Année politique Suisse 1988 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Verwaltung
Die vom Bundesrat 1987 vorgeschlagene
Reallohnerhöhung von 2% für die Bundesbeamten wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Hauptargument zugunsten dieser Revision des Beamtengesetzes war das Erfordernis, die Attraktivität des Bundes auf dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch die ausserordentliche Lohnzulage für Orte mit besonders angespannter Arbeitsmarktlage fand Zustimmung, obwohl ihr aus den Reihen der SVP und der Liberalen Opposition erwuchs. Die Löhne der Spitzenfunktionäre, bei denen der einkommensmässige Abstand zur Privatwirtschaft besonders gross ist, werden mit dieser Revision stufenweise um 5% verbessert. Wie bereits im Vorjahr hatten die PTT-Angestellten mit Demonstrationen ihre Unzufriedenheit über die schlechten Arbeitsverhältnisse manifestiert
[17].
Bei der Besetzung einzelner Führungspositionen zeigte sich, dass auch die Einkaufssumme für die 2. Säule Probleme bei der Auswahl von geeigneten Personen verursachen kann. Diese Einkaufssumme kann bei mehr als 45jährigen Kaderleuten bis gegen 500 000 Fr. betragen, und der Bund darf sich daran nur in Ausnahmefällen beteiligen
[18].
Es handelt sich bei der Ombudsfrau oder dem Ombudsmann um eine in der Regel vom Parlament eingesetzte Person, die den einzelnen Bürgern beistehen soll, welche sich im Verkehr mit der Verwaltung nicht zurechtfinden oder ungerecht behandelt fühlen. Sie erteilt Ratschläge und versucht, zwischen Bürgern und der Verwaltung zu vermitteln. Sie hat aber lediglich empfehlende Funktion und kann — im Gegensatz zu einem Verwaltungsgericht — die Verwaltung nicht zwingen, gefällte Entscheide rückgängig zu machen. Eine 0mbudsstelle ist zuerst in Schweden geschaffen worden und wurde bis heute in mehr als 40 Staaten eingeführt. In der Schweiz ging die Stadt Zürich 1972 mit der Schaffung einer derartigen Instanz voran, gefolgt waren ihr bisher lediglich die Kantone Zürich, Baselstadt und Baselland. Obwohl 1977/78 eine Vernehmlassung über die Einführung auf Bundesebene ein positives Echo ausgelöst hatte, legte der Bundesrat die ausgearbeitete Vorlage den Räten nie vor. Ständerat Gadient (svp, GR) unternahm nun einen
neuen Versuch zur Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle. Der Bundesrat bekämpfte seine Motion mit dem Argument, dass in der Verwaltung keine freien Kapazitäten vorhanden seien und der Personalstopp die Bildung einer neuen Dienststelle mit rund 200 zusätzlichen Angestellten nicht zulasse. Die kleine Kammer liess sich davon nicht überzeugen und überwies den Vorstoss mit 20:14 Stimmen
[19].
Der Vorsteher des Departements des Inneren, Bundesrat Cotti, begann seine Ankündigung, die Organisationsstrukturen seines Departements zu straffen, in die Tat umzusetzen. Gestützt auf eine Querschnittanalyse im Rahmen der 2. Phase des Projekts EFFI beschloss er die Zusammenführung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) und des Bundesamtes für Umweltschutz (BUS) in ein neues Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (
BUWAL). Ziel dieser und allfälliger weiterer Zusammenlegungen (etwa im Bereich der kulturellen Aufgaben) soll gemäss Bundesrat Cotti nicht ein Leistungsabbau, sondern die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Reduktion der Zahl der ihm direkt unterstellten Amter sein
[20].
Von dieser auf den 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Anderung betroffen war auch die beabsichtigte
Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Für das nun ins BUWAL integrierte BFL hatte der Bundesrat einen Umzug nach Bulle (FR) vorgesehen. Die Zahl der für eine Aussiedlung aus der Bundesstadt in Frage kommenden Amter hat sich damit auf drei verringert. Verlegt werden sollen das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, das Bundesamt für Wasserwirtschaft nach Biel und das Bundesamt für Wohnungswesen nach Grenchen (SO). Trotz weiterhin heftiger Kritik von seiten des Personals und von stadtbernischen Politikern hielt Bundesrat Stich an diesen Plänen fest
[21].
Das
Bundesamt für Organisation (BFO) wurde sowohl von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats als auch von der Firma Mc Kinsey im Rahmen der EFFI-Querschnittanalysen einer Oberprüfung unterzogen. Dabei zeigte es sich, dass das BFO seiner Doppelaufgabe (Beratung in Fragen der Organisation, Planung und Informatik einerseits, Verwaltungskontrolle andererseits) nicht mehr gewachsen ist. Der Bundesrat nahm die Empfehlungen der GPK zur Kenntnis: er erwägt nun die Auflösung des BFO und die Zuteilung von dessen Aufgaben an neuzuschaffende Instanzen. Geschaffen werden sollen ein Bundesamt für Informatik, eine Dienststelle für Führungs-, Organisations- und Ausbildungsfragen im Personalamt (beide im EFD) und eine Dienststelle für Verwaltungskontrolle bei der Bundeskanzlei
[22].
[17] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 3331T. und 971; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 219 ff., 265 ff. und 424; AS, 1988, S. 1588, 1680 ff. und 1989, S. 3 ff. Siehe auch SPJ 1987, S. 28. PTT-Personal: 24 Heures, 11.3.88; TA, 8.7., 18.8. und 20.12.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 28.
[18] TA, 17.5.88; BZ, 19.5.87. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1969 f. (Interpellation Bonny, fdp, BE). Siehe als Beispiel dazu unten, Teil I, 2 (Aide humanitaire).
[19] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 561 ff. und 602 ff. Siehe auch SPJ 1970, S. 21 und 1978, S. 22.
[20] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 707 f.; Gesch.ber. 1988, S. 288; Vat., 16.6.88; BZ, 24.12.88
[21] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1021 ff. (Interpellation Bonny, fdp, BE); Lib., 11.2.88; NZZ, 23.2.88; BaZ, 27.2.88; Bund, 30.6.88. Vgl. auch SPJ 1986, S. 20 f. und 1987, S. 28 f.
[22] BBl, 1988, II, S. 682 ff. und 748 ff. (Berichte GPK); Amtl. Bull. NR, 1988, S. 595; Gesch.ber. 1988, S. 288; Bund, 4.11.88.
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