Année politique Suisse 1979 : Allgemeine Chronik
Schweizerische Aussenpolitik
Vives réactions des milieux officiels et au Conseil national à l'égard du voyage du conseiller fédéral Aubert en Afrique, notamment en raison de ses prises de position contre l'apartheid — L'assemblée fédérale et les cantons désirent être mieux associés à notre politique extérieure — Pour la première fois, un ministre suisse des affaires étrangères se rend aux USA — Au lendemain du renversement du shah, le Conseil fédéral rejette la proposition de blocage des biens de l'ex-souverain; cette décision est critiquée par la gauche — Soutien limité des suisses aux américains face à l'occupation de leur ambassade à Téhéran — Oppositions internes provoquant l'ajournement de la visite d'un représentant de l'Organisation de Libération de la Palestine— Inquiétudes pour notre souveraineté nationale face au processus d'intégration européenne — Le Conseil fédéral annonce un référendum sur la question de l'entrée de la Suisse à l'ONU avant la fin de la nouvelle législature; il propose le rattachement à l'Organisation des Nations Unies pour le développement industriel — Malgré les réticences de certains milieux, la Suisse prend part à la Conférence des pays non alignés à La Havane — Le Conseil national ratifie également les crédits pour l'aide humanitaire — Le parlement approuve la décision de participer à l'augmentation du capital des Banques asiatique, interaméricaine et africaine de développement — Le Conseil fédéral envisage l'octroi d'une contribution à l'Association internationale de développement, et ce malgré le référendum négatif de 1976 — Sous la pression de l'opinion publique l'accueil d'un grand nombre de réfugiés de l'Asie du Sud-Est est concédé — Les Chambres acceptent la loi sur l'asile — Poursuite des efforts visant au respect des droits de l'homme — Les exportations suisses redémarrent progressivement dans la seconde moitié de l'année, mais l'évolution de celles-ci varie selon les branches — Renchérissement des importations, principalement en raison de la hausse du prix du pétrole — L'activité étrangère de quelques entreprises suisses est entravée par les tensions internationales — La garantie contre les risques à l'exportation est mise à très forte contribution, obligeant ainsi nos autorités à soumettre à la procédure de consultation un projet de réorganisation — Des membres du gouvernement s'efforcent d'intensifier le développement de notre commerce extérieur par des voyages à l'étranger — Augmentation continue des investissements à l'étranger effectués par les entreprises suisses — Le Conseil fédéral s'oppose aux propositions demandant des mesures de libéralisation en matière d'exportation d'armes — Poursuite des efforts tendant à préserver et à développer le libre-échange, de méme qu'à réorganiser l'ordre économique mondial.
Prinzipien der Aussenpolitik
Die Diskussion um die schweizerische Aussenpolitik stand 1979 im Schatten weltpolitischer Ereignisse, insbesondere der weitreichenden Auswirkungen des Umsturzes im Iran, aber auch der wachsenden Spannungen zwischen West und Ost. Die Erschütterungen der iranischen Revolution zeigten sich in Form zunehmender Unruhe und Verunsicherung im islamischen Raum. Die wirtschaftlichen und politischen Konsequenzen des durch die Umwälzung in Persien und, als Folge davon, in der Region entstandenen Machtvakuums blieben nicht auf das dortige Gebiet beschränkt. Vor allem wegen des eskalierenden Konfliktes zwischen der neuen iranischen Führung und den Vereinigten Staaten von Amerika, der gegen Ende des Jahres in Teheran kulminierte, waren die Auswirkungen auch in den europäischen Ländern zu verspüren. Abgesehen von der unsicheren Situation im vorderasiatischen Raum wurde das Jahr 1979 von immer deutlicheren Anzeichen einer zunehmenden Spannung zwischen West und Ost geprägt. Schon bevor der russische Einmarsch in Afghanistan kurz nach Weihnachten eine bedrohliche Krise heraufbeschwor, liessen sich diesbezügliche Indizien nicht mehr übersehen, speziell nachdem die NATO den von Moskau heftig bekämpften Beschluss gefasst hatte, ihre Rüstung zu modernisieren, um so den Rüstungsvorsprung der Sowjetunion zu verkleinern. Schliesslich stand die Weltöffentlichkeit unter dem Eindruck einer in diesem Ausmass kaum je gesehenen Flüchtlingstragödie in Südostasien.
Das schlechte Abschneiden Bundesrat Auberts in den Bundesratswahlen
[1] und die bereits 1979 sich abzeichnenden Divergenzen zwischen Aubert und einigen seiner hohen Beamten, die im Februar 1980 zum unfreiwilligen Rücktritt von Staatssekretär Weitnauer führten
[2], machten deutlich, dass die Diskussionen um die neue Führung des EDA noch keineswegs beendet sind. Dennoch liess sich, nicht zuletzt als Resultat der Aufmerksamkeit erheischenden Vorgänge auf internationaler Ebene, ein gewisses Abflauen der Auseinandersetzungen feststellen. Zu Beginn des Jahres deutete allerdings noch nichts auf eine derartige Entwicklung hin. Vielmehr erreichten die Kontroversen um den vom Vorsteher des EDA gepflegten Stil im Gefolge von dessen Reise durch fünf afrikanische Länder einen eigentlichen Höhepunkt, was sich in einer der seltenen aussenpolitischen Debatten des Parlamentes niederschlug.
Die Afrikareise Bundesrat Auberts vom Januar 1979
[3] verfolgte eine doppelte Zielsetzung. Einerseits sollte damit, nach aussen wie gegen innen, die Bedeutung dokumentiert werden, die man in Bern dem Nord-Süd-Dialog und den Entwicklungsländern zumisst, andererseits diente die Visite zur Besprechung bilateraler Wirtschaftsprobleme
[4]. Schon vor dem Abflug erregte Bundesrat Aubert, ganz abgesehen von dem Missfallen, das Ziel und Dauer seines Besuchs bei den traditionell isolationistischen Kreisen auslösten, mit einem umstrittenen Interview vor allem im bürgerlichen Lager Kritik
[5]. Schienen sich die Gemüter nach einem Dementi des Departementes für auswärtige Angelegenheiten zu beruhigen, so bot eine Passage eines in Lagos veröffentlichten gemeinsamen schweizerisch-nigerianischen Communiqués, in der die beiden Staaten die Menschenrechtsverletzungen in aller Welt, insbesondere die Apartheid, verurteilten, Anlass zu Missfallenskundgebungen, deren Höhepunkt ein bitterer Wortwechsel zwischen Nationalrat Hofer (svp, BE) und Bundesrat Aubert war. Die Vorwürfe richteten sich dabei weniger gegen die Verurteilung Südafrikas als solche — auch wenn dieses Element, wie die nationalrätliche Debatte im März zeigen sollte, durchaus eine Rolle spielte — als gegen die Tatsache, dass sie in einer Erklärung enthalten war, die man mit einem andern Staat gemeinsam herausgegeben hatte
[6].
In einer Presseverlautbarung wies die SPS die hauptsächlich von bürgerlicher Seite herrührende Kritik scharf zurück und stellte sich damit vor ihren Bundesrat
[7]. Auch die nationalrätliche Kommission für auswärtige Angelegenheiten nahm den Angegriffenen in Schutz, allerdings nicht ohne selber gewisse Vorbehalte anzubringen. Sie verlangte zudem eine sofortige Beantwortung der immer noch hängigen Interpellationen zur Aussenpolitik in der Märzsession, womit allen Seiten Gelegenheit zu einer Aussprache gegeben werden sollte
[8].
Die aussenpolitische Debatte gab, abgesehen von der Kritik an Auberts Stil, an der Besuchsdiplomatie ganz allgemein und an der Diskussion der Zielsetzungen der schweizerischen Aussenpolitik, auch den Rahmen ab für eine Erörterung der staatsrechtlichen Zuständigkeit für dieses Gebiet der Staatstätigkeit. Während sich der Bundesrat auf den Standpunkt stellte, die aussenpolitische Materie sei Sache der Regierung, wurden im Rat Stimmen laut, welche die Meinung vertraten, die Festlegung der Richtlinien liege in der Kompetenz der Bundesversammlung. Die aussenpolitischen Kommissionen der Räte waren denn auch gewillt, in Zukunft den ihnen vom Geschäftsreglernent eingeräumten Bewegungsspielraum besser auszunützen und auf diese Weise ihre Wirksamkeit zu erhöhen
[9].
