Année politique Suisse 2000 : Bildung, Kultur und Medien / Medien
 
Radio und Fernsehen
In seiner Erklärung zu den Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Ogi unter anderem die Erarbeitung einer neuen Medienordnung, die einen leistungsfähigen Service public und mehr Gestaltungsspielraum für private Initiative gewährleisten soll [29]. In diesem Sinn präsentierte der Bundesrat zu Jahresbeginn die Leitplanken für die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) von 1991 und schickte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die künftige Medienordnung soll strikt zwischen der öffentlich-rechtlichen SRG mit ihrer Verantwortung für den Service public sowie ihrem Anspruch auf Empfangsgebühren einerseits und den sich frei auf dem Markt bewegenden, privaten Anbietern andererseits trennen. Das hiesse Abschied nehmen vom seit 1991 geltenden Drei-Ebenen-Modell, welches den Markt aufgrund geographischer Kriterien in einen lokalen, einen sprachregionalen und einen internationalen Sektor aufteilt. Stattdessen soll mit dem dualen System eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht beim SRG-Radio nicht nur wie bis anhin ein Verbot der Werbung vor, sondern erteilt dem Bundesrat auch die Kompetenz, ein Sponsoringverbot für Radio und Fernsehen der SRG zu verordnen. Im weiteren soll die Untersagung von Werbung für Heilmittel am SRG-Fernsehen weiterhin gelten. Andererseits stellt die Vorlage eine weitgehende Liberalisierung des Markts für private Veranstalter in Aussicht, indem die Konzessionspflicht und die Konzessionsabgabe auf den Werbeeinnahmen sowie jegliche Service-public-Vepflichtungen für Private entfallen und die Werbeordnung an das europäische Niveau angepasst wird. Empfangsgebühren für Privatveranstalter sind dabei nur noch in Sonderfällen vorgesehen – so für zweisprachige Programme und Privatradios in aufwendig zu erschliessenden Bergtälern. Für die SRG wie für Private sollen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Rassismus und Pornographie sowie ein Werbeverbot in den Bereichen Alkohol, Religion und Politik gelten – laut Medienminister Leuenberger die drei grossen Suchtgefahren dieser Welt. Das unmittelbare Echo auf den Entwurf war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Die SRG bemängelte die sie betreffenden Einschränkungen als zu streng – so insbesondere das neu vorgesehene generelle Sponsoring-Verbot, das der Anstalt Einnahmeverluste von 30 bis 40 Mio Fr. bescheren würde. Kritik wurde auch von seiten Westschweizer Privatradios laut, die ohne Konzessionsgebühren um ihr Überleben fürchteten. Die Deutschschweizer Privatsender werteten ihrerseits die Werbeeinschränkungen bei der SRG als positiv [30].
Der Kampf um die Gunst des Publikums führte beim BAKOM als Aufsichtsbehörde bei Verstössen gegen die Werbe- und Sponsoringvorschriften zu immer mehr Arbeit. Seit Januar 1998 waren 75 Aufsichtsverfahren gegen Radio- und Fernsehstationen eröffnet worden. Ein Fünftel der Verfahren richteten sich gegen die SRG, die übrigen gegen private Sender. Dabei waren es im ersten Halbjahr 2000 gleich viele Verfahren gewesen wie im ganzen 1998. Gemäss BAKOM sei die Tendenz einer immer häufigeren Verwischung der Grenzen zwischen redaktionellem Programmteil und kommerziellen Botschaften zu beobachten [31].
Damit wichtige Kultur- und Sportanlässe vom Publikum auch verfolgt werden können, stimmten National- und Ständerat der bundesrätlichen Botschaft betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates einstimmig zu. Die Auflistung jener Ereignisse, welche von den Vertragsstaaten als gesellschaftlich sehr bedeutsam erachtet werden, soll verhindern, dass diese von Pay-TV-Veranstaltern nur einem zahlenden Publikum zugänglich gemacht werden [32].
