Année politique Suisse 2003 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Erstmals seit 1990 wanderten wieder mehr Personen aus EU- und EFTA-Staaten als aus Drittländern ein. – Die Zahl der Asylgesuche sank um rund 20%. – Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt wurde die Asylgesetzgebung verschärft. – Bei den Nationalratswahlen stieg der Anteil der gewählten Frauen mit 26% auf den höchsten Stand seit der Einführung des Frauenstimmrechts. – Der Nationalrat genehmigte das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. – Die Volksinitiative „gleiche Rechte für Behinderte“ wurde an der Urne abgelehnt.
 
Ausländerpolitik
Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 39 waren von 1995 bis 2002 in 28 Projekten die Einwanderung in die Schweiz, die Ausländerpolitik und die Integrationsprobleme untersucht worden. Die Experten präsentierten nun ihren Schlussbericht. Fazit der Studie war, dass bei der Ausländerpolitik seit den 40er-Jahren des letzten Jahrhunderts im Lauf der Zeit eine diametrale Wende stattgefunden hat. Anfänglich sei die Anwerbung liberal, die Integrationspolitik hingegen konservativ gewesen; heute sei die Zulassung restriktiv, die Eingliederung einschliesslich Einbürgerung dagegen eine zentrale Grösse. Sie empfahlen der Politik, weiterhin auf eine kontrollierte Zuwanderung mit starker Integrationskomponente zu setzen; zur Entlastung der Asylpolitik sei jedoch auch die Möglichkeit zur allenfalls temporären legalen Einwanderung nötig [1].
Auf den 1. Mai erhielt das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) einen neuen Namen. Es heisst Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung, die Kurzform lautet in allen vier Landessprachen sowie in Englisch IMES (Immigration, Intégration, Emigration Suisse). Mit der Namensänderung wurde die Umstrukturierung des BFA abgeschlossen. Seit 1998 waren ihm mehrere ausländerrelevante Tätigkeitsgebiete aus verschiedenen Departementen übertragen und dabei neu definiert worden. Das IMES übernimmt die traditionellen fremdenpolizeilichen Aufgaben des BFA (Regelung von Zulassung und Aufenthalt der ausländischen Wohnbevölkerung) sowie arbeitsmarktliche Kompetenzen im Bereich des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) mit der EU; im Januar wurde zudem eine neue Abteilung geschaffen, welche Integrationsförderung und Einbürgerung umfasst [2].
Zusammen mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren setzte Bundesrätin Metzler Mitte Jahr eine Steuergruppe zu Kriminalität und Sicherheit im Migrationsbereich ein. Sie soll dafür sorgen, dass die von der Arbeitsgruppe „Ausländerkriminalität“ im Jahr 2001 vorgeschlagenen Massnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören Integrationsförderung, verstärkte Kontrollen, nationale und internationale Kooperation sowie umfassende Information [3].
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Ausländische Bevölkerung
Im Berichtsjahr wanderten erstmals seit 1990 wieder mehr Personen aus EU- und EFTA-Staaten als aus Drittländern in die Schweiz ein. Der Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung stieg um 23 721 auf 1 471 033 Mio Personen, resp. auf 20,1% der gesamten Einwohnerzahl (2002: 19,9%), Asylsuchende, Kurzaufenthalter und internationale Funktionäre nicht mitgezählt. Fast ein Viertel der ansässigen Ausländerinnen und Ausländer wurden in der Schweiz geboren. 46 320 ausländische Staatsangehörige verliessen das Land.
Von den zugewanderten Personen stammten 50 103 aus Ländern der EU und der EFTA und 49 946 aus Nicht-EU-Staaten. Diese Gewichtsverschiebung ist einerseits auf das seit dem 1. Juni 2002 gültige Freizügigkeitsabkommen zurückzuführen, andererseits aber auch eine Folge des abgeschwächten Zustroms aus dem ehemaligen Jugoslawien. Am stärksten nahm die Zahl der Staatsangehörigen aus Portugal (+8754) und Deutschland (+8603) zu. Während aus Deutschland überdurchschnittlich viele Personen einwanderten, die in der Schweiz qualifizierte Berufe ausüben (vor allem im Management und im Gesundheitswesen), waren es aus Portugal eher Hilfskräfte, die in der Baubranche und im Gastgewerbe arbeiten. Abgenommen hat die Zahl der Staatsangehörigen aus Italien (-4485), Spanien (-2124) und der Türkei (-1175) [4].
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Zulassung
Die Schweizer Demokraten (SD) lancierten zum fünften Mal in ihrer Geschichte eine Volksbegehren zur Senkung der Ausländerzahl. Die Initiative „Begrenzung der Einwanderung aus Nicht-EU-Staaten“ verlangt die Limitierung der Einwanderung, Asylsuchende inbegriffen, auf das Ausmass der Auswanderung im Vorjahr. Ausgenommen wären EU-Angehörige sowie Kurzaufenthalter [5].
Auf den 1. Juni wurden Schweizerinnen und Schweizer in Liechtenstein den EWR-Staatsangehörigen gleichgestellt. Im Gegenzug gewährt die Schweiz den bereits im Land wohnenden Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern die Gleichstellung mit den EU/EFTA-Staatsangehörigen. Grundlage für die Neuregelung bildet die EFTA-Konvention von 2001 [6].
Aus formaljuristischen Gründen lehnte es das Bundesgericht ab, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern beim Familiennachzug die gleichen Rechte einzuräumen wie EU-Staatsangehörigen. Gemäss Freizügigkeitsabkommen können EU-Bürger ohne weitere Formalitäten ihre Kinder bis zum 21. Altersjahr in die Schweiz holen. Das gilt nicht für die Kinder von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern mit einer Drittstaatsangehörigkeit. Diese sind nach wie vor dem alten Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung (ANAG) unterstellt und deshalb ab dem 18. Lebensjahr vom Nachzug ausgeschlossen. Die Lausanner Richter befanden, selbst wenn dadurch das Diskriminierungsverbot und das Gebot der Rechtsgleichheit in der Bundesverfassung unterlaufen werden, so sei die Ungleichbehandlung vom Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen worden, weshalb eine Korrektur durch das Bundesgericht nicht angebracht sei. Diese drohende Ungleichbehandlung war bereits bei den Gesetzesänderungen aufgefallen, die im Zusammenhang mit dem FZA vorgenommen werden mussten, doch hatte der Bundesrat damals auf das geplante neue AuG verwiesen, das eine weit gehende Gleichstellung bringen soll. Auch die SPK des Nationalrats verzichtete darauf, diese Ungleichbehandlung durch eine vorgezogene Änderung dieser Bestimmung prioritär anzugehen [7].
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Gesellschaftliche Integration
An ihrer ersten Plenarsitzung des Jahres beschlossen die Mitglieder der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA), künftig jährlich ein Schwerpunktthema zu definieren. 2003 widmete sich die Kommission vorrangig dem Zugang zum Arbeitsmarkt und damit laut EKA einem Schlüsselbereich für die Integration. Im November fand dazu unter dem Titel „Integration durch Arbeit“ eine Tagung statt, an der mehrere Empfehlungen zu Ausbildung, Berufseinstieg und Qualifikation abgegeben wurden sowie an die Arbeitgeber appelliert wurde, die kulturelle Vielfalt als Chance für die Betriebe wahrzunehmen [8].
Im Rahmen des ersten Integrationsförderungsprogramms des Bundes (2000-2003) hatte die EKA vorrangig Projekte unterstützt, welche die sprachlichen Fähigkeiten der Ausländerinnen und Ausländer verbessern sollen. Für das zweite Vierjahresprogramm (2004-2007) wurden neue Prioritäten definiert. Die meisten der bisherigen Schwerpunkte (Verständigung fördern, Zusammenleben erleichtern, Kompetenzen entwickeln) werden zwar – teilweise in abgeänderter Form – weitergeführt, neu werden aber vermehrt Projekte unterstützt, welche zur „Öffnung von Institutionen“ (Vereine usw.) für die ausländische Bevölkerung beitragen. Zudem will die EKA in Zukunft bei der Vergabe von Finanzbeiträgen noch vermehrt mit den regionalen Integrationsstellen zusammenarbeiten, die teilweise erst in den letzten Jahren entstanden sind [9].
Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen forderte in einem Bericht eine kinder- und jugendfreundliche Integrationspolitik. Den Nachkommen von Eingewanderten sei ein besserer Zugang zur Berufsbildung und zu gesellschaftlicher wie auch politischer Partizipation zu verschaffen. Dementsprechend müsse der Aspekt der Ausländerintegration in verschiedenen Bereichen der Politik vermehrt beachtet werden [10]. Eine Genfer Studie zeigte, dass sich die „Secondos“ und „Secondas“ italienischer und spanischer Herkunft, deren Eltern in die Schweiz eingewandert sind, die aber hier geboren wurden, in den meisten Fällen gesellschaftlich und beruflich erfolgreich integrieren, dass sie aber die staatsbürgerliche Anerkennung vermissen [11].