Staatsrechtliche Überlegungen zur Aussenpolitik machte sich auch eine unter der Leitung von Nationalrat Duboule (fdp, GE) stehende Arbeitsgruppe der Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit. In ihrem Bericht forderte diese Gruppe auf aussenpolitischem Gebiet eine verstärkte Kooperation zwischen Bund und Kantonen und gleichzeitig vermehrte kantonale Kompetenzen. Als Vorbild schwebte ihr dabei ein Verhältnis vor, wie es in den USA. in Kanada, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem Gesamtstaat und den Einzelstaaten üblich ist. In Analogie dazu plädierte die Kommission für konsularische Vertretungen der Kantone im Ausland, vor allem aber für eine föderalistische Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung von Staatsverträgen, wobei sie in der gegenwärtig herrschenden schweizerischen Praxis bereits Ansätze zu einer Verwirklichung dieser Forderungen zu erkennen glaubte
[10].
Bilaterale Beziehungen
Nicht nur mit dem Besuch in Afrika vollzog die Schweiz eine längst fällige Öffnung ihrer Aussenpolitik. Zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen diente auch der erste Besuch eines schweizerischen Aussenministers in den USA. Die Bedeutung dieser Reise, die in publizistischer Hinsicht erheblich weniger Staub aufwirbelte als der Vorstoss nach Afrika, dürfte vor allem darin gelegen haben, durch den politischen Kontakt ein gewisses Gegengewicht zu den bis anhin hauptsächlich wirtschaftlichen Beziehungen zu schaffen. Wie nötig dieser Schritt war, zeigten die schlechten Kenntnisse, die man in Washington von den in der Schweiz herrschenden politischen Verhältnissen hatte
[11].
1979 waren die schweizerischen Beziehungen zum Iran nicht immer spannungsfrei. Abgesehen von der Unsicherheit hinsichtlich der Zukunft einiger von Schweizer Firmen in Angriff genommener Vorhaben zeitigte der Sturz des Schahs auch politische Konsequenzen. So verlangte die neue Regierung schon kurz nach dem Sturz des Schahs vom Bundesrat die Sperrung von dessen Vermögenswerten in der Schweiz
[12]. Die Landesregierung lehnte dieses Gesuch mit dem Argument ab, man könne nicht jedesmal, wenn in einem anderen Land eine nicht durch Wahlen zustandegekommene Regierungsänderung erfolge, Sondernormen schaffen und auf diese Weise alle bisher geschlissenen Verträge ausser Kraft setzen, da man sonst zu Recht des Opportunismus bezichtigt würde
[13]. Während die bürgerlichen Parteien den Entscheid des Bundesrates, die iranische Führung auf den ordentlichen Rechtsweg zu verweisen, geschlossen unterstützten, stiess er bei der SPS, aber auch beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, auf heftige Kritik. Beide hatten die Regierung vorgängig aufgefordert, den Forderungen des iranischen Revolutionsrates nachzugeben, wobei sie zur Begründung auf die Bedeutung des Iran als Absatzgebiet für schweizerische Produkte verwiesen und damit die Interessen der Industrie gegenüber denjenigen der Finanzwirtschaft hervorhoben. Sie untermauerten ihr Verlangen zudem mit dem Hinweis auf die als verbrecherisch bezeichnete Politik des früheren Schahs
[14].
Um ihrer Forderung Gewicht zu verleihen, reichte die SPS-Parlamentsfraktion in der Märzsession eine dringliche Interpellation ein, und weil die Antwort des Bundesrates sie nur teilweise befriedigte, verlangte die Linke Diskussion. Die bürgerliche Ratsmehrheit lehnte eine solche jedoch ab und bezeichnete die Begründung des Vorstosses als oberflächlich. Auf SP-Seite löste dieses Verhalten der Bürgerlichen heftige Proteste aus
[15].
Trotz der aufgeregten Debatten, die durch die Forderung der iranischen Regierung und die bundesrätliche Antwort auf dieses Begehren in der schweizerischen innenpolitischen Szene ausgelöst wurden, erwies sich die Lage schliesslich als keineswegs dramatisch. Zwar schienen sich die Beziehungen vorerst noch zu verschlechtern, als der Bundesrat aus Anlass der Hinrichtung des früheren iranischen Ministerpräsidenten Hoveida seiner Bestürzung über die summarischen Todesurteile Ausdruck verlieh
[16]. Es zeigte sich aber in der Folge, dass dem Iran an guten Beziehungen zur Schweiz gelegen war. Entgegen früheren drohenden Worten aus Teheran akzeptierte denn auch der neu ernannte Botschafter, Farivar-Teherani, den bundesrätlichen Entscheid hinsichtlich der verlangten Sperrung der Guthaben des Schahs
[17].
Wie auch die übrigen westeuropäischen Länder geriet die Schweiz durch die Besetzung der amerikanischen Botschaft in Teheran in eine nicht unproblematische Lage, als die Vereinigten Staaten von den Europäern eine Unterstützung ihrer Wirtschaftsmassnahmen gegen den Iran verlangten. Wenn in Bern eine Sperre der iranischen Guthaben auch nicht erwogen wurde und man über das Vorgehen der Amerikaner, besonders der amerikanischen Banken, nicht eben erbaut war, so kam man doch, wegen des beispiellosen Bruchs des Völkerrechts, nicht darum herum, eine gewisse Solidarität zu üben, indem die Schweiz darauf verzichtete, die Massnahmen der USA zu unterlaufen
[18].
Heftige Diskussionen entzündeten sich, als die Absicht des EDA bekannt wurde, den Aussenminister der Palästinensischen Befreiungsfront (PLO), Kaddoumi, zu empfangen. Mit Nachdruck trat man auf der linken Seite nicht nur für den Besuch des PLO-Vertreters, sondern auch für die diplomatische Anerkennung der von ihm vertretenen Organisation ein, wobei man sich auf die Bedeutung der PLO auf internationaler Ebene berief; eine solche Bedeutung anerkannte auch die Landesregierung
[19]. Dieses Argument wurde allerdings nicht nur von den pro-israelischen Kreisen, die sich einer Anerkennung der PLO aus prinzipiellen Gründen widersetzten, als nicht eben stichhaltig empfunden. So meinten bürgerliche Ratsmitglieder, eine Durchbrechung des bisherigen Prinzips, wonach nur Staaten anerkannt würden, mache es schwierig, überhaupt noch eine Grenze zu ziehen
[20]. Die Diskussionen um den Besuch Kaddoumis spitzten sich zu, als die Organisationen der Juden in der Schweiz beim Bundesrat eine Petition hinterlegten
[21], besonders aber, als der israelische Aussenminister Dayan, anlässlich einer Tagung der Botschafter seines Landes in Zürich, die PLO als Mörderbande titulierte und sich gegen den Empfang Kaddoumis aussprach
[22]. Allerdings erwies sich Dayans Äusserung als kontraproduktiv, da die Einmischung eines fremden Staates in schweizerische Angelegenheiten auf weitverbreitete Ablehnung stiess. Der Bundesrat hielt denn auch an seiner Absicht, den PLO-Repräsentanten in Bern zu begrüssen, unmissverständlich fest, doch wiederum unterblieb die nun schon seit langem angekündigte Visite, offiziell wegen Terminschwierigkeiten
[23].
Europäische Integration
Das Jahr 1979 stand im Zeichen eines neuen grossen Schrittes auf dem Weg zur europäischen Integration. Die geplante Erweiterung der EG von 9 auf 12 Mitgliedstaaten, vor allem aber die zwischen dem 7. und 10. Juni durchgeführten Wahlen zum ersten Europäischen Parlament, beherrschten die Debatten über die zukünftige schweizerische Stellung in Europa. In verschiedenen parlamentarischen Vorstössen kamen Bertirchtungen zum Ausdruck, die Schweiz drohe im Zuge des fortschreitenden Integrationsprozesses einen Teil ihrer Souveränitätsrechte zu verlieren. Der Bundesrat bezeichnete solche Besorgnis als übertrieben. Er provozierte damit allerdings die Feststellung, er verniedliche die Dramatik der auf unser Land zukommenden Ereignisse
[24].
