Année politique Suisse 2009 : Chronique générale / Finances publiques
 
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b (Steuern).
Der Ausgleich der kalten Progression beschäftigte das Parlament auch im Berichtsjahr. Nach der Überweisung von mehreren Motionen im Jahr 2008 legte der Bundesrat nun eine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vor, die einen rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorschlägt. Der Vorschlag des Bundesrates sah vor, dass die Folgen der kalten Progression künftig bei einer seit dem letzten Ausgleich kumulierten Teuerung von mindestens 3% auszugleichen sei. Erstmals soll dies für das Steuerjahr 2010 erfolgen, sofern das Gesetz spätestens in der Sommersession 2009 verabschiedet und die Referendumsfrist ungenützt ablaufen würde [2].
Der Nationalrat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Die Voten der Fraktionssprecher machten klar, dass alle sich darüber einig waren, die Folgen der kalten Progression besser auszugleichen. Umstritten war allerdings, wie diese Verbesserung zu erzielen sei. Dabei stellte sich eine Minderheit aus FDP und SVP auf den Standpunkt, dass die kalte Progression jährlich ausgeglichen werden sollte und nicht erst, wenn sich die Teuerung auf 3% kumuliert hätte. Weiter verlangte die Minderheit auch, dass ein Passus aufgenommen werde, nachdem bei negativem Teuerungsverlauf eine Anpassung der Steuertarife ausgeschlossen sei. Eine grüne Minderheit wollte einen Ausgleich erst nach 4% Teuerung vornehmen. Die SP- und CVP/EVP/glp-Fraktion standen dem Minderheitsantrag von SVP und FDP kritisch gegenüber, weil mit dem jährlichen Ausgleich auch ein erhöhter administrativer Aufwand insbesondere bei den Kantonen verbunden sei. Bei den kantonalen Finanzdirektoren war dieser Vorschlag auch mehrheitlich auf Ablehnung gestossen. Die bürgerliche Minderheit und damit die jährliche Anpassung setzte sich in der Abstimmung mit 96 zu 77 durch.
Eine weitere umstrittene Frage war die des Inkrafttretens der Änderung. Die Kommissionsmehrheit bevorzugte den 1. November 2009, dies im Gegensatz zum Bundesrat, der das Gesetz nach dem Ablauf der Referendumsfrist oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft setzen wollte. In der Abstimmung setzte sich die Kommissionsmehrheit durch. In der abschliessenden Gesamtabstimmung, in der das Gesetz mit 112 zu 48 Stimmen angenommen wurde, sprachen sich die bürgerlichen Fraktionen praktisch geschlossen für die Vorlage aus während die Ratslinke sie ablehnte [3].
In der Detailberatung des Ständerates schlug die Kommissionsmehrheit vor, sich dem Beschluss des Nationalrates anzuschliessen und die Folgen der kalten Progression jährlich auszugleichen. Der Rat folgte seiner Kommission mit 28 gegen 11 Stimmen. In der Frage der Inkraftsetzung schlug die Kommissionsmehrheit den 1. Januar 2010 vor. Eine Kommissionsminderheit hingegen plädierte für den 1. Januar 2011. Insbesondere für die Anpassung der Prozedur bei der Erhebung der Quellensteuer sei dieses Datum besser geeignet. Diese Sicht setzte sich im Rat durch, der Minderheitsantrag wurde mit 26 zu 10 Stimmen angenommen. Somit verblieb in der Frage der Inkraftsetzung eine Differenz mit dem Nationalrat. Diese wurde erst in der Einigungskonferenz zugunsten des Vorschlags des Ständerates aufgehoben. Das Gesetz wurde in der Schlussabstimmung in beiden Kammern einstimmig angenommen [4].
Zu den steuerlichen Förderungsmittel im Bereich des Wohnungswesens sowie den Bausparinitiativen siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
Zu den Steuerabzügen für Aus- und Weiterbildungskosten siehe unten, Teil I, 8a (Einleitung).
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Familienbesteuerung
Im Februar schickte der Bundesrat die Vorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien in die Vernehmlassung. Damit soll eine rasche Entlastung von Familien erreicht werden ohne dabei jedoch einen Systemwechsel bei der Ehegattenbesteuerung zu forcieren. Ein solcher Systementscheid war nach einer ersten Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig eingestuft und deshalb vorläufig vertagt worden [5].
