Année politique Suisse 2003 : Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Die Anerkennung der Zuständigkeit des internationalen Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung schaffte im zweiten Anlauf auch die Hürde des Ständerates. – Der Bundesrat rückte von seinen Plänen für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer ab. – Das Bundesgericht hielt in einem Grundsatzentscheid fest, dass über Einbürgerungen nicht an der Urne entschieden werden darf. – Das Parlament verabschiedete eine Revision der Einbürgerungsbestimmungen und führte damit unter anderem die automatische Einbürgerung für Ausländer der so genannt dritten Generation ein. – Graubünden führte als zweiter Deutschschweizer Kanton nach Appenzell Ausserrhoden das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht ein. – In der ganzen Schweiz protestierten Tausende gegen die US-Intervention im Irak. Im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen den WEF-Kongress in Davos und den G8-Gipfel in Evian (F) kam es in Bern, Genf und Lausanne zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Manifestanten und der Polizei. – Das Parlament hiess die Gesetze über die verdeckte Fahndung und über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren gut. – National- und Ständerat empfahlen die Volksinitiative für eine lebenslange Verwahrung von nicht therapierbaren Gewalttätern zur Ablehnung. – Das Parlament stimmte dem neuen Gesetz über die elektronische Signatur zu.
 
Grundrechte
Nachdem der Ständerat im Vorjahr ein entsprechendes Postulat seiner aussenpolitischen Kommission überwiesen hatte, gab nun auch der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative (eingereicht von Müller-Hemmi, sp, ZH) Folge, welche die Schaffung einer Kommission für Menschenrechte fordert. Deren Tätigkeitsbereich war im Vorstoss noch vage gehalten; gemäss der Initiantin soll sie vor allem kontrollieren, wie die Schweiz die menschenrechtlichen Verpflichtungen, welche sich aus internationalen Konventionen und Verträgen ergeben, umsetzt. Die SVP und weitere bürgerliche Parlamentarier hielten die geforderte Kommission für überflüssig [1].
Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) schaffte im zweiten Anlauf auch die Hürde des Ständerates. Dessen Kommission, an welche das Geschäft im Vorjahr zurückgewiesen worden war, hatte sich überzeugen lassen, dass die Entscheide des CERD keinen juristischen Charakter haben, sondern dazu dienen, den Dialog zwischen diesem Ausschuss und dem Vertragsstaats über die Elimination von rassendiskriminierenden Strukturen und Verhaltensweisen zu fördern. Relativ unzufrieden war die kleine Kammer jedoch mit den periodischen Berichten über Massnahmen zur Verhinderung von Rassendiskriminierung, welche die Bundesverwaltung in regelmässigen Abständen zuhanden des CERD ausarbeitet. In diesen Berichten war an mehreren Stellen die föderalistische Struktur der Schweiz (namentlich die Zuständigkeit der Kantone für die Polizei und die Gerichte) für Probleme bei der Bekämpfung von Rassendiskriminierung verantwortlich gemacht worden. Um solche seiner Ansicht nach unzulässigen und unkorrekten Schuldzuweisungen zu verhindern, überwies der Ständerat ein Postulat, welches verlangt, diese Berichte in Zukunft den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zur Stellungnahme vorzulegen [2].
Im Februar gab der Bundesrat den Vorentwurf zu einem Gesetzespaket in die Vernehmlassung, welches griffigere rechtliche Mittel zur Bekämpfung von Rassismus und Gewaltpropaganda enthält. So soll namentlich die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verboten werden, welche mit Rassismus assoziiert werden, wie etwa Hakenkreuze oder SS-Zeichen. Die Gesetzesrevision strebt zudem auch an, die Zugehörigkeit zu rassendiskriminierenden Vereinigungen oder zu Organisationen, welche zu Gewalt aufrufen, unter Strafe zu stellen. Im Hinblick auf die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft in der Schweiz im Jahre 2008 schlug die Regierung auch die gesetzlichen Grundlagen für eine Datenbank vor, in der sogenannte Hooligans, aber auch andere gewalttätig vorgehende Individuen erfasst werden können [3].
 
Datenschutz und Statistik
Der Bundesrat legte dem Parlament den von diesem im Jahr 2000 mit einer Motion verlangten Entwurf für eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes vor. Da es in der 2002 durchgeführten Vernehmlassung kaum Einwände gegeben hatte, übernahm der Bundesrat weitgehend die Formulierungen des Vorentwurfs. Hauptelement der neuen Bestimmungen ist eine Verstärkung der Informationspflicht der Eigentümer von Datenbanken. Wenn dabei besonders schützenswerte persönliche Daten erhoben werden, müssen die betroffenen Personen über die Identität des Erhebers, den Zweck der Erhebung oder ihre Verwendung und über mögliche weitere Benutzer der Daten in Kenntnis gesetzt werden [4].
Die Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Kantone an dem vom Bundesrat beim Bundesamt für Statistik in Auftrag gegebenen Projekt für die Einführung einer persönlichen nationalen Register-Identifikationsnummer war erfolgreich. Auf Vorschlag des BFS beschloss die Regierung, auf eine Personenkennzeichnung zu verzichten, welche nicht nur für statistische Zwecke, sondern auch zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung hätte verwendet werden können. Angestrebt wird jetzt primär eine Harmonisierung der Personenregister in den Gemeinden, um deren Angaben für die Volkszählung von 2010 nutzen zu können [5].
Die vom Ständerat vorgenommene Aufhebung der Bestimmung des Fernmeldegesetzes, wonach kommerzielle Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr aufgezeichnet werden dürfen (parlamentarische Initiative Frick, cvp, SZ), vermochte sich erst in der zweiten Runde der Differenzbereinigung im Nationalrat durchzusetzen. Voraussetzung dazu war gewesen, dass die kleine Kammer die genehmigungsfreien Aufzeichnungen im Geschäftsverkehr auf Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliches einschränkte [6].
Zu Bedenken bezüglich Datenschutz gaben die Pläne der USA Anlass, in den Reisepässen in Zukunft die Aufnahme von biometrischen Daten (Gesichtserkennung, Fingerabdrücke, Irisstruktur) zu verlangen. Damit soll es bei den Einreisekontrollen leichter möglich sein, Einreisende mit einem nicht ihnen gehörenden Pass zu erkennen. Gemäss Bundesrätin Metzler würden diese zusätzlichen Angaben in amtlichen Ausweispapieren an sich nicht gegen den Datenschutz verstossen. Ihre Einführung in der Schweiz bräuchte aber eine rechtliche Grundlage im Passgesetz [7].