 
Flüchtlingspolitik
Nachdem die Zahl der Asylgesuche in den Jahren 2000-2002 ständig gestiegen war, sank sie im Berichtsjahr um rund 20 Prozent. Insgesamt wurden 20 806 Asylgesuche eingereicht, 5319 weniger als im Vorjahr. 1638 Gesuchsteller erhielten Asyl. Die Anerkennungsquote sank damit auf durchschnittlich 6,8% (2002: 8%). Am meisten Asylbewerber kamen auch 2003 aus Serbien und Montenegro, gefolgt von der Türkei und dem Irak. Aus den westafrikanischen Staaten, die zum Teil 2002 noch starke Zunahmen verzeichnet hatten, gingen die Gesuchszahlen wieder zurück, dafür nahmen Gesuchssteller aus der ehemaligen Sowjetunion (v.a. Russland und Georgien) stark zu. Auf 7818 Asylgesuche trat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) gar nicht erst ein, da sie offensichtlich unbegründet waren. Im Dezember waren im gesamten Asylbereich 90 468 Personen registriert, gut 3000 weniger als ein Jahr zuvor [12].
Das BFF veröffentlichte erstmals die Swiss-Repat-Ausreisestatistik. 2003 verliessen 8546 Personen aus dem Asyl- und dem Ausländerbereich behördlich kontrolliert auf dem Luftweg die Schweiz. 40,2 % taten dies selbständig, 59,8% im Rahmen einer Rückführung. Von den über 5100 Rückgeführten wurden 344 Personen durch Sicherheitsbeamte bis in den Zielstaat begleitet, die restlichen nur bis zum Flugzeug. Personen, welche die Schweiz auf dem Landweg verliessen, wurden in dieser Statistik nicht erfasst [13].
Anfangs Juli lud das BFF rund 60 Migrationsexpertinnen und -experten aus aller Welt zu einer weiteren Konferenz von „The Berne Initiative Consultations“ in die Schweiz ein. Ziel dieser internationalen Konsultation ist die Diskussion und Ausarbeitung geeigneter Rahmenbedingungen für eine effektive zwischenstaatliche Zusammenarbeit. Die Berner Initiative bezweckt den Aufbau eines von den Regierungen getragenen Dialogprozesses mit Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten. Durch das regelmässige Gespräch soll eine gemeinsame Orientierung im Migrationsbereich entwickelt werden, die auf Zusammenarbeit, Offenheit und Transparenz, Vorhersehbarkeit und Ausgewogenheit beruht [14].
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Gesetzgebung
Mitte Juni verlangte die SVP des Kantons Zürich, die Mutterpartei solle eine neue Asyl-Initiative starten. Nationalrat Blocher liess seine Abgeordnetenkollegen in Bern wissen, von der angelaufenen Revision des Asylgesetzes erwarte er nicht die nötigen Verbesserungen. Die Vertreter der anderen Bundesratsparteien verurteilten das Vorgehen Blochers so kurz nach der Ablehnung der letzten SVP-Initiative als „Zwängerei“, Erpressung oder reine Wahlkampfstrategie. Mitte September wurde der Lancierung einer Asylinitiative mit nur einer Gegenstimme von der Delegiertenversammlung grundsätzlich zugestimmt; der genaue Wortlaut muss noch vom Parteivorstand ausgearbeitet werden. Neu an der Initiative soll sein, dass der Bund verpflichtet wird, die Verantwortung für das ganze Asylwesen zu tragen; renitente und straffällige Asylsuchende sollen vom Asylrecht ausgeschlossen werden, und der illegale Aufenthalt wird mit Gefängnis und sofortiger Ausweisung bestraft. Auch will die SVP die Drittstaatenregelung ohne Ausnahme verankert sehen [15].
Um ein kohärenteres Vorgehen sicherzustellen, beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrats, das neue Ausländergesetz (AuG), auf das sie bereits im Vorjahr eingetreten war, und die Revision des Asylgesetzes parallel zu behandeln, also nicht wie ursprünglich vorgesehen zuerst das AuG zu bereinigen, um sich erst nachher der Asylgesetzrevision zuzuwenden. Dieses Vorziehen des Asylgesetzes wurde als Folge der SVP-Asylinitiative gesehen, die im Vorjahr nur äusserst knapp gescheitert war. Die SVP hatte ihren relativen Abstimmungserfolg zum Anlass genommen, ein Aussetzen der Beratungen zum AuG und die prioritäre Behandlung der Asylgesetzrevision spätestens in der Herbstsession zu verlangen, drang damit aber nicht durch, ebenso wenig wie die CVP, welche die Verschärfungen beider Gesetze herausgreifen und im Schnellverfahren in der Sommersession durch beide Räte bringen wollte. Obgleich die Kommission zusätzliche Sitzungen anberaumte, gelang es nicht, die beiden Vorlagen noch vor Ende Jahr ins Plenum zu tragen [16].
Auch der Bundesrat zog offensichtlich die Konsequenzen aus dem knappen Abstimmungsresultat, das ein tiefes asylpolitisches Malaise artikuliert hatte, und beschloss, verstärkt auf abschreckende Massnahmen zu setzen. Künftig sollten Asylsuchende, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde, als illegal anwesende Ausländer gelten und dementsprechend keine Sozialhilfe mehr erhalten, sondern nur noch die in der Verfassung verankerte Nothilfe (Fürsorgestopp). Von dieser Massnahme, welche 2003 rund 7800 Personen betroffen hätte, erhoffte sich der Bundesrat jährliche Einsparungen von 77 Mio Fr., eine Zunahme der freiwilligen Ausreisen sowie eine Einbusse der Attraktivität der Schweiz als Asyldestination. Asylbewerber mit positivem Eintretensentscheid aber mit letztlich abgelehnten Asylgesuch sollten vom Fürsorgestopp vorderhand nicht betroffen sein. Einen ähnlichen Vorschlag hatte der Bundesrat bereits früher (2000) gemacht, war aber am Widerstand der Kantone gescheitert, die moniert hatten, dies würde nur zu einer Verlagerung der Kosten führen, da die Kantone und Gemeinden für die Nothilfe zuständig sind. Auch die nationale Asylkonferenz, die auf Vorschlag der Stadt Zürich Anfang April stattfand, konnte die Bedenken der Kantone und Städte nicht zerstreuen [17].
Der Bundesrat beharrte aber auf seiner Absicht. Um die Massnahme möglichst rasch umsetzen zu können, verpackte er diese Änderung der Asylgesetzgebung ins Entlastungsprogramm 2003 (EP 03). Gleichzeitig schlug er im EP 03 noch zwei weitere Elemente vor, die in dieser Form ebenfalls nicht in seinem Entwurf zur Asylgesetzrevision enthalten gewesen waren. Auf das Asylbegehren von Personen, die bereits erfolglos in einem EU- oder EWR-Land ein Gesuch gestellt haben, soll nicht mehr eingetreten werden, womit sie automatisch unter den Fürsorgestopp fallen. Zudem beantragte er, im Ausländergesetz (ANAG) einen neuen Haftgrund einzuführen: Wer die Mitwirkungspflicht verletzt, weil er sich zum Beispiel bei der Papierbeschaffung passiv verhält, soll für maximal neun Monate in Ausschaffungshaft genommen werden können. Diese Massnahmen sollten im Dringlichkeitsverfahren verabschiedet werden. Die Linke zeigte sich ob dem Vorgehen empört. Es gehe weniger um eine finanzielle Entlastung, als vielmehr um eine im EP 03 völlig systemfremde Verschärfung der Asylgesetzgebung; der Dringlichkeitsweg verunmögliche zudem ein Referendum vor Ablauf eines Jahres. Auch in den Reihen der CVP machte sich Skepsis breit. Insbesondere wurde bezweifelt, ob Inhaftierungen zu Einsparungen führen können. Die SPK des Nationalrats zeigte sich ebenfalls wenig erfreut darüber, dass man auf diese Weise wesentliche Punkte der Revision ihrer Vorberatung entzog [18].
