Année politique Suisse 2008 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Gesundheitspolitik
Erstmals seit 15 Jahren erschien wieder ein umfassender
Gesundheitsbericht. Die wichtigsten Erkenntnisse sind beruhigend: Die Schweizer Bevölkerung verfügt im internationalen Vergleich über eine gute Gesundheit. Zwischen wirtschaftlichem Wohlergehen und Gesundheit besteht laut dem Gesundheitsbericht 2008 eine enge Verknüpfung. Die Zunahme der psychischen Störungen in der Bevölkerung und die wachsende Zahl der chronisch Kranken bedeuten für das schweizerische Gesundheitswesen eine besondere Herausforderung. Als Ursache dafür nennen die Verfasser des Berichts die demografische Alterung der Bevölkerung, Bedingungen in den Lebensverhältnissen sowie das individuelle Verhalten der betroffenen Personen
[1].
Mit einem Postulat wollte Nationalrätin Heim (sp, SO) den Bundesrat beauftragen, aufzuzeigen, welche Massnahmen gegen Diskriminierung einzelner Patientengruppen durch die neuen Versicherungsmodelle und zum
Schutz der Patientendaten bei den Versicherten geplant sind. Die Postulantin wies darauf hin, dass Versicherer für die Rechtsprüfung immer häufiger vollständige Austritts- und Operationsberichte der Versicherten von den Spitälern verlangen. Die Möglichkeit eines gezielten Ausschlusses von gesundheitlich Beeinträchtigten durch bestimmte Versicherungsmodelle führe zu einer schleichenden Entsolidarisierung auch in der sozialen Grundversicherung. Der Bundesrat und der Nationalrat waren sich über die Annahme des Postulates einig
[2].
Eine im „European Journal of Cancer“ erschienene Studie zeigte auf, dass in Deutschland ein erhöhtes Risiko für Krebs bei Kindern unter fünf Jahren besteht, wenn diese innerhalb eines Umkreises von fünf Kilometern eines Atomkraftwerkes (AKW) wohnen und gab damit Anstoss zu einem Postulat Girod (gp, ZH) und einer Motion Rechsteiner (sp, BS) im Nationalrat. Ersterer beauftragte den Bundesrat, auch für die Schweiz eine vergleichbare Studie durchzuführen. Die Motion ging einen Schritt weiter und verlangte auch die Untersuchung der Krebsraten von Erwachsenen im Umfeld von AKWs. Ausserdem sollte ein Studienprogramm der Frage nachgehen, inwiefern sich die radiologische Wirkung von Atomanlagen von der künstlichen Strahlung unterscheidet. Der Nationalrat nahm das Postulat sowie denjenigen Teil der Motion an, dessen Inhalt sich mit demjenigen des Postulates deckte .
Ein Postulat Hêche (sp, JU) verlangte vom Bundesrat, Massnahmen zur
Früherkennung von Darmkrebs zu prüfen und abzuklären, wie diese Massnahmen im Rahmen eines landesweiten Früherkennungsprogramms umgesetzt werden können. Obwohl der Bundesrat das Postulat aufgrund eines fehlenden gesetzlichen Auftrages zur Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten ablehnte, nahm der Ständerat den Vorstoss an
[4].
Als erster Deutschschweizer Kanton führte St. Gallen systematische Gratistests für die
Früherkennung von Brustkrebs ein. Eine solche systematische Vorsorgeuntersuchung mittels einer Mammografie für Frauen ab 50 Jahren war umstritten. Obwohl von der Schweizer Krebsliga empfohlen, bestand das Programm bisher erst in sechs Westschweizer Kantonen. Kritiker merkten an, dass mit dem Aufruf zur flächendeckenden Frühdiagnose tausende gesunde Frauen verunsichert und unnötigen Behandlungen ausgesetzt werden
[5].
Ein Postulat Rennwald (sp, JU) beauftragte den Bundesrat, die Ausmasse des Dopings am Arbeitsplatz zu untersuchen und eine umfassende Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Der Postulant wies darauf hin, dass Fachleute in Unternehmen und Arztpraxen eine Zunahme des Dopings am Arbeitsplatz feststellen und immer mehr Berufsgruppen davon betroffen seien. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und überwies den Vorstoss .
Weniger Erfolg hatte eine parlamentarische Initiative Teuscher (gb, BE), welche verlangte, alle Handypackungen mit dem Hinweis zu versehen, dass der Gebrauch von Mobilfunkgeräten die Gesundheit, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, beeinträchtigen bzw. schädigen kann. Da noch wenig über die effektiven
Risiken, welche mit der täglichen Nutzung eines
Mobiltelefons verbunden sind, bekannt ist, sollten solche präventive Hinweise von den Handyherstellern auf den Verpackungen angebracht werden, bis verlässliche und abschliessende Daten über die Gefahren vorliegen. Die Kommission des Nationalrates beantragte mit 16 zu 5 Stimmen eine Ablehnung der parlamentarischen Initiative, weil die langfristigen Auswirkungen und Risiken der Handynutzung nicht bekannt seien. Auch der Nationalrat beschloss mit 50 zu 109 Stimmen der Initiative keine Folge zu leisten
[7].
Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Widmer (sp, LU), welche den Bundesrat beauftragte, die verschiedenen kantonalen Projekte zur
Prävention von Suizid zu koordinieren. Während der Motionär der Auffassung war, dass angesichts der hohen Suizidraten und eines Vergleichs mit anderen Präventionskampagnen ein grösseres Engagement von Bund und Kantonen in der Suizidprävention angebracht wäre, war der Bundesrat der Meinung, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeit bereits ausreichend aktiv geworden sei und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Diese Ansicht teilte auch der Nationalrat
[8].
Der Ständerat änderte eine vom Nationalrat überwiesene Motion Kiener Nellen (sp, BE), die den Bundesrat aufforderte, Budget und Finanzplan des Bundesamtes für Sport (Baspo) ab 2007 um mindestens 10 Mio Fr. zu erhöhen, damit Umsetzungsprojekte zur
Bewegungs- und Sportförderung sowie zur Förderung einer gesunden
Ernährung für Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren realisiert werden können, ab. Die kleine Kammer beauftragte den Bundesrat, die Arbeit am Massnahmenpaket „Ernährung und Bewegung“ bis Ende 2008 abzuschliessen unter besonderer Berücksichtigung der Bewegungs- und Sportförderung sowie der Förderung einer gesunden Ernährung von Kindern im Alter von fünf bis zehn Jahren
[9].
Der Bundesrat verlängerte Mitte Jahr seine
Präventionsprogramme und setzte die Ziele bis 2012 fest. Unausgewogene Ernährung, zu wenig Bewegung, problematischer Alkoholkonsum sowie Rauchen verursachen jährlich Kosten von rund 20 Mia Fr., die mittels Präventionsmassnahmen reduziert werden können. Seine Hauptaufgabe sah der Bundesrat in der Koordination zwischen Bund, Kantonen, Nicht-Regierungsorganisationen und anderen involvierten Kreisen, in der Sicherung einer aussagekräftigen Datenlage, der Evaluation, Forschung und Definition von „Best-Practices“ sowie der Information. Er umschrieb seine Ziele in Bezug auf die nationalen Programme Alkohol, Ernährung und Bewegung, Tabak und HIV/Aids. Im Vorfeld hatte sich eine Allianz von Wirtschaftsverbänden gebildet, die gegen Teile der Präventionsmassnahmen des Bundes kämpfte. Diese Allianz umfasste 20 Verbände aus der Tabak- und Alkoholbranche sowie aus dem Bereich Handel und der Kommunikationsbranche. Ebenfalls beteiligt waren Economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband. Diese Allianz engagierte sich für eine stärkere Ausrichtung der Präventionsmassnahmen auf Eigenverantwortung und Aufklärungsmassnahmen, die sich an Risikogruppen richten. Sie wandte sich gegen Eingriffe in die freie Marktwirtschaft, zusätzliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit und Steuern
[10].
Der Bundesrat schickte eine Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (
Epidemiengesetz) in die Vernehmlassung. Eine solche Revision war notwendig geworden, weil sich seit dem Inkrafttreten des Epidemiengesetzes im Jahre 1974 die Bedingungen verändert haben, die für die Übertragung von Infektionskrankheiten von Bedeutung sind. Das Epidemiengesetz wird sowohl in inhaltlicher als auch in struktureller Hinsicht einer Totalrevision unterzogen
[11].
Mit einer Motion hatte Ständerat Stadler (cvp, UR) im vorhergehenden Jahr eine Ergänzung des Epidemiengesetzes in dem Sinn gefordert, dass die Kantone nichtärztliche Therapeuten im Bereich der Komplementärmethoden in die Koordination der Massnahmen zur
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einbeziehen sollen. Die Motion war im Ständerat mit 15 zu 14 Stimmen knapp angenommen worden. Der Nationalrat hingegen vertrat die Meinung, dass die Pandemievorbereitungen in der Schweiz bereits interkantonal und interdisziplinär ausreichend organisiert seien und lehnte die Motion daher ab
[12].
Eine
Masernepidemie sorgte bereits zu Beginn des Jahres für Aufregung. Für Fachleute kam diese Epidemie nicht unerwartet. Von den Gesundheitsbehörden war bereits seit einigen Jahren moniert worden, dass die Durchimpfungsrate bei Masern ungenügend sei. Um die hochansteckenden Masern zu eliminieren strebte das BAG eine Durchimpfungsrate von über 95% an. Diese lag aber bei vielen Kantonen im Berichtsjahr unter 80%, was vor allem auf die Umstrittenheit der Impfung zurückgeführt werden kann. Im Vordergrund der präventiven Massnahmen standen die systematischen Impfungen von Kleinkindern und die Nachholimpfungen für nach 1963 geborene Personen
[13].
