Année politique Suisse 1977 : Chronique générale / Politique étrangère suisse
 
Aussenwirtschaftspolitik
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Exportförderung
Die Kapitalverflechtung infolge der Multinationalisierung verweist bereits auf die Probleme des Finanzplatzes Schweiz, auf die wir an anderer Stelle ausführlicher zu sprechen kommen [80]. Einerseits versuchten die Behörden zwar, die Auslandsinvestitionen durch Doppelbesteuerungsabkommen und Verträge über den Schutz schweizerischer Vermögen attraktiver zu machen [81]. Andererseits galt ihr Hauptinteresse jedoch der Exportförderung, die der heimischen Industrie die Wettbewerbsfähigkeit und dadurch dem Werkplatz Schweiz die Arbeitsplätze sichern helfen sollrege Reisetätigkeit des Vorstehers und hoher Beamter des EVD dienten diesem Zweck ebenso wie die Sensibilisierung des diplomatischen Dienstes auf die Bedürfnisse der Exportwirtschaft [82]. In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung suchte man namentlieh die Beratungs- und Informationsleistungen auszubauen [83]. Der offiziellen Exportförderung wurde allerdings vorgehalten, dass sie von der falschen Doktrin ausgehe, Hilfe für die Grossen sei immer auch Unterstützung der Kleinen; um einer Benachteiligung seitens öffentlicher Stellen zu begegnen, gründeten ca. 500 kleinere und mittlere Exportfirmen den Verband «Kooperationsgemeinschaft Swissexport» [84]. Gerade in handelspolitisch wenig erschlossenen Räume erweist sich die Kooperation zwischen schweizerischen Firmen oft als wichtiger denn der Konkurrenzgedanke, braucht es doch meist ungewöhnlich viel Zeit und Geld, um schliesslich in das dann allerdings lukrative Geschäft zu kommen [85].
Angesichts der weltweiten Konkurrenz auf den ausbaufähigen Märkten und der unsicheren Währungsentwicklung kommt einer günstigen Exportfinanzierung immer grössere Bedeutung zu. Die Nationalbank erneuerte für ein weiteres Jahr die Vereinbarung über kursgünstige Devisenterminabschlüsse für strukturschwache Branchen, insbesondere die Textilindustrie [86]. Die Exportrisikogarantie des Bundes, die politische Risiken und Währungsverluste abdeckt, wurde mit einem Bruttozuwachs von 11 Mia Fr. wesentlich stärker beansprucht als im Vorjahr [87]. Die Verbindlichkeiten des Bundes sind durch Rückstellungen nur zu 2,8% gedeckt, und für das kommende Jahr rechnet man mit einer wiederum erhöhten Beanspruchung und per saldo gar mit Verlusten für die Bundeskasse in der Höhe von 60 Mio Fr. [88]. Kritische Stimmen warnten davor, dass letztlich der Steuerzahler für die Verluste der Exportwirtschaft aufkommen müsse, wenn diese staatliche Versicherung nicht mehr selbsttragend sei [89]. Desungeachtet empfahl jedoch der Bundesrat dem Parlament, die Erhöhung des Maximalsatzes der Exportrisikogarantie von 85 auf 95%, die auf einem dringlichen Bundesbeschluss aus dem Jahr 1975 beruht, ins ordentliche Recht überzufihren; eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie durch ungenügende Sicherheiten sei unter den gegebenen Verhältnissen drastischer Währungsschwankungen nicht zu verantworten [90].
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Liberalisierung des Welthandels
Einer verstärkten Exportförderung für die Landwirtschaft, wie sie bäuerliche Kreise wünschten [91], standen die Behörden eher skeptisch gegenüber. Man könne nicht auf einer autonomen Agrarpolitik beharren, die zudem volkswirtschaftlich mit hohen Kosten verbunden sei, um dann durch eine forcierte Begünstigung der landwirtschaftlichen Ausfuhr die Handelspartner vor den Kopf zu stossen [92]. Die Schweiz müsse in erster Linie auf die Liberalisierung des Welthandels bedacht sein; es gehe vor allem darum, den Freihandel weder durch hohe Zollmauern noch durch übertriebene Exportsubventionierung zu beeinträchtigen, denn die Schweiz habe in der Regel durch Schutz- und Retorsionsmassnahmen mehr zu verlieren als zu gewinnen [93].
