Année politique Suisse 1998 : Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Sparmassnahmen überschatteten die kantonale Schulpolitik. Im Zusammenhang mit der Einführung des Informatikunterrichts an den Volksschulen wurden Möglichkeiten privater Finanzierung ausgelotet. – Die Totalreform der Berufsbildung wurde weitergeführt und die Ausarbeitung eines neuen Berufsbildungsgesetzes in Aussicht gestellt. – Der Bund lancierte eine Motivationskampagne, um dem anhaltenden Lehrstellenmangel zu begegnen. – Der Bundesrat präsentierte seine Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 sowie ein revidiertes Universitätsförderungsgesetz. – Der Antrag der Eidg. Fachhochschulkommission, gesamtschweizerisch nur sieben Fachhochschulen zu errichten, wurde vom Bundesrat genehmigt. – Die Schweizer Bevölkerung lehnte nach einem langen und heftigen Abstimmungskampf die Gen-Schutz-Initiative ab.
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) Folge, die eine Koordination der nationalen Bildung via Verfassungsartikel anregt. Schon die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hatte sich hinter den
Bildungsrahmenartikel gestellt. Die internationale Harmonisierung im Bildungswesen bedinge eine nationale Harmonisierung. Konkret seien variable, nahtlos zusammenfügbare und somit “europakompatible und entwicklungsoffene” Bildungsgänge vornehmlich in den Bereichen Berufsbildung sowie tertiäre (Universitäten und Fachhochschulen) und quartäre Bildung (Weiterbildung) zu ermöglichen. Das Volksschulwesen sei nach wie vor in der Regelungskompetenz der Kantone zu belassen. Bestritten wurde die Initiative von Nationalrat Hasler (svp, AG). Mit dem Vorstoss werde eine neue Bundesaufgabe eingeführt, ohne über die finanziellen Folgen konkrete Angaben zu machen bzw. ohne den Sparappell vom “Runden Tisch” zu berücksichtigen
[1].
Eine vom Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung unterstützte Studie stellte den Schweizer Jugendlichen im internationalen Vergleich gute Noten in
Mathematik und Naturwissenschaften aus. Im Rahmen der rund zwanzig Länder umfassenden “Third International Mathematics and Science Study” testete das Amt für Bildungsforschung des Kantons Bern 6400 Maturanden und Abgänger von Berufsschulen im Durchschnittsalter von zwanzig Jahren. Nur gerade zwei Länder (Niederlande und Schweden) schnitten im mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundwissen besser ab als die Schweiz. Damit korrigierte die Studie die 1997 veröffentlichten Ergebnisse zu den Leistungen von Sechst- bis Achtklässlern, die damals in den naturwissenschaftlichen Fächern schlecht abgeschlossen hatten. Nach wie vor ein schlechtes Zeugnis stellte die neue Studie der Schweiz bezüglich der
Geschlechtsunterschiede aus: Junge Männer waren in Mathematik und Naturwissenschaften sehr viel besser als junge Frauen. Wohl trat dieser Unterschied in fast allen Ländern auf, in der Schweiz war er jedoch besonders deutlich
[2]. Mit der Überweisung eines Postulats Stump (sp, AG) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, zusammen mit den Gleichstellungsbüros eine landesweite Kampagne zur Verbesserung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Leistungen der jungen Frauen zu entwickeln und durchzuführen
[3].
Grundschulen
Eine komplette Übersicht zu den kantonalen Gesetzen im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Die
Aargauer Regierung gab den Startschuss für die Projektarbeiten an der
Strukturreform der Volksschule. Die Stimmberechtigten stimmten einer ersten Etappe der Revision des Schulgesetzes und damit unter anderem der Einführung der Fünftagewoche, der Ermöglichung von Tagesschulen und Blockzeiten sowie dem individuellen Überspringen von Klassen für begabte Kinder zu
[4]. In die zweite Vernehmlassung ging das
neue Schulgesetz im Kanton Appenzell
Ausserrhoden. Das total revidierte Gesetz sieht ein einjähriges Kindergartenobligatorium, nur noch pauschale Betriebskostenbeiträge des Staats im Volksschulbereich, einen grösseren Spielraum der Gemeinden bei der Lehrerentlöhnung und die Beibehaltung des Mindestschulpflichtalters bei acht Jahren sowie des Rechtsanspruchs von zehn Jahren vor
[5]. In
Solothurn stimmte die Bevölkerung einer
Änderung des Volksschulgesetzes und damit der Einführung eines obligatorischen Angebots für zwei Jahre Kindergartenunterricht zu. Die Gesetzesänderung kam den Forderungen der 1995 lancierten Kindergarten-Initiative “zwöi Johr bruchts” nach
[6].
Das 1993 in den Kantonen Jura, Waadt und Wallis eingeführte Lehrmittel “
Objectiv Grandir”, das die Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler fördern soll, stiess auf wachsende Kritik. Das Projekt war angesichts der neuen Herausforderungen, die mit Drogenkonsum, Gewalt, zerrütteten Familien etc. auf die Schulen zukommen, eingeführt worden. Kritiker des Lehrmittels, die ihm eine familienfeindliche Haltung vorwerfen, stiessen sich insbesondere am “
magischen Kreis”. Diese Methode schlägt vor, die Schülerinnen und Schüler regelmässig und stark ritualisiert in einem kleinen Kreis zu versammeln, wo sie ihre Erfahrungen und Probleme vortragen können. Der “magische Kreis” wird in einen deutlichen Gegensatz zu den davon ausgeschlossenen Eltern gesetzt. Nachdem das Wallis und das Waadtland im Herbst das Projekt “Objectiv Grandir” definitiv eingestellt hatten, fand die umstrittene Unterrichtsmethode nur noch in Neuenburg und im Jura Anwendung
[7].
Zu den rund 20 Schulen, die seit Sommer 1997 am Zürcher Projekt “
Teilautonome Volksschule” beteiligt sind, stiessen nach den Sommerferien weitere 27 Schulen. Das Projekt, welches Kompetenzen vom Kanton an die einzelnen Schulen delegiert, wurde nach den ersten Ergebnissen einer begleitenden Evaluation positiv bewertet. Vorerst übernahmen es die Schulen, selbständig über Stundenpläne, die Unterrichtsgestaltung und die Schulorganisation zu befinden. Später soll auch die finanzielle Autonomie dazukommen. Mit dem Start des Pilotprojekts “Globalsteuerung Volksschule” auf Beginn des Schuljahres 1998/99 erprobten auch im Kanton Bern zehn Schulen die Teilautonomie
[8].
Sparen war auch im Erziehungsbereich kein Tabu mehr. In zahlreichen Kantonen wurden Stellen eingespart, Löhne gekürzt oder eingefroren, Lehrpensen und Klassenbestände erhöht. Im Kanton
Luzern schloss das Parlament die erste Lesung des neuen Volksschulbildungsgesetzes – Bestandteil der Totalrevision des Erziehungsgesetzes – ab und entschied sich äusserst knapp für einen von der Regierung vorgeschlagenen Systemwechsel im Bereich der kantonalen Beitragsleistungen. Gemäss neuem System leistet der Kanton seine Beiträge an die Betriebskosten des kommunalen Volksschulangebots entsprechend der Anzahl Schülerinnen und Schüler (Pro-Kopf-Beiträge) und nicht mehr entsprechend den Lehrerlöhnen. Der Systemwechsel war kontrovers diskutiert und von etlichen, mehrheitlich der linken Ratshälfte zugehörigen Parlamentariern als Übergang zu einem Zweiklassensystem bei der Volksschule kritisiert worden, da finanzschwache Gemeinden zur Einführung grösserer Klassenbestände veranlasst würden
[9]. Im Kanton
St. Gallen lehnten es die Stimmberechtigten ab, die Kantonsbeiträge für das freiwillige 10. Schuljahr zu streichen, erklärten sich aber mit der Kürzung der Beiträge an Amortisationslasten der Volksschulen und Lehrerbesoldungen sowie mit der Einführung einer Prüfungsgebühr an Mittelschulen für Matura- und Diplomprüfungen einverstanden
[10]. Im Kanton
Waadt provozierte der Entscheid des bürgerlich dominierten Regierungsrats, kurz vor Beginn des neuen Schuljahres auf 14 der 57 von der sozialdemokratischen Schuldirektorin Francine Jeanprêtre geforderten zusätzlichen Primarschulkassen zu verzichten, beinahe eine Regierungskrise sowie den Unmut der betroffenen Eltern und Lehrkräfte
[11]. Herzstück der
baselstädtischen Sparanstrengungen war eine vom Erziehungsrat beschlossene fünfprozentige Kürzung des Lektionendaches pro Schüler. Weil damit aber die Sparvorgaben der Finanzplanung “Haushalt 2000” noch nicht erfüllt waren, beschlossen Regierung sowie Parlament die Anhebung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte um eine Stunde pro Woche. Die Stimmberechtigten lehnten ein gegen diese Massnahme ergriffenes Referendum ab
[12]. Im Kanton
Bern stiess die Einführung von Schulgebühren auf der Sekundarstufe II in der Vernehmlassung insbesondere bei den Fraktionen der FDP und der SP auf Ablehnung
[13]. Die
Thurgauer Regierung gab einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, mit welchem statt einer garantierten Kostendeckung neu ein System mit Schülerpauschalen für Sparanreize in den Schulgemeinden sorgen soll
[14]. Die Regierung des Kantons
Solothurn schliesslich legte einen Massnahmenkatalog zur Sanierung der Kantonsfinanzen vor, der in vielen Punkten auch die Schulen betraf. Die Stimmberechtigten lehnten die Einführung von Freikursgebühren sowie von Schulgeldern für die nachobligatorische Schulzeit ab, befürworteten hingegen die Streichung des Studienurlaubs der Volksschullehrer und die Erhöhung der Lehrerpensen für den Unterricht an den ersten drei Klassen des Gymnasiums
[15].
Im Zuge der Neugestaltung der
Lehrerbildung und des Aufbaus kantonaler und interkantonaler
Pädagogischer Hochschulen (Tertiärisierung) kamen etliche Kantone der Vereinheitlichung der Lehrerausbildung näher. Die Bündner Stimmberechtigten nahmen im September ein entsprechendes Gesetz an. Die von den Regierungen der Kantone St. Gallen und Zürich in die Vernehmlassung geschickten Grundlagen für je eine eigene Pädagogische Hochschule ernteten mehrheitlich positive Kritik und wurden den Parlamenten vorgelegt.
Widerstände gegen die geforderte Auflösung der Seminare zugunsten der Pädagogischen Hochschulen blieben aber bestehen – so im Kanton Luzern, wo eine Volksinitiative “für eine massvolle und kostengünstige Reform der Primarlehrerinnen- und Primarlehrerausbildung” zustande kam, die auf den Erhalt der Seminare abzielt
[16]. Eine einheitliche Politik bezüglich der Lehrerausbildung scheiterte in der Romandie aufgrund der Absage Freiburgs an eine Zusammenarbeit mit BEJUNE, einem im März geschaffenen Verbund der Kantone Bern, Jura und Neuenburg im Bereich der Pädagogischen Hochschulen
[17].
