Année politique Suisse 2012 : / Die Gesetzgebung in den Kantonen
5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet in zweiter Lesung ein neues Prostitutionsgesetz, das den Tatbestand der Sittenwidrigkeit (im Gegensatz zur Bundesgesetzgebung) aufhebt. Zudem führt das Gesetz die Bewilligungspflicht für Salon- und Bordellbetreiber ein und lässt neu auch die unselbständige, vertraglich geregelte Arbeit als Sexarbeiterin zu (Bund, 8.6.).
GENÈVE:
1) En février, les syndicats genevois ont déposé l’initiative « Pour le renforcement du contrôle des entreprises. Contre la sous-enchère salariale » ().
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2) En septembre, le Grand Conseil genevois s’est attelé à l’assainissement des caisses de pension publiques genevoises. Lors de leur arrivée au parlement, les députés ont été hués par des manifestants ayant répondu à l’appel des syndicats de la fonction publique. Malgré cette pression, le Grand Conseil a suivi le Gouvernement et a accepté le projet de loi instituant la Caisse de prévoyance de l'Etat de Genève (CPEG) par 63 voix contre 8 et 19 abstentions. L’institution de la CPEG est le fruit de la fusion entre la Caisse de prévoyance du personnel des établissements publics médicaux de canton du Genève (CEH) et de la Caisse de prévoyance du personnel enseignant de l’instruction publique et des fonctionnaires de l’administration cantonale (cia). Cette décision de fusion vise notamment à répondre aux exigences des modifications de la LPP qui demande un taux de couverture de 80%. Cette décision a provoqué l’ire du Syndicat des services publics qui a décidé de lancer un référendum. Le référendum a abouti à l’automne de l’année sous revue (; LT, 14.09.).
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SANKT GALLEN:
1) Die Integration von Behinderten war im Vorfeld der hier behandelten Abstimmung vom Bund auf die Kantone übertragen worden. Deshalb beschloss der Kantonsrat ohne grosse Diskussionen und mit parteienübergreifender Zustimmung, entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen (SGT, 26.4.). –
2) Bereits im Vorjahr haben Regierung und Parlament das Sparpaket I beschlossen, das unter anderem die Kürzung der Ergänzungsleistungen der IV und der AHV über CHF 400 Mio. vorsieht. Gegen dieses Ansinnen wurde ebenfalls bereits 2011 von linker Seite das Referendum ergriffen. Die Gegner argumentieren, dass auf dem Buckel der Ärmsten gespart würde, nachdem die Steuern für die Reichsten gesenkt worden seien. Die Vorlage wird im Juni der Stimmbevölkerung vorlegt. Diese lehnt die Kürzungen mit 61,3% Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 34,1% (SGT, 18.6.; siehe SPJ 2011, S. 396).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté une proposition déposée par la gauche visant à augmenter de 250 000 francs la subvention accordée aux foyers de jour et de nuit des institutions psychogériatriques (LN, 13.12.).
VAUD: Le Grand Conseil a accepté une loi demandant que les cantons d’origine soutiennent financièrement les ressortissants d’un autre canton qui s’établissent dans un EMS vaudois. Désormais, seul comptera le lieu de résidence précédant l’hébergement (24H, 25.4.).
BASEL-STADT: Ende September reicht die SP Basel-Stadt mit 3 400 Unterschriften die Volksinitiative „für bezahlbare Krankenkassenprämien“ ein. Die Initiative verlangt die Krankenkassenprämien soweit zu senken, dass sie mit denen in vergleichbaren Regionen übereinstimmen. Darüber hinaus soll der Kanton alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen treffen, um die Gesundheitskosten herabzusetzen ohne dabei die bestehende Qualität der Grundversorgung zu gefährden (BaZ, 25.9.).
FRIBOURG: 1) En matière de primes maladies et de bourses d’études, le Grand Conseil a accepté de donner un coup de pouce aux indépendants. Le cercle des ayants droit a été élargi en augmentant la limite de la fortune brute de 1 million à 1,5 millions de francs et celle des revenus brute de 150 000 à 200 000 francs. Le parlement a approuvé un mandat provenant du groupe UDC par 87 voix centre 9 et 3 abstentions (Lib., 10.10.).