 
Bürgerrecht und Stimmrecht
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Bürgerrecht
Die politische Auseinandersetzung um den Vollzug des bestehenden, aber auch des sich in der parlamentarischen Debatte befindenden neuen Einbürgerungsrechts war stark geprägt von zwei Bundesgerichtsurteilen vom 9. Juli. Das eine bezog sich auf eine von Stadt und Kanton für ungültig erklärte Volksinitiative der SVP der Stadt Zürich, welche eine Volksabstimmung über jedes einzelne Einbürgerungsgesuch forderte. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde der SVP ab und stellte sich hinter die Argumente der Zürcher Behörden, dass erstens eine Urnenabstimmung in der Stadt Zürich mit jährlich Hunderten von Einbürgerungsentscheiden nicht praktikabel wäre, und zweitens der Anspruch der Stimmenden auf vollständige Information mit dem Recht der Gesuchsteller auf Schutz ihrer Privatsphäre nicht vereinbar wäre. Darüber hinaus fällte das Bundesgericht den Grundsatzentscheid, dass ablehnende Einbürgerungsentscheide ohne Begründung verfassungswidrig seien und, da ja auf dem Abstimmungszettel keine Begründung aufgeführt werden kann, über Einbürgerungen prinzipiell nicht an der Urne entschieden werden darf. Das zweite Urteil betraf Beschwerden von Ausländern, deren Einbürgerungsgesuche in einer Urnenabstimmung in der Gemeinde Emmen (LU) abgelehnt worden waren. Die Richter befanden, dass die Ablehnung aufgrund der ethischen oder religiösen Herkunft der Gesuchsteller (es handelte sich um Personen aus dem Balkan) erfolgt sei. Da dies dem Verfassungsgrundsatz des Diskriminierungsverbots widerspreche, forderten sie den Kanton Luzern auf, die Gemeinde Emmen zu veranlassen, ein verfassungskonformes Verfahren durchzuführen. Zu dem in den meisten Deutschschweizer Gemeinden üblichen Verfahren, die Einbürgerungsentscheide in der Gemeindeversammlung zu fällen, äusserte sich das Bundesgericht nicht. Ebenso wenig nahm es eindeutig Stellung zur Frage, ob eine Einbürgerung ein politischer Entscheid oder ein Verwaltungsakt sei. In der schriftlichen Begründung hielt es dazu fest, dass zwar kein Anspruch auf Einbürgerung bestehe, dass aber die Stimmenden hier trotzdem eine Verwaltungsfunktion ausübten, da sie über die Rechtsstellung von Einzelnen entschieden. In dieser Funktion seien sie gehalten, das Diskriminierungsverbot zu beachten [8].
Während die meisten Staatsrechtler das Urteil ebenso begrüssten wie die politische Linke, war die Reaktion bei den bürgerlichen Parteien gemischt. Für die CVP und die FDP war der Entscheid – drei Monate vor den nationalen Wahlen – zumindest unglücklich terminiert, und wegen dem Verzicht auf eine Beurteilung der Zulässigkeit der im Vergleich zu den Urnenabstimmungen viel häufigeren Entscheidungen an Gemeindeversammlungen auch wenig hilfreich. Die SVP protestierte heftig gegen das als Beschneidung der Gemeindeautonomie und der Volksrechte kritisierte Urteil. Sie machte das Problem denn auch gleich zu einem Wahlkampfthema. Ihr Parteitag beschloss die Lancierung einer Volksinitiative für eine Verankerung der Möglichkeit von Urnenabstimmungen über Einbürgerungen in der Verfassung. Der Beginn der Unterschriftensammlung wurde allerdings zurückgestellt [9].
In der Folge zogen in vielen Kantonen, in denen bisher Urnenabstimmungen zu Einbürgerungen stattfanden, die Behörden sofort die Konsequenzen aus den Bundesgerichtsurteilen. So beschloss die Luzerner Justizdirektion, den Absatz der Emmener Gemeindeordnung, welcher Volksabstimmungen für Einbürgerungen verlangt, als verfassungswidrig aufzuheben. In Schwyz und Appenzell Ausserrhoden, wo der Entscheid bisher in fast allen Gemeinden an der Urne gefällt wurde, ordneten die Regierungen an, dass dies künftig an der Gemeindeversammlung (SZ) resp. durch die Exekutive, oder, falls vorhanden, durch das Gemeindeparlament geschehen müsse und dass eine Ablehnung zu begründen sei [10].
Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Ende 2001 vom Bundesrat vorgeschlagenen Revision der Einbürgerungsbestimmungen. Er nahm gegenüber der Version des Nationalrats einige Ergänzungen und Präzisierungen vor. Bei der automatischen Einbürgerung von Kindern der sogenannten 3. Generation drang die Kommissionsmehrheit mit ihrem Antrag, dass die Eltern mit der Erteilung des Bürgerrechts ausdrücklich einverstanden sein müssen, nicht durch. Bundesrätin Metzler hatte gegen dieses Konzept insbesondere vorgebracht, dass in einigen Staaten (u.a. Österreich) diese Positiverklärung die Kinder von der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern (doppelte Staatsangehörigkeit) ausschliessen würde. Das vom Nationalrat gutgeheissene Beschwerderecht gegen als willkürlich oder diskriminierend empfundene Einbürgerungsentscheide strich die kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen wieder. Gleichzeitig lehnte sie auch die von der grossen Kammer im Vorjahr überwiesene parlamentarische Initiative der SPK-NR für ein Beschwerderecht gegen als willkürlich empfundene negative Entscheide über die Einbürgerung ab [11].
In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat der Version der kleinen Kammer zu. Dabei beantragte die bürgerliche Kommissionsmehrheit insbesondere, auf das Beschwerderecht zu verzichten. Sie begründete dies mit dem in der Zwischenzeit erfolgten Bundesgerichtsurteil, wonach sich dieses Beschwerderecht bereits auf die neue Bundesverfassung stützen könne. Eine explizite Erwähnung auf Gesetzesstufe sei deshalb nicht erforderlich. Dem widersprachen die Vertreter der SP und der GP in der SPK, welche mit einem Minderheitsantrag eine klare Bestätigung des Bundesgerichtsurteils auch auf Gesetzesstufe forderten. Ebenfalls eine Regelung des Beschwerderechts, allerdings dessen Verbot, forderte die SVP. Da es sich bei den Einbürgerungen um politische und nicht um administrative Entscheidungen handle, solle auch eine Beschwerde an das Bundesgericht ausgeschlossen sein. Beide Anträge wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag Fischer (fdp, AG), welcher das Beschwerderecht beibehalten, jedoch auf die Überprüfung der korrekten und fairen Durchführung des Verfahrens beschränken wollte [12]. Vor der Schlussabstimmung wurde im Ständerat nochmals betont, dass der Verzicht auf das Beschwerderecht in beiden Kammern aus diametral entgegengesetzten Gründen erfolge. Zur Bekräftigung dieser Position gab der Ständerat in der Dezembersession auf Antrag seiner Kommission mit 25 zu 9 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Pfisterer (fdp, AG) Folge, welche das Beschwerderecht auf die faire und korrekte Durchführung des Verfahrens beschränkt und den Entscheid über das für kommunale Einbürgerungsakte zuständige Organ den Kantonen überlässt [13].
Die vom Parlament in der Herbstsession verabschiedete neue Bürgerrechtsregelung enthält folgende wichtige Neuerungen: Verkürzung der minimalen Wohnsitzdauer für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre, Vereinheitlichung und Lockerung der Vorschriften über die erleichterte Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern sowie die automatische Einbürgerung von Kindern der so genannt dritten Generation, wobei die Eltern bei der Geburt auf die Bürgerrechtserteilung an das Kind verzichten können. In der Schlussabstimmung über die beiden Verfassungs- und die drei Gesetzesrevisionen stimmte im Nationalrat die SVP fast geschlossen mit Nein; bei demjenigen Gesetz, worin auf eine explizite Regelung des Beschwerderechts verzichtet wurde (BG über den Verlust und Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts), befand sich auch rund ein Drittel der FDP-Fraktion in der Opposition. Der Vertreter der Schweizer Demokraten kündigte das Referendum gegen die Gesetzesrevisionen an. Im Ständerat herrschte Einstimmigkeit mit Ausnahme beim BG über den Verlust und Erwerb des schweizerischen Bürgerrechts (Beschwerderecht) [14].