Im Ständerat wurde den Neuerungen bei den Nichteintretensgründen und der Inhaftierung stillschweigend zugestimmt. Beim Fürsorgestopp beantragte Brunner (sp, GE), darauf zu verzichten, unterlag aber mit 29 zu 3 Stimmen. Ein Antrag Germann (svp, ZH), den Bund bis zum Vorliegen gültiger Reisepapiere in der Verantwortung zu belassen, wurde mit 32 zu 7 Stimmen abgelehnt; es wurde argumentiert, damit würden die Einsparungen praktisch vergeben. Im Nationalrat stellte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) den Antrag, die ganze Übung abzubrechen; sie fand die Unterstützung der geschlossenen SP und GP sowie von vier CVP-Vertretern und zwei Mitgliedern der EVP/EdU-Fraktion, scheiterte aber mit 93 zu 60 Stimmen. Die Verschärfung bei der Inhaftierung wurden mit 111 zu 66 Stimmen, die Ausweitung beim Nichteintreten oppositionslos und der Fürsorgestopp mit 117 zu 60 Stimmen gutgeheissen. Da die SVP eine Überwälzung auf die Kantone verhindern wollte, stimmte sie in einer zweiten Abstimmung einem Antrag Genner (gp, ZH) zu, auf die Systemänderung zu verzichten. Dieser Antrag wurde mit 95 zu 82 Stimmen angenommen [19].
Um doch noch Einsparungen im Asylbereich zu erreichen, präsentierte der Ständerat daraufhin einen Kompromissvorschlag. Der Systemwechsel sollte vorgenommen werden, allerdings in einer für die Kantone etwas weniger einschneidenden Form. Er präzisierte, in welchem Ausmass der Bund eine allfällige Nothilfe übernimmt. Insbesondere legte er fest, dass der Bundesrat die Nothilfepauschale aufgrund einer zeitlich befristeten Kostenüberprüfung und nach Konsultation der Kantone anpassen wird. Diese Lösung bringt noch 120 Mio Fr. Einsparungen für die Jahre 2004-2006. Im Nationalrat beantragte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erneut, den Fürsorgestopp nicht im Rahmen des EP 03 zu beschliessen, unterlag aber mit 120 zu 71 Stimmen. Abgelehnt (mit 103 zu 89 Stimmen) wurde aber auch ein Antrag Zuppiger (svp, ZH), den Fürsorgestopp auch auf Asylsuchende mit abgelehntem Gesuch auszudehnen. Davon wären rund 25 000 Personen pro Jahr betroffen gewesen. Metzler erklärte, eine derartige Massnahme würde in den Kantonen erst recht Ängste auslösen und sei deshalb im jetzigen Zeitpunkt politisch nicht durchsetzbar. Da die Differenzen beim EP 03 nicht wie vorgesehen in der Herbstsession bereinigt werden konnten, verzichtete der Bundesrat auf die von ihm ursprünglich angestrebte Dringlichkeit, weil er angesichts der abweichenden Beschlüsse die entsprechenden Verordnungsentwürfe nicht in die Vernehmlassung geben konnte. Die Inkraftsetzung erfolgt deshalb auf den 1. April 2004. Damit kam der Bundesrat auch einem von Seiten der Kantone geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorbereitungsphase zur Umsetzung nach [20].
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Vollzug
Seit 1990 kann der Bundesrat auf Vorschlag des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) Herkunftsländer von Asylsuchenden, die als hinreichend verfolgungssicher gelten, als Safe Countries bezeichnen. Gemäss Asylgesetz muss auf Asylgesuche oder Beschwerden von Personen, die aus einem Safe Country stammen, nicht eingetreten werden, es sei denn, es lägen Hinweise auf eine individuelle Verfolgung vor. Der Bundesrat ergänzte Mitte Jahr die Liste der verfolgungssicheren Staaten. Ab 1. August 2003 gelten auch Bosnien und Herzegowina sowie Mazedonien als Safe Countries. Im weiteren wurden alle EU-Staaten, die EU-Beitrittskandidaten und die EFTA-Staaten als Gruppe zu Safe Countries erklärt. Bereits zuvor galten folgende Länder als verfolgungssicher: Albanien, Bulgarien, Gambia, Ghana, Senegal, Indien, Litauen, Mongolei und Rumänien [21].
Anfangs Jahr reiste Bundesrätin Metzler nach Senegal, um mit der dortigen Regierung ein Transitabkommen zu vereinbaren. Die Vereinbarung sollte der Schweiz ermöglichen, abgewiesene westafrikanische Asylsuchende mit unklarer Identität nach Dakar zu transportieren. Im Transitbereich des Flughafens sollte mit Hilfe westafrikanischer Diplomaten innerhalb von 72 Stunden versucht werden, die Identität festzustellen. Im Erfolgsfall sollten die Asylbewerber direkt in ihr westafrikanisches Herkunftsland ausgeschafft, bei negativem Ergebnis in die Schweiz zurückgebracht werden. Das Abkommen kam nach langem Ringen zustande, offiziell ohne dass die Schweiz dafür Gegenleistungen zugestimmt hätte. Im senegalesischen Parlament regte sich aber unerwartet heftiger Widerstand gegen das Abkommen, das deswegen letztlich scheiterte [22].
Im Nationalrat verlangte Hess (sd, BE) mit einer Motion, es sei eine Änderung des Asylgesetzes in dem Sinne vorzunehmen, dass jegliche Entwicklungshilfe an Staaten einzustellen ist, die sich bei der Rückführung ihrer Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, nicht oder kaum kooperativ verhalten. Die Motion wurde vorerst von links-grüner Seite bekämpft, dann mit Stichentscheid des Ratspräsidenten als Postulat überwiesen. Ebenfalls in Postulatsform wurde eine ähnlich lautende Motion von Lalive d’Epiney (fdp, SZ) angenommen. Auf Antrag des Bundesrates, der erklärte, die anvisierten Organisationen seien dafür gar nicht zuständig, wurde hingegen eine Motion Schlüer (svp, ZH) abgelehnt, die forderte, abgewiesene Asylbewerber und illegale Einwanderer aus „kulturfremden Ländern“ seien nicht mehr in der Schweiz, sondern in von anerkannten internationalen Organisationen (wie UNHCR, IKRK u. a.) betreuten Flüchtlingslagern in der Region ihrer Herkunft zu beherbergen [23].
Anfangs Februar trat die Exekutive der Stadt Zürich geschlossen vor die Medien, um ihrem „Manifest für eine neue Schweizer Asylpolitik“ Gewicht zu verleihen. Sie erklärte, die Folgekosten der verfehlten Asylpolitik trügen vor allem die Städte. Die Hoffnung auf eine abschreckende Wirkung des Arbeitsverbots habe sich als falsch erwiesen. Zusammen mit dem sehr knapp bemessenen Taschengeld sei die erzwungene Untätigkeit geradezu eine Einladung zu Schwarzarbeit, Kleinkriminalität und sogar Drogenhandel. Sie regte in einer Resolution mit zehn Punkten ein Umdenken in der Asylpolitik an. Insbesondere verlangte sie die Aufhebung des für die ersten drei resp. sechs Monate nach der Einreise geltenden Arbeitsverbots: Asylsuchende sollten sich durch das Erbringen von öffentlich nützlichen Dienstleistungen sinnvoll betätigen können und mit dem dafür erhaltenen Lohn dazu beitragen, Fürsorgekosten zu sparen. Bund und Kantone zeigten sich skeptisch, die städtischen Parteien (inkl. SVP) begrüssten den Aufruf hingegen grundsätzlich, ebenso der Schweizerische Städteverband. Am 1. Mai startete in Zürich ein Pilotprojekt mit Asylsuchenden, mit vorläufig aufgenommenen Personen, die noch keine Arbeit gefunden haben, sowie mit arbeitslosen anerkannten Flüchtlingen [24].
 
Jenische
Die Standplätze der Fahrenden geben seit Jahren immer wieder zu reden. 1999 kaufte ein Jenischer in der Genfer Gemeinde Céligny ein Terrain in der Landwirtschaftszone und errichtete darauf ein Camp für sich und seine Grossfamilie. Die kantonalen Behörden stellten umgehend fest, dass dafür die nötigen Bewilligungen fehlten und forderten die Familie mehrfach auf, das Gelände zu räumen. Ein nachträgliches Baugesuch wurde abgelehnt. Das engagierte Familienoberhaupt – Mitglied der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus – zog die Angelegenheit bis vor Bundesgericht. Dieses lehnte die staatsrechtliche Beschwerde ab. Jenische, so die Begründung, könnten kein Sonderrecht auf Wohnen in der Landwirtschaftszone geltend machen. Die Verweigerung der Baubewilligung sei daher kein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen. Beeinträchtigt worden seien weder seine Niederlassungsfreiheit, sein Recht auf Achtung der Privat- und Familiensphäre noch das Recht, seine Kultur generell leben zu können. Gleichzeitig anerkannte das oberste Gericht aber die Fahrenden ausdrücklich als einen Teil der Schweizer Bevölkerung, der als solcher ein Recht auf angemessene Standplätze habe. In Zukunft müssten deshalb die speziellen Bedürfnisse der Jenischen in der Raumplanung berücksichtigt und wenn nötig auch überregional koordiniert werden [25].
