Année politique Suisse 1991 : Sozialpolitik / Soziale Gruppen
 
Stellung der Frau
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Allgemeine Fragen
Anlässlich der Frauensession (siehe unten) wurde in allen Arbeitsgruppen die nach wie vor ausstehende Ratifizierung des UNO-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau verlangt und die Präsidentin der Vorbereitungsgruppe, Nationalrätin Stocker (gp, ZH) beauftragt, eine entsprechende Motion einzureichen. Der Vorstoss wurde von allen Nationalrätinnen mitunterzeichnet. Da der Bundesrat glaubhaft machen konnte, dass die aktuelle Situation in der Schweiz, auch wenn sie den Anforderungen des Übereinkommens noch nicht in allen Teilen genüge, doch mit der programmatischen Idee der Konvention vereinbar sei, und er zudem versprach, das Übereinkommen in der nächsten Legislatur vorzulegen, wurde die Motion auf seinen Wunsch hin nur als Postulat überwiesen [41].
Eine von der Bundeskanzlei geleitete interdepartementale Arbeitsgruppe legte in einem Bericht Empfehlungen für die sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann in der Gesetzes- und Verwaltungssprache vor. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass für eine befriedigende Verwirklichung der sprachlichen Gleichberechtigung eine "kreative Lösung" die tauglichste sei, nämlich eine Kombination von Paarformen in der ausführlichen Form (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer) oder in der Kurzform (Lehrer/innen, Lehrerinnen), von neutralen Formen (die Lehrenden, die Lehrkräfte) und der Möglichkeit zur Umformulierung [42].
Viele Frauen wollen alte und neue Benachteiligungen nicht mehr hinnehmen und nicht länger akzeptieren, dass sie eine Mehrheit mit Minderheitsproblemen sind. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verschaffen, folgten rund 500 000 Frauen in der einen oder anderen Form dem Aufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und beteiligten sich — unter dem Motto "Wenn Frau will, steht alles still" — am 14. Juni, dem zehnten Jahrestag der Abstimmung über den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung an einem gesamtschweizerischen Frauenstreik. In Städten und Ortschaften, Betrieben und Verwaltungen wurde eine entspannte, farbige und phantasievolle Atmosphäre verbreitet, wobei ernste Töne und konkrete Forderungen durchaus auch ihren Platz hatten [43]. Eine recht elegante Form fand die Bundesverwaltung, deren Beamtinnen kein Streikrecht haben, um dem Frauenstreiktag dennoch gerecht zu werden: den Mitarbeiterinnen wurde am 14. Juni die Möglichkeit gewährt, an einer vom eidgenössischen Personalamt mit dem Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann organisierten Tagung teilzunehmen, welche die Arbeitssituation der Frau zum Thema hatte [44].
Was die Frauen bereits am Streiktag verlangt hatten, nämlich dem Bundesrat direkt ihre Anliegen vortragen zu können, wurde ihnen erst viereinhalb Monate später gewährt, als die Bundesräte Cotti und Koller eine Abordnung von 55 Frauen zu einer Aussprache über die Verwirklichung von Gleichstellungspostulaten empfingen. Wichtigste Diskussionsthemen waren das Gleichstellungsgesetz, die 10. AHV-Revision, Mutterschaftsversicherung, Nacht- und Sonntagsarbeit, Kranken- und Pensionskassen sowie die Frauenförderung beim Bund. Die Frauen zeigten sich ob der zum Teil recht ausweichenden Stellungnahmen der beiden Bundesräte ziemlich enttäuscht und verlangten ein rascheres Tempo bei der Durchsetzung der Frauenpostulate [45].
Die Schweiz will mitmachen im Kampf gegen die physische und sexuelle Gewalt gegen Frauen. Der Bundesrat beschloss, die Schlusserklärung der ersten europäischen Ministerkonferenz zu diesem Thema zu unterzeichnen, welche die einzelnen Staaten zu Anstrengungen in den Bereichen Prävention, Gesetzgebung, Polizei, Verfahrensrecht und Grundlagenforschung einlädt [46].
