Année politique Suisse 1990 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Mit rund 1,1 Mio Personen erreichte die ständige ausländische Wohnbevölkerung einen neuen Rekordstand. – Das Parlament verabschiedete die bereits im Vorjahr angekündigte Revision der Asylgesetzgebung – die dritte innerhalb von zehn Jahren –, mit der das Verfahren beschleunigt und die Attraktivität der Schweiz als Fluchtland eingeschränkt werden soll. – Die Eidg. Kommission für Frauenfragen publizierte einen umfangreichen Bericht ("Nehmen Sie Platz, Madame") zu der Frage, welche Strategien entwickelt werden müssen, um den Frauenanteil in den politischen Gremien zu erhöhen.
Ausländerpolitik
Da einerseits die Hauptthese des 1989 vorgestellten Strategieberichts für eine Flüchtlings- und Asylpolitik der neunziger Jahre, welche unter dem Stichwort der "ganzheitlichen Migrationspolitik" eine Vernetzung der Asyl- und Ausländerproblematik vorschlug, in der Vernehmlassung durchwegs auf Ablehnung stiess, andererseits aber die stete Zunahme sowohl der Asylbewerber wie der erwerbstätigen Ausländer zu einer Belastung der gesamtem Staatspolitik führt, gab der Bundesrat einen neuen Bericht in Auftrag, dessen Erscheinen sich entgegen der ursprünglichen Absicht über das Jahresende hinaus verzögerte. Wie verlautete, wird dieser zweite Strategiebericht mehr das Trennende zwischen der Ausländer- und der Flüchtlingspolitik aufzeigen und verstärkt die Probleme miteinbeziehen, die sich aus der Freizügigkeit der Arbeitskräfte im europäischen Binnenmarkt ergeben
[1].
Umfragen belegten, dass sich das Klima in der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern in den letzten Jahren
markant verschlechtert hat. Über 90% der Befragten vertraten die Ansicht, der Ausländeranteil dürfe nicht mehr weiter ansteigen. Während 1980 noch 61 % die Anwesenheit der Ausländer als eher positiv erlebten, waren es im Berichtsjahr nur noch 41%. Deutschschweizer, ältere Menschen und Jugendliche erwiesen sich als besonders wenig offen für Menschen aus anderen Kulturkreisen. 61% – gegenüber 53% im Vorjahr – erachteten die Anzahl der Asylbewerber als untragbar, wobei hier Personen zwischen 55 und 74 Jahren und Arbeiter besonders empfindlich reagierten
[2].
Die zunehmende Fremdenfeindlichkeit will sich die
siebte Überfremdungsinitiative "gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten" zunutze machen, die von einer Minderheit der SD (ehemals NA) lanciert wurde. Gemäss diesem Volksbegehren soll die Zahl der jährlich zum Daueraufenthalt einreisenden Ausländer auf die Hälfte der im Vorjahr definitiv ausgereisten Personen reduziert werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen wären Lehrbeauftragte an höheren Lehranstalten, qualifizierte Wissenschafter sowie das Spital und Pflegepersonal. Im weiteren verlangen die Initianten, dass die Niederlassungsbewilligung keinem Ausländer vor Ablauf von zehn Jahren erteilt werden darf Die Mehrheit der SD wollte die Initiative nicht mittragen, da sie der Ansicht war, so kurz nach der Abstimmungsniederlage vom Dezember 1988 sei es unklug und unrealistisch, schon wieder mit demselben Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten
[3]
.
Die SD blieben dennoch nicht inaktiv. Ende Jahr lancierten sie eine
Volksinitiative "für eine vernünftige Asylpolitik", mit
welcher sie erreichen möchten, dass Asylsuchenden grundsätzlich nur noch vorübergehend Asyl gewährt und eine Maximaldauer des Verfahrens von sechs Monaten in der Verfassung festgeschrieben wird. Beschwerden gegen einen negativen Asylentscheid sollten nicht mehr statthaft sein. Da der neu zu schaffende Artikel 69quater der Bundesverfassung gegen das Prinzip des non-refoulement verstossen dürfte, sieht die Initiative in den Übergangsbestimmungen gleich auch noch die Aufkündigung der entsprechenden völkerrechtlichen Verträge vor
[4].
Angesichts der fremdenfeindlichen Tendenzen, die sich primär in verbalen, nicht selten aber auch in handgreiflichen Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte oder einzelne Asylbewerber äusserten, begann das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) Ende Jahr, die Opportunität einer landesweiten
Anti-Rassismus-Kampagne abzuklären. Das Zuger Stadtparlament ging hier bereits voran und überwies, gegen den Willen der Stadtregierung, eine Motion der Sozialistisch-Grünen Alternative, welche die Durchführung einer Informationskampagne verlangte mit dem Ziel, den Fremdenhass abzubauen und Einheimische, Immigrantinnen und Immigranten sowie Asylsuchende einander näherzubringen. In die gleiche Richtung zielte auch die Kampagne der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), die unter dem Motto "Mach mit! Gib dem Rassismus keine Chance!" Jugendliche und Erwachsene aufrief, sich in ihrem Umfeld für eine Gesellschaft einzusetzen, die alle Menschen achtet
[5]
.
Die lauten fremdenfeindlichen Töne verdeckten etwas die Sicht darauf, dass sich auch immer mehr
Schweizer mit den Flüchtlingen solidarisieren. In mehreren Ortschaften und Kantonen entstanden Gruppen, die sich — zum Teil mit Erfolg — gegen die Ausschaffung von Einzelpersonen oder Familien zur Wehr setzten. So begründeten etwa zwei Frauen im Kanton Bern ihren Entschluss, einem abgewiesenen Kurdenehepaar Unterschlupf zu gewähren, mit Widerstand gegen Willkür — und wurden vor Gericht freigesprochen
[6]
.
Die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm im Berichtsjahr um knapp 60 000 oder 5,8% auf gut 1,1 Mio Personen zu. Damit wurde der bisherige Rekordstand von August 1974 um rund 34 000 überschritten. Der innert Jahresfrist von 15,6 auf 16,4% angestiegene Ausländeranteil blieb aber noch unter den damaligen 16,8%. Von den am Jahresende in der Schweiz wohnhaften 1 100 262 Ausländerinnen und Ausländern (ohne internationale Funktionäre, Saisonniers, Asylbewerber und Ausländer mit einem bewilligten Aufenthalt von weniger als einem Jahr) besassen 25% eine Jahres- und 75% eine Niederlassungsbewilligung. 798 012 oder 73% stammten aus EG- oder EFTA-Ländern, was gegenüber 1980 einer Abnahme um 10% entspricht.
Der Wandel der schweizerischen Volkswirtschaft in Richtung Dienstleistungen schlägt sich auch in der branchenmässigenVerteilung der ausländischen Erwerbstätigen nieder. Im Zeitraum zwischen 1981 und 1990 erhöhte sich die Beschäftigung von Ausländern um 31,9%. Im Sektor Industrie und Handwerk betrug der Zuwachs 15,9%, bei den Dienstleistungen 52,5% und in den übrigen Wirtschaftszweigen 28,6%. In der Industrie fanden die stärksten Zunahmen in der Metallindustrie und im Bereich Maschinen, Apparate und Fahrzeuge statt. Bei den Dienstleistungen wuchs die Ausländerbeschäftigung vor allem beim Handel, in der Hotellerie und im Gesundheitswesen.
Ende Jahr betrug der
Gesamtbestand erwerbstätiger Ausländer 864 469 Personen, 51 311 oder 6,3% mehr als ein Jahr zuvor. Diese Zunahme war erneut auf die anhaltend gute Wirtschaftslage zurückzuführen. Markant war der Zuwachs erneut im Dienstleistungssektor, vor allem in den Wirtschaftszweigen Handel, Banken und Versicherungen, in der Tourismusbranche sowie im Gesundheitswesen. Im sekundären Sektor meldeten die Metall- und Maschinenindustrie sowie das Baugewerbe die beachtlichsten Zunahmen. Hier fielen auch die Saisonniers stark ins Gewicht, deren Zahl Ende August – dem saisonalen Höchststand der Beschäftigung – 122 000 (1989: 120 000) betrug. Am Jahresende arbeiteten überdies 181 366 Grenzgänger (1989: 167 259) in der Schweiz. Dazu kommen, nach Schätzungen der Gewerkschaften, noch zwischen 50 000 und 180 000
Schwarzarbeiter, oftmals als Kurzaufenthalter eingereiste Personen, die nach Ablauf ihrer fremdenpolizeilichen Bewilligung illegal im Land bleiben und dabei in Kauf nehmen, im Lohnsektor und bei den Sozialversicherungen massiv benachteiligt zu werden
[7].
In kaum einem anderen Bereich wirft der
europäische Binnenmarkt bereits so lange Schatten wie in der Frage der Zulassungspolitik der ausländischen Arbeitskräfte. Dabei setzte sich die Erkenntnis durch, dass die EG in ihren Verhandlungen mit der EFTA Verständnis für die quantitative Stabilisierungspolitik der Schweiz – mit Luxemburg und Liechtenstein europaweit das Land mit dem höchsten Ausländeranteil – zeigen dürfte, dass sie aber unmissverständlich auf eine soziale und rechtliche Besserstellung ihrer Staatsangehörigen drängen wird. Insbesondere Spanien und Portugal werden sich voraussichtlich für eine Abschaffung des Saisonnierstatuts einsetzen. Von Bundesrat und Verwaltung war denn auch mehrfach zu hören, das Saisonnierstatut sei im Rahmen der EWR-Verhandlungen grundlegend zu überprüfen
[8]
.
