Année politique Suisse 2010 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Volk und Stände hiessen im Berichtsjahr eine Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer gut; der Gegenvorschlag des Parlaments wurde hingegen abgelehnt. – Die eidgenössischen Räte verabschiedeten ein Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens. – Ein Komitee aus christlich-konservativen Kreisen lancierte eine Volksinitiative zur Streichung der Abtreibungskosten aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. – National- und Ständerat stimmten einer Verlängerung der Anschubfinanzierung für familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote zu. – Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes.
Ausländerpolitik
Auf Antrag der SVP-Fraktion behandelte das Parlament im Rahmen von Sondersitzungen zahlreiche
Vorstösse zur Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungspolitik. Die meisten vom Nationalrat überwiesenen Motionen wurden vom Ständerat abgelehnt. In beiden Kammern auf Zustimmung stiess eine Motion Maire (sp, NE), die den Bundesrat beauftragt, eine Integrationsplattform zu schaffen. Diese soll die Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen, Gemeinden und betroffenen Institutionen zusammenbringen. Ebenfalls überwiesen wurden zwei Motionen Tschümperlin (sp, SZ). Die eine fordert ein bedarfsgerechtes Angebot von Sprachkursen, die andere verlangt eine wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat. Sie beauftragt den Bundesrat nach einer umfassenden Abklärung weiterführende Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsehen zu ergreifen, welche eine effektive Hilfe der betroffenen Personen vor Ort gewährleisten. Weiter sprachen sich auch beide Kammern für eine Motion Müller (fdp, AG) zur Verlängerung der Empfangsstellenhaft aus. Das Bundesamt für Migration kann eine spezielle Ausschaffungshaft verfügen, wenn der Wegweisungsentscheid in einer Empfangsstelle eröffnet wird und der Vollzug der Wegweisung absehbar ist. Nach geltendem Recht darf die Haft höchstens 20 Tage dauern, dies genügt in der Praxis in den wenigsten Fällen. Ausserdem überwies der Nationalrat eine weitere Motion Müller (fdp, AG) zum Aufenthaltsstatus eines Ausländers nach Nichtigerklärung des Bürgerrechts. Der Vorstoss wollte eine vom Bundesgericht aufgezeigte Gesetzeslücke schliessen und festlegen, dass die Einbürgerung künftig jede ausländerrechtliche Bewilligung erlöschen lässt. Der Ständerat änderte die Motion dahingehend ab, dass der Bundesrat bei der Schliessung der Gesetzeslücke die geltenden Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund und Kantonen zu berücksichtigen habe. Der Nationalrat stimmte dem modifizierten Vorstoss in der Wintersession ebenfalls zu. Schliesslich hiess die Grosse Kammer ein Postulat Bischof (cvp, SO) gut, welches den Bundesrat dazu anhält, einen Bericht über die Steuerung der Zuwanderung aus der EU und aus Drittstaaten sowie über die ins Auge gefassten Massnahmen vorzulegen
[1].
Ebenfalls im Rahmen der Sondersession zur Ausländerpolitik hiess der Nationalrat eine Motion Barthassat (cvp, GE) knapp mit 93 zu 85 Stimmen gut. Der Vorstoss beauftragt den Bundesrat,
Jugendlichen ohne gesetzlichen Status, die ihre Schulbildung in der Schweiz absolviert haben, den
Zugang zu einer Berufslehre zu ermöglichen. Die Regierung hatte die Ablehnung der Motion beantragt. Justizministerin Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung damit, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, in Härtefällen den Status von Sans Papiers zu regeln. In der Presse wurde vermutet dass der Erfolg des Vorstosses auf das intensive Lobbying von FDP-Nationalrat Peter Malama bei FDP- und CVP-Parlamentariern zurückzuführen sei
[2].
Entgegen dem Antrag seiner vorberatenden Kommission überwies auch der
Ständerat die Motion in der Herbstsession mit 23 zu 20 Stimmen. Christine Egerszegi (fdp, AG) betonte als Sprecherin der Kommission, das Problem des fehlenden Status würde durch die Lehre nicht gelöst, sondern nur um ein paar Jahre hinausgeschoben. Die Ratsmehrheit liess sich von diesem Argument jedoch nicht überzeugen und war der Ansicht, die Berufsbildung, die mit Erwerbstätigkeit verbunden sei, solle nicht anders behandelt werden, als die Bildung in weiterführenden Schulen. Letztere ist Personen unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status zugänglich. Eine in die gleiche Richtung zielende Standesinitiative des Kantons Neuenburg sowie eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion Hodgers (gp, GE) zur Einhaltung der Kinderrechtskonvention bei Kindern ohne Rechtsstatus lehnte die Kleine Kammer dagegen ab
[3].
Bereits in der Frühjahrssession hatte der Nationalrat mit 99 zu 82 Stimmen ein Postulat Heim (sp, SO) überwiesen, welches den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die
Problematik der Krankenversicherung und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für Papierlose aufzuzeigen. Dieser soll insbesondere auf die Frage eingehen, ob und wie verbindlich in den Kantonen eine rechtlich einheitliche und gesundheitspolitisch korrekte Handhabung der Versicherung von Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus geregelt worden ist und wer anfallende Kosten von nichtversicherten, nichtzahlungsfähigen Papierlosen zu übernehmen hat
[4].
Beide Räte stimmten im Berichtsjahr auch einer Motion Darbellay (cvp, VS) zu, die den Bundesrat beauftragt, ein Überstellungsabkommen mit den Balkanstaaten und weiteren Staaten zur
Strafverbüssung im Herkunftsland auszuhandeln sowie im Europarat auf eine Änderung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen hinzuwirken. Eine Überstellung soll für einen Restvollzug von bis zu drei Monaten (heute sechs) möglich werden. Ebenfalls überwiesen wurde eine in die gleiche Richtung zielende Motion Stamm (svp, AG), welche die Landesregierung dazu anhält, Staatsverträge auszuhandeln, damit Strafgefangene die Freiheitsstrafe in ihrem Herkunftsland statt in der Schweiz verbüssen können
[5].
Das Parlament befasste sich im Berichtsjahr erneut mit der
Volksinitiative der SVP „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“. Diese verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind oder missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder Sozialhilfe bezogen haben, alle Aufenthaltsansprüche verlieren und aus der Schweiz ausgewiesen werden. Im Dezember 2009 hatte der Ständerat die Vorlage an seine Staatspolitische Kommission zurückgewiesen, damit sich diese erneut mit der Frage der Gültigkeit sowie eines direkten Gegenvorschlags auseinandersetzten konnte. In der Frühjahrssession erklärte der Rat die Volksinitiative nach einer intensiven Debatte für gültig und hiess einen von seiner vorberatenden Kommission ausgearbeiteten Gegenentwurf unverändert gut. Dieser verlangt eine Ausschaffung nur bei schweren Delikten, allerdings nicht nur bei Verstössen im Bereich der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe, sondern auch bei schweren Wirtschaftsdelikten. Ausserdem wird die Beachtung der Grundrechte und der Verfassung explizit vorgeschrieben und der Entwurf enthält eine Bestimmung zur Integrationsförderung
[6].
Auch der Nationalrat sprach sich in der Sommersession nach einer über fünfstündigen Diskussion mit einer Mehrheit von 97 zu 84 dafür aus, den
direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu unterstützen. Dies vor allem, weil die Sozialdemokraten dem Gegenentwurf mehrheitlich zustimmten und damit das für sie kleinere Übel wählten. „Wir haben die Auswahl zwischen Pest und Cholera“, sagte Maria Roth-Bernasconi (sp, GE). Konsequent gegen die beiden Vorlagen votierten die Grünen. Mit dem vom Nationalrat verabschiedeten Gegenvorschlag wurde grosses Gewicht auf die Integration gelegt. Zudem wollte er dem Bund erlauben, den Kantonen Vorschriften zur Integrationsförderung zu machen
[7].
Das Geschäft ging wieder zurück an den Ständerat. Dieser hiess einen Antrag von Jean-René Fournier (cvp, VS) gut, mit dem die Bestimmung gestrichen wurde, die dem Bund eine periodische Kontrolle über die Integrationsfortschritte der Kantone erlaubt hätte. Der
Integrationsartikel war im Vorfeld der Beratungen im Ständerat von den Kantonen heftig kritisiert worden, weil sie eine Bevormundung durch den Bund befürchteten
[8].
Im Nationalrat setzte sich mit 101 zu 65 Stimmen und 16 Enthaltungen ein Kompromissantrag von Kurt Fluri (fdp, SO) durch. Mit diesem sollte dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, den Stand der Integration in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden zu überprüfen und im Bedarfsfall nach Anhörung der Kantone die notwendigen Vorschriften zu erlassen. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an und übernahm den Integrationsartikel in dieser Form.