Der mit diesem Urteil implizit anerkannte verfassungsrechtliche Anspruch der Fahrenden auf Pflege ihrer traditionellen Lebensweise und Kultur bewog die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats zu einem vom Plenum überwiesenen Postulat, das den Bundesrat auffordert, einen Bericht vorzulegen, der die aktuelle Situation der Fahrenden in der Schweiz und die verschiedenen Formen der Diskriminierung systematisch darstellt und mögliche gesamtschweizerische Massnahmen zur Beseitigung dieser Benachteiligungen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Jenischen aufzeigt [26].
 
Frauen
Im Januar lieferte die Schweiz einer UNO-Kommission einen Lage- und Fortschrittsbericht über die Gleichberechtigung der Frauen ab. Eine Delegation musste sich dabei einer Fülle zum Teil sehr kritischer Fragen von Experten stellen. Viele betrafen die Beschäftigung, namentlich die im Vergleich mit anderen Ländern unterproportionale Vertretung der Frauen in höheren Funktionen sowie die noch vielfach ungleiche Entlöhnung. Angesprochen wurde auch die Problematik der Gewalt gegen Frauen, namentlich in der Ehe. Die Experten wollten aber auch wissen, warum die öffentlichen Institutionen für die Frauen im Vergleich zu anderen Amtsstellen unterfinanziert seien, weshalb die Schweiz kein Quotensystem kenne und was konkret unternommen werde, um die noch immer vorhandenen Stereotypen abzubauen [27].
Diese eher pessimistische Einschätzung der Entwicklung der Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz wurde vom dritten Bericht des BFS zur Gleichstellung von Frau und Mann bestätigt. Während sich die Situation der Frauen in den 90er-Jahren im Vergleich zu jener der Männer verbesserte, deutet seit der Jahrtausendwende vieles auf eine Verlangsamung oder sogar einen Stillstand hin. Laut dem Bericht verfügen 23% der 25- bis 64-jährigen Frauen, aber nur 14% der Männer über keine nachobligatorische Ausbildung. Bei der höheren Berufsbildung beträgt die Abschlussquote der Männer nach wie vor 16 Prozentpunkte mehr als bei den Frauen, obgleich die Zahl der Studienanfängerinnen kontinuierlich zunimmt und im Berichtsjahr erstmals diejenige der Männer übertraf. Die Erwerbsquote der Frauen ist seit Anfang der 90er-Jahre deutlich gestiegen und beträgt mittlerweile fast 75%, wobei aber zu beachten ist, dass mehr als die Hälfte der Frauen Teilzeit arbeitet. Gingen die Lohnunterschiede zwischen 1994 und 1998 stetig, wenn auch sehr zögerlich zurück, verharrten sie zwischen 1998 und 2002 auf demselben Niveau, nämlich bei 21 Prozentpunkten in der Privatwirtschaft und bei 11 Prozentpunkten in der öffentlichen Verwaltung [28].
Der Friedensnobelpreis, der bisher über 80 Mal verliehen wurde, ging fast ausschliesslich an Männer und Organisationen und nur vereinzelt an Frauen. Dies bewog Nationalrätin Vermot (sp, BE), die vor allem in der Entwicklungspolitik aktiv ist, den Verein „1000 Frauen für den Friedensnobelpreis 2005“ zu gründen. 14 Koordinatorinnen aus allen Weltteilen suchen – vor allem in Krisengebieten, aber nicht ausschliesslich – nach Frauen, die sich an der Basis, in grossen oder kleinen Projekten für den Frieden engagieren [29].
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Politische Vertretung
Bei den Nationalratswahlen 2003 lag der Frauenanteil unter den Kandidierenden durchschnittlich bei 35% und war damit gleich hoch wie in den Jahren 1999 und 1995. Dennoch stieg der Anteil der gewählten Frauen in die grosse Kammer um 2,5 Prozentpunkte auf 26%. Laut einer Mitteilung des Bundesamts für Statistik (BFS) wurde damit der höchste Wert seit Einführung des Frauenstimmrechts erreicht. Im Ständerat stieg der Frauenanteil von 20 auf 24%.
Die landläufige Meinung «je linker eine Partei, desto höher die Frauenvertretung» wurde durch die statistische Erhebung bestätigt. So erreichte die Grüne Partei im Nationalrat neu einen Frauenanteil von 54%. Die SP kam auf 46% und stellte die grösste Frauenvertretung in absoluten Zahlen. An dritter Stelle folgte die CVP; sie konnte ihren Frauenanteil von 23 auf 32% erhöhen, während der entsprechende Wert in der FDP auf 19% sank. Abgeschlagen landete die SVP mit 5,5% und damit auf dem tiefsten Wert für diese Partei seit 1987. Gemäss BFS kann das gleiche parteipolitische Verteilungsmuster der gewählten Frauen auch in den kantonalen Parlamenten festgestellt werden. Anders präsentiert sich die Situation im Ständerat: Die Frauen nehmen neu elf der 46 Sitze ein. Fünf der Frauen sind Mitglied der FDP, vier der SP, und zwei Frauen gehören der CVP an. Die SVP hat keine Frau in der kleinen Kammer.
Ein Blick auf die Frauenanteile bei den Nationalratswahlen nach Kantonen zeigte, dass der Kanton Zürich mit 35,3% die meisten Frauen nach Bern schickte. Ebenfalls über dem Durchschnitt von 26% liegen die Kantone St. Gallen und Aargau (beide 33,3%), Bern (30,8%), Solothurn und Basel-Landschaft (je 28,6%), Waadt (27,8%) und Genf (27,3%). Am untersten Ende dieser Tabelle befinden sich die Kantone Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Schaffhausen, Wallis, Appenzell Innerrhoden und der Jura. Sie haben keine Frauen im Nationalrat. Allerdings sind diese Werte im Fall von Obwalden, Nidwalden, Glarus und Appenzell Innerrhoden wenig aussagekräftig, da diesen Kantonen bloss ein Mandat im Nationalrat zusteht. Das gleiche gilt für die Kantone Uri und Appenzell Ausserrhoden, deren Frauenanteil im Nationalrat 100% beträgt [30].
Mit der Wahl von Nationalrätin Regina Aeppli gelang es der SP im Kanton Zürich, auf Kosten eines CVP-Mannes einen zweiten Sitz im Regierungsrat zu erobern. Damit wurde erstmals eine Frauenmehrheit in einer Kantonsregierung der Schweiz Realität [31].
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Arbeitswelt
Ausgehend von der Feststellung, dass sich in der Schweiz immer mehr Frauen selbständig machen, ersuchte Nationalrätin Fetz (sp, BS) den Bundesrat mit einem überwiesenen Postulat, einen Bericht über diese Unternehmerinnen zu erstatten und dabei insbesondere darzulegen, von welchen Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlichen Hand sie Unterstützung erwarten können und mit welchen Massnahmen und Empfehlungen sie besser gefördert werden könnten [32].
 
Familienpolitik
Gemäss einer ersten Teilauswertung der Volkszählung 2000 haben sich die Familienformen vor allem durch die Zunahme der Singles und der Paare ohne Kinder sowie der Einelternhaushalte weiterhin gewandelt, jedoch weniger schnell als im Jahrzehnt davor. Die Haushalte mit Paaren ohne Kinder nahmen zwischen 1990 und 2000 erneut um 12,5% zu; allerdings war ihr Wachstum zwischen 1980 und 1990 mit 28,9% wesentlich ausgeprägter gewesen. Dem stand die Abnahme der Haushalte eines Elternpaares mit einem oder mehreren Kindern gegenüber. Hatte dieser Haushalttyp zwischen 1980 und 1990 noch eine geringe Zunahme um 0,9% verzeichnet, ging er zwischen 1990 und 2000 um 2,3% zurück. Unter anderem aufgrund der steigenden Scheidungsziffern nahm seit 1990 die Zahl der Einelternhaushalte um 11,2% zu. Auch hier ging die Entwicklung im Vergleich zum vorangegangenen Dezennium (+16,6%) in die gleiche Richtung, jedoch verlangsamt. Die Konkubinatspaare mit einem oder mehreren Kindern nahmen ebenfalls weiter zu (+28,6%), jedoch deutlich weniger als zwischen 1980 und 1990 (+151%). Vier Fünftel der 1,45 Mio in einem Privathaushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren wohnen in einem Haushalt, der von einem verheirateten Paar geführt wird. Zusammen mit einem alleinstehenden Elternteil leben 13% und zusammen mit einem Paar ohne Trauschein 3% der Kinder. 22% der Kinder sind Einzelkinder, 78% leben mit Geschwistern zusammen, 31% sogar mit zwei oder mehr [33].
