Année politique Suisse 2013 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
 
Gesundheitspolitik
Der Bundesrat verabschiedete Anfang Jahr die Gesamtschau Gesundheit2020. Mit insgesamt 36 Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems soll die Lebensqualität gesichert, die Chancengleichheit gestärkt, die Versorgungsqualität verbessert und die Transparenz erhöht werden. Eines der zentralen Ziele ist es, das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die kommenden Herausforderungen auszurichten und gleichzeitig die Kosten überschaubar zu halten. Als eine der Hauptschwierigkeiten sah der Bundesrat die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmende Zahl älterer Menschen und mit ihr ein Anstieg chronischer Krankheiten, denen die heutigen, auf Akutversorgung ausgerichteten Strukturen nicht mehr genügen werden. Prognostiziert wurde auch eine Zunahme der Gesundheitskosten, welche mit der demographischen Entwicklung und dem medizinisch-technischen Fortschritt begründet wurden. Problematisch seien des Weiteren die hohen Krankenkassenprämien, welche bereits gegenwärtig für viele Versicherte eine spürbare finanzielle Belastung darstellten. Einige der in der Gesamtschau enthaltenen Massnahmen sind bereits fortgeschritten und stehen vor der politischen Umsetzung, so beispielsweise die Einführung des elektronischen Patientendossiers, das Gesundheitsberufegesetz, das Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz oder der Gegenvorschlag zur öffentlichen Krankenkasse. Weitere Massnahmen müssen noch gestaltet und konkretisiert werden, wobei der Bundesrat hauptsächlich auf den Masterplan Hausarztmedizin, die schrittweise Erhöhung der Zahl von Medizinstudentinnen und -studenten, die Vereinfachung des Prämiensystems, eine differenziertere Zulassungssteuerung bei den Spezialärzten und die Einführung neuer Steuerungsinstrumente für die Versorgung im spitalambulanten und ambulanten Bereich fokussierte. Anfang September trafen sich rund 350 Vertreter aller wichtigen Organisationen des Gesundheitswesens und der Schweizerischen Gesundheitspolitik zur ersten Nationalen Konferenz Gesundheit2020 mit der Absicht, die Ziele und Massnahmen der Strategie zu priorisieren und die zentralen Partner für die Umsetzung zu benennen [1].
Mitte Jahr gab die Regierung bekannt, dass Bund und Kantone die nationale Strategie gegen Krebs 2014-2017 verabschiedet haben. Eingeleitet wurde dieser Schritt durch die Anregung einer 2011 überwiesenen Motion Altherr (fdp, AR) und ausgehend von der Annahme, dass durch die demografische Entwicklung für die kommenden Jahre eine weitere Zunahme der Krebserkrankungen zu erwarten ist. Die Strategie gliedert sich in die Bereiche Vorsorge sowie Betreuung und Forschung, wobei jedem Bereich Handlungsfelder und konkrete Projekte zugeordnet werden. Angedachte Massnahmen umfassen die Weiterführung nationaler oder kantonaler Präventionsprogramme, die Vernetzung der kantonalen Versorgungsstrukturen oder die Erarbeitung des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen. Mit der Erarbeitung und Umsetzung der nationalen Strategie gegen Krebs leisten Bund, Kantone und beteiligte Organisationen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Gesundheit2020 [2].
Im Berichtsjahr nahm der Nationalrat als Zweitrat die Verhandlungen über die Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ und den direkten Gegenentwurf dazu, den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, auf. Dem Antrag auf Ablehnung der Initiative folgte der Nationalrat Anfang März, worauf in der Herbstsession beide Räte in ihren Schlussabstimmungen diese Abstimmungsempfehlung fassten. Differenzierter wurde die Formulierung des Gegenvorschlages behandelt, welcher der Ständerat im Vorjahr zugestimmt hatte. Dieser setzt eine vernetzte, koordinierte und multiprofessionell erbrachte medizinische Grundversorgung ins Zentrum, bei der die Hausarztmedizin eine zentrale Rolle spielt. Zudem sollen damit die Anliegen und Interessen einer jüngeren Generation von Hausärztinnen und -ärzten erfüllt und eine zukunftsgerichtete Vision der medizinischen Grundversorgung wahrgenommen werden. Der Ständerat hatte 2012 eine leicht modifizierte, etwas verbindlichere Formulierung des Bundesbeschlusses beschlossen. Inhaltlich war das Ratsplenum jedoch sehr nahe an der bundesrätlichen Fassung geblieben. Auch im Nationalrat genoss die Vorlage grundsätzliche Unterstützung. Es galt, die Differenzen zwischen Ständerat und Bundesrat zu erörtern und einen Beschluss zu fassen, wobei die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrates ihrerseits noch einige neue Passagen vorschlug. Aufgrund eines zusätzlichen Absatzes sollen Bund und Kantone „günstige Voraussetzungen für die Ausübung der Gesundheits- und Medizinalberufe und [...] eine ausgewogene regionale Verteilung“ schaffen. Zudem soll die Hausarztmedizin und deren Steuerungsfunktion gestärkt werden. Ebenfalls neu war die Idee, der Bund müsse Vorschriften über „die medizinische Grundversorgung und das verfügbare Aus- und Weiterbildungsangebot, soweit dies zur Sicherstellung der ausreichenden Versorgung erforderlich ist“, erlassen. Diese Bestimmungen wurden unbestritten angenommen. Für Diskussionsstoff sorgte hingegen eine vom Ständerat gefasste Formulierung, wonach eine angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin in der Verfassung festgeschrieben werden sollte. Bürgerliche Nationalräte um Ignazio Cassis (fdp, TI) stellten einen Minderheitsantrag auf Streichung dieser Norm mit dem Argument, sie sei nicht verfassungswürdig und stelle falsche Anreize, indem eine bestimmte Berufsgruppe verfassungsmässig zugesicherte Löhne erhalte. Namens der SP Fraktion hielt Nationalrätin Heim (sp, SO) dagegen, dass es in allen Berufen selbstverständlich sei, dass gute Leistungen angemessen abgegolten werden. Die Realität bei der Hausärzteschaft sei aber eine andere, so die Politikerin: Je länger je mehr entspreche der Lohn weder der fachlichen noch der zeitlichen Herausforderung. Auch die grosse Verantwortung dieses Berufs werde nur unzureichend berücksichtigt. Entsprechend dem Mehrheitsantrag der SGK und gegen die Minderheit Cassis nahmen die Parlamentarier den betreffenden Gesetzesartikel mit 102 zu 78 Stimmen an, wobei sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der FDP und SVP der Ratslinken und weiteren Stimmen aus dem Mittelager beugen mussten. In der Gesamtabstimmung wurde der Gegenvorschlag mit 123 zu 40 Stimmen gutgeheissen und dem Ständerat zur Differenzbereinigung übergeben. Im Zuge der Beratungen behandelte der Nationalrat ebenfalls eine Motion der ständerätlichen SGK. Der Vorstoss sah vor, dass der Bundesrat mit verschiedenen Massnahmen die Hausarztmedizin als wesentlichen Teil der medizinischen Grundversorgung kurz- und mittelfristig stärken soll. Die Kommission schlug dazu ein Sieben-Punkte-Programm vor, welches in Einklang mit einem sich in Arbeit befindenden „Masterplan Hausarztmedizin“ umgesetzt werden sollte. Damit wollte man die Grundlage für einen allfälligen Rückzug der Volksinitiative schaffen. In diesem Sinne sprach sich der Nationalrat für die Annahme dieser Motion aus. Der Ständerat wurde in der Sommersession mit den Differenzen konfrontiert. Dessen SGK beantragte grundsätzliches Festhalten an den früheren Ständeratsbeschlüssen und damit die Streichung beider vom Nationalrat neu eingeführten Bestimmungen. Die vorgeschlagene „ausgewogene regionale Verteilung und die Stärkung der Hausarztmedizin und deren Steuerungsfunktion“ gehe zu weit und entspreche beinahe den Forderungen der Initiative, welche der Ständerat seinerseits deutlich abgelehnt hatte. Der Erlass von Vorschriften über "die medizinische Grundversorgung und das verfügbare Aus- und Weiterbildungsangebot“ sei in der Fassung des Ständerates bereits erfüllt und daher als redundant zu streichen. Diesen in der SGK-SR einstimmig gefällten Beschlüssen folgte das Ratsplenum. Im Nationalrat forderte eine Minderheit Pezzatti (fdp, ZG) daraufhin, dem Ständerat zu folgen. Die Mehrheit der Kommission wollte jedoch aus verfahrenstaktischen gründen an ihrem Antrag festhalten: Mit einer Verzögerung des Geschäftsabschlusses sollte Zeit gewonnen werden, um den „Masterplan Hausmedizin“ weiter gedeihen zu lassen. Die Kommissionsmehrheit gewann die Abstimmung mit 110 zu 73 Stimmen, womit die grosse Kammer auf der eigenen Fassung beharrte und die Räte erst in der Herbstsession dazu weitertagten. Nachdem der Ständerat Anfang September wiederum an seiner Version festhielt, lenkte die SGK des Nationalrates ein und beantragte einstimmig, dem Ständerat zu folgen. Dieser Antrag wurde vom Nationalrat gestützt, womit die beiden Differenzen bereinigt wurden. Nicht unwesentlich für diesen Entscheid waren auch die Signale des Berufsverbandes Hausärzte Schweiz: Er deutete an, seine Initiative zugunsten des Gegenvorschlages zurückzuziehen. Der in der Zwischenzeit weiter fortgeschrittene Masterplan skizziere passende Massnahmen und erfülle zusammen mit dem Gegenvorschlag die Absichten der Initiative. Mit 38 respektive 195 Stimmen fassten die Räte die Abstimmungsempfehlung auf Ablehnung der Initiative jeweils einstimmig. Der Gegenvorschlag wurde im Ständerat mit 43 Stimmen einstimmig und im Nationalrat mit 140 zu 49 Stimmen ebenfalls deutlich angenommen. Anfang Oktober gab das Initiativkomitee bekannt, die Volksinitiative zurückzuziehen. Damit wird Volk und Ständen lediglich der Gegenvorschlag zur Abstimmung unterbreitet [3].
