Année politique Suisse 1974 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Le parlement repousse, sans adopter de contre-projet, la troisième initiative contre la surpopulation étrangère; à l'issue d'une vive campagne, peuple et cantons la rejettent aussi — Les républicains déposent une quatrième initiative sur le même objet — Nouvelles propositions pour résoudre le problème de la population étrangère — Dans son arrêté sur la main-d'oeuvre étrangère, le Conseil fédéral introduit de nouvelles restrictions visant à la stabilisation de la population étrangère résidente — Activité politique restreinte des étrangers — Vives controverses autour d'un rapport sur la situation de la femme — Le Conseil fédéral repousse l'initiative sur la décriminalisation de l'avortement et propose, à travers une nouvelle loi, une libéralisation dans le sens de la solution des « indications» avec critères sociaux; le conseiller fédéral Furgler, invoquant ses convictions personnelles, s'en remet à son collègue Brugger pour défendre le projet — L'exécutif soumet un projet de revision du droit de l'enfant, modifiant ainsi le code civil suisse — Echo généralement favorable au rapport du DFI sur la jeunesse ; nouvelles controverses sur certains centres de jeunesse.
d) Soziale Gruppen
Le parlement repousse, sans adopter de contre-projet, la troisième initiative contre la surpopulation étrangère; à l'issue d'une vive campagne, peuple et cantons la rejettent aussi — Les républicains déposent une quatrième initiative sur le même objet — Nouvelles propositions pour résoudre le problème de la population étrangère — Dans son arrêté sur la main-d'oeuvre étrangère, le Conseil fédéral introduit de nouvelles restrictions visant à la stabilisation de la population étrangère résidente — Activité politique restreinte des étrangers — Vives controverses autour d'un rapport sur la situation de la femme — Le Conseil fédéral repousse l'initiative sur la décriminalisation de l'avortement et propose, à travers une nouvelle loi, une libéralisation dans le sens de la solution des « indications» avec critères sociaux; le conseiller fédéral Furgler, invoquant ses convictions personnelles, s'en remet à son collègue Brugger pour défendre le projet — L'exécutif soumet un projet de revision du droit de l'enfant, modifiant ainsi le code civil suisse — Echo généralement favorable au rapport du DFI sur la jeunesse ; nouvelles controverses sur certains centres de jeunesse.
Ausländerpolitik
In der Ausländerpolitik beherrschte die Auseinandersetzung um die von der Nationalen Aktion 1972 eingereichte dritte Überfremdungsinitiative die Szene. Der Bundesrat hatte im Dezember des Vorjahres dem Parlament den Antrag auf Ablehnung ohne Gegenvorschlag gestellt und damit begründet, dass seine seit März 1970 konsequent verfolgte Politik einer Stabilisierung der ausländischen Arbeitskräfte bereits eine Alternative zum Volksbegehren bilde
[1]. In der Ablehnung der Initiative stimmten weite Kreise mit ihm überein, in der Frage eines Gegenvorschlages waren diese jedoch geteilter Meinung. Negativ äusserten sich, ausser Arbeitgeberkreisen, die Eidgenössische Konsultativkommission für Ausländerfragen (EKA) sowie das « Komitee Schweiz 80 »
[2]. Sie wollten das Problem auf Gesetzesstufe gelöst sehen, wofür sie den bestehenden Verfassungsartikel 69 ter als genügend erachteten. Die dafür in Aussicht genommene Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer sollte aber nicht unter Zeitdruck stehen, weshalb sie wünschten, dass zuvor die Initiative isoliert erledigt werde. Demgegenüber wollten besonders Gewerkschaftskreise nicht mehr wie 1970 « mit leeren Händen » vor das Volk treten und drängten auf einen Gegenvorschlag
[3]. Auch die NZZ glaubte, mit einer Alternative würde das Abstimmungsrisiko vermindert, indem diese eine Koalition gegen die Initiative zu schaffen vermöchte, an der die Sozialdemokratie und die Gewerkschaften, im Gegensatz zur Kampagne um die zureite Überfremdungsinitiative im Jahre 1970, mit vollem Engagement beteiligt wären
[4]. Für einen Gegenvorschlag plädierten schliesslich auch Vertreter der Republikaner, namentlich J. Schwarzenbach, der damit erneut von der Initiative der Nationalen Aktion abrückte. Sein Parteikollege Reich (ZH) brachte im Nationalrat eine Einzelinitiative ein, die einen Abbau der ausländischen Bevölkerung in erster Linie durch Einwanderungsbeschränkungen zu erreichen strebte, ausserdem aber eine Revision von Niederlassungsverträgen in Betracht zog
[5].
Die
parlamentarische Behandlung begann im März im Nationalrat, wo es zu einer ausserordentlich heftigen Debatte kam. Die vorberatende Kommission der Grossen Kammer beantragte mehrheitlich, dem Bundesrat zuzustimmen und die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Zwei Minderheiten traten für unterschiedliche Gegenvorschläge ein. Während der Gewerkschafter Canonica (ZH) als Sprecher der Sozialdemokraten für einen Verfassungsartikel eintrat, welcher abtimmungstechnisch ein der Initiative gleichwertiges Instrument wäre, wollte sich F. Jaeger (Idu, SG) im Namen einer weiteren Gruppe allenfalls mit einer Gesetzesrevision begnügen. J. Schwarzenbach (rep, ZH), dessen Republikanische Bewegung eben ihre eigene, die vierte Überfremdungsinitiative eingereicht hatte, distanzierte sich nunmehr in aller Schärfe vom Volksbegehren der Nationalen Aktion ; deren Vertreter sahen sich dadurch im Rate isoliert. Keiner der gestellten Anträge für einen Gegenentwurf enthielt konkrete mengenmässige oder zeitliche Begrenzungen ; alle begnügten sich damit, den Grundsatz eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen schweizerischer und ausländischer Wohnbevölkerung zu verankern. Bundesrat Furgler selbst wandte sich eindringlich und wohl entscheidend gegen diskriminierend wirkende Verfassungsbestimmungen über zahlenmässige Grenzen und lehnte es ab, ein derart massloses und unsorgfältiges Volksbegehren mit einem Gegenvorschlag zu honorieren. Recht knapp sprach sich darauf der Rat mit 94 zu 74 Stimmen gegen einen Gegenvorschlag aus ; er entschied sich aber eindeutig — das Verhältnis lautete 121 zu 4 — für die Ablehnung der Initiative
[6]. In der Sommersession folgte der Ständerat einstimmig diesem Entscheid, nachdem er einen Antrag Weber (sp, SO) zugunsten eines Gegenvorschlages mit 39 zu 4 Stimmen abgelehnt hatte
[7].
