Année politique Suisse 1999 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
Radio und Fernsehen
Die durchschnittliche
Fernsehnutzung betrug in der Deutschschweiz 137 (1998: 132), in der Romandie 161 (1998: 154) und im Tessin 170 Minuten (1998:164). Europaweit markierten die Deutschschweizer das Schlusslicht beim Fernsehkonsum. Insgesamt verzeichnete die SRG mit 33,9% Tagesreichweite ein leicht schwächeres Resultat als im Vorjahr (34,6%). In der Deutschschweiz wies das Fernsehen DRS trotz neuer inländischer Konkurrenz nur einen geringen Verlust von Marktanteilen aus und blieb klar an der Spitze. Zur Hauptsendezeit lag der Marktanteil von SF1 und SF2 bei 42,2%-0,3% weniger als 1998. SF2 musste mit 6,6% Marktanteilen den zweiten Platz an RTL abtreten. Der Schweizer Privatsender Tele 24 erreichte einen Anteil von 2,3%, das Programmfenster RTL/Pro7 sicherte sich 6,8% und TV3 2,7%. Der ausländische Hauptkonkurrent RTL büsste am Hauptabend 0,3% ein. In der Romandie behauptete das Fernsehen TSR gegenüber der französischen Konkurrenz seine Leaderposition, obwohl sein Marktanteil im Vergleich zum Vorjahr um 0,9% auf 38,2 Prozentpunkte sank; die Zuschauerzahlen stiegen gesamthaft gesehen seit vier Jahren ununterbrochen. Im
Radiohören rangierten die Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer mit 200 Minuten, die täglich einem DRS-Radioprogramm gewidmet wurden, deutlich vor dem Tessin (158 Minuten für RSI-Programme) und der Romandie (140 Minuten für RSR-Programme). Die Privatradios konnten in der Deutschschweiz ihre Tagesreichweite von 31 auf 32% steigern; die Lokalradios bauten ihren Marktanteil um 2% auf 40% aus. In Führung blieb das Westschweizer Radio RSR gegenüber den Privatradios und den französischen Stationen: 34,6% (1998: 36,9%) der Hörerschaft schalteten sich in ein RSR-Programm ein. Die welschen Privatradios steigerten ihre Hörerzahl von 28,1% auf 28,4%. Und schliesslich verbesserten sowohl Radio Rumantsch als auch Televisiun Rumantscha im Berichtsjahr ihre Einschaltquoten. Radio Rumantsch erhöhte die Reichweite von 29% auf 35% und die Fernsehsendung Telesguard erreichte einen täglichen Durchschnitt von 183 000 Zuschauerinnen und Zuschauern – 30 000 mehr als 1997, wie eine Umfrage des SRG-Forschungsdienstes ergab
[27].
Eine Gleichsetzung von elektronischen Medien mit der Telekommunikation sei auf rechtlicher, funktioneller wie auch wirtschaftlicher Ebene unzulässig. Dies betonte der Bundesrat in seinem Antrag, die Motion der SVP-Fraktion, welche eine dringende Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich sowie eine
Liberalisierung analog zum Telekom-Bereich verlangt hatte, sei in Postulat umzuwandeln. Der Unterschied zwischen elektronischen Medien und Telekommunikation sei grundsätzlich, seien erstere doch für die Vermittlung von Inhalten zuständig, wohingegen letztere technische Mittel zur Verfügung stelle. Die Motion wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen
[28].
Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein
Bildungsfernsehen zu schaffen
[29]. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter (fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der
neuen
Kommunikationstechnologien [30].
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) revidierte die Richtlinien für
Sponsoring in Radio und Fernsehen: Ein Unternehmen kann neu eine Sendung sponsern, die das Unternehmen selbst oder dessen Produkte zum Thema hat. Im Sendungstitel kann der Name des Sponsors erscheinen; hingegen bleibt das Sponsoring von Nachrichtensendungen verboten. Den Sponsoringbestimmungen unterstellt wurden das Product Placement sowie Quellenangaben, wenn deren Ausstrahlung finanziell unterstützt wird. Die Revision der Richtlinien war aufgrund neuer Erscheinungsformen des Sponsorings und einer unklaren Regelung im Radio- und Fernsehgesetz nötig geworden; die geltenden Gesetze blieben aber unverändert
[31]. Im Juli untersuchte das BAKOM das
Event-Sponsoring bei Schweizer Radio DRS und klärte ab, ob unerlaubte Werbung betrieben worden war. Den durch die UBS gesponserten Auftritt der Radiosendung „
Echo der Zeit“ auf der NZZ-Internetseite bezeichnete das BAKOM als Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz; die regelmässige Nennung der NZZ durch die SRG wurde als Konzessionsverletzung taxiert
[32].
