Année politique Suisse 1973 : Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
La montée en flèche des dépenses aggrave la situation financière des collectivités publiques — Une convention entre la Confédération et les cantons vise à freiner les dépenses en fixant certains plafonds en matière de budget et de planification financière — Le Conseil des Etats vote la majoration de l'impôt sur le chiffre d'affaires et de l'impôt fédéral direct — Le conseiller fédéral Celio annonce de nouvelles mesures fiscales pour 1974 — Le projet de l'introduction d'une déclaration fiscale annuelle se heurte à des résistances — Nombreuses démarches et initiatives en faveur de l'harmonisation fiscale et d'une plus forte progressivité de l'impôt — Les Chambres adoptent une amélioration de la péréquation financière fédérale ainsi qu'une révision de la loi sur les droits de timbre.
 
Situation der öffentlichen Finanzen
Die Situation der öffentlichen Finanzen erfuhr 1973 eine weitere ernsthafte Verschlechterung. Die öffentlichen Haushalte aller Stufen standen in vermehrtem Masse unter dem Einfluss einer im Verhältnis zur Einnahmenentwicklung überproportionalen Zunahme der Ausgaben. Die durch diese Ausgabenexplosion bedingten massiven Defizite liessen mit aller Deutlichkeit die finanzielle Überforderung der öffentlichen Gemeinwesen erkennen. Besonders augenfällig war dies bei den Kantonen. Deren Rechnungsabschlüsse für das Jahr 1972 fielen zwar fast durchwegs besser aus als budgetiert. Das ausgewiesene Gesamtdefizit belief sich indessen. auf 1 077 Mio Fr. (Vorjahr : 830 Mio Fr.), was neuen Rekord bedeutete. Extrem grosse Fehlbeträge hatten wiederum die finanzstarken Stände Zürich, Baselstadt, Baselland, Aargau und Genf zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr (1971) vermochten nur zehn Kantone ein besseres Rechnungsergebnis zu erzielen. Wie in den vorangegangenen vier Jahren sind auch für 1974 die kantonalen Voranschläge ausnahmslos defizitär. Die veranschlagten Fehlbeträge halten sich jedoch mit insgesamt 1,2 Mia Fr. leicht unter dem Stand von 1973 [1]. Die massvolle Budgetierung war das Resultat einer zwischen dem Bundesrat und den Kantonsregierungen abgeschlossenen Vereinbarung über gemeinsame Richtlinien zur Aufstellung der Voranschläge für das Jahr 1974. Diese sah unter anderem vor, die Wachstumsrate der Gesamtausgaben im Rahmen der erwarteten Zunahme des nominellen Bruttosozialproduktes (rund 10 %) zu halten und allfällige Ausgabenüberschüsse auf die Grössenordnung der Rechnung 1972 oder des Voranschlages 1973 zu beschränken [2]. Die Vereinbarung wurde von den Ständen mehrheitlich eingehalten. Nur die Kantone Glarus und Thurgau schenkten keiner der beiden Budgetrichtlinien Beachtung [3]. Die Kantone hatten zudem gemäss der mit dem Bund getroffenen Vereinbarung auch bei den Gemeinden für eine massvolle Budgetierung einzutreten. Dies geschah nicht ohne Erfolg, belaufen sich doch die für 1974 geplanten Ausgabenüberschüsse auf 800 Mio Fr. (Vorjahr : 900 Mio Fr.) [4].