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2) Par 99 voix contre 1, le Grand Conseil a donné son aval à une subvention de 30 millions de francs afin de transformer et d’agrandir l’hôpital lacois de Meyriez. Ce montant correspond à 55% du coût des travaux, le reste étant pris en charge par les communes du Lac (Lib., 13.9.).
JURA: Le Parlement s’est prononcé sur l’initiative du Parti socialiste jurassien visant à instaurer une « caisse maladie unique et sociale ». La proposition socialiste a été approuvée par 37 députés, rejetée par deux tandis que 17 élus se sont abstenus (QJ, 27.9.).
LUZERN: Der Kanton ändert ab 2014 erneut die Regeln für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Das Kantonsparlament überweist in erster Lesung eine umfassende Revision. Insgesamt soll das System „gerechter“ werden: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird eingeschränkt, dafür steigt der Beitrag für den einzelnen Bezüger. Die Ausgaben für die Prämienverbilligung werden bei rund CHF 170 Mio. eingefroren. Das Parlament bestätigt diese Absicht der Regierung, indem es sich damit einverstanden erklärt, dass der Prämienzustupf künftig nicht mehr der Teuerung angepasst werden muss. Ursprünglich war eine Aufstockung der Ausgaben um CHF 7.5 Mio. vorgesehen. Diese ist dem Sparwillen zum Opfer gefallen (NLZ, 11.12.).
OBWALDEN: Im März berät der Obwaldner Kantonsrat über die Prämienverbilligungen 2012. Er beschliesst mit 50 Stimmen ohne Gegenstimme für anrechenbare Einkommen bis CHF 35 000 einen Selbstbehalt von 11.5 Prozent, danach steigt der Selbstbehalt für jede weitere CHF 10 um 0.01 Prozent (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 2010 hatte das Kantonsparlament beschlossen, säumige KVG-Prämienzahler auf eine schwarze Liste zu setzten. Die Einführung der Liste wird nun um 2 Jahre auf 2015 verschoben. Dies auf Antrag von Mitte-Rechts, obwohl diese die Liste ursprünglich initiiert hatten. Man wolle zuerst weitere Erfahrungen sammeln (SGT, 24.4.).
– 2) Das Parlament beschliesst im April die Verabschiedung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Damit sollen bundesrechtliche Regelungen in kantonales Recht aufgenommen werden. Zusätzlich wird ein Passus diskutiert, wonach säumige Prämienzahler auf eine „schwarze Liste“ kommen sollen. Dieses Ansinnen war bereits in den Vorjahren mittels Motion vorgebracht worden. Das Parlament beschliesst jedoch im Frühjahr (zweite Lesung) die Listen erst per 2015 einzuführen. In der Schlussabstimmung sprechen sich 108 Parlamentsangehörige einstimmig für das Gesetz aus (SGT, 24.4.).
SCHAFFHAUSEN: Das kantonale Parlament empfiehlt die Volksinitiative „für bezahlbare Krankenkassenprämien“ zur Ablehnung. Die Initiative will die Rückkehr zur alten Regelung und eine Erhöhung des Volumens für Prämienverbilligungen. Der Souverän folgt jedoch der Empfehlung des Kantonsrates nicht und nimmt das Begehren der Alternativen Liste und der SP mit 53,3% Ja-Stimmenanteil an. Die Beteiligung liegt bei 56,9% (SN, 12.6.; www.sh.ch).
SCHWYZ: Der Kantonsrat verabschiedet mit 75 zu 17 Stimmen eine Teilrevision des Gesetzes über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Die Revision wird in der Abstimmung vom 17. Juni mit 76,2% Ja-Stimmen bei einer Beteiligung von 41,3% angenommen (www.sz.ch).
VALAIS: La mise à jour de la loi sur l’emploi et les mesures en faveur des chômeurs a été acceptée par le Grand Conseil. Cette loi devait être notamment adaptée à la loi fédérale sur l’assurance-chômage. Les nouvelles mesures en matière de réinsertion professionnelle permettent de mieux soutenir les jeunes et les chômeurs en fin de droit (LN, 14.12.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Mit einem Nein-Anteil von 51,4% lehnt die Baselbieter Stimmbevölkerung am 11.3. ein Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich (FEB) ab. Mit dem Gesetz hätten Eltern einen monatlichen Betreuungsgutschein erhalten, wobei die Höhe des Gutscheins vom Einkommen der Eltern abhängig gewesen wäre. Das Gesetz kam zur Abstimmung, da es im Landrat mit 50 zu 37 Stimmen das erforderliche 4/5-Mehr nicht passierte (BaZ, 12.3.; www.baselland.ch). –
2) Als Reaktion auf das an der Abstimmung vom 11.3. gescheiterte FEB lancieren FDP und ein überparteiliches bürgerliches Komitee zwei Initiativen, die ein bezahlbares Betreuungsangebot fordern (BaZ, 24.10.).