Eine Motion des Nationalrates Zemp (cvp, AG) forderte den Bundesrat auf, das
Tierseuchengesetz von 1966 so anzupassen, dass eine aktivere und vor allem schnellere Prävention von Tierseuchen und Zoonosen sichergestellt werden kann. Begründet wurde diese Forderung damit, dass man in der Schweiz aufgrund des verstärkten globalen Tier- und Warenverkehrs in Zukunft vermehrt mit neu auftretenden Tierseuchen rechnen müsse. Der Bundesrat teilte diese Ansicht ebenso wie der Nationalrat, welcher die Motion annahm
[14].
Die liberale Gesetzgebung der Schweiz im Bereich des assistierten Suizids beziehungsweise der Graubereich, in welchem sich die indirekte aktive Sterbehilfe bewegt, war auch dieses Jahr wieder für viele Schlagzeilen und Gesprächsstoff in der Öffentlichkeit verantwortlich. Vor allem die Sterbehilfeorganisation
Dignitas sorgte für Unmut, indem sie zur Umgehung der ärztlichen Kontrolle das Luftballongas Helium als Sterbemethode einsetzte. Bei der bisherigen Methode war ein ärztliches Rezept erforderlich, was mit der neuen Methode umgangen werden kann und daher das Prozedere für die Sterbewilligen und ihre Helfer erleichtert. Dies sorgte in der Bevölkerung, aber auch im eidgenössischen Parlament für Diskussionen
[15].
Mit dem Übergang des
Dossiers Sterbehilfe von Christoph Blocher an die neue Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf änderte sich auch die Haltung der Landesregierung in der Frage der gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Bis anhin hatte der Bundesrat wiederholt erklärt, dass im Bereich der Sterbehilfe prinzipiell keine weiteren gesetzlichen Regelungen notwendig seien. Die sich nun abzeichnende Kehrtwende kann vor allem mit der anhaltenden Diskussion in der Öffentlichkeit und den damit verbundenen Forderungen einer minimalen Sorgfaltspflicht für Sterbehilfeorganisationen begründet werden. Ein umfassendes Aufsichtsgesetz kam für den Bundesrat aber weiterhin nicht in Frage, da ein solches zu einer Mitverantwortung des Staates für diese Organisationen führen und ihnen ein staatliches Gütesiegel ausstellen würde
[16].
Eine
Nationalfonds-Studie zeigte, dass ein Drittel der Personen, die sich in Zürich von Exit in den Tod begleiten lassen, nicht todkrank, sondern lebensmüde waren. Aus der Untersuchung ging zudem hervor, dass sich doppelt so viele Frauen wie Männer in den Tod begleiten lassen. Die Studie, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften unterstützt wurde, will zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Die Organisation Exit dementierte die Ergebnisse der Studie und kritisiert diese als nicht repräsentativ
[17].
Eine Studie der Universität Zürich zeigte die Krankheitsbilder und
Kosten von psychischen Erkrankungen auf. So ist jede fünfte Person in der Schweiz derzeit von einer psychischen Erkrankung betroffen. Im Laufe eines Lebens ist sogar jede Zweite einmal psychisch krank. Entsprechend hoch sind auch die Kosten. Die Studie errechnete jährliche Ausgaben von 15 Mia Fr. Das entspricht einem Anteil von 16% der Gesamtkosten des Gesundheitssystems. Gemäss den Verfassern der Studie sind Angsterkrankungen am weitesten verbreitet, gefolgt von Depressionen und manisch-depressiven Erkrankungen
[18].
Die Diskussion zur 2005 eingereichten Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“, welche 2006 vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden war, wurde in diesem Jahr im Parlament zu Ende geführt. Der Ständerat hatte im vorhergehenden Jahr einen direkten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, der vorschlug, das Wort „umfassend“ im Initiativtext zu streichen und die Formulierung „Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin“ dem Volk zu unterbreiten. Der Gegenvorschlag war als Antrag Büttiker (fdp, SO) im Ständerat angenommen worden und auch Sommaruga (sp, BE), welche Mitglied des Initiativkomitees war, unterstützte den Antrag und versprach, sich nach einer Annahme des Gegenvorschlages im Parlament für den Rückzug der Initiative einzusetzen.
Die Kommission des
Nationalrates sprach sich mit 11 zu 9 Stimmen knapp dafür aus, dem Ständerat zu folgen und den direkten Gegenvorschlag zur Initiative anzunehmen. Eine starke Minderheit der Kommission stellte sich gegen dieses Vorhaben. Bundesrat Couchepin hielt an seinem Antrag fest und empfahl, sowohl die Initiative als auch den direkten Gegenvorschlag abzulehnen. Der Nationalrat aber folgte der Mehrheit seiner Kommission und stimmte dem direkten Gegenvorschlag mit 95 zu 60 Stimmen zu. In der
Schlussabstimmung nahm der Ständerat den Gegenvorschlag einstimmig und der Nationalrat mit 152 zu 16 Stimmen an. Daraufhin zog das Initiativkomitee, wie bereits von Sommaruga (sp, BE) angekündigt, die Eidgenössische Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ zurück
[19].