Im
Abstimmungskampf verteilten sich die politischen Gruppierungen wie schon vor dem 7. Juni 1970 sehr ungleich auf die beiden Lager. Ausser der Nationalen Aktion als Initiantin gaben nur gerade die Zürcher Republikaner (ohne Schwarzenbach), eine Bauerngruppe aus dem Kanton Schwyz sowie ein Zürcher « Komitee freie Schweiz » die Ja-Parole aus
[8]. Die Schweizerische Republikanische Bewegung wich mit der Stimmfreigabe einer parteiinternen Zerreissprobe aus. Ebenso entschieden die Aargauer Republikaner und die Genfer Vigilance
[9]. Alle übrigen Parteien, die Spitzenverbände der Wirtschaft sowie zahlreiche weitere Vereinigungen legten dem Stimmbürger ein Nein nahe
[10]. Auch James Schwarzenbach bezeichnete die Initiative als selbstmördérisch und Nationalrat Bräm, Fraktionschef der aus dem Streit innerhalb der Rechtsparteien hervorgegangenen freirepublikanischen und nationalen Fraktion, distanzierte sich in letzter Minute ebenfalls von ihr
[11]. Auf der Seite der Befürworter dominierte eindeutig die Person Valentin Oehens. Der Kampf wurde wie 1970 stark emotional geführt ; in den Vordergrund rückte man das Motiv, der Bundesrat verdiene wegen ungenügender Massnahmen zum Abbau der Überfremdung einen Denkzettel
[12]. Auf der Gegenseite standen ein Aktionskomitee « gegen den Hinauswurf von 500 000 Ausländern » mit alt Bundesrat Nello Celio als Präsident sowie zahlreiche kantonale und lokale Komitees
[13]. Mit grossem Propagandaaufwand wurde die Warnung verbreitet, dass der von der Initiative geforderte massive Hinauswurf von Ausländern auch die Arbeitsplätze vieler Schweizer gefährden würde und unliebsame Konsequenzen in der Sozialpolitik, insbesondere für die AHV, haben könnte
[14]. Ausserdem wies man auf die menschlichen Härten für die Betroffenen, auf die Notwendigkeit eines Bruches von Niederlassungsverträgen sowie auf das damit verbundene Risiko von Retorsionsmassnahmen gegenüber mehr als 300 000 Auslandschweizern hin ; der Initiative wurden auch rechtsstaatliche Mängel zum Vorwurf gemacht
[15].
Auf die Frage, wie rund eine halbe Million Ausländer innert dreier Jahre ausgeschafft werden sollten, gaben die Initianten keine klare Auskunft ; es wurde von « Handgeldern » für die Betroffenen gesprochen, und Nationalrat Oehen erkundigte sich beim EJPD sogar über die Möglichkiet einer dringlichkeitsrechtlichen Korrektur der Initiative
[16]. Die Ungewissheit des Ausganges und die dadurch bewirkte Nervosität wurden durch die Ergebnisse verschiedener Meinungsumfragen, welche einen äusserst knappen Entscheid bei hoher Stimmbeteiligung prognostizierten, noch verschärft
[17]. So griffen auch die Bundesräte in die Kampagne ein. Im Auftrag der Landesregierung warnte Bundespräsident Brugger eine Woche vor der Abstimmung über Radio und Fernsehen eindrücklich vor gefühlsmässigen Kurzschlüssen. Dies löste bei den Zürcher Republikanern einen Protest wegen « Verstosses gegen die Regeln der Demokratie » aus
[18].
Am 20. Oktober wurde die I
nitiative mit 1 691 632 Nein gegen 878 891 Ja überraschend stark verworfen. Die Stimmbeteiligung lag mit 70,3 % nur wenig unter derjenigen der Überfremdungsabstimmung von 1970 (74,7 %), an welcher die Frauen noch nicht teilgenommen hatten ; sie war in allen Kantonen ähnlich hoch. Sämtliche Stände lehnten ab. Wie 1970 wiesen einerseits Arbeitersiedlungen und anderseits stark bäuerliche Gebiete die höchsten Befürworteranteile auf ; doch hatten die Prozentsätze der Ja-Stimmen in den nichtdeutschsprachigen Kantonen und in der Innerschweiz stärker abgenommen als in den übrigen Landesteilen
[19]. Seitens der Nationalen Aktion sprach man von Irreführung und Nötigung der Stimmbürger durch eine massive Propaganda. Die Gegner der Initiative atmeten jedoch erleichtert auf. Dies gilt auch für die Emigrationsländer, in welchen man von der Rückwanderung zusätzliche Arbeitslosigkeit befürchtet hatte
[20].
Mit diesem negativen Volksentscheid hatte es nun aber nicht sein Bewenden. Neben dem Kampf gegen die Initiative entwickelten deren Gegner verschiedene Projekte zur Bewältigung des ungelösten Problems. So verlangten beide Räte in einer von der Nationalratskommission vorgelegten Motion einen Bericht und Anträge zur künftigen Ausländerpolitik, insbesondere durch eine Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
[21]. Wie erwähnt, hatten die Republikaner im Frühjahr ihre schon 1972 lancierte vierte Überfremdungsinitiative eingereicht ; sie war von J. Schwarzenbach als Alternative zu derjenigen der Nationalen Aktion bezeichnet worden und hatte rund 53 000 Unterschriften erhalten. Dieses Volksbegehren « zum Schutze dtr Schweiz » verlangt einen
Abbau der ausländischen Bevölkerung auf 12,5 % der Zahl der Schweizerbürger innert zehn Jahren und enthält eine Rückzugsklausel. Mit einer Petition forderten die Republikaner zudem noch verschiedene Sofortmassnahmen, vorwiegend zur Sicherung der Arbeitsplätze für die Schweizer
[22].