Die Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich stagnierten. Die Deutschschweizer Bevölkerung sah im Berichtsjahr mit 2 Stunden und 17 Minuten pro Tag gleich viel fern wie im Jahr zuvor. Auch im Tessin blieb der Fernsehkonsum stabil (2 Stunden und 51 Minuten); in der Westschweiz verringerte sich dieser um zwei Minuten auf durchschnittlich 2 Stunden und 39 Minuten. Gemäss SRG-Forschungsdienst war der Anteil der SRG-Fernsehsender in der ganzen Schweiz leicht rückläufig. Beide Kanäle von SF DRS erreichten in der Deutschschweiz einen 24-Stunden-Marktanteil von 32,5% (1999: 33,2%). Demgegenüber erzielten Tele 24 2,2% (2,3%) und TV 3 in seinem ersten vollen Sendejahr 3,4%. RTL, SAT 1 und Pro Sieben gaben Marktanteile ab, wobei RTL mit einem Marktanteil von 7,9% (8,5%) dennoch stärkster ausländischer Sender blieb. Zum ersten mal seit der Liberalisierung des Radiomarktes gewann die SRG Anteile auf Kosten der Privatsender. Von 47 auf 51% stieg der Marktanteil der SRG-Radios in der Deutschschweiz, demgegenüber der Anteil der Privatradios von 40 auf 38% sank. Die ausländischen Stationen hielten statt 13 nur noch 11%. Wenn in der Deutschschweiz am wenigsten ferngesehen wurde, so hörte dort die Bevölkerung mit 3 Stunden und 13 Minuten (-7 Minuten) am meisten Radio. Im Tessin waren es 2 Stunden und 28 Minuten (-10 Minuten) und in der Romandie 2 Stunden und 22 Minuten (+ 2 Minuten) [33].
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SRG
Im November präsentierte die Leitung der SRG Programmneuerungen bei SF DRS, die ab Januar 2001 schrittweise eingeführt werden sollen. Die Programmoffensive sieht unter anderem eine Vereinheitlichung der Programmzeiten – einen sogenannten „Taktfahrplan“ mit fixen Programmleisten, Kultur am Sonntagabend, mehr Eigenproduktionen in den Hauptsendezeiten und ein verstärktes Informationsangebot in der Mittagszeit vor. Die SRG wollte damit SF DRS als „Sender mit dem schweizerischen Vollprogramm“ profilieren und der deutschen Konkurrenz die Stirn bieten [34]. Die SRG hatte bereits im Frühjahr bei SF DRS Reformen an die Hand genommen und eine neue Abteilung Kultur geschaffen. Mit einem Budget von 23 Mio Fr. bündelt die 42-köpfige Abteilung Sendungen aus den Ressorts Information, Unterhaltung sowie „Film, Serien und Jugend“, womit die Entwicklung und Erneuerung der bestehenden Sendeformate vorangetrieben werden soll. Die Wiedereinführung der 1993 abgeschafften Kulturabteilung ab 1. Juli des Berichtsjahres sollte aber auch im Hinblick auf die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum RTVG die Wahrnehmung des im Service public enthaltenen Kulturauftrags dokumentieren. Zum Leiter der neuen Kulturabteilung wurde der Bündner Publizist und langjährige Professor für rätoromanische Sprache und Literatur, Iso Camartin, gewählt [35]. Im weiteren strebte die SRG eine Umwandlung des Experiments „SF Info“ in ein Definitivum an und reichte zusammen mit der Verlegergemeinschaft Presse TV als Mitgründerin des Repetitionskanals Mitte Jahr entsprechende Konzessionsgesuche beim Bundesrat ein [36].
Für grosse Aufregung sorgten die Pläne des neuen Radiodirektors Walter Rüegg, unter dem unspektakulären Titel „Gebäudeplanung“ eine Zentralisation bei Radio DRS mit weitreichenden Folgen in die Wege zu leiten. Das Projekt sah die Etablierung des Hauptstudios in Zürich, eine Redimensionierung der bisher gleichberechtigten Studios in Basel und Bern sowie die Beibehaltung der Regionalstudios St. Gallen und Aarau vor. Dank einem eindeutigen Produktionsschwerpunkt versprach sich die Radiodirektion eine Straffung der Betriebsabläufe, Einsparungen bei der teuren Infrastruktur und damit eine Reduktion der Betriebskosten. Mit der Überweisung des Postulats Joder (svp, BE) durch den Nationalrat ging die Einladung an den Bundesrat zu prüfen, ob eine Zentralisierung der Radio-Studios in Zürich mit dem Service-public-Auftrag von Radio DRS vereinbar beziehungsweise staatspolitisch vertretbar sei. Überdies sei zu prüfen, ob die dezentrale Programmherstellung für Sendungen von Radio DRS aus den drei deutschsprachigen Landesstudios Basel, Bern und Zürich in der neuen Konzession der SRG ab 1.1.2003 explizit zu verankern wäre. Nicht zuletzt als Reaktion auf die von verschiedenster Seite und teilweise heftig geäusserte Kritik an ihren Zentralisierungsplänen legte die Radiodirektion im November drei Varianten vor, über die der Regionalratsausschuss von Radio DRS bis im Frühjahr 2001 zu entscheiden hat. Nebst den zwei Varianten „Teilzentralisierung Bern“ und „Teilzentralisierung Zürich“, welche von Rüegg als die kosteneinsparendsten favorisiert wurden, stand auch die Variante „Status quo Plus“ zur Diskussion – eine Optimierung des bestehenden Systems mit drei Hauptstudios in Basel, Bern und Zürich [37].