Die Zahl der Einbürgerungen lag mit 37 070 knapp unter dem Vorjahreswert (38 833). Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellten zum erstenmal dieStaaten des ehemaligen Jugoslawien (12 018, davon 6316 aus Serbien und Montenegro), gefolgt vom bisherigen Spitzenreiter Italien (5375) und der Türkei (4212) [15].
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Stimm- und Wahlrecht
Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg weitete das von ihm im Vorjahr beschlossene kommunale Ausländerstimmrecht auch auf die Kantonsebene aus, machte jedoch diesen Entscheid später aus primär abstimmungstaktischen Erwägungen wieder rückgängig und hielt nur am kommunalen Ausländerstimmrecht fest [16]. Der Verfassungsrat von Basel-Stadt beschloss die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und -wahlrechts. Dabei wurde allerdings eine sehr restriktive Variante gewählt: Ausländer erhalten dieses Recht nur, wenn sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und das Wahlrecht mit einem Gesuch beanspruchen [17]. Im Kanton Waadt kam eine Volksinitiative für die Abschaffung des im Vorjahr mit der neuen Verfassung eingeführten Ausländerstimmrechts nicht zustande [18]. Im Kanton Graubünden stimmte das Volk der neuen Kantonsverfassung zu und führte damit das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene ein [19].
Im Kanton Neuenburg, wo niedergelassene Ausländer über das aktive kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht verfügen, reichten von der politischen Linken und den Gewerkschaften unterstützte Immigrantenorganisationen eine Volksinitiative für die Einführung des passiven Wahlrechts (Wählbarkeit) auf beiden Staatsebenen ein [20]. Nach zwei Niederlagen in Volksabstimmungen (1993 und 2001) unternahm in Genf ein breit abgestütztes Komitee, dem auch Politiker bürgerlicher Parteien angehören, einen neuen Anlauf für die Einführung des Ausländerstimmrechts. Zwei gleichzeitig eingereichte Volksinitiativen fordern die Einführung des aktiven resp. des integralen (d.h. aktiven und passiven) Stimmrechts für Niedergelassene auf Gemeindeebene [21]. Im Kanton Bern beauftragte das Parlament die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts [22].
Der im Jahr 2002 breit diskutierte Beschluss der bernischen Gemeinde Madiswil, eine obere Alterslimite von 70 Jahren für die Ausübung eines Exekutivamtes einzuführen, hatte auch ein parlamentarisches Nachspiel auf Bundesebene. Der Nationalrat beauftragte die Regierung mit der Überweisung einer Motion Egerszegi (fdp, AG) in Postulatsform, einen Bericht über die in den Kantonen und Gemeinden bestehenden Alterslimiten für die Ausübung politischer Ämter zu verfassen [23].
 
Politische Manifestationen
Die Zahl der Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten war mit 58 mehr als doppelt so hoch wie im Mittel der vergangenen Jahre (2002: 26). Hauptverantwortlich für diese stark angestiegene Demonstrationshäufigkeit war der Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak. An nicht weniger als 24 Grosskundgebungen wurde in den Monaten Februar und März gegen das Vorgehen der USA protestiert. Zweithäufigster Anlass für die Durchführung von Demonstrationen mit mindestens 1000 Beteiligten waren staatliche Sparmassnahmen, namentlich im Bildungsbereich (11 Kundgebungen). Am häufigsten kam es in der Bundesstadt Bern zu Grossdemonstrationen (14), gefolgt von Zürich mit 11 sowie Genf und Lausanne mit je 6 [24]. Die grösste Kundgebung des Jahres fand in Bern statt: am 15. Februar demonstrierten rund 40 000 Personen gegen den drohenden Einmarsch der Amerikaner und ihrer Verbündeten in den Irak. Aufgerufen zu dieser Demonstration, welche zeitgleich mit Manifestationen in der ganzen Welt stattfand, hatten rund 120 Organisationen aus dem linken Politiklager. Auffallend war, dass sich, ähnlich wie bei den Anti-Globalisierungskundgebungen, sehr viele Jugendliche an diesen Anti-USA-Demonstrationen beteiligten. Am Tag des Kriegsausbruchs kam es in fast allen Städten der Schweiz zu spontan organisierten Protestkundgebungen von Schülerinnen und Schülern, an denen sich insgesamt rund 40 000 Personen beteiligten. Weitere sehr grosse Manifestationen mit mehr als 25 000 Teilnehmenden fanden dreimal in Bern (4. Irakdemo; gegen Einschränkungen für Motorradfahrer; für sichere Renten) und einmal in Genf (gegen den G8-Gipfel) statt [25].
Der Kongress des Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum, WEF) wurde nach einem Abstecher nach New York dieses Jahr wieder in Davos (GR) durchgeführt. Erwartet wurden an diesem mehrere Tage dauernden privaten Kongress mit über 2000 Politikern, Wirtschaftsführern und Wissenschaftern auch mehrere hohe Regierungsvertreter (u.a. US-Aussenminister Powell). Angesichts früherer Erfahrungen und der aggressiven Parolen eines Teils der zu Gegendemonstrationen aufrufenden Globalisierungsgegner („Wipe out WEF“, d.h. „fegt das WEF weg“) ergriffen die Behörden unter Federführung des Kantons Graubünden rigorose Schutzmassnahmen. Zur Sicherung des Kongresses und seiner Logistik standen auch rund 2000 Armeeangehörige im Einsatz. Demonstrationen in Davos selbst waren zwar nicht verboten, die Behörden beharrten allerdings auf einer strengen Kontrolle der zureisenden Demonstranten und ihrer mitgeführten Rucksäcke. Damit sollte verhindert werden, dass gewaltbereite Demonstranten ihre Utensilien (Stöcke, Steinschleudern etc.) mitführen können. Die im so genannten Oltener Bündnis organisierten Gruppen, welche neben linksradikalen Organisationen auch Kirchen, Gewerkschaften und die GP umfassten, sahen darin eine Beeinträchtigung der demokratischen Rechte und waren nicht bereit, sich diesen auch bei Sportanlässen üblichen Kontrollen zu unterziehen. Diese unversöhnliche Haltung bewog die SP, und – nach den Ausschreitungen – auch die GP, sich vom Oltener Bündnis zu distanzieren. Nach langem Hin und Her an der Kontrollstation Fideris und beim Bahnhof Landquart (GR) passierte am 25. Januar nur eine Minderheit den Kontrollposten und führte in Davos eine Demonstration mit rund 1500 Beteiligten durch. In Landquart selbst war es zu einigen Scharmützeln zwischen Demonstranten, welche den Zugverkehr lahm legten und die Autobahn zu sperren versuchten, und der Polizei gekommen. Als Novum waren dabei die kantonalen Polizeitruppen durch deutsche Kollegen mit Wasserwerfern verstärkt worden. Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es dann am Abend in Bern. Nachdem der harte Kern der aus Graubünden heimreisenden Manifestanten das Polizeidispositiv in Zürich als zu stark eingeschätzt hatte, reiste er im Zug weiter in die Bundesstadt, wo sich rund 1000 Personen mit der Polizei stundenlange Strassenschlachten lieferten. Der Sachschaden durch Zerstörungen und Plünderungen von Geschäften wurde auf über 600 000 Fr. geschätzt [26].