Die neue Vorlage enthielt deshalb nur rasch umsetzbare Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Kinderkosten im Steuerrecht. Das Ziel der Reform war die Verbesserung der horizontalen Steuergerechtigkeit in zweierlei Hinsicht. Einerseits sollen Steuerpflichtige mit und ohne Kinder steuerlich gleicher gestellt werden. Andererseits sollen auch erwerbstätige Eltern, welche ihre Kinder fremdbetreuen lassen, und Haushalte, bei denen ein Elternteil die Kinder selbst betreut, steuerlich nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit möglichst gleichbehandelt werden. In der Vernehmlassung wurden zwei Ausprägungen der Reform zur Diskussion gestellt. Die Kombinationslösung beinhaltete einerseits die Erhöhung des Kinderabzuges und andererseits die Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung der Kinder. Bei der Alternative Elterntarif wurde die Einführung eines dritten Tarifs für Ehepaare mit Kindern und alleinerziehende Steuerpflichtige statt der Erhöhung des Kinderabzuges vorgeschlagen.
Die Auswertung der Vernehmlassung zeigte, dass die generelle Zielsetzung der Reform, nämlich die steuerliche Entlastung von Familien, grossmehrheitlich begrüsst wird. Auch war relativ unbestritten, einen Abzug für die Kosten der Fremdbetreuung von Kindern einzuführen. Ob dafür jedoch eine Erhöhung des Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer oder die Einführung eines Elterntarifs die bessere Lösung sei, war umstritten. Praktisch alle Kantone, die Finanzdirektorenkonferenz sowie fünf bürgerliche Parteien und mehrere Organisationen (zum Beispiel Economiesuisse) sprachen sich für die Erhöhung des Kinderabzuges und damit für die Kombinationslösung aus. Für den Elterntarif votierten die SP, die Grünen und die CVP, die Sozialdirektorenkonferenz sowie die Mehrheit der Organisationen (zum Beispiel die Gewerkschaften). Der Bundesrat sprach sich schliesslich für den Elterntarif aus mit der Begründung, dass damit den beiden Stossrichtungen der Reform am besten Rechnung getragen werde. Insbesondere werden Familien mit mittlerem Einkommen mit dem Elterntarif stärker entlastet als mit der Kombinationslösung.
Konkret schlug der Bundesrat in seiner im Mai vorgelegten Botschaft an das Parlament vor, für Familien mit Kindern bei der direkten Bundessteuer einen Elterntarif einzuführen. Dieser Tarif führt zu einer Entlastung von 170 Fr. pro Kind, die den bestehenden Kinderabzug ergänzt. Weiter soll bei der direkten Bundesssteuer ein Abzug für die Fremdbetreuung von Kindern bis zum 14. Altersjahr von maximal 12 000 Fr. pro Jahr eingeführt werden. Die Kantone werden verpflichtet, einen entsprechenden Abzug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Kantone können frei über die Obergrenze eines solchen Abzuges befinden, fast alle kennen bereits heute einen entsprechenden Abzug.
Neben der steuerlichen Entlastung von Familien mit Kindern soll durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes die Tarifautonomie der Kantone bei der Besteuerung von Alleinerziehenden nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit wiederherstellt werden. Dies bedeutet, dass Alleinerziehende und Konkubinatspaare künftig nach dem schärferen Tarif besteuert werden und nicht mehr der mildere Verheiratetentarif angewendet wird. Ausserdem sollen Eltern, die nicht gemeinsam besteuert werden, jedoch das gemeinsame Sorgerecht besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen je die Hälfte des Kinderabzuges geltend machen können. Diese Reformvorschläge führen zu Mindereinnahmen von rund 600 Mio Fr. Davon fallen fast 500 Mio Fr. an den Bund, während die Kantone Mindereinnahmen von 100 Mio Fr. erwarten [6].
Der Ständerat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Ein Rückweisungsantrag von Maximilian Reimann (svp, AG) blieb chancenlos. Reimann hatte argumentiert, dass die aktuelle Vorlage Familien benachteilige, die ihre Kinder vollumfänglich selbst betreuen würden. In der Detailberatung war vor allem die Höhe des Kinderbetreuungsabzuges sowie das Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes umstritten. Beim maximal abzugsfähigen Betrag für die Kinderbetreuung wurde diskutiert, ob dieser wirklich 12 000 Fr. betragen sollte oder doch nur 8500 Fr. wie von einer die politischen Lager übergreifenden Minderheit gefordert wurde. Diese argumentierte, dass die effektiven Betreuungskosten heute durchschnittlich zwischen 5000 und 6000 Fr. lägen und nicht wenige Kantone einen wesentlichen tieferen Betrag für den Abzug vorsehen. Auch könnte dadurch, dass so viel mehr Geld für die Kinderbetreuung als für den Kinderabzug ausgegeben werde, tatsächlich der Eindruck entstehen, dass Frauen, die ihre Kinder selbst betreuen, benachteiligt seien. Mit 25 zu 15 Stimmen setzte sich jedoch die Kommissionsmehrheit und damit die Fassung des Bundesrates durch.
