Arbeitsmarkt werde durch eine andere Staffelung kaum verbessert. Eine Änderung würde lange Übergangsfristen erfordern, die mit hohen Kosten verbunden wären. Der Bundesrat war aber bereit, ein Postulat der CVP-Fraktion für die Überprüfung der Berechnung der Altersgutschriften anzunehmen, worauf dieses diskussionslos überwiesen wurde. Eine Standesinitiative des Kantons Jura, die detaillierte Vorgaben für eine abgeflachte Staffelung machte, lehnten hingegen beide Kammern ab [21].
Ausgehend von einem Expertenbericht zur Verstärkung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge gab der Bundesrat im Sommer ein Modell zur Kantonalisierung bzw. Regionalisierung der bisher vom Bund und den Kantonen ausgeübten Direktaufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen in die Vernehmlassung. Das Modell sieht vor, die Aufsicht auf Stufe der Kantone nach dem Unternehmenssitzprinzip zu organisieren und gleichzeitig die Anforderungen an die Aufsicht zu erhöhen. Die Oberaufsicht, die künftig nicht mehr vom Bund, sondern von einer eigens dafür eingesetzten Kommission wahrgenommen werden soll, erhält den Auftrag, die Koordination und Vereinheitlichung der Aufsichtsprinzipien durch die Erarbeitung von Standards und Weisungen zu garantieren [22].
Im Rahmen der 1. BVG-Revision hatte das Parlament verschiedene Aspekte der Auflösung von Verträgen auf Gesetzesstufe geregelt, doch hatten nicht alle offenen Fragen abschliessend beantwortet werden können, und es hatte sich in der Folge gezeigt, dass insbesondere in zwei Bereichen (Leistungspflicht bei Auflösung des Anschlussvertrages und Verankerung des Kündigungsschutzes für alle Parteien) zusätzliche Regelungen notwendig sind. Dies hatte die SGK-N veranlasst, eine parlamentarische Initiative zur Behebung dieser Mängel einzureichen. Im Vorjahr hatte ihr das Plenum in einer ersten Phase Folge gegeben. Im Berichtsjahr nun verabschiedeten beide Kammern die konkreten Gesetzesänderungen. Das mehrmalige Hin und Her zwischen National- und Ständerat war nicht auf grundsätzliche Differenzen zurück zu führen, sondern betraf lediglich Fragen der einzuhaltenden Fristen [23].
Die SGK-N reichte eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, das Schlussalter für die Vorsorge in der Säule 3a auf 70 Jahre anzuheben, sofern die Person erwerbstätig ist. Momentan beträgt die Alterslimite 65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen. Zu diesem Zeitpunkt muss das Kapital bezogen werden und ist keine weitere Äufnung mehr möglich. Mit der Gesetzesänderung soll der Verbleib älterer Personen im Erwerbsleben gefördert werden. Die Schwesterkommission des Ständerates signalisierte Zustimmung zur Ausarbeitung eines Entwurfs [24].
 
Krankenversicherung
Ende 2005 hatte der Bundesrat dem Parlament die Volksinitiative „Für eine soziale Einheitskrankenkasse“ zur Ablehnung empfohlen mit dem Argument, ein fundamentaler Kurswechsel dränge sich nicht auf; ein System mit einer Mehrzahl von Anbietern weise klare Vorteile gegenüber einer Monopolstellung einer einzigen Krankenkasse auf. Nach Ansicht des Bundesrates ist auch eine Umstellung des Finanzierungssystems der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach den Vorstellungen der Initiative nicht zweckdienlich. Die Einführung von Prämien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten und damit die Abschaffung der einkommens- und vermögensunabhängigen Kopfprämie käme der Schaffung einer neuen Einkommens- und Vermögenssteuer gleich. Einer in diesem Punkt vergleichbaren Vorlage, der Volksinitiative „Gesundheit muss bezahlbar bleiben (Gesundheitsinitiative)“, habe das Schweizer Stimmvolk im Mai 2003 eine deutliche Absage erteilt [25].
Im Nationalrat bezeichnete Kommissionssprecher Bortoluzzi (svp, ZH) die Initiative als falschen Weg, um die Mängel im Gesundheitswesen zu beheben. Die Position der Versicherten würde mit einer Einheitskasse nicht gestärkt. Vielmehr verunmögliche diese die nötige verstärkte wettbewerbliche Ausrichtung des Gesundheitssystems. Als Sprecherin der Kommissionsminderheit warb Goll (sp, ZH) für die Initiative. Die zehnjährige Erfahrung mit dem KVG habe gezeigt, dass der viel gepriesene Wettbewerb unter den Krankenkassen versagt habe. Die Kassen seien zu den grössten Kostentreibern geworden, da sie bei der Jagd nach guten Risiken Millionenbeträge für Werbekosten aufwenden würden. Die Umsetzung der Initiative sei einfach. Im Sozialversicherungsbereich gebe es analoge Modelle, die gut funktionieren, so etwa die AHV, die ALV oder die Unfallversicherung mit dem Quasimonopol der Suva. Ruey (lp, VD) zeigte sich im Namen der FDP-Fraktion überzeugt, dass die Einheitskasse kein einziges Problem im Gesundheitswesen löse; vielmehr verschlechtere ein solches Monopol das System, schränke die Freiheit der Versicherten ein und erhöhe die Ausgaben. Humbel Näf (cvp, AG) vertrat als Sprecherin der CVP-Fraktion die Auffassung, dass mit dem vorgeschlagenen Prämiensystem die niedrigen Einkommen sowie der Mittelstand stärker belastet würden. Zudem sei eine Einheitskasse kostentreibend und führe in die Staatsmedizin. Gegenteiliger Meinung war Fehr (sp, ZH), die im Namen der SP die Initiative unterstützte. Vor allem die mittleren Einkommen und die Familien würden von der Einheitskasse profitieren. In der ausgedehnten Debatte lehnten die bürgerlichen Fraktionen die Initiative ab. Von dieser Seite wurde auch befürchtet, dass ein Systemwechsel zu einer verstärkten Rationierung führe. Wenn der Staat sparen müsse, werde er direkt Einfluss auf die Leistungen einer Einheitskasse nehmen. Unterstützt wurde die Initiative von den geschlossenen Fraktionen der Grünen und der SP. Der Rat entschied sich schliesslich mit 109 zu 61 Stimmen gegen das Begehren [26].
