Année politique Suisse 1993 : Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Erstmals wurde ein ausführlicher Bericht über den Gesundheitszustand der schweizerischen Bevölkerung erstellt. – Die Versuche mit der medizinisch kontrollierten Abgabe von illegalen Drogen an Süchtige liefen an. Eine repressive Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" wurde eingereicht, eine liberale Initiative "Für eine vernünftige Drogenpolitik/Tabula rasa mit der Drogenmafia" lanciert. Die Politik der vom Drogenelend besonders betroffenen Städte erwies sich weiterhin als Seiltanz zwischen Repression und Überlebenshilfe – Die "Zwillingsinitiativen" für die Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme wurden in der Volksabstimmung deutlich abgelehnt. – Das Opferhilfegesetz trat in Kraft, stiess aber im Vollzug auf viele Schwierigkeiten.
Gesundheitspolitik
Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG), das im Berichtsjahr sein 100-Jahr-Jubiläum begehen konnte, legte erstmals einen ausführlichen Bericht über den Gesundheitszustand der schweizerischen Bevölkerung vor, der inskünftig periodisch alle drei Jahre neu erscheinen soll. Er ermöglicht einerseits einen internationalen Standortvergleich und ist andererseits als Arbeitsinstrument für die Kantone, die eigentlichen Kompetenzträger der Gesundheitspolitik, bestimmt. In Übereinstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation WHO orientierten sich die Autoren an einem neuen Begriff der Gesundheit, welcher diese nicht mehr einfach nur als Abwesenheit von Krankheit definiert, sondern mit den Werten Wohlbefinden und Lebensqualität umschreibt. Darin enthalten ist neben der körperlichen Gesundheit gleichwertig auch das psychische Befinden und das soziale Wohlergehen des Individuums.
Der Gesundheitszustand der Schweizerinnen und Schweizer, so zeigte der Bericht, ist allgemein gut. Allerdings essen sie zu viel und zu fettreich, und im Erwachsenenalter verschafft sich die grosse Mehrheit weniger körperliche Bewegung als aus präventiver Sicht wünschenswert wäre. Dennoch kennt die Schweiz nach Island gesamteuropäisch die höchste Lebenserwartung. Diese verdoppelte sich innert 100 Jahren; heute werden Männer durchschnittlich 73,8 Jahre alt, Frauen 80,8 Jahre. Die Lebenserwartung hängt aber nicht nur vom Geschlecht, sondern ebenso sehr von der Gesellschaftsschicht ab: Personen der obersten Sozialschicht können ebenfalls mit einem sieben Jahre längeren Leben rechnen als Angehörige der untersten Schicht. Die Wohlhabenderen leben aber nicht nur durchschnittlich länger, sie sind auch weniger krank und empfinden häufiger soziales, psychisches und physisches Wohlbefinden.
Dieser positive Zustand wird allerdings durch Schatten getrübt. Vor allem die Situation der Jugendlichen lässt im Vergleich zu anderen Altersklassen und zu anderen Ländern Europas markante Mängel erkennen. So ist die
Selbsttötungsrate unter Schweizer Jugendlichen die höchste aller Industrieländer, und auch die tödlichen Unfälle machen einen verhältnismässig hohen Anteil an der Jugend-Mortalität aus. BAG-Direktor Thomas Zeltner forderte denn auch, dass in Zukunft Unfälle und Suizide mit derselben Entschlossenheit durch Präventionsprogramme angegangen werden sollen wie Drogen und Aids. Als ebenfalls düsteres Kapitel erachteten die Experten die Kindsmisshandlungen, deren Zahl auf 40 000 bis 45 000 pro Jahr geschätzt wird. Ein weiteres Defizit orteten sie bei den Herz-Kreislauf- und den Krebserkrankungen, die im mittleren Lebensalter die häufigsten Todesursachen bilden, sowie bei den Neurosen und Psychosen, die rund ein Drittel der krankheitsbedingten Rentenfälle ausmachen
[1].
Mit einem diskussionslos verabschiedeten Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen beauftragte die grosse Kammer den Bundesrat, einen Bericht und Vorschläge zu unterbreiten, ob und wie die Aktivitäten und Massnahmen des Bundes im Kampf gegen die verschiedenen Gefährdungen der Gesundheit wie beispielsweise Drogen, Betäubungsmittel, Medikamentenmissbrauch, Alkohol, Tabak, Luftverschmutzung, Radioaktivität etc. besser koordiniert und aufgrund einer allgemeinen und übersichtlichen Strategie optimiert werden könnten
[2].
Das BAG beschaffte 65 Millionen
Kaliumiodidtabletten. Diese wurden in der
Umgebung der Kernkraftwerke an die Haushaltungen verteilt, in der übrigen Schweiz auf Stufe Gemeinde oder Kanton eingelagert. Die Einnahme von Kaliumiodid vermindert nach einem Kernkraftunfall mit Austritt von Radioaktivität das Risiko von späteren Schilddrüsenerkrankungen
[3].
Seit dem Inkrafttreten der Bestimmungen über den
fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) im Jahre 1981, flackert immer wieder Kritik an den Modalitäten des FFE auf, dessen Ausmass heute auf rund 10 000 Fälle pro Jahr geschätzt wird. Gestützt auf eine vom Nationalfonds mitfinanzierte Studie erhob die Stiftung Pro Mente Sana konkrete Forderungen, welche in erster Linie eine Ausdehnung der Patientenrechte durch verbesserte Rekursmöglichkeiten sowie eine Mitsprache bei der Wahl der Therapieform anstreben. Im Parlament wurde dieses Anliegen von Nationalrätin Caspar-Hutter (sp, SG) aufgenommen. In einer Motion verlangte sie eine gründliche Überprüfung des FFE vor allem bei Drogensüchtigen und bei Frauen sowie einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Patientenrechte, insbesondere einen Rechtsschutz gegenüber Zwangsbehandlungen. Der Bundesrat verwies darauf, dass der FFE zum Vormundschaftsrecht gehört, welches im Rahmen der Gesamtrevision des Familienrechts ohnehin zur Diskussion steht. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen
[4].
Eine Motion Wick (cvp, BS) betreffend die
Kassenpflicht von speziellen Diätetika für Invalide mit Geburtsgebrechen, für welche nach Erreichen des 20. Altersjahrs die Leistungen der Invalidenversicherung erlöschen, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf entsprechende Kontakte zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherung und dem Konkordat der Krankenkassen verwies, nur als Postulat angenommen. Bei der Beratung des revidierten Krankenversicherungsgesetzes beschloss der Nationalrat, dass die Krankenversicherung inskünftig in solchen Fällen leistungspflichtig ist
[5].
Anfangs August nahm die Stiftung Exit in Burgdorf ihr
erstes Sterbehospiz offiziell in Betrieb. In dem Haus, welches zehn Patienten beherbergen kann, sollen – unter strenger Wahrung des Verbotes aktiver Sterbehilfe – die Achtung der Selbstbestimmung des Todkranken und das Recht auf einen menschenwürdigen Tod gelebt werden. Der Betrieb untersteht der Aufsicht der Gesundheitsdirektion des Kantons Bern
[6].
Eine
international angelegte Vergleichsstudie der Schweizer Rückversicherungsgesellschaft relativierte die oft zitierte Kostenexplosion im
Gesundheitswesen und zeigte, dass die Schweiz hier durchaus nicht an der Spitze liegt. Gemäss dieser Untersuchung wurden 1990 im Durchschnitt aller OECD-Länder 7,5% des Bruttoinlandproduktes für Gesundheitsausgaben verwendet. Die höchsten Ausgaben hatten dabei die USA mit 12,4% des BIP, gefolgt von Kanada (9,0%), Frankreich (8,9%), Deutschland (8,1 %), Italien (7,6%), der Schweiz (7,4%), Spanien (6,6%) und Grossbritannien (6,1%). Bei der Wachstumsrate der inflationsbereinigten Gesundheitsausgaben innerhalb der letzten 20 Jahre erreichte die Schweiz mit 3,5% pro Jahr den tiefsten Wert vor Grossbritannien (3,8%), Deutschland (4,0%), Frankreich, Italien und Kanada (je 5,0%), den USA (5,5%) und Spanien (6,3%). Mit Ausnahme von Kanada und den USA hat sich das Ausgabenwachstum in den 80er Jahren im Vergleich zu den 70er Jahren deutlich verlangsamt
[7].