Zu den Spitälern und Pflegeheimen siehe auch unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Im Streit um die
Spitzenmedizin konnte eine Einigung erzielt werden. So verabschiedete der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) den Entwurf zu einer interkantonalen Vereinbarung zur Koordination und Konzentration in der Spitzenmedizin einstimmig. Eine solche Konzentration soll die Kosten senken und die Qualität erhöhen. Eine erste Vereinbarung zur Koordination war 2005 an der Haltung des Kantons Zürich gescheitert, da dieser verlangte, dass alle Aktivitäten in der Deutschschweiz in Zürich konzentriert sein müssen. Die Kantone haben mit ihrer Zustimmung zum Entwurf über die interkantonale Vereinbarung auch der Abtretung ihrer Kompetenz an ein gemeinsames Gremium zugestimmt
[20].
Eine Motion des Ständerates Recordon (gp, VD) wollte den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass die
Problematik des Sterberechts und der damit verbundenen Beihilfe zum Suizid in den
Studienplan der medizinischen Fakultäten und der Krankenpflegeschulen aufgenommen und als Ergänzung zur Palliativpflege zum Ausbildungsziel erklärt wird. Der Bundesrat vertrat die Ansicht, dass in der Motion zwar auf eine wichtige gesellschaftliche Fragestellung hingewiesen werde und die Gesundheitsfachleute besser auf die besonderen Situationen in der Endphase des Lebens vorbereitet werden sollten, aber er sah solche Massnahmen als Teil der Palliativpflege und nicht im Rahmen der Beihilfe zum Suizid. Ausserdem war er der Meinung, dass das Medizinalberufegesetz der Regelung der Aus- und Weiterbildung der universitären Medizinalberufe bei der Behandlung und Begleitung von Patienten und Patientinnen in der Endphase ihres Lebens Rechnung trage. Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion mit 11 zu 19 Stimmen ab
[21].
Mehr Erfolg hatte ein Postulat Schenker (sp, BS), welches vom Bundesrat einen Bericht über das Vorhandensein von
genügend ausgebildetem Pflegepersonal verlangte. Ebenfalls in den Bericht integriert werden sollten mögliche Massnahmen, mit welchen der Beruf attraktiver gemacht und die Qualität der Aus- und Weiterbildung sichergestellt werden kann. Der Nationalrat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat an
[22]. In eine ähnliche Richtung zielte auch eine Motion Fehr (sp, ZH). Diese gründete auf einer Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan), gemäss welcher es bis zum Jahr 2030 zu einer erheblichen personellen Lücke in der medizinischen Versorgung kommen kann. Die Motion verlangte daher, dass der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den zuständigen Fachorganisationen eine Strategie mit einem Masterplan ausarbeite und dem Parlament vorlege, mit welcher ein
Ärztemangel in der Schweiz verhindert und die Hausarztmedizin gefördert werden könne. Bundesrat und Nationalrat befürworteten die Motion
[23].
Der Ständerat hatte im Vorjahr einer Verlängerung des
Zulassungsstopps für die Eröffnung neuer Arztpraxen bis Ende 2010 zugestimmt. Im
Nationalrat sprachen sich die Fraktionen der SVP, FDP, GP und Teile der CVP aber für eine Aufhebung des Ärztestopps aus. Sie argumentierten vor allem damit, dass die Massnahme keine Wirkung gezeigt habe. Eine Kommissionsminderheit Humbel (cvp, AG) bestritt diese Aussage und war der Ansicht, dass die Ärztezahl dort, wo die Zulassungsbeschränkung umgesetzt worden war, stabilisiert werden konnte. Auch Bundesrat Couchepin warnte vor den dramatischen Folgen für die Gesundheitskosten, welche die Aufhebung des Ärztestopps haben könne. Dies ignorierte der Nationalrat und beschloss mit 116 zu 67 Stimmen nicht auf die Vorlage einzutreten
[24].
In der
Differenzbereinigung war die Kommission des
Ständerates einstimmig dafür, an der Verlängerung des Zulassungsstopps für Arztpraxen festzuhalten. Die Kommission hatte bereits verschiedene Nachfolgemodelle diskutiert und es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Herbst einen Vorschlag in den Rat zu bringen. Sie erachtete es als realistisch, innerhalb einer Frist von einem Jahr die Nachfolgeregelung in beiden Räten zu behandeln. Eine Verlängerung könne auch nur bis 2009 beschlossen werden (anstatt 2010), wenn der Nationalrat einschwenke. Eine Minderheit Diener (gp, ZH) beantragte, dem Nationalrat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtete es als rechtsstaatlich fragwürdig, einen dringlichen Bundesbeschluss bereits zum dritten Mal zu verlängern. Ausserdem müsse endlich Bewegung in das starre System kommen. Der Rat folgte jedoch seiner Kommission und beschloss mit 34 zu 4 Stimmen auf die Vorlage einzutreten
[25].
