Année politique Suisse 2012 : Chronique générale / Défense nationale
Militärorganisation
Die VBS
Immobilienbotschaft 2012 wurde Ende Februar vom Bundesrat publiziert und Anfang Juni im Nationalrat als Erstrat beraten. Der Bundesrat beantragte dem Parlament Kredite in der Höhe von insgesamt rund 407 Mio. CHF. Damit sollen Gebäudesanierungen, Instandhaltungen und ein Infrastrukturprojekt umgesetzt werden können. Namentlich sollen Kasernenbauten auf dem Waffenplatz Bure (JU) sowie eine Militärische Radarstation in den Alpen saniert werden, worunter die Erneuerung einer Seilbahn und die Renovation einer Truppenunterkunft fällt. Auf dem Flugplatz von Payerne (VD) sollen die Rollbahnen und weitere Flugbetriebsflächen verbessert und dem Jura Südfuss entlang und über die Gemmi Breitbandübertragungsleitungen verlegt werden, um das militärische Datenübertragungssystem vom öffentlichen (Swisscom) loszulösen. Überdies wurde ein Rahmenkredit über 287 Mio. CHF beantragt, um den allgemeinen Immobilienbestand zu erhalten. Die Botschaft und damit die beantragten Mittel wurden im Nationalrat grösstenteils anerkannt und gutgeheissen. Einzig die Grüne Fraktion hatte einen Rückweisungsantrag gestellt. Die Partei begrüsste zwar grundsätzlich die Stossrichtung der Regierung und die Anpassung der Gebäude an deren Nutzung und Qualität. Es wurde jedoch argumentiert, dass mit dem rückläufigen Truppenbestand Kosten eingespart werden sollten und verlangt, dass das VBS die Kosten des Rahmenkredits für Vorhaben zugunsten von Eigentümervertretern und Mietern um 100 Mio. CHF reduziere. Die anderen Parteien standen weitestgehend hinter dem Antrag des Bundesrates und stellten sich gegen den Rückweisungsantrag der Grünen. Diesem wurde entsprechend nicht Folge gegeben. Der Nationalrat nahm die Immobilienbotschaft einstimmig an, wobei auch die nötigen Abstimmungen über die Ausgabenbremse einstimmig ausfielen. Der Ständerat befasste sich Mitte September mit der Immobilienbotschaft, folgte den Anträgen diskussionslos und nahm die Botschaft ebenfalls einstimmig an
[15].
Eine von beiden Räten überwiesene Motion Niederberger (cvp, NW), fordert, dass der Bundesrat die Stelle eines
Truppenombudsmanns schaffen soll. Der Motionär sieht in Ombudsstellen ein modernes Führungsinstrument unserer Gesellschaft, welches sich schon mehrfach bewährt habe. Zudem wurde in diesem Vorstoss die Chance gesehen, den Ruf der Armee zu verbessern. Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, da diese Frage erst innerhalb des umfassenderen Prozesses der Militärgesetzrevision aufgegriffen werden soll und in der Institution der Dienstbeschwerde bereits ein Mittel zur Unmutsäusserung bereit stehe. Die Motion war 2011 vom Ständerat bereits überwiesen worden. Der Nationalrat, welcher sich Ende 2011 mit dem Geschäft befasst hatte, unterstützte das Vorhaben, fügte allerdings eine Änderung an: Der militärische Rang des Ombudsmanns sollte nicht vorgegeben werden. Mit dieser moderaten Änderung wurde die Motion angenommen und damit zurück an den Ständerat geschickt wo sie akzeptiert und im Februar 2012 an den Bundesrat überwiesen wurde
[16].
Mit einer Motion zum Thema Armeewaffen gelangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates im März an den Bundesrat. Unter dem Titel
Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch will die Kommission erreichen, dass bei Verdacht auf Waffenmissbrauch innert kürzerer Frist reagiert werden kann. Dabei soll bereits bei Androhung von Waffengewalt eine Schusswaffe eingezogen werden können. Nachdem bei Gewaltdelikten, aber auch Suiziden, immer wieder Armeewaffen zum Einsatz gekommen waren, strebte die SiK eine bessere Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen an und beauftragte den Bundesrat, rasch mit der Konferenz der kantonalen Polizei- und JustizdirektorInnen eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Die Motion wurde im Ständerat auf Antrag des Bundesrates angenommen und im September auch vom Nationalrat diskussionslos bestätigt
[17].