Die nach wie vor umstrittene Neuausrichtung von Radio DRS 3 zeitigte Erfolg. Der Sender konnte eine Erhöhung seiner Tagesreichweite im ersten Halbjahr um fast 90 000 Zuhörerinnen und Zuhörer in der Deutschschweiz verbuchen. Innert Jahresfrist stieg der Marktanteil von 8 auf 11%. Die Programmleitung führte die guten Resultate auf das neue, den Massengeschmack anpeilende Musikprofil zurück, das bei seiner Einführung 1999 für etliche Kritik gesorgt hatte [38].
Das DRS-Schulfernsehen wurde nicht wie vorgesehen auf Ende 2000 abgeschafft. Die SRG machte die geplante Kündigung der Zusammenarbeitsverträge mit den Erziehungsbehörden und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) rückgängig und beschloss, das Schulfernsehen um ein umfangreiches Internet-Angebot zu ergänzen. Gemäss SRG-Fernsehdirektion gründe der Entscheid unter anderem auf der sehr guten Nutzung des Programms. Bildung sei ein klassischer Fall von Service public, und das Schulfernsehen habe eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Bildungsprogramms [39].
Auch beim italienischsprachigen Radio und Fernsehen RTSI hielten Neuerungen Einzug. Remigio Ratti, seit Anfang des Berichtsjahres RTSI-Direktor, präsentierte im März ein neues RTSI-Logo und stellte eine Öffnung des Senders sowohl in Richtung Süden als auch in Richtung Norden in Aussicht. RTSI wolle sich nicht nur zwischen Zürich und Mailand, sondern auch in diesen beiden Metropolen etablieren. Denn das Publikum von RTSI setze sich sowohl aus der Bevölkerung der italienischen Schweiz als auch aus den 600 000 italienischsprachigen Bewohnerinnen und Bewohnern in der Schweiz nördlich der Alpen sowie aus der Bevölkerung im norditalienischen Einzugsgebiet zusammen. RTSI stationierte eine Radio- und eine Fernsehkorrespondentin in Mailand, für welche ein Studio im dortigen Centro Svizzero eingerichtet wurde. Im Laufe des Berichtsjahres wurde bei TSI mit einer Aufteilung der Programmverantwortung auf vier Departemente (Information, Kultur, Unterhaltung und Sport) sowie mit einem Ausbau des Informationsprogramms in der Hauptsendezeit gezielt ein jüngeres Publikum angesprochen. Gemäss RTSI-Direktor Ratti habe TSI zahlreiche treue Zuschauerinnen und Zuschauer, deren Durchschnittsalter aber mit 55 Jahren zu hoch sei, wolle TSI langfristig überleben [40].
Nicht zustande kam eine Mehrheitsbeteiligung der SRG an der Lokalstation World Radio Geneva (WRG). Das UVEK lehnte ein entsprechendes Gesuch des Lokalsenders ab, der sich dank einer Erhöhung des SRG-Anteils von den bisherigen 42,5 auf 51 Prozent eine Besserung seiner finanziellen Probleme erhofft hatte. Mit seinem Entscheid vermied es das UVEK, ein Präjudiz zu schaffen, hält doch die SRG nirgends die Aktienmehrheit an einem lokalen Rundfunkveranstalter – obwohl dies rechtlich nicht a priori ausgeschlossen wäre. Zur Urteilsbegründung wurde aber angeführt, das Gesetz reserviere den lokalen Raum privaten Anbietern; zudem hätte eine Mehrheitsbeteiligung am WRG die Position der SRG in Genf übergebührlich gefestigt [41].
