Année politique Suisse 2011 : Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Der Bundesrat legte dem Parlament einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Pauschalbesteuerung vor. – Unerwartet hohe Steuerausfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II führten zur Einberufung einer Sondersession. – Das Parlament wies den Mehrwertsteuer-Einheitssatz an den Bundesrat zurück. – Die Staatsrechnung 2011 schloss mit einem Überschuss von 1,9 Mia. Franken weit besser ab als budgetiert. – Der Voranschlag 2012 sah ein ausgeglichenes Finanzergebnis vor.
 
Allgemeine Fragen
Der Kanton Solothurn hatte im Jahr 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Dieses Anliegen stiess im Parlament auf breites Unverständnis. In der Sommersession des Berichtsjahres gab der Ständerat als Erstrat dem Vorstoss keine Folge [1].
Nach der Zustimmung durch den Ständerat im Vorjahr hiess auch der Nationalrat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) gut, die eine umfassende Revision des eidgenössischen Steuerstrafrechtes anstrebte [2].
Im Nationalrat fand in der Herbstsession ein Postulat Landolt (bdp, GL) bezüglich einer antizyklischen Finanzpolitik des Bundes eine Mehrheit. Der Bundesrat wurde beauftragt, eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes zu prüfen, wodurch eine zweckgebundene Verwendung noch nicht ausgegebener Mittel in späteren Konjunkturpaketen ermöglicht werden sollte [3].
Ausserdem nahm der Nationalrat ein Postulat Graber (svp, BE) an, welches den Bundesrat um einen umfassenden Bericht über die 2003 eingeführte Schuldenbremse ersuchte [4].
 
Direkte Steuern
Im März unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft zu einem Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Die Vorlage sah vor, die Abzugsfähigkeit zu erweitern. Nach geltendem Steuerrecht konnten im Grundsatz nur jene Weiterbildungskosten abgezogen werden, die mit der aktuellen Berufsausübung im Zusammenhang standen. Der Bundesrat schlug die Abzugsfähigkeit sämtlicher berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten bis maximal 6000 Franken vor. In der Sommersession trat der Ständerat ohne Gegentrag auf die Vorlage ein. Mit 21 zu 13 Stimmen beschloss die kleine Kammer überdies eine Erhöhung der steuerlichen Obergrenze auf 12 000 Franken. Die Befürworter führten die hohen Kosten von Weiterbildungen ins Feld. Die Gegner befürchteten, dass bei zu hohen Abzügen die finanzielle Unterstützung durch Arbeitgeber in Frage gestellt würde. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf mit 24 zu 4 Stimmen an  BRG 11.023: AB SR, 2011, S. 646 ff.; vgl. dazu auch Teil I, 8a (Grundsätzliches)..
In der Sommersession wies der Ständerat eine im Vorjahr eingereichte Standesinitiative des Kantons Zug zurück, welche einen Aus- und Weiterbildungsabzug für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung einführen wollte. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass bereits zahlreiche Ausbildungsabzüge im Steuerrecht vorhanden waren  St.Iv. 11.300: AB SR, 2011, S. 653..
Wie der Nationalrat ein Jahr davor trat auch der Ständerat auf das Bundesgesetz zur Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes ein. In der Frühjahrssession setzte die kleine Kammer in Übereinstimmung mit der Botschaft des Bundesrates die Obergrenze auf 3 000 Franken an. Damit entstand eine Differenz zum Nationalrat, welcher 2010 eine Limite von 5 000 Franken beschlossen hatte. Ausserdem beschränkte der Ständerat die Steuerabzüge auf die Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Kurse, Inspektionen und Einsätze im Ernstfall). In der Sommersession schloss sich der Nationalrat der kleinen Kammer in diesen Punkten an. In beiden Räten wurde das Bundesgesetz in der Schlussabstimmung ohne Gegenstimmen angenommen  BRG 10.040: AB SR, 2011, S. 207 ff.; AB NR 2011, S. 772 f.; BBl, 2011, S. 4921; SPJ 2010, S. 146..