Aus Kostengründen gerieten die öffentlichen Schulen bei der Informatik- und Internetausbildung immer mehr in die Defensive. Gleichzeitig wuchs der Druck seitens zahlreicher Eltern und der Wirtschaft, Informatik und Internet rasch in den Unterricht zu integrieren. An den “
Netdays 98”, eine Informationsveranstaltung der Schweizerischen Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen, betonte Bundesrat Couchepin, jedes Mitglied der Schweizer Bevölkerung müsse nach seinen Bedürfnissen Zugang zu den Informationstechnologien erhalten. Das Bildungssystem habe diesen genügend Platz einzuräumen und dafür zu sorgen, dass die Freiheit des Ausdrucks für alle Internetbenützerinnen und -benützer in gleicher Weise gewährleistet sei. Gemäss einer vom Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) präsentierten Hochrechnung wären jedoch mit Investitionskosten von 105 Mio Fr. zu rechnen (21,5 Mio für Anschlüsse, 82 Mio für Arbeitsplätze), wenn jedes Schulhaus der Schweiz im Bereich der Volksschule einen Internet-Anschluss erhielte, jeder Schüler und jede Schülerin mindestens eine Stunde pro Woche freien Zugang zu einem PC hätte und moderne Hardware angeschafft würde
[18].
In
Bern wurde verbindlich, was in anderen Kantonen noch als Empfehlung galt. Der Grosse Rat hatte einen Kredit von sechs Mio Fr. bewilligt, um in den nächsten drei Jahren Lehrerinnen und Lehrer in den Unterricht mit dem Internet einzuführen. Alle Schulabgängerinnen und –abgänger sollen ab dem Jahr 2000 den Umgang mit dem Internet erlernt haben
[19]. Der Kanton Zürich machte mit dem “
Projekt 21” für die versuchsweise Einführung des Informatik- und des Englischunterrichts von der ersten Klasse an von sich zu reden. Der obligatorische Unterricht am Bildschirm für Primarschülerinnen und -schüler hatte als Schweizer Premiere revolutionierenden Charakter. Der im Frühjahr vom Zürcher Regierungsrat vor den Medien präsentierte Schulversuch führte im Kantonsrat zu heftigen Debatten und geriet gesamtschweizerisch in die Schlagzeilen: Abgesehen davon dass die Westschweiz angesichts der Konkurrenzierung des Französischen durch den frühen Englischunterricht den nationalen Sprachfrieden gefährdet sah, verursachte die Furcht vor einem Ausverkauf der Volksschule angesichts des geplanten Sponsorings durch Private grosse Aufruhr. Erstmals sollten nämlich zur Finanzierung eines Schulprojekts private Geldgeber herangezogen bzw. die Einführung des Informatikunterrichts dank finanziellen Ressourcen in Form von Legaten sichergestellt werden. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde ab, mit welcher vom Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband unterstützte Privatpersonen gegen das Sponsoring geklagt hatten. Im Sommer startete das “Projekt 21” in Affoltern a. Albis versuchsweise und wurde nach einer ersten Bilanz von der Presse positiv bewertet. Ende Jahr hatten private Spender bereits mehr als drei Mio Fr. für den Schulversuch zugesagt
[20].
Mehrere Kantone arbeiteten an Projekten zur
Leistungsbeurteilung beim Lehrkörper und zur
Qualitätssicherung bei den Ausbildungsgängen. Der Kanton Bern lud alle Schulen dazu ein, sich am Pilotversuch “Qualitätsentwicklung und Leistungsbeurteilung” zu beteiligen. Zwei Evaluationsmodelle, die eine Kooperation und Selbstevaluation unter Lehrkräften vorsehen, sollen ab Februar 1999 im Rahmen des Pilotversuchs getestet und ergänzt werden. Dabei sei anders als im Kanton Schwyz die Qualitätssicherung nicht in gleichem Zuge wie der Leistungslohn einzuführen, um nicht den Widerstand des Lehrkörpers zu provozieren. Ähnliche Projekte standen in den Deutschschweizer Kantonen Basel-Stadt, Luzern und Zürich an. Im Kanton Thurgau stimmte das Parlament einer neuen Lehrerbesoldungsordnung zu, mit welcher die Höhe der Besoldung fast ausschliesslich auf das Kriterium der Leistung abgestellt und ein lohnwirksames Qualifikationssystem in unmittelbarer Zukunft eingeführt wird. In der Westschweiz kam es hingegen nur zu vereinzelten kleinen Schritten Richtung Qualitätskontrolle. Im Kanton Wallis verwarfen die Stimmberechtigten mit dem Bildungsgesetz und dem Gesetz über den Status der Lehrkräfte zwei wichtige Elemente des Projekts “Education 2000”, mit welchem Evaluationen zur Anpassung der Schule an die sozialen Gegebenheiten und zur Kontrolle der Bildungskosten vorgeschlagen worden waren. Über 3000 Schülerinnen und Schüler waren aus Protest gegen das neue Bildungsgesetz in Sion auf die Strasse gegangen. Angesichts der geplanten Reduktion der gymnasialen Ausbildung von fünf auf vier Jahre befürchteten sie einen Qualitätsabbau
[21].
Mittelschulen
Angesichts der immer zahlreicher werdenden “
Zickzack-Bildungswege”, das heisst einem immer häufigeren Abweichen vom traditionellen System “Volksschule – Sekundarschule – Lehre oder Gymnasium”, empfahl die regionale Erziehungsdirektorenkonferenz der Westschweiz und des Tessins, die Bildungswege zu verkürzen und durchlässiger zu gestalten. Passerellen für den Wechsel zwischen Bildungszügen sowie Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Ausbildung sollten das Auseinanderdriften von Ausbildungsbedürfnissen und Angeboten auf der Sekundarstufe II bremsen
[22].
Ein
Wahlfachsystem löste auch bei den freien schweizerischen Maturitätsprüfungen die bisherigen fünf Maturitätstypen A bis E ab. Der Bundesrat erliess Ende Jahr eine neue Regelung, die weitgehend jener für die kantonale Gymnasialmatura mit eidgenössischer Anerkennung entspricht. In Zukunft werden die Kandidaten in sieben Grundlagenfächern sowie je einem Schwerpunkt- und einem Ergänzungsfach geprüft. Bisher ausgeschlossene Fächer wie Philosophie und Pädagogik/Psychologie kommen ergänzend hinzu, und der Bereich Wirtschaft und Recht erhält mehr Gewicht. Obligatorischer Bestandteil der Matura ist neu eine grössere persönliche Arbeit. Rechtlich verankert wird auch die Möglichkeit der zweisprachigen Matura. Erstmals ab 2003 werden freie schweizerische Maturitätsprüfungen nach neuem Recht durchgeführt werden
[23].
Berufsbildung
Die
Totalreform der Berufsbildung wurde im Berichtsjahr weitergeführt. Die Bundesräte Couchepin und Dreifuss kündigten an, einen Revisionsentwurf für das zwanzig Jahre alte
Berufsbildungsgesetz im Januar 1999 in die Vernehmlassung schicken und noch im selben Jahr den eidgenössischen Räten vorlegen zu wollen. Zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) strebten sie an, dass der Bund künftig alle Berufe, auch jene im Pflege- und Sozialbereich, selbst regelt und über einen Fonds die Weiterbildung koordiniert. Weitere Kernpunkte der angepeilten Reform sind die Vereinheitlichung der Grundausbildung nach Berufs- und Tätigkeitsfeldern sowie die Erhöhung des schulischen Anteils der Ausbildung
[24].
In Form eines Postulats überwies der Nationalrat eine Motion Müller (fdp, ZH), welche die Einsetzung eines schweizerischen
Berufsbildungsrates als ständiges Koordinationsforum gefordert hatte. Der Berufsbildungsrat soll die Weiterentwicklung einer umfassenden Berufsbildung nach gemeinsamen qualitativen und strukturellen Grundsätzen unterstützen und dabei die Kantone miteinbinden
[25]. Im weiteren überwies die grosse Kammer eine Motion Theiler (fdp, LU), welche die Schaffung eines interaktiven schweizerischen
Berufsinformationszentrums als direkter Zugang zu Informationen über Berufs- und Studienmöglichkeiten via Internet und die Einrichtung einer Lehrstellenbörse zur Mobilitätsförderung der Jugendlichen fordert, sowie ein Postulat Weber (sp, AG) für die Schaffung eines
Lehrstuhls für Berufsbildungs- und Weiterbildungsforschung zur
Systematisierung, Koordination und Konzentration der Berufsbildungs- und Weiterbildungsforschung
[26].
Als zweite Kammer überwies der Ständerat eine Motion Vollmer (sp, BE), die vom Bundesrat ein Einwirken auf jene 18 Kantone verlangt, welche das seit zwanzig Jahren bestehende
Obligatorium für den Sportunterricht an den Berufsschulen immer noch nicht umgesetzt haben. Der Vorstoss erinnerte an ein seit 1972 bestehendes Obligatorium, ohngeachtet dessen sich aufgrund fehlender Infrastruktur noch immer nicht alle Lehrlinge im Rahmen ihres Berufsschulunterrichts im vorgeschriebenen Mass sportlich betätigen konnten
[27].
Die Lage auf dem
Lehrstellenmarkt blieb weiterhin
angespannt: Am Stichtag 15. Februar waren laut BIGA-Lehrstellenbarometer 1998 40 000 der 60 000 angebotenen Lehrstellen besetzt. Gleichzeitig suchten aber noch über 27 000 Jugendliche einen Ausbildungsplatz. Obwohl die vom Bund im Rahmen eines Lehrstellenbeschlusses bereitgestellten 60 Mio Fr. Soforthilfe in den Kantonen viele Bildungsprojekte ausgelöst hatten, blieben vor allem schulschwache Ausländerkinder und das Lehrstellenangebot in High-Tech-Berufen ein Problem. Das BBT startete eine
Motivationskampagne unter dem Titel “Lehrstellen schaffen Nachwuchs für die Wirtschaft” zur Unterstützung der Ziele des Lehrstellenbeschlusses über die Zeit von drei Jahren. Ehemalige Sportgrössen sollen im Rahmen dieser Kampagne die Unternehmen via TV-Spot oder Plakat dazu animieren, Lehrlinge auszubilden
[28].
Im April lancierte der Verein
Lehrstellen-Initiative (Lipa) eine Volksinitiative, mit der das Recht auf Berufsausbildung in der Bundesverfassung verankert und der Bund zur Schaffung eines Berufsbildungsfonds mit mindestens 400 Mio Fr. Jahreseinlage verpflichtet werden soll. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssten bei Annahme der Initiative den Fonds mit einer Berufsbildungsabgabe unterstützen. Dem Lipa gehören die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Jugendverbände sowie die Jugendorganisationen von Gewerkschaften und Parteien (SP, LdU) an. SP, GP und LdU unterstützten die Initiative; hingegen bezeichnete sie der Schweizerische Gewerbeverband als weitgehend überflüssig und nahm klar Stellung gegen planwirtschaftliche Eingriffe in den Lehrstellenmarkt
[29]. Die Freisinnige Partei Basel-Stadt und Zürich lancierten je eine Lehrstelleninitiative auf kantonaler Ebene, mit welchen diejenigen Unternehmen honoriert werden sollen, die Lehrlinge ausbilden; diese Vorstösse waren als Gegenpol zur eidgenössischen Initiative gedacht, welche alle nicht ausbildenden Betriebe zur Kasse bitten will
[30].