Die vom französischen Staatspräsidenten Chirac auf den 1. bis 3. Juni einberufene Konferenz der Staatschefs der sieben wichtigsten Industriestaaten und Russlands (G8-Gipfel) in Evian am französischen Ufer des Genfersees verlangte von der Schweiz umfangreiche Sicherheitsmassnahmen. Dies hatte seinen Grund einerseits in der potentiellen Gefährdung der prominenten Anwesenden durch Terroristen. Mangels geeigneter Unterkunftsmöglichkeiten in Frankreich mussten die meisten Politiker und ihre Delegationen in der Schweiz einquartiert werden. Andererseits hatten frühere Gipfeltreffen wie etwa dasjenige von Genua (I) im Jahre 2001 gezeigt, dass dabei nicht nur mit grossen Gegendemonstrationen von Globalisierungskritikern zu rechnen war. Ein Teil der aus ganz Europa anreisenden Demonstranten ist seit einigen Jahren bei derartigen Protestkundgebungen – geschützt von der Masse der friedlichen Manifestanten – vor allem auf Gewaltanwendung gegen als „Symbole des Kapitalismus“ bezeichnete Gebäude (Banken, amerikanische Restaurant- und Hotelketten) und die Ordnungskräfte aus, und sie kündigten dies auch für den Gipfel in Evian auf ihren Informationsseiten im Internet entsprechend an [27]. Diese Protestkundgebungen sollten nicht im hermetisch abgeriegelten französischen Kurort Evian, sondern in den schweizerischen Grossstädten Genf und Lausanne durchgeführt werden. Die kantonalen und eidgenössischen Behörden bereiteten sich mit umfangreichen Massnahmen auf den G8-Gipfel und die Gegendemonstrationen vor. Neben einem grossen Aufgebot an Sicherheitskräften gehörten dazu auch Infrastrukturen für die aus ganz Europa anreisenden Demonstranten. So wurden für sie in Lausanne und Genf für je mehrere Hunderttausend Franken Zeltlager aufgebaut.
Auf Anfrage der betroffenen Kantone Genf, Waadt und Wallis hatte der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee zugesichert. Da das in Aussicht gestellte Kontingent mit rund 4500 Personen die in der Verfassung festgelegte Obergrenze von 2000 Personen überschritt, musste der Truppeneinsatz vom Parlament bewilligt werden. Der Nationalrat stimmte gegen den Widerstand der SP und der Grünen zu. Diese hatten als Ergänzung zum Militäraufgebot vergeblich zusätzliche organisatorische Hilfen für die Globalisierungskritiker und Massnahmen zum Schutz der Demonstrationsfreiheit gefordert. Das Dispositiv sah die Armee – wie bereits in Davos – nicht für den Einsatz gegen Demonstranten vor, sondern zur Bewachung und Sicherung (etwa des Luftraums und des Genfer Flughafens) sowie für Transport- und andere logistische Aufgaben [28]. Ebenfalls vom Parlament gutgeheissen werden mussten zwei Staatsverträge mit Frankreich. Der eine betraf die militärische Zusammenarbeit namentlich zur Absicherung des Luftraums und des Schiffverkehrs auf dem Genfersee, der andere die generelle Zusammenarbeit und die Verpflichtung Frankreichs, einen Teil der der Schweiz erwachsenden Kosten zu übernehmen [29].
Auf Ersuchen der Genfer Regierung gab der Bundesrat nach einigem Zögern die Erlaubnis, die von den schweizerischen Kantonen gestellten Polizisten durch ein namhaftes Kontingent deutscher Truppen zu verstärken. Dieser Einsatz von deutschen Polizisten war gemäss Justizministerin Metzler rechtlich vom schweizerisch-deutschen Polizeivertrag von 1999 abgedeckt. Aufgeboten waren insgesamt 1000 deutsche und 5500 schweizerische Polizisten sowie 4500 Armeeangehörige. Auf französischem Gebiet waren rund 15 000 französische Polizisten engagiert [30].
Die Zahl der Demonstranten war mit 30 000 in Genf und 4 000 in Lausanne um ein Mehrfaches geringer als ursprünglich angenommen. Die Kundgebungen verliefen zwar friedlich, aber in der vorangehenden und der folgenden Nacht kam es in Lausanne und vor allem in der Genfer Innenstadt zu Ausschreitungen mit zahlreichen eingeschlagenen Schaufenstern, zerstörten Geschäften und Plünderungen [31]. Im Anschluss an diese Ausschreitungen hatte die Polizei kritisiert, dass sie keine rechtliche Möglichkeit gehabt habe, präventiv gegen die gewaltbereiten Manifestanten einzuschreiten. Eine Motion Eggly (lp, GE) verlangte deshalb, dass in Zukunft die Planung von Vandalenakten strafrechtlich verfolgt werden kann. Nachdem der Bundesrat darauf hingewiesen hatte, dass die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen bisher vorwiegend für schwere Verbrechen eingeführt worden sei und die verlangte Strafrechtsverschärfung detaillierter abgeklärt werden müsse, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat. Eine Motion Eberhard (cvp, SZ), welche für Chaoten und Vandalen Sperrzonen und Verbote, an bestimmten Demonstrationen teilzunehmen, verlangt, wurde von Menétry (gp, VD) bekämpft und deshalb vom Nationalrat noch nicht behandelt [32].
 
Strafrecht
Bei der Genehmigung von zwei Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus resp. von terroristischen Bombenanschlägen sowie einer Reihe von dazu gehörenden Gesetzesanpassungen übernahm der Nationalrat weitgehend die Entscheide der kleinen Kammer aus dem Vorjahr. Auf Antrag seiner Rechtskommission war er insbesondere damit einverstanden, auf die Einführung eines speziellen Straftatbestands des Terrorismus zu verzichten. Bei den Gesetzesanpassungen war eigentlich nur noch die vom Ständerat beschlossene Registrierungspflicht für so genannte Prepaid-Karten für Mobiltelefone umstritten, auf welche die Kommissionsmehrheit verzichten wollte. Im Plenum setzte sich die Registrierungspflicht für diese wegen ihrer Anonymität von Kriminellen geschätzten Karten deutlich durch. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der finanziellen Unterstützung des Terrorismus und die beiden Internationalen Übereinkommen wurden vom Nationalrat in der Gesamtabstimmung oppositionslos resp. mit einer Gegenstimme (Bignasca, lega, TI) gutgeheissen. Ein Teil der Linken hatte allerdings in der Debatte mit dem Datenschutz begründete Vorbehalte gegen die vorgeschlagenen strafrechtlichen Mittel zur Terrorismusbekämpfung geäussert. In der Schlussabstimmung lehnten die Grünen die Strafrechtsrevision ab, eine Minderheit der SP enthielt sich der Stimme [33].