Beim Bund verschlechterte sich die Haushaltlage ebenfalls rapid. Die sprunghaft steigenden Ausgaben und die zunehmende finanzielle Verflechtung mit den Kantonen liessen die Eidgenossenschaft in eine eigentliche Finanzklemme geraten. So schloss die Staatsrechnung für das Jahr 1972 in der Finanzrechnung mit Mehrausgaben von 247 Mio Fr. ab, wodurch der Reinertrag der Gesamtrechnung auf 146 Mio Fr. zurückging [5]. In einem Kommentar betonte Bundesrat Cello, dass das Ergebnis noch viel schlechter ausgefallen wäre, hätte der Bund nicht zusätzliche Einnahmen (Wehrsteuern, Warenumsatzsteuern und Treibstoffzölle) mobilisieren können. Die Staatsrechnung wurde in der Folge vom Parlament oppositionslos genehmigt [6]. Wesentlich schlechter als erwartet fiel namentlich der Rechnungsabschluss der Eidgenossenschaft für das Jahr 1973 aus. Statt dem budgetierten Fehlbetrag von 199 Mio Fr. ergab sich in der Finanzrechnung ein neues Rekorddefizit von 779 Mio Fr. Trotz dieser alarmierenden Verschlechterung konnte in der Gesamtrechnung dank buchungstechnischer Operationen der veranschlagte Reinertrag von 66 Mio Fr. auf 127 Mio Fr. erhöht werden. Der unerfreuliche Abschluss resultierte aus Ausgaben, welche die Voranschlagszahlen um 265 Mio Fr. überstiegen, während die Einnahmen um 315 Mio Fr. schlechter als geplant abschnitten [7]. Dabei fiel ins Gewicht, dass das Parlament Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 537 Mio Fr. zu Lasten der Staatsrechnung bewilligt hatte [8].
Nur mit grösster Mühe vermochte der Bundesrat die mit den Kantonen vereinbarten Budgetrichtlinien im Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1974 einigermassen einzuhalten. Indessen gelang es der Landesregierung trotz rigoroser Kürzungen nicht, ein ausgeglichenes oder gar konjunkturneutrales Budget zu präsentieren. So sah der Voranschlag in der Finanzrechnung einen Ausgabenüberschuss von 195 Mio Fr., in der Gesamtrechnung einen Reinertrag von 456 Mio Fr. vor. Die das Budget begleitende Botschaft hielt fest, dass « wir als Kleinstaat der in allen Sektoren festzustellenden Explosion der Ansprüche mit beschränkten personellen und finanziellen Mitteln gerecht werden müssen » [9]. In der parlamentarischen Beratung fanden die durch den Bundesrat vorgenommenen kräftigen Abstriche und Kürzungen — das geplante Defizit hatte ursprünglich 900 Mio Fr. betragen — in beiden Räten Anerkennung. Im Nationalrat kam es zu der üblichen Attacke der PdA auf das Militärbudget. Nachdem sich beide Kammern, der Ständerat erst im zweiten Anlauf, für zusätzliche Mittel auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Meliorationen ausgesprochen hatten, konnte der Voranschlag schliesslich mit einem Fehlbetrag von 206 Mio Fr. in der Finanzrechnung und einem Reinertrag von 423 Mio Fr. in der Gesamtrechnung verabschiedet werden [10].
Angesichts der äusserst prekären Situation im Bereiche der öffentlichen Finanzen stellte sich die Frage nach einer Überwindung der finanziellen Engpässe mit aller Deutlichkeit. Dabei ging es um die Alternative, entweder die Ausgaben und damit die Leistungen der öffentlichen Gemeinwesen einzuschränken oder ihnen entsprechend den erhöhten Anforderungen vermehrte Mittel zur Verfügung zu stellen. So waren einerseits eine Reihe von Anstrengungen zu verzeichnen, welche für eine Drosselung der Ausgaben eintraten. Zunächst erliess der Bundesrat einschränkende Bestimmungen über den Budgetvollzug, welche die gestaffelte Freigabe von Krediten im Bereiche der Personal- und Investitionsausgaben des Bundes bezweckten. Diese Anordnungen wurden sodann in der zwischen Bund und Kantonen abgeschlossenen Budgetvereinbarung noch verschärft, indem sich alle Beteiligten verpflichteten, eine strikte Begrenzung des Personalwachstums sowie eine äusserst zurückhaltende Investitionspolitik zu betreiben [11]. Im Sinne einer Lagebeurteilung in der Finanzplanung legte der Bundesrat ferner erstmals eine Studie über die « Perspektiven des Bundeshaushaltes für die Jahre 1975 und 1976 » vor. Darin forderte die Landesregierung in Anbetracht der düsteren Zukunftsaussichten unverzüglich Massnahmen, um die Ausgabenentwicklung auf ein tragbares Mass zu bringen [12]. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte rief zudem in ihrem Jahresbericht einmal mehr zum Sparen auf. Daneben kritisierte sie die oft aufwendigen Repräsentationskosten sowie den « Verwaltungstourismus » des Bundes [13].
