Année politique Suisse 2011 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
 
Natur- und Heimatschutz
Im internationalen Jahr des Waldes tat sich einiges in der Schweizer Waldpolitik. Neben einer Änderung des Waldgesetzes (siehe unten) beschloss der Bundesrat an einer Sitzung Ende August mit der Waldpolitik 2020 eine strategische Neuausrichtung. Die Neuausrichtung erfolgte gestützt auf die 2009 durchgeführte Evaluation des Waldprogramms Schweiz (WAP-CH), das die Grundlage der Waldpolitik 2020 darstellt. Die neue Strategie setzt sich die Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zum Ziel und nimmt verschiedenste Forderungen auf, die nach der 2007/2008 vom Parlament erfolgten Ablehnung der Teilrevision des Waldgesetzes sowie nach dem Rückzug der Initiative „Rettet den Schweizer Wald“ laut geworden waren. Darüber hinaus ist die Strategie um eine bessere Abstimmung der Waldpolitik mit benachbarten Politikbereichen bemüht, darunter unter anderem mit der Biodiversitätsstrategie und der Strategie der Schweiz zur Anpassung an die Klimaveränderung, welche sich zum gleichen Zeitpunkt in Erarbeitung befanden [23].
In Anbetracht der gescheiterten Waldgesetzrevision sowie der Tatsache, dass die Waldfläche der Schweiz relativ kontinuierlich zunimmt, hatte die UREK-SR im 2009 eine parlamentarische Initiative zur Flexibilisierung der Waldflächenpolitik eingereicht. Ein Vorentwurf einer entsprechenden Änderung des Waldgesetzes war im Vorjahr in die Vernehmlassung geschickt worden. Im Februar 2011 präsentierte die UREK-SR die Konsultationsergebnisse. Die Vorlage beabsichtigt in erster Linie die Flexibilisierung des Rodungsersatzes, da diese Pflicht in Gebieten mit starker Ausbreitung des Waldes immer wieder zu Konflikten mit anderen Nutzungsarten geführt hat, so auch im Bereich der wertvollen Kulturlandschaften und im Hochwasserschutz. Diese Massnahme allein wurde vom ausarbeitenden Gremium jedoch nicht als ausreichend angesehen, um die Ausdehnung der Waldfläche einzuschränken. Deshalb enthält der Vorentwurf ebenfalls Bestimmungen zur Festlegung einer statischen Waldgrenze, welche den dynamischen Waldbegriff insofern einschränkt, als dass auch ausserhalb der Bauzone eine Waldflächenzunahme unterbunden werden kann. Die Vernehmlassungsteilnehmer sprachen sich beinahe ausnahmslos für das ihnen vorgelegte Gesetzesvorhaben aus. Darunter befanden sich alle Kantone mit Ausnahme des Kantons St. Gallen, sowie auch die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) und die Forstdirektorenkonferenz (FoDK). Auch der Ständerat, welcher die parlamentarische Initiative in der Sommersession als erster Rat behandelte, stand dem Anliegen positiv gegenüber und nahm den Entwurf mit zwei kleineren Änderungen an [24].
Nachdem sich der Nationalrat im Vorjahr, wie von der Motion Flückiger-Bäni (svp, AG) gefordert, gegen eine weitere Dezimierung des Wirtschaftswaldes ausgesprochen hatte, fällte die kleine Kammer im Berichtsjahr dasselbe Votum und überwies das Geschäft somit an den Bundesrat. Der Ständerat tat dies allerdings mit einer knappen Mehrheit von 18 zu 16 Stimmen und auf Anraten einer – ebenfalls knappen – Kommissionsmehrheit. Zwar war sich die Kommission einig, dass das Anliegen konform zum in der Bundesverfassung formulierten Auftrag an den Bund zur Wahrung der Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion des Waldes sei; eine Kommissionsminderheit beantragte jedoch dennoch Ablehnung, da sie die Begründung für das Anliegen nicht unterstützte. Die Motionärin hatte die massive Ausdehnung der Naturschutzgebiete für die Abnahme der wirtschaftlichen Waldfläche verantwortlich gemacht. Aus diesem Grund befürchtete die Kommissionsminderheit, dass bei einer Annahme der Motion Naturreservate stärker unter Druck geraten würden [25].