Fachleute betonten, dass das Prinzip der
Freizügigkeit des Personenverkehrs innerhalb des EWR nicht zu einer Überschwemmung der Schweiz mit ausländischen Arbeitskräften führen werde. Kurzfristig, so wurde argumentiert, könne der Nachholbedarf in gewissen arbeitsintensiven Branchen, wie etwa dem Gesundheitswesen, der Hotellerie oder dem Baugewerbe, zu einem Anstieg der Immigration führen. Längerfristig werde die Schweizer Wirtschaft aber weniger unqualifizierte Kräfte brauchen, weshalb sich die Einwanderung aus geringer entwickelten Ländern in Grenzen halten dürfte und mehr mit einem – limitierten – Zustrom von technischen Spezialisten zu rechnen sei. Zudem werde die Umgestaltung der Ausländerpolitik dadurch erleichtert, dass sich das Migrationsverhalten in vielen Ländern Südeuropas verändert habe: Anstelle einer traditionellen Auswanderung sei heute eine Tendenz zur temporären Migration erkennbar
[9].
Ebenfalls im Hinblick auf einen möglichen Beitritt der Schweiz zum EWR oder zur EG
präsentierten die Sozialpartner — SGB, Vorort, Arbeitgeberorganisationen und Gewerbeverband —
gemeinsam ihre Vorstellungen von der künftigen Ausländerpolitik. Dabei stimmten sie in weiten Punkten überein. Aus staatspolitischen Gründen wollten sie an einer quantitativen Begrenzung der ausländischen Arbeitnehmer festhalten, doch sollten Niedergelassene aus dem EWR in den Genuss der vollen Freizügigkeit kommen und die Stellung der Jahresaufenthalter weitgehend an jene der Niedergelassenen angeglichen werden. Überdies müssten Erleichterungen bei der Einbürgerung geschaffen und die Doppelbürgerschaft zugelassen werden. Bedeutend weniger Einigkeit herrschte beim
Saisonnierstatut. Aus humanitären Gründen möchte es der SGB nur noch für Berggebiete zulassen, während es die Arbeitgeber grundsätzlich beibehalten wollen. Die Forderung des SGB nach einem Familiennachzug für Saisonniers und Kurzaufenthalter lehnten die Wirtschaftsverbände ab. Zudem wünschten sie, der heute geltende Umwandlungsanspruch einer Saison- in eine Jahresbewilligung sei abzuschaffen
[10].
Einem Teil der Gewerkschaften — insbesondere GBH, VPOD und CNG — ging der SGB-Vorschlag einer schrittweisen Reduktion des Saisonnierkontingents zu wenig weit. Sie setzten sich für die
völlige Abschaffung des Saisonnierstatuts ein
, welches ihrer Ansicht nach durch das Verbot des Familiennachzugs und der freien Wahl des Arbeitsplatzes gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Ihre Anstrengungen kulminierten in einer grossen nationalen Kundgebung in Bern im September, an der 20 000 Personen teilnahmen, und in deren Vorfeld 800 Persönlichkeiten aus Kultur, Medizin, Recht und Politik einen Aufruf zur unverzüglichen Abschaffung des Saisonnierstatuts unterzeichneten. Im Parlament fand dieses Anliegen Unterstützung bei der Baselbieter Nationalrätin und "Mitenand"-Präsidentin Fankhauser (sp), die eine entsprechende Motion einreichte
[11].
Auf einen besonders schmerzlicher Aspekt des Saisonnierstatuts wurde eine breitere Öffentlichkeit aufmerksam, als bekannt wurde, dass Bundespräsident Koller jene Kantone — rund ein Dutzend, vor allem welsche — zur Ordnung rufen wollte, die illegal in der Schweiz lebende
Saisonnierkinder einschulen, ohne dies der Fremdenpolizei zu melden. Als sich jedoch die interkantonale Erziehungsdirektorenkonferenz hinter diese Praxis stellte, das Recht auf Bildung jedes Menschen betonte und sich weigerte, zum verlängerten Arm der Polizei zu werden, sah sich der Vorsteher des EJPD zum Einlenken gezwungen
[12].
Ein weiterer Punkt, auf den die Linke schon seit längerem hinweist, und der ebenfalls unter dem Druck des europäischen Binnenmarkts einer Lösung zugeführt werden dürfte, ist die
Diskriminierung gewisser Ausländerkategorien bei den Sozialversicherungen. Da das schweizerische Sozialversicherungsrecht beim Erbringen von Leistungen, mit Ausnahme der AHV, grundsätzlich vom Wohnsitzprinzip ausgeht, geraten Saisonniers und Grenzgänger in Gefahr, zwar Arbeitgeberbeiträge leisten zu müssen, später aber von den Leistungen ausgeschlossen zu werden. Besonders die
Grenzgänger wurden hier aktiv und verlangten die Einführung eines "Permis F", der ihnen — mit Ausnahme des Anspruchs auf Wohnsitznahme — dieselben Rechte wie den Niedergelassenen zugestehen sollte. Da die europäische Gemeinschaft die Situation der Wanderarbeitnehmer im Europaratabkommen über die soziale Sicherheit geregelt hat, wird auch hier Europa von der Schweiz voraussichtlich Konzessionen verlangen
[13].
Im April fand in Bern das zweite
schweizerisch-portugiesische Expertentreffen statt. Die beiden Delegationen schlossen eine Vereinbarung ab, wonach Schweizer Bürger und portugiesische Staatsangehörige nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren im anderen Staat die Niederlassungsbewilligung erhalten. Damit wurden per 1.7.90 die portugiesischen den meisten ausländischen Arbeitnehmern in der Schweiz rechtlich gleichgestellt
[14].
Die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) verlangte mit einer von mehr als 20 000 Personen unterzeichneten Petition die
Gleichstellung der jugoslawischen Gastarbeiter mit den Arbeitnehmern aus dem EG-Raum. Jugoslawien gehört zwar seit den sechziger Jahren zu den traditionellen Rekrutierungsländern für ausländische Arbeitskräfte, die Tatsache, dass Jugoslawien weder ein zwischenstaatliches Abkommen mit der Schweiz hat, noch Mitglied der EG ist, bewirkt aber, dass jugoslawische Staatsangehörige gegenüber Bürgern anderer Länder benachteiligt sind
[15].
Die von der ehemaligen Genfer Ständerätin Lise Girardin präsidierte
Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme (EKA) konnte ihr 20jähriges Bestehen feiern. Aus diesem Anlass erschien das Handbuch "Ausländer in der Gemeinde" in einer vollständig neuen und erweiterten Form. Es soll die Kantone und Gemeinden bei der Aufgabe, die Ausländer einzugliedern, mit Informationen, Kontaktadressen und Empfehlungen unterstützen. Das Handbuch wurde von der EKA zusammen mit den Dachverbänden der Städte, der Bürger- und der Einwohnergemeinden herausgegeben
[16].
Auf die für die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung besonders wichtigen Fragen des Bürgerrechts und der politischen Rechte wird an anderer Stelle eingegangen (Teil I, 1b, Bürgerrecht und Stimm- und Wahlrecht).
Flüchtlinge
Ende Dezember lebten 28 787 Ausländerinnen und Ausländer als anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. 35 836 neue Asylgesuche wurden im Lauf des Berichtsjahres eingereicht, was gegenüber 1989 einer Zunahme um 47% entspricht. Zusammen mit den Pendenzen, den humanitären und anderen Bewilligungen sowie der Dunkelziffer der nach einem negativen Entscheid untergetauchten Asylbewerber ergibt sich so ein Bestand von knapp 100 000 Personen. Dies entspricht nur gerade rund 1,5% der gesamten Wohnbevölkerung, was jedoch für eine steigende Anzahl von Schweizerinnen und Schweizern bereits zuviel ist; immer deutlicher macht sich eine
"Boot ist voll"-Mentalität bemerkbar
[17].
Weil sie diese Haltung teilten, oder weil sie im Gegenteil der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken wollten, unterstützen alle im Parlament vertretenen Fraktionen die vom Bundesrat bereits im Vorjahr angekündigte Revision der Asylgesetzgebung — die dritte innerhalb von zehn Jahren —, mit der das Verfahren gestrafft und die Attraktivität der Schweiz als Fluchtland eingeschränkt werden soll.
Kernstück des neuen Verfahrens ist die frühzeitige Triage zwischen klar positiv oder negativ zu entscheidenden Gesuchen (schätzungsweise 75%) und solchen, die einer eingehenderen Prüfung bedürfen. Über offensichtlich unbegründete Gesuche wird innerhalb weniger Monate entschieden; der Entscheid ist zumindest summarisch zu begründen, die Wegweisung soll dann konsequent erfolgen. Zudem erhält der Bundesrat die Möglichkeit, gewisse Länder zu 'safe countries' zu erklären, d.h. zu Staaten, in denen nach seinen Feststellungen Sicherheit vor Menschenrechtsverletzungen besteht. Auf Gesuche Angehöriger dieser Länder wird gar nicht mehr eingetreten, es sei denn, die Anhörung ergebe trotzdem Hinweise auf eine Verfolgung.
Verschärft wurden auch die Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit der Asylbewerber. Neu gilt ein absolutes Arbeitsverbot während der ersten drei Monate, welches die Kantone im Fall eines während dieser Zeitspanne ergehenden erstinstanzlichen Negativentscheids um weitere drei Monate ausdehnen können. Asylbewerber mit einer Arbeitsbewilligung müssen bezogene Fürsorgeleistungen zurückerstatten und mit Lohnabzügen Sicherheit für allfällige künftige Fürsorge- und Vollzugskosten leisten. Nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid erlöscht inskünftig auch die Arbeitsbewilligung.