 
Steuern
Neben Anstrengungen zur Einschränkung der Ausgaben stand andererseits die Beschaffung zusätzlicher Mittel durch steuerliche Massnahmen im Vordergrund der Bemühungen zur Verbesserung der Finanzlage. Nachdem der Nationalrat im Dezember 1972 einer Vorlage zur Erhöhung der Warenumsatzsteuer und der direkten Bundessteuer zugestimmt hatte [14], befasste sich der Ständerat in seiner Frühjahrssession mit diesem Geschäft. Die geplanten Fiskalmassnahmen, welche dem Bund Mehreinnahmen von insgesamt 389 Mio Fr. im Jahre 1974 und 526 Mio Fr. im Jahre 1975 bringen sollen, wurden dabei von der Kleinen Kammer einstinunig gutgeheissen [15]. Damit waren indessen die verfassungsmässigen Steuerkompetenzen des Bundes im Rahmen der Finanzordnung 1971-1982 bereits wieder voll ausgeschöpft. Bundesrat Celio kündigte in der Folge im Parlament neue Steuermassnahmen für 1974 an [16]. Im September unterbreitete sodann das EFZD den Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression und den Übergang zur jährlichen Veranlagung (Postnumerando-System) bei der direkten Bundessteuer zur Vernehmlassung. Da die Kantone im Falle einer Umstellung auf Bundesebene für ihre eigenen direkten Steuern ebenfalls zur jährlichen Veranlagung übergehen müssten, was mit erheblicher organisatorischer Mehrarbeit verbunden wäre, erwuchs der bundesrätlichen Vorlage seitens mehrerer Stände Kritik und Ablehnung [17]. Daneben traten zahlreiche parlamentarische Vorstösse für mehr oder weniger umwälzende Reformen im Bereiche der Fiskalpolitik des Bundes ein. So verlangte der Landesring-Vertreter Biel (ZH) in einer als Postulat überwiesenen Mótion eine grundlegende Umgestaltung des schweizerischen Steuerwesens durch eine enge Verbindung der direkten Steuern der Kantone und des Bundes [18]. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat des Christlichdemokraten Eisenring (ZH), welcher eine Anpassung der Abschreibungssätze bei der Wehrsteuer an die Geldwertentwicklung forderte [19]. In einem weiteren Postulat lud der Zürcher Schalcher (evp) den Bundesrat ein, die Steuerpauschalierung bei der Wehrsteuer so zu gestalten, dass eine Privilegierung gegenüber den andern Steuerzahlern vermieden würde. Eine Motion des Republikaners Reich (ZH), der für eine Abschaffung der Pauschalsteuer eintrat, wurde hingegen abgelehnt [20]. Ferner fand eine Motion des Freisinnigen Junod (VD), der für die Aufhebung der Umsatzsteuer bei der Besteuerung unabhängiger Künstler plädierte, die Zustimmung beider Räte [21].
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Steuerharmonisierung
Auch ausserhalb des Parlamentes wurden 1973 zahlreiche Vorstösse zu einer Neu- oder Umgestaltung des schweizerischen Steuerwesens unternommen. Im Mittelpunkt der vielfältigen Anstrengungen stand die Steuerharmonisierung, deren unverzügliche Realisierung in praktisch allen Reformvorschlägen postuliert wurde. Auf Bundesebene waren es vor allem drei weitgehend detailliert ausgestaltete Alternativen, welche die steuerpolitische Diskussion beherrschten. Zunächst lancierte der Landesring der Unabhängigen ein eidgenössisches Volksbegehren „für eine gerechtere Besteuerung und die Abschaffung der Steuerprivilegien“. Die Initiative bezweckt einheitliche Grundsätze und Tarife zur Besteuerung von Einkommen und Vermögen sowie die Einführung einer allgemeinen, teilweise dem föderativen Finanzausgleich dienenden Bundessteuer. Daneben sollen durch eine einheitliche Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie durch eine Besteuerung der alkoholischen Getränke und des Energieverbrauchs den öffentlichen Haushalten vermehrt Mittel zufliessen [22].