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Ermittlungsmethoden
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe im Strafrecht. Dieses 2001 beschlossene Protokoll beabsichtigt primär eine Anpassung des Übereinkommens an die Entwicklung der Kriminalitätsformen aber auch der Ermittlungsmethoden (z.B. Einvernahme mittels Videokonferenzen). Eine wesentliche Neuerung ist die Ausweitung der Rechtshilfe auf Delikte, welche durch Verwaltungsbehörden geahndet werden können. Das Zusatzprotokoll, das sich weitgehend auf entsprechende Entwicklungen der Rechtshilfe innerhalb der EU stützt, bringt für die Schweiz in der Praxis wenig Veränderungen, da diese Regelungen bereits in die bilateralen Rechtshilfeabkommen mit den Nachbarstaaten aufgenommen worden sind. Der Nationalrat hiess in der Wintersession das Zusatzprotokoll diskussionslos gut [34].
Die Differenzbereinigung beim neuen Gesetz über die verdeckte Ermittlung konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden. Dabei beharrte der Nationalrat erfolgreich darauf, dass eine Führungsperson eines verdeckten Ermittlers in einem Strafprozess nicht ebenfalls legendiert, das heisst mit einer falschen Identität ausgestattet auftreten darf, und dass diese Ermittlungsmethode auf die im Gesetz in einem Katalog aufgeführten Straftaten beschränkt bleibt. In der Schlussabstimmung im Nationalrat lehnten die Grünen die neuen Fahndungsmethoden ab, bei der SP enthielt sich rund die Hälfte der Fraktionsmitglieder der Stimme [35].
Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem neuen Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen. Als Verschärfung gegenüber der nationalrätlichen Fassung fügte der Ständerat die Bestimmung ein, dass zur Aufklärung von Verbrechen auch Massenuntersuchungen durchgeführt werden können. Dabei werden DNA-Proben nicht nur von konkret Tatverdächtigen genommen, sondern von einem weiteren Personenkreis, auf den bestimmte in Bezug auf die Tatbegehung festgestellte Merkmale zutreffen (z.B. junge Männer eines Dorfes). Ferner strich die kleine Kammer die vom Nationalrat aufgenommene Bestimmung, dass eine Person von den Behörden die Durchführung einer DNA-Analyse verlangen kann, um sich von einem bestehenden Tatverdacht zu befreien. Sie argumentierte dabei, dass bei einem Straf- resp. Ermittlungsverfahren diese Möglichkeit im Rahmen der Verteidigungsrechte ohnehin gegeben sei. Gegen den Widerstand der Linken, welche von den Massenuntersuchungen vor allem eine Stigmatisierung von Minderheitsgruppen anderer Hautfarbe oder Sprache befürchtete, schloss sich der Nationalrat in der Differenzbereinigung dem Ständerat an. In der Schlussabstimmung wurde das Gesetz im Nationalrat mit 124:18 Stimmen und im Ständerat einstimmig verabschiedet [36].
Der Ständerat überwies eine Motion Marty (fdp, TI) in Postulatsform, welche einen besseren arbeitsrechtlichen Schutz für Personen forderte, welche zur Aufdeckung von Korruptionsfällen beitragen (sogenannte whistleblowers). Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen, da das Obligationenrecht mit dem Verbot der missbräuchlichen Kündigung bereits entsprechende Schutzmassnahmen enthalte [37]. Der Bundesrat gab einen Vorentwurf für eine Verschärfung des Kampfs gegen die Korruption in die Vernehmlassung. Um die Ratifizierung eines entsprechenden Europarats-Übereinkommens zu erlauben, soll in Zukunft nicht nur die aktive, sondern auch die passive Bestechung von Privaten (also die Annahme von Bestechungszahlungen durch einen Angestellten eines Unternehmens) strafbar werden [38].
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Strafprozessordnung
Der Ständerat setzte sich in der Sommersession mit den Vorschlägen des Bundesrates über die Aufteilung von eingezogenen kriminell erworbenen Vermögenswerten an die an der Ermittlung beteiligten Gemeinwesen auseinander. Es handelt sich dabei in der Regel um gut 20 Mio Fr. pro Jahr. Der Rat hiess die Regierungsvorlage ohne Änderungen gut. Ein Antrag der Ratslinken, der Bund habe seinen Anteil (drei Zehntel) für Entwicklungshilfeprojekte im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenanbaus und der sexuellen Ausbeutung von Kindern zu verwenden, wurde deutlich abgelehnt. Als Gegenargumente wurden angeführt, dass nur ein kleiner Teil der beschlagnahmten Werte aus den beiden angegebenen Deliktkategorien stammen würden, und es zudem grundsätzlich nicht sinnvoll sei, einen von den Budgetierungsregeln ausgenommenen Spezialfonds für bestimmte Entwicklungshilfeprojekte zu bilden. Im Nationalrat unterlag ein Antrag der Linken für einen zweckgebundenen Fonds für die dem Bund zufallenden Gelder ebenfalls. Vorgeschlagen hatte sie, dass zwei Drittel für Suchtprävention und -behandlung im Inland und ein Drittel für die Bekämpfung des Drogenanbaus im Ausland verwendet werde. Durchsetzen konnte sich hingegen ein Kompromissvorschlag, welcher auf die Schaffung eines Fonds verzichtet, aber die Kantone verpflichtet, einen nicht näher quantifizierten Teil der Gelder für die Suchtprävention und -behandlung zu verwenden, und einen ebenfalls nicht spezifizierten Teil des Bundesanteils für Entwicklungsprojekte in ausländischen Drogenanbaugebieten einsetzt [39]. In der ersten Runde der Differenzbereinigung in der Wintersession hielten beide Ratskammern an ihrer Version fest [40].
Der Bundesrat nahm von der weitgehend positiven Reaktion auf seine Vorschläge für die Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen Kenntnis und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Inhaltlich hat er sich auf das Staatsanwaltmodell festgelegt. Als weitere wichtige Neuerungen sind das Recht eines Festgenommenen auf den sofortigen Beizug eines Anwalts sowie die Möglichkeit, dass sich die Staatsanwaltschaft und der Angeschuldigte über Schuldspruch und Strafe vorgerichtlich einigen können (sog. plea bargain) vorgesehen [41].
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Strafmass und Vollzug
Mit der Bereinigung der letzten übrig gebliebenen Differenzen konnte auch die Erneuerung des Jugendstrafrechts verabschiedet werden [42].
Das Parlament folgte dem Antrag des Bundesrats und beschloss, die Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ zur Ablehnung zu empfehlen. In der Debatte waren sich zwar alle einig, dass sich die Gesellschaft besser vor rückfallgefährdeten extrem gefährlichen Straftätern schützen müsse. Für die meisten waren aber die dazu im Vorjahr im Rahmen der Strafrechtsrevision beschlossenen Mittel ausreichend und auch besser geeignet als die von der Initiative verlangten. Im Nationalrat sprachen sich nur eine klare Mehrheit der SVP, zwei Freisinnige und die beiden Vertreter der SD und der EDU dafür aus. Vorangehend war ein Antrag von Rechsteiner (sp, SG) gescheitert, die Initiative von der Rechtskommission eingehender auf ihre völkerrechtliche Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Dass die Initiative, welche für lebenslänglich Verwahrte eine periodische Überprüfung der Verwahrungsgründe praktisch ausschliesst, nicht EMRK-konform ist, war auch von Strafrechtlern moniert worden. Allerdings verstösst sie nicht gegen zwingendes Völkerrecht (wie etwa Folterverbot, Sklavereiverbot), was gemäss neuer Bundesverfassung automatisch zu einer Ungültigkeitserklärung führen würde. Justizministerin Metzler vertrat bei der Begründung ihrer Ablehnung des Antrags Rechsteiner die Ansicht, dass der Initiativtext eine völkerrechtskonforme Auslegung zulassen würde. Der Ständerat plädierte mit einer Gegenstimme ebenfalls für die Ablehnung der Initiative [43].
