Année politique Suisse 2005 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
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Steuerharmonisierung
Ende April gab der Bundesrat den Bericht „Um- und Durchsetzung der Steuerharmonisierung“ in die Vernehmlassung. Der Bericht empfiehlt die Schaffung einer Kontrollinstanz, welche die kantonalen Steuergesetze und die darauf gestützte Praxis auf ihre Übereinstimmung mit der formellen Steuerharmonisierung überprüft und nötigenfalls ein Verfahren einleitet. Die bürgerlichen Parteien lehnten ein solches Organ ab, weil sie dadurch die kantonale Steuerhoheit bedroht sahen. Die Kantone selber hegten keine diesbezüglichen Befürchtungen; die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren hatte sich schon im vergangenen September lediglich gegen die Stimme Genfs für die Schaffung einer Kontrollinstanz ausgesprochen. Unterstützung erhielt das Modell des Bundesrates auch von der SP [1].
In ihren Antworten auf zwei Vorstösse Berberat (sp, NE) erklärte die Regierung, dass die Quellensteuer nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erhoben werde. Eine Ausdehnung der Quellensteuer auf alle Arbeitnehmenden würde das bestehende Steuersystem nicht nur komplizieren, sondern sei auch mit den geltenden Regelungen nicht vereinbar. Denkbar sei hingegen die Einführung von obligatorischen Vorauszahlungen, um säumige Zahler mit solchen, die ihre Steuern rechtzeitig entrichten, gleichzustellen [2].
Mit 87:67 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) im Vorprüfungsverfahren ab. Der Vorstoss verlangte die Aufhebung der Besteuerung nach Aufwand. Diese steht Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens zehn Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. In der Regel handeln die Steuerbehörden eine Pauschalsteuer aus, deren Bemessung aufgrund des Lebenshaltungsaufwandes der Steuerpflichtigen und ihrer Familien erfolgt; bei der direkten Bundessteuer beträgt sie mindestens den fünffachen Mietzins oder den fünffachen Eigenmietwert. Nach Auffassung der Linken profitierten nur mobile Reiche von dieser Art der Steuererhebung, die zudem den Ruf der Schweiz als Steuerumgehungsparadies zementiere. Die Bürgerlichen wiesen auf die vorhandenen Kontrollen hin; darüber hinaus sei davon auszugehen, dass ein beträchtlicher Teil der Vermögensbestandteile und Einkommensquellen der Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, im Ausland liege, so dass die Schweizer Steuerbehörden oft nicht in der Lage seien, eine sachgemässe Veranlagung durchzuführen. Diese Art der Besteuerung stelle demnach keine Privilegierung dar, sondern sei aus praktischen Gründen angebracht. Ausserdem verfügten diverse europäische Staaten über steuerliche Ausnahmeregelungen für Ausländer, wodurch ein Wettbewerb entstehe, dem sich die Schweiz nicht entziehen könne [3].
Um reiche Steuerzahler anzulocken, führte der Kanton Obwalden ein degressives Steuermodell für hohe Einkommen ein, was die Linke heftig kritisierte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Rey (sp, VS) hielt der Bundesrat fest, dass sich eine politische Begrenzung des interkantonalen Steuerwettbewerbs nur dann aufdränge, wenn dieser die Kantone zwinge, die Steuern auf ein Niveau zu senken, das die Finanzierung der öffentlichen Leistungen verunmöglicht. Je nach konkreter Ausgestaltung könne ein degressiver Steuertarif den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie das Erfordernis einer rechtsgleichen Besteuerung verletzen. Dies zu überprüfen obliege den Gerichten. – Die kantonalen Finanzdirektoren gaben bekannt, dem Wettbewerb um die tiefsten Steuern mit einer Vereinbarung entgegentreten zu wollen [4].
Diskussionslos überwies der Ständerat eine im Vorjahr bereits von der grossen Kammer gebilligte Motion Banga (sp, SO), welche analog dem Sold für Militär- und Zivilschutzdienst sowie dem Taschengeld für Zivildienst den Feuerwehrsold von der direkten Bundessteuer befreien will [5].