Zusammen mit diesem Dringlichen Bundesbeschluss legte der Bundesrat die
gesetzliche Grundlage für die vorläufige Aufnahme von sogenannten Gewaltflüchtlingen vor, von Menschen also, die im Sinn der Flüchtlingskonvention keine Flüchtlinge sind, die aber wegen der allgemeinen Lage in ihrem Heimatland nicht zurückgeschickt werden können. Zudem unterbreitete er dem Parlament ein Gesetz über die
Schaffung eines Bundesamtes für Flüchtlinge
[18].
In den Räten war die allgemeine Stossrichtung der Vorlage nicht bestritten. Im Nationalrat votierten die Fraktionen zu Beginn der rund dreizehnstündigen Debatte durchwegs für Eintreten, wobei die Linke, die Grünen und die LdU/EVP-Vertreter ihre vorwiegend humanitären Bedenken nicht verschwiegen, während bürgerliche Vertreter ihrer Befürchtung Ausdruck verliehen, das neue Instrumentarium werde nicht genügen, um die schwierige, Lage zu entschärfen. Rückweisungs- oder Nichteintretensanträge wurden nur von ganz links und rechts aussen gestellt, aber mit offensichtlichem Mehr zurückgewiesen.
Die meisten Punkte der Vorlage wurden relativ diskussionslos angenommen. In einer wesentlichen und hart umkämpften Frage allerdings, nämlich der Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Rekursinstanz, stellte sich die Grosse Kammer gegen den Bundesrat und die Mehrheit der vorberatenden Kommission. Die bundesrätliche Vorlage sah eine derartige Kommission zwar vor, wollte deren Einsetzung aber mit einer Kann-Formel dem Gutdünken der Regierung vorbehalten. Für die SP, die sich damit zum Sprachrohr der Hilfswerke machte, war dagegen ein diesbezüglicher verbindlicher Auftrag gewissermassen der Preis, den sie für die Unterstützung der Gesamtvorlage in Rechnung stellen wollte. Eine Koalition aus SP, GP, LdU/EVP, LP und Teilen der CVP verhalf schliesslich einem Kompromissvorschlag Guinand (lp, NE) zum Durchbruch: Der Bundesrat wurde verpflichtet, eine vom EJPD unabhängige Beschwerdeinstanz einzusetzen; es bleibt ihm aber anheimgestellt, wann und wie er diese Kommission einführen will.
Nicht weniger heftig umstritten waren Anträge, welche die Beschränkungen im Erwerbsleben der Asylbewerber über die bundesrätlichen Vorschläge hinaus verschärfen wollten. Aus den Reihen der SVP stammte die Idee, Asylsuchende während der Dauer des Arbeitsverbotes zu unbezahlter gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Mit dem Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention trat Bundespräsident Koller dieser Form von Zwangsarbeit entschieden entgegen. Der Rat lehnte den Antrag schliesslich deutlich ab. Problemlos passierte hingegen ein Antrag Nabholz (fdp, ZH), bescheiden entschädigte, freiwillig geleistete gemeinnützige Arbeit vom Arbeitsverbot auszunehmen.
Nur ganz knapp konnte sich die Auffassung des Bundesrates vorerst in einem anderen Punkt durchsetzen. In Verschärfung der Vorlage hatte die vorberatende Kommission die Bestimmung einfügen wollen, wonach erwerbstätige Asylbewerber kein Anrecht auf
Kinderzulagen für ihre im Ausland lebenden Kinder hätten
. Unter Berufung auf einen Entscheid des Bundesgerichtes, welches in einem Urteil gegen den Kanton Thurgau festgehalten hatte, die Streichung der Kinderzulagen für einzelne Kategorien von Arbeitnehmern verstosse gegen den verfassungsmässig verankerten Grundsatz der Rechtsgleichheit, bat Koller den Rat dringend, auf dieses Vorgehen zu verzichten. Ausserst knapp – mit Stichentscheid von Nationalratspräsident Ruffy (sp, VD) – wurde der Antrag schliesslich abgelehnt. Etwas deutlicher unterlag auch ein Eventualantrag Nabholz (fdp, ZH), der die Kinderzulagen entsprechend der Kaufkraft in den Herkunftsländern kürzen wollte
[19]
.
Auch im
Ständerat waren es die beiden Punkte der
Rekursinstanz und der Kinderzulagen, welche die meisten Diskussionen auslösten. Obgleich sich die vorberatende Kommission noch von Bundespräsident Koller hatte überzeugen lassen, auf eine verbindliche Einführung der Beschwerdekommission zu verzichten, schloss sich das Plenum der Meinung des Erstrates an, wollte aber die Kompetenzen dieser Kommission bereits auf Gesetzesstufe abschliessend festschreiben. In der Frage der
Kinderzulagen konnte sich Bundespräsident Koller in der Kleinen Kammer hingegen nicht mehr gegen die Argumente der drei welschen Ständeräte Cavadini (lp, NE), Reymond (lp, VD) und Ducret (fdp, GE) durchsetzen, die auf mögliche Missbräuche mit den verlockenden Zulagen hinwiesen. Obgleich der Vorsteher des EJPD anhand konkreter Zahlen vor einer Legendenbildung warnte, stimmte der Rat knapp einem Antrag Cavadini auf Streichung der Kinderzulagen zu
[20]
.
Im Differenzbereinigungsverfahren schwenkte der Nationalrat in der Frage der Rekurskommission auf die Linie des Ständerates ein. Die Kinderzulagen führten jedoch erneut zu heftigen Diskussionen. Schliesslich votierte der Rat relativ knapp für einen Kompromissvorschlag Hess (svp, TG), wonach die Kinderzulagen der Asylbewerber zwar zurückbehalten, ihnen aber im Fall eines positiven Gesuchsentscheids oder einer vorläufigen Aufnahme rückwirkend ausbezahlt werden. Diesem Vorgehen konnte der Ständerat ebenfalls zustimmen.
Nach der Bereinigung kleinerer Differenzen wurde die Gesamtvorlage im der kleinen Kammer einstimmig und in der Volkskammer mit grossem Mehr angenommen. Beide Räte sprachen sich einstimmig für die
Annahme der Dringlichkeitsklausel aus. Der Ständerat stimmte einstimmig, der Nationalrat mit deutlichem Mehr der
Schaffung eines Bundesamtes für Flüchtlinge zu. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat der vorberatenden Kommission, welches den Bundesrat ersucht, umgehend einen Massnahmenkatalog für die Entwicklungszusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunftsländern von Asylbewerbern vorzulegen. Eine Motion der Kommissionsminderheit, welche vom Bundesrat Massnahmen gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei verlangte, wurde nur nach längerem Zögern als Postulat überwiesen. Zudem wurden zwei Postulate angenommen, welche eine stärkere Einbeziehung des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge anregten
[21]
.
Gegen die dritte Asylgesetzrevision wurde von einem vorwiegend aus Privatpersonen zusammengesetzten Komitee – darunter Kulturschaffende wie Dürrenmatt und Botta – das
Referendum ergriffen. SP, GP und die meisten Hilfswerke gingen merklich auf Distanz, da sie befürchteten, eine breit angelegte Asyldiskussion könnte die fremdenfeindlichen Tendenzen in der Bevölkerung weiter schüren. Unter diesen Umständen kam das Referendum
nicht zustande
[22]
.
Nationalrat Ruf (sd, BE) ging die Verschärfung des Asylrechts hingegen zu wenig weit. Gegen den Willen der vorberatenden Kommission hielt er an seiner 1985 eingereichten parlamentarischen Initiative fest, mit welcher er erreichen wollte, dass die Schweiz
nur noch Flüchtlingen aus dem abendländischen Kulturkreis – und auch diesen nur unter sehr restriktiven Bedingungen – Asyl gewähren könnte. Mit überwältigenden Mehr lehnte der Rat es ab, dieser Initiative Folge zu geben. Trotz der deutlichen Abfuhr doppelte Ruf mit einer neuen Initiative nach, welche eine Maximaldauer des Verfahrens von sechs Monaten in der Verfassung festschreiben möchte
[23]
.
Auf den 2. Oktober trat das Gesetz über die
Schaffung eines Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) in Kraft. Entgegen früher geäusserter Rücktrittsabsichten wird Peter Arbenz dem neuen Amt bis mindestens Ende 1992 vorstehen. Die Bestätigung von Arbenz wurde von der Linken, die im Vorjahr noch lautstark seinen Rücktritt verlangt hatte, und den Hilfswerken ziemlich kommentarlos zur Kenntnis genommen. Zu diesem weniger emotionalen Umgang mit seiner Person trug der ehemalige Delegierte für das Flüchtlingswesen (DFW) wohl auch selber bei, befleissigte er sich doch neuerdings recht zurückhaltender Töne und zunehmend differenzierter Äusserungen. Mehrmals wies er auf die innere Verunsicherung einer Gesellschaft als Hauptursache der Fremdenangst hin und rief die Bevölkerung zu grösserer Toleranz den Asylsuchenden gegenüber auf
[24]
.