Die Probleme, welche sich vor einigen Jahren beim Vollzug des revidierten Geldwäschereigesetzes (Einbezug der Finanzintermediäre) ergeben hatten, schienen weitgehend behoben zu sein. Die vom Nationalrat im Jahr 2001 überwiesene Motion für eine bessere personelle Dotierung der Kontrollstelle des Bundes wurde vom Ständerat zuerst aus formalen Gründen in ein Postulat umgewandelt und dann als erfüllt abgeschrieben [44].
Das Parlament ratifizierte einstimmig das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats über die Überstellung verurteilter Personen für den Strafvollzug. Dieses erlaubt es in gewissen Fällen, einen ausländischen Straftäter auch ohne dessen Einwilligung eine Strafe in seinem Herkunftsland absitzen zu lassen [45].
Der Nationalrat befasste sich mit den Kommissionsvorschlägen zur Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen von Felten (sp, BS) für die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigung und anderen Gewaltakten in der Ehe oder eheähnlichen Verhältnissen. Diese gelten in Zukunft als Offizial- und nicht nur als Antragsdelikt. Bei weniger gravierenden Straftatbeständen (einfache Körperverletzung, Tätlichkeit, Drohung, Nötigung) kann das Verfahren auf Wunsch des Opfers eingestellt werden. Gegen den Widerstand der SVP und der Liberalen hiess der Nationalrat die neuen Bestimmungen mit 118 zu 33 Stimmen gut. Nachdem der Ständerat oppositionslos zugestimmt hatte, wurde die Gesetzesrevision in der Herbstsession verabschiedet [46].
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Sexuelle Handlungen mit Kindern
Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine Motion von Jacqueline Fehr (sp, ZH), welche den Bundesrat verpflichtet, bei der UNO einen Vorstoss für die Schaffung eines Kompetenzzentrums für Internetkriminalität und dabei insbesondere Kinderpornografie einzureichen. Diese Motion war im Rahmen der Eidgenössischen Jugendsession 2002 ausgearbeitet worden [47]. Er gab ebenfalls einer parlamentarischen Initiative Aeppli (sp, ZH) Folge, welche fordert, dass bei der Strafverfolgung von bedeutenden Fällen von Internetkriminalität (v.a. Kinderpornografie), analog zu Wirtschaftskriminalität und organisiertem Verbrechen, der Bund die Federführung übernimmt [48].
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Waffenrecht
Nach der sehr kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Revision des Waffenrechts beschloss das EJPD, zu einigen besonders umstrittenen und seiner Ansicht nach auch missverstandenen Punkten im Herbst eine zweite Vernehmlassung durchzuführen. Diese zweite Konsultation fiel aber nicht positiver aus als die erste. Namentlich die SVP und die FDP, aber mit Einschränkungen auch die CVP, lehnten das vorgesehene Waffenregister weiterhin als bürokratischen Leerlauf ab, der nichts zur Verbesserung der Sicherheit werde beitragen können [49].
 
Zivilrecht
Der Nationalrat behandelte in der Sommersession den 2001 vom Bundesrat vorgelegten Entwurf für ein Bundesgesetz über die elektronische Signatur. Zweck der Vorlage ist die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Zertifizierung dieser Unterschriften, damit sie im Geschäftsverkehr handschriftlichen Signaturen gleichgestellt werden. Die SP stellte erfolglos einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Dieser hätte ihrer Meinung nach diese Bestimmungen in das geplante neue Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr zu integrieren und dabei namentlich auch Aspekte des Konsumentenschutzes zu berücksichtigen. Der Bundesrat und die bürgerliche Kommissionsmehrheit hatten dagegen ins Feld geführt, dass es hier erst einmal darum gehe, mit den Bestimmungen über die staatliche Anerkennung von Zertifizierungsdiensten die Infrastrukturen für die allgemeine Verwendung der digitalen Unterschriften zu schaffen, über die möglichen Anwendungsformen und ihre Einschränkungen im Geschäftsverkehr und auch in anderen Bereichen (z.B. E-Voting) müsse dann in einem zweiten Schritt entschieden werden. In der Detailberatung hiess der Nationalrat die Vorlage gegen den Widerstand der Linken weitgehend gemäss der Regierungsvorlage gut. Dieselben Fronten ergaben sich auch im Ständerat, wo das Gesetz mit 34 zu 5 Stimmen angenommen wurde. Die wenigen unbedeutenden Differenzen konnten in der Wintersession beigelegt werden [50].
Der Nationalrat machte sich an die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) zum Schutz gutgläubiger Käufer von Immobilien, welcher er im Jahre 2001 Folge gegeben hatte. Er ging dabei aber nicht soweit, wie dies Cina verlangt hatte, und nahm eine unmittelbar vor der Publikation eines Konkurses gemachte Anzahlung nicht vom Konkursbeschlag aus. Um das Risiko derartiger Anzahlungen zu vermindern, beschloss er immerhin, dass die Frist zwischen Konkurseröffung und deren Notierung im Grundbuch möglichst kurz (maximal zwei Tage) ausfallen muss [51].
Der Nationalrat überwies eine unbestrittene parlamentarische Initiative Frey (fdp, NE), welche die Tätigkeit von schweizerischen Schiedsgerichten bei internationalen zivilrechtlichen Streitigkeiten erleichtern soll. Konkret forderte Frey die Annullierung der Bestimmung, wonach die Arbeit des Schiedsgerichtes suspendiert ist, wenn eine der beteiligten Parteien gleichzeitig bei einem ausländischen Gericht eine Klage in derselben Sache eingereicht hat [52].
Der Ständerat gab einer parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) Folge, welche verlangt, das ZGB in dem Sinn zu ändern, dass Vereinsmitglieder bei Schulden des Vereins nicht mehr unbeschränkt, sondern nur noch bis zu einem von der Vereinsversammlung beschlossenen Betrag persönlich haften [53].
 
Weiterführende Literatur
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Grundrechte
Achermann, Christin / Gass, Stefanie, Staatsbürgerschaft und soziale Schliessung: Eine rechtsethnologische Sicht auf die Einbürgerungspraxis der Stadt Basel, Zürich 2003.
Ernst, Heinz, Geschriebene und ungeschriebene Alterslimiten bei politischen Ämtern, s.l. 2003 (Diplomarbeit HSA Bern).
Gerber, Brigitta, Die antirassistische Bewegung in der Schweiz: Organisationen, Netzwerke und Aktionen, Zürich 2003.
Hangartner, Yvo, „Altersgrenzen für öffentliche Ämter“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2003, S. 339-351.