In der Sommersession nahm die kleine Kammer die Beratungen zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in Angriff; da Mitarbeiteraktien und -optionen als Salärbestandteil stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Die Linke und vereinzelte FDP-Politiker kritisierten, dass es wegen fehlender statistischer Erhebungen nicht möglich sei, die finanziellen Folgen für Bund und Kantone abzuschätzen; es sei deshalb auch nicht korrekt, von einer haushaltsneutralen Vorlage zu sprechen. Mit 26:7 Stimmen lehnte der Rat jedoch einen entsprechenden Rückweisungsantrag ab, der vom Bundesrat zusätzliche Informationen verlangt hatte. In der Detailberatung wehrte sich die SP vergeblich gegen vorgesehene Steuerrabatte: Bei Mitarbeiteraktien mit einer Veräusserungssperre wollte sie den Diskont von 6% pro Sperrjahr (während längstens zehn Jahren) nicht generell, sondern nur für Beträge bis zu 50 000 Fr. gewähren; bei nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen, deren Besteuerung neu einheitlich statt bei der Zuteilung erst beim Ausübungszeitpunkt erfolgen soll, stemmte sie sich dagegen, dass der beim Ausüben der Option erzielte geldwertige Vorteil pro Sperrjahr um 10% (bis maximal 50%) vermindert wird. Beide Anliegen wurden mit 30:7 resp. 26:8 Stimmen abgelehnt. Bei der Ergänzung der Vorschriften zur Quellenbesteuerung beschloss der Ständerat mit 19:12 Stimmen, den vom Bundesrat vorgesehenen Maximalsteuersatz von 11,5% auf 10% zu senken. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 28:6 Stimmen bei zwei Enthaltungen [6].
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Familienbesteuerung
Im Berichtsjahr befasste sich das Parlament mehrfach mit der Familienbesteuerung: In der Frühlingssession lehnte der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Wallis ab, welche die Aufhebung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren verlangte, und zwar nach der im 2004 abgelehnten Steuerpaket enthaltenen Regelung. Gemäss dem Ständerat ist nach dem negativen Abstimmungsentscheid eine grundsätzliche Diskussion über alle möglichen Varianten notwendig, und diese brauche Zeit. Überwiesen wurde aber ein Postulat der ständerätlichen WAK, das den Bundesrat auffordert, bis im Sommer den im Postulat Lauri (svp, BE) verlangten Bericht zur Individualbesteuerung vorzulegen und einen Überblick über die im Parlament und in der Verwaltung pendenten familienpolitischen Massnahmen (Krankenversicherungsprämien für Kinder, Ehegatten- und Familienbesteuerung, Kinderzulagen etc.) zu erstellen und dabei die Auswirkungen auf die Familieneinkommen aller Einkommensklassen und den zur Verfügung stehenden Finanzrahmen zu berücksichtigen [7].
Obschon Bundesrat Merz das Parlament um einen klaren Richtungsentscheid in der Frage der Familienbesteuerung und eines allfälligen Wechsels hin zur Individualbesteuerung gebeten hatte, überwiesen die Räte bis im Herbst mehrere sich teilweise widersprechende Motionen: Während die FDP-Fraktion die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, forderten die Christlichdemokraten eine Gleichstellung der Ehepaare unabhängig vom System. Donzé (evp, BE) schlug zur Aufhebung der Diskriminierung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren die Prüfung eines Vollsplittings und die Einführung eines Kinderabzuges vom Steuerbetrag vor. Ein Begehren der SP, welches pro Kind ebenfalls einen Abzug nicht vom steuerbaren Einkommen, sondern vom Steuerbetrag sowie die Einführung der Individualbesteuerung ohne Zwischenstufe des Splittings vorsah, wurde vom Nationalrat hingegen abgelehnt, ebenso wie die in der CVP-Motion enthaltene Forderung nach einer Entlastung der Familien. Auf Zustimmung stiess jedoch eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG), welche den Kantonen die Wiedereinführung des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzugs ermöglicht. Der Ständerat überwies einen Vorstoss seiner WAK, welcher Sofortmassnahmen zur Reduktion der Diskriminierung bei der Ehegattenbesteuerung verlangt. Gemäss Kommissionssprecher Wicki (cvp, LU) verschliesse sich die Finanzdirektorenkonferenz der Diskussion um den Systemwechsel nicht, doch hege sie aufgrund der befürchteten Steuerausfälle Vorbehalte gegenüber der Individualbesteuerung. Zudem brauche der Systemwechsel Zeit; die Kantone rechneten für die nötige Gesetzesänderung und die Umsetzung der Verwaltungspraxis mit einer Frist von bis zu zehn Jahren [8].
Im Herbst gab der Bundesrat seine Vorschläge betreffend Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung in die Vernehmlassung. Um die bestehende Ungleichbehandlung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegenüber gleich situierten Zweiverdiener-Konkubinatspaaren abzubauen, änderte die Regierung den Zweiverdienerabzug. Konkret schlug sie vor, 50% des niedrigeren Ehepaarverdienstes bis zu einem Maximum von 55 000 Fr. zum Abzug zuzulassen. Die zu erwartenden Mindereinnahmen von 750 Mio Fr. sollten sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig finanziert werden [9]. In seinen Antworten auf zwei Anfragen Fehr (sp, ZH) bezüglich des Fahrplans zur Individualbesteuerung erklärte der Bundesrat, mit der Annahme widersprüchlicher Motionen habe das Parlament keinen wegweisenden Entscheid vorgelegt. Die Regierung werde daher den Grundsatzentscheid fällen und sich für eines der Steuersysteme entscheiden müssen, wolle jedoch vorerst die Auswertung der Vernehmlassung zu den Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung abwarten. Betreffend Steuergutschriften halte sie ungeachtet eines Systementscheides an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber Abzügen vom Steuerbetrag fest. Um eine allfällige Einführung erwerbsabhängiger Steuergutschriften zu prüfen, habe sie eine Expertenkommission eingesetzt [10].