Die SP stellte im April einen umfangreichen
Forderungskatalog für eine national koordinierte Berufsbildung vor. Der Berner Nationalrat Rudolf Strahm (sp) plädierte dabei für die zügige Umsetzung eines zweiten Lehrstellenbeschlusses. Es sei ein Anreizsystem für Firmen zu installieren, die sich zur Ausbildung von Lehrlingen zur Verfügung stellen. Konkret forderte Strahm, dass der Bund an öffentlichen Berufsschulen und Berufsbildungszentren 40 einjährige Erstlehrjahreskurse für Informatikberufe finanziere, um die Nachwuchssicherung im zukunftsträchtigen Berufsfeld von Telematik, Kommunikation und Informatik zu garantieren. Bezogen auf die Zukunft der Berufs- und Weiterbildung forderte die Aargauer Nationalrätin Weber im Namen der SP unter anderem das Recht auf einen nachobligatorischen Ausbildungsgang für alle Jugendlichen bis 20, eine Straffung der Berufe von 350 auf 50 und insbesondere eine bessere berufliche Integration ausländischer Jugendlicher sowie Motivationskampagnen, mit denen vermehrt junge Frauen in zukunftsträchtige Berufslehren geführt werden
[31].
Im Herbst vermeldete das BBT, dass 1997 rund 5000 neue Lehrstellen geschaffen worden seien. Die Zahl berücksichtigte jedoch nicht, wie viele Stellen abgebaut worden waren. Trotzdem ging das BBT von einem Lehrstellenanstieg im Vorjahresvergleich aus und schrieb den Erfolg dem ersten Lehrstellenbeschluss zu. Die
Lehrstellenkrise scheine überwunden zu sein, da für 1998 vier Prozent mehr Lehrverträge zu erwarten seien. Nationalrat Strahm liess diese Bilanz nicht gelten und pochte erneut auf einen zweiten Lehrstellenbeschluss mit einem Massnahmenpaket in der Grössenordnung von mindestens 100 Mio Fr.
[32].
An einer
nationalen Berufsbildungskonferenz Ende Jahr wurde klar, dass die duale Berufsbildung auch in den neuen Gesetzesgrundlagen Kernelement helvetischer Nachwuchsbildung bleiben wird. Die nötigen Reformen müssten laut Bundesrat Couchepin daher nicht radikal sein, aber bei der Förderung der Frauen sowie der Schwachen und der Elite in High-Tech-Berufen ansetzen. Wege dazu seien modulare Bildungsgänge und Durchlässigkeit zwischen beruflicher und schulischer Bildung
[33].
Hochschulen
Der neue Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, präsentierte im Januar sein Zukunftsprojekt für die schweizerischen Hochschulen. Die “
integrierte Hochschule”, Kleibers Leitbild, stehe für eine Annäherung von Hochschule und Wissenschaft an den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Alltag. Die Hochschulen müssten kulturelle Zentren werden, wo sich akademische Forschung mit Dienstleistung verbindet, Erforschung von Alltagsfragen und Grundlagenforschung zusammenfinden, Studierende aller Bildungswege ein- und ausgehen, Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten, sich ein kritisches, aber auf Vertrauen basierendes Verhältnis zwischen Bürgern und Hochschule herausbildet. Praktisch auszugestalten sei dieses Modell auf der Basis eines neuen Vertrags zwischen Hochschulen, Gesellschaft und Politik: Die Hochschule solle einen Leistungsauftrag bekommen und in Form von Globalbudgets finanziert werden; sie müsse sich dem Wettbewerb mit den anderen Hochschulen und einer transparent gemachten Qualitätskontrolle stellen. Gefährdet in ihrer Existenz sei keine der zwölf Hochschulen. Vielmehr solle jede ihre Stärken auf der Grundlage von Effizienz, Transparenz und Kommunikation ausbauen
[34].
Im November präsentierte der Bundesrat die
Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003. Diese Botschaft war als gemeinsames Dossier des Departements des Innern und des Volkswirtschaftsdepartements ein Novum, indem sie erstmals alle Kreditanträge zu Gunsten der Förderung von Bildung, Forschung und Technologie als zentrale Leistungs- und Ressourcenplanung dieses Politikbereichs zusammenfasste. Insbesondere die Integration der in Entstehung begriffenen Fachhochschulen (FHS) in die sogenannte tertiäre Bildungsstufe sowie die durch Staatssekretär Kleiber in die Revision des Hochschulförderungsgesetzes eingebrachten Reformideen schlugen sich in der Botschaft nieder. Ein Ruck müsse durch die Bildungslandschaft gehen, damit die Schweiz international nicht in den Rückstand gerate, hielten Bundesrätin Dreifuss und Bundesrat Couchepin bei der Präsentation der Botschaft fest. Im Vergleich zu anderen Ländern seien die Aufwendungen für den Bereich Bildung und Grundlagenforschung gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes in besorgniserregendem Masse zurückgegangen. Gleichzeitig werde zu viel an zu vielen Orten angeboten, was eine Zersplitterung der Bildungslandschaft Schweiz zur Folge habe. Nicht zuletzt die unbefriedigenden Betreuungsverhältnisse an den Universitäten und eine zu geringe Anzahl Frauen bei den Professuren zeige, wie schlecht die Schweiz ihre Humanressourcen nutze. Die Botschaft sieht demnach folgende Reformschwerpunkte vor: Schaffung von schweizerischen
Hochschulnetzwerken; deren qualitative und quantitative Weiterentwicklung sowie Integration in die internationale Bildungs- und Forschungskooperation; Förderung der “Exzellenz” von Bildung und Forschung mittels verstärktem Wettbewerb und leistungsbezogenen Bundesbeiträgen; Verbesserung der Chancengleichheit von Frau und Mann an den Hochschulen; Verwertung von Wissen für eine nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft dank der Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers mit der Wirtschaft. Der Bundesrat beantragte in der Botschaft einen Kredit von 6,78 Mia Fr. für die vier Jahre zwischen 2000 und 2003. Davon sollen u.a. 30 Mio Fr. für den Aufbau einer virtuellen Universität aufgewendet werden. Im Kredit nicht enthalten sind die Anträge für den ETH-Bereich (6,231 Mia) und für die internationalen wissenschaftlichen Organisationen (0,684 Mia), die dem Parlament gesondert unterbreitet werden. Die Präsentation der Botschaft fand grossen Widerhall in der Presse, die jedoch insbesondere bei der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie beim Numerus clausus, den Dreifuss und Staatssekretär Kleiber nicht befürworteten, heikle Streitpunkte ortete
[35].
Als Voraussetzung der geplanten Reformen wurde mit der Botschaft die Revision von drei Gesetzen beantragt: Erstens soll das revidierte
Universitätsförderungsgesetz (
UFG) griffigere Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Hochschulpolitik schaffen. Als wichtigstes Instrument zum Aufbau des Hochschulnetzwerkes wird das UFG zusammen mit dem
Interkantonalen Konkordat über die universitäre Koordination die juristische Grundlage bilden, die es den Kantonen ermöglichen soll, mit dem Bund gemeinsame universitätspolitische Organe einzusetzen. Vorgesehen ist die Schaffung einer neuen
Universitätskonferenz (
SUK) als strategisches Organ, das sich aus den Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, dem Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und dem Präsidenten des ETH-Rats zusammensetzen soll. Zweitens verfolgt die Teilrevision des
Forschungsgesetzes bedeutende Vereinfachungen in den administrativen Abläufen, eine Klärung der Rolle des Schweizerischen Wissenschaftsrats und anderer Forschungsorgane sowie die Zusprache der Rechte für geistiges Eigentum an diejenige Hochschule, die entsprechendes innovatives Wissen hervorbringt. Drittens bezwecken Änderungen im
Fachhochschulgesetz, den Aufbauprozess der FHS mit klaren, quantitativen Vorgaben zu unterstützen und wie bei den universitären Hochschulen eine teilweise leistungsbezogene Subventionierung einzuführen
[36].
Der Nationalrat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat und ersuchte damit den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Hochschulförderungsgesetzes Spät- und Wiedereinsteigern den
Zugang zu Ausbildungsgängen an den Universitäten zu erleichtern. Für die Zulassung soll das Bestehen einer auf die wesentlichen Anforderungen des entsprechenden Fachstudiums ausgerichteten Aufnahmeprüfung ausreichen. Bestandene Zwischenprüfungen an einer der eidgenössisch subventionierten Universitäten müssten zudem zum prüfungsfreien Übertritt an die nächsthöhere Stufe des entsprechenden Ausbildungsganges jeder anderen Universität berechtigen
[37].
Der grosse
Spardruck auf die öffentliche Hand, dem einige Kantone mit einer
Erhöhung der Studiengebühren und -zeitbeschränkungen, andere wiederum mit der Einführung des
Numerus clausus in der Medizin zu begegnen versuchten, die Diskussionen rund um das neue Hochschulförderungsgesetz, aber auch die noch sehr unkonkret formulierten Reformvorschläge in der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie lösten unter den Studierenden Unmut und Angst aus. Schon zu Beginn des Jahres kam es in Neuenburg und Basel zu
Protesten gegen Studiengebührenerhöhungen. In Zürich
demonstrierten Studierende gegen das in der Volksabstimmung vom 15. März angenommene neue Universitätsgesetz, mit welchem die Hochschule zu einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt gemacht wurde. Geebnet wurde durch das Gesetz auch der Weg für Zulassungsbeschränkungen, die zusammen mit den höheren Studiengebühren und der Beschränkung der Studiendauer die umstrittenen Punkte des neuen Gesetzes gewesen waren. Der
Verband Schweizerischer StudentInnenschaften (
VSS) fasste eine Resolution, in der die anstehenden Reformen im Hochschulwesen als Untergrabung der Unabhängigkeit von Lehre und Forschung, des chancengleichen Zugangs aller Bevölkerungsschichten zur Universität und der Qualität der Ausbildung angeprangert wurden
[38].
Im Rahmen einer
europäischen Mobilisierungswoche vom 16. bis 20. November, zu der Studentenorganisationen unter anderem Italiens, Frankreichs, Deutschlands und Luxemburgs aufgerufen hatten, kam es auch in der Schweiz erneut zu
Manifestationen. In Neuenburg blieben Mittelschüler und Studierende den Schulstunden und Vorlesungen fern, nachdem der Regierungsrat eine Erhöhung der jährlichen Studiengebühren für das nächste Jahr um einen Drittel von 750 auf 1000 Fr. beschlossen hatte. In den Strassen demonstrierten rund 3000 Schülerinnen und Schüler. Auch in Lausanne und im Tessin gingen die Studierenden auf die Strasse; in Genf und Bern wurden Vollversammlungen organisiert und Flugblätter verteilt. Anlässlich eines Treffens zwischen einer Delegation von Studierenden und Staatssekretär Kleiber befürwortete der VSS das von Kleiber vorgeschlagene Prinzip der “integrierten Hochschule”, wenn dieses von einer multilateralen Diplomanerkennung, einer Harmonisierung der Studienpläne und von der Absage an die Zusammenlegung von Studiengängen begleitet werde. Die privatwirtschaftliche Finanzierung der Universitäten müsse eine Ausnahme bleiben. Strikte Ablehnung zeigte der VSS gegenüber jeglicher Erhöhung der Studiengebühren und dem Numerus clausus. Kleiber versuchte im Gespräch, Zukunftsängste abzubauen, informierte über die zehnprozentige Erhöhung der Bundesinvestitionen im Bildungs- und Forschungsbereich und versicherte, die Universitäten der Schweiz würden weiterhin autonom und selbstbestimmt bleiben, auch wenn von der Wirtschaft vermehrt Drittmittel einzubringen seien
[39].