Münz, Rainer / Ulrich, Ralf, Das Schweizer Bürgerrecht: Die demographischen Auswirkungen der aktuellen Revision, Zürich (avenir suisse) 2003.
Wanner, Philippe / D’Amato, Gianni, „Einbürgerungen in der Schweiz“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 9, S. 56-60.
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Öffentliche Ordnung und Strafrecht
Barthelmess, Petra, „Der 11. September und seine Auswirkungen auf die innere Sicherheit: Eine sicherheitspolitische und staatsrechtliche Herausforderung für die Schweiz“, in Bulletin 2003 zur schweizerischen Sicherheitspolitik, Zürich 2003, S. 129-158.
Doelling, Dieter (Hg.), Reform des Jugendstrafrechts: Entwicklungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Heidelberg 2003.
Riklin, Franz (Hg.), Jugendliche, die uns Angst machen: was bringt das Jugendstrafrecht?, Luzern (Caritas) 2003.
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H.H.
 
[1] AB NR, 2003, S. 1215 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 23 f.
[2] AB SR, 2003, S. 98 ff. und 100 (Postulat). Vgl. SPJ 2002, S. 24.
[3] Presse vom 13.2.03.
[4] BBl, 2003, S. 2101 ff. Vgl. SPJ 2001, S. 19 und 2002, S. 24.
[5] BZ, 2.5.03; TA, 26.6.03. Vgl. SPJ 2002, S. 24.
[6] AB NR, 2003, S. 276 f., 1464 ff. und 1742; AB SR, 2003, S. 494 f. und 1029; BBl, 2003, S. 6619 f. Vgl. SPJ 2002, S. 24.
[7] AB SR, 2003, S. 1022 ff. (Interpellation David, cvp, SG); NZZ, 23.9.03.
[8] Presse vom 10.7. und 25.7.03. Zu Emmen siehe SPJ 2000, S. 23, 2001, S. 19 und 2002, S. 25. Zur zürcherischen SVP-Initiative siehe SPJ 2000, S. 23 und 2002, S. 26.
[9] Staatsrechtler: Zimmerli in NZZ, 25.7.03; Kiener in Bund, 26.7.03; Auer in Lib., 30.7.03; Georg Müller in AZ, 22.9.03. SVP: Rutz in NZZ, 25.7.03; BaZ, 25.7.03 (SVP-BL); SGT, 26.7.03 (SVP-AR); Presse vom 15.9.03 (Parteitag). FDP und CVP: Bund, 25.7.03.
[10] LU: NZZ, 18.7.03. SZ: TA, 29.8.03. AR: SGT, 18.9.03.
[11] AB SR, 2003, S. 620 ff. und 636 (pa.Iv.). Vgl. SPJ 2002, S. 25 f.
[12] AB NR, 2003, S. 1466 ff. Zum Entscheid der NR-Kommission bezüglich Beschwerderecht siehe auch Presse vom 22.8.03. Konsequenterweise verzichtete der NR ebenfalls auf die Weiterbehandlung seiner vom StR abgelehnten pa.Iv. für eine gesetzliche Verankerung des Beschwerderechts (AB NR, 2003, S. 1475).
[13] AB SR, 2003, S. 1032 f. und 1151 ff. (pa.Iv.). Eine pa.Iv. und eine Standesinitiative mit ähnlicher Stossrichtung reichten auch NR Joder (svp, BE) resp. der Kanton Schwyz ein (03.455 resp. 03.317; NLZ, 23.10.03).
[14] AB NR, 2003, S. 1746 f.; AB SR, 2003, S. 1032 f.; BBl, 2003, S. 6599 (Verfassungsgrundlagen für Revision des BG für die 2. Generation), 6601 (Verfassungsgrundlagen für Revision des BG für die 3. Generation) und 6743 ff. Die Referendumsfrist für die Gesetzesrevision bezüglich der 2. (inkl. Reduktion der Wohnsitzfrist von 12 auf 8 Jahre) und der 3. Generation beginnt erst nach deren Publikation, welche nach der Annahme der Verfassungsänderungen in der obligatorischen Volksabstimmung erfolgen wird.
[15] Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, Einbürgerungen und Entlassungen aus dem Schweizer Bürgerrecht, Bern 2004.
[16] LT, 21.2.03; Lib., 14.11.03. Vgl. SPJ 2002, S. 26.
[17] BaZ, 30.5. und 3.7.03.
[18] 24h, 23.8.03; Lib., 19.9. und 24.12.03; NZZ, 14.1.04. Vgl. SPJ 2002, S. 26.
[19] BüZ, 19.5.03. Vgl. SPJ 2002, S. 26.
[20] Express, 17.6. (Lancierung) und 16.12.03 (Einreichung).
[21] TG, 13.2.03 (Lancierung); LT, 8.7.03 (Einreichung). Vgl. SPJ 1993, S. 22 und 2001, S. 20.
[22] Bund, 17.6.03.
[23] AB NR, 2003, S. 501 (Beilagen, I, S. 175 f.). Vgl. SPJ 2002, S. 26 f. Madiswil hat die Alterslimite im Berichtsjahr wieder abgeschafft (TA, 28.6.03). Die Berner Regierung gab einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, welcher Alterslimiten nur noch für das Gemeindepräsidium und für vollamtliche Exekutivmitglieder zulassen will (BZ, 13.6.03). Siehe auch Lit. Ernst sowie Hangartner.
[24] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen): Bern: Bund, 17.2. (40 000/gegen Irakkrieg), 3.3. (2000/gegen Faschismus), 17.3. (1000/gegen Verschärfung des Asylrechts), 19.3. (2000/gegen Irakkrieg), 21.3. (10 000/gegen Irakkrieg), 24.3. (30 000/gegen Irakkrieg), 28.4. (4 500/Behinderte für ihre Volksinitiative), 19.5. (30 000/Motorradfahrer gegen geplante neue Verkehrsvorschriften), 30.5. (1500/gegen Gewalt im Alltag); NZZ, 22.9. (5000/Gewerkschafter für öffentlichen Verkehr); Bund, 22.9. (25 000/für sichere Renten); TA, 27.10. (1000/gegen USA und Israel); Blick, 11.12. (1000/gegen die Wahl von BR Blocher); TA, 15.12. (12 000/für mehr Frauen in den Bundesrat). Zürich: TA, 24.2. (1000/gegen Irakkrieg), 6.3. (1500/gegen Irakkrieg); NZZ, 15.3. (6000/gegen Irakkrieg); TA, 21.3. (5000/gegen Irakkrieg), 24.3. (1000/Kurden gegen türkische Politik), 21.6. (2500/Lehrer gegen Sparmassnahmen im Bildungsbereich); NZZ, 3.7. (5000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen), 7.7. (8000/gegen Fluglärm); TA, 25.9. (1500/Schüler gegen Sparmassnahmen im Bildungsbereich), 20.11. (9000/gegen Sparmassnahmen im Bildungsbereich); Blick, 11.12. (1000/gegen die Wahl von BR Blocher). Genf: NZZ, 1.2. (3000/gegen Irakkrieg); TG, 21.3. (8000/gegen Irakkrieg), 31.3. (5000/gegen WTO und Irakkrieg), 8.4. (3000/Tamilen für Demokratie in Sri Lanka); Lib., 31.5. (1500/gegen G8-Gipfel); TA, 2.6. (30 000/gegen G8-Gipfel). Lausanne: 24h, 6.3. (2500/gegen Irakkrieg); Bund, 21.3. (4000/gegen Irakkrieg); LT, 30.5. (4000/gegen G8-Gipfel); TA, 2.6. (1000/gegen G8-Gipfel); LT, 28.11. (8000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen); NZZ, 10.12. (1000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen). Bellinzona: NZZ, 22.3. (2000/Schüler gegen Sparmassnahmen); TA, 13.11. (4000/Schüler gegen Sparmassnahmen), 4.12. (10 000/gegen staatliche Sparmassnahmen). St. Gallen: TA, 17.2. (2500/gegen Irakkrieg), 31.3. (1000/gegen Irakkrieg); SGT, 13.11. (2000/ Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen). Luzern: NLZ, 21.3. (8000/gegen Irakkrieg); TA, 31.3. (3000/gegen Irakkrieg). Aarau: TA, 26.11. (5000/Staatsangestellte gegen Sparmassnahmen). Baden (AG): AZ, 22.3. (1500/gegen Irakkrieg). Basel: BaZ, 21.3. (5000/gegen Irakkrieg). Davos: TA, 27.1. (1500/gegen WEF). Gösgen (SO): Bund, 14.4. (4000/gegen Anti-AKW-Initiativen). Kloten: TA, 24.3. (6000/gegen Fluglärm). La Chaux-de-Fonds: NZZ am Sonntag, 15.6. (1500/gegen Gewalt im Alltag). Lugano: SGT, 24.3. (2000/gegen Irakkrieg). Neuenburg: Express, 21.3. (2000/gegen Irakkrieg). Sion: NF, 20.3. (2000/gegen Irakkrieg). Thun: Bund, 19.5. (1000/gegen Faschismus). Weinfelden (TG): SGT, 21.3. (1500/gegen Irakkrieg). Winterthur: TG, 21.3. (1000/gegen Irakkrieg).