Das System der Pauschalbesteuerung war in den vergangenen Jahren unter zunehmenden Druck geraten. Die Schweiz zählte 2010 etwas über 5445 Personen, die nicht nach Einkommen, sondern nach Aufwand besteuert wurden. Diese Ausländerinnen und Ausländer, die hierzulande keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, lieferten dem Fiskus insgesamt 668 Mio. Franken ab. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an der Pauschalbesteuerung leitete der Bundesrat eine Gesetzesrevision in die Wege, um die Akzeptanz dieses Steuerregimes zu erhöhen. Ende Juni legte die Landesregierung dem Parlament eine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand vor. Die Eckpunkte entsprachen weitgehend den Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz (FDK). Der Bundesrat schlug vor, die Bemessungsgrundlage für Bund und Kantone vom Fünffachen auf das Siebenfache des Eigenmietwertes bzw. des jährlichen Mietzinses anzuheben. Auf Bundesebene beantragte die Landesregierung, dass diese Bemessungsgrundlage mindestens 400 000 Franken zu betragen habe. Ausserdem sah die Botschaft vor, dass Verheiratete nur dann in den Genuss der Pauschalbesteuerung kommen, wenn beide Ehepartner Ausländer ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz sind  BBl, 2011, S. 6021 ff.; NZZ, 1.7.11.
Wie der Ständerat im Vorjahr lehnte der Nationalrat eine im April 2008 eingereichte Standesinitiative des Kantons St. Gallen ab, welche die gesetzlichen Grundlagen zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung vorgesehen hatte. Ebenso wenig fand eine parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine Mehrheit. Diese hätte verlangte, dass das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandsbesteuerung einzuschränken sei und nur noch Ausländer pauschal besteuert werden, die weder im Inland noch im Ausland ein Erwerbseinkommen haben. Am 1. Mai lancierte überdies die Alternative Linke eine Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung  St.Iv. 08.309 und Pa.Iv. 09.455: AB NR, S. 763 ff.; SGT, 15.4.11; zur Initiative: BBl, 2011, S. 3551 ff. .
Im Vorjahr hatte der Nationalrat einer Motion der ständerätlichen Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) zugestimmt. Diese sah vor, die Sozialhilfebezüge zu besteuern und zugleich Arbeitstätige mit Einkommen am Existenzminimum steuerlich zu entlasten. Damit sollte ein Anreiz geschaffen werden, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Allerdings wandelte die grosse Kammer den zwingenden Gesetzgebungsauftrag in einen Prüfungsauftrag um. In der Frühjahrssession stimmte der Ständerat dieser Motion in abgeänderter Form zu  Mo.10.3340: AB SR, 2011, S. 227 f. .
Gegen den Antrag des Bundesrats stimmte der Nationalrat einer Motion Humbel (cvp, AG) zu. Diese verfolgte das Ziel, den Steuerabzug für Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien zu erhöhen. Damit sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren teilweise über die Abzugsmöglichkeiten hinaus angestiegen waren. Die Annahme kam mit einer knappen Mehrheit von 93 zu 88 Stimmen zu Stande. Der Entscheid des Ständerates zu diesem Vorstoss wurde auf 2012 angesetzt  Mo.10.3326: AB NR, 2011, S. 1497..
Im November lancierte ein in Bönigen (BE) domiziliertes Komitee die Volksinitiative „Ja zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung“. Das Begehren fordert, dass die Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen mit einem Steuerabzug in der Höhe von 100 Franken pro Vorlage belohnt werden sollte. Bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen wurde dieser auf 50 Franken und auf kommunaler Ebene auf 25 Franken angesetzt  BBl, 2011, S. 8757 ff..