Mit 101 442 gültigen Unterschriften reichte die Gewerkschaft Travail.Suisse ihre Volksinitiative „für fairere Kinderzulagen“ ein. Nach dem Grundsatz „ein Kind – eine Zulage“ sollen für jedes Kind 450 Fr. pro Monat ausgerichtet werden, ungeachtet der Erwerbstätigkeit und des Wohnorts der Eltern. Nach Berechnungen von Travail.Suisse hätte die Initiative Gesamtkosten von 9,2 Mia Fr. zur Folge. Ziehe man jedoch die bestehenden Zulagen sowie höhere Steuereinnahmen und die Entlastung bei den Bedarfsleistungen in Betracht, ergäben sich unter dem Strich lediglich noch Mehrkosten von knapp 4 Mia Fr. pro Jahr. Gemäss Initiativtext müssten Bund und Kantone dafür aufkommen, weil die Wirtschaft nicht stärker belastet werden soll als heute [34].
Die Interessengemeinschaft der kinderreichen Familien „Familien 3plus“ lancierte im Herbst ihre im Vorjahr angekündigte Volksinitiative „Für die Familie – Kinder sichern Zukunft“. Sie verlangt einen Abzug bei der Bundessteuer von mindestens 13 000 Fr. pro Kind, einen pauschalen Kinderbetreuungsabzug von 15 000 Fr. pro Jahr sowie eine Bundesgesetzgebung, die sicherstellt, dass analoge Abzüge auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern eingeführt werden [35].
2001 hatte der Nationalrat zwei parlamentarische Initiativen (Fehr, sp, ZH und Meier-Schatz, cvp, SG) angenommen, welche für Eltern mit Kindern die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien nach dem so genannten „Tessiner Modell“ verlangen. Im Berichtsjahr äusserten sich nun die Sozialdirektoren der Kantone und der grossen Städte sehr positiv zu diesem Vorschlag, den sie als sinnvollen Beitrag bezeichneten, um der weit verbreiteten Familienarmut zu begegnen. Für die Bezüger haben EL gegenüber der Sozialhilfe den Vorteil, dass sie höher ausfallen und nicht rückerstattet werden müssen [36].
Am 1. Februar trat das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung in Kraft. Mit den dafür vorgesehenen Mitteln soll die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern gefördert werden. Für die ersten vier Jahre hatte das Parlament einen Verpflichtungskredit von 200 Mio Fr. bewilligt. Das Förderprogramm unterscheidet zwei Arten von Betreuungsplätzen: Kindertagesstätten – zum Beispiel Krippen – für kleinere Kinder und Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung wie etwa Mittagstische. Die Subventionen werden pauschal auf Grund der Öffnungszeiten ausbezahlt: Krippen erhalten maximal 5000 Fr. pro betreutes Kind, Einrichtungen für Mittagstische und Horte maximal 3000 Fr. Das Impulsprogramm stiess auf grosses Interesse, vor allem bei den Gemeinden. Bis zu Beginn des neuen Schuljahres bewilligte der Bund 60 Gesuche, mit denen 1230 Krippenplätze geschaffen wurden. Trotz dieses Erfolges beantragte die Spezialkommission des Nationalrates, im Entlastungsprogramm 2003 den Kredit von den vorgesehenen 120 Mio auf 40 Mio Fr. zusammenzustreichen und das Programm dann ganz aufzugeben; der Bundesrat hatte sich mit einer Kürzung um 12 Mio Fr. für das Jahr 2006 begnügen wollen. Im Plenum setzte eine von der CVP unterstützte linke Minderheit aber durch, dass gar keine Abstriche vorgenommen wurden. Der Ständerat, der bis zum Ende der Differenzbereinigung dem Antrag des Bundesrates folgen wollte, schloss sich schliesslich nach der Einigungskonferenz dem Beschluss der grossen Kammer an [37].
Mit 105 zu 58 lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) ab, die einen viermonatigen Elternurlaub bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres eines Kindes verlangte. Dieser sollte von jenem erwerbstätigen Elternteil bezogen werden können, der sich vorwiegend um die Betreuung des Kleinkindes kümmert, resp. je zur Hälfte von beiden Elternteilen. Der Erwerbsausfall sollte zu 80% abgegolten werden, allerdings plafoniert auf das Anderthalbfache des durchschnittlichen Bruttogehalts in der Schweiz. Die Initiative wurde von der SP unterstützt, von den bürgerlichen Parteien aber wegen der unklaren Finanzierung abgelehnt. Zudem wurde darauf verwiesen, dass mehrere familienpolitische Vorschläge in der parlamentarischen Beratung seien, die Vorrang haben müssten. Ebenfalls verworfen (mit 114 zu 68 Stimmen) wurde eine weitere parlamentarische Initiative Teuscher, die durch eine Revision des OR erreichen wollte, dass erwerbstätigen Eltern eines Kindes unter 13 Jahren eine bezahlte fünfte Urlaubswoche gewährt werden muss. Die Kommission machte für die Ablehnung die Ungleichbehandlung von Eltern mit jüngeren und jenen mit älteren Kindern geltend sowie die Verringerung der Chancen von Erwerbstätigen mit Elternpflichten auf dem Arbeitsmarkt [38].
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Ehe- und Scheidungsrecht
Einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat die in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative vorgenommene Änderung des Zivilgesetzbuches gut, welche die Trennungszeit im Fall einer nicht einvernehmlichen Scheidung von vier auf zwei Jahre reduziert. Die längere Trennungszeit war ursprünglich zum Schutz von Frauen mit Kindern in die Revision des Eheschliessungs- und Scheidungsrechts aufgenommen worden, die 2001 in Kraft trat. In der Praxis hatte sich aber immer wieder gezeigt, dass dies oft zu unhaltbaren Zuständen führte und nicht selten auch zur „Erpressung“ des Scheidungswilligen durch den Ehepartner, der sich einer Scheidung widersetzt. Der Ständerat stimmte oppositionslos zu [39].
Nach dem Nationalrat im Vorjahr hiess auch der Ständerat oppositionslos eine Motion aus der grossen Kammer gut, die verlangt, das Eheverbot für Stiefverhältnisse sei aufzuheben [40].
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Alternative Lebensformen
In der Wintersession behandelte der Nationalrat als erster das neue Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Damit können sich homosexuelle Paare auf dem Zivilstandsamt eintragen lassen und werden so im Erbrecht, im Ausländerrecht, im Sozialversicherungsrecht, bei der beruflichen Vorsorge sowie im Steuerrecht den Ehepaaren gleichgestellt. Eine Auflösung der Partnerschaft muss mit richterlichem Beschluss erfolgen und ist erst nach einem Jahr der Trennung möglich. In der Eintretensdebatte sagte Bundesrätin Metzler, das Gesetz setze ein Zeichen der Toleranz und helfe Diskriminierungen abzubauen. Sie betonte aber, das neu geschaffene Rechtsinstitut sei nicht mit der Ehe gleichzusetzen, sondern lediglich die rechtliche Absicherung von Lebensgemeinschaften zweier erwachsener Menschen. Gegen Eintreten sprachen sich die SVP sowie die EVP/EDU-Fraktion aus. Die SVP kritisierte, mit dem neuen Gesetz werde nur ein unnötiger neuer bürokratischer Apparat aufgezogen. Grundsätzlicher gegen das Gesetz wandte sich die EDU: die gleichgeschlechtliche Lebensweise sei widernatürlich und widerspreche der Schöpfungsordnung Gottes. Als falsches Signal wertete auch die EVP die neue Rechtsform, weil sie als eigentliche Alternative neben die Ehe gestellt werde. Eintreten wurde mit 125 zu 55 beschlossen. Ein Antrag aus der CVP, die Anerkennung der Partnerschaft nur in Form einer notariellen Erklärung zu ermöglichen, wurde in ähnlichem Stimmenverhältnis abgelehnt.