Das bedeutet aber nicht, dass die
Kritik an der Praxis der Bundesbehörden verstummt wäre. Besonders die Hilfswerke bemängelten immer wieder, dass die Asylgesuchsentscheide des DFW von geringer Sachkompetenz und Menschenkenntnis geprägt seien und die angewendeten Kriterien der psychischen Situation von Menschen, die in ihrer Heimat gefoltert oder vergewaltigt wurden, kaum Rechnung trügen. Dabei konnten sie sich auf eine Studie berufen, die im Auftrag des Roten Kreuzes entstanden war, und die harsche Kritik an den Begründungen der DFW-Entscheide übte. Die
GPK des Nationalrates nahm dieses
Gutachten als Grundlage, um die Arbeit des DFW zu durchleuchten. Nachdem sie bereits anlässlich einer Inspektion im April die Qualität der Empfangsstellenprotokolle gerügt hatte, fand sie nun auch die Vorwürfe gegen das Zustandekommen der DFW-Entscheide in vielen Punkten bestätigt und bemängelte vor allem die Reduzierung der Asylentscheide auf Textbausteine. Sie wollte ihre Kritik aber im Verhältnis zur Grösse und Schwierigkeit der gestellten Aufgabe verstanden wissen
[25].
Die
Hilfswerke wandten sich mit aller Entschiedenheit gegen die Weisung des BFF, ihre Vertreter bei den Nichteintretensverfahren von den Befragungen auszuschliessen. Mit Schützenhilfe der SP erreichten sie, dass das Amt hier teilweise nachgeben musste. Weniger Erfolg hatten sie mit ihrer – ebenfalls von der SP unterstützten – Forderung nach einem Ausschaffungsstop für kurdische Asylbewerber. Im Nationalrat darauf angesprochen, erklärte der Bundesrat, trotz seiner Besorgnis über die Menschenrechtssituation in der Türkei könne er keine Anzeichen für eine systematische Verfolgung der Kurden ausmachen
[26]
.
Klar war hingegen für den Bundesrat, dass Angehörige aus den ehemaligen Ostblockstaaten
Polen, Ungarn und CSSR nicht mehr von Menschenrechtsverletzungen bedroht sind, weshalb er diese Länder zu
'safe countries' erklärte. Im Dezember sprach Bundespräsident Koller von der Möglichkeit, die Sowjetunion ebenfalls in die Liste der sicheren Länder aufzunehmen. Dass dies nicht bedeutet, dass die Schweiz deshalb nicht gewillt wäre, Emigranten aus Osteuropa aufzunehmen, machten sowohl Bundespräsident Koller wie Arbenz klar
[27]
.
Ende Jahr wurde ersichtlich, dass die dritte Asylgesetzrevision nicht zu einer merklichen Entspannung der Lage geführt hatte. Die Hilfswerke und die SP bemängelten wachsende Willkür im Verfahren und unverständliche Verzögerungen bei der Schaffung der verwaltungsunabhängigen Rekurskommission. Rechtsbürgerliche Kreise dagegen verlangten wieder lautstark die Einführung von Notrecht und den Einsatz der Armee an der Grenze. In einem Brief an die Kantone schloss Bundespräsident Koller Ende Jahr die Anwendung von Notrecht zwar weiterhin aus, kündigte aber an, dass 1991 voraussichtlich
Formationen der Armee das Grenzwachtkorps und die Grenzpolizeidienste verstärken würden
[28]
.
Die
dritte Asylgesetzrevision brachte
für die Kantone kaum Neuerungen. Auf den im Vernehmlassungsentwurf noch enthaltenen und sowohl von den Hilfswerken wie von einer Mehrheit der Kantone befürworteten Systemwechsel von der erstinstanzlich kantonalen zu einer reinen Bundesbefragung wurde schliesslich verzichtet, da sich der DFW ausserstande sah, im Rahmen der personellen Möglichkeiten seines Amtes diese Aufgabe zu übernehmen. In Form einer Kompetenznorm im neuen Asylgesetz setzte sich im Gegenteil das bereits seit längerer Zeit von Genf propagierte Modell durch, wonach der Kanton nicht nur die Erstbefragung durchführt, sondern auch den Entscheid vorbereiten kann. Erste Abklärungen und Versuche in dieser Richtung erfolgten ab Oktober
[29]
.
Auf Wunsch der Kantone wurde im neuen Asylgesetz eine Bestimmung eingeführt, wonach der Bund inskünftig Unterkünfte erwerben oder vorfinanzieren kann, um so einen Beitrag zur Entschärfung der
immer schwieriger werdenden Unterbringungssituation der Asylbewerber zu leisten
[30]
. Doch derartige Gesten konnten nicht verhindern, dass sich Ende Jahr die
Zeichen des Unmuts aus den Kantone zu häufen begannen. Im Zürcher Kantonsparlament gab der kantonale Fürsorgedirektor zu verstehen, dass ihm das Zustandekommen einer Standesinitiative zur Kontingentierung der jährlichen Einreisezahlen von Asylbewerbern nicht ungelegen käme. Und der Freiburger Staatsrat forderte in einem Schreiben an den Bundesrat, Artikel 9 des Asylgesetzes, welcher das Notrecht vorsieht, müsse endlich angewendet werden, da die internationale Flüchtlingskonvention und das eidgenössische Asylgesetz keine tauglichen Instrumente mehr seien, um den heutigen Völkerverschiebungsproblemen gerecht zu werden
[31]
.
Die Ungeduld der Kantonsbehörden erklärt sich auch aus ihrer Befürchtung, dass sich immer mehr
Gemeinden in Anlehnung an das aargauische Brittnau weigern könnten, Asylbewerber aufzunehmen. Obgleich das Bundesgericht in Beurteilung einer Beschwerde der Zürcher Gemeinde Richterswil klar das Vorhandensein von Rechtsgrundlagen bestätigte, die es einem Kanton erlauben, den Gemeinden Asylbewerber zwangsweise zuzuweisen, und auch Bundespräsident Koller in der Fragestunde der Wintersession noch einmal unterstrich, dass eine Verweigerung der Aufnahme von Asylsuchenden eindeutig rechtswidrig wäre, drohten einzelne Gemeinden oder ganze Gemeindeverbände, Bund und Kanton die Gefolgschaft aufzukündigen
[32]
.
Österreich und Italien entsprachen einem seit längerer Zeit von der Schweiz geäusserten Wunsch und führten die Visumspflicht für türkische Einreisende ein
[33]
.
Im Juni beschloss die EG in Dublin das
europäische Erstasylabkommen, welches Asylsuchenden verunmöglichen soll, in mehr als einem Staat um Asyl nachzusuchen. Die Schweiz hatte schon im Vorfeld des Vertragsabschlusses ihr Interesse bekundet, diesem Abkommen beizutreten. Im Rahmen des Europarates legte der Bundesrat, der sich von einer engeren europäischen Zusammenarbeit eine Reduktion der Asylgesuche um rund 20% verspricht, denn auch schon ein Konzept für einen europäischen Asyldatenaustausch vor
[34].
Die Hilfswerke stehen diesen Bemühungen um ein verstärktes polizeiliches Zusammengehen kritisch gegenüber. Sie bemängeln am Erstasylabkommen unter anderem das Fehlen einer überstaatlichen Kontrolle, ungenügenden Datenschutz und die geringe Rücksichtnahme auf die persönlichen Verhältnisse der Asylsuchenden. Die Frage, ob sie bei einem Beitritt der Schweiz das Referendum ergreifen würden, mochten sie nicht abschliessend beantworten
[35].
Jenische
Weit mehr als die bisher genannte Zahl von 600 jenischen Kindern — nämlich an die 2500 — sollen gemäss dem "Schweizerischen Beobachter" zwischen 1926 und 1973 von ihren Eltern getrennt worden sein, da neben dem Pro-Juventute-Hilfswerk "Kinder der Landstrasse", das für das Schicksal von 619 Betroffenen verantwortlich zeichnete, noch weitere Institutionen an der Kampagne beteiligt gewesen seien, in deren Rahmen vielen Zigeunern ihre minderjährigen Kinder entrissen wurden.
In einem Gespräch mit dem " Beobachter" stellte Bundesrat Cotti umfassende
Abklärungen der historischen, rechtlichen und soziologischen Aspekte der Geschehnisse rund um die Aktion "Kinder der Landstrasse" in Aussicht. Diese sollen auf der Grundlage unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen und unter Einbezug der Betroffenen erfölgen. Der Vorsteher des EDI führte weiter aus, die bereits vom Bund bewilligten 3,5 Mio Fr.
'Wiedergutmachungsgelder' reichten allem Anschein nach nicht aus, und er rechne damit, dass weitere Summen zur Verfügung gestellt werden müssten. Gleichzeitig bekräftigte er aber nochmals, dass er kaum die Möglichkeit sehe, den Jenischen eine in der Verfassung festgeschriebene Anerkennung als Minderheit zuzugestehen, wie diese es aus Anlass der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft angeregt hatten. Die Schweiz, legte Cotti dar, kenne
kein Sonderstatut für Bevölkerungsminderheiten; ein solches sei auch für die Rätoromanen nicht vorgesehen
[36].
Bei der Revision des Bundesgesetzes über die Unterstützung Bedürftiger überwies der Nationalrat ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit, mit dem der Bundesrat gebeten wird, Möglichkeiten zu prüfen, wie den fahrenden Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall unbürokratisch und ohne Diskriminierung
Unterstützung gewährt werden kann, wo immer sie sich in der Schweiz aufhalten
[37].