Anderseits lief im Sommer für ein weiteres Volksbegehren, die im Vorjahr von der
Katholischen Arbeiter- und Angestelltenbewegung angeregte « KAB-Initiative » zugunsten einer menschlichen Ausländerpolitik, die Unterschriftensammlung an. Zahlreiche Parteien und Organisationen, darunter die CVP, der Landesring (Landesvorstand), die Liberalsozialisten und die christlichen Gewerkschaften hatten der Anregung ihre Unterstützung geliehen und sich an der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft für eine neue Ausländerpolitik beteiligt, die dann den endgültigen Initiativtext ausarbeitete. Dabei sah man von der ursprünglichen Idee einer besonderen Besteuerung der Arbeitgeber ab und verzichtete auch auf die Erwähnung des Stabilisierungszieles. Ferner wurde das Begehren, dem erweiterten Initiantenkreis entsprechend, in « Mitenand-Initiative » umbenannt
[23]. In sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Kreisen legte man dagegen entscheidendes Gewicht auf die Stabilisierung und den nachfolgenden Abbau der ausländischen Wohnbevölkerung mit Hilfe einer strengeren Handhabung der Zuzugssperre. Einen entsprechenden Vorschlag legte die « Tagwacht » ihren Lesern vor. Trotz positivem Leser-Echo versagten die Sozialdemokraten diesem Vorstoss aber die offizielle Unterstützung
[24]. Noch weitere Organisationen arbeiteten auf eine humane Lösung der Ausländerfrage hin. So präsentierten die Eidgenössische Konsultativkommission für Ausländerfragen (EKA) und das « Komitee Schweiz 80 » — dieses in einem Handbuch zur Ausländerpolitik — Konzepte, welche neben der Stabilisierung auch die Integration befürworteten. Die Europa-Union Schweiz formulierte als Manifest von Locarno einen Forderungskatalog für die Ausrichtung der schweizerischen Ausländerpolitik an den Menschenrechten. Schliesslich steuerten die beiden grossen Landeskirchen als gemeinsame Anregung zum Mitdenken « 7 Thesen zur Ausländerpolitik » bei
[25].
Nachdem der Bundesrat bereits 1973 praktisch eine Stabilisierung der ausländischen Arbeitskräfte erreicht hatte, kündigte er im Vorfeld der Abstimmung vom 20. Oktober als nächstes Teilziel eine Stabilisierung der gesamten ausländischen Wohnbevölkerung bis 1980 an
[26]. Dieses neue Ziel strebte er durch eine Ausdehnung der Zulassungsbeschränkung auf alle Betriebe an ; dadurch wurden nun auch die Spitäler, Lehrbetriebe und die Landwirtschaft betroffen. Den Kantonen steht bloss noch ein Kontingent von 18 000 Bewilligungen für neue Jahresaufenthalter zur Verfügung, wobei sie in der Zuteilung auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft, des Gesundheits- und des Bildungswesens besondere Rücksicht zu nehmen haben. Weitere 2500 Bewilligungen hält das BIGA für Sonderfälle in Reserve
[27]. Die neue Verordnung wurde von den Gewerkschaften im allgemeinen begrüsst, von der Nationalen Aktion dagegen als völlig ungenügend disqualifiziert
[28]. In wirtschaftlich schwächeren oder auf Grenzgänger angewiesenen Kantonen sowie im Gesundheitswesen bezeichnete man diese Regelung als hart, da man befürchtete, die benötigten Arbeitskräfte nicht mehr finden zu können
[29]. Proteste aus Hochschulkreisen bewirkten eine liberalere Interpretation des Beschlusses bezüglich der Zulassungsbeschränkungen von Doktoranden und nicht angestellten Gastdozenten, welche einen wichtigen Bestandteil des Forschungsbetriebes an unseren Hochschulen bilden. 'Hier hätte wegen der starken Rotation eine schematische Anwendung der Beschränkungen besonders einschneidend gewirkt
[30].
In ihren
politischen Tätigkeiten waren die Ausländer im Abstimmungsjahr eher zurückhaltend. Um der Propaganda der Initianten nicht neue Nahrung zu liefern, beschloss der Bundesrat im Februar, aus dem Ausland einreisenden Persönlichkeiten das Reden bei Kundgebungen zu verbieten. Wie in anderem Zusammenhang erwähnt, wurde ein solches Verbot anlässlich einer hauptsächlich von spanischen Emigranten besuchten Grosskundgebung in Genf missachtet. Ausserdem überreichten die beiden grossen Emigrantenorganisationen, die Federazione delle Colonie Libere Italiane (FCLI) und die Asociación de Trabajadores Emigrantes Espanoles en Suiza (ATEES), der Internationalen Arbeitskonferenz in Genf ein Dokument, in welchem sie sich über eine Diskriminierung der Fremdarbeiter in der Schweiz beklagten. Diese Diskriminierung äussere sich vorwiegend im Bereich der Sozialvorsorge, aber auch in den zwischenmenschlichen Beziehungen und treffe besonders die Saisonniers und die Grenzgänger. Die FCLI opponierte ferner einem Beschluss des St. Galler Erziehungsrates, welcher die Schaffung reiner Ausländerschulklassen vorsah, da solche Klassen die Kinder isolieren und zur Ghettobildung treiben würden. Gemeinsame Manifestationen der linken italienischen Gruppierungen in der Schweiz dienten schliesslich der Vorbereitung einer für 1975 in Italien vorgesehenen nationalen Emigrationskonferenz
[31].