Auf Mitte Jahr fielen zwischen den EG-Staaten und der EFTA die letzten Zollschranken für industrielle Waren. Damit ist ein wichtiges Ziel schweizerischer Aussenwirtschaftspolitik der Nachkriegszeit erreicht: die Schaffung eines Freihandelsraumes für 300 Mio Westeuropäer ohne Preisgabe der politischen Unabhängigkeit unseres Landes [94]. Zwischen der politischen EG-Idee und den kommerziellen EFTA-Zielen scheint sich indes ein gewisser Ausgleich abzuzeichnen: Während die politische Integration Europas zunehmend ins Stocken gerät, schafft die Eigengesetzlichkeit des Freihandels wachsende Interdependenzen, die ihrerseits einer zwischenstaatlichen Kooperation rufen, welche weit über den Bereich der Wirtschafts- und Währungspolitik hinausreicht. Um die so entstehenden Probleme zu meistern, wünscht die Schweiz ihre politische Zusammenarbeit vor allem im Rahmen der EFTA und des Europarates zu intensivieren; zu einer grundsätzlichen Änderung ihrer Integrationspolitik sieht sie sich jedoch nicht veranlasst, da nach wie vor neutralitäts- und staatspolitische Gründe, aber auch die Wahrung einer autonomen Landwirtschafts- und Fremdarbeiterpolitik ein engeres Verhältnis zu den EG ausschliessen [95].
Die weltweite Rezession hat in allen Volkswirtschaften strukturelle Schwächen zutage gefördert. Manche Staaten versuchen nun, der Arbeitslosigkeit und den Zahlungsbilanzschwierigkeiten dadurch zu begegnen, dass sie ihre heimische Industrie mit protektionistischen Massnahmen gegen die härtere Konkurrenz des Weltmarktes schützen [96]. Da die marktwirtschaftlich organisierte und exportorientierte Wirtschaft der Schweiz auf den liberalen Welthandel angewiesen ist, setzten die Behörden alles daran, um diesen Tendenzen in multilateralen Verhandlungen zu steuern. Die OECD-Staaten konnten durch eine Verlängerung des Stillhalteabkommens aus dem Jahre 1974 verpflichtet werden, von einer protektionistischen Handelspolitik abzusehen, während die Tokio-Runde des GATT gar einen weitern Zollabbau und die Beseitigung nichttarifarischer Handelshindernisse ins Auge fasste [97].
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Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern
Ob die Prinzipien des liberalen Marktes auch für die Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern taugen oder ob sie durch andere Steuerungsmechanismen ersetzt werden sollten, blieb angesichts des ausgeprägten und weiter sich verschärfenden Nord-Süd-Gefälles heftig umstritten. Die Forderungen nach einer neuen Weltwirtschaftsordnung signalisieren jedenfalls den Anbruch einer bedeutsamen Ordnungskrise von weltweiter Dimension; sie implizieren einen administrativen Dirigismus auf zwischenstaatlicher und damit zwangsläufig auch auf staatlicher Ebene, der das Mass bisher akzeptierter Intervention eindeutig übersteigt. Die Schweiz ist in diese Auseinandersetzung aufgrund ihrer hohen Investitionen und ihrer umfangreichen Exporttätigkeit im Bereich der Dritten Welt stärker involviert, als das die öffentliche Meinung gemeinhin zur Kenntnis nimmt; deshalb scheint es auch schwierig. zu sein, die schweizerischen Interessen klar zu definieren, zumal die Ziele der Entwicklungsförderung mit jenen der Exportförderung leicht kollidieren können [98].
Im Sommer fand die Pariser Konferenz über internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) nach achtzehnmonatiger Dauer ihren Abschluss. Die konkreten Ergebnisse dieses Versuchs, die komplexe Nord-Süd-Problematik in einem beschränkten, aber repräsentativen Teilnehmerkreis von 19 Entwicklungsländern und 8 Industriestaaten zu diskutieren, blieben zwar bescheiden, doch zeigten sich immerhin eine verstärkte Bereitschaft beider Kontrahenten zum Dialog und eine teilweise Annäherung der Standpunkte, was zukünftige Verhandlungen im Rahmen der UNO und in den internationalen Wirtschaftsorganisationen sicher erleichtern wird. Als nicht völlig unproblematisch erwies sich indessen die Rolle der Schweiz: Während sie ein allgemeines Schuldenmoratorium bekämpfte und aktiv um Garantien für Privatinvestitionen bemüht war, befleissigte sie sich in Fragen der Entwicklungshilfe einer peinlichen Zurückhaltung, die nicht zuletzt auch innerhalb der Industrienationen eine gefährliche Isolierung zur Folge haben könnte [99].