UNO
Zumindest unter den Parteien und den Parlamentariern wird, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Notwendigkeit einer schweizerischen Ofïnung nach aussen kaum bestritten. Bedeutend kontroverser ist demgegenüber die Frage, wie weit eine solche Öffnung gehen soll. Im Zentrum der Aktivierungsbestrebungen der schweizerischen Aussenpolitik steht schon seit langem der geplante
Beitritt der Schweiz zur UNO. Unter den Stimmbürgern herrscht nach wie vor Unsicherheit. Nach einer Umfrage hat 1979 sowohl die Zahl der Befürworter wie diejenige der Gegner des Beitritts prozentual abgenommen, während die Gruppe der Unentschlossenen kräftig gewachsen ist
[25]. Das EDA begann deshalb bereits mit einer Informationskampagne das Terrain für die kommende UNO-Abstimmung zu ebnen. Wenn auch das genaue Datum des Volksentscheids noch nicht feststeht, so liess der Bundesrat doch im Frühjahr verlauten, eine diesbezügliche Vorlage werde noch im Verlauf der folgenden Legislaturperiode präsentiert werden, also noch vor 1983
[26]. In den meisten Kommentaren wurde dieser Entscheid begrüsst. Es waren dabei keineswegs nur befürwortende Kreise, die so reagierten; vielmehr gab es auch gegnerische Stimmen wie diejenige Ständerat Brogers (cvp, AI) oder Nationalrat Otto Fischers (fdp, BE), die sich in diesem Sinne äusserten, da sie sich von einem negativen Ausgang der Volksabstimmung eine baldige Erledigung des Problems erhoffen. Gewisse befürwortende Kreise nahmen eine solche Perspektive durchaus ernst, weshalb sie ein vorsichtiges Agieren empfahlen; andere vertraten demgegenüber die Auffassung, nur eine Vorlage vermöge das Volk dazu zu bewegen, sich mit diesem Problemkreis ernsthaft auseinanderzusetzen
[27].
Während der Entscheid über eine UNO-Mitgliedschaft der Schweiz somit noch hängig ist, führt der Bundesrat seine seit 1946 verfolgte Linie eines Anschlusses an die Sonderorganisationen planmässig weiter. Ende Jahr veröffentlichte er deshalb eine Botschaft über den Beitritt zur
UNIDO, die 1967 mit dem Ziel geschaffen worden ist, die Industrialisierung der Entwicklungsländer zu fördern. Die Frage eines formellen Beitritts stellte sich im Falle dieser Organisation, an der die Schweiz schon seit 1968 beteiligt ist, da die UNIDO-Generalkonferenz beschlossen hatte, der Institution den Status einer UNO-Sonderorganisation zu geben
[28].
Nicht nur in der Frage des UNO-Beitritts stossen die Bemühungen des EDA um eine Aktivierung der schweizerischen Aussenpolitik auf Widerstand. Im Departement für auswärtige Angelegenheiten misst man der Verbesserung der Beziehungen zu den Drittweltländern grosse Bedeutung zu. Nachdem die Schweiz schon 1976 an der
Konferenz der Blockfreien in Colombo (Sri Lanka) teilgenommen hatte, sah man in Bern die Beteiligung an der 1979 nach Havanna einberufenen Konferenz als Mittel, um den eingeschlagenen Weg verstärkter Kontakte zu dieser Staatengruppe konsequent fortzusetzen. Verschiedenenorts nahm man jedoch Anstoss an einer solchen Politik. So äusserte Nationalrat Hofer Bedenken, ob durch eine allzu enge Zusammenarbeit mit der Bewegung der Blockfreien nicht die schweizerische Neutralität verwässert werde. Er verwies zur Begründung vor allem darauf, dass es sich bei verschiedenen dieser Staaten nicht um wirklich blockfreie Länder, sondern um sowjetische Stützpunkte handle, so insbesondere bei Kuba, weshalb die Schweiz auf eine Beteiligung an der Tagung in Havanna verzichten solle. Demgegenüber vertrat der Bundesrat die Ansicht, nachdem die anderen neutralen Staaten Europas ihre Teilnahme zugesagt hätten, sei die schweizerische unumgänglich. Jedenfalls könnte in der Dritten Welt der Eindruck entstehen, die Eidgenossenschaft zeige für deren Interessen kein Verständnis, ein Eindruck, der angesichts der Abhängigkeit der Schweiz, etwa im Bereich der Rohstoffe, nachteilig sein könnte.Schliesslich rechtfertigte die Regierung den Entscheid mit den positiven Erfahrungen, die man an der Konferenz von Colombo habe machen können. Nicht nur sei der schweizerische Schritt auf ein ausgesprochen positives Echo gestossen, es habe sich auch gezeigt, dass solche Kontakte die Handlungsfreiheit der Beteiligten in keiner Weise tangierten
[29].
Die Landesregierung wurde in ihrer Haltung von Vertretern der Wissenschaft bestärkt. Diese sahen in der Politik Auberts nur eine Fortsetzung der seit 1945 angestrebten bflnung der Schweiz nach aussen. Verstärkte Kontakte zu den Blockfreien, etwa in der Form einer Beteiligung an deren Konferenzen, würden die Grenzen zwischen der Neutralität :schweizerischer Prägung und dem Neutralismus nicht verwischen. Sie seien vielmehr ein probates Mittel, um die Neutralität der Schweiz weltweit glaubwürdiger erscheinen zu lassen
[30].
Entwicklungshilfe
Wegen dieser Bemühungen um eine verstärkte Glaubwürdigkeit nach aussen spielt die Entwicklungshilfe im Konzept der schweizerischen Aussenpolitik eine immer wichtigere Rolle. Nach wie vor handelt es sich hier um ein von starken Emotionen belastetes Gebiet. Während die staatliche Entwicklungshilfe im Volk immer noch auf isolationistische Widerstände stösst, wird ihr von seiten gewisser Linkskreise, aber auch verschiedener Entwicklungshilfeorganisationen immer mehr vorgeworfen, allzu sehr auf schweizerische Interessen abzustellen.
Deutlich kam diese Problematik bei der Behandlung zweier neuer Vorlagen zum Ausdruck, mit denen das vom Bundesrat gesteckte Ziel, die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz bis 1980 auf 0,25% des Bruttosozialproduktes anzuheben, erreicht werden soll. In der ersten Vorlage stand ein 270 Millionen-Kredit für die humanitäre Hilfe zur Debatte. Zwar stimmten die Sozialdemokraten dem Begehren, das die Hürden des Ständerates bereits Ende 1978 passiert hatte
[31], nun auch in der Volkskammer zu, brachten jedoch gleichzeitig deutlich zum Ausdruck, sie hielten die im Kreditbetrag vorgesehenen Gelder für Nahrungsmittelhilfe in Form von Milchprodukten und Weizen für verfehlt. Unterstützt vom Landesring und verschiedenen Entwicklungshilfeorganisationen vertraten sie die Meinung, mit den dafür eingesetzten Beträgen würden unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe Nahrungsmittelverwertungsaktionen durchgeführt
[32]. Nicht nur die bürgerlichen Parteien, sondern auch die Landesregierung nahm die Nahrungsmittelhilfe diesen Vorwürfen gegenüber in Schutz. Als Alternative zu den viel kritisierten Milchlieferungen aus der Schweiz komme nur der Kauf im betroffenen Gebiet in Betracht, der jedoch nicht unproblematisch sei. Ein derartiges Vorgehen vermöge wegen den fehlenden strikten Kontrollen die erforderliche Qualität der Milch nicht zu garantieren und lasse diese zudem leicht für weite Bevölkerungsschichten unerschwinglich werden. Besonders aber hielt man der Kritik entgegen, dass es sich beim vorliegenden Kredit ja um Gelder für Notfallhilfe handle, also zur Überwindung einer vorübergehenden Knappheit etwa im Gefolge einer Naturkatastrophe, und nicht um eine dauernde Hilfe. Eine Abhängigkeit der betreffenden Gebiete von Nahrungsmittelimporten sei deshalb nicht zu befürchten
[33].
Auch die Botschaft des Bundesrates über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der
Asiatischen, der Interamerikanischen und der Afrikanischen Entwicklungsbank
[34] gab in den Räten zu heftigen Auseinandersetzungen Anlass, bei denen die Interamerikanische Entwicklungsbank im Zentrum stand. Die Regierung bezeichnete eine solche
multilaterale Hilfe als wichtigen Teil der staatlichen Entwicklungshilfe, die zudem gegenüber der bilateralen Hilfe häufig den Vorteil besitze, nicht an politische oder ökonomische Bedingungen geknüpft zu sein, und zudem imstande sei, Programme einer Grössenordnung zu finanzieren, die den Rahmen einer bilateralen Hilfe sprengten. Diese Argumentation begegnete Einwänden von verschiedener Seite. So bemängelten die Sozialdemokraten, aber auch den Entwicklungshilfeorganisationen nahestehende Kreise, die von jenen Banken praktizierte Art der Kreditgewährung verschärfe die bestehenden sozialen Gegensätze noch und werde zudem den Bedürfnissen der ärmsten Länder zuwenig gerecht
[35]. Ausserdem wurde geltend gemacht, eine Unterstützung der Interamerikanischen Entwicklungsbank sei angesichts des wirtschaftlichen Potentials von Lateinamerika nicht gerechtfertigt. Auch in diesem Fall wiesen der Bundesrat und die bürgerliche Mehrheit die erhobenen Vorwürfe zurück. Die erhöhte Beteiligung der Schweiz betreffe Institutionen, die vor allem die ländliche Entwicklung förderten, so auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem und erzieherischem Gebiet. Dank der Präsenz schweizerischer Verwaltungsräte in der Leitung dieser Institutionen verfüge man über genügend Einflussmöglichkeiten, um Fehlentwicklungen zu steuern. So wurde denn ein sozialdemokratischer Antrag auf Streichung der für die Interamerikanische Bank bestimmten Kredittranche relativ deutlich verworfen
[36].