Leere Staatskassen sowie der dringliche Bundesbeschluss gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung, welcher eine Plafonierung der in den Kantonen ausgehandelten Tarife und Preise für medizinische Leistungen vorschreibt, tragen dazu bei, dass sich die Kantone stärker als in der Vergangenheit mit
kostendämmenden Massnahmen im Gesundheitswesen auseinandersetzen. Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) als politisches Koordinationsorgan der kantonalen Gesundheitsdirektoren führte erstmals eine gesamtschweizerische Umfrage über die in diesem Zusammenhang geplanten oder bereits eingeleiteten Schritte durch und erliess gestützt darauf neun Empfehlungen an die Kantone. Danach sollen unter anderem der Informationsaustausch zwischen den kantonalen Gesundheitsbehörden sowie die Zusammenarbeit im Spitalbereich auf regionaler Ebene über die Kantonsgrenzen hinweg verstärkt werden. Durch die Zusammenlegung von Leistungseinheiten und die Neuverteilung von Leistungsaufträgen sollen die regionalen Versorgungsstrukturen optimiert werden. Die SDK selber will eine aktivere Rolle bei der Entwicklung von Modellen für die Globalbudgetierung der Betriebsaufwendungen der Spitäler übernehmen, welche die heute gebräuchliche automatische Übernahme der Defizite durch den Staat ersetzen soll. Im weiteren wurde den Kantonen empfohlen, teilstationäre Einrichtungen und Spitex zu fördern sowie die Schaffung von ärztlichen Gruppenpraxen nach dem sogenannten HMO-Modell (Health Maintenance Organization) nach Möglichkeit zu erleichtern und zu unterstützen
[8].
Im Rahmen einer Univox-Umfrage der Schweizerischen Gesellschaft für praktische Sozialforschung (GfS) wurde der Frage nachgegangen, in welchen Bereichen der Gesundheitsversorgung die Schweizer Bevölkerung am ehesten zu Einsparungen bereit wäre. 78% der Befragten sprachen sich grundsätzlich für Sparmassnahmen aus. Bei der Nennung von konkreten Schritten bröckelte der Sparwille allerdings rasch ab. Einzig für eine Zweitkonsultation durch einen Vertrauensarzt der Versicherung vor einer Operation fand sich eine Mehrheit der befragten Personen
[9].
Für die Bestrebungen der Krankenkassen, durch Zusammenschlüsse und Nutzung bestehender Synergien zu einer Kosteneindämmung beizutragen, siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Als Grund für die Kostensteigerung im Gesundheitsbereich wird oft auch die zunehmende
Ärztedichte genannt. Gemäss der Statistik der Vereinigung der Schweizer Ärzte (FMH) verdoppelte sich diese in den letzten 20 Jahren. Die grösste Dichte an freipraktizierenden Ärzten weist Basel-Stadt auf (328 Einwohner je Arzt), die kleinste Appenzell Innerrhoden (1400). Der gesamtschweizerische Durchschnitt liegt bei 624. Fast zwei Drittel der FMHMitglieder sind Spezialärzte
[10]. Von verschiedener Seite wird deshalb immer wieder gefordert, bei der Ausbildung von Medizinstudenten einen Numerus clausus oder ähnliche Restriktionen einzuführen. Im Berichtsjahr verlangte eine von 110 Nationalrätinnen und Nationalräten unterzeichnete Motion Pidoux (fdp, VD), der Bundesrat solle seine Kompetenz bei den Medizinalprüfungen zu einer sinnvollen Lenkung der Arztedichte nutzen. Der Bundesrat verwies auf die Kantonshoheit bei der Zulassung zum Universitätsstudium sowie auf entsprechende Empfehlungen der Schweizerischen Hochschulkonferenz und beantragte mit Erfolg Umwandlung in ein Postulat. Der Ständerat überwies eine ähnlichlautende Motion Simmen (cvp, SO) ebenfalls nur in der Postulatsform
[11].
In der Frage, wer primär für die Kostensteigerung im Gesundheitswesen verantwortlich sei, hatten im Vorjahr bei der parlamentarischen Beratung des zweiten Massnahmenpakets gegen die Kostensteigerung im Gesundheitswesen auch die
Arzthonorare zu Diskussionen Anlass gegeben. Die FMH bestritt die damals von Bundesrat Cotti genannten Zahlen (jährliches Durchschnittseinkommen von 273 000 Fr.) und liess eine eigene Studie ausarbeiten, welche markant tiefere Zahlen auswies (187 000 Fr.). Allerdings fusste diese Untersuchung lediglich auf den Angaben von rund 8000 freipraktizierenden Ärzten. Nicht erfasst wurden die Einkommen der Spitalärzte und all jener Mediziner, die neben ihrer freien Praxistätigkeit von einem Spital einen Lohn erhalten. Die FMH-Studie bestätigte die bereits früher vermutete enorme Bandbreite bei den Ärzteeinkommen. Ärzte und Ärztinnen, die technische Leistungen wie Operationen anbieten, verdienen bis fünfmal mehr als Mediziner, die vorwiegend intellektuelle Leistungen erbringen wie etwa (Kinder-)Psychiater oder Allgemeinpraktiker. Zu den Spitzenverdienern gehören die Urologen, die Orthopäden und die Gynäkologen
[12].
Für die kostendämmenden Vorschläge, welche die Kartellkommission im Zusammenhang mit der Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes einbrachte, siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) publizierte die erste gesamtschweizerische Spitex-Statistik. Danach bezahlte die AHV 1992 im Rahmen der offenen Altershilfe fast 100 Mio Fr. an rund 1000 verschiedene Spitex-Organisationen in der Schweiz. Seit 1990 sind die Ausgaben der AHV für Spitex beträchtlich gestiegen: 1990/91 um 58% und 1991/92 um 16%. An der Statistik fiel auf, dass das Netz der beitragsberechtigten Spitex-Organisationen in der Deutschschweiz im Vergleich zur Romandie und zum Tessin dichter ist
[13].
Aus dem Vergleich der Daten aus den Betriebszählungen 1985 und 1991 ging hervor, dass in diesem Zeitraum das Gesundheitswesen zu den Wirtschaftszweigen mit der
höchsten Zunahme an Beschäftigten gehörte (+27% gegenüber einer 15 %igen Zunahme des Gesamtbestandes der Beschäftigung). Auffallend war die Rekordzunahme (+65%) des Bestandes der Teilzeitbeschäftigten, die 1991 mehr als ein Drittel (36%) der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen ausmachten (gegenüber 28% 1985). Der Anteil an der Gesamtbeschäftigung in der Schweiz erreichte 1991 9,3%
[14].
Bei der Revision des Krankenversicherungsgesetzes entbrannte eine heftige Kontroverse um die
Stellung der Psychotherapeuten. Der Ständerat wollte bei der heute geltenden Regelung bleiben, wonach Psychotherapeuten nur im Rahmen der Praxis eines Psychiaters Leistungen der sozialen Krankenversicherung erbringen dürfen. Der Nationalrat nahm eine liberalere Haltung ein. Auch er lehnte es ab, die Psychotherapeuten als eigenständige, unabhängige Leistungserbringer ins Gesetz aufzunehmen, hiess aber eine Bestimmung gut, wonach der Bundesrat sowohl die Zulassung der selbständig tätigen Psychotherapeuten wie auch die Ausbildungskriterien der von Ärzten angestellten Psychotherapeutinnen und -therapeuten regeln soll. Dies eröffnet nichtmedizinischen Psychotherapeuten die Möglichkeit, zwar nach wie vor nur auf Überweisung eines Arztes, aber in eigener Praxis kassenpflichtige Leistungen zu erbringen. Der Ständerat schloss sich in diesem Punkt dem Nationalrat an
[15].
Das EDI setzte eine Arbeitsgruppe ein, welche die (eurokompatiblen) Möglichkeiten einer
gesetzlichen Verankerung der Weiterbildung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern auf Bundesebene prüfen soll. Untersucht wird auch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung der Ausbildung von Chiropraktoren, nichtärztlichen Psychotherapeuten sowie anderer universitärer Berufe des Gesundheitswesens
[16].
Der Formulierung des Bundesrates im revidierten Krankenversicherungsgesetz, wonach die Leistungen innerhalb der Grundversicherung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen, fügte der Ständerat die Bestimmung bei, dass die Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nachzuweisen sei. Er folgte damit den Argumenten der Schulmediziner, welche warnten, dass die Kosten der in der Regel günstigeren Komplementärmedizin lediglich zusätzlich zu denjenigen der Schulmedizin hinzukämen, was die Kosten im Gesundheitswesen weiter ansteigen lasse. Der Nationalrat lehnte den ständerätlichen Zusatz ab. In der Differenzbereinigung hielt die kleine Kammer an ihrer Meinung fest
[17].
Der Kanton Zürich lehnte im Januar erneut
den Beitritt zum revidierten interkantonalen Heilmittelkonkordat ab. Damit verstärkte sich der Trend hinzu einer Bundeslösung. Für diese sprachen sich unter anderem die exportorientierte Pharmaindustrie, entwicklungspolitische Kreise und Konsumentinnenorganisationen sowie — neben Basel-Stadt und Bern, die dem Konkordat nur befristet beigetreten sind — die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Schwyz und Zug aus. Gegen eine Bundeskompetenz, wie sie der Bundesrat im ersten Eurolex-Paket vorgesehen hatte, wandten sich weiterhin die Kantone Basel-Land, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt und Wallis
[18].