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Alpenkonvention
Trotz der im Vorjahr gescheiterten Ratifizierung der Zusatzprotokolle übernahm die Schweiz im Berichtsjahr das zweijährige Präsidium der Alpenkonvention. Der Konferenz in Slowenien blieb die Umweltministerin aus terminlichen Gründen jedoch fern, was im Vorfeld von nationalen Befürwortern der Konvention bereits als Affront gegenüber den Partnerstaaten interpretiert wurde. Im Rahmen ihres Präsidiums plante die Schweiz unter anderem eine Konferenz zur nachhaltigen Entwicklung der Berggebiete, welche im Oktober des Berichtsjahres stattfand [26].
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Verbandsbeschwerderecht
Um einen vollständigen Ausstieg aus der Atomenergie in Erwägung zu ziehen, bedarf es nach Hans Rutschmann (svp, ZH) möglichst effizienter Verfahren, um auf alternative Energiequellen zurückgreifen zu können. Aus diesem Grund forderte er in einer Motion die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts bei Energieprojekten. Eine ablehnende Antwort erhielt der Motionär vom Bundesrat. Dieser war der Ansicht, dass das Beschwerderecht in der Vergangenheit mit Mass und meist zu Recht verwendet worden sei. Wo es ergriffen wurde, habe es selten zur Sistierung eines Projektes geführt, sondern eher zu dessen Qualitätsverbesserung beigetragen. Der Nationalrat hingegen nahm das Anliegen in der Sommersession mit 98 zu 87 Stimmen an. Gegen eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes stellten sich die SP, die Grünen und die BDP. Die CVP zeigte sich gespalten. Die ständerätliche UREK unterbreitete ihrem Rat infolgedessen eine abgeänderte Version der Motion. Diese sah nicht die Abschaffung des Beschwerderechtes in Energieprojekten vor, sondern eine Prüfung von Massnahmen, die sicherstellen würden, dass das Beschwerdeverfahren gegen Anlagen zur Produktion von Strom mittels erneuerbarer Energien möglichst kurz gehalten würde. Dies stiess sowohl im Ständerat wie auch im Nationalrat auf Zustimmung und die Motion wurde mit neuem Wortlaut an den Bundesrat überwiesen [27].
Das Verbandsbeschwerderecht war ebenfalls das Thema einer Motion Scherer (svp, ZG), welche aufgrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise sogar dessen vollständige Abschaffung forderte. Der Nationalrat sprach sich wie auch der Bundesrat gegen eine Aufhebung des Beschwerderechtes aus. Neben je einer kleinen Minderheit aus CVP und FDP stand einzig die SVP im Nationalrat geschlossen für eine Aufhebung des Beschwerderechtes ein. Somit äusserte sich auch der Nationalrat positiv zum Instrument der Umweltschutzorganisationen und bestätigte den 2008 ausgedrückten Volkswillen [28].
Mit einer im Jahr 2006 beschlossenen Teilrevision des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes wurde unter anderem konkretisiert, dass beschwerdeberechtigte Umweltorganisationen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausführen dürfen – mit Ausnahme solcher Aktivitäten, die der Erreichung der ideellen Zwecke der Organisation dienen. Eine darauffolgende Überprüfung durch das UVEK führte zu Tage, dass sechs der berechtigten Umweltorganisationen, darunter der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgingen, die einer genaueren Überprüfung bedürfen. Diese ergab jedoch, dass sich die Tätigkeiten all dieser Organisationen im gesetzlichen Rahmen befinden und aufgrund dessen keiner Organisation das Beschwerderecht zu entziehen sei. Eine Anhörung ergab, dass im Speziellen die Wirtschaftsverbände und Automobilorganisationen der Ansicht waren, dem VCS sei das Beschwerderecht zu entziehen. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass rund 55% der Einnahmen des VCS durch das Versicherungsgeschäft erfolgten [29].
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Landschaftsschutz
Zu Beginn des Jahres gab das BAFU bekannt, dass Gesuche für acht neue „Pärke von nationaler Bedeutung“ eingereicht worden waren. Mit dem Chasseral (zusammen mit NE), dem Gantrisch (zusammen mit FR) sowie den Dossiers zu Thunersee-Hohgant und dem Diemtigtal war der Kanton Bern als Urheber von vier der acht Gesuche besonders stark vertreten. Im September beschloss das BAFU, alle Kandidaturen anzuerkennen. Im Falle des Projektes Thunersee-Hohgant signalisierte der Bund seine Bereitschaft zur Anerkennung, sofern sich die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden für den Naturpark aussprechen würde. Nach verlorenen Gemeindeabstimmungen Ende des Berichtsjahres zeigte sich hingegen bereits das Scheitern dieses Naturparkes ab [30].