Zu den steuerlichen Förderungsmittel im Bereich des Wohnungswesens, den Bausparinitiativen sowie der Eigenmietwertbesteuerung siehe Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
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Familienbesteuerung
Im Bereich der Familienbesteuerung nahm der Nationalrat in der Sommersession als Erstrat eine Motion Bischof (cvp, SO) zur Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe an. Dieser Vorstoss forderte den Bundesrat auf, eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche der steuerlichen Benachteiligung von Verheirateten gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden sowie von Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerehepaaren auf Ebene des Bundes und der Kantone ein Ende setzt [13].
In der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat der BDP-Fraktion. Dieses beauftragte den Bundesrat, zivilstandsunabhängige Besteuerungen und Rentenzahlungen zu prüfen [14].
Die Familieninitiative der SVP kam im September mit 113 000 gültigen Unterschriften zu Stande. Mit dieser Volksinitiative fordert die Volkspartei, dass alle Familien im gleichen Ausmass Steuerabzüge geltend machen können – unabhängig davon, ob die Eltern ihre Kinder selber oder in einer Krippe betreuen lassen [15].
Im Mai beschloss die CVP, gleichzeitig zwei Volksinitiativen im Bereich der Familienbesteuerung zu lancieren. Das eine Begehren fordert die Streichung der Besteuerung von Kinder- und Ausbildungszulagen, während sich das andere gegen die Heiratsstrafe richtet [16].
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Unternehmensbesteuerung
Für grosses Aufsehen sorgten im Berichtsjahr die unerwartet hohen Steuerausfälle im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II. Im Februar 2008 hatte das Stimmvolk diese Vorlage mit einem Ja-Anteil von 50,5% angenommen. 2011 trat das Kapitaleinlageprinzip in Kraft. Demnach durften Aktiengesellschaften Dividenden steuerfrei ausschütten, sofern diese formell als Kapitalrückzahlungen galten. Von besonderer Bedeutung waren Aufgelder, welche die Aktionäre über den Aktiennennwert hinaus in eine Firma einbezahlt hatten. Die Unternehmenssteuerreform sah vor, dass solche Agios rückwirkend bis 1997 geltend gemacht und in Form von Kapitalrückzahlungen erstattet werden konnten. Zum öffentlichen Thema wurde das Kapitaleinlageprinzip anfangs Jahr, als verschiedene börsenkotierte Unternehmen ankündigten, steuerfreie Dividenden auf Basis der neuen Regelung auszurichten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gab anfangs März bekannt, dass Kapitaleinlagen von gegen 200 Milliarden Franken erfasst worden waren. Bis Dezember stieg dieser Betrag auf 545 Milliarden Franken. Die Unternehmungen hatten bis Mitte 2012 Zeit, ihre Reserven aus Kapitaleinlagen anzumelden. Die lange Rückwirkungszeit des Kapitaleinlageprinzips liess hohe Steuerausfälle erwarten, deren Tragweite allerdings schwierig zu beziffern war. In der Fragestunde des Nationalrates vom 14. März teilte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf mit, dass für die kommenden zehn Jahre mit Mindereinnahmen von 4 bis 6 Milliarden Franken zu rechnen war, wobei jeweils die Hälfte auf das Konto der Einkommens- und der Verrechnungssteuer ging. Darüber hinaus räumte der Bundesrat Fehler in seiner Kommunikation ein. So sei das Abstimmungsbüchlein nicht vollständig gewesen. Dennoch verzichtete die Landesregierung darauf, unmittelbare Korrekturen vorzunehmen.