Frauen
Ein
Bericht über die Stellung der Frau in der Schweiz, welcher im Auftrag der Nationalen Schweizerischen UNESCO-Kommission vom Soziologischen Institut der Universität Zürich erstellt worden war und im Frühjahr vom Bundesrat zur Vernehmlassung unterbreitet wurde, rief heftige Kritik hervor
[32]. Diese betraf zunächst das Vorgehen bei der Veröffentlichung dieser zum grösseren Teil durch den Bund finanzierten Studie. Verschiedene Journalisten hatten bereits vor der Publikation Zugang zum Material ; zudem wurde für eine Illustrierte hoch ein spezieller « Sex-Report » erstellt. Man sprach von Eigenrezension
[33]. Die Kritik galt aber auch dem Inhalt des Berichtes. Es wurden methodische und wissenschaftliche Einwände erhoben
[34]. Besonders umstritten waren die Schlussfolgerungen
[35]. Wenn die Untersuchung zum Ergebnis kam, dass die Schweizer Frau in jeder Hinsicht diskriminiert und auf der ganzen Linie dem Manne untertan sei, so brachte sie für die einen den wissenschaftlich hieb- und stichfesten Beweis für das, was sie schon lange zu wissen glaubten
[36]. Andere fragten sich dagegen, ob die Studie tatsächlich ein echtes Bild der realen Situation wiedergebe ; dabei wurde auch die Soziologie selbst in Frage gestellt
[37]. In den bis zum Jahresende eingegangenen Vernehmlassungen überwog aber doch ein positiver Ton. Verschiedentlich wünschte man eine Weiterbehandlung der Fragen durch eine Expertenkommission
[38], so auch im Nationalrat, wo man es ablehnte, zwei Postulate aus dem Jahre 1969 abzuschreiben, in welchen ein Bericht über die Stellung der Frau sowie Vorschläge zu deren rechtlicher und tatsächlicher Verbesserung gewünscht worden waren
[39]. Die frauenrechtlichen Diskussionen standen im übrigen vorwiegend im Zeichen der umfangreichen Vorbereitungen, die auf den für 1975 vorgesehenen Frauenkongress getroffen wurden
[40].
In der Auseinandersetzung über die Frage des straflosen Schwangerschaftsabbruchs traf Ende Juni der Bundesrat seinen Entscheid. Nach langwierigen Beratungen
[41] beschloss er, den Stimmbürgern die
Ablehnung der 1971 eingereichten Initiative ohne Gegenvorschlag zu empfehlen, dafür aber auf der Ebene der Gesetzgebung eine Liberalisierung der strafrechtlichen Bestimmungen im Sinne einer erweiterten Indikation (einschliesslich sozialer Beweggründe) zu beantragen. Die Wahl der erweiterten Indikationslösung widersprach allen Erwartungen, hatte doch gerade diese Variante am wenigsten Widerhall gefunden. Bundespräsident Brugger selbst sprach von einem « Ersatz einer schlechten Lösung durch eine weniger schlechte ». Diese ging den einen wegen des Einbezugs der sozialen Indikation bereits zu weit, den anderen dagegen enthielt sie immer noch zu starke Einschränkungen der persönlichen Freiheit und barg vor allem die Gefahr von Unsicherheiten und Ungleichheiten
[42]. Der Entscheid fand aber auch im Regierungskollegium keinen ungebrochenen Rückhalt. Der Chef des zuständigen Departementes, Bundesrat Furgler, erklärte sich aus weltanschaulichen Gründen ausserstande, eine andere als die engere Indikationslösung vor dem Parlament zu verfechten. Um einer drohenden Koalitionskrise zu begegnen, erklärte sich sein Kollege Brugger bereit, die Vorlage in seiner Eigenschaft als Bundespräsident in den Räten zu vertreten. Mit Rücksicht auf die besondere ethische Natur des Problems stimmte der Bundesrat dieser Übertragung zu
[43].
Die öffentliche Diskussion über den Schwangerschaftsabbruch hielt unvermindert an
[44]. Nachdem sich bereits in der Vernehmlassung die Mehrzahl der befragten politischen Gruppierungen für die Fristenlösung ausgesprochen hatte, ergab nun auch eine Meinungsumfrage eine relative Mehrheit (33 %) zugunsten dieser Lösung ; weitere 9 % der Befragten befürworteten zudem eine völlige Freigabe des Schwangerschaftsabbruches. 29 % waren für den status quo (enge Indikationslösung) und 21 % votierten für die vom Bundesrat beantragte erweiterte Indikationslösung
[45]. Neben die Vereinigung « Ja zum Leben », zu deren neuem Präsidenten alt Bundesrat Bonvin gewählt wurde, trat nun noch die Aktion « Helfen statt töten ». Diese wurde auf Initiative des Schweizerischen Weissen Kreuzes gegründet und vereinigt vor allem Ärzte, Theologen und Pädagogen, welche sich für den Schutz von Mutter und Kind vor unverantwortlichem Schwangerschaftsabbruch einsetzen wollen
[46].
Familienpolitik
Im Zuge der Revision des Familienrechtes trat die zweite Etappe, die
Neuordnung des Kindesrechtes (Kindesverhältnis), in das Stadium eines Regierungsentwurfes. Diese neue Revisionsvorlage zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) strebt eine Verbesserung der Rechtsstellung des ausserehelichen Kindes und seiner Mutter (Aufhebung der Zahlvaterschaft) sowie eine Gleichberechtigung von Vater und Mutter im ehelichen Kindesrecht (auch bei Pflegekindern) an, wobei stets das Kindeswohl im Vordergrund stehen soll
[47]. Als in einem parlamentarischen Vorstoss Änderungen der geltenden Güterrechtsregelung verlangt wurden, verwies der Bundesrat die Motionärin auf die ebenfalls laufende dritte Etappe, die Revision des Eherechtes
[48]. Im Sinne eines im Vorjahr überwiesenen Postulates schlossen sich die Heiratsvermittlungsinstitute zu einem Verband zusammen ; sie hoffen, auf diese Weise den verschiedenen Geschäftsauswüchsen besser entgegentreten zu können
[49]. Für die Schaffung einer Zentralstelle für Jugend- und Familien fragen setzte sich der Eidgenössische Verband Pro Familia ein. Frau Wicky (pda, GE) verlangte ihrerseits ein umfassendes Gesetz über den Mutterschutz
[50].