In der Folge musste der
Nationalrat also noch einmal über die Frage des
Eintretens auf die Vorlage des Zulassungsstopps diskutieren. Eine Kommissionsmehrheit sprach sich nun dafür aus, dem Ständerat zu folgen, insbesondere weil befürchtet wurde, dass mit einem ersatzlosen Auslaufen der Bestimmung zahlreiche neue Praxen eröffnet werden könnten, mit entsprechenden Kostenfolgen. Ausserdem nahm die grosse Kammer zur Kenntnis, dass der Ständerat gewillt war, rasch einen Vorschlag bezüglich der Lockerung des Vertragszwangs zu unterbreiten. Eine Kommissionsminderheit mit Vertretern der SVP, GP, CVP und FDP war weiterhin der Ansicht, dass nicht mit einer Ärztelawine zu rechnen sei. Dieses Mal folgte der Nationalrat der Kommissionsmehrheit und beschloss mit 134 zu 37 Stimmen auf die Vorlage einzutreten. Neben der SP waren nun auch die Fraktionen der SVP, FDP und CVP mehrheitlich für eine Weiterführung der Bestimmung, allerdings nur bis 2009. Eine links-grüne Kommissionsminderheit, welche die Hausärzte von diesem verlängerten Zulassungsstopp ausnehmen wollte, fand im Nationalrat keine Mehrheit. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 161 zu 15 Stimmen gut
[26].
Im
Ständerat ging es anschliessend nur noch um die Dauer des Zulassungsstopps. Die Kommission empfahl zwar, dem Nationalrat zu folgen, es gab aber auch Stimmen wie die von Sommaruga (sp, BE), welche es für unrealistisch hielten, dass bis zum 1. Januar 2010 eine Nachfolgeregelung, die noch zu beschliessen wäre, in Kraft treten wird. Die kleine Kammer folgte aber mit 23 zu 14 Stimmen dem Nationalrat und entschied sich damit für eine kürzere Befristung. In der
Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 168 zu 12 Stimmen für die Annahme des Entwurfs und der Ständerat einstimmig dafür
[27].
Nach der Verlängerung des Zulassungsstopps befasste sich der Ständerat im Dezember auch mit der
Vertragsfreiheit. Der Kommission des Ständerates war es nicht gelungen, sich auf ein Modell als Alternative zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lockerung des Vertragszwanges zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern zu einigen. Diese verfahrene Situation sorgte im Ständerat für sehr viel Unmut. Man war sich einig darüber, dass der Zulassungsstopp der Ärzte 2009 nicht ersatzlos auslaufen sollte. Der Ständerat sah aber ein, dass eine Rückweisung an die Kommission oder den Bundesrat nichts bringen würde und beschloss daher mit 23 zu 19 Stimmen nicht auf das Geschäft einzutreten und damit den Ball dem Nationalrat zuzuspielen
[28].
Zum Teilpaket der laufenden KVG-Revision zu den Medikamentenpreisen siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
Die Medikamentenkosten waren auch dieses Jahr wieder ein Thema im Parlament. Einerseits behandelte der Nationalrat eine Motion der Kommission des Ständerates, welche im Anschluss an die Ablehnung von zwei Standesinitiativen der Kantone Genf und Wallis entstanden war. Diese beauftragte den Bundesrat, eine Regelung vorzuschlagen, welche Klarheit schafft über die Transparenz und das zulässige Ausmass von
Rabatten, die im Rahmen der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten gewährt werden. Die Motion, welche der Ständerat bereits im Jahr 2006 angenommen hatte, fand auch im Nationalrat Anklang und wurde hier ebenfalls angenommen. Der Ständerat seinerseits überwies die im Vorjahr vom Nationalrat gut geheissene Motion der CVP für mehr Transparenz bei der Verschreibung von Arzneimitteln
[29].
Eine parlamentarische Initiative Menétrey-Savary (gp, VD) verlangte, dass der
Versandhandel von Arzneimitteln wirksam verboten wird, die Ausnahmen im Heilmittelgesetz präziser festgelegt und die Vorteile, welche den Ärzten bei dieser Vertriebsmethode gewährt werden, ausgeschlossen werden. Zwar verbietet das Heilmittelgesetz grundsätzlich den Versandhandel mit Medikamenten, aber die Kantone können unter bestimmten Bedingungen Bewilligungen erteilen. Dies hatte dazu geführt, dass der Versandhandel einen Marktanteil von 20% einnahm. Erschwerend kam hinzu, dass den Ärzten mit der Verschreibung von Medikamenten beim Versandhandel zum Teil finanzielle Vorteile zukamen. Die Kommission des Ständerates gab der Initiative im Gegensatz zu derjenigen des Nationalrates keine Folge. Sie argumentierte damit, dass die Zulässigkeit von neuen Vertriebskanälen für Medikamente in einem umfassenden Rahmen diskutiert werden müsse. Obwohl seine Kommission an ihrem Beschluss festhielt, lehnte der Nationalrat die Initiative mit 79 zu 90 Stimmen ab
[30].