Parteien, Kantone und Economiesuisse äusserten sich kritisch zum Ansinnen des Bundesrates. Das Ziel, die Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren aufzuheben, war unbestritten, ungeeignet und untauglich seien hingegen der vorgeschlagene Zweiverdienerabzug und die Gegenfinanzierung, weil sie zu einer Mehrbelastung der Alleinstehenden führten. Zudem hätten Zweiverdienerehepaare nun im Vergleich zu Einverdienerehepaaren und Konkubinatspaaren deutlich weniger zu bezahlen als nach geltendem Recht. SVP, CVP und Economiesuisse sprachen sich für ein Teilsplitting aus, das auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren befürwortete; SP und FDP bevorzugten die Einführung der Individualbesteuerung [11].
In der Wintersession lehnte der Ständerat eine Motion Saudan (fdp, GE) ab, welche verlangte, beim Ausgleich der kalten Progression dem realen Anstieg der obligatorischen Krankenkassenprämien besser Rechnung zu tragen, indem die in Frankenbeträgen festgesetzten Abzüge nicht entsprechend der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, sondern entsprechend dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg der obligatorischen Krankenversicherungsprämien angepasst werden. Gemäss Bundesrat ist ein Wechsel nicht gerechtfertigt, weil die Teuerung im Gesundheitswesen vom Landesindex der Konsumentenpreise erfasst und durch das Steuerrecht korrekt ausgeglichen wird [12].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Parmelin (svp, VD), die den Bundesrat beauftragt, die steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben [13].
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Unternehmensbesteuerung
In der Sommersession überwies der Ständerat ein Postulat Heberlein (fdp, ZH), das sich gegen die Verschärfung der bisherigen Praxis zur Besteuerung der Erbenholding richtet – gegen den Antrag des Bundesrates, der auf die unmittelbar bevorstehende Publikation der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II hinwies [14]. Ende Juni präsentierte er die entsprechende Vorlage, nachdem die Vernehmlassung im Vorjahr keine klare Mehrheit für eines der drei Modelle ergeben und das EFD darauf intensive Gespräche mit den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftskreisen geführt hatte. Der vorliegende Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Risikokapital und die KMU steuerlich zu entlasten: Nach geltendem Recht unterstehen ausgeschüttete Gewinne zunächst auf der Ebene des Unternehmens der Gewinnsteuer, anschliessend auf der Ebene des Aktionärs, der den Gewinn in Form von Dividenden erhält, der Einkommenssteuer. Neu sollen Dividenden im Privatvermögen nur noch zu 80% statt wie bisher zu 100% erfasst werden, bei Beteiligungen im Geschäftsvermögen zu 60%. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgt die Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne nach kantonalem Recht. Für die KMU sieht die Reform Erleichterungen bei Restrukturierungen sowie bei der Liquidation und der Übertragung von Personengesellschaften vor. Kurzfristig muss der Bund mit Mindererträgen von rund 40 Mio Fr. rechnen, längerfristig ergeben sich Mehrerträge von rund 55 Mio Fr. Die Mindereinnahmen der Kantone und Gemeinden hängen weitgehend von den Entscheidungen der Kantone ab [15].
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Neuer Lohnausweis
Der Präsident der basellandschaftlichen Wirtschaftskammer, Nationalrat Hans Rudolf Gysin (fdp), forderte in einer von 84 weiteren Ratsmitgliedern unterzeichneten Motion, die Einführung des neuen Lohnausweises um ein Jahr auf Anfang 2007 zu verschieben; die WAK-NR verlangte in einer Motion vom Bundesrat, sich ebenfalls für einen Aufschub einzusetzen; die Parlamente der Kantone Bern, Zürich und Schwyz verabschiedeten ihrerseits entsprechende Vorstösse. Ende April gab der Vorstand der Schweizerischen Steuerkonferenz dem Druck nach und beschloss, den neuen Lohnausweis erst auf Anfang 2007 einzuführen und startete im Juni die Testphase. Daraufhin lancierte der Zürcher Gewerbeverband eine kantonale Volksinitiative gegen die neue Regelung; diese führe zu übermässiger Bürokratie und beinhalte eine kalte Steuererhöhung. Falls das Begehren zustande kommt und die Mehrheit des Zürcher Kantonsrates ihm zustimmt, wird es als Standesinitiative den eidgenössischen Räten unterbreitet [16]. In der Sommersession lehnte der Nationalrat die Motion Gysin (fdp, BL) diskussionslos als erfüllt ab [17].