Ende Jahr übergab Marco Blaser das Amt des Regionaldirektors der Radio Televisione Svizzera di Lingua Italiana (RTSI) sowie seinen Sitz in der SRG-Geschäftsleitung an den Wirtschaftswissenschafter
Remigio Ratti. Die Ernennung des Tessiner CVP-Nationalrats war Ende April vom Regionalratsvorstand einstimmig entschieden worden. Die Wahl stellte im langandauernden Seilziehen um Blasers Nachfolge eine Überraschung dar, nachdem Ratti kurz zuvor noch als potenzieller Bundesrat gehandelt worden war
[33].
Im Frühjahr lancierte die SRG ihr neues Label
SRG SSR
idée suisse mit einer grossen PR-Offensive. Idée suisse stand laut SRG-Generaldirektor Armin Walpen für den Service public, mit welchem die SRG die schweizerische Wirklichkeit in all ihren Facetten abbilden soll. Gewissermassen als Schweizerisches Unikat wurde idée suisse in elf Punkten umschrieben, die von der Berücksichtigung und Integration der vier Sprachregionen, über die Gewährleistung der technischen Empfangbarkeit des Angebots, zur Kulturförderung, bis hin zu unternehmerischem Denken und wirtschaftlichem Handeln reichten. Der Spagat zwischen staatlichem Auftrag und kommerzieller Vermarktung der eigenen Produkte sollte für die SRG zum prägenden Element des Berichtsjahres werden
[34]. An einer Tagung der Gruppe „
agir pour demain“ fragten Journalistinnen, Wissenschafter, Behördenvertreter sowie Repräsentantinnen der Telekommunikations-, PR- und Werbebranche nach der Bedeutung des
Service-Public-Auftrags, der bisweilen als Reflexionsfläche für allerlei Begehrlichkeiten und Befürchtungen missbraucht zu werden drohte. Umstritten war die Position der SRG als privilegierter öffentlicher Veranstalter und die Abgrenzung zwischen den privaten und dem öffentlich-rechtlichen Anbieter; die Idee des Service public wurde aber an sich nicht in Frage gestellt
[35].
Der
Regionalisierungs-Druck auf die SRG setzte sich im Berichtsjahr fort. Das Schweizer Radio DRS plante zusätzliche regionale Sendungen – ein Ausbau, der vorerst ab Mai in der Innerschweiz im Rahmen einer Pilotphase getestet wurde. Damit sollte die Abwanderung der Hörerschaft zu den privaten Lokalstationen gestoppt werden
[36]. Mit dem neuen Jugendsender
Virus und einer
Neuausrichtung von DRS 3 versuchte Schweizer Radio DRS, den Ansprüchen des jüngeren Zielpublikums besser gerecht zu werden. Der Wandel beim dritten DRS-Kanal brachte eine Kürzung des Musikrepertoires im Tagesprogramm von 4600 auf 2000 Titel mit sich, was bei Teilen des Publikums wie auch bei langjährigen DRS 3-Mitarbeitenden Empörung auslöste. Virus, dessen Musikprogramm sich gar nur noch auf 500 Titel stützte, ging Ende Jahr als „echtes Radio von Jugendlichen für Jugendliche“ über Kabel, Satellit, Internet und DAB – mangels verfügbarer Frequenzen aber nicht über UKW – auf Sendung
[37].
Virus setzte den Anfang für die Einführung von
Digital Audio Broadcasting (
DAB) in der Schweiz. Der Bundesrat hatte der SRG die Konzession zum Aufbau eines DAB-Netzes anfangs Jahr erteilt. Bis 2001 plante die SRG eine schrittweise Versorgung mit DAB-Programmen zuerst in den Ballungszentren, dann entlang der Verkehrsachsen Nord-Süd und Ost-West. DAB versprach unter anderem eine bessere Empfangsqualität und Vereinfachungen bei der Sendersuche, benötigte aber noch teure Empfangsgeräte. Wenig erfreut über die Monopolstellung der SRG im Gerangel um die raren neuen Frequenzen zeigten sich die Privatradios, deren Gesuch für ein digitales Programm beim Bundesrat kein Gehör gefunden hatte. In seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Müller (fdp, ZH), in welcher auf die einseitig
monopolistischen Züge der Konzessionserteilung zu Lasten der Lokal- und Privatradios hingewiesen wurde, betonte der Bundesrat, die SRG werde im Interesse der Öffentlichkeit wie auch im Interesse der privaten Veranstalter zur Erstellung eines landesweiten DAB-Netzes verpflichtet. Als nationale Veranstalterin müsse die SRG bei der Einführung dieser neuen Technologie eine Leaderfunktion übernehmen
[38].