Damit war der Gegenvorschlag bereinigt, in der Schlussabstimmung wurde er vom Ständerat mit 35 zu 6 und vom Nationalrat nur knapp mit 93 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen
[9].
Gut drei Monate später, am 4. Oktober eröffneten der Bundesrat und die SVP zeitgleich den
Abstimmungskampf. Dieser wurde mit harten Bandagen geführt: Die SVP bewarb ihre Initiative gleich mit zwei Kampagnen. Einerseits pries sie mit den bereits bei früheren Abstimmungen verwendeten Plakaten mit vier weissen Schäfchen, die ein schwarzes Schaf aus der Schweiz werfen, ein Ja zur Initiative an. Anderseits warb sie zusammen mit der EDU und der LEGA gegen den direkten Gegenvorschlag des Parlaments. Das einprägsame Plakatsujet: ein unrasierter Ausländer im weissen Unterleibchen und mit silberner Kette um den Hals, die Augen mit einem schwarzen Balken abgedeckt unterlegt mit dem Text „Ivan S., Vergewaltiger – bald Schweizer?“
[10].
Für den
Gegenvorschlag setzten sich der Bundesrat sowie FDP, CVP, BDP und GLP ein. Die Landesregierung und die Mitteparteien waren der Ansicht, der Gegenvorschlag nehme die Hauptanliegen der Initiative für eine einheitlichere und konsequentere Praxis bei der Wegweisung von straffälligen Ausländern auf und biete zusätzlich den Vorteil, dass bei der Umsetzung Konflikte mit der Verfassung und dem Völkerrecht vermieden werden. Allerdings standen für diese Kampagne nur bescheidene Mittel zur Verfügung; die Wirtschaftsverbände wollten keine finanziellen Beiträge leisten, weil sie die Ausschaffung krimineller Ausländer nicht als wirtschaftspolitisch relevante Frage erachteten
[11].
Die
EU-Kommission mischte sich zwar nicht direkt in den Abstimmungskampf der Schweiz ein, sie stellte aber klar, dass die EU eine automatische Ausschaffung, wie sie die Initiative fordert, nicht akzeptieren würde. Ausweisungen von EU-Bürgern dürften aufgrund der bilateralen Verträge auch in der Schweiz nur dann erfolgen, wenn die Behörden in aufwendigen Einzelfallprüfungen zeigen könnten, dass die Straftäter eine ernste Bedrohung für die Sicherheit im Gastland darstellten. Zum gleichen Schluss kam auch ein von der FDP in Auftrag gegebenes Gutachten von Tobias Jaag, Professor für Europarecht an der Universität Zürich
[12].
Mitte Oktober publizierte die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen einen
Grundlagenbericht zu den ausländerrechtlichen Folgen der Straffälligkeit. Laut dieser Untersuchung ist die Zahl der weggewiesenen Ausländer infolge Straffälligkeit stark angestiegen. Während im Jahr 2007 350 bis 450 Ausländer weggewiesen wurden, erhöhte sich die Zahl 2008 auf 615 und 2009 auf mindestens 750 Personen. Dies entsprach beinahe der vom Bundesamt für Migration genannten Zahl von 800 bei Annahme des Gegenvorschlags. Die Kommission sah sich durch diese Zahlen in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die bestehenden Gesetzesbestimmungen ausreichten, um kriminelle Ausländer wegweisen zu können. Sie lehnte sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag ab
[13].
Für ein
zweifaches Nein setzte sich auch ein
linksgrünes Komitee ein, welches die beiden Vorlagen als unnötig sowie als nicht mit der Rechtsgleichheit vereinbar erachtete. Nicht in diesem Komitee vertreten war die SP. An ihrem Parteitag Ende Oktober hatte sie zwar ebenfalls zu beiden Vorlagen die Nein-Parole beschlossen, allerdings herrschte in der SP Uneinigkeit, wie man die Initiative am besten bekämpfen solle. Zehn Kantonalparteien (AG, AR, BE, BL, BS, NW, SH, SO, SZ, TG) wichen von der Parolenfassung der Mutterpartei ab und beschlossen zur Bekämpfung der Initiative ein Ja zum Gegenvorschlag. Der Zürcher SP-Nationalrat Daniel Jositsch gründete zusammen mit einer Minderheit aus SP-Parlamentariern ein Nein-Ja-Komitee
[14].
In der Volksabstimmung vom 28. November konnte die SVP einen Sieg feiern:
52,9% der Stimmbürger und 17,5 der 23 Stände sprachen sich für die Ausschaffungsinitiative aus. Der Gegenvorschlag hatte mit einem Nein-Stimmenanteil von 54,2% keine Chance; sämtliche Kantone lehnten ihn ab. Zum ersten Mal wurde damit eine Initiative im Bereich der Ausländerpolitik angenommen. Wie üblich in Ausländerfragen unterschieden sich die Abstimmungsergebnisse zwischen der Deutsch- und der Westschweiz deutlich: Mit Ausnahme des Kantons Wallis lehnten alle Westschweizer Kantone das Volksbegehren ab, in der Deutschschweiz sagte nur Basel-Stadt nein. Markanter als der „Röstigraben“ waren allerdings die Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen Regionen. So hat beispielsweise der Kanton Zürich die Ausschaffungsinitiative mit 50,8% angenommen, in der Stadt wurde sie hingegen mit 64,5% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Kanton Bern hat ebenfalls Ja gesagt (53,7%), die Stadt hingegen lehnte mit 55,6% Nein-Stimmen ab. Während im Kanton Sankt Gallen das Volksbegehren mit knapp 60% befürwortet wurde, stimmten in der Stadt bloss 50,7% Ja. Die EU und einzelne Mitgliedstaaten tadelten die Schweiz für das Abstimmungsresultat. Sie gaben ihr zu verstehen, dass sie damit ihren Aussenseiterstatus zementiere und ihre Glaubwürdigkeit als verlässlicher Vertragspartner in Frage stelle. Kritik gab es auch vom Europarat und vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge, die den neuen Verfassungstext für völkerrechtswidrig halten, da bei automatischen Ausschaffungen kein Schutz vor Folter und Verfolgung gewährleistet sei
[15].
Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ und Bundesbeschluss über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative)
Abstimmung vom 28. November 2010
Beteiligung: 52,6%
Volksinitiative:
Ja: 1 398 360 (52,9%) / 15 5/2 Stände
Nein: 1 243 325 (47,1%) / 5 1/2 Stände
Gegenentwurf:
Ja: 1 189 186 (45,8%) / 0 Stände
Nein: 1 407 743 (54,2%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
Volksinitiative:
– Ja: SVP, SD, EDU, Auto-Partei, Lega.
– Nein: FDP, CVP, SP, EVP, CSP, PdA, GP, GLP, BDP, SGB, TravS.
Gegenentwurf:
– Ja: FDP, CVP, EVP, GLP, BDP.
– Nein: SP (10)*, SVP, CSP, PdA, GP, SD, EDU, Auto-Partei, Lega, SGB (1)*, TravS.
Stichfrage:
– für die Volksinitiative: SVP, SD, EDU, Auto-Partei, Lega.
– für den Gegenentwurf: FDP, CVP, SP, EVP, PdA, GLP, BDP, SGB, TravS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die
Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass der Erfolg der Ausschaffungsinitiative einerseits darauf zurückzuführen ist, dass die SVP-Anhänger konsequent für das Anliegen stimmten; 98% von ihnen legten ein Ja in die Urne. Anderseits fand das Begehren aber auch in bürgerlichen Kreisen Unterstützung. 51% der FDP- und 37% der CVP-Wähler nahmen die Vorlage an. Von den Sympathisantinnen und Sympathisanten der SP stimmten hingegen 88% gegen die Initiative. Beim Gegenvorschlag legten rund zwei Drittel der Wähler von FDP und CVP ein Ja in die Urne. Bei der SP-Anhängerschaft sprach sich rund die Hälfte für den Gegenvorschlag aus. Konsequent abgelehnt wurde dieser von den Sympathisantinnen und Sympathisanten der SVP (94% Nein-Stimmen). Ein entscheidender Grund für die Zustimmung zur Initiative war für viele das Sicherheitsbedürfnis. Im Ja-Lager überwog die Ansicht, die Kriminalität in der Schweiz sei im Wesentlichen ein Ausländerproblem, und damit verbunden war der Wunsch nach einer konsequenteren Ausschaffung straffälliger Ausländer. Das wurde stärker gewichtet als die Zweifel; 52% der Ja-Stimmenden waren nämlich der Meinung, die Initiative lasse sich so gar nicht umsetzen
[16].