Breitere Unterstützung wurde im Nationalrat einem weiteren sozialdemokratischen Antrag zuteil, der die
Leistung von Entwicklungshilfe mit der Einhaltung der Menschenrechte verknüpfen wollte. Erst der Stichentscheid des Präsidenten gab den Ausschlag zuungunsten des Vorstosses, wobei die Fronten nicht eindeutig den Parteilinien entlang verliefen. Der Bundesrat wie auch die übrigen Gegner des Abänderungsantrags wiesen voi allem auf die bei einer Annahme entstehenden Anwendungsschwierigkeiten hin, gaben darüber hinaus aber auch zu bedenken, dass es neben den Menschenrechten auch ein Recht auf Existenz gebe. Es sei deshalb ungerecht, die Armen, denen die Entwicklungshilfe ja primär zukommen sollte, dafür zu bestrafen, dass sie unter einer Diktatur lebten
[37].
Angesichts der Diskussionen um die multilaterale Hilfe stellt sich die Frage, ob die Schweiz auf diese Form der Entwicklungshilfe überhaupt verzichten könnte. Schon aus aussenpolitischen Rücksichten scheint das nicht möglich. Deutlich wird dies durch den immer stärkeren Druck unterstrichen, der von verschiedenen westlichen Staaten wegen des schweizerischen Abseitsstehens in bezug auf die IDA (Internationale Entwicklungsagentur) auf unser Land ausgeübt wird. Er zeigt sich immer mehr, dass ein weiteres Fernbleiben der Schweiz negative Konsequenzen zeitigen könnte. Es war insbesondere der aufsehenerregende Ausspruch von Nationalbankpräsident Leutwiler: «Ich schäme mich ein Schweizer zu sein», der aufrüttelnd wirkte. Nach Leutwiler besteht die ernsthafte Gefahr, dass die schweizerische Exportindustrie wegen der kleinlichen Haltung des Landes gegenüber der IDA über kurz oder lang Diskriminierungen ausgesetzt sein könnte. Insbesondere die amerikanische Regierung werfe der Schweiz vor, zuwenig zu tun
[38]. Staatssekretär Jolies betonte, er habe anlässlich seiner Gespräche mit Weltbankverantwortlichen feststellen müssen, dass weltweit das Verständnis für den Sonderfall Schweiz im Sinken sei. Er verlangte deshalb nichts weniger als die Korrektur des Volksentscheids von 1976
[39].
Der Bundesrat verschloss sich diesen Erkenntnissen nicht. An einer Pressekonferenz machte Bundesrat Honegger öffentlich bekannt, das
Thema eines schweizerischen Beitrags an die IDA werde in der Regierung neu diskutiert. Als mögliches Vorgehen sah man im Bundesrat die Umwandlung der schweizerischen IDA-Darlehen von 1967 und 1972 in ein Geschenk vor
[40]. Wegen der nach wie vor geringen Popularität der IDA im Volk, nicht zuletzt aufder Linken, zeigte sich der Bundesrat, obwohl er dazu aufgrund der neuen Fassung des Staatsvertragsreferendums nicht verpflichtet war, bereit, einen solchen Beschluss dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Im übrigen verzichtete er vorderhand auf eine neue IDA-Vorlage. Dieser Verzicht fiel ihm allerdings nicht eben schwer, da der gegenwärtige Rahmenkredit für die Entwicklungshilfe von 735 Mio Fr. ohnehin auf Ende 1980 ausläuft und deshalb für diesen Zeitpunkt eine neue Vorlage präsentiert werden muss, in der ein IDA-Beitrag Berücksichtigung finden könnte
[41]. Auch die Entwicklungshilfe blieb von den Kürzungen im Finanzplan nicht verschont. Statt auf 475 Mio Fr. sollte der bisherige Betrag von 399 Mio Fr. nur auf 440 Mio Fr. erhöht werden. Ein sozialdemokratischer Antrag, den ursprünglich vorgesehenen Betrag wieder einzusetzen, wurde im Nationalrat zur knapp, mit 86 zu 79 Stimmen, verworfen. Diese knappe Ablehnung zeigte deutlich, welche Bedeutung das Parlament einem verstärkten Ausbau der Entwicklungshilfe zumisst
[42].
Wie bereits 1978 stand die
Flüchtlingspolitik auch im Jahr 1979 im Zeichen der katastrophalen Lage in Südostasien. Angesichts des immer grössere Dimensionen annehmenden Dramas und der offensichtlichen Überforderung der unmittelbar betroffenen Länder blieb auch der schweizerischen Regierung nichts anderes übrig, als ihre Zurückhaltung aufzugeben. Dazu trug nicht nur das Drängen des Internationalen Hochkommissariats für Flüchtlinge bei, sondern auch ein stärkerer Druck der öffentlichen Meinung, die durch die aufsehenerregende Fernsehsendung Holocaust über die Judenverfolgungen des 2. Weltkriegs für das Problem sensibilisiert worden war. Bereits im Dezember 1978 hatte der Bundesrat, nachdem bis Ende November erst 510 Flüchtlinge Einlass gefunden hatten, beschlossen, ein zusätzliches Kontingent von 300 einreisen zu lassen
[43]. Das Thema war damit jedoch nicht erledigt. Unter Ablehnung der berüchtigten «Das Boot ist voll »-These verlangten die Flüchtlingswerke die Aufnahme weiterer Unglücklicher
[44]. Mitte Juni gab der Bundesrat bekannt, man wolle sowohl 1979 wie auch 1980 je 1000 neue Flüchtlinge aufnehmen, sei jedoch bereit, diese Zahl, falls nötig, zu erhöhen
[45]. Gleichzeitig erklärte die Landesregierung an der nach Genf einberufenen Sonderkonferenz der UNO ihre Bereitschaft, einen echten Beitrag zu leisten
[46]. Im Zeichen dieser Politik kamen schliesslich im Verlauf des Jahres über 2800 asiatische Flüchtlinge in die Schweiz
[47].
1979 konnte das Asylgesetz zu Ende beraten werden, nachdem sich 1978 vor allem hinsichtlich des Familienbegriffs zwischen den Auffassungen der beiden Räte Unterschiede ergeben hatten
[48]. Der Nationalrat stimmte schliesslich der engeren Fassung des Ständerates zu. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wurde die rechtliche Stellung des Flüchtlings in der Schweiz gegenüber früher gestärkt und gleichzeitig klarer umschrieben
[49].
Die Diskussion um eine
weltweite Verwirklichung der Menschenrechte verstummte auch 1979 nicht
[50]. Wie schon im Vorjahr Ständerat Guntern (cvp, VS)
[51] forderte nun auch Nationalrat Oehler (cvp, SG) in einer Motion die Schaffung einer nationalen Instanz, die die Einhaltung der Menschenrechtsvereinbarungen von Helsinki verfolgen und die Öffentlichkeit und das Parlament periodisch informieren sollte. Der Bundesrat wiederholte seine Ablehnung und erklärte eine derartige Kommission als wenig sinnvoll, da die ihm und dem Parlament diesbezüglich zur Verfügung stehenden Kompetenzen ausreichend seien. Hingegen war er bereit, wie dies Nationalrätin Nanchen (sp, VS) in einem Postulat verlangte, einen Bericht zu verfassen, der Möglichkeiten für einen verstärkten Schutz der Menschenrechte aufzeigen sollte
[52]. Noch keine konkreten Fortschritte wurden in der Frage des Abschlusses einer internationalen Anti-Folter-Konvention erzielt. Wie angekündigt führten die Behörden Konsultationen mit anderen Staaten über die Möglichkeit, den Schweizer Entwurf, der sich von demjenigen Schwedens und der Internationalen Vereinigung für Strafrecht vor allem durch wirksamere Kontrollen unterscheidet, als Variante ins Spiel zu bringen
[53].