Trotz der Bedeutung finanzieller Hilfe darf man nicht übersehen, dass die Dritte Welt ihre Entwicklung im wesentlichen selber bezahlt, wurden doch bis 1973 90% der Investitionen aus nationalen Ersparnissen finanziert. Im Gefolge der weltweiten Rezession ist die Selbstfinanzierungsrate der nicht erdölexportierenden Entwicklungsländer allerdings auf 80% gesunken, während sich die Zahlungsbilanzdefizite bedenklich vergrössert haben [100]. Um die Exportanstrengungen der Entwicklungsländer aktiv zu unterstützen, erweiterte die Schweiz ihr Zollpräferenzsystem durch Vervollständigung der Warenliste und Aufnahme weiterer Länder in den Kreis der Begünstigten [101]. Das gravierende Problem wachsender Verschuldung der Dritten Welt wird sich jedoch erst lösen lassen, wenn im internationalen Rahmen eine Entwicklungspolitik der «Schuldentherapie» und «Schuldenprophylaxe» zustande kommt [102]. Die Entscheidung darüber wird im Konflikt widersprüchlicher Interessen stehen, der sich auch im tendenziellen Gegensatz zwischen Finanzplatz Schweiz und Werkplatz Schweiz spiegelt und letztlich in die Frage mündet, ob die Industrienationen in den Entwicklungsländern profitträchtige Kapitalverwertungsmöglichkeiten oder ebenbürtige Handelspartner suchen [103].
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P.H.
 
[80] Vgl. unten, Teil I, 4b.
[81] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 187 und 215; BBl, 1978, I, S. 445 ff. Vgl. auch SBG, Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mir anderen Staaten, Zürich 1977. Vgl. ferner unten, Wirtschaftsbeziehungen zu Entwicklungsländern.
[82] Vgl. P. C. Bettschart, «Die Exportförderung im Rahmen der schweizerischen Handelspolitik», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 137 ff.; A. Masnata, «L'expansion commerciale», in Revue économique et sociale, 35/1977, S. 179 If.; JdG, 122, 28.5.77; EPD, Presserohstoff, 16.9.77; NZZ (sda), 223, 23.9.77; BaZ, 297, 29.11.77. Vgl. auch oben, Präsenz der Schweiz im Ausland.
[83] Vgl. M. Ludwig, «Die Bearbeitung ausländischer Märkte», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 152 ff.; S. Delémont, «Eine neue Quelle der Information zu Gunsten unserer Exportwirtschaft», in Die Volkswirtschaft, 50/1977, S. 309 f.; 24 Heures, 176, 30.7.77; Presse vom 9.9.77.
[84] Vgl. BaZ, 261, 24.10.77; LNN, 249, 25.10.77.
[85] Vgl. BaZ, 124-125, 8.-9.6.77; SBG, Wirtschafts-Notizen, Februar 1977, S. 8 ff. VVgl. auch W. Jucker, «Unternehmerische Angriffsstrategien aus der Sicht des Delegierten für Konjunkturfragen», in Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 33/1977, S. 49 ff.
[86] Vgl. SNB, Geschäftsbericht, 70/1977, S. 56 ff.; L. Schürmann, «Nationalbank und Exportwirtschaft», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 159 ff ; H. Spömdli, «Formen der Exportfinanzierung», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 7-8, S. 16 ff ; P. de Weck, «Die Exportfinanzierung aus der Sicht der Banken», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 171 ff.; NZZ, 187, 12.8.77; Vat., 249, 25.10.77. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Notenbankinstrumentarium).
[87] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 216 f. Vgl. auch H. Hofer, «Die Exportrisikogarantie als Instrument der Exportförderung» und P. Noble, «Possibilités et techniques de protection contre les risques de change», in Wirtschaft und Recht, 29/1977, S. 180 ff. und 192 ff.
[88] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1548 ff. und Amtl. Bull. StR, 1977, S. 718 f. Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Budget des Bundes).
[89] Vgl. BaZ, 17, 16.2.77; Volk + Heimat, 12, Juni 1977; LNN, 227, 29.9.77; Ldb, 238, 13.10.77; TW. 289, 9.12.77; TA (ddp), 295, 17.12.77.
[90] Vgl. BBl, 1977, III, S. 635 f. Vgl. auch NR Eisenring (cvp, ZH) in Ldb, 165, 19.7.77, in Vat., 291, 13.12.77 und in TA, 297, 20.12.77. Vgl. ferner wf, Artikeldienst, 37, 12.9.77; Vat., 245, 20.10.77.
[91] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1977, S. 937 (Einfache Anfrage Tschumi, svp, BE); Verhandl. B. vers., 1977, V, S. 29 f. (Motion NR Egli, cvp, LU), 33 (Interpellation NR Hungerbühler, cvp, SG), 47 (Interpellation StR Genoud, cvp, VS); Ldb, 58, 11.3.77. Vgl. auch unten, Teil I, 4c (Commerce agricole extérieur).
[92] Vgl. P. R. Jolles, «Die aktuellen Aufgaben der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik und die Stellung der Landwirtschaft », in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 2 ff.
[93] Vgl. Anm. 73 und 104.