Im Juli 2012 teilte die Bundeskanzlei mit, dass für die Anfang 2011 lancierte Volksinitiative
«Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!» die nötige Unterschriftenzahl nicht zusammengetragen werden konnte. Mit Ablauf der Sammelfrist wurde dieses Volksbegehren hinfällig
[18].
Gleich zweifach wurde ein Postulat Ende September im Nationalrat eingereicht. Die Postulierenden Eichenberger-Walther (fdp, AG) und Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) forderten den Bundesrat auf, einen Bericht vorzulegen, wie das
Leistungsprofil der Armee unter Berücksichtigung geplanter Budgetkürzungen aussehen soll. Mit dem Armeebericht 2010 hatten sich Parlament und Regierung auf einen Armee Soll-Bestand von 100 000 Armeeangehörigen geeinigt. Der vom Parlament auf 5 Mia. CHF gesetzte Plafond wurde im Nachgang der Verhandlungen vom Bundesrat auf 4,7 Mia. CHF redimensioniert. Der Bundesrat solle schildern, in welchen Bereichen die 300 Mio. CHF eingespart werden. Aus der Stellungnahme des Bundesrates ging hervor, dass das VBS in der Erarbeitung dieser Fragen bereits aktiv geworden war. Die Regierung empfahl die Postulate zur Annahme und die Räte folgten Ende Jahr dieser Empfehlung stillschweigend
[19].
Die Verhandlungen zum
Übereinkommen über Streumunition und den damit zusammenhängenden Änderungen des
Schweizerischen Kriegsmaterialgesetzes (KMG) wurden im März des Berichtsjahres wieder aufgenommen. Das Übereinkommen statuiert ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion, des Erwerbs und Transfers sowie der Lagerung von Streumunition. Der Bundesrat hatte es Ende 2008 ratifiziert. Die Umsetzung des Verbots von Streumunition hat allerdings Auswirkungen auf das KMG, da noch Bestände von Streumunition in der Schweiz vorhanden sind und Streumunition in der Artillerie noch als Bewaffnung verwendet werden kann. 2011 wurde die Botschaft mit marginalen Änderungen, vorwiegend Wortpräzisierungen, vom Ständerat angenommen und dem Nationalrat überwiesen. Der Nationalrat war Ende 2011 auf das Geschäft eingetreten, hatte dieses jedoch zur Detailberatung zurück an seine SiK übertragen. Diese hatte sich Anfang 2012 damit auseinander gesetzt und im März gelangte das Geschäft wieder in den Nationalrat. Die Ratifizierung des Übereinkommens über Streumunition war weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr umstritten. Diskutierte Anpassungen betrafen jeweils nur das KMG. Ein Änderungsantrag betraf das Verbot der Finanzierung von Entwicklung, Herstellung oder Erwerb dieser verbotenen Munition. Der betreffende Artikel im KMG regelte unter anderem die indirekte Finanzierung. Die indirekte Finanzierung sollte verboten werden, wenn damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Eine Minderheit Hiltpold (fdp, GE) verlangte, die indirekte Finanzierung gänzlich zu verbieten, unabhängig davon, ob damit eine direkte Finanzierung umgangen werden soll. Nach einigen Wortmeldungen wurde allerdings der Antrag der Mehrheit der SiK-NR angenommen und damit der Beschluss des Ständerates bestätigt. Eine redaktionelle Anpassung im französischen Text wurde in der Differenzbereinigung vom Ständerat ebenfalls diskussionslos akzeptiert. Die Schlussabstimmungen zur Annahme des Übereinkommens über Streumunition sowie über das Kriegsmaterialgesetz fielen deutlich aus: Das KMG wurde mit 153 zu 31 im Nationalrat und einstimmig im Ständerat angenommen, das Übereinkommen über Streuminuition wurde mit 151 zu 32 und ebenfalls einstimmig (SR) angenommen. Damit wurden beide Geschäfte angenommen und abgeschlossen
[20].