Im Ständerat verliefen die Fronten gleich wie im Nationalrat. Die Sprecherin der vorberatenden Kommission empfahl die Ablehnung der Initiative, weil sie die falsche Antwort auf ein teilweise berechtigtes Unbehagen sei. Für Schwaller (cvp, FR) ist sie kein taugliches Mittel, um die steigenden Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen, und Heberlein (fdp, ZH) zeigte sich überzeugt, dass das Volksbegehren direkt zu einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens führe. Unterstützung fand die Initiative einzig bei der SP. Ory (sp, NE) argumentierte, dass mit einer Einheitskasse endlich die sinnlose Pseudokonkurrenz der rund 90 in der Grundversicherung tätigen Krankenkassen beendet werde. Im Weiteren schaffe die Initiative mehr Transparenz und senke die Verwaltungskosten. Die Abschaffung der teilweise nicht mehr tragbaren unsozialen Kopfprämien bringe mehr Gerechtigkeit und eine finanzielle Entlastung insbesondere für Familien und ältere Menschen. Mit 31 zu 7 Stimmen beschloss der Ständerat, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen [27].
Der Ständerat befasste sich als erster mit der von der SVP eingereichten Volksinitiative „Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung“, welche der Bundesrat Ende 2005 dem Parlament zur Ablehnung empfohlen hatte. Die SVP möchte mit ihrer Initiative insbesondere den Katalog der kassenpflichtigen Leistungen straffen. Ausserdem verlangt sie Vertragsfreiheit zwischen Kassen und Ärzten, Beiträge der öffentlichen Hand von höchstens 50% der Kosten an die Krankenkassen und mehr Transparenz. Die Mehrheit der kleinen Kammer schloss sich der Haltung des Bundesrates an. Das Volksbegehren gefährde den sozialen Charakter der Krankenversicherung und sei untauglich zur Problemlösung. Bundesrat Couchepin wies darauf hin, dass die von der Initiative anvisierten Leistungskürzungen unter anderem auch den ganzen Bereich der Prävention betreffen würden. Der Bundesrat wolle keine solchen Abstriche an der Grundversicherung, die zudem kaum kostendämpfend seien.
Eine weniger klare Meinung hatte der Rat in der Frage, ob der Initiative ein direkter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden soll. Eine knappe Mehrheit der Kommission hatte dies abgelehnt, weil dadurch laufende Projekte im Gesundheitsbereich durch einen Gegenentwurf auf Verfassungsstufe blockiert würden und der ins Spiel gebrachte Text des Gegenvorschlags äusserst vage sei. Auch Bundesrat Couchepin sprach sich dagegen aus. Anderer Meinung war in diesem Punkt Altherr (fdp, AR). Als Sprecher der Kommissionsminderheit machte er sich für den direkten Gegenvorschlag stark. Dieser bringe eine notwendige Klärung zur Kranken- und Unfallversicherung und eine Festlegung der Eckwerte der Gesundheitspolitik auf Verfassungsstufe. Stähelin (cvp, TG) unterstützte ihn. Die Verfassung enthalte heute keine inhaltlichen Aussagen zur Krankenversicherung. Der Gegenvorschlag gebe ihr klare Konturen, und gleichzeitig würde den laufenden Teilrevisionen ein fester Rahmen gesetzt. Schwaller (cvp, FR) stellte namens der Kommission abschliessend fest, dass die Initiative etwas verspreche, das sie nicht halten könne und keinen Beitrag zur Kostendämpfung leiste. Der Gegenentwurf bleibe in der blossen Deklamation bekannter und bereits angewandter Grundsätze stecken und sei ebenfalls abzulehnen. Die Initiative selber fand keine Unterstützung im Ständerat. Der Antrag der Kommissionsminderheit für einen Gegenvorschlag wurde jedoch mit 24 zu 16 Stimmen angenommen. In der Folge beschloss der Rat eine Fristverlängerung für die Behandlung dieses Geschäftes bis Ende Januar 2008. Gegen den Willen der Linken, die eine zügige Volksabstimmung zur Klärung der Fronten forderte, stimmte auch der Nationalrat mit 105 zu 62 Stimmen der Verlängerung und damit indirekt der Prüfung des Gegenvorschlags zu [28].