[94] Vgl. P. R. Jolles, «Der industrielle Freihandel: Meilenstein in der europäischen Integrationspolitik», in Documenta, 1977, Nr. 4, S. 2 ff.; H. J. Meyer-Marsilius, «Die Bewährung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG aus der Sicht der Wirtschaft», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 30 ff.; C. Lutz, «Westeuropa ohne Binnenzölle», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 6, S. 20 f.; Europa, 44/1977, Nr. 5-6 (Sonderbeilage); Ww, 48, 30.11.77.
[95] Vgl. F. Blankart, Grundlage und Grenzen einer künftigen westeuropäischen Zusammenarbeit, St. Gallen 1977 (Beiträge und Berichte, 50). Vgl. auch W. Zeller, Die unvollendete Union — Qualitätsmängel der Europäischen Gemeinschaft, Zürich 1977 (Texte + Thesen, 92); O. R. Liess, «EG, EFTA und RGW — unter einem gemeinsamen Dach?», in Schweizer Monatshefte, 57/1977, S. 599 ff.; TA, 151, 1.7.77. Vgl. auch oben, Integration Westeuropas.
[96] Vgl. W. Zeller, «Freihandel vom Protektionismus bedroht», in Europa, 44/1977, Nr. 9, S. 9; BaZ, 47, 18.3.77; 297, 29.11.77; 324, 28.12.77; Bund, 295, 16.12.77; 301, 23.12.77.
[97] Vgl. Gesch.ber., 1977, S. 204 und 212; wf, Dok., 33-35, 15.-29.8.77.
[98] Vgl. G. Rehsche, Schweizerische Aussenwirtschaftspolitik und Dritte Welt. Ziele und Instrumente — Exportförderung kontra Entwicklungspolitik, Bern 1977 (Entwicklungspolitische Diskussionsbeiträge, 8); D. de Pury, «Notre politique étrangère comme moyen de défense générale: La Suisse dans le dialogue Nord-Sud », in Bulletin d’information (DPF), 25.4.77; NZZ, 32, 8.2.77; TA, 59, 11.3.77; 65, 18.3.77; wf, Dok., 20, 16.5.77; wf, Artikeldienst, 30, 25.7.77; 52, 27.12.77; Bund, 171, 25.7.77. Vgl. auch H. Bachmann, «Bemerkungen zum Nord-Süd-Dialog» und G. Corea, «Convergent and Divergent Approaches to the North-South-Dialogue», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 101 ff. und 112 ff.; Umstrittene Weltwirtschaftsordnung, Zürich 1977 (Sozialwissenchaftliche Studien des Schweiz. Instituts für Auslandforschung, N.F. 6); G. W. Goldberg, «Entwicklungshilfe oder neue Weltwirtschaftsordnung?», in Schweizer Rundschau, 76/1977, Heft 5, S. 24 ff.; T. Heilmann, «Neue Weltwirtschaftsordnung als antiimperialistische Strategie», in Positionen, Nr. 10, Februar 1977, S. 8 ff. Vgl. auch oben, Entwicklungshilfe.
[99] Vgl. BBl, 1977, II, S. 1342 ff.; P. R. Jolles, «Beurteilung der Pariser Nord-Süd-Konferenz aus schweizerischer Sicht», in Documenta, 1977, Nr. 3, S. 26 ff.; Presse vom 4.6.77.
[100] Vgl. BR Chevallaz, «Die Eigenleistungen der Dritten Welt», in Documenta, 1977, Nr. 2, S. 24 ff.; Presse vom 3.6.77.
[101] Vgl. BBI, 1977, I, S. 640 ff.; Presse vom 15.3.77. Vgl. auch J. D. Gerber, «Die schweizerischen Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 64 ff.; E. Küng, «Handelshilfe durch Präferenzzölle», in Schweiz. Zeitschrift für Volkswirtschaft und Statistik, 113/1977, S. 476 IT.; H. B. Peter / H. Hollenstein, Handelsumlenkungen zu Lasten der Dritten Welt als Auswirkung des allgemeinen Zollabbaus? Bern 1977 (Handelsströme Schweiz - Dritte Welt, Heft 2, 2. Teil).
[102] Vgl. R. Gerster, «Für eine entwicklungsorientierte Schuldenpolitik der Schweiz gegenüber der Dritten Welt», in Aussenwirtschaft, 32/1977, S. 215 ff.; NZZ, 187, 12.8.77; TA, 295, 17.12.77.
[103] Vgl. G. Berweger, Investition und Legitimation. Privatinvestitionen in Entwicklungsländern als Teil der schweizerischen Legitimationsproblematik, Diss. St. Gallen, Diessenhofen 1977; G. Musy, «Die Aussenfinanzierung der Entwicklungsländer», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 10, S. 8 f.; TAM, 19, 14.5.77; LNN, 175-176, 30.7.-1.8.77; TA, 215, 15.9.77; 283, 3.12.77.