Im Differenzbereinigungsverfahren beim Sexualstrafrecht lenkte der Ständerat in einem wichtigen Punkt auf die Linie des Nationalrates ein: Falls die Frau Anzeige einreicht, soll Vergewaltigung auch in der Ehe strafrechtlich verfolgt werden. Zwei Jahre zuvor hatte die kleine Kammer diesen Strafbestand nur bei getrennt lebenden Ehepartnern anerkennen wollen [47].
Eine bisher wenig in der Öffentlichkeit diskutierte Form der Gewalt gegenüber Frauen stellt die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz dar. Expertinnen gehen davon aus, dass jedes Jahr in der Schweiz rund 20 000 Frauen aus diesem Grund ihre Stelle kündigen. Diese Zahlen und einen aktuellen Gerichtsfall nahmen eine Genfer und eine Lausanner Frauengruppe zum Anlass, um unter dem Motto "Recht auf Arbeit in Würde" eine breitangelegte Kampagne zu lancieren, die Frauen dafür sensibilisieren soll, sich gegen derartige Übergriffe energischer zu wehren [48].
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Politische Vertretung
Aus Anlass von 700 Jahren Eidgenossenschaft, 20 Jahren Frauenstimmrecht und zehn Jahren Verankerung der Gleichstellung in der Bundesverfassung luden die Bundesparlamentarierinnen für den 7. und 8. Februar zu einer zweitägigen Frauensession ein. Rund 250 Frauen nahmen in Referaten und Arbeitsgruppen eine Standortbestimmung vor und stellten Forderungen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung. Stellvertretend für die Parlamentarierinnen der ersten Stunde sprachen die noch aktiven Rätinnen Uchtenhagen (sp, ZH) und Meier (cvp, LU) über den 'langen Marsch der Frauen nach Bern'. Besonderen Beifall fand die Feststellung Josi Meiers, die Schweizerinnen hätten in diesen zwanzig Jahren bewiesen, dass die Frau tatsächlich ins Haus gehöre – nämlich ins Gemeindehaus und ins Bundeshaus! Am zweiten Tag der Frauensession wurde eine Resolution der Vorbereitungsgruppe als zu unverbindlich zurückgewiesen. Stattdessen wurden – ohne darüber abzustimmen – konkrete Forderungen gestellt wie beispielsweise eine frauenfreundliche 10. AHV-Revision, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, eine stärkere Frauenvertretung in sämtlichen politischen Gremien, mehr Hausarbeit für Männer und mehr ausserfamiliäre Beschäftigung für Frauen. Die Frauen verlangten zudem Solidarität mit den Frauen der Dritten Welt und eine Ächtung des Krieges als männlicher Form der Konfliktlösung [49].
Der krassen Untervertretung der Frauen in den eidgenössischen Räten konnte auch der Aufruf von zahlreichen Frauenorganisationen, Gewerkschaften und Parteien, bei den Erneuerungswahlen ins Bundesparlament den Frauen präferentiell die Stimme zu geben, kaum beikommen. Mit 38 gegenüber 32 gewählten Frauen 1987 machen sie nach wie vor weniger als ein Sechstel der Abgeordneten aus. Im Nationalrat konnten sie allerdings um 3% auf 17,5% zulegen, wobei sich deutliche regionale Unterschiede zeigten: während in den welschen Kantonen und im Tessin nur 7,2% der Abgeordneten in der grossen Kammer Frauen sind, beträgt ihr Anteil in der Deutschschweiz immerhin 21,6%. Überdurchschnittlich vertreten waren die Frauen nur bei den Abgewählten: sechs von 17 nicht wiedergewählten Bisherigen waren Frauen, wobei die Nichtwiederwahl in einigen Fällen auf allgemeine Sitzverluste ihrer Parteien zurückging [50].