In der Detailberatung gab vor allem die Frage zu reden, ob den gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Möglichkeit der gemeinsamen Adoption eines Kindes offen stehen soll. Bundesrätin Metzler begründete das vom Bundesrat vorgeschlagene Verbot der Adoption sowie den verweigerten Zugang zur medizinisch assistierten Fortpflanzung damit, dass man nicht einem Kind rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter zuordnen sollte, da damit die bisherigen Prinzipien des Kindesrechts durchbrochen würden. Demgegenüber plädierten zwei links-grüne Kommissionsminderheiten dafür, das Verbot ganz zu streichen oder zumindest die Adoption von leiblichen Kindern eines Partners oder einer Partnerin zuzulassen, wenn sich dies für das Wohl des Kindes vorteilhaft erweist. Diese Anträge wurden mit 111 zu 72 resp. 116 zu 56 Stimmen abgelehnt. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 118 gegen 50 Stimmen. Die Neinstimmen stammten von der geschlossenen EDU/EVP-Fraktion, von einer Mehrheit der SVP- sowie einer Minderheit der CVP-Fraktion. Vor der Abstimmung hatte ein Vertreter der EDU erklärt, seine Partei werde gegen das Gesetz das Referendum ergreifen [41].
Nachdem die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im Vorjahr das neue Partnerschaftsgesetz gutgeheissen hatten, wurde dieses auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können sich gleichgeschlechtliche Paare, die einen gemeinsamen Wohnsitz haben, bei den Zivilstandsämtern registrieren lassen. Sie sind bei den Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie der Sozialhilfe den Ehepaaren gleichgestellt. Alle Bereiche die der Bund regelt, sind ausgeklammert, beispielsweise die Einkommens- und Vermögenssteuer oder Adoptionen. In den ersten sechs Monaten liessen sich fast 200 Paare, davon vier Fünftel männliche, bei den Zivilstandsämtern eintragen [42].
 
Kinder- und Jugendpolitik
Im Auftrag des Bundesamtes für Kultur erstellte der Vizepräsident der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen einen Bericht über die Jugendpolitik in den Kantonen. Hauptfazit der Studie war, dass in den meisten Kantonen Jugendpolitik ein Flickwerk ist. Nur wenige kennen eine Koordination der verschiedenen jugendpolitischen Massnahmen. Die Kantone Bern und Genf nehmen hier die Spitzenplätze ein. Auch sehen sie nur vereinzelt eine grössere Partizipation der Jugendlichen am öffentlichen Leben vor. Lediglich drei Kantone (BL, FR, VS) zeichnen sich durch einen Jugendrat oder eine Jugendkommission aus, die in die staatlichen Strukturen eingebunden sind. Einige Kantone kennen das Institut des Jugendparlaments. Immerhin verfügen 20 Kantone über eine Gesetzgebung mit Bestimmungen zur Partizipation im schulischen Bereich. Der Autor empfahl unter anderem, jugendspezifische Stellen in ein und derselben Verwaltungseinheit zusammenzunehmen oder einen koordinierenden Jugendbeauftragten einzusetzen. Der Bund könnte die Kohärenz der Jugendpolitik in den Kantonen mit einer klareren Aufgabenteilung verbessern, weshalb die Forderung nach einem Rahmengesetz, wie sie die Motion Janiak (sp, BL) verlangt hatte, gerechtfertigt sei [43].
Wie eine neue internationale Studie zeigte, ist die Schweizer Jugend im Vergleich mit Jugendlichen anderer Länder politisch schlecht gebildet. Bei den Fragen nach dem politischen Wissen lagen die Ergebnisse der rund 3100 befragten Schweizer Schülerinnen und Schüler im hinteren Mittelfeld, beim Interesse an Politik sogar im letzten Drittel. Am schlechtesten schnitten die hiesigen Jugendlichen bei der Frage ab, ob sie als Erwachsene wählen werden. Nur gerade jeder Zweite beantwortete die Frage mit Ja. Damit nahm die Schweiz den letzten Platz ein. In Zypern, Spitzenreiterin in vielen Kategorien, erklärten über 90% der Jugendlichen, dereinst wählen zu wollen. Gross erschien hingegen das Vertrauen in die politischen Institutionen und Behörden. Bei der Frage nach dem Vertrauen in die staatlichen Institutionen belegte die Schweiz Platz drei, bei jener nach dem Vertrauen in die Regierung Platz zwei [44].
Da aus heutiger Sicht das Haager Übereinkommen über die internationalen Kindesentführungen zu wenig differenziert erscheint, forderte Nationalrätin Leuthard (cvp, AG) den Bundesrat in einer mit seinem Einverständnis überwiesenen Motion auf, sich für eine Anpassung der Konvention sowie für eine kindergerechte Handhabung der bestehenden Normen einzusetzen [45].
Der Bundesrat war auch bereit, ein Postulat Leuthard entgegen zu nehmen, das ihn einlädt, anhand der zu eruierenden Ursachen und Hintergründe der ständig im Steigen begriffenen Gewalt, Jugendkriminalität und auch der Jugendsuizidrate ein Konzept mit konkreten Massnahmen auf gesellschaftlicher und politischer Ebene zu erstellen. Dabei seien schon vorgeschlagene und neue Massnahmen gegeneinander abzuwägen. Schliesslich sei ein Überblick über die in den letzten Jahren bereits eingeleiteten Massnahmen auf Stufe Bund, Kantone und Städte/Gemeinden zu geben und deren Wirksamkeit qualitativ zu bewerten [46].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat knapp eine Motion angenommen, welche eine stärkere Förderung der Freiwilligenarbeit Jugendlicher verlangte. Der Ständerat folgte nun aber dem Antrag des Bundesrates, der erneut auf die Möglichkeiten im Jugendförderungsgesetz verwies, und verabschiedete den Vorstoss nur als Postulat beider Räte [47].
 
Alterspolitik
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Leutenegger-Oberholzer (sp, BL) den Bundesrat verpflichten, die konzeptionellen Grundlagen für eine schweizerische Alterspolitik zu entwickeln, die nötigen personellen und finanziellen Ressourcen dafür bereitzustellen und dem Parlament gegebenenfalls die erforderlichen gesetzlichen Massnahmen vorzulegen. Insbesondere sollte abgeklärt werden, wie die Leistungen und Kompetenzen der Seniorinnen und Senioren vermehrt gesellschaftliche Anerkennung finden und die Nichtdiskriminierung durchgesetzt werden können, sowie welche Ressourcen beim Bund und allenfalls auf kantonaler Ebene für die Durchsetzung einer effektiven Alterspolitik erforderlich sind. Der Bundesrat verwies auf bereits getroffene Massnahmen sowie auf den Umstand, dass in zentralen Bereichen, so etwa im Gesundheits- und Sozialbereich, primär die Kantone zuständig sind. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen [48].
 
Behinderte
Weil ihnen das im Sinn eines indirekten Gegenvorschlags im Vorjahr verabschiedete Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG) ungenügend erschien, beschlossen die Behindertenorganisationen, zwar nicht das Referendum zu ergreifen, um den Kampf nicht an zwei Fronten führen zu müssen, ihre Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ aber aufrecht zu erhalten. Die Initiative verlangte eine Gewährleistung des Zugangs zu Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Bundesrat und Parlament hatten die Initiative mit dem Argument der nicht abschätzbaren Kosten abgelehnt, die Stossrichtung des Begehrens im BehiG zwar berücksichtigt, aber doch deutlich abgeschwächt [49].
In der Abstimmungskampagne betonten die Befürworter, ihr Anliegen – freier Zugang zu allen Gesellschaftsbereichen – sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Es würden keine überrissenen Forderungen gestellt, sondern nur der Grundsatz verankert, dass für die Probleme der Behinderten verhältnismässige Lösungen zu finden seien. Eine bessere Einbindung der Behinderten wäre auch ein Beitrag zur Entlastung der defizitären IV. Mit starker Unterstützung der Wirtschaftsverbände konterten die Gegner, die Initiative sei eben gerade nicht verhältnismässig. Das Fehlen von Übergangsfristen (im BehiG 20 Jahre für Bauten und Anlagen, 10 Jahre für Dienstleistungen im Kommunikationsbereich) werde innerhalb weniger Jahre zu einem Kostenschub von rund 4 Mia Fr. allein im öffentlichen Verkehr führen. Das generelle Klagerecht der Behinderten (im BehiG sehr eng definiert) werde eine Prozesslawine mit ungewissem Ausgang auslösen [50].