Im März des Berichtsjahres publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes. Mit der Gesetzesrevision wird eine Motion Maury-Pasquier (sp, GE) erfüllt, welche 2008 eingereicht und in der Folge angenommen worden war. Danach sollen Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei der Zuteilung von Organen den Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleichgestellt werden. Neben der Aufnahme dieser Forderung in die Gesetzgebung beschloss der Bundesrat, noch weitere Bestimmungen zu überarbeiten. Diese betreffen den Zeitpunkt der Anfrage an die nächsten Angehörigen zur Organentnahme bei einem Patienten, regeln die Zustimmung zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit der Spenderin oder des Spenders und sollen die finanzielle Absicherung bei Lebendspenden verbessern. Die Anpassungen wurden als nötig erachtet, weil sich in der diesbezüglichen Anwendung bis anhin Probleme und Unsicherheiten ergeben hatten. Zeitgleich publizierte der Bundesrat den Bericht «Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung der Anzahl verfügbarer Organe zu Transplantationszwecken in der Schweiz». Er kam damit den Aufträgen aus den Postulaten Gutzwiller (fdp, ZH), Amherd (cvp, VS) und Favre (fdp, NE) nach. Der Bericht zeigt unter anderem, dass die sogenannte Widerspruchslösung keine Steigerung der Organspenderate garantiert. Diese Thematik sorgte im Ständerat aufgrund eines Minderheitsantrages während der Beratung der Änderung des Transplantationsgesetzes für Diskussionsstoff. Anlässlich einer Organtransplantation kann zwischen zwei Modellen – der Widerspruchs- und der Zustimmungslösung – unterschieden werden. Bei der Widerspruchslösung muss ein Spender seinen Willen für oder gegen eine Spende explizit äussern und dies beispielsweise in einem Widerspruchsregister festhalten. Liegt keine solche Willensäusserung vor, geht man davon aus, dass ein potentieller Spender eine Organspende nicht ablehnt. Seine Organe dürfen in diesem Fall für eine Spende entnommen werden. Die Zustimmungslösung hingegen setzt die explizite Befürwortung einer Organspende voraus, etwa durch die Willensäusserung auf einem Spenderausweis. Mit der letzten Revision des Transplantationsgesetzes und der damit einhergehenden Harmonisierung war die Zustimmungslösung schweizweit eingeführt worden, wobei die bis zu diesem Zeitpunkt in 17 Kantonen geltende Widerspruchslösung aufgelöst wurde. Unter der Prämisse der Zustimmungslösung kommt die Entscheidung bei verunfallten oder sterbenden Personen als potentielle Organspender den „nächsten Angehörigen“ zu, was einige Politiker in den entsprechenden Abschiedssituationen als nicht zumutbar erachteten. Eine Minderheit Gutzwiller (fdp, ZH) regte denn auch an, dass man im Zuge der Gesetzesänderung zur Widerspruchslösung übergehen solle. Die Kommissionsmehrheit stellte sich jedoch gegen diesen Antrag. Die Minderheit argumentierte, dass ein grundsätzlicher Wandel herbeigeführt werden müsse, und plädierte in diesem Sinne für eine solidarische Grundhaltung: Organspenden müssten, genau wie der Empfang von Spenderorganen, selbstverständlich werden. Die jetzige Lösung führe dazu, dass die Schere zwischen benötigten und gespendeten Organen zu gross sei. Um das Problem von zu wenig verfügbaren Organen zu lösen, könne dies ein Zwischenschritt sein, so die Fürsprecher des Vorstosses. Das Ratsplenum stimmte jedoch gegen den Minderheitsantrag und sprach sich mit 24 zu 18 Stimmen für den Status quo, sprich für die Zustimmungslösung aus. Im Übrigen folgte der Ständerat der Regierungsvorlage und überwies das Geschäft einstimmig an den Nationalrat, der im Berichtsjahr nicht mehr darüber beriet. Die kleine Kammer lehnte auch eine vom Nationalrat klar angenommene Motion Favre (fdp, NE) ab, welche die Einführung der Widerspruchslösung verlangt hatte. Das Thema dürfte damit also noch nicht vom Tisch sein. Der Nationalrat wird das Thema in seinen Beratungen zum Transplantationsgesetz wieder aufnehmen. Der Bundesrat nahm – unabhängig vom Bericht – noch im selben Jahr einen Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» in Angriff. Zusammen mit den Kantonen und weiteren Akteuren will er Schwerpunkte definieren, die es bis 2017 zu realisieren gilt. Ziel ist es, die Anzahl der Organspenderinnen und -spender von gegenwärtig rund 100 auf 160 pro Jahr zu erhöhen. Eine erste Massnahme wurde im April mit der Lancierung einer Informationskampagne zum Thema angestossen [4].
Die 2012 im Nationalrat angenommene Motion Hardegger (sp, ZH), welche auf eine Schaffung gesetzlicher Grundlagen im Bereich der Spitalhygiene zielt, gelangte im Berichtsjahr in die kleine Kammer. Nosokomiale (spitalerworbene) Infektionen und deren Bekämpfung stehen im Zentrum des Anliegens. Der Ständerat stimmte der 2012 im Nationalrat geänderten Formulierung diskussionslos zu. Der Bundesrat ist nun angehalten, gesetzliche Grundlagen für den Kampf gegen nosokomiale Infektionen zu schaffen. Zudem soll das Risiko, mit antibiotika-resistenten Keimen infiziert zu werden, reduziert werden. Bei Verdacht auf solche Keime sollen die Spitäler künftig ein konsequentes Patientinnen- und Patientenscreening durchführen [5].
Im Mai des Berichtsjahres reichte die ständerätliche SGK ein Postulat ein, in dem sie den Bundesrat verpflichten wollte, sich zu beabsichtigten Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz zu äussern. Dabei stützte sich die Kommission auf Ergebnisse einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zur psychischen Gesundheit in der Schweiz. In Anbetracht der gefassten Ziele innerhalb der Gesamtschau „Gesundheit2020“ unterstützte der Bundesrat das Anliegen und zeigte sich bereit, den Räten entsprechende Analysen zu unterbreiten. Namentlich skizzierte die Regierung in Sachen psychischer Gesundheit folgende Massnahme: Die psychische Gesundheit soll gefördert und die Vorbeugung und Früherkennung psychischer Krankheiten verbessert werden, um die Zahl der Erkrankungen zu reduzieren. Besonderes Augenmerk soll dabei dem Ziel gelten, die Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess bei psychischen Problemen zu verhindern. Das Postulat war aufgrund einer Petition des Aktionsbündnisses „Psychische Gesundheit Schweiz“ lanciert worden, welche über 10 000 Personen unterzeichnet hatten. Vor dem Hintergrund des abgelehnten Präventionsgesetzes wollte sich die Kommission für dieses Anliegen einsetzen. Das Geschäft wurde in der Sommersession angenommen [6].
Ein im Herbst angenommenes Postulat Hardegger (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die gesetzlichen Grundlagen insbesondere von Artikel 58 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) verbindlich umgesetzt werden können. Dabei geht es namentlich um die Qualitätssicherung der von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommenen Leistungen. Die bis anhin freiwillige Umsetzung von Systemen, Standards, Leitlinien und Massnahmen in der Patientinnen- und Patientensicherheit, welche Fehler aufdecken und vermeiden sollen, sei angesichts des Umfangs des vermeidbaren Leids und der einzusparenden Kosten nicht länger haltbar, so die Einschätzung Hardeggers. Es seien daher flächendeckend Fehlererfassungssysteme einzurichten und medizinische Erkenntnisse umzusetzen. Ausserdem brauche es eine Kontrollinstanz, welche im Falle von Unterlassungen Sanktionen aussprechen könne. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und merkte bereits in seiner Antwort an, dass er im Rahmen seiner Qualitätsstrategie im schweizerischen Gesundheitswesen ebensolche Programme umsetzen wolle. Das Geschäft wurde vom Nationalrat diskussionslos angenommen [7].