Auf Empfehlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz mussten die 750 Kandidierenden, die sich im Juli um die 620 Studienplätze der
Humanmedizin an den Universitäten Berns, Basels, Zürichs und Freiburgs bewarben, erstmals eine Prüfung ablegen. Insgesamt hatten sich 1552 Personen in der ganzen Schweiz für das Studium der Humanmedizin im Herbst angemeldet; das waren 55 % mehr als die gesamtschweizerisch zur Verfügung stehende Kapazität von 997 Plätzen im ersten Studienjahr. Die Westschweizer Universitäten verzichteten vorderhand noch auf eine Beschränkung des Zugangs zum Medizinstudium und damit auf einen offenen Numerus clausus. Der sogenannte
Eignungstest, bei welchem keine Wissensfragen gestellt, sondern die Fähigkeit zur Problemlösung geprüft werden soll, war insbesondere bei Studentenverbänden höchst umstritten. Auch Bundesrätin Dreifuss missbilligte die neue Praxis und bezweifelte, dass mit einem Eignungstest die besten Praktiker ausgewählt werden. Vielmehr solle die Matura der Schlüssel zu einem Studienplatz bleiben. Angesichts der relativ niedrigen Quote der Absolventen einer Fachhochschule oder Hochschule in der Schweiz gehe es darum, den Rückstand aufzuholen, statt auf die Bremse zu treten
[40].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion seiner WBK, welche den Bundesrat auffordert, im Rahmen der aktuellen Reformvorhaben im Bereich der akademischen Medizinalberufe die geeigneten Massnahmen zu treffen, um durch verstärkte Berücksichtigung der sozialen, psychosozialen, ethischen und wirtschaftlichen Aspekte in der medizinischen Aus-, Weiter- und Fortbildung eine umfassendere ärztliche Kompetenz zu gewährleisten
[41]. Eine
Expertenkommission Medizinalstudienreform arbeitete an einem Entwurf für ein revidiertes Gesetz über die Medizinalausbildung. Dabei sollten in Zukunft kritisches wissenschaftliches Denken sowie die Ausrichtung auf die Patientenbedürfnisse und soziale Kompetenzen im Mittelpunkt stehen. Das Studium habe mehr Flexibilität aufzuweisen, und eine gewisse Weiterbildung nach dem Studium müsse obligatorisch werden. Über die Qualität bei den Ausbildungsprogrammen sollte eine unabhängige Instanz wachen. Der Bundesrat beschloss im Sommer die Erarbeitung einer Weiter- und Fortbildungsregelung für die medizinischen Berufe mit Blick auf eine Sammelbotschaft für den bilateralen Vertrag mit der EU
[42].
Der Schweizerische Wissenschaftsrat (SWR) empfahl aufgrund
einer Evaluation der Geisteswissenschaften, diesem Sektor in der Hochschul- und Forschungspolitik besondere Beachtung zu schenken. Der SWR hatte 1997 nach den Sozial- die Geisteswissenschaften einer generellen Analyse unterzogen. Postulate wie vermehrter Akutalitätsbezug, die prioritäre Behandlung der Geisteswissenschaften auch in finanzieller Hinsicht und die Intensivierung der Nachwuchsförderung im Sinne einer Subventionierung von Personen statt von Stellen stiessen auf wenig deklarierten Widerspruch, sahen sich aber dem Problem knapper öffentlicher Kassen gegenüber
[43].
Im Februar stellte der ETH-Rat seine
strategische Planung für die Jahre 2000-2003 vor: Gesamthaft wird das Budet des
ETH-Bereichs bei 1,15 Mia Fr. liegen. Leicht ansteigen werden die Budgets der ETH Zürich und Lausanne zulasten der eidgenössischen Forschungsanstalten. Damit bekundete der Rat seinen Willen, sich auf das Kerngeschäft von Lehre und lehrbezogener Forschung zu konzentrieren sowie in den Gebieten Umwelt und Mikro- sowie Nanotechnologie weltweit neue Trends zu setzen. Die Budgets wurden auf allen Ebenen als Globalbudgets gesprochen, die je von den Institutionen, Departementen und Abteilungen autonom feinzuverteilen sind
[44] .
Im März genehmigte der Bundesrat das neue “Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region” von Europarat und UNESCO und unterzeichnete diese sogenannte “
Lissabonner Konvention” aus dem Jahre 1997 ohne Ratifikationsvorbehalt in Strassburg
[45].
Die Rektoren der Universitäten Lausanne und Genf sowie der Präsident der ETH Lausanne legten im Oktober ein Konzept für die weitere
Entwicklung der drei Hochschulen am Genfersee vor. Die wichtigste organisatorische Massnahme des Zusammenarbeits- und Arbeitsteilungsprogramms stellte vorerst der Transfer der Physik, der Chemie und der Mathematik von der Universität Lausanne zur ETH dar. Das Konzept sieht vor, dass der Bund der ETH die Mittel für eine Übernahme des ganzen Komplexes mit rund zwei Dutzend Professorenstellen zur Verfügung stellt; der Kostenrahmen liegt bei 50 Mio Fr. Die an der Uni Lausanne freiwerdenden Kapazitäten sollen in Abstimmung mit der Uni Genf für eine Verstärkung der Geisteswissenschaften und der Biologie genutzt werden. So hat die ETH künftig den naturwissenschaftlichen Abteilungen der Lausanner Uni den Unterricht in Chemie, Physik und Mathematik zu garantieren, während sie sich andererseits im Bereich der Geisteswissenschaften auf die beiden Universitäten abstützen kann. Das vom Genfer und Lausanner Regierungsrat sowie vom ETH-Rat unterstützte Projekt wurde sowohl vom Lehrkörper der betroffenen Institute wie auch in politischen Kreisen mehrheitlich positiv aufgenommen; empört zeigten sich hingegen die Studentenorganisationen, die eine partielle Fusion der beiden Universitäten befürchteten. Aufgrund der geplanten Konzentration der Ecole romande de pharmacie in Genf sowie der anvisierten Zusammenlegung des Architekturstudiums in Lausanne wurden Existenzängste in beiden Abteilungen ausgelöst. Die im Rahmen von BENEFRI kooperierenden Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg sahen sich ihrerseits von den Restrukturierungsplänen in Lausanne und Genf nicht bedroht. Dank BENEFRI stünden die einzelnen Institute der neuen Konkurrenz gestärkt gegenüber
[46].
Der 1997 beschlossenen
Interkantonalen Universitätsvereinbarung traten alle Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein bei, womit der Weg für ein Inkrafttreten des 1998 definitiv verabschiedeten Regelwerks auf den 1. Januar 1999 frei wurde. Herkunftskantone müssen den Universitätskantonen gemäss er Vereinbarung künftig für ihre Studierenden höhere Jahresbeiträge (je nach Fachbereich 9500 bis 46 000 Fr.) zahlen
[47].
Die Zahl der Studierenden an den Schweizer Hochschulen nahm im Wintersemester 1997/98 gegenüber dem Vorjahr um fast 2000 oder 2,2% auf den
Rekordstand von 93 387 zu. Am stärksten (um drei bis vier Prozent) stieg die Zahl der Studierenden an den Universitäten St. Gallen, Bern und Lausanne. Erstmals eingeschrieben hatten sich 16 905, das heisst 383 (2,3%) Studierende mehr als im Vorjahr. St. Gallen (rund 15%), die ETH Lausanne und Freiburg meldeten hier den stärksten Anstieg – Neuenburg, Genf und Luzern hingegen einen Rückgang
[48].
Gemäss einer erstmals publizierten Zusammenstellung von
Hochschulindikatoren durch das Bundesamt für Statistik (BfS) war von 1980 bis 1995 die Zahl der Studierenden um 44%, der Personalbestand der Hochschulen jedoch nur um 26% gestiegen. Dieser Zuwachs konnte zu zwei Dritteln auf eine steigende Beteiligung der Frauen zurückgeführt werden; sie bildeten im Berichtsjahr die knappe Mehrheit der Gymnasialabsolventen, noch 39% der Diplomierten und nur 29% der Doktoren. Die Zusammensetzung der Studentenschaft war im weiteren immer noch durch die soziale Herkunft mitbestimmt. Von ihren Eltern hatten 45% ein Studium oder eine höhere Berufsbildung abgeschlossen
[49].
Fachhochschulen
Die Kantone als wichtigste Träger der schweizerischen FHS organisierten im Berichtsjahr ihre Zusammenarbeit im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) neu. Diese verabschiedete die bereinigten
interkantonalen Vereinbarungen über die Fachschulen (FS) und die FHS. Sie sichern den freien Zugang zu allen anerkannten FHS sowie den pädagogischen Hochschulen über die Kantonsgrenzen hinaus. Es wurden Beiträge pro Studierenden in der Höhe von 5000 bis 25 000 Fr. vorgesehen, welche die Kantone zu leisten haben
[50].
Als oberstes Organ in diesem Bildungsbereich hielt der neu zusammengesetzte
Fachhochschulrat der EDK im November seine konstituierende Sitzung ab. Der Rat setzt sich aus den delegierten Erziehungsdirektoren der sieben vom Bund anerkannten FHS-Kantone bzw. FHS-Regionen zusammen; vertreten sind zudem der Bund, die Sanitätsdirektorenkonferenz, die Hochschulkonferenz (SHK) und die FHS-Direktoren. Hauptaufgaben des FHS-Rats stellen die gemeinsame Planung des Ausbaus der FHS und die spezielle Förderung jener FHS-Bereiche dar, die nicht der Rahmengesetzgebung des Bundes unterstehen. Der neue Rat beschloss, nach den erfolgreichen Verhandlungen mit den ETH, bei welchen ein Durchbruch hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung der Studienleistungen erzielt worden war, nun mit Nachdruck auf eine allgemeine Regelung der Passerellen zwischen FHS und Universitäten hinzuwirken. Die SHK wurde ersucht, das Diplom einer anerkannten FHS als Zugangsausweis für die Universitäten anzuerkennen
[51].
Der Bundesrat genehmigte auf Antrag der Eidgenössischen Fachhochschulkommission (EFHK)
sieben FHS – je eine in der Westschweiz, in der italienischen Schweiz, in Bern, in der Nordwestschweiz, in der Zentralschweiz, in Zürich und in der Ostschweiz. Die Genehmigung wurde in den meisten Fällen mit Auflagen verbunden, die bis spätestens 2003 erfüllt sein müssen. Die Auflagen betreffen eine weitergehende Koordination bzw. eine Zusammenlegung von Studiengängen oder gar von einzelnen der heutigen Höheren Fachschulen
[52].
Etliche Kantone wurden durch die Beschränkung der Anzahl FHS gezwungen, ihre Schulen zusammenzulegen.