Für die
Ausarbeitung eines Ausführungsgesetzes zur Ausschaffungsinitiative setzte die neue Justizministerin Simonetta Sommaruga eine Arbeitsgruppe ein, in welche sie auch zwei Mitglieder aus dem Initiativkomitee einbinden wollte. Das Gremium, welches vom ehemaligen Direktor des Bundesamts für Justiz, Rechtsprofessor Heinrich Koller, geleitet wird, muss Lösungen aufzeigen, wie mögliche Konflikte mit der Verfassung und internationalen Abkommen gemildert oder verhindert werden können. Die SVP forderte die Justizministerin auf, das Mandat der Arbeitsgruppe anzupassen. Sie störte sich daran, dass das Gremium alle Entscheidungen im Konsens treffen müsse und kritisierte auch, dass die Beratungen vertraulich sein sollten und nur das Justizdepartement die Öffentlichkeit hätte informieren dürfen. Nachdem die Justizministerin diesen Forderungen der SVP entsprochen hatte, schickte die Partei die zwei Juristen Gregor Rutz (ZH) und Manuel Brandenberg (ZG) in die Arbeitsgruppe
[17].
Der Bundesrat verzichtete darauf, dem Parlament eine Ergänzung des Strafgesetzbuches vorzulegen, die jede öffentliche
Verwendung rassistischer Symbole strafbar machen würde. Der Entwurf war in der Vernehmlassung auf Widerstand gestossen. Etliche Teilnehmer gaben zu bedenken, dass es bei der Anwendung, speziell etwa bei der Auslegung von Begriffen, zu Schwierigkeiten käme. Sie bemängelten, die Ausdrücke „rassistische Symbole, insbesondere des Nationalsozialismus oder Abwandlungen davon“ seien zu wenig bestimmt. Diese Einwände mit Blick auf die Praxis scheinen für das Justiz- und Polizeidepartement massgeblich gewesen zu sein, um von der geplanten Gesetzesänderung abzusehen. Die Rassismuskommission und die Stiftung gegen Rassismus bedauerten diesen Entscheid
[18].
Ende 2010 lebten insgesamt
1,72 Mio Ausländer in der Schweiz – das sind 2,4% mehr als im Vorjahr. Der grösste Teil stammt aus EU- und EFTA-Staaten. Allerdings war die Zunahme der EU-EFTA-Staatsangehörigen mit 3,3% geringer als in den Vorjahren (2009: 3,9%; 2008: 6,8%)
[19].
Personen ausländischer Herkunft, die an einer Schweizer Universität einen Abschluss erlangt haben, erhalten künftig eine
Arbeitsbewilligung für Jobs von hohem wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Wert. Zudem wird ihnen für die Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung erteilt, damit sie eine entsprechende Stelle suchen können. Diese Änderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative Neirynck (cvp, VD) zurück und sie wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Auch der Bundesrat erachtete sie grösstenteils als gerechtfertigt, allerdings sprach er sich gegen die nachträglich zum Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagene vorläufige Aufenthaltsbewilligung aus. Der Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats wurde von beiden Kammern diskussionslos verabschiedet. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 145 zu 39 Stimmen und im Ständerat einstimmig gutgeheissen
[20].
Die Gewährung einer
Aufenthaltsbewilligung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die sechs Monate über den Studienabschluss hinausreicht, wurde auch mit einer Motion der FDP-Liberale-Fraktion gefordert. Der Nationalrat hatte sie in der Frühjahrssession mit 128 zu 56 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat lehnte sie in der Herbstsession ab, weil das Anliegen mit der parlamentarischen Initiative Neirynck (cvp, VD) bereits umgesetzt worden sei
[21].
Im Dezember verabschiedete der Bundesrat eine
Änderung der
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit. Mit der Teilrevision werden zwei Kategorien von Kontingenten für Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen geschaffen: Ein Kontingent für Kurzaufenthalter und Aufenthalter für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige sowie ein Kontingent für Kurzaufenthalter und Aufenthalter aus EU-EFTA-Staaten, die in der Schweiz länger als 120 Tage eine grenzüberschreitende Dienstleistung erbringen
[22].
National- und Ständerat stimmten im Berichtsjahr einer Vorlage zur
Einführung biometrischer Ausländerausweise zu. Beide Kammern hiessen dabei den Entwurf des Bundesrates unverändert gut. Mit der Revision des Ausländergesetzes und des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich wird eine Verordnung der EU umgesetzt, welche die Schweiz aufgrund des Schengen-Abkommens übernehmen muss. Die Ausländerausweise enthalten künftig einen Datenchip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken. Die biometrischen Daten werden während fünf Jahren im zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) gespeichert. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat auch die erforderlichen Anpassungen auf Verordnungsstufe
[23].
Ebenfalls als Folge der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wurde in der Schweiz die
Visumspflicht für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie für Inhaber eines taiwanesischen Passes und für Bürger der nördlichen Marianen aufgehoben. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für einen Aufenthalt von höchstens drei Monaten ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum
[24].
In der Wintersession hiess der Nationalrat ohne eigentliche Debatte eine Motion der Staatspolitischen Kommission für ein
Integrationsrahmengesetz mit 111 zu 59 Stimmen gegen den Widerstand der SVP gut. Der Bundesrat wird damit beauftragt, auf der Grundlage des Berichts zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik ein Integrationsrahmengesetz und die damit einhergehenden rechtlichen Anpassungen auszuarbeiten. Im Bericht hatte der Bundesrat festgehalten, dass er Integration als Querschnittsaufgabe versteht und dementsprechend vorgeschlagen, nicht nur das Ausländerrecht anzupassen, sondern den Einschluss von Migranten und die Chancengleichheit in etwa 15 Erlassen ausdrücklich zu verankern. Als relevante Bereiche erwähnte er beispielsweise die Jugend- und die Sportförderung, die Krankheitsprävention, Sozialversicherungen und auch die Raumplanung. Die Motion geht nun an die Kleine Kammer. Der Bundesrat muss diesen Entscheid aber nicht abwarten und er kündigte dementsprechend auch an, dass er Mitte 2011 einen Vorentwurf in die Vernehmlassung schicken möchte
[25].
Flüchtlingspolitik
Die
Zahl der Asylgesuche sank 2010 um rund 2,7% auf 15 567. Ebenfalls abgenommen hat die Zahl der hängigen Anträge um 27% auf 9025. Der Anteil der bewilligten Gesuche lag mit 17,7% leicht höher als im Vorjahr (16,3%). Wie bereits 2009 war Nigeria das wichtigste Herkunftsland (1969 Gesuche). Die Aufnahmequote war bei den Nigerianern aber verschwindend gering: Von 2243 behandelten Gesuchen wurden lediglich zwei bewilligt; eine Person wurde vorläufig aufgenommen
[26].
Der Kanton Jura nahm im Berichtsjahr
zwei uigurische Guantánamo-Häftlinge auf. Der humanitäre Akt kam in China nicht gut an. Im Vorfeld des Entscheids protestierte das Land gegen die Aufnahme der Uiguren und drohte der Schweiz mit einer Beeinträchtigung der guten Beziehungen. Die Angst, dass China als Retourkutsche das von der Schweiz gewünschte Freihandelsabkommen platzen lassen könnte, war neben sicherheitspolitischen Bedenken ausschlaggebend dafür, dass die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats dem Bundesrat empfahl, von der Aufnahme der zwei Guantánamo-Häftlinge abzusehen. Trotz dieser Umstände entschied sich die Landesregierung für eine Aufnahme der beiden Uiguren. Sie tat dies aber nicht aus rein humanitären Motiven, sondern wollte damit auch ein Zeichen an die USA aussenden, von dem sie sich erhoffte, die Amerikaner würden es ihrerseits honorieren
[27].
Im Februar unterbreitete der Bundesrat dem Parlament einen Entwurf zum
Bundesgesetz über die Koordination des Asyl- und des Auslieferungsverfahrens. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen auf eine bessere Abstimmung bei parallel laufenden Asyl- und Auslieferungsverfahren ab. In diesen Fällen sollen die Asylentscheide künftig beim Bundesgericht anfechtbar sein. Dies würde ein Zusammenführen der beiden Verfahren sowie eine gebührende Berücksichtigung des Non-Refoulement-Gebotes ermöglichen. Der Ständerat stimmte der Vorlage in der Sommersession diskussionslos zu. Der Nationalrat folgte ihm in der Herbstsession und hiess die Änderungen ebenfalls gut. Im Namen einer Kommissionsminderheit hatte Silvia Schenker (sp, BS) erfolglos beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. SP und Grüne sahen zum einen keinen Gesetzgebungsbedarf, da nur wenige Einzelfälle betroffen sind. Zum anderen kritisierten sie, dass dem Bundesgericht mit diesem Gesetz zusätzliche Kompetenzen übertragen würden, obwohl es gar nicht über die nötige Erfahrung im Asylbereich verfüge. Die Mehrheit des Nationalrats war jedoch der Ansicht, das Gesetz ermögliche die Koordination und Beschleunigung der Asyl- und Auslieferungsverfahren. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat einstimmig und vom Nationalrat mit 132 zu 61 Stimmen gegen den Widerstand des links-grünen Lagers angenommen
[28].