Ende Jahr beschloss der Bundesrat zwei Strategien: eine nationale Demenzstrategie 2014 bis 2017 sowie eine nationale Strategie bezüglich nichtübertragbarer Krankheiten. Aufgrund der demografischen Bevölkerungsentwicklung und des steigenden Anteils älterer Menschen werden die Demenzerkrankungen in der Schweiz weiter zunehmen und sich zu einer zentralen gesundheits- und sozialpolitischen Herausforderung entwickeln. Gegenwärtig werden jährlich rund 25 000 Demenz-Neuerkrankungen registriert. Da Demenz nicht nur die Erkrankten selbst, sondern auch das familiäre Umfeld und die in der Gesundheitsversorgung tätigen Fachpersonen betrifft, sieht sich die Gesundheitspolitik mit vielerlei Aufgaben konfrontiert. Mit neun Zielformulierungen soll die Strategie eine Sensibilisierung der Bevölkerung, die Förderung von bedarfsgerechten, integrierten Angeboten, die Sicherstellung der Versorgungsqualität und Fachkompetenz sowie die intensivierte Berücksichtigung in der Versorgungsplanung erreichen. Die Weiterentwicklung zeitgemässer Versorgungsangebote ist mitunter ein Ziel der gesundheitspolitischen Strategie „Gesundheit2020“. Den Anstoss zu einer Demenzstrategie hatte das Parlament im März 2012 gegeben: Es überwies zwei Motionen, in denen Bund und Kantone aufgefordert wurden, in Zusammenarbeit mit betroffenen Organisationen entsprechende Schritte zu unternehmen. Die angedachte „nationale Strategie nichtübertragbare Krankheiten“ soll die Bewältigung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf-Störungen, Atemwegs- oder Muskel-Skelett-Erkrankungen angehen. Diese verursachen nicht nur viel Leid und schränken die Lebensqualität ein, sondern stellen auch das Gesundheitswesen vor erhebliche finanzielle, strukturelle und personelle Herausforderungen. Die Strategie soll die Kompetenzen der Bevölkerung im Gesundheitsbereich verbessern sowie Rahmenbedingungen schaffen, die ein gesünderes Verhalten ermöglichen. Innerhalb von drei Jahren soll den Kantonen und dem Bundesrat ein Massnahmenpapier vorgelegt werden [8].
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Prävention
Mit einer bereits 2011 eingereichten Motion Ingold (evp, ZH) wurde der Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan zur Suizidprävention vorzulegen. Dieser soll vorbeugend bei den häufigsten Selbstmordursachen – soziale Isolation sowie Depressionen – ansetzen mit dem Ziel, die steigende Suizidrate zu bremsen. Die Motionärin zeigte sich erstaunt über einzelne Erkenntnisse aus einem aus dem Jahr 2011 stammenden Bericht zu diesem Thema. Darin wurde aufgezeigt, was der Bundesrat zur Suizidprävention zu tun gedenkt. Das lancierte nationale Forschungsprogramm (NFP 67) und die Unterstützung der Kantone in Daten- und Informationsbearbeitung seien laut Ingold nicht ausreichend: Angesichts der Tatsache, dass Suizid die häufigste Todesursache in der Altersgruppe der 15- bis 44-Jährigen ist, müsse der Bund mehr in die Prävention investieren. Namentlich seien die Aufklärung und die Anpassung von Massnahmen zu fördern. Der Bundesrat entgegnete in einer umfassenden Antwort, dass erste Massnahmen wie etwa die Weiterführung der Ende 2012 auslaufenden Strategie Palliative Care ergriffen worden seien und dass man weitere Arbeitsgruppen gebildet habe. Für zusätzliche Schritte fehle hingegen die gesetzliche Grundlage. Unter Erwähnung weiterer Lösungen, welche seit Einreichen der Motion ergriffen worden seien, beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion. Das Ratsplenum folgte jedoch der Motionärin und überwies das Geschäft mit 98 zu 85 Stimmen dem Ständerat, welcher jedoch erst im Folgejahr zur Behandlung dieses Vorstosses kommen wird [9].
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E-Health
Eine im Vorjahr eingereichte und vom Nationalrat bereits angenommene Kommissionsmotion seiner SGK kam im Berichtsjahr in die kleine Kammer. Dabei ging es um die Festlegung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Die grosse Kammer hatte drei Eckpunkte formuliert: Erstens eine Anschubfinanzierung für die Einführung des elektronischen Patientendossiers in Arztpraxen, zweitens die Schaffung eines Anreizsystems via Taxpunkte, damit Ärzte ihre Patientendaten elektronisch dokumentieren und austauschen können, und drittens die Festlegung von verbindlichen Standards in Zusammenarbeit mit den Kantonen sowie mit dem vom Verband Hausärzte Schweiz initiierten Institut für Praxisinformatik. Das elektronische Patientendossier ist ein wichtiger Teil der Umsetzung der "Strategie E-Health Schweiz". Die vorberatende SGK des Ständerates liess sich jedoch nicht vom deutlichen Votum des Nationalrates leiten und beantragte, lediglich den letzten Punkt anzunehmen. Damit soll zwar das elektronische Patientendossier lanciert werden, jedoch ohne finanzielle Hilfe seitens des Bundes. Hauptsächliche Kritik war, dass die Infrastruktur nicht in einzelnen Berufsbranchen staatlich mitfinanziert werden könne, während andere Branchen das Nachsehen hätten. Zur Frage der Anreizsetzung über das Festlegen der Höhe der Taxpunkte verwies die Kommission zudem auf die Verhandlungshoheit der Tarifpartner: Der Gesetzgeber habe sich dort nicht einzumischen. Diesen Argumenten stimmte das Plenum zu, wobei nun mit Überweisung lediglich der Forderung nach Schaffung verbindlicher Standards Folge geleistet wird [10].
Der Nationalrat überwies in der Herbstsession eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion an den Ständerat. Danach soll der Bundesrat beauftragt werden, die Reform des Gesundheitswesens mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien per E-Health-Forschungsprogramm zu fördern. Die Sicherung des Wissenstransfers und die Förderung eines Bottom-up-Ansatzes sind weitere Ziele des Vorstosses. Überdies sollen bestehende und neue Pilotprojekte unterstützt, vernetzt und evaluiert werden. Im Grundsatz moniert die Fraktion, dass der Bund Neuerungen in der IKT Branche zu wenig auf die Umsetzung von E-Health anwende und dass der gewählte Top-down-Ansatz nicht wünschenswert sei. Konkret schlägt die FDP vor, man solle sich an erfolgreichen, regionalen Projekten orientieren und im Austausch mit den betreffenden Regionen Lösungen erarbeiten. Im Hinblick auf den von den Vernehmlassungsteilnehmenden kritisierten Vorentwurf für ein Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) und aufgrund der angestossenen E-Health-Strategie solle der Bund die relevanten Akteure (Leistungserbringer, Versicherer und IKT-Branche) versammeln und ein Forschungsprogramm „E-Health“ ins Leben rufen. Der Bundesrat sah die Forderung im Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) bereits erfüllt und wollte sich nicht verpflichten lassen, eine entsprechende Norm im EPDG festzuhalten. Er beantragte daher die Ablehnung der Motion. Trotz deutlichem Votum von Bundesrat Berset im Ratsplenum wurde das Geschäft mit 80 zu 62 Stimmen dem Ständerat überwiesen. Dieser wird im Folgejahr darüber befinden [11].
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Epidemien
Die Revision des Epidemiengesetzes blieb 2013 auch nach der im Vorjahr abgeschlossenen parlamentarischen Beratung aktuell. Die nach mehrmaligem Hin und Her zwischen den beiden Kammern beschlossene Fassung des Gesetzes sah unter anderem ein Impfobligatorium vor, welches unter gewissen Umständen Impfungen für bestimmte Personengruppen vorsah. Diese Bestimmung sorgte für Unmut. Kurz nach der Verabschiedung der Gesetzesvorlage durch das Parlament gaben mehrere Seiten das Ergreifen des Referendums bekannt. Am 17. Januar reichten die Gegner der Vorlage rund 80 000 Unterschriften ein und übertrafen damit das erforderliche Quorum bei Weitem. Mehrere Gruppierungen (Junge SVP, Bürger für Bürger, EDU, Komitee wahre Demokratie, Human Life International, Jugend und Familie, das Netzwerk Impfentscheid) hatten sich an der Unterschriftensammlung beteiligt, jedoch ohne überparteilichen Zusammenschluss. Auch links-grüne Politiker standen dem Gesetz kritisch gegenüber, wollten aber nicht mit rechts-bürgerlichen oder christlich-konservativen Kreisen kooperieren. Eine Art Federführung übernahm das „Netzwerk Impfentscheid“ um den Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch, welcher bereits erfolgreich gegen das Tierseuchengesetz gekämpft hatte. Als namhafte Unterstützer waren die Nationalräte Büchler (cvp, SG), Estermann (svp, LU), Freysinger (svp, VS), Kessler (glp, SG) und Schwander (svp, SZ) im Komitee dabei. Die verschiedenen Gruppierungen, welche sich gegen das Gesetz formiert hatten, führten je eigene Gründe gegen die Vorlage an. Einige, in erster Linie christliche Kreise, warnten vor einer «Frühsexualisierung»: Sie verdächtigten den Bund, mit der Gesetzesänderung die Aids-Prävention und obligatorische Sexualerziehung bereits im Kindergarten forcieren zu wollen. Andere, wie zum Beispiel der damalige Vizepräsident der Jungen SVP Schweiz, Anian Liebrand, befürchteten eine Machtkonzentration beim Bund. Tatsächlich würde dieser mit dem neuen Gesetz mehr Kompetenzen für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erhalten. Hauptargument gegen das revidierte Gesetz war aber der «Impfzwang», wie ihn die Gegner nannten. Sie lehnen Eingriffe in das körpereigene Immunsystem grundsätzlich ab und befürchteten, dem Staat würde mit dem Gesetz ermöglicht, Menschen gegen deren Willen zur Impfung zwingen zu können. Der Gesetzesentwurf sah tatsächlich vor, dass der Bund in besonderen Situationen Impfungen für gefährdete oder exponierte Personen wie z.B. Pflegepersonal anordnen kann. Die Streichung dieser Bestimmung war jedoch bereits in der Nationalratsdebatte 2012 debattiert und schlussendlich mit der Begründung abgelehnt worden, es handle sich hierbei eher um eine Pflicht als einen Zwang. Die öffentliche Gesundheit sei höher einzustufen als die persönliche Freiheit, zwangsgeimpft würde jedoch niemand. Dennoch vermochte dieses Argument bei der Volksabstimmung am meisten zu mobilisieren (siehe unten), auch wenn es sich hierbei nur um einen marginalen Aspekt der gesamten Epidemiengesetz-Revision handelte. Nach der nach aussen hin unscheinbaren Diskussion im Parlament und der deutlichen Verabschiedung mit 149 zu 14 Stimmen im Nationalrat und mit 40 zu 2 im Ständerat sollten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durch das erfolgreich ergriffene Referendum also trotzdem über das Gesetz befinden.