Der SRG-Zentralausschuss stimmte der
Umwandlung des TV-Produktionszentrums in eine selbständige Aktiengesellschaft ab 1.1.2000 zu. Die neue TV Productioncenter Zürich AG (TPC) mit 600 Angestellten sollte vorerst im Besitz der SRG bleiben. Mittelfristig war eine Beteiligung Dritter von maximal 30% des Aktienkapitals vorgesehen, das von der SRG mit zehn Mio Fr. ausgestattet wurde. Schwere Bedenken gegen diesen Entscheid meldete das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) an und forderte, die Zulässigkeit einer Privatisierung sei in (konzessions)rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abzuklären
[39].
Als Postulat überwies der Ständerat eine Motion Reimann (svp, AG), welche die Aufnahme der SRG in den Wirkungsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert hatte, um die
Finanzaufsicht über die SRG zu überprüfen und insbesondere die Verwendung der Empfangsgebühren einer öffentlichen Kontrolle zu unterstellen. Der Bundesrat hielt Zweifel am guten Funktionieren der Finanzaufsicht über das Unternehmen für unbegründet und verwies auf die bereits bestehende Rechenschaftspflicht der SRG gegenüber diversen Gremien
[40].
Angesichts der von der SRG gewünschten
Gebührenerhöhung von 9,8% und der Meinung des Preisüberwachers, 4% seien genug, entschied sich der Bundesrat für einen Kompromiss und gestand der SRG eine Gebührenerhöhung von 5,3% (60 Mio Fr.) ab dem Jahr 2000 zu. Höhere Gebühren hatte die SRG mit steigenden Programmkosten und insbesondere mit den teuren Übertragungsrechten für Sportveranstaltungen begründet
[41].
Die SRG schrieb
ein
positives Unternehmensergebnis und konnte nach dem 98er Defizit von 23,6 Mio Fr. im Berichtsjahr ein Plus von 4,3 Mio Fr. ausweisen. Den erfreulichen Abschluss führten die SRG-Verantwortlichen auf eine Stabilisierung der Personalaufwendungen und eine markante Senkung der Programm- und Produktionsausgaben zurück. Zudem waren höhere kommerzielle Erträge zu verzeichnen: Die Werbeerlöse stiegen um 34,4 Mio Fr. und die Sponsoringerträge um 5,8 Mio Fr., womit leichte Einbussen bei den Empfangsgebühren (996,3 Mio Fr.) wettgemacht werden konnten
[42].
Der SRG-Zentralratsausschuss genehmigte Ende Jahr die Plattform zu einem
neuen Gesamtarbeitsvertrag (
GAV) der SRG. Nach zähem Ringen hatten der Plattform auch die Branchenkonferenz des SSM sowie die PräsidentInnenkonferenz des Verbandes Schweizer Radio- und Televisionsangestellter (VSRTA) zugestimmt. In gegenseitigem Einvernehmen wurde der bestehende Vertrag vorerst um sechs Monate verlängert. Das Inkrafttreten des neuen GAV wurde auf den 1. Januar 2001 angesetzt
[43].
Die SRG schloss auf Ende Jahr ihr
Studio im liechtensteinischen Vaduz. Zudem stoppte Radio DRS im Rahmen seines Ostschweizer Regionaljournals die besondere Behandlung des Fürstentums. Damit reagierte die SRG auf die Einstellung der Zahlungen von 250 000 Fr., mit denen Liechtenstein die SRG-Leistungen bis 1997 jährlich abgegolten hatte
[44].