Mit seinem Einverständnis wurde der Bundesrat mit einer Motion Forster (fdp, SG) im Ständerat beauftragt, die Einführung einer Säule 3c zur freiwilligen und steuerbegünstigten Generierung eines Guthabens für die Finanzierung der individuellen (Langzeit-)Pflege im Alter zu prüfen und dem Parlament einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Die Modalitäten dieser Säule 3c sollen sich an den Vorgaben der bereits bestehenden Säule 3a ausrichten. Die während einer limitierten Periode geäufneten zweckgebundenen Guthaben sollen sowohl für die Finanzierung der im eigenen Haushalt erbrachten Pflegeleistungen als auch für die Bezahlung von Pflegeheimkosten verwendet werden können. Trotz einem allgemeinen Missbehagen bezüglich Sozialpolitik über Steuererleichterungen, die oft in erster Linie den eher vermögenden Bevölkerungsschichten Vorteile bieten, wurde die Motion mit 21 zu 8 Stimmen überwiesen [29].
Der Bundesrat erachtet die heutige Praxis der Festsetzung und der Genehmigung der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung als gut. In Erfüllung eines Postulates des Nationalrates legte er im Herbst in einem Bericht dar, dass er das heutige Verfahren und die Publikationen der Krankenversicherer und der Aufsichtsbehörde für transparent und zweckmässig hält. Die Prämien müssen grundsätzlich drei Kriterien erfüllen: Sie müssen die anfallenden Kosten decken, die Solvenz des Versicherers gewährleisten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben festgesetzt werden. Zudem wird die einheitliche Anwendung der genehmigten Prämien kontrolliert. Die Kontroll- und Genehmigungspraxis durch die Aufsichtsbehörde wurde seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 von externen Experten wiederholt geprüft. Empfehlungen aus diesen Überprüfungen flossen in die Weiterentwicklung der Praxis ein, so dass heute ein wirksames und erprobtes Verfahren zur Prämiengenehmigung besteht. Aus diesem Gründen sah der Bundesrat weder in organisatorischer noch gesetzlicher Hinsicht Handlungsbedarf [30].
2005 waren im Nationalrat drei völlig identische Motionen Galladé (sp, ZH), Häberli-Koller (cvp, TG) und Teuscher (gp, BE) bezüglich der Leistungen bei Mutterschaft von Bortoluzzi (svp, ZH) trotz Zustimmung von Bundesrat und Kommission bekämpft und damit der Diskussion vorderhand entzogen worden. Die Motionärinnen kritisierten, dass das 1996 in Kraft getretene neue KVG die Leistungen bei einer unkomplizierten Schwangerschaft und Geburt vom Selbstbehalt befreit, nicht aber bei einer Risikoschwangerschaft, resp. dass die Formulierung im KVG unklar ist, weshalb das Eidg. Versicherungsgericht in mehreren Präzedenzurteilen zu Gunsten des Selbstbehalts entschieden hat. Im Berichtsjahr nun wurde eine ebenfalls gleich lautende Motion Gutzwiller (fdp, ZH) diskussionslos angenommen, worauf sich der Ständerat ebenfalls ohne Gegenstimme anschloss [31].
Nationalrätin Maury Pasquier (sp, GE) nahm ein altes Anliegen wieder auf und verlangte mit einer breit abgestützten parlamentarischen Initiative, die Geburtshäuser ins KVG aufzunehmen, damit die Krankenkassen die Kosten für die Schwangerschafts- und Geburtsbegleitung in diesen Institutionen übernehmen. In der ersten, 2003 gescheiterten Auflage der KVG-Revision war die Aufnahme gutgeheissen worden; sie war dann aber in den Vorschlägen des Bundesrates zum Neuanlauf nicht wieder aufgetaucht. Momentan gibt es in der Schweiz rund 15 Geburtshäuser, in denen pro Jahr gut 1000 Kinder zur Welt kommen. Verglichen mit den 70 000 Geburten jährlich ist die Bedeutung der Geburtshäuser immer noch marginal. Einzig die SVP wehrte sich gegen diese Änderung mit der Behauptung, dies führe zu einer Mengenausweitung, unterlag aber mit 103 zu 55 Stimmen deutlich [32].
Abgelehnt, wenn auch nur knapp mit 92 zu 83 Stimmen, wurde eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE), welche gleiche Prämien für Frauen und Männer in den Zusatzversicherungen verlangte. Sie machte dafür gleichstellungspolitische Gründe geltend, aber auch den Umstand, dass die höheren Kosten der Frauen in erster Linie durch Schwangerschaften und Geburten verursacht seien; zudem würden viele Frauen unentgeltliche pflegerische Leistungen übernehmen, welche die Gesundheitskosten wesentlich entlasten. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission verwies hingegen darauf, dass der Gesetzgeber die Zusatzversicherungen bewusst nicht dem KVG, sondern dem VVG unterstellt habe, weshalb in diesem Bereich die volle Vertragsfreiheit zu gelten habe. Das Postulat der Prämiengleichheit könnte für die Frauen auch durchaus negative Folgen haben, da es denkbar sei, dass die privaten Krankenversicherer die Anträge der Frauen auf Zusatzversicherungen vermehrt ablehnen würden [33].
Mit einer von Mitgliedern aller Fraktionen mitunterzeichneten Motion verlangte Gysin (sp, BS), der Bund solle mittels einer Änderung des KVG Selbsthilfeprogramme und -organisationen unterstützen, da deren Nutzen, insbesondere auch zur Kostendämpfung, weltweit anerkannt sei. Dieses Element sei auch in der 2003 gescheiterten 2. KVG-Revision enthalten gewesen. Der Bundesrat beantragte Ablehnung des Vorstosses. Er erinnerte daran, dass er bereits damals dem Vorschlag opponiert habe, weil er im KVG systemfremd sei, da dieses nur Beiträge an Leistungen und nicht, wie etwa das IVG, auch solche an Institutionen und Organisationen vorsehe. Der Vorstoss wurde diskussionslos mit 82 zu 73 Stimmen angenommen [34].