Passiver Widerstand gegen den Vollzugszwang des Bundes machte sich im Laufe des Berichtsjahres bemerkbar. So hatte der Bundesrat gegen den Willen der betroffenen Kantone beschlossen, für
Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn und Aargau bis im Jahr 2003 nur eine interkantonale FHS anzuerkennen. Im September brach in Basel helle Aufregung aus, nachdem die Aargauer Regierung ihre Absicht bekanntgegeben hatte, ihren FHS-Standort auf Brugg-Windisch zu konzentrieren. Dies wurde in Basel als direkte Konkurrenz für den bestehenden Standort Muttenz empfunden
[53]. In einer Interpellation brachte Nationalrat Gysin (fdp, BS) seine Besorgnis zum Ausdruck, der Aargauer Entscheid werde einen destruktiven
Konkurrenzkampf um vermeintliche Standortvorteile auslösen. Er forderte den Bundesrat auf, vom Vier-Kantone-Projekt abzusehen, Basel und das aargauische Fricktal für sich zu lassen und den Kantonen Aargau und Solothurn eine FHS Mittelland zu erlauben. Der Ständerat befasste sich seinerseits mit einer Interpellation Plattner (sp, BS), die den Bundesrat ebenfalls beschwor, nicht an der geltenden Vorgabe festzuhalten. Für die beiden Basel sei die trinationale Zusammenarbeit wichtiger als die interkantonale. Es wäre Studenten aus Lörrach beispielsweise nicht zumutbar, etwa ins solothurnische Oensingen zu reisen. Bundesrat Couchepin bemühte sich, die Wogen zu glätten, sah aber keinen Anlass, von der bundesrätlichen Politik abzuweichen. Würde er auf das Basler Begehren einschwenken, könnte er ein Präjudiz schaffen, worauf auch andere FHS-Regionen auseinanderfallen könnten. Die
starke Vernetzung der FHS-Einrichtungen der Nordwestschweiz sei erforderlich, damit die Hochschule im Wettbewerb bestehen könne
[54]. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie bekräftigte der Bundesrat Ende Jahr erneut, dass es bloss sieben FHS geben werde. Er erwartete bis Ende 2000 Fusionen von benachbarten Teilschulen und eine bessere Abstimmung einzelner Studiengänge, die sich thematisch nahestehen
[55].
Die
FHS Westschweiz, zu welcher die Kantone GE, VD, NE, JU, FR und VS im Verbund zusammengeschlossen sind, etablierte sich im Berichtsjahr als feste Struktur und wird ab 1999 erstmals mit definitivem eigenem Budget arbeiten. Die Ostschweizer Kantone beschlossen, sich zum Verbund der
Ostschweizer FHS zusammenzuschliessen, unter dessen Dach die FHS in Chur (GR), Buchs, Rapperswil und St. Gallen (alle SG) vereinigt werden, und besiegelten im August einen ersten Kooperationsschritt mit der gegenseitigen Anerkennung des Grundstudiums zwischen den Schulen in Chur, Vaduz (FL) und St. Gallen. Die Zürcher Bevölkerung genehmigte mit dem Fachhochschulgesetz den rechtlichen Rahmen für einen
Verbund von Hochschulen im Kanton Zürich. Im Oktober nahm die erste
Schweizerische Fachhochschule für die Gesundheitsberufe in Aarau ihren Betrieb auf, nachdem der nötige Rahmenvertrag zwischen dem Schweizerischen Roten Kreuz und dem Kanton Aargau unterzeichnet worden war. Auch die Konturen der
FHS Zentralschweiz mit ihren fünf Teilschulen in Luzern wurden gegen Ende Jahr deutlicher. In den Bereichen Technik und Architektur, Wirtschaft sowie Gestaltung und Kunst wurde bereits auf FHS-Stufe unterrichtet. Die Solothurnische Regierung legte schliesslich ihren Vorschlag zur Konzentration der
FHS Solothurn/Nordwestschweiz auf den Standort Olten vor
[56].
Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner WBK betreffend die Erstellung einer Basis für die internationale
Anerkennung der FHS-Diplome im Ausland – insbesondere in der EU und in Nordamerika – sowie ein Postulat Berberat (sp, NE) betreffend die
Kostenübernahme durch den Bund für das Angebot von FHS-Nachdiplomstudien
[57].
Der Bundesrat beschloss im Mai ein Ausbildungsangebot, das künftigen Turnlehrern neu einen
FHS-Studiengang an der Eidgenössischen Sportschule Magglingen ermöglicht. Der neue Studiengang umfasst die Turnlehrerausbildung, die Ergänzungslehrgänge für Sportstudenten an Universitäten sowie Angebote im Nachdiplombereich. Magglingen wird zudem eng mit der Berner FHS zusammenarbeiten
[58].
Forschung
Zur künstlichen Fortpflanzung und zur Xenotransplantation siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik).
Der Schweizerische Wissenschaftsrat bestätigte in einer umfangreichen Studie den sogenannten “
Brain drain” – die Abwanderung hochqualifizierter Schweizer Wissenschafter in die USA – mit steigender Tendenz. Der Rat regte Massnahmen zur Unterstützung der Rückkehr von Auslandschweizern beispielsweise in Form von “Come-Back”-Stipendien an
[59]. Eine vom Vorort und dem Bundesamt für Statistik im Februar veröffentlichte Statistik hatte aufgezeigt, dass über die Hälfte der rund 15 Mia Fr., welche die Schweizer Wirtschaft 1997 für die Forschung aufgewendet hatte, im Ausland – vor allem in die USA – ausgegeben worden war
[60].
Zu zahlreichen Diskussionen Anlass gab im Berichtsjahr die ungewisse Zukunft des Centro svizzero di calcolo scientifico (CSCS), das von der ETH Zürich im Auftrag des Bundes betriebene
Hochleistungsrechenzentrum in Manno bei Lugano. Der plötzliche Rücktritt des CSCS-Direktors, Jean-Pierre Therre, im August verstärkte die bereits durch eine Interpellation von Nationalrat Cavalli (sp, TI) und darauffolgende Medienberichte geschürten Unsicherheiten. Vordergründig schien die massive Kritik der CSCS-Belegschaft an Therres Führungsmängeln zum Rücktritt geführt zu haben. Ausschlaggebend waren jedoch vor allem die im Tessin wachsenden Befürchtungen, die ETH wolle den nationalen Supercomputer wieder in Zürich integrieren und betreibe deshalb am Standort Manno eine Politik der Austrocknung. In seiner Antwort auf die Interpellation Cavalli vertröstete der Bundesrat das Parlament auf die Behandlung der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie
[61].
Seit Anfang des Berichtsjahres war eine
Tierversuchskommission im Amt, in der die Laboratorien der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land und Aargau vertreten sind. Sie beurteilt die Gesuche und führt regelmässig Inspektionen durch. Etwa zwei Drittel aller Tierversuche in der Schweiz werden in diesen drei Kantonen durchgeführt. Die Anzahl der Versuchstiere sank im Kanton Basel-Stadt von über 1,5 Mio im Jahre 1983 auf rund 300 000 im Jahre 1997
[62].
Der Bundesrat hiess im Berichtsjahr eine achte Serie von
Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) mit einem Gesamtkredit von 48 Mio Fr. gut und wählte dazu vier Themenblöcke aus: “Bildung und Beschäftigung”, “Zukunftsprobleme des Sozialstaates Schweiz”, “Implantate und Transplantate” sowie “molekulare Strukturen”. Die allen vier Programmen gemeinsame Leitfrage focussiert auf die Auswirkungen naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse auf die Gesellschaft
[63].
Nach der bereits 1997 erfolgten Zustimmung der grossen Kammer genehmigte auch der Ständerat eine Erhöhung des 1995 bewilligten Verpflichtungskredits zur Finanzierung von Tätigkeiten
der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) um 30 Mio Fr. ohne Gegenstimmen. Diese Spezialfinanzierung dient dem Aufbau der Kompetenz in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung an den FHS in den Jahren 1998-1999. Die KTI bildet mit ihrem erweiterten Leistungsauftrag insbesondere im Bereich der sogenannten “technologisch orientierten Programmforschung” (TOP) sowie des Wissens- und Technologietransfers neben dem Schweizerischen Nationalfonds den zweiten Hauptpfeiler der nationalen Forschungsförderung. Der Ständerat nahm zudem vom Technologiebericht des Bundesrates Kenntnis
[64].
Das
bilaterale Forschungsabkommen Schweiz – EU gelangte dank dem Abschluss der bilateralen Verhandlungen mit der EU bei den anderen Dossiers anfangs Dezember zum Durchbruch. Der Vertrag, der vor zwei Jahren ausgehandelt worden war und der für das 4. EU-Rahmenprogramm eine volle und weitgehend gleichberechtigte Teilnahme von Schweizer Partnern in EU-Projekten vorsah, kann damit fast unverändert auf das 5. EU-Rahmenprogramm 1999-2002 umgeschrieben und auf den 1. Januar des Jahres, das der Inkraftsetzung der Verträge mit der EU folgt, auch finanziell wirksam werden
[65].
Der Ständerat überwies ein Postulat Cottier (cvp, FR) und ersuchte damit den Bundesrat, im Rahmen seiner wissenschaftspolitischen Schwerpunktsetzung den Ausbau des Netzes der Stellen für
Wissenschaftsattachés voranzutreiben, um so die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz in der europäischen Forschungslandschaft zu sichern
[66].
Im November präsentierten der Schweizerische Nationalfonds, die Schweizer Akademien und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) einen Leitfaden für
Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern. Er listet elf Grundsätze auf, nach denen in Zielvorstellung, Umsetzung und Kontrolle vorgegangen werden soll. So soll der Forschungsgegenstand gemeinsam mit den Partnern festgelegt und eventuelle Gewinne gerecht verteilt werden. Besondere Beachtung gilt dabei der Nützlichkeit für die Bevölkerung der Region, der Ausbildung von Leuten der Region und der dortigen Schaffung von Forschungseinrichtungen
[67].
Die höchsten Wellen unter den eidgenössischen Abstimmungsvorlagen im Jahre 1998 warf eindeutig die
Gen-Schutz-Initiative. Sie löste heftige,
emotional aufgeladene Kontroversen über Chancen und Risiken der Gentechnik aus. Das aufwühlende Thema stürzte Bevölkerung und Parteien in ein Dilemma: Wer nicht berufshalber oder aus weltanschaulichen Gründen einen Entscheid fällen wollte, stand verunsichert und unentschlossen der Polarisierung durch Befürworter und Gegner gegenüber. Bei Annahme der Initiative wären folgende drei Teilverbote statuiert worden: Verboten werden sollten gentechnisch veränderte Tiere, die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen und die Patentierung derart manipulierter Tiere und Pflanzen bzw. von Verfahren zu ihrer Veränderung oder von daraus gewonnenen Produkten. Schliesslich verlangte das Volksbegehren auch, dass Forschende, welche ein Gesuch für die Anwendung von gentechnischen Verfahren einreichen, den Nutzen von Forschungsarbeit im Gentechnikbereich und das Fehlen von Alternativmethoden ausweisen
[68].
Zu Beginn des Berichtsjahres wurde die Abstimmungskampagne über die Initiative mit der Gründung des nationalen Komitees “Ja zum Genschutz!” eröffnet. Unter dem Präsidium der grünen Nationalrätin Ruth Gonseth (BL) formierten sich über fünfzig eidgenössische Parlamentsmitglieder aus dem grünen und sozialdemokratischen Lager zu einem Komitee, das sich auf Dutzende von Organisationen mit insgesamt einer halben Million Mitglieder stützen konnte. An der Gründungs-Pressekonferenz standen “
Profitstreben” und “
Heilsversprechen” der Genforschung im Zentrum der Kritik
[69].