[25] Presse vom 14.2., 17.2. und 21.3. Zur starken Mobilisierung von Jugendlichen siehe auch AZ, 15.3.03; WoZ, 27.3. und 3.4.03; TA, 25.8.03.
[26] BüZ, 18.1. und 23.1.03; NLZ, 22.1.03 und TA, 28.1.03 (SP und GP); SoZ, 26.1.03; Presse vom 27.1. und 28.1.03; LT, 20.2.03 (Schäden in Bern). Vgl. auch die Stellungnahme des BR in AB NR, 2003, S. 1335 (Beilagen III, S. 328 ff.).
[27] Vgl. dazu TA, 26.5.03.
[28] BBl, 2003, S. 1517 ff.; AB NR, 2003, S. 305 ff. und 334 ff.; NZZ, 29.4.03.
[29] BBl, 2003, S. 2550 ff. (Kosten); AB SR, 2003, S. 287 ff.; AB NR, 2003, S. 462 ff.; BBl, 2003, S. 2889; Presse vom 4.3. und 8.3.03. Zur Beurteilung des G8-Sicherheitseinsatzes siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Favre (fdp, VD) und Fattebert (svp, VD) in AB NR, 2003 (Beilagen IV), S. 458 ff. und 564 f.
[30] Presse vom 5.5. und 16.5.03; NZZ, 15.5. und 22.5.03; LT und TG, 16.5.02. Namentlich zum Einsatz von deutschen Polizisten im Ordnungseinsatz in Genf siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Glur (svp, AG) in AB NR, 2003 (Beilagen IV), S. 456 f., sowie Wicki (cvp, LU) in AB SR, 2003, S. 1024 ff. und Beilagen IV, S. 88.
[31] Presse vom 2.6. und 3.6.03. Für die Vorbereitungen siehe auch die Presse (namentlich Lib., LT, TG und 24h) von April bis anfangs Juni.
[32] AB NR, 2003, S. 2118 (Eggly) und 2119 (Eberhard).
[33] AB NR, 2003, S. 220 ff. und 520; AB SR, 2003, S. 372; BBl, 2003, S. 2847 ff. (Gesetz über die Terrorismusfinanzierung). Vgl. SPJ 2002, S. 29 f. Zu den Prepaid-Karten siehe auch LT, 8.3.03.
[34] BBl, 2003, S. 3267 ff.; AB NR, 2003, S. 1833 f.
[35] AB NR, 2003, S. 361 f. und 1441; AB SR, 2003, S. 487 f. und 713; BBl, 2003, S. 4465 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 28 f.
[36] AB SR, 2003, S. 360 ff., 493 und 714; AB NR, 2003, S. 778 ff., 1033 und 1242; BBl, 2003, S. 4436 ff.; BaZ, 19.3.03. Vgl. SPJ 2002, S. 30.
[37] AB SR, 2003, S. 1021 f.
[38] NZZ, 21.8.03. Zum Stand der Korruptionsbekämpfung siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) in AB NR, 2003, Beilagen I, S. 368 ff.
[39] AB SR, 2003, S. 636 ff.; AB NR, 2003, S. 1798 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 23.
[40] AB SR, 2003, S. 1145 ff.; AB NR, 2003, S. 1978 f.
[41] LT und SGT, 3.7.03. Vgl. SPJ 2002, S. 30.
[42] AB NR, 2003, S. 787 f. und 1241; AB SR, 2003, S. 487 und 713; BBl, 2003, S. 4445 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 31. Siehe dazu auch Lit. Doelling und Riklin.
[43] AB NR, 2003, S. 277 ff., 296 ff. und 1244; AB SR, 2003, S. 579 f. und 716; BBl, 2003, S. 4434 f. Vgl. SPJ 2002, S. 31. Zum Aspekt der EMRK-Widrigkeit siehe auch Stefan Trechsel in NZZ, 22.5.03.
[44] AB SR, 2003, S. 60 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 25.
[45] AB SR, 2003, S. 1018 f. und 1246; AB NR, 2003, S. 1831 f. und 2130; BBl, 2003, S. 8247 f. Vgl. SPJ 2002, S. 31.
[46] AB NR, 2003, S. 788 ff. und 1741; AB SR, 2003, S. 853 f. und 1028. Vgl. SPJ 2002, S. 31 f.
[47] AB NR, 2003, S. 501 (Beilagen I, S. 338 f.); AB SR, 2003, S. 1149 ff. Zur Arbeit der nationalen Koordinationsstelle gegen Internetkriminalität siehe NZZ, 20.12.03.
[48] AB NR, 2003, S. 1966 f.; BZ, 23.1.03. Vgl. SPJ 2002, S. 32.
[49] Presse vom 23.9.03; BZ, 20.11.03. Siehe auch AB NR, 2003, S. 1402.Vgl. SPJ 2002, S. 32.
[50] AB NR, 2003, S. 804 ff., 1794 ff. und 2129; AB SR, 2003, S. 850 ff. und 1245; BBl, 2003, S. 8221 ff. Vgl. SPJ 2002, S. 26.
[51] BBl, 2003, S. 6501 ff. und 6509 ff.; AB NR, 2003, S. 1834 f. Vgl. SPJ 2001, S. 26.
[52] AB NR, 2003, S. 1451 f.
[53] AB SR, 2003, S. 1026. Zur Revision des Stiftungsrechts siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
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