Wegen der Ausstrahlung von
Alkoholwerbung während der Fussball-WM 1998 büsste das BAKOM die SRG mit 5000 Fr. und der Herausgabe des Werbegewinns in der Höhe von 550 000 Fr. Im weiteren hiess die UBI eine Beschwerde gegen Radio DRS gut, in welcher die Nennung von ACS und TCS im Rahmen von Informationen über den Strassenverkehr vor der
FinöV-Abstimmung beanstandet worden war. Die Erwähnung der Automobilverbände verstiess gegen das Radio- und Fernsehgesetz bzw. gegen das Verbot politischer Werbung, da sie im Vorfeld einer eidgenössischen Abstimmung erfolgt war, zu welcher die Verbände klar Stellung bezogen hatten
[45].
Auch 1999 war ein bewegtes Jahr für die nationalen Privatsender. Als erster dieser Kategorie mit einem Vollprogramm in deutscher Sprache ging
TV 3 im September auf Sendung und setzte damit einen Meilenstein in der Liberalisierung des Schweizer Fernsehmarktes. Der Bundesrat hatte der TA Media AG und der SBS Broadcasting S.A. die entsprechende Konzession erteilt. Mit einem Jahresbudget von 73 Mio Fr. und einem Tagesprogramm, das sich kaum vom bereits bestehenden privaten Angebot abhob, stieg der Sender gegen eine harte deutsche Konkurrenz ins Rennen um Quoten und Werbegelder
[46].
Auch das
Schweizer Fenster von Pro 7 und RTL ging nach erfolgter Konzessionserteilung durch den Bundesrat mit täglich 100 Minuten „Infomotion“ – einer Mischung aus Emotionen und Information - auf Sendung. Hingegen wurde das Projekt
Prime TV, das als Sendegefäss für die wichtigsten Beiträge verschiedener Regionalsender geplant worden war, auf Eis gelegt. Das Interesse am Projekt war noch ungenügend, hatten doch mögliche „Prime TV“-Partner noch gar nicht ihren Betrieb aufgenommen. Das entsprechende Konzessionsgesuch wurde beim BAKOM nicht mehr weiterbearbeitet
[47]. Leer ging auch Schawinskis Projekt aus, eigene
Regionalfenster im Programm von
Tele 24 aufzustarten. Der Bundesrat lehnte ein entsprechendes Konzessionierungsgesuch mit dem Hinweis auf eine zu starke Konkurrenzierung bestehender Regionalsender ab
[48]. Der Medienkonzern
Ringier stieg zu 50% bei dem deutschen Privatfernsehsender
Sat. 1 Schweiz AG ein, welcher Fussballspiele der Schweizer Nationalliga überträgt. Mit der neuen Partnerschaft war auch ein Ausbau des 1998 lancierten Schweizer Programmfensters von Sat. 1 geplant
[49].
Der Vormachtstellung der SRG wurde in der
Ostschweiz endgültig ein Ende gesetzt. Im August drang das erste private Fernsehen der Region aus St. Gallen auf den heiss umkämpften TV-Markt; ihm folgte zwei Wochen später ein Bündner Produkt aus dem Hause Gasser in Chur, und im Herbst stiess ein dritter Neuling aus Winterthur dazu
[50].
Als kleine Sensation wurde der Start von
TeleOstschweiz gefeiert. Ihm war ein jahrelanges Seilziehen mit der Eingabe von drei Konzessionsbegehren beim BAKOM vorangegangen. Ein Gesuch hatte Nationalrat Weigelt (fdp, SG) initiiert. Die Konzessionäre waren sich so lange im Wege gestanden, bis sich die St. Galler Tagblatt AG, Herausgeberin des „St. Galler Tagblatts“ und zu 70% in der Hand der NZZ, zur Investition von fünf Mio Fr. entschloss und damit die Einigung auf eine Konzession ermöglichte. Mit dem neuen Sender baute die St. Galler Gesellschaft als alleinige Aktionärin und massgeblich am St. Galler Lokalradio „Aktuell“ Beteiligte ihre Monopolstellung im Grossraum St. Gallen aus. Um die Meinungsvielfalt und die politische Ausgewogenheit des Programms zu gewährleisten, hatte das UVEK die Konzessionserteilung für TeleOstschweiz an die Einsetzung einer unabhängigen Programmkommission geknüpft und deren Zusammensetzung der Genehmigung durch das UVEK unterstellt
[51]. Wenige Tage nach dem Start des St. Galler Produkts startete
Tele Südostschweiz zunächst mit einem halbstündigen Programm, das von der Churer Herbstmesse Gehla über den Kanal von Schawinskis Tele 24 ausgestrahlt wurde. An Tele Südostschweiz sind mehrere Firmen wie die Gasser-Gruppe, die Tele Rätia AG, Radio Grischa und die Graubündner Kantonalbank beteiligt. Der Sender hatte vom Bundesrat die Sendekonzession für ein Verbreitungsgebiet erhalten, das identisch mit jenem der Tageszeitung „Die Südostschweiz“ ist und somit die Kantone Graubünden, Glarus, Schwyz sowie Gebiete des Kantons St. Gallen umfasst
[52].