Stellung der Frau
Seit dem Volksentscheid von 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert und kann demzufolge
auf dem Rechtsweg eingefordert werden. Dies geschah seither viel seltener als es die damaligen Gegner der Vorlage vorausgesagt hatten. Im Berichtsjahr fällten die Gerichte nun aber mehrere Urteile, die recht viel Staub aufwirbelten. Am meisten Aufsehen erregte jenes, mit welchem das Bundesgericht die sofortige Einführung des kantonalen und kommunalen Frauenstimm- und Wahlrechts im Kanton Appenzell Innerrhoden anordnete. Ebenfalls auf Art. 4 Abs. 2 BV berief sich das Eidg. Versicherungsgericht in der Beurteilung von zwei Fällen aus dem Sozialversicherungsrecht: Es sprach einem pensionierten Lehrer im Kanton St. Gallen die bis anhin verweigerte Witwerrente zu, weil es nicht zulässig sei, dass eine Pensionskasse Witwenrenten vorbehaltlos, Witwerrenten aber nur unter gewissen Bedingungen ausrichte, und es verpflichtete den Kanton Genf dazu, einem Angestellten des Universitätsspitals einen Adoptionsurlaub zu gewähren, obwohl dies im Spitalstatut nur für Adoptivmütter vorgesehen ist
[38].
Die beiden Urteile des Versicherungsgerichtes zeugen von einer Tendenz, die auch in anderen Bereichen zu beobachten ist. Art. 4 Abs. 2 BV wird dabei formal ausgelegt und
führt dazu, männliche Rechtsansprüche zu untermauern und bestehende weibliche Privilegien in Frage zu stellen. Immer wieder wird – vor allem von männlicher Seite – zu argumentieren versucht, der Anspruch auf gleiche Rechte sei mit der Erfüllung gleicher Pflichten abzugelten. So folgte im Kanton St. Gallen das Parlament gegen den heftigen Widerstand von SP, LdU und GP einem Antrag der Regierung auf
Einführung der Feuerwehrpflicht für Frauen. Ähnliche Bestrebungen sind in den Kantonen Bern, Baselstadt und Waadt im Gang, während das Ansinnen 1989 im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt wurde. Eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen, etikettiert als Bürgerpflicht, schlug auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft vor
[39].
Frauenpolitisch engagierte Frauen und Männer weisen solche Forderungen vehement zurück, weil es ihrer Überzeugung nach nicht angeht, auf gleiche Pflichten zu pochen, solange die rechtliche und faktische Diskriminierung der Frauen in wesentlichen Bereichen anhält. Um den Blick auf die Gleichstellungsproblematik zu schärfen, möchten sie, dass der
Bundesrat regelmässig über den Stand der Frauenförderung berichtet. Ein Postulat Longet (sp, GE), welches den Bundesrat ersucht, den Räten mindestens einmal pro Legislaturperiode darzulegen, wieweit Art. 4 Abs. 2 BV auf Bundesebene, in den Kantonen und in der Wirtschaft verwirklicht ist, wurde diskussionslos überwiesen; noch 1987 war ein gleichlautender Antrag abgelehnt worden. Alle Nationalrätinnen unterzeichneten ein überwiesenes Postulat ihrer Luzerner CVP-Kollegin Stamm, mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, inskünftig seinen
Geschäftsbericht so abzufassen, dass die Förderung der Frauenanliegen und der Frauenpräsenz in der Regietangs- und Verwaltungstätigkeit ersichtlich wird. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Leutenegger Oberholzer (gp, BL), das den Bundesrat einlädt,
in allen Botschaften und Berichten die Auswirkungen der Vorlage in bezug auf die Gleichstellung in einem gesonderten Abschnitt darzulegen
[40]
.
Mehr Klarheit über die tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz erhofft man sich von den
Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 29, welches gerade im Hinblick auf die Frauenforschung mit weiteren 3,5 Mio Fr. dotiert wurde. Das vom Bundesrat neu in Auftrag gegebene
NFP 35 wird sich unter dem Titel "Frauen in Recht und Gesellschaft – Wege zur Gleichstellung" ausschliesslich frauenund gleichstellungsspezifischen Fragen zuwenden
[41]..
Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen ist eine der primären Aufgaben der
Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann, die im Berichtsjahr in weiteren Kantonen und Städten geschaffen wurden. Neu eröffnet oder beschlossen wurden derartige Stellen in den Kantonen Bern, Neuenburg, und Waadt sowie in den Städten Lausanne und Zürich. Der Kanton Tessin wählte für die Förderung der Gleichberechtigung die Minimalvariante und setzte eine ihm direkt unterstellte Beraterin für Frauenfragen ein
[42].
Ein ganz besonders heikler Bereich der indirekten Diskriminierung der Frauen ist die
Sprache. Von der Feststellung ausgehend, dass höhere Berufstitel sehr oft nur in der männlichen Form vorkommen, niedrigere Qualifikation dagegen eher weiblich umschrieben werden, liess das Gleichstellungsbüro des Kantons Genf einen
"Dictionnaire féminin-masculin" erstellen, welcher ungebräuchlich gewordene Bezeichnungen wieder aufnimmt (écrivaine, cheffe), andere neu einführt (pastoresse, femme-grenouille, homme de ménage)
[43]. Im Nationalrat wies die Berner Grüne Bär bei der Beratung des neuen Bürgerrechtsgesetzes darauf hin, dass die heute noch weitverbreitete Sitte, gerade auch in Gesetzestexten nur die männliche Form zu verwenden mit dem Hinweis darauf, dass die Frauen mitgemeint seien, der Diskriminierung der Frauen Vorschub leiste und auch inhaltlich zu recht vielen Konfusionen führen könne — wie beispielsweise der Ehe zwischen Männern
[44]!
Weiterhin thematisiert blieb auch die
Gewalt gegenüber Frauen. Die nationale Demonstration zum internationalen Frauentag (8. März) stand ganz in diesem Zeichen, wobei auch an die Ausbeutung der Frauen aus der Dritten Welt erinnert wurde. Im Mai lancierte die Vereinigung der Frauenhäuser eine Kampagne, um auf die tägliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern aufmerksam zu machen. In den grossen Städten wurden — meist auf privater Basis — punktuelle Massnahmen zum Schutz der Frauen ergriffen, die auf reges Interesse stiessen, oft aber nicht die für die Weiterführung des Projekts notwendige Unterstützung der öffentlichen Hand erhielten
[45].
Das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann regte an, den
8. März zum allgemeinen Feiertag zu erklären. Es erinnerte daran, dass der internationale Frauentag auf die Demonstrationen und Streiks von New Yorker Arbeiterinnen für bessere Arbeitsbedingungen ùnd höhere Löhne im März 1857 zurückgeht. Der erste internationale Frauentag wurde am 19. März 1911 in Dänemark, Deutschland, Osterreich, der Schweiz und den USA gefeiert
[46].
Um gegen die andauernden Benachteiligungen der Frauen in allen Lebensbereichen zu protestieren, riefen die SMUVGewerkschafterinnen zu einem landesweiten
Frauenstreik am 14. Juni 1991 auf, dem 10. Jahrestag der Einführung von Art. 4 Abs. 2 BV
[47]
..
Die erneute Ablehnung des Frauenstimmrechts in der Landsgemeinde von Appenzell-Innerrhoden, die damit verbundenen parlamentarischen Vorstösse auf eidgenössischer Ebene und das abschliessende Urteil des Bundesgerichtes werden an anderer Stelle behandelt (oben, Teil I, 1b, Stimm- und Wahlrecht).
In der Frage, welche Strategien entwickelt werden müssen, um den Frauenanteil in den politischen Gremien zu erhöhen, nimmt die
Diskussion um eine Quotenregelung einen immer breiteren Platz ein. Für die einen ist sie die einzig erfolgversprechende Form einer konsequenten Frauenförderung, für die anderen eine krasse Missachtung der demokratischen Spielregeln, wobei die Gegner vielfach übersehen, dass Quoten in der Schweiz gerade im politischen Bereich Tradition haben. Am bekanntesten dürften dabei gewisse regionale Minderheitenquoten sein wie etwa die Bestimmung, dass dem Berner Jura ein Sitz in der kantonalen Exekutive garantiert ist
[48].
Zwei Varianten der Quotenregelung scheinen sich anzubieten. Die gemässigtere setzt bei den
Parteien an, die ermuntert werden, den Frauen auf den Wahllisten mehr Platz einzuräumen. Diesen Weg über das freiwillige Engagement möchte vorerst die
Eidg. Kommission für Frauenfragen gehen, die in einem umfangreichen Bericht
("Nehmen Sie Platz, Madame") zum Schluss kam, der Hauptgrund für die Untervertretung der Frauen liege im Auswahlverfahren der Parteien. Als weiteren Grund nannte sie das Verhalten der Wählerinnen und Wähler und erst an dritter Stelle die Schwierigkeit, geeignete Kandidatinnen zu finden. Die Kommission appellierte deshalb an die Parteien, Frauen vermehrt in guter Position auf die Wahllisten zu setzen. Sollte der Frauenanteil bei den Wahlen von 1991 nicht auf mindestens 30% ansteigen, will sie eine strengere Form der Quotierung ins Auge fassen
[49].
Die zweite, radikalere Form der Quotenregelung sieht eine
Quotierung der Gremien vor. Hier setzen zwei im Nationalrat in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte
parlamentarische Initiativen ein: diejenige der SP-Fraktion, die erreichen möchte, dass bis zum Jahr 2003 kein Geschlecht mehr mit weniger als 40% im Nationalrat vertreten sein darf, und jene der grünen Abgeordneten Leutenegger Oberholzer (BL), die bis zum Jahr 2001 ebenfalls eine Mindestquote von 40% Frauen in allen wichtigen eidgenössischen Gremien (Parlament, Bundesrat, Bundesgericht) anstrebt. In dieselbe Richtung weisen auch
zwei Volksinitiativen. Die PdA lancierte im Sommer unter dem Titel
"Männer und Frauen" ein ausformuliertes Volksbegehren mit dem Inhalt, dass nach einer Übergangsfrist von 10 Jahren in allen politischen Behörden mit fünf Mitgliedern oder mehr mindestens 40% Frauen vertreten sein müssen. Im Herbst wurde bekannt, dass sich verschiedene frauenpolitische Gruppierungen zusammentun wollen, um unter dem Titel
"Nationalrat 2000" eine Initiative zu lancieren, die eine hälftige Vertretung der Geschlechter in der Grossen Kammer anvisiert
[50].