Ein weiteres Volksbegehren wurde von der Sozialdemokratischen Partei vorgelegt. Die schon lange angekündigte « Reichtumssteuerinitiative » sieht auf der Basis der Steuerharmonisierung eine stärkere steuerliche Belastung von Einkommen und Vermögen vor [23]. Schliesslich trat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren mit dem Entwurf zu einem Verfassungsartikel zur Steuerharmonisierung an die Öffentlichkeit. Die vorgeschlagene Vereinheitlichung bezieht sich auf die Steuerveranlagung, nicht aber auf die Tarife. Daneben legte die Konferenz auch ein Mustergesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vor [24]. Auf kantonaler Ebene wurde ebenfalls für eine Angleichung der verschiedenen Steuersysteme gekämpft. So liessen sich die Regierungen der Kantone Aargau, Solothurn, Schaffhausen und Zürich durch ihre Parlamente verpflichten, Standesinitiativen zur Steuerharmonisierung vorzubereiten [25]. Daneben waren es nicht weniger als 17 Volksinitiativen, welche im kantonalen Rahmen eine Reform des Steuerwesens anstrebten. Der Grossteil dieser kantonalen Volksbegehren ging auf das Konto der Sozialdemokraten, die insgesamt in sieben Kantonen für eine stärkere Progression für höhere Einkommen und vielfach auch für Vermögen eintraten [26]. In fünf Ständen wandte sich der Landesring der Unabhängigen mit integralen Reformvorschlägen an die steuerzahlende Öffentlichkeit [27]. Die Flut von Steuerinitiativen veranlasste mehrere Kantonsregierungen zur Ausarbeitung entsprechender Gegenvorschläge. Die Finanzdirektoren der Kantone Zürich, Bern, Solothurn, Baselstadt, Baselland und Aargau erarbeiteten zudem gemeinsame Richtlinien, nach denen die Belastung der hohen Einkommen ausgerichtet werden soll, um kein interkantonales Gefälle entstehen zu lassen [28].
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Finanzausgleich
Auf dem Gebiete des bundesstaatlichen Finanzausgleichs kam es 1973 zu einer Neuregelung. Die im April veröffentlichte Botschaft des Bundesrates sah einen verfeinerten Abstufungsmechanismus der Bundesbeiträge nach der Finanzkraft der Kantone vor. Für die finanziell mittelstarken Kantone wurde dabei die Zuteilung nach einer gleitenden Skala entsprechend den Indexzahlen der Finanzkraft vorgeschlagen. Der Übergang vom Stufensystem zu einer gleitenden Skala ist mit jährlichen Mehraufwendungen des Bundes von 40 Mio Fr. verbunden [29]. Der Gesetzesrevision erwuchs in der parlamentarischen Beratung in beiden Räten Opposition durch Vertreter des Landesrings. Im Ständerat war es der Zürcher Heimann (ldu), der aus konjunkturpolitischen Erwägungen Antrag auf Nichteintreten stellte. Sein Zürcher Kollege Biel (ldu) beantragte im Nationalrat Rückweisung der Vorlage, da der Bund finanziell nicht noch mehr belastet werden dürfe. Schliesslich setzte sich in beiden Räten die von der Kommission der Volkskammer vorgeschlagene gestaffelte Inkraftsetzung des revidierten Finanzausgleichsgesetzes durch [30]. Eine Motion des Aargauers Letsch (fdp), welche für eine Umwandlung der direkten Bundessteuer in eine Finanzausgleichssteuer eintrat, wurde zudem in beiden Kammern als Postulat überwiesen [31]. Ferner erklärte der Nationalrat ein Postulat des Neuenburgers Aubert (lib.), der einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Finanzkraft der Kantone forderte, für erheblich [32].