Nach erfolgter Konzessionierung sendete die Solothurner Lokalstation
Intro TV ihrerseits erstmals bewegte statt Standbilder. Dank einem Kooperationsvertrag mit dem Baselbieter Sender
Nordwest 5 konnte Intro TV auch im Baselbiet verbreitet werden. Gegen beide Kanäle eröffnete das BAKOM aber im November ein Aufsichtsverfahren – bei Intro TV wegen Überschreitung des eigenen Versorgungsgebiets und bei Nordwest 5 wegen Konzessionsverletzung aufgrund der Ausstrahlung eines nicht vorwiegend eigenproduzierten Programms
[53].
Im März des Berichtsjahres ging
TeleBielingue mit einem je halbstündigen Programm auf Deutsch und Französisch auf Sendung. Dass das von der öffentlichen Hand unterstützte Radio Canal 3 mit 16% am Aktienkapital von TeleBielingue beteiligt ist, kommt einer indirekten Subventionierung des Privat-TV durch den Kanton Bern, die Stadt Biel und 45 Gemeinden der Region gleich – ein Novum in der Schweiz
[54].
Der private Tessiner Fernsehsender
Tele Ticino, der seine Sendungen bis anhin über die italienische Station Telecampione ausgestrahlt hatte, gewann dank der Konzessionserteilung durch das UVEK direkten Zugang zum Schweizerischen Kabelnetz. Als erste wirkliche Konkurrenz zum SRG-Sender RTSI nahm Tele Ticino diese Änderung zum Anlass, einen grundlegenden Um- und Aufbau seines Programms anzukündigen
[55].
Die Erteilung einer Konzession an die S Media Vision AG für „
Swizz“ – ursprünglich „Swiss Hits“ – eröffnete ein neues Kapitel in der Schweizer Fernsehgeschichte. Der erste reine Musikclip-Sender der Schweiz startete im Herbst seine täglich neu aufgezeichnete Sendung mit ein bis zwei in Mundart präsentierten Live-Beiträgen. Angesichts der harten Konkurrenz aus den ausländischen Häusern Viva und MTV beschieden Skeptiker dem Produkt wenig Zukunft
[56].
Dem Gesuch der SRG, die Testphase für den Informationskanal „
SF info“ in der Region Zürich weiterführen zu dürfen, entsprach der Bundesrat, um die Sammlung verlässlicher Erfahrungswerte für ein solches TV-Angebot zu ermöglichen. Seit Mai des Berichtsjahres verbreitete der von der SRG und der Verlegergemeinschaft Presse TV gestartete Versuchsbetrieb einzelne Informationssendungen als Wiederholungen über Kabel. „SF Info“ wurde zuweilen als Zwischenstufe gehandelt, die sich bald zu einem dritten öffentlich-rechtlichen Programm für die Deutschschweiz auswachsen könnte
[57].
Schweizer Radio International (SRI) konnte auf ein boomendes 1998 zurückschauen. In acht Sprachen hatte SRI total 75 373 Programmstunden gesendet, was einer Zunahme von 9352 Sendestunden gegenüber 1997 darstellte. SRI begründete die starke Zunahme primär mit dem verstärkten Einsatz der Übersee-Satellitenkanäle sowie mit dem neuen Satellitenkanal für das italienischsprachige Programm. Mit „
Swissinfo“ machte SRI den Schritt ins Internet und erhoffte sich ein grösseres Echo für die eigenen Programme sowie den Ausbau von Swissinfo zum Internet-Portal
[58].
Mit dem Start von
World Radio Switzerland (
WRS), einem englischsprachigen 24-Stunden-Programm mit Nachrichten, Magazinen und Musik, trug SRI der „fünften Landessprache“ Rechnung und richtete sich an die wachsende anglophone Gemeinschaft sowie an das anglophile Schweizer Publikum. Ab Herbst konnten 1,5 Millionen Haushalte den Sender über Kabel empfangen. WRS ist zudem in Europa auf einen Astra-Satelliten geschaltet
[59].