Bestrebungen zu einer gesetzlichen Verankerung des Frauenanteils in politischen Gremien mittels Quotenregelungen scheinen vorderhand wenig Chancen zu haben. Bereits im Januar des Berichtsjahres hatten verschiedene Frauenorganisationen die Volksinitiative "Nationalrat 2000" lanciert, welche eine hälftige Vertretung der Geschlechter in der grossen Kammer und die getrennte Wahl von Frauen und Männern auf separaten Listen jeder Partei anstrebte. Ende Jahr wurde das Vorhaben jedoch bereits wieder aufgegeben. Als Gründe für das Nichtzustandekommen der Initiative wurden Schwierigkeiten bei der Unterschriftensammlung, der Mittelbeschaffung und beim Aufbau regionaler Komitees und Gruppen genannt. Recht sang- und klanglos wurde Ende Jahr auch die Unterschriftensammlung für die beiden PdA-Initiativen "Männer- und Frauen" und "Gleiche Rechte in der Sozialversicherung" abgebrochen [51].
Auch das männerdominierte Parlament tut sich mit der Frage einer Quotenregelung schwer. Da ihrer Ansicht nach Quotenregeln nicht das geeignete Instrument zur Förderung der Gleichstellung der Frauen sind, empfahl die vorberatende Kommission des Nationalrates zwei parlamentarische Initiativen der Grünen Leutenegger Oberholzer (BL) und der SP-Fraktion, welche Quoten für Parlament, Bundesbehörden und Expertengremien verlangt hatten, zur Ablehnung. Mit zwei Postulaten regte die Kommission aber einen Bericht zur Quotenregelung und eine bessere Vertretung der Frauen in ausserparlamentarischen Kommissionen an. Ebenfalls nichts wissen wollte eine andere Kommission, welcher die parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion auf Abschaffung des Ständerates zur Vorberatung zugeteilt worden war, von der parlamentarischen Initiative ihrer Kommissionsminderheit, welche Quoten im Ständerat anstrebte. Die Kommission argumentierte, eine derartige Quotenregelung würde nicht nur das aktive und passive Wahlrecht, sondern auch die Souveränität der Kantone gravierend einschränken [52].
Als erste Legislative der Welt könnte sich der Berner Stadtrat einer geschlechterspezifischen Quotenregelung unterziehen. Er hiess nämlich überraschend eine SP-Motion gut, welche verlangt, dass im Stadtrat höchstens 60% der Sitze vom selben Geschlecht besetzt werden dürfen. Die Annahme des Vorstosses bedeutet aber noch nicht die Umsetzung in die Realität, sondern nur, dass die Exekutive eine entsprechende Vorlage ausarbeiten muss, die dann erneut dem Stadtrat und schliesslich dem Volk vorgelegt werden wird [53].
Mit der Luzerner CVP-Vertreterin Josi Meier wurde erstmals eine Frau zur Präsidentin des Ständerates gewählt. Die engagierte Juristin, die ob ihrer Unvoreingenommenheit hie und da vor allem in der eigenen Partei aneckt, gehörte zu den ersten neun Frauen, die 1971 nach Einführung des Frauenstimmrechts in den Nationalrat einzogen. Seit 1983 vertritt sie ihren Kanton im Stöckli [54].
Die Eidgenossenschaft hat erstmals eine Vizekanzlerin. Im August betraute der Bundesrat die 44jährige Sozialdemokratin Hanna Muralt, bisher Chefin des Direktionssekretariats der Bundeskanzlei, mit dieser hohen Stabsaufgabe. Die promovierte Historikerin trat die Nachfolge von François Couchepin an, der im Juni von der Vereinigten Bundesversammlung zum Bundeskanzler gewählt worden war [55].