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Sondersteuern
Im Bereiche der Sondersteuern erhöhte der Bundesrat mit Wirkung auf den 1. Januar 1973 die Monopolgebühren auf importierten gebrannten Wassern um durchschnittlich 45 %. Daneben erfuhr auch die Fiskalbelastung auf Trinksprit und Kernobstbranntwein eine Erhöhung. Im Februar wurden sodann auch die Steuern auf inländischen Spezialitätenbranntweinen um rund 40 % erhöht [33]. Die Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben konnte mit der parlamentarischen Beratung abgeschlossen werden. Ein Rückweisungsantrag des Sozialdemokraten Weber (TG), der die Banken als einzige Nutzniesser der Gesetzesrevision anprangerte, wurde vom Nationalrat verworfen. Nachdem der Ständerat vorerst auf einem einheitlichen Abgabesatz für in- und ausländische Titel beharrt hatte, schwenkte er schliesslich durch Stichentscheid seines Präsidenten auf die vom Nationalrat beschlossene Differenzierung ein. Danach wird in Zukunft für inländische Papiere ein Abgabesatz von 1 %6 und für ausländische Titel ein solcher von 2 %, auf dem Umsatz erhoben werden [34]. In Schaffhausen beschloss das Kantonsparlament die Lancierung einer Standesinitiative zur Schaffung einer zentralen Motorfahrzeugbesteuerung [35]. Im Rahmen des grenzüberschreitenden Steuerwesens kam es zur Unterzeichnung von Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark sowie mit Trinidad und Tobago. Gleiche Abkommen konnten mit Österreich und Portugal paraphiert werden [36].
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M.D.
 
[1] wf, Dokumentations- und Pressedienst; 22/23, 4.6.73 ; 50, 10.12.73 ; NZZ (sda), 258, 6.6.73 ; Ww, 51, 19.12.73. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 74.
[2] NZZ (sda), 253, 4.6.73 ; 281, 21.6.73 ; 385, 21.8.73 ; 438, 21.9.73 ; NZZ, 429, 16.9.73. Abdruck der Vereinbarung in TA, 184, 11.8.73.
[3] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 50, 10.12.73 ; Ww, 51, 19.12.73.
[4] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 9, 4.3.74 ; Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 26 ff. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 74.
[5] Botschaft des Bundesrates ... zur Staatsrechnung ... far das Jahr 1972. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 74 f.
[6] NZ, 130, 27.4.73 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 966 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 286 ff. ; BBl, 1973, I, Nr. 27, S. 1716 f.
[7] NZZ, 118, 12.3.74 ; NZ, 80, 12.3.74.
[8] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 432 ff., 1533 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 384 ff., 733 f. ; BBl, 1973, I, Nr. 27, S. 1718 f. ; II, Nr. 51, S. 1369 f.
[9] Botschaft des Bundesrates ... zum Voranschlag ... für das Jahr 1974; wf, Dokumentationsund Pressedienst, 44, 29.10.73 ; 9, 4.3.74.
[10] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1563 ff., 1586 ff., 1606 ff., 1628 ff. und 1749 f. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 632 ff., 686 ff., 753 ff. und 783 ; BBl, 1973, II, Nr. 51, S. 1371 ff.
[11] Tat, 19, 24.1.73 ; GdL, 20, 25.1.73 ; TA, 184, 11.8.73. Vgl. auch unten, S. 113.
[12] Perspektiven des Bundeshaushaltes für die Jahre 1975 und 1976, (Bern 1973). Ferner : wf, Dokumentation- und Pressedienst, 51/52, 17.12.73.
[13] BBl, 1973, I, Nr. 26, S. 1663 ff. ; TA, 152, 4.7.73.
[14] Vgl. SPJ, 1972, S. 75 f.
[15] Amtl. Bull. StR, 1973, S. 52 ff., 253 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 217, 382 ; BBl, 1973, I, Nr. 13, S. 768 ff.
[16] Dies geschah im Rahmen der Beratungen des eidg. Voranschlags 1974: Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1577 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 640 ff.
[17] NZ, 293, 20.9.73. Ihre Abneigung gegenüber einer jährlichen Veranlagung bekundeten die Kantone St. Gallen (Ostschw., 296, 18.12.73), Nidwalden (NZZ, sda, 591, 20.12.73), Obwalden (NZZ, sda, 599, 27.12.73) und Uri (NZZ, sda, 599, 27.12.73). Der Kanton Solothurn begrüsste dagegen das Postnumerando-System (NZZ, sda, 599, 27.12.73).