Aussenhandel
Die 1978 registrierte massive Aufwärtsbewegung des Schweizer Frankens setzte sich 1979 nicht weiter fort. Vielmehr führten die Massnahmen der amerikanischen Regierung zur Stützung des Dollars und die Ankündigung eines Wechselkursziels im Verhältnis zur DM bereits im Winterquartal 1978 zu einer Beruhigung der Situation, indem sich der Franken gegenüber praktisch sämtlichen Währungen deutlich abschwächte
[54]. Zusätzliche Erleichterung brachte die Mitte 1979 erfolgte Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS). Wegen der im Verhältnis zum Ausland geringeren Inflationsrate führte die Beruhigung der Kursentwicklung zu einer fühlbaren Rückbildung des realen Frankenkurses
[55]. Im Gegensatz zum Vorjahr, als die Währungsfluktuationen die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exportindustrie stark beeinträchtigten, waren deshalb die Voraussetzungen für die auf die Ausfuhr ausgerichteten Betriebe wesentlich günstiger. Dadurch verloren auch die besonders von sozialdemokratischer Seite gegen den Finanzplatz Schweiz erhobenen Vorwürfe, er gefährde durch Überdimensionierung die einheimischen Arbeitsplätze in der Industrie, viel von ihrer Schärfe. Darüberhinaus war man ganz allgemein in der Beurteilung der Zukunftsaussichten der Schweiz als Industriestandort wesentlich optimistischer als ein Jahr zuvor
[56].
Die verbesserte Ausgangslage für schweizerische Ausfuhren war allerdings nicht allein aufdie Anderungen im Währungssektor zurückzuführen, sondern wesentlich auch das Resultat eines Konjunkturaufschwungs in einigen wichtigen Handelsnationen, insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland. In den Zahlen der Jahresstatistik kommt die positive Entwicklung der Ausfuhren wegen des unterschiedlichen Verlaufs der beiden Jahreshälften nur ungenügend zum Ausdruck. Erst nach einer Konsolidierungsphase im ersten Halbjahr setzte die Erholung richtig ein. Auf das ganze Jahr gesehen hielt sich das Wachstum deshalb in Grenzen. Volumenmässig lag die Zunahme der Exporte mit 3,2% sogar unter der Zuwachsrate des Jahres 1978 (+ 4,9%). Anders sieht das Bild allerdings von der Ertragsseite her aus. Während 1978 die wertmässige Steigerung mit nur 1,1% deutlich hinter der Ausdehnung des Exportvolumens zurückgeblieben war, präsentierte sich die Situation diesmal gerade umgekehrt, nahm doch der Wert der Ausfuhren 1979 mit 4,3% stärker zu als deren Umfang. Auch wenn preisliche Konzessionen noch immer nicht ganz verschwunden sind, war somit 1979 doch eine Preisverbesserung zu verzeichnen. Die bis anhin sehr gedrückte Ertragslage vieler Unternehmungen liess sich damit etwas verbessern.
Nicht alle Branchen konnten allerdings von den veränderten Umständen im gleichen Masse profitieren. Am günstigsten schnitt die preisempfindliche Gruppe der Metalle und Metallwaren ab, die ihre Ausfuhren volumenmässig um 7,7% und wertmässig gar um 11,2% zu steigern vermochte. Relativ günstige Ergebnisse erzielten mit einem überdurchschnittlichen Wachstum auch die Bereiche Textilien, chemische Erzeugnisse sowie Maschinen, Apparate und Instrumente. Einen erneuten Rückschlag mussten hingegen die Uhrenexporte hinnehmen. Die Lieferungen nahmen dabei volumenmässig um 15,4% ab; wegen der weiter andauernden Verlagerung auf teurere Produkte sank der Wert der Ausfuhren jedoch nur um 5,1%.
Wie bereits 1978 blieb das
Wachstum der schweizerischen Exporte mit 3,2% erneut hinter der realen Expansion des Welthandels (+ 5,5%) zurück, womit die Schweiz wiederum Weltmarktanteile verlor. Je nach Region verlief die Entwicklung jedoch sehr unterschiedlich. Während die Ausfuhren in die Staatshandelsländer um 4,7% und diejenigen in die OPEC-Staaten, nicht zuletzt wegen des Machtwechsels im Iran, um 17% hinter dem ohnehin schon schwachen Vorjahresergebnis zurückblieben, verstärkten sich diejenigen in die nichterdölexportierenden. Entwicklungsländer (+ 7,1 %) und in die OECD-Staaten (+ 8,3 %) überdurchschnittlich. Besonders markant fiel die Steigerung der Exporttätigkeit im Handel mit dem EG-Raum aus (+ 10,3%), der nunmehr beinahe die Hälfte aller schweizerischen Exporte aufnimmt. Auch die ohnehin schon grosse Abhängigkeit der Schweiz vom deutschen Markt verstärkte sich weiter, wurde doch die Zuwachsrate der Bundesrepublik (+ 14,7%) nur noch von derjenigen Italiens (+ 18,7%) übertroffen
[57].
Wie schon im Vorjahr wiesen die Dienstleistungsexporte 1979 eine rückläufige Tendenz auf. Da die Änderung der Wechselkursverhältnisse zu spät erfolgte, als dass sich dies für die Wintersaison noch hätte auswirken können, erreichten die Übernachtungszahlen den Vorjahresstand nicht mehr. Nach dem scharfen Einbruch im ersten Quartal (- 17,9%) kam es zu einer Stabilisierung, allerdings auf tiefem Niveau. Ein eigentlicher Aufschwung war erst im vierten Quartal zu verzeichnen, als die Logiernächte um 11,1% zunahmen. Dennoch blieben die Ausländerfrequenzen noch um rund 5% hinter dem Ergebnis des Vergleichsquartals von 1977 zurück
[58].
Auch 1979 leisteten die volumenmässigen Warenexporte einen überdurchschnittlichen Beitrag an das inländische Wirtschaftswachstum. Nach der Stagnation des Vorjahres
[59] verzeichnete das Bruttosozialprodukt mit 0,7% wieder ein schwaches Wachstum. Die Zuwachsrate blieb allerdings erneut deutlich hinter derjenigen des OECD-Raums (+ 3,5%) zurück
[60]. Der OECD-Rat kritisierte deswegen denn auch die schweizerische Wirtschaftspolitik und forderte vom Bundesrat einen expansionistischeren Kurs sowie einen Abbau des Ertragsbilanzüberschusses. Bei den Bundesbehörden fand dieses Ansinnen aber kein Gehör, da sie der Auffassung waren, das Verlangen der OECD nehme zuwenig Rücksicht auf die in den letzten Jahren erfolgten tiefgreifenden Umstrukturierungen der schweizerischen Volkswirtschaft
[61].
Die
Entwicklung der Importe stand 1979 ganz im Zeichen einer massiven Verteuerung der Energieträger und Hilfsstoffe, die ihre Ursache in einer starken Preissteigerung des Erdöls hatte. Obwohl in der Schweiz die Einfuhr von Energieträgern mengenmässig um 1,2% abnahm, stieg deren Wert um 67,6%. Da mit Ausnahme der Investitionsgüter auch die Preise der übrigen Importwaren, wenn auch nur unwesentlich, anzogen, erhöhte sich der Wert der Importe, die volumenmässig um 9% wuchsen, um 15,2%. Die terms of trade (Verhältnis zwischen den Preisniveaus der Aus- und Einfuhren) verschlechterten sich deshalb deutlich. War 1978 mit 520 Mio Fr. noch ein relativ geringes Handelsbilanzdefizit zu verzeichnen, so betrug das Minus 1979 4,7 Mia Fr. Parallel dazu verminderte sich deshalb der Ertragsbilanzüberschuss von rund 7,9 Mia Fr. im Jahr 1978 auf rund 4 Mia Fr. 1979
[62].
Wenn die Auslandsabhängigkeit der schweizerischen Wirtschaft 1979 auch keine derart negativen Folgen hatte wie im Vorjahr, sondern im Gegenteil konjunkturbelebend wirkte, demonstrierten die Konsequenzen des Machtwechsels im Iran doch mit aller Deutlichkeit die teilweise existenzbedrohenden Risiken, die der Industrie aus ihren Auslandengagements erwachsen können. Politische Veränderungen und, damit verbunden, anders gesetzte Prioritäten vermögen selbst notwendig erscheinende Projekte zu gefährden, was sich im Fall von Grossaufträgen manchmal verheerend auswirkt. Besonders hart betroffen wurde die Firma Mobag, eine Tochtergesellschaft .der Motor Columbus, die in Teheran mit dem Bau einer grossen Satellitensiedlung im Wert von 1 Mia DM beauftragt war. Angesichts der Ungewissheit, ob die neue Regierung das Vorhaben überhaupt zu Ende führen wolle, und des Fehlens eines zuständigen Verhandlungspartners erschien ein Verlust in der Höhe von maximal 166 Mio DM als immer wahrscheinlicher. Ein derartiger Fehlbetrag überstieg, da er von der Exportrisikogarantie nicht gedeckt wurde, die Finanzkraft nicht nur der Mobag, sondern auch der Motor Columbus. Erst umfangreiche Transaktionen ermöglichten eine Sanierung der Mobag. So trat die Minderheitsaktionärin Careal ihren Anteil an der Mobag an die Motor Columbus ab. Gleichzeitig erwarb die Schweizerische Bankgesellschaft den 38%-Anteil der Alusuisse an der Motor Columbus
[63].