Was die Frage der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes anbelangte, sprach sich die vorberatende Kommission für einen früheren, rückwirkenden Termin aus (1. Januar 2010). Der Bundesrat hatte für den 1. Januar 2011 plädiert und argumentierte, die rückwirkende Inkraftsetzung sei vollzugstechnisch faktisch ausgeschlossen, dies vor allem wegen der echten Gegenwartsbemessung der quellenbesteuerten Personen. Der Rat schloss sich dieser Argumentation an und folgte dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz nach der Vorlage des Bundesrates mit 36 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Im Nationalrat wurde von der grünen Fraktion Nichteintreten sowie von zwei linken Minderheitsanträgen Rückweisung gefordert, mit dem Auftrag, zuerst darzulegen wie sich die Einkommensausfälle in Zeiten der Krise auf den Finanzhaushalt auswirken. Diese Anträge fanden jedoch keine Rückendeckung und wurden klar verworfen. In der Detaildebatte erzeugte wiederum die genaue Ausgestaltung des Kinderbetreuungsabzuges und des Kinderabzuges am meisten Diskussion. Die SVP argumentierte wiederum, dass die Vorlage die traditionelle Familie, die sich selbst um die Kinder kümmere, benachteilige. Deshalb verlangte sie einen Abzug für alle Familien und nicht nur für jene, die ihre Kinder auswärts betreuen liessen. Dieser Minderheitsantrag blieb jedoch ohne Chancen im Rat.
Bei der exakten Ausgestaltung der Abzüge setzte sich nach langer Diskussion schliesslich der Vorschlag von Lucrezia Meier-Schatz (cvp, SG) durch, der den neuen Abzug für die Kinderbetreuung auf 10 000 statt 12 000 Fr. beschränkt, im Gegenzug jedoch den Rabatt auf den Steuerbetrag von 170 auf 250 Fr. pro Kind erhöht. Diese Ausgestaltung der Abzüge richtet die Steuerreform stärker auf die tieferen Einkommen aus und wurde deshalb von den Linken und der CVP unterstützt.
In der Frage der Inkraftsetzung folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit, die auf einer frühen Einführung der Reform beharrte, und sprach sich für den 1. Januar 2010 als Einführungsdatum aus. Die Kommission argumentierte, dass nur so eine möglichst rasche Entlastung der Familien durchgesetzt werden könne und auch ein Zeichen für die Ankurbelung der Konjunktur gesetzt werden könne. In der Gesamtabstimmung passierte die Gesetzesvorlage schliesslich mit 135 zu 21 Stimmen.
In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat stillschweigend an der Inkraftsetzung 2011 fest, während er in der Frage der Höhe der Steuerabzüge auf die Regelung des Nationalrates einschwenkte. Der Nationalrat stimmte in der zweiten Lesung der späteren Inkraftsetzung zu, worauf das Geschäft noch in der gleichen Session definitiv verabschiedet werden konnte [7].
Eine diesem Geschäft sehr ähnliche Motion Schmidt (cvp, VS), die verlangt hatte, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich abgezogen werden können, wurde im Juni im Nationalrat noch angenommen, während sie im August im Ständerat kein Gehör mehr fand, da das Problem mittlerweile durch die obengenannte Gesetzesänderung gelöst worden war [8].
Im Berichtsjahr war auch die Ehepaarbesteuerung und ein möglicher Übergang zur Individualbesteuerung wieder ein Thema. Im Ständerat wurde eine Motion der FDP-Fraktion sowie drei Standesinitiativen aus den Kantonen Zürich, Bern und Basel-Stadt überwiesen, die einen Übergang zur Individualbesteuerung forderten. Während sich die Kommissionsmehrheit für eine Ablehnung aussprach, weil die Vorschläge schon zu sehr eine Richtung vorgeben würden und zum Teil noch aus der Zeit vor der Diskussion von Sofortmassnahmen zur Ehepaarbesteuerung stammten, beschloss der Rat alle zu überweisen. Im Nationalrat hatten alle Vorstösse keine Chance und wurden diskussionslos abgelehnt. Auch wurde vom Ständerat eine parlamentarische Initiative Schwaller (cvp, FR) angenommen, die die sofortige Beseitigung der Heiratsstrafe mittels Teilsplitting forderte. Auch hier war dem Rat wichtig, das Thema Ehepaarbesteuerung weiterzuverfolgen. Der Nationalrat lehnte diese Initiative jedoch diskussionslos ab [9].