[18] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 267 ff. Die Kantone würden am Ertrag einer allgemeinen direkten Bundessteuer beteiligt und könnten ausserdem prozentuale Zuschläge erheben.
[19] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 359 f.
[20] Postulat Schalcher (evp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1306 f. Motion Reich (rep, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1973, S. 449 ff. Die Pauschalsteuer ermöglicht eine vereinfachte Veranlagung für Personen ohne Erwerbstätigkeit, insbesondere für Ausländer.
[21] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1582 ff. Die Motion wurde im StR durch die Genfer Abgeordnete Girardin (fdp) vertreten und ebenfalls als Postulat überwiesen : Amtl. Bull. S&R, 1973, S. 783 ff.
[22] Tat, 77, 2.4.73 ; 102, 4.5.73 ; NZ, 137, 4.5.73.
[23] Vgl. SPJ, 1972, S. 76 ; TA, 65, 19.3.73 ; AZ, 127, 4.6.73 ; 248, 24.10.73. Vgl. dazu auch SPS, Ausserordentlicher Parteitag 1973, Beschlussprotokoll, Bern 1973. Ferner : Johannes Hensel, Die Verfassung als Schranke des Steuerrechts, Diss. St. Gallen 1973.
[24] TA, 137, 16.6.73 ; NZZ (sda), 275, 18.6.73 ; Ww, 31, 1.8.73. Vgl. dazu auch Das schweizerische Steuersystem wie es sein könnte, Entwurf erarbeitet von Ökonomiestudenten der Universität Basel unter der Leitung von Prof. R. Frey, Zürich 1973.
[25] Aargau (Vat., 33, 9.2.73), Solothurn (TA, 51, 2.3.73), Schaffhausen (Tat, 124, 30.5.73) und Zürich (BN, 85, 10.5.73). Ferner ersuchte die Junge CVP von BL Bundesrat und Parlament in einer Petition, die Steuerharmonisierung vordringlich zu behandeln (Ostschw., 22, 27.1.73). Vgl. dazu auch Hans Letsch, „Grundsätzliche Aspekte der Steuerharmonisierung“, in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 29/1973, Nr. B.
[26] Dabei handelt es sich um die Kantone ZH, BE, SO, BS, AG, TG, TI und GE. Als Ubersicht vgl. NZZ, 386, 22.8.73, sowie NZ, 117, 14.4.73. Vgl. auch unten, S. 146 ff.
[27] LdU-Initiativen wurden in den Kantonen BE, LU, SG, SH und ZG lanciert. Vgl. dazu unten, S. 146 ff.
[28] NZ, 278, 6.9.73 ; Ostschw., 208, 6.9.73.
[29] BBl, 1973, I, Nr. 17, S. 1101 ff.
[30] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1108 ff., 1390 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 378 ff., 386 ff., 577 f. und 620 ; BBI, 1973, Il, Nr. 41, S. 567 ff.
[31] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 271 ff. Die Motion wurde int StR durch den Freisinnigen Luder (SO) vertreten und ebenfalls als Postulat überwiesen : Amtl. Bull. StR, 1973, S. 61 ff.
[32] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1108 ff.
[33] NZ,1, 2.1.73 ; NZZ (sda), 1, 3.1.73 ; 29, 19.1.73.
[34] Vgl. SPJ, 1971, S. 88 ; 1972, S. 78 ; Amtl. Bull. NR, 1973, S. 585 ff., 979 ; Amtl. Bull. StR, 1973, S. 225 ff., 409 ff. und 449 ; BBI, 1973, I, Nr. 27, S. 1690 ff.
[35] NZZ (sda), 551, 27.11.73.
[36] Dänemark (NZZ, sda, 551, 27.11.73), Trinidad und Tobago (Vat., 35, 12.2.73), Österreich (NZZ, sda, 56, 4.3.73) und Portugal (NZZ, sda, 262, 8.6.73). Vgl. ferner oben, S. 68.
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