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Arbeitswelt
In der Schweiz gehen rund 70% der Frauen zwischen 15 und 62 Jahren einer bezahlten Arbeit nach. Dies war das unerwartete Ergebnis einer Arbeitskräfteerhebung, bei welcher das Bundesamt für Statistik (BfS) erstmals eine international gültige Definition der Erwerbstätigkeit anwandte, die weiter gefasst ist als bisher. Der Studie zufolge sind die Frauen in der Schweiz häufiger erwerbstätig als in den vier grossen Nachbarländern. Allerdings gehen sie auch mehr einer Teilzeitarbeit nach. Schätzungsweise 400 000 oder 53% der weiblichen Erwerbstätigen arbeiten weniger als 100% [56].
Nachdem der Bundesrat vom 1988 vorgelegten Bericht einer Arbeitsgruppe "Lohngleichheit" Kenntnis genommen hatte, beauftragte er das EJPD, Vorschläge zur Konkretisierung der dort gemachten Empfehlungen auszuarbeiten. Das Departement präsentierte anfangs Jahr zwei Varianten, einerseits ein 15 Artikel umfassendes eigentliches Gleichstellungsgesetz und andererseits Vorgaben für die Teilrevision bestehender Gesetze. Wie Bundesrat Koller bei der Pressekonferenz ausführte, sind die beiden Varianten inhaltlich praktisch identisch und unterscheiden sich nur in gesetzestechnischer Hinsicht. Hauptpunkte sind die Umkehr der Beweislast, wonach eine Arbeitnehmerin eine Lohndiskriminierung nur glaubhaft machen und der Arbeitgeber dann beweisen muss, dass er das Recht auf gleichen Lohn respektiert, ein Verbandsklagerecht, welches es Interessenorganisationen ermöglichen soll, auch unabhängig von der betroffenen Frau als Klägerin aufzutreten, sowie die Schaffung von kantonalen Schlichtungsstellen. Erst provisorisch in den Entwurf aufgenommen wurden ein Diskriminierungsverbot und Bestimmungen zum Kündigungsschutz, da der Bundesrat noch die Resultate einer Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Massnahmen abwarten wollte. Beide Varianten sehen zudem eine vermehrte Frauenförderung sowie eine Stärkung des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann vor [57].
In der Vernehmlassung meldeten nur gerade die Arbeitgeberorganisationen, die Liberale Partei und die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Waadt und Zug grundsätzlichen Widerstand an. Aufgrund des überwiegend positiven Echos zu einem eigentlichen Gleichstellungsgesetz erteilte der Bundesrat dem EJPD den Auftrag, dieses im Detail auszuarbeiten [58].
Seine Zustimmung zu einem der Hauptpunkte des geplanten Gleichstellungsgesetzes nahm der Nationalrat bereits vorweg indem er einer parlamentarischen Initiative Nabholz (fdp, ZH) praktisch diskussionslos Folge gab, welche eine Revision des Obligationenrechts im Sinn der Beweislastumkehr verlangte [59].
Einen Sieg im Kampf für die Lohngleichheit erzielten 22 Gewerkschafterinnen der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP). Das Berner Obergericht hiess ihre Klage gegen die eigene Gewerkschaft vollumfänglich gut und erklärte den im Januar 1990 abgeschlossen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für ungültig. Die Gewerkschafterinnen hatten den zwischen der GDP und dem Arbeitgeberverband der Buchbindereien der Schweiz ausgehandelten GAV angefochten, weil er für die Hilfsarbeiterinnen einen Mindestlohn von nur 2200 Fr. vorsah, während für die Hilfsarbeiter ein solcher von 2680 Fr. festgelegt wurde. Die Lohngleichheit für die Frauen hätte laut GAV erst 1998 erreicht werden sollen [60].