Noch im September 2013 konnte sich das Volk zum revidierten Epidemiengesetz äussern. Obschon mehrere Gruppierungen gegen das Gesetz mobilisiert hatten und so die Abstimmungsempfehlung von Regierung und Parlament bekämpfen wollten, verlief der Abstimmungskampf eher ruhig. Dies war unter anderem der gleichzeitig stattfindenden und als wichtiger empfundenen Wehrpflichts-Abstimmung zuzuschreiben und liess sich auch anhand einer Analyse von Inseraten in Schweizer Zeitungen erkennen: In den letzten acht Wochen vor Abstimmung fanden sich in über 50 Tages- und Wochenzeitungen lediglich 36 Abstimmungsinserate zum Referendum, wobei zwei Drittel für eine Annahme des Gesetzes warben. Die grössten Schlagabtausche ergaben sich rund um die Frage nach dem Impfobligatorium: Gegner stilisierten dieses zu einem Impfzwang hoch und wurden dabei von den Pressetiteln unterstützt, indem diese die Revision des Epidemiengesetzes bisweilen auf ein „Impfgesetz“ reduzierten. Die Befürworter und der Gesundheitsminister Berset gaben sich Mühe, diese Massnahme zu relativieren und aufzuzeigen, dass niemand gegen seinen Willen geimpft werden könne. Die Argumentationslinien blieben jedoch grundsätzlich starr und so wurde auch die Meinungsbildung vom sogenannten Impfzwang geprägt. Die in zwei Wellen durchgeführten Meinungsumfragen im Vorfeld der Abstimmung deuteten jedoch früh auf eine mögliche Annahme der Revision. Mitte August gaben 49% der Befragten an, eher oder bestimmt dafür zu sein, 39% waren eher oder bestimmt dagegen und 12% waren noch unentschlossen. Auffallend war, dass der grössere Anteil der Befragten ihre Stimmabsicht nur tendenziell formulierte, also „eher“ dafür oder dagegen zu sein schien. Diese Werte änderten sich nicht bis zur zweiten Erhebung rund drei Wochen vor der Abstimmung, so dass zwar nach wie vor eine Ja-Tendenz zu beobachten war, den Gegnern jedoch auch noch gut zwei Wochen für eine Schlussmobilisierung Zeit blieb. Mit fast 60% Ja-Stimmen wurde das Gesetz an der Volksabstimmung bei einer Stimmbeteiligung von 46,8% deutlich angenommen. Einzig in den Innerschweizer Kantonen Schwyz und Uri sowie in den beiden Appenzell sprach sich eine Mehrheit gegen die Vorlage aus.
Bundesgesetz vom 28.09.2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz)
Abstimmung vom 22. September 2013

Beteiligung: 46,8%
Ja: 1 395 607 (59,0%)
Nein: 968 078 (41,0%)

Parolen:
Ja: FDP, CVP, SPS, EVP, CSP, GLP, BDP, GPS, Jungfreisinnige, Juso, Junge Grüne; FMH, Hausärzte Schweiz.
Nein: SVP, JSVP, EDU; Schweizerischer Verein für Homöopathie.
Dass die Mehrzahl der Stimmenden ihr Votum erst sehr spät fällte und die Entschlussfassung schwer fiel, ist auch der VOX-Analyse im Nachgang der Abstimmung zu entnehmen. Eine starke Polarisierung war indes nicht auszumachen; einzig die SVP-Sympathisanten lehnten die Vorlage mit rund 55% Nein-Stimmen der Parteiparole entsprechend ab. Anhänger der FDP, der CVP und der SP hiessen das Gesetz mit Anteilen zwischen 61 und 74% Ja-Stimmen gut, wiederum in Einklang mit den Parteiempfehlungen. Besonders wichtig war in dieser Abstimmung das Regierungsvertrauen: Wer ein hohes Vertrauen in den Bundesrat hatte, folgte in den meisten Fällen der Abstimmungsempfehlung der Regierung (69% Zustimmung). Der Gegenstand der Abstimmung war jedoch nicht allen Stimmenden geläufig, glaubte doch die Mehrheit der Befragten, dass es um die Einführung des Impfzwangs gehe. Allerdings legten auch jene, die das glaubten, nicht zwangsläufig ein Nein in die Urne. Gesetzesbefürworterinnen und -befürworter nannten als häufigstes Argument den nötigen Schutz der Bevölkerung im Falle von Epidemien (21%). Dass die Durchsetzung von Impfobligatorien durch den Bund in bestimmten Fällen gerechtfertigt sei (20%) und es einer Neuregelung der Kompetenzordnung im Kampf gegen Epidemien bedürfe (18%) waren weitere wichtige Argumente für Personen, die an der Urne ein Ja einlegten. Immerhin 16% der Befürworter gaben die Abstimmungsempfehlung des Bundesrates als Hilfe für die eigene Entscheidung an. Unter den Gesetzesgegnern war die Angst um einen vermeintlichen Impfzwang das dominierende Argument in der Meinungsbildung (von 60% angegeben). Das Gesetz soll nach der Annahme per Anfang 2016 in Kraft gesetzt werden [12].
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Pflege
Bereits 2011 hatten diverse Mitteparteien mit einer CVP/EVP/glp-Fraktionsmotion auf einen zu erwartenden Mangel an Pflege- und Betreuungspersonal reagiert. Mit Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal soll es Personen, welche den beruflichen Wiedereinstieg suchen, erleichtert werden Fuss zu fassen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates und das Ratsplenum hatten das Anliegen im Vorjahr gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Im März des Berichtsjahres beriet nun die kleine Kammer das Geschäft. Deren SGK hatte sich ebenfalls für die Annahme ausgesprochen, weswegen keine grössere Gegenwehr aus dem Rat zu erwarten war. Neben der Kommissionssprecherin Häberli-Koller (cvp, TG) setzte sich auch der ehemalige Zuger Gesundheitsdirektor, Ständerat Eder (fdp, ZG) für die Motion ein. Trotz deutlichen Voten und den positiven Vorzeichen aus dem Nationalrat setzte sich Bundesrat Schneider-Ammann aufgrund bereits bestehender Bestrebungen nochmals gegen den Vorstoss ein. Mit 24 zu 3 Stimmen genoss die Motion jedoch schliesslich auch im Ständerat solide Unterstützung [13].
In einem Postulat Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat aufgefordert, gemeinsam mit den Kantonen zu prüfen, wie das Problem der Restfinanzierung ausserkantonaler Pflegeheimaufenthalte gelöst werden könnte. Grundsätzlich soll die Wahlfreiheit betreffend Pflegeplatz für Bedürftige gewährleistet werden. Konkreter steht das Tilgen einer entstehenden Restfinanzierung bei allfälligen Wohnsitzwechseln Pflegebedürftiger im Fokus. Davon seien auch Empfänger von Ergänzungsleistungen betroffen. Der Bund solle unterstützend auftreten, um Lösungen mit den Kantonen herbeizuführen. In einem ähnlich lautenden Postulat Bruderer (sp, AG) wurde die Klärung dieser Problematik ebenfalls aus dem Ständerat gefordert. Unter Bekräftigung, dass entsprechende Regelungen im Krankenversicherungsgesetz untergebracht werden sollen, beantragte der Bundesrat die Annahme dieser beiden Postulate. Beide Räte folgten ihrer jeweiligen Postulantin und dem Bundesrat und überwiesen die Geschäfte [14].