Die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Fernsehanbietern wurde in der Romandie mit der Gründung der Communauté Télévisuelle Romande (CTR) institutionalisiert. Die TSR und acht private Regionalveranstalter setzten sich zum Ziel, unter den Beteiligten Synergien im redaktionellen und technischen Bereich zu entwickeln, den Austausch von Bildmaterial zu regeln, gemeinsame finanzielle Interessen hinsichtlich Gebühren, Werbeeinnahmen und Sponsoring zu verteidigen, die Berichterstattung fallweise zu koordinieren und sich der Ausbildung anzunehmen – ohne die Unabhängigkeit der Partner zu beeinträchtigen. Die Gründung von CTR war eine Bestätigung mehr für die in der Westschweiz – im Vergleich zur Region DRS – sehr viel besser spielende Kooperation zwischen öffentlichen und privaten TV-Anbietern [42].
Die schwierige Suche nach einer Nachfolge von Regionaldirektor Guillaume Chenevière bei der Westschweizer SRG-Regionalgesellschaft RTSR fand mit der Wahl von Gilles Marchand, bisheriger Geschäftsführer von Ringier Romandie, ein Ende. Chenevière, der 1998 nach einem Null-Entscheid des RTSR-Direktoriums betreffend der beiden zur Wahl stehenden Nachfolgekandidaten für weitere drei Jahre zur Übernahme des Amts verpflichtet worden war, wird 2001 altershalber zurücktreten [43].
In einem Grundsatzurteil sprach das Berner Strafeinzelgericht die SRG des Verstosses gegen das RTVG für schuldig. Bei der Ausstrahlung von Verkehrsinformationen auf Radio DRS waren Werbeslogans mit Sponsorennennungen verknüpft worden. Der Richter hielt fest, eine Umgehung des Werbeverbotes werde möglich, würden neben der Sponsorennennung auch noch Slogans zugelassen. Der Entscheid hatte angesichts mehreren noch hängigen Verfahren gegen die SRG im Zusammenhang mit Sponsoring wegweisenden Charakter [44]. Als zulässiges Sponsoring qualifizierte das Bundesgericht hingegen die Erwähnung von ACS und TCS in Verkehrsmeldungen von Radio DRS, auch wenn diese im Vorfeld von verkehrspolitischen Urnengängen gemacht wurden. Damit hob das Gericht ein Urteil der UBI auf, das Radio DRS der politischen Werbung bezichtigt hatte [45].
Im September stimmten die Mitglieder des Syndikats Schweizer Medienschaffender (SSM) in einer Urabstimmung dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der SRG zu. Zentrale Neuerungen des auf Januar 2001 in Kraft tretenden Vertrags sind ein erweiterter Geltungsbereich und ein grösserer Ferienanspruch [46].
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Privates sprachregionales Fernsehen
Im März ersetzte TV 3 seine tägliche, 20-minütige Nachrichtensendung „News um 7“ durch sechsminütige Kurznachrichten, was 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von TV 3 die Kündigung bescherte. Die Massnahme wurde von der Geschäftsführung mit ungenügenden Zuschauerzahlen begründet. Als Privatsender, auf dem im Berichtsjahr das „Big Brother“-Zeitalter anbrach, müsse TV 3 dort investieren, wo er sich von der SRG als seine Hauptkonkurrentin am deutlichsten abhebe – also bei Unterhaltungssendungen und Talk Shows. Das BAKOM taxierte die Redimensionierung auf Kurzmeldungen als Verletzung der Konzession, die den Privatsender verpflichtet, ein Vollprogramm mit Schwerpunkten in den Bereichen Information und Unterhaltung anzubieten. Eine Beschwerde von TV 3 gegen diesen Entscheid wurde vom UVEK abgelehnt, worauf der Sender das Verfahren bis vor Bundesgericht zog [47]. Im Mai eröffnete das BAKOM ein weiteres Aufsichtsverfahren gegen TV 3 im Zusammenhang mit der mehrstündigen Rubrik „Aphrodisia-TV“, die unter dem Verdacht einer Vermischung von Werbung, Sponsoring und redaktionellen Beiträgen stand [48].