Eine weitere Möglichkeit, die politische Betätigung von Frauen aktiv zu fördern, könnte in der
Bildung eigentlicher Frauenparteien bestehen. In Luzern agiert seit einigen Jahren eine Unabhängige Frauenliste (UFL), und bei den Stadtratswahlen in Zürich erkämpfte eine unabhängige Frauenliste "Frauen-macht-Politik" (FRAP) drei Sitze. Aber auch über die Parteien hinaus versuchten die Frauen, gemeinsame Politik zu betreiben. So fand der Vorschlag von Nationalrätin Monika Stocker (gp, ZH), für das Jubiläumsjahr eine besondere Frauensession zu planen, sehr schnell Unterstützung weit über die Parteigrenzen hinaus. Dass dieses weibliche Zusammengehen den Männern nicht unbedingt genehm ist, zeigte sich in Biel, wo die Frauen aller Parteien eine eigene
Frauenfraktion bilden wollten, dann aber von ihren männlichen Stadtratskollegen zurückgebunden wurden
[51].
Da Frauen besonders in Kaderpositionen nach wie vor krass untervertreten sind, wird auch hier die Möglichkeit einer
Quotierung zur Diskussion gestellt. Aufgrund seiner Grösse und der Nähe zum Gesetzgeber würde sich der Sektor der öffentlichen Verwaltung besonders dafür eignen, hier ein Exempel zu statuieren. Versuche aus dem grünen Lager, bei der
Revision des Beamtengesetzes des Bundes die Bestimmung einzuführen, der Anteil der Frauen in den Überklassen – heute nur gerade 3% – müsse bis zum Jahr 2001 auf mindestens 40% erhöht werden, wurde mit dem klassischen Argument, dass sich nicht genügend gut ausgebildete Frauen finden liessen, zurückgewiesen. Die Verfechter des Antrags hatten vergeblich daran erinnert, dass die Bundesverwaltung seit Jahren schon Zielquoten für die sprachlichen Minderheiten kennt und zu deren Durchsetzung sogar das Instrument der bevorzugten Einstellung von Vertreterinnen und Vertretern dieser Minderheiten einsetzen darf
[52].
Ein Ziel des vom Parlament im März verabschiedeten
Impulsprogramms Weiterbildung ist die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen. Unter Federführung des Biga wurde ein
Bericht über die spezifische Situation erwerbstätiger Frauen erstellt. Die Autorin kam darin zum Schluss, dass alle Bemühungen um eine frauenfreundliche Weiterbildung nur dann Erfolg hätten, wenn gleichzeitig die unerlässlichen flankierenden Massnahmen sowie eine Uberprüfung der gesellschaftlichen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen in die Wege geleitet würden
[53].
Das vom Bundesrat in Aussicht gestellte
Gesetz für Lohngleichheit liess weiter auf sich warten. Schuld für die Verzögerung war offenbar der Widerstand einiger Kantone und vor allem der Arbeitgeberorganisationen gegen einzelne der geplanten Massnahmen. Angefochten wurden namentlich der Kündigungsschutz während einer Lohnklage sowie das Diskriminierungsverbot. Diese Opposition veranlasste den Bundesrat, eine zusätzliche Untersuchung über die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser umstrittenen Punkte anzuordnen. Das langsame Vorankommen bewog einzelne Nationalrätinnen, durch die Einreichung von
parlamentarischen Initiativen Druck aufzusetzen und zu signalisieren, dass bei einem unbefriedigenden Ausgang durchaus auch das Parlament gesetzgeberisch tätig werden könnte. Der Vorstoss Hafner (sp, SH) enthält die wichtigsten Punkte, die sich die Frauen vom künftigen Gesetz erhoffen. Die bereits im Vorjahr eingereichte Initiative Nabholz (fdp, ZH) möchte in einem ersten Schritt die Umkehr der Beweislast bei vermuteter Lohndiskriminierung erreichen; Ende Jahr stimmte die vorberatende Kommission dieser Initiative einstimmig zu
[54].
Erstmals konnte auch eine gewisse
Zunahme bei den Lohngleichheitsklagen festgestellt werden. Diese endeten allerdings mit sehr unterschiedlichem Erfolg. Während die Zürcher Krankenschwestern nach jahrelangem Kampf zu einem grossen Teil recht bekamen, blitzten die Berner Arbeitslehrerinnen und die Basler Kindergärtnerinnen vor Verwaltungsgericht ab. Besonders beachtet wurde eine Lohngleichheitsklage, welche die
Frauen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) anstrengten, da sich diese nicht gegen einen Arbeitgeber richtete, sondern gegen die Gewerkschaft, die sich bereit erklärt hatte, im neu ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag für die Buchbinderbranche unterschiedlichen Mindestlöhnen für Männer und Frauen zuzustimmen. Dabei erhielten die GDP-Frauen auch Schützenhilfe aus dem Bundeshaus: In Beantwortung einer Petition, die sie an die Landesregierung gerichtet hatten, stellte Bundespräsident Koller zwar fest, dass er keinen Einfluss auf die Unterzeichnung von Gesamtarbeitsverträgen nehmen könne, bekräftigte aber, dass das Prinzip der Lohngleichheit zwingend sei und keine Abweichungen dulde
[55].
Über die beabsichtigte Lockerung des Nachtarbeitsverbots für Frauen wird an anderer Stelle berichtet (oben, Teil I, 7a, Arbeitszeit), ebenso über die Stellung der Frauen in Bildung und Wissenschaft (unten, Teil I, 8a, Hochschulen und Forschung).
Familienpolitik
Die Im Vorjahr lancierte Einzelinitiative "für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens"
(Stammhalterinitiative), welche nur gerade von den Jungliberalen unterstützt wurde, scheiterte klar; Ende Februar war sie erst von rund 500 Personen unterzeichnet worden, weshalb auf eine weitere Sammlung von Unterschriften verzichtet wurde
[56].
Kinder
Ende September trafen sich Staatsmänner aus aller Welt in New York zum
Weltkindergipfel. Die Schweizer Delegation wurde von Bundesrat Felber geleitet. Die Politiker verpflichteten sich in einer gemeinsamen Erklärung feierlich, "den Rechten der Kinder, ihrem Überleben sowie ihrem Schutz hohe Priorität einzuräumen"
[57].
Welche Konsequenzen dies für die Schweiz habe, wollten daraufhin mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier wissen, und sie erinnerten daran, dass die Schweiz die anfangs September in Kraft
getretene UNO-Konvention über die Rechte der Kinder aufgrund des Saisonnierstatuts, welches den Familiennachzug verbietet, nicht vorbehaltlos unterzeichnen kann. Der Bundesrat wollte ein Postulat Bär (gp, BE) mit der Aufforderung, den Räten über den Kindergipfel Bericht zu erstatten und die Konvention zur baldigen Ratifizierung vorzulegen, zwar entgegennehmen, doch wurde es vom Zürcher SD-Nationalrat Steffen bekämpft. Noch nicht behandelt wurden eine Motion Longet (sp, GE) und eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE), welche beide verlangen, die einer Ratifizierung allfällig entgegenstehenden Gesetze seien zu revidieren
[58].
Am Pfingstmontag wurde im Kanton Solothurn die
Schweizerische Partei für Kind und Gemeinschaft aus der Taufe gehoben. Die 17 Initianten, die sich selber als politische Newcomer bezeichneten, führten als Begründung für ihren Schritt ihre persönliche Betroffenheit an und den Umstand, dass Kinder heute weder ein Mitspracherecht noch eine wirklich starke Lobby haben. Die Partei will sich für eine grössere finanzielle Unterstützung der Eltern durch den Staat, für verstärkte Verkehrssicherheit und für bessere schulische Bedingungen stark machen
[59]
.
Jugendliche
Die Schweizer Jugendlichen sind zufrieden, haben strenge Moralvorstellungen, sind politisch uninteressiert, vertrauen aber den politischen und sozialen Institutionen. Zu diesem Ergebnis kam eine in privatem Auftrag erstellte
Studie über das Wertsystem der jungen Schweizerinnen und Schweizer. Das allgemein vorherrschende Glücksgefühl lässt aber auch noch Wünschen Platz: So hoffen vorab die Deutschschweizer, dass ihre persönliche Entfaltung gefördert wird, während die Welschen und die Tessiner sich primär nach einem natürlicheren Leben sehnen
[60]
.
Die These von der zunehmenden politische Desinteressiertheit scheint hingegen für die
Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) nicht zuzutreffen. An ihrer Delegiertenversammlung vom 11. März verlangte sie vom Bundesrat, die Konsequenzen aus der Fichenaffäre zu ziehen und gesamthaft zurückzutreten. Vertreten waren an dieser Versammlung rund 50 der über 80 Mitgliederorganisationen; einige, wie z.B. die Jungfreisinnigen distanzierten sich allerdings von dieser Forderung. Es war wohl dieses Vorprellen der SAJV, welches Nationalrat Leuba (lp, VD) bewog, in einer Interpellation die Subventionierung der Jugendorganisationen in Frage zu stellen. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die Meinungsfreiheit und erinnerte daran, dass den Jugendverbänden eine wichtige Aufgabe bei der staatsbürgerlichen Bildung der Jugendlichen zukommt
[61]
.