Jugendpolitik
In der Jugendpolitik löste das Vernehmlassungsverfahren des EDI zum 1973 publizierten « Jugendbericht »
[51] ein starkes Echo aus. über 60 Stellungnahmen — darunter einige sehr gewichtige Dokumente — zeugten von einer breiten und offen geführten Auseinandersetzung. Eine eigentliche Grundwelle jugendpolitischer Diskussion in der Schweizer Jugend sei freilich nicht ausgelöst worden, stellte die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände fest
[52]. Der Bericht der Studiengruppe fand im allgemeinen eine gute Aufnahme. Kritische Stimmen wie jene der SVP äusserten jedoch Skepsis gegenüber den Möglichkeiten behördlicher Massnahmen. Mehrheitlich abgelehnt wurde die Schaffung der Stelle eines Delegierten für Jugendfragen, dessen Funktionen nach der Ansicht vieler Eingaben von einer Jugendkommission besser erfüllt werden könnten. Während das EDI zuhanden des Bundesrates Vorschläge für das weitere Vorgehen ausarbeitete, wurden auch auf kantonaler und kommunaler Ebene jugendpolitische Initiativen ergriffen
[53].
Die positive Aufnahme des Jugendberichts und die Bereitschaft weiter Kreise, eine aktivere Jugendpolitik des Bundes zu unterstützen, können freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Beziehungen zwischen Jugend und Erwachsenengesellschaft nach wie vor durch viel Konfliktstoff belastet werden. Unter den zahlreichen Auseinandersetzungen, die sich um Jugendzentren drehten
[54], beanspruchten Vorgänge in Winterthur besondere Aufmerksamkeit. Im März wurde das Jugendhaus unter Polizeieinsatz geräumt. Im Sommer entfesselten antimilitaristische Texte, die im Schaufenster des Jugendhauses ausgehängt worden waren, einen « Wandzeitungskrieg », der unter anderem zu zwei Petitionen an den Stadtrat führte. 2500 Winterthurer wandten sich gegen « subversive Umtriebe im Jugendhaus », 1300 Bürger unterzeichneten eine Eingabe « Für freie Meinungsäusserung im Jugendhaus ». Der Stadtrat als Träger dieser Institution arbeitete schliesslich ein « Wandzeitungsregulativ » aus, das unzensurierte Wandzeitungen im Treppenhaus und in den Gängen des Jugendhauses gestattete
[55]. — Die Zürcher Stimmbürger lehnten einen Kredit von 42 Mio Fr. für den Bau des Gemeinschaftszentrums Drahtschmidli ab und verlängerten damit den nahezu 30jährigen Leidensweg des Zürcher Jugendhauses um eine weitere Etappe
[56]. Die Errichtung einer Pioniersiedlung nach dem Vorbild von « Longo Mai » in Lostallo (Misox, GR) gab als ein Experiment, das sich offenbar nur schwer mit traditionellen Vorstellungen vertrug, viel zu reden. Die Pioniere fanden nicht nur aus dem linken Lager, sondern auch durch bürgerliche Politiker und Wirtschaftskreise Unterstützung, gerieten aber trotzdem, wie zuvor in Frankreich, unter starken Beschuss. Man warf ihnen vor, als Polit-, Sex- und Rauschgiftkommune die staatliche und sittliche Ordnung bewusst und zielgerichtet zu untergraben. Die Bündner Fremdenpolizei wies, unter anderem aus überfremdungspolitischen Gründen und auf Wunsch der Lostaller Gemeindeversammlung, zwölf Ausländer aus
[57].
[1] Vgl. SPJ, 1973, S. 111 ; BBl, 1974, I, Nr. 5, S. 190 ff.
[2] wf, Dokumentations- und Pressedienst, 7, 18.2.74; NZZ, 112, 8.3.74 (Arbeitgeber) ; NZ, 20, 19.1.74 (EKA) ; 'NZZ, 44, 28.1.74 (Komitee Schweiz 80) ; ferner : BN, 59, 11.3.74 (Oehen).
[3] TA, 31, 7.2.74 und gk, 6, 14.2.74 (SGB) ; NZZ (sda), 87, 21.2.74 (VSA). Vgl. auch SPJ, 1970, S. 131 ; ferner : Vat., 29, 5.2.74 (CVP-Präsidium).
[4] NZZ, 28, 18.1.74 ; 91, 24.2.74.
[5] Schwarzenbach : Der Republikaner, 2, 1.2.74; NZZ (sda), 88, 22.2.74; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 416. Reich : Ldb, 42, 20.2.74; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1085 f. (Abschreibung durch den Rat).
[6] NZZ, 67, 10.2.74 (Kommission) ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 396 ff. (Plenum), S. 447 ff. (BR Furgler), S. 454 und 1086 (Abstimmungen).
[7] Amtl. Bull. StR, 1974, S. 363 ff., 393.
[8] TA, 112, 16.5.74 (Rep. ZH) ; 233, 8.10.74 (Komitee) ; Vat., 238, 14.10.74 (Bauern SZ).
[9] Tat, 221, 23.9.74 (Rep. Schweiz) ; Vat., 232, 7.10.74 (Rep. AG) ; TG, 224, 26.9.74 (Vigilance).
[10] Parteien : NZZ (sda), 405, 2.9.74 (SPS) ; (sda), 412, 5.9.74 (SVP) ; 429, 16.9.74 (EVP und Liberalsozialisten) ; (sda), 457, 5./6.10.74 (PdA) ; Ostschw., 204, 2.9.74 (CVP) ; Bund, 222, 23.9.74 (FDP) ; Tat, 221, 23.9.74 (LdU). Gewerkschaften : gk, 28, 5.9.74 (SGB) ; NZZ, 415, 7.9.74 (CNG) ; (sda), 432, 18.9.74 (SVEA) ; (sda), 446, 26.9.74 (LFSA). Wirtschaftsverbände : NZZ, 303, 3.7.74 (Schweiz. Handelskammer) ; 438, 21.9.74 (Schweiz. Fremdenverkehrsverband) ; NZ, 287, 14.9.74 (Gewerbe) ; BN, 215, 14.9.74 (Vorort). Vgl. ferner : NZZ (ddp), 417, 9.9.74 (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für Bevölkerungsfragen) ; Vat., 228, 2.10.74 (Kath. Frauenbund).