Im Februar des Berichtsjahres publizierte der Bundesrat seine Botschaft über den Einsatz der Armee zum Schutz des
World Economic Forum (WEF) in Davos. Die Regierung des Kantons Graubünden hatte im September 2011 den Bundesrat um Unterstützung zur Gewährleistung der Sicherheit während der WEF Jahrestreffen 2013-2015 gebeten. Die Armee soll erneut im Assistenzdienst die zivilen Behörden unterstützen. Der Kostenaufwand wurde vom Bundesrat auf maximal 3 Mio. CHF pro Jahr geschätzt. Im Entwurf zur Botschaft wurde um eine Bewilligung des Schutzauftrages für drei Jahre gebeten. Die grosse Kammer hatte sich als Erstrat mit dem Geschäft zu befassen. Eine Minderheit Geri Müller (gp, AG) beantragte Nichteintreten. Eine weitere Minderheit Fridez (sp, JU) beantragte, den Einsatz lediglich für das Jahr 2013 zu bewilligen, um in einer späteren Runde die Einsätze für die Folgejahre infrage zu stellen. Im Nationalrat setzte sich, nach einer intensiv geführten Diskussion über den Sinn des WEF und die Rolle der Schweiz als neutraler Staat und dessen Aussenwirtschaftspolitik sowie den verfassungsmässigen Auftrag der Armee, schliesslich der Entwurf des Bundesrates durch. Eintreten war zwar unbestritten, doch in den folgenden Abstimmungen setzte die Grüne Partei zusammen mit einem Grossteil der SP-Fraktion ein deutliches, aber erfolgloses Zeichen gegen diesen Einsatz. Der Ständerat folgte im September des Berichtsjahres dem Votum des Erstrates diskussionslos
[21].
Die Einsätze der Armee zur
Unterstützung ziviler Behörden wurden im März 2012 vom Bundesrat skizziert und im Juni im Nationalrat als Erstrat behandelt. Es ging dabei um die Verlängerung des Einsatzes der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen (Amba Centro) und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger/Fox), wie sie in den letzten Jahren bereits erfüllt wurden. Im Nationalrat war Eintreten unbestritten, jedoch gab es einen Kommissionsantrag, die Einsätze bis Ende 2015 letztmals zu bewilligen, also ohne Aussicht auf erneute Verlängerung. Dieser Wortlaut wurde so auch in der Gesamtabstimmung gutgeheissen und das Geschäft kam in den Ständerat. Dieser stellte sich gegen die Version der grossen Kammer und stütze die Formulierung des Bundesrates. In der Differenzbereinigung zeigten sich beide Kammern je einmal stur und gaben nicht nach. Erst in der zweiten Runde konnte sich die nationalrätliche SiK teilweise widerwillig dem Votum des Stände- und Bundesrats fügen, so dass Ende Jahr die ursprüngliche Fassung der Regierung akzeptiert wurde. Damit können auch nach 2015 noch weitere subsidiäre Armeeeinsätze genehmigt werden
[22].