Probleme erwuchsen dem schweizerischen Aussenhandel auch aus der
Lieferung von Bestandteilen für den Bau einer pakistanischen Urananreicherungsanlage
[64] sowie aus dem geplanten Export einer Schwerwasseranlage nach Argentinien
[65]. In beiden Fällen geriet die Schweiz unter politischen Druck seitens der USA, welche befürchteten, die beiden Länder, die wie Indien den Atomsperrvertrag nicht unterzeichnet haben, könnten die mit schweizerischer Hilfe errichteten Anlagen zur Herstellung einer Atombombe benutzen. Die Regierung in Bern stellte sich jedoch vor die angeschuldigten Firmen, indem sie betonte, die Schweiz habe die allerdings wesentlich laxeren Bestimmungen des 1978 abgeschlossenen Vertrags der westlichen Lieferländer über den Export nuklearer Anlagen peinlichst genau eingehalten. Sie lehnte deshalb auch das Verlangen Washingtons nach der Aufnahme von zusätzlichen Klauseln in die bereits bestehende Übereinkunft ab
[66].
Aussenwirtschaftspolitik
Die anfängliche Unsicherheit über die Konsequenzen der politischen Umwälzungen im Iran für die schweizerische Industrie führte nicht nur zu der bereits an anderer Stelle erwähnten Forderung der SPS, die Schweiz solle den Forderungen des iranischen Revolutionsrates nach Sperrung der vom Schah ins Ausland transferierten Gelder stattgeben
[67], sondern belebte auch die Diskussion um die
Exportrisikogarantie (ERG). Umstritten war dabei nicht so sehr die Institution als solche, als vielmehr deren Ausgestaltung. Die Sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften waren nicht bereit, das spätestens für 1980 erwartete Abrutschen der ERG in die roten Zahlen einfach hinzunehmen. Sie argumentierten, es gehe nicht an, die Gewinne zu privatisieren und die Verluste zu sozialisieren. Sie forderten deshalb eine Verselbständigung der ERG, zogen aber auch die Trennung zwischen politischen und währungsbedingten Risiken in Erwägung
[68].
Obwohl die Aktiven der ERG im Jahr 1978 entgegen den Erwartungen noch nicht aufgebraucht wurden — mochten auch die Zahlungen die Gebühreneinnahmen erstmals übersteigen und sich das Guthaben deshalb um 102 Mio Fr. auf 337 Mio Fr. reduziere
[69] — trugen die Bundesbehörden der Kritik Rechnung. Mit der Einleitung eines Vernehmlassungsverfahrens für die Schaffung eines Fonds sollten die Einwände der politischen Linken, aber auch diejenigen der Unternehmerseite gegen das bisherige System berücksichtigt werden. Mit der vorgesehenen neuen Organisationsform der ERG entfiele nämlich nicht nur die Verpflichtung des Bundes, allfä llige Verluste zu decken, sondern auch der bisher vorhandene Vorteil, über bestehende Guthaben zinsfrei verfügen zu können. Ihren Charakter als handelspolitisches Instrument des EVD sollte die ERG aber auch in Zukunft bewahren. Der Fonds sollte deshalb keine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten, da dies eine massive Gebührenerhöhung mit sich gebracht hätte. Vielmehr war vorgesehen, die Rechnungsführung wie bis anhin dem Bundesamt für Aussenwirtschaft zu überlassen und für den Fall, dass die Mittel des Fonds nicht ausreichten, zinslose, aber rückzahlbare Vorschüsse zu gewähren. Erste Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Anderungen waren positiv
[70].
Für ein Land, dessen Volkswirtschaft in derartigem Masse vom Aussenhandel abhängig ist, besteht nicht nur die Notwendigkeit, Währungsrisiken durch Massnahmen in der Art der ERG auf ein tragbares Mass zu reduzieren, vielmehr macht die in letzter Zeit im zwischenstaatlichen Handelsverkehr immer mehr aufgekommene Tendenz, Handelsverträge auf höchster Ebene abzuschliessen, eine verstärkte Reisetätigkeit des zuständigen Departementsvorstehers nötig. Damit sollten der Wirtschaft einerseits neue Absatzmärkte erschlossen, andererseits die Lieferung der notwendigen Rohstoffe sichergestellt werden. In diesem Sinne begab sich Bundesrat Honegger anfangs Jahr als Leiter einer Handelsdelegation zur Eröffnung der Humatex, einer Ausstellung schweizerischer Exportprodukte. nach China und reiste im Dezember in den Irak, wo er Probleme des gegenseitigen Handelsaustausches besprach
[71]. Etwas andere Absichten verfolgte Bundesrat Gnägis Reise nach Washington. Hier ging es vor allem darum, die im schweizerisch-amerikanischen Vertrag über den Kauf des Kampfflugzeugs «Tiger» vorgesehenen Kompensationskäufe der USA zu beleben
[72].
Die manchenorts allzu hochgespannten Erwartungen konnten diese Reisen nicht erfüllen. So legte Bundesrat Honegger nach Abschluss seiner Visite in China Wert darauf, die Schwierigkeiten, denen die Ausdehnung des Handels mit Peking begegnet, gebührend hervorzuheben und vor zu grossen Hoffnungen zu warnen. Insbesondere wegen der Redimensionierung der chinesischen Investitionspläne, aber auch mit Rücksicht auf das durch die Grösse des Landes bedingte langsame Tempo der Industrialisierung, predigte er Geduld. Die gedämpften Aussichten verfehlten ihre Wirkung nicht. Eine gewisse Ernüchterung unter den Exporteuren liess sich jedenfalls nicht übersehen
[73]. Etwas anders sah das Resultat der Reise des Vorstehers des EMD aus. Es gelang ihm, den bis anhin unter dem hohen Frankenkurs leidenden Kompensationskäufen neues Leben einzuflössen und Aufträge in der Höhe von 102 Mio Fr. einzubringen. Während Bundesrat Gnägi das Ergebnis als Erfolg wertete, waren die Sozialdemokraten mit dem erzielten Resultat nicht zufrieden, da sie der Meinung waren, Bern habe die zusätzlichen Aufträge nur deshalb erhalten, weil man den Amerikanern gleichzeitig neue Bestellungen von Rüstungsgütern im Wert von 2 Mia Fr. in Aussicht gestellt habe
[74].
Der seit den Währungsunruhen zu beobachtende Trend zur Verstärkung der Position schweizerischer Firmen im Ausland setzte sich auch 1979 fort. Die Investitionen konzentrierten sich dabei erneut auf die USA
[75]. Dabei spielten insbesondere zwei Faktoren eine Rolle. Einmal erschwerte der hohe Frankenkurs zunehmend die Ausfuhr in diesen Wirtschaftsraum (die Exporte nach Nordamerika nahmen 1979 wertmässig nur um 0,6% zu
[76], womit ihr Anteil am Gesamtexport rückläufig war), weshalb viele Firmen gezwungen waren, Produktionsstätten vor allem kostenintensiver Waren dorthin zu verlagern, wenn sie ihren Marktanteil nicht verlieren wollten. Wegen des tiefen Dollarkurses eröffnete sich aber andererseits die Möglichkeit, substanzreiche Betriebe billig zu erstehen. Im Unterschied zu 1978, als die zunehmende Verlagerung ins Ausland besonders wegen der parallel dazu vor sich gehenden Schliessung von Filialen ausländischer Firmen in der Schweiz (z. B. Firestone) bange Fragen nach der Zukunft unseres Landes als Industriestandort auslöste
[77], stiessen die diesbezüglichen Investitionen, trotz teilweise beträchtlichen Umfangs
[78], 1979 auf bedeutend weniger Widerstand. Auch der Bundesrat schätzte die Lage keineswegs als besorgniserregend ein. In seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Nationalrat Hubachers (sp, BS) verwies er auf bekanntgewordene Investitionsvorhaben nicht nur schweizerischer, sondern auch ausländischer Betriebe wie Liebherr und Union Carbide. Die Zukunftsaussichten für schweizerische Industrien mit hohem Wertschöpfungsgrad beurteilte er deshalb, in Übereinstimmung mit den Wirtschaftsfachleuten, als recht gut
[79].