Die Regierung kam einem Wunsch der SAJV nach und wählte
Nationalrätin Ursula Hafner (sp, SH) zur neuen Präsidentin der Eidgenössischen Jugendkommission. Sie trat die Nachfolge des freisinnigen Genfer Nationalrates Guy-Olivier Segond an, welcher die Kommission seit 1980 präsidiert hatte
[62]
.
Der Umbruch in den Ländern Osteuropas bringt auch den Schweizer Jugendlichen konkrete Vorteile: Die Durchführung von Jugendprojekten und damit die Zusammenarbeit zwischen Ost und West werden verstärkt. Das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellte erstmals einen
Fonds von 1 Mio Franken, verteilt auf die nächsten drei Jahre, für
Jugendprojekte mit osteuropäischen Partnern zur Verfügung. An der dritten Europäischen Jugendminister-Konferenz in Lissabon unterstützte die von Bundesrat Cotti angeführte Delegation das
Projekt eines zweiten europäischen Jugendzentrums, das in Osteuropa errichtet werden soll. Wie im bestehenden Zentrum in Strassburg, das direkt vom Europarat finanziert wird, sollen dort Jugendleiter aus ganz Europa geschult werden. Neben dieser zentraler Jugendleiter-Ausbildung existiert auch ein
Europäischer Jugendfonds, mit dem konkrete Projekte, Studien und Seminarien unterstützt werden. In einem überwiesenen Postulat Hafner (sp, SH) wird der Bundesrat ersucht, den freiwilligen Beitrag des Bundes an diesen Fonds von 1991 an allmählich auf 100 Prozent des obligatorischen Beitrags zu erhöhen
[63]
.
Die Revision des Sexualstrafrechts (Schutzalter, 'Jugendliebe') sowie die Bestrebungen um die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre werden an anderer Stelle behandelt (siehe oben, Teil I, lb, Stimm- und Wahlrecht und Rechtsordnung).
Senioren
Der Nationalrat nahm von zwei Einzelpetitionen Kenntnis, welche einen Steuererlass sowie eine Herbstzulage für über 90jährige Schweizer verlangte, gab ihnen aber keine Folge, da seiner Ansicht nach die verfassungsmässigen Grundlagen dafür fehlen
[64]
.
Auf den zweiten Demographiebericht des Bundesrates und die Probleme der Altersvorsorge sowie auf das politische 'Coming out' der Rentner mit der Lancierung der Volksinitiative "für einen vollen Teuerungsausgleich bei laufenden Renten der beruflichen Vorsorge" wird an anderer Stelle eingegangen (siehe oben, Teil I, 7c, AHV und BVG).
Weiterführende Literatur
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Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (Hg.), Lohngleichheit für Mann und Frau: Kurzfassung des Schlussberichts der vom eidg. Justiz- und Polizeidepartement eingesetzten Arbeitsgruppe "Lohngleichheit", (Text: H. Stutz), Bern 1990.
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H. Ringeling / M. Svilar (Hg.), Alter und Gesellschaft, Bern 1990.
[1] Bund und NZZ, 10.11.90. Zur Ausarbeitung eines solchen Berichts wurde der BR auch durch ein 1989 überwiesenes Postulat der GPK des NR sowie ein vom StR überwiesenes Postulat Weber (Idu, ZH) aufgefordert, während ein vom NR überwiesenes Postulat Seiler (svp, BE) anregte, in derartigen Berichten künftig den Begriff "ausgewogenes Verhältnis" durch denjenigen einer "ausgeglichenen Wanderungsbilanz" zu ersetzen (Amtl. Bull. StR, 1990, S. 257 f.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1264 f.). Siehe auch SPJ 1989, S. 213 und 216.
[2] NZZ, 17.4.90; SKA-Bulletin, 1990, Nr. 10, S. 7 f. In einer weiteren Umfrage zeigte sich, dass 42% der befragten Personen die Anzahl der in der Schweiz lebenden Flüchtlinge überschätzte (NZZ, 10.7.90). Eine Studie der Universität Zürich kam zum Schluss, dass steigende Ausländerzahlen weder ein notwendiger noch ein hinreichender Erklärungsgrund für Fremdenfeindlichkeit sind, und dass vielmehr die periodisch wiederkehrenden Identitätskrisen moderner Gesellschaften zu Phasen von Überfremdungsängsten führen (SZ, 27.1.90; Bund, 12.9.90; LNN, 14.11.90).
[3] BBl, 1990, I, 929 ff.; SPJ 1988, S. 211 ff.; Bund, 4.11. und 6.11.89.
[4] BBl, 1991, I, S. 106 ff.; NZZ, 5.12.90.
[5] Zug: WoZ, 16.3.90. SAJV: Bund, 14.9.90. BFF: Bund, 17.11.90. Zum Vernehmlassungsverfahren über den Beitritt der Schweiz zum internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und über eine entsprechende Strafrechtsrevision siehe oben, Teil 1, lb (Grundrechte).
[6] Solidaritätskundgebungen: Dém., 28.3., 2.4., 4.4., 4.8. und 1.10.90; JdG, 30.5.90; Suisse, 28.6. und 31.10.90; LNN, 12.12.90; TA, 24.12.90. Urteil von Wimrnis (BE): Bund und BZ, 1.6.90; TA, 7.7.90.
[7] BA für Ausländerfragen, Ausländische Bevölkerung in der Schweiz, Stand Dezember 1990; Presse vom 29.1.91; Lit. Schütz. Ein überwiesenes Postulat Fäh (fdp, LU) lud den BR ein, inskünftig in den Ausländerstatistiken auch die Kategorien der Asylbewerber, Saisonniers und Kurzaufenthalter erscheinen zu lassen (Amtl. Bull. NR, 1990, S. 706 f.). Grenzgänger: TW, 26.1.90; Presse vom 23.2.90. Schwarzarbeiter: Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1955 f. (Interpellation Fankhauser, sp, BL); SHZ, 1.2.90; Coop-Zeilung, 30.8.90; SZ, 29.11.90.
[8] TA, 31.1. und 19.2.90; SZ, 5.5.90; BaZ, 19.7.90; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1692 (Koller). Der Geschäftsbericht des BR erwähnt denn bei den noch angestrebten Sonderlösungen und Übergangsperioden für einen eventuellen EWR-Beitritt auch nur die "quantitativen Aspekte der Ausländerpolitik" (Gesch.ber. 1990, S. 43). Auch die OECD empfahl der Schweiz, ihre Fremdarbeiterpolitik neu zu überdenken (Bund, 10.8.90).
[9] Lit. Straubhaar / Lüthi.; Presse vom 6.1.90 (Ausführungen von Biga-Direktor Hug); siehe auch SPJ 1989, S. 214 f. In der Bevölkerung scheint aber eine Lockerung der Beschränkungen für ausländische Arbeitnehmer nach wie vor Angste auszulösen. In einer Umfrage sprachen sich nur 32% für eine weitergehende Freizügigkeit aus, 44% waren dagegen und 18% konnten sich nicht entscheiden (SKA-Bulletin, 1990, Nr. IO, S. 8).
[10] Diskussion, Nr. 11, S. 26 ff. (Auszüge aus den Stellungnahmen); Presse vom 27.1.90.
[11] Diskussion, Nr. 11, S. 12 ff. (VPOD) und S. 15 f. (GBH); BaZ, 13.3.90 (CNG); TA, 6.9.90 (Aufruf); Presse vom 17.9.90 (Kundgebung); Verband/. B.vers., 1990, IV, S. 87 (Motion Fankhauser). In linken und kirchlichen Kreisen stiess die Ausländerregelung 1990/91 (AS, 1990, S. 1720 ff.), die eine Erhöhung des Saisonnierkontingents um rund 7000 Personen vorsieht, auf harsche Kritik (VPOD, 28.6.90; VHTL, 11.7.90: DP, 16.8.90; CdT, 5.9.90; Aktiv, 27.9.90; NZZ, 5.10. und 30.10.90; Presse vom 25.10.90).
[12] Schulstreit: NZZ, 27.9.90; LNN, 29.9.90; Bund, 27.11.90. Lebensbedingungen illegal eingereister Saisonnierkinder: Bund, 23.5.90; SN, 29.5.90; Vat, 21.6.90; BZ, 28.6.90; BaZ, 25.8.90; LNN, 4.9.90; WoZ, 14.9.90.
[13] Ch. Perret-Schiavi, "Die Sozialversicherung im Reisegepäck", Plädoyer, 1990, Nr. 1, S. 40 ff.; 24 Heures, 26.1.90; TA, 31.l.und 28.4.90; L'Hebdo, 1.2.90; BaZ, 2.2.und 19.7.90; Vat., 12.2.90; LNN, 24.10.und 17.11.90; CdT, 24.10.90; Suisse, 15.11.90. Ein Postulat der NR-Kommission für soziale Sicherheit wies darauf hin, dass im Bereich der Sozialversicherungen zwischenstaatliche Abkommen nicht genügen, um den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten (Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 64).
[14] Gesch.ber. 1990, S. 209; Suisse, 13.4.90; VO, 19.4.90; SPJ 1989, S. 215.
[15] Vr und VO, 15.2.90; BZ, NZZ und Suisse, 11.7.90.
[16] Lit. Riedo / Ryter; Gesch.ber. 1990, S. 209; Bund, 17.11.90.
[17] Presse vom 30.1.91. Für die Stimmung in der Bevölkerung siehe oben, Fremdenfeindlichkeit.
[18] BBI, 1990, 11; S. 573 ff.; Lit. Kälin / Stöckli; Presse vom 1.3. (Vernehmlassungsentwurf) und 28.4.90.