In einer Motion forderte Nationalrätin Schneeberger (fdp, BL), dass das Seco vom Bundesrat beauftragt werde, einen Leistungskatalog im Bereich der häuslichen Pflege auszuarbeiten. Über diesen sollten Leistungen ausserhalb des KVG abgegolten werden, namentlich auch solche, die ausserhalb des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) erbracht werden. Diese Massnahme wurde als relevant erachtet, da Anbieterinnen von häuslicher Pflege vom Seco unter das AVG unterstellt wurden, dies vorwiegend zur Vorbeugung unkontrollierter Zuwanderung und Lohndumpings. Die Beurteilung, ob eine Leistung unter das AVG falle oder nicht verursache Unsicherheit, Kosten und schade nicht zuletzt auch einer günstigen, privat finanzierten Versorgung. Die geforderte Lösung wird als unkompliziertes Vehikel betrachtet, diese Unsicherheit zu beheben: Das Seco soll zusammen mit der Branche einen Leistungskatalog erarbeiten, worin möglichst verbindlich geklärt wird, welche Form der häuslichen Pflege unter dem AVG geregelt ist und welche nicht. Das Seco hatte sich bereits vor der Verabschiedung im Rat bereit erklärt, diesen Weg zu gehen. Der Nationalrat hatte das Geschäft in der Frühjahrssession stillschweigend dem Ständerat überwiesen, welcher im Folgejahr damit konfrontiert wird [15].
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Medizinalpersonen
Die 2012 akzentuierte Zunahme von Ärzten, welche den Antrag stellten, ihre Leistungen über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) abrechnen zu lassen, blieb im Berichtsjahr auf der Agenda der Räte. Nachdem im Vorjahr je ein Postulat Rossini (sp, VS) und Cassis (fdp, TI) in ebendieser Angelegenheit überwiesen worden war, sah sich der Bundesrat genötigt zu handeln und legte eine Botschaft zur Änderung des KVG vor. Darin beantragte die Regierung die vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung. Vordringlich galt es eine per Ende 2011 ausgelaufene Bestimmung zu erneuern, womit die Zulassungsbegrenzung vorübergehend wieder eingeführt werden soll. Die 2001 in Kraft getretene Zulassungsbegrenzung für Leistungserbringer war 2011 nicht mehr erneuert worden. Zwar war eine Verlängerung im Rahmen der Änderung des KVG im Zusammenhang mit den integrierten Versorgungsnetzen („Managed Care“) angedacht worden, mit der Ablehnung durch die Stimmberechtigten im Juni 2012 liess sie sich aber nicht umsetzen. Diese Lücke führte dazu, dass die Kantone über kein Instrument mehr verfügten, um das Angebot im ambulanten Bereich zu steuern. Die vom Bundesrat beantragte Zulassungsbeschränkung soll auf drei Jahre terminiert werden. Damit soll es zum einen ermöglicht werden, die Auswirkungen der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung zwischen dem 1. Januar 2012 und dem Inkrafttreten der vorliegenden Änderung zu untersuchen. Zum anderen können in der Zwischenzeit Bestimmungen vorbereitet werden, welche die Kosten längerfristig eindämmen. Der Bundesrat wollte angesichts des Masterplans „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung“ sowie der Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ nicht auf die zuletzt angewandte Fassung der Zulassungsbeschränkung zurückkommen, sondern schlug eine leicht abgeänderte Version vor: Einerseits sollen Leistungserbringer im Bereich der Grundversorgung nicht mehr von der Zulassungssteuerung ausgeschlossen sein, andererseits sollen entsprechende Übergangsbestimmungen jedoch sicherstellen, dass die Zulassung von Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig waren, nicht eingeschränkt werden kann. Mit einer raschen Umsetzung dieser Gesetzesänderung sollen die in Bedrängung geratenen Kantone die erforderlichen rechtlichen Instrumente erhalten, um die Zulassungen zu steuern. Der Bundesrat versprach sich davon eine bessere Steuerung der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, was sich auch auf die Finanzen von Bund und Kantonen positiv auswirken könne. Im Parlament war die als dringlich zu behandelnde Vorlage enorm umstritten. Im Nationalrat, welcher sich im März zuerst damit befasste, beantragte eine Minderheit bürgerlicher Kommissionsmitglieder um Nationalrat de Courten (svp, BL) Nichteintreten. Eine weitere, ähnlich zusammengesetzte Minderheit Cassis (fdp, TI) wollte das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, innert zwei Jahren Alternativvorschläge zur Steuerung der ambulanten Medizin zu erarbeiten. Die SVP erachtete die Massnahme als rechtsstaatlich bedenklich und erkannte darin eine ungebührliche Verschleierungspolitik. Von Seiten der FDP wurde gefordert, endlich eine kluge Strategie zu entwickeln. Die bis anhin gefahrene Politik mit mehreren Verlängerungen des 2001 eingeführten Moratoriums wurde indes von allen Seiten angeprangert. Die Ratslinke, welche die Vorlage unterstützte, bediente sich vor allem föderalistischer Argumente. Den Kantonen müsse dieses Instrument zur Verfügung gestellt werden damit jene Kantone, die das Problem zu vieler Gesuche um Praxisbewilligung kennen, handeln können. Kantone, die nicht mit der Problematik konfrontiert seien, wären auch nicht zum Handeln verpflichtet, so Nationalrätin Fehr (sp, ZH). Dass sich nicht alle Kantone in der gleichen Ausgangslage befanden, liess sich in den verschiedenen Voten gut erkennen. Eintreten wurde schliesslich mit 106 zu 74 Stimmen deutlich beschlossen. Der Minderheitsantrag um Rückweisung scheiterte mit 89 zu 94 Stimmen jedoch nur knapp. Die Detailberatung war in der Folge weniger umstritten. Zwei Kommissionsanträge wurden beschlossen. Einerseits sollte der Zulassungsstopp nur auf Ärztinnen und Ärzte angewandt werden, und nicht auf Apotheker. Andererseits beschränkten die Räte eine vom Bundesrat noch offen formulierte Frist auf Verfall der Zulassung bei Nicht-Einlösung auf sechs Monate. Die damit geschaffene Abweichung vom Bundesratsentwurf wird die Ständekammer beurteilen müssen. Ein Antrag Ingold (evp, ZH) wurde sehr deutlich angenommen: Dieser wollte den Bedürfnisnachweis für Personen, welche mindestens fünf Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, aufheben. Dagegen soll ein Bedürfnisnachweis für praktische Ärztinnen und Ärzte, die über keinen anderen Weiterbildungstitel verfügen, eingeführt werden. Damit sollte eine entscheidende Schwäche der neuen Zulassungsregulierung ausgemerzt werden, nämlich diejenige, dass schlechter qualifizierte Ärztinnen und Ärzte direkt aus dem Ausland eine Praxistätigkeit aufnehmen könnten. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 103 zu 76 Stimmen überwiesen, wobei sich nach wie vor FDP- und SVP-Vertreter dagegen stellten.