[11] Schwarzenbach : NZZ, 424, 12.9.74; vgl. auch : J. Schwarzenbach, Die Überfremdung der Schweiz wie ich sie sehe, Zürich 1974. Bräm : NZZ, 468, 18.10.74. Vgl. ferner unten, Teil IIIa.
[12] Oehen : NZZ, 422, 11.9.74 ; Vat., 219, 21.9.74; NZ, 305, 30.9.74 ; BN, 235, 8.10.74; BZ, 237, 10.10.74; TA, 235, 10.10.74. Emotionen : NZZ, 457, 5./6.10.74; TA, 236, 11.10.74; Bund, 253, 29.10.74.
[13] Aktionskomitee : JdG, 152, 3.7.74. Hinauswurf : Es hätten rund 560 000 Ausländer, je nach Kanton betrifft dies zwischen 10,5 % (NW) und 72 % (TI), die Schweiz verlassen müssen (GdL, 9, 12./13.1.74), vgl. hierzu auch : Fremdarbeiter Überfremdung. Dokumentation zur überfremdungsinitiative III, Zürich, Wirtschaftsförderung, 1974 ; gk, 29, 12.9.74.
[14] Vgl. Vgl. Erhebungen über mögliche Auswirkungen im Allgemeinen : Ww, 25, 19.6.74 und NZZ, 284, 22.6.74 (Gutachten Kneschaurek) ; 439, 22.9.74. Regional : NZ, 196, 26.6.74 (Basel-Stadt) ; 286, 13.9.74 (Aargau) ; TG, 172, 26.7.74 und 223, 25.9.74 (Genf) ; 203, 31.8./1.9.74 (Waadt) ; NZZ (sda), 452, 30.9.74 (Tessin) ; 453, 1.10.74 (Zürich) ; 460, 9.10.74 (Bern). Sektoral : TA, 68, 22.3.74 (Bekleidung) ; NZZ, 282, 21.6.74 (Maschinen) ; Vat., 165, 19.7.74 (Landwirtschaft) ; BZ, 196, 23.8.74 (Berggebiete). AHV : SZ, 195, 24.8.74 ; TG, 212, 12.9.74 ; NZZ, 425, 13.9.74 ; JdG, 236, 10.10.74.
[15] Verträge : BN, 242, 16.10.74. Mängel : NZZ, 449, 27.9.74. Auslandschweizer : NZZ, 334, 22.7.74 ; Bund, 239, 13.10.74.
[16] Handgeld: NZ, 325, 18.10.74. Notrecht : TA, 206, 6.9.74 ; NZZ, 463, 12./13.10.74.
[17] Unsicherheit : NZZ, 404, 1.9.74. Meinungsumfragen : Ww, 11, 13.3.74 (40 % Ja, 46% Nein) ; 25, 19.6.74 (38 % Ja, 51 % Nein) ; JdG, 205, 3.9.74 (43 % Ja, 56 % Nein) ; vgl. ferner NZ, 271, 31.8.74.
[18] Bundesräte : LNN, 240, 16.10.74 (Furgler) ; TLM, 272, 29.9.74 (Graber) ; NZ, 321, 14.10.74 (Ritschard) ; NZZ, 467, 17.10.74 (Brugger). Radio- und Fernsehansprache : NZZ (sda), 463, 12./13.10.74. Protest : TG, 238, 12./13.10.74.
[19] BBI, 1974, II, Nr. 48, S. 1353 ff. ; Presse vom 21.10.74. Vgl. ferner verschiedene wissenschaftliche Analysen der Abstimmungsresultate in : NZ, 333, 25.10.74; Bund, 255, 31.10.74; Lib., 27, 2./3.11.74 ; NZZ, 490, 13.11.74.
[20] NA : NZZ (sda), 476, 28.10.74 ; ferner NZZ (sda), 477, 29.10.74. Reaktionen im Inland : Presse vom 22. u. 23.10.74 ; im Ausland u.a. : LNN, 245, 22.10.74 ; TA, 245, 22.10.74; GdL, 248, 24.10.74. Befürchtungen : Vat., 12, 16.1.74 ; Ldb, 241, 18.10.74 ; TG, 243, 18.10.74.
[21] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 396 und 454 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 377 f. Ferner eine als Postulat überwiesene Motion Grolimund (fdp, SO) : Amtl. Bull. NR, 1974, S. 417 ff. und 454.
[22] Initiative : BBI, 1974, I, Nr. 17, S. 1192 ff.; vgl. auch SPJ, 1972, S. 114 ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 416 f. (Schwarzenbach). Petition : Der Republikaner, 6, 26.4.74 ; NZZ, 516, 13.12.74.
[23] KAB : SPJ, 1973, S. 112. Unterstützung und Lancierung : NZ, 183, 15.6.74 ; Vat., 152, 4.7.74. Arbeitsgemeinschaft : NZZ (sda), 56, 4.2.74. Text : Vat., 78, 3.4.74 ; 119, 24.5.74. Umbenennung : NZZ (sda), 332, 20.7.74. Vgl. ferner hierzu : A. Heil, « Für eine tragfähige Ausländerpolitik », in Civitas, 30/1974-75, S. 11 ff.; M. Zweifel, « Mit den Ausländern leben», in Civitas, 30/1974-75, S. 251 ff.
[24] Frage : Tw, 146, 27.6.74. Echo : Tw, 159/160, 12./13.7.74. SPS : Tw, 231/232, 4./5.10.74 ; Profil, 1974, S. 295 ff. ; vgl. auch unten, Teil IIIa.
[25] EKA : NZZ, 160, 5.4.74 (Zwischenbilanz) ; Ldb, 128, 7.6.74 (Konzept) ; ferner : EKA, « Entwicklung der Bevölkerung und des Arbeitspotentials in der Schweiz bis 1990 », in Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 341 ff. Komitee : Komitee Schweiz 80, Handbuch zur Ausländerpolitik. Tatsachen und Fakten, Zürich 1973. Europa-Union : Europa, 41/1974, Heft 11, S. 4 ff.; Heft 12, S. 4 ff. Kirchen : Bund, 199, 27.8.74 ; TG, 199, 27.8.74. Vgl. ferner : V.J. Willi (Hrsg.), Denkanstösse zur Ausländerfrage, Zürich 1974 ; D. Zeller (Hrsg.), Ausländische Arbeitnehmer, Basel 1974 ; H. J. Hoffmann-Novotny, « Die Zukunft des Fremdarbeiterproblems », in NZZ, 239, 26.5.74.