Die Gegner der Unternehmenssteuerreform äusserten ihren Unmut über die Steuerausfälle. Angesichts des knappen Ergebnisses an der Urne fühlten sie sich um einen Abstimmungssieg geprellt. In einer durch die Ratslinke einberufenen Sondersession scheiterten jedoch sämtliche Vorstösse, welche die Rückwirkung des Kapitaleinlageprinzips entweder aufheben oder korrigieren wollten, am Widerstand der SVP, der FDP und einer Mehrheit der CVP. Vertreter der SP unternahmen zudem den Versuch, auf juristischem Weg eine Wiederholung der Abstimmung durchzusetzen. Das Bundesgericht wies entsprechende Klagen der Nationalräte Margret Kiener-Nellen (sp, BE) und Daniel Jositsch (sp, ZH) zurück, rügte in seinem Urteil allerdings auch die unvollständige Informationspolitik des Bundesrats [17].
Dagegen fand im Nationalrat in der Wintersession eine Motion der freisinnigen Fraktion eine Mehrheit, die eine rasche Umsetzung einer Unternehmenssteuerreform III forderte. Demnach sollte der Bundesrat dem Parlament bis am 31. März 2012 eine entsprechende Botschaft vorlegen. Dieser Vorstoss wurde im Zusammenhang mit möglichen Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke eingereicht. Allerdings erfolgte der Entscheid des Ständerats nicht mehr im Berichtsjahr [18].
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Steuerhinterziehung
Zur internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten siehe Teil I, 4b (Banken) sowie Teil I, 2 (Bilaterale Beziehungen).
 
Indirekte Steuern
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Mehrwertsteuer
Die Reform des Mehrwertsteuergesetzes erlitt einen weiteren Rückschlag. Im Dezember 2010 hatte der Nationalrat die Einführung eines Einheitssatzes (Teil B) an den Bundesrat zurückgewiesen. Auch im Ständerat hatte das Anliegen einen schweren Stand. In der Frühjahrssession sprach sich indessen eine Mehrheit von 19 zu 18 Stimmen knapp gegen den Rückweisungsantrag aus. In der Wintersession hielt der Nationalrat mit 128 zu 58 Stimmen jedoch an seinem Entscheid vom Vorjahr fest, wodurch die Vorlage definitiv an den Bundesrat zurückgewiesen wurde. Eine Mehrheit aus SP, Grünen, CVP und SVP störte sich daran, dass die Reform die Güter des Grundbedarfs verteuert hätte. Mit dem Systemwechsel wären auch der Gesundheits- und der Bildungsbereich der Mehrwertsteuer unterstellt worden. Die Befürworter wiesen vergeblich auf den beträchtlichen Abbau von administrativen und Regulierungskosten hin [19].
Der Ständerat hiess in der Frühjahrssession eine bereits im Oktober 2005 eingereichte und im Jahre 2007 durch den Nationalrat angenommene Motion der sozialdemokratischen Fraktion gut. Der Bundesrat wurde damit beauftragt, die Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich auszugestalten [20].
Gegen den Antrag des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Hess (fdp, OW), welche eine Streichung des Artikels 89 Absatz 5 des Mehrwertsteuergesetzes forderte. Dieser erlaubt es der Steuerverwaltung, ihre Mehrwertsteuerforderungen gegenüber Erben unabhängig davon geltend zu machen, ob sie in öffentlichen Inventaren oder auf Rechnungsrufe eingegeben wurden. Nach dem Willen des Motionärs soll dieses Privileg der Steuerverwaltung beseitigt werden. Wie die anderen Gläubiger soll sie ihre Forderungen im Rahmen des öffentlichen Inventars stellen [21].
Der Wirteverband GastroSuisse reichte Ende September seine Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung» mit 118 000 gültigen Unterschriften ein. Das Begehren verlangt, dass der Konsum alkoholfreier Getränke unabhängig vom Verzehrort zum reduzierten Satz des Lebensmittelhandels besteuert werden [22].
Zur Mehrwertsteuer im Bereich des Tourismus vgl. Teil I, 4a (Allgemeine Wirtschaftspolitik).
Zur Lancierung der Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ vgl. Teil I, 6a (Energie).