Ähnlich gespalten zeigte sich das Parlament. In der Herbstsession machte der Ständerat klar, dass er in diesem Bereich von einer Beschneidung der Kantonshoheit nicht wissen will. Obgleich Bundesrätin Dreifuss den Vorstoss begrüsste, da sich ihrer Meinung nach in den Verhandlungen mit der EU eine
Bundeslösung aufdränge, lehnte die kleine Kammer mit deutlichem Mehr eine Motion Weber (Idu, ZH) ab, welche die Heilmittelkontrolle dem Bund übertragen wollte. Nur einen Tag später nahm hingegen der Nationalrat diskussionslos eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an, die vom Bundesrat verlangt, ein Bundesgesetz vorzulegen, welches die interkantonale Heilmittelkontrolle ersetzen kann
[19].
Auch die Kantone zeigten sich in dieser Frage weniger föderalistisch als der Ständerat. Die Interkantonale Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV), welcher die kantonalen Sanitätsdirektoren angehören, gab an ihrer Herbstkonferenz praktisch einstimmig
grünes Licht für Verhandlungen mit dem Bund über die Schaffung eines schweizerischen Arzneimittel-Institutes, welches neben der Kontrolle der Heilmittel auch den Handel mit Blutpräparaten und weitere Problembereiche beaufsichtigen soll
[20].
Der Bundesrat will das
Preisgefälle zwischen hiesigen und ausländischen Medikamenten in den Griff bekommen. Er gab den Auftrag zu den entsprechenden Verordnungsänderungen. Dabei ist auch ein Preisvergleich mit dem Ausland vorgesehen, wie ihn der Preisüberwacher im Vorjahr gefordert hatte, sowie eine Überprüfung der Patentdauer. Gleichzeitig soll die Verwendung von Generica — den kostengünstigeren Nachahmerpräparaten — gefördert werden
[21]. Die Apotheker wehrten sich gegen die geplanten Preissenkungen, die ihrer Ansicht nach zu einem Apothekensterben und damit zum Wegfall einer bedeutenden Dienstleistung im Gesundheitswesen führen würden. Vehement wiesen die Apotheker auch den Vorschlag einzelner Krankenkassen zurück, ihren chronischkranken Versicherten die Medikamente direkt abzugeben. Die Kassen argumentierten, bei der Abgabe von Langzeitpräparaten sei die Apotheker-Marge nicht mehr durch das Beratungsgespräch gerechtfertigt
[22].
Aus der Entwicklung der Umsatzzahlen in Arztpraxen und Apotheken schloss der schweizerische Apothekerverein, dass Ärzte und Ärztinnen
vermehrt Medikamente in Selbstdispensation verkaufen, um so die Ausfälle auszugleichen, die ihnen auf Tarifebene durch den dringlichen Bundesbeschluss gegen die Kostensteigerung in der Krankenversicherung entstehen. Die Apotheker appellierten deshalb an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, im revidierten Krankenversicherungsgesetz die Selbstdispensation rigoros einzuschränken und eine entsprechende Bundeskompetenz einzuführen. Diese war im bundesrätlichen Vorschlag enthalten gewesen, im Ständerat jedoch zugunsten der Kantonshoheit aus der Vorlage gekippt worden. Der Nationalrat kehrte wieder zum Entwurf des Bundesrates zurück, doch hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an der föderalistischen Lösung fest
[23].
Im Berichtsjahr wurden dem BAG
684 neue Aids-Fälle gemeldet. Darunter befanden sich 531 Männer und 153 Frauen. In 240 Fällen handelte es sich um homo- oder bisexuelle Männer (35,1 %) und in 293 Fällen um Drogensüchtige (42,8%, davon 198 Männer und 95 Frauen). Aids ist heute zur zweithäufigsten Todesursache der 25- bis 44jährigen geworden
[24].
Laut einer Umfrage des BAG haben sich bis Herbst 1992 in der Schweiz fast die Hälfte aller Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 17 bis 45 Jahren einem oder mehreren
Aids-Tests unterzogen. Damit liegt der Anteil der getesteten Personen (47%) erheblich höher als in anderen Ländern (Frankreich 22,2%, Grossbritannien 15,3%). Mit 55% liessen sich die Männer deutlich mehr testen als Frauen (39%), was unter anderem auf die Tests bei der Blutspende im Militärdienst zurückgeführt wurde
[25].
Derartige freiwillige Tests geben laut BAG nur unzureichende Angaben über die Ausbreitung des HIV in der Allgemeinbevölkerung. Auf seinen Antrag setzte der Bundesrat im Spätsommer eine Verordnung in Kraft, welche inskünftig
anonyme Massentests in ausgewählten Spitälern der Schweiz zulässt. Diese Tests werden ausschliesslich mit Blutproben durchgeführt, die Patientinnen und Patienten zu anderen medizinischen Zwecken entnommen werden. Die Proben werden anonymisiert und von vorgegebenen Teststellen – die mit den Entnahmestellen nicht identisch sein dürfen – auf HIV untersucht. Aus Datenschutzgründen kann keine getestete Person über ein allfällig positives Resultat in Kenntnis gesetzt werden. Patientinnen und Patienten haben das Recht, die Teilnahme am Test zu verweigern. Von diesen Massentests verspricht sich das BAG wertvolle Hinweise auf die Entwicklung der HIV-Infektion in der Bevölkerung, welche erlauben würden, auf mögliche Veränderungen durch gezielte Präventionsmassnahmen zu reagieren. Die "Aids-Hilfe Schweiz" und der Dachverband "People with Aids" kritisierten demgegenüber, in der Prävention dringend benötigte Mittel würden so für statistische Untersuchungen ausgegeben, deren Resultate durch die freiwilligen Tests tendenziell bereits bekannt seien
[26].
Im Frühjahr setzte Bundesrat Cotti eine dreiköpfige Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, abzuklären, unter welchen Umständen und in welchem Umfang Patienten durch
Transfusionen von Blutpräparaten möglicherweise mit dem HI-Virus infiziert wurden. Nach Angaben des Departements des Innern (EDI) sollen die Experten feststellen, ob bei den meist vor dem Jahr 1985 erfolgten Infektionen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden bzw. der ärztlichen Pflicht nachgelebt wurde. Überprüft werden soll namentlich die Arbeitsteilung zwischen den Bundesämtern für Gesundheitswesen (BAG) und Sozialversicherung (BSV), der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und dem Roten Kreuz (SRK). Ziel ist laut EDI, für die Zukunft Verantwortlichkeit und Strukturen festzulegen, die eine rasche Reaktion der Behörden im Bereich der Blutprodukte sicherstellen
[27].
Diese Fragestellung erhielt durch den Blutskandal in Deutschland, wo in noch ungewissem Ausmass ungenügend kontrollierte Blutkonserven in die Spitäler gelangten, neue Aktualität, besonders als bekannt wurde, dass nicht auszuschliessen sei, dass einzelne dieser Blutpräparate auch in die Schweiz eingeführt worden seien. Keine der darauf angesprochenen Behörden (IKS, BAG, Kantonsärzte bzw. -apotheker) konnte mit letzter Klarheit die Frage beantworten, ob, wann und wo problematische Blutpräparate importiert und allenfalls verwendet worden seien. Diese völlig unklaren Kompetenzen erhärteten den Ruf nach einer zentralisierten Kontrollinstanz
[28].
Erste Resultate der Ende des Vorjahres vom SRK angekündigten "
Look-back"-Studie zur Ermittlung jener Personen, die vor 1985 durch eine verseuchte Blutkonserve mit dem HI-Virus kontaminiert wurden, zeigten, dass von den zwei Millionen Bluttransfusionseinheiten, die den Schweizer Spitälern zwischen 1982 und 1985 ausgeliefert wurden, 303 eventuell HIV-verseucht waren, wobei vorerst unklar blieb, wie viele von ihnen an Patienten abgegeben wurden. Zudem hatte das SRK im gleichen Zeitraum über 80 möglicherweise HIV-infizierte Blutkonserven nach New York, Griechenland und Saudiarabien exportiert. Im Spätsommer gestand das SRK erstmals ein, noch während zehn Monaten nach der Einführung eines zuverlässigen Aids-Tests unkontrollierte Blutpräparate abgegeben zu haben. Das SRK schloss nicht aus, dass von den zwischen Juli 1985 und April 1986 ausgelieferten 5800 Fläschchen mit Gerinnungspräparaten unter Umständen rund tausend mit dem HI-Virus kontaminiert gewesen seien. Es begründete sein damaliges Vorgehen mit einem drohenden Versorgungsengpass bei den für Hämophile lebenswichtigen Produkten
[29].
Noch bevor konkrete Zahlen aus dem "Look-back" vorlagen, stellte das
SRK den neu gegründeten
Aids-Solidaritätsfonds vor, der mit einem Aufpreis von knapp 5% auf Blutkonserven finanziert wird. Laut dem Fonds-Reglement erhält Beiträge, wer erwiesenermassen mit dem Aids-Virus infizierte Blut- oder Plasmapräparate des SRK-Blutspendedienstes erhalten hat, indirekt durch einen Empfänger eines infizierten Präparates angesteckt wurde oder gegenüber einer direkt oder indirekt angesteckten Person unterhaltspflichtig ist. Die SRK-Beiträge sollen den Betroffenen in Ergänzung zu Versicherungs- und Fürsorgeleistungen die Weiterführung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen. Die SRK-Entschädigungen werden ohne Rechtspflicht im Sinne einer sozialen Massnahme erbracht
[30].
Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz kam zum Schluss, dass die
Abgabe steriler Spritzen im Strafvollzug rechtlich zulässig und als aidspräventive Massnahme sogar geradezu geboten sei. Das Gutachten war im Auftrag des BAG erstellt worden, welches bereits zwei Jahre zuvor die mangelnde Aids-Prophylaxe in den Strafanstalten kritisiert hatte
[31].
1991 hatte das Basler Stimmvolk mit deutlichem Mehr einem sehr restriktiven Gesetz über die Reproduktionsmedizin zugestimmt. Weil dieses Gesetz im Widerspruch zum 1992 von Volk und Ständen angenommenen Art. 24decies der Bundesverfassung steht, welcher die In-vitro-Fertilisation (IvF) und die Befruchtung mit Spendersamen ausdrücklich vorsieht, erreichten neun Beschwerdeführer vor Bundesgericht mit einem unter Berufung auf die persönliche Freiheit eingereichten Rekurs, dass das Gesetz in den zentralen Punkten aufgehoben werden muss
[32].
In eine andere Richtung weist die 1992 lancierte
Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung", deren Zustandekommen die Initianten am Ende des Berichtsjahres bekannt geben konnten. Die Initiative will einerseits die Zeugung von Retortenbabies verbieten, andererseits die künstliche Befruchtung mit Spendersamen verhindern
[33].
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) bestätigte seine bereits früher geäusserte Auffassung, wonach
künstliche Befruchtung mit IvF und Embryotransfer nicht zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören. Begründet wurde der neue Entscheid damit, dass trotz inzwischen offensichtlich gestiegenen Erfolgsquoten immer noch keine genügenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Methode vorliegen. Das EVG verwies auch auf den neuen Verfassungsartikel, welcher der Eidgenossenschaft die Kompetenz verleiht, die Fortpflanzungs- und Gentechnologie zu regeln. Damit liege es nun am Parlament, ein Bundesgesetz zu erlassen und darin die Leitplanken für die künstliche Befruchtung zu setzen. Dabei werde möglicherweise auch die Frage entschieden, ob die Kosten für IvF und Embryotransfer von den Krankenkassen zu übernehmen sind oder nicht
[34].
Für die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich siehe oben, Teil I, 4c (Expérimentation animale) und unten, Teil I, 8a (Recherche).
Suchtmittel
In der Wintersession reichte die CVPFraktion eine Motion ein mit der Forderung, möglichst rasch ein
Suchtpräventionsgesetz auszuarbeiten. Ziel ist eine gesamtschweizerische Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Drogen und gegen den Missbrauch von Medikamenten, Alkohol und Tabak. Zur Finanzierung der Präventionsmassnahmen sollen konfiszierte Drogengelder verwendet werden
[35].
Mit einem angenommenen Postulat wies Ständerat Frick (cvp, SZ) auf das Problem hin, dass im Rahmen der
Invalidenversicherung auch Drogen- und Alkoholkranke rentenberechtigt sind, bei Auszahlung an die Berechtigten die Renten oftmals aber nicht zweckentsprechend für den Lebensunterhalt verwendet werden, sondern direkt wieder in die Beschaffung des Suchtmittels fliessen. Er bat den Bundesrat, einen Bericht über die Anzahl rentenberechtigter Suchtkranker auszuarbeiten und geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Renten zum Unterhalt der Berechtigten und ihrer Familien . verwendet und nicht umgehend in legale oder illegale Suchtmittel umgesetzt werden
[36].
Im Berichtsjahr starben 355 Menschen an den direkten Folgen ihres Drogenkonsums. Das sind 63 Personen oder 15% weniger als im Vorjahr
[37].
Mit parlamentarischen Initiativen versuchten Vertreter des links-grünen Lagers erneut vergebens, eine
Aufweichung der Betäubungsmittelgesetzgebung im Sinn eines straffreien Erwerbs und Konsums von harten Drogen zu erreichen. Nationalrat Tschäppät (sp, BE) verlangte bei der Zuteilung des Strafmasses eine Differenzierung zwischen Drogenhändlern, die aus reiner Gewinnsucht handeln, und süchtigen Dealern, die ausschliesslich zur Finanzierung des eigenen Konsums Kleinhandel betreiben. Obgleich die vorberatende Kommission der Initiative zustimmen wollte, wurde sie im Plenum recht deutlich abgelehnt. Noch weniger Erfolg hatte eine bereits von der Kommission abgewiesene parlamentarische Initiative der grünen Fraktion, welche Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln zum Eigenbedarf straffrei gestalten, den Umgang mit Cannabis zulässig erklären sowie die Abgabe sogenannt harter Drogen durch die Kantone gestatten wollte. Mit einem überwiesenen Postulat forderte Rechsteiner (sp, SG) den Bundesrat auf, Szenarien einer Drogenpolitik ohne Prohibition erarbeiten zu lassen. Diese sollen alle Risiken und insbesondere einen Vergleich mit der bisherigen, durch Kriminalisierunggeprägten Drogenpolitik miteinbeziehen
[38].
Ende Juni gab das BAG bekannt, welche Projekte beim Versuch einer kontrollierten Drogenabgabe an Süchtige bewilligt werden. In acht Städten sollen 700 Drogensüchtige unter ärztlicher Kontrolle Heroin, Morphin oder injizierbares Methadon erhalten. 250 Drogenkranken in Bern, Thun, Olten, Zürich und Basel wird Heroin zur Verfügung gestellt, 250 Süchtige in Bern, Thun, Olten, Basel, Schaffhausen, Zug und Zürich bekommen Morphin und weitere 200 Drogenabhängige in Bern, Freiburg, Basel und Zürich injizierbares Methadon. Da die politisch Verantwortlichen der Romandie (mit Ausnahme des Kantons Freiburg) jede Liberalisierung in der Drogenpolitik ablehnen, ist die Westschweiz an den Projekten nicht beteiligt. Angesichts der geringen Anzahl von Versuchsteilnehmern – 700 von den auf rund 30 000 geschätzten Drogensüchtigen in der Schweiz – warnte das BAG vor zu hohen Erwartungen bezüglich der Bewälti gung des Drogenproblems. Im Zentrum des therapeutischen Interesses steht die Beobachtung der individuellen biographischen Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ziel der Versuche ist es, eine Verbesserung des körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes, eine Erleichterung der sozialen Integration und Arbeitsfähigkeit, eine Distanzierung von der Drogenszene und einen Abbau des deliktischen Verhaltens zu erreichen. Die Ergebnisse sollen die nötigen Grundlagen zur Formulierung einer neuen Drogenpolitik liefern. Die Versuche laufen bis Ende 1996 und sind weltweit die ersten dieser Art. Begonnen wurde Ende Jahr mit einem ersten Projekt in Zürich, welches sich ausschliesslich an drogensüchtige Frauen mit ihren spezifischen Problemen richtet.
Das BAG trug zudem der von Drogenfachleuten vielfach geäusserten Kritik an seinen Vorgaben Rechnung und revidierte die
Rahmenbedingungen für die Versuche. Der Begriff der Schwerstabhängigkeit wurde durch jenen der Drogensucht mit negativen gesundheitlichen oder sozialen Folgen ersetzt, die untere Altersgrenze von 20 Jahren nur noch als Richtlinie definiert und der Nachweis von zwei gescheiterten Entzugsversuchen nicht mehr als Bedingung vorgeschrieben. Entscheidend für die Teilnahme an den Versuchen ist, dass beim Probanden bisherige Behandlungen versagt haben oder aus nachweisbaren Gründen nicht in Frage kommen. Finanziell kam der Bund den ausführenden Kantonen insofern entgegen, als er – neben der Beschaffung des Heroins bei einer Pharmafirma in Frankreich und der auf 2,2 Mio Fr. veranschlagten Begleitforschung – seinen Beitrag pro Versuchsteilnehmer von 1000 auf 3000 Fr. erhöhte. Das Schweizer Projekt ist insofern einzigartig, als in England, wo seit Jahren mit Erfolg das "Liverpooler Modell" der medizinisch überwachten Drogenabgabe funktioniert, der Staat diese Abgabe zwar toleriert, dabei aber keine aktive Rolle spielt
[39].
Dennoch bekundeten einzelne Kantone grosse Schwierigkeiten mit der
Finanzierung, insbesondere auch, da sich die Krankenkassen weigerten, einen Beitrag an die Projekte auszurichten, obgleich sie vom BAG dazu aufgefordert worden waren. Vor allem in Kantonen, welche für grössere Ausgaben das Finanzreferendum kennen, stellte sich die Frage, wie die vielfach umstrittenen Versuche einer Volksabstimmung entzogen werden könnten. In Bern entschloss man sich schliesslich dazu, die Projekte in einzelne Vorlagen aufzusplitten, um damit unter der für das Finanzreferendum massgeblichen Grenze zu bleiben. In Basel-Stadt wies der anbegehrte Kredit nur die Nettobelastung des Kantons aus und blieb damit ebenfalls unterhalb der Referendumslimite
[40].