Der Ständerat behandelte das Geschäft nur eine Woche später. Zwar sprach sich die Mehrheit der SGK für Eintreten aus, jedoch mit dem Antrag, das Geschäft sogleich an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Regierung solle eine definitive Lösung präsentieren, welche unter anderem auch eine Lockerung des Vertragszwangs vorsehen würde. Eine Minderheit Eder (fdp, ZG) war für Nichteintreten. Stattdessen sei eine langfristige, zukunftsorientierte und nachhaltige Lösung, welche allen Beteiligten Sicherheit bringt, gefragt. Eine zweite Minderheit Schwaller (cvp, FR) sprach sich für Eintreten ohne Rückweisung aus. Der Rückweisungsantrag wurde in der Kommission schliesslich mit einer knappen Mehrheit gefasst. Ein erster wichtiger Grund liege darin, dass seit zwölf Jahren eingesetztes dringliches Bundesrecht nicht mehr tatsächlich als solches gelten könne, so das Empfinden der SGK. Die Kommission verlangte darum eine rasche Antwort des Bundesrates auf die seit Jahren bestehenden Probleme und wollte mit der Rückweisung den entsprechenden Druck aufrechterhalten. Diese Begründung stützte sich auch auf ein Versprechen von Bundesrat Berset, der in der Kommission festgehalten hatte, dass eine definitive Vorlage per Ende 2013 geplant sei. Die Eintretensdebatte war langwierig und stellte auch den vom Nationalrat gefassten Beschluss infrage, da er möglicherweise gegen die Personenfreizügigkeit verstosse durch die Diskriminierung ausländischer Ärzte. Das Ratsplenum war mit 27 zu 17 Stimmen für Eintreten, wurde sich jedoch nicht einig über den Antrag Schwaller. Ratspräsident Lombardi (cvp, TI) entschied beim Stichentscheid im Sinne der Minderheit. Damit war Eintreten beschlossen, die Rückweisung wurde abgelehnt und die Kommission musste die Detailberatung nachholen. Bis zur Ständeratsdebatte in der Sommersession hatte die SGK mehrere Expertisen eingeholt: Sie informierte sich über die Anpassungen des Nationalrates und deren Vereinbarkeit mit der Personenfreizügigkeit, über die Übereinstimmung des Bundesratsentwurfs mit der Verfassung und über die Auswirkungen des früheren Systems der Zulassungsbeschränkung. In der Kommission halte sich der „Enthusiasmus gegenüber der wiederaufgenommenen vorübergehenden Zulassungsbeschränkung im Rahmen“, so Sprecherin Egerszegi (fdp, AG). Die Frage, was nach erneuter Aufhebung der Beschränkung in drei Jahren folgen wird, erschien auch den Ständeräten prioritär. Es wurde jedoch auch betont, dass es bei dieser Vorlage darum gehe, dass die Kantone die Leistungserbringer bestimmen und deren Zulassung an Bedingungen knüpfen können. Spreche sich die Regierung eines Kantons dagegen aus, die Zulassung ihrer Leistungserbringer an bestimmte Bedingungen zu knüpfen, so ändere sich auch nichts. Aufgrund zweier Bittschreiben der Grenzkantone Genf und Tessin, die dringlichen Massnahmen zu unterstützen und in Hinblick auf die Funktion der Ständekammer, beantragte die SGK die Annahme des Geschäfts. Gegenüber dem Nationalrat wurden während der Detailberatung zwei Differenzen geschaffen: Die Abhängigkeit eines Bedürfnisnachweises soll nur von den Weiterbildungstiteln abhängen und nicht zusätzlich von einer Mindestanstellung an einer schweizerischen Institution. In dieser Hinsicht wollte die Kommission dem Bundesrat folgen. Eine Minderheit Rechsteiner (sp, SG) schlug erfolglos als Kompromiss eine kürzere Mindestanstellung von drei Jahren vor (gegenüber den im Nationalrat gemäss Bundesratsentwurf beschlossenen fünf Jahren). Zur Kriterienfestlegung für den Bedürfnisnachweis nahm der Nationalrat die Fassung des Bundesrates an: Die Regierung selbst solle die Kriterien beschliessen. Im Gegensatz zur Exekutive wollte die SGK des Ständerates jedoch das Mitspracherecht der Kantone im Gesetz niederschreiben. Diese Änderung wurde gegen eine Minderheit Stöckli (sp, BE), welche den Bundesratsentwurf unterstützen wollte, angenommen. Eine redaktionelle Anpassung über Inkrafttreten des Gesetzes wurde zwangsläufig verabschiedet, da der ursprünglich festgelegte Zeithorizont trotz Dringlichkeit nicht eingehalten werden konnte.
In der Differenzbereinigung standen sich die oben genannten Divergenzen gegenüber. Bei der Festlegung der Erforderlichkeit eines Bedürfnisnachweises übernahm die SGK des Nationalrates den Vorschlag Rechsteiner (sp, SG), welcher im Ständerat knapp durchgefallen war. Sie beantragte damit ihrem Plenum die Forderung nach drei Jahren Anstellung an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte und ging selbst einen Kompromiss gegenüber dem zuvor gefassten Nationalratsbeschluss von fünf Jahren ein. Mit 102 zu 77 Stimmen wurde dies im Rat angenommen. In der Frage, wer die Kompetenz der Kriterienfassung erhalten soll, schuf der Nationalrat wieder eine Differenz zum Ständerat. Die Kantone seien laut Fassung des Nationalrats anzuhören, jedoch nicht einzubeziehen. Dieser redaktionellen Änderung fügte sich der Ständerat. Auch mit der Bedingung, drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben zu müssen, zeigte sich die ständerätliche SKG schliesslich einverstanden. Angesichts der hohen Zustimmung, mit welcher der Nationalrat an dieser zeitlichen Bedingung festgehalten hatte, schien es ihr angezeigt, einzulenken – wenngleich Sprecherin Egerszegi (fdp, AG) nicht umhin kam, den dadurch entstehenden Konflikt mit der Personenfreizügigkeit zu erwähnen. Den jeweiligen Mehrheitsanträgen folgte das Ratsplenum, womit das Geschäft zum Abschluss gebracht werden konnte. Am Ende der Beratungen bekräftigte Nationalrat Stahl (svp, ZH) Namens der SVP-Fraktion nochmals deren Ablehnung gegen die Vorlage. Sie widerspreche dem freiheitlichen und liberalen Geist des Berufes des Arztes und diese zwölf Jahre, während denen der Ärztestopp gegolten hatte, seien in Sachen Kostenexplosion im Gesundheitswesen wenig erfolgreich gewesen. Dennoch erklärten beide Kammern noch in der Sommersession das Geschäft mit 115 zu 79 und 27 zu 15 Stimmen als dringlich und verabschiedeten es mit 107 zu 77, respektive mit 28 zu 16 Stimmen, wobei die bürgerlichen Fraktionen jeweils unterlagen. Das abgeänderte Gesetz trat per 1. Juli 2013 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2016 [16].
Anfang März gab der Bundesrat bekannt, die Förderung der Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin in Angriff nehmen zu wollen. Zwar sei in der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 eine zusätzliche Finanzierung zur Erhöhung der Studienplätze in Humanmedizin nicht vorgesehen. Die Regierung möchte jedoch in der folgenden BFI-Botschaft 2017-2020 das Thema Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin schwerpunktmässig aufnehmen. Mit dieser Zusicherung stellte der Bundesrat die Aufnahme einer Forderung der Motion Rytz (gp, BE) in Aussicht, die eine stufenweise Erhöhung der Abschlusszahlen in der Humanmedizin um mindestens 300 ab dem Jahr 2018/19 verlangt hatte. Die Ende 2012 eingereichte Motion wurde im Nationalrat in der Herbstsession 2013 abgelehnt, nicht zuletzt aufgrund der zwischenzeitlich skizzierten Programme zur Behebung des befürchteten Ärztemangels [17].
Ende März wurde bekannt, dass ein parteiunabhängiges Komitee „Mehr Ausbildungsplätze in der Humanmedizin“ eine entsprechende Initiative lanciert hatte. Mit dieser sollte der drohende Ärztemangel aufgefangen werden. Die Initianten kritisierten, dass talentierte junge Menschen die Ausbildung zum Arzt nicht absolvieren könnten, obwohl die Spitäler grösste Mühe hätten, die benötigten Assistenzärzte zu finden. Das Bundesamt für Gesundheit prognostizierte 2011 einen mittelfristigen Ärztebedarf von 1 200 bis 1 300, während gegenwärtig nur rund 800 Mediziner pro Jahr ausgebildet werden. Das Ziel der Initiative ist es, dem Bund die Kompetenz zu erteilen, nötigenfalls die Kantone zu zwingen, eine bestimmte Anzahl Mediziner auszubilden. Nach Bekanntwerden des Vorhabens gab Carlo Conti (BS, cvp), Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, zu bedenken, dass für die Ausbildung von 1 200 Ärzten rund CHF 60 Mio. benötigt würden und forderte entsprechende Anstrengungen. Sukkurs erhielten die Initianten auch vom Präsidenten des Ärzteverbands FMH, Jürg Schlup. Die Hausärzteschaft äusserte sich indes kritisch zum Vorhaben und stellte in Frage, ob dadurch auch mehr Hausärzte zur Verfügung stehen würden. Deswegen sei in ihren Augen vorerst die Hausarztinitiative zentral. Bis zum 9. Oktober 2014 hat das Initiativkomitee Zeit, die nötigen 100 000 Unterschriften zu sammeln [18].
Durch eine Motion Humbel (cvp, AG) sollte der Bundesrat aufgefordert werden, dem Parlament die Streichung eines Passus über die Tarifgestaltung in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zu beantragen. Konkreter ging es um die Bemessung der Tarife von transparent ausgewiesenen Kosten. Die Motionärin klagte, dass unter der geltenden Regelung eine gesetzeskonforme Umsetzung der Spitalfinanzierung verhindert werde. Überdies behindere die Norm die Festlegung von differenzierten Taxpunktwerten im ambulanten Bereich, namentlich die geforderte Besserstellung der Hausärzte. Die als unsinnig betitelte Regelung sollte also abgeschafft werden. Im Krankenversicherungsgesetz wird umschrieben, dass sich die Spitaltarife an der Entschädigung jener Spitäler zu orientieren haben, welche die tarifierte, obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen. Dieser Grundsatz wird in der KVV übernommen, wonach der Tarif höchstens die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen Kosten decken darf. Die Streichung des fraglichen Absatzes soll eine gesetzeskonforme Umsetzung der Spitalfinanzierung ermöglichen. Der Bundesrat teilte diese Auffassung nicht. Er merkte an, dass die Kosten gerechtfertigt und transparent ausgewiesen sein müssen. Zudem reiche der Geltungsbereich der fraglichen Norm über die Spitäler hinaus und gelte allgemein für die Tarifgestaltung. Kurzum beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion mit der Bemerkung, er würde diesen Passus gegebenenfalls selber streichen müssen, da es sich um eine Verordnung des Bundesrats handle, welche somit in seiner eigenen Kompetenz liege. Mit 118 zu 66 Stimmen wurde die Motion jedoch dem Ständerat überwiesen. Dessen Kommission, wie auch der Rat, werden sich erst im folgenden Jahr damit befassen [19].