Eine Motion Robbiani (cvp, TI) wollte diejenigen Bestimmungen des gescheiterten Entwurfs zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung auf Verordnungsebene wiederaufnehmen, die am stärksten dazu beitragen können, die Arzneimittelpreise einzudämmen. Aufgenommen werden sollte dabei insbesondere das Instrument der regelmässigen, dreijährlichen
Überprüfung der Arzneimittelpreise. Der Bundesrat erklärte sich bereit, seinen bestehenden Spielraum auf Verordnungsstufe auszuschöpfen und eine Regelung vorzubereiten, welche den Rhythmus der Überprüfung der Arzneimittel bezogen auf deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zum Gegenstand hat. Der Nationalrat schloss sich der Meinung des Motionärs und des Bundesrates an und nahm die Motion ebenfalls an
[31].
Der Ständerat behandelte als erster die vom Bundesrat im Vorjahr vorgelegte Teilrevision des Heilmittelgesetzes zur vereinfachten Zulassung von Medikamenten in Spitalapotheken. Seine Kommission wies zu Beginn der Debatte auf die Dringlichkeit der Änderung hin, da Ende 2008 die Übergangsfrist des neuen Heilmittelgesetzes auslief. Ohne eine Gesetzesanpassung könnten vor allem Spitäler viele Präparate nicht mehr legal selber herstellen oder aus dem Ausland beschaffen. Die Kommission empfahl in fast allen Punkten den Vorschlägen des Bundesrates zu folgen. Einzig bei den kantonalen Zulassungen von Arzneimitteln wurde eine Ergänzung vorgenommen, indem die Zulassungsrechte bis Ende 2011 verlängert wurden. Der Ständerat unterstützte ohne Diskussion die kleinen Änderungen seiner Kommission und nahm die Teilrevision einstimmig an.
Auch im Nationalrat gab die Frage der kantonalen Zulassungen am meisten zu reden. Dazu gab es drei Anträge. Einerseits denjenigen der Kommission, welche vorschlug, ganz auf die Befristung für bestehende kantonale Zulassungen von Arzneimitteln zu verzichten. Dann einen Antrag Heim (sp, SO), welcher dem Ständerat folgen und die Zulassungen bis Ende 2011 befristen wollte. Eine Art Kompromiss aus diesen beiden Vorschlägen war der Antrag Baumann (svp, TG), der eine Frist bis Ende 2013 vorschlug. Der Nationalrat folgte knapp dem Kommissionsantrag mit 77 zu 76 Stimmen. In der Gesamtabstimmung nahm er die Vorlage einstimmig an.
In der
Differenzbereinigung wies der Ständerat auf Abklärungen in den Kantonen hin, welche ergeben hätten, dass es unter den kantonal registrierten Arzneimitteln auch einige kritische Punkte gäbe. Daher war er der Meinung, dass der Vorschlag des Nationalrates, auf die Befristung für bestehende kantonale Zulassungen von Arzneimitteln zu verzichten, in die falsche Richtung laufe. Im Sinne eines Kompromisses sprach sich der Ständerat für eine Fristverlängerung bis Ende 2013 aus. Dem schloss sich auch der Nationalrat an und beide Kammern nahmen die Vorlage in der Schlussabstimmung einstimmig an
[32].
Eine Motion der SGK des Nationalrates über die
Zulassungspraxis von Swissmedic war mit der oben besprochenen Revision des Heilmittelgesetzes bis zu einem gewissen Teil bereits erfüllt. Sie hatte nämlich den Bundesrat beauftragt, einerseits die Schwierigkeiten und Gefahren des Versorgungsproblems der Spitäler mit Medikamenten zu minimieren, indem die betreffenden Verordnungen revidiert werden. Andererseits sollten die entsprechenden Stellen bei der Teilrevision des Heilmittelgesetzes berücksichtigt werden. Der zweite Teil war mit der Revision des Heilmittelgesetzes bereits erfüllt. Den ersten Teil der Motion hingegen hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates ebenfalls angenommen. Auch die Kommission des Ständerates war der Meinung, dass es sinnvoll sei, den Druck auf den Bundesrat für die Anpassungen auf Verordnungsstufe aufrechtzuerhalten. Der Ständerat teilte damit die Meinung des Nationalrates und nahm die Motion als Ganzes und nicht nur die zweite Ziffer an
[33].
Die von Nationalrat Borer (svp, SO) im Jahr 2005 eingereichte parlamentarische Initiative mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Einteilung der zur
Selbstmedikation zugelassenen Heilmittel, war im vorigen Jahr vom Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates in eine Motion umgewandelt und angenommen worden. Der Ständerat schloss sich im Berichtsjahr dem Nationalrat an
[34].