Als erster Kanton beteiligte sich der Kanton Tessin an einer vom BAG initiierten
gesamtschweizerischen Erfassung der Methadon-Therapien und forderte die auf seinem Territorium praktizierenden Ärztinnen und Ärzte auf, die Daten über ihre Methadon-Patienten den Behörden abzuliefern. Im BAG wurde geschätzt, dass von den rund 30 000 Drogenabhängigen der Schweiz ungefähr 10 000 in einer Methadon-Therapie stehen. Der Bund will die Beobachtungen über die Ersatzdroge Methadon nun aus der ganzen Schweiz zusammentragen, damit sich die Ärztinnen und Ärzte besser mit dem Medikament vertraut machen können. Zudem soll damit statistisches Material gesammelt werden, um künftige politische Entscheide zu unterstützen
[41].
Nachdem sich bereits Bundesrätin Ruth Dreifuss bei einem Augenschein in der Zürcher Drogenszene für mehr Menschlichkeit im Umgang mit Drogenabhängigen sowie weniger Emotionen in der Drogenpolitik ausgesprochen und die Möglichkeit einer breiteren staatlichen Drogenabgabe nicht ausgeschlossen hatte, bekam die Diskussion zu Jahresende neue Impulse durch zwei weitere SP- bzw. ex-SP-Exponenten, nämlich den designierten Bundespräsidenten Otto Stich und die abtretende Zürcher Fürsorgedirektorin Emilie Lieberherr. Stich, bisher nicht für sein liberales Drogenengagement bekannt, sprach sich in mehreren Interviews dezidiert für ein pragmatischeres Vorgehen und damit für die staatliche Drogenabgabe aus. Lieberherr betonte ebenfalls, nur eine kontrollierte Abgabe der "auf der Gasse" gehandelten Drogen könne die Drogenszene aus der Kriminalität führen und die Drogensüchtigen einer effizienten Betreuung und Ausstiegshilfe zuführen
[42].
In seiner Antwort auf eine von 147 Parlamentarierinnen und Parlamentariern unterzeichnete Motion Sieber (evp, ZH) erklärte sich der Bundesrat bereit, die Unterstützung des Bundes beim Aufbau eines Selbsthilfedorfes für ausstiegswillige Drogenabhängige zu prüfen. Als möglichen bundeseigenen Standort nannte er ein zur Zeit unbenutztes Terrain in Lutry (VD)
[43].
Das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Lausanne zog im Auftrag des BAG eine erste Bilanz der Massnahmen des Bundes zur Verminderung der Drogenprobleme und machte dabei vor allem Lücken in den auf ganz junge Menschen ausgerichteten Präventionsmassnahmen aus
[44].
Unter dem Motto
"Ohne Drogen — mit Sport" will das BAG den Sport gezielt in den Dienst von Suchtprävention und -therapie stellen. Zusammen mit der Eidg. Sportschule Magglingen sollen Sportvereine für die Suchtbekämpfung gewonnen werden. Die Initiative besteht aus zwei Hauptprojekten in den Bereichen Prävention und Therapie, die jeweils auf lokaler Ebene durchgeführt werden. Die Kosten für diese Initiativen, welche vorerst bis 1995 laufen, wurden auf rund zwei Mio Fr. veranschlagt
[45].
Ende März beauftragte der Bundesrat das EDI, eine
Ratifikationsbotschaft für den Beitritt der Schweiz zu drei UNO-Abkommen über Betäubungsmittel — dem Psychotropen-Abkommen von 1971, dem Zusatzprotokoll von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961 und der Wiener Konvention von 1981 — auszuarbeiten. Wie dies in der vorangegangenen Vernehmlassung mehrheitlich gefordert wurde, wird die Schweiz dem Wiener Abkommen nur mit einem breitgefassten Vorbehalt beitreten, um sich die nötige Handlungsfreiheit bei der Ausgestaltung ihrer künftigen Drogenpolitik zu erhalten. Insbesondere behält sie sich die zukünftige Revision der strafrechtlichen Normen des Betäubungsmittelgesetzes – bis hin zum straffreien Drogenkonsum – ausdrücklich vor. Gleichzeitig betonte der Bundesrat aber, dass er in nächster Zeit nicht beabsichtige, von der heutigen Praxis der Strafverfolgung Abstand zu nehmen
[46].
Die
Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" wurde mit 140 949 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Sammlung der Unterschriften erfolgte mit Unterstützung zahlreicher Sportler und in enger Zusammenarbeit mit dem umstrittenen "Verein zur Förderung der psychologischen Menschenkenntnis" (VPM). Fast die Hälfte der Unterschriften stammte aus der Romandie
[47].
Mitte Mai lancierte die Arbeitsgemeinschaft für Drogenlegalisierung ("Droleg"), die Nachfolgeorganisation des "Vereins gegen gesellschaftliche Gleichgültigkeit" (VGGG) mit Unterstützung der Grünen und der SP die
Volksinitiative "Für eine vernünftige Drogenpolitik/Tabula rasa mit der Drogenmafia". Sie verlangt, dass der Drogenkonsum entkriminalisiert wird und der Staat Handel und Herstellung von Betäubungsmitteln regelt. Der Text der Initiative hatte bis zuletzt zu heftigen Diskussionen geführt. Über die generelle Stossrichtung waren sich die in der Trägerschaft zusammengeschlossenen Gassenarbeiter, Drogenfachleute, Ärzte, Juristen und Politiker weitgehend einig. Umstritten war hingegen die sogenannte Medizinalisierung der Drogenabgabe. Schliesslich setzten sich die Gassenarbeiter mit ihrer Variante durch, wonach Betäubungsmittel, die heute illegal konsumiert werden, wie Haschisch, Heroin und Kokain, nach Annahme des Volksbegehrens frei und ohne Rezept bezogen werden könnten. Nicht glücklich über diesen Entscheid war der St. Galler SP-Nationalrat Rechsteiner, der massgeblich an der Ausarbeitung der Initiative beteiligt gewesen war und nun befürchtete, damit werde die politische Grundsatzdiskussion auf einen Nebenschauplatz abgedrängt. Wegen dieser Bedenken und der Skepsis der welschen Genossen beschloss der Vorstand der SP, die Initiative zwar zu unterstützen, dem Trägerverein aber nicht beizutreten
[48].
Für die 1992 von den "Schweizer Hanf-Freunden und -Freundinnen" lancierte
Volksinitiative "Schweizer Hanf", welche eine Aufhebung der restriktiven Cannabis-Gesetzgebung erreichen wollte, konnten innerhalb eines Jahres nur gerade knapp 70 000 Unterschriften gesammelt werden, weshalb die Initianten Ende September ihr Volksbegehren für gescheitert erklärten. Die Hanffreunde wollen inskünftig vermehrt Vertrauen in die Justiz setzen, welche in den letzten Jahren verschiedentlich Cannabis für relativ unbedenklich im Sinn der Betäubungsmittelgesetzgebung befunden hat
[49].
Einigen Wirbel verursachte die Ankündigung, ein dem Verein "Schweizer Hanf-Freunde und -Freundinnen" nahestehender Bauer im Wallis wolle
erstmals seit Jahren in der Schweiz wieder Hanf anbauen, um aus dessen Blättern Kräutertee bzw. Schnurwaren herzustellen. Die zur Gewinnung von Haschisch geeigneten Blüten- und Fruchtstände sollten, zumindest offiziell, vorgängig entsorgt werden. Da der Anbau von Hanf in der Schweiz momentan nicht erwünscht sei, verweigerte das Bundesamt für Landwirtschaft ein eingereichtes Subventionsbegehren, und nach einer gewissen Zeit der Ratlosigkeit – der Anbau von Hanf ist nur zur Gewinnung von Haschisch verboten – griffen die Walliser Polizeibehörden ein und zerstörten die Ernte, worauf der Bauer die Behörden mit einer Schadenersatzklage bedrohte, da die Ernte bereits verkauft war
[50].
Für die Kontroverse um dealende Ausländer und Asylbewerber siehe oben, Teil I, 1 b (Strafrecht).
Im Spätwinter des Vorjahres hatten die Stadtbehörden von
Bern und
Zürich die beiden
offenen Szenen Kocherpark und Platzspitz geschlossen in der Hoffnung, auswärtige Drogenkonsumentinnen und -konsumenten in ihre Wohnsitzkantone zurückzudrängen und so die offenen Szenen verkleinern zu können. Immer deutlicher.zeigte sich aber, dass dieser Versuch nicht gelungen war. In Bern konnte eine grössere Szenenbildung verhindert werden, doch führte dies in erster Linie dazu, dass die Situation unübersichtlicher wurde, die Polizei fast pausenlos im Einsatz stand und für die Süchtigen der Beschaffungsstress zunahm. In Zürich verteilten sich die Drogenkonsumenten vorerst auf die an den Platzspitz angrenzenden Quartiere, was zu einer unerträglichen Belastung der dortigen Wohnbevölkerung führte. Schliesslich bildete sich am stillgelegten Bahnhof Letten eine neue offene Szene
[51].