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Alkoholsteuer und Tabaksteuer
Durch die Annahme einer Motion Bourgeois (fdp, FR) im Nationalrat wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über mögliche Vereinfachungen der Besteuerung jener spirituosenhaltigen Produkte zu verfassen, die für die Verarbeitung in Lebensmitteln verwendet werden. Dieser Vorstoss erfolgte vor dem Hintergrund der Revision des Alkoholgesetzes [23].
Im Berichtsjahr überwiesen beide Räte eine Motion Zanetti (sp, SO), die eine Befreiung von elektronischen Zigaretten und anderen Raucherentwöhnungshilfen von der Tabaksteuer forderte [24].
Zur CO2-Steuer siehe unten, Teil I, 6d (Politique de protection de l‘environment).
 
Sanierungsmassnahmen
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Bundeshaushalts traten der Ständerat im Frühjahr und der Nationalrat im Sommer nicht auf 50 umstrittene Massnahmen des Konsolidierungsprogramms 2012−2013 ein. Diese umfassten Einsparungen von 280 Mio. Franken. So wurde auf die Streichung der Bundesbeiträge an besonders schwach frequentierte Buslinien, auf die Reduktion der Verbilligung von Zeitungstransporten durch die Post, auf die Einstellung des neunsprachigen Internetdienstes Swissinfo sowie auf die Schliessung des Schweizerischen Nationalgestüts in Avenches (VD) verzichtet. Die Aufgabenüberprüfung blieb jedoch bestehen [25].
Um diese Stossrichtung zu untermauern, überwiesen die beiden Räte gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion der nationalrätlichen Finanzkommission, welche die Landeregierung beauftragte, die Aufgabenüberprüfung fortzusetzen. Dadurch soll der Bundeshaushalt längerfristig substanziell entlastet werden. Der Ständerat nahm am Motionstext geringfügige Modifikationen vor, die den Bedürfnissen des Bundesrates zumindest teilweise entgegen kamen [26].
 
Staatsrechnung 2011
Im Gegensatz zur Situation in zahlreichen europäischen Staaten gab der Finanzhaushalt in der Schweiz keinen Anlass zur Sorge. Wie in den Jahren davor schloss 2011 die Rechnung des Bundes weit besser ab als budgetiert. Anstelle eines Defizits von 600 Mio. Franken resultierte ein Überschuss von 1,9 Mia. Franken. Als Hauptgrund führte der Bundesrat das intakte Wirtschaftswachstum an [27].
Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Einnahmen des Bundes um 2,2% auf CHF 64,2 Mia. zu. Überdurchschnittliche Zuwachsraten verzeichneten die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer sowie die Finanz- und Investitionseinnahmen. Der starke Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen, welche mit rund einem Drittel den grössten Posten darstellten, war in erster Linie auf die einheitliche Erhöhung aller Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozentpunkte zu Gunsten der Invalidenversicherung zurückzuführen. Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Mindereinnahmen wiesen hingegen die Mineralölsteuern und die Tabaksteuer aus. Diese negative Entwicklung war u.a. auf den hohen Frankenkurs zurückzuführen, welcher einen Rückgang des Benzintourismus zur Folge hatte [28].