In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Übernahme der EU-Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren zur
Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz zum Nachvollzug dieser Bestimmung verpflichtet und hat das Asyl- und Ausländerrecht entsprechend anzupassen. Um die schweizerischen Gesetze mit der Richtlinie in Einklang zu bringen, musste insbesondere die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt und die Maximaldauer der Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate herabgesetzt werden. Der Ständerat folgte der Mehrheit seiner Kommission und damit dem Vorschlag des Bundesrats. Der Nationalrat hingegen sprach sich in der Sommersession mit 92 zu 51 Stimmen gegen die Verkürzung der Ausschaffungshaft aus. Kurt Fluri (fdp, SO) forderte den Bundesrat auf, sich im Schengen-Ausschuss dafür zu engagieren, dass die maximale Haftdauer auf 24 Monate angehoben werde. Weiter nahm der Nationalrat an der Vorlage eine durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts veranlasste Ergänzung vor, mit der gesetzlich verankert wird, dass Asylsuchende nach einem Nichteintretensentscheid nicht mehr sofort in einen Dublin-Staat zurückgeführt werden dürfen. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an der Verkürzung der Haftdauer auf 18 Monate fest. Bei der zweiten Differenz, der Frage der Rückführung in einen Dublin-Staat beim Nichteintretensentscheid, schloss er sich mit 24 zu 11 Stimmen der grossen Kammer an. Der Nationalrat bereinigte schliesslich auch die letzte Differenz und sprach sich gegen den Widerstand der SVP ebenfalls für eine Verkürzung der Ausschaffungshaft aus
[29].
In der gleichen Botschaft unterbreitete der Bundesrat dem Parlament auch eine
Änderung des Ausländergesetzes, mit welcher die rechtlichen Grundlagen für das neue Informationssystem MIDES, für die automatisierte Grenzkontrolle an Flughäfen und den Einsatz von Dokumentenberaterinnen und -beratern geschaffen werden sollen. Diese wurde vom Ständerat in der Frühjahrs- und vom Nationalrat in der Sommersession ebenfalls gutgeheissen. In der
Schlussabstimmung hiess der Ständerat die beiden Vorlagen einstimmig gut. Im Nationalrat wurde die erste Vorlage mit 123 zu 61 Stimmen und die zweite mit 121 zu 61 Stimmen angenommen. Der Bundesrat will die Änderungen auf Anfangs 2011 in Kraft setzen
[30].
Der Bundesrat legte im Mai die
Botschaft für eine Revision des Asylgesetzes vor. Die Vorlage entsprach weitgehend dem Vernehmlassungsentwurf und sollte primär dazu beitragen, die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende zu senken. Der Bundesrat wollte die Zahl der möglichen Gründe für ein Nichteintretensverfahren von 15 auf 3 senken, um das System effizienter zu gestalten. Nichteintretensentscheide würden nur noch bei Dublin-Verfahren und bei Wegweisungen in einen sicheren Drittstaat ausgesprochen sowie bei Asylsuchenden, die keine Asylgründe vorbringen. In den übrigen Fällen sollte ein rasches materielles Verfahren durchgeführt werden. Dabei sah der Entwurf eine Verkürzung der Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tage vor. Zudem beabsichtigte die Landesregierung, Personen nicht mehr aufzunehmen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ein Asylgesuch stellen. Ebenfalls unterdrücken wollte sie politische Aktivitäten der Asylsuchenden in der Schweiz, die ausschliesslich zur Begründung der Flüchtlingseigenschaft dienen. Solche Tätigkeiten sollten strafrechtlich sanktioniert werden. Als weitere Einschränkung war vorgesehen, die Möglichkeit, auf einer schweizerischen Botschaft im Ausland ein Asylgesuch zu stellen, aufzuheben
[31].
In November wies die
Staatspolitische Kommission des Ständerats die Änderungen des Asylgesetzes jedoch einstimmig zurück. Sie erachtete die vorgeschlagenen Reformen als „Pflästerlipolitik“ und ortete die Probleme vor allem beim Vollzug. Neben der grundsätzlichen Ablehnung übte die Kommission auch Detailkritik. Der umstrittenste Änderungsvorschlag des Bundesrats war die Abschaffung der Möglichkeit, auf Schweizer Vertretungen im Ausland Asylgesuche stellen zu können. Rolf Büttiker (fdp, SO) befürchtete, dass mehr Leute direkt in die Schweiz kämen, wenn sie im Ausland keine Asylgesuche mehr stellen könnten. Auch die Halbierung der Beschwerdefrist in Asylverfahren von 30 auf 15 Tage stiess auf Kritik
[32].
Nachdem im März ein 29-jähriger nigerianischer Asylsuchender während einer
Zwangsausschaffung verstorben war, stoppte das Bundesamt für Migration (BFM) bis auf Weiteres alle Sonderflüge bei Rückschaffungen. Eine Obduktion am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich ergab, dass der Verstorbene an einer schweren Herzkrankheit gelitten hatte, die kaum diagnostizierbar war – und entlastete damit die Behörden
[33].
Der vorübergehende
Stopp der Sonderflüge für Zwangsausschaffungen führte allerdings dazu, dass die Kantone gezwungen waren, Ausschaffungshäftlinge auf freien Fuss zu setzen. Denn Ausschaffungshäftlinge dürfen laut Ausländergesetz nicht mehr als 24 Monate inhaftiert werden – und dies auch nur dann, wenn die Ausschaffung absehbar ist. Die Kantone machten daher beim BFM Druck, wieder Zwangsausschaffungen zuzulassen und hatten Erfolg: Noch bevor der Schlussbericht des gerichtsmedizinischen Gutachtens zum Tod des Nigerianers vorlag, willigte das BFM ein, die Sonderflüge wieder aufzunehmen. Um die Sicherheit von Ausschaffungsflügen zu verbessern, sollten diese von Ärzten begleitet werden
[34].
Die Wiederaufnahme von Sonderflügen galt nicht für Nigeria; das Land weigerte sich zunächst Leute aufzunehmen, die nicht freiwillig zurückkehrten. Im November fanden die Schweiz und Nigeria eine gemeinsame Lösung, so dass ab Anfang 2011 auch wieder Personen mit Sonderflügen nach Nigeria ausgeschafft werden können. Der gesamte Rückführungsprozess soll künftig von nigerianischen Beamten begleitet werden. Gleichzeitig schlossen die beiden Länder eine
Migrationspartnerschaft ab. Die Schweiz hilft Nigeria bspw. die Kapazitäten der Migrationsbehörden auszubauen und verbessert die Unterstützungsprogramme für Nigerianer, die in ihre Heimat zurückkehren
[35].
Im Berichtsjahr unterzeichnete die Schweiz
Rückübernahmeabkommen mit Benin, Kasachstan, dem Kosovo und der Republik Moldau. Ausserdem schloss sie eine Dublin-Vereinbarung mit Österreich ab. Die beiden Staaten verpflichteten sich zur Einhaltung von verkürzten Bearbeitungsfristen, wenn Asylsuchende in das andere Land zurückgeschickt werden. Zudem wollen sie Überstellungen auf dem Landweg erlauben, was zu Kosteneinsparungen führen soll
[36].
Frauen
Im Jahr 2009 hatte der Ständerat eine Motion Heim (sp, SO) zur
Eindämmung von häuslicher Gewalt in einen Prüfungsauftrag umgewandelt. Der abgeänderte Vorstoss wurde vom Nationalrat in der Frühjahrssession überwiesen. Der Bundesrat wird damit beauftragt, einen Bericht zur Einstellungspraxis beim Tatbestand der häuslichen Gewalt in den Kantonen zu erarbeiten
[37].
Mit einer Motion forderte der SVP Politiker Yvan Perrin (NE) den
Einsatz von elektronischen Geräten, die das Kommen und Gehen des gewalttätigen Partners überwachen und signalisieren, wenn dieser gegen eine Fernhaltemassnahme verstösst. Dieser Vorstoss wurde vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissen
[38].