Vor allem in Zürich ergaben sich bedeutende
Probleme bei der 1992 beschlossenen Rückführung der auswärtigen Drogensüchtigen in ihre Wohngemeinden bzw. -kantone. Meistens kehrten die weggewiesenen Drogenkonsumenten, vor allem jene aus dem sehr repressiven Kanton Aargau, umgehend in die Zürcher Szene zurück. Um ihnen den Aufenthalt dort zu vergällen, beschloss die Stadtzürcher Regierung im Sommer, ein Notgefängnis (Zentrum Hegibach) für auswärtige Drogenabhängige einzurichten und mittels fürsorgerischem Freiheitsentzug (FFE) die Polizeihaft von der gesetzlich zulässigen ' Höchstdauer von 24 auf bis zu 72 Stunden auszudehnen. Damit sollten die auswärtigen Drogensüchtigen einem kalten Entzug ausgesetzt und der Druck auf die Herkunftsgemeinden verstärkt werden. Die Massnahme war sowohl rechtlich als bezüglich ihrer Effizienz alles andere als unbestritten, wurde durch die kantonale psychiatrische Gerichtskommission aber dennoch grundsätzlich gestützt
[52].
Die Weiterführung des Aufenthalts- und Betreuungsraum für Drogenabhängige, der 1992 als Provisorium im Stadthaus von Luzern eingerichtet worden war, wurde trotz positiver Erfahrungen und der Unterstützung der politischen Behörden von den Stimmberechtigten der Stadt und des Kantons an der Urne abgelehnt. 54% der Stimmenden verwarfen den notwendigen Betriebskredit von jährlich 165 000 Fr. für den Fixerraum, weshalb dieser Ende März 1994 seine Tore schliessen wird
[53].
Mit Basel-Stadt musste erstmals ein Kanton für die Einwirkungen eines Fixerraumes auf die Umgebung gradstehen und den Geschädigten Schadenersatz zahlen. Die Anwohner eines zwischen 1991 und 1993 betriebenen Gassenzimmers erreichten vor Bundesgericht, dass ihnen ein Teil der von ihnen ergriffenen Abwehr- und Schutzmassnahmen von der öffentlichen Hand rückerstattet werden musste
[54].
Die Stadt Bern will der
Internationalen Städtekonferenz für Drogenprobleme als Vollmitglied beitreten und ist bereit, die Frankfurter Resolution zu unterschreiben, welche unter anderem anstrebt, den Konsum von heute illegalen Drogen zu entkriminalisieren und die niederschwellige Abgabe von Methadon, die kontrollierte Verschreibung von Suchtmitteln, die Schaffung von Anlaufstellen und Fixerräumen sowie die Abgabe steriler Spritzen zu ermöglichen. Bern ist nach Zürich die zweite Schweizer Stadt, welche der Organisation beitritt. Der Konferenz gehören bis jetzt Amsterdam, Frankfurt/M., Hamburg, Rotterdam, Arnhem (NL), Kallithea (GR) und Teramo (I) an
[55].
In der Frühjahrssession wurden die
Zwillingsinitiativen für eine Verminderung der Tabakprobleme und für eine Verminderung der Alkoholprobleme, die ein völliges Werbeverbot für Tabak und Alkohol verlangten, vom
Ständerat, welcher das Geschäft als Erstrat behandelte, klar verworfen. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat, zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen jedoch zulassen wollte. Gegen die engagierten Voten von Meier (cvp, LU), Onken (sp, TG) und Schiesser (fdp, GL), die sich für den Jugendschutz stark machten und an die menschlichen und volkswirtschaftlichen Folgen übermässigen Alkohol- und Tabakkonsums erinnerten, wurde auch dieser Vorschlag deutlich abgelehnt. Ihm warfen die Gegner jeglicher Werbebeschränkung vor, nicht praktikabel zu sein und der Werbebranche jährlich Aufträge in der Höhe von 100 bis 150 Mio Fr. zu entziehen
[56].
Da aber in der Debatte praktisch alle Votanten die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens unterstrichen hatten, überwies der Rat eine Motion seiner vorberatenden Kommission, welche den Bundesrat auffordert, eine Vorlage auszuarbeiten, damit aus der Tabaksteuer ein angemessener Anteil für Gesundheitserziehung und Prävention zur Verfügung gestellt werden könne, wobei die Leistung nicht zu Lasten der Ablieferung an die AHV/IV gehen dürfe. Gegen den Willen des Bundesrates, der darauf hinwies, dass dafür eine Verfassungsänderung notwendig wäre, da Art. 34quater BV alle Mittel aus der Tabaksteuer zweckgebunden der AHV und IV zuweist, wurde die Motion, wenn auch nur knapp, angenommen
[57].
Der
Nationalrat übernahm praktisch die Argumentation des Ständerates und lehnte ebenfalls sowohl die Initiativen als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag deutlich ab. Bei der ständerätlichen Präventions-Motion setzte sich hingegen der Bundesrat durch und erreichte eine Überweisung in der unverbindlichen Form des Postulates
[58].
Bei dieser Ausgangslage hatten die beiden Initiativen in der
Volksabstimmung keine Chance, umso mehr als die Gegner der Initiativen — in erster Linie die Tabakindustrie und die Werbung — weder Mittel noch Wege scheuten, um die Initiativen, die sie in erster Linie als werbe- und arbeitsplatzfeindlich darstellten, zu Fall zu bringen. Dabei fanden sie die nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Printmedien, welche sich in Zeiten ohnehin rückläufigen Inseratevolumens unmissverständlich auf die Seite ihrer potenten Auftraggeber stellten. Gegen die Initiativen sprach sich aber auch ein " Schweizerisches Aktionskomitee gegen unbrauchbare Werbeverbote" aus, in welchem sich 150 Bundesparlamentarier und -parlamentarierinnen aus allen grösseren Parteien zusammenschlossen. Dem Präsidium gehörten neben Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH), Ständerat Delalay (cvp, VS) und Nationalrätin Zölch (svp, BE) auch der Basler SP-Nationalrat Hubacher an, der sich in dieser Frane gegen die Meinung seiner Partei stellte
[59].
Die einzige Überraschung des Abstimmungsresultates lag denn auch in seiner Deutlichkeit. 1979 hatten sich noch 41% der Stimmenden für ein analoges Volksbegehren ("Guttempler-Initiative") ausgesprochen, Basel-Stadt sogar mit mehr als 50%. Besonders massiv wurden die beiden Initiativen in der Westschweiz (mit Ausnahme von Genf) und im Kanton Schwyz abgelehnt, wo sich über vier Fünftel der Urnengängerinnen und Urnengänger gegen sie aussprachen. Am "verbotsfreundlichsten" zeigten sich die Kantone Basel-Stadt und Zürich mit rund 33% bzw. 31% Ja-Stimmen
[60].
Volksinitiative "zur Verhinderung der Alkoholprobleme". Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 44,7%
Nein: 1 527 165 (74,7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 516 054 (25,3%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP (4*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Volksinitiative "zur Verminderung der Tabakprobleme". Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 44,7%
Nein: 1 521 885 (74,5%) / 20 6/2 Stände
Ja: 521 433 (25,5%) / 0 Stände
Parolen:
Nein: FDP, CVP (3*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Wie die Vox-Analyse dieser Abstimmung zeigte, fanden die beiden Initiativen bei den Frauen erheblich mehr Zustimmung als bei den Männern. Seit dem Beginn der Vox-Analysen 1977 wurde nie eine so
grosse Differenz zwischen dem Stimmverhalten der Frauen und der Männer – 18% beim Tabakverbot – beobachtet. Tiefe Ja-Anteile ergaben sich in der jüngsten Alterskategorie, in der Romandie und in den ländlichen Gebieten. Besonders im rot-grünen Lager beeinflusste der politische Standort das Stimmverhalten nur teilweise. Einzig die Gefolgschaft von LdU/EVP stimmte beiden Initiativen zu, die Grünen nahmen nur die Tabakinitiative an, während die Anhänger der SP mehrheitlich nicht der Parteiparole folgten. Die meistgenannten Motive zur Verwerfung der Initiativen waren die Angst vor zusätzlicher Arbeitslosigkeit und die Überzeugung, dass ein Verbot wirkungslos wäre bzw. durch ausländische Medien umgangen würde
[61].
Wie vor ihm bereits der Nationalrat, überwies auch der Ständerat nach kurzer Diskussion den unbestrittenen Teil einer Motion Gonseth (gp, BL), welcher verlangt, dass zur Verminderung der alkoholbedingten Opfer des Strassenverkehrs so rasch als möglich die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung systematischer Atemluftkontrollen geschaffen werden
[62].
Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) entschied in einem neuen Grundsatzurteil, dass sich eine Person, die durch Alkohol- oder Tabakmissbrauch zum Invaliden wird, inskünftig
keine IV-Rentenkürzung mehr gefallen lassen muss. Das EVG berief sich dabei auf zwei internationale Abkommen, welche die Kürzung einer Invalidenrente nur zulassen, wenn jemand seine Gesundheit absichtlich geschädigt hat. Nach Auffassung des EVG ist äusserst fraglich, ob bei chronischem Missbrauch von Alkohol und Tabak überhaupt je von absichtlichem Selbstverschulden die Rede sein kann
[63].
Fürsorge
Die Rezession und die steigende Zahl der ausgesteuerten Langzeitarbeitslosen verstärkte den Druck auf die Fürsorgeämter weiter. 160 000 bis 180 000 Personen waren nicht mehr in der Lage, ihre Existenz selber zu bestreiten. Angesichts der Finanzknappheit der öffentlichen Hand wurden die Voraussetzungen für eine wirksame Sozialhilfe immer schwieriger
[64].
Das Problem der neuen Armut im eigenen Land scheint die Schweizer Bevölkerung weit weniger zu beschäftigen als das Elend in der Dritten Welt. Nur gerade 5 Mio Fr. brachte ein Aufruf der Glückskette von Radio und Fernsehen für die einheimischen Bedürftigen, rund viermal weniger als im Vorjahr eine Sammlung zugunsten der hungernden Bevölkerung in Somalia. Die Verantwortlichen der Hilfsaktion erklärten sich die unterschiedliche Spendefreudigkeit damit, dass es der reichen Schweiz noch nicht ins Bewusstsein gedrungen sei, dass (relative) Armut auch hierzulande heute ein recht weit verbreitetes Phänomen ist
[65].
Aus einer Einzelinitiative eines Neuenburger Journalisten entstand in der Romandie ein erstes Netzwerk, welches völlig unbürokratisch und mit freiwilligen Helfern Pakete mit Lebensmitteln und Hygienprodukten, sogenannte "cartons du coeur" an jene Menschen verteilt, die durch die Maschen des Sozialnetzes gefallen sind. Die Aktion, die zu Beginn des Jahres recht bescheiden begann, trat in der Westschweiz einen eigentlichen Siegeszug an. Bis Mitte August wurden schon über 23 Tonnen Hilfsgüter an Bedürftige verteilt
[66].
Für Überlegungen zur Einführung eines verfassungsmässig garantierten Mindesteinkommens siehe unten, Teil I, 7c (Grundsatzfragen).
Seit Beginn des Berichtsjahres steht das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten ("Opferhilfegesetz ", OHG) in Kraft. Als Opfer im Sinne des neuen Gesetzes gelten Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden sind, unabhängig davon, ob der Täter ermittelt werden kann oder einer Strafe zugeführt wird. Vollzogen werden muss dieses Gesetz, welches für die Opfer umfassende Beratung, finanzielle Hilfe und eine Besserstellung im Strafprozess verlangt, in den Kantonen, doch verlief die Umsetzung fast überall harzig
[67].
Das OHG bestimmt, dass namentlich bei Sexualdelikten dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person angehören muss, die gleichen Geschlechts ist wie das Opfer. Das Obergericht des Kantons Bern weigerte sich, diese Bestimmung beim Einzelrichter anzuwenden, mit der Begründung, dies komme einem Berufsverbot für männliche Einzelrichter gleich. In der Fragestunde der Frühjahrssession darauf angesprochen, taxierte Bundesrat Koller diese Argumentation als unzulässig und verwies auf die Möglichkeit, den Rechtsanspruch des Opfers vor Bundesgericht durchzusetzen
[68].
Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat diskussionslos ein Postulat Robert (gp, BE), welches den Bundesrat ersucht, sich generell für die Schaffung von professionell betreuten Zentren für Vergewaltigungs- und Folteropfer im ehemaligen Jugoslawien einzusetzen sowie in Zusammenarbeit mit Kirchen und Hilfswerken die Errichtung einer derartigen Institution in der Schweiz zu unterstützen
[69].
Sport
Praktisch oppositionslos stimmten beide Kammern der
Herabsetzung der unteren Altersgrenze für Jugend und Sport (J + S) von 14 auf 10 Jahre zu. Damit können rund 170 000 Kinder mehr als bisher in die J + S-Programme aufgenommen werden. Die zusätzlichen Kosten von rund 18 Mio Fr. pro Jahr will der Bund durch andere Einsparungen bei J + S ausgleichen. So werden die Förderungsbeiträge an die Kantone teilweise abgebaut, Mindestentschädigungen für kleine Kurse gestrichen, die Porti der sportlichen Leiter nicht mehr vergütet und die J + S-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer inskünftig nicht mehr der Militärversicherung unterstellt. Obgleich das verstärkte Engagement des Bundes die Kantone finanziell kaum entlastet, war die Vorlage in der Vernehmlassung sehr positiv aufgenommen worden. Die Herabsetzung des J + S-Alters entspricht einer langjährigen Forderung der Kantone. 23 Kantone haben denn auch bereits in eigener Initiative Anschlussprogramme für die 10-bis 13jährigen realisiert
[70].
Im Juni wurde in Lausanne das auf privater Basis finanzierte
Olympische Museum eröffnet. Neben viel Prominenz aus Sport und Politik nahmen auch Bundespräsident Ogi und der spanische König Juan Carlos an der Inauguration teil. Lausanne ist seit 1915 Sitz des Internationalen Olympischen Komitees (IOC)
[71].
Weiterführende Literatur
H. Adler u. a. (Hg.), Qualitätssicherung im Gesundheitswesen, Muri (BE) 1993.
P. Gilliand, "Politique sociale", in G. Schmid (Hg.), Handbuch politisches System der Schweiz. Band 4, Politikbereiche, Bern (Haupt) 1993, S. 109 ff.
R. E. Leu, "Gesundheitsreform am Scheideweg: Zukunftsperspektiven des schweizerischen Gesundheitswesens", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 5, S. 19 ff.
C. Meier, Funktionieren und Widersprechen. Materialien zur Definition von Frauengesundheit, Bern 1993.
Soziale Sicherheit, 1993, Nr. 6 (mehrere Artikel über Spitex).
W. Weiss (Hg.), Gesundheit in der Schweiz, Zürich 1993.
Aids Info Docu Schweiz, Ethische Grundlagen der Aids-Prävention, Bern 1993. HIV-Prävention in der Schweiz – Ziele, Strategien, Massnahmen, hg. vom Bundesamt für Gesundheitswesen und der Eidg. Kommission für Aidsfragen, Bern 1993.
R. Hornung / A. Helminger / A. Hättich, Aids im Bewusstsein der Bevölkerung. Stigmatisierungs- und Diskriminierungstendenzen gegenüber Menschen mit HIV und Aids, Bern 1993.
D. Gros / J. De Puy, Piégés par le virus. Sida et discrimination dans la vie quotidienne, Berne 1993.
D. Bernasconi, Ökonomische Ansätze zur Ausgestaltung der Drogenpolitik in der Schweiz, St.Gallen (Diss.) 1993.
Fürsorge- und Gesundheitsdirektion der Stadt Bern, Neue Armut in der Stadt Bern, Bern 1993.
F. Höpflinger / K. Wyss, Am Rande des Sozialstaates; Formen und Funktionen öffentlicher Sozialhilfe im Vergleich, Bern 1993.
F. Höpflinger / K. Wyss, "Vollzugsprobleme der öffentlichen Sozialhilfe. Grenzen des Föderalismus im Bereich der wirtschaftlichen Existenzsicherung", in SJPW, 1993, S. 113 ff.
S. Rossini, L'analyse statistique des pauvretés: une dimension qualitative du budget social, Lausanne (IDHEAP) 1993.
[1] Lit. Weiss; Presse vom 25.8.93. Mit dem Gesundheitsbericht wurde ein Postulat des ehemaligen SP-Nationalrates Longet (GE) aus dem Jahre 1986 erfüllt.
[2] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 908 f.
[3] Gesch.ber. 1993, S. 78.
[4] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 567 f.; Suisse, 29.1.93; NZZ, 9.10.93. Nach einem Bundesgerichtsentscheid ist die Zwangsmedikation — insbesondere mit Psychopharmaka — auf dringende Notfälle und eigentliche Akutsituationen zu beschränken (NZZ, 27.7.93; LNN, 22.12.93).
[5] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 566 und 1862 f.
[7] "Gesundheitswesen in acht Ländern: Ausgabenwachstum als Problem der Sozialversicherungssysteme und Privatversicherer", in Sigma, 1993, Nr. 1; Bund, 18.2.93. Zur Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und deren Ursachen siehe auch BaZ, 23.8., 30.8., 6.9. und 13.9.93.
[8] Bund, 4.10.93 und 11.1.94.
[9] Schweiz. Gesellschaft für praktische Sozialforschung (GIS), Univox: Sozialversicherung, Adliswil 1993.
[10] NZZ, 14.5.93; BaZ, 13.9.93.
[11] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1392; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1098 ff. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, S. 657.