BASEL-STADT: Einstimmig verabschiedet der Grosse Rat eine Änderung zum Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen. Aus dem Gesetz gestrichen werden die Ausbildungsbeiträge, womit ein Widerspruch zum interkantonalen Stipendienkonkordat behoben wird (BaZ, 14.1.).
FRIBOURG: Conformément à une loi fédérale et une disposition constitutionnelle, le parlement fribourgeois a adopté le 12 juin la loi cantonale sur les allocations familiales. La modification met à pied d’égalité les indépendants avec les autres parents. Dès 2013, ils toucheront les mêmes allocations, selon le principe « un enfant, une allocation ». Mais, en contrepartie ils devront cotiser durant toute leur vie (Lib., 13.6.).
GENÈVE: Le 17 juin de l’année sous revue, le peuple genevois s’est prononcé sur l’initiative « Pour une véritable politique d’accueil de la petite enfance » soutenue par la gauche et les syndicats. L’initiative demande d’ancrer dans la constitution cantonale un droit pour chaque enfant de disposer d’une place d’accueil. De plus, l’initiative clarifierait la répartition des tâches entre le canton et les communes en matière d’accueil de la petite enfance. En parallèle, le parlement genevois a proposé un contre-projet préférant le terme de « besoin » à celui de « droit », incluant un partenariat public-privé et instaurant un financement de l’Etat pour les structures d’accueil. La votation populaire a confirmé l’importance du sujet pour les Genevoises et les Genevois, puisque l’initiative et le contre-projet ont tous deux été acceptés par 57.8% (initiative) et 53.5% (contre-projet) des voix. La question subsidiaire a donc été décisive. Malgré le score élevé de l’initiative, 52.1% des votants y ont préféré le contre-projet (LT, 18.6.; www.ge.ch).
GLARUS: 1) Die Landsgemeinde folgt dem Landrat und stimmt der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen zu. Weil die bundesrechtliche Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Unselbstständige ausserhalb der Landwirtschaft im kantonalen Recht schon per 1.1.2009 vorweggenommen worden war, mussten mit der neuerlichen Änderung nur noch kleinere Anpassungen ans Bundesrecht vorgenommen werden. Die Vorlage war unbestritten (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 85 ff.; www.gl.ch).
– 2) Betreffend die Umsetzung des neuen bundesrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurden Anpassungen in verschiedenen kantonalen Erlassen nötig. Die wichtigste Umstellung betrifft die Einrichtung einer interdisziplinären Fachbehörde (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) sowie einer neuen Aufsichtsinstanz. Die nötigen Gesetzesänderungen werden von der Landsgemeinde diskussionslos angenommen (BBl, 2009, S. 141 ff.; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 104 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Im Zuge der bundesparlamentarischen Anpassung des Zivilgesetzbuches hat der Grosse Rat bereits im Vorjahr das kantonale Einführungsgesetz zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts verabschiedet. Die nötig gewordene, redaktionelle Anpassung der Kantonsverfassung wird im März 2012 der Stimmbevölkerung vorgelegt. Diese nimmt die Änderungen mit 87,9% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 40,3% an (BBl, 2009, S. 141 ff.; SoS, 12.3.; siehe SPJ 2011, S. 413).
LUZERN: Im Herbst beschliesst der Kantonsrat einstimmig eine Änderung des kantonalen Familienzulagengesetzes, welches die Familienzulagen für Selbständigerwerbende regelt (www.lu.ch).
NIDWALDEN: In zweiter Lesung genehmigt der Landrat die Gesetzgebungsvorlage über die familienergänzende Kinderzulage (KiBG) und schafft so die gesetzliche Grundlage für eine einheitliche Förderung der Betreuungseinrichtungen (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet im Februar 2012 ein in den Grundzügen bereits 2011 diskutiertes Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Durch die Revision sollen die kommunalen Vormundschaftsbehörden von neun regionalen Fachbehörden abgelöst werden. Die Mitglieder dieser Behörde dürfen kein anderes Amt innerhalb der Trägerschaft der Fachbehörden wahrnehmen. Das beschliesst der Rat gegen den Mehrheitsantrag aus der Kommission. In der Schlussabstimmung wird das ansonsten unbestrittene Gesetz mit 100 zu 0 Stimmen angenommen (BBl, 2009, S. 141 ff.; SGT, 1.12.11).