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Partei- und Vereinsspenden
Nachdem der Ständerat schon im Vorjahr die Vorlage über die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien nach dem Entwurf der Kommission gutgeheissen hatte, behandelte nun auch der Nationalrat dieses Geschäft, das auf eine parlamentarische Initiative Reinmann (svp, AG) zurückgeht. Dabei wird angestrebt, für die steuerliche Berücksichtigung der Parteispenden eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass neu nachweisbare Spenden bis zu 10 000 Fr. bei der direkten Bundessteuer in Abzug gebracht werden können. Bei den Kantonalsteuern soll der Kanton die Höchstgrenze festlegen.
In der Detailberatung war vor allem die Obergrenze von 10 000 Fr. umstritten. Während einige Ratsmitglieder diese als zu hoch erachteten, wollte eine linke Minderheit diesen Betrag auf 20 000 Fr. erhöhen unter der Bedingung, dass die Zuwendungen offengelegt werden müssen. Schliesslich setzte sich der im Entwurf festgelegte Höchstbetrag von 10 000 Fr. durch. Anders als der Ständerat wollte die grosse Kammer jedoch nichts davon wissen, den Steuerabzug auch juristischen Personen zuzugestehen. Sie schloss sich mit dieser Meinung dem Bundesrat an, der bereits darauf hingewiesen hatte, dass Unternehmen andernfalls zweimal steuerlich entlastet würden, da sie bereits heute Beiträge an politische Parteien als „Polit-Sponsoring“ abziehen können. Der Ständerat stimmte diesem Punkt in der Differenzbereinigung zu. Der Entwurf wurde in der Schlussabstimmung mit 37 zu 4 (Ständerat) bzw. 140 zu 43 (Nationalrat) angenommen [10].
Mit einer Motion verlangte Ständerat Kuprecht (svp, SZ) Vereine von der Steuerpflicht zu befreien. Speziell Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Kuprecht argumentierte, dass Vereine eine wichtige Funktion für die Gesellschaft erfüllen und deshalb einer Spezialbehandlung durch die Steuerbehörde sinnvoll sei. In seiner Antwort lobte der Bundesrat denn auch die vielfältigen Funktionen von Vereinen und deren Verdienste für die Gesellschaft. Er stellte sich der Motion jedoch ablehnend gegenüber, da die Abgrenzung von Selbsthilfezwecken und ideellem Handeln in der Praxis schwer umzusetzen sei und ausserdem die Jugend- und Nachwuchsförderung bereits unter geltendem Recht steuerbefreit sei. Der Ständerat nahm jedoch die Motion an [11].
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Steuerwettbewerb
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hatte im Mai 2008 eine Volksinitiative mit dem Titel „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb “ (Steuergerechtigkeitsinitiative) eingereicht. Diese Initiative soll den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränken. Die vorgeschlagene Regelung umfasst die folgenden Punkte: Der Grenzsteuersatz soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250 000 Fr. in allen Kantonen mindestens 22% betragen, der Satz für Vermögen ab 2 Mio Fr. mindestens 5 Promille. Zudem soll ein Verbot von degressiven Steuermodellen in der Verfassung festgeschrieben werden. Der Bundesrat lehnte diese Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Dies insbesondere deshalb, weil sie zu Eingriffen des Bundes in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden führen würde. Der Ständerat folgte im November dem Bundesrat und lehnte die Initiative mit 30 zu 9 Stimmen ab [12].
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Unternehmensbesteuerung
Eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben regt an, die ausländischen Mitglieder der elektronischen Börse SWX Europe (vormals virt-x) von der Stempelabgabe zu befreien. Dies sei nötig geworden, nachdem der Verwaltungsrat der SIX Group entschieden hatte, den Schweizer Blue-Chips-Handel von London zurück nach Zürich zu verlegen. Die Transaktionen von nicht schweizerischen Teilnehmern dieses Handels waren in London nicht abgabepflichtig, wären es aber nach der Repatriierung geworden, da diese als Effektenhändler gelten. Um diese „Remote Members“ nicht plötzlich durch Abgaben zu belasten und damit den Börsenplatz Schweiz zu gefährden, soll nun eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um diese Teilnehmer weiterhin von der Stempelabgabepflicht zu befreien. Der Ständerat stimmte dem Entwurf seiner Kommission im Dezember ohne Diskussion zu [13].