In der Volksabstimmung vom 18. Mai blieb die Initiative chancenlos. Sie wurde von über 62% der Stimmenden und in 23 Kantonen abgelehnt. Am schlechtesten schnitt sie in Appenzell Innerrhoden ab (79,9% Nein), nur wenig besser in Ausserrhoden (75,2%). Weitere sieben Stände (LU, NW, OW, TG, SG, SZ, ZG) meldeten Nein-Mehrheiten von über 70%. Knapp abgelehnt wurde die Initiative in den Kantonen Freiburg (54,0% Nein), Neuenburg (55,2), Waadt (56,2), Wallis (57,2) und Basel-Stadt (57,8). Von den drei Kantonen, welche die Behinderteninitiative guthiessen, tat dies Genf mit 59,0% Ja am deutlichsten. Etwas schwächer fiel die Zustimmung im Jura (54,9) und im Tessin (54,0) aus [51]. Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass vor allem die politischen Merkmale für das Abstimmungsverhalten ausschlaggebend waren. Während eine grosse Mehrheit der SP-Anhängerschaft der Initiative zustimmte (70%), lehnten sie 86% der SVP-Sympathisanten ab. Klar wurde die Initiative auch von den Anhängerschaften der CVP und der FDP mit 74 resp. 77% verworfen [52].
Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“
Abstimmung vom 18. Mai 2003

Beteiligung: 49,7%
Ja: 870 249 (37,7%) / 17 6/2 Stände
Nein: 1 439 893 (62,3%) / 3 Stände
Parolen:
Ja: SP, GP, CSP, PdA, JFDP; SGB, Travail.Suisse
Nein: FDP (2*), CVP (4*), SVP (1*), LP (1*), SD, EDU, FP; economiesuisse, SGV, ZSA
Stimmenthaltung:Lega

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Mit zwei Motionen forderte Nationalrat Joder (svp, BE) Erleichterungen für Hörbehinderte. Einerseits sollten bauliche und technische Massnahmen ergriffen werden, welchen es hörbehinderten Personen erlauben, das Parlamentsgebäude zu nutzen. Joder dachte in diesem Zusammenhang in erster Linie an induktive Hör- und Übertragungsanlagen. Andererseits sollten im Zug des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen die Sendeunternehmen verpflichtet werden, zwischen 18 und 24 Uhr sämtliche Fernsehsendungen mit Untertiteln auszustrahlen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, versprach aber, wenn möglich noch Verbesserungen vorzunehmen. Auf seinen Antrag wurden die Motionen in Postulatsform verabschiedet [53].
Als schweizerische Pioniertat schuf der Kanton Basel-Stadt per 1. September die Stelle eines vollamtlichen Beauftragten für die Gleichstellung und Integration der Behinderten [54].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeine Fragen
Waldmann, Bernhard, Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs. 2 BV als besonderer Gleichheitssatz, Bern 2003.
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Ausländerpolitik
Bianchi, Doris, Die Integration der ausländischen Bevölkerung: der Integrationsprozess im Lichte des schweizerischen Verfassungsrechts, Zürich 2003.
Bolzmann, Claudio / Fibbi, Rosita / Vial, Marie, Le processus d’intégration des jeunes adultes issus de la migration espagnole et italienne en Suisse, Zurich 2003.
Efionayi-Mäder, Denise / Achermann, Christin, Leben ohne Bewilligung in der Schweiz: Auswirkungen auf den sozialen Schutz, Bern (BSV) 2003.
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Gerber, Brigitta, Die antirassistische Bewegung in der Schweiz: Organisationen, Netzwerke und Aktionen, Zürich 2003.
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Wicker, Hans-Rudolf et al. (Hg.), Migration und die Schweiz. Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms „Migration und interkulturelle Beziehungen“, Zürich 2003.
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Jenische
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Frauen
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Der kleine Unterschied in den Staatsfinanzen: Geschlechterdifferenzierte Rechnungsanalysen im Kanton Baselstadt, Basel (Gleichstellungsbüro Basel-Stadt) 2003.
Lischetti, Barbara / Michel, Christine (Hg.), Vom Störfall zur Schlüsselfunktion? Fazit und Ausblick nach 10 Jahren universitärer Gleichstellungspolitik, Bern (Universität Bern, Abteilung für die Gleichstellung von Frauen und Männern) 2003.
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Familienpolitik
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Kinder- und Jugendpolitik
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. Bericht der Eidg. Kommission für Jugendfragen über die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Bern (EKJ) 2003.
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Alterspolitik
Huber, Andreas, Sog des Südens. Altersmigration von der Schweiz nach Spanien am Beispiel Costa Blanca, Zürich 2003.
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Behinderte
CHSS, 2003, Nr. 1, S. 7-27 (Schwerpunktthema „Die Situation der behinderten Menschen in der Schweiz im EU-Jahr der Behinderten“).
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M.B.
 
[1] Lit. Wicker/Fibbi/Haug; Presse vom 29.1.03.
[2] Presse vom 8.3.03.
[3] Presse vom 15.7.03. Siehe SPJ 2001, S. 203 f.
[4] Presse vom 24.2.04. Vgl. SPJ 2002, S. 234. Entgegen der Entwicklung der Vorjahre war die Zahl der Einbürgerungen leicht rückläufig. Siehe dazu oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).
[5] BBl, 2003, S. 2059 ff.; NZZ, 12.3.03. Das Bundesgericht erklärte eine Volksinitiative der Stadtzürcher SD als Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung für ungültig; die Initiative hatte zum Ziel, Zürich als „schweizerisch geprägte Stadt zu erhalten“ und den Schweizerinnen und Schweizern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens Vorrang zuzugestehen (BaZ, 11.12.03).
[6] Presse vom 3.6.03. Siehe SPJ 2001, S. 55. Zur Ausdehnung des FZA auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten siehe oben, Teil I, 2 (Europe: UE).
[7] Presse vom 18.1.03; NZZ, 1.2.03; TA, 3.2.03. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Frage im NR: AB NR, 2003, S. 150. In einem konkreten Fall entschied das Aargauer Rekursgericht im Ausländerrecht allerdings gegen das Urteil des BG (NZZ, 30.8.03). Zum neuen AuG siehe unten, Flüchtlingspolitik.
[8] Presse vom 22.1.03; NZZ, 8.11.03. Die EKA zeigte sich beunruhigt über den raueren Ton in der Ausländer- und Asylpolitik, der im Vorfeld der eidg. Wahlen Einzug hielt (Presse vom 22.1.03). Siehe auch eine Interpellation Bühlmann (gp, LU) für eine Öffentlichkeitskampagne zur Versachlichung der Migrationsdebatte: AB NR, 2003, S. 1236 und Beilagen III, S. 498 f. Zu einer Parteienbilanz der Legislatur 1999-2003 in ausländer- und asylpolitischer Hinsicht vgl. NZZ, 29.7.03.
[9] Presse vom 14.5. und 24.5.03; NZZ, 14.8.03 (Bedeutung der Vereine).
[10] Lit. Stärken; NZZ, 25.6.03. Zur schulischen und beruflichen Situation der Kinder von Immigranten siehe auch die Nr. 2 von Terra cognita, der Zeitschrift der EKA.
[11] Lit. Bolzmann et al.; BaZ, 19.7.03; BZ, 26.7.03. Für eine Studie zu den deutlich geringeren Arbeitsmarktchancen junger Ausländer, die nicht in der Schweiz geboren, aber hier zur Schule gegangen sind, siehe NZZ, 1.11.03. In Aarau tagte Ende November das 1. Migrantinnen- und Migrantenparlament der Schweiz, das drei Resolutionen zu Bildung, Einbürgerungen und politischen Rechten verabschiedete (NZZ, 24.11.03).
[12] Presse vom 8.1. und 17.1.04. Siehe SPJ 2002, S. 236.
[13] Presse vom 11.1.04.
[14] NZZ, 7.1. und 3.7.03.
[15] Presse vom 11.6. und 15.9.03.
[16] Presse vom 10.1.03. Zur SVP-Initiative siehe SPJ 2002, S. 237 f.
[17] Presse vom 13.2., 14.2., und 5.4.03; TA, 15.2.03. Vgl. SPJ 2000, S. 244.
[18] BBl, 2003, S. 5689 ff.; Presse vom 3.6.03; TA, 10.6.03 (Interview BFF-Direktor). Das EP 03 wurde von einer Spezialkommission vorberaten. Siehe dazu auch die Antworten des BR auf Fragen aus der SP-Fraktion (AB NR, 2003, S. 897 ff.). Ähnlichlautende Vorschläge machten die acht Ostschweizer Kantone in einer Eingabe an den BR (TA, 13.11.03). Eine Motion der SVP-Fraktion, den illegalen Aufenthalt als Straftatbestand mit mindestens sechsmonatiger Inhaftierung ins Strafrecht aufzunehmen, wurde bekämpft und die Behandlung deshalb verschoben (AB NR, 2003, S. 2119).
[19] AB SR, 2003, S. 792 ff.; AB NR, 2003, S. 1589 ff. Das EP 03 wird oben, Teil I, 5 (Sanierungsmassnahmen) behandelt.