Der Bundesrat publizierte im 2011 die Vernehmlassungsergebnisse zur Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention. In diesem ersten völkerrechtlichen Übereinkommen seiner Art verpflichten sich die Vertragspartner zum Schutz, zur Planung, sowie zur nachhaltigen Pflege und Entwicklung der Landschaften. Die 2004 in Kraft getretene Konvention wurde bereits von 34 der aktuell 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert; vier weitere Staaten, darunter die Schweiz, haben das Übereinkommen unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Eine Ratifizierung der Konvention hätte für die Schweiz einen vorwiegend programmatischen Charakter und würde zur Unterstützung der entsprechenden kantonalen und eidgenössischen Politiken dienen; sie würde hingegen weder rechtliche noch instrumentelle Anpassungen nach sich ziehen. Die Vernehmlassungsergebnisse fielen grossmehrheitlich positiv aus. Mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden befürworteten alle Kantone die Ratifizierung der Konvention, wobei als wichtigster Grund das Subsidiaritätsprinzip angebracht wurde. Die SP, CSP, CVP und die Grünen begrüssten das Vorhaben der Regierung ebenfalls, da es in Einklang mit dem bisherigen Engagement der Schweiz stehe und diesem sogar noch Nachdruck verleihe. Abgelehnt wurde die Ratifizierung von der FDP und der SVP. Beide Parteien sahen in der Konvention keinen Zusatzgewinn, da das Abkommen durch die geltenden eidgenössischen Regelungen bereits erfüllt sei. Im Gegenteil würde eine Übereinkunft den Handlungsspielraum der Schweiz möglicherweise sogar einengen. Ebenfalls keinen Zusatznutzen sahen verschiedene Wirtschaftsverbände, die Befürchtungen zu zusätzlichen raumplanerischen Auflagen anmeldeten. Economiesuisse und hotelleriesuisse waren dem Anliegen gegenüber hingegen freundlich gestimmt [31].
Ende März beschloss der Bundesrat die Unterzeichnung des Nagoya-Protokolls über die Nutzung genetischer Ressourcen. Das Protokoll, welches 2010 im Rahmen der Biodiversitätskonvention beschlossen wurde, soll Nutzern wie Unternehmen und Forschungseinrichtungen den Zugang zu den genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen erleichtern. Dies ist für die Schweiz aufgrund der Wichtigkeit der Landwirtschaft und der Pharmazie von besonderer Bedeutung. Des Weiteren regelt das Protokoll die Beteiligung am Nutzen, der durch die Bereitstellung der eigenen Ressourcen an ein Drittland erwächst. Letzteres ist insbesondere für die Entwicklungsländer von Interesse, da diese über die höchste Biodiversität verfügen. In einer Botschaft wird der Bundesrat dem Parlament die Konsequenzen des Protokolls zu erläutern haben. In diesem Zusammenhang wird sich das Parlament des Weiteren mit dem Carthagena Protokoll über die Sicherheit für Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit genetisch veränderten Organismen auseinandersetzen [32].
Um das Potential einheimischer erneuerbarer Energieträger, namentlich der Ressourcen Holz und Wasser, zu fördern, verlangte Erich von Siebenthal (svp, BE) mit einer im Berichtsjahr eingereichten Motion die Aufhebung aller eidgenössischen Projekte und Strategien, die diesem Ziel im Wege stehen würden. Eine Annahme der Motion würde nach Ansicht des Motionärs unter anderem die Sistierung der Biodiversitätsstrategie bedeuten. In seiner ablehnenden Haltung verweist der Bundesrat auf seine Anstrengungen, namentlich im Bereich der Waldpolitik (siehe oben) und auf den zu verfassenden Bericht zu einer nachhaltigen Wasserstrategie, womit dem Anliegen des Motionärs bereits entsprechend Rechnung getragen würde. Zudem wies der Bundesrat explizit darauf hin, dass er an dem zwei Jahre zuvor erteilten Auftrag, eine Biodiversitätsstrategie zu erarbeiten, festzuhalten gedenke. Dennoch stimmte eine deutliche bürgerliche Mehrheit im Nationalrat für das Anliegen. Die UREK des Ständerates beantragte ihrem Rat daraufhin mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion in einen Prüfungsantrag abzuändern. Der Ständerat folgte diesem Antrag und auch der Nationalrat schloss sich, auf Empfehlung seiner einstimmigen Kommission, dieser Änderung an. Somit ist der Bundesrat angehalten, in einem Bericht eine Gesamtübersicht über mögliche Zielkonflikte zwischen Förderung erneuerbarer Energien und anderen Bundesprojekten und -strategien aufzuzeigen. Der Entwurf für eine Strategie Biodiversität Schweiz wurde im September in die Vernehmlassung geschickt [33].