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Andere Steuerfragen
Mit Hilfe einer Motion verlangte Hildegart Fässler-Oberwalder (sp, SG) pensionierte Zoll- und Grenzwachtangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein von der Quellensteuerpflicht zu befreien und sie neu der Domizilbesteuerung zu unterstellen. Diese Personen werden mit dem hohen Quellensteuersatz besteuert obwohl Liechtenstein nicht offiziell als Ausland gilt und somit die Domizilbesteuerung zum Tragen kommen könnte. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, zeigte sich jedoch offen, in nächsten Verhandlungen mit Liechtenstein dieses Anliegen anzusprechen und eine entsprechende Lösung zu suchen. Der Nationalrat beschloss mit 116 zu 41 die Überweisung der Motion [14].
Mit einer Motion forderte Helen Leumann (fdp, LU) den Bundesrat auf, das Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern einer Teilrevision zu unterziehen (DGB). Konkret geht es um darum, jene Artikel aus dem Gesetz zu entfernen, die durch den Wechsel der Vergangenheitsbemessung zur Gegenwartsbemessung obsolet geworden sind. Der Bundesrat berichtete in seiner Antwort, dass die Vorarbeiten hierzu schon weit gediehen seien und neben dem DBG auch gleich noch das Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung und das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer in der gleichen Art angepasst würden. Beide Räte überwiesen die Motion ohne Diskussion [15].
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Steuerharmonisierung
Im Nationalrat wurden zwei Motionen behandelt, die das Steuersystem für natürliche Personen vereinfachen wollen. Zum einen überwies er eine Motion Pfisterer (fdp, AG), die der Ständerat 2007 akzeptiert hatte und welche die Einführung eines neuen Steuersystems mit einer Flat-Tax oder wenigen Tarifstufen forderte. Weiter stimmte er für eine Motion der FDP-Fraktion, die eine Revision des DBG und des StGH forderte um die Besteuerung von natürlichen Personen zu vereinfachen. Zudem soll das Recht des Steuerzahlenden auf Einfachheit der Besteuerung verbrieft werden. Der Bundesrat äusserte Zweifel an diesem Vorhaben, insbesondere glaubte er, dass es in Widerspruch zu geltenden Bestimmungen in der Bundesverfassung geraten könnte und beantragte deshalb Ablehnung der Motion auch wenn er mit dem grundsätzlichen Ziel einer Vereinfachung der Besteuerung übereinstimmte. Der Nationalrat liess solche Bedenken nicht gelten und überwies die FDP-Motion diskussionslos mit 124 zu 63 Stimmen [16].
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Steuerhinterziehung
Zur internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten siehe oben, Teil I, 4b (Banken).
 
[2] BBl 2009, S. 1667 ff. Siehe auch SPJ 2008, S. 126.
[3] AB NR, 2009, S. 736 ff.
[4] AB SR, 2009, S. 772 ff., 907 f., 953 ff., 997 und 1003; AB NR, 2009, S. 1517 ff., 1625 ff., 1780 und 1827; BBl 2009, S. 6671.
[5] BBl 2009, S. 4729 ff.; SPJ 2008, S. 126.
[6] BBl 2009, S. 4729 ff.
[7] AB SR, 2009, S. 740 ff, 895 ff. und 1003; AB NR, 2009, S. 1434 ff., 1622 ff. und 1827 f.; BBl, 2009, S. 6667ff.
[8] AB NR, 2009, S. 1248 ff.; AB SR, 2009, S. 768 ff.
[9] AB NR, 2009, S. 1465; AB SR, 2009, S. 766 ff. Siehe auch SPJ 2006, S. 119.
[10] AB NR, 2009, S. 496 ff. und 1308; AB SR, 2009, S. 387 f. und 731. Siehe auch SPJ 2008, S. 125 f.
[11] AB SR, 2009, S. 350 f.
[12] BBl 2008, S. 4991 ff.; BBl 2009, S. 1907; AB SR, 2009, S. 1051 ff. Siehe auch SPJ 2008, S. 302.
[13] BBI, 2009, S. 8745 ff.; AB SR, 2009, S. 1262 f.
[14] AB NR, 2009, S. 1520 f.
[15] AB SR, 2008, S. 998; AB NR, 2009, S. 1724 f.
[16] AB NR, 2009, S. 224 f. und 1239 f.