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Andere Steuerfragen
Ständerat Berset (sp, FR) beantragte in einem Postulat, dass nicht nur die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung von den Steuern abgezogen werden können, sondern auch die Ausbildungskosten. Aufgrund der Erklärung des Bundesrates, die Verwaltung arbeite in Beantwortung eines diesbezüglichen, im Vorjahr überwiesenen Vorstosses David (cvp, SG) bereits an einem entsprechenden Bericht, zog Berset sein Begehren zurück [18].
Der Nationalrat lehnte diskussionslos eine Motion Veillon (svp, VD) ab, welche verlangte, dass das von Unternehmern und Landwirten in den Betrieb investierte Vermögen im Falle von Gesuchen an soziale Institutionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Gemäss Bundesrat dränge sich keine Gesetzesänderung auf, da die Frage bei Ergänzungsleistungen wenig relevant sei beziehungsweise die Kantone für Krankenkassenprämienverbilligungen und Ausbildungsbeiträge zuständig seien [19].
 
[1] BBl, 2005, S. 2753; NZZ, 14.4. und 16.8.05; siehe auch die Antwort des BR auf die Frage Rey (sp, VS) in AB NR, 2005, S. 757.
[2] AB NR, 2005, S. 1804 f. und Beilagen IV, S. 170 f.; Lib. und NF, 1.10.05; Exp., 1.12.05.
[3] AB NR, 2005, S. 1483 ff.; SGT, 31.8.05; AZ und BaZ, 1.9.05; Bund, 3.9.05; TA, 30.9. und 5.11.05; Presse vom 7.10.05.
[4] AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 413 f.; Presse vom 12.-14.12. und 24.12.05.
[5] AB SR, 2005, S. 786; vgl. SPJ 2004, S. 106.
[6] AB SR, 2005, S. 420 ff.; TA, 7.12.05; vgl. SPJ 2004, S. 107.
[7] AB SR, 2005, S. 239 f.; vgl. SPJ 2003, S. 132 (Po. Lauri).
[8] AB NR, 2005, S. 851 ff.; AB SR, 2005, S. 786 ff.; siehe auch die noch nicht behandelte Motion 05.3299 der FDP-Fraktion; Presse vom 15.-16.6., 25.6. und 29.9.05.
[9] BBl, 2005, S. 5740; Presse vom 24.9.05; siehe auch die Antworten des BR auf eine Frage Darbellay (cvp, VS) und eine Einfache Anfrage Rey (sp, VS) in AB NR, 2005, S. 1320 f. und Beilagen I, S. 161 f.
[10] AB NR, 2005, Beilagen IV, S. 177 f. und 179 f.
[11] LT, 6.10. und 24.12.05; Bund und SGT, 26.10.05; Presse vom 9.12. und 28.12.05; SN, 16.12.05; AZ, 22.12.05; siehe auch den Beitrag von Hans Lauri (svp, BE) in NZZ, 27.10.05.
[12] AB SR, 2005, S. 1080 f.
[13] AB NR, 2005, S. 1973 und Beilagen IV, S. 264 f.; 24h, 29.8.05.
[14] AB SR, 2005, S. 592 ff.; siehe auch die noch nicht behandelten Motionen 04.3457 der FDP-Fraktion und 04.3600 Baumann (svp, TG).
[15] BBl, 2005, S. 4733 ff.; Presse vom 24.6.05; vgl. SPJ 2004, S. 107. Siehe auch die Antwort des BR auf eine dringliche Interpellation Reimann (svp, AG) in AB SR, 2005, S. 848 ff.; TA, 23.7.05.
[16] BZ, 4.2., 2.3., 13.4. und 30.8.05; BaZ, 2.4.05; Presse vom 29.4. und 22.6.05; SHZ, 11.5. und 25.5.05. Siehe auch den Beitrag von Sarah Dahinden in NZZ, 30.3.05 und das Streitgespräch zwischen den Nationalräten Ineichen (fdp, LU) und Lustenberger (cvp, LU) in NLZ, 21.4.05.
[17] AB NR, 2005, S. 950 und Beilagen II, S. 606 f.; siehe auch die noch nicht behandelte Motion 05.3225 der WAK-NR und die Antwort des BR auf eine Interpellation Freysinger (svp, VS) in AB NR, 2005, Beilagen II, S. 577.
[18] AB SR, 2005, S. 1078 ff.; Presse vom 10.11.05; vgl. SPJ 2004, S. 108.
[19] AB NR, 2005, S. 1971 und Beilagen IV, S. 334 f. Zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anreizen für die freiwillige Betreuung Betagter siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Joder (svp, BE) in AB NR, 2005, Beilagen I, S. 410 f.