Der
Bericht zur Einsatzbilanz 2012 zeigte auf, dass die Armee auch im Berichtjahr einen subsidiären Sicherungs- und Unterstützungsauftrag zu Gunsten des 42. Jahrestreffens des World Economic Forum (WEF) 2012 in Davos geleistet hat. Insgesamt wurden 3 950 Angehörige der Armee (AdA) eingesetzt, welche zusammen 51 592 Diensttage geleistet haben. Die Leistung entsprach den Vorjahreswerten. Im Rahmen von „AMBA CENTRO“ wurden 2012 zum Schutz ausländischer Vertretungen in der Schweiz durchschnittlich 164 AdA eingesetzt, welche insgesamt 60 021 Dienstage leisteten. Diese Zunahme um über 7 000 Diensttage gegenüber dem Vorjahr war einer Aufstockung des Kontingents in Zürich geschuldet. Dieser Einsatz wurde per Bundesratsbeschluss bis Ende 2015 verlängert, jedoch mit Auflagen versehen. Bis Ende 2014 dürfen nur noch bis maximal 80 AdA dafür im Einsatz stehen. Die Unterstützung des Grenzwachtkorps erfolgte wiederum im Rahmen der Vereinbarung „LITHOS“, wobei 2012 mit 5 401 Diensttagen über 13 000 Tage weniger geleistet wurden als 2011. Ende 2012 waren noch 12 AdA im Einsatz, was der planmässigen Reduktion entsprach. Per 31.12.2012 wurde der Einsatz LITHOS nach 16 Jahren beendet. Für Flugsicherheitsmassnahmen im Luftverkehr wurden in „TIGER/FOX“ insgesamt 4 660 Diensttage geleistet (2011: 6 200). Dabei standen durchschnittlich 13 AdA im Einsatz. Der Teil „FOX“ (Beurteilung der Sicherheitslage auf bestimmten ausländischen Flughäfen) wurde per Oktober 2012 beendet. Ein neuer Bundesbeschluss ermöglicht eine Einsatzverlängerung im Rahmen des Teils „TIGER“ (Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr) bis Ende 2015, wobei ab 2013 noch maximal 10 AdA eingesetzt werden dürfen. Der Teil FOX wurde fortan von Angehörigen der Polizei- und des Grenzwachtkorps übernommen. Zur
Katastrophenhilfe wurde 2012 nur ein Einsatz geleistet. Anlässlich eines Waldbrandes in Chamoson (VS) wurden im Rahmen von Löscharbeiten 54 Diensttage geleistet. In sechs weiteren Unterstützungseinsätzen in den Kantonen Bern, Obwalden, Uri und Tessin wurden gut 600 Diensttage erbracht. Diese Hilfsleistungen dienten vorwiegend zur Beseitigung früherer Unwetterschäden. Gut 3 700 Einsatztage weniger als 2011 wurden damit verzeichnet, was durch das Ausbleiben grösserer Unwetter und Naturereignissen begründet werden kann. Alles in allem wurden von der Armee 2012 in verschiedenen Einsätzen (ohne reguläre Tagesordnung in Rekruten- und anderen, weiterführenden Schulen sowie Wiederholungskurse) 246 614 Diensttage geleistet. Dies entspricht einer Abnahme von rund 10 000 Diensttagen gegenüber dem Vorjahr
[23].
[15] BRG 12.030:
BBl., 2012, 2813 ff.;
AB NR, 2012, S. 971 ff.;
AB SR, 2012, S. 799 ff.
[16] Mo. 11.3082:
AB SR, 2011, S. 385;
AB NR, 2011, 1895 ff.;
AB SR, 2012, S. 57 f.
[17] Mo. 11.4047:
AB SR, 2012, S. 72;
AB NR, 2012, S. 1675 f.
[18]
BBl, 2012, 7506; siehe
SPJ, 2011, S. 168 f.
[19] Po. 12.3744 (Glanzmann-Hunkeler) und Po. 12.3745 (Eichenberger-Walther):
AB NR, 2012, S. 2253.
[20] BRG 11.036:
AB NR, 2012, S. 182 ff. und 555;
AB SR, 2012, S. 143 und 271;
BBl, 2012, S. 3541 ff. und 5383 ff.; siehe
SPJ, 2011, S. 171 ff.
[21] BRG 12.031:
BBl, 2012, S. 2853 ff. und 8387 ff.;
AB NR, 2012, S. 977 ff.;
AB SR, 2012, S. 801 f.
[22] BRG 12.035:
BBl, 2012, S. 3621 ff.;
AB NR, 2012, S. 984 ff., 2060 ff. und 2142 f.;
AB SR, 2012, S. 802ff und 1116 ff.
[23]
Schweizer Armee, Einsatzbilanz 2012.
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