Bereits im Jahr 1978 wurde im Parlament eine von der Mehrheit der Abgeordneten beider Räte unterzeichnete Motion zur Lockerung gewisser Bestimmungen bei der Waffenausfuhr eingereicht. Ziel des Vorstosses war es nicht nur, dem von der extremen Linken geforderten Verbot solcher Exporte entgegenzutreten; vielmehr ging es den Befürwortern nach ihren Angaben vor allem auch um die Sicherung der Arbeitsplätze eines besonders exportabhängigen Industriezweiges. Sie hatten dabei insbesondere die schwierige Situation der Firma Mowag in Kreuzlingen vor Augen. Die Beschäftigungslage des gepanzerte Radfahrzeuge herstellenden Unternehmens war wegen der Exporthindernisse und fehlender Inlandaufträge unbefriedigend. Da von seiten des EMD in absehbarer Zukunft keine Bestellungen zu erwarten sind, zielte die Motion auf eine Erleichterung der Ausfuhr. Hauptstossrichtung war die Neuumschreibung des Begriffs des Spannungsgebietes, der nach Ansicht der Unterzeichner von der Regierung viel zu eng ausgelegt wird. Auf das Beispiel Südkoreas verweisend erklärte man es für verfehlt, eine Region nur deshalb als Spannungsgebiet zu bezeichnen, weil sie in einer Konfliktzone liege. Im weitern verlangten die Urheber der Motion, dass leichte Typen gepanzerter Radfahrzeuge nicht mehr dem Kriegsmaterialgesetz unterstellt würden.
Der Bundesrat war nicht bereit, den Vorstoss in der Form einer Motion entgegenzunehmen, sondern beharrte auf dessen Umwandlung in ein Postulat. Er vertrat die Ansicht, es sei weder wünschbar noch notwendig, die Diskussion über die Kriegsmaterialausfuhr wieder in der ganzen Breite aufzunehmen, wie dies unweigerlich der Fall wäre, wenn die Motion überwiesen würde. Immerhin versprach er bei künftigen Exportgesuchen die Arbeitsmarktlage mitzuberücksichtigen, womit er den Forderungen der Unterzeichner zumindest in einem Teilbereich entgegenkam. Den entschiedenen Gegnern des Vorstosses, die sich aus Sozialdemokraten sowie der Mehrheit der welschen und der weiblichen Parlamentarier zusammensetzten, ging der Kompromiss der Regierung jedoch entschieden zu weit. Vor allem unter Hinweis auf den Ausgang der Volksabstimmung über die Waffenausfuhrverbotsinitiative im Jahre 1972 lehnten sie nicht nur die Motion, sondern auch deren Überweisung in Form eines Postulates ab. In Anbetracht der hohen Zahl von Unterzeichnern des Begehrens fiel das Ergebnis der Abstimmung überraschend knapp aus. Nur mit 69 zu 65 Stimmen überwies der Nationalrat den Teil des in ein Postulat umgewandelten Vorstosses, der eine weitere Auslegung des Begriffs Krisenherd befürwortete. Etwas deutlicher war die Zustimmung zu einer neuen Regelung für leichte Typen gepanzerter Radfahrzeuge
[80].
In ihrem Bemühen, für die stark von den weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängige schweizerische Wirtschaft eine möglichst günstige Ausgangslage zu schaffen, sprach sich die Landesregierung deutlich gegen die verschiedenenorts auftretenden protektionistischen Tendenzen aus. So brachte Bundesrat Honegger an der
EFTA-Ministertagung in Bodö (Norwegen) seine Besorgnis über das Abbröckeln des Freihandels zum Ausdruck. Ohne jemand direkt zu beschuldigen, betonte er, die EFTA-Staaten müssten von protektionistischen und wettbewerbsverzerrenden Massnahmen Abstand nehmen
[81]. Auch im Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft richtete die Schweiz ihr besonderes Augenmerk auf die Sicherung und den Ausbau des Freihandels. Vor allem dem Abbau nichttarifarischer Handelshemmnisse mass sie grosse Bedeutung zu. In Brüssel vertrat man allerdings die Auffassung, die Schweiz stehe in dieser Hinsicht auch nicht mit einer völlig weissen Weste da. Jedenfalls meldete man bereits jetzt Bedenken an gegen die allfällige Einführung einer Schwerverkehrsabgabe, in der man eine Behinderung der internationalen Strassentransporte erblickte
[82].
Einen Markstein im internationalen Warenaustausch sah man schweizerischerseits im erfolgreichen Abschluss der
GATT-Verhandlungen. Von den auf 1. Januar 1980 in Kraft tretenden Zollermässigungen, die im Ausland, das eine höhere Zollbelastung kennt, höher ausfallen als in der Schweiz, aber auch von der Beseitigung von Handelshemmnissen versprachen sich die Bundesbehörden positive Wirkungen auf den schweizerischen Export. Insbesondere im Handel mit den USA erwartete man eine Belebung. Im besonderen sollte die Uhrenbranche, die in letzter Zeit unter schweren Strukturschwächen gelitten hat, von den massiven Zollsenkungen profitieren können. Hoffnungen setzte man aber auch auf den Wegfall des Buy American Act, der die amerikanischen Stellen bis anhin dazu verpflichtete, einheimische Produkte bei der Auftragserteilung zu berücksichtigen, sofern deren Preis nicht um mehr als 25% über den in Frage kommenden ausländischen Waren lag
[83].
Im Gegensatz zum positiven Abschluss der GATT-Verhandlungen zeitigte der Versuch, an der
UNCTAD-Konferenz in Manila eine neue weltwirtschaftliche Ordnung der Realisierung näher zu bringen, nur wenig substantielle Ergebnisse; zu unterschiedlich waren die Standpunkte der westlichen Industriestaaten und der unterentwickelten Länder. Immerhin liess sich nicht übersehen, dass sich nicht kompakte Blöcke gegenüberstanden, sondern sich in beiden Lagern verschiedene Gruppen bildeten. Während sich die schweizerische Delegation in der Frage der Bekämpfung des Protektionismus und der Finanzierung des Rohstoffonds auf der Linie der den Anliegen der Dritten Welt aufgeschlossenen Industrienationen bewegte, zeigte sie sich in bezug auf das Problem des Technologietransfers eher zurückhaltend
[84].
[1] VgI. Teil I, 1c (Regierung).
[2] BaZ, 288, 8.12.79 ; zum Rücktritt Weitnauers siehe Presse vom 21.2.80.
[3] Aubert besuchte im Verlauf seiner Reise Nigeria, Kamerun, Obervolta, Elfenbeinküste und Senegal.
[4] NZZ, 9, 12.1.79; BaZ, 10, 12.1.79
[5] Ldb, 9, 12.1.79. Aubert dementierte später gewisse Teile des Interviews. Vgl. TA, 9, 12.1.79; vgl. auch G. Kreis. «Umstrittene Reisediplomatie». in Schweizer Monatshefte, 59/1979, S. 209 ff.
[6] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 203 ff.
[8] NZZ (sda), 30, 6.2.79; vgl. auch P. Aubert. «Débat de politique étrangère », in Documenta,1979, Nr. 2. S. 12 ff.
[9] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 203 ff.; BaZ, 106, 8.5.79.
[10] Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit. Kantone und Aussenpolitik, Solothurn 1979; NZZ, 127, 5.6.79.
[11] BaZ, 120, 25.5.79; TA, 119. 25.5.79.
[12] TW, 48. 26.2.79; NZZ, 49. 28.2.79.
[13] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 354 ff.
[14] B. Kappeler, Sekretär des SGB. in Tw, 52, 4.3.79; vgl. dazu auch P. Eberhard, «Finanzplatz—Werkplatz», in Schweizer Monatshefte, 59/1979, S. 95 ff.
[15] Amtl. Bull. NR,1979, S. 354 f.; NZZ, 69, 23.3.79; TW, 69, 23.3.79.
[16] Ldb, 85. 12.4.79; 24 Heures, 86. 13.4.79.
[17] NZZ, 158, 1 1.7.79 ; 24 Heures, 159, 11.7.79.
[18] Bund, 287, 7.12.79 ; NZZ, 286, 8.12.79.
[19] TA, 184. 11.8.79 ; für die Haltung des BR vgl. Amtl. Bull. NR, 1979. S. 203 ff. Antwort auf Vorstösse von NR Alder (Idu, BL) und NR Dürrenmatt (Ip, BS).