[19] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 790 ff.; Presse vom 6.6. und 7.6.90.
[20] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 343 ff.; Presse vom 13.6.90. Zum 'Fahrplan' der Einsetzung der Beschwerdeinstanz siehe Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1692.
[21] Amtl. Bull. StR, 1990, 474 ff. und 541 f.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 865, 1036 ff., 1060 ff., 1072 ff., 1 179 und 1318; AS, 1990, S. 938 ff.; BBl, 1990, 11, S. 1262 f. (Bundesamt).
[22] Presse vom 5.7.90; LNN, 1.9.90; WoZ, 6.7.90; Bund, 15.9.90; NZZ, 27.9.90.
[23] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1617 ff.; Verhandl. B.rers., 1990, V, S. 36. Zur Volksinitiative der SD "für eine vernünftige Asylpolitik" siehe oben, Fremdenfeindlichkeit.
[24] AS, 1990, S. 1587 f.; SN, 20.1.90; Vat, 15.2.90; LNN, 23.3.90; Presse vom 12.9.90; TA und NZZ, 28.11.90; Presse vom 22.12.90; L'Hebdo, 28.12.90.
[25] Lit. Hausammann / Achermann; BB!, 1990, II, S. '781 ff. und 1991, I, S. 293 ff.
[26] TA, 23.8.90; Bund, 24.8.90; TW, 25.8. und 2.10.90; Vr, 12.10.90; Suisse und JdG, 1.11.90; SPS-Pressedienst, 6.11.90; NZZ, 15.11. und 21.12.90; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1071 f. und 1697 f.
[27] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2214; NZZ, 1.11.90; BZ, 7.12.90; Bund, 17.12.90.
[28] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1693 f., 2214 und 2215; Verbandl. B.vers., 1990, V, S. 61, 107 f., 110, 119 und 149; Presse vom 21.12. und 22.12.90.
[29] BBI, 1990, II, S. 573 ff.; Bund, 11.6.90; NZZ, 10.11.90; JdG, 22.11.90; L'Hebdo, 28.12.90; siehe auch SPJ 1989, S. 218.
[30] Mit der finanziellen Entlastung der Kantone bei der Beschaffung von Unterkünften übernahm der BR das Anliegen einer in der Sommersession überwiesenen Motion des Glarner SVP-NR Hösli (Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1258).
[31] Zürich: TA, 11.12.90; Bund, 12.12.90. Freiburg: JdG, Lib. und NZZ, 28.12.90. Die Idee einer Kontingentierung wird auch von liberalen Kreisen vertreten: Opinion libérale, 1990, Nr. 26, S. 29 ff.; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1073 f. (überwiesenes Postulat Gros, GE).
[32] Siehe dazu SPJ 1989, S. 218. Bundesgericht: NZZ, 24.3., 26.3. und 18.4.90; Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 91/1990, S. 347 ff. Haltung des BR: Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2212 f. Drohungen von Gemeinden: Bund, 11.7. und 6.11.90; LNN, 1.8.90; AT, 25.10.90; Vr, 10.12.90 (Übersicht).
[33] SGT, 18.1.90; TA, 26.9.90.
[34] Lit. Achermann; SZ, 13.1.90; Suisse, 14.1.90; BZ, 5.5.90; JdG, 18.6.90 (Arbenz); TW, 23.6.90; BaZ, 26.6.90; TA, 2.7.90 (Koller); NZZ, 28.12.90; siehe dazu auch SPJ 1989, S. 218 f.
[35] Flüchtlingsinformation Bern, Festung Europa 92/93, Bern 1990; BZ, 10.11.90; TA, 12.11.90.
[36] SPJ 1989, S. 219; Presse vom 16.3.90. In der für die Verteilung der 'Wiedergutmachungsgelder' eingesetzten Kommission brachen schon bald heftige Divergenzen zwischen der Fondskommission und der Stiftung "Naschet Jenische" aus, welche die Arbeit der Kommission lahmzulegen drohten (SZ, 9.11.90).
[37] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1828.
[38] Zum Frauenstimmrecht siehe oben, Teil I, 1b (Stimm- und Wahlrecht). St. Gallen: siehe oben, Teil I, 7c (Berufliche Vorsorge). Genf: Suisse und TW, 3.11.90. Für die Benachteiligung der Frauen in den Sozialversicherungen siehe oben, Teil I, 7c (Grundsatzfragen und AHV/IV).
[39] Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 49 und 1991, Nr. 1, S. 85; TA, 10.5.90; LNN, 7.9.90; M. Bigler-Eggenberger, "Gleichstellung, Rechtsgleichheit und Gleichmacherei", in Rote Revue, 69/1990, Nr. 1-2, S. 12 ff.
[40] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 440 ff. (Antrag Longet), 1990, S. 706 (Longet), 1269 (Leutenegger Oberholzer) und 1927 f. (Stamm).
[41] Mit der Aufstockung des NFP 29 sollen Wissenslücken über die neue Armut sowie über die Stellung der Frau und der Kinder in der Sozialpolitik geschlossen werden (Gesch.ber. 1990, S. 156; NZZ, 1.6.90); siehe dazu auch: C. Kaufmann, "Der Bedarf an frauen- und gleichstellungsspezifischer Forschung aus staatlicher Sicht", in NFP 29 Bulletin, Nr. 1, Sept. 1990, S. 11 ff.
[42] Frauenfragen, 1990, Nr. 2, S. 70 f., Nr. 3, S. 79 ff. und 1991, Nr. 1, S. 87; "Büros für die Gleichstellung in der Schweiz", in Emanzipation, 1990, Nr. 3, S. 10 ff.
[43] Lit. République; Express, 21.11.90; TA, 18.12.90.
[44] Siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht) sowie Lit. Albrecht. Zum Schluss, dass "eine Frau im Sinn des Gesetzes heute meistens noch ein Mann ist", kam auch die dritte feministische Juristinnentagung in Zürich (TA, 6.11.90).
[45] SPJ 1989, S. 222; Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 13 ff. (mehrere Artikel zum Thema sexuelle Gewalt); TW, 10.3.90; Suisse, 11.3.90; WoZ, 30.3.90; LM, 7.5.90; TA, 11.6.90; BaZ, 14.6.90; Ch. Salvisberg, "Widerstand gegen sexuelle Gewalt", in Emanzipation, 1990, Nr. 7, S. 21 f. Für die Aktivitäten in den Städten siehe Emanzipation, 1990, Nr. 2, S. 24 f.; Nr. 3, S. 24; Nr. 7, S. 21; Nr. 9, S. 23. Die Revision des Sexualstrafrechts wird an anderer Stelle behandelt: Teil I, 1b, Strafrecht.
[49] Lit. Eidg. Kommission; Presse vom 1.6.90. Das Gleichstellungsbüro des Kantons Jura rief ebenfalls die Parteien auf, freiwillig eine Quotierung vorzunehmen (JdG, 6.7.90).
[50] Verhandl. B.vers., 1990, V, S. (Nr. 83/84). "Frauen und Männer": BBI, 1990, III, S. 171; für eine gleichzeitig von der PdA lancierte Initiative "Gleiche Rechte in der Sozialversicherung" siehe oben, Teil I, 7c (Grundsatzfragen). "Nationalrat 2000": Presse vom 18.9.90. Siehe dazu auch oben, Teil I, 1e, Einleitung, und Lit. Stämpfli / Longchamp.
[51] Frauenparteien: S. Ricci-Lempen, "Politique: les sous-marins du féminisme", in Femmes suisses, 1990, Nr. 1, S. 12 f.; F. Greising, "Zwei Jahre Unabhängige Frauenliste Luzern", in Frauenfragen, 1990, Nr. 1, S. 30 ff.; siehe auch oben, Teil I, 1e (Kommunale Wahlen) und SPJ 1989, S. 243. Frauensession 1991: Presse vom 6.11.90; Frauenfraktion Biel: BZ, 24.1., 16.6. und 28.8.90.
[52] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2037 f.; TA, 3.11.90; Bund, 28.11.90.
[53] Lit. Calonder Gerster; LNN, 11.8.90. Für die Weiterbildungsoffensive allgemein siehe unten, Teil I, 8a (Formation professionnelle).
[54] Bund, 3.11.90. Hafner: Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 32. Nabholz: BZ, 12.1.90; NZZ, 6.9.90; siehe dazu auch SPJ 1989, S. 221 f.
[55] ZH: TA, 16.10. und 29.10.90. BE: Bund, 10.7.90. BS: Frauenfragen, 1990, Nr. 3, S. 81 und 1991, Nr. 1, S. 11 ff. GDP: WoZ, 9.2.90; Vr, 9.3.90; LNN, 24.3.90; TA, 27.3.90; TW, 8.9. und 15.11.90. BR: WoZ, 7.9.90. Bereits in der Fragestunde der Frühjahrssession hatte Koller die Auffassung vertreten, ein derartiger GAV wäre nichtig (Amtl. Bull. NR, 1990, S. 316).
[56] SPJ 1989, S. 222 f.; NZZ, 27.2.90; TA, 28.12.90; BBI, 1991, I, S. 1570.
[57] BZ, 29.9.90; Bund, 1.10.90.
[58] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2430; Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 35 und 107.
[59] Bund, SGT und TW, 9.6.90.
[60] Bund, TW und JdG, 17.10.90.
[61] NZZ, 12.3.90; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1297 f.
[62] Bund, 1.1.90; Presse vom 5.4.90.
[63] TA, 3.2.90; Vr, 8.6.90; BZ, 12.7.90; SN, 6.10.90; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2430 f.
[64] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1859 f.
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