Im Frühjahr gab das Schweizer Programmfenster von RTL / Pro 7 die sofortige Schliessung des Programmfensters bekannt. Nach nur sieben Monaten Sendezeit begründete der Verwaltungsrat der Betriebsfirma den Entscheid mit dem fehlenden Interesse des Deutschschweizer Publikums und bezeichnete die Gesamtidee des Fensters als falsch konzipiert. Statt der angepeilten 30% Marktanteile war RTL/Pro 7 unter 10% geblieben und hatte nur ein Drittel der erwarteten Werbegelder akquirieren können. Kritisiert wurde der Schliessungsentscheid insbesondere von Seiten der Gewerkschaften, welche sich über die rein wirtschaftlich begründeten Entlassungen empörten; seitens der SRG wurde die Anlaufzeit von einem halben Jahr für die Beurteilung des neuen Projekts als sehr kurz eingestuft [49].
Der französische Privatsender RTL 9 reichte beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein Programmfenster in der Westschweiz ein. Seitens der Geschäftsleitung der Unterhaltungsgruppe AB – Mehrheitsaktionärin von RTL 9 – wurde versichert, es sei keine Konkurrenzierung von TSR geplant. Klar war aber die Absicht der französischen Kette, sich ein Stück vom Westschweizer Werbekuchen abzuschneiden [50].
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Regionalfernsehen
Neun Lokal-TV-Stationen und „Tele 24“ schlossen sich zum Werbepool „TeleNewsCombi“ zusammen und planten ab Frühjahr 2001 die Produktion gemeinsamer Sendungen. Zum Verbund gehören „Tele Bärn“, „Tele M1“ (Aargau), „Tele Tell“ (Luzern), „Tele Basel“, „Tele Top“ (Winterthur/Thurgau), „Tele Ostschweiz“, „Tele Südostschweiz“, „Schaffhauser TV“ und die beiden Zürcher Sender „Tele 24“ und „Tele Züri“ [51].
Auf dem Ostschweizer Fernsehmarkt war der Konkurrenzkampf zwischen den drei Privatunternehmen Tele Ostschweiz, Tele Südostschweiz und Tele Top in vollem Gang. Im April erhielt der in St. Gallen domizilierte Sender Tele Ostschweiz vom UVEK eine Konzession zur Ausdehnung seines Sendegebietes in den Raum Wil sowie ins obere Rheintal. Leer ging auch Tele Top nicht aus. Da die Zulassung von Tele Top die Medienvielfalt stärke, erlaubte das Departement die Vergrösserung dessen Sendegebiets bis in die Region St. Gallen, Rorschach und Appenzell. Für drei Veranstalter sei der St. Galler Markt aber wiederum zu klein, weshalb Tele Südostschweiz zwar die Erlaubnis erteilt wurde, sein Programm im unteren Rheintal, nicht aber bis in die Stadt St. Gallen zu verbreiten. Mit der Absicht, die Gebietsausdehnung nach Süden und Westen voranzutreiben, reichte Tele Ostschweiz beim BAKOM ein neues Konzessionsgesuch für die gesamte Region Ostschweiz ein – also auch für den Kanton Thurgau und die angrenzenden Gebiete bis gegen Winterthur [52].
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Spartenfernsehen
Der Bundesrat hiess das Engagement des deutschen Musikfernsehkanals Viva an seinem bereits im Februar 1999 konzessionierten Schweizer Pendant Swizz Music Television gut. Von der 44-prozentigen Beteiligung des von America Online, Turner Television und verschiedenen Plattenlabels kontrollierten Kanals Viva erhofft sich Swizz Music Television ein verbessertes Programm und eine grössere Reichweite. Statt ein eigenes Schweizer Programmfenster zu errichten und in direkte Konkurrenz zu Swizz zu treten, zog sich Viva im Herbst aus den Schweizer Kabelnetzen zurück. Um den schweizerischen Charakter von Viva-Swizz – wie sich Swizz ab Herbst nannte – zu erhalten, bekräftigte der Bundesrat die Auflage, wonach der Sender während der Primetime täglich mindestens eine Stunde für Beiträge zum einheimischen Musikschaffen reservieren muss [53]. Vom Bundesrat abgesegnet wurde auch eine 30-prozentige Beteiligung des Verlags Edipresse am Spartensender Star TV. Damit war der Weg für eine Expansion des seit 1995 in der Deutschschweiz verbreiteten Senders in die Romandie geebnet [54]. Die Teleclub AG erhielt vom Bundesrat die Konzession zur Erweiterung seines Abonnementsfernsehens mit einem Familien- sowie einem Serien- und Dokumentarfilmprogramm [55].