– 2) Aufgrund von Anpassungen im Bundesrecht kommt es im Berichtsjahr zur Revision des kantonalen Kinderzulagengesetzes. Das neue Bundesrecht sieht vor, dass alle Erwerbstätigen – Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende – sowie Nichterwerbstätige Anspruch auf Kinderzulagen haben sollten, wobei die Zulage nicht einkommensabhängig sein dürfen. In der Frage um die Kinderzulage für Selbständigerwerbende muss entsprechendes kantonales Recht angepasst werden. Die Vorlage passiert das Parlament mit 113 zu 0 Stimmen (SGT, 6.6.).
SCHWYZ: Das Bundesgesetz über die Familienzulagen verlangt eine Anpassung auf kantonaler Ebene. Die Schwyzerinnen und Schwyzer stimmen dem entsprechenden Vorschlag ihrer Regierung bei der Volksabstimmung vom 23.9. mit 72,2% Ja-Stimmenanteil bei einer Beteiligung von 44,8% zu (www.sz.ch).
THURGAU: 1) Im Zuge der bundesrechtlichen Anpassung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden 2012 das kantonale Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie das Gesetz über das Gesundheitswesen angepasst. Die Anpassungen setzen die neuen Bundesregelungen um und sind im Parlament unbestritten. Die wichtigste Änderung betrifft die Einrichtung einer interdisziplinären Kindes- und Erwachsenschutzbehörde als kantonale Fachbehörde. Die Vorlagen passieren das Parlament mit 88 zu 0 und 94 zu 0 Stimmen (BBl, 2009, S. 141 ff.; Botschaft des Regierungsrats des Kantons Thurgau vom 5.4.11; Protokoll des Grossen Rates Nr. 76 vom 29.2.).
– 2) Der Grosse Rat des Kantons Thurgau verabschiedet im Berichtsjahr eine Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen. Diese wurde nötig nachdem die eidgenössischen Räte bereits 2011 den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Familienzulagen auf Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft ausgeweitet hatten. Die Vorlage ist nicht umstritten und wird mit 114 zu 0 Stimmen angenommen (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen vom 7.2.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 5 vom 29.8.).
URI: Mit 75,6% Ja-Stimmenanteil heissen die Urnerinnen und Urner das revidierte Gesetz über die Familienzulagen gut (Beteiligung: 35,3%). Die Revision wurde aufgrund des geänderten Familienzulagengesetzes durch den Bund nötig (www.ur.ch).
VALAIS: Conformément à la législation fédérale, le Grand Conseil a accepté à l’unanimité de soumettre les indépendants au régime des allocations familiales. Les indépendants devront payer une cotisation pouvant atteindre 4,5% de leur revenu au maximum (LN, 14.9.).
ZÜRICH: 1) Der Kantonsrat beschliesst mit 167 zu 0 Stimmen eine Änderung des Gesetzes über Jugendheime und Pflegekinderfürsorge. Fehlverhalten wird neu unabhängig vom Einweisungsgrund gleich sanktioniert (NZZ, 28.8.).
– 2) Familien mit Kindern werden ab 2013 steuerlich entlastet. Der Kantonsrat heisst in zweiter Lesung mehrere Änderungen am Steuergesetz definitiv gut: Der Kinderabzug wird von CHF 7 400 auf 9 000 erhöht; ebenso wird der Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte von CHF 6 500 auf 10 000 erhöht. (NZZ, 18.9.).