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KVG-Revision
Bei der Spitalfinanzierung hatte die Ständeratskommission im Vorjahr schliesslich auf ihr alternatives Modell, dem sich die Kantone mit allen Mitteln widersetzten, verzichtet und war auf eine von der Verwaltung ausgearbeitete Version des ursprünglichen Vorschlags des Bundesrates mit den folgenden Elementen eingeschwenkt: leistungsbezogene Abgeltung durch Fallpauschalen, in welche auch die Investitionskosten einbezogen sind, Planungspflicht der Kantone im Spitalbereich sowie Beitragspflicht der Kantone (in der Regel 60%, bei unterdurchschnittlicher Prämie mindestens 45%) für alle Leistungen, die der Planung entsprechen, wobei neben den öffentlichen auch die privaten Spitäler zu berücksichtigen sind und Zusatzversicherte ebenfalls den Kantonsbeitrag erhalten; Privatkliniken, die nicht auf der Spitalliste stehen, können mit den Versicherern Verträge abschliessen, erhalten jedoch keine Kantonsbeiträge. Stähelin (cvp, TG), Beirat der Groupe Mutuel-Versicherungen, beantragte, dem ursprünglichen Kommissionsentwurf zu folgen, der die Krankenversicherer weiter entlastet hätte, unterlag jedoch mit 21 zu 14 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer mit 25 zu einer Stimme bei neun Enthaltungen das neue Modell an. Der zuständigen Kommission des Nationalrates gelang es nicht, die Vorlage noch im Berichtsjahr ins Plenum zu bringen.
Gleichzeitig ergänzte der Ständerat in einer von ihm hinzugefügten Vorlage 2 den Risikoausgleich unter den Versicherern durch das Kriterium des „erhöhten Krankheitsrisikos“, d.h. dass beim Risikoausgleich neben Alter und Geschlecht auch eine im Vorjahr erfolgte Hospitalisierung oder ein Aufenthalt im Pflegeheim zu berücksichtigen sind. Escher (cvp, VS) befürchtete, mit einer Ausweitung werde die Anspruchsmentalität der Versicherten gefördert, was zu einer weiteren Kostensteigerung führe; sein Nichteintretensantrag unterlag jedoch mit 24 zu 4 Stimmen. Die Kommissionssprecherin erläuterte, dass mit der Verfeinerung des Risikoausgleichs die praktizierte Risikoselektion der Kassen eingedämmt werden soll. Der geänderte Risikoausgleich wurde mit 23 zu 7 Stimmen angenommen [35].
Im Vorjahr hatte die Kommission des Ständerates ein Modell ausgearbeitet, das eine einheitliche Finanzierung aller in einem Spital erbrachten Leistungen vorsah, also auch den ambulanten Bereich, der in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, mit einbeziehen wollte. Sie war damit aber am erbitterten Widerstand der Kantone gescheitert, da die ambulant erbrachten Leistungen vollumfänglich zu Lasten der Krankenversicherer abgerechnet werden. Die Kommission nahm den Gedanken mit einer Motion wieder auf, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament bis Ende 2008 eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von Spital- und ambulanten Leistungen auf der Grundlage der ursprünglichen Vorlage der SGK vorzulegen. Dabei soll auch geprüft werden, ob und mit welchen Kompetenzen und Konsequenzen eine Zahl- oder Clearingstelle eingeführt werden soll. Der Bundesrat verwies auf die geringe Akzeptanz des Vorschlags und erachtete zudem den Zeitrahmen als zu eng gefasst, weshalb er Ablehnung des Vorstosses beantragte. Sommaruga (sp, BE) war mit der Stossrichtung der Motion grundsätzlich einverstanden, fand aber, man könne nicht eine Spitalfinanzierung beschliessen, die frühestens 2007 in Kraft treten könne, und gleichzeitig bereits signalisieren, dass man eigentlich ein ganz anderes Modell anvisiere, weshalb sie den Bundesrat unterstützte. Eine Mehrheit im Rat war aber der Ansicht, dass man bereits jetzt die Weichen für die Zukunft stellen müsse. Die Motion wurde mit 22 zu 15 Stimmen angenommen [36].
Die Kostensteigerungen und die mangelnde Kostentransparenz im Pflegebereich hatten 1998 dazu geführt, dass als Übergangslösung zeitlich befristete Rahmentarife für Pflegeleistungen eingeführt worden waren. Um diese Zwischenlösung durch eine definitive Regelung zu ersetzen, hatte der Bundesrat 2005 eine Neuordnung der Pflegefinanzierung vorgeschlagen. Demnach sollten medizinisch bedingte Leistungen vollumfänglich von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden; im Gegenzug sollten die Versicherer nur noch einen Beitrag an die Grundpflege zu leisten haben. Die dadurch längerfristig resultierende finanzielle Mehrbelastung der Pflegebedürftigen sollte durch einen erleichterten Zugang zur Hilflosenentschädigung der AHV und zu den EL kompensiert werden [37].