In der Wintersession befasste sich die grosse Kammer mit einer Vorlage zum
Verbot von Genitalverstümmelung. Die von ihrer Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagenen Änderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative Roth-Bernasconi (sp, GE) zurück und wurden auch vom Bundesrat unterstützt. Der Rat stimmte dem Kommissionsentwurf zu, der die Genitalverstümmelung als eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankern möchte. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist. Eine Minderheit sprach sich dafür aus, die Verstümmelung unter schwerer Körperverletzung zu erfassen und keinen separaten Tatbestand zu schaffen. Luzi Stamm (svp, AG) warb für diese Lösung, weil damit gewährleistet werden könne, dass Verstümmelungen als eine Variante schwerer Körperverletzung auch entsprechend streng geahndet würden. Anita Thanei (sp, ZH) hielt dem im Namen der Mehrheit entgegen, dass durch einen separaten Artikel sämtliche Formen der Genitalverstümmelung – also auch leichtere Fälle – eingeschlossen würden. Ungelöst ist allerdings das Problem, dass mit der Formulierung des Gesetzes auch das Anbringen von Tatoos und Piercings sowie Schönheitsoperationen im Intimbereich verboten werden. Die Rechtskommission möchte die Gerichte darüber entscheiden lassen, ob es sich im Einzelfall um ein freiwilliges Piercen handelt oder nicht. Kommissionssprecherin Anita Thanei (sp, ZH) sagte, man vertraue darauf, dass die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte Vernunft walten liessen und es nie zu einem Verfahren wegen einer kosmetischen Operation kommen werde
[39].
Im September wurde die Berner SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga als Nachfolgerin von Moritz Leuenberger (sp, ZH) in den Bundesrat gewählt. Mit der Wahl von Frau Sommaruga gibt es zum ersten Mal eine
Frauenmehrheit in der Landesregierung. Angesichts des Umstandes, dass das Frauenstimmrecht in der Schweiz erst 1971 eingeführt wurde, ist dies keine Selbstverständlichkeit. In Europa verfügt neben der Schweiz nur gerade Finnland über eine Frauenmehrheit in der Regierung. Kommt hinzu, dass 2010 auch die drei höchsten politischen Ämter in Frauenhand waren: Doris Leuthard präsidierte den Bundesrat, Pascale Bruderer Wyss (sp, AG) stand an der Spitze des Nationalrats und Erika Forster-Vannini (fdp, SG) führte den Ständerat
[40].
National- und Ständerat hatten im Jahr 2009 eine Motion Prelicz-Huber (gp, ZH) gutgeheissen, die den Bundesrat beauftragt, die
Teilzeitstellen und Jobsharing-Möglichkeiten in der Bundesverwaltung und in den öffentlichen Betrieben auszubauen. Die Kleine Kammer hatte dabei einer abgeschwächten Variante den Vorzug gegeben, in der bloss von einem Ausbau und nicht wie ursprünglich vorgesehen von einem „raschen und massiven“ Ausbau die Rede ist. In der Frühjahrssession des Berichtsjahres überwies der Nationalrat die Motion in der abgeänderten Form
[41].
Eine im Oktober veröffentlichte Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien im Auftrag des Bundesamts für Statistik und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau stellte für die Privatwirtschaft eine
Lohndiskriminierung von durchschnittlich 9,4% fest. Dabei variierten die nicht begründbaren Lohndifferenzen zwischen Männern und Frauen je nach Branche erheblich. Überdurchschnittlich waren sie in der Textil- und Lederindustrie (19%) sowie bei Banken und Versicherungen (12,2%). Die tiefsten diskriminierenden Lohnunterschiede gab es im Sozial- und Gesundheitswesen (4,2%) und im Gastgewerbe (4,8%). Am besten abgeschnitten bei der Lohngleichheit haben laut der Analyse die Bundesverwaltung und die Bundesbetriebe. Dort betrug der diskriminierende Lohnunterschied 3,5%. Als diskriminierend gelten Lohnunterschiede, die nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, berufliche Erfahrung, Anforderungsniveau, hierarchische Position, Region oder Branche erklärbar sind
[42].
Familienpolitik
Im Januar lancierte die SVP eine bereits angekündigte
Volksinitiative für eine steuerliche Besserstellung von Familien, die ihre Kinder selbst betreuen. Diesen soll mindestens der gleiche Steuerabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen. Laut der SVP bestraft das geltende Recht nämlich traditionelle Familien. Diese würden wegen der Kinder auf ein Zweiteinkommen verzichten und gleichzeitig mit ihren Steuergeldern die Krippen und Betreuungsangebote für Doppelverdiener-Paare unterstützen. Eine Motion von Rotz (svp, OW), welche ebenfalls eine steuerliche Besserstellung von Familien mit traditioneller Rollenteilung forderte, wurde vom Nationalrat mit 96 zu 64 Stimmen verworfen
[43].
Ebenfalls im Januar lancierten christlich-konservative Kreise eine Volksinitiative mit dem Titel
„Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“. Die Initianten möchten die Abtreibungskosten aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkasse streichen. Eine Ausnahme soll bei Frauen gelten, die Opfer einer Vergewaltigung wurden oder deren Leben durch die Schwangerschaft gefährdet würde
[44].
Der Nationalrat überwies in der Frühjahrssession eine Motion Fehr (sp, ZH), die eine Änderung des Zivilgesetzbuches über das
Adoptionsgeheimnis fordert. Den leiblichen Eltern soll ein Anspruch auf Kenntnis der Personalien ihrer adoptierten Kinder zuerkannt werden, wenn diese die Volljährigkeit erreicht und ihr Einverständnis für die Kontaktaufnahme gegeben haben
[45].
Zudem verlängerte die grosse Kammer mit 97 zu 88 Stimmen die Frist für eine parlamentarische Initiative Hochreutener (cvp, BE) um zwei Jahre. Damit konnte seine Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit an einem
Verfassungsartikel für eine umfassende Familienpolitik weiterarbeiten. Im November schickte sie einen entsprechenden Entwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht vor, die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit als Staatsaufgabe in die Verfassung aufzunehmen. Bund und Kantone sollen insbesondere verpflichtet werden, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen
[46].
Im Mai präsentierte der Bundesrat einen überarbeiteten Entwurf für ein neues
Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik (PID). Die Regierung hatte der Kritik an der letzten Vorlage Rechnung getragen und eine liberalere Regelung ausgearbeitet. Es soll erlaubt werden, eine beliebige Anzahl Embryos künstlich zu zeugen. Der erste Vorschlag enthielt noch eine Obergrenze von drei Embryos pro Paar. Davon wurde mit dem neuen Vorschlag abgewichen, weil die Chancen einer erfolgreichen Behandlung bei drei Embryos minimal sind. Generell fallenlassen will der Bundesrat das Verbot, die Embryonen nach der In-vitro-Fertilisation aufzubewahren. Festgehalten hat er dagegen an der Einschränkung, wonach PID nur bei erblich schwer belasteten Paaren angewandt werden darf. Die vorgeschlagenen Anpassungen bedingen eine Verfassungsänderung
[47].
Der Ständerat überwies im Berichtsjahr mit 32 zu 7 Stimmen eine Motion Gutzwiller (fdp, ZH) für ein
zeitgemässes Erbrecht. Der Vorstoss, welcher von 24 Ständeräten aus allen grossen Parteien unterzeichnet und auch vom Bundesrat begrüsst wurde, zielt darauf ab, das Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den stark geänderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Während die generelle Stossrichtung der Motion begrüsst wurde, stiess die darin vorgesehene Besserstellung von Konkubinatspaaren auf Widerstand. Insbesondere Politiker der CVP beurteilten den Vorschlag der Ehe-Entprivilegierung sehr skeptisch
[48].
Im Februar verabschiedete der Bundesrat die
Botschaft zur
Verlängerung der Bundesfinanzhilfen für Krippen. Dabei hatte er den Finanzrahmen gegenüber früheren Vorstellungen deutlich reduziert. Statt der ursprünglich vorgesehenen 140 Mio Fr. sollten nur noch 80 Mio Fr. fliessen. Er wollte das Programm ganz auf Projekte im Vorschulbereich ausrichten, also vor allem auf Kindertagesstätten. Schulergänzende Projekte sollten hingegen ganz den Kantonen überlassen werden. Schliesslich sah der Entwurf vor, die Finanzhilfen nur noch an neue Krippen zu gewähren und nicht mehr an solche, die ihr Angebot aufstocken
[49].
In den Kantonen regte sich
Widerstand gegen dieses Sparprogramm des Bundes. Die Erziehungsdirektorenkonferenz und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren protestierten gemeinsam gegen den geplanten Verzicht auf Finanzhilfen bei der schulergänzenden Kinderbetreuung
[50].