Die Ausgaben des Bundes wuchsen um 5,2% auf 62,3 Milliarden Franken. Etwas mehr als zwei Drittel dieses markanten Anstiegs von 3,1 Milliarden Franken ging auf das Konto der sozialen Wohlfahrt. Dem Inkrafttreten der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (1 Milliarde Franken) und der einmaligen Einlage in die Arbeitslosenversicherung (834 Millionen Franken) waren knapp drei Viertel des Wachstums von 11,4% zuzuschreiben. Ohne diese beiden Sonderfaktoren hätte der Anstieg in diesem Aufgabengebiet rund 3% betragen. Überdurchschnittlich entwickelten sich auch die Ausgaben im Bereich Auslandsbeziehungen. Das Wachstum von 7,4%widerspiegelte den Entscheid des Parlaments, die Ausgaben für die Entwicklungshilfe bis 2015 auf 0,5% des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen. Die Ausgaben für Bildung und Forschung stiegen ebenfalls in dieser Grössenordnung (7,3%). Knapp die Hälfte dieses Zuwachses liess sich auf verschiedene Massnahmen zurückführen, die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke dem Forschungsbereich zugesprochen wurden. Die Ausgaben für die Landesverteidigung wuchsen vor allem aufgrund von Mehrausgaben im Bereich der Rüstungsgüter um 3,2%. Im Gegensatz dazu nahmen die Ausgaben bei den Finanzen und Steuern ab, was v.a. auf sinkende Zinsausgaben in Höhe von 400 Millionen Franken zurückzuführen war. Ausserdem verzeichneten die Verkehrsausgaben eine negative Wachstumsrate, wobei sich insbesondere die Ausgaben zu Gunsten der NEAT rückläufig entwickelten [29].
Die Erfolgsrechnung schloss mit einem Ertragsüberschuss von 2,2 Milliarden Franken ab. Gegenüber dem Vorjahr fiel das Jahresergebnis um 2 Milliarden Franken tiefer aus. Die Hauptursachen dafür waren die einmaligen Ausgaben des Bundes für die Sanierung der Pensionskasse der SBB (1,1 Milliarden Franken), der Transfer von 500 Millionen Franken an die Arbeitslosenversicherung im Rahmen des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke sowie die Wertverminderung der Swisscom-Beteiligung in der Höhe von 400 Millionen Franken. Die Bruttoschulden verharrten auf 108 Milliarden Franken. Dank des Wachstums des Bruttoinlandprodukts reduzierte sich die Schuldenquote des Bundes gegenüber dem Vorjahr von 20,1% auf 19,6% [30].
 
Voranschlag 2012
Der Ende Juni vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag 2012 zeigte ein ausgeglichenes Finanzergebnis. Einnahmen und Ausgaben hielten sich mit je 64,1 Milliarden Franken die Waage. Dies war insofern bemerkenswert, als ein Anstieg der Ausgaben in den Bereichen der sozialen Wohlfahrt, der Entwicklungshilfe, der Bildung und des Verkehrs sowie Mindereinnahmen aufgrund von Steuerreformen (Unternehmenssteuerreform II, Familienbesteuerung und Ausgleich der kalten Progression) erwartet wurden. Zusätzlich zu den ordentlichen Einnahmen budgetierte der Bundesrat einen ausserordentlichen Ertrag von 634 Millionen Franken aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen, was in der Erfolgsrechnung zu einem Überschuss in der Höhe dieses Betrags führte. Die Vorgaben der Schuldenbremse hielt der Bund mühelos ein.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurden verschiedene Kürzungs- und Aufstockungsanträge abgelehnt. So fanden im Nationalrat die Kürzungsanträge aus der SVP-Fraktion keine Mehrheiten, die im Asylwesen, bei der Entwicklungszusammenarbeit und bei den internationalen Organisationen Einsparungen forderten. Hingegen sprach sich der Nationalrat in der ersten Beratung für Kürzungen beim Bundespersonal und –betrieb im Umfang von 300 Millionen Franken aus. Der Ständerat weigerte sich jedoch aufgrund von Umsetzungsproblemen standhaft, der grossen Kammer zu folgen. Daher verzichtete der Nationalrat daraufhin auf Einsparungen von 150 Millionen Franken bei den Personalkosten, von 100 Millionen Franken beim Betriebsaufwand sowie von 50 Millionen Franken beim Beratungsaufwand des Bundes. Die Vorlage konnte allerdings erst nach Einberufung einer Einigungskonferenz bereinigt werden. Dies lag daran, dass die beiden Räte bezüglich zusätzlicher Gelder zu Gunsten der Landwirtschaft auf ihren jeweiligen Positionen beharrten. Während sich der Nationalrat für eine Aufstockung der Direktzahlungen von 20 Millionen Franken an freiwillige Programme für die Ökologie und den Tierschutz aussprach, wollte der Ständerat die Verkäsungszulage um 29 Millionen Franken erhöhen. Schliesslich konnte sich der Ständerat durchsetzen. Mit der Erhöhung der Verkäsungszulage wurde verhindert, dass die Milchbauern als Folge der steigenden Überproduktion pro Betrieb weniger Subventionen erhielten. Die Verkäsungszulage stellte denn auch die grösste Abweichung zum Vorschlag des Bundesrates dar [31].