[20] Amtl. Bull NR, 1979. S. 203 ff.; Vat.. 102, 3.5.79.
[23] NZZ, 101, 3.5.79; Vat., 102, 3.5.79.
[24] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 203 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 126 ff.; NR Cavelti (cvp, GR) in Amtl. Bull. NR, 1979. S. 203 f.
[26] BaZ, 75. 29.3.79: NZZ, 74. 29.3.79.
[28] Botschafl in BBI, III, S. 1073 ff. Vgl. SPJ, 1968. S. 42.
[29] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 206 ff. und 214. Vgl. SPJ, 1976. S. 37.
[30] Prof. D. Frei in TA. 60. 13.3.79; Prof. E. Bonjour in BaZ. 26. 31.1.79.
[31] Vgl. SPJ, 1978, S. 45; Botschaft in BBI, 1978. 11. S. 777 ff.
[32] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 194 ff. Ähnliche Kritik fand ihren Niederschlag auch in der Presse: vgl. BaZ, 55. 6.3.79.
[33] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 196; NR Hofmann (svp. BE) in NZZ, 89. 18.4.79.
[34] BBI, 1979, I, S. 873 ff.
[35] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 604 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979. S. 410 ff.; siehe auch BaZ, 131. 8.6.79.
[36] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 624.
[37] Antrag Morf (sp. ZH) in Amtl. Bull NR. 1979. S. 627 ff. Ein gleichlautender Antrag im StR wurde deutlich verworfen (Amtl. Bull. StR, 1979, S. 410 ft).
[38] Interview mit F. Leutwiler in SHZ, 39, 27.9.79.
[39] BaZ, 237. 10.10.79. Vgl. SPJ, 1976. S. 43 f.
[40] NZZ, 240. 16.10.79. Es handelt sich hier um die Umwandlung von in den Jahren 1967 (52 Mio Fr.) und 1972 (131 Mio Fr.) gewährten Darlehen in Geschenke. Vgl. Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1489. Zum Kredit von 1967 vgl. SPJ, 1967. S. 42; zu demjenigen von 1972 SPJ, 1971, S. 52; 1972, S. 43 (in 400 Mio-Kredit enthalten).
[41] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1489. Vgl. AS, 1977, S. 807.
[42] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1573 ff. Vgl. unten, Teil I, 5 (Plan financier).
[43] Ww, 2. 10.1.79; vgl. SPJ, 1978. S. 44.
[44] BaZ, 124. 30.5.79; TA, 123. 30.5.79; NZZ, 125. 1.6.79.
[46] NZZ, 165. 19.7.79; BaZ, 167. 20.7.79.
[48] Vgl. SPJ, 1978, S. 44.
[49] Amtl. Bull. NR. 1979, S. 564 ff. und 1048 f.; Amtl. Bull. StR. 1979, S. 60 ff. und 335 ff.
[50] Zur Verwirklichung der Menschenrechte in der Schweiz vgl. oben, Teil I, 1b (Menschenrechte).
[51] Vgl. SPJ, 1978, S. 43 f.
[52] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 387 f.
[53] NZZ, 290. 13.12.79: vgl. auch A. Riklin (Hrsg.). Internationale Konventionen gegen die Folter, Bern 1979 sowie SPJ, 1978, S. 43.
[54] Amtl. Bull. StR, 1979, S. 98; SPJ, 1978, S. 64; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht. 67/1978-79, S. 79 ff.
[55] Vgl. SPJ, 1978. S. 62.
[56] Mitteilung der Kommission für Konjunkturfragen (in der Folge zitiert: Mitteilung/Konjunkturfragen). Nr. 262. Beilage zu Die Volkswirtschaft. 53/1980. Heft 2: vgl. oben. Teil I, 4b (Währungspolitik).
[57] Bund, 276, 24.11.79 ; Vat.. 286, 1 1.12.79 ; vgl. auch P. Eberhard, «Finanzplatz — Werkplatz », in Schweizer Monatshefte, 59/1979, S. 95 ff.; sowie Schweiz. Bankgesellschaft (Hrsg.), Dazu stehen wir, Zürich 1979.
[58] Mitteilung/Konjunkturfragen. Nr. 262; Die Volkswirtschaft. 53/1980. Heft 2.
[59] Entgegen den Angaben in SPJ, 1978, S. 66 und Mitteilung/Konjunkturfragen, Nr. 256 betrug das Wachstum des Bruttosozialproduktes 1978 nicht 1.2% sondern 0.2%; vgl. SNB, Monatsbericht, 1980. Nr. 1 und Mitteilung/Konjunkturfragen. Nr. 262.
[60] Mitteilung/Konjunkturfragen. Nr. 262.
[61] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1371 f. (Einfache Anfrage Waldvogel, fdp, SH).
[62] Mitteilung/ Konjunkturfragen, Nr. 262.
[63] BaZ, 134. 12.6.79 Bund, 134, 12.6.79 TA, 36. 13.2.79; 133, 12.6.79; 135. 14.6.79. Verluste. allerdings geringeren Ausmasses. erlitt auch die Firma Losinger; vgl. Bund, 138. 16.6.79.
[64] Bund, 101. 2.5.79; 107. 9.5.79; BaZ, 102. 3.5.79; NZZ, 101, 3.5.79; 105, 8.5.79.
[65] TA, 278. 29.11.79; NZZ, 303. 31.12.79.
[67] Vgl. oben. (Bilaterale Beziehungen, Iran).
[68] BaZ, 50. 28.2.79; TW, 66, 20.3.79.
[69] 1979 verringerte sich das Vermögen noch einmal von 337 Mio Fr. auf 225 Mio Fr.; vgl. Gesch. ber., 1979. S. 237.
[70] TA, 206. 6.9.79; NZZ, 208. 8.9.79: Bund, 210, 8.9.79; SGT, 303, 29.12.79.
[71] Chinareise: BaZ, 63, 15.3.79; TA, 67, 21.3.79. Irak: JdG, 259. 6.11.79; NZZ, 264. 13.11.79.
[72] NZZ, 28, 3.2.79; BaZ, 31, 6.2.79; Brückenbauer, 6, 9.2.79. Vgl. SPJ, 1976, S. 49.
[73] BaZ, 63, 15.3.79; TA, 67, 21.3.79.
[74] BaZ, 35, 10.2.79; JdG, 34, 10.2.79; NZZ, 34, 10.2.79; TW, 35, 10.2.79: Vat., 34, 10.2.79.
[75] Investitionen in den USA: z. B. Asuag (TA, 75, 30.3.79); «Zürich» (TA, 96.26.4.79); Schindler (Vat., 170. 25.7.79): Nestlé (NZZ, 271, 21.11.79); Berna (NZZ, 282. 4.12.79); vgl. auch «Industriestandort Schweiz oder Auslandverlagerung». in wf, Notizen zur Wirtschaft. 1979, Nr. 2 ; sowie H. W uffli, « Der bedrängte Werkplatz», in Schweizer Monatshefte, 59/1979. S. 713 ff.
[76] Mitteilung/ Konjunkturfragen, Nr. 262.
[77] Vgl. SPJ, 1978. S. 65.
[78] Vgl. geplante Akquisition der Sandoz (McCormick) im Unfang von rund 0.5 Mia Fr. (NZZ, 241, 17.10.79: 256, 3.11.79).
[79] Antwort des BR auf Einfache Anfrage Hubacher (Amtl. Bull. NR, 1979, S. 445); vgl. auch Bund, 276, 24.1 1.79 ; Vat., 286. 11.12.79.
[80] Amtl. Bull. NR, 1979, S. 964 ff.; 1026 ff.; Amtl. Bull. StR, 1979, S. 86 ff. Vgl. SPJ. 1972, S. 53 f.: 1978, S. 69.
[81] Vat., 120, 25.5.79 ; vgl. auch EFTA-Bulletin, 1979, Nr. 5. S. I fl:
[82] NZZ, 202. 1.9.79; 282. 4.12.79: vgl. unten, Teil I, 6b (Gesamtverkehrskonzeption).
[83] Amtl. Bull. NR, 1979. S. 1617 f.: Amtl. Bull. StR, 1979. S. 544 fr.
[84] Bund, 109. 11.5.79 Ww, 20. 16.5.79: TLM, 131, 4.5.79; 24 Heures, 127, 3.6.79: LNN, 129. 6.6.79. Vgl. auch P.R. Jolles, «Nord-Süd-Dialog: Wie soll es weitergehen?», in Documenta, 1979. Nr. 2. S. 6 ff. sowie ders.. «Die Handelspolitik der achtziger Jahre». in Documenta, 1979, Nr.2. S. 39 ff.
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