In der Sommersession stimmte der
Nationalrat der Verlängerung der Krippenförderung um weitere vier Jahre zu. Dabei sprach er sich mit 89 zu 88 Stimmen für einen Förderbeitrag von 120 Mio Fr. aus. Anders als der Bundesrat wollte der Nationalrat auch weiterhin schulergänzende Angebote unterstützen. Innenminister Burkhalter und bürgerliche Parlamentarier wandten vergeblich ein, dass die Kantone gemäss dem Schulkonkordat HarmoS für die Bereitstellung solcher Betreuungsplätze zuständig sind. Die Linken und Teile der CVP befürchteten eine Benachteiligung von Kantonen und Gemeinden, die bisher keine schulergänzenden Betreuungsstrukturen geschaffen haben
[51].
Der
Ständerat hiess das Impulsprogramm in der Herbstsession ebenfalls gut. Im Unterschied zur grossen Kammer wollte er die Finanzhilfen nicht auf neue Institutionen beschränken, sondern wie bisher auch bestehende Einrichtungen unterstützen, wenn diese ihr Angebot um mindestens zehn Plätze erhöhen. Ebenfalls in der Herbstsession bereinigte der Nationalrat diese letzte Differenz und willigte ein, Finanzhilfen auch an bestehende Betreuungseinrichtungen auszurichten. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage vom Ständerat mit 38 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen gegen den Widerstand der SVP sowie einzelner FDP- und CVP-Mitglieder gutgeheissen
[52].
Im September schickte der Bundesrat einen überarbeiteten
Entwurf der Kinderbetreuungs-Verordnung in die Vernehmlassung. Laut dem neuen Vorschlag sollen Verwandte und enge Freunde auch ohne Bewilligung Kinder hüten dürfen. Das Gleiche gilt für im Privathaushalt angestellte Kindermädchen und Au-Pairs. Andere Personen, welche Kinder mehr als zehn Stunden pro Woche gegen ein Entgelt betreuen, benötigen laut dem Entwurf künftig eine Bewilligung einer kantonalen Fachinstanz. Für die Bewilligungserteilung möchte der Bundesrat grundsätzlich den Besuch eines Einführungskurses voraussetzen. Bei Verletzung der Bewilligungsvorschrift ist eine Busse von bis zu 5000 Fr. vorgesehen
[53].
Auch in der überarbeiteten Form stiess der Entwurf auf
erheblichen Widerstand. Für die bürgerlichen Parteien stellte auch die neue Verordnung einen zu starken Eingriff in die elterliche Erziehungsarbeit dar. Sie sahen es als übertrieben an, dass die private, stundenweise Betreuung gegen Entgelt nur noch mit staatlicher Bewilligung erlaubt werden sollte. Kritik gab es auch von Fachorganisationen. Die Pflegekinderaktion Schweiz bemängelte, dass die Vorlage viel zu stark auf die Tagesbetreuung von Kindern aus „normalen Familien“ ausgerichtet sei und der speziellen Situation von Pflegekindern zu wenig Rechnung trage. Sie fand es bedenklich, dass Verwandte oder den Eltern nahe stehende Personen gemäss Entwurf nur noch dann eine Bewilligung für die Aufnahme eines Pflegekindes bräuchten, wenn es sich um eine behördliche Platzierung handelte. Opposition gab es schliesslich auch von der Rechtskommission des Nationalrats. Sie forderte den Bundesrat auf, die Betreuung von Pflegekindern in einer separaten Verordnung zu regeln und trat ausserdem mit 16 zu 2 Stimmen auf eine parlamentarische Initiative Leutenegger (fdp, ZH) ein, die im Zivilgesetzbuch selbst explizit festhalten will, dass die private Kinderbetreuung keine Bewilligung erfordert
[54].
Im Juni entschied der Bundesrat, die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die
Erwerbsersatzordnung (EO) von 0,3 auf 0,5 Lohnprozente anzuheben. Die Beitragserhöhung wurde erforderlich, weil die Reserven des EO-Fonds seit Einführung der Mutterschaftsversicherung im Jahre 2005 unter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag gesunken waren
[55].
Die eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) lancierte im Berichtsjahr eine Debatte über eine
Elternzeit. In einer im Oktober veröffentlichten Publikation forderte sie, dass Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes 24 Wochen Elternzeit erhalten sollen, die sie sich gemeinsam aufteilen können. Während dieser Zeit erhielten sie 80% des Lohnes; maximal 5880 Fr. im Monat. Die Elternzeit müsste nicht am Stück, sondern könnte bis zur Einschulung des Kindes in Tranchen oder auch als Teilzeitarbeit bezogen werden. Die Kosten für die Einführung der Elternzeit schätzte die EKFF auf 1,1 bis 1,2 Mia Fr. Eine Finanzierung des Elterngeldes über die Erwerbsersatzordnung würde eine Erhöhung bei den Lohnprozenten von je 0,2% für Arbeitnehmende und Arbeitgebende bedeuten. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste der Satz um 0,4 bis 0,5% angehoben werden. Bei bürgerlichen Politikern und der Wirtschaft stiess die Idee auf Widerstand. Sie wehrten sich gegen zusätzliche Sozialabgaben und bezweifelten die zentrale Bedeutung einer Elternzeit für die Standortattraktivität der Schweiz
[56].
Der Ständerat überwies mit 27 zu 10 Stimmen ein Postulat Seydoux-Christe (cvp, JU), welches den Bundesrat beauftragt, die Einführung eines
ausreichend langen bezahlten Urlaubs für Eltern von schwerkranken Kindern zu prüfen. Ein vom Rat ebenfalls gutgeheissenes Postulat Maury Pasquier (sp, GE) fordert die Regierung dazu auf, das Problem des Einkommens der Frau zu klären, wenn der Anspruch auf Entschädigung durch die Mutterschaftsversicherung infolge der Hospitalisierung des Neugeborenen aufgeschoben wird. Nach geltendem Recht können Mütter ihren Anspruch auf Leistungen der Mutterschaftsversicherung hinausschieben, wenn das Neugeborene nach der Geburt länger als gewöhnlich im Spital bleiben muss. Aufgrund des Arbeitsverbots während der ersten acht Wochen nach der Niederkunft stelle sich jedoch die Frage nach dem Verdienst während dieser Zeit
[57].
Im Jahr 2009 hatte der Nationalrat einer
Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende zugestimmt. Der Ständerat beschloss hingegen im Berichtsjahr mit dem Stichentscheid seiner Präsidentin Erika Forster-Vannini (fdp, SG), nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit der Kommission hatte sich gegen eine Änderung des lediglich seit einem Jahr geltenden Familienzulagengesetzes ausgesprochen. Sie war der Ansicht, die Regelung, wonach die Kantone die Kinderzulagen auch für Selbständigerwerbende freiwillig einführen können, genüge vollauf. Der Nationalrat entschied sich jedoch in der Frühjahrssession an dem auf eine parlamentarische Initiative Fasel (csp, FR) zurückgehenden Einbezug von Selbständigerwerbenden festzuhalten. Im zweiten Anlauf hiess der Ständerat einen Minderheitsantrag seiner Kommission gut und trat mit 23 zu 20 Stimmen schliesslich ebenfalls auf die Vorlage ein. Diese ging anschliessend zur Detailberatung an die Kommission zurück
[58].
Eine Motion Rossini (sp, VS), welche die
Erhebung statistischer Daten zur Anwendung der Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen gefordert hätte, wurde vom Nationalrat in der Sommersession abgelehnt
[59].
Als Zweitrat überwies der Ständerat in der Wintersession eine Motion Humbel-Näf (cvp, AG). Der Bundesrat wird damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass im Scheidungsfall
obligatorische und überobligatorische Altersguthaben je im gleichen Verhältnis aufgeteilt werden
[60].
Die vom Bundesrat 2009 vorgeschlagene
Änderung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen war in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst worden und die Regierung beauftragte daher im Oktober das Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung der Botschaft zu einer Gesetzesänderung. Nach geltendem Recht werden die Vorsorgegelder bei einer Scheidung vor der Pensionierung hälftig geteilt. Wenn die Scheidung erst nach Eintritt des Vorsorgefalls erfolgt, müssen sich die Ehepartner mit einer Entschädigung begnügen, die mit dem Tod des zur Leistung verpflichteten wegfällt. Neu sollen bei einer Scheidung die Pensionskassengelder immer hälftig geteilt werden
[61].
Kinder- und Jugendpolitik
Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion Amherd (cvp, VS) zur
Eindämmung von Kinderprostitution. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, das Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbräuchen zu unterzeichnen und die notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu treffen, damit die Inanspruchnahme der Prostitution von Minderjährigen unter Strafe gestellt wird
[62].