AARGAU: Ausgelöst durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf eidgenössischer Ebene, revidiert der Grosse Rat das Pflegegesetz. Das Ziel ist, die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten. Die Patientenbeteiligung für Spitexleistungen soll 20% betragen. Das Pflegegesetz wird am 23.9. mit 65,4% angenommen. Die Stimmbeteiligung beträgt 37,5% (AZ, 24.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat lehnt die Initiative „Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz“ ab. Das Begehren ist vom Wirteverband initiiert worden und verlangt eine Lockerung des Nichtraucherschutzes. Konkret sollten Restaurants mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter von Rauchverbot ausgenommen werden. Die SVP, die Parteiunabhängigen und die Regierung befürworten die Initiative. Eine Allianz aus SP, FDP, CVP und EVP lehnt das Begehren jedoch ab. Unter anderem weisen die Gegner darauf hin, dass der Wirteverband nicht belegen konnte, dass seit der Einführung des Rauchverbots ein „Beizensterben“ stattgefunden hätte. Die Volksabstimmung wird am 3.3.13 stattfinden (SGT, 21.2.; siehe SPJ 2010, S. 344, SPJ 2011, S. 414).
JURA: En deuxième lecture, la modification de la loi sanitaire concernant la mise à disposition du public d’appareils de bronzage (solarium) est adoptée par 47 voix contre 1 (QJ, 26.9.).
OBWALDEN: Der Kantonsrat überweist einstimmig ein Postulat betreffend Verbot von Tabakverkauf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat hat in zweiter Lesung das neue Gesundheitsgesetz angenommen. Neu dürfen sämtliche Ärzte Medikamente abgeben. Da dies umstritten ist, legt der Kantonsrat für die Abstimmung vom 25.11. neben dem eigentlichen Gesundheitsgesetz, in dem die Medikamentenabgabe mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren erlaubt wird auch eine Variante vor, die das Gesetz mit eingeschränkter ärztlicher Medikamentenabgabe regelt. Die Stimmbevölkerung folgt allerdings den Behörden und nimmt die Totalrevision mit 88,6% Ja-Stimmenanteil an. Die Variante wird ebenfalls deutlich mit 71,5% Nein-Stimmenanteil verworfen. Die Stimmbeteiligung beträgt 56,9% (SN, 22.5.; www.sh.ch).
THURGAU: Im Berichtsjahr beschliesst der Grosse Rat eine Anpassung des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Konkret geht es um die Bestimmung, wonach Medizinalpersonen, die von der Notfalldienstpflicht befreit sind, eine Abgabe zu leisten haben. Diese Abgabepflicht war nach erfolgtem Urteil des Bundesgerichts (2C_807/2010 vom 25.10.11) als öffentlich-rechtliche Forderung zu verstehen, weshalb sie einer formell-gesetzlichen Grundlage bedurfte. Diese soll mit behandelter Gesetzesrevision geschaffen werden. Die Vorlage ist unbestritten und passiert die Legislative klar mit 117 zu 0 Stimmen (Botschaft betreffend die Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 20.3.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 6 vom 12.9.).
VAUD: Le peuple vaudois a rejeté l’initiative lancée par l’association Exit afin d’autoriser le suicide assisté dans les EMS. 59.1% des votants ont ainsi refusé l’initiative « pour le droit de mourir dans la dignité ». Cependant, les Vaudoises et Vaudois ont accepté le contre-projet proposé par le gouvernement avec 61.6% des voix. Ce dernier reconnaît la possibilité de recourir au suicide assisté, mais il ajoute un cadre légal plus complet. Par exemple, le patient devra remplir les trois conditions suivantes: être capable de discernement au moment de sa décision, exprimer sa volonté de manière persistante et souffrir d’une maladie ou de souffrances graves et incurables. Ce contre-projet avait le soutien de tous les partis politiques, alors que l’initiative avait été rejetée par le camp bourgeois (www.vd.ch; LT, 18.6.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung kommt es zu einer Volksabstimmung zur Verselbständigung der Spitäler und Kantonalen Psychiatrischen Dienste. Am 11.3. stimmt die Baselbieter Bevölkerung dem Vorhaben bei einem Stimmenanteil von 45% mit 64,3% Ja-Stimmen zu. Mit Annahme der Initiative werden die Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen sowie die Kantonalen Psychiatrischen Dienste in öffentlich-rechtliche Anstalten mit dem Namen „Kantonsspital Baselland“, resp. „Psychiatrie Baselland“, zusammengefasst (BaZ, 12.3.; www.baselland.ch). – 2) Mit 68 zu 11 stimmt der Landrat einer Motion zur Ausarbeitung einer Standesinitiative zu, welche den Kantonen mehr Mitspracherecht zur Festlegung der Spitaltarife gewähren soll. Bis anhin sieht das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz vor, dass Spitaltarife ausschliesslich zwischen Krankenkassen und Spitälern verhandelt werden. Die Mehrheit im Landrat verspricht sich durch ein kantonales Mitspracherecht tiefere Tarife (BaZ, 30.11. und 3.12.).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat verabschiedet Ende August eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen. Zum einen wurde die Revision fällig, um Bundesrecht nachzuvollziehen; andererseits sollten die Anforderungen an die Kliniken für die Aufnahme auf die Spitalliste festgeschrieben werden. Die Aufnahme auf die Spitalliste ist Voraussetzung für einen Leistungsauftrag des Kantons. Die Revision ist grundsätzlich unbestritten. Lediglich der Antrag der Ratslinken, wonach die Spitäler zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für ihre Belegschaft gezwungen werden sollen, um die Aufnahmekriterien für die Spitalliste zu erfüllen, gibt zu Diskussionen Anlass. Die bürgerliche Mehrheit lehnt den Antrag jedoch ab. In der Schlussabstimmung passiert die Vorlage mit 81 zu 6 Stimmen bei 12 Enthaltungen (SoS, 1.9.).