Im Dezember erliess der Bundesrat eine "Weisung über die Verbesserung der Vertretung und der Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung". Darin wird insbesondere festgehalten, dass bei gleichwertigen Bewerbungen Frauen solange Männern vorzuziehen sind, bis innerhalb einer grösseren Verwaltungseinheit (Bundesamt oder Abteilung) ein paritätisches Verhältnis der Geschlechter erreicht ist [61]. Mit der Brevetierung von 13 Beamtinnen des eidgenössischen Grenzwachtkorps fiel die letzte Männerbastion in der Bundesverwaltung. Nun können sich Frauen für alle Stellen in der Bundesverwaltung und den Regiebetrieben bewerben [62].
Unter dem Motto "Berufe haben kein Geschlecht" starteten das eidgenössische Gleichstellungsbüro zusammen mit den kantonalen und kommunalen Büros eine Kampagne, um junge Frauen zu motivieren, für sie bisher untypische Berufe zu ergreifen. Das Berufsspektrum der Mädchen ist immernoch viel enger als jenes der Jungen. Laut Bundesamt für Statistik wurden 1989/90 von 260 Berufslehren 29 ausschliesslich von Frauen gewählt und 64 ausschliesslich von Männern. In weiteren 50 Berufen betrug der Frauenanteil bloss 10% und in 15 anderen Berufen lag jener der Männer unter 10%. Insgesamt absolvierten mehr als die Hälfte der Männer eine vierjährige Berufslehre aber weniger als ein Zehntel der Frauen [63].
Auf die frauenspezifischen Probleme im Bildungssektor wird an anderer Stelle eingegangen (unten, Teil I, 8a), ebenso auf die geplante Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen in der Industrie (oben, Teil I, 7a, Arbeitszeit).
 
[41] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1961 f. Der BR kam der Aufforderung eines im Vorjahr überwiesenen Postulates Stamm (cvp, LU) nach und listete in seinem Geschäftsbericht auf knapp zweieinhalb Seiten auf, wie das 1986 verabschiedete Rechtssetzungsprogramms "Gleiche Rechte für Mann und Frau" seither umgesetzt worden ist (Gesch.ber. 1991, I, S. 69 ff.).
[42] Siehe Lit. Sprachliche; Presse vom 26.6.91. Zu Möglichkeiten der Umsetzung des Berichts siehe Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1593.
[43] Presse vom 8.3.91; Ww, 4.4.91; TA, 30.4.91; Vr., 1.5. und 4.6.91; LM, 11.6.91; Presse vom 13.6., 14.6. und 15.6.91; WoZ, 21.6.91. Die FDP- und SVP-Frauen distanzierten sich offiziell vom Frauenstreik, die CVP-Frauen zeigten sich gespalten (AT, 23.3.91; Vat., 14.5.91; Baz, 8.6.91; JdG, 10.6.91). Auch der Schweizerische Kaufmännische Verein unter Ständerätin Monika Weber (ldu, ZH) erinnerte daran, dass er sich ans Friedensabkommen gebunden fühle und deshalb nur zu einem Aktions-, nicht aber zu einem Streiktag aufrufe (NZZ, 14.5.91). Für Unannehmlichkeiten, die einzelnen Frauen aufgrund ihrer Streikteilnahme widerfuhren, siehe TA, 28.6., 8.7.und 11.7.91; Suisse, 20.7.91.
[44] BZ, 14.5.91.
[45] Vat., 8.7.91; Presse vom 29.10.91,
[46] NZZ, 11.6.91. Mit einer Interpellation machte Ständerätin Simmen (cvp, SO) auf die sexuelle Ausbeutung von Frauen aus der Dritten Welt als einer besonderen Form der Gewalt gegenüber Frauen aufmerksam (Amtl. Bull. StR, 1991. S. 894 ff.).
[47] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 78 ff. Für eine detailliertere Behandlung der Revision des Sexualstrafrechts siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[48] Presse vom 15.10.91; Ww, 17.10.91.