Im September verabschiedete der Bundesrat die
Botschaft zur Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes. Er hielt dabei weitgehend an der Vernehmlassungsvorlage fest, obwohl diese auf erhebliche Kritik gestossen war. Den Kantonen griff der Entwurf zu stark in ihre Kompetenzen ein. Die Linken und die Jugendverbände bemängelten, der Bund investiere zu wenig Geld in die Jugendarbeit, und den Rechten ging das Gesetz schlicht zu weit. Die Vorlage, welche der Bundesrat nun dem Parlament unterbreitet, sieht eine Ausweitung der Zielgruppe auf Kinder ab dem Kindergartenalter vor und will insbesondere die Koordination und Vernetzung aller jugendpolitischen Akteure verbessern. Bei der Förderung von Kindern und Jugendlichen will der Bundesrat die Akzente weg von der traditionellen, an eine Mitgliedschaft gebundene ausserschulische Jugendarbeit hin zur offenen Jugendarbeit verschieben. Traditionelle Verbände wie Pfadfinder, Jungwacht oder Cevi müssen Beitragskürzungen hinnehmen. Bei der Vergabe von Bundesgeldern sollen Projekte, welche die Partizipationsmöglichkeiten der Jugendlichen beziehungsweise die Gleichstellung der Geschlechter fördern oder Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf berücksichtigen, bevorzugt werden. Der Bundesrat rechnet damit, dass sich der Förderbeitrag des Bundes in den ersten drei Jahren nach der geplanten Inkraftsetzung von 7 auf 10 Mio Fr. erhöhen und sich mittelfristig bei 8,4 Mio Fr. einpendeln wird. Grund für den kurzfristigen Anstieg sind die befristeten Anschubfinanzierungen zugunsten der Kantone
[63].
Eine Motion Bortoluzzi (svp, ZH), mit welcher die
Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen ersatzlos abgeschafft werden sollte, wurde vom Nationalrat abgelehnt
[64].
Alterspolitik
Der Bundesrat genehmigte im Berichtsjahr ein Abkommen, das der Schweiz die Teilnahme am Programm
„Ambient Assisted Living“ (AAL) ermöglicht. Im Hinblick auf den wachsenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung werden im Rahmen von AAL Forschungsvorhaben unterstützt, die Gesundheit und Lebensqualität älterer Menschen verbessern. Im Vordergrund stehen Anwendungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. Durch neue Produkte und Dienstleistungen sollen mit dem Programm die sozialen Kosten des demografischen Wandels gesenkt werden. Gleichzeitig zielt es aber auch darauf ab, die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Chancen zu nutzen: Waren und Dienstleistungen für ältere Personen sprechen eine Zielgruppe mit hoher Kaufkraft in einem schnell wachsenden Markt an
[65].
Das Gesundheitsobservatorium Schweiz geht davon aus, dass die Zahl der über 65-Jährigen in der Schweiz bis 2030 ca. um 66% zunehmen und damit die Zwei-Millionen-Grenze überschreiten wird. Diese Entwicklung zieht eine
Zunahme des Pflegebettenbedarfs nach sich, statt 67 000 Betten wie im Jahr 2008 würden rund 100 000 Pflegebetten benötigt
[66].
Behinderte
Der Nationalrat stimmte in der Herbstsession einer
Verlängerung der Übergangsfrist zur Finanzierung von Institutionen für Behinderte zu. Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Robbiani (cvp, TI) hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine entsprechende Änderung des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes beantragt. Mit der revidierten Bestimmung sollten Institutionen für Behinderte, die vom Bund noch vor Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs Bauvorhaben zugesichert erhalten hatten, ihre Schlussabrechnung bis spätestens Ende 2012 – statt wie ursprünglich vorgesehen bis Ende 2010 – abliefern können. Es ging um schätzungsweise 12 Institutionen und einen Betrag von rund 23 Mio Fr. Der Ständerat trat in der Wintersession nicht auf das Geschäft ein. Seine vorberatende Kommission hatte für Nichteintreten plädiert, weil gemäss dem damaligen Wissensstand nur zwei der betroffenen Institutionen die Ende 2010 ablaufende Frist nicht einhalten konnten
[67].
Im Dezember eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für einen Beitritt der Schweiz zum
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit dem völkerrechtlichen Vertrag werden bereits bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Er zielt darauf ab, Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen und ihre selbständige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu fördern
[68].
Weiterführende Literatur
Achermann, Alberto e.a. (Hg.), Jahrbuch für Migrationsrecht 2009/2010, Bern 2010.
Allenbach, Brigit / Sökefeld, Martin (Hg.), Muslime in der Schweiz, Zürich 2010.
Amarelle, Cesla e.a., Migrations et économie. L'accès des étrangers à la vie économique : Les normes et leur application, Bern 2010.
Altwegg, Jürg (Hg.), Sind die Schweizer die besseren Deutschen? Der Hass auf die kleinen Unterschiede, Zürich 2010.
Bundesamt für Migration, Diaspora und Migrantengemeinschaften aus der Türkei in der Schweiz, Bern 2010.
Bundesamt für Migration, Die kosovarische Bevölkerung in der Schweiz, Bern 2010.
Bundesamt für Migration, Die portugiesische Bevölkerung in der Schweiz, Bern 2010.
Bundesamt für Migration, Migrationsbericht 2009, Bern 2010.
Bundesamt für Migration, Rahmencurriculum für die sprachliche Förderung von Migrantinnen und Migranten, Bern 2010.
Diendorfer, Gertraud e.a. (Hg.), Einwanderungsgesellschaften und kulturelle Vielfalt, Innsbruck 2010.
Eggert, Nina / Giugni, Marco, “Does Associational Involvement Spur Political Integration? Political Interest and Participation of Three Immigrant Groups in Zurich”, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 16/2010, S. 175-210.
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen, Ein Grundlagenbericht zu den ausländerrechtlichen Folgen der Straffälligkeit, Bern 2010.
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen, Leben als Sans-Papiers in der Schweiz: Entwicklungen 2000-2010, Bern 2010.
Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen, Wegweisen. Ausschaffen: Ein Grundlagenbericht zu den ausländerrechtlichen Folgen der Straffälligkeit, Bern 2010.
Eidgenössische Kommission gegen Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Bern 2010.
Fachstelle für Rassismusbekämpfung, Strategien gegen Rechtsextremismus in der Schweiz: Akteure, Massnahmen und Debatten, Bern 2010.
Hilpold, Peter e.a. (Hg.), Immigration und Integration: Völkerrechtliche und europarechtliche Antworten auf eine zentrale Herausforderung der Zeit, Frankfurt am Main 2010.
Koller, Christophe, Migrationsämter und Entwicklung der ausländischen Bevölkerung in den Kantonen 2002-2008, Chavannes- Lausanne (Idheap) 2010.
Milic, Thomas, Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 28. November 2010, Bern 2010.
Spescha Marc e.a. (Hg.), Handbuch zum Migrationsrecht, Zürich 2010.
Statistisches Amt des Kantons Zürich, Ausschaffung und Steuergerechtigkeit: Eine Analyse der Zürcher Gemeinderesultate der Abstimmungen vom 28.11.2010, Zürich 2010.
Wild, David de, Dynamik der Migration in der Schweiz: Eine empirische Untersuchung der Mobilität der ausländischen Arbeitskräfte 1984-1994, Hamburg 2010.
Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien, Analyse der Löhne von Frauen und Männern anhand der Lohnstrukturerhebung 2008: Aktuelle Entwicklungen in der Privatwirtschaft und Situation im öffentlichen Sektor des Bundes, Bern 2010.
Eidgenössische Kommission für Frauenfragen, Frauenrechte – Kultur – Religion: Frauenfragen 1/2.2010, Bern 2010.
Staatssekretariat für Wirtschaft, Frauen in Führungspositionen: So gelingt's. Erfahrungen aus zehn grossen und kleineren Unternehmen der Schweiz, Bern 2010.
Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen, Elternzeit – Elterngeld: Ein Modellvorschlag der EKFF für die Schweiz, Bern 2010.
Frey, Miriam, Evaluation "Anstossfinanzierung". Nachhaltigkeit und Impulseffekte der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, Bern (BSV) 2010.
Lüscher, Kurt e.a., Auf dem Weg zu einer Generationenpolitik, Bern (SAGW) 2010.
Schweizerisches Gesundheitsobservatorium, Statistische Grundlagen zur regionalen Pflegeheimplanung in der Schweiz: Methodik und kantonale Kennzahlen, Neuchâtel 2010.
Spitex Verband Schweiz, SwissAgeCare-2010: Wer pflegt und betreut ältere Menschen daheim?, Bern 2010.
Bundesamt für Sozialversicherungen, Evaluation des Nationalen Projektes IIZMAMAC, Bern 2010.