Im April riefen die Bundesratsmitglieder Dreifuss, Couchepin und Leuenberger zur Verwerfung der Initiative auf. Sie lehnten die
Verbotsphilosophie der Initianten ab, deren “pauschale und einfache Antworten” einem rationalen Diskurs nicht standhalten würden; die Initiative lähme die Forschung, verhindere Chancen und vernichte Arbeitsplätze. Die Initianten reagierten mit Empörung auf den Bundesratsauftritt – insbesondere gegen jenen der Sozialdemokratin Dreifuss und ihres Parteikollegen Leuenberger und warfen diesen vor, durch die Industrie instrumentalisiert zu sein. Ein
Graben spaltete die SP schon seit Ende März, als sich namhafte Parteimitglieder in einem offenen Brief an die SP-Geschäftsleitung gegen die vom schweizerischen Parteivorstand gefasste Ja-Parole gewandt und letztlich eine Revision der Parolenfassung gefordert hatten. In Neuenburg und der Waadt entschieden sich die Kantonalsektionen der Partei gegen die Initiative; in den Kantonen Basel-Land, Jura und Wallis beschlossen sie Stimmfreigabe
[70].
Abgesehen von den bürgerlichen Parteien und der Pharmaindustrie, die geschlossen gegen die Initiative auftraten, gab der Abstimmungskampf reihum ein
Bild der Zerrissenheit wieder, in der die Suche nach nüchternen Argumenten für oder gegen die Initiative schwierig blieb. Die Diskussion über die Gefährdung von Arbeitsplätzen und wissenschaftlicher Standortattraktivität beispielsweise basierte je nach Lager auf höchst unterschiedlichen Berechnungen und Zahlen. Die Position der
Bauern war von internen Flügelkämpfen zwischen konventionellen und biologischen Bauern geprägt. Obwohl viele Bauern wegen der Rinderseuche BSE Angst vor schwer kontrollierbaren Auswirkungen bekundeten, wollte der Bauernverband auf die Vorteile, welche die Gentechnologie auch der Landwirtschaft bringen könnte, nicht verzichten, so dass er sich zur Nein-Parole entschloss. Der
Gewerkschaftsbund und die
Angestelltenverbände konnten sich hingegen zu keiner Parole durchringen. Die Auswirkungen einer Annahme der Initiative auf die Beschäftigungslage schien niemand richtig abschätzen zu können. Der Christlichnationale Gewerkschaftsbund stellte sich mit seiner Ja-Parole auf die Seite der Initiativbefürworter. Die Gründung eines Ärztekomitees für die Initiative sowie das Engagement von Forscherinnen und Forscher auf der gegnerischen Seite sorgten für Aufsehen. Ende April demonstrierten rund 2000 Studenten, Assistentinnen und
Professoren in Zürichs Strassen gegen das Volksbegehren. Ein solche Demonstration von Professoren hatte es in der Schweiz noch nie gegeben. Wenn sich bei manchen angesichts dieser Auseinandersetzungen Hoffnung auf mehr Transparenz und Demokratie in der Forschung regte, machte sich bei anderen eine zunehmend aggressive Wahlkampfrhetorik breit, die bis in juristische Geplänkel mündete. Die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG), ihres Zeichens Trägerin der Initiative, reichte gegen verschiedene Dozenten an den Universitäten Basel, Bern und Zürich Aufsichtsbeschwerden ein. Im Visier hatte die SAG jene Professoren, die Mitglieder von “
Forum Gen, Persönlichkeiten für eine sinnvolle Bio- und Gentechnologie” waren. Stein des Anstosses war eine Inseratekampagne von “Forum Gen” gewesen, in der festgehalten wurde, die Initiative verbiete die Erforschung noch unheilbarer Kankheiten wie Krebs, Aids, multiple Sklerose oder Alzheimer. Die Initianten bezeichneten diese Aussage als glatte Lüge, da die Initiative lediglich die Forschung mit transgenen Tieren verbiete, nicht aber die medizinische Forschung generell
[71].
Die grüne Fraktion versuchte im Hinblick auf die Abstimmung die Streitfragen um die
Patentierung von Leben erneut ins politische Rampenlicht zu rücken, da dieses äusserst umstrittene Thema in der Gen-Lex-Vorlage nicht geklärt wird. Mit einer im Januar angekündigten Motion hielt die grüne Fraktion den Bundesrat an, Alternativen zur Patentierung von Lebewesen zu präsentieren – nach wie vor vom Grundsatz ausgehend, dass Tiere und Pflanzen vom Patentschutz ausgeschlossen und in ein wirksames Schutzsystem eigener Art integriert werden müssen. Im weiteren drängte die grüne Fraktion in einer Interpellation nach gerechten Abgeltungen für die Nutzung genetischer Ressourcen. Der Bundesrat müsse Massnahmen gegen die “
Biopiraterie”, das heisst die Patentierung von Erfindungen, die sich Gen-Ressourcen aus Entwicklungsländern entschädigungslos zunutze machen, ergreifen
[72].
Volksinitiative “Gen-Schutz-Initiative”
Abstimmung vom 7. Juni 1998
Beteiligung: 41,3%
Nein: 1 252 302 (66,7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 624 964 (33,3%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, FP, Lega; SGV, Vorort, Arbeitgeberverband, Bauernverband.
– Ja: SP (5*), GP, LdU, EVP, SD (1*), EDU (1*); CNG.
– Stimmfreigabe: CSP (2*); SGB, Angestelltenverbände
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Überraschend deutlich lehnte die Stimmbevölkerung die Initiative am 7. Juni mit einer Zweidrittelmehrheit von
66,7% Nein-Stimmen ab. Am deutlichsten verwarfen die Kantone Wallis und Waadt mit 15,8% bzw. 16,8%; am meisten Ja-Stimmen erhielt das Volksbegehren in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (44,2%) und Graubünden (42,7%). Deutlicher als die Deutschschweiz lehnte die Romandie mit nur 19% Ja-Stimmen die Initiative ab, wohingegen es in der Deutschschweiz und in der italienischen Schweiz immerhin 37% waren. Überdurchschnittlich war die Zustimmung in den landwirtschaftlichen Regionen insbesondere der Kantone Bern, Graubünden und Tessin
[73].
Eine nachträgliche Interpretation der Zweidrittelmehrheit als vorbehaltlose Zustimmung zur Gentechnologie sei gemäss der Vox-Analyse dieses Urnengangs unzulässig. Die Vox-Befragung ergab nämlich, dass nur 51% der Stimmberechtigten – oder 56% der tatsächlich Stimmenden – die Gentechnologie grundsätzlich befürworteten. Bestätigt wurden die am Abstimmungssonntag geäusserten Eindrücke, wonach die Stimmbevölkerung von der Gentechnologie neue Methoden zur Bekämpfung bisher unheilbarer Krankheiten erwartet. Dieser Hoffnung ordneten viele Skeptiker ihre Bedenken unter und stimmten trotz vorhandener Befürchtungen über negative Auswirkungen Nein. Befördert wurde dieses Verhalten dadurch, dass die Abstimmungsgegner die Genschutz-Initiative konsequent als Genverbots-Initiative apostrophierten. Die
inhaltliche Umdeutung der Vorlage weg von den Motiven des Natur- und Umweltschutzes hin zur Angst vor Beschränkungen und Verboten hatte bewirkt, dass ein grosser Teil der Stimmberechtigten das Volksbegehren nicht bloss ablehnte, um etwas Neues zu verhindern, sondern um positive Errungenschaften zu bewahren. Einer
zersplitterten Basis im befürwortenden Lager stand am Abstimmungswochenende eine
geschlossene Gegnerschaft gegenüber: Nur gerade Mitglieder von Umweltorganisationen stimmten mit 55% der Initiative zu. Keine andere gesellschaftliche Gruppierung oder Partei-Anhängerschaft war mehrheitlich auf der Befürworterseite. Den grössten Ja-Stimmenanteil gab es im rot-grünen Lager mit 50%, bei der SPS waren es 46%, bei Mitgliedern von Konsumentenorganisationen rund 40%; Gewerkschaftsmitglieder legten kaum mehr Ja ein als der Durchschnitt der Bevölkerung. Auf massive Ablehnung stiess die Initiative bei Anhängern der bürgerlichen Parteien: Rund 70% der Stimmberechtigten, die sich der bürgerlichen Mitte und dem rechtsbürgerlichen Lager zugehörig fühlen, stimmten Nein – bei FDP-Anhängern waren es gar 92%. Die Vox-Analyse stellte weiter fest, dass sich Personen mit höherem Einkommen mehrheitlich klarer gegen die Initiative gestellt hatten. Frauen standen dem Volksbegehren mit 39% Befürworterinnen positiver gegenüber als Männer (28%)
[74].
Kurz nach der Abstimmung reichten die FDP-Fraktion im Nationalrat sowie Leumann (fdp, LU) im Ständerat eine Motion ein, mit welcher sie die Anpassung des
Bundesgesetzes über die Erfindungspatente an die EU-Richtlinien über den Schutz biotechnologischer Erfindungen und damit eine nähere gesetzliche Bestimmung der Grenzen der Patentierbarkeit forderten. Die Motion wurde im Nationalrat seitens der Grünen bestritten und ihre Behandlung verschoben; im Ständerat wurde sie mit Einverständnis des Bundesrats überwiesen
[75].
Im März 1998 war das
Vernehmlassungsverfahren zum Gen-Lex-Paket abgeschlossen worden. In der Vernehmlassung waren insbesondere Fragen zur Notwendigkeit eines Rahmengesetzes, zum Einbezug des Patentgesetzes und weiterer Gesetze, ferner zur Regelung des Haftpflichtrechts und zur Verlängerung der Verjährungsfrist von 10 auf 30 Jahre aufgeworfen worden. Obwohl Parlament und Bundesrat beschlossen hatten,
kein eigenes
Gentechnologiegesetz zu schaffen, sondern neue Normen in verschiedenen Gesetzen zu erlassen, forderte nun die SVP, doch die Schaffung eines kurzen Grund- oder Koordinationsgesetzes zu prüfen. Bei den
Haftungsbestimmungen gab insbesondere zu reden, inwieweit die Landwirtschaft für Schäden haftbar ist, die auf gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen sind. Die Industrie und die meisten Kantone akzeptierten die verlängerte Haftpflicht, gegen die sich landwirtschaftliche Kreise und die Versicherungswirtschaft aussprachen. Grundsätzlich zeigte die Vernehmlassung die altbekannten Gräben zwischen Bürgerlichen einerseits und Linken sowie Grünen andererseits auf. Erstere hielten die im Entwurf vorgeschlagenen Leitplanken für ausreichend, letzteren gingen sie zu wenig weit
[76].
Im Oktober präsentierte der Bundesrat seinen
Bericht zu den Vernehmlassungsergebnissen bezüglich des Gen-Lex-Pakets und beauftragte das UVEK mit der Ausarbeitung einer Vorlage, ohne jedoch enge inhaltliche oder zeitliche Vorgaben zu machen. Der Bundesrat hielt im Bericht an seiner Skepsis gegenüber einem speziellen Gentechnikgesetz fest. Er ziehe es vor, die Materie dort zu regeln, wo Gentechnologie als Hilfsmittel Verwendung findet – im Lebensmittelgesetz oder im Tierschutzgesetz, vor allem aber im Umweltschutzgesetz. Er beharrte auf der 30jährigen Verjährungsfrist
[77].