Nicolas Lombard wurde vom SRG-Zentralausschuss zum neuen SRI-Direktor gewählt – allerdings nur mit einem befristeten Mandat als Übergangslösung bis zum Abschluss des Projekts einer strategischen Neuausrichtung von SRI. Lombard, bisher interimistischer SRI-Direktor, trat die Nachfolge von Carla Ferrari an
[60].
Trotz der harten Konkurrenz um Hörerzahlen, Gebührengelder und freie UKW-Frequenzen war kein Ende des Radiobooms abzusehen. Nicht nur die SRG, sondern auch die Privaten trachteten danach, neben ihrem Hauptprogramm günstige, sprachregionale Zweitprogramme mit Kabelverbreitung auf die Beine zu stellen. Zahlreiche Eingaben für eine Konzession waren hängig. Erfolg hatte Schawinskis Gesuch für das Radioprogramm
24 Plus. Der Bundesrat erteilte dem unmoderierten Musiksender, der den Geschmack der über 35jährigen treffen soll, die Sendekonzession. Vom Schwestersender Radio 24 zugelieferte Nachrichtenblöcke sollen den Musikteppich unterbrechen
[61].
Im Berichtsjahr gingen
183 Beanstandungen bei der
DRS-Ombudsstelle ein, wovon 148 materiell behandelt und 15 wieder zurückgezogen wurden. Auf 22 Beanstandungen ging der Ombudsmann nicht ein. Die Kritik richtete sich hauptsächlich gegen als politisch tendenziös empfundene Sendungen oder aber behauptete Diffamierungen einer Person, einer Firma oder einer Vereinigung; 28 Beanstandungen betrafen die „Tagesschau“, 17 die Sendung „10 vor 10“, 9 den „Kassensturz“ und 8 die „Rundschau“. Der Ombudsmann befand 71% der Beanstandungen für „mehr oder weniger berechtigt“
[62].
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (
UBI) hiess 8 von
28 Beschwerden gut. Die gutgeheissenen Beschwerden richteten sich unter anderem gegen die „Tagesschau“ von SF1, die im Mai des Berichtsjahres eingestellte Sendung „Moor“ von SF2, einen „Temps présent“-Dokumentarfilm von TSR sowie eine Sendung von „Tele 24“
[63].
[27] Presse vom 26.1. und 5.4.00;
Bund, 12.7.99 sowie 28.3. und 8.4.00.27
[28]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1199 ff.; betreffend RTVG-Revision vgl. auch
Facts der Wirtschaft, April 1999, Nr. 18, S. 12 f.28
[29]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1195 ff.;
Bund, 18.6.99; vgl.
SPJ 1998, S. 338.29
[30]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1197 ff.30
[31]
TA, 17.4.99; Presse vom 4.6.99;
SHZ, 7.7.99. Betreffend die Äusserungen des DRS-Publikumsrats zur Sponsoringpraxis des Schweizer Fernsehen SF DRS siehe Presse vom 28.5.99.31
[32]
BBl, 1999, S. 9163;
BaZ, 7.4.99;
NZZ, 27.7.99;
Bund, 28.7.99; Presse vom 2.10.99.
Vgl. auch die Antwort des BR auf die Interpellation von NR Vollmer (sp, BE) Lockerung der Sponsoring-Richtlinien durch das BAKOM (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1352).32
[33]
CdT, 28.4. und 27.12.99; Presse vom 29.4., 5.5. und 6.5.99;
NZZ, 30.12.99.33
[34] Presse vom 13.2. und 27.3.99;
SoZ, 28.3.99. Vgl. auch die Debatte betreffend idée suisse, Service public und Positionierung der SRG in der künftigen Medienlandschaft Schweiz (
Link, Nr. 5, Mai 1999, S. 10 f.;
Ww, 22.4.99, NZZ, 7.5., 27.8. und 5.11.99). Zu den Anfängen des Projekts idée suisse siehe auch
SPJ 1997, S. 339 und
1998, S. 338.34
[35]
BaZ, 13.11.99;
TA, 15.11.99;
Bund, 18.11.99.35
[36] Presse vom 12.5.99. Betreffend Akzentuierung der regionalen Information in den SRG-Programmen vgl.