 
Finanzausgleich
Das Parlament beschäftigte sich mit der Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015. Der 2008 eingeführte Nationale Finanzausgleich (NFA) sah eine Haushaltsneutralität für die Kantone vor. Aufgrund einer ersten Analyse wurde festgestellt, dass die Kantone insgesamt um 100 Millionen Franken stärker belastet wurden als im alten System. Um diese Mehrbelastung der Kantone zu kompensieren, stellte der Bund inklusive Verzinsung zusätzliche 112 Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung, wodurch sein Beitrag auf 2,317 Milliarden Franken stieg. Der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit beantragten in Bezug auf die Verteilung des zusätzlichen Betrags den gewohnten Schlüssel anzuwenden. Demnach sollten 81,2 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich und 30,8 Millionen Franken in den Lastenausgleich fliessen, wobei der topografische und der soziodemografische Kanal jeweils die Hälfte vom letztgenannten Betrag erhalten sollten. Im Nationalrat setzte sich eine fraktionsübergreifende Kommissionsminderheit mit ihrem Antrag durch, den gesamten Betrag dem soziodemografischen Ausgleich zukommen zu lassen. Dies begründeten die Befürworter damit, dass die sozialen Lasten die geotopografischen bei weitem überstiegen. Die unterlegenen Nationalräte hielten dagegen, dass die ressourcenstarken, urbanen Kantone in der Regel ihre Lasten leichter tragen konnten als die Bergkantone. Der Entscheid zu Gunsten der städtischen Kantone fällte eine Mehrheit aus Vertretern der urbanen Kantone sowie der fast geschlossenen Linken mit 87 zu 73 Stimmen. Erfolglos blieb dagegen der Versuch, die Zahlungen der Geberkantone im Rahmen des Ressourcenausgleichs auf zwei Drittel des Bundesbeitrags zu begrenzen, wodurch die Kantone Zürich, Schwyz, Zug, Nidwalden, Basel-Stadt, Waadt und Genf um rund 90 Millionen Franken entlastet worden wären. Auch eine von der Ratslinken geforderte Steuerdumping-Bremse fand keine Mehrheit. Die SP und die Grünen forderten, dass die Bezügerkantone kein oder weniger Geld erhalten sollten, sofern ihre Steuerbelastung unter dem Durchschnitt der Geberkantone liegen sollte. Diesem Ansinnen erteilte der Nationalrat mit 97 zu 58 Stimmen eine Abfuhr. Der Ständerat beschloss erwartungsgemäss keine Veränderungen an den Modalitäten des NFA vorzunehmen. In der kleinen Kammer bildeten die Kantone, die vom geografisch-topografischen Ausgleich profitierten, eine solide Mehrheit, was ihnen erlaubte, die im Nationalrat angenommene Änderung des Verteilschlüssels des Lastenausgleichs abzulehnen. In der Sommersession gab der Nationalrat schliesslich nach. Ohne grössere Diskussionen wurde beschlossen, die zusätzlichen vom Bund bereitgestellten 112 Mio. Franken nach den bestehenden Regeln zu verteilen [32].
 
Finanzhaushalt der Kantone
Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken [33].