[20] AB SR, 2003, S. 1050 f.; AB NR, 2003, S. 1836 ff.; NZZ, 17.10.03. Zu den Auswirkungen siehe auch eine Interpellation im NR: AB NR, 2003, S. 1051 ff.
[21] Presse vom 26.6.03.
[22] Presse vom 8.1.-11.1.03; TA, 20.2. und 5.3.03. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Frage und eine Interpellation im NR: AB NR, 2003, Beilagen I, S. 595 und III, S. 411 ff. Im Berichtsjahr konnten Rückübernahmeabkommen mit Nigeria, Armenien, der Ukraine und Spanien abgeschlossen werden (TA, 8.1. und 12.7.03; NZZ, 10.1.03; Presse vom 11.9., 31.10 und 14.11.03).
[23] AB NR, 2003, S. 501 und 1487 ff. In gleiche Richtung wie die Vorstösse Hess und Lalive d’Epinay geht eine im Berichtsjahr eingereichte Standesinitiative des Kantons Aargau (Geschäft 03.304).
[24] Presse vom 1.2.03; TA, 4.2., 14.2. und 10.4.03; SoZ, 9.2.03; NLZ, 13.2., 1.3. und 19.9.03; 24h, 30.6.03.
[25] Presse vom 29.3.03.
[26] AB NR, 2003, S. 1727. In Zürich wurde im November von der Radgenossenschaft der Landstrasse, der Interessengemeinschaft der Fahrenden in der Schweiz, das weltweit erste Dokumentations- und Begegnungszentrum der Jenischen eröffnet (NZZ, 8.11.03).
[27] NZZ,18.1.03. Zur Gewalt in Ehe- und Partnerschaft siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[28] Lit. Branger et al.; Presse vom 28.11.03. Der NR überwies ein Postulat Teuscher (gp, BE) für einen Bericht über den Stand der Lohngleichheit (AB NR, 2003, S. 2121). Eine Studie im Kanton Zürich ergab, dass die Lohnunterschiede bei älteren Frauen besonders markant sind (TA, 31.10.03). An der Spitze der börsenkotierten Schweizer Firmen sind die Frauen krass untervertreten: Auf 35 Geschäftsleitungsmitglieder kommt eine Frau, bei den Verwaltungsräten ist das Verhältnis 25:1 (BZ, 3.12.03). Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann startete unter dem Titel „Fairplay-at-work“ eine Kampagne, welche mit der Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen und Teilzeitarbeit erreichen will, dass die Bereiche Beruf und Familie besser miteinander vereinbart werden können (Presse vom 25.3.03).
[29] Presse vom 2.9.03.
[30] Lit. Seitz /Schneider; Presse vom 11.6.04. Siehe oben, Teil I, 1e (Elections fédérales) . Zu Massnahmen zur Frauenförderung für die Wahlen 2003 vgl. die Antwort des BR auf eine Anfrage im NR: AB NR, 2003, Beilagen IV, S. 264 f. sowie SPJ 2002, S. 43 f.
[31] Presse vom 7.4.03. Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1e (Election des gouvernements cantonaux).
[32] AB NR, 2003, S. 1728. Siehe dazu Neuhaus, Marianne, „Unternehmerinnen – ein ungenutztes Potenzial der Schweizer Wirtschaft“, in Die Volkswirtschaft, 2003, Nr. 12, S. 43-46.
[33] Pressemitteilung des BFS vom 2.9.03; Presse vom 3.9.03. Siehe auch oben, Teil I, 7a (Bevölkerungsentwicklung).
[34] BBl, 2003, S. 3542 f.; Presse vom 12.4.03. Heute variieren die Zulagen je nach Kanton zwischen 150 und 444 Fr. pro Monat.
[35] BBl, 2003, S. 6255 ff.; Presse vom 10.10.03. Siehe SPJ 2002, S. 243. Zur Reform der Familienbesteuerung siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
[36] Presse vom 21.6.03. Siehe SPJ 2001, S. 209 f. sowie oben, Teil I, 7b (Sozialhilfe). Zu seinen familienpolitischen Zielen äusserte sich der BR in seiner Antwort auf eine Interpellation im NR: AB NR, 2003, Beilagen I, S. 515 ff.
[37] BBl, 2003, S. 5694 f.; AB SR, 2003, S. 808 f., 1057, 1124 und 1155; AB NR, 2003, S. 1647 ff., 1850 ff., 1909 f. und 1946; NZZ, 29.1.03; Presse vom 4.8.03; CHSS, 2003, S. 33 f. und 180. Siehe SPJ 2002, S. 243 f.
[38] AB NR, 2003, S. 495 ff. Zum bezahlten Mutterschaftsurlaub siehe oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung).
[39] BBl, 2003, S. 5825 ff. (BR); AB NR, 2003, S. 1478 ff. und 2129; AB SR, 2003, S. 1148 und 1246; BBl, 2003, S. 8201 f. Siehe SPJ 2002, S. 245.
[40] AB SR, 2003, S. 1017. Siehe SPJ 2002, S. 245.
[41] AB NR, 2003, S. 1809 ff., 1823 ff. und 1828 ff. SVP und EVP distanzierten sich mehr oder weniger klar von der Referendumsankündigung der EDU (Presse vom 4.12.03). Zum Druck, den die katholischen Bischöfe der Schweiz vor der Beratung der Vorlage auf die CVP ausübten, siehe unten, Teil I, 8b (Kirchen).
[42] NZZ, 6.6., 2.7. und 28.9.03; TA, 29.12.03.
[43] Lit. Frossard; Presse vom 26.5.03. Siehe SPJ 2001, S. 231 f. und 2002, S. 248 f. Für eine im Auftrag von UNICEF Schweiz erstellte Studie, die ebenfalls die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Schweizer Kinder und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft bemängelte, siehe Presse vom 11.2.03.
[44] Lit. Oser/Biedermann; Bund, 11.8.03. Dennoch kandidierten rund 400 junge Erwachsene für den NR (BaZ, 23.8.03). Zum starken Engagement der Schweizer Schülerinnen und Schüler bei den Demonstrationen gegen den Irakkrieg siehe Presse vom 22.3. und 24.3.03; BaZ, 12.4.03; BZ, 19.4.03 sowie oben, Teil I, 1b (Politische Manifestationen).
[45] AB NR, 2003, S. 1723. Siehe auch die Antwort des BR auf drei Fragen aus dem NR (AB NR, 2003, Beilagen I, S. 62 ff. und 605). Für umstrittene Bundesgerichtsurteile in diesem Bereich vgl. BaZ, 23.7.03. Zu Massnahmen gegen die Pädophilie, insbesondere im Internet siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[46] AB NR, 2003, S. 1726. Zu einer ETH-Studie über Jugendgewalt siehe TA, 18.3.03. Zur Jugendkriminalität vgl. NZZ, 11.11.03. Für eine Studie, die zeigte, dass sich die psychische Gesundheit der Schweizer Jugend seit 1993 stark verschlechtert hat, wobei insbesondere Stressgefühle und der Konsum von bewusstseinsverändernden Substanzen zugenommen haben, siehe Presse vom 20.11.03.
[47] AB SR, 2003, S. 558. Siehe SPJ 2002, S. 249.
[48] AB NR, 2003, S. 2118 und Beilagen V, S. 509 f. Zur Einschränkung des passiven Wahlrechts für ältere Personen siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht).
[49] NZZ, 11.1. und 13.1.03. Siehe SPJ 2002, S. 250 f. Das BehiG tritt auf den 1.1.2004 in Kraft. Dann nimmt auch das neu geschaffene Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen seine Tätigkeit auf (CHSS, 2003, S. 179 f.).
[50] Presse vom 26.2.-16.5.03; insbesondere: Presse vom 26.2. (Initianten), 28.2. (BR), 25.3. (Gegner) und 28.4.03 (Kundgebung); BZ, 31.1.03 (BR Metzler); NZZ, 1.4., 8.4. und 24.4.03. Zur Abstimmungskampagne siehe eine Frage Suter (fdp, BE) und die Antwort des BR (AB NR, 2003, S. 151 und Beilagen I, S. 556). Für die Auswirkungen des NFA und des Entlastungsprogramms 2003 auf die Behinderteninstitutionen vgl. oben, Teil I, 1 d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen) sowie AB NR, 2003, S. 1011 und Beilagen III, S. 563.
[51] BBl, 2003, S. 5164 ff.; Presse vom 19.5.03.
[52] Blaser, Cornelia et al., Analyse der eidg. Abstimmung vom 18. Mai 2003, VOX Nr. 81, Zürich 2003.
[53] AB NR, 2003, S. 501 f.
[54] TA, 14.8.03.
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