[26] Stand der erwerbstätigen Ausländer am 31.8.74: Jahresaufenthalter : 288 575 (- 33 938 gegenüber 1973), Niedergelassene : 309 650 (+ 33 082), Saisonarbeiter : 151 962 (- 41 804), Grenzgänger : 110 809 (+ 6236). Die für die Überfremdung relevanten Jahresaufenthalter und Niedergelassenen haben zusammen innert Jahresfrist um 856 (0,1 %) abgenommen ; in allen vier Kategorien zusammen ist eine Abnahme von 36 424 (4,1 %) festzustellen (Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 688 ff.) ; vgl. ferner : NZZ, 426, 13.9.74. Stand der ausländischen Wohnbevölkerung am 31.12.74: 1 064 526 (31.12.73: 1 052 505) (Bund, 57, 10.3.75). Vgl. hierzu auch kritische Stimmen : Vat., 87, 16.4.74 (Oehen und Schwarzenbach) ; H.R. Bachofner, Verfassungstreue und Verfassungsbruch, dargestellt am Problem der, Überfremdung und Übervölkerung der Schweiz, Zürich 1974.
[27] AS, 1974, Nr. 26, S. 1201 ff. ; NZZ, 314, 10.7.74 (BR Brugger) ; ferner die Presse vom 10.7.74.
[28] Gewerkschaften : NZZ (sda), 261, 9.6.74 (CNG) ; Bund, 137, 16.6.74 (SGB). NA : NZZ; 240, 27.5.74 ; Tat, 166, 18.7.74. Vgl. ferner : NZZ, 273, 16.6.74 ; 321, 14.7.74; Bund, 158, 10.7.74 ; TLM, 191, 10.7.74.
[29] Gesundheitswesen : Bund, 137, 16.6.74 (VESKA) ; Ostschw., 143, 22.6.74 (Sanitätsdirektoren-Konferenz) ; JdG, 143, 22./23.6.74 (Kantonsärzte) ; ferner hierzu; Bund, 161, 14.7.74. Kantone : NZZ (sda), 219, 13.5.74 (Schaffhausen) ; 284, 22.6.74 (Zürich) ; (sda), 345, 28.7.74 und 419, 10.9.74 (Schwyz) ; Ostschw., 159, 11.7.74 (St. Gallen) ; 203, 31.8.74 (Thurgau) ; LNN, 160, 13.7.74 und 165, 19.7.74 (Luzern).
[30] Hochschulproteste : NZZ, 482, 4.11.74 (ETHZ) ; (sda), 494, 18.11.74 .(St: Gallen) ; TA, 245, 22.10.74 (Basel) ; 259, 7.11.74 (Univ. Zürich). Interpretation : NZZ, 502, 27.11.74 ; TA, 295, 19.12.74.
[31] Verbot : TA, 241, 17.10.74. Missachtung : JdG, 144, 24.6.74 ; vgl. ferner oben, Teil I, 1b und 2. Dokument : Ostschw., 146, 26.6.74 ; TG, 146, 26.6.74. St. Gallen : TA, 54, 63.74 ; 59, 12.3.74 ; NZZ, 333, 21.7.74. Manifestationen : NZZ, 35, 22.1.74 ; VO, 40, 18.2.74.
[32] T. Held und R. Levy, Die Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft, Eine soziologische Analyse am Beispiel der Schweiz, Frauenfeld 1974, sowie die Kurzfassung, Untersuchung über die Stellung der Frau in der Schweiz, Im Auftrag der Nationalen Schweizerischen UNESCO-Kommission, Bern 1974. Vgl. auch SPl, 1969, S. 128 ; TA, 96, 26.4.74; NZZ, 217, 12.5.74.
[33] NZZ, 199, 1.5.74 ; 217, 12.5.74 ; 225, 16.5.74 ; Ww, 20, 15.5.74.
[34] BZ, 159, 11.7.74 ; Bund, 176, 31.7.74.
[35] TA-Magazin, 17, 27.4.74 ; Ww, 18, 1.5.74; Bund, 106, 8.5.74 ; LNN, 114, 17.5.74 ; 115, 18.5.74; Konzept, 5, 20.5.74; 6, 20.6.74; Vat., 130, 7.6.74. Vgl. auch Entgegnungen der Autoren (LNN, 154, 6.7.74 ; TA-Magazin, 33, 17.8.74).
[36] NZ, 148, 133.74 ; Ww, 20, 15.5.74.
[37] Vat., 117, 21.5.74; Bund, 140, 19.6.74; 141, 20.6.74 ; 175, 30.7.74; NZZ, 338, 24.7.74 ; 377, 16.8.74 ; 428, 15.9.74.
[38] Ldb, 252, 31.10.74 (FDP) ; Vat., 259, 8.11.74 (CVP) ; Tw (sda), 294, 17.12.74 (SPS) ; NZ, 355, 13.11.74 (Basel-Land) ; NZZ (sda), 490, 13.11.74 (Thurgau) ; 520, 18.12.74 (Glarus) ; Vat., 296, 21.12.74 (Obwalden) ; NZZ (sda), 524, 23.12.74 (BSF) ; Ostschw., 288, 10.12.74 (Staatsbürgerlicher Verband kath. Schweizerinnen).
[39] Gesch. ber., 1973, S. 43 f. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 710 ff. Vgl. auch SPJ, 1969, S. 128.
[40] NZ, 148, 13.5.74 ; TLM, 130, 11.5.74; NZZ (spk), 424, 12.9.74. Vgl. überdies zur Rechtsstellung der Frau : M. Haller-Zimmermann, Die UNO-Menschenrechtskonventionen und die rechtliche Stellung der Frau in der Schweiz, Zürich 1973 ; TA-Magazin, 3, 19.1.74.
[41] TA, 100, 2.5.74 ; Ww, 19, 8.5.74 ; NZZ, 273, 16.6.74. Vgl. auch ein Votum Allgöwer (]du, BS) bei der Behandlung des Geschäftsberichtes (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 718, 722).