Der Ständerat überwies die Motionen Heim (sp, SO) und Humbel Näf (cvp, AG) für mehr Preiswettbewerb im Bereich der
Mittel- und Gegenstände (Migel) ebenfalls. Wie vom Bundesrat gewünscht, wandelte er sie aber in einen Prüfungsantrag um. Auf Antrag seiner Kommission nahm er einen Zusatz auf, der beinhaltet, dass das Tarifvertragssystem dem Kartellgesetz unterstellt werden soll, da sonst Preisabsprachen zu befürchten seien
[35].
Eine Motion Heim (sp, SO) verlangte vom Bundesrat, konkrete Massnahmen auszuarbeiten, um die Erkenntnislücke bei der
medikamentösen Behandlung von Kindern zu schliessen. Auch der Bundesrat war der Ansicht, dass die Verfügbarkeit von Medikamenten, welche den spezifischen Bedürfnissen des kindlichen Körpers angepasst sind, unbefriedigend sei. Der Nationalrat war ebenfalls einverstanden mit dem Anliegen der Motion und nahm diese an
[36].
Eine Motion Müller (gp, AG) setzte sich dafür ein, dass auch in Zukunft
Einzelimpfstoffe gegen Tetanus, Diphterie und Pertussis wie auch gegen Masern, Mumps und Röteln verfügbar sind. Diese Einzelimpfstoffe wurden in den letzten Jahren gemäss Motionär immer mehr zugunsten von Mehrkomponenten-Impfungen vom Markt genommen. Eine Sistierung von Einzelimpfstoffen bedeute eine Einschränkung der Wahlfreiheit, welche von einer Minderheit der Bevölkerung als einschneidend empfunden wird. Der Bundesrat teilte die Befürchtungen des Motionärs nicht und war der Meinung, dass die Verfügbarkeit der Impfstoffe den Gesetzen der Marktwirtschaft unterliege. Zudem sei eine Reihe von Einzelimpfstoffen auf dem Schweizer Markt weiterhin erhältlich. Auch der Nationalrat teilte die Ansicht des Bundesrates und lehnte die Motion ab
[37].
Der Bundesrat veröffentlichte im Herbst seine Botschaft über die Genehmigung des Zusatzprotokolls über die
Transplantation menschlicher Organe und Gewebe zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin. Das Zusatzprotokoll führt die Regelungen des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates im Bereich der Transplantationsmedizin näher aus. Es geht darum, einen minimalen Schutzstandard im Bereich der Transplantation festzulegen und den Handel mit Organen zu verhindern. Die im Zusatzprotokoll geregelten Aspekte der Transplantationsmedizin und die Frage nach einer solchen Regelung auf internationaler Ebene waren mehrfach Gegenstand einer Vernehmlassung. Deswegen verzichtete der Bundesrat auf eine erneute Vernehmlassung für das Zusatzprotokoll. Unterschiede zum Transplantationsgesetz bestehen bei der Lebendspende, die im Transplantationsgesetz teilweise liberaler geregelt wird: Verzichtet wird auf den Grundsatz der Subsidiarität der Lebendspende, das heisst, es wird nicht verlangt, dass eine Lebendspende nur möglich ist, wenn keine geeigneten Organe oder Gewebe verstorbener Personen zur Verfügung stehen. Um die Gefahr des Organhandels und Druckversuche auf die Spenderin zu verhindern bedarf es für eine Lebendspende einer engen persönlichen Beziehung zwischen der empfangenden und der spendenden Person oder der Zustimmung einer unabhängigen Instanz
[38].
Eine Motion Rossini (sp, VS) wollte die
Betreuung von Organspendern verbessern. Dabei ging es um die Übernahme von Reisekosten von Spendern aus dem Ausland, die Übernahme von Kosten, wenn der Empfänger IV-Leistungen bezieht, das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung, die Wahl des Entnahmeorts und die Versicherungsdeckung bei Todesfall der empfangenden Person vor der spendenden Person. Die Notwendigkeit dieser Änderungen hatte sich durch Lücken und Mängel ergeben, welche seit der Einführung des Transplantationsgesetzes 2007 entstanden waren. Der Bundesrat räumte ein, dass das geltende Recht nicht alle Fragen regelt, welche die Motion aufwirft, erachtete es aber als verfrüht, bereits wieder eine Änderung des Transplantationsgesetzes vorzunehmen. Der Nationalrat folgte der Meinung des Bundesrates und lehnte die Motion ab
[39].
Eine Motion Maury Pasquier (sp, GE) zielte ebenfalls auf eine Änderung des
Transplantationsgesetzes ab. Dieses sollte so angepasst werden, dass
Grenzgänger mit einer Krankenversicherung in der Schweiz und ihre ebenfalls versicherten nichterwerbstätigen Angehörigen bei der Zuteilung von Organen gleich behandelt werden wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Der Bundesrat sprach sich gegen eine Lockerung des Wohnsitzprinzips aus, aufgrund der Gefahr, damit Anreize für einen Transplantationstourismus zu schaffen. Gegen den Willen des Bundesrates nahm jedoch der Ständerat die Motion an
[40].