Mit Annahme eines Postulats Recordon (gp, VD) wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Berufsgeheimnis in den Gesundheitsberufen transparent und kohärent geregelt werden könnte. Kritisiert wurde besonders, dass in den Kantonen unterschiedliche Normen gelten, obwohl das Berufsgeheimnis im Medizinalberufegesetz umschrieben wird. Hinsichtlich der Mobilität der Beschäftigten im Gesundheitswesen sei das ein schlechter Zustand, den es zu beheben gelte. Nach Vorbild des Berufsgeheimnisses der Anwälte soll die Gesetzgebung für Gesundheitsberufe schweizweit vereinheitlicht werden. Gegen den Willen des Bundesrates wurde das Geschäft angenommen. Dieser hatte die Forderung in einer Ausarbeitung des Gesundheitsberufegesetzes als teilweise erfüllt angesehen. Die Ständeräte folgten dem Postulanten mit 21 zu 10 Stimmen [20].
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Medikamente
Eine im Vorjahr eingereichte und im Ständerat bereits angenommene Motion Eder (fdp, ZG) schaffte im Berichtsjahr auch die Hürde Nationalrat. Der Bundesrat, beziehungsweise das Heilmittelinstitut Swissmedic, wurde damit beauftragt, das Ausführungsrecht des Heilmittelgesetzes dahingehend zu verändern, dass die Bürokratie bei genehmigungs- und meldepflichtigen Änderungen abgebaut und die Gebühren gesenkt werden können. Daneben wurde auch eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angeregt. Der Motionär störte sich an der Höhe der anfallenden Kosten bei einer genehmigungs- oder meldepflichtigen Änderung, welche bisweilen die Kosten für eine Neuzulassung überstiegen. Der Aufwand müsse entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat zeigte sich dem Anliegen gegenüber offen – er begrüsse generell Harmonisierungsbestrebungen mit EU-Praktiken. Nachdem das Heilmittelinstitut Swissmedic im Auftrag des Bundesrates bereits vorbereitende Arbeiten aufgenommen hatte, um die Heilmittel-Gebührenverordnung im Sinne der Motion zu ändern, und nachdem die SGK des Nationalrates im Zuge dessen die Motion einstimmig zur Annahme empfohlen hatte, folgte auch der Nationalrat in der Sommersession. Das Geschäft wurde somit dem Bundesrat überwiesen [21].
Mit einer parlamentarischen Initiative ersuchte Nationalrätin Gilli (gp, SG) mit einer marginalen Änderung im Heilmittelgesetz eine erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln. Nötig geworden war diese Anpassung aus zeitlichen Gründen: Die Beratung und Inkraftsetzung des revidierten Heilmittelgesetzes (HMG), welches die Arzneimittelzulassung vereinfachen wird, dauerten länger an, als geplant. Währenddessen liefen die Fristen einzelner Übergangsbestimmungen bereits aus, namentlich auch jene betreffend die kantonale Zulassung von Medikamenten. Um Rechtssicherheit für die Hersteller bei kantonalen Zulassungen zu schaffen, seien diese nochmals befristet zu verlängern, so die Forderung der Initiative. Ohne eine derartige Verlängerung im HMG wären kantonale Arzneimittel ab Anfang 2014 nicht mehr rechtmässig im Handel erhältlich, was einerseits illegalen Handel begünstigen und andererseits mangelnde behördliche Kontrolle bedeuten würde. Nachdem die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Kammern der Initiative Folge gegeben hatten und der Bundesrat sowohl das Anliegen unterstützte als auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Fortbestehen solcher kantonal zugelassener Arzneimittel im neuen HMG vorsah, stiess dieser Vorstoss auf wenig Widerstand im Parlament. Die entsprechend ausgearbeitete Gesetzesvorlage passierte die beiden Räte einstimmig mit 142 Stimmen im National- und 32 Stimmen im Ständerat. Auch die Schlussabstimmungen während der Sommersession fielen einstimmig zugunsten dieses Geschäfts aus. Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln bleiben somit bis zum 31. Dezember 2017 gültig [22].
Die Arzneimittelvielfalt in der Komplementärmedizin zu erhalten, hatte sich eine Motion Gilli (gp, SG) zum Ziel gesetzt, welche noch im Vorjahr eingereicht worden war. In erster Linie geht es darum, dass das Aufschieben einer notwendigen Revision der Phyto-Anleitung (Anleitung zum Einreichen von Zulassungsgesuchen für pflanzliche Arzneimittel der Humanmedizin innerhalb einer Swissmedic-Verwaltungsverordnung) zu einer Reduktion der Vielfalt an pflanzlichen Arzneimitteln führe, was der Bundesrat verhindern soll. Des Weiteren prangerte die Motion hohe Zulassungshürden für Arzneimittel an. Mittels Institutsverordnung soll die Regierung eine raschere Revision und Genehmigung der Phyto-Anleitung ermöglichen. Zwar seien Regelungen zu komplementärmedizinischen Heilmitteln bis anhin implementiert worden, nicht jedoch solche für pflanzliche: Dies stelle eine Ungleichbehandlung dar. Die Motionärin forderte überdies in einem Massnahmenkatalog auch die Anerkennung von bereits monografierten Wirkstoffen: Ergebnisse der European Medicines Agency, der Gesellschaft für Phytotherapie ESCOP, der WHO oder des Committee on Herbal Medicinal Products seien zu berücksichtigen. Der Bundesrat unterstützte zwar die Stossrichtung der Forderung, lehnte die Vorlage jedoch ab mit Verweis auf die laufende Revision des Heilmittelgesetzes (HMG), im Zuge welcher die hier vorgeschlagenen Schritte bereits umgesetzt würden. Der Nationalrat setzte sich jedoch über diesen Antrag hinweg und hiess die Motion zuhanden des Ständerates gut [23].
Mitte April gab der Bundesrat bekannt, eine Einigung im Streit um die Medikamentenpreise für die Dauer von 2013 bis 2015 erzielt zu haben. Die Pharmabranche wollte nicht akzeptieren, dass der Bundesrat im vergangenen Jahr beschlossen hatte, die Medikamentenpreise zu senken, und legte beim Bundesgericht zahlreiche Beschwerden ein. Das EDI beantragte nun dem Bundesrat, das Zulassungsverfahren für Medikamente zu beschleunigen. Vertreter der Pharmabranche veranlassten im Gegenzug, dass ihre Mitglieder die bei Gericht hängigen Beschwerden zu Medikamentenpreisen zurückziehen und darauf verzichten würden, neue einzureichen. Damit wurde die vom Bundesrat beschlossene Senkung der Medikamentenpreise wirksam. Ziel ist es, das Zulassungsverfahren zu verkürzen, damit das BAG bei Vorliegen eines zeitgerecht und vollständig eingereichten Gesuchs innert 60 Tagen nach der Zulassung eines Arzneimittels durch Swissmedic über die Aufnahme in die Spezialitätenliste entscheiden kann. Dies bedeutet eine erhebliche Reduktion der Verfahrensdauer und zusätzliche Einsparungen von rund CHF 720 Mio. Gleichzeitig wird ein neuer Preisfestsetzungsmechanismus ab Anfang 2015 ausgearbeitet [24].
Durch eine Motion Heim (sp, SO) wurde der Bundesrat beauftragt, eine kohärente Antibiotika-Strategie im Sinne eines One-Health-Ansatzes zu erarbeiten. Die Motionärin umschrieb fünf Forderungen: ein systematisches Monitoring des Antibiotika-Einsatzes und der Resistenzen, die Identifizierung von Hotspots der Resistenzentwicklung, die Senkung des Antibiotika-Verbrauchs mit diversen Massnahmen, die Einleitung präventiver Massnahmen im Bereich der tierischen Produktion sowie die Lancierung einer Informationskampagne über den korrekten Einsatz von Antibiotika. Grundsätzlich prangerte die Motionärin mit ihrem Vorstoss eine Passivität an: Seit geraumer Zeit seien problematische Zustände und Entwicklungen bekannt, jedoch vermisse sie bis anhin einen entscheidenden Fortschritt. Vor allem ein Monitoring des Antibiotika-Einsatzes und der Resistenzen bei Mensch, Tier und Umwelt sowie klare diesbezügliche Handlungsstrategien würden fehlen. Der Bundesrat teilte diese Sorgen und begrüsste die vorgeschlagenen Schritte. Obwohl basierend auf dem revidierten Epidemiengesetz einige Bestrebungen im Gange seien, unterstütze der Bundesrat die Motion, welche im März des Berichtsjahres auch vom Nationalrat angenommen wurde. Ebenso diskussions- und oppositionslos hiess die kleine Kammer das Geschäft gut [25].