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Schweizer Radio International
SRI setzte den kontinuierlichen Abbau seiner Radioproduktionen zugunsten eines ausgebauten Internet-Angebots fort, wobei ein Grundangebot via Kurzwelle und Satellit bis auf weiteres erhalten bleiben soll. Dank dem 1999 initiierten Wandel zum Multimedia-Unternehmen will SRI einem weltweiten Publikum aktuelle Informationen zum Geschehen in der Schweiz via Internet, Radio und Fernsehen übermitteln. Auf den 1. August trat Peter Salvisberg als neuer SRI-Chefredaktor sein Amt an [56].
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Sparten- und Lokalradios
Für die Realisierung des Ergänzungsprogramms Radio Sunshine Gold erteilte der Bundesrat eine Konzession ähnlich jener der vergleichbaren Alternativangebote Radio 24 plus und Radio Top plus. Radio Sunshine Gold soll als weitgehend unmoderiertes Musikangebot mit stündlichen Nachrichtenbulletins ein Publikum mittleren Alters ansprechen. Der Sender wird via Kabel verbreitet, wobei kein Anspruch auf Aufschaltung besteht. Radio 24 plus war im April als jüngstes Produkt des Zürcher Medienunternehmers Schawinski auf Sendung gegangen [57].
Eine Konzession erhielten auch die vier neuen Spartenradios Radio 105 Classic [58], Swiss Music Radio [59], Hit Radio [60] und SwissKlassikRock [61], die Unterhaltung mit Rock und Pop über Kabel anbieten [62].
Der Ostschweizer Regionalkanal Radio Top erhielt eine Konzession für sein zweites Programm „Top plus“, das ab Oktober über die Kabelnetze der Kantone Zürich, Schwyz und beider Appenzell verbreitet wurde [63]. Das Ostschweizer Radio aktuell reichte seinerseits beim BAKOM zwei neue Konzessionsgesuche ein und beantragte damit die Aufnahme von Wil, des Toggenburgs sowie des Kantons Thurgau in sein Sendegebiet. Andererseits ersuchte „Radio aktuell“ um die Aufschaltungserlaubnis für ein Ergänzungsangebot „Aktuell zwo“, das rund um die Uhr mit überwiegend musikalischem Charakter und summarischen Informationssendungen ausgestrahlt werden soll [64].
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Ombudsstellen im Radio- und Fernsehbereich / UBI
Drei von 25 Beschwerden wurden im Berichtsjahr von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Dabei handelte es sich um eine Beanstandung beim „Kassensturz“ wegen Schleichwerbung für das Magazin „Saldo“, um eine Beschwerde gegen einen Beitrag von „Schweiz aktuell“ über verseuchte Eier wegen irreführender Illustration sowie gegen eine Ausgabe der Presse-TV-Rubrik „Motorshow“, in welcher gemäss UBI tendenziös über die Volksinitiative „Avanti“ berichtet worden war. Die UBI erachtete die Vorkehrungen zur künftigen Verhinderung ähnlicher Rechtsverletzungen bei den beiden DRS-Sendegefässen als ungenügend und beantragte deshalb beim UVEK die Verfügung entsprechender Massnahmen. Zwei der 25 Beschwerden hatten Radio-, die übrigen Fernsehbeiträge betroffen – wobei hier zwei Drittel der Beanstandungen Sendungen des Fernsehens DRS, je eine des TSR sowie des TSI und fünf solche von privaten Veranstaltern bemängelt hatten [65].