Noch vor der Abstimmung über die Gen-Schutz-Initiative hatte der Bundesrat die Zusammensetzung der
Eidgenössischen
Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich bekanntgegeben. Die Kommission ist Bestandteil des indirekten Gegenvorschlags von Bundesrat und Parlament zur Initiative und in erster Linie als beratendes Organ für den Gesetzgeber und die Vollzugsbehörden gedacht. Sie beobachtet und beurteilt aus ethischer Sicht die Entwicklungen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie im ausserhumanen Bereich und nimmt zu den damit verbundenen Fragen aus ethischer Sicht Stellung. Sie soll sich namentlich zur Einhaltung der Grundsätze der Achtung der Würde der Kreatur sowie der Wahrung der Sicherheit von Mensch und Umwelt, des Schutzes der genetischen Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten und zu deren nachhaltiger Nutzung äussern. Von der zwölfköpfigen Kommission müssen mindestens die Hälfte Ethikwissenschafterinnen oder –wissenschafter sein. Sie sollten den Bundesrat bereits bei der Ausgestaltung der ethisch relevanten Vorschriften der Gen-Lex-Vorlage beraten. Der Bundesrat wählte elf Mitglieder, das zwölfte Mitglied sollte später ernannt werden. Das Präsidium der Kommission übernahm
Andrea Arz De Falco, Theologin an der Universität Freiburg. Bald entpuppte sich die Kommission als Spielball der Interessen und
Auslöser taktischer Ränkespiele. Tatsächlich hatte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) das Geschäft ungewohnt zügig zu einem Zeitpunkt vorangetrieben, als noch nicht einmal die ordentliche Vernehmlassung zur entsprechenden Gesetzesgrundlage abgeschlossen war, was vom BVet mit der rasch fortschreitenden Entwicklung im Gentechbereich erklärt wurde. Die Initiativbefürworter kritisierten, der Bundesrat habe aus rein abstimmungstaktischen Gründen überstürzt eine einseitige und unkritische Kommission zusammengesetzt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Basler Biologin und Genschutzbefürworterin
Florianne Koechlin verzichtete aus Protest auf den Einsitz in der Kommission mit der Begründung, sie wolle nicht zur blossen Alibifrau degradiert werden. Auch die Federführung durch das BVet löste bei Linksgrünen und Umweltkreisen Widerstand aus; sie erachteten das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Ethikfragen als kompetenter. Obwohl in diesem letzten Punkt ein Entgegenkommen signalisiert und das BUWAL mit der Besorgung des Kommissionssekretariats beauftragt wurde, machten die sozialdemokratische und die grüne Fraktion unmittelbar nach Einsetzung der Kommission dem Bundesrat erneut Vorwürfe. Es fehle der nun eingesetzten Kommission an Personen, die der Gentechnologie gegenüber grundsätzlich kritisch eingestellt seien, an Vertretern aus dem Bereich Tier- und Umweltschutz und an kritisch eingestellten Frauen. Mit einem Antrag an den Bundesrat reagierte das BUWAL auf die Kritik und verlangte eine Vergrösserung der Kommission um zwei auf 14 Sitze. Dabei sollten Biolandbau sowie Tier- und Umweltschutz mehr Gehör erhalten. Dieser Antrag wurde vom BVet und der Pharmaindustrie bekämpft
[78].
Weiterführende Literatur
Gonon, Philipp et al., Qualitätssysteme auf dem Prüfstand: Die neue Qualitätsdiskussion in Schule und Bildung, Aarau 1998.
Kleiber, Charles, Bildung, Wissenschaft und Kultur: Stützen der Gesellschaft von morgen, Gruppe für Wissenschaft und Forschung, Bern 1998.
Mittler, Max (Hg.), Wieviel Englisch braucht die Schweiz? Unsere Schulen und die Not der Landessprachen, Frauenfeld 1998.
Reichenbach, Roland / Oser, Fritz (Hg.), Politische Bildung und staatsbürgerliche Erziehung in der Schweiz: Perspektiven aus der Deutschschweiz und der Westschweiz, Freiburg 1998.
Sturny-Bossart, Gabriel / Büchner, Christianne (Hg.), Behindert und fremd: Eine doppelte Herausforderung für das Schweizer Bildungswesen?, Luzern 1998.
Wagner Pfeifer, Beatrice, “Staatlicher Bildungsauftrag und staatliches Bildungsmonopol”, in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 99/1998, S. 249-271.
“Berufswahl und Berufsbildung von Frauen” (Dossier], in: Frauenfragen, 1998, Nr. 2, S. 27-76.
Hanhart, Siegfried / Schulz, Hans-Rudolf, Lehrlingsausbildung in der Schweiz: Kosten und Finanzierung, Chur 1998.
Kiener, Urs / Gonon, Philipp, Die Berufsmatur: Ein Fallbeispiel schweizerischer Berufsbildungspolitik, Chur 1998.
Diem, Markus, Die Beschäftigungssituation der Neuabsolventinnen und Neuabsolventen der Schweizer Hochschulen 1995, Bundesamt für Statistik (Hg.), Bern 1998.
Effenberger, Julius, “New Public Management und Hochschulen am Beispiel der Wissensverwertung”, in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 99/1998, S. 545-567.
Hänsgen, Klaus-Dieter / Spicher, Benjamin, Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) in der Schweiz 1998 : Bericht über die Durchführung und Ergebnisse, Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik an der Universität Freiburg, Freiburg 1998.
Kleiber, Charles, Die Universität von morgen. Visionen, Fakten, Einschätzungen, o. O., o. J.
Koller, Arnold, “Die Universität im Kräftefeld von Politik und Wirtschaft”, in, Documenta, 2/1998, S. 8-12.
Rusterholz, Peter / Liechti, Anna (Hg.), Universität am Scheideweg. Herausforderungen – Probleme – Strategien, Publikation der Akademischen Kommission der Universität Bern, Zürich 1998.
Heintz, Bettina / Nievergelt, Bernhard (Hg.), Wissenschafts- und Technikforschung in der Schweiz, Zürich 1998.
Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) / Bundesamt für Statistik (Hg.), Forschung und Entwicklung in der schweizerischen Privatwirtschaft, Zürich 1998.
Boss, Catherine, “Millionengeschäft mit Gen-Patenten”, in, plädoyer, 1999, Nr. 1, S. 20 f.
Koechlin, Florianne (Hg.), Das patentierte Leben. Manipulation, Markt und Macht, Zürich 1998.
Kohler, Stefan, “Stand und Entwicklung im Gentechnikrecht”, in Aktuelle juristische Praxis, 1998, S. 519 f.
PAGE PAGE
[1]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1371 ff.;
AZ, 25.6.98.1
[2] Presse vom 26.2.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 303. Der NR verschob die Behandlung zweier bestrittenen Postulate von NR Müller-Hemmi (sp, ZH), die regelmässige statistische Erhebungen zur Erfassung der schulischen Leistungen von 15jährigen Schülerinnen und Schülern sowie die Registrierung von Schlüsselqualifikationen, Kenntnissen und Fähigkeiten bei der erwachsenen Bevölkerung fordern (
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 744 ff.).2
[3]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1530.3
[4]
AZ, 8.6., 9.6. und 16.10.98.4
[6]
SZ, 5.3., 8.6. und 30.11.98. Vgl.
SPJ 1995, S. 337.6
[7]
LT, 15.9. und 17.9.98; Presse vom 7.11. und 10.11.98;
24 Heures, 21.11.98.7
[8]
TA, 4.7.98;
Bund, 15.8.98; Presse vom 20.8.98;
NZZ, 6.10.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 305 f.8
[11] Presse vom 10.7., 11.7. und 16.7.98;
24 Heures, 24.8.98.11
[12]
BaZ, 27.4. und 29.7.98.12
[13] Presse vom 30.9. und 6.11.98;
Bund, 12.11.98.13
[16] GR:
BüZ, 28.9.98. ZH:
NZZ, 18.8.98. SG:
SGT, 22.10.98. LU:
NLZ, 24.9.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 306.16
[17] Presse vom 20.3.98;
LT, 25.8.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 306.17
[18] Presse vom 21.10.98;
24 Heures, 22.10.98;
SGT, 28.10.98. Vgl. auch
Facts 1998, Nr. 42, S. 44-50.18
[19]
Bund, 10.6.98;
BaZ, 12.6.98.19
[20] Presse vom 17.1., 20.1., 7.2., 3.3., 27.8. und 31.10.98;
BaZ, 19.2.98;
NZZ, 10.3., 5.6. und 22.12.98;
Ww, 25.3.99;
TA, 22.6., 19.8. und 11.12.98. Zur Entrüstung betreffend das Zürcher “Projekt 21” und zur nationalen Sprachendiskussion Englisch-Französisch siehe unten, Teil I, 8b (Sprachen) sowie Presse vom 20.8.98.20
[21]
Lib., 28.12.98. BE:
Bund, 15.10.98. Zur Einführung eines neuen Modells der Leistungsbeurteilung von Lehrkräften ab dem Schuljahr 1999/2000 im Kanton Zürich vgl. Presse vom 27.3. und 11.11.98;
NZZ, 3.7.98;
TA, 16.7.98;
TG:
SGT, 22.10.98. VS:
24 Heures, 19.5.98;
NF, 8.6.98. Vgl. auch.
SPJ 1997, S. 304.21
[23]
NZZ, 8.12.98. Zum Maturitätsanerkennungsreglement (MAR), das gesamtschweizerisch die Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Maturitätsausweisen festlegt, vgl.
SPJ 1997, S. 307. Ende Jahr war für 23 Kantone das Anerkennungsverfahren im Rahmen des MAR eingeleitet worden (
IDES-Bulletin, 1998, Nr. 4, S. 6).23
[24]
NZZ, 5.10. und 30.12. 98. Zu den zahlreichen, 1997 eingereichten Vorstössen zur Einleitung von umfassenden Reformen im Berufsbildungsbereich vgl.
SPJ 1997, S. 307 ff.24
[25]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2186 f.25
[26]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2185 f.
und 2848 f.26
[27]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 388 ff.;
NZZ, 18.3.98;
SGT, 6.8.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 309.27
[28] Presse vom 25.3.98. Das Parlament hatte 1997 einem Bundesbeschluss über die Förderung von Lehrstellen und damit einem bis Ende 1999 geltenden 60-Millionen-Investitionsprogramm zugestimmt (
SPJ 1997, S. 309 f.).28
[29]
BBl, 1998, S. 2336 ff.; Presse vom 29.4.98;
NZZ, 29.5.98.29
[30]
BaZ, 5.11.98;
NZZ, 20.8.98.30
[31] Presse vom 1.4.98;
TA, 2.4.98,
LT, 3.4.98;
NZZ, 14.4.98;
SGT, 17.4.98. Der NR hatte 1997 einer parl. Initiative Strahm Folge gegeben, die dem BR die Kompetenz einräumen will, ein Anreizsystem oder einen Lastenausgleich zugungsten von Lehrbetrieben zu schaffen. Für den Initianten stand ein Bonus-Malus-System zwischen Betrieben ohne Ausbildungsaufwendungen und Betrieben, die sich in der Berufsbildung engagieren, im Vordergrund, da diese Lösung budgetneutral wäre (vgl.
SPJ 1997, S. 310). Siehe auch Stellungnahme des BR zum Vorstoss Strahm betreffend das Lehrstellenangebot in der Bundesverwaltung (
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 427). Zur Motion Weber (sp, AG) betreffend Einführung eines durch die Arbeitslosenkasse finanzierten Weiterbildungsurlaubs siehe oben, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt).31
[32] Presse vom 24.10.98.32
[33]
NZZ, 24.11.98; Presse vom 25.11.98.33
[34]
NZZ, 9.1. und 17.1.98; Presse vom 13.1.98. Zur Wahl Kleibers zum Vorsitzenden der Gruppe Wissenschaft und Forschung vgl.