PAGE PAGE
[1]
AB NR, 2010, S. 87 (Mo. Müller, Aufenthaltsstatus), 89 (Mo. Müller, Empfangsstellenhaft), 93 (Mo. Maire), 95 f. (Mo. Tschümperlin), 100 (Po. Bischof) und 1360 (Mo. Müller, Aufenthaltsstatus);
AB SR, 2010, S. 397 (Mo. Müller, Aufenthaltsstatus), 403 f. (Mo. Maire und Tschümperlin) und 629 (Mo. Müller, Empfangsstellenhaft). Vgl. für zahlreiche Vorstösse zu Bürgerrecht und Personenfreizügigkeit mit der EU oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht) und 2 (Europa).
[2]
AB NR, 2010, S. 80; Presse vom 4.3.10.
[3]
AB NR, 2010, S. 97;
AB SR, 2010, S. 781 ff.; Presse vom 15.9.10.
[5]
AB NR, 2010, S. 1006 (Mo. Darbellay) und 1009 (Mo. Stamm);
AB SR, 2010, S. 868.
[6]
AB SR, 2010, S. 309 ff.;
SGT und
SN, 27.1.10; Presse vom 13.3.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 228 f. Im Rahmen der StGB-Revision schlug der BR ferner vor, die Landesverweisung als Nebenstrafe wieder einzuführen. Vgl. dazu oben, Teil I, 1b (Strafrecht), siehe auch
NZZ, 5.7.10.
[7]
AB NR, 2010, S. 679 ff.;
NZZ, 17.4.10;
TA und
SoS, 21.5.10; Presse vom 3.6.10.
[8]
AB SR, 2010, S. 502 ff.;
TA, 7.6. und 8.6.10.
[9]
AB NR, 2010, S. 845 ff., 898 (Gegenentwurf) und 1158 f. (Volksinitiative);
AB SR, 2010, S. 565 ff., 579 (Gegenentwurf) und 749 (Volksinitiative);
BBl, 2010, S. 4241 f. (Volksinitiative), 4243 f. und 4401 f. (Gegenentwurf).
[11] Presse vom 5.10.-29.11.10.
[12]
SoZ, 10.10.10 (Stellungnahme der EU-Kommission);
BZ und
SN, 29.10.10 (Gutachten Jaag).
[13]
BaZ und
SoS, 22.10.10;
Lit. Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen.
[14]
BaZ, 15.10.10;
Blick, 2.11.10;
NZZ und
TA, 6.11.10.
[15]
BBl, 2010, S. 5697 f.; Presse vom 29.11.10;
TA, 30.11.10 (Reaktionen aus dem Ausland).
[17]
BaZ, 18.12.10;
SoS, 18.12. und 24.12.10;
LT, 24.12.10.
[18]
BBl, 2010, S. 4851 ff.;
NZZ, 1.7. und 8.7.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 229.
[20]
BBl, 2010, S. 427 ff. und 4261 f.;
AB NR, 2010, S. 101 ff. und 1155;
AB SR, 2010, S. 516 ff. und 746. Siehe auch
SPJ 2009, S. 251.
[21]
AB NR, 2010, S. 79;
AB SR, 2010, S. 867 f.
[22]
BBl, 2010, S. 4649 (Vernehmlassungsverfahren); Medienmitteilung des EJPD vom 10.12.10.
[23]
BBl, 2010, S. 51 ff., 4303 ff. und 4335 ff.;
AB NR, 2010, S. 130 ff. und 1160;
AB SR, 2010, S. 515 und 750; Medienmitteilungen des EJPD vom 17.12.10 (Verordnungsanpassungen). Siehe auch oben, Teil I, 1b (Staatsschutz).
[24] Medienmitteilungen des EJPD vom 10.12. und 22.12.10.
[25]
AB NR, 2010, S. 2144 f.;
NZZ, 6.3. und 18.12.10.
[26]
NZZ,
NLZ und
SGT, 18.1.11.
[27]
TA, 8.1., 13.1. und 4.2.10;
AZ und
24h, 4.2.10. Siehe zum Freihandelsabkommen mit China, oben, Teil I, 2 (bilaterale Beziehungen) und
SPJ 2009, S. 72.
[28]
BBl, 2010, S. 1467 ff. und 6575 ff.;
AB SR, 2010, S. 624 und 1011;
AB NR, 2010, S. 1356 ff. und 1676; Medienmitteilung SPK-NR vom 20.8.10.
[29]
AB SR, 2010, S. 347 ff. und 512 ff.;
AB NR, 2010, S. 723 ff. und 848 ff. Siehe auch
SPJ 2009, S. 232 f.
[30]
AB SR, 2010, S. 347 ff. und S. 751;
AB NR, 2010, S. 723 ff. und S. 1161;
BBl, 2010, S. 4307 ff. (automatisierte Grenzkontrolle, etc.), 4325 ff. (Rückführungsrichtlinie);
NZZ, 25.11.10.
[31]
BBl, 2010, S. 4455 ff.; Presse vom 27.5.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 232.
[32]
Bund,
BZ und
NZZ, 26.11.10.
[33]
TA, 19.3.10;
NZZ und
SGT, 29.6.10.
[34]
TA, 19.3., 16.4. und 18.5.10;
NZZ, 10.5., 22.5. und 29.6.10.
[35]
SoS und
NZZ, 6.11.10.
[36]
NZZ, 4.2. (Kosovo) und 24.6.10 (Österreich); Medienmitteilungen des EJPD vom 4.3. (Kasachstan) und vom 19.5.10 (Republik Moldau);
Lib., 27.10.10 (Benin).
[37]
AB NR, 2010, S. 129 f. Siehe auch
SPJ 2009, S. 234.
[38]
AB NR, 2010, S. 92. Vgl. auch oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[39]
BBl, 2010, S. 5651 ff.;
AB NR, 2010, S. 2132 ff.;
NZZ, 26.8. und 17.12.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 233.
[40]
NZZ und
BaZ, 24.9.10. Siehe zur Bundesratswahl oben, Teil I, 1c (Regierung).
[41]
AB NR, 2010, S. 529 f.
Siehe auch
SPJ 2009, S. 235.
[42]
NLZ und
SGT, 16.10.10. Siehe auch
Lit. Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien.
[43]
BBl, 2010, S. 281 ff.;
NZZ und
SGT, 27.1.10;
AB NR, 2010, S. 927 ff. (Mo. Rotz). Siehe auch
SPJ 2009, S. 236.
[44]
BBl, 2010, S. 285 ff.;
AZ, 27.1.10.
[45]
AB NR, 2010, S. 551.
[46]
AB NR, 2010, S. 383 f.;
BBl, 2010, S. 8354.
[47]
NZZ,
SGT und
SZ, 27.5.10.
[48]
TA, 19.6. und 1.9.10;
BZ und
NZZ, 24.9.10.
[49]
BBl, 2010, S. 1627 ff.;
Exp,
NZZ und
TA, 18.2.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 236.
[50]
AZ, 20.3.10;
BaZ, 20.3. und 1.4.10.
[51]
AB NR, 2010, S. 952 ff.;
NF und
NZZ, 15.6.10.
[52]
AB SR, 2010, S. 819 ff. und 1110;
AB NR, 2010, S. 1421 f. und 1675;
BBl, 2010, S. 6571 ff.
[53]
BBl, 2010, S. 6021;
NZZ und
TG, 18.9.10;
NLZ, 21.9.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 235 f.
[54]
NZZ, 18.11. und 21.12.10;
TA, 21.12.10.
[56]
BZ,
NLZ und
TA, 27.10.10;
Lit. Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen.
[57]
AB SR, 2010, S. 43 f. (Po. Seydoux-Christe) und 793 f. (Po. Maury Pasquier).
[58]
BBl, 2010, S. 4263 ff.;
AB SR, 2010, S. 70 ff. und 237 ff.;
AB NR, 2010, S. 378 ff. Siehe auch
SPJ 2009, S. 237.
[59]
AB NR, 2010, S. 1127.
[60]
AB SR, 2010, S. 1088 f. Siehe auch
SPJ 2009, S. 239.
[61]
NZZ, 21.10.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 238 f.
[62]
AB NR, 2010, S. 1128. Siehe zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Cyberkriminalität, unten, Teil I, 8c (Medien).
[63]
BBl, 2010, S. 6803 ff.;
NZZ, 18.1. und 18.9.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 240.
[64]
AB NR, 2010, S. 551.
[65] Medienmitteilung des BBT vom 20.10.10.
[66]
Lit. Schweizerisches Gesundheitsobservatorium. Für weitere Informationen zu demographischen Entwicklungstrends siehe oben, Teil I, 7a (Bevölkerungsentwicklung).
[67]
BBl, 2010, S. 5985 ff.;
AB NR, 2010, S. 1525 ff.;
AB SR, 2010, S. 1085 ff.
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