Gleich wie schon bei der Spitalfinanzierung erarbeitete die SGK-S auch hier eine alternative Lösung. Anstatt zwischen Grund- und Behandlungspflege zu unterscheiden, sollen die von der obligatorischen Grundversicherung zu vergütenden Pflegekosten vom Bundesrat bezeichnet und gestützt darauf nach Pflegebedarf abgestufte Frankenbeträge festgelegt werden. Insgesamt soll die Gesamtbelastung der Krankenversicherer von heute 1,4 Mia Fr. dadurch nicht verändert werden. Wie die Restbeträge finanziert werden, sollen die Kantone entscheiden. Zustimmung fand der Vorschlag des Bundesrates, bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades eine Hilflosenentschädigung auszurichten sowie die Aufhebung des Höchstbetrages für den Bezug von EL im Fall der Pflegebedürftigkeit.
Im Plenum wurde in der Herbstsession weiter am Entwurf gefeilt. Eine Kommissionsmehrheit wollte die Freibeträge bei Einkommen und Liegenschaftswert für den Bezug von Ergänzungsleistungen erhöhen; die EL-Bezüger sollten ihr Vermögen nicht derart verzehren müssen, dass sie im Extremfall zu Sozialhilfebezügern werden und auch ihr Haus verkaufen müssen. Mit Rücksicht auf die Globalbilanz des NFA votierte eine Minderheit erfolgreich für ein Verbleiben bei den heutigen Ansätzen und setzte sich mit 24 zu 19 Stimmen durch. Mit einem Minderheitsantrag verlangte Leuenberger (sp, SO), den Beitrag der Versicherten gesetzlich auf höchstens 20% zu begrenzen. Forster (fdp, SG) erklärte namens der Kommissionsmehrheit, dass man nicht von Bundesseite her festlegen wolle, wer wie viel der Restkosten zu bezahlen habe; dies sei Sache der Kantone und Gemeinden. Mit 28 zu 10 Stimmen wurde der Antrag der Minderheit abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Gesetz mit 28 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut [38].
Wegen der vielen Verzögerungen bei den Beratungen der KVG-Revision beschloss die SGK-S, das dringliche Bundesgesetz zum Einfrieren der Pflegetarife von 2004, welches Ende 2006 auslief, bis Ende 2008 zu verlängern und reichte eine entsprechende parlamentarische Initiative ein, welche vom Plenum in einem ersten Umgang oppositionslos, allerdings bei acht Enthaltungen, angenommen wurde. In der Kommission des Nationalrates entbrannte dann aber eine Diskussion darüber, ob die Verlängerung wie bis anhin oder mit einer Anpassung der Tarife an die mittlerweile gestiegenen Kosten vorgenommen werden soll. Die von der Mehrheit der Kommission beantragte Anpassung an die Teuerung setzte sich durch. Um im Pflegebereich einen vertragslosen Zustand ab Januar 2007 zu vermeiden, schloss sich der Ständerat an [39].
Als weiteres Teilpaket der Neuauflage der 2. KVG-Revision hatte der Bundesrat 2004 dem Parlament seine Botschaft zu Managed Care, also zu integrierten Versorgungsnetzen mit Budgetverantwortung vorgelegt, da sich gezeigt hat, dass eine medizinische Versorgung, die von der Diagnose bis zur letzten Therapie von einer Hand gesteuert wird, aus qualitativen und wirtschaftlichen Gründen Sinn macht. Die unter den beteiligten Parteien (Versicherer und Leistungserbringer) getroffenen Vereinbarungen sollen soweit möglich nicht gestützt auf gesetzliche Verpflichtungen, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit und Wettbewerb zustande kommen. Im Rahmen dieser Revision schlug der Bundesrat ausserdem Massnahmen im Medikamentenbereich vor. Zur Eindämmung der Kosten soll der Leistungserbringer verpflichtet werden, sowohl bei der Verordnung eines bestimmten Arzneimittels wie auch bei der Abgabe eines Medikaments mittels Wirkstoffverschreibung ein preisgünstiges Produkt abzugeben [40].
Obgleich allgemein anerkannt wurde, dass integrierte Netzwerke zu Einsparungen bis 30% führen können, verpasste es der Ständerat, hier ein wirkliches Signal zu setzen. Insbesondere wurde darauf verzichtet, die Versicherer zu verpflichten, derartige Modelle (Hausarztmodelle oder HMO) anzubieten resp. die Leistungserbringer in die Budgetverantwortung einzubinden. Mit einer Reduktion des Selbstbehaltes wollte Sommaruga (sp, BE) einen Anreiz für die Versicherten schaffen, diesen Netzwerken beizutreten, unterlag jedoch mit 20 zu 16 Stimmen. Dagegen wehrten sich die Krankenkassenvertreter im Rat, insbesondere Brändli (svp, GR) und David (cvp, SG), weil dies für die Versicherer zu wenig rentabel sei. Mit 20 zu 14 Stimmen wurde auch ein Antrag Frick (cvp, SZ) abgelehnt, die mit Managed-Care erzielten Einsparungen den alternativ Versicherten gutzuschreiben. Die Kassen wurden zudem noch dadurch gestärkt, dass sie Netzwerke mit einer Mindestvertragsdauer von drei Jahren anbieten können. Damit soll sichergestellt werden, dass bis anhin gesunde Versicherte, welche diese wegen der Prämienreduktion besonders oft wählen, beim Auftreten einer schweren Krankheit im Folgejahr in die reguläre Versicherung mit freier Arztwahl wechseln. Der Medikamentenbereich wurde aus der Vorlage ausgekoppelt. Am Rande der Diskussionen schuf der Rat aber eine gesetzliche Grundlage für den Bundesrat, in zeitlich befristeten Pilotprojekten eine Kostenübernahme von KVG-Leistungen im preisgünstigeren grenznahen Ausland vorzusehen; dabei soll er mit den betreffenden ausländischen Staaten ein Gegenrecht anstreben [41].