OBWALDEN: Am 11.3. heisst die Stimmbürgerschaft einen Kantonsratsbeschluss über den Umbau und Ersatz des Bettentraktes des Kantonsspitals Obwalden mit einer Mehrheit von 87,4% gut. Mit einer Beteiligung von 54,3% folgen die Stimmberechtigten dem Ansinnen des Kantonsrates, der die als zu klein und als ungenügend eingerichtet befundenen Patientenzimmer den heutigen Standards anpassen will (www.ow.ch).
SOLOTHURN: Bei der Volksabstimmung vom 17.6. bewilligen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 81,4% Ja-Stimmenanteil einen Verpflichtungskredit über insgesamt rund CHF 340 Mio. für einen Neubau des Bürgerspitals Solothurn. Die Beteiligung beträgt 40,9% (www.so.ch).
ZÜRICH: In der Abstimmung vom 17.6. hat das Stimmvolk mit 66,7% einem Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz zugestimmt. Das neue Gesetz regelt die Verantwortung des Kantons in Sachen Spitalversorgung und die Spitalfinanzierung. Die zweite Variante der Regierung wie auch der Gegenvorschlag des Referendumskomitees wurden abgelehnt (mit 47,9% bzw. 49,0%; NZZ, 18.6.).
AARGAU: Mit einer Standesinitiative will der Aargau beim Bund Druck für zusätzliche Asylunterkünfte machen (AZ, 6.6.).
GLARUS: Eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe wird von der Landsgemeinde klar angenommen. Es sieht eine „moderate“ Verschärfung des Sozialhilfegesetzes vor, indem die Möglichkeit zur Sozialinspektion geschaffen wird. Diese soll falsche oder unvollständige Angaben zu persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen aufdecken. Ein entsprechender Streichungsantrag unterliegt klar, womit das Gesetz unverändert angenommen wird (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 133 ff.; www.gl.ch).
TESSIN: Eine kantonale Volksinitiative zur Einführung eines neuen Artikels im kantonalen Sozialhilfegesetz gelangt am 23.9. zur Abstimmung. Die Einführung eines Beitrages für ausserordentliche Ausgaben für Betagte wird jedoch mit 60,7% der Stimmen abgelehnt. Die Beiträge hätten zur Unterstützung bedürftiger älterer Menschen gedient sowie dem demografischen Wandel der Gesellschaft Rechnung getragen. Steuereinnahmen von rund CHF 16 Mio. hätten daraus resultiert (Stimmbeteiligung: 41,2%; www.ti.ch). – 2) 68 Gemeinden haben erfolgreich das Referendum gegen die Reorganisation der Erwachsenenschutzbehörden (früher Vormundschaftsbehörden) ergriffen. Der Grosse Rat hatte mit 55 gegen 13 Stimmen (5 Enthaltungen) die Reform deutlich gutgeheissen. Demnach sollten die kommunalen Schutzbehörden professionalisiert werden und einen Anstellungsgrad von mindestens 80% bereitstellen. Arbeitskontinuität und gerechtere Entscheidungen sollten dadurch begünstigt werden. Dies ist das erste Referendum, welches gemeinsam von den Tessiner Gemeinden ergriffen wurde (CdT, 22.11.).
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