 
Weiterführende Literatur
Baumann, Hans / Ringger, Beat, Richtig Steuern: wie mit Steuern jährlich 25 Milliarden Franken zugunsten der Bevölkerung rückverteilt werden können, Zürich 2011.
Blankart, Charles Beat, Öffentliche Finanzen in der Demokratie: eine Einführung in die Finanzwissenschaft, München 2011.
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Steuerbelastung in der Schweiz: natürliche Personen nach Gemeinden 2011 / La charge fiscale en Suisse: personnes physiques par commune 2011, Neuchâtel 2012.
Imstepf, Ralf, Der Einfluss des EU-Rechts auf das schweizerische Mehrwertsteuerrecht: unter besonderer Berücksichtigung der Europakompatibilität des Leistungsortes, der ausgenommenen Leistungen und der Steuersätze, Bern 2011.
Pfäffli, Stefan, Budgetierung im öffentlichen Sektor: ein Handbuch für Studium und Praxis aus finanzwissenschaftlicher Sicht, Bern 2011.
Schwarz, Gerhard / Salvi, Marco, Steuerpolitische Baustellen: fiskalische Irrwege und Herausforderungen, Zürich 2011.
Soguel, Nils / Ziehli, Sonja, Vergleich 2010 der Kantons- und Gemeindefinanzen / Comparatif 2010 des finances cantonales et communales, Chavannes-Lausanne 2011.
Wittmann, Walter, Staatsbankrott: warum Länder pleite gehen, wie es dazu kommt, weshalb uns das was angeht, Zürich 2011.
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Laurent Bernhard
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[1] St.Iv. 09.312: AB SR, 2011, S. 661.
[2] Mo. 10.3493: AB SR, 2011, S. 56; vgl. SPJ 2010, S. 149.
[3] Po. 11.3547: AB NR, 2011, S. 1506.
[4] Po. 11.3950: AB NR, 2011, S. 532.
[13] Mo.10.4127: AB NR, 2011, S. 1262.
[14] Po.10.3545: AB NR, 2011, S. 2261.
[15] BBl, 2011, S. 6671 f.
[16] BBl, 2011, S. 3803 ff.; vgl. Teil IIIa (CVP).
[17] Ausserordentliche Session 11.9006: AB NR, 2011, S. 601 ff.; AB SR, 2011, S. 511ff; Medienmitteilung ESTV vom 2.3.11; NZZ 8.3., 15.3., 13.4. und 13.12.11.
[18] Mo. 11.3789: AB NR, 2011, S. 2219.
[19] BRG: 08.053: AB SR, 2011, S. 202 ff.; AB NR, 2011, S. 2185 ff; SPJ 2010, S. 150.
[20] Mo. 05.3578: AB SR, 2011, S. 206.
[21] Mo. 11.3185: AB SR, 2011, S. 656 ff.; AB NR, 2011, S. 2192 ff.
[22] BBl, 2011, S. 7989 f.
[23] Mo. 10.4000: AB NR, 2011, S. 531; SPJ 2010, S. 151.
[24] Mo. 11.3178: AB SR, 2011, S. 658; AB NR, 2011, S. 2226.
[25] BRG 10.075: AB SR, 2011, S. 301 ff; AB NR, 2011, S. 773 ff; NZZ, 14.1.11.
[26] Mo. 113317: AB NR, 2011, S. 783; AB SR, 2011, S.1231 ff.
[27] Medienmitteilung EFD vom 25.2.12.
[28] Medienmitteilung EFD vom 25.2.12.
[29] Medienmitteilung EFD vom 25.2.12.
[30] Medienmitteilung EFD vom 25.2.12.
[31] BBl, 2011, S. 1505ff; NZZ, 1.7., 8.12. und 9.12.11; sda, 22.12.11.
[32] BRG 10.100: AB NR, 2011, S. 435 ff; AB SR, 2011, S. 541 ff; NZZ, 16.3., 15.6. und 16.6.11.
[33] NZZ, 3.7.12.
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