 
Unfallversicherung
Der SVP ist bereits seit längerem das Halbmonopol der SUVA im Bereich der Betriebsunfallversicherung ein Dorn im Auge. Im Berichtsjahr war nun Baumann (svp, TG) gegen den Antrag der vorberatenden Kommission mit einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat erfolgreich. Demnach wird das Gesetz dahingehend geändert, dass der Bundesrat Betriebsarten, welche die Voraussetzungen für eine obligatorische Unterstellung unter die SUVA nur teilweise erfüllen, davon ausnehmen kann. Baumann visiert vor allem handwerkliche Betriebe an, die im Zuge des Funktionswandels den manuellen Aspekt weitgehend verloren haben, beispielsweise Optiker- oder Sportgeschäfte. Obgleich ihre Tätigkeiten kaum noch mit besonderen Verletzungsrisiken behaftet sind, werden sie durch die Unterstellung in die Solidarhaftung mit immer noch gefährlichen Betrieben ihrer Branche gezwungen. Die ablehnende Kommissionsmehrheit machte vergeblich geltend, der ausformulierte Text schaffe neue Begriffe und Unklarheiten; allfällige Probleme könnten bei der anstehenden Revision des UVG kohärenter angegangen werden. Der Initiative wurde mit 84 zu 79 Stimmen Folge gegeben [42].
 
Arbeitslosenversicherung
Wegen der nur zögerlichen Abnahme der Arbeitslosigkeit hatte die Arbeitslosenversicherung (ALV) 2005 einen Verlust von 1,9 Mia Fr. zu verbuchen. Die Schulden waren dadurch auf 3,8 Mia Fr. gestiegen. Bundesrat Deiss erwog deshalb eine Erhöhung der Lohnprozente. Der Fonds müsse saniert werden, was nur über eine Erhöhung der Lohnprozente oder mit einer Reduktion der Leistungen gehe. Das Mitte 2003 in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass bei konstant höherem Niveau der Arbeitslosigkeit und der daraus resultierenden Verschuldung der Kasse die Lohnabzüge um 0,5% anzuheben sind und der Solidaritätsbeitrag der höheren Einkommen wieder einzuführen ist. Im Mai beauftragte der Bundesrat das EVD, dazu eine Vorlage zu erarbeiten. Die bürgerlichen Bundesratsparteien verlangten darüber hinaus, dass auch abgeklärt werde, wie sich eine weitere Kürzung der Taggelder und eine Verlängerung der Beitragsdauer für den Bezug von Leistungen auswirken würden. Zudem wollten sie wissen, welche Leistungen vergleichbare Länder ihren Arbeitslosen gewähren. SP und Gewerkschaften machten klar, dass für sie nur eine Erhöhung der Lohnprozente in Frage komme, die SVP signalisierte ebenso deutlich, dass sie auf der Leistungsseite ansetzen will. Unterstützung fand sie dabei beim Arbeitgeberverband, der in erster Linie bei den jungen Arbeitslosen sparen möchte [43]
Gegen den Willen des Bundesrates, der auf einen Systembruch beim Begriff der Vermittlungsfähigkeit verwies, hatte der Ständerat im Vorjahr ganz knapp eine Motion seiner SiK angenommen, welche junge Schul- und Lehrabgänger, die infolge anstehender Dienstleistungen in der Armee oder im Zivildienst als unvermittelbar gelten, in den Genuss einer Arbeitslosenentschädigung kommen lassen wollte. Der Nationalrat zeigte sich dieser Argumentation der Regierung zugänglich und lehnte den Vorstoss gegen einen Antrag aus dem links-grünen Lager mit 89 zu 61 Stimmen ab [44].
 
Militärversicherung
2004 hatte der Nationalrat ein Postulat seiner SGK verabschiedet, das den Bundesrat ersuchte, einen Bericht auszuarbeiten, der die Doppelspurigkeiten der Militärversicherung (MV) mit den anderen Sozialversicherungen aufzeigt und Lösungen vorschlägt, um sie zu vermeiden. Der Bericht kam zum Schluss, dass das aktuelle System, das die verfassungsmässige Aufgabe einem einzigen Versicherer, nämlich der MV, überträgt, optimal ist. Das System ist einfacher und kostengünstiger und ermöglicht zudem, Gesundheitsschäden, die eine Invalidität zur Folge haben, frühzeitig zu erkennen, rasch darauf zu reagieren und so die Leistungskosten zu senken. Der Bericht zeigte zudem auf, dass den Militärversicherten durch die Tatsache, dass sie auch von anderen Sozialversicherungen Leistungen beziehen können, kein finanzieller Vorteil erwächst. Die Koordinationsregeln, die zwischen den Sozialversicherungen bestehen, funktionieren gut und erlauben, Überentschädigungen zu vermeiden [45].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeine Fragen
Bucher, Silvia, „Die Rechtsprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zum Freizügigkeitsabkommen (FZA)“, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 2006, S. 49-65.
Carigiet, Erwin et al. (Hg.), Wohlstand durch Gerechtigkei. Deutschland und die Schweiz im sozialpolitischen Vergleich, Zürich 2006.
Flückiger Yves / Gärtner, Ludwig, Probleme des Sozialstaats: Ursachen, Hintergründe, Perspektiven, Zürich 2005.