SPJ 1998, S. 339.36
[37]
LT, 17.9.99;
BaZ, 21.10.99;
NZZ, 23.10. und 19.11.99;
Bund, 26.11.99.37
[38]
BBl, 1999, S. 2784 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 165; Presse vom 18.2.99;
NLZ, 27.2.99;
Bund, 16.10.99;
NZZ, 22.10.99; vgl.
SPJ 1998, S. 342.38
[39]
NZZ, 26.8.99; Presse vom 15.9.99.39
[40]
Amtl. Bull. SR, 1999, S. 557 ff.;
AZ, 20.3.99;
Bund, 27.5. und 17.6.99.40
[41] Presse vom 26.2. und 29.4.99;
NZZ, 19.3., 7.4. und 9.4.99;
24 h, 1.4.99; vgl.
SPJ 1998, S. 340. Vgl. auch die Antworten des BR auf die Anfrage von NR Alexander Baumann (svp, TG) sowie die Interpellation von NR Christen (fdp, VD) betreffend die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung bzw. die Berücksichtigung der regionalen Veranstalter in diesem Zusammenhang (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 576 und S. 2247 f.).41
[42] Presse vom 22.3.00.42
[43]
Bund, 18.9.99; Medienmitteilung der Unternehmenskommunikation SRG SSR vom 14.12.99.43
[44]
SGT, 24.11.99;
NZZ, 25.11.99.44
[45] Presse vom 5.5. (FinöV) und 20.11.99 (Alkohol).45
[46]
BBl, 1999, S. 2794 ff. Presse vom 16.3., 19.5., 1.9., 3.9. und 7.9.99;
LT, 21.5.99;
Bund, 9.8.99; vgl.
SPJ 1998, S. 340. Betreffend des vom BAKOM verfügten Sendestopps für unerlaubte Unterbrecherwerbung auf TV 3 vgl. Presse vom 11.9.99;
NZZ, 9.12.99. Im Oktober 1998 war Tele 24 wohl als erster privater Schweizer TV-Anbieter, aber ohne Vollprogramm auf Sendung gegangen (vgl. SPJ 1998, S. 340).46
[47]
BBl, 1999, S. 2790 ff.; Presse vom 16.3., 19.3., 10.8. und 17.8.99; vgl.
SPJ 1998, S. 340.47
[48] Presse vom 16.3.99;
SGT, 18.3.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.48
[50] Kritik wurde auch dahingehend geäussert, der BR wolle mit seiner Konzessionierungspraxis die Deutschschweiz flächendeckend mit Regionalfernsehen versorgen, fördere damit aber nur die lokalen Zeitungsmonopolisten (
WoZ, 1.4.99).50
[51] Presse vom 8.1., 12.5. und 13.8.99;
TA, 27.7.99;
SGT, 5.8., 9.8., 21.8., 23.9., 24.9. und 15.11.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.51
[52] Presse vom 2.3., 3.7., 22.7., 28.8. und 30.8.99;
BüZ, 2.7., 24.8., 27.8., 2.9. und 3.9.99.52
[53]
SZ, 6.5. und 5.11.99; Presse vom 8.11., 11.11. und 23.11.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.53
[54]
Bund, 8.2. und 16.3.99;
NZZ, 17.3.99.54
[55]
NZZ, 18.2. und 27.2.99;
BaZ, 22.2.99.55
[56]
BBl, 1999, S. 2786 ff.;
NZZ, 18.1.99; Presse vom 25.2.99;
Bund, 26.8.99;
Ww, 2.9.99;
AZ, 7.9.99.56
[57]
NLZ, 24.4.99; Presse vom 29.4.99;
NZZ, 22.10.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.57
[58]
Ww, 18.3. und 3.6.99; Presse vom 14.7.99,
Link, Nr. 7-8, Juli/August 1999, S. 10 f.58
[60]
Bund, 27.4.99; vgl.
SPJ 1998, S. 342. Zum Abgang von Carla Ferrari vgl. auch die Antwort des BR auf die Interpellation von StR Marty (fdp, TI) (
Amtl. Bull. SR, 1999, S. 281 f.).60
[61]
BBl, 1999, S. 9674 ff.;
Ww, 23.9.99.61
[62]
Link, Nr. 4, April 2000, S. 4;
NZZ, 5.4.00.62
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