[49] Amtl. Bull. der Bundesversammlung, Jubiläumssessionen 1991, 1 ff.; Presse vom 6.2., 7.2. 8.2. und 9.2.91. Siehe auch oben, Teil I, 1a (700-Jahr-Feier).
[50] Presse vom 14.10. und 23.10.91. Siehe auch oben, Teil I, 1e (Eidgenössische Wahlen).
[51] BBl, 1992, II, S. 715 f.; Presse vom 25.1., 16.11. und 18.11.91; WoZ, 22.11.91; LNN, 29.2.92; SPJ 1990, S. 219 und 243.
[52] Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 26, 29 und 53; BBl, 1991, I, S. 1151 ff. (Bericht der Kommission zur parlamentarischen Initiative der Kommissionsminderheit); NZZ, 18.1., 22.3. und 11.5.91. In Beantwortung einer Frage Danuser (sp, TG) versprach der BR, bei der 1992 fällig werdenden Neubesetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen der Frauenvertretung besonderes Augenmerk schenken zu wollen (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2290).
[53] Presse vom 7.6. und 8.6.91. In Skandinavien gibt es bereits verschiedene Parlamente, wo sich die einzelnen Parteien zur Einhaltung parteiinterner Quoten verpflichtet haben – in Bern würde aber erstmals die Quotenregelung direkt auf das Parlament angewendet.
[54] Presse vom 25.11. und 26.11.91.
[55] Presse vom 15.8.91. Mit sehr gutem Resultat wurde auch die Sozialdemokratin Kathrin Klett zur Bundesrichterin gewählt; sie und ihre Parteikollegin Margrit Bigler sind allerdings nach wie vor die einzigen Frauen am Lausanner Gerichtshof (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2548 f.).
[56] Presse vom 7.12.91.
[57] Presse vom 17.1.91. Die vom BR in Auftrag gegebene Studie ergab, dass höhere Frauenlöhne aus wirtschaftlicher Sicht eine vorwiegend positive Wirkung hätten (Lit. Littmann-Wernli). Zu einer Untersuchung des Institutes für Arbeitspsychologie der ETH Zürich über die Ungleichheit der Löhne siehe Bund, 10.6.91.
[58] Bund, 27.2.92; Presse vom 15.6.91; TA, 25.7.91; NZZ, 30.7.91; Vat. 21.8.91; Plädoyer, 9/1991, Nr. 5, S. 38 ff.
[59] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 553 ff.; SPJ 1990, S. 244.
[60] TA, 7.2. (Lohngleichheitsklagen allgemein) und 12.2.91 (Klage im Kanton SG); BZ, 14.2.91 (Berner Arbeitslehrerinnen); Presse vom 27.2.91 (GDP-Frauen); LNN, 3.6.91 (Urteile Bundesgericht); TA, 15.11.91 (Zürcher Krankenschwestern); 24 Heures, 20.11.91; Baz, 5.12.91 (Klage gegen Migros). Zu den GDP-Frauen siehe auch M. Meyer, "GDP – Frauen gewinnen Lohngleichheitsprozess", in Emanzipation, 1991, Nr. 3, S. 10 f.; Plädoyer, 9/1991, Nr. 4, S. 65.
[61] BBl 1992, II, S. 604 ff. Bundespräsident Cotti war bereits anfangs Jahr mit gutem Beispiel vorangegangen und hatte für sein Departement eine Quotenregel bei der Personalauswahl eingeführt, mit welcher sowohl Frauen wie sprachliche Minderheiten gefördert werden sollen (JdG und NZZ, 26.1.91).
[62] SGT, 2.2.91.
[63] Frauenfragen, 14/1991, Nr. 3, S. 63; Presse vom 23.8.91. Für die Arbeit der bestehenden Gleichstellungsbüros siehe Presse vom 22.3.91. Für die Einrichtung neuer kantonaler oder kommunaler Büros oder Kommissionen vgl. jeweils die "Chronik der laufenden Ereignisse" in Frauenfragen.