Ein im Nationalrat angenommenes Postulat Ingold (evp, ZH) beauftragte den Bundesrat in der Herbstsession, in einem Bericht die Nutzung von Enhancern darzulegen. So genanntes Human Enhancement oder Hirndoping nehme zu und man müsse abgrenzen, wann die Therapie einer Krankheit in blosse Leistungssteigerung übergehe. In unserer leistungsorientierten Gesellschaft, so die Postulantin, würden leistungssteigernde Substanzen an Bedeutung gewinnen. Das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung geht in einer Studie davon aus, dass ein bis zwei Prozent der Erwachsenen ein stärkeres Enhancement praktizieren. Im Zentrum des Anliegens lag die Frage nach dem missbräuchlichen Konsum solcher Substanzen und damit einhergehend die Handhabung solcher Medikamente durch die Krankenversicherungen. Ein ähnliches Postulat wurde von der SGK des Nationalrates Anfang Jahr eingereicht. Unter dem Oberbegriff „leistungssteigernde Substanzen“ sollte die Handhabung solcher Präparate auf politischer beziehungsweise gesetzgeberischer Ebene geklärt werden. Die Kommission wollte eine Reihe offener Fragen klären lassen, welche vor allem die Verwendung, Verschreibung und Wirkung von Ritalin (Methylphenidat) betreffen. Dieser Vorstoss gründete auf einer früheren parlamentarischen Initiative Freysinger (svp, VS) zur Verschreibungskompetenz von Ritalin, welche Anfang 2013 zurückgezogen worden war. Mit Verweis auf einen 2009 überwiesenen Vorstoss Jacqueline Fehrs (sp, ZH) und unter Zusammenfassung aller drei Vorstösse stellte der Bundesrat einen Bericht in Aussicht, welcher Ende 2014 erscheinen wird. Unter diesen Voraussetzungen wurde auch dieser im Berichtsjahr eingereichte Vorstoss gutgeheissen. Das in der parlamentarischen Initiative Freysingers angesprochene Anliegen war auch Gegenstand einer Motion der nationalrätlichen SGK. Damit soll der Bundesrat verpflichtet werden, im Rahmen der Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes dafür zu sorgen, dass Ritalin nur dann verschrieben wird, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Die Ausstellung eines Rezepts muss zudem im Rahmen einer umfassenden Therapie oder Behandlung erfolgen. Der Bundesrat empfahl die Motion mit Verweis auf die laufenden Prozesse im Zusammenhang mit oben genannten Geschäften zur Ablehnung. Der Nationalrat stimmte dennoch zu, womit das Geschäft an den Ständerat ging, der sich bis Ende des Berichtsjahres noch nicht damit befasst hatte [26].
Der Ständerat überwies im September eine Motion Eder (fdp, ZG) zur Neuregelung der Werbebotschaften von Arzneimitteln. Der Motionär will die Verordnung über die Arzneimittelwerbung dahingehend abändern, dass Zulassungsinhaber in der Werbung erwähnen dürfen, dass ihr Produkt zugelassen ist. In der gegenwärtig gültigen Verordnung ist dies nicht erlaubt. Die Swissmedic-Zulassung sei jedoch ein Zeichen von hoher Qualität und Sicherheit, weswegen die angestrebte Nennung sinnvoll sei. Die Konsumentinnen und Konsumenten könnten so besser erkennen, ob Arzneimittel oder andere Produktekategorien beworben werden (z.B. Nahrungsergänzungsmittel). Der Bundesrat befürwortete ein solches behördliches Qualitätssiegel und lud die Ständerätinnen und Ständeräte ein, die Motion anzunehmen [27].
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Forschung
Per Anfang Januar 2014 treten das Humanforschungsgesetz (HFG) und die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen in Kraft. Mit dieser Neuregelung der Forschung am Menschen werden die Personen, die sich für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen, besser geschützt und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für die Forschung verbessert. Auch dieser Schritt geht mit den Vorgaben der Strategie „Gesundheit2020" des Bundesrats einher. Forschung am Menschen durfte bereits bis anhin nur mit Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt werden. Mit dem neuen Gesetz gilt diese Norm auch für die Forschung mit biologischem Material (beispielsweise Gewebeproben). Massgebend für eine Bewilligung ist bei allen Forschungsprojekten das Risiko, dem sich die teilnehmenden Personen aussetzen. So müssen Forschungsvorhaben mit hohem Risiko strengere sicherheitsbezogene Anforderungen erfüllen, als Studien mit geringem Risiko. Zusätzlich wird zur Förderung der Transparenz in der Forschung am Menschen ein öffentliches Register eingerichtet, in dem alle klinischen Versuche, die in der Schweiz durchgeführt werden, erfasst werden müssen. Den Zugang zum Register wird eine Koordinationsstelle des Bundes innerhalb des BAG verwalten, wo auch allgemeine Informationen zur Humanforschung abrufbar sein werden [28].
 
[1] Medienmitteilungen BAG vom 23.1., 29.5. und 9.9.13.
[2] Medienmitteilung BAG vom 3.7.13; zu Mo. 11.3584 (Altherr) vgl. SPJ 2011, S. 298.
[3] BRG 11.062: AB NR, 2013, S. 74 ff., 966 ff., 1346 ff., 1521, 1770; AB SR, 2013, S. 414 f., 658 ff., 810 f., 931; BBl, 2013, S. 7989 (Rückzug); BBl, 2013, S. 7345 ff., 7347 ff. (Erlasse); Mo. 12.3643 (SGK-SR): AB NR, 2013, S. 100; vgl. SPJ 2012, S. 280 (Initiative) und 281 (Motion SGK-SR).
[4] BRG 13.029: BBl, 2013, S. 2317 ff., 2389 ff.; AB SR, 2013, S. 989 ff.; Mo. 12.3767 (Favre): AB NR, 2013, S. 1361 ff.; AB SR, 2013, S. 1001 f.; Medienmitteilungen BAG vom 8.3. und 8.4.13; zu Mo. 08.3519 (Maury-Pasquier) vgl. SPJ 2009, S. 208; zu Po. 10.3703 (Gutzwiller), Po. 10.3701 (Amherd), Po. 10.3711 (Favre) vgl. SPJ 2010, S. 232.
[5] Mo. 12.3104: AB SR, 2013, S. 481 f.; vgl. SPJ 2012, S. 287.
[6] Po. 13.3370: AB SR, 2013, S. 484 f.; Medienbericht BAG Gesundheit 2020 vom 23.1.13; Lit. Schuler / Burla.
[7] Po. 13.3875: AB NR, 2013, S. 2205.
[8] Medienmitteilung BAG vom 21.11.13; zu Mo. 09.3509 und Mo. 09.3510 vgl. SPJ 2012, S. 279.
[9] Mo. 11.3973: AB NR, 2013, S. 1321.
[10] Mo. 12.3332: AB SR, 2013, S. 139 f.; vgl. SPJ 2012, S. 283 f.
[11] Mo. 12.3233: AB NR, 2013, S. 1342 f.
[12] BRG 10.107: NZZ, 10.10.12; NLZ und SGT, 9.1.13; TA, 11.1.13; NZZ, 18.1.13; BZ, 19.1.13; NZZ 21. und 23.8.13; Presse vom 23.9.13; www.gfsbern.ch (Meinungsumfragen); vgl. SPJ 2012, S. 284 f.; Lit. Bernhard (Inserateanalyse); Lit. Fossati et al. (Vox).
[13] Mo. 11.3889: AB SR, 2013, S. 358 f; vgl. SPJ 2012, S. 287.
[14] Po. 12.4051 (Heim): AB NR, 2013, S. 510; Po. 12.4099 (Bruderer): AB SR, 2013, S. 225 f.; vgl. Teil I, 7 c (Sozialversicherungen).
[15] Mo. 12.4272: AB NR, 2013, S. 509.
[16] BRG 12.092: BBl, 2012, S. 9439 ff., 9453 ff.; AB NR, 2013, S. 64 ff., 962 ff., 1047, 1213; AB SR, 2013, S. 127 ff., 415 ff., 558 ff., 601, 649; AS, 2013, S. 2065 ff. (Erlasstext); vgl. auch Teil I, Kapitel 7c (Sozialversicherungen).
[17] Mo. 12.3931: AB NR, 2013, S. 1369 f.; Medienmitteilung BAG vom 8.3.13.
[18] BBl, 2013, S. 2639 ff.; Blick, 26./27.3.13.
[19] Mo. 12.3245: AB NR, 2013, S. 1343.
[20] Po. 12.4140: AB SR, 2013, S. 225 f.
[21] Mo. 12.3789: AB NR, 2013, S. 974; vgl. SPJ 2012, S. 291.
[22] Pa. Iv. 12.471: BBl, 2013, S. 3281 ff., 3289 ff.; AB NR, 2013, S. 738 f., 1214; AB SR, 2013, S. 477 f., 650.
[23] Mo. 12.3847: AB NR, 2013, S. 1367.
[24] Medienmitteilungen BAG vom 12.4. und 8.5.13; vgl. SPJ 2012, S. 290 f.
[25] Mo. 12.4052: AB NR, 2013, S. 507; AB SR, 2013, S. 1669.
[26] Po. 13.3157 (Ingold): AB NR, 2013, S. 1743; Po. 13.3012 (SGK-N): AB NR, 2013, S. 976 ff.; Mo. 13.3013: AB NR, 2013, S. 976 ff.; Pa. Iv. 11.501 (Freysinger): zurückgezogen; zu Po. 09.3665 (Fehr) vgl. SPJ 2009, S. 207.
[27] Mo. 13.3393: AB SR, 2013, S. 667 f.
[28] Medienmitteilung BAG vom 20.9.13.