Gächter, Thomas (Hg.), Das europäische Koordinationsrecht der sozialen Sicherheit und die Schweiz, Zürich 2006.
Gosteli, Véronique / Ritzmann, Heiner, Verstärktes Wachstum der Sozialausgaben seit 2001 : Spezialanalyse der Gesamtrechnung der sozialen Sicherheit, Neuenburg (BFS) 2006.
Häusermann, Silja, „Changing coalitions in social policy reforms: the politics of new social needs and demands“, in Journal of European Social Policy, Nr. 1, 2006, S. 5-21.
Imhof, Edgar, “Ausländer/innen von ausserhalb der EU/EFTA und Sozialversicherungen – ein Überblick“, in Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 2006, S. 433-455.
Kellerhals, Andreas (Hg.), Geschichte der Sozialversicherungen – L'histoire des assurances sociales, Zürich 2006.
Müller, Stephan / Stremlow, Jürgen, Ein Monitoring für das Sozialwesen in der Schweiz : theoretische Grundlagen und eine Untersuchung zur Sozialpolitik der Kantone der Zentralschweiz, s.l. 2006.
Piller, Otto, Die soziale Schweiz. Die schweizerischen Sozialwerke im Überblick, Bern 2006.
Schaffhauser, René / Kieser, Ueli (Hg.), Sozialversicherungsrechtliche Leistungskoordination. Grundlagen, aktuelle Entwicklungen, Perspektiven, St. Gallen 2006.
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Schluep, Kurt, „10 Jahre nach IDA FiSo: Überprüfung der Finanzierungsperspektiven“, in CHSS, 2006, S. 98-100.
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Altersvorsorge
CHSS, 2006, S. 5-20 (Schwerpunktthema „Berufliche Vorsorge – quo vadis?“).
CHSS
, 2006, S. 71-92 (Schwerpunktthema „Die 11. AHV-Revision zum Zweiten“).
Kaempfe, Jutta, Die Systemfunktionen privater Altersvorsorge im Gesamtsystem sozialer Alterssicherung: Grossbritannien, Deutschland und die Schweiz im Rechtsvergleich, Baden-Baden 2005.
Kottmann, Helena, „‘Strukturreform in der beruflichen Vorsorge‘ – Ergebnisse aus einer Expertenkommission“, in CHSS, 2006, S. 101-104.
Pittet, Meinrad, Die öffentlichen Pensionskassen in der Schweiz, Bern 2005 .
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Invalidenversicherung
Nydegger Lory, Bruno / Eberhard, Peter, „Startphase abgeschlossen: Erste Ergebnisse aus dem Pilotversuch Assistenzbudget“, in CHSS, 2006, S. 278-283.
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Krankenversicherung
CHSS, 2006, S. 173-198 (Schwerpunktthema „10 Jahre KVG“).
Fetzer, Stefan, Zur nachhaltigen Finanzierung des gesetzlichen Gesundheitssystems, Bern 2006.
Nyffeler, Robert, „Aufsicht über die soziale Krankenversicherung“, in CHSS, 2006, S. 153-156.
Oggier, Willy, Einheitskasse – Die Volksinitiative „Für eine soziale Einheitskasse“ – einige Gedanken aus gesundheitsökonomischer Sicht, Zürich 2006.
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Arbeitslosenversicherung
Spycher, Stefan e.a. (Büro BASS), Ausländer/innen, Erwerbslosigkeit und Arbeitslosenversicherung. Studie im Auftr. der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, Bern (Seco) 2006.
Weber, Bernhard, „Risikogerechtere Ausgestaltung der ALV – eine Lösung für die Schweiz?“, in Die Volkswirtschaft, 2006, 4, S. 47-50.
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M.B.
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[1] Presse vom 18.3.06. Zum Postulat siehe SPJ 2002, S. 212 (FN). Zur Nachführung der IDA FiSo-Szenarien siehe Lit. Schluep. Für die in der neu aufgelegten 11. AHV-Revision vorgesehenen Massnahmen vgl. SPJ 2005, S. 192 f. Zur 5. IV-Revision siehe unten.
[2] AB SR, 2006, S. 665. Siehe SPJ 2005, S. 190.
[3] Presse vom 14.3.07. Ausführliche Zahlen in CHSS, 2007, S. 80-84. Siehe SPJ 2005, S. 191.
[4] BBl, 2006, S. 3987 f. Siehe SPJ 2005, S. 191.
[5] BBl, 2007, S. 413 ff.; Presse vom 22.12.06. Zum Entwurf für die Neuauflage der 11. AHV-Revision siehe SPJ 2005, S. 192 f.
[6] AB NR, 2006, S. 417 f. Siehe SPJ 2005, S. 193.
[7] AB SR, 2006, S. 214 ff.
[8] Presse vom 13.3.07.
[9] Siehe Lit. Nydegger Lory / Eberhard. Vgl. Siehe SPJ 2002, S. 215 f.
[10] Presse vom 8.2. und 25.8.06; ausführliche Projektbeschreibung in CHSS, 2006, S. 213-215.
[11] AB NR, 2006, S. 317 ff., 339 ff., 376 ff., 397 ff. und 410 ff.
[12] AB SR, 2006, S. 590 ff. Siehe auch „Die 5. IV-Revision vor der Differenzbereinigung“ in CHSS, 2006, S. 208-212.
[13] AB NR, 2006, S. 1172 ff. Da am ersten Tag der Session in Flims die elektronische Abstimmungsanlage noch nicht problemlos funktionierte, konnte der Präsident lediglich mitteilen, der Ordnungsantrag Fehr sei mit ca. 111:63 Stimmen abgelehnt worden.