 
[29] AB NR, 2000, S. 1463 f.; AB SR, 2000, 896 f.29
[30] Presse vom 21.1., 22.1., 8.4., 10.4., 20.10. und 21.12.00; NZZ, 28.1., 4.2., 17.3., 12.5., 14.7., 1.9. und 8.12.00; SHZ, 23.8.00; TA, 29.8., 6.9. und 6.10.00; WoZ, 26.10.00. Vgl. auch Link, 2000, Nr. 2, S. 10 f. Siehe auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Epiney (cvp, VS) zur Erhaltung des Regionalfernsehens im Rahmen der Revision des RTVG (AB SR, 2000, S. 805 ff.).30
[31] Presse vom 19.2. und 3.8.00.31
[32] BBl, 2000, S. 1291 ff.; AB NR, 2000, S. 796 f. und 855; AB SR, 2000, S. 480; BBl, 2000, S. 3640; Bund, 24.3.00.32
[33] Presse vom 8.2.01; NZZ, 9.3.01.33
[34] Presse vom 8.11.00. Zum Geschäftsbericht der SRG siehe auch Link, 6/2000, Nr. 6, S. 10 f.34
[35] NZZ, 3.3.00; Presse vom 7.4.00; BaZ, 19.4.00.35
[36] Presse vom 28.6.00. Vgl. SPJ 1999, S. 347.36
[37] AB SR, 2000, S. 1604; Ww, 11.5.00; BaZ, 12.5. und 12.8.00; Bund, 12.5. und 29.5.00; SGT, 29.5.00; NZZ, 15.9.00; Presse vom 9.11.00. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Wasserfallen (fdp, BE) betreffend die Frage, ob die Aufhebung der Studios Basel und Bern der „idée suisse“ widerspreche (AB NR, 2000, S. 1202).37
[38] NLZ, 21.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 344.38
[39] NZZ, 13.10.00.39
[40] CdT, 10.2.00; NZZ, 17.3. und 22.9.00.40
[41] Presse vom 9.2.00. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Fehr (sp, SH) betreffend die kapitalmässige Beteiligung der SRG an Lokalradiostationen (AB NR, 2000, II, Beilagen, S. 410 f.).41
[42] NZZ, 23.6.00; TG, 29.8.00.42
[43] Presse vom 25.8.00; vgl. SPJ 1998, S. 339.43
[44] NZZ, 1.12.00.44
[45] NZZ, 10.2.00. Vgl. SPJ 1999, S. 345.45
[46] Bund, 30.9.00. Vgl. SPJ 1999, S. 345.46
[47] Presse vom 17.3., 31.5. und 25.11.00; Ww, 23.3.00.47
[48] NZZ, 5.5.00.48
[49] NZZ, 23.3. und 13.4.00; Presse vom 24.3.00; Ww, 30.3.00. Link, 2000, Nr. 5, S. 10 f. Vgl. SPJ 1999, S. 345 f.49
[50] Presse vom 18.12.00.50
[51] Presse vom 18.11.00.51
[52] SGT, 14.4., 5.6., 29.6., 18.8. und 27.10.00; BüZ, 3.6.00; NZZ, 21.7. und 11.8.; Presse vom 12.8. und 18.10.00. Zur positiven Bilanz, die Tele Top nach viermonatiger Betriebszeit ziehen konnte, siehe SGT, 8.3.00 und NZZ, 10.3.00. Zur Vergabepraxis von Konzessionen an private TV-Anbieter siehe auch die Antwort des BR zum Vorstoss Leutenegger (fdp, ZG) (AB NR, 2000, S. 1201).52
[53] BBl, 2000, S. 3361; NZZ, 9.3. und 11.5.00; NLZ, 20.5.00.53
[54] Bund, 28.11.00; NZZ, 2.12.00.54
[55] BBl, 2000, S. 5231; Medienmitteilung des UVEK vom 18.10.00.55
[56] LT, 17.3.00; Bund, 7.4.00; Presse vom 10.8.00; BaZ, 19.8.00. Vgl. SPJ 1999, S. 347. Siehe auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Vollmer (sp, BE) betreffend den schleichenden Abbau bei SRI (AB NR, 2000, S. 846).56
[57] BBl, 2000, S. 3362 ff.; NZZ, 22.3. und 18.5.00; Bund, 3.4.00.57
[58] BBl, 2001, S. 209 ff.; NZZ, 3.2.00.58
[59] BBl, 2001, S. 212 ff.59
[60] BBl, 2001, S. 216 ff.; AZ,12.12.00.60
[61] BBl, 2001, S. 220 ff.61
[62] NZZ, 12.12.00.62
[63] SGT, 4.4. und 18.7.00; Bund, 20.7.00.63
[64] SGT, 19.7.00; NZZ, 21.7. und 22.7.00.64
[65] NZZ, 7.3., 7.7., 8.7. und 2.10.00 und Presse vom 17.5.00. Der UBI-Entscheid betreffend Schleichwerbung für die Konsumentenzeitschrift „Saldo“ wurde von der SRG an das Bundesgericht weitergezogen (Presse vom 25.5.00). Zu Sinn und Zweck von Ombudsstellen für Privatsender siehe Link, 2000, Nr. 4, S. 10 f.65