Zum internationalen Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen siehe oben, Teil I, 4c (Expérimentation animale et protection des animaux).
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Naturkatastrophen
Seit Beginn des Jahres kann via Radio und Fernsehen vor Naturgefahren gewarnt werden. Diese Änderung trat mit der Totalrevision der Alarmierungs-Verordnung in Kraft. Die Forderung nach besserer Information der Bevölkerung wurde nach dem schweren Hochwasser im Sommer 2005 laut. Gemäss Studien könnten die Hochwasserschäden bis zu 20% reduziert werden, wenn die Bevölkerung rechtzeitig alarmiert und informiert wird [34].
Im September publizierte die Abteilung Gefahrenprävention des BAFU die eidgenössischen Ziele und Handlungsschwerpunkte im Umgang mit Naturgefahren. Darin spricht sich die zuständige Stelle insbesondere für ein integrales Risikomanagement aus, welches sowohl bauliche, biologische, raumplanerische und organisatorische Massnahmen als auch den Versicherungsschutz einschliesst. Aus forschungstechnischer Sicht wird eine verbesserte Datengrundlage von Gefahrensituationen sowie permanentes Monitoring zur Früherkennung von gefährlichen Prozessen gefordert. Bezüglich Letzterem weist das BAFU im Speziellen auf die seit dem Vorjahr betriebene Gemeinsame Informationsplattform Naturgefahren (GIN) hin, welche Messdaten für alle Fachleute zugänglich macht. Die von der GIN verwalteten Informationen sollen in einem weiteren Schritt über ein Internetportal ebenfalls der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Weiter sollen die Gemeinden mit Hilfe von kantonalen und eidgenössischen Fachkräften zur Erstellung eines Notfallkonzeptes angehalten werden, um das Schadenspotential weiter zu reduzieren [35].
Die grossen Schäden, welche unlängst durch die schweren Erdbeben in Japan, der Türkei und in Spanien verursacht worden waren, nahm Jean-René Fournier (cvp, VS) in einer Motion zum Ausgangspunkt seiner Forderung nach Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung in der Schweiz. Der Ständerat nahm das Anliegen mit 19 zu 11 Stimmen positiv auf. Der Bundesrat hatte sich dagegen im Vorfeld mangels Einigkeit der zentralen Akteursgruppen ablehnend zum Anliegen geäussert. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus [36].
 
[23] BBl, 2011, S. 8731 ff.; für weitere Informationen zur Waldpolitik 2020, siehe oben, Teil I, 4b (Sylviculture).
[24] Pa.Iv. 09.474: BBl, 2011, S. 4397 ff.; AB SR, 2011, S. 683 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 218 f.
[25] Mo. 10.3124: AB SR, 2011, S. 688 ff.; vgl. SPJ 2010, S. 219.
[26] SoS, 12.2.11; NZZ, 10.3.11; vgl. SPJ 2010, S. 219.
[27] Mo. 11.3338: AB NR, 2011, S. 1017 und 1908; AB SR, 2011, S. 993 ff.; vgl. auch unten, Teil III b (Verbände).
[28] Mo. 09.3685: AB NR, 2011, S. 598; vgl. auch unten, Teil III b (Verbände).
[29] Ergebnisse der Anhörung einsehbar unter www.admin.ch; vgl. SPJ 2006, S. 174.
[30] Lib. und NZZ, 8.1.11; NZZ und Bund, 7.9.11; Bund, 29.11.11.
[31] Vernehmlassungsunterlagen einsehbar unter www.admin.ch; vgl. SPJ 2010, S. 219 f.
[32] Medienmitteilung BAFU vom 30.3.11; Lib. 31.3.11.
[33] Mo. 11.3398: AB NR, 2011, S. 1049 und 1908 ff.; AB SR, 2011, S. 995.
[34] NZZ, 28.6.11.
[35] Publikation vom 22.9.11 elektronisch abrufbar unter www.bafu.admin.ch.
[36] Mo. 11.3511: AB SR, 2011, S. 934; vgl. auch Mo. 11.3377 Malama (fdp, BS), deren Behandlung im Berichtsjahr noch ausstand.