[42] BBI, 1974, II, Nr. 40, S. 703 ff. Vgl. Presse vom 25.-26.6.74 und vom 2.-3.10.74 ; ferner als Zusammenfassungen : Vat., 150, 2.7.74 ; 266, 16.11.74 ; Ww, 27, 3.7.74 ; 41, 9.10.74 ; LNN, 154, 6.7.74. BR Brugger : NZZ, 454, 2.10.74. Vgl. ferner Stellungnahmen : JdG, 146, 26.6.74 (Schweiz. Bischofskonferenz) ; 230, 3.10.74 (Pro Veritate) ; Vat., 145, 26.6.74 (CVP) ; 264, 9.10.74 (Vereinigung kath. Laien) ; NZZ (sda), 307, 5.7.74 (SGB) ; TA, 155, 8.7.74 (SP Frauengruppe) ; VO, 249, 28.10.74 (Schweiz. Vereinigung für straflosen Schwangerschaftsabbruch).
[43] Ostschw., 146, 26.6.74 ; NZZ, 292, 27.6.74.
[44] Vgl. u.a. : Profil, 53/1974, S. 12 ff., 198 ff., 324 ff. ; Vat., 120, 25.5.74 ; 126, 1.6.74 ; 154, 6.7.74 ; 260, 9.11.74 ; Bund, 154, 5.7.74 ; 291, 12.12.74 ; ferner : H. Ringeling und H. Ruh (Hrsg.), Schwangerschaftsabbruch. Theologische und kirchliche Stellungnahmen, Basel 1974 ; H. Stamm, Probleme des legalen Aborts in der Schweiz, Liestal 1974. Die Schweiz. Gesellschaft für Familienplanung führte eine Arbeitstagung zu diesem Thema durch (NZZ, 96, 27.2.74 ; BN, 58, 9.3.74). Vgl. auch SPJ, 1971, S. 132 f. ; 1972, S. 121 f. ; 1973, S. 119 f.
[45] Vernehmlassung : SPJ, 1973, S. 119 f. Meinungsumfrage : Ww, 28, 10.7.74 ; Vat., 172, 27.7.74.
[46] NZZ, 300, 2.7.74 ; (sda), 458, 7.10.74 ; (sda), 489, 12.11.74 (Bonvin).
[47] BBI, 1974, II, Nr. 27, S. 1 ff. ; Tat, 64, 16.3.74 ; 220, 21.9.74 ; 268, 16.11.74 ; TA, 130, 8.6.74 ; Bund, 131, 9.6.74. Vgl. auch SPJ, 1971, S. 133 ; 1972, S. 122 ; 1973, S. 120.
[48] Vgl. als Postulat überwiesene Motion Tilo Frey (fdp, NE) (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1341 ff.). Vgl. ferner : Tat, 109, 11.5.74 ; NBZ, 207, 4.7.74.
[49] NZZ (sda), 127, 17.3.74 ; vgl. SPJ, 1973, S. 120.
[50] NZZ, 487, 9./10.11.74 (Pro Familia) ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1353 ff. (als Postulat überwiesene Motion Wicky). Vgl. ferner zur Familienpolitik den CVP-Plan-1 «Familienpolitik» der CVP St. Gallen (Ostschw., 247, 22.10.74), eine Zusammenstellung der Kinderzulagen in den Kantonen (Ww, 7, 13.2.74) sowie unten, Teil II, 5g.
[51] Vgl. SPJ, 1973, S. 129. Unabhängig vom Jugendbericht befassten sich verschiedene Studien mit Jugendfragen : P. Gilg, Jugendliches Drängen in der schweizerischen Politik, Bern 1974 ; R. Blancpain und E. Häuselmann, Zur Unrast der Jugend, Frauenfeld 1974 ; zu einer Studie über das Freizeitverhalten der Winterthurer Jugend vgl. Konzept, 7/8, 20.7.74 ; 9, 25.9.74 und Tat, 150, 29.6.74.
[52] NZZ, 142, 26.3.74. Vgl. ferner : Civitas, 29/1973-74, S. 763 ff.; Ldb, 24, 30.1.74 ; Vat., 27, 2.2.74 ; NZZ (sda), 100, 1.3.74 ; Tat, 91, 19.4.74 ; Ww, 31, 31.7.74 ; Bund, 180, 5.8.74 ; 181, 6.8.74 ; 192, 19.8.74 ; 193, 20.8.74.
[53] So u.a. in Genf (TG, 265, 13.11.74), Uri (Vat., 211, 12.9.74), St. Gallen (Ostschw., 247, 22.10.74 ; 286, 7.12.74) und Basel (NZ, 186, 17.6.74).
[54] Basel : TA, 128, 6.6.74 ; Bresche, Nr. 33/34, Juli/August 1974. Bern : Bund, 148, 28.6.74, 262, 8.11.74 ; BN, 163, 16.7.74. Chur : NBZ, 284, 16.9.74. Genf : TG, 162, 15.7.74 ; VO, 170, 26.7.74 ; 220, 24.9.74 ; JdG, 240, 15.10.74. Schlieren : Tat, 281, 2.12.74. Schwyz : Vat., 160, 13.7.74. St. Gallen : TA, 274, 25.11.74 ; Ostschw., 277, 27.11.74.
[55] Ldb, 90, 20.4.74 ; 143, 25.6.74 ; 218, 21.9.74 ; 266, 16.11.74 ; 299, 27.12.74 ; TA, 194, 23.8.74 ; 196, 26.8.74 ; Focus, Nr. 53, Juni 1974.
[56] Vgl. SPJ, 1973, S. 129 ; NZZ, 38, 24.1.74 ; 291, 26.6.74 ; 294, 28.6.74.
[57] Vgl. SPJ, 1973, S. 130 ; NZZ, 87, 21.2.74 ; 141, 25.3.74 ; 193, 27.4.74 ; Der Republikaner, 4, 15.3.74 ; LNN, 81, 6.4.74 ; 83, 9.4.74 ; Ww, 17, 24.4.74 ; Ldb, 101, 4.5.74 ; TA, 104, 7.5.74 ; 83, 9.4.74.
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