Die im Vorjahr verbliebenen Differenzen beim Übereinkommen
über Menschenrechte und Biomedizin zwischen den Räten konnten im Berichtsjahr überwunden werden, indem sich der Nationalrat den Änderungen des Ständerates anschloss. Der Vorbehalt des Ständerates erlaubte es, bis zum Vorliegen des Erwachsenenschutzgesetzes in Bezug auf entscheidungsunfähige Personen, nicht nur die Bestimmungen des Übereinkommens in Anwendung zu bringen, sondern auch jene, die einzelne Kantone haben. Im Anschluss nahm der Nationalrat das Übereinkommen mit 168 zu 22 Stimmen und der Ständerat einstimmig an. Auch das Zusatzprotokoll nahmen beide Räte einstimmig an
[41].
Eine parlamentarische Initiative Studer (evp, AG) forderte
Unabhängigkeit bei der Aufsicht und Statistik in der Fortpflanzungsmedizin. Um dies zu erreichen, verlangte sie, die gesetzlichen Grundlagen des Fortpflanzungsmedizingesetzes so zu präzisieren, dass die ursprünglich vom Gesetzgeber beabsichtigte Unabhängigkeit betreffend die Aufsicht über die Zentren der Fortpflanzungsmedizin und die Unabhängigkeit über die Erstellung einer vollständigen Statistik gewährleistet sind. Die Kommission des Nationalrates empfahl, der Initiative keine Folge zu leisten und zwar weil sie den einen Teil, den Bereich der Statistik, in der Zwischenzeit als erfüllt betrachtete. Die übrigbleibenden Probleme der unabhängigen Aufsicht, regelmässigen Inspektionen und Möglichkeiten zur Aufdeckung von Missbräuchen sollen in einer Kommissionsmotion beantragt werden, welche der Nationalrat allerdings noch nicht behandeln konnte, weil die Antwort des Bundesrates noch fehlte. Der Nationalrat folgte seiner Kommission und gab der Initiative keine Folge
[42].
[2]
AB NR, 2008, S. 1957.
[7]
AB NR, 2008, S. 145 f.
[8]
AB NR, 2008, S. 1954.
[9]
AB SR, 2008, S. 502 f. Siehe
SPJ 2007, S. 221 f.
[10]Pressemitteilung EDI vom 18.6.08; Presse vom 30.5.08.
[12]
AB NR, 2008, S. 1166. Siehe
SPJ 2007, S. 212 f.
[13]Presse vom 5.3., 8.3. und 28.3.08.
[14]
AB NR, 2008, S. 1005.
[16]Presse vom 3.7.08. Siehe
SPJ 2007, S. 213 f.
[19]
AB NR, 2008, S. 1142 ff. und 1573;
AB SR, 2008, S. 828;
BBl, 2008, S. 8605. Siehe
SPJ 2007, S. 214 f.
[20] Presse vom 28.2. und 15.3.08;
NZZ, 16.2.08. Siehe
SPJ 2007, S. 216.
[21]
AB SR, 2008, S. 423 f.
[22]
AB NR, 2008, S. 1958.
[23]
AB NR, 2008, S. 1954.
[24]
AB NR, 2008, S. 63 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 216 f.
[25]
AB SR, 2008, S. 288 ff.
[26]
AB NR, 2008, S. 741 ff.
[27]
AB SR, 2008, S. 432 f. und 531;
AB NR, 2008, S. 1022.
[28]
AB SR, 2008, S. 1035 ff.
[29]
AB NR, 2008, S. 82 f.;
AB SR, 2008, S. 969 f. Siehe
SPJ 2006, S. 188 f. und
2007, S. 218.
[30]
AB NR, 2008, S. 91 f.
[31]
AB NR, 2008, S. 1954.
[32]
AB SR, 2008, S. 22 ff., 434 und 533;
AB NR,2008, S. 613 ff., 872 f. und 1024;
BBl, 2008, S. 4873 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 218.
[33]
AB NR, 2008, S. 82;
AB SR, 2008, S. 814.
[34]
AB SR, 2008, S. 815 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 219.
[35]
AB SR, 2008, S. 813 f.
[36]
AB NR, 2008, S. 1552.
[37]
AB NR, 2008, S. 1005.
[38]
BBl, 2008, S. 7952 f.
[39]
AB NR, 2008, S. 1005.
[40]
AB SR, 2008, S. 1048 ff.
[41]
AB NR, 2008, S. 118 f. und 481 f.;
AB SR, 2008, S. 206. Siehe
SPJ 2007, S. 220 f.
[42]
AB NR, 2008, S. 1818 f.
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