[13] Pressemitteilung des BSV vom 16.9.93.
[14] Bundesamt für Statistik, Beschäftigte im Gesundheitswesen, Bern 1993.
[15] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1852 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1063 ff. Siehe dazu auch die Ausführungen von BR Dreifuss in Amtl. Bull. StR, 1993, S. 741 ff.
[17] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1844 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1056 ff.
[18] BZ, 15.5.93; BaZ, 24.9.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 211.
[19] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 743 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1918.
[20] Presse vom 19.1 1.93.
[21] Presse vom 17.2.93; NZZ, 17.4.93, Bund, 19.8.93. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1917. Vgl. auch SPJ 1990, S. 208 und 1992, S. 211 f. Eine Studie des österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen über die Medikamentenpreise im internationalen Vergleich wies nach, dass die Schweiz die höchsten Arzneimittel-Preise aller OECD-Staaten hat (Bund, 7.9.93). Zu den Generica cf. Presse vom 9.6.93.
[22] Preissenkungen: NQ, 19.2.93; Presse vom 13.5.93; Ww, 16.9.93; Bund, 24.9.93. Langzeitpräparate: Presse vom 2.9.93; SHZ, 16.9.93.
[23] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1849 ff.; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 1059 ff. Vgl. A. Dummermuth, Selbstdispensation: Vergleich und Auswirkungen unter besonderer Berücksichtigung der Kantone Aargau und Luzern, Lausanne (IDHEAP) 1993; TA, 13.9.93; SGT, 7.10.93; BZ, 13.12.93. Für die Debatten um das neue Krankenversicherungsgesetz siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung). Zum Streit um die Einschränkung der Selbstdispensation im Kanton Bern vgl. Bund, 11.5., 7.8., 23.10., 27.10., 3.11. und 10.12.93; NZZ, 12.7.93.
[24] 24 Heures, 30.10.93; Presse vom 1.2.94.
[25] BAG-Bulletin, 1993, S. 262 ff.; Presse vom 21.4.93.
[26] Presse vom 7.7.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 213.
[27] Presse vom 24.3.93; NQ, 23.4.93; Ostschweiz, 22.5.93; TG, 7.8.93. Siehe dazu auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2013 f. und 2054.
[28] Presse vom 5.11. und 16.11.93; BZ, 18.11.93. Die SRK-Bluspendezentren verpflichteten sich, ihr frischgefrorenes Blutplasma ab 1994 durch die Verwendung einer neuen Testmethode noch HIV-sicherer zu machen (Bund, 20.11.93; NZZ, 27.11.93).
[29] BZ, 29.1.92; Presse vom 30.4., 15.5., 5.6. und 9.8.93; Ww, 20.5.93; NQ, 26.8.93; NZZ, 23.9.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 213.
[31] BZ und LNN, 24.3.93. Siehe auch SPJ 1991, S. 213.
[32] Presse vom 23.12.93. Siehe auch SPJ 1991, S. 214 f. und 1992, S. 213 ff.
[33] Bund, 27.12.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 215.
[35] Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 53. Für ein Grundlagenpapier der CVP zur Drogenproblematik siehe Presse vom 15.10.93.
[36] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 35 f.
[37] LNN, 23.4.94. Diese Zahlen sind nicht sehr aussagekräftig, da die indirekten Todesursachen, beispielsweise durch eine HIV-Infektion, dabei nicht erfasst werden.
[38] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1180 ff. (Initiativen) und 1394 (Postulat).
[39] Presse vom 25.6., 11.11. und 1.12.93; WoZ, 17.12.93.
[40] Allgemein: Presse vom 15.7., 19.8. und 20.8.93; NZZ, 30.7.93; SoZ, 29.8. und 31.10.93; TA, 12.11.93. Bern: BZ, 25.6.93; Bund, 10.11. und 26.11.93. Basel: Bund, 24.11.93; BaZ, 17.12. und 20.12.93.
[42] Presse vom 29.11. (Dreifuss), 27.12. (Stich) und 29.12.93 (Lieberherr).
[43] Presse vom 21.12.93. Siehe dazu auch die Ausführungen Siebers in Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1190 f.
[45] Presse vom 23.1.93; NZZ, 11.9.93.
[46] Presse vom 1.4.93. Siehe auch SPJ 1992, S. 219.
[47] BBl, 1993, III, S. 568 ff.; Presse vom 23.4., 28.4., 23.7. und 28.9.93; Ww, 29.7.93. Siehe dazu auch SPJ 1992, S. 218.
[48] BBl, 1993, II, S. 103 f.; WoZ, 19.2.93; NZZ, 22.3., 17.4. und 3.7.93; TA, 24.4.93; Presse vom 17.5. und 19.5.93. Siehe dazu auch SPJ 1992, S. 218. Die Initiative wird auch von vielen kantonalen und lokalen Jungparteien bürgerlicher Richtung unterstützt: LZ, 22.6.93; BüZ, 22.7.93.
[49] Bund, 29.9.93. Zur Cannabis-Einschätzung des Bundesgerichtes siehe SPJ 1991, S. 219. Im Berichtsjahr änderte das BG auch seine langjährige Praxis bezüglich Heroin: inskünftig wird erst der Verkauf von mehr als 12 Gramm reinen Heroins als schwere Widerhandlung gegen das BetMG gewertet; bisher hatte schon die gleiche Menge gestreckten Stoffes für eine Verhängung der Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis oder Zuchthaus genügt (TA, 1.10.93; NZZ, 12.10.93).
[50] Bund, 15.7. und 24.7.93; NF, 7.8.93; Presse vom 12.8.93. Auch die drogenpolitisch völlig unbelastete Zeitung "Schweizer Bauer" setzte sich für den Anbau von Schweizer Hanf ein: Presse vom 30.12.93.
[51] TW, 5.2.93; NQ, 10.3., 23.5. und 7.9.93; Bund, 24.3. und 19.7.93; TA, 12.6.93; CdT, 23.6.93. Für die Situation in den Städten Basel und Solothurn siehe TA, 13.12.93.
[52] TA, 10.6., 1.7., 5.7., 23.7., 7.8., 26.8., 28.8., 2.9., 7.9., 10.9., 23.9., 30.9., 9.11. und 15.12.93. Die Konferenz Nordwestschweizer Regierungen beschloss, zentrale Meldestellen für auswärtige Drogenabhängige einzuführen. Ziel des Unterfangens, an dem sich die Kantone AG, BL, BS, BE und SO beteiligen, ist die Rückführung auswärtiger Drogensüchtiger in ihre Wohngemeinden (TA, 24.8.93).
[53] LNN, 27.8., 24.9. und 29.11.93; NZZ, 24.12.93. Eine aus SVP-Kreisen lancierte Initiative gegen die Errichtung eines Fixerraumes in Thun (BE) wurde vom Bundesgericht für ungültig erklärt, da sie nicht die dafür notwendigen Kredite, sondern das Vorhaben an sich im Visier hatte. Das BG erklärte, Vollzug und Anwendung des BetMG seien Angelegenheit der zuständigen Verwaltungs- und Justizbehörden und nicht der Stimmbürger (Bund, 23.6., 19.7. und 11.12.93).
[54] Presse vom 23.12.93; BZ, 24.12.93.
[56] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 19 ff., 451 und 580.
[57] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 33 ff.
[58] Amtl. Bull. NR, S. 890 ff., 908 (Motion) und 1451.
[59] NQ, 30.6.93; CdT, 1.7.93; Presse vom 8.9., 15.10., 27.10., 11.11. und 22.-26.11.93; NZZ, 20.10., 5.11., 12.11. und 19.11.93; WoZ, 29.10.93; TA, 1.11. und 20.11.93; LZ, 6.11.93; JdG, 20.11.93.
[60] BBl, 1994, I, S. 469 ff.; Presse vom 29.11.93.
[61] Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28. November 1993, Adliswil 1994.
[62] Amtl. Bull. StR, 1993, S. 543 f. Siehe auch SPJ 1992, S. 220 f.
[64] SoZ, 29.8.93; TA, 24.9.93; Presse vom 13.10. und 5.11.93.
[66] NQ, 7.5.93; Bund und SGT, 13.8.93
[67] BaZ, 30.1.93; Bund, 15.4.93 und 5.1.94; TA, 29.6.93.
[68] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 147; BZ, 13.3.93.
[69] Amtl. Bull. NR, 1993, S. 581 und 2183 f. In Europa kennen die Niederlande, Grossbritannien, Deutschland, Frankreich, Norwegen, Schweden, Dänemark und Griechenland derartige Zentren (NQ, 15. I.93).
[70] BBl, 1993, II, S. 591 ff. und IV, S. 586 f.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 1579 ff. und 2590; Amtl. Bull. StR, 1993, S. 901 ff. und 1130; Bund, 6.5.93; JdG, 2.11.93.
[71] Presse vom 23.6. und 24.6.93. Ende Jahr verlieh das IOC Lausanne den Titel der "Olympia-Hauptstadt" (24 Heures, 6.12.93).
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