[14] AB NR, 2006, S. 1420 f. und 1601 f.; AB SR, 2006, S. 714 f. und 922; BBl, 2006, S. 8313 ff.
[15] Presse vom 4.10., 9.10., 10.10., 11.10., 23.10., 28.10., 3.11., 13.11., 14.11., 5.12. und 3.12.06.
[16] Presse vom 8.11.06.
[17] Ecoplan, Gründe für unterschiedliche EL-Quoten, Statistische Analyse im Rahmen der Evaluation der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV, Bern, 2006; CHSS, S. 199-205.
[18] BBl, 2006, S. 9477 ff.; Presse vom 26.1., 29.6. (Vernehmlassung) und 23.11.06. Zur Pensionskasse des Bundes und der bundesnahen Betriebe siehe oben, Teil I, 1 c (Verwaltung).
[19] Presse vom 18.3. und 14.9.06.
[20] Presse vom 18.3.06. Ausführlichere Zusammenfassung in CHSS, 2006, S. 68 f.
[21] Presse vom 14.9.06; AB NR, 2006, S. 490. Standesinitiative: AB SR, 2005, S. 286; AB NR, 2006, S. 762.
[22] Lit. Kottmann; Presse vom 18.3. und 6.7.06. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf zwei identische Ip. aus den Reihen der FDP (AB SR, 2006, S. 938 f.; AB NR, 2006, S. 2031).
[23] AB NR, 2006, S. 1183 f., 1847 f. und 2047; AB SR, 2006, S. 467 f., 937 f., 1196 und 1266. Siehe SPJ 2005, S. 196.
[24] Geschäft 06.456; NZZ, 15.11.06.
[25] Siehe SPJ 2003, S. 234 ff. und 2005, S. 197.
[26] AB NR, 2006, S. 535 ff. und 1148. Gleich wie der SR 2003 lehnte auch der NR mit 94:61 Stimmen eine Standesinitiative des Kantons Tessin ab, die eine Einheitskasse auf Bundesebene, mehr Transparenz in der Rechnungslegung der Versicherer und den Einbezug der Prämien in den Landesindex der Konsumentenpreise verlangte (AB NR, 2006, S. 720 f.). Siehe SPJ 2003, S. 236.
[27] AB SR, 2006, S. 469 ff. und 619. Zu einem aus Prämien gespiesenen Propagandafonds der Krankenversicherer siehe die Antwort des BR zu mehreren Fragen in der Fragestunde der Wintersession (AB NR, 2006, S. 1881 ff.).
[28] AB SR, 2006, S. 717 ff.; AB NR, 2006, S. 1850 ff.
[29] AB SR, 2006, S. 661 ff. Im NR wurde eine gleich lautende Motion der FDP-Fraktion von Goll (sp, ZH) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen (AB NR, 2006, S. 1572). Mit 96:60 Stimmen gab der NR einer pa.Iv. Fehr (sp, SH) für die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, deren Bundesertrag vollumfänglich für die Finanzierung der Langzeitpflege verwendet werden sollte, keine Folge (AB NR, 2006, S. 994 ff.).
[30] Presse vom 23.9.06. Siehe SPJ 2005, S. 197 (FN).
[31] AB NR, 2006, S. 486; AB SR, 2006, S. 673.
[32] AB NR, 2006, S. 480 ff.
[33] AB NR, 2006, S. 658 ff.
[34] AB NR, 2006, S. 741 f.
[35] AB SR, 2006, S. 39 ff., 46 ff. und 70 ff. Siehe SPJ 2005, S. 198 f. Die Neuregelung der Spitalfinanzierung soll den seit 2002 geltenden dringlichen Bundesbeschluss über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen ablösen, der ursprünglich bis Ende 2004 befristet gewesen war. Nach dem Scheitern der ersten Auflage der 2. KVG-Revision war er dann bis Ende 2006 verlängert worden (vgl. SPJ 2004, S. 193). Nun beantragte die SGK-S angesichts der weiteren Verzögerungen mit einer Pa.Iv. eine von beiden Kammern gutgeheissene erneute Verlängerung bis Ende 2007 (AB SR, 2006, S. 939 f. und 1267; AB NR, 2006, S. 1849 f. und 2047; AS, 2006, S. 5785).
[36] AB SR, 2006, S. 67 ff.
[37] Siehe SPJ 2005, S. 199 f.
[38] AB SR, 2006, S. 642 ff.
[39] BBl, 2006, S. 7555 ff. und 7563 ff. (BR); AB SR, 2006, S. 661, 1196 f. und 1267; AB NR, 2006, S. 1852 ff. und 2047; AS, 2006, S. 5767.
[40] SPJ 2004, S. 197.
[41] AB SR, 2006, S. 941 ff.
[42] AB NR, 2006, S. 706 f. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Ip. im NR (Geschäft 05.3889). Vgl. SPJ 2003, S. 240.
[43] Presse vom 3.1., 6.1., 9.1. und 13.5.06; TA, 30.5., 6.6. und 7.6.06.
[44] AB NR, 2006, S. 947 ff. Siehe SPJ 2005, S. 201.
[45] Zu der im Vorjahr erfolgten Übertragung der Führung der MV an die Suva siehe Clerc, Pierre-André, „Ein neues Zuhause, neue Leistungen, ein neues Leben“ in CHSS, 2006, S. 44-47. Vgl. SPJ 2005, S. 201.
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