SPJ 1997, S. 314.34
[35]
BBl, 1999, S. 297 ff.; Presse vom 28.11.98;
LT, 30.11.98;
TA, 5.12.98. Vgl. auch
SHK INFO, 1999, Nr. 1, S. 1 f. Zu den Reformvorschlägen Kleiber siehe
LT, 1.10.98 und
NZZ, 12.10.98 sowie
Lit. Kleiber. Der BR hatte ein Postulat der WBK-NR entgegengenommen und sich damit verpflichtet, im Rahmen der Botschaft aufzuzeigen, wie sich die Situation der Frauen in Ausbildung, Lehre und Forschung an Hochschulen sowie FHS entwickelt hat und mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Regierung die Anstrengungen für die angemessenere Vertretung der Frauen in diesen Bereichen verstärken will (
Amtl. Bull. NR, 1998; S. 2848).35
[36] Dem im Rahmen der Botschaft präsentierten UFG-Revisionsentwurf dienten die Ergebnisse der hierzu im Januar 1997 eröffneten Vernehmlassung als Basis. Elf Kantone, die SHK, die EDK und die CVP hatten dem Gesetzesentwurf unter anderem eine zu extensive Auslegung der Bundeskompetenzen vorgeworfen. Auf Kritik war auch die Ausgestaltung der hochschulpolitischen Organe gestossen, da die Schaffung zu vieler Hierarchiestufen befürchtet wurde. Akademischen und wissenschaftlichen Kreisen war die Reform zu wenig weit gegangen (
BaZ, 15.4.98; Presse vom 29.9.98;
LT, 1.10.98;
NZZ, 12.10.98;
Express, 21.10.98). Für den Vernehmlassungsentwurf siehe
SPJ 1997, S. 311.36
[37]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2819 f.37
[38]
Express, 30.1.98; Presse vom 31.1. und 16.3.98;
NZZ, 2.2.98;
WoZ, 5.2.98.38
[39] Presse vom 17.11. und 21.11.98;
24 Heures, 18.11.98;
LT, 19.11. und 20.11.98;
TA, 4.12.98. In Bern sorgte die in Ausarbeitung stehende Revision des Hochschulgesetzes für zusätzliche Aufruhr; mit der Revision soll der Regierung die Kompetenz erteilt werden, in platzknappen Fächern eine Zugangsbeschränkung einzuführen (
Bund, 28.5. und 30.9.98).39
[40] Presse vom 21.2., 25.3., 27.3., 3.7. und 4.7.98;
WoZ, 2.4.98;
LT, 14.4.98;
BZ, 2.7.98;
NZZ, 14.8.98. Vgl. auch
SPJ 1997, S. 312 und die Stellungnahmen des BR zu den Interpellationen der NR Zbinden (sp, AG) und Guisan (fdp, VD) betreffend die wachsenden Unruhen unter den Universitätsstudierenden bzw. den Zugang zu Arztberuf und Medizinstudium (
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1544 f. und 2209 f.).40
[41]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1431.41
[42]
TA, 21.2.98;
NZZ, 11.3.98;
BaZ, 20.8.98.42
[43] Presse vom 24.4.98. Zur akademischen Nachwuchsförderung sowie zur Einführung von Doktorandenschulen und Graduiertenkollegs siehe
NZZ, 20.10.98 und
Ww, 26.11.98.43
[44] Presse vom 24.2.98. Zur Umsetzung des vorgegebenen Budgetrahmens und den damit zusammenhängenden Sparmassnahmen an der ETH Zürich siehe
TA, 17.10.98.44
[45]
NZZ, 10.3.98. Vgl. auch
BBW Journal, 1998, Nr. 1, S. 2 f. sowie
SPJ 1997, S. 311.45
[46] Presse vom 24.10.98;
LT, 27.10., 28.10., 4.11. und 9.11.98;
TG, 29.10.98;
24 Heures, 3.11.98.46
[47]
EDK Jahresbericht 1998, März 1999, S. 6; Presse vom 23.7.98;
NZZ, 27.7.98. Vgl.
SPJ 1997, S. 310 f. In den Kantonen SG, GL und GR wurde der Beitritt zur Interkantonalen Universitätsvereinbarung in kantonalen Volksabstimmungen beschlossen (
BüZ, 16.3.98;
SGT, 30.11.98).47
[48]
NZZ, 26.5.98;
TA, 23.12.98.48
[49] Presse vom 7.2.98.49
[50]
IDES-Bulletin, 1998, Nr. 4, S. 2; Presse vom 7.3.98;
NLZ, 8.6.98,
NZZ, 31.8.98.50
[51]
IDES-Bulletin, 1998, Nr. 1, S. 3;
BaZ, 23.10.98;
NZZ, 27.10. und 4.12.98.51
[52]
IDES-Bulletin, 1998, Nr. 1, S. 2 f.; Presse vom 3.3.98.;
Ww, 25.6.98. Vgl. auch
SPJ 1997, S. 313 f. Als Teilschule eines der sieben FHS-Zentren bewilligte der BR auch die erste Fern-Fachhochschule der Schweiz, die im Herbst ihren Betrieb aufnahm (
NZZ, 3.7.98;
SGT, 27.7.98). Erst im Herbst genehmigte der BR auch die entsprechenden Teilschulen und Studiengänge zur Eingliederung der Gestaltung
und der Kunst in das FHS-System. Der bundesrätliche Entscheid, die Studienbereiche Mode, Textil und Innenarchitektur in Zürich
aufzuheben und ab 2003 andernorts zu integrieren, stiess bei den Studierenden an der Hochschule für Gestaltung und Kunst Zürich auf heftigen Protest (
TA, 29.9. und 21.12.98).52
[54]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2889 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1266 ff.;
BaZ, 8.12.98; Presse vom 9.12.98. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Antworten des BR auf die Interpellation von StR Onken (sp, TG) und derjenigen von NR Keller (sp, BS) (
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 384 ff;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2936 f.).54
[55]
BBl, 1999, S. 297 ff.; Presse vom 28.11.98.55
[56] Westschweiz:
LT, 31.3.98;
NZZ, 18.3.99. Ostschweiz:
BüZ, 19.5.98;
SGT, 6.8.98. ZH:
NZZ, 28.9.98. AG:
AZ, 25.9.98. Zentralschweiz: Presse vom 4.12.98. SO:
SZ, 9.12.98.56
[57]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 749 f. und 2199 f. Vgl. auch die Stellungnahme des BR zu diversen Vorstössen bezüglich einer besseren Koordination der FHS im Hinblick auf Finanzierung sowie Eurokompatibilität und internationaler Anerkennung (
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1667 f., 2888 f. und 2975 f.;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1151).57
[59]
NZZ, 1.5. und 4.11.98;
AZ, 15.6.98;
SGT, 4.7.98.59
[60]
Lit. Vorort; Presse vom 18.2.98.60
[61]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2256 ff.;
NZZ, 26.6., 25.9., 28.10. und 9.12.98;
CdT, 4.7. und 17.10.98;
BaZ, 29.8.98;
AZ, 31.8.98;
LT, 12.9.98. Vgl. oben (Hochschulen).61
[63] Presse vom 2.4.98.63
[64]
BBl, 1998, S. 1479;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 379 ff.;
NZZ, 18.3.98. Vgl. auch
Vision, 1998, Nr. 4, S. 27-29 und
SPJ 1997, S. 316.64
[65]
BBW Journal, 1999, Nr. 1, S. 2;
NZZ, 7.12.98. Vgl. auch
SPJ 1997, S. 315 f. Zu den Verhandlungen über die bilateralen Verträge mit der EU siehe oben, Teil I, 2 (Europe: UE).65
[66]
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1214.66
[67] Presse vom 28.10.98.67
[68] Presse vom 1.4. bis 5.6.98. Anfangs 1997 hatte das Parlament entschieden, die Gen-Schutz-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und gleichzeitig der Gen-Lex-Motion zugestimmt, mit welcher das Rechtssetzungsverfahren im Bereich der ausserhumanen Gentechnologie beschleunigt werden sollte. Ende 1997 war das Gen-Lex-Paket als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative in die Vernehmlassung geschickt worden, der im wesentlichen die Anliegen der Gen-Lex-Motion übernimmt (
SPJ 1997, S. 316 ff.). Zum von der Motion beantragten BR-Bericht vom 15.12.97 betreffend Stand der Gesetzgebung über die ausserhumane Gentechnologie vgl.
BBl, 1998, S. 1648.68
[69] Presse vom 28.1.98.69
[70] Presse vom 26.3. und 22.4.98. Die Aussage von NR Haering (sp, ZH), die SP-Fraktion werde bei Annahme der Initiative schon am Tag nach der Abstimmung einen parlamentarischen Vorstoss zur Lockerung der Verbote einreichen, wurde bei den Initiativbefürwortern als Rückenschuss bewertet und sorgte innerhalb der Partei für zusätzliches böses Blut (
TA, 28.3.98).70
[71] Presse vom 26.1., 25.2., 25.3., 17.4., 29.4., 7.5., 8.5. und 19.5.98;
NZZ, 2.5. und 6.5.98;
BaZ, 20.5.98;
WoZ, 21.5.98;
Bund, 26.5.98. Zur im Verlauf des Jahres 1997 erfolgten Formierung diverser Gruppierungen pro und contra Gentechnik vgl.
SPJ 1997, S. 317 f. Eine Klage der Stiftung für Konsumentenschutz gegen die Kampagne des “Forum Gen” war bereits im März vom Berner Untersuchungsrichter abgeschmettert worden (
TA, 6.3.98;
NZZ, 10.3. und 24.3.98).71
[72]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1629 ff.;
Verhandl. B.vers., VI, 1998, Teil II, S. 92; Presse vom 9.1. und 8.5.98.72
[73]
BBl, 1998, S. 4363 f.; Presse vom 8.6.98.73
[74] Sibylle Hardmeier / Daniel Scheiwiller,
Vox:
Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. Juni 1998, Zürich 1998. Presse vom 8.6.98;
LT, 15.6.98;
NZZ, 1.7., 14.8. und 19.9.98.74
[75]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2179;
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1038;
BaZ, 10.6.98.75
[76] Presse vom 1.4. und 9.6.98;
Bund, 29.5.98;
BaZ, 4.6.98;
TA, 8.6.98. Siehe
SPJ 1997, S. 316 ff. Vgl. in diesem Zusammenhang auch die Anwort des BR auf die Anfrage von StR Plattner (sp, BS) betreffend fehlende Schutzmassnahmen beim Umgang mit genmanipulierten Organismen in der Gen-Lex sowie auf die Frage von NR Gonseth (gp, BL) betreffend die Haltung der Schweiz zum Biosafety Protocol (
Amtl. Bull. StR, 1998, S. 540 f.;
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 429).76
[77] Presse vom 29.10.98.77
[78] Presse vom 14.1. und 28.4.98;
NZZ, 23.3. und 2.9.98;
BaZ, 25.3. und 28.12.98;
SGT, 1.4.98;
TA, 3.4.98;
Bund, 22.4.98;
WoZ, 18.6.98. Zur Vorgeschichte der Ethikkommission vgl.
SPJ 1997, S. 318 f.78
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